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Die
Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Heckklappe, an der
Rückleuchten des Kraftfahrzeugs angeordnet sind.
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Kraftfahrzeuge
sind u. A. mit Rückleuchten ausgestattet, sodass auch bei
schlechten Lichtverhältnissen oder Dunkelheit und eingeschalteten Rückleuchten
das Kraftfahrzeug von hinten erkannt werden kann. Des Weitern weisen
Kraftfahrzeuge eine hintere Heckklappe, z. B. eine Kofferraumklappe,
auf, an der die Rückleuchten befestigt sein können,
wie es z. B. in der
DE
101 47 584 A1 offenbart. Wird die Heckklappe geöffnet,
dann schwenken die Rückleuchten mit der Heckklappe mit
und sind dann gegebenenfalls schlecht oder gar nicht mehr sichtbar.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Kraftfahrzeug
mit einer Heckklappe, an der Rückleuchten des Kraftfahrzeugs
angeordnet sind, anzugeben, das auch bei geöffneter Heckklappe
an seiner Rückseite beleuchtet ist.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein Kraftfahrzeug,
aufweisend eine Fahrgastzelle, eine an der Fahrgastzelle schwenkbar
gelagerte Heckklappe, eine Außenbeleuchtung mit Rückleuchten,
die an der Heckklappe befestigt sind, und zusätzliche Rückleuchten,
die bei geschlossener Heckklappe verdeckt und bei geöffneter
Heckklappe von außerhalb des Kraftfahrzeugs sichtbar sind.
Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug weist, wie
dies üblich ist, die Fahrgastzelle auf, an der die Heckklappe schwenkbar
angeordnet ist. Das Heck des Kraftfahrzeugs ist z. B. ein Schrägheck,
das Kraftfahrzeug kann insbesondere ein sogenannter Kombi sein oder die
Heckklappe kann ein Kofferraumdeckel sein.
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Das
erfindungsgemäße Kraftfahrzeug weist ferner die
Außenbeleuchtung auf, die wiederum die Rückleuchten
umfasst, die an der Heckklappe angeordnet sind und demnach mit der
Heckklappe mit schwenken, wenn diese geöffnet wird. Zusätzlich weist
das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug die zusätzlichen
Rückleuchten auf, die bei geschlossener Heckklappe von
dieser verdeckt sind. Die zusätzlichen Rückleuchten
sind z. B. an der Fahrgastzelle angeordnet.
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Die
geöffnete Heckklappe verdeckt die zusätzlichen
Rückleuchten dagegen zumindest bei völlig geöffneter
Heckklappe nicht, wodurch diese von außerhalb des Kraftfahrzeugs
sichtbar sind. Somit weist das erfindungsgemäße
Kraftfahrzeug eine rückwärtige Außenbeleuchtung
auch bei geöffneter Heckklappe auf. Die zusätzlichen
Rückleuchten können insbesondere derart eingerichtet
sein, dass ihr Licht den gesetzlichen Bedingungen für Rückleuchten
erfüllen.
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Die
zusätzlichen Rückleuchten können automatisch
erst dann eingeschaltet sein, wenn ein Öffnungswinkel der
geöffneten Heckklappe größer als ein
Mindestöffnungswinkel ist. Unterhalb dieses Mindestöffnungswinkels
können dann die zusätzlichen Rückleuchten
automatisch ausgeschaltet sein. Wenn die Heckklappe geschlossen
ist, dann ist es nicht nötig, dass die zusätzlichen
Rückleuchten eingeschaltet sind. Auch bei leicht geöffneter
Heckklappe können die Rückleuchten der Außenbeleuchtung
noch derart ausgerichtet sein, dass eine Person, die ein hinter
dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug fahrendes
Kraftfahrzeug steuert, diese noch ausreichend wahrnehmen kann. Somit
ist es unnötig, die Rückleuchten auch bei leicht
geöffneter Heckklappe bereits einzuschalten, insbesondere
auch dann, wenn diese noch von der Heckklappe zumindest teilweise
verdeckt werden. Diese Variante des erfindungemäßen
Kraftfahrzeugs erlaubt daher eine Energieersparnis, da ein unnötiges
Einschalten der zusätzlichen Rückleuchten vermieden
werden kann. Des Weiteren ist es möglich, dass bei teilweise
geöffneter Heckklappe das von den zusätzlichen
Rückleuchten abgegebene Licht von der Heckscheibe der Heckklappe
oder der Heckklappenverkleidung zumindest teilweise reflektiert
wird und gegebenenfalls die das erfindungsgemäße
Kraftfahrzeug steuernde Person blendet. Dadurch, dass gemäß dieser
Variante des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs
die zusätzlichen Rückleuchten erst ab dem Mindestöffnungswinkel automatisch
eingeschaltet sind, ergeben sich Vorraussetzungen, dass die das
erfindungsgemäße Kraftfahrzeug steuernde Person
nicht durch die zusätzlichen Rückleuchten geblendet
wird.
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Die
Rückleuchten der Außenbeleuchtung können
auch automatisch abgeschaltet sein, wenn der Öffnungswinkel
der geöffneten Heckklappe größer als
der Mindestöffnungswinkel ist. Ist die Heckklappe derart
geöffnet, dass die Person, die ein hinter dem erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeug fahrendes Kraftfahrzeug steuert, die Rückleuchten
der Außenbeleuchtung nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann,
dann brauchen die Rückleuchten der Außenbeleuchtung
auch nicht mehr eingeschaltet sein. Diese Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs bietet daher
eine Vorraussetzung für einen niedrigeren Energieverbrauch.
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Nach
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeugs weist dieses eine Winkelmessvorrichtung auf, die
eingerichtet ist, den Öffnungswinkel der Heckklappe zu
ermitteln. Die Winkelmessvorrichtung kann beispielsweise Teil einer Vorrichtung
zum automatischen Öffnen und/oder Schließen der
Heckklappe sein. Mittels solcher Vorrichtungen kann die Heckklappe
z. B. mittels elektrischer Antriebe geöffnet oder auch
wieder geschlossen werden. Umfassen diese Vorrichtungen die Winkelmessvorrichtung,
z. B. in Form eines Winkelgebers, dann kann das Messsignal dieser
Winkelmessvorrichtung auch zum Ein- und Ausschalten der zusätzlichen
Rückleuchten und/oder der Rückleuchten der Außenbeleuchtung
in Abhängigkeit des Öffnungswinkels der Heckklappe
verwendet werden.
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Das
erfindungsgemäße Kraftfahrzeug kann einen Gasdruckdämpfer
oder eine Gasdruckfeder zum Dämpfen der Bewegung der Heckklappe
aufweisen. Dann kann z. B. die Winkelmessvorrichtung in oder an
der Gasdruckfeder angeordnet oder in diese integriert sein.
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Nach
einer Variante des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs
weist diese eine Auswertevorrichtung auf, die eingerichtet ist,
den von der Winkelmessvorrichtung ermittelten Öffnungswinkel
auszuwerten und aufgrund des ausgewerteten Öffnungswinkels
die zusätzlichen Rückleuchten und/oder die Rückleuchten der
Außenbeleuchtung ein- und auszuschalten. Diese Auswertevorrichtung
kann eine eigenständige, den zusätzlichen Rückleuchten
zugeordnete Auswertevorrichtung sein. Die Auswertevorrichtung kann aber
auch eine zentrale Auswertevorrichtung des erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeugs sein, die beispielsweise vor gesehen ist, weitere
Funktionen des Kraftfahrzeugs zu steuern.
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Die
zusätzlichen Rückleuchten und/oder die Rückleuchten
der Außenbeleuchtung können auch in Abhängigkeit
von dem Öffnungswinkel der Heckklappe mittels eines Schaltkontakts
ein bzw. ausgeschaltet werden. Der Schaltkontakt kann z. B. an der
Gasdruckfeder angeordnet sein. Der Schaltkontakt kann z. B. ein
mechanischer oder magnetischer Schaltkontakt sein. Das Erkennen
des Mindestwinkels kann aber auch mittels Induktivmessung realisiert
werden.
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Bei
nicht vollständig geöffneter Heckklappe kann es
möglich sein, dass die zusätzlichen Rückleuchten
zumindest noch teilweise von der Heckklappe verdeckt sind und zusätzlich
das Licht der Rückleuchten der Außenbeleuchtung
nicht mehr derart abstrahlt, dass eine Person, die hinter dem erfindungsgemäßen
Fahrzeug fährt, dieses Licht ausreichend wahrnimmt. Dann
ist es möglich, dass die gesetzlichen Vorgaben für
die Rückbeleuchtung nicht mehr erfüllt sind. Um
eine solche Situation zu vermeiden, kann das erfindungsgemäße
Fahrzeug ein akustisches und/oder optisches Warnsignal erzeugen
und/oder ein Starten des Kraftfahrzeugs unmöglich machen,
wenn ein Öffnungswinkel der geöffneten Heckklappe
größer als ein erster Mindestöffnungswinkel,
jedoch kleiner als ein zweiter Mindestöffnungswinkel ist,
wobei der erste Mindestöffnungswinkel kleiner als der zweite
Mindestöffnungswinkel ist.
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Der
zweite Mindestöffnungswinkel kann insbesondere derart gewählt
werden, dass beim Erreichen des zweiten Mindestöffnungswinkel
die Heckklappe die zusätzlichen Rückleuchten nicht
mehr verdeckt, sodass diese automatisch eingeschaltet werden können,
um insbesondere den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich
von abgegebenen Lichtwerten zu genügen. Für diesen
Fall können dann die Rückleuchten der Außenbeleuchtung
automatisch abgeschaltet werden.
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Der
erste Mindestöffnungswinkel kann derart gewählt
werden, dass wenn der Öffnungswinkel unterhalb des ersten
Mindestöffnungswinkel liegt, der Abstrahlwinkel von Licht
der Rückleuchten der Außenbeleuchtung noch ausreicht,
um vom nachfahrenden Verkehr gesehen zu werden, jedoch nicht mehr
ausreicht, wenn der Öffnungswinkel größer
als der erste Mindestöffnungswinkel ist. Dann können die
zusätzlichen Rückleuchten ausgeschaltet bleiben.
Liegt der Öffnungswinkel zwischen den beiden Mindestöffnungswinkeln,
dann erreicht das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug
nicht die gesetzlichen Vorgaben und das Warnsignal ertönt
und/oder das Kraftfahrzeug lässt sich nicht starten. Das
Warnsignal kann z. B. ein blinkender Rückfahrscheinwerfer des
Kraftfahrzeugs sein.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den beigefügten schematischen Zeichnungen
exemplarisch dargestellt. Es zeigen:
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1 ein
Kraftfahrzeug mit einer vollständig geöffneten
Heckklappe,
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2 das
Kraftfahrzeug der 1 mit geschlossener Heckklappe,
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3 das
Kraftfahrzeug der 1, dessen Heckklappe mit einem
ersten Öffnungswinkel geöffnet ist,
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4 das
Kraftfahrzeug der 1, dessen Heckklappe mit einem
zweiten Öff nungswinkel geöffnet ist,
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5 ein
weiteres Kraftfahrzeug mit einer Heckklappe und
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6 ein
weiteres Kraftfahrzeug mit einer Heckklappe.
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Die 1 bis 4 zeigen
ein Kraftfahrzeug 1 mit einer Fahrgastzelle 2 und
einer an der Fahrgastzelle 2 schwenkbar gelagerten Heckklappe 3. Das
Kraftfahrzeug 1 weist ferner eine Außenbeleuchtung
auf, die u. A. Scheinwerfer 4 und Rückleuchten 5 umfasst.
Die Schweinwerfer 4 sind im vorderen Teil des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet
und die Rückleuchten 5 sind an der Heckklappe 3 befestigt.
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Die
Heckklappe 3 ist an der Fahrgastzelle 2 schwenkbar
gelagert und kann zwischen einer in der 2 gezeigten
geschlossenen Stellung und einer in der 1 gezeigten
vollständig geöffneten Stellung geschwenkt werden.
Stellungen, in denen die Heckklappe 3 teilweise geöffnet
ist, sind in den 3 und 4 dargestellt.
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Die
Rückleuchten 5 der Außenbeleuchtung des
Kraftfahrzeugs 1 sind an der Heckklappe 3 befestigt,
so dass sie beim Schwenken der Heckklappe 3 mitgeschwenkt
werden. Somit strahlen die Rückleuchten 5 der
Außenbeleuchtung ihr Licht nicht mehr in Richtung eines
potenziell hinter dem Kraftfahrzeug 1 fahrenden und nicht
näher dargestellten Kraftfahrzeugs.
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Das
Kraftfahrzeug 1 umfasst ferner zusätzliche Rückleuchten 6,
die im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels an der
Fahrgastzelle 2 derart befestigt sind, dass sie von der
geschlossenen Heckklappe 3 verdeckt werden, jedoch bei
geöffneter Heckklappe 3 ihr Licht nach hinten
bezüglich des Kraftfahrzeugs 1 strahlen können.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels weist das Kraftfahrzeug 1 eine
Gasdruckfeder 7 auf, die eine Bewegung der Heckklappe 3 dämpft. Die
Gasdruckfeder 7 ist nur in der 1 gezeigt.
In der Gasdruckfeder 7 ist ein Winkelgeber 8 integriert, der
den Öffnungswinkel der Heckklappe 3 misst.
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Der
Winkelgeber 8 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
mittels einer elektrischen Leitung 9 mit einem zentralen
Steuergerät 10 des Kraftfahrzeugs 1 verbunden.
Das zentrale Steuergerät 10 weist z. B. einen
Mikrokontroller oder Mikroprozessor auf, auf dem ein Rechenprogramm
läuft, das den vom Winkelgeber 8 ermittelten Öffnungswinkel der
Heckklappe 3 mit einem ersten Mindestöffnungswinkel α und
mit einem zweiten Mindestöffnungswinkel β vergleicht,
wobei der erste Mindestöffnungswinkel α kleiner
als der zweite Mindestöffnungswinkel β ist.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist der ersten
Mindestöffnungswinkel α derart gewählt,
dass von den an der Heckklappe 3 befestigten Rückleuchten 5 abgestrahltes
Licht nur bis zu Öffnungswinkeln der Heckklappe 3 kleiner
als dem ersten Mindestöffnungswinkel α gesetzliche
Vorgaben bezüglich der Außenbeleuchtung des Kraftfahrzeugs 1 genügen,
d. h. dass wenn die Heckklappe 3 weiter als mit dem ersten
Mindestöffnungswinkel α geöffnet wird,
Licht der Rückleuchten 5 der Außenbeleuchtung
nicht mehr ausreichend von Personen wahrgenommen werden kann, die
hinter dem Kraftfahrzeug 1 fahren. Die 3 zeigt
dabei die Heckklappe 3 mit einem Öffnungswinkel
gleich dem ersten Mindestöffnungswinkel α.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist der zweite
Mindestöffnungswinkel β derart gewählt,
dass die Heckklappe 3 bei Öffnungswinkeln kleiner
als dem zweiten Mindestöffnungswinkel β die zusätzlichen,
an der Fahrgastzelle 2 befestigten Rückleuchten 6 zumindest
teilweise verdecken und bei Öffnungswinkeln größer
als dem zweiten Mindestöffnungswinkel β die zusätzlichen,
an der Fahrgastzelle 2 befestigten Rückleuchten 6 von
außerhalb des Kraftfahrzeugs 1 sichtbar sind.
Die 4 zeigt dabei die Heckklappe 3 mit einem Öffnungswinkel
gleich dem zweiten Mindestöffnungswinkel β.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels kann das Steuergerät 10 die
Rückleuchten 5 und 6 automatisch ein
und ausschalten. Insbesondere ist es im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
vorgesehen, dass bei eingeschalteter Außenbeleuchtung des
Kraftfahrzeugs 1 das Steuergerät 10 aufgrund
des ermittelten Öffnungswinkels der Heckklappe 3 die
an der Fahrgastzelle 2 befestigten Rückleuchten 6 automatisch
einschaltet, wenn der Öffnungswinkel der Heckklappe 3 größer
als der zweite Öffnungswinkel β ist. Ist der Öffnungswinkel der
Heckklappe 3 kleiner als der zweite Öffnungswinkel β,
dann schaltet das Steuergerät 10 automatisch die
an der Fahrgastzelle 2 befestigten Rückleuchten 6 aus.
Gleichzeitig schaltet das Steuergerät 10 die an der
Heckklappe 3 befestigten Rückleuchten 5 aus, wenn
der Öffnungswinkel der Heckklappe 3 größer als
der zweite Öffnungswinkel β ist. Ist der Öffnungswinkel
kleiner als der zweite Öffnungswinkel β, dann schaltet
im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels das Steuergerät 10 die
an der Heckklappe 3 befestigten Rückleuchten 5 wieder
ein.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist es noch
vorgesehen, dass bei eingeschalteter Außenbeleuchtung und
bei einem Öffnungswinkel der Heckklappe 3 zwischen
dem ersten Mindestöffnungswinkel α und dem zweiten
Mindestöffnungswinkel β das Kraftfahrzeug 1 mittels
eines Lautsprechers 11 ein akustisches Warnsignal oder
mittels einer in der Fahrgastzelle 2 angeordneten Leuchte 12 ein
optisches Warnsignal abgibt. Zusätzlich oder alternativ
kann auch vorgesehen sein, dass sich bei besagten Öffnungswinkeln
und eingeschalteter Außenbeleuchtung das Kraftfahrzeug 1 nicht
starten lässt.
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Die 5 zeigt
ein weiteres Kraftfahrzeug 1a mit einer Heckklappe, die
an dessen Fahrgastzelle schwenkbar angeordnet ist. Wenn folgend
nicht anders beschrieben, dann sind Bestandteile des in der 5 gezeigten
Kraftfahrzeugs 1a, die mit Bestandteilen des in den 1–4 gezeigten
Kraftfahrzeugs 1 zumindest weitgehend bau- und funktionsgleich
sind, mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Das
in der 5 gezeigte Kraftfahrzeug 1a unterscheidet
sich im Wesentlichen von dem in den 1–4 gezeigten
Kraftfahrzeug 1 durch ein automatisches elektrisches Heckklappensystem 14, mittels
dessen die Heckklappe 3 automatisch geöffnet und
geschlossen werden kann. Das Heckklappensystem 14 umfasst
einen Winkelgeber 15 und ist mittels einer elektrischen
Leitung 13 mit dem Steuergerät 10 verbunden.
Aufgrund des gemessenen Öffnungswinkels der Heckklappe 3 mittels
des Winkelgebers 15 des Heckklappensystems 14 kann
das Steuergerät 10 die Rückleuchten 5, 6 wie
obenstehend beschrieben ein und ausschalten.
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Die 6 zeigt
ein weiteres Kraftfahrzeug 1b mit einer Heckklappe, die
an dessen Fahrgastzelle schwenkbar angeordnet ist. Wenn folgend
nicht anders beschrieben, dann sind Bestandteile des in der 6 gezeigten
Kraftfahrzeugs 1b, die mit Bestandteilen des in den 1–4 gezeigten
Kraftfahrzeugs 1 zumindest weitgehend bau- und funktionsgleich
sind, mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Das
in der 6 gezeigte Kraftfahrzeug 1b unterscheidet
sich im Wesentlichen von dem in den 1–4 gezeigten
Kraftfahrzeug 1 durch einen Schaltkontakt 16,
der im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels in der
Gasdruckfeder 7 integriert ist. Der Schaltkontakt 16 ist
zwischen elektrischen Leitungen 17, 18 geschaltet,
die gegebenenfalls die an der Fahrgastzelle 2 befestigten
Rückleuchten 6 mit elektrischer Energie versorgen.
Der Schaltkontakt 16 ist derart an der Gasdruckfeder 7 integriert, dass
er einen elektrischen Kontakt zwischen den elektrischen Leitungen 17, 18 herstellt,
wenn der Öffnungswinkel der Heckklappe 3 größer
als ein in der 6 gezeigter Mindestöffnungswinkel γ der
Heckklappe 3 ist. Ist der Öffnungswinkel der Heckklappe 3 kleiner
als der Mindestöffnungswinkel γ, dann unterbricht
der Schaltkontakt 16 den elektrischen Kontakt zwischen
den elektrischen Leitungen 17, 18. Dadurch werden
die an der Fahrgastzelle 2 befestigten Rückleuchten 6 bei Öffnungswinkeln
der Heckklappe 3 größer als dem Mindestöffnungswinkel γ eingeschaltet
und bei Öffnungswinkeln der Heckklappe 3 kleiner
als dem Mindestöffnungswinkel γ ausgeschaltet.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist der Schaltkontakt 16 außerdem
noch derart ausgeführt, dass er die an der Heckklappe 3 befestigten
Rückleuchten 5 bei Öffnungswinkeln der
Heckklappe 3 größer als dem Mindestöffnungswinkel γ ausschaltet
und bei Öffnungswinkeln der Heckklappe 3 als dem
Mindestöffnungswinkel γ einschaltet.
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Bei
den beschriebenen Kraftfahrzeugen 1, 1a, 1b handelt
es sich um sogenannte Kombis. Dies ist nicht notwendig. Die Kraftfahrzeuge 1, 1a, 1b können
z. B. auch ein Schrägheck aufweisen oder eine Limousine
sein. Die Heckklappe 3 kann auch eine Kofferraumklappe
sein.
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- 1,
1a, 1b
- Kraftfahrzeug
- 2
- Fahrgastzelle
- 3
- Heckklappe
- 4
- Scheinwerfer
- 5,
6
- Rückleuchten
- 7
- Gasdruckfeder
- 8
- Winkelgeber
- 9
- elektrische
Leitung
- 10
- Steuergerät
- 11
- Lautsprecher
- 12
- Leuchte
- 13
- elektrische
Leitung
- 14
- Heckklappensystem
- 15
- Winkelgeber
- 16
- Schaltkontakt
- 17,
18
- elektrische
Leitungen
- α, β, γ
- Mindestöffnungswinkel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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