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DE102008030158A1 - Vorrichtung zur Gewinnung von Atemluftkondensat - Google Patents

Vorrichtung zur Gewinnung von Atemluftkondensat Download PDF

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Publication number
DE102008030158A1
DE102008030158A1 DE200810030158 DE102008030158A DE102008030158A1 DE 102008030158 A1 DE102008030158 A1 DE 102008030158A1 DE 200810030158 DE200810030158 DE 200810030158 DE 102008030158 A DE102008030158 A DE 102008030158A DE 102008030158 A1 DE102008030158 A1 DE 102008030158A1
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DE
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pipe
approximately
cup
lid
shaped
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Withdrawn
Application number
DE200810030158
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English (en)
Inventor
Dina Levina
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE202009008565U priority patent/DE202009008565U1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M16/00Devices for influencing the respiratory system of patients by gas treatment, e.g. mouth-to-mouth respiration; Tracheal tubes
    • A61M16/08Bellows; Connecting tubes ; Water traps; Patient circuits
    • A61M16/0808Condensation traps

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Emergency Medicine (AREA)
  • Pulmonology (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Biomedical Technology (AREA)
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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Thermotherapy And Cooling Therapy Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Gewinnung eines Kondensats aus der Atemluft von Menschen und/oder Tieren, umfassend eine rohrförmige Leitung mit einem etwa U-förmig gebogenen Verlauf, welche von der ausgeatmeten Luft durchströmt wird und an ihrer Außenseite mit einer Kühleinrichtung gekoppelt ist.

Description

  • Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Gewinnung von Atemluftkondensat.
  • Eine gattungsgemäße Vorrichtung offenbart die SU 627 820 A1 . Es handelt sich dabei um eine Atemmaske für eine Person. Diese besteht aus zwei Halbschalen, welche entlang ihres Umfangs miteinander verbunden sind, so dass dazwischen ein schmaler Hohlraum verbleibt. Die innere Halbschale weist eine nach außen gerichtete, rohrförmige Ausstülpung auf, welche die äußere Halbschale durchsetzt und nach außen mündet. In den abgeschlossenen Hohlraum zwischen den beiden Halbschalen kann ein flüssiges Kühlmedium eingefüllt werden. Beim Tragen überdeckt diese Atemmaske Mund und Nase eines Patienten; sie wird mit einem Gurt am Kopf fixiert und schließt dabei dicht ab. Der Patient atmet ausschließlich durch die rohrförmige Ausstülpung; seine Atemluft erfüllt den Raum innerhalb der inneren Maske und kondensiert an der gekühlten Innenschale. Entlang der Innenschale rinnt das Kondensat aufgrund der Schwerkraft herab bis zum Bereich des Kinns. Dort ist ein Schlauch angeschlossen, der in einen Behälter zum Auffangen des Kondensats mündet. Diese Anordnung hat den schwerwiegenden Nachteil, dass nur ein geringer Anteil der Atemluft an der Innenschale entlangströmt und sich dort abkühlen kann; der überwiegende Anteil strömt direkt vom Mund des Patienten zu der rohrförmigen Ausstülpung. Daher ist diese Anordnung äußerst ineffektiv.
  • Aus den Nachteilen des beschriebenen Standes der Technik resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine gattungsgemäße Vorrichtung derart weiterzubilden, dass ein möglichst großer Teil der ausgeatmeten Luft gekühlt werden kann und Gelegenheit hat, zu kondensieren.
  • Die Lösung dieses Problems gelingt im Rahmen einer Vorrichtung zur Gewinnung von Atemluftkondensat durch wenigstens eine rohrförmige Leitung von etwa U-förmig gebogenem Verlauf, welche von der ausgeatmeten Luft durchströmt wird und an ihrer Außenseite mit einer Kühleinrichtung gekoppelt ist.
  • Anstelle eine gesamte Atemmaske zu kühlen, wird nach der Lehre der Erfindung die Atemluft durch eine rohrförmige Leitung geführt, die sie von einem bis zum anderen Ende durchströmt. Dabei verbleibt sie relativ lange in dieser Leitung. Dort findet sie außerdem eine große Oberfläche vor, mit der sie komplett und daher höchst effizient in thermischer Wechselwirkung steht. Daher hat die Kühleinrichtung ausreichend Zeit und Gelegenheit, um die Atemluft abzukühlen und zu kondensieren.
  • Wie die Erfindung weiterhin vorsieht, ist die etwa U-förmig gebogene Rohrleitung derart ausgerichtet, dass sich ihr Bogen bzw. Scheitel unten befindet, während sich die Schenkel zu beiden Seiten des Bogens von dort etwa vertikal nach oben erstrecken. Eine solche Anordnung bietet den Vorteil, dass an den Innenseiten der rohrförmigen Leitung kondensierende Flüssigkeit unter dem Einfluß der Gewichtskraft an dieser inneren Oberfläche nach unten fließen kann und sich im Bereich des Bogens sammelt.
  • Es hat sich als günstig erwiesen, dass die etwa U-förmig verlaufende Leitung einen rohrförmigen, etwa konstanten Querschnitt aufweist, so dass die Strömungsgeschwindigkeit der Atemluft in dieser Leitung etwa konstant ist. Vorzugsweise hat der Querschnitt eine kreisringförmige Gestalt.
  • Vorzugsweise besteht die rohrförmige Leitung aus einem thermisch gut leitenden Material, bspw. aus einem Metall. Die Herstellung aus nichtmetallischen Werkstoffen, bspw. aus Glas oder Kunststoff, ist jedoch ebenfalls denkbar.
  • Ein weiteres, vorteilhaftes Merkmal ist, dass die rohrförmige Leitung im Bereich des Bogens nicht fixiert ist, so dass Längenausdehnungen infolge von Temperaturveränderungen möglich sind. Die Erfindung sieht statt dessen vor, die rohrförmige Leitung nur im Bereich der beiden freien Schenkelenden zu fixieren. Dazwischen mag die rohrförmige Leitung völlig frei verlaufen, insbesondere ohne Kontakt zu Festkörpern.
  • Die rohrförmige Leitung kann in einem Gehäuse gehalten sein, welches neben der Leitung zusätzlich auch die Kühleinrichtung bzw. ein Kühlmittel enthält.
  • Besonders bewährt hat sich eine Anordnung, bei der das Gehäuse ein unteres, etwa becherförmiges Teil aufweist, welches mit einem Kühlmittel gefüllt werden kann.
  • Als Kühlmittel kann entweder eine weitgehend beliebige Flüssigkeit verwendet werden mit einer möglichst großen Wärmekapazität; diese Flüssigkeit wird unmittelbar vor dem Gebrauch in einem Kühl- oder Gefrierschrank oder -fach auf die gewünschte Temperatur abgekühlt und hält diese Temperatur sodann über einen gewissen Zeitraum näherungsweise konstant.
  • Andererseits können auch Flüssigkeiten verwendet werden, welche sich – bspw. infolge einer chemischen, bspw. endotherm ablaufenden Reaktion zwischen mehreren unmittelbar vor der Verwendung zusammengemischten Substanzen – bei Bedarf von selbst abkühlen.
  • Die Erfindung empfiehlt die Verwendung von Ammoniumchlorid als Kühlmittel.
  • Die Erfindung läßt sich dahingehend weiterbilden, dass die Gestalt des becherförmigen Gehäuseteils zumindest bereichsweise der äußeren Gestalt der rohrförmigen Leitung folgt, von dieser jedoch durch einen spaltförmigen Zwischenraum getrennt. Bevorzugt ist die Breite dieses Spaltes etwa konstant.
  • In diesen Bereichen umgibt das Kühlmittel die rohrförmige Leitung daher in Form einer Schicht von etwa konstanter Stärke.
  • Um die rohrförmige Leitung – bspw. zur Entnahme des Kondensats – leicht aus dem Gehäuse lösen zu können, folgt das becherförmige Gehäuseteil nur bereichsweise der Gestalt der Rohrleitung, nämlich an deren Unter- und Außenseite (außerhalb des Zwischenraums zwischen den beiden Schenkeln), jedoch nicht an deren Ober- und Innenseite zwischen den beiden Schenkeln.
  • Eine unterseitige, ebene Aufstandsfläche erlaubt das Abstellen des Kondensationsgerätes auf einer ebenen Fläche, bspw. einer Tischplatte.
  • Das etwa becherförmige Gehäuseteil kann an seiner offenen Oberseite mit einem Deckel verschlossen werden, damit ein in den Zwischenraum zwischen rohrförmiger Leitung und Gehäuse eingefülltes Kühlmittel nicht entweichen kann.
  • Die Erfindung empfiehlt, die Bauhöhe des becherförmigen Gehäuseteils gleich oder geringer auszuführen als die Bauhöhe der rohrförmigen Leitung, so dass die beiden freien Enden der Rohrschenkel oben aus dem Becher herausragen. Damit der Deckel dennoch aufgesetzt werden kann, verfügt dieser über zwei Ausnehmungen zum Hindurchstecken der beiden Rohrenden.
  • In dem Zwischenraum zwischen den beiden Ausnehmungen ist der Deckel vorzugsweise nach unten, also in das becherförmige Gehäuseteil hinein, ausgestülpt. Diese Ausstülpung verringert das Volumen innerhalb des becherförmigen Gehäuseteils, so dass weniger Kühlmittel benötigt wird. Die Form dieser Ausstülpung kann etwa der Form der angrenzenden Oberflächen der U-förmigen Rohrleitung einerseits und des Gehäusebechers andererseits angepaßt sein. Dabei sollte gegenüber der Rohrleitung ein ausreichender Abstand für das Kühlmittel eingehalten werden, was gegenüber der Innenwand des Gehäusebechers nicht erforderlich ist.
  • Der Deckel kann mittels Schraubverschlüssen an dem becherförmigen Gehäuseteil fixiert werden. Zu diesem Zweck verfügt das becherförmige Gehäuseteil an zwei oder mehr Stellen über je einen Schraubanschluß. Dieser kann bspw. als wahlweise nach oben oder nach außen schwenkbarer Gewindeschaft ausgebildet sein. Ist er nach oben geschwenkt, ragt er durch einen randseitigen Schlitz im Deckel und erlaubt das fixierende Festklemmen des letzteren mittels (je) einer auf das Gewinde aufgeschraubten Mutter. Im solchermaßen festgeklemmten Zustand kann ein dazwischen liegender, elastischer Bereich als Dichtung dienen, um das Austreten von Kühlflüssigkeit auch bei Bewegungen der Anordnung zu vermeiden.
  • Außerdem kann die rohrförmige Leitung unterhalb der freien Enden der beiden Schenkel jeweils wenigstens einen rundumlaufenden Bund aufweisen. Ein solcher Bund jedes Schenkels untergreift den Deckel von unten, vorzugsweise über einen dazwischen eingelegten Dichtungsring, so dass auch an dieser Stelle der Austritt von Kühlflüssigkeit unterbunden ist.
  • Oberhalb des Deckels verfügt jeder Rohrschenkel jeweils über zwei oder mehrere, vorzugsweise äquidistant über den Umfang verteilte, nach außen ragende Fortsätze. Darüber kann ein Bajonett-Ring gestülpt werden, der sich seinerseits auf dem Deckel abstützt. An der Innenseite des Bajonett-Ringes befinden sich etwa radial nach außen erstreckende Einkerbungen, die je nach Drehstellung in einer gemeinsamen Flucht mit den radialen Fortsätzen an dem betreffenden Rohrstutzen liegen, um diesen ein Hindurchtreten zu ermöglichen, oder gegenüber letzteren versetzt sind, so dass die radialen Fortsätze des Rohrstutzens vor einem Durchtritt zurückgehalten werden.
  • Anstelle eines solchen Bajonett-Ringes könnte jeweils auch eine Mutter oder ein Gewindering verwendet werden, die auf ein Gewinde am Außenumfang des Rohrschenkels aufgeschaubt werden kann und den Rand einer Durchsteckausnehmung übergreift.
  • Auf das nach oben ragenden Ende eines Rohrschenkels kann ein Schlauch gesteckt – und ggf. durch eine Rohrschelle od. dgl. fixiert – werden, an dessen anderem Ende sich bspw. ein Mundstück oder eine Atemmaske befindet.
  • Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass in dem Schlauch oder einer sonstigen Zuleitung ein Ventil angeordnet ist, bspw. ein Rückschlagventil, welches beim Ausatmen öffnet, beim Einatmen dagegen schließt. Dadurch wird das wiederholte Einatmen der ausgeatmeten Luft vermieden. Die frische Luft kann entweder über die Nase eingeatmet werden, oder es kann stromaufwärts eines Rückschlagventils eine Frischluftöffnung vorgesehen sein, ggf. mit einem zweiten Rückschlagventil, welches beim Ausatmen schließt, jedoch Einatmen erlaubt. Ggf. können die verschiedenen Anschlüsse – Mundöffnung – Zuleitung zum Kondensationsgerät – Frischluftöffnung zusammen mit den beiden Rückschlagventilen durch ein Mehrwegeventil mit entsprechender Funktion ersetzt werden.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
  • 1 eine Seitenansicht auf eine erfindungsgemäße Anordnung zum Sammeln von Kondensat aus der Atemluft einer Person;
  • 2 einen Vertikalschnitt durch die 1 entlang der Linie A-A;
  • 3 einen Horizontalschnitt durch die 2 entlang der Linie B-B;
  • 4 einen Horizontalschnitt durch die 2 entlang der Linie C-C; sowie
  • 5 ein für Tiere, insbesondere Hunde, geeignetes Mundstück zur Verwendung in Verbindung mit einer Vorrichtung nach 1 bis 4.
  • Das Kernstück der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zur Gewinnung eines Kondensats aus der Atemluft einer Person ist eine Kondensationseinrichtung 2 in einem Gehäuse 3 mit einer unterseitigen Aufstandsfläche 4 zum Aufstellen auf einer ebenen Unterlage. Das Gehäuse 3 besteht aus einem Unterteil 5 und einem oberseitigen Deckel 6. Durch diesen Deckel 6 hindurch münden zwei Rohrstutzen 7 nach außen. Auf einen dieser Rohrstutzen 7 ist ein Ende eines Schlauchs 8 aufgesteckt. An dem freien Ende des Schlauchs 8 ist ein Mundstück 9 angeschlossen, das von einem Patienten ähnlich wie das Mundstück einer Taucherflasche in den Mund genommen werden kann.
  • Die Atemluft des Patienten strömt somit durch den Schlauch 8 zu der Kondensationseinrichtung 2 und verläßt dieselbe durch deren zweiten oberseitigen Rohrstutzen 7. Bevorzugt fließt nur die ausgeatmete Luft durch die Kondensationseinrichtung 2; dies kann bspw. durch ein Rückschlagventil in dem Schlauch 8 sichergestellt werden. Die Einatmung erfolgt entweder durch die Nase oder durch eine zusätzliche Frischluftöffnung oberhalb dieses Rückschlagventils.
  • Der innere Aufbau der Kondensationseinrichtung 2 ist aus den 2 bis 4 zu entnehmen. Darin erkennt man insbesondere, dass die beiden oberseitigen Rohrstutzen 7 durch eine Leitung 10 mit einem rohrförmigen Querschnitt und einem etwa U-förmigen Verlauf miteinander kommunizieren. Insbesondere hat die rohrförmige Leitung 10 einen konstanten, kreisringförmigen Querschnitt. Diese Leitung 10 ist innen hohl und wird ausschließlich von der ausgeatmeten Luft durchströmt.
  • Die etwa U-förmig gebogene Rohrleitung 10 ist derart ausgerichtet, dass sich ihr Bogen 11 bzw. Scheitel unten befindet, während sich die Schenkel 12 zu beiden Seiten des Bogens 11 von dort etwa vertikal nach oben erstrecken. Die rohrförmige Leitung 10 besteht aus einem thermisch gut leitenden Material, bspw. aus einem Metall, insbesondere aus rostfreiem Edelstahl.
  • Die rohrförmige Leitung 10 ist im Bereich ihres Bogens 11 nicht fixiert, so dass Längenausdehnungen infolge von Temperaturveränderungen möglich sind. Statt dessen ist sie ausschließlich im Bereich der beiden freien Enden der Schenkel 12, d. h., der Rohrstutzen 7, an dem Deckel 6 fixiert.
  • Da die Bauhöhe des Gehäuseunterteils 5 gleich oder geringer ist als die Bauhöhe der rohrförmigen Leitung 10, ragen die beiden freien Enden 7 der Rohrschenkel 12 als Rohrstutzen 7 oben aus dem Gehäuse 3 heraus. Damit der Deckel 6 dennoch aufgesetzt werden kann, verfügt dieser über zwei Ausnehmungen 13 zum Hindurchstecken der beiden Rohrenden 7.
  • In dem Zwischenraum zwischen den beiden Ausnehmungen 13 ist der Deckel 6 vorzugsweise nach unten, also in das untere Gehäuseteil 5 hinein, ausgestülpt. Diese Ausstülpung 14 verringert das Volumen innerhalb des Gehäuses 3. Die Form dieser Ausstülpung 14 ist etwa der Form der angrenzenden Oberflächen der U-förmigen Rohrleitung 10 einerseits und des Gehäuseunterteils 5 andererseits angepaßt sein. Dabei sollte gegenüber der Rohrleitung 10 ein ausreichender Abstand für das Kühlmittel eingehalten werden, was gegenüber der Innenwand des Gehäuseunterteils 5 nicht erforderlich ist.
  • Der Deckel 6 kann mittels Schraubverschlüssen an dem Gehäuseunterteil 5 fixiert werden. Zu diesem Zweck verfügt das Gehäuseunterteil 5 im Bereich seiner Oberseite an zwei oder mehr Stellen über je einen Schraubanschluß 15. Zwischen je zwei benachbarten, zueinander parallel nach außen ragenden Fortsätzen 16 des Gehäuseunterteils 5 ist eine quer bzw. horizontal verlaufende Schwenkachse 17 gelagert oder fixiert. An dieser befindet sich ein um die Schwenkachse 17 wahlweise nach oben oder nach außen schwenkbarer Gewindeschaft 18. Ist dieser Gewindeschaft 18 nach oben in eine etwa vertikal aufwärts gerichtete Position geschwenkt, so ragt er durch einen randseitigen Schlitz 19 im Deckel 6 und erlaubt das fixierende Festklemmen des letzteren mittels (je) einer auf das Gewinde des Schaftes 18 aufgeschraubten Mutter 20. Im solchermaßen festgeklemmten Zustand wirkt ein zwischen dem Gehäuseunterteil 5 und dem Deckel 6 befindlicher, elastischer Bereich 21 als Dichtung.
  • Außerdem weist die rohrförmige Leitung 10 unterhalb der freien Enden 7 der beiden Schenkel 12 jeweils wenigstens einen rundumlaufenden Bund 22 auf. Der Bund 22 jedes Schenkels 12 untergreift den Deckel 6 von unten, vorzugsweise über einen dazwischen eingelegten Dichtungsring 23.
  • Oberhalb des Deckels 6 befinden sich zwei oder mehrere, vorzugsweise äquidistant über den Umfang verteilte, nach außen ragende Fortsätze 24. Darüber kann ein Bajonett-Ring 25 gestülpt werden, der sich seinerseits auf dem Deckel 6 abstützt. Ein solcher Bajonett-Ring 25 verfügt an seiner Innenseite über mehrere, sich etwa radial nach außen erstreckende Einkerbungen 26. Diese korrespondieren jeweils mit je einem Fortsatz 24, so dass je nach Drehstellung des Bajonett-Rings 25 die Fortsätze 24 durch die Einkerbungen 26 hindurchtreten können oder von den zwischen den Einkerbungen 26 liegenden, radial nicht erweiterten Bereichen vor einem Durchtritt zurückgehalten werden.
  • Das Unterteil 5 des Gehäuses 3 hat etwa die Form eines Bechers, d. h., sie ist ausschließlich oben offen, ansonsten jedoch vollständig geschlossen.
  • Die Gestalt des becherförmigen Gehäuseteils 5 folgt zumindest bereichsweise der äußeren Gestalt der rohrförmigen Leitung 10, ist von dieser jedoch durch einen spaltförmigen Zwischenraum 27 getrennt. Bevorzugt ist die Breite dieses Spaltes 27 etwa konstant. Allerdings folgt das becherförmige Gehäuseteil 5 nur bereichsweise der Gestalt der Rohrleitung 10, nämlich an deren Unter- und Außenseite außerhalb des Zwischenraums zwischen den beiden Schenkeln 12, jedoch nicht an deren Ober- und Innenseite zwischen den beiden Schenkeln 12.
  • Wie sich aus 3 ergibt, wird das Gehäuseunterteil 5 in dem Bereich zwischen den beiden Schenkeln 12 durch die Ausstülpung 14 des Deckels 6 fortgesetzt, so dass der Hohlraum 27 die rohrförmige Leitung 10 auf deren gesamten (querschnittlichen) Umfang mit etwa konstanter Stärke umgibt. Während die Ausstülpung 14 deshalb von der rohrförmigen Leitung 10 einen angemessenen Abstand einhält, bspw. von 10 mm oder mehr, ist dies gegenüber der Innenseite des Gehäuseunterteils 5 nicht erforderlich. Dort gibt es entweder nur einen kleineren Abstand von bspw. 1 mm oder gar keinen Abstand.
  • Als Kühlmittel 28 können unterschiedliche Flüssigkeiten verwendet werden. Bewährt hat sich bspw. eine wässrige Lösung mit NH4Cl und KNO3, insbesondere mit einem Mischungsverhältnis von etwa 25 g bis 35 g NH4Cl je 100 ml H2O, und/oder von mit etwa 15 g bis 25 g KNO3 je 100 ml H2O.
  • Vor der Verwendung wird diese Lösung in einem Kühlschrank gekühlt; aufgrund von Phasenübergängen (phase change material) bleibt die Temperatur bei etwa –3,9°C unverändert. Sodann wird der Deckel 6 geöffnet und die Kühlflüssigkeit 28 in den Hohlraum 27 eingefüllt; anschließend wird der Deckel 6 wieder aufgesetzt und die Muttern 20 wieder festgezogen. Sodann nimmt der Patient das Mundstück 9 in den Mund und atmet regelmäßig ein und aus.
  • Die Atemluft strömt durch die rohrförmige Leitung 10; dabei schlagen sich an deren durch den innigen Kontakt mit dem Kühlmittel 28 stark gekühlten Innenseite dampfförmige Bestandteile der Atemluft als flüssiges Kondensat nieder. Dieses Kondensat fließt sodann entlang der Innenseite der Schenkel 12 der rohrförmigen Leitung 10 herab bis zu dem unterseitigen Bogen 11 und sammelt sich dort an. Nach einer gewissen Zeit kann die Behandlung beendet und das im Bereich des Bogens 11 angesammelte Kondensat ausgegossen oder anderweitig entnommen und einer oder mehreren Untersuchungen unterzogen werden.
  • Das Mundstück 9 aus 1 eignet sich sogar für Patienten, welche während der Untersuchung bspw. auf einem Laufband laufen. Alternativ dazu kann auch eine Atemmaske verwendet werden.
  • 5 zeigt außerdem, dass die Kondensationseinrichtung 2 auch bei Tieren, insbesondere Hunden 29, zur Gewinnung von Atemluftkondensat eingesetzt werden kann. Hierbei wird eine spezielle Atemmaske 30 verwendet, die nach Art eines Maulkorbes gestaltet ist und mit ihrem Rand gegenüber der Schnauze 31 des Hundes 29 (weitgehend) abgedichtet ist.
  • An der vorderen Stirnseite der Atemmaske 30 befindet sich ein Anschluß 32 für den Schlauch 8, der zu der Kondensationseinrichtung 2 führt. Damit der Hund genügend Frischluft bekommt, sind im Bereich des Mantels der Atemmaske ein oder mehrere Frischluftöffnungen 33 vorgesehen. Dass die Frischluft durch diese Frischluftöffnungen 33 angesaugt wird, die ausgeatmete Luft jedoch durch den Anschluß 32 und den Schlauch 8 zur Kondensationseinrichtung 2 strömt, wird gewährleistet durch ein Rückschlagventil in dem Anschluß 32 einerseits und in/an den Frischluftöffnungen 33 andererseits. Während letztere beim Einatmen öffnen, ist ersteres nur beim Ausatmen offen.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Kondensationseinrichtung
    3
    Gehäuse
    4
    Aufstandsfläche
    5
    Unterteil
    6
    Deckel
    7
    Rohrstutzen
    8
    Schlauch
    9
    Mundstück
    10
    Rohrleitung
    11
    Bogen
    12
    Schenkel
    13
    Ausnehmung
    14
    Ausstülpung
    15
    Schraubanschluß
    16
    Fortsatz
    17
    Schwenkachse
    18
    Gewindeschaft
    19
    Schlitz
    20
    Mutter
    21
    Dichtung
    22
    Bund
    23
    Dichtungsring
    24
    Fortsatz
    25
    Bajonett-Ring
    26
    Einkerbung
    27
    Zwischenraum
    28
    Kühlflüssigkeit
    29
    Hund
    30
    Atemmaske
    31
    Schnauze
    32
    Anschluß
    33
    Frischluftöffnung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - SU 627820 A1 [0002]

Claims (29)

  1. Vorrichtung (1, 2) zur Gewinnung eines Kondensats aus der Atemluft von Menschen und/oder Tieren, gekennzeichnet durch eine rohrförmige Leitung (10) mit einem etwa U-förmig gebogenen Verlauf, welche von der ausgeatmeten Luft durchströmt wird und an ihrer Außenseite mit einer Kühleinrichtung gekoppelt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die etwa U-förmig gebogene Rohrleitung (10) derart ausgerichtet ist, dass sich ihr Bogen (11) bzw. Scheitel unten befindet, während sich die Schenkel (12) zu beiden Seiten des Bogens (11) von dort etwa vertikal nach oben erstrecken.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die etwa U-förmig verlaufende Leitung (10) einen rohrförmigen, etwa konstanten Querschnitt aufweist, vorzugsweise einen Querschnitt mit einer kreisringförmigen Gestalt.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die rohrförmige Leitung (10) aus einem thermisch gut leitenden Material besteht, bspw. aus einem Metall.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die rohrförmige Leitung (10) im Bereich des Bogens (11) nicht fixiert ist, sondern insbesondere nur im Bereich der beiden freien Schenkelenden (7).
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Kühlmittel in Form einer Flüssigkeit (28) mit einer grollen Wärmekapazität.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Kühlmittel in Form einer Flüssigkeit (28), welche sich bspw. infolge einer chemischen, bspw. endotherm ablaufenden Reaktion zwischen mehreren unmittelbar vor der Verwendung zusammengemischten Substanzen bei Bedarf von selbst abkühlt.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die rohrförmige Leitung (10) in einem Gehäuse (3) gehalten ist, welches vorzugsweise neben der Leitung (10) zusätzlich auch die Kühleinrichtung bzw. ein Kühlmittel (28) enthält.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) eine unterseitige, ebene Aufstandsfläche (4) aufweist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) ein unteres, vorzugsweise etwa becherförmiges Teil (5) aufweist, welches mit einem Kühlmittel (28) gefüllt oder befüllbar ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestalt des becherförmigen Gehäuseteils (5) zumindest bereichsweise der äußeren Gestalt der rohrförmigen Leitung (10) folgt, von dieser jedoch durch einen spaltförmigen Zwischenraum (27) getrennt ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Spaltes (27) zwischen dem becherförmigen Gehäuseteil (5) und der rohrförmigen Leitung (10) etwa konstant ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das becherförmige Gehäuseteil (5) nur bereichsweise der Gestalt der Rohrleitung (10) folgt, nämlich an deren Unter- und Außenseite, d. h. außerhalb des Zwischenraums zwischen den beiden Schenkeln 12, jedoch nicht an deren Ober- und Innenseite zwischen den beiden Schenkeln 12.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauhöhe des becherförmigen Gehäuseteils (5) gleich oder geringer ist als die Bauhöhe der rohrförmigen Leitung (10).
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3), insbesondere das etwa becherförmige Gehäuseteil (5), an seiner offenen Oberseite mit einem Deckel (6) verschlossen oder verschließbar ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 14 in Verbindung mit Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (6) über zwei Ausnehmungen (13) zum Hindurchstecken der beiden Rohrenden verfügt.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (6) in dem Zwischenraum zwischen den beiden Ausnehmungen (13) ausgestülpt ist, vorzugsweise nach unten, also in das becherförmige Gehäuseteil (5) hinein.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Form der Ausstülpung (14) des Deckels (6) etwa der Form der angrenzenden Oberflächen der U-förmigen Rohrleitung (10) einerseits und des becherförmigen Gehäuseteils (5) andererseits angepaßt ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (6) an dem becherförmigen Gehäuseteil (5) fixiert oder fixierbar ist, insbesondere mittels Schraubverschlüssen (15).
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (6) gegenüber dem becherförmigen Gehäuseteil (5) und/oder gegenüber der rohrförmigen Leitung (10) abgedichtet ist.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die rohrförmige Leitung (10) unterhalb der freien Enden (7) ihrer beiden Schenkel (12) jeweils wenigstens einen rundumlaufenden Bund (22) aufweist zur Abdichtung gegenüber dem Deckel (6).
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die rohrförmige Leitung (10) an dem Deckel (6) fixiert, insbesondere festgeklemmt oder festklemmbar ist.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rohrschenkel (12) von einem Bajonett-Ring (25) umgeben ist, an dessen Innenseite sich etwa radial nach außen erstreckende Einkerbungen (26) befinden, die sich je nach Drehstellung in einer Flucht mit radialen Fortsätzen (24) an dem betreffenden Rohrstutzen (12) befinden, um diesen ein Hindurchtreten zu ermöglichen, oder in eine davon abweichende Position bewegt werden, so dass die radialen Fortsätze (24) des Rohrstutzens (12) vor einem Durchtritt zurückgehalten werden.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rohrschenkel (12) von einer aufgeschraubten Mutter, Gewindering od. dgl. umgriffen wird, der in Richtung des Deckels (6) schraubverstellbar ist und den Rand einer Durchsteckausnehmung (13) übergreift.
  25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf das nach oben ragende Ende (7) eines Rohrschenkels (12) ein Schlauch (8) gesteckt und ggf. durch eine Rohrschelle ad. dgl. fixiert oder fixierbar ist.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass an dem freien Ende eines auf das Ende (7) eines Rohrschenkels (12) aufgesteckten Schlauchs (8) ein Mundstück (9) oder eine Atemmaske (30) angeschlossen ist.
  27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem auf das Ende (7) eines Rohrschenkels (12) aufgesteckten Schlauch (8) oder in einem sonstigen Bereich (9, 30, 32) der Zuleitung ein Ventil angeordnet ist, bspw. ein Rückschlagventil, welches beim Ausatmen öffnet, beim Einatmen dagegen schließt.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass stromaufwärts des Rückschlagventils eine Frischluftöffnung (33) vorgesehen ist.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass sich in/an der Frischluftöffnung (33) ein zweites Rückschlagventil befindet, welches beim Ausatmen schließt, beim Einatmen dagegen öffnet.
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