DE102008031500B4 - Einzelblatt-Druckmaschine - Google Patents
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Abstract
Description
- 1. Gebiet der Erfindung
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einzelblatt-Druckmaschine, die einen Behandlungsabschnitt umfasst, der eine Walze mit einer Greifvorrichtung aufweist, um jedes einzelne herannahende Blatt mittels eines Klemmblocks und eines Greifers zu ergreifen, und eine Behandlungseinrichtung in unmittelbarer Nähe zur bzw. in Kontakt mit einer Oberfläche eines Blatts, zur Behandlung des Blatts das in einer Blattbeförderungsrichtung stromabwärts befördert wird, während es durch die Greifvorrichtung gehalten ist, und mehrere Walzen, die zwischen dem Behandlungsabschnitt und einer Druckimpressionswalze angeordnet sind, die dem Behandlungsabschnitt in der Blattbeförderungsrichtung vorgelagert oder nachgelagert angeordnet ist, wobei jede Walze eine Greifvorrichtung umfasst, welche denselben Aufbau wie die vorstehend erwähnte Greifvorrichtung hat.
- So wie sie hier verwendet sind, werden richtungsbezogene Ausdrücke wie ”stromabwärts” oder ”nachgelagert” und ”stromaufwärts” oder ”vorgelagert” in Bezug auf eine Blattbeförderungsrichtung verwendet, solange nichts anderes angegeben ist.
- 2. Verwandter Stand der Technik
- Es ist zum Beispiel schon eine Einzelblatt-Druckmaschine vorgeschlagen worden, die als Beispiel für den vorstehend erwähnten Behandlungsabschnitt eine Abformeinheit umfasst. Diese Druckmaschine verfügt über eine Lackiereinheit, die in der Blattbeförderungsrichtung einer Druckeinheit nachgelagert angeordnet ist, und eine Hologrammbildungseinheit, die in der Blattbeförderungsrichtung der Lackiereinheit nachgelagert angeordnet ist. Mit dieser Anordnung wird ein Blatt Papier (nachstehend einfach nur als Blatt bezeichnet), das bedruckt wird, während es zwischen einer Gummituchwalze und einer Druckwalze einer Druckeinheit hindurchläuft, über eine Transferwalze auf eine Druckwalze übertragen, die eine Lackiereinheit bildet, und wird dann lackiert. Danach wird ein bedrucktes und lackiertes Blatt über eine Transferwalze auf eine Druckwalze übertragen, die eine Hologrammbildungseinheit darstellt, an der eine Hologrammoberfläche gebildet wird, indem eine Hologrammstruktur auf eine Lackschicht aufgepresst wird und dabei die Lackschicht durch eine UV-Strahlungseinrichtung vernetzt wird, wodurch ein Hologramm entsteht (vgl. zum Beispiel Patentschrift 1).
- (Patentschrift 1)
Japanische Patentanmeldung mit der Offenlegungsnummer 2006-315229 1 bis3 ). - (Patentschrift 2)
Japanische Patentanmeldung mit der Offenlegungsnummer Sho-63-254038 8 und9 ). - Gemäß der Offenbarung der Patentschrift 1 wird die Übertragung jedes Blatts von der Druckwalze auf die Transferwalze sowie die Übertragung jedes Blatt von der Transferwalze auf die Druckwalze durch die Greifvorrichtungen der jeweiligen Walzen ausgeführt, wobei jede Greifvorrichtung aus einem Klemmblock und einem Greifer besteht. Jede dieser Greifvorrichtungen, die dazu dient, jedes Blatt zu befördern, indem es entlang des Außenumfangs der entsprechenden Walze ergriffen wird, hat Greifer, die stark über den Umfang der Walze vorstehen, wenn sie im Blattergreifungszustand gehalten sind. Wenn nun seitlich an die Druckwalze über ein bedrucktes Blatt eine Folie angepresst wird, während das bedruckte Blatt befördert wird, indem es von der Greifvorrichtung der Druckwalze der Hologrammbildungseinheit gehalten wird, ist es von daher wahrscheinlich, dass die Folie in Kontakt mit dem Greifer der vorstehenden Greifvorrichtung gelangt und somit beschädigt wird, wofür eine Verbesserung erwünscht ist.
- Unter dem Umfang soll hier eine gedachte äußere Umgrenzung einer entsprechenden Walze gemeint sein, die dem Kreisumfang einer entsprechenden Walze entspricht und sich auch über einen Bereich bzw. über Bereiche des Kreisumfangs erstreckt, wo keine physische Umfangsoberfläche vorhanden ist.
- Dabei ist es denkbar, dass die Greifvorrichtung bewegbar ausgelegt ist, so dass sie sich innerhalb der Druckwalze befindet, während die Folie durch eine Andruckwalze seitlich an die Druckwalze über das bedruckte Blatt angedrückt wird. Diese Anordnung ist jedoch dahingehend von Nachteil, dass es nicht nur notwendig ist, die Greifvorrichtung zwischen einer Aufnahmeposition zur Aufnahme eines herannahenden, bedruckten Blatts, und einer zurückgezogenen Position, auf die sich die Greifvorrichtung nach Aufnahme des Blatts zurückzieht, bewegbar auszulegen, sondern es muss auch eine Betätigungseinheit zum Verschieben der Greifvorrichtung auf die vorstehend erwähnten beiden Positionen sowie eine Steuereinheit oder dergleichen zur Steuerung des Betriebs der Betätigungseinheit vorgesehen werden, was zu einer komplizierten Konstruktion führt. Somit ist es eher unwahrscheinlich, dass diese Anordnung in der Praxis verwendet wird.
- ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
- In Anbetracht der vorstehend genannten Umstände ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einzelblatt-Druckmaschine bereitzustellen, die das Auftreten von Schwierigkeiten wie etwa Beschädigungen eines Oberflächenbehandlungselements wie etwa einer Folie zur Oberflächenbehandlung von beispielsweise einem Blatt Papier mittels eines einfachen Aufbaus verhindert. Gelöst wird die Aufgabe durch die Merkmale der Ansprüche 1, 2 oder 6.
- Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Einzelblatt-Druckmaschine bereitgestellt, mit einem Behandlungsabschnitt, der eine Walze mit einer Greifvorrichtung umfasst, um jedes einzelne herannahende Blatt mittels eines Klemmblocks und eines Greifers zu ergreifen, und eine Behandlungseinrichtung in unmittelbarer Nähe zur bzw. in Kontakt mit einer Oberfläche eines Blatts, zur Behandlung des Blatts das in einer Blattbeförderungsrichtung stromabwärts befördert wird, während es durch die Greifvorrichtung gehalten ist, und mehreren Walzen, die zwischen dem Behandlungsabschnitt und einer Druckimpressionswalze angeordnet sind, die in der Blattbeförderungsrichtung dem Behandlungsabschnitt vorgelagert angeordnet ist, wobei jede Walze über eine Greifvorrichtung verfügt, die denselben Aufbau wie die Greifvorrichtung hat, wobei
eine Haltefläche des in der Walze des Behandlungsabschnitts vorgesehenen Klemmblocks als Schrägfläche ausgebildet ist, die sich in der Blattbeförderungsrichtung der Walze stromabwärts der Drehachse nähert, so dass die Greifvorrichtung der Walze die Behandlungseinrichtung nicht berührt,
eine Haltefläche eines Klemmblocks, der von den mehreren Walzen in der Walze vorgesehen ist, die unmittelbar an den Behandlungsabschnitt angrenzt, als Schrägfläche ausgebildet ist, die in der Blattbeförderungsrichtung stromabwärts weiter über einen Umfang der Walze hinaus vorsteht,
eine Haltefläche eines Klemmblocks, der an der verbleibenden Walze vorgesehen ist, die der Walze vorgelagert und angrenzend an diese angeordnet ist, als Schrägfläche ausgebildet ist, die sich in der Blattbeförderungsrichtung der Walze stromabwärts der Drehachse nähert, und
eine Haltefläche eines Klemmblocks, der in der Walze vorgesehen ist, die der Druckimpressionswalze am nächsten ist, als Schrägfläche ausgebildet ist, die unter einem Winkel geneigt ist, der kleiner als der Neigungswinkel der Haltefläche des Klemmblocks der im Behandlungsabschnitt vorgesehenen Walze ist. - Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Einzelblatt-Druckmaschine zur Verfügung gestellt, mit einem Behandlungsabschnitt, der eine Walze mit einer Greifvorrichtung umfasst, um jedes einzelne herannahende Blatt mittels eines Klemmblocks und eines Greifers zu ergreifen, und eine Behandlungseinrichtung in unmittelbarer Nähe zur bzw. in Kontakt mit der Oberfläche des Blatts zur Behandlung des Blatts, das in einer Blattbeförderungsrichtung stromabwärts befördert wird, während es durch die Greifvorrichtung gehalten ist, und mehreren Walzen, die zwischen dem Behandlungsabschnitt und einer Druckimpressionswalze angeordnet sind, die in der Blattbeförderungsrichtung dem Behandlungsabschnitt nachgelagert angeordnet ist, wobei jede Walze über eine Greifvorrichtung verfügt, die denselben Aufbau wie die Greifvorrichtung hat, wobei
eine Haltefläche des in der Walze des Behandlungsabschnitt vorgesehenen Klemmblocks als Schrägfläche ausgebildet ist, die sich in der Blattbeförderungsrichtung der Walze stromabwärts der Drehachse nähet, so dass die Greifvorrichtung der Walze die Behandlungseinrichtung nicht berührt,
eine Haltefläche eines Klemmblocks, der von den mehreren Walzen in der Walze vorgesehen ist, die unmittelbar an den Behandlungsabschnitt angrenzt, als Schrägfläche ausgebildet ist, die in der Blattbeförderungsrichtung stromabwärts weiter über einen Umfang der Walze hinaus vorsteht,
eine Haltefläche eines Klemmblocks, der in der verbleibenden Walze vorgesehen ist, die der Walze nachgelagert und angrenzend an diese angeordnet ist, als Schrägfläche ausgebildet ist, die sich in der Blattbeförderungsrichtung der Walze stromabwärts der Drehachse nähert, und
eine Haltefläche eines Klemmblocks, der in der Walze vorgesehen ist, die der Druckimpressionswalze am nächsten ist, als Schrägfläche ausgebildet ist, die unter einem Winkel geneigt ist, der kleiner als der Neigungswinkel der Haltefläche des Klemmblocks der im Behandlungsabschnitt vorgesehenen Walze ist. - Mit der Anordnung, bei der die Haltefläche der Greifvorrichtung als Schrägfläche ausgebildet ist, die der Drehachse näher kommt, wenn sie in der Blattbeförderungsrichtung der Walze stromabwärts vorrückt, so dass die Greifvorrichtung der Walze die Behandlungseinrichtung nicht berührt, kann verhindert werden, dass die Behandlungseinrichtung (ein Element zur Oberflächenbehandlung wie etwa eine Folie) gegen den Greifer der Greifvorrichtung stößt, wenn die Oberfläche jedes Blatts, das stromabwärts befördert wird, während es durch die Greifvorrichtung stromabwärts in der Blattbeförderungsrichtung gehalten ist, durch die Behandlungseinrichtung behandelt wird, die sich in unmittelbarer Nähe zu bzw. in Kontakt mit der Oberfläche des Blatts befindet. Darüber hinaus kann mit der Anordnung, bei der eine Haltefläche eines Klemmblocks, der von den mehreren Walzen in der Walze vorgesehen ist, die der Druckimpressionswalze am nächsten kommt, als Schrägfläche ausgebildet ist, die unter einem Winkel geneigt ist, der kleiner als der Neigungswinkel der Haltefläche des Klemmblocks der im Behandlungsabschnitt vorgesehenen Walze ist, das Drucken mit einer hohen Übereinanderlagegenauigkeit erfolgen, und die Blattergreifungspositionen der benachbarten Walzen sind in der Blattdickenrichtung nicht stark gegeneinander versetzt, wodurch eine problemlose Übergabe von Blättern zwischen den benachbarten Walzen erreicht wird, ohne dass an den Blättern Beschädigungen verursacht oder Knitterfalten oder Falten in den Blättern hervorgerufen werden. Mit dem Behandlungsabschnitt ist hier eine Vorrichtung zum Behandeln von Blättern gemeint, wie etwa das Übertragen einer Goldfolie, eines Prägemusters, einer Hologrammstruktur oder dergleichen auf Blätter, indem eine Transferfolie auf die Oberfläche jedes beförderten Blatts gedrückt wird, eine Vorrichtung zur Coronabehandlung, damit die Blätter Tinte gut aufnehmen können, eine Vorrichtung zur Bildung von Perforationen an den Blättern, eine Vorrichtung zum Schneiden der Blätter, eine Vorrichtung zum Falten der Blätter und dergleichen.
- Der Neigungswinkel jeder einzelnen Haltefläche der Klemmblöcke der Walzen wird für die Walze kleiner, die sich näher an der Druckimpressionswalze befindet.
- Der Neigungswinkel jeder einzelnen Haltefläche der Klemmblöcke der Walzen wird um einen vorbestimmten gleich bleibenden Winkel kleiner, und zwar für die Walze, die näher an der Druckimpressionswalze liegt bzw. vom Behandlungsabschnitt entfernt ist.
- Der Neigungswinkel der Schrägfläche des Klemmblocks der Druckimpressionswalze ist auf 0° eingestellt.
- Gemäß einem noch weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Einzelblatt-Druckmaschine bereitgestellt, mit einem Behandlungsabschnitt, der eine Walze mit einer Greifvorrichtung umfasst, um jedes einzelne herannahende Blatt mittels eines Klemmblocks und eines Greifers zu ergreifen, und eine Behandlungseinrichtung in unmittelbarer Nähe zur bzw. in Kontakt mit der Oberfläche des Blatts zur Behandlung des Blatts, das in einer Blattbeförderungsrichtung stromabwärts befördert wird, während es durch die Greifvorrichtung gehalten ist, und mehreren Walzen, die zwischen dem Behandlungsabschnitt und einer Druckimpressionswalze angeordnet sind, die in der Blattbeförderungsrichtung dem Behandlungsabschnitt vorgelagert angeordnet ist, wobei jede Walze eine Greifvorrichtung hat, die denselben Aufbau wie die Greifvorrichtung hat, wobei
die Greifvorrichtung der Walze des Behandlungsabschnitts an einer Position sitzt, die von einem Umfang der Walze zurückgesetzt ist,
eine Haltefläche eines Klemmblocks einer ersten, aus den mehreren Walzen ausgewählten Walze, die unmittelbar an den Behandlungsabschnitt angrenzt, an einer Position sitzt, die über einen Umfang der ersten Walze hinaus vorsteht,
eine Haltefläche eines Klemmblocks einer zweiten Walze, die der ersten Walze vorgelagert und an diese angrenzend angeordnet ist, an einer Position sitzt, die von der Vorsprungsposition des Klemmblocks der ersten Walze zurückgesetzt ist, und
der Überstands- oder Rückzugsbetrag der Haltefläche des Klemmblocks der Walze, die der Druckimpressionswalze am nächsten kommt, so eingestellt ist, dass er kleiner als der Überstands- oder Rückzugsbetrag der Haltefläche des Klemmblocks einer jeden der verbleibenden Walzen ist. - Mit der Anordnung, bei der die Greifvorrichtung der Walze des Behandlungsabschnitts sich in einer zurückgezogenen Position befindet, so dass sie nicht über einen Umfang der Walze hinaus vorsteht, kann verhindert werden, dass ein Element zur Oberflächenbehandlung – wie etwa eine Folie – gegen den Greifer der Greifvorrichtung stößt, wenn die Oberfläche jedes Blatts, das stromabwärts befördert wird, während es durch die Greifvorrichtung in der Blattbeförderungsrichtung stromabwärts gehalten ist, von der Behandlungseinrichtung behandelt wird, die sich in unmittelbarer Nähe zur oder in Druckkontakt mit der Oberfläche des Blatts befindet. Darüber hinaus kann mit der Anordnung, bei der der Überstands- oder Rückzugsbetrag der Haltefläche des Klemmblocks der aus den mehreren Walzen ausgewählten Walze, die der Druckimpressionswalze am nächsten kommt, kleiner eingestellt ist als der Überstands- oder Rückzugsbetrag der Haltefläche des Klemmblocks aller anderen verbleibenden Walzen, das Drucken mit einer hohen Übereinanderlagegenauigkeit erfolgen, und die Blattergreifungspositionen der angrenzenden Walzen sind in der Blattdickenrichtung nicht stark gegeneinander versetzt, wodurch eine problemlose Übergabe von Blättern zwischen den angrenzenden Walzen erzielt wird, ohne dass die Blätter Beschädigungen erfahren oder an ihnen Knitterfalten oder Falten verursacht werden.
- Mit der Anordnung, bei der die Haltefläche der Greifvorrichtung als Schrägfläche ausgebildet ist, die der Drehachse näher kommt, wenn sie in der Blattbeförderungsrichtung der Walze stromabwärts vorrückt, so dass die Greifvorrichtung der Walze die Behandlungseinrichtung nicht berührt, oder mit der Anordnung, bei der die Greifvorrichtung der Walze des Behandlungsabschnitts an einer zurückgezogenen Position sitzt, so dass sie nicht über einen Umfang der Walze hinaus vorsteht, kann verhindert werden, dass ein Element zur Oberflächenbehandlung wie etwa eine Folie gegen den Greifer der Greifvorrichtung stößt, wenn die Oberfläche jedes Blatts, das stromabwärts befördert wird, während es durch die Greifvorrichtung stromabwärts in der Blattbeförderungsrichtung gehalten ist, z. B. dadurch behandelt wird, dass die Oberflächenbehandlungseinrichtung auf die Oberfläche jedes beförderten Blatts gepresst wird. Deshalb können im Vergleich zu der Anordnung, bei der die Greifvorrichtung in die Walze hinein bewegt wird, mittels eines vereinfachten Aufbaus Probleme wie etwa Beschädigungen an beispielsweise einem Oberflächenbehandlungselement sicher verhindert werden. Darüber hinaus kann mit der Anordnung, bei der eine Haltefläche eines Klemmblocks, der von den mehreren walzen in der Walze vorgesehen ist, die der Druckimpressionswalze am nächsten kommt, als Schrägfläche ausgebildet ist, die unter einem Winkel geneigt ist, der kleiner als der Neigungswinkel der Haltefläche des Klemmblocks der im Behandlungsabschnitt vorgesehenen Walze ist, oder mit der Anordnung, bei der der Überstands- oder Rückzugsbetrag der Haltefläche des Klemmblocks der Walze, die der Druckimpressionswalze am nächsten kommt, kleiner eingestellt ist als der Überstands- oder Rückzugsbetrag der Haltefläche des Klemmblocks aller anderen verbleibenden Walzen, das Drucken mit hoher Übereinanderlagegenauigkeit erfolgen, und eine problemlose Übergabe von Blättern zwischen den benachbarten Walzen kann wie in herkömmlicher Art und Weise erhalten werden.
- Bei der Anordnung, bei der der Neigungswinkel jeder einzelnen Haltefläche der Klemmblöcke der Walzen für die Walze kleiner wird, die näher an der Druckimpressionswalze und entfernt vom Behandlungsabschnitt liegt, oder bei der Anordnung, bei der der Neigungswinkel jeder der Halteflächen der Klemmblöcke der Walzen um einen vorbestimmten gleich bleibenden Winkel für die Walze kleiner wird, die näher an der Druckimpressionswalze und entfernt vom Behandlungsabschnitt liegt, kann eine problemlose Übergabe von Blättern für alle benachbarten Walzen gleich gut verlaufen.
- Mit der Anordnung, bei der der Neigungswinkel der Schrägfläche des Klemmblocks der Druckimpressionswalze auf 0° eingestellt ist, kann eine Verschlechterung der Übereinanderlagegenauigkeit für die Druckwalze unterdrückt werden, und so kann das Drucken wie in herkömmlicher Art und Weise ohne Schwierigkeiten ausgeführt werden.
- KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
- Die vorstehend genannten sowie weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der ausführlichen Beschreibung hiervon in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen.
-
1 ist eine schematische Seitenansicht einer Einzelblatt-Druckmaschine. -
2 ist eine Seitenansicht eines wesentlichen Teils, der sich von einem Behandlungsabschnitt bis zu einer Druckimpressionswalze erstreckt. -
3 ist eine vergrößerte, schematische Ansicht, die einen Blattübergabebereich zwischen einer Greifvorrichtung einer Walze des Behandlungsabschnitts und einer Greifvorrichtung einer Transferwalze zeigt, die in der Blattbeförderungsrichtung dem Behandlungsabschnitt vorgelagert und angrenzend an diesen angeordnet ist. -
4 ist eine vergrößerte, schematische Ansicht, die einen Blattübergabebereich zwischen einer Greifvorrichtung einer Lackierwalze und einer Greifvorrichtung einer Transferwalze darstellt, die der Lackierwalze nachgelagert und an diese angrenzend angeordnet ist. -
5 ist eine vergrößerte, schematische Ansicht, die einen Blattübergabebereich zwischen einer Greifvorrichtung einer Lackierwalze und einer Greifvorrichtung einer Transferwalze zeigt, die der Lackierwalze vorgelagert und an diese angrenzend angeordnet ist. -
6 ist eine vergrößerte, schematische Ansicht, die einen Blattübergabebereich zwischen einer Greifvorrichtung einer Druckimpressionswalze und einer Greifvorrichtung einer Transferwalze zeigt, die der Druckimpressionswalze nachgelagert und an diese angrenzend angeordnet ist. -
7 ist eine schematische Seitenansicht einer Einzelblatt-Druckmaschine, bei der ein Behandlungsabschnitt vor einem Druckabschnitt eingebaut ist. -
8 sind schematische Vorderansichten der Greifvorrichtungen jeweils bei der Blattübergabe, wobei8(a) die Greifvorrichtung der vorliegenden Erfindung und8(b) die Greifvorrichtung eines Vergleichsbeispiels darstellt. - AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
- In
1 ist ein Beispiel einer Einzelblatt-Druckmaschine dargestellt, die dazu in der Lage ist, eine bedruckte Oberfläche jedes bedruckten Blatts zu bearbeiten, indem ein Kunstharzlack auf die bedruckte Oberfläche aufgebracht wird, wobei der bedruckten Oberfläche ein glänzendes Äußeres verliehen wird, und dann auf die bedruckte Oberfläche darüber hinaus noch eine Goldfolie, ein Prägemuster, eine Hologrammstruktur oder dergleichen übertragen wird. Diese Einzelblatt-Druckmaschine umfasst einen Blattzuführabschnitt1 , um nacheinander Blätter2 von einem Blattstapeltisch mittels einer Zuführeinheit oder einer Blattvereinzelungsvorrichtung zuzuführen, einen Druckabschnitt3 , um jedes vom Blattzuführabschnitt1 zugeführte Blatt2 in fünf Farben zu bedrucken, einen Lackierabschnitt4 zur Auftragung eines über UV aushärtbaren Kunstharzlacks auf jedes am Druckabschnitt3 bedruckte Blatt2 bzw. zur Beschichtung jedes Blatts mit diesem Lack, einen Oberflächenbearbeitungsabschnitt6 als Behandlungsabschnitt zur Oberflächenbearbeitung jedes Blatts2 , indem eine Transferfolie5 auf den über UV aushärtbaren Kunstharzlack aufgepresst wird, der am Lackierabschnitt4 auf das Blatt2 aufgetragen wurde, und einen Blattausgabeabschnitt7 zur Ausgabe jedes Blatts2 , dessen Oberfläche vom Oberflächenbearbeitungsabschnitt6 bearbeitet wurde. In dieser Ausführungsform besteht der Druckabschnitt3 aus fünf Druckeinheiten8 ,9 ,10 ,11 und12 für einen 5-Farben-Druck, während es andererseits aber auch möglich ist, einen Druckabschnitt zu verwenden, der für einen Einfarbendruck ausgelegt ist, oder neben dem Fünf-Farben-Druck auch für das Drucken mit zwei oder mehr Farben. Der Blattausgabeabschnitt7 besteht in dieser Ausführungsform aus einem Kettenförderer mit Greifvorrichtungen, wobei aber auch eine Einzelblatt-Druckmaschine verwendet werden kann, die nicht über den Blattausgabeabschnitt7 verfügt. Es ist auch festzuhalten, dass die spezifischen Konstruktionen der jeweiligen Elemente oder Teile der Einzelblatt-Druckmaschine nicht auf diejenigen beschränkt sind, die in den Zeichnungen dargestellt sind. - Die Druckeinheiten
8 bis12 umfassen jeweils Druckimpressionswalzen8A bis12A und Transferwalzen8B bis12B , die diesen Druckimpressionswalzen8A bis12A in der Blattbeförderungsrichtung jeweils vorgelagert angeordnet sind, um die Blätter2 den entsprechenden Druckimpressionswalzen zu übergeben. Die Transferwalze8B aus den Transferwalzen8B bis12B , die in der Blattbeförderungsrichtung an der am weitesten vorne gelegenen Position angeordnet ist, wird auch als Blattzuführwalze bezeichnet, und diese Transferwalze8B bildet zusammen mit zum Beispiel einer Zuführeinheit und einer Blattvereinzelungsvorrichtung den Blattzuführabschnitt1 . Wie in2 bis6 dargestellt ist, haben die Walzen8A bis12A und die Transferwalzen9B bis12B jeweils Greifvorrichtungen13 , die am Umfang an zwei Positionen angeordnet sind (alternativ ist es auch möglich, für jede Walze eine Greifvorrichtung oder drei oder mehr Greifvorrichtungen anzuordnen, obwohl in2 zwei Greifvorrichtungen dargestellt sind), wobei jede Greifvorrichtung13 einen Klemmblock13A und einen Greifer13B hat, die zusammen jedes ausgegebene Blatt2 ergreifen. Obwohl dies nicht dargestellt ist, hat die Transferwalze8B mit einem kleineren Durchmesser eine Greifvorrichtung, die an einer Position am Umfang angeordnet ist, um jedes Blatt2 durch einen Klemmblock und einen Greifer zu ergreifen. Der Lackierabschnitt4 umfasst eine Lackierwalze4A , der ein über UV aushärtbarer Kunstharzlack zugeführt wird, und eine Druckwalze4B , die der Lackierwalze4A gegenüberliegend angeordnet ist, um auf jedes bedruckte Blatt2 einen über UV aushärtbaren Kunstharzlack aufzutragen. - Auch der Lackierabschnitt
4 umfasst eine Transferwalze14 , um der Druckwalze4B jedes Blatt2 zu übergeben. Die Walze14 sowie die Walze4B haben jeweils Greifvorrichtungen15 ,16 , die an zwei Positionen am Umfang angeordnet sind (alternativ ist es möglich, für jede Walze eine Greifvorrichtung oder drei oder mehr Greifvorrichtungen anzuordnen), um jedes herannahende Blatt2 durch Klemmblöcke15A ,16A und Greifer15B ,16B zu ergreifen. - Wie in
1 und2 dargestellt ist, umfasst der Oberflächenbearbeitungsabschnitt6 eine Druckwalze19 zur Aufnahme jedes Blatts2 von einer Transferwalze18 , die angeordnet ist, um jedes Blatt2 von der Walze4B zu übergeben, und einen Folientransfermechanismus20 , um die Transferfolie5 auf jedes Blatt2 an der Druckwalze19 anzudrücken und auf dieses zu übertragen. Der Folientransfermechanismus20 entspricht einer Behandlungseinrichtung zur Behandlung der Blätter2 , und dieser Folientransfermechanismus20 ist dazu ausgelegt, die Transferfolie5 auf jedes Blatt2 anzudrücken und darauf zu übertragen, wodurch von der Transferfolie5 eine Goldfolie, ein Prägemuster, eine Hologrammstruktur oder dergleichen auf jedes Blatt2 übertragen wird, während gleichzeitig als Haftmittel der über UV aushärtbare Kunstharzlack verwendet wird, der am Lackierabschnitt4 aufgetragen wird. Die Oberfläche des Blatts2 , auf die der über UV aushärtbare Kunstharzlack aufgetragen wurde, kann geglättet werden, indem die Transferfolie5 auf den über UV aushärtbaren Kunstharzlack jedes Blatts2 aufgepresst wird, womit der Glanz verstärkt werden kann. Dann wird der über UV aushärtbare Kunstharzlack vernetzt (alternativ kann eine UV-Lampe bzw. können drei oder mehr UV-Lampen verwendet werden), indem die Transferfolie5 , die gegen das Blatt2 gepresst wird, durch Bestrahlen mit UV-Strahlen von den UV-Lampen21 ,22 von oben bestrahlt wird. Die Transferwalze18 und die Druckwalze19 verfügen auch über Greifvorrichtungen17 ,23 , die zum Ergreifen der Blätter2 an zwei Positionen am Umfang jeder Walze angeordnet sind (alternativ kann an jeder Walze eine Greifvorrichtung bzw. können drei oder mehr Greifvorrichtungen angeordnet sein). - Die Blätter
2 , die befördert werden, während sie durch die Greifvorrichtungen13 ,15 gehalten sind, die an den Transferwalzen9B bis12B und14 vorgesehen sind, werden an die Greifvorrichtungen13 ,16 übergeben, die an den Walzen8A bis12A und14B vorgesehen sind, die mit derselben Drehzahl in Drehung versetzt sind, und dann werden die Blätter2 kontinuierlich befördert. Genauer gesagt werden die Blätter2 , wie in2 dargestellt ist, kontinuierlich befördert, während sie über den ganzen Vorgang hinweg durch die Greifvorrichtungen13 ,16 gehalten sind, wobei die Greifvorrichtungen13 ,15 an der Übergabeseite, die an derselben Umfangsposition angeordnet sind, um so den Greifvorrichtungen13 ,16 an der Empfangsseite gegenüberzuliegen, aus ihrem Haltezustand gelöst, und zur selben Zeit gehen die Greifvorrichtungen13 ,16 an der Empfangsseite von ihrem Öffnungszustand in den Ergreifungszustand über. Die Druckwalze19 ist eine so genannte Dreifachdurchmesserwalze mit einem Durchmesser, der größer als derjenige der Transferwalze18 ist, und trägt am Umfang die Greifvorrichtungen23 an drei Positionen (in2 sind nur die zwei Greifvorrichtungen dargestellt, während die verbleibende eine Greifvorrichtung weggelassen ist). Dementsprechend dreht sich für jeweils eine Umdrehung der Druckwalze19 die Transferwalze18 eineinhalb Mal, so dass jedes Blatt2 von der Greifvorrichtung17 der Transferwalze18 auf die Greifvorrichtung23 der Druckwalze19 in der wie vorstehend erwähnten Art und Weise übertragen werden kann. Die Druckwalze19 mit einem Durchmesser, der größer als bei den anderen Walzen ist (Dreifachdurchmesserwalze) kann nicht nur eine größere Trocknungszone sicherstellen, über die die UV-Bestrahlung erfolgt, sondern auch einen Vorteil dahingehend produzieren, dass ein größeren Abstand in Bezug auf den Lackierabschnitt4 bereitgestellt ist, obwohl die Druckwalze19 auch denselben Durchmesser wie die anderen Walzen haben kann. - Wenn eine Goldfolie auf die bedruckte Oberfläche aufgebracht wird, wird eine als Folienstanzer bezeichnete Folienstanzeinheit verwendet, um ein Druckmedium an die Goldfolie anzupressen, wodurch sich die Goldfolie von einem Substrat lösen kann und fest mit einem Teilbereich des Druckmediums verbunden wird, auf dem ein Klebstoff oder Lack aufgebracht ist. Als Behandlungsabschnitt ist der Oberflächenbearbeitungsabschnitt
6 zur Übertragung einer Goldfolie, eines Prägemusters, einer Hologrammstruktur oder dergleichen auf eine bedruckte Oberfläche dargestellt, während auch andere Spielarten des Behandlungsabschnitts verwendet werden können. Insbesondere wenn als Druckmedium zum Beispiel eine Folie verwendet wird, kann ein Behandlungsabschnitt dazu ausgelegt sein, eine Coronaentladung auszuführen, damit das Druckmedium Tinte gut aufnehmen kann. Um den Effekt einer Coronaentladung zu verstärken, sitzt ein Coronaentladungskörper zur Entladung einer Corona möglichst nahe an der Oberfläche eines Druckmediums, wenn die Coronaentladung erfolgt. Wenn eine Greifvorrichtung über die Oberfläche einer Walze hinaus vorsteht, dann kann demzufolge die Greifvorrichtung den Coronaentladungskörper berühren. Um dies zu verhindern, ist die Greifvorrichtung so ausgelegt, dass sie nicht über die Oberfläche der Walze vorsteht, wie nachstehend beschrieben wird, wobei die Greifvorrichtung aber geringfügig über die Oberfläche der Walze hinaus vorstehen kann, solange sie nur so weit vorsteht, dass sie die Behandlungseinrichtung nicht berührt. Darüber hinaus kann eine Perforationsbildungseinheit zum Ausbilden von Perforationen an einem Druckmedium vorgesehen sein. Diese Perforationsbildungseinheit besteht aus einer Perforationsbildungs-Druckwalze, und aus vertikalen sowie quer angeordneten Perforationsklingen, die so angeordnet sind, dass sie mit der Perforationsbildungs-Druckwalze in Kontakt gelangen können, wodurch vertikale und quer verlaufende Perforationen gebildet werden. Zum Schneiden eines Druckmediums kann eine Schneideeinheit vorgesehen sein. Diese Schneideeinheit ist so ausgelegt, dass sie jede Drucksache (oder ein unbedrucktes Blatt) schneiden oder perforieren kann, die bzw. das von einer Schneidewalze herantransportiert wurde, und zwar mittels einer Schneideinrichtung, die eine kreisförmige Plattenform hat und über der Schneidewalze angeordnet ist. Des Weiteren kann eine Falzeinheit zur Bildung einer Falzlinie an einer Drucksache verwendet werden, die über einen Falzschneider verfügt, der eine Falzlinie bilden kann. - In
3 ist eine Druckwalze19 des Oberflächenbearbeitungsabschnitts6 sowie eine Transferwalze dargestellt, die der Druckwalze19 vorgelagert und an diese angrenzend angeordnet ist.4 stellt die Transferwalze18 dar, sowie eine Walze4B zur Lackauftragung, die der Transferwalze18 vorgelagert und angrenzend an diese angeordnet ist.5 stellt die Transferwalze4B sowie eine Transferwalze14 dar, die der Walze4B vorgelagert und an diese angrenzend angeordnet ist.6 stellt die Transferwalze14 und eine Druckwalze12 dar, die der Transferwalze14 vorgelagert und an diese angrenzend angeordnet ist. Nachstehend erfolgt die Beschreibung in Bezug auf Greifvorrichtungen, die an diesen Walzen angebracht sind. - Zuerst ist, wie in
3 dargestellt ist, eine Haltefläche23a eines Klemmblocks23A einer an der Druckwalze19 angebrachten Greifvorrichtung23 als ebene Schrägfläche ausgebildet, die der Drehachse (innerhalb der Druckwalze19 ) näher kommt, wenn sie in der Blattbeförderungsrichtung der Druckwalze19 stromabwärts vorrückt, und ein Neigungswinkel α1 der Schrägfläche23a ist auf einen Winkel eingestellt (hier 16°), bei dem ein Greifer23B der an der Druckwalze19 angebrachten Greifvorrichtung23 nicht über einen Umfang19S der Druckwalze19 hinaus vorsteht, wobei er aber auch auf irgendeinen anderen Winkel eingestellt werden kann, solange der Greifer23B nicht über den Umfang19S der Druckwalze19 hinaus vorsteht. Wenn die Behandlungseinrichtung jedoch einen Aufbau hat, der es von sich aus ermöglicht, dass er während eines Arbeitsvorgangs, zum Beispiel für die Coronaentladung, außer Kontakt mit der Druckwalze19 bleibt, dann kann der Greifer23B über den Umfang19S der Druckwalze19 hinaus vorstehen. Mit dem Ausdruck ”der Greifer23B steht nicht über den Umfang19S der Druckwalze19 hinaus vor” ist hier gemeint, dass ein Ende23b des Greifers23B nahe an der Umfangsoberfläche der Druckwalze19 bündig mit der Umfangsoberfläche der Druckwalze19 ist (wie in3 dargestellt), und dass das Ende23b des Greifers23B nahe an der Umfangsoberfläche der Druckwalze19 innerhalb der Umfangsfläche der Druckwalze19 liegt. Von diesen Möglichkeiten ist die bündige Anordnung vorzuziehen. Eine auf den Klemmblock23A wirkende Haltefläche23H des Greifers23B ist als Schrägfläche so ausgebildet, dass sie im Wesentlichen parallel zur Haltefläche23a des Klemmblocks23A ist, so dass ein Vorteil dahingehend besteht, dass ein Blatt über einen vergrößerten Bereich entlang der Blattbeförderungsrichtung ergriffen bzw. gehalten werden kann, obwohl die Haltefläche23H je nach Erfordernissen und Umständen aber auch als gekrümmte Fläche ausgebildet sein kann. - Der Neigungswinkel α1 ist zum Beispiel ein Winkel, der durch eine Verlängerung
23L (in unterbrochener Linie dargestellt) der Haltefläche23a des Klemmblocks23A und eine Tangente19S an einem Schnittpunkt19H bestimmt ist, an dem die Verlängerung23L den Umfang19S der Druckwalze19 schneidet, wie zum Beispiel in3 dargestellt ist. Hier erscheint der Umfang19S so, dass er über einen kleinen Bereich im Wesentlichen gerade verläuft, da die Druckwalze19 einen großen Durchmesser hat und der Klemmblock23A im Vergleich zur Druckwalze19 klein ist. Auch wenn an den Umfang19S am Schnittpunkt19H eine Tangente angelegt wird, ergibt sie folglich im Wesentlichen dieselbe Linie wie der Umfang19S , und von daher wird hier der Umfang19S als Tangente erklärt. Da dieser Umstand für alle Klemmblöcke gilt, fällt die Erklärung hierüber nachstehend weg. Der Neigungswinkel α1 wird notwendigerweise kleiner, weil sich das stromabwärts befindliche Ende der Haltefläche23a des Klemmblocks23A in der Blattbeförderungsrichtung der Druckwalze19 näher am Umfang19S der Druckwalze19 befindet, während der Neigungswinkel α1 notwendigerweise größer wird, da sich das stromabwärts liegende Ende vom Umfang19S weiter weg befindet. Auch dies gilt für alle Klemmblöcke. - Gemäß der besagten Anordnung, bei der die Haltefläche
23a des Klemmblocks23A der Druckwalze19 nicht über den Umfang19S der Druckwalze19 hinaus vorsteht, sind die Übergabepositionen beider Greifvorrichtungen23 ,17 aufeinander abgestimmt, indem eine Haltefläche17a eines Klemmblocks17A einer Greifvorrichtung17 der Transferwalze18 , die an der Übergabeseite (die in der Beförderungsrichtung stromaufwärts befindliche Seite) angeordnet ist, über den Umfang18S der Transferwalze18 hinaus vorsteht. Anders ausgedrückt werden die Übergabepositionen abgestimmt, indem die Überstandsbeziehung zwischen der Greifvorrichtung17 der Transferwalze18 und der Greifvorrichtung23 der Druckwalze19 umgekehrt wird. Insbesondere ist der Klemmblock17A der Greifvorrichtung17 so angeordnet, dass er nach außen über einen Umfang18S der Transferwalze18 hinaus vorsteht, und eine Haltefläche17a des Klemmblocks17A ist als ebene Schrägfläche ausgebildet, die weiter über den Umfang18S der Transferwalze18 hinaus vorsteht, wenn sie in der Blattbeförderungsrichtung der Druckwalze19 stromabwärts vorrückt. Ein Neigungswinkel α2 der vorstehenden Schrägfläche17a (auch in4 dargestellt) ist auf einen Winkel von 12° eingestellt, was ein kleinerer Wert ist als die vorgenannten 16°, wodurch sich ein Winkelunterschied von 4° zwischen ihnen ergibt und folglich eine große Änderung der Ergreifungswinkel zwischen den Greifvorrichtungen zum Zeitpunkt der Übergabe jedes Blatts2 verhindert ist. Der Neigungswinkel α2 ist auch ein Winkel, der durch eine Verlängerung17L (durch die unterbrochene Linie dargestellt) der Haltefläche17a des Klemmblocks17A und einer Tangente18S an einem Schnittpunkt18H bestimmt ist, an dem die Verlängerung17L den Umfang18S der Transferwalze18 schneidet, genau wie es beim Neigungswinkel α1 der Fall ist. - Mit der obigen Anordnung können Blätter sicher und problemlos von der Transferwalze
18 an die Druckwalze19 übergeben werden, ohne dass sich an den Blättern Knitterfalten oder Falten ergeben. Der Überstandsbetrag des Klemmblocks17A der Greifvorrichtung17 der Transferwalze18 , die nach außen über die Transferwalze18 hinaus vorsteht, ist so eingestellt, dass verhindert ist, dass sich die Blattergreifungsposition der Greifvorrichtung23 der Druckwalze in einer Blattdickenrichtung stark von der Blattergreifungsposition der Greifvorrichtung17 der Transferwalze18 unterscheidet. Eine gegen den Klemmblock17A wirkende Haltefläche17H des Greifers17B ist auch als Schrägfläche so ausgebildet, dass sie im Wesentlichen parallel zur Haltefläche17a des Klemmblocks17A liegt, so dass ein Vorteil dahingehend besteht, dass jedes Blatt entlang der Blattbeförderungsrichtung über einen vergrößerten Bereich ergriffen werden kann, obwohl die Haltefläche17H je nach Erfordernissen und Umständen auch als gekrümmte Fläche ausgebildet sein kann. Obwohl im Wesentlichen der gesamte Bereich der Oberfläche jedes Klemmblocks23A und17A zur Blattergreifung als Schrägfläche ausgebildet ist, kann zur Blattergreifung auch nur ein Teilbereich der Oberfläche als Schrägfläche ausgebildet sein. - Wie in
4 dargestellt ist, ist die Haltefläche17a des Klemmblocks17A der Greifvorrichtung17 der Transferwalze18 so angeordnet, dass sie über den Umfang18S der Transferwalze18 hinaus vorsteht, so dass die Haltefläche16a des Klemmblocks16A der Greifvorrichtung16 der an der Übergabeseite angeordneten Druckwalze4B (der Transferwalze18 vorgelagert und an diese angrenzend angeordnet) nicht über den Umfang4BS der Druckwalze4B hinaus vorsteht, wodurch die Übergabepositionen der beiden Greifvorrichtungen17 ,18 in der Blattdickenrichtung aufeinander abgestimmt sind. In diesem Fall ist die Haltefläche16a des Klemmblocks16A der Greifvorrichtung16 als ebene Schrägfläche ausgebildet, die der Drehachse näher kommt, wenn sie in der Blattbeförderungsrichtung der Druckwalze4B stromabwärts vorrückt. Darüber hinaus ist ein Neigungswinkel α3 der Schrägfläche16a auf einen Winkel von 8° eingestellt, was ein kleinerer Wert ist als der vorerwähnte Winkel α2 (12°), wodurch sich ein Winkelunterschied von 4° zwischen diesen ergibt und folglich bei der Übergabe jedes Blatts2 eine große Änderung der Ergreifungswinkel verhindert ist. Somit können zwischen den Walzen Blätter sicher und problemlos übertragen werden, ohne dass sich Knitterfalten oder Falten an den Blättern ergeben. Der Neigungswinkel α3 ist außerdem ein Winkel, der durch eine Verlängerung16L (durch die unterbrochene Linie dargestellt) der Haltefläche16a des Klemmblocks16A und einer Tangente4BS an einem Schnittpunkt4BH bestimmt ist, an dem die Verlängerung16L den Umfang4BS der Druckwalze4B schneidet. Eine Haltefläche16H des gegen den Klemmblock16A wirkenden Greifers16B ist auch als Schrägfläche ausgebildet, und zwar so, dass sie im Wesentlichen parallel zur Haltefläche16a des Klemmblocks16A liegt, so dass dort ein Vorteil dahingehend besteht, dass jedes Blatt entlang der Blattbeförderungsrichtung über einen vergrößerten Bereich ergriffen werden kann, obwohl die Haltefläche16H je nach Erfordernissen und Umständen auch als gekrümmte Fläche ausgebildet sein kann. Obwohl im Wesentlichen der gesamte Bereich der Oberfläche des Klemmblocks16A zur Blattergreifung als Schrägfläche ausgebildet ist, kann zur Blattergreifung auch nur ein Teilbereich der Oberfläche als Schrägfläche ausgebildet sein. - Wie in
5 dargestellt ist, ist die Haltefläche16a des Klemmblocks16A der Greifvorrichtung16 der Druckwalze4B so angeordnet, dass sie nicht über den Umfang4BS der Druckwalze4B hinaus vorsteht, so dass die Haltefläche15a des Klemmblocks15A der Greifvorrichtung15 der an der Übergabeseite angeordneten Transferwalze14 (der Druckwalze4B vorgelagert und zu dieser angrenzend angeordnet) über den Umfang14S der Transferwalze14 hinaus vorsteht, wodurch die Übergabepositionen der beiden Greifvorrichtungen16 ,15 in der Blattdickenrichtung aufeinander abgestimmt sind. Genau wie bei der Transferwalze18 ist für die Transferwalze14 die Haltefläche15a des Klemmblocks15A der Greifvorrichtung15 als ebene Schrägfläche ausgebildet, die weiter über den Umfang der Transferwalze14 hinaus vorsteht, wenn sie in der Blattbeförderungsrichtung der Druckwalze4B stromabwärts vorrückt. Ein Neigungswinkel α4 der Schrägfläche15a ist auf einen Winkel von 4° eingestellt, was ein kleinerer Wert ist als der vorstehend erwähnte α3 (8°), wodurch sich ein Winkelunterschied von 4° zwischen ihnen ergibt und folglich zum Zeitpunkt der Übergabe jedes Blatts2 eine große Änderung der Ergreifungswinkel zwischen den Greifvorrichtungen verhindert ist. Mit dieser Anordnung können Blätter sicher und problemlos von der Transferwalze18 übertragen werden, ohne dass sich an den Blättern Knitterfalten oder Falten ergeben. Der Neigungswinkel α4 ist ebenfalls ein Winkel, der durch eine Verlängerung15L (durch die unterbrochene Linie dargestellt) der Haltefläche15a des Klemmblocks15A und einer Tangente14S (durch die unterbrochene Linie dargestellt) an einem Schnittpunkt (in5 und6 nicht dargestellt, da der Winkel klein ist) bestimmt ist, an welchem die Verlängerung15L den Umfang14S der Transferwalze14 schneidet, genau wie vorstehend beschrieben. Eine gegen den Klemmblock15A wirkende Haltefläche15H des Greifers15B ist als Schrägfläche so ausgebildet, dass sie im Wesentlichen parallel zur Haltefläche15a des Klemmblocks15A liegt, so dass sich dort ein Vorteil dahingehend ergibt, dass ein Blatt entlang der Blattbeförderungsrichtung über einen vergrößerten Bereich ergriffen werden kann, obwohl die Haltefläche15H je nach Erfordernissen und Umständen auch als gekrümmte Fläche ausgebildet sein kann. Obwohl im Wesentlichen der gesamte Bereich der Oberfläche des Klemmblocks15A zur Blattergreifung als Schrägfläche ausgebildet ist, kann zur Blattergreifung auch nur ein Teilbereich der Oberfläche als Schrägfläche ausgebildet sein. - Wie in
6 dargestellt ist, ist die Haltefläche15a des Klemmblocks15A der Greifvorrichtung15 der Transferwalze14 so angeordnet, dass sie über den Umfang14S der Transferwalze14 hinaus vorsteht. Die Blattergreifungsposition der an der Übergabeseite angeordneten Greifvorrichtung der Druckwalze12A (der Transferwalze14 vorgelagert und an diese angrenzend angeordnet) führt aber nicht dazu, dass die Übergabeposition der Greifvorrichtung13 in der Blattdickenrichtung sich in der Ausrichtung stark von der Übergabeposition der Greifvorrichtung15 unterscheidet, da der Neigungswinkel auf einen kleinen Winkel eingestellt ist, nämlich auf 4°. - Um die Übereinanderlagegenauigkeit zu steigern, hat anders als bei der obigen Anordnung der Klemmblock
13A der Greifvorrichtung13 der Druckwalze12A keine Schrägfläche, und deshalb wird ein Winkel, der durch die Haltefläche13H des Klemmblocks13A und den Umfang12S der Druckwalze12A bestimmt ist, zu 0°. Das heißt, dass der Klemmblock13A als flache Oberfläche ausgebildet ist, der im Wesentlichen mit einer Tangente an den Umfang12S der Druckwalze12A übereinstimmt oder im Wesentlichen mit ihr fluchtet, wobei die Tangente praktisch identisch zum Umfang12S wird, da der Umfang12S im Wesentlichen gerade verläuft. Wenn jedoch der Winkel 4° beträgt oder kleiner ist, wird sich die Übereinanderlagegenauigkeit wahrscheinlich nicht sehr stark verschlechtern, und deshalb kann die Greifvorrichtung13 im tatsächlichen Gebrauch eine geringfügige Schrägfläche aufweisen. Für die Greifvorrichtungen der jeweiligen Walzen (12B bis8B ), die der Druckwalze12A vorgelagert angeordnet sind, beträgt ein Winkel, der durch die Haltefläche eines Klemmblocks und den Umfang einer Druckwalze bestimmt ist, 0°, genau wie bei der Druckwalze12A . Von daher kann das Drucken ausgeführt werden, während gleichzeitig eine hohe Übereinanderlagegenauigkeit gewährleistet ist. - Die vorstehende Ausführungsform wurde beschrieben, indem zum Beispiel der Fall herangezogen wurde, bei dem sich der Neigungswinkel der Klemmblöcke um einen gleich bleibenden Winkel von 4° ändert, und zwar für die Walzen von der Transferwalze
14 nach der und angrenzend an die Druckimpressionswalze12A bis zur Druckwalze19 des Behandlungsabschnitts. In dieser Hinsicht ist es möglich, dass der Neigungswinkel um einen veränderlichen Winkel geändert wird. In dieser Ausführungsform sind zwischen der Transferwalze14 und der Druckwalze19 des Behandlungsabschnitts drei Walzen angeordnet. Dies ist nicht grundlegend, wobei es möglich ist, zwei oder vier oder mehr Walzen anzuordnen. - Bei der obigen Anordnung, bei der die Greifvorrichtungen
23 der Druckwalze19 innerhalb der Druckwalze19 sitzen, kann verhindert werden, dass die Transferfolie5 die Greifvorrichtungen23 berührt und somit beschädigt wird. Auch kann bei der Anordnung, bei der der Neigungswinkel der Haltefläche jedes Klemmblocks für die Walze auf einen kleineren Wert eingestellt ist, die sich näher an der Druckimpressionswalze12A befindet, der lagebedingte Unterschied in der Dickenrichtung der Blätter2 zwischen der Ergreifungsposition der Greifvorrichtung13 der Druckimpressionswalze12A mit einem Neigungswinkel von 0° und der Ergreifungsposition der Greifvorrichtung15 der Transferwalze14 minimiert werden. - Beispiele für den Übergabevorgang zwischen benachbarten Greifvorrichtungen sind in
8(a) und8(b) dargestellt, wobei8(a) ein Querschnitt ist, der einen Übergabevorgang zwischen der Greifvorrichtung13 der Druckwalze12A und der Greifvorrichtung15 der Transferwalze14 darstellt, und8(b) ein Querschnitt ist, der einen Übergabevorgang nicht zwischen der Transferwalze14 , sondern zwischen der Greifvorrichtung16 der Druckwalze4B mit einem großen Neigungswinkel (8°) und der Greifvorrichtung13 der Druckwalze12A darstellt. In8(b) verursacht die Greifvorrichtung16 der Druckwalze4B mit einem großen Neigungswinkel (8°), dass die Ergreifungsposition der Greifvorrichtung16 der Druckwalze4B , an der jedes Blatt ergriffen wird, in der Blattbreitenrichtung stark von einer genauen Ausrichtung mit dem Umfang12S der Druckwalze12B abweicht (in8(b) ist die Ergreifungsposition von der ausgerichteten Position nach unten versetzt, aber ist zur Druckwalze4B hin tatsächlich auch von der ausgerichteten Position verschoben), und von daher kann das Blatt2 in der Dickenrichtung nicht an der ausgerichteten Position ergriffen werden. Dieser Übergabevorgang kann eine Beschädigung oder Verformung des Blatts2 verursachen, wobei jedoch durch die Anordnung der vorliegenden Erfindung unter Wegfall des Winkelunterschieds zwischen aneinandergrenzenden Klemmblöcken das Blatt im Wesentlichen an derselben Position übergeben werden kann, so dass das Blatt2 problemlos übergeben werden kann, ohne eine Beschädigung oder Verformung zu verursachen. Insbesondere ist für die Druckwalze19 des Behandlungsabschnitts6 , wie in2 dargestellt ist, der Neigungswinkel auf 16° eingestellt (als Rückzug: 16° in2 bezeichnet), so dass kein Überstand an der Druckwalze19 besteht; der Klemmblock17A der Greifvorrichtung17 der Transferwalze18 vor der Druckwalze19 und angrenzend an diese ist auf 12° eingestellt (als Vorsprung: 12° in2 bezeichnet), wodurch ein Überstand besteht, während der Neigungswinkel für die Druckwalze4B vor der Transferwalze18 und benachbart zu dieser 8° beträgt (als Rückzug: 8° in2 bezeichnet), womit sich die Greifvorrichtung innerhalb der Druckwalze4B befindet; und der Neigungswinkel des Klemmblocks15A der Greifvorrichtung15 der Transferwalze14 vor der Druckwalze4B und benachbart zu dieser beträgt 4° (als Vorsprung: 4° bezeichnet), womit die Greifvorrichtung nach außen vorsteht. Somit wird der Neigungswinkel um einen gleich bleibenden Winkel für jede Walze kleiner, je näher sie der Druckwalze12A liegt. Je kleiner der gleich bleibend reduzierte Neigungswinkel ist, desto besser ist die Effektivität, wobei aber ein beliebiger Winkel verwendet werden kann. - Wie in
1 dargestellt ist, ist der Folientransfermechanismus20 oberhalb der nachgelagert angeordneten Druckwalze19 vorgesehen und umfasst eine lang gestreckte Substratfolie24 zur Folienübertragung mit einer großen Anzahl von Transferfolien5 , die aufeinander folgend oder intermittierend mit einem gegebenen Abstand auf einer Oberfläche der Substratfolie24 ausgerichtet sind, eine Zuführwalze25 zum Aufwickeln der Substratfolie24 sowie zum Zuführen derselben, ein Paar Andruckwalzen26 ,27 , um die von der Zuführwalze25 zugeführte Substratfolie24 anzudrücken und dadurch diese Folie an der nachgelagert angeordneten Druckwalze19 am Blatt2 zu befestigen, und eine Aufwickelwalze28 , um darauf die Substratfolie24 aufzuwickeln, während diese ab der nachgelagert angeordneten Andruckwalze27 nach oben gezogen wird, wodurch jede Transferfolie5 auf ein jeweiliges Blatt2 übertragen wird. Hier sind zwei Andruckwalzen26 ,27 angeordnet, während es möglich ist, drei oder mehr Andruckwalzen zu verwenden, oder je nach Erfordernissen und Umständen nur eine Andruckwalze. Die Substratfolie24 kann durch ein Kunstharz-Bahnmaterial gebildet sein, das eine kleinteilige unregelmäßige Oberfläche hat, wobei diese Substratfolie24 auf einen Lack aufgepresst wird, der an einer Oberseite des Blatts2 aufgebracht ist, und dadurch auf der Oberfläche des Lacks eine feine, unregelmäßige Oberfläche wie etwa in Form eines Prägemusters, einer Hologrammstruktur oder dergleichen gebildet wird. In diesem Fall kann das Bahnmaterial oder die Substratfolie wiederholt verwendet werden, bis es/sie durch die UV-Bestrahlung verformt bzw. verzogen ist. - Die Greifvorrichtungen
13 umfassen jeweils mehrere Klemmblöcke, die an einer Haltevorrichtung mit einer verlängerten Querachse befestigt sind, und mehrere (von der Anzahl genauso viel wie die Klemmblöcke) Greifer, die drehbar an einer Drehwelle angebracht sind, die sich durch die Haltevorrichtung erstreckt und von dieser gehaltert ist, sowie von einer Feder (nicht dargestellt) zu den Klemmblöcken hin vorgespannt sind, um so ein herannahendes Blatt zu ergreifen, das sich an oberen Enden der Klemmblöcke befindet. Es ist festzuhalten, dass in3 und4 jeweils nur ein einzelner Greifer dargestellt ist. - Der Blattausgabeabschnitt
7 ist mit einem Förderband versehen, das ein herannahendes Blatt2 aufnimmt, das am Behandlungsabschnitt behandelt wurde und zu diesem hinbefördert wurde, und befördert es auf eine vorbestimmte Position. Dieses Förderband umfasst ein Paar Endlosenketten7C als endlos gestaltete Vortriebselemente, die um ein Paar Kettenräder7A ,7B gelegt sind, die jeweils an den entgegensetzten Abschlussenden der Beförderungsbahn des Förderbands angeordnet sind, und an jeweils den gegenüberliegenden lateralen Seiten mit dem Beförderungsweg dazwischen, sowie Greifvorrichtungen (nicht dargestellt), die im Wesentlichen denselben Aufbau haben wie die vorstehend erwähnten Greifvorrichtungen und an jeder Kette angebracht sind, wobei jeder Klemmblock eine Schrägfläche von 12° aufweist, um über einen Umfang des Kettenrads7A vorzustehen (als Vorsprung: 12° in2 bezeichnet). - Unter Bezugnahme auf
1 bis6 erfolgte die Beschreibung, indem beispielsweise der Fall herangezogen wurde, bei dem die Druckimpressionswalze12A dem Oberflächenbearbeitungsabschnitt6 vorgelagert angeordnet ist. Es ist jedoch auch möglich, die Druckimpressionswalze8B dem Behandlungsabschnitt6 nachgelagert anzuordnen, oder den Behandlungsabschnitt6 an einem Abschnitt (zwischen dem Blattzuführabschnitt und dem Druckabschnitt) anzuordnen, an dem die Blätter2 noch nicht bedruckt sind. In diesem Fall sind zwischen dem Behandlungsabschnitt6 und der Druckimpressionswalze8A drei Transferwalzen30A ,30B ,8B angeordnet, und Greifvorrichtungen sind an zwei Abschnitten (alternativ kann für jede Walze eine Greifvorrichtung oder können drei oder mehr Greifvorrichtungen angebracht werden) am Umfang jeder Walze angebracht, und der Neigungswinkel eines Klemmblocks jeder Greifvorrichtung wird stufenweise um einen gleich bleibenden Betrag oder um einen veränderlichen Betrag in derselben Art und Weise wie vorstehend erwähnt verringert. Die Haltefläche jedes Klemmblocks, der in einer Bahn vom Lackierabschnitt4 zum Behandlungsabschnitt6 liegt, wie in7 dargestellt ist, kann ohne Schrägfläche (mit einem Neigungswinkel von 0°) ausgebildet sein, oder kann mit einer Schrägfläche ausgebildet sein. In7 hat der Druckabschnitt3 vier Druckeinheiten8 ,9 ,10 ,11 für einen Vierfarbendruck. Der in7 dargestellte Abschnitt, für den keine Beschreibung erfolgte, weil sein Aufbau derselbe wie derjenige von1 ist, hat dieselben Bezugskennzahlen wie diejenigen von1 zugewiesen bekommen, um die Beschreibung hiervon weglassen zu können. - In
1 bis6 ist die Haltefläche jedes Klemmblocks als Schrägfläche ausgebildet, und der Neigungswinkel wird für die Walze größer, die sich näher am Behandlungsabschnitt6 und entfernt von der Druckimpressionswalze12A befindet. Dies ist für die vorliegende Erfindung nicht unabdingbar, und es kann eine Anordnung verwendet werden, bei der die Haltefläche jedes Klemmblocks nicht als Schrägfläche, sondern als Fläche ausgebildet ist, die im Wesentlichen parallel zur Tangente des Umfangs einer entsprechenden Walze verläuft, und diese Klemmblöcke sitzen jeweils an einer solchen Position, dass sie von einer entsprechenden Walze vorstehen, und an einer solchen Position, dass sie sich unter den Umfang einer entsprechenden Walze zurückziehen. Obwohl dies nicht dargestellt ist, erfolgt die ausführliche Beschreibung hierüber behelfsmäßig mit Bezug auf2 . Die Greifvorrichtungen23 der Walze19 des Behandlungsabschnitts6 sind an Positionen angeordnet, die bezüglich des Umfangs der Walze19 zurückgezogen sind. Von den mehreren Walzen18 ,4b ,14 , die zwischen dem Behandlungsabschnitt6 und der Druckimpressionswalze12A angeordnet sind (In2 sind drei Walzen angeordnet, obwohl zwei oder vier oder mehr Walzen angeordnet werden können. Wenn eine gerade Anzahl von Walzen angeordnet ist, müssen die Transferfolie5 und dergleichen des Behandlungsabschnitts6 unterhalb der Walze19 vorgesehen werden.), befindet sich eine Haltefläche jedes der Klemmblöcke, die in der ersten Walze18 vorgesehen sind, die unmittelbar an den Behandlungsabschnitt6 angrenzt, an einer Position, die über den Umfang der ersten Walze18 hinaus vorsteht; die Haltefläche jedes der Klemmblöcke, die in der zweiten Walze4B vorgesehen sind, die der ersten Walze18 vorgelagert ist und unmittelbar an diese angrenzt, sitzt an einer Position, die sich gegenüber der Vorsprungsposition jedes der in der ersten Walze18 vorgesehenen Klemmblöcke zurückzieht; die Haltefläche jedes der Klemmblöcke, die in der verbleibenden Walze vorgesehen sind, die der Druckimpressionswalze12A am nächsten kommt, sitzt an einer Position, die von dieser Walze vorsteht. Somit kann der Überstands- oder Rückzugsbetrag der Haltefläche jeder Greifvorrichtung in großem Maße für die Walze geändert werden, die näher an der Walze19 des Oberflächenbearbeitungsabschnitts6 liegt und entfernt von der Druckimpressionswalze12A angeordnet ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch ein derartiges Einstellen des Überstands- oder Rückzugsbetrags der Schrägfläche der einzelnen Klemmblöcke, die in der Walze14 vorgesehen sind, die der Druckimpressionswalze12A am nächsten kommt, dass er kleiner ist als der Überstands- oder Rückzugsbetrag der Schrägfläche jedes der Klemmblöcke, die in den verbleibenden Walzen vorgesehen sind, es möglich ist, Vorteile dahingehend hervorzubringen, dass das Drucken mit einer hohen Übereinanderlagegenauigkeit erfolgen kann; die Blattergreifungspositionen von benachbarten Greifvorrichtungen weichen nicht stark voneinander ab, wodurch eine problemlose Übergabe von Blättern zwischen den benachbarten Walzen erzielt werden kann, ohne an den Blättern Beschädigungen zu verursachen oder an ihnen Knitterfalten oder Falten hervorzurufen. - Diese Beschreibung soll die vorliegende Erfindung keinesfalls auf die hier dargelegten bevorzugten Ausführungsformen einschränken. Von Fachleuten können verschiedene Modifikationen an der wie hier beschriebenen Einzelblatt-Druckmaschine vorgenommen werden, ohne vom Sinngehalt und Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen, wie sie in den beigefügten Ansprüchen definiert sind.
- Im Ergebnis ist eine Einzelblatt-Druckmaschine zur Verfügung gestellt, die mittels eines einfachen Aufbaus das Auftreten von Schwierigkeiten verhindert, wie zum Beispiel Beschädigungen eines Oberflächenbehandlungselements wie etwa einer Folie zur Oberflächenbehandlung von beispielsweise einem Blatt Papier. In einer bevorzugten Ausführungsform ist eine Haltefläche
23a des Klemmblocks23A , der in einer Walze19 eines Behandlungsabschnitts6 vorgesehen ist, als Schrägfläche ausgebildet, die der Drehachse näher kommt, wenn sie in der Blattbeförderungsrichtung der Walze19 stromabwärts vorrückt, so dass eine Behandlungsvorrichtung20 nicht von einer Greifvorrichtung der Walze19 berührt wird. Eine Haltefläche17a eines Klemmblocks17A , der in der aus den mehreren Walzen18 ,4B ,14 ausgewählten Walze18 vorgesehen ist, die an den Behandlungsabschnitt6 unmittelbar angrenzt, ist als Schrägfläche ausgebildet, die weiter über einen Umfang18S der Walze18 hinaus vorsteht, wenn sie in der Blattbeförderungsrichtung stromabwärts vorrückt. Eine Haltefläche15a eines Klemmblocks15A , der in der Walze14 vorgesehen ist, die der Druckimpressionswalze12A am nächsten kommt, ist als Schrägfläche ausgebildet, die unter einem Winkel geneigt ist, der kleiner ist als der Neigungswinkel der Haltefläche23a des Klemmblocks23A der im Behandlungsabschnitt6 vorgesehenen Walze19 . - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Blattzuführabschnitt,
- 2
- Blattaus Papier,
- 3
- Druckabschnitt,
- 4
- Lackierabschnitt,
- 4A
- Lackierwalze,
- 4B
- Druckwalze,
- 4BS
- Umfang,
- 5
- Transferfolie,
- 6
- Oberflächenbearbeitungsabschnitt (Behandlungsabschnitt),
- 7
- Blattausgabeabschnitt,
- 7A, 7B
- Kettenräder,
- 7C
- Kette,
- 8–12
- Druckeinheiten,
- 8A–12A, 8B–12B, 18, 19, 30A, 30B
- Walzen,
- 13, 15, 16, 17, 23
- Greifvorrichtungen,
- 12S, 14S, 18S, 19S
- Umfänge,
- 13A, 15A, 16A, 17A, 23A
- Klemmblöcke,
- 13B, 15B, 16B, 17B, 23B
- Greifer,
- 15H, 17H, 23H
- Halteflächen,
- 15a, 16a, 17a, 23a
- Halteflächen (Schrägflächen),
- 20
- Folientransfermechanismus (Behandlungseinrichtung),
- 21, 22
- UV-Lampen,
- 23b
- Außenumfangsseitenrand,
- 24
- Substratfolie (Bahnmaterial),
- 25
- Walze,
- 26, 27
- Andruckwalzen,
- 28
- Walze,
- α1–α4
- Winkel.
Claims (6)
- Einzelblatt-Druckmaschine mit einem Behandlungsabschnitt (
6 ), der eine Walze (19 ) mit einer Greifvorrichtung (23 ) umfasst, um jedes einzelne herannahende Blatt mittels eines Klemmblocks (23A ) und eines Greifers (23B ) zu ergreifen, und eine Behandlungseinrichtung (20 ) in unmittelbarer Nähe zur oder in Kontakt mit einer Oberfläche eines Blatts (2 ), zur Behandlung des Blatts (2 ) das in einer Blattbeförderungsrichtung stromabwärts befördert wird, während es durch die Greifvorrichtung (23 ) gehalten ist, und mehreren Walzen (18 ,4B ,14 ), die zwischen dem Behandlungsabschnitt (6 ) und einer Druckimpressionswalze (12A ) angeordnet sind, die in der Blattbeförderungsrichtung dem Behandlungsabschnitt (6 ) vorgelagert angeordnet ist, wobei jede Walze über eine Greifvorrichtung verfügt, die denselben Aufbau wie die Greifvorrichtung (23 ) hat, wobei eine Haltefläche (23a ) des in der Walze (19 ) des Behandlungsabschnitts (6 ) vorgesehenen Klemmblocks (23A ) als Schrägfläche ausgebildet ist, die sich in der Blattbeförderungsrichtung der Walze (19 ) stromabwärts der Drehachse nähert, so dass die Greifvorrichtung der Walze (19 ) die Behandlungseinrichtung (20 ) nicht berührt, eine Haltefläche (17a ) eines Klemmblocks (17A ), der von den mehreren Walzen (18 ,4B ,14 ) in der Walze (18 ) vorgesehen ist, die unmittelbar an den Behandlungsabschnitt (6 ) angrenzt, als Schrägfläche ausgebildet ist, die in der Blattbeförderungsrichtung stromabwärts weiter über einen Umfang (18S ) der Walze (18 ) hinaus vorsteht, eine Haltefläche (16a ) eines Klemmblocks (16A ), der an der verbleibenden Walze (4B ) vorgesehen ist, die der Walze (18 ) vorgelagert und angrenzend an diese angeordnet ist, als Schrägfläche ausgebildet ist, die sich in der Blattbeförderungsrichtung der Walze (4B ) stromabwärts der Drehachse nähert, und eine Haltefläche (15a ) eines Klemmblocks (15A ), der in der Walze (14 ) vorgesehen ist, die der Druckimpressionswalze (12A ) am nächsten ist, als Schrägfläche ausgebildet ist, die unter einem Winkel geneigt ist, der kleiner als der Neigungswinkel der Haltefläche (23a ) des Klemmblocks (23A ) der im Behandlungsabschnitt (6 ) vorgesehenen Walze (19 ) ist. - Einzelblatt-Druckmaschine mit einem Behandlungsabschnitt (
6 ), der eine Walze (19 ) mit einer Greifvorrichtung umfasst, um jedes einzelne herannahende Blatt mittels eines Klemmblocks und eines Greifers zu ergreifen, und eine Behandlungseinrichtung (20 ) in unmittelbarer Nähe zur oder in Kontakt mit der Oberfläche des Blatts (2 ) zur Behandlung des Blatts (2 ), das in einer Blattbeförderungsrichtung stromabwärts befördert wird, während es durch die Greifvorrichtung gehalten ist, und mehreren Walzen (30A ,30B ,8B ), die zwischen dem Behandlungsabschnitt (6 ) und einer Druckimpressionswalze (8A ) angeordnet sind, die in der Blattbeförderungsrichtung dem Behandlungsabschnitt (6 ) nachgelagert angeordnet ist, wobei jede Walze über eine Greifvorrichtung verfügt, die denselben Aufbau wie die Greifvorrichtung hat, wobei eine Haltefläche des in der Walze (19 ) des Behandlungsabschnitts (6 ) vorgesehenen Klemmblocks als Schrägfläche ausgebildet ist, die sich in der Blattbeförderungsrichtung der Walze (19 ) stromabwärts der Drehachse nähert, so dass die Greifvorrichtung der Walze (19 ) die Behandlungseinrichtung (20 ) nicht berührt, eine Haltefläche eines Klemmblocks, der von den mehreren Walzen (30A ,30B ,8B ) in der Walze (30A ) vorgesehen ist, die unmittelbar an den Behandlungsabschnitt (6 ) angrenzt, als Schrägfläche ausgebildet ist, die in der Blattbeförderungsrichtung stromabwärts weiter über einen Umfang der Walze (30A ) hinaus vorsteht, eine Haltefläche eines Klemmblocks, der in der verbleibenden Walze (30B ) vorgesehen ist, die der Walze (30A ) nachgelagert und angrenzend an diese angeordnet ist, als Schrägfläche ausgebildet ist, die sich in der Blattbeförderungsrichtung der Walze stromabwärts der Drehachse nähert, und eine Haltefläche eines Klemmblocks, der in der Walze (8B ) vorgesehen ist, die der Druckimpressionswalze (8A ) am nächsten ist, als Schrägfläche ausgebildet ist, die unter einem Winkel geneigt ist, der kleiner als der Neigungswinkel der Haltefläche des Klemmblocks der im Behandlungsabschnitt (6 ) vorgesehenen Walze (19 ) ist. - Einzelblatt-Druckmaschine nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei der Neigungswinkel jeder einzelnen Haltefläche (
17a ,16a ,15a ) der Klemmblöcke (17A ,16A ,15A ) der Walzen (18 ,4B ,14 oder30A ,30B ,8B ) für die Walze kleiner wird, die sich näher an der Druckimpressionswalze befindet. - Einzelblatt-Druckmaschine nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei der Neigungswinkel jeder einzelnen Haltefläche (
17a ,16a ,15a ) der Klemmblöcke (17A ,16A ,15A ) der Walzen (18 ,4B ,14 oder30A ,30B ,8B ) um einen vorbestimmten gleich bleibenden Winkel kleiner wird, und zwar für die Walze, die näher an der Druckimpressionswalze (12A oder8A ) liegt oder vom Behandlungsabschnitt (6 ) entfernt ist. - Einzelblatt-Druckmaschine nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei der Neigungswinkel der Schrägfläche (
13H ) des Klemmblocks (13A ) der Druckimpressionswalze (12A oder8A ) auf 0° eingestellt ist. - Einzelblatt-Druckmaschine mit einem Behandlungsabschnitt (
6 ), der eine Walze (19 ) mit einer Greifvorrichtung (23 ) umfasst, um jedes einzelne herannahende Blatt mittels eines Klemmblocks und eines Greifers zu ergreifen, und eine Behandlungseinrichtung in unmittelbarer Nähe zur oder in Kontakt mit der Oberfläche des Blatts zur Behandlung des Blatts, das in einer Blattbeförderungsrichtung stromabwärts befördert wird, während es durch die Greifvorrichtung (23 ) gehalten ist, und mehreren Walzen (18 ,4B ,14 ), die zwischen dem Behandlungsabschnitt (6 ) und einer Druckimpressionswalze (12A ) angeordnet sind, die in der Blattbeförderungsrichtung dem Behandlungsabschnitt (6 ) vorgelagert angeordnet ist, wobei jede Walze eine Greifvorrichtung hat, die denselben Aufbau wie die Greifvorrichtung (23 ) hat, wobei die Greifvorrichtung (23 ) der Walze (19 ) des Behandlungsabschnitts (6 ) an einer Position sitzt, die von einem Umfang der Walze (19 ) zurückgesetzt ist, eine Haltefläche eines Klemmblocks einer ersten, aus den mehreren Walzen (18 ,4B ,14 ) ausgewählten Walze, die unmittelbar an den Behandlungsabschnitt (6 ) angrenzt, an einer Position sitzt, die über einen Umfang der ersten Walze (18 ) hinaus vorsteht, eine Haltefläche eines Klemmblocks einer zweiten Walze (4B ), die der ersten Walze (18 ) vorgelagert und an diese angrenzend angeordnet ist, an einer Position sitzt, die von der Vorsprungsposition des Klemmblocks der ersten Walze (18 ) zurückgesetzt ist, und der Überstands- oder Rückzugsbetrag der Haltefläche des Klemmblocks der Walze (14 ), die der Druckimpressionswalze (12A ) am nächsten kommt, so eingestellt ist, dass er kleiner als der Überstands- oder Rückzugsbetrag der Haltefläche des Klemmblocks einer jeden der verbleibenden Walzen (18 ,4B ) ist.
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