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DE102008025269A1 - Verfahren zum Herstellen von harzhaltigen Papieren - Google Patents

Verfahren zum Herstellen von harzhaltigen Papieren Download PDF

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DE102008025269A1
DE102008025269A1 DE102008025269A DE102008025269A DE102008025269A1 DE 102008025269 A1 DE102008025269 A1 DE 102008025269A1 DE 102008025269 A DE102008025269 A DE 102008025269A DE 102008025269 A DE102008025269 A DE 102008025269A DE 102008025269 A1 DE102008025269 A1 DE 102008025269A1
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DE
Germany
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paper
resin
weight
thermosetting resin
fibers
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102008025269A
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English (en)
Inventor
Bernd Conradi
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ahlstrom Corp
Original Assignee
Ahlstrom Corp
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Publication date
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Priority to US12/994,585 priority patent/US20110220309A1/en
Priority to EP09754032A priority patent/EP2297399A2/de
Priority to PCT/FI2009/050449 priority patent/WO2009144379A2/en
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft Verfahren zum Herstellen von harzhaltigem Papier mit den Schritten - Herstellen einer Fasersuspension - Entwässern der Fasersuspension zur Bildung von Papier - Trocknen des Papiers auf eine Papierfeuchte von 5% bis 10%. Um ein harzhaltiges Papier bereitzustellen, das, bezogen auf den Faseranteil und den Kunstharzanteil des Papiers, variabler ist als bekannte Produkte, ist es vorgesehen, eine wässrige Dispersion eines duroplastischen Harzes zuzugeben sowie ein Mittel zum Fixieren des duroplastischen Harzes auf den Fasern der Fasersuspension und einen pH-Wert unter 5 einzustellen.

Description

  • Die Erfindung betrifft harzhaltige Papiere, harzhaltige Formteil-Rohlinge und ein Verfahren zum Herstellen von harzhaltigen Papieren.
  • Mit Harzen bzw. Kunstharzen imprägnierte oder beschichtete Papiere werden vielfach zur Beschichtung von Werkstoffen, vor allem zur Beschichtung von Holzwerkstoffen eingesetzt. Die imprägnierten oder beschichteten Papiere werden danach in der Regel unter Einwirkung von Druck und Hitze mit dem Werkstoff verpresst. Typische Beschichtungsverfahren sind Hochdruck-Laminierverfahren (HPL) oder kontinuierliche Laminierverfahren (CPL).
  • Heute werden üblicherweise Imprägnier-Rohpapiere eingesetzt, die mit einem duroplastischen Kunstharz, z. B. einem Phenolharz, imprägniert werden. Das Imprägnieren erfolgt durch nachträgliches Tränken oder Beschichten des Rohpapiers durch eine flüssige, wässrige oder lösungsmittelhaltige Kunstharzlösung. Das getränkte oder beschichtete Papier wird auf eine Restfeuchte von ca. 6% bis 9% getrocknet. Dadurch klebt die Oberfläche des Papiers nicht mehr, es kann also manipuliert und gelagert werden. Gleichzeitig verbleibt aber eine Reaktivität des Kunstharzes, die ein Verpressen des beharzten Papiers mit dem Werkstoff ermöglicht. Es werden sogenannte Kernpapiere erzeugt, die einen Phenolharzgehalt von 30 Gewichts-% bis 70 Gewichts-% Feststoffanteil bezogen auf die Gesamtmasse des fertigen, beharzten Papiers haben. Diese Kernpapiere werden dann für den HPL-Prozess auf Format geschnitten und so gelagert. Für den CPL-Prozess werden die Kernpapiere von der Rolle verarbeitet.
  • Die bekannten Kernpapiere können nur innerhalb eines begrenzten Spektrums hergestellt werden. Das Gewicht des Rohpapiers kann nicht beliebig variiert werden und ein bestimmtes Rohpapier kann nur mit einer begrenzten Menge an Kunstharz beschichtet werden. Die Obergrenze des Gewichts imprägnierter Kernpapiere liegt bei 350 g/m2. Soll ein Werkstoff mit einer besonders widerstandsfähigen Beschichtung versehen wer den, müssen daher in solchen Fällen mehrere Kernpapiere übereinander gelegt und mit dem Werkstoff verpresst werden. Dies ist nachteilig, weil sich mehrschichtige Produkte schlecht verpressen lassen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein harzhaltiges Papier bereitzustellen, das bezogen auf den Faseranteil und den Kunstharzanteil des Papiers variabler ist als bekannte Produkte.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit verbesserten harzhaltigen Papieren, harzhaltigen Formteil-Rohlingen und einem Verfahren zum Herstellen von harzhaltigem Papier. Das nachfolgend beschriebene Verfahren stellt eine bevorzugte Methode zur Herstellung der erfindungsgemäßen harzhaltigen Papiere oder Formteil-Rohlinge her; die Herstellung dieser Produkte ist aber keineswegs auf das angegebene Verfahren beschränkt.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren weist die bekannten Schritte
    • – Herstellen einer Fasersuspension
    • – Entwässern der Fasersuspension zur Bildung von Papier
    • – Trocknen des Papiers auf eine Papierfeuchte von 5% bis 10% auf; das
    • – Zugeben einer wässrigen Dispersion eines duroplastischen Harzes, das
    • – Zugeben einer wässrigen Dispersion eines Mittels zum Fixieren des ☐ duroplastischen Harzes auf den Fasern der Fasersuspension und das ☐
    • – Einstellen eines pH-Werts unter 5 kennzeichnen die Erfindung.
  • Zunächst wird eine wässrige Fasersuspension hergestellt. Einsetzbar sind natürliche und/oder synthetische Fasern oder Mischungen solcher Fasern. In der Praxis werden meist Zellstofffasern oder Altpapierfasern oder einer Mischung daraus eingesetzt. Ebenso können andere natürliche Fasern wie z. B. Hanf- oder Baumwollfasern eingesetzt werden. Es werden auch synthetische Fasern wie z. B. Viskose- oder Aramidfasern verwendet, dies geschieht aus Kostengründen jedoch eher selten. Es wird ausdrücklich angemerkt, dass im Nassverfahren hergestellte Produkte, z. B. Formteil-Rohlinge, die vollständig oder anteilig aus synthetischen Fasern hergestellt werden, „Papiere” im Sinne dieses Verfahrens sind.
  • Die Stoffdichte der Suspension beträgt meist zwischen 0,5% und 8%, bevorzugt zwischen 1% und 5%. In die Fasersuspension wird eine wässrige Dispersion eines duroplastischen Harzes, z. B. eines Phenolharzes, eines Melaminharzes oder eines Formaldehydharzes oder einer Mischung duroplastischer Harze eingemischt. Im Gegensatz zum Stand der Technik wird also das Kunstharz nicht nachträglich auf das fertige Papier aufgetragen. Es wird vor der Blattbildung intensiv und homogen mit den Fasern vermischt. Diese wesentliche Maßnahme des erfindungsgemäßen Verfahrens, das Kunstharz vor der Blattbildung mit den Fasern zu vermischen ist technisch besonders einfach zu realisieren. Es sind keine aufwändigen apparativen Modifikationen erforderlich. Durch den erfindungsgemäßen Einsatz wässriger Dispersionen von Harzen können zudem die durch den jeweiligen Harztyp einstellbaren Eigenschaften des Kernpapiers in einem weiten Bereich modifiziert werden.
  • Aus dem Stand der Technik ist es zwar an sich bekannt, der Fasersuspension vor der Blattbildung Harze zuzusetzen. So werden beispielsweise in der US 4,810,430 und der US 6,077,391 der Fasersuspension Harze zugesetzt, um Filtereigenschaften einzustellen. Den nach dem Stand der Technik hergestellten Papieren werden jedoch keine duroplastischen Harze zugesetzt. Die Harze bekannter Papiere werden nach dem Trocknen des Papiers nicht mehr unter hohem Druck und hoher Temperatur plastifiziert und ausgehärtet.
  • Geeignete duroplastische Harze, die in wässriger Dispersion verarbeitet werden können, weisen bevorzugt eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften auf: Die Alkalität sollte zwischen 2% und 5% liegen, vorteilhaft zwischen 2,5% und 4,5%. Sie liegt damit niedriger als die Alkalität von Phenolharzen, die nach dem Stand der Technik zum Imprägnieren verwendet werden (Alkalität 6% bis 8%). Die Viskosität soll vorzugsweise zwischen 250 mPas und 1000 mPas betragen. Vorteilhaft können duroplastische Harze, die erfindungsgemäß zur Herstellung von harzhaltigen Papieren eingesetzt werden, eine Viskosität von 600 mPas bis 900 mPas aufweisen. Damit können duroplastische Harze, beispielsweise Phenolharze, in einem wesentlich breiteren Viskositätsspektrum eingesetzt werden als bisher (bisher üblich: Viskosität 250 mPas bis 500 mPas). Vorteilhaft beträgt der Gehalt an freiem Formaldehyd bei dem duroplastischen Harz bis 1,7%, bevorzugt bis 1,5%, besonders bevorzugt bis 1,0%, insbesondere bis 0,5%, besonders vorteilhaft bis 0,2%. Damit werden duroplastische Harze mit einem Gehalt an freiem Formaldehyd eingesetzt, der weitaus niedriger liegt als bei bisher verwendeten duroplastischen Harzen, die in der Regel einen Gehalt an freiem Formaldehyd von ca. 2 aufweisen. Die erfindungsgemäß bevorzugten Kunstharze weisen einen Extraktionsgehalt in Aceton zwischen 10% und 20% auf, bevorzugt liegt der Extraktionsgehalt in Aceton zwischen 10% und 15%. Der Harzfluss liegt zwischen 4% und 12%, bevorzugt zwischen 5% und 8%.
  • Das Harz liegt in der wässrigen Dispersion sehr feinteilig vor, so dass es sich gleichmäßig verteilt mit den Fasern mischt. Fasern und Harz liegen zunächst nebeneinander vor, ohne dass eine Bindung zwischen den beiden Komponenten erfolgt. Die Suspension wird dann abgesäuert auf einen pH-Wert unter 5, bevorzugt auf einen pH-Wert zwischen 3 und 4. Der pH-Wert wird durch den Zusatz von Säuren eingestellt, beispielsweise durch Zusatz von Schwefelsäure, Salzsäure oder organischer Säuren. Das Absenken des pH-Werts führt zu einem Ausfällen der Phenolharze. Das Ausfällen der Harze führt noch nicht zu einer Bindung an die Fasern.
  • Erfindungsgemäß wird jedoch ein Mittel zum Fixieren der duroplastischen Harze in die Suspension eingemischt. Dadurch wird die Ladung der Oberflächen von Harz und Fasern so modifiziert, dass sich das Harz auf der Oberfläche der Fasern niederschlägt. Das Mittel zum Fixieren ist an sich bekannt. Es wird bevorzugt vor dem Absenken des pH-Wert zur Suspension gegeben. Das oder die Mittel zum Fixieren werden vor allem daraufhin ausgewählt, dass sie die duroplastischen Harze möglichst vollständig auf der Faseroberfläche fixieren, so dass möglichst wenig Harz, insbesondere möglichst wenig phenolische Komponenten ins Abwasser gelangen (Grenzwert derzeit: 100 mg/l). Nachdem das Mittel zum Fixieren gewirkt hat, sind die Fasern der Suspension also mindestens abschnittsweise mit einem Überzug oder Belag aus Kunstharz versehen. Es ist nicht erforderlich, dass die Fasern vollständig mit Kunstharz überzogen sind. Es kommt vielmehr darauf an, dass die Menge des einzubringenden Kunstharzes so vollständig wie möglich auf der Oberfläche der Faser abgeschieden wird, so dass Faser und Kunstharz bereits vor der Blattbildung einander zugeordnet sind.
  • Der mit Kunstharz aufbereitete Faserstoff kann über einen üblichen Stoffauflauf in eine Papiermaschine überführt werden, wo durch Entwässerung der Suspension die beschichteten oder beharzten Fasern zum Blatt bzw. Papier geformt werden (Nassverfahren). Dabei entsteht ein Papier bzw. ein Formteil-Rohling, bei dem an den Kreuzungsstellen der Fasern mindestens an einigen Kontaktstellen, oft aber an der Mehrzahl der Kontaktstellen, nicht die Fasern unmittelbar aneinander anliegen. Vielmehr befindet sich Kunstharz zwischen den Fasern, weil mindestens eine der sich kreuzenden Fasern mit Kunstharz beschichtet ist. Das Papier wird dann in der Trockenpartie der Papiermaschine auf eine Restfeuchte von unter 10%, jedoch über 5% eingestellt. Um eine optimale Reaktivität des harzhaltigen Papiers zu erhalten, wird meist eine Papierfeuchte von 6% bis 8% eingestellt. Die Reaktivität des Papiers beschreibt das Vermögen des duroplastischen Harzes, unter Einwirkung von Druck und Hitze vollständig auszuhärten.
  • Es ist als besonderer Vorteil der Erfindung anzusehen, dass mit dem erfindungsgemäßen Verfahren beharzte Papiere in einem weitaus breiteren Gewichtsspektrum herstellbar sind, nämlich harzhaltige Papiere mit einem Gesamtgewicht von 140 g/m2 bis zu 1000 g/m2. Dadurch kann dort, wo bisher zahlreiche dünne Kernpapiere übereinander mit dem Werkstoff verpresst werden mussten, die Anzahl der Kernpapiere auf wenige, in besonders günstigen Fällen auf ein einzelnes, aber schwereres Kernpapier beschränkt werden, was insbesondere in der Handhabung der einzelnen Lagen aus Werkstoff und Papier eine Vereinfachung bedeutet. Sowohl leichte als auch schwere erfindungsgemäße Kernpapiere lassen sich unter den bekannten Verarbeitungsbedingungen zu hochwertigen Beschichtungen verarbeiten:
    So kann z. B. beim Beschichten von Fensterbänken oder Arbeitsplatten auf der Basis von Holzwerkstoffen, die einen besonders hohen Oberflächenschutz erfordern, die Anzahl der Kernpapiere von bis zu 50 auf 10 bis 15 gesenkt werden. Damit vereinfacht sich der mechanische Aufwand beim Ablegen der Kernpapiere auf der Holzwerkstoffplatte und wird auf ca. ein Viertel reduziert. Gleichzeitig stellt sich heraus, dass ein typisches Problem beseitigt wird, was beim Verpressen zahlreicher Kernpapiere übereinander oft stört. Bekannte, auf der Oberfläche beharzte Papiere neigen beim Verpressen zur Blasenbildung; einzelne Papiere haften nicht aneinander und verbinden sich beim Verpressen nicht zu einer einheitlichen Schicht. Blasenbildung führt zu Ausschuss. Beim Verpressen der erfindungsgemäß in der Masse beharzten Kernpapiere kommt ein solches Phänomen nicht vor, was vermutlich darauf zurückzuführen ist, dass diese Kernpapiere eine homogenere Verbindung zwischen Fasern und Kunstharz aufweisen.
  • Weiter ist von Vorteil, dass Fasern und Kunstharz nun gleichmäßiger verteilt sind; das erfindungsgemäße Kernpapier ist insgesamt homogener. Das Kunstharz ist nun fester an die Fasern gebunden, was ein „Blocken” (Ansammeln von Harz) verhindert.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung beträgt der Anteil des duroplastischen Harzes am Papier 30 Gewichts-% bis 50 Gewichts-% des Feststoffanteils des Papiers. Da erfindungsgemäß der Faseranteil in einem wesentlich breiteren Gewichtsspektrum eingesetzt werden kann als bisher, kann in der Folge trotz des an sich nicht veränderten prozentualen Gewichtsanteil auch die eingesetzte Harzmenge stärker variiert werden als bei bekannten Kernpapieren.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist das eingesetzte Kunstharz in Wasser dispergierbar, vorteilhaft ist es wasserlöslich. Das Kunstharz wird typischerweise mit einem Feststoffgehalt von 50% ± 2% in wässriger Lösung geliefert. Es kann aus der Lieferform nochmals mit Wasser verdünnt werden, mindestens im Verhältnis Harz: Wasser 1:20. Das erfindungsgemäße Verfahren ist also hinsichtlich des Feststoffgehalts des durplastischen Harzes flexibel, da es im Nassverfahren ohnehin in großer Verdünnung eingesetzt wird. Diese verdünnte Harzdispersion bzw. Harzlösung lässt sich einfach dosieren und schnell und gleichmäßig in die Faserstoffsuspension einmischen, was besonders im kontinuierlichen Herstellungsprozess vorteilhaft ist.
  • Erfindungsgemäß sind Mittel zum Fixieren des Harzes auf der Oberfläche der Fasern erforderlich. Diese Mittel wirken über eine Einstellung der Ladung der beteiligten Oberflächen und sie bewirken demzufolge eine unterschiedliche Ladung der Oberflächen, so dass das Harz auf der entgegengesetzt geladenen Faseroberfläche abgeschieden und fixiert wird. In der Papierherstellung werden meist kationisch wirksame Mittel zum Fixieren eingesetzt, bekannt und verfügbar sind aber auch anionische, nichtionische und biionische Fixiermittel. Typische Beispiele für kationische Fixiermittel sind hochmolekulare Polyethylenimine oder kondensierte organische Amide mit Formaldehyd. Solche Mittel zum Fixieren können einzeln oder in Mischung miteinander eingesetzt werden.
  • Es ist als Vorteil der Erfindung anzusehen, dass der Fasersuspension vor der Blattbildung Brandschutz-Additive zugesetzt werden können. Auch diese Additive können sich bei Zugabe vor der Blattbildung sehr gleichmäßig verteilen. Gerade bei größeren Blattgewichten des beharzten Papiers spielt dies eine große Rolle, denn die brandhemmenden Eigenschaften des Papiers sind besonders gut, wenn die Brandschutz-Additive gleichmäßig verteilt sind, so dass keine Schwachstellen entstehen. Es wirken sich bereits übliche Füllstoffe wie Kreide, Kaolin und dergleichen brandhemmend aus, weil es sich um nicht brennbare Materialien handelt. Da diese Füllstoffe in bekannte Kernpapiere nicht in gleich effizienter Weise eingebracht werden können, ist es erstmals mit dem erfindungsgemäßen Verfahren möglich, beharzte Papiere herzustellen, die den Anforderungen der Brandschutzklasse B1 genügen. Typische Beispiele für Flammschutz- oder Brandschutz-Additive sind Aluminium-tri-hydrat, Chloropren-Latex oder Mischungen aus Carbamiden, organischen Sulfonsäuren und anorganischen Salzen.
  • Falls gewünscht oder erforderlich können der wässrigen Suspension auch andere Additive zugesetzt werden, die z. B. zur Blattbildung oder zu anderen Zwecken erforderlich sind.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch ein harzhaltiges Papier. Das erfindungsgemäße Papier zeichnet sich dadurch aus, dass Fasern und duroplastisches Harz auf andere Weise einander zugeordnet sind als bekannte Papiere, insbesondere Kernpapiere. Die Fasern des erfindungsgemäßen Papiers sind mindestens abschnittsweise mit dem duroplastischen Harz, z. B. Phenolharz, Melaminharz oder Harnstoffharz, überzogen. Das Überziehen mit Harz erfolgt vor der Blattbildung. Die so mit Harz überzogenen Fasern lagern sich bei der Blattbildung an Kontaktstellen in der Weise aneinander an, dass an mindestens einigen der Kontaktstellen mit Harz überzogene Abschnitte der Faseroberfläche aneinander anliegen. Bevorzugt liegen an der Mehrzahl der Kontaktstellen mit Harz überzogene Abschnitte der Faseroberfläche aneinander an.
  • Es ist als besonderer Vorteil der Erfindung herauszustellen, dass aus den mindestens abschnittsweise mit duroplastischem Harz überzogenen Fasern sowohl leichte als auch schwere Papiere herstellbar sind. Die erfindungsgemäßen Papiere können in einem weiteren Gewichtsbereich hergestellt werden als bekannte Papiere. Die Menge des auf die Fasern aufgetragenen durplastischen Harzes kann ein einem weiten Bereich variieren, so wie vorstehend am Beispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgeführt. Es können sowohl Papiere in mit einem Flächengewicht von bis zu 300 g/m2 hergestellt werden, so wie es auch bei Papieren nach dem Stand der Technik möglich ist. Es können aber auch schwerere Papiere hergestellt werden, insbesondere Papiere mit einem Flächengewicht von mehr als 400 g/m2, bevorzugt von mehr als 500 g/m2, besonders bevorzugt von mehr als 700 g/m2, vorteilhaft von mehr als 900 g/m2, besonders bevorzugt von bis zu 1000 g/m2. Das Flächengewicht des erfindungsgemäßen Papiers kann grundsätzlich in einem breiten Rahmen eingestellt werden; als Grenzen sind im Wesentlichen die Menge des auf die Fasern aufbringbaren duroplastischen Harzes und die Verarbeitbarkeit sowohl bei der Blattbildung als auch beim Verpressen des harzhaltigen Papiers zu nennen.
  • Die Fasern des erfindungsgemäßen Papiers können sowohl natürliche Fasern als auch synthetische Fasern oder Mischungen davon sein. Fasern sind für das erfindungsgemäße Papier geeignet, wenn sie sich im Nassverfahren verarbeiten lassen und wenn sich duroplastisches Harz auf der Faseroberfläche abscheiden lässt.
  • Der Anteil des duroplastischen Harzes, der in das harzhaltige Papier eingebracht werden kann, beträgt bis zu 50 Gewichts-% bezogen auf den Feststoffanteil des Papiers. Er kann auch niedriger eingestellt sein, beispielsweise bei 30 Gewichts-% bezogen auf den Feststoffanteil des Papiers. Die Obergrenze des Anteils des duroplastischen Harzes bestimmt sich durch die Aufnahmefähigkeit der jeweils verfügbaren Faseroberfläche. Die Untergrenze ergibt sich vor allem aus den Anforderungen an die Verwendung des harzhaltigen Papiers. Aus technischen Gründen können auch geringe Mengen duroplastischen Harzes eingesetzt werden. Um jedoch eine belastbare, gebrauchstüchtige Oberfläche des mit dem harzhaltigen Papier beschichteten Werkstoffs herzustellen, ist meist ein Anteil des duroplastischen Harzes von 30 Gewichts-% oder mehr erforderlich.
  • Nach der Blattbildung ist das duroplastische Harz so weit getrocknet, dass es blockfrei ist. Es ist aber bei erhöhten Temperaturen (z. B. 160°C) und bei erhöhtem Druck (z. B. 80 bar/cm2) reaktiv und härtet erst dann vollständig aus.
  • Wird als Kunstharz ein Phenolharz oder eine Mischung von Kunstharzen verwendet, die Phenolharz enthält, dann wurde an den bekannten Kernpapieren als nachteilig empfunden, dass sie einen starken Eigengeruch nach Phenol aufweisen, der bei der Verarbeitung, insbesondere beim Verpressen, stört. Freies Phenol wird für die bekannten Kernpapiere mit mehr als 3 mg/l gemessen, freies Formaldehyd wird mit mehr als 4 mg/l gemessen (vergleichende Messung). Bei dem erfindungsgemäß mit Phenolharz hergestellten Papier tritt dieser Nachteil überraschenderweise nicht mehr auf. Es lässt sich nahezu geruchsfrei verarbeiten. Wird das erfindungsgemäße Papier auf hochdichter Faserplatte zu Laminat verpresst, wird freies Phenol mit 0,37 mg/l gemessen, freies Formaldehyd mit 2 mg/l. Dies stellt gegenüber dem Stand der Technik eine außerordentliche Verbesserung dar.
  • Weiter wird als eigenständiger Bestandteil der Erfindung ein Formteil-Rohling beansprucht, der zur Herstellung von Formteilen eingesetzt wird. Der erfindungsgemäße Formteil-Rohling kann dieselben technischen Merkmale aufweisen wie das zuvor beschriebene Papier. Wie vorstehend beschrieben, kann erfindungsgemäß ein besonders dicker, bis zu 1000 g/m2 schwerer, lagenförmiger Formteil-Rohling hergestellt werden, der aus Fasern und duroplastischem, getrocknetem, aber noch nicht ausgehärtetem Kunstharz besteht. Dieser Formteil-Rohling kann z. B. in Formen eingelegt und unter Einwirkung von Druck und Hitze zu zwei- oder dreidimensionalen Formteilen geformt und ausgehärtet werden, die beispielsweise in der Automobilindustrie, beim Bau von Gehäusen oder Gebrauchsgegenständen und für zahlreiche andere Anwendungen einsetzbar ist. Die Bedingungen zum Aushärten sind die gleichen wie beim Verpressen der erfindungsgemäßen Papiere auf einer Unterlage. Gegenüber vergleichbaren Formteilen, die nach dem Stand der Technik im Spritzgussverfahren hergestellt werden, kann der erfindungsgemäße Formteil-Rohling einfacher gehandhabt werden, er kann z. B. vor dem Einlegen in die Form zugeschnitten oder mit Ausschnitten versehen werden. Insbesondere kann auf das mitunter recht aufwändige Einspritzen der Formmasse in die Spritzgussform verzichtet werden.
  • Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass erfindungsgemäße Formteile, die aus Fasern bestehen, deren Oberfläche mindestens abschnittsweise mit einem duroplastischen Harz versehen ist, für weite Anwendungsbereiche geeignet sind. Sie können im Innen- und Außenbau, als Möbel bzw. Möbelteile, als Gehäuse, als Verkleidungen, im Automobilbau, für den Formenbau und vergleichbaren Einsatzzwecken verwendet werden, wobei das Flächengewicht und die einfache und vielfältige Verarbeitbarkeit durch Pressen die Anwendung nicht nur für zweidimensionale sondern gerade auch für dreidimensionale Gegenstände ermöglicht.
  • Details der Erfindung werden nachfolgend an zwei Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Zur Herstellung von harzhaltigen Papieren mit einem Flächengewicht von 140 g bis 500 g wird zunächst eine Faserstoffsuspension hergestellt. Hierzu werden 700 kg ungebleichter Nadelholz-Kraftzellstoff in 16 m3 Wasser aufgerührt. Falls erforderlich wird der Faserstoff in der Suspension auf einen Mahlgrad zwischen 30° SR und 35° SR gemahlen. 450 kg Aluminiumhydroxid werden in 40 m3 Wasser eingemischt. Faserstoffsuspension und Aluminium-tri-hydrat-Lösung werden gemischt und es werden 150 kg eines Polychlorbutadien-Polymers als Retentionsmittel eingemischt. Schließlich werden 1050 kg eines Phenol-Resol-Kunstharzes in wässrig-alkalischer Lösung mit einem Feststoffgehalt von 48% zugegeben. Die Viskosität des Kunstharzes liegt zwischen 600 mPas (Viskosität bei 20°C; DIN 53015). Die Alkalität des Harzes liegt bei 4,0% (DIN 16916-02-G) und die durch Schwefelsäure bei einem ph-Wert von 3,5 ausfällbaren Anteile betragen mindestens 30%. Die Verdünnbarkeit mit Wasser liegt für das Kunstharz bei mindestens 1:20 (DIN 169 16-02). Das Phenol-Resolharz ist säureaktiv und hitzereaktiv. Es ist arm an Monomeren. Nach Zusatz des Phenol-Resol-Kunstharzes wird die Faserstoffsuspension mit 20%-iger Schwefelsäure auf einen pH-Wert von 3,5 eingestellt. Nach Zugabe von 3 kg eines handelsüblichen Entschäumers (Afranil® MG von BASF) wird die Stoffdichte auf ca. 3% eingestellt.
  • Die so aufbereitete Faserstoffsuspension wird auf einer Papiermaschine mit einer Bahnbreite von ca. 2,30 m bei einer Siebgeschwindigkeit von 35 m pro Minute zu einem Papier mit einem Blattgewicht von 500 g/m2 atro entwässert. Auf das entwässerte, aber noch nicht vollständig getrocknete Papier wird bei ca. 40% Feuchte eine carbamidhaltige Kombination organischer Sulfonsäure mit anorganischen Salzen als Flammschutzmittel in einer Menge von 50 g/m2 aufgetragen. Das imprägnierte Papier wird bei Temperaturen von 120°C auf eine Restfeuchte von 6% bis 9% getrocknet.
  • Das so hergestellte Papier kann zum Beispiel auf Holzwerkstoffplatten aufgelegt und innerhalb von 20 Minuten bis 25 Minuten bei 130° und 60 bar/cm2 in einer Presse verpresst werden. Sollen die Presszeiten verkürzt werden, kann z. B. auch bei 160°C bis 180°C und 80 bar/cm2 gepresst werden.
  • Zur Herstellung eines weiteren harzhaltigen Papiers von 180 m2 werden 65 g atro Hanf-Fasern mit einem Mahlgrad von 35° SR und 30 g atro eines Phenol-Resol-Kunstharzes gemäß dem vorstehenden Ausführungsbeispiel unter Zugabe von 2,5 g eines handelsüblichen Entschäumers (wie im Beispiel 1 Afranil® MG von BASF) sowie 1 g eines kationisch wirkenden Retentionsmittel, z. B. Catiofast® von BASF in wässriger Suspension auf eine Stoffdichte von 5% eingestellt. Dabei wird die Suspension mit Schwefelsäure auf einen ph-Wert von 3,5 eingestellt. Aus dieser Faserstoff-Suspension wird ein Blatt mit einem Blattgewicht von 180 g/m2 hergestellt.
  • Aus den 180 g/m2 schweren, quadratischen Blättern wird ein rundes Blatt herausgestanzt. Die runden Blätter werden aufeinander gestapelt und anschließenden unter Druck in einem Konvektionsofen bei 160°C ca. 2 Stunden ausgehärtet. Es entsteht so eine Walze mit einer Härte von ca. 90 ShoreD erzeugt. Die Oberfläche der Walze wird glatt geschliffen oder gedreht. Solche Walzen, die als Formkörper aus harzhaltigen Papieren hergestellt werden, werden beispielsweise in der Papier- oder Textilindustrie zur Veredlung eingesetzt.
  • Sämtliche Prozent-Angaben in diesem Dokument sind als Gewichtsprozent zu lesen, soweit nicht im Einzelnen anders angegeben. Die Angabe „atro” in diesem Dokument bezieht sich auf „ofentrockenes” Material, dass bei 105°C bis zur Gewichtskonstanz getrocknet wurde. Das Blattgewicht wurde nach Zellcheming Vorschrift V/11/57 ermittelt. Der Mahlgrad wurde nach Zellcheming-Merkblatt V/3/62 bestimmt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • - US 6077391 [0010]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN 53015 [0031]
    • - DIN 16916-02-G [0031]
    • - DIN 169 16-02 [0031]

Claims (23)

  1. Verfahren zum Herstellen von harzhaltigem Papier mit den Schritten – Herstellen einer Fasersuspension – Entwässern der Fasersuspension zur Bildung von Papier – Trocknen des Papiers auf eine Papierfeuchte von 5% bis 10% gekennzeichnet durch das – Zugeben einer wässrigen Dispersion eines duroplastischen Harzes, das – Zugeben eines Mittels zum Fixieren des duroplastischen Harzes auf den Fasern der Fasersuspension und das – Einstellen eines pH-Werts unter 5.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil des duroplastischen Harzes am Papier 30 Gewichts-%, bis 50 Gewichts-% Feststoffanteil am Papier beträgt.
  3. Verfahren nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das duroplastische Harz wasserdispergierbar oder wasserlöslich ist.
  4. Verfahren nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als duroplastisches Harz Phenolharze, Melaminharze oder Harnstoffharze oder Mischungen dieser Harze eingesetzt werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Mittel zum Fixieren des Harzes auf den Fasern kationisch, anionisch, nichtionisch und/oder biionisch wirkende Substanzen eingesetzt werden.
  6. Verfahren nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Suspension Brandschutz-Additive zugesetzt werden.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Suspension eine oder mehrere der nachfolgend genannten Substanzen Aluminium-tri-hydrat, Chloropren-Latex und/oder Mischungen aus Carbamiden mit organischen Sulfonsäuren und anorganischen Salzen als Brandschutz-Additive zugesetzt werden.
  8. Verfahren nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Papier mit einem Flächengewicht von 140 g/m2 bis zu 1000 g/m2 hergestellt wird.
  9. Papier, enthaltend Fasern, die nach dem Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8 mit einem duroplastischen Harz beschichtet sind.
  10. Papier nach Anspruch 9, gekennzeichnet dadurch dass es mit Brandschutz-Additiven versetzt ist und in die Brandschutzklasse B1 eingestuft ist.
  11. Formteil-Rohling, hergestellt nach dem Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, aufweisend Fasern, die mit einem duroplastischen Harz beschichtet sind.
  12. Papier, enthaltend Fasern, die mit einem duroplastischen Harz beschichtet sind, und die sich an Kontaktstellen kreuzen, wobei an mindestens einem Teil der Kontaktstellen mit duroplastischem Harz beschichtete Fasern einander kreuzen.
  13. Papier nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Gewicht von bis zu 300 g/m2 aufweist.
  14. Papier nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Gewicht von mehr als 400 g/m2, bevorzugt von mehr als 500 g/m2, besonders bevorzugt von mehr als 700 g/m2, vorteilhaft von mehr als 900 g/m2, besonders vorteilhaft von bis zu 1000 g/m2 aufweist.
  15. Papier nach mindestens einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehalt an duroplastischem Harz 30 Gewicht-% bis 50 Gewichts-% bezogen auf den Feststoff-Anteil des Papiers beträgt.
  16. Papier nach mindestens einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass es ein ein- oder mehrlagiges Papier ist.
  17. Papier nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass es ein mehrlagiges Papier ist, mit einem Flächengewicht von mehr als 400 g/m2 und mit einem Gehalt an duroplastischem Harz von 30 Gewichts-% bis 50 Gewichts-% bezogen auf den Feststoffanteil des Papiers.
  18. Papier nach mindestens einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass es ein gestrichenes oder ein ungestrichenes Papier ist.
  19. Formteil-Rohling, enthaltend Fasern, die mit einem duroplastischen Harz beschichtet sind, und die sich an Kontaktstellen kreuzen, wobei an mindestens einem Teil der Kontaktstellen mit duroplastischem Harz beschichtete Fasern einander kreuzen.
  20. Formteil-Rohling nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass er ein Gewicht von mehr als 400 g/m2, bevorzugt von mehr als 500 g/m2, besonders bevorzugt von mehr als 700 g/m2, vorteilhaft von mehr als 900 g/m2, besonders vorteilhaft von bis zu 1000 g/m2 aufweist.
  21. Formteil-Rohling nach mindestens einem der Ansprüche 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehalt an duroplastischem Harz 30 Gewicht-% bis 50 Gewichts-% bezogen auf den Feststoff-Anteil des Formteil-Rohlings beträgt.
  22. Formteil-Rohing nach mindestens einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass es ein ein- oder mehrlagiger Formteil-Rohling ist.
  23. Formteil-Rohling nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass es ein mehr lagiger Formteil-Rohling ist, mit einem Flächengewicht von mehr als 400 g/m2 und mit einem Gehalt an duroplastischem Harz von 30 Gewichts-% bis 50 Gewichts-% bezogen auf den Feststoffanteil des Formteil-Rohlings.
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