-
Die
Erfindung betrifft eine Verdeckvorrichtung für ein Fahrzeug
mit zumindest einem ersten bewegbaren Dachelement, das zwischen
einer ersten Position und einer zweiten Position bewegbar ist, wobei
das Dachelement in der ersten Position oberhalb eines Fahrgastraumes
am Fahrzeugdach des Fahrzeuges im Wesentlichen horizontal anordenbar
ist und dabei zumindest einen Teil des Fahrzeugdaches bildet, und
das Dachelement in der zweiten Position bei zumindest teilweise
geöffnetem Fahrzeugdach in einem Aufbewahrungsraum in dem
Fahrzeug ablegbar ist.
-
Aus
dem Stand der Technik sind verschiedene Ausführungen von
derartigen Verdeckvorrichtungen bekannt.
-
Beispielsweise
ist auf dem europäischen Patent
EP 1 449 698 B1 eine, an
einer Fahrzeugkarosserie angebrachte, Verdeckvorrichtung mit einer
entsprechenden Gelenkeinrichtung bekannt, wobei das Gelenk wie im
Stand der Technik üblich mit der Karosserie des Fahrzeuges
verriegelt ist.
-
Es
ist eine Aufgabe der Erfindung die Steifigkeit, insbesondere die
Torsionssteifigkeit, der Karosserie eines Fahrzeuges, insbesondere
eines Cabriolets, bei geöffnetem Verdeck zu verbessern.
-
Diese
Aufgabe wird durch eine Verdeckvorrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
-
Entsprechend
einer Ausführungsform der Erfindung gilt definitionsgemäß als
im Wesentlichen vertikal eine Ausrichtung des Dachelements in einem Bereich
einer absoluten Abweichung von bis zu 45°, bevorzugt von
bis zu 30°, besonders bevorzugt von bis zu 20° von
der Vertikalen.
-
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind an
dem Dachelement Verriegelungselemente angeordnet, mit deren Hilfe
das Dachelement mit der Karosserie verriegelbar ist.
-
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind auf
jeder Seite des Dachelementes zumindest zwei Verriegelungselemente
vorgesehen.
-
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die
Verriegelungselemente seitlich an dem Dachelement vorgesehen, so
dass die Verriegelungselemente des Dachelementes mit entsprechenden
Verriegelungselementen an den Seitenwände der Karosserie
verbindbar sind.
-
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die
Verriegelungselemente an der Karosserie als verschiebbare Bolzen
und die Verriegelungselemente an dem Dachelement als zu den Bolzen
korrespondierende Öffnungen ausgeführt.
-
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine
Steuerungseinheit vorgesehen, welche die Position und/oder die Aktivität
der Verriegelungselemente des Dachelementes und/oder der Karosserie
zur Verriegelung des Dachelementes steuert.
-
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das
Dachelement einen äußeren Verkleidungsteil sowie
einen inneren Befestigungsteil auf, wobei der Befestigungsteil zur
Aufnahme der Verriegelungselemente vorgesehen ist.
-
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der
Befestigungsteil eine Einrichtung zur Befestigung einer Dichtung
auf.
-
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die
Dichtung zur Abdichtung zwischen einem Seitenfenster des Fahrzeuges
und dem Dachelement eingerichtet.
-
Nach
einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist ein
Aktuator vorgesehen, der im Falle eines Überschlages des
Fahrzeuges das Dachelement aus der zweiten Position als Überschlagschutz in
eine dritte Position ausfahrbar ist.
-
Nach
einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung
ist in dem Fahrzeug an der Karosserie eine seitliche Führungseinrichtung,
insbesondere ein Führungsschacht und/oder eine Führungsschiene,
vorgesehen, in welchem das Dachelement führbar ist.
-
Die
Erfindung ist nach einer besonderen Ausführungsform durch
ein Fahrzeug nach Anspruch 11 gekennzeichnet.
-
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das
Dachelement in der zweiten Position in Fahrtrichtung gesehen hinter
dem Fahrgastraum abgelegt.
-
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das
Fahrzeug im Fahrgastraum zumindest eine Sitzreihe auf und ist das
Dachelement in der zweiten Position, in Fahrrichtung gesehen, hinter
der hintersten Sitzreihe abgelegt.
-
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das
Fahrzeug, in Fahrtrichtung gesehen, hinter dem Fahrgastraum einen
Kofferraum auf und ist das Dachelement in der zweiten Position zwischen
dem Fahrgastraum und dem Kofferraum bzw. Laderaum abgelegt.
-
Der
Erfindungsgegenstand ist nachfolgend in beispielhafter und nicht-einschränkender
Weise anhand mehrerer Ausführungsbeispiele dargestellt. Es
zeigen:
-
1a eine
Seitenansicht eines Fahrzeuges mit einer möglichen Ausgestaltung
einer erfindungsgemäßen Verdeckvorrichtung bei
geschlossenem Verdeck
-
1b eine Seitenansicht eines Fahrzeuges mit
einer möglichen Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen
Verdeckvorrichtung in einer Zwischenposition
-
1c eine
Seitenansicht eines Fahrzeuges mit einer möglichen Ausgestaltung
einer erfindungsgemäßen Verdeckvorrichtung bei
geöffnetem Verdeck
-
2a eine Seitenansicht eines Fahrzeuges mit
einer möglichen Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen
Verdeckvorrichtung bei geschlossenem Verdeck
-
2b eine Seitenansicht eines Fahrzeuges mit
einer möglichen Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen
Verdeckvorrichtung bei offenem Verdeck
-
3a eine Seitenansicht eines Fahrzeuges mit
einer möglichen Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen
Verdeckvorrichtung bei offenem Verdeck
-
3b ein Detail aus der Ansicht aus 3A
-
4 eine
Ansicht eines Schnittes nach 3B
-
5 eine
Seitenansicht eines Fahrzeuges mit einer möglichen Ausgestaltung
einer erfindungsgemäßen Verdeckvorrichtung bei
geschlossenem Verdeck
-
6 ein
Detail aus 5
-
7 eine
Ansicht eines Schnittes nach 6
-
8 eine
Seitenansicht eines Fahrzeuges mit einer möglichen Ausgestaltung
einer erfindungsgemäßen Verdeckvorrichtung in
einer Zwischenposition
-
9 eine
Seitenansicht und eine Detailansicht einer weiteren möglichen
Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung
-
10 eine
Seitenansicht der Ausführungsform von 9,
mit dem Dachelement in einer zweiten Position (Ablageposition)
-
11 eine
Seitenansicht der Ausführungsform von 9,
mit dem Dachelement in einer dritten Position (Überrollschutz)
-
12 verschiedene
Schnittansichten der Ausführungsform nach 11
-
13 verschiedenen
Schnittansichten einer möglichen Ausführungsform
eines Dachelementes, wobei der Schnittansicht H-H entsprechend 12b geführt wird
-
In 1a ist ein Fahrzeug 1 mit einer
Verdeckvorrichtung 2 dargestellt, wobei die Verdeckvorrichtung 2 im
geschlossenen Zustand dargestellt ist. In 1b ist
die Verdeckvorrichtung 2 in einem Zwischenzustand (zwischen
der Offen- und der Geschlossenstellung) dargestellt, wohingegen
die Verdeckvorrichtung 2 in 1c im
abgelegten Zustand dargestellt ist, in welchem das Verdeck vorzugsweise in
einem entsprechenden Aufbewahrungsraum untergebracht ist. Wie aus 1 ersichtlich,
weist die Verdeckvorrichtung 2 nach einer bevorzugten Ausführungsform
mehrere Teile auf. Nach einer bevorzugten Ausführungsform
besteht die Verdeckvorrichtung 2 aus einem hinteren Dachteil 3,
einem mittleren Dachteil 4, sowie einem vorderen Dachteil,
der im Folgenden als Dachelement 5 bezeichnet wird. Das Dachelement 5 befindet
sich in 1 dabei ein einer ersten Position 39.
Wie in 1 dargestellt handelt es sich bei dem dargestellten
Dachsystem um ein so genanntes Hardtop, wobei die Dachelemente aus
widerstandsfähigen Materialen, insbesondere Metallblechen,
bestehen. Nach einer anderen besonderen Ausführungsform
könnten dabei widerstandsfähige Grundkörper
der Dachelemente, welche beispielsweise aus Blechelementen zusammengesetzt
sind, mit Stoff bezogen sein. Wie aus 1c ersichtlich
ist, werden das hintere und mittlere Dachteil 3, 4 im
geöffneten Zustand des Fahrzeuges in einem Stauraum unterhalb
einer Verdeckklappe 6 Platz sparend, insbesondere im Wesentlichen
in horizontaler Lage, abgelegt. Nach einer möglichen Ausführungsform
wird das Verdeck dabei zumindest teilweise im Kofferraum des Fahrzeuges
abgelegt. Nach anderen Ausführungsformen, je nach Auslegung
des Stauraumes, können die Dachteile auch in anderer Lage,
beispielsweise in geneigter oder annähernd vertikaler Lage
abgelegt werden.
-
Das
Dachelement 5 wird entsprechend der dargestellten Ausführungsform
dabei im Wesentlichen in einer vertikalen Lage abgelegt und so mit
der Karosserie 7 des Fahrzeuges 1 verbunden, dass
das Dachelement als Querverstrebung der Karosserie 7 wirksam
wird und damit die Torsionssteifigkeit des Fahrzeuges 1 bei
geöffnetem Fahrzeugdach wesentlich erhöht. Die
in 1c dargestellte Lage des Dachelementes 5 entspricht
der zweiten Position 32 des Dachelementes 5. Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann durch das
Dachelement 5 die Crashsicherheit des Fahrzeuges verbessert
werden. Nach einer besonderen Ausführungsform, wie aus 1c ersichtlich,
wird das Dachelement 5 dabei, ausgehend von der Fahrtrichtung
des Fahrzeuges, hinter der ersten Sitzreihe des Fahrzeuges abgelegt.
Dazu kann nach einer besonderen Ausführungsform ein besonderer
Aufbewahrungsraum beispielsweise mit entsprechenden, insbesondere
seitlichen, Führungen und/oder Schutzeinrichtungen zur
Vermeidung einer Beschädigung, insbesondere der Oberfläche,
des Dachelementes 5, vorgesehen werden.
-
Nach
einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird das
Dachelement 5 zwischen der vordersten Sitzreihe und dem
Kofferraum des Fahrzeuges abgelegt. Nach einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung weist das Fahrzeug zwei Sitzreihen auf, und das Dachelement
wird zwischen den beiden Sitzreihen, also hinter der ersten und
vor der zweiten Sitzreihe abgelegt. Ein solches Design bedingt je
nach Ausführungsform womöglich, dass die zweite
(hintere) Sitzreihe bei geöffnetem Verdeck für
Passagiere nicht mehr zur Verfügung steht.
-
Das
Dachelement 5 wird durch eine Dachkinematik 22 zwischen
seiner ersten Position 39, als Teil des Fahrzeugdaches,
und seiner zweiten Position 32, in welcher das Dachelement 5,
wie in 1c dargestellt, abgelegt ist,
bewegt. Die Dachkinematik 22 besteht dabei aus einer Anzahl
von Gelenken und/oder Gelenkhebel, wobei die Dachkinematik 22 nach
einer besonderen Ausführungsform entsprechend Platz sparend
faltbar ist, wie das in den 1a bis 1c schematisch dargestellt ist.
-
In 2 ist
zur Verdeutlichung in schematischer Form die Wirkungsweise der durch
das Dachelement 5 erzielten Querverstrebung dargestellt. Während
in 2a das Fahrzeug 1 mit
geschlossenem Verdeck 2 dargestellt ist, ist in 2b das Fahrzeug 1 mit geöffnetem
Verdeck 2 ersichtlich. In 2a bildet
das geschlossene Verdeck 2, also die miteinander und mit
der Karosserie 7 des Fahrzeug im Wesentlichen starr verbundenen
Dachteile 3, 4, 5 sowie die seitliche
und untere Karosserie des Fahrzeuges 1 einen ersten Rahmen 8 (siehe
Schnitt A-A), der eine ausreichende Torsionssteifigkeit der Gesamtstruktur
des Fahrzeuges 1 sicherstellt. Durch die vorgeschlagene
Querverstrebung des Fahrzeuges 1 durch geeignete Ablage
und Verriegelung des Dachelementes 5 bei geöffnetem
Verdeck 2 in bzw. mit der Karosserie 7 des Fahrzeuges 1,
kann gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen mit geöffnetem
bzw. offenem Dach, die keine solche Querverstrebung aufweisen, im
geöffnetem Zustand des Fahrzeuges 1 eine deutliche
Verbesserung der Steifigkeit, insbesondere der Torsionssteifigkeit,
der Karosserie 7 des Fahrzeuges 1 erreicht werden.
Das abgelegte Dachelement 5, das in geeigneter Weise mit
der Karosserie 7 des Fahrzeuges 1, insbesondere
starr, verbunden ist, bildet mit den umgebenden Teilen der Karosserie 7, insbesondere
den Seitenteilen der Karosserie 7, einen zweiten Rahmen 9,
der eine ausreichende Torsionssteifigkeit der Karosserie auch im
geöffneten Zustand sicherstellt. Durch die dargestellte
Maßnahme kann diese Versteifung der Karosserie ohne weitere konstruktive
Verstärkung der Karosserie erreicht werden. Beispielsweise
kann so auf komplizierte Verriegelungen und/oder Verstärkungen
der Dachkinematik der hinteren Dachteile die geeignete Verstrebungen
im Kofferraum des Fahrzeuges bilden verzichtet werden. Durch die
vorgeschlagene Verstrebung der Karosserie durch das Dachelement 5 kann
die Steifigkeit und/oder Crashsicherheit des Fahrzeuges erhöht
werden ohne dabei das Fahrzeuggewicht und den damit verbundenen
Treibstoffkonsum entsprechend zu erhöhen. In 3,
insbesondere in 3b, ist ein Detail
A der Anordnung des Dachelementes 5 aus 3a dargestellt.
Aus 3b ist dabei ersichtlich, dass
das Dachelement 5 nach einer beispielhaften Ausführungsform
zwei Verriegelungselemente 10 aufweist. Wie anhand des
Schnittes C-C, der in 4 dargestellt ist, ersichtlich,
handelt es sich dabei um entsprechende Öffnungen 11,
die als Gegenstück zu Verriegelungselementen 12 der
Karosserie, die beispielsweise als entsprechende Bolzen 13,
ausgeführt werden, vorgesehen sind. Die Bolzen 13 sind
in geeigneter Weise in der Karosserie 7, insbesondere in
den Seitenteilen 8 bzw. Seitenwänden der Karosserie 7,
angeordnet und derart verschiebbar gelagert, dass die Bolzen 13,
sobald das Dachelement 5 entsprechend im Fahrzeug 1 in
seiner zweiten Position 32 abgelegt ist, selbsttätig
bzw. durch entsprechende manuelle bzw. elektronisch gesteuerte Weise,
in die entsprechenden Öffnungen 11 des Dachelementes 5 einfahren
und das Dachelement 5 auf diese Weise mit der Karosserie 7,
insbesondere torsionssteif, verriegeln bzw. verbinden. In 4 ist
weiters eine Steuerungseinheit 21 dargestellt, durch welche
die Verriegelungselemente 10, 12 der Karosserie 7 und/oder des
Dachelementes 5 betätigbar sind. Nach einer besonderen
Ausführungsform kann diese Betätigung elektrisch,
magnetisch, induktiv, pneumatisch, hydraulisch, mechanisch und/oder
manuell erfolgen. Die Steuerungseinheit 21 ist nach einer
besonderen Ausführungsform auf geeignete Weise, beispielsweise über
ortsfeste Leitungen, Funk oder auf andere Art, einerseits mit einem
Steuergerät des Fahrzeuges und/oder der Verdeckvorrichtung
und andererseits mit einem geeigneten Aktuator zur Betätigung der
Verriegelungselemente 10, 12 verbunden. Wie aus 3b und 4 ferner
ersichtlich ist, ist das Dachelement 5 nach einer besonderen
Ausführungsform zweiteilig ausgeführt, wobei die Öffnungen 11 in einem
ersten Teil 14 des Dachelementes 5, dem so genannten
Befestigungsteil 24 angeordnet sind, wohingegen ein zweiter
Teil 15 des Dachelementes 5 jenen Teil des Dachelementes 5 bildet,
welcher von außen sichtbar ist, beziehungsweise den nach
außen weisenden Teil der Daches des Fahrzeuges 1 bzw. einen
Teil der äußeren Hülle des Fahrzeuges 1 bildet und
deshalb in weiterer Folge als Verkleidungsteil 25 bezeichnet
werden soll. In 6 ist in Verbindung mit 5 das
Dachelement 5 nochmals in seiner ersten Position 39 bei
geschlossenem Dach dargestellt. In einem Schnitt D-D, welcher in
einem Ausschnitt in 7 dargestellt ist, ist ersichtlich,
wie der zweite Teil 15 des Dachelementes 5 nach
einer weiteren Ausführungsform zur Fixierung einer Dichtung 16 verwendbar
ist. Mit einem an dem zweiten Teil 15 des Dachelementes 5 angeordneten,
insbesondere klammerförmigen, Befestigungselement 17 wird
die seitliche Dichtung 16 fixiert. Die Dichtung 16 liegt
dabei bei geschlossenem Dach an der Seitenscheibe 18 oder
der Seitenwand der Karosserie des Fahrzeuges 1 an und dichtet
somit den Zwischenraum zwischen dem Dachelement 5 und der
Seitenscheibe 18 bzw. der Seitenwand, beispielsweise gegen
eindringendes Wasser, ab. Entsprechend der vorgeschlagenen Ausführungsform
dient der zweite Teil 15 des Dachelementes 5 so
nicht nur zur Verriegelung des Dachelementes 5 mit der
Karosserie 7 des Fahrzeuges 1, sondern gleichzeitig
zur Fixierung der zwischen der Seitenscheibe 18 und dem
Dachelement 5 angeordneten Dichtung 16. Nach einer
besonderen Ausführungsform kann das Dachelementes 5 in
dem Fahrzeug auch per Hand in seine Ablageposition, d. h. in seine
zweite Position 32, und/oder in das Fahrzeugdach, d. h.
in seine erste Position 39, eingesetzt werden.
-
In 3b ist nach einer bevorzugten Ausführungsform
schematisch die Ausrichtung des Dachelementes 5 dargestellt.
Die Ausrichtung des Dachelementes 5 wird gegenüber
einer Referenzebene 19, welche normal zur Fahrzeuglängsachse
ausgerichtet ist definiert. Erfindungsgemäß wird
nach einer möglichen Ausführungsform der Neigungswinkel α der Verbindungsgerade 20 der
Achsen der Verriegelungselemente 10, 12, im vorliegenden
Fall der Bolzen 13 bzw. Öffnungen 11,
gegenüber der Referenzebene 19, insbesondere der
in der Seitenansicht dargestellten Spur der Referenzebene, bestimmt. Nach
einer anderen möglichen Ausführungsform wird eine
Mittelebene 20 des Dachelementes 5 bestimmt und
die mittlere Neigung β der Mittelebene 20 gegenüber
der Referenzebene 19 ermittelt. Wie aus 3b ersichtlich
wird eine annähernd bzw. im Wesentlichen vertikale Position
des Dachelementes 5 angestrebt, da das Dachelement 5 in
dieser Position bei Verriegelung mit der Karosserie 7 des
Fahrzeuges 1 die Steifigkeit, insbesondere die Torsionssteifigkeit,
des Fahrzeuges besonders vorteilhaft erhöht. Eine Abweichung
des Neigungswinkels bzw. der Neigung von der Vertikale bzw. Referenzebene 19 ist
je nach Bauart des Fahrzeuges in einem Bereich von bis zu 45°,
bevorzugt bis zu 35°, besonders bevorzugt bis zu 25° oder
bis zu 15° oder 5°, – alle Winkel absolut
betrachtet – möglich.
-
In 8 ist
schematisch eine weitere mögliche Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Verdeckvorrichtung dargestellt. Die dargestellte Ausführungsform
unterscheidet sich von anderen Ausführungsformen im Wesentlichen
dadurch, dass ein Führungs- und/oder Aufbewahrungsschacht 37 zur Führung
des Dachelementes 5 in dessen Ablageposition vorgesehen
ist. Nach einer beispielhaften Ausführungsform könnte
der Führungsschacht 37 3 durch taschenförmige
Vorrichtungen gebildet werden, welche seitlich an der Fahrzeugkarosserie
angeordnet sind und das Dachelement 5 in seiner Bewegung
in die zweite Position 32 bzw. Ablageposition und aus der
zweiten Position 32 bzw. Ablageposition führen.
In der zweiten Position 32 selbst würde das Dachelement 5 zumindest
teilweise in dem Führungs- und/oder Aufbewahrungsschacht 37 seitlich umfasst
sein. Nach einer weiteren Ausführungsform ist dazu auch
am Boden der Fahrgastzelle, insbesondere an der Bodenplatte des
Fahrzeuges, unterhalb des Dachelementes 5 eine geeignete
taschenförmige Vorrichtung vorgesehen, durch welche das
Dachelement 5 in seiner Ablageposition noch zusätzlich stabilisiert
werden kann.
-
Der
Erfindungsgegenstand eignet sich besonders zur Anwendung bei einem
Cabriolet und/oder Roadster und/oder anderen Fahrzeugen mit zumindest
teilweise zu öffnendem Dach. Alle Ausführungen
bzw. alle beschriebenen Merkmale zu den in den Figuren schematisch
dargestellten Ausführungsformen können unabhängig
von einander und in Kombinationen miteinander mit dem Schutzgegenstand
verwendet werden.
-
In 9 ist
eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Verdeckvorrichtung dargestellt. Nach dieser Ausführungsform
erfüllt das Dachelement 23 gleichzeitig auch die
Funktion eines Überrollschutzes.
-
Wie
aus den 9 bis 12 zu
entnehmen ist, erfüllt das dargestellte Dachelement 23 nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
die Funktion eines Überrollschutzes. Ein solcher Überrollschutz
wird vielfach vom Gesetzgeber vorgeschrieben und erhöht
in nicht unwesentlichem Ausmaß das Gewicht des Fahrzeuges.
Der hier vorgestellte Überrollschutz spart Gewicht, da
ein Teil des Verdeckes als wesentliches Element des Überrollschutzes
verwendet wird.
-
Bei
einem Überschlag des Fahrzeuges wird dieser vom Bordnetz
und/oder einem oder mehreren Steuergeräten des Fahrzeuges
erkannt und entsprechend ausgewertet, worauf ein entsprechender
Steuerungsbefehl erfolgt, welcher das Dachelement 23 von
dessen Dachkinematik 38 entkoppelt. Danach wird das Dachelement 23 aus
seiner zweiten Position 32 (Ablageposition) in eine dritte
Position 34 verfahren. In der dritten Position 34,
wie in 11 dargestellt, ragt das Dachelement 23 in
vertikaler Richtung über den Passagierraum des Fahrzeuges
hinaus und schützt damit im Verbund mit der Windschutzscheibe bzw.
dem Rahmen der Windschutzscheibe den Kopf bzw. den oberen Bereich
des Körpers der Fahrzeugpassagiere und/oder des Fahrers
des Fahrzeuges. Wie in 9b ersichtlich
ist, weist das Dachelement 23 wiederum einen Befestigungsteil 24 und
einen Verkleidungsteil 25 auf. Während der Verkleidungsteil 25,
bei geschlossenem Dach, einen Teil der äußeren
Kontur des Fahrzeuges, insbesondere des Fahrzeugdaches bildet, ist
der Befestigungsteil 24 zur Befestigung des Dachelementes
an der Karosserie des Fahrzeuges, sei es direkt oder indirekt über
eines oder mehrere dazwischen angeordnete Bauteile, vorgesehen.
-
Das
Befestigungsteil 24 weist mehrere Öffnungen auf,
wobei eine erste und eine zweite Öffnung 26, 27 im
Zusammenspiel mit entsprechenden ersten und zweiten Bolzen 28, 29 zur
Fixierung des Dachelementes 23 in dessen zweiter Position 32, also
der Ablageposition im Fahrzeug, vorgesehen sind und eine dritte Öffnung 30 in
Zusammenwirkung mit einem dritten Bolzen 31 zum Arretieren
des Dachelementes 23 in der dritten Position 34 dient.
Der Übersichtlichkeit der Darstellung wegen, ist nur eine Seite
des Dachelementes dargestellt, es versteht sich jedoch von selbst,
dass zur Stabilisierung des Dachelementes in der zweiten und/oder
dritten Position auch auf der zweiten nicht dargestellten Seite des
Dachelementes entsprechende Öffnungen und Bolzen zur Fixierung
des Dachelementes vorgesehen sind.
-
Nach
einer besonderen Ausführungsform der Erfindung sind die
Bolzen 28, 29, 31 geeignet in der Karosserie 33 des
Fahrzeuges gelagert.
-
Wie
in 11 dargestellt weist das Dachelement 23 nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform eine Führungseinrichtung,
insbesondere eine erste Führungsschiene 34, auf.
Diese erste Führungsschiene 34 ist nach einer
besonderen Ausführungsform an dem Befestigungsteil 24 des
Dachelementes angeordnet und wirkt mit einer weiteren Führungseinrichtung,
insbesondere einer zweiten Führungsschiene 35 zusammen.
Die zweite Führungsschiene 35 ist dabei direkt
oder indirekt an der Karosserie 33 des Fahrzeuges befestigt.
Durch das Zusammenwirken der beiden Führungsschienen 35, 36 kann
eine zuverlässige Führung des Dachelementes 23 bei
Bewegung des Dachelementes 23 sowohl in seine zweite Position 32 als
auch in seine dritte Position gewährleistet werden.
-
Über
einen geeigneten Aktuator (nicht dargestellt) wird das Dachelement 23 im
Falle eines Überschlages von seiner zweiten Position 32 in
die dritte Position 34 verfahren. Während in der
zweiten Position 32 der erste und zweite Bolzen 28, 29 zusammen
mit der ersten und zweiten Öffnung 26, 27 das
Dachelement 23 fixieren und somit das Dachelement 23 die
Steifigkeit der Fahrzeugkarosserie erhöht, wird das Dachelement
in seiner dritten Position 34 durch den zweiten und dritten
Bolzen 29, 31 zusammen mit der zweiten und dritten Öffnung 27, 30 fixiert
und dient so zusätzlich als Überschlagschutz. Der
zu verwendende Aktuator kann nach einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung beispielsweise als pyrotechnischer Aktuator ausgeführt
werden. Bei oder kurz vor Aktivierung des Aktuators werden neben
der Dachkinematik 38, der erste und zweite Bolzen 28, 29 gelöst,
so dass das Dachelement 23 nachfolgend, insbesondere mit
sehr hoher Geschwindigkeit, aus der zweiten Position 32 in
die dritte Position 34 verfahren werden kann. Nachdem das Dachelement 23 in
seine dritte Position 34 verfahren wurde, wird die Arretierung
des Dachelementes 23 über den zweiten und dritten
Bolzen, wie in 12b dargestellt aktiviert,
so dass das Dachelement 23 entsprechend belastbar wird
und große vor allem in vertikaler Richtung einwirkende
Kräfte, wie im Falle eines Überschlages des Fahrzeuges,
aufnehmen kann. Nach einer besonderen Ausführungsform weist das
Dachelement 23 dazu an seinem in der dritten Position obersten
Ende eine entsprechende Verstärkung seiner Festigkeit und/oder
Belastbarkeit auf.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-