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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Scheinwerfer eines Kraftfahrzeugs
mit einem Reflektor und einem auf einem Leuchtmittelträger
angeordneten Leuchtmittel.
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Kraftfahrzeuge
sind mit Scheinwerfern ausgestattet, die aus einem Reflektor sowie
mindestens einem darin angeordneten Leuchtmittel bestehen. Zur Erzielung
einer gewünschten Lichtverteilung ist eine Streuscheibe
vorgesehen. Der Scheinwerfer kann ferner ein Gehäuse umfassen
beziehungsweise ein Gehäuse wird durch den Reflektor selbst
gebildet. Zum Austausch eines defekten Leuchtmittels, wie einer
Halogen-Glühbirne, ist das Leuchtmittel auf einem Leuchtmittelträger
angeordnet.
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Eine
derartige Fahrzeugleuchte ist in der
DE 20 2005 006 376 U1 beschrieben,
wobei das gesamte Leuchtengehäuse mittels einer Rasteinrichtung
in einer Karosserieöffnung eines Kraftfahrzeugs lösbar befestigt
ist. Ist beispielsweise ein Leuchtmittel defekt, so kann das gesamte
Leuchtengehäuse aus der Karosserieöffnung zum
Austausch des Leuchtmittels entnommen werden.
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Weiterhin
offenbart die
DE 21
24 944 A1 einen Fahrzeugscheinwerfer mit einer kappenartigen Abdeckung
einer Öffnung im Reflektor, wobei die Abdeckkappe lösbar
an dem Reflektor befestigbar ist, um ein defektes Leucht mittel,
das an der Abdeckkappe angeordnet ist, austauschen zu können.
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Darüber
hinaus zeigt die
DE
12 66 154 A1 eine topfähnliche Abdeckung eines
Kraftfahrzeug-Scheinwerfers, die mit gummielastischen Einsätzen
staubdicht verschließbar ist.
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Schließlich
ist aus der
DE 33 19
411 A1 ein Fahrzeugscheinwerfer mit einer Glühlampenöffnung im
Reflektor bekannt, wobei die Öffnung mit einer Kappe mit
einem Kunststoffeinsatz und elektrischen Anschlüssen verschließbar
ist.
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Aufgrund
konstruktiver Notwendigkeiten und dem Einbau zusätzlicher
Aggregate, beispielsweise in einem Motorraum eines Kraftfahrzeugs,
ist der Zugriff auf Scheinwerfer zunehmend erschwert. Bei bekannten
Scheinwerfern muss beispielsweise ein Federbügel gelöst
und der Leuchtmittelträger mit dem defekten Leuchtmittel
im Wesentlichen in horizontaler Richtung aus dem Reflektor beziehungsweise dem
Scheinwerfergehäuse herausgezogen werden, um das Leuchtmittel
austauschen zu können. Dies erfordert einen entsprechenden
Freiraum im rückwärtigen Bereich des Scheinwerfers,
der häufig durch andere Aggregate oder Einbauteile verbaut
ist, wodurch ein Zugriff auf den Leuchtmittelträger nur noch
durch Fachpersonal durchgeführt werden kann.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, einen Scheinwerfer der eingangs genannten
Art zu schaffen, bei dem ein einfacher Austausch eines defekten
Leuchtmittels ohne zusätzlichen Platzbedarf möglich
ist.
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe dadurch gelöst, dass der Leuchtmittelträger
mit einem Abschnitt des Reflektors gemeinsam verdrehbar ist.
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Bei
einem derartigen Scheinwerfer eines Kraftfahrzeugs ist der Reflektor
in an sich bekannter Weise ausgeführt. Lediglich ein Abschnitt
des Reflektors, in dem auch das eigentliche Leuchtmittel angeordnet
ist, ist als separates Bauteil ausgebildet, wobei dieser Abschnitt
relativ zum eigentlichen Reflektor beziehungsweise Gehäuse
des Scheinwerfers verdrehbar ist. Somit kann dieser Abschnitt des
Reflektors bei einem Defekt des Leuchtmittels von einem Nutzer des
Kraftfahrzeugs in einfacher Weise verdreht oder verschwenkt werden,
um auf das defekte Leuchtmittel, das innerhalb dieses Abschnitts des
Reflektors angeordnet ist, unmittelbar zugreifen zu können.
Beispielsweise kann dieser Abschnitt des Reflektors um ungefähr
90° von einer vertikalen Ausrichtung senkrecht nach oben
verschwenkt werden, um von oben her in die nach oben offene Öffnung
dieses Reflektorabschnitts zugreifen zu können. Selbstverständlich
sind die Halterung sowie die elektrischen Anschlüsse des
Leuchtmittels, beispielsweise einer Halogen-Glühbirne,
derart ausgebildet, dass ein Verdrehen sowie der Austausch ermöglicht
ist. Somit bildet der verdrehbare Abschnitt des Reflektors den Leuchtmittelträger.
Prinzipiell können auch mehrere Leuchtmittel, z. B. für
ein Abblendlicht und ein Fernlicht, in dem verdrehbaren Abschnitt
angeordnet sein. Im Normalbetrieb ist der verdrehbare Abschnitt
derart angeordnet, dass der Reflektor zur Erzielung einer optimalen
Lichtausbeute vervollständigt ist.
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Der
Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch das Drehen oder
Verschwenken des Abschnitts des Reflektors kein zusätzlicher
Einbauraum im Motorraum des Kraftfahrzeugs notwendig ist, da die
Drehachse des Ab schnitts vorzugsweise derart gewählt ist,
dass der Abschnitt des Reflektors nicht übersteht. Somit
ist auch einem technisch nicht ausgebildeten Nutzer des Kraftfahrzeugs
in einfacher Weise der Austausch eines defekten Leuchtmittels ermöglicht.
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Bevorzugt
ist der verdrehbare Abschnitt als Walze oder Wälzkörper
ausgebildet, so dass auf Grund der Rotationssymmetrie kein zusätzlicher
Einbauraum zum Verdrehen der Walze notwendig ist. Natürlich
sind an der Walze entsprechende Betätigungseinrichtungen
oder Handhaben vorgesehen, um diese in gewünschter Richtung
verdrehen zu können.
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Zur
einfachen Ausgestaltung der Walze ist zweckmäßigerweise
ihre Drehachse oder Aufhängung in einem Gehäuse
des Scheinwerfers gelagert. Moderne Kraftfahrzeug-Scheinwerfer sind
als kompakte Baugruppen ausgebildet und verfügen über
ein Gehäuse, das entweder den Reflektor umgibt oder durch
den Reflektor selbst gebildet ist. Beispielsweise bei einem Gehäuse
aus einem Kunststoff-Spritzgussteil können entsprechende
Lagerpunkte oder Tragarme vorgesehen sein, um die drehbare Walze zu
lagern.
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Nach
einer Weiterbildung ist der drehbare Abschnitt des Reflektors mit
einer Arretierung versehen, um ihn in der jeweils gewünschten
Position oder Ausrichtung zu arretieren. Im Normalbetrieb des Scheinwerfers
ist der Reflektor mit dem drehbaren Abschnitt vervollständigt.
Tritt nunmehr ein Defekt an dem Leuchtmittel auf, kann die Arretierung
gelöst, der Abschnitt nach oben hin verdreht und das defekte Leuchtmittel
ausgetauscht werden. Auch in dieser verschwenkten Position kann
der verdrehbare Abschnitt beispielsweise mit einer mechanischen
Arretierung festgesetzt werden, um einen Austausch des defek ten
Leuchtmittels zu ermöglichen. Die Arretierung kann beispielsweise
mit Hilfe einer mechanischen Sperre oder elektrisch mittels eines
Magnetschalters ausgeführt sein.
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Zweckmäßigerweise
ist für den verdrehbaren Abschnitt des Reflektors eine
Dichtung vorgesehen, um unter anderem das Eintreten von Feuchtigkeit
in das Innere des Reflektors zu vermeiden. Eine derartige Dichtung
kann beispielsweise als um diesen Abschnitt durchgehend umlaufende
Gummi-Dichtlippe ausgeführt sein.
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Alternativ
ist der Reflektor des Scheinwerfers gemeinsam mit dem verdrehbaren
Abschnitt in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet. Dabei
verfügt das Gehäuse über eine mit einem
Deckel verschließbare Gehäuseöffnung,
um auf ein defektes Leuchtmittel im verschwenkten oder verdrehten
Abschnitt zugreifen zu können. Um das Eindringen von Feuchtigkeit
in das Gehäuse zu vermeiden ist am Deckel und/oder am Gehäuse
eine Dichtung beispielsweise in Form einer Dichtlippe angeordnet.
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Obwohl
im Vorhergehenden die Erfindung im Wesentlichen im Zusammenhang
mit einem Kraftfahrzeug-Scheinwerfer beschrieben worden ist, ist
es für den Fachmann ersichtlich, dass ein derart ausgebildeter
Scheinwerfer auch auf allen anderen Gebieten der Technik eingesetzt
werden kann, beispielsweise bei einem Scheinwerfer einer Straßenbeleuchtung.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch
zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen
Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind.
Der Rahmen der Erfindung ist nur durch die Ansprüche definiert.
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Die
Erfindung wird im Folgenden an Hand eines Ausführungsbeispiels
mit Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
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1 einen
erfindungsgemäßen Scheinwerfer eines Kraftfahrzeugs
in schematischer Seitenansicht,
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2 eine
alternative Ausführungsform des Scheinwerfers nach 1 in
schematischer Seitenansicht und
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3 eine
Walze mit Lagerung.
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Der
Scheinwerfer 1 umfasst einen paraboloiden Reflektor 2,
der entsprechend verspiegelt ist, und ein Leuchtmittel 3,
beispielsweise eine Halogen-Glühbirne. Der Reflektor 2 ist
in einem Gehäuse 4 angeordnet, das in einem Motorraum
des Kraftfahrzeugs in eine entsprechende Karosserieöffnung
eingebaut ist. Weiterhin verfügt der Scheinwerfer 1 über eine
Streuscheibe 8.
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Ein
rückwärtiger Abschnitt 5 des Reflektors 2 ist
dabei, wie durch den Doppelpfeil V verdeutlicht, verschwenkbar ausgebildet,
um derart diesen Abschnitt nach oben hin zu verschwenken. Somit
kann auf diesen nach oben offenen Abschnitt 5 des Reflektors 2 zugegriffen
und ein defektes Leuchtmittel 3 ausgetauscht werden. Selbstverständlich
liegen der Abschnitt 5 und der Reflektor 2 im
Normalbetrieb des Scheinwerfers 1 praktisch nahtlos aneinander
an. In der 1 ist lediglich zur Verdeutlichung
der getrennten Bauteile eine Lücke dazwischen abgebildet. Sonach
bildet der verdrehbare Abschnitt 5 des Reflektors 2 den
eigentlichen Leuchtmittelträger.
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Der
Abschnitt 5 des Reflektors 2 ist als Walze 6 oder
Wälzkörper ausgebildet, wie in 3 dargestellt.
Demzufolge ist zum Verdrehen oder Verschwenken der Walze 6 kein
zusätzlicher Einbauraum notwendig, so dass ein Austausch
eines defekten Leuchtmittels 3 in einfacher Weise ausgeführt werden
kann.
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Die
Walze 6 ist an einem Träger oder Abschnitt des
Gehäuses 4 des Scheinwerfers 1 drehbar gelagert,
um einen einfachen Aufbau des Scheinwerfers 1 zu erhalten.
Dabei ist die Walze 6 in ihrer jeweiligen Stellung oder
Ausrichtung arretierbar, um ein unbeabsichtigtes Verdrehen der Walze 6 während des
normalen Betriebs des Scheinwerfers 1 zu vermeiden.
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Des
Weiteren ist zwischen dem Gehäuse 4 und dem Abschnitt 5 des
Reflektors 2 eine Dichtung 7 vorgesehen. Mit der
Dichtung 7, beispielsweise einer Gummi-Dichtlippe, wird
unter anderem das Eindringen von Feuchtigkeit in das Innere des
Scheinwerfers 1 beziehungsweise des Reflektors 2 unterbunden.
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In
einer alternativen Ausgestaltung ist das Gehäuse 4 derart
ausgebildet, dass es den Reflektor 2 mit dem verdrehbaren
Abschnitt 5 vollständig umhüllt. Um auf
ein defektes Leuchtmittel 3 im verdrehbaren Abschnitt 5 zugreifen
zu können ist am Gehäuse 4 ein Deckel 9 vorgesehen,
der z. B. am Gehäuse 4 lösbar verrastbar
ist. Zur Abdichtung des Deckels 9 mit dem Gehäuse 4 dient
eine Dichtung 7, wie eine durchgehend um eine Gehäuseöffnung
umlaufende Dichtlippe aus Gummi.
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- 1
- Scheinwerfer
- 2
- Reflektor
- 3
- Leuchtmittel
- 4
- Gehäuse
- 5
- Abschnitt
- 6
- Walze
- 7
- Dichtung
- 8
- Streuscheibe
- 9
- Deckel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202005006376
U1 [0003]
- - DE 2124944 A1 [0004]
- - DE 1266154 A1 [0005]
- - DE 3319411 A1 [0006]