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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Packanlage mit einer Packmaschine
zum Füllen
von Schüttgütern in
Säcke,
wobei insbesondere ein Folienvorrat und eine Sackbildungseinrichtung
vorgesehen ist, um offene Säcke
aus der Folie herzustellen, welche im Anschluss befüllt werden.
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Solche
Packanlagen bzw. Packmaschinen werden als Form-Fill-Seal-Maschinen bzw.
FFS-Maschinen bezeichnet und werden zum Füllen von Schüttgütern in
offene Säcke
verwendet. Die aus einer Kunststofffolie hergestellten Säcke können mit Seitenfalten
versehen sein, um eine gute Stapelbarkeit zu gewährleisten. Die offenen Säcke werden
bei der Herstellung zunächst
am unteren Ende verschlossen und nach dem Füllvorgang am oberen Ende verschlossen.
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FFS-Maschinen
werden häufig
zum Abfüllen von
Kunststoffgranulat und pulverförmigen
Produkten wie z. B. Baustoffe eingesetzt. Es ist sowohl die Abfüllung von
staubenden Produkten möglich
als auch von körnigen
oder griesigen Produkten.
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Ein
wesentliches Kriterium für
den wirtschaftlichen Einsatz einer FFS-Maschine ist die Anzahl der pro
Tag abgefüllten
Säcke,
die durch die Füllrate
der Packmaschine und durch eventuelle Totzeiten beeinflusst wird.
Totzeiten ergeben sich insbesondere bei einem Produktwechsel des
abzufüllenden
Produkts, da der mit dem Produkt in Kontakt kommende Produktweg
gerei nigt werden muss, um eine gegenseitige Kontamination der Produkte
zu vermeiden.
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Ein
solcher Reinigungsprozess ist aufwendig und kann eine geraume Zeit
in Anspruch nehmen, wodurch die Produktionsleistung der Maschine
sinkt.
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Zur
Steigerung der Produktionsleistung können zwei Maschinen eingesetzt
werden, die beispielsweise unterschiedliche Produkte abfüllen. Nachteilig
daran ist der hohe finanzielle Aufwand und der erhöhte Platzbedarf.
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Es
ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Packmaschine
zur Verfügung
zu stellen, die eine hohe Leistung ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Packmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Bevorzugte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Weitere
vorteilhafte Merkmale und Ausgestaltungen der Erfindung sind in
dem Ausführungsbeispiel
dargestellt.
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Die
erfindungsgemäße Packanlage
ist mit einer Packmaschine zum Füllen
von Schüttgütern in
offene Säcke
und mit einer Sackanhängeeinrichtung versehen,
um die offenen Säcke
an einen Füllstutzen einer
Produktzufuhreinrichtung anzuhängen
und die offenen Säcke
mit wenigstens einem Schüttgut
zu befüllen.
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Einer
Sackanhängeeinrichtung
sind dabei wenigstens zwei wählbare
Produktzufuhreinrichtungen zugeordnet und die wenigstens zwei Produktzufuhreinrichtungen
und die Sackanhängeeinrichtung sind
relativ zueinander bewegbar angeordnet, um eine Produktzufuhreinrichtung
auszuwählen
und einen Sack mit der Sackanhängeeinrichtung
an den Füllstutzen
der gewählten
Produktzufuhreinrichtung anzuhängen
und mittels des zugehörigen
Füllstutzens
Schüttgut
in den offenen Sack abzufüllen.
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Die
erfindungsgemäße Packanlage
hat viele Vorteile. Ein erheblicher Vorteil der erfindungsgemäßen Packanlage
ist, dass Totzeiten erheblich verminderbar sind, da unter zwei oder
mehr Produktzufuhreinrichtungen eine ausgewählt werden kann und Reinigungszeiten
entfallen. Durch die Verringerung der Totzeiten bei einem Produktwechsel
wird die Kapazität
insbesondere bei einem häufigen
Wechsel der abzufüllenden
Materialien deutlich erhöht.
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Ist
die Packanlage beispielsweise in einem Produktionsbereich installiert,
wo ein regelmäßiger Produktwechsel
stattfindet, kann eine gegenseitige Kontamination der unterschiedlichen
abzufüllenden Produkte
sicher vermieden werden, indem nach dem Abfüllen eines ersten abzufüllenden
Produkts die Produktzufuhreinrichtung gewechselt wird, bevor ein zweites
Produkt abgefüllt
wird.
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Ein
Wechsel der Produktzufuhreinrichtung kann bei der erfindungsgemäßen Packanlage
einfach dadurch erfolgen, dass durch eine Relativbewegung einer
Produktzufuhreinrichtung zur Sackanhängeeinrichtung eine andere
Produktzufuhreinrichtung für
ein zweites abzufüllendes
Produkt aktiviert wird.
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Durch
die Relativbewegung der Produktzufuhreinrichtung zur Sackanhängeeinrichtung
wird eine andere Produktzufuhreinrichtung in die Füllposition
verbracht und es kann ohne nennenswerten Zeiteinsatz ein zweites
Produkt mit der Packanlage abgefüllt
werden, ohne das eine Kontaminierungsgefahr besteht.
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Eine
aufwendige Reinigung der Produktzufuhreinrichtung ist nicht nötig, bevor
die Maschine nach einem Produktwechsel weiter arbeiten kann. Eine
eventuell nötige
Reinigung der Produktzufuhreinrichtung, mit der ein erstes Produkt
abgefüllt
wurde, kann erfolgen, während
mit einer zweiten Produktzufuhreinrichtung ein zweites Produkt abgefüllt wird.
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Wird
häufig
im Wechsel ein erstes und ein zweites Produkt abgefüllt, kann
für jedes
Produkt eine spezielle Produktzufuhreinrichtung ausgewählt werden,
so dass praktisch gar keine Reinigung oder nur die turnusgemäße Reinigung
der Produktzufuhreinrichtungen nötig
wird. Jedenfalls kann die Packanlage trotz häufiger Produktwechsel ohne
besondere Totzeit weiterarbeiten.
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Das
bietet erhebliche Zeitvorteile, da bei Anlagen dieser Art stets
relativ große
Aufwendungen erforderlich sind, um die gewünschte Sauberkeit zu gewährleisten,
denn eine solche Reinigung erfolgt in der Regel unter Zuhilfenahme
von Druckluft, Wasser oder auch Bürsten. Der Reinigungsvorgang
findet dabei oft manuell statt, kann aber auch automatisch durchgeführt werden.
Auch bei einer automatischen Reinigung entsteht bei konventionellen
Anlagen der Nachteil, dass trotz des installierten und/oder des personellen
Aufwandes viele Totzeiten entstehen, die die Produktivität konventioneller
Abfüllanlagen
drastisch reduzieren.
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Gegenüber der
Lösung,
für jedes
Produkt eine separate Packanlage zu bevorraten, entsteht ein ganz
erheblicher finanzieller Vorteil und auch der Platzbedarf ist erheblich
geringer. Außerdem
ist es bei einer Vielzahl abzupackender Produkte praktisch unmöglich, für jedes
Produkt eine eigene Packanlage zu installieren.
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Gegenüber dem
Stand der Technik bietet die vorliegende Erfindung den Vorteil,
dass zwei, drei oder mehr Produktwege zum Einsatz kommen, von denen
jeweils einer ausgewählt
und zur Füllung
verwendet wird.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung ist ein Folienvorrat und einer Sackbildungseinrichtung
vorgesehen, um bei Bedarf fortlaufend offene Säcke aus der Folie herzustellen.
Insbesondere ist die Packmaschine mit einer Sackanhängeeinrichtung
ausge rüstet.
Vorzugsweise kann eine Sackaustrageeinrichtung zum Abtransport der
gefüllten
Säcke vorgesehen
sein.
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Es
kann auch eine Vereinzelungseinrichtung vorgesehen sein, um von
einem Sackstapel die Säcke
einzeln zu ergreifen und mittels der Sackanhängeeinrichtung an einen Füllstutzen
anzuhängen.
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Solche
Ausgestaltungen sind sehr vorteilhaft, da die Packmaschine trotzdem
relativ einfach aufgebaut sein kann und die Produktzufuhr beispielsweise
nicht umfasst.
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Vorzugsweise
umfasst die Produktzufuhreinrichtung einen Füllkanal und einen Füllstutzen.
Der Füllkanal
kann eine Beschleunigungsstrecke aufweisen oder als Beschleunigungskanal
ausgebildet sein. Eine Produktzufuhreinrichtung die mit einen Füllkanal
und einen Füllstutzen
ausgestattet ist, ist sehr vorteilhaft, da damit ein Füllsystem
zur Verfügung steht,
an das zum Füllen
nur noch ein offener Sack angehängt
werden muss.
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Werden
zwei oder mehr solcher Produktzufuhreinrichtungen vorgesehen, kann
durch eine einfach Relativbewegung der Sackanhängeeinrichtung zu einer Produktzufuhreinrichtung
eine der Produktzufuhreinrichtungen ausgewählt werden, so dass bei z.
B. einem Produktwechsel das Abfüllen
von Schüttgütern in
offene Säcke
ohne besonderen Zeitverzug fortgesetzt werden kann, nachdem z. B.
die Sackanhängeeinrichtung
zu einer anderen Produktzufuhreinrichtung verbracht wurde.
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Während nun
ein zweites Produkt abgefüllt wird,
kann die erste Produktzufuhreinrichtung gegebenenfalls gereinigt
werden. Ein solcher Reinigungsaufwand führt aber nicht zu einer Totzeit
der Maschine insgesamt.
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Wenigstens
dem Füllstutzen
einer Produktzufuhreinrichtung kann eine Bruttowaage zugeordnet sein,
so dass während
des Füllvor gangs
das in den Sack eingefüllte
Schüttgut
zeitgleich gewogen werden und der Füllprozess in Abhängigkeit
vom ermittelten Füllgewicht
gesteuert werden kann.
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Vorzugsweise
ist wenigstens eine Produktzufuhreinrichtung mit Klemmeinrichtungen
versehen, um einen zu befüllenden
offenen Sack am Füllstutzen
zu halten.
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Im
Falle des Einsatzes einer Bruttowaage werden die Klemmeinrichtungen
mitgewogen. Beispielsweise kann ein Teil des Füllstutzens mit den Klemmeinrichtungen
das gewogene System bilden, dessen Gewicht durch die Bruttowaage
kontinuierlich oder in periodischen Abständen ermittelt wird.
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Es
ist auch möglich
und bevorzugt, dass wenigstens einer Produktzufuhreinrichtung eine
Nettowaage zugeordnet ist oder dass wenigstens eine Produktzufuhreinrichtung
eine Nettowaage aufweist, wobei dann insbesondere der Nettowaage
eine Beschleunigungsstrecke nachgeschaltet ist, um eine effiziente
Abfüllung
des Schüttguts
in den offenen Sack zu ermöglichen.
Bei einer Nettowaage wird die genaue Menge des abzufüllenden
Produkts zunächst
in einem Behälter
abgewogen, bevor der Inhalt des Behälters in den offenen Sack geleitet
wird.
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In
bevorzugten Ausgestaltungen kann eine Produktzufuhr mit einer Nettowaage
versehen sein, während
eine andere Produktzufuhr mit einer Bruttowaage ausgerüstet ist,
so dass auch Packanlagen möglich
sind, bei denen produktspezifisch Nettowaagen oder Bruttowaagen
vorgesehen sind.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausgestaltung ist wenigstens eine Produktzufuhr
ortsfest an einem insbesondere ortsfesten Silo vorgesehen. Bei dieser
Ausgestaltung sind vorzugsweise alle Produktzufuhreinrichtungen
jeweils ortsfest vorgesehen. Die Relativbewegung zwischen Sackanhängeeinrichtung
und der Produktzufuhreinrichtung erfolgt hierbei vorzugsweise über eine
Bewegung der Packmaschine zu der gewünschten Produktzufuhreinrichtung.
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Beispielsweise
kann die Packmaschine von wenigstens einer ersten mit einem Füllstutzen
versehenen Produktzufuhreinrichtung zu wenigstens einer zweiten
mit einem Füllstutzen
versehenen Produktzufuhreinrichtung bewegbar und insbesondere verfahrbar
vorgesehen sein.
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Es
ist auch möglich,
dass die Packmaschine zu einer Vielzahl unterschiedlicher Produktzufuhreinrichtungen
bewegbar ist, wobei die Packmaschine beispielsweise auf einem Schienensystem
vorgesehen sein kann, um eine definierte Bewegbarkeit der Packmaschine
zu gewährleisten.
Möglich
ist aber auch, dass die Packmaschine über eine Art Luftkissen oder über Räder oder
dergleichen manuell oder automatisch verfahrbar vorgesehen ist.
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Bei
diesen Ausgestaltungen umfasst die Packmaschine den Folienvorrat
und die Sackbildungseinrichtung und die Sackanhängeeinrichtung, die den von
der Sackbildungseinrichtung hergestellten offenen Sack an den Füllstutzen
einer ausgewählten
Produktzufuhreinrichtung anhängt.
Die Produktzufuhreinrichtung und der zugehörige Füllstutzen sind dann nicht Bestandteile
der Packmaschine, sondern gewissermaßen separat davon angeordnet. Die
Packmaschine weist in diesen Ausgestaltungen weiterhin regelmäßig eine
Sackaustrageeinrichtung auf, um die gefüllten Säcke abzutransportieren.
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Die
Packmaschine weist insbesondere Türen auf, die beim Füllen des
Schüttguts
in die offenen Säcke
geschlossen sind, um einen Personenschutz und eine Schalldämmung zu
gewährleisten.
Zur Überführung der
Packmaschine von einer ersten Position, die einer ersten Produktzufuhreinrichtung
zugeordnet ist, zu einer zweiten Position, die einer zweiten Produktzufuhreinrichtung
zugeordnet ist, werden die Türen
vorzugsweise geöffnet.
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In
einer anderen Ausgestaltung sind die Produktzufuhreinrichtungen
mobil vorgesehen und gegenüber
der Packmaschine bewegbar und insbesondere verfahrbar vorgesehen.
Dabei wird wenigstens eine erste mit einem Füllstutzen versehene mobile Produktzufuhreinrichtung
und wenigstens eine zweite mit einem Füllstutzen versehen Produktzufuhreinrichtung
angeordnet, die gegenüber
der Packmaschine verfahrbar sind, um wahlweise die erste oder die zweite
oder eine weitere mobile Produktzufuhreinrichtung zum Abfüllen eines
Schüttguts
einzusetzen.
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Auch
diese Ausgestaltung hat erhebliche Vorteile, da bei einem Produktwechsel
eine andere Produktzufuhreinrichtung in eine Füllposition verbracht wird,
so dass die erste Produktzufuhreinrichtung gereinigt werden kann,
während
mit der zweiten Produktzufuhreinrichtung ein anderes Schüttgut abgefüllt wird.
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Vorzugsweise
sind die erste und wenigstens eine zweite mobile Produktzufuhreinrichtung
an einer gemeinsamen Verfahreinrichtung vorgesehen. Die Verfahreinrichtung
kann insbesondere linear verfahrbar vorgesehen sein, kann aber auch
dreh- oder schwenkbar vorgesehen sein.
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Eine
gemeinsame Verfahreinrichtung, die von einer Führung aufgenommen ist, bietet
den Vorteil, dass durch eine einfache definierte Bewegung der Verfahreinrichtung
eine andere Produktzufuhreinrichtung ausgewählt wird.
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Bei
solchen Ausgestaltungen ist es bevorzugt, dass sich eine zweite
mobile Produktzufuhreinrichtung in einer Reinigungsposition befindet,
während
sich die erste mobile Produktzufuhreinrichtung in der Füllposition
befindet.
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Die
Verfahrbarkeit der mobilen Produktzufuhreinrichtungen kann beispielsweise
20, 40 oder 60 cm betragen, kann aber auch größer sein.
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Es
ist auch möglich,
dass wenigstens eine mobile Produktzufuhreinrichtung einen flexiblen
Füllkanal
aufweist, der am oberen Ende ortsfest vorgesehen ist und dessen
unteres Ende von einer Grundposition in eine Füllposition bewegbar ist. Dann
ist es beispielsweise möglich,
dass die oberen Enden unterschiedlicher mobiler Produktzufuhreinrichtungen jeweils
mit einem entsprechenden Auslass eines Silos verbunden sind, während zur
Auswahl eines entsprechenden Produkts das andere Ende des zugehörigen Füllkanals
in die Füllposition
verbracht wird.
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In
allen Ausgestaltungen ist es möglich,
dass wenigstens eine Produktzufuhreinrichtung ein Füllventil
aufweist, dass beispielsweise als Verschlusseinrichtung ausgeführt ist,
um das Herausrieseln von Produktpartikeln zu verhindern.
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Weiterhin
ist es möglich,
dass in allen Ausgestaltungen wenigstens eine Verdichtungseinrichtung in
Form von z. B. einer Rütteleinrichtung
vorgesehen ist. Eine Rütteleinrichtung
kann beispielsweise an der Packmaschine vorgesehen sein und während oder nach
dem Füllvorgang
den Sack von unten vibrierend unterstützen. Wird nach dem Nettowaagenprinzip abgefüllt, kann
die Verdichtungseinrichtung während des
Füllvorgangs
aktiv sein. Bei der Abfüllung
mit einer Bruttowaage kann die Rütteleinrichtung
nach beendeten Füllvorgang
den Sack von unten vibrierend unterstützen, um das Austreten von
Luft zu unterstützen.
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Bei
der Abfüllung
nach dem Nettowaagenprinzip kann der entsprechenden Produktzufuhreinrichtung
eine Rüttellanze
oder eine Vakuumlanze zugeordnet sein, die während des Abfüllens von
oben in den offenen Sack eintaucht.
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Weitere
Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten
der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung zweier
Ausführungsbeispiele,
die nun mit Bezug auf die beiliegenden Figuren erläutert werden.
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In
den Figuren zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Packanlage;
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2 eine
Seitenansicht der Packanlage nach 1;
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3 eine
perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Packanlage;
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4 die
verfahrbaren Produktzufuhreinrichtungen der Packanlage nach 3,
und
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5 eine
Seitenansicht zweier flexibler Produktzufuhreinrichtungen.
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Mit
Bezug auf die 1–5 werden
im Folgenden Ausführungsbeispiele
einer Packanlage 1 erläutert,
die jeweils eine Packmaschine 2 umfasst.
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Den
Ausführungsbeispielen
gemeinsam ist, dass jeweils wenigstens zwei Produktzufuhreinrichtungen
vorgesehen sind, die relativ gegenüber der Sackanhängeeinrichtung
verfahrbar angeordnet sind, die beispielsweise der Packmaschine 2 zugeordnet
ist.
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In
dem in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Produktzufuhreinrichtungen 11–13 ortsfest vorgesehen
und direkt an die Silos 20, 21 und 22 angeschlossen.
Jede Produktzufuhreinrichtung 11, 12 und 13 weist
hier eine Nettowaage 19 auf, deren Produktaustritt in einen
Füllkanal 15 mündet, der
hier als Beschleunigungskanal 16 wirkt, um das abzufüllende Schüttgut 3 schnell
und effektiv in einen offenen Sack 4 abzufüllen.
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Obwohl
die Packmaschine 2 in der Darstellung nach 2 unterhalb
des Silos 22 der Produktzufuhreinrichtung 13 zugeordnet
ist und die Produktzufuhreinrichtungen 11 und 12 an
den Silos 20 und 21 in dem in 2 dargestellten
Zustand nicht in Betrieb sind, ist in 2 an den
Füllstutzen 8 schematisch
ein offener Sack 4 dargestellt, der mit einem Schüttgut 3 gefüllt ist,
um das Prinzip zu verdeutlichen.
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Je
nach Bedarf ist es möglich,
Säcke manuell
an die Füllstutzen 8–10 anzustecken,
um beispielsweise nur einige Sack zu füllen, wenn es sich beispielsweise
aufgrund der geringen Anzahl nicht lohnt, eine Packmaschine 2 in
Position zu bringen. Gegebenenfalls kann dann eine mobile Verschließstation
vorgesehen sein, um die manuell aufgesteckten Säcke nach dem Füllvorgang
zu verschließen.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
nach 1 und 2 ist die Packmaschine bewegbar
und insbesondere verfahrbar vorgesehen und kann zu den Füllstutzen 8, 9 oder 10 verbracht
werden, um alternierend wahlweise das in den Silos 20, 21 und 22 enthaltene
Produkt abzufüllen.
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Wenn
ein häufiger
Produktwechsel erfolgt, kann das nach Ausführungsbeispiel nach den 1 und 2 schnell
und unkompliziert erfolgen. Bevor die Packmaschine 2 verfahren
wird, wird die Tür 23 geöffnet, damit
der von der Konstruktion herabhängende
Füllstutzen
in die Maschine einfahren kann.
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Die
Packmaschine 2 wird in die vorgesehen Füllposition verfahren und der
Füllvorgang
kann mit dem nächsten
Produkt wieder gestartet werden. Eine Reinigung vor dem Füllen mit
einem nächsten
Produkt ist grundsätzlich
nicht erforderlich, wenn sich das Produkt im zugehörigen Silo
nicht ändert.
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Um
einen Produktwechsel weiter zu vereinfachen, kann die Packmaschine 2 auf
einem nicht dargestellten Schienensystem ange ordnet sein, welches über geeignete
Markierungen oder dergleichen verfügt, um eine zuverlässige Positionseinstellung der
Packmaschine 2 zu gewährleisten.
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Die
Packmaschine 2 ist hier einfach ausgeführt und umfasst einen Folienvorrat 5,
bei dem eine oder gegebenenfalls auch zwei Folienrollen mit einer automatischen
Wechselvorrichtung vorgesehen sind, um einen kontinuierlichen Betrieb
zu ermöglichen. Von
der Folienrolle des Folienvorrats 5 wird die Schlauchfolie
abgewickelt und in einer Sackbildungseinrichtung 6 am Beginn
der Maschine vereinzelt und es wird eine Bodennaht für den nächsten Sack
erstellt. Die entsprechende Sacklänge wird abgeschnitten und
der Sack wird mit einer Sackeinhängeeinrichtung 7 (vgl. 3 und 4)
an einen Füllstutzen
einer Produktzufuhreinrichtung 11–13 angehängt.
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Der
insbesondere sechseckig gestaltete Stutzen weist Klemmeinrichtungen 18 auf,
mit denen der Sack dicht an den Stutzen angelegt und auch seitlich
gehalten wird.
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Möglich ist
sowohl die Abfüllung
nach dem Nettowiegeverfahren als auch nach dem Bruttowiegeverfahren.
Bei dem Bruttowiegeverfahren wird der Füllstutzen mit angehängtem Sack
während
des Abfüllens
des Schüttguts
verwogen, um den Füllprozess
gewichtsgerecht zu steuern. Der gewogene Teil des Füllstutzens
wird durch einen Kompensator von dem Rest des Füllstutzens getrennt.
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Nach
Erreichen des vorgesehenen Gesamtgewichts wird der Füllvorgang
gestoppt, der zur besseren Steuerung in ein Grobstromphase und eine Feinstromphase
unterteilt sein kann. Bei Erreichen des vorgesehen Endgewichts schließt die Dosiervorrichtung
die weitere Produktzufuhr und der Sack 4 kann von einem
der Füllstutzen 8–10 abgenommen werden
und nach einer gegebenenfalls mit einer Rütteleinrichtung erfolgenden
Verdichtung am oberen Ende mit einer Verschweißeinrichtung verschlossen wer den.
Der Sack 4 wird im Weiteren dann einer Sackaustrageeinrichtung 14 zugeführt und
verlässt die
Maschine.
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Mit
dem in den 1 und 2 dargestellten
Prinzip können
nicht nur zwei oder drei Produktzufuhreinrichtungen mit einer Packmaschine
zu einer Packanlage kombiniert werden, sondern es ist auch möglich, eine
Vielzahl von Produktzufuhreinrichtungen mit einer Mehrzahl an mobilen
Packmaschinen zu kombinieren, so dass aus vier, fünf oder
zehn oder mehr Produktzufuhreinrichtungen eine entsprechende Anzahl
unterschiedlicher Schüttgüter abfüllbar ist, wobei
die vorgesehenen Packmaschinen je nach Bedarf zu entsprechenden
Produktzufuhreinrichtungen verbracht werden. Dadurch ist es möglich, dass
nicht nur ein Produkt, sondern dass mehrere Produkte zeitgleich
abgefüllt
werden. Ein erheblicher Vorteil ist, dass das System stark ausbaufähig ist,
da es zunächst
ausreicht nur eine Packmaschine einzusetzen, die bei Bedarf durch
eine zweite oder dritte Packmaschine unterstützt werden kann, um aus beispielsweise
zehn Silos Produkte abzufüllen.
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In
den 3 und 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Packanlage 1 dargestellt,
die eine Packmaschine 2 umfasst. Die Packmaschine 2 ist
hier als feststehende Packmaschine ausgeführt, die in der Regel einmal
aufgestellt wird und anschließend
ihre Position beibehält.
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Auch
die Packmaschine 2 gemäß 3 umfasst
einen Folienvorrat 5, an dem eine oder gegebenenfalls auch
mehr Folienrollen vorgesehen sein können, um eine kontinuierliche
bzw. quasikontinuierliche Abfüllung
des Schüttguts 3 in
offene Säcke 4 zu
ermöglichen.
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Die
Folie wird von dem Folienvorrat 5 abgewickelt und in die
Maschine eingeführt,
wo in der Sackbildungseinrichtung 6 ein Folienstück vereinzelt und
daraus ein offener Sack 4 hergestellt wird.
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Sowohl
im Ausführungsbeispiel
nach den 3 und 4 als auch
nach den 1 und 2 ist es
möglich,
dass sowohl Seitenfaltenfolie als auch einfache Schlauchfolie eingesetzt
wird.
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Der
in der Sackbildungseinrichtung 6 hergestellte offene Sack 4 wird
mittels einer Sackanhängeeinrichtung 7 zu
einem Füllstutzen 8 einer
Produktzufuhreinrichtung 11 transportiert und insbesondere auch
mit der Sackanhängeeinrichtung 7 an
den Füllstutzen 8 angehängt. An
dem Füllstutzen 8 wird
der offene Sack 4 mithilfe von Klemmeinrichtungen 18 dicht
an dem auch hier vorzugsweise im Querschnitt sechseckförmigen Füllstutzen
festgeklemmt und im wesentlichen staubdicht gehalten. So wird auch
die Abfüllung
von leicht fließenden
und staubenden Produkten möglich,
ohne dass die Packmaschine 2 oder die Umgebung verschmutzt
wird.
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Der
Füllvorgang
kann im Ausführungsbeispiel
nach 3 alternativ mithilfe der Produktzufuhreinrichtung 11 oder
mit der Produktzufuhreinrichtung 12 erfolgen, die jeweils über einen
Füllkanal 15 mit
einem Beschleunigungskanal 16 verfügen. An dem unteren Ende der
Produktzufuhreinrichtung 11 und 12 im Ausführungsbeispiel
nach 3 sind Füllstutzen 8 und 9 vorgesehen.
In anderen Ausgestaltungen ist es auch möglich, dass mehr als zwei Produktzufuhreinrichtungen
für eine
Packmaschine 2 vorgesehen sind.
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Hier
im Ausführungsbeispiel
sind die Produktzufuhreinrichtungen 11 und 12 an
einer gemeinsamen Verfahreinrichtung 24 gehalten und daran quer
zur Längserstreckung
der Packmaschine 2 verschiebbar angeordnet. Eine Verschiebung
der Produktzufuhreinrichtungen 11 und 12 kann
sowohl manuell als auch automatisch vorgesehen sein.
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Bei
dem in 3 dargestellten Zustand ist die Produktzufuhreinrichtung 11 in
der Füllposition 26,
wozu der Auslauf des Silos oberhalb des oberen Endes 27 der
Produktzufuhreinrichtung 11 angeordnet ist.
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Auch
hier im Ausführungsbeispiel
ist es sowohl möglich,
eine Abfüllung
nach einem Nettowiegeverfahren als auch nach einem Bruttowiegeverfahren
durchzuführen.
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Hier
sind an dem Füllstutzen 8 und 9 Wiegeeinrichtungen
vorgesehen, so dass eine Bruttowaage 17 vorliegt. Füllventile
in den Füllkanälen 15 können zum
Verschließen
der Füllkanäle vorgesehen
sein, um gegebenenfalls die Produktzufuhr zu steuern und bei Nichtgebrauch
die Füllkanäle zu verschließen, um
ein Herabrieseln von Produkt zu verhindern.
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Unterhalb
der Füllposition 26 ist
eine Rütteleinrichtung 30 vorgesehen,
die beim Einsatz einer Nettowaage schon während des Füllvorgangs eine vibrierende
Bewegung auf den Sack 4 ausübt oder die bei Einsatz eines
Bruttowiegeverfahrens nach dem Ende des Füllvorgangs eine vibrierende
Bewegung auf den Sack überträgt, um den
Sack vor dem Verschließen
zu entlüften.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
nach den 3 und 4 ist es
möglich,
dass eine Produktzufuhreinrichtung 11 in der Füllposition 26 ist,
während die
andere Produktzufuhreinrichtung 12 sich in der Reinigungsposition 25 befindet,
in der der Füllkanal inklusive
des Füllstutzens
gründlich
von Produktresten gereinigt werden kann, um eine Kontamination eines
später
einzufüllenden
Produktes zu verhindern. Während
die Produktzufuhreinrichtung 12 beispielsweise gereinigt
wird, kann aber schon mit der Produktzufuhreinrichtung 11 ein
weiteres Produkt abgefüllt
werden. So wird die Totzeit bei einem Produktwechsel minimiert oder
wenigstens erheblich reduziert.
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In 5 sind
zwei Produktzufuhreinrichtungen 12 und 12 dargestellt,
die wenigstens abschnittsweise flexibel ausgeführt sind. Die insbesondere
flexibel ausgebildeten Füllkanäle sind am
oberen Ende 27 fest positioniert, während die unteren Enden 28 aufgrund
der Flexibilität
der Füllkanäle 15 seitlich
bewegt werden können,
um den gewünschten
Füllstutzen
in die Füllposition 26 zu überführen.
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Insgesamt
stellt die Erfindung eine Packanlage zur Verfügung, welche einen schnellen
und effektiven Produktwechsel ermöglicht. Gleichzeitig ist der
konstruktive und finanzielle Aufwand dafür gering.
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- 1
- Packanlage
- 2
- Packmaschine
- 3
- Schüttgut
- 4
- offener
Sack
- 5
- Folienvorrat
- 6
- Sackbildungseinrichtung
- 7
- Sackanhängeeinrichtung
- 8
- Füllstutzen
- 9
- Füllstutzen
- 10
- Füllstutzen
- 11
- Produktzufuhreinrichtung
- 12
- Produktzufuhreinrichtung
- 13
- Produktzufuhreinrichtung
- 14
- Sackaustrageeinrichtung
- 15
- Füllkanal
- 16
- Beschleunigungskanal
- 17
- Bruttowaage
- 18
- Klemmeinrichtung
- 19
- Nettowaage
- 20
- Silo
- 21
- Silo
- 22
- Silo
- 23
- Tür
- 24
- Verfahreinrichtung
- 25
- Reinigungsposition
- 26
- Füllposition
- 27
- oberes
Ende
- 28
- unteres
Ende
- 29
- Kompensator
- 30
- Rütteleinrichtung