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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Kantenverbinder für
ein Solarmodul mit wenigstens einer Diode, die in dem Kantenverbinder
angeordnet ist und mindestens einen elektrischen Anschlussbereich aufweist
zur elektrischen Verbindung der Diode. Weiterhin betrifft die Erfindung
einen Steckverbinder, der eingerichtet ist zur Verbindung mit einem
derartigen Kantenverbinder, sowie eine Verbindungsanordnung für
ein Solarmodul mit einem derartigen Kantenverbinder und einem derartigen
Steckverbinder. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Solarmodul
zur photovoltaischen Erzeugung elektrischer Energie mit einem derartigen
Kantenverbinder.
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Ein
photovoltaisches Solarmodul umfasst typischerweise eine Schichtenanordnung
mit beispielsweise einer rückseitigen und einer vorderseitigen Glasabdeckung
mit geringem Adsorptionsgrad, wobei einzelne Solarzellen zur photovoltaischen
Erzeugung von elektrischer Energie zwischen diesen Glasabdeckungen
angeordnet sind. Solarmodule dieser Art werden üblicherweise
unter mechanischer und elektrischer Verbindung zu Solarmodulanordnungen zusammengesetzt,
wobei die elektrischen Anschlusssysteme der unterschiedlichen Solarmodule zur
elektrischen Verschaltung ihrer jeweiligen Solarzellen durch entsprechende
elektrische Verbindungseinrichtungen miteinander verbunden werden.
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Ein
photovoltaisches Solarmodul in Plattenform ist insbesondere aus
EP 0 798 787 A2 bekannt. Darin
ist ein photovoltaisches Solarmodul in Plattenform beschrieben,
insbesondere zur Verwendung als Fassaden- oder Dachelement, mit
einer dem einfallenden Licht zugewandten Außenscheibe,
wenigstens einer in Lichteinfallsrichtung dahinter unter Erzeugung
eines Scheibenzwischenraums mit Abstand angeordneten Innenplatte
und einem die Außenscheibe und die Innenplatte umlaufend
dicht miteinander verbindenden Randaufbau. Innerhalb des Solarmoduls
sind Anschlussleitungen zum elektrischen Verbinden mit benachbarten
weiteren Solarmodulen in den Bereich des Randes geführt,
wobei die Anschlussleitungen an einer in den Scheibenzwischenraum
ragenden, in das Gießharz oder die Verbundfolie eingebetteten
Anschlussfahne befestigt und aus dem Plattenaufbau herausgeführt
sind. Die Anschlussfahne ist mit einer sich außerhalb des
Plattenaufbaus erstreckenden Isolierhülse verbunden, wobei
deren Anschlusselemente mit jeweils einer durch die Isolierhülse
gelegten Anschlussleitung verbunden und mit entsprechenden Anschlusselementen benachbarter
Solarmodule verschaltbar sind. Die Isolierhülse ruht außerhalb
des Plattenaufbaus auf dem Rand oder der Kante desselben, wobei
die Anschlussfahne starr mit der hohlzylindrischen Isolierhülse
verbunden ist.
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Ein
Vorteil eines derartigen Solarmoduls ist, dass auch Baupersonal
durch einfaches Zusammenfügen von Modulen unter Verwendung
der hülsenendseitigen Anschlusselemente ein solartechnisches
System installieren kann. Ein Nachteil kann jedoch darin bestehen,
dass die Kontaktierung zwischen den aus dem Solarmodul herausgeführten elektrischen
Anschlussleitungen und der in der Isolierhülse angeordneten
Diode nicht immer zuverlässig zustande kommt oder über
die Lebensdauer zuverlässig bleibt. Insbesondere besteht
die Gefahr beispielsweise bei einer Verlötung der Anschlussleitungen
mit der Diode, dass sich kalte Lötstellen bilden bzw. sich
durch das Umspritzen der Diode mit Kunststoffmaterial infolge der
beim Umspritzen auftretenden hohen Temperaturen die Verbindung zumindest
teilweise wieder lösen kann.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kantenverbinder
für ein Solarmodul anzugeben, der es ermöglicht,
dass zwischen den aus dem Solarmodul herausgeführten Anschlussleitungen
und der im Kantenverbinder angeordneten Diode eine zuverlässige
elektrische Verbindung hergestellt wird.
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Die
Erfindung betrifft einen Kantenverbinder für ein Solarmodul
gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Weiterhin
betrifft die Erfindung einen Steckverbinder nach Anspruch 14, der
eingerichtet ist zur Verbindung mit einem Kantenverbinder gemäß der
vorliegenden Erfindung. Außerdem betrifft die Erfindung
eine Verbindungsanordnung für ein Solarmodul nach Anspruch
19 mit wenigstens einem Kantenverbinder und einem Steckverbinder
gemäß der vorliegenden Erfindung. Zusätzlich
betrifft die Erfindung ein Solarmodul zur photovoltaischen Erzeugung
elektrischer Energie nach Anspruch 20 mit einem erfindungsgemäßen
Kantenverbinder, der in einem Randbereich der Schichtenanordnung
des Solarmoduls angeordnet ist.
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Der
Kantenverbinder gemäß der vorliegenden Erfindung
enthält wenigstens eine Diode, die in dem Kantenverbinder
angeordnet ist und mindestens einen elektrischen Anschlussbereich
aufweist zur elektrischen Verbindung der Diode. Weiterhin enthält der
Kartenverbinder wenigstens ein Anschlusselement, das um einen Umfang
des Anschlussbereichs der Diode herum angeordnet ist und diesen
elektrisch kontaktiert. Hierbei ist das Anschlusselement mit wenigstens
einem Anschlussfolienleiter verbunden, der in einem Randbereich
des Solarmoduls mit einem elektrischen Anschlusssystem des Solarmoduls
verbindbar ist.
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Die
Erfindung weist dabei den Vorteil auf, dass mit Anordnung des Anschlusselements
um den Umfang des Anschlussbereichs der Diode herum eine verbesserte
Kontaktierung der Diode erreicht werden kann, wobei das Anschlusselement
andererseits mit dem Anschlussfolienleiter, der aus dem Solarmodul
herausgeführt ist, verbunden ist. Beispielsweise kann das
Anschlusselement mit dem Anschlussbereich der Diode vercrimpt werden,
während der Anschlussfolienleiter mit dem Anschlusselement an
wenigstens einer Kontaktstelle insbesondere verschweißt
oder verlötet ist. Als Crimpformen sind vielfältige
Ausführungen denkbar. Das Anschlusselement und der Anschlussfolienleiter
können auch als einteilige Komponente ausgeführt
werden. Gegenüber einer direkten elektrischen Kontaktierung
zwischen Anschlussfolienleiter und Anschlussbereich der Diode lässt
sich so eine dauerhaft zuverlässigere Kontaktierung zwischen
Diode und Anschlussfolienleiter erreichen.
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Gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung ist der Anschlussbereich
der Diode als Diodenanschlussdraht ausgeführt, wobei das
Anschlusselement in wenigstens einem Teilbereich hohlförmig oder
geöffnet ist und in diesem Teilbereich über den Diodenanschlussdraht
geschoben ist.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Anschlusselement
beispielsweise als Stiftkontakt oder Buchsenkontakt ausgeführt,
wodurch sich der vorteilhafte Effekt ergibt, dass das derart ausgebildete
Anschlusselement außerdem als Teil einer Steckverbindungsvorrichtung
des Kantenverbinders verwendbar ist. Auf diese Art kann der Kantenverbinder über
eine steckbare Verbindung mit weiteren Kantenverbindern und/oder
mit einem Steckanschluss eines Anschlusskabels in einfacher Art
und Weise verbunden werden, ohne dass hierzu aufwändige
Installationsarbeiten notwendig sind. Die weiteren Kantenverbinder
können beispielsweise in dem selben Solarmodul angeordnet
sein oder in benachbarten Modulen, wenn mehrere Solarmodule zu einer
Solarmodulanordnung zusammengeschaltet werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die Diode
und das Anschlusselement von einem Kantenverbindergehäuse
umgeben, wobei das Anschlusselement und, je nach Ausführung,
wenigstens eine Stirnseite des Kantenverbindergehäuses
eine Steckverbindungsvorrichtung bilden zum Anschluss einer korrespondierenden
Gegen-Steckverbindungsvorrichtung, beispielsweise eines benachbarten
Kantenverbinders oder eines Anschlusskabels, an welchem die Gegen-Steckverbindungsvorrichtung
angebracht ist. Es können jedoch auch, je nach Ausführung,
beide Stirnseiten des Kantenverbindergehäuses verschlossen
sein.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ragt wenigstens
ein Teil des Kantenverbindergehäuses in montiertem Zustand
in einen Zwischenbereich einer Schichtenanordnung des Solarmoduls hinein
und umgibt einen Teil des Anschlussfolienleiters, bildet somit eine
Stütze für den herausgeführten Anschlussfolienleiter
im Randbereich des Solarmoduls.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Diode
in einem Diodengehäuse vorgesehen, ist beispielsweise in
dem Diodengehäuse vergossen oder von dem Diodengehäuse
umspritzt, wobei das Diodengehäuse wenigstens einen Teil
des Anschlusselements einschließt. Dadurch erhält
man eine kompakte Diodenanordnung, bei welcher die Anschlusselemente
mit in das Diodengehäuse integriert sind, wodurch die Diodenanordnung
samt Anschluss elementen beim Integrieren in das Kantenverbindergehäuse
besser handhabbar sind.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung schließt
das Diodengehäuse neben dem wenigstens einen Teil des Anschlusselements
zusätzlich die Kontaktstelle mit ein, an welcher der Anschlussfolienleiter
mit dem Anschlusselement verbunden ist. Mit anderen Worten, sind
die Diode, die Anschlusselemente zum Kontaktieren der Anschlussfolien,
die aus dem Solarmodul herausgeführt sind, sowie die Kontaktstellen,
an welchen die Anschlussfolien mit den Anschlusselementen verbunden
sind, in dem Diodenkörper bzw. dem Diodengehäuse
eingebettet. Dadurch kann die Diode besser gehandhabt und mit dem
Kantenverbindergehäuse umspritzt werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Kantenverbindergehäuse
an einer Stirnseite, an welcher kein elektrischer Anschluss erfolgt, oder
an beiden Stirnseiten geschlossen ausgebildet. In diesem Fall dient
der Kantenverbinder lediglich an einer Stirnseite zur Verbindung
mit einem weiteren Kantenverbinder und/oder mit einem Anschlusskabel,
bzw. dient in dem Fall, dass er an beiden Stirnseiten geschlossen
ausgebildet ist, lediglich zur Verbindung der Diode mit dem Anschlusssystem
des Solarmoduls.
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In
einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann eine Steckverbindungsvorrichtung
an einer Stirnseite des Kantenverbindergehäuses mit einem
Blindabschluss verschlossen werden, wenn an dieser Stirnseite des
Kantenverbinders kein elektrischer Anschluss erfolgen soll.
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Weiterhin
können das Anschlusselement und der Anschlussfolienleiter
als einteiliges Element ausgeführt sein, das einerseits
um den Umfang des Anschlussbereichs der Diode herum angeordnet ist und
diesen elektrisch kontaktiert, und andererseits in dem Randbereich
des Solarmoduls mit dem elektrischen Anschlusssystem des Solarmoduls
verbindbar ist. Die Herstellung eines derartigen einteiligen Elements
ist auf vielfältige Weise möglich, beispielsweise
aus einem einteiligen gebogenen Metallteil.
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Die
Erfindung betrifft außerdem einen Steckverbinder, der eingerichtet
ist zur Verbindung mit einem Kantenverbinder gemäß der
vorliegenden Erfindung, wobei der Steckverbinder eine Anschlusseinrichtung
aufweist, die zur steckbaren Kontaktierung mit dem Anschlusselement
des Kantenverbinders ausgebildet ist.
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Beispielsweise
weist eine solche Anschlusseinrichtung eines Steckverbinders eine
bestimmte Kodierung auf, etwa zur Unterscheidung von Plus und Minus,
so dass immer eine verpolungssichere Steckverbindung zwischen Kantenverbinder
und Steckverbinder ermöglicht wird. Außerdem kann
am Steckverbinder eine entsprechende Verrastungsvorrichtung vorgesehen
sein, die bei Kontaktierung des Steckverbinders mit dem Anschlusselement
des Kantenverbinders mit einer Gegen-Verrastungseinrichtung am Kantenverbinder
in Wechselwirkung tritt, um die Kontaktierung mit dem Anschlusselement
des Kantenverbinders zu sichern. Diese Verrastungseinrichtung kann
so ausgebildet sein, dass diese nur mit Hilfe eines Werkzeugs von
der Gegen-Verrastungseinrichtung lösbar ist.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung eine Verbindungsanordnung für ein
Solarmodul mit wenigstens einem Kantenverbinder und einem Steckverbinder der
vorbeschriebenen Art, bei der das Anschlusselement des Kantenverbinders
mit der Anschlusseinrichtung des Steckverbinders in einer Steckverbindung
kontaktiert ist.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung ein Solarmodul zur photovoltaischen Erzeugung
elektrischer Energie mit einer Schichtenanordnung umfassend eine flächenartige
erste und zweite Schicht, die mit einem Abstand zueinander angeordnet
sind, und wenigstens eine Solarzelle, die zwischen den Schichten
angeordnet ist, und mit einem elektrischen Anschlusssystem zur elektrischen
Verschaltung der Solarzelle, wobei das elektrische Anschlusssystem
mit einem erfindungsgemäßen Kantenverbinder in
einem Randbereich der Schichtenanordnung verbunden ist.
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Weitere
vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten
Figuren, die verschiedene Ausführungsformen in Bezug auf
die Erfindung darstellen, näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Darstellung eines beispielhaften Solarmoduls in einer frontalen
Querschnittsansicht der Schichtenanordnung mit einer schematischen Darstellung
eines exemplarischen Kantenverbinders, der mit dem Solarmodul verbunden
ist,
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2 eine
Ausführungsform eines Teils eines erfindungsgemäßen
Kantenverbinders,
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3 eine
Querschnittsansicht der Ausführungsform eines Kantenverbinders
gemäß 2 in montiertem Zustand an einem
Solarmodul,
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4 eine
Ausführungsform eines Teils eines erfindungsgemäßen
Kantenverbinders,
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5 eine
weitere Ausführungsform eines Teils eines erfindungsgemäßen
Kantenverbinders,
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6 bis 11 weitere
Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen
Kantenverbinders,
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12 eine
Querschnittsansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Kantenverbinders,
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13 eine
weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Kantenverbinders,
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14 bis 17 weitere
Varianten von Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen
Kantenverbinders,
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18 Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen
Steckverbinders zur Verbindung mit einer vorbeschriebenen Ausführungsform
eines Kantenverbinders,
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19 weitere Ausfürhungsformen
eines Steckverbinders.
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In 1 ist
ein beispielhaftes Solarmodul dargestellt, das in einem Randbereich
mit einem Kantenverbinder verbunden ist. Das Solarmodul 80 umfasst
eine Schichtenanordnung, die mehrere Schichten in einem Schichtenverbund
umfasst, wie insbesondere anhand von 3 ersichtlich.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel bildet eine flächenartige
erste Schicht 81 in Form einer Glasplatte eine vorderseitige
Glasabdeckung mit geringem Adsorptionsgrad, die zum Schutz von in
Lichteinfallsrichtung hinter ihr angeordneten Komponenten dient.
Eine zweite flächenartige Schicht 82 ist ebenfalls
in Form einer Glasplatte oder einem anderen Material ausgeführt
und bildet eine rückseitige Innenplatte des Solarmoduls 80,
wobei die Schichten 81 und 82 mit einem Abstand
zueinander angeordnet sind unter Bildung eines Zwischenraums. In
dem Zwischenraum zwischen den Schichten 81 und 82 sind
eine oder mehrere Solarzellen 70 angeordnet, die über
ein elektrisches Anschlusssystem 71 miteinander verschaltet
sind. Die Solarzellen 70 sind zwischen den Schichten 81 und 82 in
einem Einbettungsmaterial eingebettet, das in 1 und 3 nicht
näher dargestellt ist. Das Einbettungsmaterial verklebt
den Schichtenaufbau, wenn es im Herstellungsprozess der Schichtenanordnung
aufgeschmolzen wird. Dadurch bildet sich ein kompakter Schichtenaufbau
im Wesentlichen ohne Lufteinschlüsse, wobei mit Bildung
des Schichtenverbunds außerdem ein Kantenverbinder 10, 20 (sog.
Edgeconnector) mit in den Schichtaufbau eingebracht wird, wie in 3 näher dargestellt.
Dazu ragt ein Teil 6 des Kantenverbindergehäuses 11, 21 in
den Zwischenbereich der Schichtenanordnung hinein und wird mit dem
Einbettungsmaterial bei der Herstellung des Solarmoduls vergossen.
Anstelle von Glasplatten 81, 82 kann für
die Schichtenanordnung auch ein flexibles, beispielsweise folienartiges
transparentes Material verwendet werden, etwa zur Herstellung von
sogenannten Dünnschichtmodulen. Insbesondere in diesem
Zusammenhang ist es Ziel, durch eine geringe Baugröße
des Kantenverbinders eine versteckte Anordnung des Kantenverbinders
zu erreichen, der beispielsweise in einem Rahmen des Solarmoduls
platzsparend angeordnet werden kann.
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Wie
weiter in 1 dargestellt sind in diesem
Beispiel die einzelnen Solarzellen 70 über das elektrische
Anschlusssystem 71 seriell verschaltet, wobei der Anfang
und das Ende der Serienschaltung der Solarzellen 70 von
Anschlussfolienleitern 5 kontaktiert werden. Der Kantenverbinder 10, 20 dient
in diesem Ausführungsbeispiel zum elektrischen Anschluss
des Solarmoduls 80 an Anschlusskabel 2, 3. Hierzu
ist der Kantenverbinder 10, 20 in einem seitlichen
Randbereich des Solarmoduls 80, wie in 3 dargestellt,
verbunden, wobei der Teil 6 des Kantenverbindergehäuses 11, 21,
der in die Schichtenanordnung hineinragt, einen Teil des Anschlussfolienleiters 5 zum
mechanischen bzw. elektrischen Schutz und für eine mechanische
Stützfunktion umgibt.
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In
einer anderen Ausführungsform kann der Kantenverbinder 10, 20 statt
mit einem Anschlusskabel auch mit einem anderen Kantenverbinder
kontaktiert werden, der in dem selben Solarmodul 80 angrenzend
angeordnet ist oder der im benachbarten Solarmodul in dessen Randbereich
angeordnet ist. Der Kantenverbinder 10, 20 kann
im Grunde eine beliebige Länge aufweisen, erstreckt sich
beispielsweise, wie in 1 dargestellt, nur entlang eines
Teilbereichs einer Kante des Solarmoduls 80. Auch können mehrere
Kantenverbinder an unterschiedlichen Seiten des Solarmoduls 80 angeordnet
sein, beispielsweise in diagonaler Anordnung (zum Beispiel Plus-Anschluss
links oben und Minus-Anschluss rechts unten oder dergleichen).
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Wie
weiter in 1 schematisch dargestellt, ist
in dem Kantenverbinder 10, 20 eine Diode 4 enthalten,
die als sogenannte Bypass-Diode ausgeführt ist. Eine solche
Bypass-Diode ist üblicherweise vorgesehen, um einen Strom
an der Gruppe von Solarzellen 70 vorbeizuleiten, wenn eine
oder mehrere Solarzellen nicht oder nur eingeschränkt Energie
erzeugen. Hierbei ist die Diode 4 zwischen die herausgeführten
Anschlussfolienleiter 5 geschaltet.
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In 2 ist
eine Ausführungsform eines Teils eines erfindungsgemäßen
Kantenverbinders dargestellt. Die Diode 4 ist in einem
Diodengehäuse 41 angeordnet, wobei elektrische
Anschlussbereiche 42 in Form von jeweiligen Diodenan schlussdrahten
(”Diodenbeinchen”) aus dem Gehäuse herausragen,
um den in dem Diodengehäuse 41 angeordneten Diodenhalbleiter
elektrisch zu verbinden. Um den Umfang eines Diodenanschlussdrahts 42 herum
ist ein Anschlusselement 12 vorgesehen, das den jeweiligen
Diodenanschlussdraht 42 elektrisch kontaktiert. Beispielsweise
ist das Anschlusselement 12 als Kontaktstift ausgeführt,
der wenigstens in einem Teilbereich hohlförmig ist und
in diesem Teilbereich über den jeweiligen Diodenanschlussdraht 42 geschoben ist.
Die Anschlusselemente 12 sind weiterhin mit einem jeweiligen
Anschlussfolienleiter 5 verbunden, der in einem Randbereich
des Solarmoduls mit dem elektrischen Anschlusssystem 71 verbindbar
ist, wie in den 1 und 3 gezeigt.
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Zur
Herstellung einer sicheren Kontaktierung zwischen Anschlusselement 12 und
Diodenanschlussdraht 42 ist das Anschlusselement 12 mit dem
Diodenanschlussdraht 42 vercrimpt, wie in 2 anhand
der Crimpbereiche 14 sichtbar. Als Crimpformen sind auch
andere Ausführungen denkbar, wie bespielsweise sogenanntes
F-Crimpen oder Vierkant-Crimpen. Dadurch ist eine sichere Kontaktierung
zwischen Anschlusselement 12 und Diodenanschlussdraht 42 gewährleistet,
die auch durch das spätere Aufbringen des Kantenverbindergehäuses, wenn
die Diode 4 und die Anschlusselemente 12 mit Kunststoffmaterial
umspritzt bzw. umgossen werden, nicht beeinträchtigt wird.
Der jeweilige Anschlussfolienleiter 5 ist hingegen mit
dem Anschlusselement 12 an wenigstens einer Kontaktstelle
verschweißt oder verlötet. Wie anhand von 4 und 5 näher
dargestellt, kann es hierzu vorteilhaft sein, wenn am jeweiligen
Anschlusselement 12 eine Kontaktverdickung 13 vorgesehen
ist, um welche der Anschlussfolienleiter 5 herumgelegt
wird und über den so vergrößerten Umfang
verschweißt oder verlötet wird.
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Auf
diese Art und Weise lässt sich ein Kantenverbinder für
ein Solarmodul herstellen, in welchem die Diode 4 in zuverlässiger
Weise mit den Anschlussfolienleitern 5 verbunden ist, insbesondere wenn
die Anordnung aus Diode 4, Anschlusselementen 12 und
Anschlussfolienleitern 5 in das Kantenverbindergehäuse
eingespritzt oder eingegossen sind, wie in 3 dargestellt.
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In 4 und 5 sind
Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen
Kantenverbinders dargestellt, bei welchen im Unterschied zu der
Ausführungsform nach 2 das Diodengehäuse
der Diode 4 in unterschiedlicher Weise ausgeführt
ist. In 4 und 5 ist ein
Diodenhalbleiter 44 dargestellt, der beidseitig mit einem
jeweiligen Diodenanschlussdraht 42 verbunden ist. Gemäß dem
Ausführungsbeispiel nach 4 sind neben
dem Diodenhalbleiter 44 auch die beidseitig angrenzenden
Anschlusselemente 12 teilweise in dem Diodengehäuse 43 vergossen oder
umspritzt, so dass die Kontaktstelle, an welcher das jeweilige Anschlusselement 12 mit
dem jeweiligen Diodenanschlussdraht 42 verbunden ist, von dem
Diodengehäuse 43 umgeben ist.
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In
der Ausführungsform nach 5 schließt das
Diodengehäuse 45 darüber hinaus zusätzlich
die Kontaktstellen mit ein, an welchen die Anschlussfolienleiter 5 mit
dem jeweiligen Anschlusselement 12 verbunden sind. Somit
sind in der Ausführungsform nach 5 die Folienanschlusskontaktstellen
sowie Teile der Anschlusselemente 12 in dem Diodengehäuse 45 eingebettet.
Dadurch kann die Diode insgesamt besser gehandhabt und von dem Kunststoffmaterial
des Kantenverbindergehäuses umspritzt werden.
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In 6 ist
eine Ausführungsform eines Kantenverbinders 10 dargestellt,
bei dem die Anordnung gemäß 2 aus
Diode 4, Anschlusselementen 12 und Anschlussfolienleitern 5 von
einem Kantenverbindergehäuse 11 umgeben ist. Die
beidseitig der Diode 4 angeordneten Anschlusselemente 12 sind
wiederum auf einen jeweiligen Diodenanschlussdraht 42 aufgeschoben
und mit diesem vercrimpt, wie in 6 anhand
der jeweiligen flachen Ausbildung der Anschlusselemente 12 dargestellt.
Im Unterschied zu den Ausführungsformen der 4 und 5 sind
die Anschlusselemente 12 an ihrem jeweiligen anderen Ende
jedoch nicht als Stiftkontakte ausgebildet, sondern sind mit wenigstens
einem Leiter eines jeweiligen Anschlusskabels 2, 3 verbunden,
die an einer jeweiligen Stirnseite des Kantenverbindergehäuses
in dieses eingeführt sind. Dazu ist das jeweilige Anschlusselement 12 über
den Leiter des entsprechenden Anschlusskabels 2, 3 geschoben
und mit diesem vercrimpt, wie durch die flachen Bereiche gemäß 6 dargestellt.
Es können jedoch auch andere Verbindungsverfahren verwendet
werden. Somit werden die Diodenanschlussdrähte 42 und
die elektrischen Leiter der Kabel 2 und 3 nicht
direkt miteinander verbunden, sondern mit Hilfe des Anschlusselements 12,
das mit beiden Komponenten verbunden ist. Mit dem jeweiligen Anschlusselement 12 ist
außerdem ein Anschlussfolienleiter 5 verbunden,
der mit Hilfe eines Stützkörpers 6 des
Kantenverbindergehäuses 11 in den Randbereich
des Solarmoduls geführt ist.
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Wie
in 6 weiter dargestellt, ist an beiden Stirnseiten
des Kantenverbindergehäuses 11 ein jeweiliges
Abschlussstück 18 angebracht, welches das jeweilige
Anschlusskabel 2, 3 umgibt und an der Stirnseite
des Kantenverbindergehäuses anliegt, um die Einführstelle
des Anschlusskabels in das Kantenverbindergehäuse nach
außen abzudichten.
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In 7 ist
eine Ausführungsform dargestellt, bei welcher die linke
Stirnseite des Kantenverbindergehäuses 11, an
welcher kein elektrischer Anschluss erfolgt, geschlossen ausgebildet
ist. Gemäß der Ausführungsform nach 8 erfolgt
an beiden Stirnseiten des Kantenverbindergehäuses 11 kein elektrischer
Anschluss, so dass beide Gehäusestirnseiten geschlossen
ausgeführt sind. In diesem Fall dient der Kantenverbinder 10 lediglich
zur Verbindung der Diode 4 mit dem elektrischen Anschlusssystem
des Solarmoduls.
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In 9 ist eine weitere Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Kantenverbinders dargestellt.
Gemäß 9A bildet
das Kantenverbindergehäuse 11 zusammen mit den
beidseitig angeordneten Anschlusselementen 12 (vgl. Ausführungsformen nach 4 und 5)
eine jeweilige Steckverbindungsvorrichtung 15 zum Anschluss
einer jeweiligen korrespondierenden Gegen-Steckverbindungsvorrichtung.
Genauer gesagt bilden beide Stirnseiten des Kantenverbindergehäuses 11 mit
einem der Anschlusselemente 12 eine jeweilige Steckverbindungsvorrichtung 15.
Gemäß der Ausführungsform nach 9B ist
eine solche Steckverbindungsvorrichtung 15 nur an einer
Stirnseite des Kantenverbindergehäuses 11 vorgesehen,
während die andere Stirnseite des Kantenverbindergehäuses 11 verschlossen
ist. Die Ausführungsform nach 9C zeigt
wiederum eine Variante, bei der beide Stirnseiten des Kantenverbindergehäuses 11 verschlossen sind.
Wie in den 9A und 9B dargestellt,
sind an den jeweiligen Steckverbindungsvorrichtungen 15 zusätzlich
Verrastungsein richtungen 16 vorgesehen, die zu Verrastung
mit einer entsprechenden Gegen-Verrastungseinrichtung eines Gegensteckers dienen.
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Die 10 und 11 zeigen
jeweilige Ausführungsformen eines Kantenverbinders, die
im Unterschied zu den Ausführungsformen nach 9 eine unterschiedliche Verrastungseinrichtung 17 aufweisen.
Diese Verrastungseinrichtungen 17 sind derart ausgebildet,
dass diese nur mit Hilfe eines Werkzeugs von einer entsprechenden
Gegen-Verrastungseinrichtung lösbar sind. Die in den jeweiligen Ausführungsformen
vorgesehenen Vertiefungen oder Einfallstellen im Kantenverbindergehäuse 11 dienen
zur Realisierung von Materialeinsparungen des Gehäusematerials.
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Anhand
der Ausführungsform von 12 ist verdeutlicht,
wie eine Stirnseite des Kantenverbindergehäuses 11 zusammen
mit dem als Stiftkontakt ausgebildeten Anschlusselement 12 eine
Steckverbindungsvorrichtung 15 bildet, wobei in das Kantenverbindergehäuse 11 die
Diode 4 und die Anschlusselemente 12 eingegossen
bzw. umspritzt sind.
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In 13 ist
wiederum eine Ausführungsform eines Kantenverbinders gezeigt,
der beidseitig eine jeweilige Steckverbindungsvorrichtung 15 mit
jeweiliger Verrastungseinrichtung 17 aufweist.
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In
den 14 bis 17 sind
weitere Varianten von Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen
Kantenverbinders dargestellt. Gemäß 14A ist der Kantenverbinder 20 mit dem
Kantenverbindergehäuse 21 beidseitig mit Steckverbindern 50 verbunden,
um die Anschlusskabel 2, 3 mit den in dem Kantenverbindergehäuse 21 vorgesehenen
Anschlusselementen 12 zu verbinden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei den Steckverbindern 50 um Buchsenverbinder,
in welche der Kontaktstift des jeweiligen Anschlusselements 12 eingeführt
wird. 14B zeigt hierbei einen Zustand, in
dem die Steckverbinder 50 von dem Kantenverbinder 20 gelöst
sind.
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In 15 ist
eine Ausführungsform dargestellt, gemäß welcher
eine elektrisch nicht kontaktierte Stirnseite des Kantenverbinders 20 mit
einem Blindabschluss 90 verschlossen wird. Es handelt sich hierbei
um einen zum Steckverbinder 50 ähnlichen Buchsenstecker,
der jedoch elektrisch nicht angeschlossen ist. Auf diese Art ist
es möglich, den Kantenverbinder 20 universell
zu verwenden, wobei noch am Montageort festgelegt werden kann, ob
der Kantenverbinder beidseitig, einseitig oder gar nicht an den
Stirnseiten elektrisch angeschlossen wird. In diesem Zusammenhang
zeigt 16 eine Ausführungsform
eines Kantenverbinders, der beidseitig mit einem jeweiligen Blindabschluss 90 versehen
wird.
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Bei
der Ausführungsform gemäß 17 sind
zwei Kantenverbinder 20 vorgesehen, die durch eine Zwischenverbindungs-Steckvorrichtung 91 miteinander
verbindbar sind. Die Zwischenverbindungs-Steckvorrichtung 91 weist
hierbei beidseitige Buchsenkontakte auf, die untereinander elektrisch und
mechanisch verbunden sind, um ein kontaktiertes Anschlusselement 12 des
linken Kantenverbinders mit einem Anschlusselement 12 des
rechten Kantenverbinders zu verbinden.
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In 18 ist eine Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Steckverbinders dargestellt,
welcher mit einem Kantenverbinder 10 gemäß den
Ausführungsformen nach 9 bis 13 verbunden werden
kann. Insbesondere ist der Steckverbinder 50 gemäß 18 eingerichtet zur Verbindung mit einem
erfindungsgemäßen Kantenverbinder 10,
wie vorstehend erläutert. Hierzu weist der Steckverbinder 50 eine
Anschlusseinrichtung 58 auf, die zur steckbaren Kontaktierung
mit dem Anschlusselement 12 des Kantenverbinders ausgebildet
ist. Hierzu korrespondiert die Anschlusseinrichtung 58 des
Steckverbinders 50 mit der Steckverbindungsvorrichtung 15 des Kantenverbinders 10.
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Am
Steckverbinder 50 ist eine Verrastungseinrichtung 54 vorgesehen,
die bei Kontaktierung des Steckverbinders mit einem Anschlusselement 12 des Kantenverbinders
mit der entsprechenden Gegen-Verrastungseinrichtung 16 oder 17 am
Kantenverbinder in Wechselwirkung tritt, um die Kontaktierung mit
dem Anschlusselement zu sichern.
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Weiterhin
weist der Steckverbinder 50 eine Kabelverschraubung 52 und
einen Klemmkorb 53 auf, um das Gehäuse 51 mit
einem Anschlusskabel zu verbinden. Der Klemmkorb 53 wirkt
hierbei als Klemmeinrichtung zur Befestigung des Anschlusskabels
an dem Gehäuse 51 und ist auf der der Anschlusseinrichtung 58 gegenüberliegenden
leiteranschlussseitigen Stirnseite des Gehäuses 51 vorgesehen.
Der Klemmkorb 53 ist mit einem dichtenden Kunststoffmaterial
versehen, wobei bei Befestigung des Anschlusskabels (in 18 nicht dargestellt) an dem Steckverbinder 50 der
Klemmkorb 53 neben der Klemmwirkung außerdem ein
Abdichten des Steckverbinders an der leiteranschlussseitigen Stirnseite bewirkt.
Hierzu wird, wie in der Schnittdarstellung dargestellt, der Klemmkorb 53 durch
die Kabelverschraubung 52 beim Festdrehen derselben am
Gehäuse 51 nach innen gedrückt, so dass
der Klemmkorb 53 seine Klemm- und Dichtwirkung entfalten kann.
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Weiterhin
ist am Steckverbinder 50 eine O-Ringdichtung 55 vorgesehen,
die in einem vorderen Bereich des Steckverbinders 50 zur
Abdichtung an der Vorderseite des Steckverbinders vorgesehen ist.
in einer anderen Ausführungsform kann die O-Ringdichtung 55 an
der Anschlusseinrichtung 58 vorgelagert sein (an der mit 56 gekennzeichneten Stelle),
um bei Einführen des Anschlusselements 12 des
Kantenverbinders in die Anschlusseinrichtung 58 bereits
eine stirnseitige Abdichtung des Steckverbinders zu bewirken, wenn
zwischen Anschlusseinrichtung 58 und dem Anschlusselement 12 noch
keine Kontaktierung hergestellt ist. Damit wird bereits in der vorgesteckten
Position eine einfache Dichtheit und sichere Positionierung gewährleistet,
ohne dabei eine Kontaktierung aufzuweisen. Die Verrastung mittels
der Verrastungseinrichtung 54 und Gegen-Verrastungseinrichtung 16, 17 am
Kantenverbinder ist so ausgelegt, dass ein Kunde, je nach Ausführung, die
Steckverbindung entweder mit oder ohne Werkzeug öffnen
kann. Auch kann bei den Steckverbindern bzw. am Kantenverbinder
eine jeweilige Kodierung angebracht sein, welche eine Verwechslung beim
Zusammenstecken ausschließt.
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In 19 ist eine weitere Ausführungsform eines
Steckverbinders dargestellt. Der Steckverbinder 60 ist ähnlich
aufgebaut wie der Steckverbinder 50 gemäß 18, wobei auch in dieser Ausführungsform
die elektrisch führenden Teile nicht dargestellt sind,
sondern lediglich das Gehäuse 61, die Kabelverschraubung 62,
Klemmkorb 63 und Verrastungseinrichtung 64. Der
Steckverbinder 60 weist beispielsweise das gleiche Steckgesicht
auf wie der Kantenverbinder gemäß den Ausführungsformen nach 9 bis 13. Somit
ist der Steckverbin der 60 primär nicht vorgesehen,
um mit einem Kantenverbinder 10 verbunden zu werden, sondern
um eine andere Seite eines Anschlusskabels mit einem Steckverbinder
mit gleichem Steckgesicht zu versehen, wie es der Kantenverbinder
aufweist, um auf diese Art und Weise eine modulartige Verbindungsanordnung
zu schaffen. In der Ausführungsform nach 19A ist
die Verrastungseinrichtung 64 so ausgebildet, dass eine
Verrastung mit einem Gegen-Verrastungselement ohne Werkzeug gelöst
werden kann, wohingegen die Verrastungseinrichtung 64 gemäß 19B nur mit einem Werkzeug, beispielsweise
einem Schraubendreher, der vorder- oder rückseitig in die
Verrastungseinrichtung 64 eingeführt wird, gelöst
werden kann.
-
Gemäß der
vorliegenden Erfindung können Kantenverbinder und passende
Steckverbindungen bereitgestellt werden, die sich durch geringe
Baugröße auszeichnen, und dadurch besonders für
Dünnschichtmodule und versteckte Kontaktierungen geeignet
sind. Insbesondere können Kantenverbinder bereitgestellt
werden, die sich nicht entlang der ganzen Seite eines Solarmoduls
erstrecken. Die Ausführungsform mit Steckvorrichtung an
einer Stirnseite des Kantenverbinders hat den Vorteil, dass die
Herstellung des Solarmoduls und das Einbringen des Kantenverbinders
in das Solarmodul ohne störende Kabel vorgenommen werden
kann. Weiterhin wird, wie vorstehend beschrieben, eine sichere Kontaktierung
der Komponenten gewährleistet, bei einer gleichzeitig kleinen
Bauform des Kantenverbinders.
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- 2,
3
- Anschlusskabel
- 4
- Diode
- 5
- Anschlussfolienleiter
- 6
- Stützkörper
- 10,
20
- Kantenverbinder
- 11,
21
- Kantenverbindergehäuse
- 12
- Anschlusselement
- 13
- Kontaktverdickung
- 14
- Crimpbereich
- 15
- Steckverbindungsvorrichtung
- 16,
17
- Verrastungseinrichtung
- 18
- Abschlussstück
- 41
- Diodengehäuse
- 42
- Diodenanschlussdraht
- 43
- Diodengehäuse
- 44
- Diodenhalbleiter
- 45
- Diodengehäuse
- 50
- Steckverbinder
- 51
- Gehäuse
- 52
- Kabelverschraubung
- 53
- Klemmkorb
- 54
- Verrastungseinrichtung
- 55
- O-Ring
- 56
- Stelle
- 58
- Anschlusseinrichtung
- 60
- Steckverbinder
- 61
- Gehäuse
- 62
- Kabelverschraubung
- 63
- Klemmkorb
- 64
- Verrastungseinrichtung
- 70
- Solarzelle
- 71
- Anschlusssystem
- 80
- Solarmodul
- 81
- Schicht
- 82
- Schicht
- 90
- Blindabschluss
- 91
- Zwischenverbinder
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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