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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung beziehen sich auf eine Wandverkleidung
und ein Verfahren zum Trockenlegen einer Wandoberfläche.
Weitere Ausführungsbeispiele beziehen sich auf ein Verfahren
zur Herstellung trockener Wandoberflächen auf Feuchtigkeits-
und/oder salzbelasteten Wänden.
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Zur
Sanierung Feuchtigkeits- und/oder salzbelasteter Wandflächen,
hier insbesondere in Kellern, sind verschiedene Verfahren bekannt
und durch Regelwerke eingeführt. So werden beispielsweise nachträgliche
Außen- und Innenabdichtungen, Horizontalsperren oder Schleierinjektionen
ausgeführt. Mit diesen Maßnahmen wird versucht,
die Ursachen der von außen auf verschiedenen Wegen eindringenden
Feuchtigkeit und wasserlöslichen Salze zu beseitigen.
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Wirkt
Feuchtigkeit auf einen porösen kapillaraktiven Baustoff
ein, kommt es zu Transportvorgängen innerhalb des Porengefüges
sowie zur Verdunstung der Feuchtigkeit auf den Baustoffoberflächen und
oberflächennahen Schichten. In diesen Verdunstungsbereichen
bleiben häufig wasserlösliche Salze zurück.
Diese Salze reichern sich an und binden selbst die Feuchtigkeit
an der Oberfläche durch Hygroskopizität.
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Speziell
an erdberührten außen nicht wärmegedämmten
Wänden kommt Kondensatfeuchtigkeit hinzu, die sich an den
Baustoffoberflächen aufgrund relativ niedriger Wandoberflächentemperatur niederschlägt.
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Daher
sind selbst nach erfolgter Abdichtung und/oder Trockenlegung weiterhin
schädigende Prozesse an Wandoberflä chen auf der
Innenseite zu beobachten. Die Sanierung mit Putzsystemen scheitert oft
daran, dass der Putz eine kapillare Verbindung zum feuchten/salzhaltigen
Untergrund hat. Durch die weiterhin mögliche Einlagerung
von Salzen und durch die während der Ausführung
in der Regel noch hohe Untergrundfeuchtigkeit kann das Putzsystem erneut
geschädigt werden.
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In
DE 42 14 043 A1 wird
ein Verfahren für die Bauindustrie beschrieben, das eine
putztechnische Sanierung von feuchtem oder nassem und/oder salzhaltigem
Mauerwerk ermöglicht. Bei den beschriebenen Verfahren wird
ein Gewebe oder Fließ zwischen dem Mauerwerk und einem
Putzträger angeordnet. Das Gewebe/Fließ liegt
dabei nicht hohlraumfrei an der Mauerwerksoberfläche, so
dass sich an der Mauerwerksoberfläche eine Verdunstungszone
bilden kann.
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In
DE 295 21 952 U1 und
DE 202 10 142 U1 werden
dampfdichte kapillarinaktive Innenverkleidungen aus Fließ,
Noppenbahn oder Kunststoffen beschrieben. Da hierbei jedoch keine
raumseitige Diffusion mehr möglich ist, kommt es zu einer
Sättigung des dahinter liegenden weiterhin durchfeuchteten
Wandbaustoffs. Das hat einen verstärkten kapillaren Feuchtetransport über
das baustoffeigene Putzgefüge zur Folge. Deshalb werden
in der Regel zusätzlich zu Innenabdichtungen nachträglich
Querschnittsabdichtungen (z. B. mechanische Horizontalsperren oder
Injektionen) ausgeführt, um den Feuchttransport in einer
Ebene senkrecht zur Maueroberfläche zu unterbinden und
somit einen weiteren Kapillartransport zu verhindern. Die besagten
Querschnittsabdichtungen können dabei beispielsweise unterhalb
einer Kellerdecke angeordnet werden. Da diese Verkleidungen nicht
hohlraumfrei auf dem Mauerwerk aufliegen und dampfdicht sind, kommt
es auf der der Wand zugewandten Seite dieser Schichten zu Kondensatfeuchtigkeit,
die an den Schichten hinab läuft und als Wasser in tropfbar
flüssiger Form am Wandfußpunkt zu Durchfeuchtungen
führen kann.
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Ebenso
ist die notwendige Querschnittsabdichtung mit einem hohen wirtschaftlichen/technischen
Aufwand verbunden. Dies trifft insbesondere bei Räumen
zu, die keiner Nutzungsänderung unterliegen, sondern die
im Sinne einer Renovierung aufgewertet werden sollen. Ein Beispiel
dafür sind Mieter-Lagerkeller in Wohnhäusern,
die zur Einlagerung feuchtempfindlicher Gegenstände aufgewertet
werden sollen.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Wandverkleidung und ein Verfahren zum Trockenlegen
einer Wand zu schaffen, die keine kapillare Verbindung zum Untergrund
aufweist und gleichzeitig einer Wasserdampfdiffusion durch das Bauteil
ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Wandverkleidung nach Anspruch 1 und Anspruch
13 und ein Verfahren nach Anspruch 15 und 16 gelöst.
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Der
Kerngedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Wandverkleidung
für eine Feuchtigkeitssanierung einer Wand dadurch zu schaffen,
dass kapillarinaktive Körner durch ein Haltemittel schichtförmig
an der Wand fixiert sind und zwischen den kapillarinaktiven Körnern
Hohlräume ausgebildet sind. Die mittlere Korngröße
ist dabei derart gewählt, dass die Hohlräume selbst
kapillarinaktiv sind. Das Haltemittel kann dabei optional ein Bindemittel
sein (z. B. ein Kleber oder Klebstoff) oder alternativ als ein Putzträger
ausgebildet sein, der mittels Abstandshalter in einem vorbestimmten
Abstand zu der Wand fixiert ist.
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Die
kapillarinaktiven Körner können beispielsweise
eine Vorzugsgröße aufweisen, so dass zumindest
80% oder zumindest 90% der kapillarinaktiven Körner eine
Korngröße aufweisen, die höchstens um
10% oder höchstens um 25% von der mittleren Korngröße
abweichen (z. B. Ein-Korn-Mörtel). Die kapillarinaktiven
Körner können beispielsweise eine kugelförmige
Form aufweisen, wobei der Durchmesser in einem Bereich zwischen
2 mm und 20 mm oder in einem Bereich zwischen 6 mm und 12 mm liegen
kann. Ferner weisen bei Ausführungsbeispielen die kapillarinaktiven
Körner ein Material auf, das beispielsweise derart gewählt
ist, dass die Wandverkleidung eine Wärmeleitfähigkeit
von höchsten 0,08 Watt/mK oder von höchstens 0,05
Watt/mK aufweist.
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Sofern
bei Ausführungsbeispielen das Haltemittel als ein Putzträger
ausgebildet ist, kann der Putzträger beispielsweise ein
Ziegelmaterial aufweisen, das durch ein Drahtgeflecht fixiert ist
und eine löchrige Struktur hat. Die löchrige Struktur
kann derart gewählt werden, dass sie für die kapillarinaktiven Körner
undurchlässig ist – die vorhandenen Löcher also
kleiner als der Durchmesser der kapillarinaktiven Körner
sind.
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Sofern
bei Ausführungsbeispielen das Haltemittel als ein Bindemittel
ausgebildet ist, kann das Bindemittel beispielsweise derart gewählt
werden, dass es zum einen die kapillarinaktiven Körner
miteinander verbindet und zum anderen die Mehrzahl der Hohlräume
zumindest teilweise bindemittelfrei lässt. Das Bindemittel
selbst kann dabei ebenfalls kapillarinaktiv und/oder wasserdampfdurchlässig
sein. Unter Nutzung des Bindemittels ist es somit möglich, die
Wandverkleidung in Form einer Platte auszubilden, die ihrerseits
an die Wand zur Feuchtigkeitssanierung angebracht werden kann. Die
Platte kann beispielsweise eine Dicke in einem Bereich zwischen 2
cm und 8 cm oder in einem Bereich zwischen 4 cm und 6 cm aufweisen.
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Ausführungsbeispiele
umfassen somit einen diffusionsfähigen selbsttragenden
Putzträger, der mit Abstandshalter auf die Innenseite der
zu sanierenden Wand montiert wird. Auf den Putzträger kann
anschließend ein diffusionsfähiger kapillarinaktiver
Verputz mit Leichtputz ausgeführt werden. Der Hohlraum,
der durch die Abstandshalter definiert ist, wird mit einer kapillarinaktiven
wärmedämmenden geschlossenzel ligen Trockenschüttung
aufgefüllt, wobei die Trockenschüttung die kapillarinaktiven
Körner umfasst.
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Weitere
Ausführungsbeispiele umfassen ebenfalls ein Verfahren zum
Trockenlegen einer Wandoberfläche, wobei das Verfahren
ein Bereitstellen von kapillarinaktiven Körnern mit einer
mittleren Korngröße, ein Anbringen eines Haltemittels
und ein Einbringen der kapillarinaktiven Körner in einen
Zwischenraum umfasst. Das Anbringen des Haltemittels erfolgt dabei
in einem vorbestimmten Abstand von der Wand, so dass ein Zwischenraum
zwischen der Wand und dem Haltemittel gebildet wird, wobei das Haltemittel
für die kapillarinaktiven Körner undurchlässig
ist. Das Haltemittel kann beispielsweise zunächst bis auf
80%–90% der Höhe der zu verkleidenden Wand angebracht
werden, um die verbleibenden 10–20% zu nutzen, um der kapillarinaktiven
Körner in den Zwischenraum zu schütten. Die mittlere
Korngröße der kapillarinaktiven Körner
ist dabei so groß gewählt, dass kapillarinaktive
Hohlräume zwischen den kapillarinaktiven Körnern
gebildet werden.
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Weitere
Ausführungsbeispiele umfassen ebenfalls ein Verfahren zur
Herstellung einer Wandverkleidungsplatte, das der Bereitstellen
von kapillarinaktiven Körnern und ein Verkleben der kapillarinaktiven
Körner mittels eines Bindemittels umfasst, so dass die
Wandverkleidungsplatte gebildet wird. Innerhalb der Wandverkleidungsplatte
sind Hohlräume zwischen den kapillarinaktiven Körnern
ausgebildet und die mittlere Korngröße wird bei
dem Verfahren so groß gewählt, dass die Wandverkleidungsplatte selbst
kapillarinaktiv und diffusionsfähig ist.
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Im
Vergleich zu konventionellen Verfahren weisen Ausführungsbeispiele
die folgenden Vorteile auf. Es besteht keine kapillare Verbindung
zu dem Untergrund und, da wegen der kapillaren Inaktivität keine
Salze eingelagert werden können, kommt es zu keiner Hygroskopizität
in der obersten Bauteilschicht. Die Hinterfüllung mit wärmedämmender
Tro ckenschüttung führt gleichzeitig zu einer Erhöhung
der Wandoberflächentemperatur, die ihrerseits die Kondensationsfeuchtigkeit
in der obersten Bauteilschicht vermeidet. Durch die Diffusionsfähigkeit
kommt es ferner zu keiner Feuchtsättigung im tragenden
Wandbaustoff und zu keinem erhöhten kapillaren Feuchttransport
noch zu einer Verschiebung der Verdunstungszonen. Ausführungsbeispiele
sind ferner vorteilhafterweise mit geregelten Innenabdichtungen
gemäß geltenden Vorschriften wie beispielsweise
der Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für
Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) kombinierbar. Damit wird
beispielsweise eine Umnutzung von Kellerräumen in hochwertigen
Wohnräumen möglich. Der große Hohlraumanteil
in der Wärmedämmschüttung ermöglicht
ferner eine Ablagerung der wasserlöslichen Salze. Da es
ferner zu keiner Kondensation auf der Innenseite des Trägers kommt,
wird außerdem die feuchte Anreichung am Wandfußpunkt
durch Wasser in tropfbar flüssiger Form verhindert. Da
der Untergrund dadurch trocken wird, kann der Wandputz abbinden
und die vorgegebene Materialeigenschaften sicher erreichen. Zu den vorgegebenen
Materialeigenschaften zählen z. B. eine sichere Kapillarhydrophobie,
keine Einlagerung von Salzen, geringe Gefahr von Rissbildung durch homogenen
Untergrund. Je nach Zustand und Raumnutzung kann somit auf eine
Querschnittsabdichtung verzichtet werden. Schließlich ist
eine schnelle und leichte Montage in Trockenbau-Arbeitsweise bei
geringer Staub- und Lärmentwicklung möglich, da
der Altputz nicht beseitigt werden muss.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden
nachfolgend Bezug nehmend auf die beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
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1 eine
Wandverkleidung gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
Wandverkleidung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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3 eine
schematische Darstellung von kapillarinaktiven Körnern
mit ausgebildeten Hohlräumen;
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4 eine
schematische Darstellung für typische Problemstellungen
bei der Mauerwerkssanierung;
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5 eine
schematische Darstellung eines Putzträgers, der durch Abstandshalter
in einem vorbestimmten Abstand gehalten wird;
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6 eine
schematische Darstellung eines mit Trockenschüttung aufgefüllten
Hohlraums zwischen dem Putzträger und der Wand;
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7a bis 7c eine
Darstellung der Komponenten, die in dem Ausführungsbeispiel
der 6 genutzt wurden; und
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8 eine
Raumansicht einer Wand mit aufgebrachter Wandverkleidung gemäß Ausführungsbeispielen.
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Bevor
im Folgenden die vorliegende Erfindung anhand der Zeichnungen näher
erläutert wird, wird darauf hingewiesen, dass gleiche Elemente
in den Figuren mit den gleichen oder ähnlichen Bezugszeichen
versehen sind, und dass eine wiederholte Beschreibung dieser Elemente
weg gelassen wird.
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1 zeigt
eine Wandverkleidung 110 für eine Feuchtigkeitssanierung
einer Wand, wobei die Wandverkleidung 110 kapillarinaktive
Körner 112 mit einer mittleren Korngröße
D aufweist, die durch ein Haltemittel 114 gehalten werden,
so dass die kapillarinaktiven Körner 112 schichtförmig
an der Wand 120 fixierbar sind. Zwischen den kapillarinaktiven
Körnern 112 sind Hohlräume 116 ausgebildet,
wobei die mittlere Korngröße D derart gewählt
ist, dass die Hohlräume 116 kapillarinaktiv sind.
In Abhängigkeit der Flüssigkeit und der Temperatur
weisen die Hohlräume also eine Mindestgröße
auf, die kapillare Transportprozesse verhindern.
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2 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem das Haltemittel 114 als
ein Bindemittel ausgebildet ist, das die kapillarinaktiven Körner 112 miteinander
verbindet, wobei sich wiederum Hohlräume 116 zwischen
den kapillarinaktiven Körnern 112 herausgebildet
sind. Die Hohlräume 116 sind dabei bindemittelfrei.
Die durch das Bindemittel 114 miteinander verbundenen kapillarinaktiven
Körner 112 bilden dabei beispielsweise eine Platte.
Die Platte kann ebenfalls mit Bindemittel an der Wand 120 befestigt werden
oder ist alternativ mit anderen Befestigungsmitteln, wie beispielsweise
Schrauben, Dübeln oder Nägeln, mit der Wand 120 fest
verbunden.
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3 zeigt
eine vergrößerte Darstellung der kapillarinaktiven
Körner 112, die mittels Bindemittel 114 miteinander
verbunden sind. Die durchschnittliche Größe D
der kapillarinaktiven Körner 112 und das Bindemittel 114 zwischen
den kapillarinaktiven Körnern 112 sind derart
gewählt, dass die Hohlräume 116 frei
bleiben, wobei die Hohlräume 116 wie gesagt selbst
kapillarinaktiv sind. Damit kein kapillarer Flüssigkeitstransport
entlang des Bindemittels 114 möglich ist, sollte
ebenfalls das Bindemittel selbst kapillarinaktiv sein. In den Hohlräumen 116 enthaltene Feuchtigkeit
kann somit austrocknen, ohne dass die Feuchtigkeit über
den kapillaren Effekt weiter transportiert wird. Die Größe
der Hohlräume 116 kann beispielsweise über
die durchschnittliche Größe D der kapillarinaktiven
Körner 112 eingestellt werden. Je größer
die kapillarinaktiven Körner 112 sind, umso größer
sind auch die Hohlräume 116, die sich zwischen
den kapillarinaktiven Körnern 112 herausbilden – stets
unter der Annahme, dass das Bindemittel 114 nicht die entstehenden
Hohlräume vollständig ausfüllt.
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Um
eine derartige Hohlraumstruktur zu erreichen, ist es vorteilhaft,
wenn die Trockenschüttung (= Vielzahl von kapillarinaktiven
Körnern 112) möglichst eine einheitliche
Korngröße aufweist (z. B. Ein-Korn-Schüttung).
Obwohl einige kapillarinaktive Körner 112 eine
leicht abweichende Korngröße aufweisen können,
so ist es für Ausführungsbeispiele wichtig, dass
die entstehenden Hohlräume 116 nicht durch kleinere
kapillarinaktive Körner 112 aufgefüllt werden
können. Dies Kriterium kann beispielsweise dadurch definiert
werden, dass zumindest 80% oder zumindest 90% oder mehr als 95%
der kapillarinaktiven Körner 112 eine Größe
aufweisen, die nahe der mittleren Korngröße D
liegt, wobei nahe beispielsweise derart definiert werden kann, dass
sie mit einer Toleranzbreite von ±5% oder ±10%
die mittlere Korngröße aufweisen.
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Die
Hohlraumstruktur 116 ist gleichzeitig dahingehend vorteilhaft,
dass sie bereits eine natürliche Wärmeisolation
schafft. Die Wärmeisolation kann jedoch noch durch besondere
Materialien für die kapillarinaktiven Körner 112 und/oder
durch eine optionale Isolationsschicht weiter verbessert werden.
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Die 4 gibt
eine schematische Darstellung für eine typische Ausgangslage,
bei der typische Problemstellungen der Mauerwerkssanierung ersichtlich
werden. 4 zeigt dabei beispielhaft ein Kellergeschoss 410,
das die Wand 120 aufweist und an der Decke 425 ein
Gewölbe 420 ausgebildet ist, das das Kellergeschoss 410 von
einem darüber liegenden Erdgeschoss 430 trennt.
Der Fußboden 440 des Kellergeschosses 410 kann
beispielsweise verschiedene Abschnitte aufweisen, wobei ein Abschnitt 442 kapillaraktiv
ist und ein weiterer Abschnitt 444 poröses Material
aufweist, welches kapillarinaktiv ist. Die Wand oder Seitenwand 120 trennt
dabei beispielsweise das Kellergeschoss 410 von einem Erdreich 450,
das sich bis zu einer Oberkante 500 erstreckt, so dass
die Wand 120 zum großen Teil unterhalb des Erdreichs 450 liegt.
Die Seitenwand 120 weist eine Außenwand 122 und
eine Innenwand 124 auf, wobei die Außenwand 122 eindringendem
Sickerwasser oder der Bodenfeuchtigkeit ausgesetzt ist. Ferner ist
der kapillaraktive Anteil 442 des Fußbodens 440 ebenfalls
der Feuchtigkeit des Erdreiches 450 ausgesetzt.
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Es
ist ebenfalls möglich, dass sich zeitweise Sickerwasser 460 sich
auf die Vorlaufsatzfuge 470 staut. Es kommt dort zu einem
vermehrten Eintritt von Feuchtigkeit in das Mauerwerk, was durch
einen Pfeil 472 dargestellt ist. Durch die eindringende Feuchtigkeit
kommt es zu einem Kapillareffekt, der durch die Pfeile 126 dargestellt
ist und dazu führt, dass die eindringende Feuchtigkeit
in dem Mauerwerk nach oben steigt. Mit der aufsteigenden Feuchtigkeit 126 kommt
es gleichzeitig zu einer Verdunstung 480 an der Innenwand 124 der
Wand 120. Die Verdunstung 480 führt dazu,
dass die Bauteiltemperatur (Temperatur der Wand 120) durch
die Verdunstungskälte herabgesetzt wird. Ferner führt
die Verdunstung 480 dazu, dass sich an der Innenwandseite 124 vermehrt
Salze ablagern, die wiederum Feuchtigkeit aus der Raumluft des Kellergeschoss 410 als Kondensationsfeuchtigkeit
herauszieht. Dieser Effekt ist die besagte Hygroskopizität.
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Das
Problem der Feuchtigkeitssanierung besteht somit darin, die Innenseite 124 der
Wand 120 derart zu verändern, dass die Wand 120 trocken
wird und keine Salzablagerungen mehr auftreten.
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5 zeigt
ein Ausführungsbeispiel, bei dem das Haltemittel 114 über
Abstandshalter 118 in einem vorbestimmten Abstand A von
der Wand 120 gehalten wird. Die Abstandshalter 118 können
dabei beispielsweise mittels Dübel oder Schrauben 118a in der
Wand 120 befestigt sein. Der dadurch entstehende Hohlraum 119 kann
dann anschließend mit der Trockenschüttung aufgefüllt
werden.
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Der
vorbestimmte Abstand A kann beispielsweise in einem Bereich zwischen
4 cm und 6 cm oder in einem Bereich zwischen 2 cm und 8 cm liegen.
Im Allgemeinen hängt der vorbe stimmte Abstand A von der
Größe der kapillarinaktiven Körne (mittlere
Korngröße D) ab. Als ein Beispiel könnte
der vorbestimmte Abstand A so gewählt werden, dass er größer
ist als die dreifache oder fünffache oder zehnfache mittlere
Größe D der kapillarinaktiven Körner 112.
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6 zeigt
das Resultat einer Auffüllung des Hohlraums 119 mit
der Trockenschüttung, die die Vielzahl von kapillarinaktiven
Körnern 112 umfasst, so dass die Hohlräume 116 ausgebildet
werden. 6 zeigt somit ein Ausführungsbeispiel,
bei dem auf dem feuchten Mauerwerk 120 der Hohlraum 119 mit
kapillarinaktiver wärmedämmender Trockenschüttung 112 gefüllt
ist und unter Nutzung von beispielsweise Einschlagdübeln
mit Abstandshaltern 118 die Haltemittel 114 fixiert
werden. Das Haltemittel 114 kann optional einen Putzträger
umfassen, der entlang des Haltemittels 114 ist diffusionsoffen
ausgebildet ist. Zusätzlich ist bei dem Ausführungsbeispiel
der 6 ein Putz 115 (Sanierputz oder Leichtputz)
diffusionsoffen auf den Putzträger 114 aufgebracht.
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7a bis 7c zeigen
die Komponenten des Systemaufbaus. In 7a ist
ein Beispiel für die Abstandshalter 118 gezeigt,
wobei der Abstandshalter 118 einen Dübel 118a (z.
B. Einschlagdübel) umfassen kann. Der vorbestimmte Abstand
A kann bei dem Abstandshalter 118 flexibel eingestellt
werden. Ferner dient der Zwischenraum 118b der Befestigung
des Haltemittels oder des Putzträgers 114, in dem
der Putzträger 114 beidseitig von dem Abstandshalter 118 fixiert
wird (z. B. eingeklemmt wird). Bei dem Abstandshalter 118,
wie er in der 7a gezeigt ist, kann ferner
der Hohlraum 118b flexibel angepasst werden, um verschiedene
Dicken des Putzträgers 114 zu berücksichtigen.
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7b zeigt
ein Beispiel für einen Putzträger 114,
wobei der Putzträger 114 Ziegelelemente 114a aufweist,
die durch ein Drahtgeflecht 114b zusammengehalten werden.
Die Ziegelelemente 114a sind dabei derart geformt, dass
der Putzträ ger 114 eine löchrige Struktur
aufweist, wobei die vorhandenen Löcher 114c eine
Größe aufweisen, die kleiner ist als eine mittlere
Korngröße der kapillarinaktiven Körner 112.
Somit ist der Putzträger 114, wenn er, wie in
der 5 gezeigt, durch die Abstandshalter in einem vorbestimmten
Abstand A von der Wand montiert ist, undurchlässig für
die kapillarinaktiven Körner 112 – gleichzeitig
jedoch durchlässig für Feuchtigkeit oder für
Verdunstungsfeuchte.
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7c zeigt
die Trockenschüttung 112, die eine Vielzahl von
kapillarinaktiven Körnern 112a–112d aufweist,
deren mittleren Größe D derart gewählt
ist, dass die sich ausbildenden Hohlräume zwischen den
kapillarinaktiven Körnern 112 so groß sind,
dass die Hohlräume 116 selbst kapillarinaktiv sind.
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Die
Komponenten (Wärmedämmung und Putzträger)
zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus. Die Wärmedämmung
kann beispielsweise durch einen unverrottbaren geschlossenzelligen
Schotter aus Glasrecycling erreicht werden, der feuchte-, salz-
und schädlingsresistent ist. Ferner geht das Glasrecycling
als Inertbaustoff keine Reaktionen ein und ermöglicht durch
den Hohlraumanteil der Schüttung die Kristallation der
Salze und gleichzeitig die Wasserdampfdiffusion.
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Der
Putzträger kann beispielsweise derart gewählt
werden, dass er selbsttragend und unverrottbar ist und gleichzeitig
durch die beispielhafte Ziegelwand eine Putzhaftung realisiert.
Ferner ist der Putzträger feuchte-, salz- und schädlingsresistent
und unbrennbar.
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8 zeigt
eine Draufsicht auf die Wand 120, auf der die Wandverkleidung 110 aufgebracht wurde,
die Wandverkleidung 110 umfasst dabei die Trockenschüttung 112,
den Putzträger 114 und einen Putz 115,
wobei der Putzträger 114 durch die Abstandshalter 118 fixiert
ist. Es ist ersichtlich, dass der Putzträger 114 einerseits
undurchlässig für die Tro ckenschüttung 112 ist
und andererseits eine Grundlage für den aufgebrachten Putz 115 bietet.
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8 zeigt
somit eine alternative Darstellung für die Funktionsweise
des Systems. Mit Abstandshaltern 118 wird ein selbsttragender
verformungsstabiler Putzträger 114 auf der zu
sanierenden Wand 120 befestigt. Altputz kann nach einer
optionalen Reinigung mit einem Stahlbesen an der Wand 120 verbleiben.
Der entstandene Hohlraum 119 wird mit einer trockenen Schüttung 114 aus
einem speziellen unverrottbaren kapillarinaktiven Wärmedämmstoff
aufgefüllt. Anschließend kann beispielsweise auf
den Putzträger 114 ein Sanierputz (beispielsweise
gemäß WTA) in 1,5 cm Mindestdicke aufgetragen werden.
Die Wandoberfläche 124 kann mit passendem gipsfreiem
Feinputz geglättet und mit einem diffusionsfähigen
Anstrich (z. B. Silikatfarbe) versehen werden.
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Ausführungsbeispiele
können somit als Saniersysteme auf nahezu allen Untergründen
genutzt werden, wobei die Kombination der Materialeigenschaften
folgende Vorteile liefern. Zum einen wird eine trockene und schadensfreie
Wandoberfläche, z. B. für feuchte Kellerräume
geschaffen. Ausführungsbeispiele sind zum anderen auch
für diffusionsfähige denkmalsschutzgerechte mineralische
Wärmedämmfassaden oder für energetisch
optimale Bauteile bei Umnutzungen (z. B. bei Kellerausbauten) anwendbar.
Ferner liefern Ausführungsbeispiele einen entkoppelten
Putzträger 114 (der keine kapillare Verbindung
zum Untergrund aufweist), so dass selbst bei schwierigen Untergründen
für ein gesundes Wohnraumklima durch deren feuchteregulierenden Eigenschaften
gesorgt ist. Schließlich führen Ausführungsbeispiele
zu einer Entlastung der Umwelt durch natürliche Rohstoffe
und Recyclingmaterialien.
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Durch
Variationen der verwendeten Materialien können Ausführungsbeispiele
entsprechend den Anforderungen an das Wandsaniersystem flexibel angepasst
werden. So sind Ausführungsbeispiele des kapillarinaktiven
Wandsaniersystems 110 auch bei der Renovierung und leichten
Nutzungsänderungen in feuchten Kellern und Räumen
einsetzbar. Damit ist es beispielsweise möglich, die Lagerung feuchteempfindlicher
Gegenstände zu ermöglichen und gleichzeitig zu
verhindern, dass es zu Schimmelbildung an der Wandoberfläche
kommt. Für anspruchsvollere Anwendungen ist es ferner möglich, das
kapillarinaktive Wandsaniersystem 110 optional mittels
einer Wärmedämmung mit Innenabdichtung auszugestalten,
so dass ebenfalls eine Umnutzung in Wohnbereiche durch trockene
schadensfreie Wandoberflächen mit ENEV-gerechter Wärmedämmung
ermöglicht wird.
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Weitere
Ausführungsbeispiele umfassen ebenfalls eine kapillarinaktive
diffusionsfähige mineralische Wärmedämmung
für eine Außenfassade. Neben der Sanierung der
Innenwand 124 (siehe 4) kann
ebenfalls eine Sanierung der Außenwand 122 mittels
der Wandverkleidung 110 erreicht werden. Die Außenfassade
kann dabei beispielsweise denkmalsschutzgerecht durch massive mineralische
Putzcharakteristik bei gleichzeitig hoher Wärmedämmwirkung
ausgebildet sein und sorgt so für ein optimiertes Wohnklima
durch die Diffusionsfähigkeit. Die Unbrennbarkeit, die
Schlagfestigkeit und die Unverrottbarkeit sind weitere Vorteile.
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Überzeugende
Vorteile von Ausführungsbeispielen lassen sich somit stichpunktartig
wie folgt zusammenfassen:
- – die Hygroskopizität
(salzbedingte Feuchtigkeit) und Kondensatfeuchtigkeit wird beseitigt;
- – die keine Verbindung der Putzschicht 115 zum Untergrund
wird unterbunden;
- – System ist durchgängig wasserdampfdiffusionsoffen;
- – System weist auf die Nutzung abgestimmte bauphysikalische
Eigenschaften auf;
- – die Feuchtigkeit wird nicht nach oben verschoben – daher
keine Querschnittsabdichtung notwendig;
- – die Lärm- und Staubbelastung wird reduziert und
alter Putz kann auf der Wand 120 verbleiben;
- – sehr schnelle Kellersanierung durch nahezu trockene
Bauweise; und
- – die Wand 120 behält die Charakteristik
einer massiven Wand durch den verformungsstabilen Putzträger 114.
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Ausführungsbeispiele
weisen beispielsweise die folgenden technischen Daten auf: die Bauteildicke
der Wärmedämmung kann beispielsweise 6 cm umfassen,
der Sanierputz (gemäß WTA 4-5-99) kann beispielsweise
mindestens in eine Dicke von 1,5 cm aufgebracht sein, die Wärmeleitfähigkeit
der Wärmedämmung kann beispielsweise einen Wert
von 0,077 W/mK aufweisen und der U-Wert bei 36,5 cm Vollziegelwand
(feucht) kann beispielsweise einen Wert von 0,60 W/qmK aufweisen.
Die Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl μ ist dabei beispielsweise
als 18 und die Baustoffklasse Brandverhalten (DIN 4102)
kann als A (unbrennbar) klassifiziert werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4214043
A1 [0006]
- - DE 29521952 U1 [0007]
- - DE 20210142 U1 [0007]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
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