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Die
Erfindung betrifft einen Push-Pull-Verschluss für einen Trinkbehälter, insbesondere
für eine
Trinkflasche oder einen Trinkbecher. Ein Push-Pull-Verschluss weist
ein von außen
zugängliches
Mundstück
auf, dass axial verschieblich an einem mit der Trinkflasche oder
dem Trinkbecher verbundenen Korpuselement angeordnet ist und insbesondere
mit den Zähnen
zwischen einer geöffneten und
einer geschlossenen Stellung hin- und herbewegt werden kann. Zumeist
wird der Verschluss durch Hineinschieben des Mundstücks (push)
geschlossen und durch Herausziehen des Mundstücks (pull) geöffnet. Derartige
Push-Pull-Verschlüsse zeichnen
sich dadurch aus, dass die Hände
im Allgemeinen nicht für
das Öffnen
und Schließen
des Verschlusses benötigt
werden. Daher sind sie insbesondere im Bereich des Sports, etwa
bei Trinkflaschen für
den Radsport, weit verbreitet.
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Wegen
der einfachen Handhabung sind Push-Pull-Verschlüsse aber auch für viele
andere Freizeitaktivitäten
und insbesondere für
Kinder gut geeignet.
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Aus
der Druckschrift
DE
199 37 754 A1 ist ein Push-Pull-Verschluss mit einem auf
eine Trinkflasche aufsetzbaren Korpuselement bekannt. In einer Durchgangsöffnung des
Korpuselements ist ein axial verschiebliches Mundstück mit einer
Durchgangsöffnung
angeordnet, dass in einer ersten, bezogen auf eine stehende Flasche
unteren Stellung von einem Zapfen verschlossen wird. Der Zapfen
ist fest mit dem Korpuselement verbunden. In einer zweiten, oberen
Stellung des Mundstücks
gibt der Zapfen die Durchgangsöffnung
des Mundstücks
frei, so dass ein Getränk
herausströmen
kann. Das Mundstück
weist einen radial vorstehenden Flansch auf, an dem zwei Vorsprünge ausgebildet
sind. Diese wirken mit zwei elastischen Stegen zusammen, die am
Korpuselement ausgebildet sind, so dass das Mundstück in seiner
geschlossenen Stellung einrastet und nur durch Zusammendrücken der
beiden elastischen Stege mit den Zähnen herausgezogen werden kann,
um den Verschluss zu öffnen.
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Ein
anderer Push-Pull-Verschluss für
eine Trinkflasche ist aus der Druckschrift
US 5 651 471 A bekannt. Dieser
bekannte Verschluss hat einen einteilig mit einem Korpuselement
verbundenen Zapfen, der von unten in ein axial verschiebliches Mundstück hineinragt
und eine am oberen Ende des Mundstücks angeordnete Trinköffnung verschließt, wenn
sich das Mundstück
in einer unteren Stellung befindet. Das Mundstück verläuft durch eine Durchgangsöffnung des
Korpuselements hindurch und weist am unteren Ende des Mundstücks nach
außen
gerichtete Vorsprünge
auf, die die Durchgangsöffnung
hintergreifen und ein Herausrutschen des Mundstücks aus dem Korpuselement verhindern.
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Aus
der Druckschrift
US
6 874 664 B1 ist ein weiterer Push-Pull-Verschluss für eine Trinkflasche bekannt,
bei dem an einem Korpuselement ein nach oben vorstehender, rohrförmiger Abschnitt
ausgebildet ist, auf den ein Mundstück axial verschieblich aufgesetzt
ist, so dass es den rohrförmigen
Abschnitt umgreift. Dabei sind außen an dem rohrförmigen Abschnitt
schwenkbare Laschen ausgebildet, die mit weiteren schwenkbaren Laschen
zusammenwirken, die an der Innenseite des Mundstücks ausgebildet sind. Beim
Aufsetzen des Mundstücks
auf den rohrförmigen
Abschnitt bei der Montage des Verschlusses klappen die Laschen jeweils
um und gleiten aneinander vorbei. Dann bilden die Laschen einen
Anschlag, der ein Abziehen des Mundstücks von dem rohrförmigen Abschnitt
verhindert.
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Aus
der Druckschrift
US
6 286 733 B1 ist ein Push-Pull-Verschluss bekannt, der
ebenfalls einen rohrförmigen
Korpuselementabschnitt und ein diesen umgreifendes, axial verschiebliches
Mundstück
aufweist. Eine Schutzkappe hält
das Mundstück
in der geschlossenen Stellung, wenn sie auf den Verschluss aufgesetzt
ist. Eine Öffnung
des Mundstücks am
oberen Ende wird von einem Zapfen verschlossen, der fest mit dem
Korpuselement verbunden ist.
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Aus
der Druckschrift
US
2006/0255036 A1 ist eine Trinkflasche mit einem aufschraubbaren
Korpuselement mit Push-Pull-Verschluss bekannt. Eine zweiteilige,
schwenkbare Schutzkappe lässt
sich über
dem Push-Pull-Verschluss schließen.
Ein axial verschiebliches Mundstück
ist in einen rohrförmigen Abschnitt
des Korpuselements eingesetzt. Nahe des unteren Endes des Mundstücks ist
ein umlaufender Flansch angeordnet, der ein vollständiges Herausziehen
des Mundstücks
verhindert.
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Die
US 5 145 094 A beschreibt
einen Push-Pull-Verschluss mit einem Korpuselement, einem Mundstück mit Verriegelungsabschnitten
und einem länglichen
zylindrischen Stab. Der Stab dient dazu, das Mundstück abzudichten,
wenn sich das Mundstück
in einer ersten oder zweiten Schließposition befindet. Der Stab
ist über
Arme fest mit dem Korpuselement verbunden. Zum Einsetzen des Mundstückes schwenken
die Verriegelungsabschnitte beim Durchgang durch die rohrförmige Hülse nach innen,
bis sie unter die Unterseite der oberen Wand des Korpuselementes
schnappen. Umgekehrt ist das Mundstück demontierbar, indem die
Verriegelungsabschnitte etwas nach innen geschwenkt und das Mundstück aus der
Hülse herausgezogen
wird. Der Stab verhindert nicht, dass das Mundstück von dem Korpuselement getrennt
werden kann.
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Bei
dem bekannten Push-Pull-Verschluss besteht die Gefahr, dass das
Mundstück
unbeabsichtigt herausgezogen wird. Die Radialausdehnung der Verriegelungselemente
ist nämlich
dadurch begrenzt, dass die Verriegelungselemente zwischen Rohrstück und Stab
hindurchgeführt
werden müssen.
Bei erhöhten
Auszugskräften
können
sie deshalb elastisch bzw. plastisch verformt werden, wodurch der
Verschluss unbeabsichtigt zerlegt bzw. zerstört werden kann. Zur Reinigung
des Verschlusses kann zwar das Mundstück herausgenommen werden. Der
Stab verbleibt jedoch permanent im Korpus bzw. Rohrstück und ist
entsprechend schwer zu reinigen.
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Davon
ausgehend ist es die Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Push-Pull-Verschluss zur Verfügung zu
stellen, der einfach zu reinigen ist, ein unbeabsichtigtes, vollständiges Herausziehen des
Mundstücks
verhindert und kostengünstig
hergestellt werden kann.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch den Push-Pull-Verschluss für
einen Trinkbehälter
mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind in den sich anschließenden
Unteransprüchen
angegeben.
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Der
erfindungsgemäße Push-Pull-Verschluss
hat
- • ein
Korpuselement, das eine Durchgangsöffnung und eine Befestigungseinrichtung
aufweist, mit der es dichtend und lösbar mit einer Öffnung des
Trinkbehälters
verbindbar ist,
- • ein
Mundstück
mit einer Durchgangsöffnung
für ein
Getränk,
das axial verschieblich in die Durchgangsöffnung des Korpuselements einsetzbar
ist und das mindestens einen Verriegelungsabschnitt aufweist, der
die Durchgangsöffnung
des Korpuselements hintergreifen kann, und
- • ein
Verriegelungselement, das lösbar
an der dem Trinkbehälter
zugewandten Innenseite des Korpuselements anbringbar ist,
- • wobei
das Verriegelungselement so angeordnet ist, dass es zumindest teilweise
in die Durchgangsöffnung
für ein
Getränk
des Mundstückes hineinragt
und ein Spalt zwischen Verriegelungselement und Mundstück so bemessen
ist, dass der Verriegelungsabschnitt des Mundstücks keine Stellung annehmen
kann, in der er die Durchgangsöffnung
des Korpuselements nicht hintergreift, wenn das Mundstück in die
Durchgangsöffnung
eingesetzt und das Verriegelungselement an der Innenseite des Korpuselements
angebracht ist.
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Das
Korpuselement kann beispielsweise eine Kappe oder ein Deckel sein,
der den Trinkbehälter
verschließt.
Als Befestigungseinrichtung kann er beispielsweise ein Innengewinde
aufweisen, das auf ein Außengewinde
am Trinkbehälter
aufschraubbar ist, einen Flansch, der von einem Überwurfring an einen Öffnungsrand
des Trinkbehälters
gepresst wird, oder einen elastischen, ringförmigen Abschnitt, der wie bei
einem Schnappverschluss den Öffnungsrand des
Trinkbehälters
klemmend umgreift. Das Korpuselement oder der Öffnungsrand des Trinkbehälters kann
mit einer separaten Dichtung versehen sein. Das Korpuselement hat
eine Innenseite, die im mit dem Trinkbehälter verbundenen Zustand dem Trinkbehälter zugewandt
ist, und eine vom Trinkbehälter abgewandte
Außenseite.
Der Trinkbehälter
ist insbesondere eine Trinkflasche oder ein Trinkbecher, insbesondere
in einer auf die Bedürfnisse
von Kinder angepassten Ausführung.
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Das
Mundstück
kann im Wesentlichen rohrförmig
sein und am oberen Ende einen umlaufenden Wulst aufweisen, der das
Ergreifen des Mundstücks mit
den Zähnen
erleichtert. Bevorzugt ist das Mundstück aus einem verhältnismäßig weichen
Material, insbesondere einem verhältnismäßig weichen thermoplastischen
Elastomer, gefertigt. Verhältnismäßig weich
bedeutet insbesondere weich im Vergleich zu dem Material des Korpuselements
und/oder des Verriegelungselements. Dies kann eine wirksame Abdichtung
erleichtern und zudem ein angenehmes Trinkgefühl vermitteln.
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Um
den Push-Pull-Verschluss zusammenzusetzen, wird in einem ersten
Schritt das Mundstück
in das Korpuselement eingesetzt, bevorzugt von dessen Außenseite
aus. Dabei wird der mindestens eine Verriegelungsabschnitt durch
die Durchgangsöffnung
des Korpuselements hindurchgeführt.
Der mindestens eine Verriegelungsabschnitt kann einen Anschlag bilden,
der mit der Innenseite des Korpuselements zusammenwirkt, wenn das
Mundstück
in Richtung zu der Außenseite
des Korpuselements hin verschoben wird. Der Verriegelungsabschnitt
kann federnd sein und nach dem Hindurchführen durch die Durchgangsöffnung des
Korpuselements automatisch in seine die Durchgangsöffnung hintergreifende Stellung
gelangen. Dadurch wird ein automatisches Einrasten des Mundstücks im Korpuselement
unabhängig
von dem Verriegelungselement erreicht, was das Zusammensetzen des
Verschlusses vereinfacht. Insbesondere wird ein Herausschieben des
Mundstücks
beim Einsetzen des Verriegelungselements verhindert.
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In
einem zweiten Montageschritt wird das Verriegelungselement an der
Innenseite des Korpuselements angebracht. Das am Korpuselement angebrachte
Verriegelungselement sorgt dafür,
dass der mindestens eine Verriegelungsabschnitt nicht in eine Stellung
gelangen kann, in der er die Durchgangsöffnung des Korpuselements nicht
hintergreift. Es ist daher bei angebrachtem Verriegelungselement
unmöglich,
das Mundstück
vollständig
aus dem Korpuselement herauszuziehen. Das Mundstück ist formschlüssig verankert.
Dadurch wird ein Verlieren des Mundstücks im Gebrauch ebenso sicher
verhindert wie ein unerwünschtes
Verschütten
von Flüssigkeit und
jegliche Gefährdung
durch ein unter Umständen mögliches
Verschlucken des Mundstücks
beim Trinken.
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Im
zusammengesetzten Zustand des Push-Pull-Verschlusses kann der mindestens
eine Verriegelungsabschnitt in Kontakt mit dem Verriegelungselement
sein und von diesem in einer bestimmten, die Durchgangsöffnung hintergreifenden
Stellung gehalten werden, er kann aber auch in einem Abstand von
dem Verriegelungselement angeordnet sein und dadurch lediglich eine
Verlagerung des mindestens einen Verriegelungsabschnitts aus der
die Durchgangsöffnung
hintergreifenden Stellung über ein
bestimmtes Maß hinaus
verhindern. Insbesondere kann zwischen dem Mundstück mit Verriegelungsabschnitt
und dem Verriegelungselement ein Abstand vorgesehen sein, durch
den die Flüssigkeit
bei geöffnetem
Verschluss hindurchströmen
kann.
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Um
den Push-Pull-Verschluss zu reinigen kann er sehr einfach auseinander
genommen werden. Dazu wird zunächst
das Korpuselement von dem Trinkbehälter getrennt, so dass das
Verriegelungselement an der Innenseite des Korpuselements leicht
zugänglich
ist. Dann wird das Verriegelungselement von dem Korpuselement gelöst. Anschließend kann
das Mundstück
aus dem Korpuselement herausgezogen werden, wozu gegebenenfalls
der mindestens eine Verriegelungsabschnitt von der Innenseite des
Korpuselements ergriffen und in eine die Durchgangsöffnung nicht
hintergreifende Stellung verlagert werden kann. Die drei auf diese
Weise mit wenigen Handgriffen voneinander trennbaren Komponenten
des Verschlusses können
nun sehr einfach gereinigt werden, wobei insbesondere die Anlage-
und Gleitflächen
und gegebenenfalls Dichtungen, an denen die einzelnen Komponenten
im montierten Zustand aneinander anliegen, gut zugänglich sind.
An diesen Stellen lagern sich bevorzugt Rückstände des Getränks sowie
sonstige Verunreinigungen ab. Aufgrund ihrer vergleichsweise einfachen
Form sind die einzelnen Komponenten zudem einfach und kostengünstig zu
fertigen.
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Grundsätzlich kann
die Anbringung des Verriegelungselements an dem Korpuselement auf
beliebige Weise erfolgen, beispielsweise durch Einschrauben, Einrasten
oder durch eine klemmende, kraftschlüssige Fixierung. In einer Ausgestaltung
der Erfindung wird die Anbringung durch mindestens zwei Befestigungsabschnitte
am Verriegelungselement bewerkstelligt, die in einer bezüglich einer Längsachse
des Verriegelungselements senkrecht angeordneten Ebene verlaufen
und die durch Drehen des Verriegelungselements gegenüber dem
Korpuselement in korrespondierenden Aufnahmen am Korpuselement verankerbar
sind. Dadurch kann das Verriegelungselement wie bei einem Bajonettverschluss
besonders einfach mit nur einem Handgriff an dem Korpuselement angebracht
werden. Das Verriegelungselement kann eine zu der Längsachse symmetrische
Form mit einander gegenüberliegenden
Befestigungsabschnitten aufweisen. Das Verriegelungselement kann
einen Griffabschnitt aufweisen, der ein Ergreifen und Drehen des
Verriegelungselements erleichtert. Der Griffabschnitt kann beispielsweise
ein scheibenförmiger,
in der Ebene der Längsachse
angeordneter Abschnitt am unteren, von den Befestigungsabschnitten
entfernten Ende des Verriegelungselements sein. Relative Richtungs-
oder Ortsangaben wie oben, unten, usw. beziehen sich jetzt und im
Folgenden stets auf einen an einem aufrecht stehenden Trinkbehälter angeordneten
Verschluss.
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In
einer Ausgestaltung ist der mindestens eine Verriegelungsabschnitt
eine Rastnase, die an der Außenseite
des Mundstücks
und an dessen unterem Ende ausgebildet ist. Dadurch lässt sich
das Mundstück
einfach in die Durchgangsöffnung
des Korpuselements einsetzen und rastet automatisch ein.
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Das
Mundstück
weist eine Durchgangsöffnung
für ein
Getränk
auf und das Verriegelungselement ragt zumindest teilweise in die
Durchgangsöffnung
des Mundstücks
hinein, wenn das Mundstück
in die Durchgangsöffnung
des Korpuselements eingesetzt und das Verriegelungselement an der
Innenseite des Korpuselements angebracht ist. Dadurch kann die gewünschte Beschränkung der
Beweglichkeit des mindestens einen Verriegelungsabschnitt auf einfache
Weise von dem in die Durchgangsöffnung des
Mundstücks
hineinragenden Teil des Verriegelungselements bewirkt werden.
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In
einer Ausgestaltung ist das Mundstück im Wesentlichen zylindrisch
und an dem Korpuselement oder an dem Mundstück ist eine Dichtung angeordnet,
die unabhängig
von der Stellung des in das Korpuselement eingesetzten Mundstücks eine
Abdichtung zwischen Korpuselement und Mundstück bewirkt. Die Dichtung kann
beispielsweise ein O-Ring sein. Diese Dichtung hat mit dem Öffnen und
Schließen
einer Trinköffnung
nichts zu tun und sorgt unabhängig
von der Stellung des Mundstücks
dafür,
dass zwischen Korpuselement und Mundstück auch beim Verschieben des
Mundstücks
keine Flüssigkeit
austritt.
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In
einer Ausgestaltung weist das Verriegelungselement einen Schließabschnitt
auf, der die Durchgangsöffnung
des Mundstücks
in einer ersten Stellung des in die Durchgangsöffnung des Korpuselements eingesetzten
Mundstücks
freigibt und in einer zweiten Stellung des in die Durchgangsöffnung des
Korpuselements eingesetzten Mundstücks verschließt. Dadurch
wird ein besonders einfacher Aufbau erreicht. Insbesondere ist es
nicht erforderlich, zusätzlich
einen fest mit dem Korpuselement verbundenen Schließabschnitt
vorzusehen. Bevorzugt ist das Mundstück über einen bestimmten Längsabschnitt
verschieblich und befindet sich in der ersten Stellung am oberen
Ende des Längsabschnitts,
in der zweiten Stellung am unteren Ende des Längsabschnitts. Am Schließabschnitt
oder am mit dem Schließabschnitt
zusammenwirkenden Abschnitt des Mundstücks kann eine Dichtung angeordnet
sein, beispielsweise ein O-Ring.
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In
einer Ausgestaltung ist der Schließabschnitt an einem Zapfen
des Verriegelungselements ausgebildet, der von unten in die Durchgangsöffnung des
Mundstücks
hineinragt, wenn das Mundstück
in die Durchgangsöffnung
des Korpuselements eingesetzt und das Verriegelungselement an der
Innenseite des Korpuselements angebracht ist. Mit einem derartigen,
insbesondere kreisrunden Zapfen ist ein einfaches Verschließen einer
insbesondere kreisförmigen
Durchgangsöffnung
im Mundstück
einfach möglich.
Bevorzugt kann der Schließabschnitt
an einem Zapfen angeordnet sein, der im Bereich des Schließabschnitts
eine Verdickung aufweist. Der Zapfen kann sich konisch bis zu dem
Schließabschnitt
aufweiten, um eine automatische Zentrierung des Mundstücks zu erreichen.
Der Schließabschnitt
kann zylindrisch sein, wobei eine Abdichtung an der Mantelfläche vorgesehen
sein kann. Durch radial vom Schließabschnitt auf das Mundstück wirkende
Kräfte
kann eine Selbsthemmung des Mundstücks erreicht werden. Gleichzeitig
kann der Zapfen auf einfache Weise die erwünschte Beschränkung der
Verlagerbarkeit des mindestens einen Verriegelungsabschnitts ermöglichen.
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In
einer Ausgestaltung ist der Schließabschnitt am oberen Ende des
Zapfens ausgebildet und schließt
mit dem oberen Ende des Mundstücks
etwa bündig
ab, wenn das Mundstück
in seiner zweiten Stellung ist. Dadurch wird ein zuverlässiges Verschließen der Öffnung erreicht
und zugleich wird im geschlossenen Zustand eine Verunreinigung der Durchgangsöffnung verhindert.
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In
einer Ausgestaltung weist die Durchgangsöffnung des Mundstücks einen
Durchmesser auf, der am oberen Ende des Mundstücks dem Durchmesser des oberen
Endes des Zapfens entspricht und sich nach unten aufweitet. Die
Aufweitung kann kontinuierlich sein, bevorzugt ist jedoch ein stufenförmiger Verlauf.
Demgegenüber
kann der Zapfen einen gleichmäßigen Durchmesser
aufweisen, insbesondere in einem oberen Abschnitt. Dadurch ist bei geöffnetem
Verschluss in der ersten Stellung des Mundstücks ein Hindurchströmen der
Flüssigkeit zwischen
Zapfen und Mundstück
möglich,
und beide Komponenten weisen eine einfache Form auf.
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In
einer Ausgestaltung ist der Schließabschnitt in einem Abstand
vom oberen Ende des Mundstücks
angeordnet, wenn das Mundstück
in seiner zweiten Stellung ist. Diese Anordnung hat den Vorteil,
dass der Schließabschnitt
und der mit dem Schließabschnitt
zusammenwirkende Abschnitt des Mundstücks weniger anfällig gegenüber einer
insbesondere durch Kauen am Mundstück hervorgerufenen Verformung
ist. Dadurch wird die Dichtwirkung weniger von den üblichen
Verschleißerscheinungen beeinträchtigt.
In einer Ausgestaltung ist der Schließabschnitt am unteren Ende
des Zapfens angeordnet.
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In
einer Ausgestaltung ist der Schließabschnitt unterhalb der Durchgangsöffnung des
Korpuselements angeordnet. Wenn das Mundstück in seiner zweiten Stellung
ist, befindet sich der mit dem Schließabschnitt zusammenwirkende
Abschnitt des Mundstücks
somit innerhalb des Trinkbehälters.
Dort ist die Außenseite
des Mundstücks
dem Innendruck in dem Trinkbehälter
ausgesetzt. Dadurch kann bei kohlensäurehaltigen Getränken und
erhöhtem
Innendruck eine verbesserte Dichtwirkung erzielt werden. Dies gilt
insbesondere bei einem verhältnismäßig leicht
verformbaren Mundstück.
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In
einer Ausgestaltung sind zwei voneinander beabstandete Schließabschnitte
vorgesehen. Dadurch wird eine besonders sichere Dichtwirkung des
Verschlusses erzielt. Selbst wenn einer der beiden Schließabschnitte
bzw. ein mit diesem Schließabschnitt
zusammenwirkender Abschnitt des Mundstücks beschädigt ist, bleibt die Dichtwirkung
erhalten. Zusätzlich
ist es möglich,
den oberen Schließabschnitt
im Bereich des oberen Endes des Mundstücks anzuordnen. Im Gegensatz
zu einem einzigen Schließabschnitt
in einem Abstand vom oberen Ende Zapfens bzw. des Mundstücks in seiner
zweiten Stellung wird dadurch ein Entweichen von Flüssig keit
aus einem Bereich der Durchgangsöffnung
im Mundstück oberhalb
des unten angeordneten Schließabschnitts verhindert.
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In
einer Ausgestaltung ist der erste Schließabschnitt am oberen Ende des
Zapfens und der zweite Schließabschnitt
unterhalb davon an dem Zapfen ausgebildet, wobei der Durchmesser
des Zapfens im Bereich des zweiten Schließabschnitts ungefähr dem Durchmesser
des Mundstücks
in diesem Bereich entspricht, wenn das Mundstück in seiner zweiten Stellung
ist. Der Zapfen mit den Schließabschnitten kann
stufenförmig
sein. Dadurch ist eine einfache Formgebung mit zwei übereinander
angeordneten Verschließmechanismen
möglich.
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In
einer Ausgestaltung ist das Mundstück im in die Durchgangsöffnung des
Korpuselements eingesetzten Zustand gegenüber einer Längsachse des Korpuselements
und des Trinkbehälters
geneigt angeordnet. Dadurch ist eine besonders ergonomische Form
gefunden, die insbesondere ein vollständiges Entleeren des Trinkbehälters erleichtern
kann. Der Verschluss kann mit einem gewöhnlichen Trinkbehälter mit
waagerechter Öffnung
kombiniert werden. Bevorzugt beträgt der Neigungswinkel des Mundstücks ungefähr 45 Grad.
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In
einer Ausgestaltung ist eine schwenkbare Klappe vorgesehen, die
das Mundstück
in einem geschlossenen Zustand der Klappe abdeckt. Die Klappe kann
das Mundstück
vor Verunreinigung und Beschädigung
insbesondere beim Transport schützen. Die
Klappe ist am Korpuselement schwenkbar gehalten und kann daher auch
im geöffneten
Zustand nicht ohne weiteres von dem Korpuselement getrennt werden.
Darum kann sie nicht wie eine herkömmliche, aufsetzbare Kappe
bei der Benutzung verloren werden.
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In
einer Ausgestaltung ist die schwenkbare Klappe so angeordnet, dass
sie im geschlossenen Zustand ein Verschieben des Mundstücks aus
seiner zweiten Stellung heraus verhindert. Dadurch schützt die
Klappe vor einen unbeabsichtigten Öffnen des Verschlusses, beispielsweise
infolge von Erschütterungen
beim Transport. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Klappe im
geschlossenen Zustand unmmittelbar oberhalb des Mundstücks verläuft. Dadurch
wird zusätzlich
sichergestellt, dass die Klappe erst geschlossen werden kann, wenn
der Verschluss zuvor vollständig
geschlossen worden ist. Der Transport eines offenen oder teilweise
offenen Trinkbehälters
kann dadurch vermieden werden.
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In
einer Ausgestaltung weist die schwenkbare Klappe etwa die Form eines
Ausschnitts einer Kugelschale auf, wobei die Schwenkachse ungefähr durch
den Mittelpunkt der Kugelschale verläuft. In diesem Fall verschwenkt
die Klappe ähnlich
wie das Visier eines Helms ungefähr
in der von der Kugelschale definierten Fläche und bleibt stets nahe am Korpuselement.
Dadurch stört
sie nicht beim Trinken und wird weniger leicht beschädigt.
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In
einer Ausgestaltung ist das Korpuselement oberhalb der Befestigungseinrichtung
etwa halbkugelschalenförmig
und weist im Bereich der Durchgangsöffnung für das Mundstück eine
Einbuchtung auf. Dadurch ist das Mundstück sowohl vor Beschädigung geschützt als
auch gut zugänglich.
Insbesondere in Verbindung mit der geneigten Anordnung des Mundstücks und
mit der visierartig schwenkbaren Klappe weist der Verschluss in
dieser Ausgestaltung sowohl bei offener als auch bei geschlossener
Klappe eine besonders ergonomische und harmonische Form auf.
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In
einer Ausgestaltung ist ein Trinkbehälter vorhanden. Der Trinkbehälter kann
hinsichtlich seiner Abmessungen und sonstigen Eigenschaften auf
den Push-Pull-Verschluss
abgestimmt sein.
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Alle
die Anordnung und Ausgestaltung des Schließabschnitts bzw. der Schließabschnitte
betreffenden Ausgestaltungen sowie die Ausgestaltungen mit einer
schwenkbaren Klappe und/oder mit einem geneigt angeordneten Mundstück sind nicht
nur in Kombination mit dem erfindungsgemäßen, dreiteiligen Aufbau des
Push-Pull-Verschlusses von besonderem Vorteil, sie können alternativ
auch sinngemäß mit einem
herkömmlichen
Push-Pull-Verschluss kombiniert werden. Dabei sind das oder die
Schließelemente
dann nicht an einem gesonderten Verriegelungselement angeordnet,
sondern in der Regel fest mit dem Korpuselement verbunden. Ein derartiger Push-Pull-Verschluss
hat ein Korpuselement mit einer Befestigungseinrichtung, mit der
es dichtend und lösbar
mit einer Öffnung
des Trinkbehälters
verbindbar ist, und ein Mundstück,
das axial verschieblich an der dem Korpuselement angeordnet ist.
Wie aus dem Stand der Technik bekannt kann das Korpuselement entweder
eine Durchgangsöffnung
aufweisen, in der das Mundstück
geführt
ist, oder einen rohrförmigen Abschnitt,
dessen Außenseite
von dem Mundstück umgriffen
wird.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von in Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1:
ein erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Push-Pull-Verschlusses mit
geneigtem Mundstück
und schwenkbarer Klappe in einer Querschnittsdarstellung;
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2:
eine Querschnittsdarstellung entlang der in 1 mit A-A
bezeichneten Ebene;
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3:
eine Querschnittsdarstellung durch das Verriegelungselement entlang
der in 2 mit B bezeichneten Ebene;
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4:
ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Push-Pull-Verschlusses
im zusammengesetzten Zustand in einer Querschnittsdarstellung;
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5:
eine weitere Querschnittsdarstellung des Verschlusses aus 4 beim
Zusammensetzen;
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6:
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Trinkflasche mit Push-Pull-Verschluss.
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Der
in den 1 bis 3 im zusammengesetzten und geschlossenen
Zustand dargestellte Push-Pull-Verschluss besteht aus einem Korpuselement 10,
einem Mundstück 40 und
einem Verriegelungselement 80. Zusätzlich weist er eine schwenkbare
Klappe 100 auf.
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Das
Korpuselement 10 weist an seinem unteren Ende eine Befestigungseinrichtung
in Form eines Innengewindes 12 auf, das mit einem Außengewinde 112 an
der Öffnung
einer Trinkflasche 110 verbunden ist. Ein nach innen gewandter,
umlaufender Flansch 14 am Korpuselement 10 wird
beim Aufschrauben des Korpuselements 10 auf die Trinkflasche 110 gegen
den oberen Rand der Trinkflasche 110 gepresst, um eine
Abdichtung zu erzielen. Oberhalb des Innengewindes 12 weist
das Korpuselement 10 im Wesentlichen die Form einer Halbkugelschale auf,
deren Innenseite der Trinkflasche 110 zugewandt ist. Um
das Mundstück 40 herum
weist das Korpuselement 10 eine Einbuchtung 16 auf,
deren Form ebenfalls den Ausschnitt einer Kugelschale größeren Durchmessers
beschreibt. In der Mitte der Einbuchtung 16 hat das Korpuselement 10 eine Durchgangsöffnung 18,
in die das Mundstück 40 eingesetzt
ist. Die Durchgangsöffnung 18 und
das Mundstück 40 sind
gegenüber
der angedeuteten Längsachse 114 der
Trinkflasche 110 bzw. des Korpuselements 10 in
einem Winkel von ungefähr
45 Grad geneigt angeordnet. Um die Durchgangsöffnung 18 herum schließt sich
außen
an die Einbuchtung 16 ein rohrförmiger Abschnitt 20 des
Korpuselements 10 an. Nahe des oberen Endes des rohrförmigen Abschnitts 20 befindet
sich am Innendurchmesser eine Dichtung 22, die den Spalt
zwischen Mundstück 40 und
Durchgangsöffnung 18 abdichtet.
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Das
Mundstück 40 ist
im Wesentlichen kreiszylindrisch und weist am oberen Ende außen einen Wulst 42 auf,
der das Ergreifen des Mundstücks 40 mit
den Zähnen
erleichtert. Am Außenumfang
des unteren Endes des Mundstücks 40 sind
zwei gegenüberliegende
Verriegelungsabschnitte in Form von Rastnasen 44 ausgebildet.
Die Rastnasen 44 hintergreifen die Durchgangsöffnung 18 und
bilden einen Anschlag, der beim Herausziehen des Mundstücks 40 aus
der dargestellten zweiten Position, in der der Verschluss geschlossen
ist, in eine erste Position, in der der Verschluss geöffnet ist,
mit der Innenseite des Korpuselements 10 zusammenwirkt.
Die Rastnasen 44 weisen am unteren Ende jeweils eine Schräge 46 auf,
so dass sie beim Einsetzen des Mundstück 40 in die Durchgangsöffnung 18 des
Korpuselements 10 nach innen gepresst werden und ein einfaches
Einsetzen des Mundstücks 40 möglich ist.
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Das
Mundstück 40 weist
eine Durchgangsöffnung 48 auf,
deren Durchmesser über
den unteren Abschnitt des Mundstücks 40 konstant
ist und sich am oberen Ende des Mundstücks 40 unter Ausbildung
einer konischen Stufe 50 auf einen kleineren Durchmesser
verengt.
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Das
am besten in 2 erkennbare Verriegelungselement 80 weist
einen Zapfen auf, der von unten in das Mundstück 40 eingreift. Der
Zapfen hat einen oberen Abschnitt 82 mit gleichmäßigem Durchmesser,
dessen oberes Ende bündig
mit der Oberkante des Mundstücks 40 abschließt, wenn
das Mundstück 40 wie
dargestellt in seiner zweiten Position ist. Der Zapfen weitet sich
am unteren Ende des oberen Abschnitts 82 konisch auf einen
größeren Durchmesser
auf, der über
einen kürzeren,
unteren Abschnitt 84 des Zapfens annähernd konstant bleibt und sich
nach unten ungefähr
bis zum unteren Ende des Mundstücks 40 erstreckt,
wenn das Mundstück 40 in
seiner zweiten Position ist. Der Durchmesser des oberen Abschnitts 82 des
Zapfens entspricht dem Innendurchmesser der Durchgangsöffnung 48 des
Mundstücks 40 an
dessen oberem Ende. Dort bildet das obere Ende des oberen Abschnitts 82 des Zapfens
einen ersten Schließabschnitt.
Der Durchmesser des unteren Abschnitts 84 des Zapfens entspricht
dem Innendurchmesser der Durchgangsöffnung 48 des Mundstücks 40 an
dessen unterem Ende. Dort bildet der untere Abschnitt 84 des
Zapfens einen zweiten Schließabschnitt,
der in einem Abstand vom oberen Ende des Mundstücks 40 angeordnet
ist. Der untere Abschnitt 84 des Zapfens kann auch leicht
kegelförmig
oder mit einem viertelkugelförmigen
Oberflächenabschnitt
versehen sein, um eine optimale Dichtwirkung gegenüber der
Innenseite des Mundstücks 40 zu
erzielen.
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Zwischen
Durchgangsöffnung 48 des
Mundstücks 40 und
dem oberen Abschnitt 82 des Zapfens befindet sich ein Ringspalt 52,
durch den die Flüssigkeit
aus der Trinkflasche 110 strömen kann, wenn sich das Mundstück 40 in
einer zweiten, axial nach oben verschobenen Position, die in den
Figuren nicht dargestellt ist, befindet. Der Ringspalt 52 ist
so bemessen, dass die Rastnasen 44 des Mundstücks 40 nicht
eine Stellung gelangen können,
in der sie die Durchgangsöffnung 18 im
Korpuselement 10 nicht mehr hintergreifen, solange das
Verriegelungselement 80 am Korpuselement 10 angebracht
ist und das Mundstück 40 in
die Durchgangsöffnung 18 eingesetzt
ist. Dadurch wird ein vollständiges
Herausziehen des Mundstücks 40 aus
dem Korpuselement 10 im zusammengesetzten Zustand des Verschlusses
unmöglich
gemacht.
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Unterhalb
des unteren Abschnitts 84 des Zapfens befindet sich ein
nach außen
weisender, scheibenförmiger
Flansch 88, der einen Anschlag für das untere Ende des Mundstücks 40 bildet
und die Beweglichkeit der Mundstücks 40 nach
unten begrenzt. An den Flansch 88 schließt sich
nach unten ein scheibenförmiger
Griffabschnitt 86 an, an dem sich das Verriegelungselement 80 leicht
ergreifen und gegenüber
dem Korpuselement 10 drehen lässt. Der Griffabschnitt 86 verläuft in Richtung
der Längsachse
des Zapfens und somit senkrecht zu dem Flansch 88.
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In
einem Abstand zu dem Zapfen und parallel dazu weist das Verriegelungselement 80 zwei
gegenüberliegende,
voneinander beabstandete, über den
Flansch 88 und den Griffabschnitt 86 mit dem Zapfen
verbundene Stege 90 auf, die entsprechend dem zylindrischen
Mundstück 40 gebogen
sind und an ihren oberen Enden in zwei flächige Befestigungsabschnitte 92 münden, die
in einer Ebene senkrecht zur Längsachse
des Zapfens angeordnet sind. Die Befestigungsabschnitte 92 wirken
mit zwei korrespondierenden Aufnahmen 54 am Korpuselement 10 zusammen,
so dass das Verriegelungselement 80 mit einer einfachen
Drehbewegung am Korpuselement 10 anbringbar ist.
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In
der Querschnittsdarstellung der 3, die einen
Querschnitt entlang der Ebene B aus 2 nur durch
das Verriegelungselement 80 zeigt, sind die gebogenen Stege 90 und
der obere Abschnitt 82 des Zapfens gut erkennbar.
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Die
schwenkbare Klappe 100 hat im Wesentlichen die Form eines
Ausschnitts aus einer Kugelschale. Der Durchmesser der Kugelschale
entspricht ungefähr
dem Durchmesser der das Korpuselement 10 beschreibenden,
konzentrisch angeordneten Kugelschale. Die Schwenkachse der Klappe 100 verläuft annähernd durch
das Zentrum der beiden Kugelschalen, so dass die Klappe 100 beim
Verschwenken der Kontur des Korpuselements 10 folgt. In
der Querschnittsdarstellung der 1 erstreckt
sich die Klappe 100 über
einen Winkel von ungefähr
90 Grad, wobei sie im gezeigten geschlossenen Zustand die Einbuchtung 16 vollständig abdeckt.
An den Rändern der
Einbuchtung 16 liegt die Klappe 100 an der Außenseite
des Korpuselements 10 an. Die Klappe 100 verläuft unmittelbar
oberhalb des oberen Endes des Mundstücks 40 oder in einem
geringen Abstand davon, wenn das Mundstück 40 in seiner zweiten,
unteren und geschlossenen Stellung ist. Dadurch lässt sich
die Klappe 100 nur schließen, wenn das Mund stück in seiner
Schließstellung
ist. Zudem verhindert die geschlossene Klappe 100 ein Verrutschen
des Mundstücks 40 und
somit ein unbeabsichtigtes Öffnen
des Verschlusses. Wenn die Klappe 100 in vollständig geöffneter
Stellung ist (in den Figuren nicht gezeigt), liegt sie eng an der
Außenseite
des Korpuselements 10 an und gibt die Einbuchtung 16 vollständig frei.
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Zur
Beschreibung der weiteren Ausführungsbeispiele
werden die gleichen Bezugszeichen wie beim ersten Ausführungsbeispiel
verwendet, soweit die bezeichneten Teile sich hinsichtlich ihrer
Form oder Funktion entsprechen.
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Ein
zweites Ausführungsbeispiel
eines Push-Pull-Verschlusses ist in den 4 und 5 dargestellt.
Das Korpuselement 10 weist als Befestigungseinrichtung
einen umlaufenden Befestigungsflansch 30 auf, der klemmend
mit einem Überwurfring auf
dem Öffnungsrand
eines Trinkbehälters
gehalten werden kann. Ausgehend vom Befestigungsflansch 30 geht
das Korpuselement 10 in einer geschwungenen Linie in einen
rohrförmigen
Abschnitt 20 über,
der im Innern eine Durchgangsöffnung 18 zur
Aufnahme des Mundstücks 40 aufweist.
Das Mundstück 40 besteht,
wie auch das Mundstück
des ersten Ausführungsbeispiels,
aus einem verhältnismäßig weichen Kunststoff,
insbesondere aus einem thermoplastischen Elastomer. Um den oberen
Rand herum weist das Mundstück 40 einen
Wulst 42 auf. Das Mundstück 40 hat eine Durchgangsöffnung 48,
deren Durchmesser von oben nach unten kontinuierlich zunimmt. Am
unteren Ende außen
weist das Mundstück 48 zwei
gegenüberliegende
Rastnasen 44 auf, die die Durchgangsöffnung 18 im Korpuselement 10 im unverformten
Zustand des Mundstücks 40 hintergreifen,
wie in 4 dargestellt.
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Das
Korpuselement 10 weist an der Innenseite zwei gegenüberliegende
Aufnahmen 54 auf, in denen zwei Befestigungsabschnitte 92 eines
Verriegelungselements 80 gehalten sind. Die Befestigungsabschnitte 92 sind über je einen
Steg 90 mit einem Griffabschnitt 88 und einem
entlang der Längsachse
des Verriegelungs elements 80 angeordneten Zapfen 94 verbunden.
Der Zapfen 94 ist innen hohl, am unteren Ende offen und
am oberen Ende geschlossen, wo er mit einem scheibenförmigen Abschnitt 96 bündig mit
dem Mundstück 40 abschließt. Der
Zapfen 94 ist entsprechend der Durchgangsöffnung 48 im
Mundstück 40 konisch,
so dass er mit seiner gesamten Mantelfläche in Kontakt mit dem Mundstück 40 kommt,
wenn sich dieses in seiner unteren, geschlossenen Stellung befindet.
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5 illustriert
das Zusammensetzen des Push-Pull-Verschlusses. In einem ersten Schritt
wird das Mundstück 40 von
oben in die Durchgangsöffnung 18 des
Korpuselements 10 eingesetzt, wobei die Rastnasen 44 zusammengedrückt werden.
Dieser Zustand des Mundstück 40 ist
in 5 gezeigt. Das Mundstück 40 wird dann so
weit wie möglich
in das Korpuselement 10 eingeschoben, wobei die Rastnasen 44 sich
wieder in den unverformten Zustand zurückbiegen und die Durchgangsöffnung 18 des
Korpuselements 10 hintergreifen. Dieser Zustand ist in 5 ausschnittsweise
mit gestrichelten Linien dargestellt. Anschließend wird in einem zweiten
Schritt das Verriegelungselement 80 von unten mit dem Zapfen 94 in
die Durchgangsöffnung 48 des Mundstücks 40 eingeführt, wie
in der 5 gezeigt. Danach wird das Verriegelungselement 80 weiter nach
oben geschoben und mit seinen Befestigungsabschnitten 92 in
den korrespondierenden Aufnahmen 54 am Korpuselement 10 unter
Ausführen
einer Drehbewegung verankert. Es ergibt sich der zusammengesetzte
Zustand des Verschlusses, der in 4 gezeigt
ist.
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In
der perspektivischen Ansicht der 6 ist ein
weiteres Ausführungsbeispiel
gezeigt, das weitgehend mit dem ersten Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 übereinstimmt.
Gut zu erkennen ist das halbkugelförmige Korpuselement 10 mit
der Einbuchtung 16 und dem in der Mitte der Einbuchtung 16 angeordneten
Mundstück 40.
Das Korpuselement 10 ist auf eine Trinkflasche 110 aufgesetzt.
Nahe dem unteren Rand des halbkugelförmigen Abschnitts des Korpuselements 10 ist
auf beiden Seiten des Korpuselements 10 ein kurzer Gelenkzapfen 24 ausgebildet,
auf dem die Klappe 100 mit einer entsprechenden Öffnung schwenkbar angeordnet
ist. Im gezeigten geöffneten
Zustand der Klappe 100 ist diese eng anliegend an der Oberseite
des Korpuselements 10 angeordnet, wobei die auf der anderen
Seite des Korpuselements 10 befindliche Einbuchtung 16 vollständig frei
zugänglich
ist. In geschlossenem Zustand ist die Klappe 100 hingegen über die
Einbuchtung 16 geschwenkt und verläuft nahe an deren Rand oder liegt
daran an, so dass die Einbuchtung 16 und insbesondere das
Mundstück 40 vor
Verschmutzung geschützt
ist. Außerdem
verläuft
die Klappe 100 dann unmittelbar oberhalb des oberen Endes
des Mundstücks 40,
so dass ein versehentliches Öffnen des
Verschlusses, beispielsweise infolge von Vibrationen, zuverlässig unterbunden
wird. Ein unterhalb der Gelenkzapfen 24 umlaufender Ring 26 steht
von der halbkugelförmigen
Oberfläche
des Korpuselements 10 etwas vor und bildet auf beiden Seiten
einen Anschlag für
die schwenkbare Klappe 100.
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In
allen Ausführungsbeispielen
sind das Korpuselement 10, das Mundstück 40 und das Verriegelungselement 80 jeweils
einteilig aus Kunststoff gefertigt, insbesondere in einem Spritzgießverfahren.