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DE102008048988A1 - Vorrichtung zum Anschluss einer Spritze an ein Behältnis oder eine Schlauchleitung - Google Patents

Vorrichtung zum Anschluss einer Spritze an ein Behältnis oder eine Schlauchleitung Download PDF

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DE102008048988A1
DE102008048988A1 DE200810048988 DE102008048988A DE102008048988A1 DE 102008048988 A1 DE102008048988 A1 DE 102008048988A1 DE 200810048988 DE200810048988 DE 200810048988 DE 102008048988 A DE102008048988 A DE 102008048988A DE 102008048988 A1 DE102008048988 A1 DE 102008048988A1
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DE
Germany
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syringe
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connection part
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DE200810048988
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Torsten Dipl.-Ing. Brandenburger
Ismael Dipl.-Ing. Rahimy
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Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Original Assignee
Fresenius Kabi Deutschland GmbH
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Publication date
Application filed by Fresenius Kabi Deutschland GmbH filed Critical Fresenius Kabi Deutschland GmbH
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Anschluss einer Spritze an ein Behältnis oder eine Schlauchleitung, insbesondere zum Anschluss einer Spritze an ein Behältnis zur Aufnahme von Infusions-, Transfusions- oder enteralen Nährlösungen sowie insbesondere zum Anschluss einer Spritze an eine Schlauchleitung eines Blutschlauchsystems einer extrakorporalen Blutbehandlungsvorrichtung oder einer Schlauchleitung für einen Venenzugang. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Behältnis und eine Schlauchleitung mit einer derartigen Vorrichtung. Die erfindungsgemäße Vorrichtung verfügt über einen mit dem Behältnis oder der Schlauchleitung zu verbindenden Anschlussteil 2, der eine Ausnehmung 3 aufweist, in der eine Mebran 12 angeordnet ist, mit der die kanalförmige Ausnehmung verschlossen ist. In der Ausnehmung 3 des Anschlussteils 2 ist ein hohlförmiger Körper 22 mit einer Spitze 23 derart angeordnet, dass die Membran 12 beim Anschluss der Spritze an den Anschlussanteil durchstochen wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass die Membran 12 in der Ausnehmung 3 des Anschlussteils 2 oberhalb des hohlförmigen Körpers 22 angeordnet ist, so dass beim Anschluss der Spritze an den Anschlussteil die Membran auf die Spitze des hohlförmigen Körpers gedrückt wird.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Anschluss einer Spritze an ein Behältnis oder eine Schlauchleitung, insbesondere zum Anschluss einer Spritze an ein Behältnis zur Aufnahme von Infusion-, Transfusions- oder enteralen Nährlösungen sowie insbesondere zum Anschluss einer Spritze an eine Schlauchleitung eines Blutschlauchsystems einer extrakorporalen Blutbehandlungsvorrichtung oder einer Schlauchleitung für einen Venenzugang. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Behältnis und eine Schlauchleitung mit einer derartigen Vorrichtung.
  • Die DE-A-197 28 775 beschreibt einen Infusionsbeutel mit einem Zuspritzteil und einem Entnahmeteil. Der Zuspritzteil ist zum Zuführen eines Medikaments mittels einer Injektionsspritze bestimmt, während der Entnahmeteil zur Entnahme der Lösung mittels eines Spike dient. Der Zuspritz- und Entnahmeteil weisen einen rohrförmigen Anschlussteil auf, der von einer als Abbrechteil ausgebildeten Schutzkappe verschlossen ist.
  • Zum Anschluss medizinischer Geräte sind in der Medizintechnik Kegelverbindungen mit einem Kegelschacht und einer Kegelhülse bekannt, deren Kegelflächen normiert sind. Die nicht verriegelbaren Kegelverbindungen mit normierten Kegelflächen werden als Luer-Konnektoren und die verriegelbaren Kegelverbindungen als Luer-Lock-Konrektoren bezeichnet. Die Luer- oder Luer-Lock-Konnektoren mit Kegelschaft werden als männliche Konrektoren und Konnektoren mit Kegelhüse als weibliche Konrektoren bezeichnet.
  • Ein Infusionsbeutel mit Konnektoren zum Zuführen und Entnehmen von Flüssigkeiten ist auch aus der DE-A-103 48 016 bekannt. Der Konnektor zum Zuführen einer Flüssigkeit erlaubt den Anschluss einer konventionellen Spritze mit einer Kegelverbindung, insbesondere eine Luer-Lock-Kegelverbindung, die nicht über eine Injektionsnadel verfügt. Da eine Injektionsnadel mit kleinem Querschnitt nicht erforderlich ist, können auch Wirkstoffe größerer Viskosität schnell zugespritzt werden. Für das Pflegepersonal besteht nicht die Gefahr der Verletzung. Auch besteht nicht die Gefahr, dass der Infusionsbeutel verletzt wird. Die Möglichkeit der Verschraubung von Spritze und Konnektor stellt sicher, dass sich die Verbindung nicht löst. Der Konnektor verfügt über eine selbstabdichtende, geschlitzte Membran, die von dem Kegelschaft der Spritze durchstoßen wird. Nach dem Herausziehen des Kegelschaftes schließt sich die Membran wieder und verhindert somit ein Auslaufen der Flüssigkeit aus dem Beutel. Der Konnektor hat sich in der Praxis bewährt. Eine ordnungsgemäße Funktion des bekannten Konnektors setzt aber voraus, dass sich die Membran leicht und sicher öffnen lässt.
  • Die EP-A-0 681 493 beschreibt einen Konnektor zum Anschluss einer Spritze, der auf einem anderen Funktionsprinzip als der oben beschriebene Konnektor beruht. Der bekannte Konnektor verfügt über einen hohlen Dorn, der innerhalb eines den Konnektor dicht verschließenden Stopfens angeordnet ist. Der Dorn weist unterhalb seiner Spitze mehrere seitliche Öffnungen auf. Beim Anschluss der Spritze an den Konnektor wird der den Dorn umschließende Stopfen von dem Kegelschaft der Spritze verdrängt, so dass der Dorn in den Kegelschaft eindringt. Über die seitlichen Öffnungen des Dorns wird damit eine Flüssigkeitsverbindung zwischen der Spritze und dem Konnektor hergestellt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, die einen einfachen Anschluss einer Spritze an ein Behältnis oder eine Schlauchleitung ohne die Gefahr von Verletzungen erlaubt, wobei die Vorrichtung nach dem Entfernen der Spritze das Behältnis oder die Schlauchleitung sicher abdichtet. Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen.
  • Darüber hinaus ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Behältnis oder eine Schlauchleitung mit einer Vorrichtung zu schaffen, die einen einfachen Anschluss einer Spritze an das Behältnis oder die Schlauchleitung ohne die Gefahr von Verletzungen erlaubt. Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der Patentansprüche 15 und 19 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung verfügt über einen mit dem Behältnis oder der Schlauchleitung zu verbindenden Anschlussteil, der eine Ausnehmung aufweist, in der eine Membran angeordnet ist, mit der die Ausnehmung verschlossen ist. In der Ausnehmung des Anschlussteils ist weiterhin ein hohlförmiger Körper mit einer Spitze derart angeordnet, dass die Membran beim Anschluss der Spritze an den Anschlussteil durchstochen wird.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest der Teil der Membran, der durchstochen wird, in der Ausnehmung des Anschlussteils oberhalb des hohlförmigen Körpers angeordnet ist, so dass beim Anschluss der Spritze an den Anschlussteil der zu durchstechende Teil der Membran auf die Spitze des hohlförmigen Körpers gedrückt wird. Dadurch wird erreicht, dass die Membran sich leicht und sicher durchstechen lässt, ohne dass die Gefahr der Verdrehung der Membran besteht.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind zumindest der Teil der Membran, der durchstochen wird, und der hohlförmige Körper im Abstand zueinander in der Ausnehmung des Anschlussteils angeordnet. Es ist grundsätzlich aber auch möglich, dass die Spitze des hohlförmigen Körpers die Membran berührt. Allein entscheidend ist, dass die Membran von der Spitze des hohlförmigen Körpers vor dem Anschluss der Spritze an den Anschlussteil nicht verletzt wird.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der hohlförmige Körper, mit dem die Membran durchstochen wird, als eine Kanüle mit einem Schliff ausgebildet. Folglich braucht der hohlförmige Körper keine seitlichen Öffnungen oder Schlitze aufzuweisen. Die Flüssigkeit kann in axialer Richtung in das Lumen der Kanüle strömen.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der hohlförmige Körper in der Ausnehmung des Anschlussteils an einem scheibenförmigen Körper befestigt ist, der vorzugsweise Öffnungen aufweist. Die Öffnungen in dem scheibenförmigen Körper sind vorzugsweise umfangsmäßig um den hohlförmigen Körper verteilt angeordnete Bohrungen. Diese bevorzugte Ausführungsform hat den Vorteil, dass sich das Behältnis, an dem die Vorrichtung angeschlossen ist, durch die Öffnungen befüllen lässt. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei Bedarf ein Zuspritzen von zusätzlichen Flüssigkeiten, beispielsweise Insulin oder Heparin, mit einer Spritze mit Injektionsnadel (Kanüle) gegebenenfalls auch direkt durch die Öffnungen grundsätzlich möglich ist.
  • Die Membran ist vorzugsweise zur abdichtenden Aufnahme des Kegelschafts einer Spritze geschlitzt. Dadurch wird das Durchstechen der selbstabdichtenden Membran insbesondere mit einem hohlförmigen Körper erleichtert, der aus Kunststoff besteht. Nach dem Herausziehen des Kegelschafts der Spritze kann sich die Membran wieder schließen, so dass ein Auslaufen der Flüssigkeit aus dem Behältnis oder der Schlauchleitung verhindert wird. Es ist aber auch möglich, dass die Membran nicht geschlitzt ist, insbesondere wenn der hohlförmige Körper (Dorn) aus Metalldorn ist.
  • Der Anschlussteil weist vorzugsweise ein Außengewinde zum Anschluss einer Luer-Lock-Spritze auf, die sich sicher mit dem Anschlussteil verschrauben lässt. Es ist aber auch möglich, dass der Anschlussteil nicht über ein Außengewinde verfügt, so dass nur der Anschluss einer Luer-Spritze ohne Schraubgewinde möglich ist.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform setzt sich der Anschlussteil aus einem oberen Teilstück und einem unteren Teilstück zusammen, die einschnappend festgelegt sind. Bei dieser Ausführungsform ist der scheibenförmige Körper zur Befestigung des hohlförmigen Körpers vorzugsweise am oberen Ende des unteren Teilstücks angeordnet. Die Membran wird vorzugsweise zwischen dem oberen und unteren Teilstück klemmend gehalten. Dadurch wird die Montage vereinfacht. Der Anschlussteil kann aber auch einstückig sein.
  • Die Membran weist vorzugsweise einen oberen tellerförmigen Abschnitt auf, an den sich ein ringförmiger unterer Abschnitt anschließt. Der untere ringförmige Abschnitt der Membran ist bei dieser Ausführungsform vorzugsweise zwischen dem oberen und unteren Teilstück des Anschlussteils klemmend gehalten, während der tellerförmige Abschnitt von der Spitze des hohlförmigen Körpers beim Anschluss der Spritze vollständig durchstochen wird.
  • Die Membran weist vorzugsweise an der Oberseite eine muldenförmige Vertiefung auf, die einerseits sicherstellt, dass der Kegelschaft der Spritze sicher geführt wird und zum anderen gewährleistet wird, dass die Membran nach dem Herausziehen des Kegelschafts sicher abdichtet.
  • Der die Ausnehmung verschließende Abbrechteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorteilhafterweise als flaches Griffstück ausgebildet, um mit Daumen und Zeigefinger gehalten werden zu können, wodurch die Handhabung vereinfacht wird. Der Abbrechteil kann über eine Ringbruchzone an den Anschlussteil der Vorrichtung angeschlossen sein, so dass der Abbrechteil zwar einen sicheren Halt hat, sich aber dennoch relativ leicht lösen lässt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist zweckmäßigerweise ein Spritzgießteil, das in großen Stückzahlen kostengünstig hergestellt werden kann.
  • Das erfindungsgemäße Behältnis für medizinische Flüssigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung mit dem Behältnis verbunden ist. Hierzu kann der Anschlussteil der Vorrichtung unterschiedlich ausgebildet sein. Es sind Klebe- und/oder Schweißverbindungen möglich. Das Behältnis kann ein Beutel, insbesondere ein Infusions- oder Transfusionsbeutel oder ein Beutel zur Aufnahme einer enteralen Nährlösung sein, wobei der Anschlussteil als ein mit dem Beutel zu verschweißender oder zu verklebender Verschlussteil ausgebildet sein kann. Das Behältnis kann aber auch eine Flasche sein, wobei die Vorrichtung als Verschlusskappe oder der Anschlussteil der Vorrichtung als Adapter für den Verschluss einer Flasche ausgebildet sein kann.
  • Die erfindungsgemäße Schlauchleitung für medizinische Flüssigkeiten zeichnet sich dadurch aus, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung mit der Schlauchleitung verbunden ist. Die Schlauchleitung kann beispielsweise Bestandteil eines Blutschlauchsystems einer extrakorporalen Blutbehandlungsvorrichtung oder eine Schlauchleitung für einen Venenzugang sein.
  • Im Folgenden werden mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Seitenansicht,
  • 2 einen Schnitt durch die Vorrichtung von 1 entlang der Linie A-A,
  • 3 einen Schnitt durch die Vorrichtung von 2 entlang der Linie C-C,
  • 4 den Ausschnitt A von 2 in vergrößerter Darstellung,
  • 5 das untere Teilstück der Vorrichtung in perspektivischer Darstellung,
  • 6 die Vorrichtung von den 1 bis 5 mit angeschlossener Spritze in geschnittener Darstellung,
  • 7 einen Infusions- oder Transfusionsbeutel mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung in teilweise geschnittener Darstellung,
  • 8 einen Schnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 9 die Vorrichtung von 8 mit angeschlossener Spritze in geschnittener Darstellung,
  • 10 einen Schnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 11 die Vorrichtung von 10 mit angeschlossener Spritze in geschnittener Darstellung,
  • 12 ein viertes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
  • 13 ein fünftes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Die 1 bis 6 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die zum Anschluss einer Spritze an ein Behältnis bestimmt ist. Die 1 und 2 zeigen die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Seitenansicht und in geschnittener Darstellung, wobei die Spritze an die Vorrichtung nicht angeschlossen ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist als Zuspritzteil zum Zuspritzen eines Wirkstoffes in ein Behältnis ausgebildet, das eine medizinische Flüssigkeit enthält, insbesondere in einen Infusion- oder Transfusionsbeutel. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung handelt es sich daher um einen Konnektor 1.
  • Der Konnektor 1, der ein Spritzgießteil aus Polypropylen ist, weist einen Anschlussteil 2 mit einer kanalförmigen Ausnehmung 3 auf, der in der Gebrauchslage aus einem beutelseitigen unteren Teilstück 4 und einem anschlussseitigen oberen Teilstück 5 zusammengesetzt ist. Das untere Teilstück 4 des Anschlussteils 2 weist einen unteren und oberen im Wesentlichen zylindrischen Abschnitt 6, 7 auf, wobei der untere Abschnitt 6 einen kleineren Außendurchmesser als der obere Abschnitt 7 hat. Der untere Abschnitt 6 kann in einen Anschlussstutzen eines Folienbeutels gesteckt oder eingeschoben und mit dem Stutzen verschweißt oder verklebt werden. Er kann aber auch ohne Stutzen direkt in den Folienbeutel eingeschweißt oder eingeklebt werden.
  • Das untere und obere Teilstück 4, 5 des Konnektors 1 sind einschnappend miteinander verbunden. Hierzu weist der obere zylindrische Abschnitt 7 des unteren Teilstücks 4 des Anschlussteils 2 an der Außenwand einen umlaufenden Ansatz 8 auf, der beim Zusammenpressen der beiden Teilstücke 4, 5 in eine umlaufende Nut 9 an der Innenwand des oberen Teilstücks 5 des Anschlussteils 2 einschnappt. Dabei stützt sich der untere Rand 10 des oberen Teilstücks 5 an einem umlaufenden Vorsprung 11 am unteren Ende des oberen zylindrischen Abschnitts 7 des unteren Teilstücks 4 ab.
  • Zwischen dem unteren und oberen Teilstück 4, 5 des Anschlussteils 2 ist eine selbstabdichtende Membran 12 aus einem elastischen Material, die auch als Septum bezeichnet wird, unter elastischer Verformung derselben klemmend gehalten. Die Membran 12 weist einen ringförmigen unteren Abschnitt 13 auf, der zwischen dem unteren und oberen Teilstück 4, 5 des Anschlussteils 2 eingespannt ist. An den unteren ringförmigen Abschnitt 13 der Membran 12 schließt sich ein oberer tellerförmiger Abschnitt 14 an. Im Zentrum des tellerförmigen Abschnitts 14 ist die Membran 12 mit einem durchgehenden Schlitz 15 versehen. Die Membran 12 kann mit nur einem quer verlaufenden Schlitz versehen oder auch kreuzweise oder sternförmig geschlitzt sein. Der Schlitz erstreckt sich vorzugsweise nahezu über den gesamten Querschnitt des tellerförmigen Abschnitts 14 der Membran. An der Oberseite des tellerförmigen Abschnitts 14 weist die Membran 12 im Zentrum eine muldenförmige Vertiefung 16 auf.
  • Oberhalb der Membran 12 ist der Anschlussteil 2 als ein Anschlussstück ausgebildet, das einen Innenkonus 17 und ein Außengewinde 18 aufweist. Innenkonus 17 und Außengewinde 18 entsprechen dem Kegelschaft einer Luer-Lock-Kegelverbindung einer konventionellen Luer-Lock-Spritze, so dass der Kegelschaft der Luer-Lock-Spritze dichtend in den Innenkonus des Anschlussstücks eingeschoben und mit dem Anschlussteil sicher verschraubt werden kann.
  • Über eine Ringbruchzone 19 schließt sich an das Anschlussstück 2 des Konnektors 1 ein kappenförmiger Abbrechteil 20 an, der die kanalförmige Ausnehmung 3 des Anschlussteils 2 verschließt. Der Abbrechteil 20 bildet einen Originalitätsverschluss für den Konnektor. Er weist ein unteres rotationssymmetrisches Basisteil 20A und ein oberes flaches Griffstück 20B auf. Das flache Griffstück 20B ist mit einer Aussparung 21 versehen, die nach Art eines nach unten zeigenden Pfeils ausgebildet ist, der den Konnektor als Zuspritzteil kennzeichnet.
  • Beim Anschluss einer Luer-Lock-Spritze an den Konnektor wird die Membran 12 durchstochen. Hierfür verfügt der Konnektor 1 über einen hohlförmigen Körper 22 mit einer Spitze 23. Der hohlförmige Körper mit der Spitze ist als eine Kanüle 22 mit einem Schliff 23 ausgebildet, der zwei einander gegenüberliegende seitliche Schliffflächen 23A und 23B aufweist.
  • Die angeschliffene Kanüle 22 ist im Zentrum eines scheibenförmigen Körpers 24 befestigt, der an das obere Ende des unteren Teilstücks 4 des Anschlussteils 2 angeformt ist. Der scheibenförmige Körper 24 weist mehrere Bohrungen 25 auf, die umfangsmäßig um die Kanüle 22 verteilt angeordnet sind.
  • Die Kanüle 22 erstreckt sich von dem scheibenförmigen Körper 24 des unteren Teilstücks 4 des Anschlussteils 2 in die zylindrische Ausnehmung 26, die von dem unteren ringförmigen Abschnitt 13 der Membran 12 umschlossen wird. Dabei verbleibt zwischen der Unterseite des oberen tellerförmigen Abschnitts 14 der Membran 12 und der Spitze 23 der Kanüle 22 nur ein schmaler Spalt 27.
  • Zur Sicherung des unteren Teilstücks 4 in dem oberen Teilstück 5 des Anschlussteils 2 gegen Verdrehen weist das untere Teilstück 4 oberhalb des umlaufenden Ansatzes 8 eine Außenverzahnung 28 und das obere Teilstück 5 eine entsprechende Innenverzahnung 29 auf, die beim Zusammenfügen der beiden Teile ineinandergreifen.
  • Zum Zuspritzen einer Wirksubstanz wird der Abbrechteil 20 des Konnektors 2 durch Drehen oder Brechen desselben abgedreht bzw. abgebrochen, so dass die selbstabdichtende Membran 12 freiliegt. Daraufhin wird eine konventionelle Luer-Lock-Spritze mit dem Konnektor 2 verschraubt.
  • 6 zeigt den Konnektor 2 mit abgebrochenem Abbrechteil 20, wobei die Luer-Lock-Spritze 28 auf den Konnektor aufgeschraubt ist, so dass eine Flüssigkeitsverbindung zwischen der Spritze und dem Konnektor hergestellt ist. Beim Aufschrauben der Luer-Lock-Spritze 28 stößt das vordere Ende des Kegelschafts 29 der Spritz 28 auf die muldenförmige Vertiefung 16 in dem tellerförmigen Abschnitt 14 der Membran 12. Wenn der Kegelschaft beim Aufschrauben der Spritze weiter vorgeschoben wird, drückt der Kegelschaft den oberen tellerförmigen Abschnitt 14 der Membran 12 nach unten, wodurch die Membran mit der Unterseite auf die Spitze 23 der Kanüle 22 stößt. Wenn der Kegelschaft beim Aufschrauben der Spritze noch weiter vorgeschoben wird, durchsticht die Kanüle 22 die vorgeschlitzte Membran 12, wobei die Kanüle 22 in die zylindrische Ausnehmung 30 des Kegelschafts 29 eindringt. Wenn die Spritze vollständig aufgeschraubt ist, verbleibt ein schmaler Spalt 31 zwischen dem Kegelschaft 29 der Spritze 28 und dem scheibenförmigen Körper 24 des unteren Teilstücks 4 des Anschlussteils 2. Beim Abschrauben der Spritze 28 wird der Kegelschaft 29 wieder zurückgezogen, wodurch der obere tellerförmige Abschnitt 14 der Membran 12 wieder in seine Ausgangslage zurückgehen kann, um den Konnektor sicher zu verschließen. Da die Membran 12 vorgeschlitzt ist, kann die Spitze 23 der Kanüle 22 in die Membran 12 eindringen, ohne die Membran zu verletzen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Membran beim Abschrauben der Spritze den Konnektor wieder dicht verschließt.
  • 7 zeigt einen Infusions- oder Transfusionsbeutel 32 zusammen mit dem Konnektor 1. Der Beutel 32 besteht aus zwei Folienlagen 32A und 32B, die an den Rändern 32C miteinander verschweißt sind. In 7 ist nur ein Abschnitt des Beutels dargestellt. In den oberen Rand des Beutels ist der Konnektor 1 eingeschweißt. Das untere Teilstück 4 des Anschlussteils 2 des Konnektors 1 ist in den Anschlussstutzen 32D eingeschoben und beim Sterilisieren mit dem Stutzen verschweißt. Der Beutel 32 kann vor der Montage des Konnektors 1 über die Bohrungen 25 in dem unteren Teilstück 4 des Anschlussteils 2 mit einer Transfusions- oder Infusionslösung, aber auch einer enteralen Nährlösung befüllt werden, wenn das untere und obere Teilstück 4, 5 noch nicht miteinander verbunden sind.
  • Nachfolgend werden weitere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung beschrieben, die sich von dem unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 beschriebenen Konnektor nur dadurch unterscheiden, dass der Anschlussteil unterschiedlich ausgebildet ist. Während der Konnektor von den 1 bis 6 zum Anschluss an einen Beutel bestimmt ist, sind die nachfolgend beschriebenen Vorrichtungen zum Anschluss an eine Flasche oder eine Schlauchleitung bestimmt. Da sich die einzelnen Konnektoren nur durch die Ausbildung des Anschlussteils 2, insbesondere des unteren Abschnitts 6 des unteren Teilstücks 4 des Anschlussteils 2 unterscheiden, werden nachfolgend nur die Unterschiede zu dem ersten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Konnektors beschrieben. Die einander entsprechenden Teile sind in den Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die 8 und 9 zeigen eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Konnektors 1' in geschnittener Darstellung, wobei 8 den Konnektor 1' vor Anschluss und 9 den Konnektor nach Anschluss der Spritze 28 zeigt. Der untere Abschnitt des unteren Teilstücks 4 des Konnektors ist bei diesem Ausführungsbeispiel nach Art eines Schiffchens 33 ausgebildet, das mit einem Folienbeutel verschweißt oder verklebt werden kann. Derartige Schiffchen sind dem Fachmann bekannt. Sie sind als flacher Körper mit seitlichen Stegen 33A und 33B ausgebildet.
  • 10 zeigt ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1'', die zum Anschluss an eine Flasche bestimmt ist. 11 zeigt die an die Flasche 34 angeschlossene Vorrichtung 1''. Bei der Flasche 34 handelt es sich um eine konventionelle Flasche zur Aufnahme einer medizinischen Flüssigkeit, die mit einem Stopfen 35 dicht verschlossen ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung, die als Anschlussadapter ausgebildet ist, verfügt über einen Spike 36 zum Durchstechen des Stopfens 35 der Flasche 34. Der Spike 36 erstreckt sich von dem oberen zylindrischen Abschnitt 7 des unteren Teilstücks 4 der Vorrichtung nach unten. Der Spike 36 wird von einem zylindrischen Teilstück 37 umschlossen, das ebenfalls an den oberen Abschnitt 7 des unteren Teilstücks 4 angeformt ist. Das zylindrische Teilstück 37 weist an der Innenseite mehrere Stege 38 auf und ist mit mehreren Schlitzen 39 versehen, so dass es auf den Verschluss der Flasche 34 aufgesetzt werden kann. Dabei wird der Stopfen 35 der Flasche durchstochen, so dass eine Entnahme von Flüssigkeit mit einer Luer-Lock-Spritze 28 möglich ist.
  • 12 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1''', die zum Anschluss an eine Schlauchleitung 40, beispielsweise eine Schlauchleitung für einen Venenzugang bestimmt ist. Bei dieser Ausführungsform ist der untere Abschnitt 6 des unteren Teilstücks 4 der Vorrichtung als hohlzylindrischer Anschlussstutzen 41 ausgebildet, der derart bemessen ist, dass sich die Schlauchleitung 40 auf den Anschlussstutzen 41 aufschieben und mit dem Stutzen verschweißen oder verkleben lässt. Ansonsten unterscheidet sich die Ausführungsform von 12 in Aufbau und Funktionsweise nicht von den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen.
  • 13 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1'''', die als eine Verschlusskappe für eine Flasche ausgebildet ist. Die Verschlusskappe weist einen runden Deckelteil 42 auf, an den sich ein zylindrischer Seitenteil 43 anschließt. Am unteren Rand des Seitenteils 43 befindet sich ein Flansch 44 zur Befestigung der Kappe am Kopf einer Flasche.
  • Die erfindungsgemäße Verschlusskappe 1'''' verfügt über ein Portsystem 45, das eine Zuspritzstelle 46 zum Zuspritzen von Flüssigkeit und eine Entnahmestelle 47 zum Entnehmen von Flüssigkeit umfasst. Sowohl die Zuspritzstelle 46 als auch die Entnahmenstelle 47 sind mit einem Abbrechteil 48, 49 verschlossen, das jeweils mit einem Pfeil 50, 51 die beiden Stellen des Portsystems 45 als Zuspritz- oder Entnahmestelle kennzeichnen.
  • Bei dieser Ausführungsform stellen der Deckelteil 42 und das zylindrische Seitenteil 43 den Anschlussteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1'''' dar, der auf die in 13 nicht dargestellte Flasche aufgesetzt wird.
  • An der Zuspritzstelle 46 weist der runde Deckelteil 42 der Verschlusskappe 1'''' eine Ausnehmung 3' auf, in der eine selbstabdichtende Membran 12 angeordnet ist, mit der die Ausnehmung verschlossen ist. Diese Membran ist mit der unter Bezugnahme auf die vorhergehenden Ausführungsbeispiele beschriebenen Membran identisch. Auch bei dieser Ausführungsform wird die Membran 12 beim Anschluss einer Spritze an die Verschlusskappe auf die Spitze eines hohlförmigen Körpers 22' gedrückt, der unterhalb der Membran 12 angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform befindet sich die Spitze 23' des hohlförmigen Körpers 22' aber nicht im Abstand, sondern direkt unterhalb der Membran 12.
  • Der hohlförmige Körper 22' zum Durchstechen der Membran 12 beim Anschluss der Spritze ist an einen scheibenförmigen Körper 24' angeformt, der zusammen mit der Membran in der Ausnehmung 3' des Deckelteils 42 der Verschlusskappe sitzt. Die Membran 12 und der hohlförmige Körper 22' mit dem scheibenförmigen Körper 24' werden in der Ausnehmung 3' von einem vorspringenden umlaufenden Ansatz 52 klemmend gehalten, der den scheibenförmigen Körper 24' untergreift. Dabei stützen sich der untere Abschnitt der Membran an einem oberen vorspringenden Ansatz 53 und der scheibenförmige Körper an einem unteren vorspringenden Ansatz 54 in der Ausnehmung 3' des Deckelteils 42 der Verschlusskappe ab. Es ist aber auch möglich, den scheibenförmigen Körper mit dem Deckelteil der Verschlusskappe zu verkleben oder zu verschweißen. Die Entnahmestelle 47 der Verschlusskappe verfügt bei dieser Ausführungsform nicht über den erfindungsgemäßen Anschluss. Daher wird die Entnahmestelle der Verschlusskappe auch nicht näher beschrieben.
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Claims (19)

  1. Vorrichtung zum Anschluss einer Spritze an ein Behältnis oder eine Schlauchleitung, mit einem mit dem Behältnis oder der Schlauchleitung zu verbindenden Anschlussteil (2), der eine Ausnehmung (3, 3') aufweist, in der eine Membran (12, 12') angeordnet ist, einem die Ausnehmung (3) des Anschlussteils (2) verschließenden Abbrechteil (20), der an das obere Ende des Anschlussteils angeschlossen ist, einem hohlförmigen Körper (22, 22') mit einer Spitze (23, 23'), der in der Ausnehmung des Anschlussteils (2) angeordnet ist, wobei die Membran (12) und der hohlförmige Körper (22) derart in der Ausnehmung (3) des Anschlussteils (2) angeordnet sind, dass die Membran beim Anschluss der Spritze an den Anschlussteil durchstochen wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (12) in der Ausnehmung (3) des Anschlussteils (2) oberhalb des hohlförmigen Körpers (22) angeordnet ist, so dass beim Anschluss der Spritze an den Anschlussteil (2) die Membran von der Spritze auf die Spitze (23) des hohlförmigen Körpers (22) gedrückt wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (12) und der hohlförmige Körper (22) im Abstand zueinander in der Ausnehmung (3) des Anschlussteils (2) angeordnet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der hohlförmige Körper als eine Kanüle (22) mit einem Schliff (23) ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der hohlförmige Körper (22) in der Ausnehmung (3) des Anschlussteils (2) an einem scheibenförmigen Körper (24) befestigt ist, der Öffnungen (25) aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen in dem scheibenförmigen Körper (24) umfangsmäßig um den hohlförmigen Körper (22) verteilt angeordnete Bohrungen (25) sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (12) zur abdichtenden Aufnahme des Kegelschafts einer Spritze geschlitzt ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussteil (2) ein Außengewinde (18) zum Anschluss einer Luer-Lock-Spritze aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussteil (2) aus einem unteren Teilstück (4) und einem oberen Teilstück (5) besteht, die einschnappend festgelegt sind, wobei der scheibenförmige Körper (24) am oberen Ende des unteren Teilstücks (4) angeordnet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (12) zwischen dem unteren Teilstück (4) und dem oberen Teilstück (5) des Anschlussteils (2) klemmend gehalten ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (12) einen oberen tellerförmigen Abschnitt (14) aufweist, an den sich ein ringförmiger unterer Abschnitt (13) anschließt.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der untere ringförmige Abschnitt (13) der Membran (12) zwischen dem unteren Teilstück (4) und dem oberen Teilstück (5) des Anschlussteils (2) klemmend gehalten ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (12) an der Oberseite eine muldenförmige Vertiefung (16) aufweist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Abrechteil (20) als flaches Griffstück ausgebildet ist, das über eine Ringbruchzone (19) an das obere Ende des Anschlussteils (2) angeschlossen ist.
  14. Anordnung aus einer Spritze (28) mit einem Kegelschaft (29) und einer Vorrichtung (1, 1', 1'', 1''') nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
  15. Behältnis für medizinische Flüssigkeiten mit einer Vorrichtung (1, 1', 1'', 1''', 1'''') nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussteil (2) der Vorrichtung (1, 1', 1'', 1''', 1'''') mit dem Behältnis (32, 34) verbunden ist.
  16. Behältnis nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis eine Flasche (34) ist, wobei der Anschlussteil (2) der Vorrichtung (1'') als Adapter für die Flasche ausgebildet ist.
  17. Behältnis nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis eine Flasche (34) ist, wobei die Vorrichtung (1, 1', 1'') als Verschlusskappe der Flasche ausgebildet ist.
  18. Behältnis nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis ein Beutel (32), insbesondere ein Infusion- oder Transfusionsbeutel oder ein Beutel zur Aufnahme einer enteralen Nährlösung ist, wobei der Anschlussteil (2) der Vorrichtung (1') als ein mit dem Beutel zu verschweißendes und/oder zu verklebendes Verschlussteil ausgebildet ist.
  19. Schlauchleitung für medizinische Flüssigkeiten mit einem Vorrichtung (1''') nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der Anschlussteil (2) der Vorrichtung (1''') mit der Schlauchleitung (40) verbunden ist.
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