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Die
Erfindung betrifft ein hydraulisches Pressgerät mit einem
Festteil und einem Bewegungsteil, wobei das Bewegungsteil durch
einen Hydraulikkolben relativ zu dem Festteil bewegt wird und mittels einer
Rückstellfeder in eine Ausgangsstellung zurückbewegbar
ist, wobei die Rückbewegung in Abhängigkeit von
einem vorbestimmten, einstellbaren Pressdruck durch Öffnen
eines Rücklaufventils erfolgt.
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Derartige
hydraulische Pressgeräte sind bereits in verschiedenen
Ausgestaltungen bekannt geworden. Es wird beispielsweise auf die
EP 0 944 937 B1 ,
die
WO 03/084719 und
die
DE 10 2006
026 552 A1 verwiesen.
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Aus
erstgenannter Druckschrift ist es in diesem Zusammenhang auch bekannt,
den Pressdruck dadurch einzustellen, dass mittels einer Schraube die
Federvorspannung auf das Rückschlagventil geändert
wird. Jedoch erweist sich eine derartige Verstellmöglichkeit
im Hinblick auf auszuführende Arbeiten als mitunter nachteilig.
Bei einer nicht zutreffenden Verstellung des Druckes, der ggf. auch
erst empirisch gefunden werden muss, kommt es zu Fehlverpressungen.
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Hiervon
ausgehend stellt sich der Erfindung die Aufgabe, das bekannte hydraulische
Pressgerät so auszugestalten und weiterzubilden, dass Pressvorgänge,
die unterschiedliche Pressdrücke erfordern, zuverlässig
durchgeführt werden können.
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Eine
mögliche Lösung dieser Aufgabe ist nach einem
ersten Erfindungsgedanken durch den Gegenstand des Anspruches 1
gegeben, wobei darauf abgestellt ist, dass der einstellbare Pressdruck stufenweise
verstellbar ist. Erfindungsgemäß ist erkannt worden,
dass eine gewünschte Verstellbarkeit des Pressdruckes durch
eine stufenweise Verstellbarkeit der Anforderung ganz besonders
ge recht wird, zuverlässig bei unterschiedlichen Pressdrücken Verpressungen
bzw. einen Arbeitszyklus des Gerätes durchzuführen.
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Im
Hinblick auf eine Verstellung des Pressdruckes, die in dem nachstehend
angegebenen Zusammenhang bevorzugt, aber nicht zwingend stufenweise
erfolgt, ist bei einem insbesondere langgestreckt ausgebildeten
Pressgerät gemäß einer weiteren Lösung
der Erfindung vorgesehen, dass zur Verstellung des vorbestimmten
Pressdruckes ergänzend zu ansonsten am Gerät ausgebildeten
Druck-/Kipp- und/oder Schiebeschaltern ein als Drehschalter ausgebildetes
Verstellteil vorgesehen ist, das umfangsversetzt zu den Druck-/Kipp-
und/oder Schiebeschaltern angeordnet ist und eine Ausformung zur
Betätigung mittels eines Hilfsmittels aufweist. Zudem ist dieser
Drehschalter auch bevorzugt umfangsversetzt zu den genannten anderen
Schaltern (die unter sich schon umfangsversetzt zueinander angeordnet
sein können) angeordnet. Während die erstgenannten Schalter
unter sich bevorzugt auf einer gemeinsamen Längsebene (es
kann sich auch um einen Längsebenenbereich handeln) liegen,
wenn auch gegebenenfalls um 180° versetzt zueinander, gedreht um
eine Längsachse des Gerätes, liegt der neu vorgesehene
Drehschalter gleichsam dazwischen. Beispielsweise in einem Bereich
der einer Drehung von 70 bis 110°, bevorzugt ca. 90°,
um die Längsachse, ausgehend von einem der anderen Schalter,
entspricht. In Richtung zum Arbeitskopf hin gesehen, liegt der Drehschalter
bevorzugt um eine Linksdrehung versetzt, ausgehend von den oberen
Schaltern. Hierdurch ist ein hohes Maß an Sicherheit erreicht, dass
keine versehentliche oder beiläufige Verstellung des Druckes
vorgenommen wird. Dadurch, dass der Drehschalter nicht entsprechend
den anderen als Druck-/Kipp- oder Schiebeschalter ausgebildet ist,
ist seine Besonderheit auch auf diese Weise gekennzeichnet. Die
weitere Ausformung an dem Drehschalter, um eine Betätigung
mittels eines Hilfsmittels, etwa einer einfachen Münze,
vornehmen zu können, ist wesentlich dafür, dass
nur eine bewusste und überlegte Verstellung des Drehschalters
erfolgt.
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Bevorzugt
ist insoweit, dass der Drehschalter an seinem Betätigungsende
mit einem Betätigungsring versehen ist. Der Betätigungsring
ist verschwenkbar bevorzugt auch verdrehbar (in seiner Umfangsrichtung,
also im Sinne eines Durchsteckens durch das Betätigungsende)
an dem Betätigungsende gehaltert. Er durchsetzt hierzu
eine als Bohrung ausgebildete Halterungsöffnung in dem
Betätigungsende. Mit Hilfe der durch den Betätigungsring
erreichten Kraftübersetzung kann der Drehschalter geeignet
betätigt werden. Da ein solcher Betätigungsring
aber im nicht benutzten Zustand in einer nicht unmittelbar zur Handhabung
geeigneten Stellung abgeklappt herunterhängt, ist auch
insofern die gewünschte Sicherheit gegeben.
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Bevorzugt
kann auch diese Ausführungsform mit der stufenweisen Verstellbarkeit
zusammengeführt vorgesehen sein.
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Weitere
Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung,
oftmals in ihrer bevorzugten Zuordnung zum Gegenstand des Anspruches
1 oder des Anspruches 2 oder zu Merkmalen weiterer Ansprüche
erläutert. Sie können aber auch einer Zuordnung
zu nur einzelnen Merkmalen des Anspruches 1 oder des Anspruches
2 oder eines jeweiligen weiteren Anspruches oder jeweils unabhängig
von Bedeutung sein.
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In
weiterer Einzelheit ist auch bevorzugt, dass der Pressdruck ohne
Werkzeug, d. h. ohne ein Mittel, das im Sinne eines Handwerkzeuges
wie etwa eines Schraubendrehers oder einer Zange gesondert mitzuführen
ist, verstellt werden kann. Hierunter fällt nicht, dass
es mittels eines alltäglichen Hilfsmittels, wie angesprochen,
etwa einer Münze, verstellt werden kann.
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Im
Einzelnen ist auch bevorzugt, dass die Verstellung des Pressdruckes
durch ein als drehbar angeordnetes Stufenteil ausgebildetes Verstellteil
erfolgt. Das Stufenteil hat in sich bereits die Abstufung, die zu
der gewünschten stufenweisen Verstellung des Pressdruckes
korrespondiert. Im Weiteren kann die Verstellung des Pressdruckes
ergänzend oder alternativ auch durch ein selbsthemmendes
Schraubteil erfolgen; dieses hat beispielsweise in seiner Beaufschlagungsspitze
eine schneckenradförmige Ausgestaltung.
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Hinsichtlich
der Verstellbarkeit mittels eines Hilfsmittels ist bevorzugt, dass
das Verstellteil in seinem außen vorstehenden Bereich eine
Schlitzführung aufweist. Das Verstellteil kann aber auch
lediglich einwirkend auf das Stufenteil oder das Schraubteil oder
ein sonstiges Einstellteil vorgesehen sein.
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Im
Einzelnen ist auch weiter bevorzugt, dass die Verstellung des Pressdruckes
durch Verstellung des Auslösedruckes des Rücklaufventils
erfolgt. Insbesondere wenn dieses, wie aus der eingangs genannten
EP 0 944 937 B1 bekannt,
als automatischer Rücklauf ausgebildet ist. Hierbei ist
bevorzugt, dass das Stellteil einen Überfangtopf der Feder
des Rückschlagventils beaufschlagt. Der Überfangtopf
kann sich grundsätzlich, wäre er nicht durch das
Verstellteil bewegungsgehindert, in Richtung nach außen
frei bewegen. Es kann eine absolute Grenze, etwa durch einen gesondert
ausgebildeten Anschlag vorgesehen sein. Dies kann etwa montage-
oder demontagetechnische Vorteile haben.
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Insofern
von auch eigenständiger Bedeutung für die Erfindung
ist, dass ein Ventiltopf des Rücklaufventils, gegen welchen
ein die Ventilspitze aufweisender Ventilschaft federabgestützt
ist, in einem Aufnahmezylinder frei beweglich aufgenommen ist. Der Ventiltopf
kann sich entsprechend in Richtung der Zylinderachse des Aufnahmezylinders
grundsätzlich frei bewegen. In beiden Richtungen. Jedoch
ist insoweit vorgesehen, dass – nur die Bewegung des Ventiltopfes
entgegen der Schließrichtung des Ventils gehindert ist.
Und zwar durch das bereits beschriebene Verstellteil. Die Bewegungshinderung
ist ent sprechend im Hinblick auf die Stellung des Ventiltopfes in Axialrichtung
des Zylinders änderbar.
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Auch
kann es bevorzugt sein, insbesondere dann, wenn das genannte Rücklaufventil,
auf welches das Verstellteil, bpw. der Drehschalter, einwirkt, mit
einer Bewegungsrichtung angeordnet ist, die der Ausrichtung der
Längsachse des Gerätes entspricht, dieses Verstellteil
relativ zu einer Mittel-Längsachse des Verpressgerätes
im Bereich des Rücklaufventils windschief, etwa in einer
windschiefen Bohrung, anzuordnen. Die Bohrung verläuft
windschief zu der Längsachse des Verpressgerätes.
In einer Projektion schneiden sich also das Verstellteil und die
Mittel-Längsachse, während sie in einem Querschnitt senkrecht
zur Mittel-Längsachse des Gerätes aneinander vorbeilaufen.
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Gegenstand
der Erfindung ist weiterhin ein hydraulisches Pressgerät
mit einer Pumpe zur Förderung von Hydraulikmittel, einem
Gehäuse, einem Fest- und einem Bewegungsteil, wobei das
Bewegungsteil durch einen hydraulischen Kolben relativ zu dem Festteil
bewegt wird und mittels einer Rückstellfeder in eine Ausgangsstellung
zurückbewegbar ist.
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Zum
Stand der Technik ist auch in diesem Zusammenhang auf die bereits
eingangs genannten Druckschriften zu verweisen.
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Bei
den genannten, eingangs aufgeführten hydraulischen Pressgeräten
ist jeweils ein Druckkolben vorgesehen. Es besteht jedoch auch ein
Bedarf, ein solches Pressgerät mit einem Zugkolben auszubilden.
Entsprechend stellt sich die Aufgabe, ein hydraulisches Pressgerät
wie vorstehend angegeben, in einfacher Weise als Pressgerät
mit einem Zugkolben auszubilden.
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Eine
mögliche Lösung dieser Aufgabe ist dadurch gegeben,
dass in einem ersten Topfteil, das mit einer von dem Hydraulikmittel
beaufschlagten Bodenau ßenfläche eines Topfbodens
angeordnet ist, ein als Zugkolben wirkender Hydraulikkolben angeordnet
ist, der durch dasselbe, das Topfteil beaufschlagende Hydraulikmittel
zur Bewegung in Richtung auf den Topfboden beaufschlagt ist. Hiermit
ergibt sich vorteilhaft, dass die ursprüngliche Ausgestaltung
des Gerätes im Hinblick auf einen Druckkolben bis hin zu
dem den Druckkolben eigentlich aufnehmenden Zylinder praktisch nicht
geändert werden muss. Anstatt des Druckkolbens wird das
Topfteil eingesetzt, in welchem dann (erst) der Zugkolben angeordnet
ist. Hiermit ist zwar in der Regel verbunden, dass nur ein Teil
der maximal entwickelbaren hydraulischen Kraft im Hinblick auf den
Zugkolben genutzt ist. In vielen Anwendungsfällen, in denen
es aber nicht auf die im Hinblick auf den Druckkolben mögliche
sehr hohe hydraulische Kraft ankommt, ist eine solche Ausgestaltung
jedoch ohne Weiteres verwendbar und auch vorteilhaft. Im Hinblick
auf eine beispielhafte Anwendung wird etwa auf die
DE 198 34 003 A1 verwiesen,
wobei der Zugkolben anstelle des dort beschriebenen Schubelementes
tritt und die Kraftaufbringung entsprechend nicht durch eine Handzange
sondern durch die motorisch unterstützte Hydraulikbeaufschlagung
erfolgt.
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In
weiterer Einzelheit ist bevorzugt, dass der Zugkolben als Hohlkolben
ausgebildet ist. Weiter ist bevorzugt, dass die Rückstellfeder
sich einerseits an dem Topfboden des Topfteils (innenseitig) und
andererseits in dem Zugkolben abstützt. Der Zugkolben ist entsprechend
dem Topfboden zugeordnet bevorzugt geöffnet, wobei kann
die Druckfeder auch in den Zugkolben – gegebenenfalls über
einen wesentlichen Teil ihrer Länge – eingeführt
sein kann. Dies erbringt auch einen sicheren Halt und eine sichere
Aufnahme der der Zurückstellung des Kolbens dienenden Druckfeder.
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Bevorzugt
ist auch, dass das Topfteil durch einen mit dem Gehäuse
verschraubten Gegenhalter an einer Bewegung gehindert ist. Obwohl
das Topfteil im Zuge der Betätigung des Pressgerätes
mit einer erheblichen Kraft beaufschlagt wird, führt es
keine oder keine wesentliche Axialbewegung aus. Die Kräfte
sind vielmehr im Gehäuse des Gerätes aufgenommen.
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Weiter
ist bevorzugt, dass die an dem Topfteil durch das Hydraulikmittel
beaufschlagte Fläche größer ist als die
an dem Zugkolben durch das Hydraulikmittel beaufschlagte Fläche.
Ein entsprechend geringer Anteil der Kraft wird tatsächlich
dann in die Zugkraft umgesetzt. Ersichtlich ergibt dies aber auch konstruktive
Freiheiten, dieses Verhältnis relativ einfach zu variieren.
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Das
Hydraulikmittel umströmt bevorzugt das Topfteil. Hierbei
kann das Hydraulikmittel durch einen Spalt zwischen einem Zylinderabschnitt
des Gehäuses, in dem das Topfteil angeordnet ist, und einer
Innenwand des Zylinderteils strömen.
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Weiter
ist auch bevorzugt, dass das Topfteil mit Ausnahme an dem Topfteil
selbst ausgeformter Dichtungsvorsprünge oder Dichtungsrippen
dichtungsfrei angeordnet ist. Das Topfteil benötigt im
Hinblick auf die bevorzugt angegebene Funktion keine gesonderte
Dichtung, etwa im Sinne eines O-Ringes, zu dem aufnehmenden Zylinder
und auch nicht in Bezug auf den darin angeordneten Zugkolben. Die
Abdichtung nach außen kann im Bereich des Gegenhalters
gegeben sein.
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Die
Hydraulikmittel-Beaufschlagungsfläche des Zugkolbens ist
weiter bevorzugt kreisringförmig ausgebildet.
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Nachstehend
ist die Erfindung weiter anhand der beigefügten Zeichnung
erläutert, die aber lediglich ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung darstellt. Hierbei zeigt:
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1 eine
perspektivische Gesamtansicht des Pressgerätes, wobei die
Gestaltung des Arbeitgerätevorsatzes nicht im Einzelnen
dargestellt ist;
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2 einen
Schnitt durch den Gegenstand gemäß 1,
geschnitten entlang der Linie II-II;
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3 eine
Herausvergrößerung des Bereichs III in 2;
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4 einen
Schnitt entlang der Linie IV-IV in 2, bei ungeschnittenem
Verstellteil;
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5 eine
perspektivische Darstellung des entsprechend 4 geschnittenen
Pressgerätes;
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6 eine
Darstellung gemäß 3 bei verstelltem
Verstellteil;
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7 eine
Darstellung gemäß 4 bei verstelltem
Verstellteil;
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8 eine
Darstellung gemäß 5 bei verstelltem
Verstellteil;
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9 eine
teilweise aufgeschnittene, teilweise perspektivische Darstellung
der Zugkolbenanordnung.
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Dargestellt
und beschrieben ist, zunächst mit Bezug zu
1 ein
hydraulisches Pressgerät
1 mit – vgl.
2 – einem
Festteil
2 und einem Bewegungsteil
3. Das Bewegungsteil
3 wird
durch einen als Zugkolben ausgebildeten Hydraulikkolben
4 relativ
zu dem Festteil
2 bewegt. Schon der Zugkolben
4 allein kann
als Bewegungsteil angesehen werden. Das Bewegungsteil
3 ist
mittels der Rückstellfeder
5, die beim Ausführungsbeispiel
unmittelbar auf den Zugkolben
4 wirkt, in seine Ausgangsstellung
zurückbewegbar. Die Rückbewegung des Bewegungsteils
3 bzw.
des Zugkolbens
4 erfolgt auf das Erreichen eines vorbestimmten
Pressdruckes hin. Bei Erreichen des vorbestimmten Pressdruckes öffnet
sich das Rücklaufventil
6. Beim Ausführungsbeispiel
ist das Öffnen des Rücklaufventils
6 durch
das Erreichen eines Schwelldruckes erzielt, wie dies auch in Einzelnen
in der bereits eingangs genannten
EP
0 944 937 beschrieben ist. Der Offenbarungsgehalt dieser Druckschrift
wird hiermit, insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung, Funktion
und Anordnung des Rücklaufventils und zugehöriger
Funktionselemente wie Hydraulikleitungen, Motor etc., auch zum Zwecke,
Merkmale in dieser vorbekannten Druckschrift in Ansprüche
vorliegender Anmeldung einzufügen, vollinhaltlich in die
Offenbarung vorliegender Anmeldung mit einbezogen.
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Alternativ
könnte die Rückbewegung auch entsprechend einer
Ausführungsform ausgelöst werden, wie sie etwa
in der
DE 195 35 691
C1 beschrieben ist.
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Der
Pressdruck, bei welchem die Auslösung erfolgt, ist mittels
eines Stufenteils 7 stufenweise verstellbar. Das Stufenteil
ist drehbar angeordnet. Es ist in sich langgestreckt ausgebildet,
mit einer Stufen-Beaufschlagungsspitze 8 und einem nach
außen freikragend ragenden Betätigungsende 9.
In seinem nach außen freikragenden Bereich kann es eine Schlitzführung
aufweisen. Auf Grund einer solchen Schlitzführung kann
es beispielsweise durch Einstecken einer Münze oder eines
anderen scheibenförmigen Teils oder Flachteils ver dreht
werden. Andererseits ist eine Verdrehung allein mit den Fingern
nur relativ schwer möglich. Dies unterstützt die
Zielrichtung, dass nur bewusst und einfach eine Druckverstellung
durchgeführt werden können soll.
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Beim
Ausführungsbeispiel ist das Betätigungsende 9 mit
einem Betätigungsring 10 versehen, der verschenkbar
und bevorzugt auch verdrehbar eine in dem Betätigungsende 9 ausgebildete
Halterungsöffnung durchsetzt. Mit Hilfe der durch den Betätigungsring 10 erreichten
Kraftübersetzung kann das Stufenteil 7 handhabungsgünstig
verdreht werden.
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Mit
Ausnahme dieses drehend zu betätigenden Stufenteils sind
an dem Pressgerät 1 nur noch ein Schiebeschalter 11a (Notschalter),
der auch als Wippschalter ausgebildet sein kann, bzw. ein Druckschalter 12 (auch
dieser kann alternativ als Wippschalter ausgebildet sein), die zur
Betätigung bzw. zum Not-Ausdienen, vorgesehen. Darüber
hinaus noch ein Verriegelungsknopf 13, zum Abnehmen der Akku-Einheit.
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Die
Betätigung ist im Einzelnen beim Vergleich der 4, 5 und 7, 8 bzw. 3, 6 zu
entnehmen. Die Stellung des Stufenteils ist in den 4 und 5,
sowie 7 und 8 jeweils gleich. Wie ersichtlich
weist das Stufenteil 7 eine exzentrisch zu seiner Mittelachse
Y-Y – bei einer grundsätzlichen Ausbildung als
rotationssymmetrisches Teil – angeordnete Betätigungsspitze 8 auf,
die als quaderförmiges Flachteil gebildet ist, mit drei
Schmalseiten und zwei Breitseiten. In der Stellung der 7, 8 wirkt
das Stufenteil mit einer Schmalseite der Betätigungsspitze
auf den Ventiltopf 11 des Rücklaufventils 6.
In der Stellung der 4, 5 dagegen
mit der Breitseite, nachdem das Stufenteil um 90° verschwenkt
wurde. An dem Boden des Ventiltopfes 11, vermittels der
Durchtrittsringkörper 14, ist die Druckfeder 13 abgestützt
ist, die andernends auf das gegenüber dem Ventiltopf 11 frei
bewegliche Beaufschlagungsteil 15 einwirkt, welches wiederum
auf den Ventilschaft 16 einwirkt, vermittels eines daran
ausgebildeten Kragens 17. Die Durchtrittsringkörper 14 (grundsätzlich
ist eine ausreichend) sind auch Dichtungskörper.
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Zufolge
der Druckfeder 13 liegt der Ventiltopf 11, mittels
seines Außenbodens 18, ständig an der Betätigungsspitze
des Stufenteils an. Je nach Drehstellung des Stufenteils ist der
Ventiltopf 11 relativ zu dem Zylinder 12 mehr
oder weniger nach außen herausgefahren. In den 2, 3 und 6 ist
der beispielsweise mögliche Verfahrweg mit a angegeben.
Im Verschlusszustand des Rücklaufventils 6 ergibt
sich je nach Stellung des Stufenteils ein größerer oder
kleiner Abstand zwischen dem hier durch die Durchtrittskörper 14 gegebenen,
ersten Widerlager der Druckfeder, und dem durch das Anschlagteil
gegebenen zweiten Widerlager der Druckfeder. Beide Widerlager sind
beweglich. Das erste Widerlager ist betrieblich automatisch beweglich.
Das andere Widerlager ist willentlich beweglich.
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Der
Ventilschaft 11 ist relativ zu den Ringkörpern 14 axial
bewegbar.
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Im Übrigen
ist zu erkennen, dass axial parallel gerichtet zu dem Ventilschaft
16,
der im Wesentlichen parallelgerichtet ist zu einer Mittellängsachse des
Pressgerätes, ein Pumpkolben
19 angeordnet ist.
Bei der Pumpe handelt es sich bevorzugt um eine mehrstufige Pumpe,
wie sie beispielsweise in der
WO
99/04165 beschrieben ist. Der Offenbarungsgehalt dieser
Druckschrift wird hiermit auch voll inhaltlich in die Offenbarung
vorliegender Anmeldung einbezogen, auch zu dem Zwecke, Merkmale
dieser vorbekannten Druckschrift insbesondere im Hinblick auf die
Ausbildung der Pumpe in die Ansprüche vorliegender Anmeldung
mit einzubeziehen.
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Die
Bewegung des Ventiltopfes 11 im Hinblick auf die verschiedenen
Stellungen des Stufenteils ist einem Vergleich der 3 und 6 zu
entnehmen.
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Mit
Bezug insbesondere zu 2 ist die Ausgestaltung des
Zugkolbens 4 im Einzelnen erläutert.
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Innerhalb
des Festteils bzw. des Gehäuses ist zunächst ein
Topfteil 20 angeordnet. Der Topfbodens 21 des
Topfteils 20 ist der Pumpe zugeordnet angeordnet. Ersichtlich
ist ein spaltartiger Raum 22 verblieben, in welchen die
Hydraulikflüssigkeit zunächst eingepumpt wird.
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Das
Topfteil ist an seiner zylindrischen Topfwandung mit zwei axial
distanzierten Flachrippen 23, 24 ausgebildet,
welche Flachrippen über ihren Umfang unterbrochen ausgebildet
sind. Diese Unterbrechungen sind mit Bezug zu der Darstellung in 2 jeweils
daran zu erkennen, dass gegenüberliegend zu den Vorsprüngen,
zu welchen die Bezugszeichenlinien der Bezugszeichen 22, 23 reichen,
keine Vorsprünge dargestellt sind. Über diese
einen Längs-Förderweg öffnende Unterbrechungen
der Flachrippen 23, 24 strömt Hydraulikflüssigkeit
in den Raum 25, der einerseits von einer Stirnseite einer Wandung
des Topfteils 20 begrenzt ist und andererseits von einer
zugeordneten Stirnseite des Gegenhalters 26. Der Gegenhalter 26 hat
neben seiner Halterungsfunktion eine Abdichtfunktion. Ersichtlich
sind hierfür die Dichtringe 27, 28 für
eine Abdichtung nach innen in Bezug auf den Zugkolben 4 und
nach außen zur Gehäusewandung vorgesehen. Der
Gegenhalter 26 ist weiter überfangen von einer
Schraubkappe 29, die letztlich die zugfeste Verbindung
zum Gehäuse 2 erbringt.
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Wie
weiter zu erkennen ist, ist der Raum 25 durch eine über
den Umfang vorgenommene Aussparung in der Wandung des Gegenhalters
bzw. des Topfteils erreicht. Auf einem wesentlichen Teil des Umfangs
liegen der Gegenhalter und das Topfteil unmittelbar einander an,
so dass das Topfteil hierdurch an einer Bewegung nach außen
gehindert.
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Über
den Raum 25 strömt Hydraulikflüssigkeit
auf die Ringfläche 30 des Zugkolbens, so dass dieser
nach unten bzw. in Richtung auf die Pumpe bei Druckbeaufschlagung
bewegt wird. Dies entgegen der Wirkung der Druckfeder 5.
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Mit
dem Zugkolben 4 ist beim Ausführungsbeispiel ein
Rohrteil 31 starr verbunden. Bei Betätigung des
Hydraulikgerätes wird entsprechend das Bauteil 31 angezogen,
also zusammen mit dem Zugkolben 4 in Richtung auf die Pumpe
bzw. in Richtung nach innen bewegt.
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Beim
Ausführungsbeispiel ist weiter zentral zu dem Rohrteil 31 ein
Stangenteil 32 angeordnet, das in einem Querstift 33 schraubgehaltert
ist. So können bei Betätigung des Pressgerätes
diese beiden Teile relativ zueinander bewegt werden, wobei das Stangenteil 32 tatsächlich
stillstehend ist. Das beim Ausführungsbeispiel rohrartig
ausgebildete und mit dem Zugkolben 4 beispielsweise verschweißte Bewegungsteil 3 weist
hierzu, zur Ermöglichung einer Relativbewegung zu dem Standteil 32 und
dem Querstift 33, ein Langloch 34 auf. Dergleichen
kann etwa zum Setzen eines Hohlnietes oder dergleichen verwendet
werden.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich.
In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt
der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0944937
B1 [0002, 0013]
- - WO 03/084719 [0002]
- - DE 102006026552 A1 [0002]
- - DE 19834003 A1 [0019]
- - EP 0944937 [0036]
- - DE 19535691 C1 [0037]
- - WO 99/04165 [0044]