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DE102008020246A1 - Verfahren zur Beladung einer Hochgeschwindigkeits-Schneidmaschine mit Produkten und Beladungseinrichtung hierfür - Google Patents

Verfahren zur Beladung einer Hochgeschwindigkeits-Schneidmaschine mit Produkten und Beladungseinrichtung hierfür Download PDF

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DE102008020246A1
DE102008020246A1 DE200810020246 DE102008020246A DE102008020246A1 DE 102008020246 A1 DE102008020246 A1 DE 102008020246A1 DE 200810020246 DE200810020246 DE 200810020246 DE 102008020246 A DE102008020246 A DE 102008020246A DE 102008020246 A1 DE102008020246 A1 DE 102008020246A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
product
gripper
loading unit
tail
cutting machine
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200810020246
Other languages
English (en)
Inventor
Heinrich Hajek
Bernd Hajek
Dieter Krauss
Remo Egger
Stefan Achberger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Maschb Heinrich Hajek & C GmbH
Maschinenbau Heinrich Hajek & Co GmbH
Original Assignee
Maschb Heinrich Hajek & C GmbH
Maschinenbau Heinrich Hajek & Co GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Maschb Heinrich Hajek & C GmbH, Maschinenbau Heinrich Hajek & Co GmbH filed Critical Maschb Heinrich Hajek & C GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Verfahren zur Beladung einer Hochgeschwindigkeits-Schneidmaschine mit Produkten, wobei das Produkt in einem ersten Verfahrensschritt zunächst auf die Beladeeinheit aufgelegt wird, welche Beladeeinheit schwenkbar am vorderen Ende der Schneidemaschine angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass in einem zweiten Verfahrensschritt die Beladeeinheit gegen die Schneidemaschine verschwenkt wird, und zwar dergestalt, dass das Produkt zwischen Unterseite Greifer und Beldeeinheit geklemmt wird.

Description

  • Wird ein Slicer speziell mit einer Beladeschwinge beladen, die gleichzeitig auch während des Schneidens als Produktauflage dient und ist ein Vorschub allein oder zusätzlich mit einem Greifer am Ende des Produktes vorgesehen, stellt sich das Problem der Längenbegrenzung des Produktlaibes. Da der Weg des Greifers die Produktlänge plus des Abstandes des vorderen Produktendes zur Schneideebene zum Zeitpunkt des Einschwenkens des Produktes in den Vorschubkanal sein muss, ergeben sich ganz erhebliche Verfahrwege für den Vorschub. Z. B. in den USA beträgt die typische Produktlänge ca. 1820 mm ∼72''). Dies ergibt eine Vorschublänge von ca. 2150–2300 mm.
  • Des weiteren stellt sich auch das Problem, dass das Produkt bis zum Transport durch den Vorschub – z. B. Greifer, Doppelgurt a. ä. – gegen ein Gleiten durch die Hangabtriebskräfte gehalten werden muss – z. B. beweglicher Anschlag, Klemmrollen, -bänder o. ä.
  • Ein drittes Problem stellt sich mit der Entsorgung des Endstückes während des Rückzuges, da hier ein zusätzlicher Zeitbedarf entsteht und diese Zeit zwischen letzter Scheibe des soeben fertig geschnittenen Produktlaibes und der ersten Scheibe des darauf folgenden Laibes als Totzeit eingeht. Außerdem muss der Greifer soweit zurückgefahren werden, dass der Produkt-/Zuführkanal frei ist.
  • Als zusätzliches Problem kann bei den auf dem Markt befindlichen Slicern die Zulaufhöhe der Produkte nicht frei gewählt werden, im Bereich der geradlinigen Verlängerung kann nicht zugeführt werden.
  • Werden lange Produkte beladen, muss insbesondere gegen Ende der Hubbewegung dafür gesorgt werden, dass das Produkt nicht abhebt.
  • Das Verfahren nach dem Stand der Technik hatte also den Nachteil, dass es nicht möglich war, den Greifer mit seiner am vorderen, freien Ende angeordneten Greiferklaue außer Eingriff mit dem Produkt zu bringen, das zu Beladungszwecken auf die Produktauflage gebracht wurde. Dies war demzufolge mit dem Nachteil verbunden, dass der Greifer sehr lange zurückfahren musste und hierdurch lange Verschiebewege sich ergaben.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass bei wesentlich kürzeren Verschiebewegen des Greifers und verkürzten Zykluszeiten eine schnellere Verarbeitung des Produktes gewährleistet ist.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist ein Verfahren nach der Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
  • Das Produkt wird in einem ersten Verfahrensschritt zunächst auf die Beladeeinheit aufgelegt, welche Beladeeinheit schwenkbar am vorderen Ende der Schneidemaschine angeordnet ist.
  • In einem zweiten Verfahrensschritt wird die Beladeeinheit gegen die Schneidemaschine verschwenkt, und zwar dergestalt, dass das Produkt zwischen Unterseite Greifer und Beladeeinheit geklemmt wird.
  • In einem dritten Verfahrensschritt wird das Produkt gemeinsam durch Greifer und Band in dem Produktkanal zwischen die dort angeordneten Vorschubbänder geführt, wobei der Greifer jedoch noch auf der Oberfläche des Produktes liegt.
  • In einem vierten Verfahrensschritt wird der Greifer von der Oberfläche des Produktes abgehoben und in abgehobenem Zustand in seine Warteposition zurückgefahren.
  • In einem fünften Verfahrensschritt beginnt der Schneidvorgang bei vom Produkt abgehobenem Greifer, der solange anhält, bis das Produktende noch um einen bestimmten festgelegten Betrag aus dem hinteren Walzenspalt der Vorschubbänder herausragt.
  • In einem sechsten Verfahrensschritt wird der Greifer abgesenkt, die Greiferklauen werden ausgefahren und in den hinteren Produktteil des Produktes eingefahren, wobei dieses festgeklemmt wird,
  • In einem siebten Verfahrensschritt folgt der Greifer dem Produkt und den Vorschubbändern, bis das Produkt komplett aufgeschnitten ist und nur noch ein Endstück in der Greiferklaue verbleibt.
  • In einem achten Verfahrensschritt wird gleichzeitig die Beladeeinheit herabgeschwenkt und mit einem neuen Produkt gefüllt.
  • In einem neunten Verfahrensschritt wird der Greifer mit dem noch gehaltenen Endstück nach hinten verfahren,
  • In einem zehnten Verfahrensschritt die nun mit einem neuen Produkt beladene Beladeeinheit nach oben schwingt und entsprechend dem ersten Verfahrensschritt die Beladeeinheit mit dem Produkt gegen die Schneidmaschine verschwenkt wird, wodurch das Produkt in dem Zwischenraum zwischen der Unterseite des Greifers und der Beladeeinheit geklemmt wird,
  • In einem elften Verfahrensschritt wird das Produkt in Wiederholung des anfänglichen Arbeitsschrittes in den Einführspalt zwischen den Vorschubbändern der Schneidmaschine gefahren, wobei der Greifer abhebt und in seine Warteposition fährt, wobei er immer noch das Endstück in den Greiferklauen behält
  • In einem zwölften Verfahrensschritt der Greifer mit dem noch gehaltenen Endstück nach unten abgesenkt wird, so dass die Greiferklaue etwa in Höhe zur Stirnseite des gerade geschnittenen Produktes kommt.
  • In einem dreizehnten Verfahrensschritt die Greiferklaue geöffnet wird und das Endstück nun auf das Vorschubband der Beladeeinheit fällt, welche sich gleichzeitig senkt und das Endstück in einen entsprechenden Aufnahmebehälter hineinfällt, wodurch nun der Greifer wieder frei ist und mit seiner nun freien Greiferklaue in die Rückseite des nun fast fertig geschnittenen Produktes hineinfährt und dort wiederum ein neues Endstück ergreift.
  • Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich der Vorteil, dass nun wesentliche Totzeiten eingespart werden, die beim Stand der Technik in Kauf genommen wurden.
  • Um beim Stand der Technik Totzeiten einsparen zu können, ist es bekannt, eine sehr lange Produktlänge zu verwenden, notwendige Rückfahrwege und Rückhübe des Greifers zu minimieren. Dies führte dazu, dass man in Europa Produktlängen von 3,40 m und mehr verwendete, nur um zu vermeiden, dass der Greifer zurückgefahren werden musste, um die Wechselzeit zwischen einem Produkt und dem anderen Produkt möglichst zu minimieren.
  • Hier setzt die Erfindung ein, die nun vorsieht, dass der Greifer nicht über die gesamte Produktlänge zurückfahren muss, sondern es ist vorgesehen, dass das Produkt sich an der Unterseite des Greifers anlegt und nicht mehr an der Greiferklaue selbst.
  • Der Greifer ist beweglich senkrecht zur Oberfläche des Produktes ausgebildet, und in Form einer Parallelogrammbewegung kann der Greifer von dem Produkt abgehoben werden und sich oberhalb des Produktes befinden, was beim Stand der Technik nicht der Fall war.
  • Beim Stand der Technik ist es immer erforderlich, dass die Greiferklaue sich stets in der Nähe des hinteren Produktendes befindet, und es ist nicht vorgesehen, dass der Greifer sich oberhalb des Produktes befindet und die Greiferklaue sich beispielsweise im vorderen oder mittleren Bereich des Produktes aufhält.
  • Eine weitere Zeiteinsparung erfolgt bei der Erfindung durch den Verfahrensschritt bezüglich der Endstückbeseitigung. Wichtig ist nämlich, dass die Endstückbeseitigung während des Schneidens des Produktes erfolgt und nicht nach dem Schneiden des Produktes.
  • Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass durch einen zusätzlichen Freiheitsgrad des Greifers dieser aus dem Produktkanal verbracht wird und damit weitere Funktionen übernehmen kann.
  • Dies erlaubt bei einer fixen Verfahrlänge, Laibe beliebiger Länge – größer und kleiner als diese Verfahrlänge – zu verarbeiten.
  • Ebenso kann der Laib auch in der direkten Verlängerung des Produktkanals zuführt werden und damit jede Zulaufhöhe, für zukünftige vollautomatische Zuführungen aus dem Kühlraum, gewählt werden.
  • Bei einer entsprechenden Gestaltung der Greiferbewegung aus und in den Produktkanal kann das Endstück separat und während des Schneidens entsorgt werden.
  • Vorzugsweise wird das Endstück auf dem stehenden oder absenkenden Beladeband abgelegt und während des Beladens der Beladeeinheit mit neuem Produkt in eine weitere Ablage oder einen Endstückbehälter verbracht.
  • Der minimale Verfahrweg ist so, dass das auslaufseitige Ende des Greifers bis ca. 150 mm hinter das auslaufseitige Ende des produkttragenden Teiles der Beladeeinheit fahren muss. Dies bedeutet eine auch zeitlich kurze Rückfahrt.
  • Des Weitern kann die Greiferbewegung so gestaltet werden, dass der Greifer zum Klemmen des Produktes auf der Beladeeinheit benutzt werden kann und damit Anschläge oder Klemmrollen-/Bänder ersetzt.
  • Ein wesentlicher Lösungsansatz liegt auch darin, dass das Produkt bereits vor Erreichen des Produktkanals geklemmt wird und damit bereits während der Verzögerung der Hubbewegung zugeführt werden kann.
  • Ob der Greifer nur als Klemm-Zuführeinrichtung eingesetzt wird, was eine kontinuierliche Beschickung erlaubt oder auch als künstliche Verlängerung des Produktes und Halter für ein definiertes Endstück, lässt sich ganz einfach durch die Steuerung anwählen.
  • Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
  • Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
  • Es zeigen:
  • 1: schematisiert dargestellte Anordnung einer Schneidemaschine mit einer Beladeeinheit, die bereits schon mit einem Produkt beladen ist,
  • 2: ein Verfahrensschritt, bei dem das Produkt mit Hilfe des Beladebandes in Richtung auf den Produktkanal verschoben wird,
  • 3: ein zeitlicher Ablauf, bei dem das Produkt geschnitten wird und der Greifer an der Rückseite des Produktes eingreift,
  • 4: eine vergrößerte Darstellung des Schwenkmechanismus des Greifers,
  • 5: Schnitt gemäss der Linie A-A in 4.
  • In 1 ist allgemein eine Hochgeschwindigkeits-Schneidemaschine dargestellt, die aus einem schräg geneigten Maschinenrahmen besteht, an dessen vorderen Ende ein drehend angetriebenes Hochgeschwindigkeitsmesser 29 angeordnet ist.
  • Schwenkbar am Maschinengehäuse der Schneidemaschine ist eine Schwenklagerung 30 angeordnet, an der eine Beladeeinheit 3 schwenkbar gehalten ist. Die Beladeeinheit ist somit in Pfeilrichtung 6 und in Gegenrichtung hierzu verschwenkbar am Maschinengehäuse der Schneidemaschine ausgebildet.
  • Am Gehäuse der Schneidemaschine ist ferner ein Greifer 2 vorgesehen, der etwa balkenförmig ausgebildet ist und der eine aufgeraute Oberfläche 37 (siehe 4) aufweist, um sich einerseits formschlüssig auf der Oberseite des Produktes 1 abzulegen und andererseits zwischen den Vorschubbändern 27, 28 der Vorschubeinheit der Schneidemaschine eingreifen zu können.
  • Der Greifer hat gemäss 4 an seiner vorderen Stirnseite ein oder mehrere Greiferklauen 17, die aus- und einfahrbar ausgebildet sind. Auf den Antrieb dieser Greiferklaue 17 wird später noch näher eingegangen.
  • Wichtig ist, dass der Greifer 2 in einer Ebene senkrecht zur Oberfläche des Produktes 1 verschwenkbar oder verschiebbar ausgebildet ist. Dies wird in Pfeilrichtung 4 in 1 dargestellt. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel erfolgt der Verschiebeantrieb des Greifers 2 durch ein Schwenkgestänge 31, welches bevorzugt als Parallelogramm-Schwenkgestänge ausgebildet ist. Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt.
  • In einer anderen Ausgestaltung kann die parallele Hebe- und Senkbewegung des Greifers von der Oberfläche des Produktes weg und zu dieser Oberfläche hinzu gerichtet auch durch eine entsprechende Langlochführung oder durch eine Zylinderanordnung oder durch Scherenantriebe oder dergleichen Hubantriebe ausgeführt werden.
  • In dem Verfahrenszustand nach 1 hat die Beladeeinheit 3 bereits schon ein Produkt 1 von einem dahinter liegenden Zuführband 25 aufgenommen, welches das Produkt in Pfeilrichtung 26 auf das Beladeband 5 der Beladeeinheit 3 aufgefahren hat. Dort liegt das Produkt nun fest, wobei gleichzeitig von einem vorherigen Verfahrensschritt auf dem Beladeband 5 noch ein Endstück 9 eines vorher geschnittenen Produkts 1 abgelegt ist.
  • Beim Übergang von dem Verfahrensschritt nach 1 zu 2 ist nun erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Beladeeinheit 3 um die Schwenklagerung 30 herum in Pfeilrichtung 6 nach oben verschwenkt wird, wie dies in 2 dargestellt ist.
  • Dadurch, dass die Oberfläche des Produkts 1 gegen die Unterseite des Greifers 2 drückt, wird dieser in Pfeilrichtung 4 im Bereich eines Schwenkgestänges 31 nach oben angehoben und legt sich vollflächig mit seiner Oberfläche 37 auf die Oberseite des Produktes 1 ab. Damit wird das Produkt zwischen der Beladeeinheit 3 dem dortigen Beladeband 5 und der Unterseite des Greifers 2 eingeklemmt.
  • Es wird ferner angenommen, dass von einem vorherigen Schneidevorgang der Greifer 2 mit seiner vorderen Greiferklaue 17 noch ein Endstück 9 erfasst hat. Dies stört in dem Verfahrenszustand nach 2 erfindungsgemäß nicht, weil ja das Produkt an der Unterseite des Greifers 2 angelegt wird und der Greifer darüber mit seiner Greiferklaue 17 das Endstück 9 von einem vorherigen Produktschnitt noch hält.
  • In dem weiteren Verfahrensschritt beim Übergang von der 2 auf die 3 ist nun vorgesehen, dass das Beladeband 5 angetrieben wird und das Produkt 1 in Pfeilrichtung 32 in den Walzenspalt zwischen dem oberen und dem unteren Vorschubband 27, 28 einführt, so dass der dadurch gebildete Produktkanal 8 gefüllt ist. Das Produkt wird nun schrittweise mit hoher Geschwindigkeit und intermittierend gegen das Messer 29 geführt, wo dünne Scheiben hoher Geschwindigkeit bis zu einer Schnittleistung von 40 Scheiben pro Sekunde abgeschnitten werden.
  • Sobald sich das vordere Ende des Produktes 1 im Produktkanal 8 befindet, hebt der Greifer 2 von der Produktoberfläche ab, fährt nach hinten und geht in die Wartestellung, so wie dies etwa in 2 dargestellt ist.
  • Die Wartestellung des Greifers wird also durch das angehobene Schwenkgestänge 31 gekennzeichnet, welches den Greifer 2 in einer angehobenen Position behält.
  • Danach wird der Schnittvorgang fortschreitend fortgeführt, wobei in diesem Augenblick noch der Greifer nicht im Eingriff mit der hinteren Seite des Produktes sich befindet.
  • Wenn der Schnittvorgang so weit fortgeschritten ist, dass nur noch eine definierte Länge des Produktes aus dem Produktkanal nach hinten herausragt, wird der Greifer abgesenkt, etwa in seine Stellung nach 3, die Kralle wird geöffnet und damit fällt das Endstück 9 auf das Beladeband 5 der Beladeeinheit 3 herunter, was sich sofort absenkt, und sobald das Endstück von der Greiferklaue abgefallen ist, fährt die Greiferklaue 17 des Greifers in den hinteren Teil des Produktes 1, so wie dies in 3 dargestellt ist.
  • Das Endstück 9 ist somit auf dem Beladeband 5 abgelegt, so wie es in 1 dargestellt ist.
  • In diesem Verfahrensstadium, wenn also die Beladeeinheit 3 wieder gemäss 1 geöffnet wird, wird sofort ein neues Produkt auf die Beladeeinheit 3 durch Antrieb des Beladebandes 5 gefördert, wodurch bei dieser Bewegung des Beladebandes das Endstück 9 in den Endstückebehälter 7 hinein fällt.
  • Parallel und synchron hierzu hat sich der Greifer 2 bereits schon abgesenkt und fährt mit seiner nun freien Greiferklaue 17 in den hinteren Teil des Produktes 1 hinein, wie dies in 3 dargestellt ist.
  • Die Länge des Greifers 2 bildet somit eine virtuelle Verlängerungsstrecke 10 des Produktes 1, um das Endstück 9 besonders klein und stabil halten zu können. Das Endstück kann deshalb nicht zwischen den Vorschubbändern 27, 28 verkippen oder sich lösen, weil es stabil von der Greiferklaue 17 des Greifers 2 gehalten wird.
  • Wichtig ist, dass die Greiferlänge 2 sehr kurz gehalten werden kann, weil ja in den Verfahrensabschnitten nach den 1 und 2 das Produkt an der Unterseite des Greifers angelegt wird und nicht – wie beim Stand der Technik bekannt – an der vorderen Stirnseite des Greifers.
  • In den 4 und 5 wird eine bevorzugte Ausführungsform für den Antrieb des Greifers 2 geschildert.
  • Der Greifer 2 besteht im Wesentlichen aus einem balkenförmigen Gehäuseteil, dessen untere Oberfläche 37 bevorzugt aufgerauht ist und an dessen vorderem Ende die Greiferklaue 17 angeordnet ist. Das Öffnen und Schließen der Greiferklaue 17 wird durch eine Druckstange 14 erreicht, welche das Gehäuse des Greifers 2 durchsetzt und die in axialer Richtung angetrieben wird. Zum Antrieb der Druckstange 14 gehört eine Antriebsschwinge 15, die von einem zugeordneten Hebel 36 eines Schwenkantriebes verschwenkt wird. Der Hebel 36 ist hierbei schwenkbar in einer Schwenkachse 33 eines Schwenkarmes 12 aufgenommen, der an seinem gegenüberliegenden Ende in einer Schwenkachse 34 aufgenommen ist.
  • Die Hebel 35 und 36 sind für den Schwenkantrieb für die Greiferklaue 17 vorgesehen, während der Schwenkarm 11 für das Heben und Senken des Greifers in den Pfeilrichtungen 4 vorgesehen ist. Der Schwenkarm 11 ist hierbei von einem Zylinder 20 beaufschlagt, während der Zylinder 19 für den Antrieb des Schwenkarmes 12 vorgesehen ist.
  • Auf diese Weise sind in einem Greiferantrieb 18 zwei Zylinder 19, 20 angeordnet, wobei der eine Zylinder 19 für den Schwenkarm 12 zum Öffnen und Schließen der Greiferklaue und der Zylinder 20 für den Schwenkarm 11 zum Heben und Senken des Greifers 2 ausgebildet ist.
  • Die gesamte Greiferanordnung mit dem Greifer 2 ist auf einem Vorschubschlitten 21 befestigt, der in den Pfeilrichtungen 23 verschiebbar angetrieben ist. Die Verschiebung erfolgt hierbei längs des Gehäuses der Schneidemaschine, wie dies in Form des Vorschubschlittens 21 über 1 eingezeichnet ist.
  • Der Vorschubschlitten 21 ist hierbei auf einer Rundstange 22 verschiebbar gelagert, deren Längsachse parallel zur Vorschubrichtung 32 des Produktes 1 ist.
  • Wichtig ist, dass in bestimmten Verfahrensschritten, insbesondere in den 1 und 2, das Produktende 24 vollkommen frei ist und eben gerade dort kein Greifer mit seiner Greiferklaue 27 eingreift, wie es beim Stand der Technik der Fall ist. Auf diese Weise kann die Vorschublänge sehr klein gehalten werden, und es können hohe Vorschubgeschwindigkeiten bei kurzen Wechselzeiten gewährleistet werden.
  • In 4 ist noch angedeutet, dass die Druckstange 14 zum Antrieb der Greiferklaue 17 in den Pfeilrichtungen 16 verschiebbar angetrieben ist.
  • 1
    Produkt
    2
    Greifer
    3
    Beladeeinheit
    4
    Pfeilrichtung
    5
    Beladeband
    6
    Pfeilrichtung
    7
    Endstückbehälter
    8
    Produktkanal
    9
    Endstück
    10
    Verlängerungsstrecke
    11
    Schwenkarm (Heben & Senken)
    12
    Schwenkarm (Öffnen & Schließen)
    13
    Parallelführung
    14
    Druckstange
    15
    Antriebsschwinge
    16
    Pfeilrichtung
    17
    Greiferklaue
    18
    Greiferantrieb
    19
    Zylinder für 18, 12
    20
    Zylinder für 11
    21
    Vorschubschlitten
    22
    Rundstange
    23
    Pfeilrichtung
    24
    Produktende
    25
    Zuführband
    26
    Pfeilrichtung
    27
    Vorschubband oben
    28
    Vorschubband unten
    29
    Messer
    30
    Schwenklagerung
    31
    Schwenkgestänge
    32
    Pfeilrichtung
    33
    Schwenkachse
    34
    Schwenkachse
    35
    Hebel
    36
    Hebel
    37
    Oberfläche

Claims (13)

  1. Verfahren zur Beladung einer Hochgeschwindigkeits-Schneidmaschine mit Produkten, wobei das Produkt in einem ersten Verfahrensschritt zunächst auf die Beladeeinheit aufgelegt wird, welche Beladeeinheit schwenkbar am vorderen Ende der Schneidemaschine angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass in einem zweiten Verfahrensschritt die Beladeeinheit gegen die Schneidemaschine verschwenkt wird, und zwar dergestalt, dass das Produkt zwischen Unterseite Greifer und Beladeeinheit geklemmt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einem dritten Verfahrensschritt das Produkt gemeinsam durch Greifer und Band in dem Produktkanal zwischen die dort angeordneten Vorschubbänder geführt wird, wobei der Greifer jedoch noch auf der Oberfläche des Produktes liegt.
  3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass in einem vierten Verfahrensschritt wird der Greifer von der Oberfläche des Produktes abgehoben und in abgehobenem Zustand in seine Warteposition zurückgefahren wird und dass in einem fünften Verfahrensschritt der Schneidvorgang bei vom Produkt abgehobenem Greifer beginnt, der solange anhält, bis das Produktende noch um einen bestimmten festgelegten Betrag aus dem hinteren Walzenspalt der Vorschubbänder herausragt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in einem sechsten Verfahrensschritt der Greifer abgesenkt wird, die Greiferklauen ausgefahren werden und in den hinteren Produktteil des Produktes eingefahren, wobei dieses festgeklemmt wird und dass in einem siebten Verfahrensschritt der Greifer dem Produkt und den Vorschubbändern folgt, bis das Produkt komplett aufgeschnitten ist und nur noch ein Endstück in der Greiferklaue verbleibt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in einem neunten Verfahrensschritt der Greifer mit dem noch gehaltenen Endstück nach hinten verfahren wird, und in einem zehnten Verfahrensschritt die nun mit einem neuen Produkt beladene Beladeeinheit nach oben schwingt und entsprechend dem ersten Verfahrensschritt die Beladeeinheit mit dem Produkt gegen die Schneidmaschine verschwenkt wird, wodurch das Produkt in dem Zwischenraum zwischen der Unterseite des Greifers und der Beladeeinheit geklemmt wird,
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in einem elften Verfahrensschritt das Produkt in Wiederholung des anfänglichen Arbeitsschrittes in den Einführspalt zwischen den Vorschubbändern der Schneidmaschine gefahren wird, wobei der Greifer abhebt und in seine Warteposition fährt, wobei er immer noch das Endstück in den Greiferklauen behält, dass in einem zwölften Verfahrensschritt der Greifer mit dem noch gehaltenen Endstück nach unten abgesenkt wird, so dass die Greiferklaue etwa in Höhe zur Stirnseite des gerade geschnittenen Produktes kommt und dass in einem dreizehnten Verfahrensschritt die Greiferklaue geöffnet wird und das Endstück nun auf das Vorschubband der Beladeeinheit fällt, welche sich gleichzeitig senkt und das Endstück in einen entsprechenden Aufnahmebehälter hineinfällt, wodurch nun der Greifer wieder frei ist und mit seiner nun freien Greiferklaue in die Rückseite des nun fast fertig geschnittenen Produktes hinein fährt und dort wiederum ein neues Endstück ergreift.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Endstückbeseitigung während des Schneidens des Produktes erfolgt und nicht nach dem Schneiden des Produktes.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Endstück auf dem stehenden oder absenkenden Beladeband abgelegt und während des Beladens der Beladeeinheit mit neuem Produkt in eine weitere Ablage oder einen Endstückbehälter verbracht wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt bereits vor Erreichen des Produktkanals geklemmt wird und damit bereits während der Verzögerung der Hubbewegung zugeführt werden kann.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Greifer wahlweise nur als Klemm-Zuführeinrichtung eingesetzt wird, was eine kontinuierliche Beschickung erlaubt oder als künstliche Verlängerung des Produktes und Halter für ein definiertes Endstück.
  11. Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Greifer nicht über die gesamte Produktlänge zurück fährt, und an der Oberseite des Produktes anlegbar ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Greifer senkrecht zur Oberfläche des Produktes beweglich ausgebildet ist
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Laib auch in der direkten Verlängerung des Produktkanals zuführbar ist.
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