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Die
Erfindung betrifft einen Bahnwickelhalter zum kontinuierlichen Zuführen der
Warenbahn eines ersten und eines zweiten Bahnwickels zu einer Maschine,
insbesondere zu einer die Warenbahn taktweise verarbeitenden Verpackungsmaschine,
ferner ein Verfahren zum Bestücken
des einer Verpackungsmaschine zugeordneten Bahnwickelhalters nach
den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 21 und ein Verfahren
zum Warenbahnwechsel in einer bevorzugt taktweise arbeitenden Verpackungsmaschine
mit den Merkmalen des Anspruchs 25.
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Eine
bekannte Vorrichtung zum Abrollen von Bahnmaterial in einer Verpackungsmaschine
nimmt lediglich einen Bahnwickel auf, so dass im Falle des zwingend
notwendigen Wechsels eines auslaufenden Bahnwickels der Arbeitsprozess
der Verpackungsmaschine zeitweilig unterbrochen wird, bis die Vorrichtung
mit einem neuen Bahnwickel bestückt
ist. Dies führt
einerseits zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Effektivität der Verpackungsmaschine
und andererseits dazu, dass sich nach dem erneuten Bestücken der
Vorrichtung mit einem neuen Bahnwickel die Warenbahn, zum Zwecke
des Bedruckens, nicht in der korrekten Druckposition befindet, so
das die diesbezügliche
Neupositionierung zu Lasten der Produktivität der Verpackungsmaschine geht.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Bahnwickelhalter für eine Maschine, insbesondere
für eine die
Warenbahn taktweise verarbeitende Verpackungsmaschine zu schaffen
und ein Arbeitsverfahren anzugeben, nach dem, ohne den technologischen
Arbeitsablauf der Verpackungsmaschine unterbrechen zu müssen, sowohl
das Bestücken und/oder
Austauschen als auch ein wechselndes Abziehen der Warenbahn von
einem ersten zu einem zweiten Bahnwickel problemlos erfolgen kann.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale der unabhängigen
Patentansprüche
1, 20, 21 und 25 gelöst.
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Nach
den Merkmalen des Patentanspruchs 1 weist der Bahnwickelhalter zum
kontinuierlichen Zuführen
der Warenbahn eines ersten und eines zweiten Bahnwickels zu einer
Maschine, insbesondere zu einer die Warenbahn taktweise verarbeitenden
Verpackungsmaschine eine drehbeweglich angeordnete Aufnahme für die Halterung
des ersten und zweiten Bahnwickels auf. Die Aufnahme für die Bahnwickel
wird dabei von einem Zapfen getragen, der an einem Träger des
Bahnwickelhalters rechtwinklig abstehend angeordnet ist und die
Drehachse für
die Aufnahme ausbildet.
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Mit
der Anordnung von zwei Bahnwickel auf einer drehbeweglichen Aufnahme
wird in vorteilhafter Weise erstmalig ein Bahnwickelhalter geschaffen,
mit dem, ohne den takweise ablaufenden Arbeitsprozesses der Verpackungsmaschine
unterbrechen zu müssen,
das zu verarbeitende Bahnmaterial des ersten und zweiten Bahnwickels
der Verpackungsmaschine kontinuierlich zugeführt werden kann. Die Kontinuität in der
Zuführung
ist dabei in vorteilhafter Weise auch in dem kritischen Moment des Übergangs
der Warenbahn von einem auslaufenden (also sich leerenden) Bahnwickel
zu einem vollen Bahnwickel gewährleistet,
wie nachstehend noch erläutert wird.
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In
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Bahnwickelhalters
besitzt die drehbewegliche Aufnahme einen ersten Dorn und einen
zweiten Dorn, welche Dorne zum Aufstecken des jeweiligen ersten Bahnwickels
und zweiten Bahnwickels ausgebildet sind. Die Mittenachsen der beiden
Dorne sind dabei so voneinander beabstandet und achsparallel angeordnet,
dass insbesondere ein Bestücken
des jeweiligen Dorns mit einem vollen Bahnwickel reibungslos erfolgen
kann.
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Der
erfindungsgemäße Bahnwickelhalter kann
im Hinblick auf seine Anordnung mit der Verpackungsmaschine entweder
in fester oder loser Verbindung stehen.
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Eine
feste Verbindung ist dann gegeben, wenn zum Beispiel der Bahnwickelhalter
an geeigneter Stelle mit dem Rahmen der Verpackungsmaschine vorzugsweise
lösbar
verbunden ist und dabei der Bahnwickelhalter zusammen mit der Verpackungsmaschine
eine funktionelle technische Einheit bildet.
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Die
vorzugsweise feste aber lösbare
Verbindung des Bahnwickelhalters mit der Verpackungsmaschine kann
zum Beispiel so gewählt
sein, dass die beiden Bahnwickel vertikal über der Transportebene der
tiefgezogenen Verpackungsmulden, und dabei vorzugsweise in einem
Bereich zwischen der Tiefziehstation und der Siegelstation der Verpackungsmaschine,
positioniert sind. Mit einer solchen Anordnung kann in vorteilhafter
Weise auf eine zusätzliche Stellfläche für den Bahnwickelhalter
neben oder vor der Verpackungsmaschine verzichtet werden.
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Eine
lose Verbindung ist dann gegeben, wenn der Bahnwickelhalter als
selbständige
Vorrichtung der Verpackungsmaschine beigestellt ist. Mit dem Beistellen
des erfindungsgemäßen Bahnwickelhalters
ist der Vorteil des flexiblen Einsatzes des Bahnwickelhalters verbunden,
das heißt,
der Bahnwickelhalter kann ohne nennenswerten Montageaufwand einer
anderen gleichartigen Verpackungsmaschine beigestellt werden. Dies
ist dann von besonderem Vorteil, wenn es zu einem längerfristigen
Ausfall der Verpackungsmaschine kommen sollte, wie zum Beispiel
bei einem Produktwechsel.
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Das
Beistellen des Bahnwickelhalters ist des Weiteren von Vorteil bei
dessen Bestücken
mit vollem Bahnwickel, als jeder der Bahnwickel bodennah, das heißt ohne
Zuhilfenahme zusätzlicher
Hebemittel auf den jeweiligen Dorn der Aufnahme aufgesteckt werden
kann.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Aufnahme des Bahnwickelhalters
eine mehr oder weniger großflächige stabile
Scheibe sein oder als Schwenkhebel ausgebildet sein.
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Bei
der Ausbildung der Aufnahme als Schwenkhebel verfügt der Schwenkhebel
symmetrisch zu dem als Drehachse ausgebildeten Zapfen über einen
ersten Schwenkarm und einen zweiten Schwenkarm. Dabei ist sowohl
auf der Scheibe als auch auf dem Schwenkhebel symmetrisch und beabstandet
zu dem als Drehachse ausgebildeten Zapfen der erste Dorn und der
zweite Dorn angeordnet.
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Der
mit dem Träger
des Bahnwickelhalters verbundene Zapfen ist dabei als starr oder
drehbeweglich angeordnete Drehachse ausgebildet.
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Um
die Aufnahme mit den Dornen in eine gewünschte Drehwinkelposition zu
bringen, kann dies, wie nachfolgend noch ausgeführt wird, manuell oder mechanisch
geschehen.
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Die
Mittenachse des jeweiligen Dorns ist sowohl in Bezug zueinander
als auch in Bezug auf die Mittenachse des Zapfens achsparallel angeordnet.
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Die
betreffenden Dorne können
dabei an den freien Endbereichen der Aufnahme fest oder drehbeweglich
montiert sein.
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Eine
feste Anordnung der Dorne ist dann von Bedeutung, wenn der betreffende
Bahnwickel aufgrund des taktweisem Abziehens von Bahnmaterial durch
die Verpackungsmaschine angetrieben wird, dass heißt, der
betreffende Bahnwickel ist rotierbar auf dem betreffenden Dorn gelagert.
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Eine
drehbewegliche Anordnung der Dorne ist dann erforderlich, wenn die
Drehachse des betreffenden Bahnwickels zum Beispiel formschlüssig mit dem
jeweiligen Dorn in Verbindung steht.
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Die
drehbewegliche Anordnung der Dorne ist deshalb zweckmäßig, weil
bei Bahnwickeln mit besonders großem Durchmesser ein relativ
großes
Antriebsdrehmoment aufzubringen ist, das nachteilig auf die als
Bahnmaterial abzuwickelnde Folie bzw. Warenbahn wirkt. Demzufolge
ist es vorteilhaft, wenn jeder der Dorne direkt oder über getriebliche
Mittel mit einem Antrieb, insbesondere einem elektromotorischen
Antrieb wirkverbunden und bedarfsabhängig ansteuerbar ist.
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Unter
bedarfsabhängiger
Ansteuerung soll hier insbesondere der Zeitpunkt des Anfahrens des betreffenden
Bahnwickels verstanden werden, dass heißt der Zeitpunkt, zu dem das
maximale Anfahrdrehmoment des Bahnwickels wirksam ist.
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Der
den Anfahrvorgang des jeweiligen Bahnwickels unterstützende elektromotorische
Antrieb kann dabei, ohne hier näher
auf Details einzugehen, in vorteilhafter Weise ein elektromotorischer
Direktantrieb sein, der auf getriebliche Mittel zur Antriebsübertragung
verzichtet, oder aber es kann ein geeigneter Elektromotor sein,
der über
getriebliche Mittel mit dem betreffenden Dorn der Halterung in Verbindung
steht.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die vorgenannten Dorne,
bezogen auf ihre Anordnung an der Aufnahme, zwischen einem Drehwinkelbereich
von 0° und
360° am
Träger
positionierbar, wobei die Positionierung der Aufnahme mit den Dornen
manuell oder mechanisch erfolgen kann. Dementsprechend ist der die
Aufnahme tragende Zapfen fest oder drehbeweglich in dem Träger gelagert.
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Bei
einer drehbeweglichen Lagerung ist der Zapfen direkt mit einem elektromotorischen
Antrieb wirkverbunden oder aber der Zapfen ist indirekt über getriebliche
Mittel mit einem elektromotorischen Antrieb wirkverbunden.
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Mit
beiden mechanischen Verbindungsarten kann in vorteilhafter Weise
auf das manuelle Positionieren, zum einen beim Bestücken der
Dorne mit den Bahnwickeln und zum anderen beim Warenbahnwechsel
während
des Produktionsprozesses der Verpackungsmaschine verzichtet werden.
Dies führt
zu einer erheblichen Arbeitserleichterung für das Bedienpersonal der Verpackungsmaschine.
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Wie
später
noch erläutert
wird, kann die Ansteuerung des elektromotorischen Antriebs der Halterung
aber auch die Ansteuerung des elektromotorischen Antriebs des jeweiligen
Bahnwickels in vorteilhafter Weise in die elektronische Steuerung
der Ver packungsmaschine integriert werden, um insbesondere einen
nahezu vollautomatischen Wechsel der Warenbahn zu ermöglichen.
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Nicht
unerwähnt
soll bleiben, dass die von dem jeweiligen Bahnwickel abzuziehende
Warenbahn eine thermoplastische oder eine metallische Folie sein
kann.
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Die
abzuziehende Warenbahn dient dabei erfindungsgemäß entweder als Unter- oder
als Oberbahn zur Herstellung einer entsprechenden Verpackung. Dabei
wird definitionsgemäß in einer
Unterbahn in einem Tiefziehvorgang eine Mulde eingeformt, die der
Aufnahme der zu verpackenden Güter dient.
Die so befüllte
Verpackung wird dann mit der Oberbahn verschlossen. Die Warenbahn
der Unter- beziehungsweise der Oberbahn werden erfindungsgemäß auf dem
Bahnwickel wie beschrieben vorgehalten.
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Die
erfindungsgemäßen Vorteile
des Bahnwickels werden insbesondere bei einer ebenfalls zur Erfindung
gehörenden
Verpackungsmaschine deutlich, die mit einem entsprechenden Bahnwickelhalter ausgestattet
ist. Dies hat den Vorzug, dass eine erfindungsgemäß ausgestaltete
Verpackungsmaschine deutlich geringere oder gar keine Stillstandzeiten mehr
aufweist, wenn die auslaufende Warenbahn gegen eine neue Warenbahn
zu wechseln ist. Die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine besitzt
auch einen erheblichen Bedienungsvorteil für das die Maschine bedienende
Personal, da durch den schwenkbar angeordneten bahnwickelhaltenden
Hebel oder Scheibe der Austausch eines leeren Bahnwickels gegen
eine vollen Bahnwickel in einfacher Weise möglich ist, da die Lage des
zu wechselnden Bahnwickels derart absenkbar ist, dass sie gut von
der Bedienungsperson zu erreichen ist.
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Des
Weiteren wird die erfindungsgemäße Aufgabe
auch durch ein Verfahren zum Bestücken eines einen ersten und
zweiten Bahnwickel aufnehmenden Bahnwickelhalters gelöst, der
eine drehbe weglich angeordnete Aufnahme mit einem ersten und zweiten
Dorn zum Aufstecken des ersten und zweiten Bahnwickels besitzt,
wobei von dem ersten und dem zweiten Bahnwickel die Warenbahn intermittierend
abgezogen und einer Maschine, insbesondere einer taktweise arbeitenden
Verpackungsmaschine zugeführt
wird.
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Zum
Bestücken
des Bahnwickelhalters werden dabei erfindungsgemäß folgende nacheinander auszuführende Arbeitsschritte
ausgeführt:
- – Bestücken vorzugsweise
des ersten Dorns mit dem ersten Bahnwickel,
- – Drehen
der Aufnahme um deren Drehachse, vorzugsweise derart, dass der zweite
Dorn an die Position des ersten Dorns tritt und
- – Bestücken des
zweiten Dorns mit dem zweiten Bahnwickel.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung des Arbeitsverfahrens wird dabei der
erste Dorn in einer Stellung bestückt, in der sich der erste
Dorn in einem Bereich unterhalb des zweitens Dorns befindet, beziehungsweise
die Dorne in einer vorzugsweise vertikalen Ebene positioniert sind.
Das Beladen wird dabei erheblich erleichtert.
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Nach
dem Bestücken
wird die Aufnahme um deren Drehachse bevorzugt in die horizontale
Ebene gedreht, in der die erste Warenbahn von dem ersten Bahnwickel
abgezogen wird.
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Das
Drehen der die Bahnwickel tragenden Aufnahme kann dabei manuell,
vorzugsweise jedoch elektromotorisch gesteuert erfolgen. Bei einem
elektromotorisch gesteuerten Drehen der Aufnahme ist die Ansteuerung
des Elektromotors in vorteilhafter Weise in der elektronischen Steuerung
der Verpackungsmaschine integriert, was zu einem einfachen, insbesondere
zu einem positionsgenauen, wiederholbaren Positionieren der Dorne
zum Zwecke des Bestückens
mit dem betreffenden Bahnwickel beiträgt. Die Ansteuerung des elektromotorischen
Antriebs kann dabei zum Beispiel mittels eines an sich bekannten,
zu der Maschinensteuerung gehörenden Tippschalters
oder mittels Programmierung erfolgen.
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Des
Weiteren wird die erfindungsgemäße Aufgabe
durch ein Verfahren zum Warenbahnwechsel in einer bevorzugt taktweise
arbeitenden Verpackungsmaschine mit einem Bahnwickel gelöst, der einen
ersten und einen zweiten Bahnwickel auf einer drehbar gelagerten
Aufnahme trägt,
vor dem Auslaufen des ersten Bahnwickels die Aufnahme derart gedreht,
dass die Warenbahn des auslaufenden ersten Bahnwickels temporär und/oder
teilweise den vollen zweiten Bahnwickel umschlingt beziehungsweise
an diesem anliegt.
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Die
Vorteile dieses erfindungsgemäßen Verfahrens
liegen insbesondere darin, dass während des Betriebes der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine,
also ohne diese anzuhalten, der zweite, noch volle Bahnwickel bereits
in die richtige Position relativ zur dem ersten, auslaufenden Bahnwickel
gebracht wird. Eine Verbindung zwischen den beiden Bahnen besteht
noch nicht. Da der zweite Bahnwickel drehbar gelagert ist, ist auch
mit keinem nennenswerten Reiben oder Gleiten zu rechnen. Der zweite
Bahnwickel wirkt als große,
gegebenenfalls überdimensionierte
Walze. Dabei ist der zweite Bahnwickel bereits in Position gebracht.
In einem nächsten
Schritt kann die auslaufende Warenbahn des ersten Bahnwickels mit
der neuen Warenbahn des zweiten Bahnwickels verbunden werden, wie
es noch weiter unten ausführlich
geschildert wird, wobei dann gegebenenfalls ein Stillstand der Abzugsbewegung
von der auslaufenden Warenbahn erfolgt, ohne dabei aber die Verpackungsmaschine
selber anzuhalten. Die für den
Verpackungsprozess notwendige Warenbahn wird dann dem den Warenwickelhalter nachgeschalteten
Warenbahnspeicher (z. B. einem Tänzer
oder ähnlichem)
entnommen. Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird idealerweise
der neue Warenwickel während
des Betriebes einer taktweise beziehungsweise kontinuierlich laufenden
Maschine z. B. einer Verpackungsmaschine zur Verfügung gestellt
und richtig positioniert.
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Der
Drehvorgang kann hier, wie bereits vorstehend erwähnt, in
vorteilhafter Weise zum Beispiel elektromotorisch gesteuert erfolgen.
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Nachfolgend
wird die Aufnahme derart gedreht, dass der auslaufende erste Bahnwickel
die Position des vollen zweiten Bahnwickels und der volle zweite
Bahnwickel die Position des auslaufenden ersten Bahnwickels einnimmt.
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Daraufhin
wird bevorzugt der Anfang der Warenbahn des vollen zweiten Bahnwickels
mit einem doppelseitig klebenden Band versehen und hernach das Ende
der Warenbahn des auslaufenden ersten Bahnwickels mit dem Anfang
der Warenbahn des vollen zweiten Bahnwickels verbunden.
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An
dieser Stelle sei angemerkt, dass vor oder nach dem Verbinden der
Warenbahnen das Ende der Warenbahn des auslaufenden ersten Bahnwickels
durch Querschneiden der Warenbahn bereitgestellt wird.
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Die
eine kontinuierliche Arbeitsweise der Verpackungsmaschine sichernden
und nacheinander auszuführenden,
positionsändernden
Arbeitsschritte der Bahnwickel, hier das Drehen der die Bahnwickel
tragenden Aufnahme, kann manuell oder vorzugsweise elektromotorisch
in Verbindung mit der elektronischen Steuerung der Verpackungsmaschine gesteuert
erfolgen.
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Das
elektromotorisch gesteuerte Drehen der Aufnahme zum Zwecke des Wechsels
der Warenbahn kann dabei in vorteilhafter Weise in Abhängigkeit
von dem aktuellen oder einem minimal zulässigen Durchmesser des auslaufenden
Bahnwickels gesteuert erfolgen.
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Dazu
wird der aktuelle und/oder der minimal zulässige Durchmesser des auslaufenden
Bahnwickels durch wenigstens einen Sensor einer mit der elektronischen
Steuerung signalübertragend
verbundenen Sensoreinrichtung erfasst.
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In
erfindungsgemäßer Weiterbindung
kann ferner das Querschneiden der Warenbahn des auslaufenden Bahnwickels
ebenfalls von dessen aktuellem und/oder des minimal zulässigen Durchmessers gesteuert
erfolgen, und zwar unter Nutzung der mit der Steuerung verbundenen
Sensoreinrichtung.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Gegenstand der
unabhängigen
Patentansprüche
wird, im Vergleich mit dem Stand der Technik, eine Vielzahl vorteilhafter
Wirkungen erreicht.
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So
wird mit dem erfindungsgemäß ausgebildeten
Bahnwickelhalter eine nahezu kompakte technische Einheit geschaffen,
die zwei Bahnwickel aufnimmt und lose oder maschinenfest mit der
Verpackungsmaschine verbunden werden kann.
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Insbesondere
bei einer festen, jedoch lösbaren
Verbindung des Bahnwickelhalters mit der Verpackungsmaschine und
dessen vertikaler Anordnung über
der Transportebene der Verpackungsmulden wird auf eine zusätzliche
Stell- oder Produktionsfläche
verzichtet.
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Bei
einer losen Verbindung des Bahnwickelhalters mit der Verpackungsmaschine
kann der Bahnwickelhalter ohne nennenswerten Montageaufwand flexibel
einer anderen gleichartigen Verpackungsmaschine beigestellt werden.
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Die
Bestückung
des Bahnwickelhalters mit Bahnwickel kann in einer für das Personal
idealen Arbeitsposition, aufgrund des Verstellens der die Bahnwickel
tragenden Aufnahme, in einer boden- oder maschinennahen Position,
ausgeführt
werden.
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Der
erfindungsgemäße Bahnwickelhalter
erlaubt ferner, dass auf eine Unterbrechung des Arbeitsprozesses
der Verpackungsmaschine beim Austausch eines leer laufenden Bahnwickels
gegen einen vollen Bahnwickel verzichtet werden kann.
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Wenn
die Drehbewegung der die Bahnwickel tragenden Aufnahme zudem gesteuert
elektromotorisch erfolgt, wird eine erhebliche Arbeitserleichterung
für das
Bedienpersonal erreicht.
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Mit
einem elektromotorischen Antrieb der die Bahnwickel tragenden Dorne
kann ferner in vorteilhafter Weise das Anfangs- oder Anfahrdrehmoment der
Bahnwickel beim Abziehen der Warenbahn beeinflusst werden; ein schädliches
Längsstrecken oder
Reißen
der Warenbahn wird in diesem Betriebstadium der Verpackungsmaschine
vermieden.
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In
vorteilhafter Weise kann ferner die Warenbahn des einen Bahnwickels,
während
von dem anderen Bahnwickel die Warenbahn noch abgezogen wird, exakt
auf die Bedruckung, der Druckmarke eingestellt werden und schließlich ist
der Achsabstand zwischen dem die Warenbahn liefernden Bahnwickel und
der unmittelbar vor der Druckmarkensteuerung positionierten Umlenkwalze
eines so genannten Warenbahnspeichers, bis auf einen Zeitintervall,
in dem die Position des Bahnwickels gewechselt wird, konstant, so
dass auch hieraus kein unzulässiges
Strecken und kein Reißen
der als thermoplastische oder metallische Folie ausgebildeten Warenbahn
zu verzeichnen ist und infolgedessen die Druckmarkensteuerung zuverlässig auf
Position gehalten werden kann.
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In
diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass alle
im Bezug auf den Bahnwickelhalter beziehungsweise Verpackungsmaschine
beschriebenen Merkmale und Eigenschaften, aber auch Verfahrensweisen
sinngemäß auch bezüglich der
Formulierung des erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Bestücken
eines ersten und zweiten Bahnwickels aufnehmenden Bahnwickelhalters
beziehungsweise des Verfahrens zum Warenbahnwechsel übertragbar
und im Sinne der Erfindung einsetzbar und als mit offenbart gelten.
Gleiches gilt auch in umgekehrter Richtung. Das bedeutet, nur im Bezug
auf die beiden Verfahren genannte bauliche, also vorrichtungsgemäße Merkmale,
können
auch im Rahmen der Ansprüche
für den
Bahnwickel beziehungsweise die Verpackungsmaschine berücksichtigt
und beansprucht werden und zählen
ebenfalls zur Erfindung und zur Offenbarung.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung des erfindungsgemäß ausgebildeten Bahnwickelhalters mit
einem ernsten und zweiten Bahnwickel in Arbeitsstellung,
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2 eine
perspektivische Darstellung des erfindungsgemäß ausgebildeten Bahnwickelhalters in
der Position zum Wechseln eines Bahnwickels,
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3 eine
schematische Darstellung des Bahnwickelhalters nach der Erfindung
mit einem ersten und zweiten Bahnwickel im Zusammenwirken mit einer
Verpackungsmaschine nach der Erfindung,
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4 die
schematische Darstellung des Bahnwickelhalters nach der Erfindung
mit einem vollen und einem leer laufenden Bahnwickel vor dem Positionswechsel
der Bahnwickel,
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5 die
schematische Darstellung des Bahnwickelhalters nach 4 bei
gewechselter Position der Bahnwickel und bereitgehaltenem Warenbahnanfang
eines vollen Bahnwickels und
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6 die
schematische Darstellung des Bahnwickelhalters nach 4 mit
einem vollen Bahnwickel in Arbeitsposition.
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In
den 1 bis 6 sind für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen
verwendet.
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In 1 ist
ein Bahnwickelhalter 1 dargestellt, der einen Träger 2 besitzt,
an dem ein rechtwinklig abstehender und eine Drehachse 4 ausbildender
Zapfen 3 feststehend angeordnet oder drehbeweglich um seine
Drehachse angeordnet ist. Der Zapfen 3 trägt einen
als Aufnahme 5 ausgebildeten zweiarmigen Schwenkhebel 5,
der entweder drehfest mit dem Zapfen 3 verbunden ist, nämlich in
dem Falle, wenn der Zapfen 3 drehbeweglich mit dem Träger 2 verbunden
ist, oder der drehbeweglich um die Drehachse 4 des Zapfens
angeordnet ist, wenn der Zapfen trägerfest angeordnet ist.
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Der
als Aufnahme 5 ausgebildete zweiarmige Schwenkhebel 5.1 bildet
symmetrisch (hier insbesondere diametral gegenüberlie gend) zur Drehachse 4 jeweils
einen ersten Schwenkarm 5.11 und einen zweiten Schwenkarm 5.12 aus.
Am endseitigen äußeren Bereich
des Schwenkarmes 5.11 ist ein erster Dorn 6 und
am anderen Schwenkarm 5.12 ist ein zweiter Dorn 7 angeordnet.
Auch hier kann der betreffende Dorn 6, 7 mit dem
jeweiligen Schwenkarm drehfest oder drehbeweglich verbunden sein.
Eine drehbewegliche Verbindung ist zwingend, wenn zwischen dem betreffenden
Dorn 6, 7 und dem Bahnwickel 8, 9 eine
form- oder kraftschlüssige
Verbindung besteht oder wenn die Dorne 6, 7 zum
Beispiel direkt elektromotorisch antreibbar sind.
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Bei
entsprechender Dimensionierung ist es möglich, auch mehr als nur zwei
Bahnwickel auf der Aufnahme 5 anzuordnen.
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Der
direkt elektromotorische Antrieb des Zapfens 3 ist schematisch
durch das Statorgehäuse eines
Elektromotors 10 dargestellt. Der beispielhaft genannte
elektromotorische Antrieb der Dorne 6, 7 ist nicht
dargestellt.
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In 2 ist
der zweiarmige Schwenkhebel 5.1 des Bahnwickelhalters 1 im
Vergleich zu 1 um 90° gedreht. Eine solche Position,
in der die Mittenachse 6.1 des Dornes 6 und die
Mittenachse 7.1 des Dornes 7 in der vertikalen
Ebene ausgerichtet sind, ermöglicht
den leichten Wechsel des Bahnwickels 8, weil dieser dann
maschinen- oder bodennah positioniert ist.
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In 3 ist
der Bahnwickelhalter 1 vertikal über der Transportebene 15 einer
nur schematisch dargestellten Verpackungsmaschine 13 mit
Siegelstation 16 angeordnet. Die weiter zur Verpackungsmaschine
zugehörige
Tiefziehstation zur Ausbildung der Verpackungsmulden 17 und
die Befüllstation
zum Befüllen
der Verpackungsmulden 17 sind hier nicht dargestellt.
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Auf
dem Dorn 7 des Bahnwickelhalters 1 ist ein voller,
so genannter Vorratsbahnwickel 9 mit Folie 9.1 aufgenommen
während der
Dorn 6 einen so genannten auslaufenden Bahnwickel 8 mit
der Folie 8.1 trägt.
Die Folie 8.1 des Bahnwickels 8 wird hier über ein
Speichermittel 11 geführt,
das aus mindestens zwei voneinander beabstandet, achsparallel angeordneten
Umlenkwalzen 11.1 und 11.2 und aus einer zwischen
den Umlenkwalzen positionierten Tänzerwalze 11.3 besteht,
und vorbei an einer Druckmarkensteuerung 12 und unter Umlenkung
durch eine in der Siegelebene 15 positionierte weitere
Umlenkwalze 18, gemäß dem Richtungspfeil 19 zur
Siegelstation 16 transportiert. Die Siegelstation 16 besteht
bekanntermaßen
aus einem rahmenartigen Oberwerkzeug 16.1, das gemäß dem Doppelpfeil 22,
zur Siegelebene 15 bewegbar sein kann. Ferner besteht die Siegelstation
aus einem vertikal, gemäß dem Doppelpfeil 22.1 bewegbaren
Unterwerkzeug 16.2, das die mit der Folie 8.1 zu
versiegelnde Verpackungsmulde 17 vor dem Siegelvorgang
umgreift. Nach dem Siegelvorgang wird die betreffende Verpackung
aus der jeweiligen Oberfolie 8.1 und der Unterfolie 21 mittels
der Folien-Trennmesser 20 herausgeschnitten.
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Um
ein kontinuierliches Zuführen
der Warenbahn von dem Bahnwickelhalter 1 zu gewährleisten, ist
der Anfang der Warenbahn 9.1 des ruhenden Bahnwickels 9 mit
einem doppelseitig klebenden Band 14 versehen, der, wie
später
noch erläutert
werden wird, mit dem Ende der Warenbahn 8.1 des Bahnwickels 8 verbunden
ist.
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In 4 ist
der erfindungsgemäß ausgebildete
Bahnwickelhalter 1 in Arbeitsposition mit der Verpackungsmaschine 13 schematisch
dargestellt, wobei es sich hier beim Bahnwickel 8 mit der
Folie 8.1 um den so genannten auslaufenden Bahnwickel handelt.
Die strich-punktierte Darstellung zeigt andeutungsweise die Richtung
zur Änderung
der Position des Bahnwickels 8, 9 bei einem notwendigerweise
zu erfolgenden Wechsel der Bahnwickel ohne Unterbrechung des Arbeitsprozesses
der Verpackungsmaschine.
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Die 5 und 6 veranschaulichen
den vollzogenen Wechsel der Arbeitspositionen der von dem Bahnwickelhalter 1 gemäß der in
den 1 bis 4 getragenen Bahnwickel 8 und 9.
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Nach
den Merkmalen der unabhängigen
Patentansprüche 20 und 25 wird
also, wie in 4 und 5 dargestellt,
der Schwenkhebel 5 mit dem auslaufenden ersten Bahnwickel 8 um
einen Drehwinkel von vorzugsweise 180° derart verschwenkt, dass der auslaufende
erste Bahnwickel 8 die Position des vollen zweiten Bahnwickels 9 und
der volle zweite Bahnwickel 9 die Position des auslaufenden
ersten Bahnwickels 8 einnimmt, so dass die Waren- oder
Folienbahn 8.1 des auslaufenden ersten Bahnwickels 8 temporär und teilweise
den vollen zweiten Bahnwickel 9 umschlingt und weiterhin
kontinuierlich taktweise verarbeitet wird. Daraufhin wird der Anfang
der Waren- oder Folienbahn 9.1 des vollen Bahnwickels 9,
s. a. 3, mit vorzugsweise einem doppelseitig klebenden
Band 14 versehen.
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Zum
Bereitstellen des Endes der Waren- oder Folienbahn 8.1 ist
zwischen dem Bahnwickel 8 und 9 eine Querschneideeinrichtung 23 vorgesehen. Das
durch Querschneiden erhaltene Ende der Waren- oder Folienbahn 8.1 umschlingt
dann noch solange den vollen Bahnwickel 9 bis der Anfang
der Warenbahn 9.1 mit dem doppelseitig klebenden Band 14 mit
dem geschnittenen Ende der Folien- oder Warenbahn 8.1 verbunden
ist.
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Wie
aus 5 ferner hervorgeht ist es denkbar, den Zeitpunkt
des Wickelwechsels und des Querschneidens der Waren- oder Folienbahn
in Abhängigkeit
vom aktuellen Durchmesser und/oder von einem minimal zulässigen Durchmesser
des Bahnwickels 8 zu bestimmen. Dazu ist wenigstens ein
den Wickeldurchmesser des Bahnwickels 8 und 9 erfassender
Sensor 24, 25 einer nicht näher dargestellten Sensoreinrichtung
signalübertragend über die
Steuerleitungen 27, 28 mit einer vorhandenen elektronischen
Steuerung 26 der Verpackungsmaschine 13 verbunden.
Eine weitere Steuerleitung 29 ist von der Steuerung 26 zur
Querschneidein richtung 23 geführt.
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Zum
kontinuierlichen und takweisen Fortführen des Arbeitsprozesses der
Verpackungsmaschine 1 wird nun, wie die 6 zeigt,
die zur Verarbeitung benötigte
Warenbahn von dem Bahnwickel 9 abgezogen. Die 6 entspricht
in ihrer Darstellung der 5, so das hier auf wiederholende
Erläuterungen zum
statischen Aufbau und der Funktion der Darstellung verzichtet werden
kann.
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Die
jetzt mit der Anmeldung und später
eingereichten Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
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Sollte
sich hier bei näherer
Prüfung,
insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
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Es
ist weiter zu beachten, daß die
in den verschiedenen Ausführungsformen
beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausgestaltungen und Varianten
der Erfindung beliebig untereinander kombinierbar sind. Dabei sind
einzelne oder mehrere Merkmale beliebig gegeneinander austauschbar.
Diese Merkmalskombinationen sind ebenso mit offenbart.
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Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
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Merkmale,
die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale
aus Ansprüchen,
die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders
günstige
Ergebnisse erreichen.