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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zuladungseinrichtung für ein Kraftfahrzeug, die eine Vergrößerung des zur Verfügung stehenden Laderaums ermöglicht. Die Zuladungseinrichtung ist dabei insbesondere zur Vergrößerung des im Heckbereich eines Personenkraftwagens ausgebildeten Laderaums vorgesehen.
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Personenkraftwagen weisen in ihrem Heckbereich typischerweise einen Laderaum bzw. einen Kofferraum auf. Oftmals ist die Größe, insbesondere aber auch die Länge dieses Laderaums für die zu befördernden Gegenstände zu klein. Sollen etwa längliche Gegenstände transportiert werden, erfordert dies eine Befestigung jener Gegenstände auf dem Fahrzeugdach. Alternativ kann vorgesehen werden, zur Beförderung länglicher Gegenstände eine Heck- oder Kofferraumklappe nicht oder nur bereichsweise zu schließen, sodass der oder die länglichen Gegenstände vom Heck des Fahrzeuges hervorstehen.
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Bei all diesen Lösungen ist jedoch das zu befördernde Gut der Witterung ausgesetzt. Ferner geht eine nur teilweise geschlossene Heck- oder Kofferraumklappe mit dem Nachteil einher, dass Abgase, Feuchtigkeit, vor allem aber auch entsprechend der Jahreszeit besonders kalte oder warme Außenluft nahezu völlig unkontrolliert in den Innenraum des Fahrzeuges gelangen kann.
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Aus der
DE 197 24 630 A1 ist ein Heckklappen-Ladesack für ein Kraftfahrzeug bekannt, der aus der hochgeklappten Heckklappe, einem dem Heckbereich des Kraftfahrzeugs verlängernden Bodenabschnitt und einer den zwischen diesem und der Heckklappe begrenzten Raum umschließenden Stoffbespannung gebildet ist. Der Bodenabschnitt jenes Heckklappen-Ladesacks ist dabei als feste Bodenplatte ausgebildet, die im Heckbereich des Kraftfahrzeuges in einer Parkposition angeordnet und aus dieser in eine den Heckbereich verlängernde Position bringbar ist.
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Die Heckklappe des Fahrzeugs ist ferner in hochgeklappter Position durch Haltemittel fixierbar und die Stoffbespannung ist über Schnellbefestigungsmittel mit der Karosserie, der Heckklappe und der Bodenplatte verbindbar. Eine derartige Stoffbespannung schützt den Innenraum des Fahrzeugs vor äußeren Umwelteinflüssen.
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Die den verlängernden Bodenabschnitt bildende Bodenplatte kann dabei parallel zum Fahrzeugboden verschiebbar oder klappbar um eine quer zur Fahrzeuglängsachse ausgebildete Schwenkachse angeordnet sein.
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Es erweist sich hierbei jedoch als nachteilig, dass der außen zu liegen kommende Bodenabschnitt in seiner den Heckbereich verlängernden Position mit einem innerhalb des Fahrzeugs liegenden Ladeboden keine durchgehende Ladefläche bildet. Ein Be- und Entladen von sperrigen und oftmals schweren Gegenständen erweist sich somit als besonders schwierig.
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Bei weiteren Ausgestaltungen, bei denen die Bodenplatte parallel zum Fahrzeugboden verschiebbar im Heckbereich des Fahrzeugs angeordnet ist, verringert sich zudem der Laderaum des Fahrzeugs zumindest um die Aufbauhöhe der Bodenplatte bzw. um die Aufbauhöhe ihres Auszugsmechanismus. Hinzu kommt, dass das Niveau solch ausziehbarer oder ausklappbarer Bodenplatten nicht mit dem Niveau der Rückseite von nach vorn umgeklappten Rücksitzen des Fahrzeugs entspricht.
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Bei einem in Auszugsposition befindlichen Ladeboden entsteht somit oftmals eine innerhalb des Laderaums befindliche und von außen nur schwer zugängliche Kante, die ein Beladen des Laderaumes zusätzlich erschwert.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Zuladungseinrichtung für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Personenkraftwagen zur Verfügung zu stellen, die eine einfach handzuhabende und in ihrer geometrischen Ausbildung für ein Be- und Entladen des Laderaums vorteilhafte Konfiguration aufweist. Ein weiteres Ziel ist es, eine über den Heckbereich des Fahrzeugs hinausgehende Laderaumvergrößerung zur Verfügung zu stellen, die einen möglichst durchgehenden und barrierefreien Ladeboden zur Verfügung stellt.
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Das der Erfindung zugrundeliegende Problem wird mittels einer Zuladungseinrichtung gemäß dem Patentanspruch 1 sowie mittels eines entsprechend ausgestatteten Kraftfahrzeugs nach Patentanspruch 15 gelöst. Einzelne vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
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Die erfindungsgemäße Zuladungseinrichtung dient der Laderaumvergrößerung eines Kraftfahrzeugs. Sie ist insoweit als Laderaum-Vergrößerungsvorrichtung ausgebildet und weist einen ersten und einen zweiten Ladeboden auf. Erste und zweite Ladeböden der Zuladungseinrichtung sind in einer Ausgangsstellung innerhalb eines Laderaums des Kraftfahrzeugs im Wesentlichen übereinander angeordnet, wobei der Laderaum entgegen der Fahrtrichtung des Fahrzeuges betrachtet, von einer Heck- oder Kofferraumklappe verschließbar ist.
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Zumindest einer der beiden Ladeböden ist ferner in eine Gebrauchsstellung überführbar, in welcher der Ladeboden zumindest bereichsweise außerhalb einer von der Klappe verschließbaren Laderaumöffnung zu liegen kommt und in welcher er mit dem anderen Ladeboden eine weitgehend ebene und durchgehende, d. h. barrierefreie Ladefläche zur einfachen Be- und Entladung des Laderaums bildet.
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Zur Überführung von der Ausgangsstellung in die Gebrauchsstellung ist eine besondere Kinematik für die beiden Ladeböden vorgesehen. Die Ladeböden sind zur Überführung in ihre Gebrauchsstellung gegenüber der Tragstruktur oder Karosserie des Fahrzeugs schwenkbar und/oder translatorisch verschiebbar ausgebildet.
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Hierbei ist kann insbesondere vorgesehen werden, beide Ladeböden schwenkbar und/oder verschiebbar an der Tragstruktur des Fahrzeugs ggf. lösbar zu befestigen.
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Nach der Erfindung kann demnach vorgesehen sein, dass beispielsweise einer der Ladeböden lediglich schwenkbar, der andere Ladeboden aber lediglich translatorisch verschiebbar ausgebildet ist. Ebenso kann vorgesehen sein, dass sowohl der erste als auch der zweite Ladeboden schwenkbar als auch translatorisch verschiebbar ausgebildet sind. Auch ist es im Rahmen der Erfindung denkbar, lediglich einen Ladeboden schwenkbar zu lagern und den anderen Ladeboden sowohl schwenkbar als auch translatorisch verschiebbar auszubilden.
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Durch die Beweglichkeit beider, in ihrer Ausgangsstellung übereinander angeordneter Ladeböden kann in einfacher Art und Weise erreicht werden, dass diese in eine Gebrauchsstellung überführbar sind, in welcher erster und zweiter Ladeboden in einem Übergangsbereich unmittelbar aneinander angrenzend zu liegen kommen und somit eine weitgehend ebene und durchgehende, d. h. barrierefreie Ladefläche bilden, deren Niveau zudem mit dem Niveau der Rückseite von nach vorn umgeklappten Rücksitzen des Fahrzeugs entspricht.
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Auf diese Art und Weise kann eine im Wesentlichen durchgehende Ladefläche geschaffen werden, die in Fahrtrichtung betrachten zunächst von den Rückseiten der Rücksitze, daran angrenzend vom ersten oder zweiten Ladeboden und weiter daran angrenzend vom zweiten oder ersten Ladeboden gebildet wird, wobei letzterer in Gebrauchsstellung vom Heck des Fahrzeuges hervorsteht.
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Nach einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der erste Ladeboden, bezogen auf die Tragstruktur des Fahrzeuges schwenkbar gelagert ist. Dabei ist ferner vorgesehen, dass der zweite Ladeboden, bezogen auf die Tragstruktur des Fahrzeuges, sowohl schwenkbar als auch translatorisch verschiebbar ausgebildet ist.
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Von Vorteil kommt dabei der zweite Ladeboden in Gebrauchsstellung nahezu vollständig außerhalb der Laderaumöffnung zu liegen. Das heißt, der zweite Ladeboden kann durch eine kombinierte Schwenk- und Verschiebebewegung aus seiner Ausgangsstellung heraus in die Gebrauchsstellung überführt werden. Eine derartige Schwenk- und Verschiebbarkeit ermöglicht neben einer einfachen Handhabung zudem eine besonders Platz einsparende Anordnung der beiden Ladeböden in ihrer Ausgangsstellung.
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Es ist nach der Erfindung weiterhin vorgesehen, dass der zweite Ladeboden in der Ausgangsstellung unterhalb des ersten Ladebodens angeordnet ist, wobei der erste Ladeboden in seiner Ausgangsstellung eine für den zweiten Ladeboden vorgesehene Entnahmeöffnung verschließt. In der Ausgangsstellung bildet der erste Ladeboden den eigentlichen Ladeboden des Kraftfahrzeugs, welcher sich zwischen einer heckseitigen Ladekante und den nach vorn angrenzenden Rücksitzen des Fahrzeugs erstreckt.
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Der erste Ladeboden, welcher vorzugsweise den Rücksitzen zugewandt, um eine parallel zur Fahrzeugquerachse verlaufende Achse schwenkbar gelagert ist, kann etwa in seinem der heckseitigen Ladekante zugewandten Bereich angehoben werden, um eine Zugänglichkeit zum darunterliegenden zweiten Ladeboden zur Verfügung zu stellen. In der nach oben angehobenen Stellung des ersten Ladebodens kann der zweite Ladeboden durch eine kombinierte Schwenk- und weitgehend lineare Auszugsbewegung in seine Gebrauchsstellung überführt werden, bevor der erste Ladeboden wieder auf sein ursprüngliches Niveau zum Verschließen der für den zweiten Ladeboden vorgesehenen Entnahmeöffnung abgesenkt wird.
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Für den zweiten Ladeboden ist ferner insbesondere vorgesehen, diesen zu Beginn seiner Auszugsbewegung zumindest so weit zu verschwenken oder anzuheben, dass dieser über die Ladekante hinweg angehoben und mit Erreichen seiner Ausgangsstellung in eine im Wesentlichen horizontale Ausrichtung abgesenkt werden kann, in welcher der zweite Ladeboden mit einem in Fahrtrichtung liegenden Endabschnitt, etwa oberhalb oder unmittelbar auf der heckseitigen Ladekante des Fahrzeuges bzw. der Laderaumöffnung zu liegen kommt.
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Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der zweite Ladeboden an seinem in Fahrtrichtung vorn liegenden, d. h. in seinem in Ausgangsstellung der Ladekante abgewandten Bereich in Fahrzeugquerrichtung gegenüberliegende und seitlich hervorstehende Zapfen aufweist, mittels derer der zweite Ladeboden schwenk- und/oder verschiebbar an einer bzw. an zwei seitlichen Führungen geführt ist.
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Mit seinem in Ausgangsstellung der Ladekante zugewandten Endabschnitt ist der zweite Ladeboden gegenüber der Tragstruktur des Fahrzeugs frei beweglich ausgebildet, etwa um ein Anheben in diesem hinteren Bereich, insbesondere zum Zwecke eines kombinierten Anhebens und Ausziehens des Ladebodens zu ermöglichen.
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Von Vorteil ist dabei insbesondere vorgesehen, dass die fahrzeugseitigen seitlichen Führungen der Zuladungseinrichtung eine Kulissenführung für die seitlich am zweiten Ladeboden hervorstehenden Zapfen aufweisen. Durch die punktförmige Lagerung des zweiten Ladebodens im Bereich der Zapfen und durch die Verfahrbarkeit der Zapfen entlang der Kulisse wird somit in einfacher Art und Weise eine schwenkbare und verschiebbare Befestigung des zweiten Ladebodens am Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, die die seitlichen Zapfen des zweiten Ladebodens aufnehmende Kulissenführung, in Fahrzeugquerrichtung gesehen, außen an den seitlichen Führungen für den zweiten Ladeboden vorzusehen und nach innen daran angrenzend an den seitlichen Führungen jeweils eine Aufnahme für ein am zweiten Ladeboden angeordnetes Abstützelement auszubilden.
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Dabei erweist es sich insbesondere als vorteilhaft, wenn zumindest eine dieser in Fahrzeugquerrichtung gesehen, gegenüber den Kulissenführungen innenliegenden Aufnahmen, einer Ladekante der Laderaumöffnung benachbart oder dieser zugewandt angeordnet ist. Dies dient einer definierten Aufnahme des mit dem zweiten Ladebodens verbundenen Abstützelements, sodass die bei einer Beladung des ausgezogenen zweiten Ladebodens auf diesen einwirkenden Kräfte über das sich an der Aufnahme abstützenden Abstützelements in die Tragstruktur bzw. Karosserie des Fahrzeugs abgeleitet werden können.
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Die Aufnahme kann somit als Auflager für das Abstützelement fungieren und einen Dreh- oder Schwenkpunkt für den zweiten Ladeboden bilden.
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Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung die Kulissenführung der Ladekante zugewandt einen im Wesentlichen in Fahrzeughochrichtung verlaufenden Endabschnitt aufweist. Bevorzugt befindet sich jener im Wesentlichen vertikal verlaufende Endabschnitt der Kulissenführung der für das Abstützelement vorgesehenen Aufnahme in Fahrtrichtung des Fahrzeugs gesehen vorgelagert.
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Auf diese Art und Weise kann nach einem im Wesentlichen translatorisch erfolgenden Ausziehen des zweiten Ladebodens aus einer zumindest leicht angehobenen Stellung heraus erreicht werden, dass der zweite Ladeboden bei einem Überführung in seine im Wesentlichen horizontal ausgerichtete Gebrauchsstellung sich mit seinem Abstützelement im Bereich der Aufnahme abstützt und mit dem dem Abstützelement vorgelagerten Zapfen in den genannten vertikalen Endabschnitt der Kulisse eintaucht.
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Die Länge des im Wesentlichen vertikal verlaufenden Kulissenabschnitts begrenzt dabei zum einen eine mögliche nach unten gerichtete Schwenkbewegung des Ladebodens. Zum anderen bewirkt sie eine Arretierung des Ladebodens in dessen Gebrauchsstellung, zumindest was dessen horizontale Verschiebbarkeit anbelangt.
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Soll der zweite Ladeboden, etwa ausgehend von seiner Gebrauchsstellung, wieder in die Ausgangsstellung zurück überführt werden, so ist zum Lösen jener Arretierung zunächst ein Anheben des über den Heckbereich des Kraftfahrzeugs hinausragenden Endabschnitts des zweiten Ladebodens erforderlich, dem zu Folge der Zapfen aus dem Kulissenendabschnitt nach unten in die sich angrenzende, im Wesentlichen horizontal verlaufende Kulissenbahn abgesenkt und somit eine Verschiebbarkeit des Zapfens innerhalb der Kulisse ermöglicht.
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Um jenen Arretiermechanismus zur Verfügung zu stellen, ist insbesondere vorgesehen, dass die Kulissenführung, die darin geführten seitlichen Zapfen des zweiten Ladebodens, die gegenüber der Kulisse weiter innen liegende Aufnahme und das in Gebrauchsstellung des zweiten Ladebodens darin zu liegen kommende Abstützelement sowie die Ladekante des Fahrzeuges derart zueinander angeordnet und aufeinander abgestimmt ausgebildet sind, dass der Zapfen bei einem Herabsenken des zweiten Ladebodens in seine Gebrauchsstellung durch Abstützen des Abstützelements an der Aufnahme nach oben in den Endabschnitt der Kulisse verschoben wird.
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Nach einem weiteren vorteilhaften Aspekt kann die Kulissenführung eine nach oben gerichtete Öffnung aufweisen, die ein Lösen des zweiten Ladebodens von der Zuladungseinrichtung ermöglicht. Die nach oben gerichtete Öffnung der Kulissenführung ist dabei vorzugsweise der Ladekante der seitlichen Führungen abgewandt angeordnet. Durch die lösbare Anordnung des zweiten Ladebodens unterhalb des ersten Ladebodens kann in einfacher Art und Weise erreicht werden, unterhalb des ersten Ladebodens zusätzlichen Stauraum zur Verfügung zu stellen. Das heißt, der für den zweiten Ladeboden nötige Bauraum kann auch anderweitig, etwa zur Aufnahme von zu beförderndem Gut universell Verwendung finden.
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Ferner ist nach der Erfindung vorgesehen, dass der zweite Ladeboden in seiner Gebrauchsstellung mit einem in Fahrtrichtung des Fahrzeugs vorn liegenden Endabschnitt auf der Ladekante der Laderaumöffnung zu liegen kommt. Von Vorteil weist der zweite Ladeboden unterhalb seiner im Wesentlichen eben verlaufenden Ladefläche zwei Fortsätze auf, über welche die Abstützelemente also auch die seitlichen Zapfen jeweils am Ladeboden befestigt sind. Zudem kommen die beiden Fortsätze auf der Ladekante zu liegen, wenn sich der zweite Ladeboden in seiner Gebrauchsstellung befindet. Von Vorteil erstrecken sich die nach innen in Fahrtrichtung des Fahrzeugs gerichteten Fortsätze über die gesamte Breite des Ladebodens.
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Nach einer weiteren konstruktiven Weiterbildung der Erfindung kann ferner vorgesehen werden, dass die beiden seitlich vom zweiten Ladeboden hervorstehenden Zapfen von einer durchgehenden Stange gebildet sind, die jeweils eine entsprechende Durchgangsöffnung der Fortsätze des zweiten Ladebodens durchsetzt.
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Für den ersten Ladeboden, welcher in Ausgangsstellung oberhalb des zweiten Ladebodens zu liegen kommt, kann die Gebrauchsstellung weitgehend identisch mit der Ausgangsstellung sein. Die schwenkbare Lagerung des ersten Ladebodens dient vornehmlich dazu, ein Anheben und ein Ausziehen des zweiten Ladebodens zu ermöglichen. Für den ersten Ladeboden erweist es sich ferner als vorteilhaft, wenn dieser zumindest zwei, bevorzugt sogar mehrere in Fahrzeugquerrichtung aneinander angrenzende scharnierartig zueinander schwenkbare Ladebodensegmente aufweist. Das heißt, der erste Ladeboden ist, in Fahrzeuglängsrichtung gesehen, in mehrere zueinander schwenkbare Ladebodensegmente unterteilt. Je nach vorgesehener Schwenkbarkeit der einzelnen Ladebodensegmente kann hierbei etwa vorgesehen sein, dass nicht der gesamte erste Ladeboden, sondern nur einzelne Segmente hiervon schwenkbar angehoben werden müssen, um den zweiten Ladeboden aus seiner Ausgangsstellung heraus anheben und verschieben zu können.
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Von besonderem Vorteil erweist es sich dabei, wenn ein an den zweiten Ladeboden im Wesentlichen flächenbündig angrenzendes Ladebodensegment des ersten Ladebodens in Gebrauchsstellung des ersten und/oder zweiten Ladebodens einen etwaigen Höhenunterschied zwischen dem Niveau des ersten Ladebodens und dem Niveau des zweiten Ladebodens ausgleicht. Jenes etwa in Fahrtrichtung hinten liegende und einer Ladekante zugewandte Segment des ersten Ladebodens kann gegenüber der im Wesentlichen horizontalen Ausrichtung des ersten und/oder des zweiten Ladebodens in ihrer jeweiligen Gebrauchsstellung einen zumindest geringfügig schrägen Verlauf aufweisen, um eine weitgehend ebene und durchgehende, insbesondere um eine barrierefreie Ladefläche zu ermöglichen.
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Der vom Heckabschnitt des Fahrzeuges in seiner Gebrauchsstellung hervorstehende zweite Ladeboden kann ferner mit Befestigungsmitteln, etwa für eine Kofferraum- oder Heckklappe sowie für eine etwaige Stoffabdeckung versehen werden, sodass der durch das Ausziehen des zweiten Ladebodens vergrößerte Ladebereich des Kraftfahrzeugs durch Absenken der die Laderaumöffnung ansonsten verschließenden Klappe und mittels einer geeigneten möglichst einfachen Befestigung einer seitlichen, die Klappe einfassenden Abdeckung weitgehend vollständig geschlossen werden kann.
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Nach einem weiteren unabhängigen Aspekt betrifft die Erfindung ferner ein mit der erfindungsgemäßen Zuladungseinrichtung ausgestattetes Kraftfahrzeug.
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Ausführungsbeispiele
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Weitere Ziele, Merkmale sowie vorteilhafte Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung werden in der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert. Dabei bilden sämtliche im nachfolgenden Text beschriebenen als auch in den Figuren bildlich dargestellten Merkmale sowohl in Alleinstellung als auch in jeglicher sinnvollen Kombination untereinander den Gegenstand der vorliegenden Erfindung. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung der Zuladungseinrichtung in ihrer Ausgangsstellung,
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2 die Zuladungseinrichtung gemäß 1 mit entferntem ersten Ladeboden,
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3 die Zuladungseinrichtung gemäß 2 mit einem angehobenen zweiten Ladeboden vor einer Auszugsbewegung,
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4 die Zuladungseinrichtung gemäß der 2 und 3 mit einem nach oben verschwenkten und in einer Auszugsstellung verbrachten zweiten Ladenboden,
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5 die Zuladungseinrichtung gemäß der 2 und 3 mit dem in Gebrauchsstellung befindlichen, nach unten abgesenkten zweiten Ladeboden und
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6 die Zuladungseinrichtung gemäß 5 mit heruntergeklapptem ersten Ladeboden zur Bildung einer durchgehenden Ladefläche,
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7 eine geschnittene Seitenansicht der Zuladungseinrichtung gemäß 3,
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8 eine geschnittene Seitenansicht der Zuladungseinrichtung gemäß 4 und
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9 eine geschnittene Seitenansicht der Zuladungseinrichtung in einer der 6 entsprechenden Konfiguration,
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10 eine schematische Darstellung der seitlichen Führung geschnitten in der Ebene des Abstützelements,
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11 eine weitere schematische Darstellung der seitlichen Führung von außen gesehen,
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12 eine vergrößerte Darstellung eines in Fahrzeugquerrichtung verlaufenden Querschnitts durch die seitliche Führung entlang der Schnittlinie A-A gemäß 10 und
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13 eine weitere Darstellung eines in Fahrzeugquerrichtung verlaufenden Querschnitts durch die seitliche Führung in Höhe der Schnittlinie B-B gemäß 10.
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In der Abfolge der 1 bis 6 ist in perspektivischer Darstellung die Konfiguration und die bewegliche Lagerung zweier Ladeböden 12, 14 einer der Laderaumvergrößerung dienenden Zuladungseinrichtung 10 eines Kraftfahrzeuges gezeigt. In der teils geschnittenen perspektivischen Darstellung eines Fahrzeughecks 18 ist ein oberer erster Ladeboden 12 im Bereich seines an eine Ladekante 16 angrenzenden Endabschnitts mit einer im Wesentlichen mittig angeordneten Griffmulde 20 ausgestattet.
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Der lediglich in den 1, 6 und 9 dargestellte obere erste Ladeboden 12 ist in seinem den in den Figuren nicht explizit gezeigten Rücksitzen zugewandten, in 1 links liegendem Endbereich schwenkbar gelagert. Mittels der Griffmulde 20 kann ein Anwender das der Ladekante 16 zugewandte Ende des ersten Ladebodens 12 anheben, sodass der darunterliegende zweite Ladeboden 14 zugänglich wird. Beispielsweise kann eine Arretierung für den ersten Ladeboden 12 in seiner in den Figuren nicht explizit gezeigten hochgeklappten Stellung vorgesehen sein.
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Der zweite Ladeboden weist an seinem in der in 2 dargestellten Ausgangsstellung der Ladekante 16 zugewandten Endabschnitt eine Grifflasche 22 auf, mittels derer auch der zweite Ladeboden mit seinem in Fahrtrichtung hinten liegenden Endabschnitt angehoben und somit gegenüber der Tragstruktur des Fahrzeugs bzw. gegenüber der Fahrzeugkarosserie verschwenkt werden kann.
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Durch Anheben des zweiten Ladebodens 14 kann dieser über die Ladekante 16 hinweg in einer in den 3 und 4 sowie 7 und 8 gezeigten leicht schräg nach oben und hinten ragenden Stellung aus dem Fahrzeuginneren herausgezogen werden. Sobald der zweite Ladeboden 14 seine in 4 und 8 angedeutete maximale Auszugsstellung erreicht hat, kann dieser in eine im Wesentlichen horizontale Ausrichtung heruntergeschwenkt werden, in welcher der Ladeboden in der sogenannten Gebrauchsstellung arretiert ist.
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Der zweite Ladeboden 14 ist dabei seitlich von einer Führungskulisse 36 geführt. In seinem in Fahrzeugquerrichtung außen liegenden und in Fahrtrichtung vorn liegenden Bereich weist der zweite Ladeboden 14 nach vorn in Fahrtrichtung ragende Fortsätze 48, 50 auf, die mit Erreichen der in den 4 bis 6 sowie 8 bis 9 gezeigten End- bzw. Gebrauchsstellung des zweiten Ladebodens 14 gegenüber der Ladekante 16 innerhalb des Fahrzeuges verbleiben. Die beiden Fortsätze 48, 50 weisen nach außen ragende Abstützelemente 34 auf, mit denen sich der zweite Ladeboden 14 in seiner Ausgangsstellung in einer Aufnahme 28 und in seiner Gebrauchsstellung in einer entsprechenden Aufnahme 40 nach unten abstützt.
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Die beiden Aufnahmen 28, 40 sind, wie dies aus den 3 und 4 hervorgeht, an einer seitlichen Führung 24 ausgebildet. Nach außen an diese Führung 24 angrenzend ist jeweils in einer weiteren Führung 26 eine Kulissenbahn oder Kulissenführung 36 vorgesehen, in welcher ein nach außen ragender Zapfen 32 verschiebbar geführt ist.
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Die beiden an den gegenüberliegenden äußeren Enden der Fortsätze 48, 50 hervorstehenden Zapfen 32 sind von einer Stange 52 gebildet, die den beiden Fortsätzen 48, 50 zusätzlich Stabilität verleiht.
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Aus einem Vergleich der 3, 5 sowie 10 und 11 geht hervor, dass die innenliegende Führung 24 mit ihrer oberen Kante im Wesentlichen bündig zur Unterseite der Kulissenführung 36 verläuft. Auch ist anhand der 7, 10 und 11 zu erkennen, dass das seitliche Abstützelement 34 mit Erreichen einer Endlage des zweiten Ladebodens 14 an einer der Ladekante 16 zugewandten Aufnahme 40 zu liegen kommt. Die Aufnahme 40 als auch das Abstützelement 34 weisen einander korrespondierende Außengeometrien auf, die ein möglichst vollflächiges Abstützen des Abstützelementes 34 im Bereich der Aufnahme 40 ermöglicht.
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Zugleich ist für die Führungskulisse 36 ein nach oben ragender Endabschnitt 38 vorgesehen. Sobald der zweite Ladeboden 14 seine in 8 dargestellte horizontale Endlage erreicht hat, gelangt der Zapfen 32 unterhalb des vertikalen Endabschnitts 38 der Kulissenbahn 36 zu liegen. Durch eine nach unten gerichtete Schwenkbewegung des zweiten Ladebodens 14 in seine in 9 gezeigte Gebrauchsstellung, stützt sich das Abstützelement 34 an besagter Aufnahme 40 ab. Diese Abstützung bewirkt, dass der Zapfen 32 durch Herunterklappen des zweiten Ladebodens 14 in seine Gebrauchsstellung nach oben in den vertikalen Endabschnitt 38 der Führungskulisse 36 verschoben wird.
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In dieser Konfiguration, wie sie auch in den 10 und 11 gezeigt ist, wird der zweite Ladeboden 14 in Horizontalrichtung fixiert.
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Die außenliegende Führung 26 weist ferner, wie in 5 sowie in den 7 bis 11 gezeigt, eine nach oben gerichtete Öffnung 30 auf. Im Bereich dieser Öffnung 30 kann der seitliche Zapfen 32 des zweiten Ladebodens vollständig aus der seitlichen Führung herausgeführt und somit der gesamte zweite Ladenboden 14 von der Zuladungseinrichtung 10 gelöst werden. Bei herausgenommenen zweiten Ladeboden 14 wird beispielsweise die unterhalb des zweiten Ladebodens befindliche Ersatzradmulde 54 freigegeben.
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In seiner in den 2 und 7 ansatzweise dargestellten Ausgangsstellung befindet sich das seitlich von den Fortsätzen 48, 50 jeweils hervorstehende Abstützelement 34 innerhalb einer dafür vorgesehenen Aufnahme 28 der inneren Führung 24. Die Aufnahme 28 und das Abstützelement 34 sind dabei derart aufeinander abgestimmt, dass der Ladeboden 14 in seiner Ausgangsstellung bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung fixiert ist.
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Auch unabhängig vom Vorhandensein einer den zweiten Ladeboden 14 einfassenden Ladekante 16 erfordert diese Ausgestaltung, dass der zweite Ladeboden 14 stets mit seinem in Fahrtrichtung hinten liegenden Teilabschnitt zumindest soweit angehoben werden muss, bis das Abstützelement 34 aus der Aufnahme 28 herausschwenkt.
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In 10 ist nochmals die Lage des zweiten Ladebodens 14 in seiner Ausgangsstellung links und in seiner Gebrauchsstellung als Ladeboden 14' dargestellt. Es ist hierbei deutlich zu erkennen, dass in den jeweiligen Endpositionen das Abstützelement 34, 34' im Wesentlichen vollständig in den dafür vorgesehenen Aufnahmen zu liegen kommt. Ferner ist aus einem Vergleich der 10 und 11 zu erkennen, dass der Zapfen 32' in Gebrauchsstellung des zweiten Ladebodens 14' gegenüber der Kulisse 36 bzw. gegenüber dem oberen Rand der Führung 24 nach oben versetzt und innerhalb des vertikalen Endabschnitts 38 der Führungskulisse 36 zu liegen kommt.
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Die 12 gibt eine vergrößerte Darstellung eines in Fahrzeugquerrichtung verlaufenden Querschnitts entlang der Schnittlinie A-A der 10 wieder. Es ist hier deutlich zu erkennen, dass das seitlich vom Ladeboden 14 hervorstehende Abstützelement 34 im Bereich einer Aufnahme 28 der Führung 24 zu liegen kommt. Der obere Rand der Aufnahme 28 liegt hierbei etwas tiefer als die nach außen daran angrenzende Kulissenführung 36. Der in der Kulisse 36 verschiebbar gelagerte Zapfen 32 ist hier nicht explizit gezeigt.
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Die beiden Führungen 24 und 26 sind, wie in 12 gezeigt, einstückig ausgebildet.
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Das Abstützelement 34 bzw. 34' kommt in Ausgangsstellung des Ladebodens 14 gemäß 12 in der Aufnahme 28 und in Gebrauchsstellung des Ladebodens 14' gemäß 13 in der Aufnahme 40 zu liegen.
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In den 6 und 9 ist ferner der in mehrere Segmente 42, 44, 46 scharnierartig unterteilte erste und obere Ladeboden 12 gezeigt. Erster und zweiter Ladeboden 12, 14 grenzen hierbei nahezu flächenbündig aneinander an. Lediglich das dem zweiten Ladeboden 14 zugewandte Ladebodensegment 46 des ersten Ladebodens 12 stellt hier einen gewissen Höhenausgleich zwischen dem ersten Ladeboden 12 und dem zweiten Ladeboden 14 zur Verfügung. Die Neigung des Übergangs bildenden Ladebodensegments 46 gegenüber der Ausrichtung von ersten und/oder zweiten Ladenboden 12, 14 beträgt weniger als 10°, vorzugsweise weniger als 5°, höchst vorzugsweise sogar weniger als 3°.
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Bei einer derart geringen Neigung des Ladebodensegments 46 kann von daher von einer im Wesentlichen ebenen und durchgehenden Ladefläche gesprochen werden, die von den beiden Ladeböden 12, 14 in ihrer Gebrauchsstellung und gegebenenfalls von den Rückseiten nach vorn umgeklappter Rücksitze gebildet wird. Von besonderem Vorteil erweist es sich hierbei, dass der im Innenraum des Fahrzeugs liegende Ladeboden 12 in etwa das gleiche Niveau wie das der Rückseite nach vorn umgeklappte Rückenlehnen der Rücksitze aufweist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Zuladungseinrichtung
- 12
- Ladeboden
- 14
- Ladeboden
- 16
- Ladekante
- 18
- Fahrzeugheck
- 20
- Griffmulde
- 22
- Grifflasche
- 24
- Führung
- 26
- Führung
- 28
- Aufnahme
- 30
- Öffnung
- 32
- Zapfen
- 34
- Abstützelement
- 36
- Kulisse
- 38
- Kulissenabschnitt
- 40
- Aufnahme
- 42
- Segment
- 44
- Segment
- 46
- Segment
- 48
- Fortsatz
- 50
- Fortsatz
- 52
- Stange
- 54
- Ersatzradmulde
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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