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Die
Erfindung betrifft eine Sanitärarmatur mit einem einen
Wasserauslauf aufweisenden Armaturengehäuse, mit einer
darin eingesetzten und an die Zulaufrohre für das kalte
und das heiße Wasser angeschlossenen Mischkartusche und
mit einem an den Stellhebel der Mischkartusche angeschlossenen Griffhebel
zur Einstellung von Menge und Temperatur des über die Kartusche
geführten und aus der an dem Wasserauslauf angeordneten
Austrittsöffnung austretenden Wassers.
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Eine
Sanitärarmatur mit den vorgenannten Merkmalen ist beispielsweise
aus der
DE 199 30
623 A1 bekannt. Die in dieser Druckschrift beschriebene Sanitärarmatur
ist mittels einer Spannvorrichtung auf einem Waschtisch befestigt.
Die Sanitärarmatur weist einen massiven Armaturenkörper
auf, der bei heute gebräuchlichen Sanitärarmaturen
allgemein als Gusskörper aus Metall ausgebildet ist. In
einer in dem Gusskörper ausgebildeten Aufnahmekammer ist
eine Mischkartusche angeordnet, in deren Boden die in den Armaturenkörper
hineingeführten Zulaufrohre für das kalte und
das heiße Wasser münden. Das in der Mischkartusche
erzeugte Mischwasser wird in einen in dem Wasserauslauf des Armaturenkörpers
ausgebildeten Hohlraum geleitet, von wo es über eine Austrittsöffnung
als Freistrahl abgegeben wird. Die Mischkartusche ist hinsichtlich
der Mengenregelung und der Temperatureinstellung über einen von
ihr abragenden Stellhebel steuerbar, der mit einem auf einer an
dem Armaturenkörper angebrachten Lagerschale geführt
beweglichen Griffhebel verbunden ist.
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Mit
der bekannten Sanitärarmatur ist der Nachteil verbunden,
dass der als massives Gussteil hergestellte Armaturenkörper
einen hohen Material- und Fertigungsaufwand erfordert und daher
nur entsprechend kostenaufwendig herzustellen ist. Da zudem auch
die dafür vorzuhaltenden Gusswerkzeuge teuer sind, sind Änderungen
im Design des Armaturenkörpers mit entsprechenden hohen
Umstellungskosten verbunden, so dass die Flexibilität in
der Reaktion auf entsprechende Änderungen am Markt eingeschränkt
ist. Es kommt hinzu, dass auch die Montage der in dem Armaturen-Gusskörper
angeordneten Mischkartusche mit den daran vorzunehmenden Anschlüssen
für die Zulaufrohre aufwendig ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Sanitärarmatur
mit den eingangs genannten, gattungsgemäßen Merkmalen
so auszugestalten, dass der Aufwand für die Herstellung
des Armaturenkörpers reduziert und die Montage der weiteren
Funktionsteile der Sanitärarmatur vereinfacht ist.
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Die
Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich
vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser Beschreibung
nachgestellt sind.
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Die
Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, dass das Armaturengehäuse
mit dem einstückig daran angeformten Wasserauslauf aus
einem Leichtmetall besteht und dass in das Armaturengehäuse eine
Vormontageeinheit bestehend aus einem Kartuschengehäuse
mit der darin festgelegten und an die Zulaufrohre angeschlossen,
einen radialen Wasserabgang aufweisenden Mischkartusche einsetzbar und
in dem Armaturengehäuse verdrehgesichert festlegbar ist,
wobei in dem Wasserauslauf des Armaturengehäuses ein den
Wasserweg zwischen der Mischkartusche und der Austrittsöffnung
für das Wasser ausbildendes und eine in der Wandung des Kartuschengehäuses
ausgebildete Durchtrittsöffnung durchgreifendes und dichtend
an die Mischkartusche angeschlossenes Einsatzteil angeordnet ist.
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Mit
der Erfindung ist der Vorteil verbunden, dass das Armaturengehäuse
lediglich noch die Funktion einer Aufnahme der weiteren Funktionsteile
der Sanitärarmatur wie Vormontageeinheit und Einsatzteil
aufweist und selbst beispielsweise nicht mehr wasserführend
ist. Daher kann das Armaturengehäuse aus leichten, optisch
jedoch ansprechenden Werkstoffen wie einem Leichtmetall gefertigt
werden. Da damit die Herstellkosten für das Armaturengehäuse
deutlich reduziert werden können, ist es auch leichter
möglich, das Design des Armaturengehäuses zu ändern.
Soweit gemäß der Erfindung vorgesehen ist, die
Mischkartusche einschließlich der erforderlichen Anschlüsse
für die Zulaufrohre in einem gesonderten Kartuschengehäuse
unterzubringen, ergibt sich daraus die Möglichkeit, eine
Vormontageeinheit auszubilden, die unabhängig von der im Stand
der Technik erforderlichen Gesamtmontage der Sanitärarmatur
vormontiert und beispielsweise schon vorab auf Dichtigkeit und Funktion
geprüft werden kann. Diese Vormontageeinheit ist anschließend nur
noch in das Armaturengehäuse einzusetzen und darin verdrehgesichert
festzulegen. Auch die Montage des den Wasserweg ausbildenden Einsatzteils
in den Wasserauslauf des Armaturengehäuses ist entsprechend
einfach durchzuführen, wobei Änderungen im Design
des Armaturengehäuses auch in einfacher Weise ohne größeren
Mehraufwand durch eine Anpassung des Einsatzteils Rechnung getragen werden
kann. Hierbei ist eine Mischkartusche mit einem radialen Wasserabgang
grundsätzlich aus der
DE 3838765 A1 bekannt.
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Nach
einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen,
dass das Einsatzteil in dem Wasserauslauf des Armaturengehäuses
auswechselbar angeordnet ist.
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Soweit
handelsübliche Sanitärarmaturen üblicherweise
einen an dem Wasserauslauf des Gusskörpers angebrachten
Strahleinsatz aufweisen, ist nach einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung vorgesehen, dass der in die Wasseraustrittsöffnung
des Armaturengehäuses eingesetzte Strahleinsatz nunmehr
an dem Einsatzteil angebracht und gemeinsam mit dem Einsatzteil
in dem Armaturengehäuse zu montieren ist.
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Zur
Verbindung des Einsatzteils mit der Mischkartusche ist nach einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, dass das
Einsatzteil an seinem in das Kartuschengehäuse eingeführten Ende
mit einem Durchflusskonstanthalter verbunden und der Durchflusskonstanthalter
bei fertig montierter Sanitärarmatur in den Wasserabgang
der Mischkartusche eingesetzt ist.
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Im
Hinblick auf eine gute Montage des Einsatzteils in dem Armaturengehäuse
ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen,
dass an dem Wasserauslauf eine Öffnung zum Einsetzen des
Einsatzteils in den Wasserauslauf ausgebildet und die Öffnung
durch eine lösbar mit dem Wasserauslauf zu verbindende
Abdeckkappe verschließbar ist.
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Vorzugsweise
ist das Armaturengehäuse ein Zinkdruckguss-Bauteil.
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Soweit
es aufgrund der Zuordnung des an der Mischkartusche ausgebildeten
Wasserabgangs zu dem den Wasserweg ausbildenden Einsatzteil erforderlich
ist, dass die Mischkartusche beziehungsweise das Kartuschengehäuse
verdrehgesichert in dem Armaturengehäuse angeordnet ist,
kann nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen
sein, dass das Kartuschengehäuse im Armaturengehäuse
formschlüssig festlegbar ist. In einer ersten Ausführungsform
der Erfindung kann dabei vorgesehen sein, dass das Kartuschengehäuse
in dem Armaturengehäuse mittels eines Bajonettverschlusses
verdrehgesichert festlegbar ist. Alternativ kann vorgesehen sein,
dass das Kartuschengehäuse an seiner Außenseite
eine Nut aufweist, die bei der Montage der Vormontageeinheit auf
eine an dem Armaturengehäuse radial einwärts vorspringende
Rippe aufschiebbar ist.
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Zur
Festlegung der Mischkartusche in dem Kartuschengehäuse
kann vorgesehen sein, dass die Mischkartusche in dem Kartuschengehäuse
mittels eines in das obere, den Zulaufrohren gegenüberliegende
Ende des Kartuschengehäuses eingesetzten Halteringes gesichert
ist.
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Da
das Kartuschengehäuse lediglich eine Aufnahme- und Halterungsfunktion
für die Funktionsteile der Sanitärarmatur aufweist,
kann vorgesehen, dass das Kartuschengehäuse aus Kunststoff
besteht.
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Soweit
an der Sanitärarmatur ein Griffhebel zur Betätigung
des Stellhebels der Mischkartusche anzubringen ist, ist nach einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, dass der
Griffhebel mit einem Lagergehäuse auf das Armaturengehäuse
aufsetzbar und mittels einer Stiftverbindung mit dem Stellhebel
der Mischkartusche verbindbar ist. Zur Verwirklichung dieser Verbindung
kann vorgesehen sein, dass der Griffansatz des Griffhebels auf seiner dem
Wasserauslauf zugeordneten Unterseite eine mit einer Abdeckkappe
lösbar verschließbare Ausnehmung zur verdeckten
Aufnahme des Befestigungsstiftes der Stiftverbindung aufweist.
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In
einer an sich aus dem Stand der Technik bekannten Weise ist vorgesehen,
dass zwischen dem Lagergehäuse des Griffhebels und dem
Armaturengehäuse eine konvex gewölbte Lagerschale
für den Griffhebel angeordnet und an dem Armaturengehäuse
festgelegt ist, vorbei die Lagerschale an dem Armaturengehäuse
kraftschlüssig festgelegt sein kann.
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Soweit
in dem Armaturengehäuse das Kartuschengehäuse
festgelegt und gesichert ist, kann dieses Kartuschengehäuse
zur Befestigung der Lagerschale herangezogen sein, und hierzu kann
vorgesehen sein, dass die Lagerschale einen auf dem in das Kartuschengehäuse
eingesetzten Haltering aufgesetzten Dichtungsring mit Vorspannung übergreift und
dadurch an dem Kartuschengehäuse, somit auch gegenüber
dem Armaturengehäuse festgelegt ist.
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Soweit
derartige Sanitärarmaturen üblicherweise auch
eine Zugstange zur Betätigung einer an einem Waschtisch
oder dergleichen befindlichen Ablaufgarnitur aufweist, kann nach
einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen sein,
dass das Armaturengehäuse an seiner dem Wasserauslauf abgewandten
Rückseite einen Ausschnitt zum Hindurchführen
einer im Inneren des Armaturengehäuses verlaufend angeordneten
Zugstange aufweist, die über eine eine Durchführungsöffnung
für die Zugstange aufweisende Sichtblende verschließbar
ist. Hierbei kann vorgesehen sein, dass die Sichtblende mittels
einer Schraubverbindung an dem Kartuschengehäuse gehaltert
ist, wobei die Sichtblende zusätzlich über eine
Klipsverbindung an dem Armaturengehäuse festgelegt sein
kann.
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In
der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist. Es zeigen:
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1, 1a eine
Sanitärarmatur in einer perspektivischen Darstellung mit
auseinander gezogen dargestellten Einzelteilen,
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2a das
den Wasserweg ausbildende Einsatzteil als Einzelteil in einer Einzeldarstellung,
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2b das
Einsatzteil gemäß 2a in
einer anderen Ausführungsform,
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3 die
Vormontageeinheit zur Aufnahme der Mischkartusche als Einzelteil
in einer perspektivischen Darstellung mit auseinander gezogen dargestellten
Bestandteilen.
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Das
in 1 dargestellte Armaturengehäuse 10 hat
einen einstückig daran angeformten Wasserauslauf 11;
das Armaturengehäuse 10 einschließlich
Wasserauslauf 11 kann beispielsweise als Zinkdruckgussteil,
also einem entsprechenden Leichtmetall, hergestellt sein. In dem
Armaturengehäuse 10 ist eine Vormontageeinheit 12 eingesetzt
und in montiertem Zustand verdrehfest darin festgelegt, wobei diese
Vormontageeinheit 12 ein Kartuschengehäuse 13 mit
darin angeordneten Bauteilen umfasst, wie zu 3 näher
beschrieben. Zulaufrohre 14 für das kalte und
das heiße Wasser sind in das Kartuschengehäuse 13 eingeführt,
wobei am oberen Ende des Kartuschengehäuses 13 der
Stellhebel 15 der in dem Kartuschengehäuse 13 angeordneten
Mischkartusche herausragt. Diese Mischkartusche ist durch einen
in dem oberen Ende des Kartuschengehäuses 13 eingesetzten
Haltering 16 festgelegt.
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Soweit
mit dem Stellhebel 15 ein Griffhebel 20 zur Betätigung
der Mischkartusche zu verbinden ist, ist auf den Haltering 16 zunächst
ein Dichtungsring 17 aufgespannt, auf den eine Lagerschale 18 für den
Griffhebel 20 aufgesetzt und insoweit kraftschlüssig
mit dem Kartuschengehäuse 13 verbunden ist. Daher
ist die Lagerschale 18 bei in das Armaturengehäuse 10 eingesetzter
und darin arretierter Vormontageeinheit 12 auch gegenüber
dem Armaturengehäuse 10 festgelegt. Auf den Stellhebel 15 ist
zur Fixierung eine Griffmutter 19 aufgeschraubt.
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Der
Griffhebel 20 ist mit einem Lagergehäuse 34 auf
die Lagerschale 18 aufgesetzt und mittels eines eingesetzten
Befestigungsstiftes 22 mit dem Stellhebel 15 fest
verbunden. Soweit eine verdeckte Aufnahme des Befestigungsstiftes 22 vorgesehen
ist, weist der Griffansatz 21 des Griffhebels 20 entsprechend 1a an
seiner dem Armaturengehäuse 10 zugewandten Unterseite
eine Ausnehmung auf, über die der Befestigungsstift 22 einsetzbar
ist. Diese Ausnehmung ist nach Montage des Griffhebels 20 an dem
Stellhebel 15 mittels einer lösbar mit dem Griffansatz 21 zu
verbindenden Abdeckkappe 23 verschlossen.
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Zur
Ausbildung eines Wasserweges zwischen der in dem Kartuschengehäuse 13 befindlichen
Mischkartusche und einer an dem Wasserauslauf 11 vorzusehenden
Austrittsöffnung für das Wasser ist in den Wasserauslauf 11 des
Armaturengehäuses 10 ein vorzugsweise aus Kunststoff
bestehendes Einsatzteil 24 einsetzbar ist, welches in der Darstellung
der 2a bzw. 2b zwar
zweiteilig ausgebildet, jedoch vor seiner Montage zu einem einheitlichen
Bauteil verschweißt wird. Das Einsatzteil ist an seinem
der Vormontageeinheit 12 zugewandten Ende über
eine Dichtung 25 in eine in dem Kartuschengehäuse 13 ausgebildete Öffnung 26 so
weit einsetzbar, dass das Ende des Einsatzteils bis in den an der
Mischkartusche ausgebildeten Wasserabgang (3) zu eingreift.
Dabei ist das Einsatzteil 24 an seinem in das Kartuschengehäuse 13 einsetzbaren Ende
mit einem Durchflusskonstanthalter 38 verbunden, wobei
der Durchflusskonstanthalter bei fertig montierter Sanitärarmatur
in den Wasserabgang der Mischkartusche eingesetzt ist. An seinem
gegenüberliegenden Ende ist an dem Einsatzteil 24 ein Strahleinsatz 27 angebracht,
der gemeinsam mit dem Einsatzteil 24 in dem Wasserauslauf 11 einsetzbar
ist. Hierzu weist der Wasserauslauf 11 eine Öffnung
auf, über die das Einsatzteil 24 einsetzbar ist, wobei
diese Öffnung anschließend durch eine lösbar mit
dem Wasserauslauf 11 zu verbindende Abdeckkappe 28 verschließbar
ist.
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Wie
sich dazu aus einem Vergleich der 2a und 2b ergibt,
besteht der Vorteil dieser Anordnung darin, dass das Einsatzteil 24,
gegebenenfalls einschließlich des dafür vorgesehenen Strahleinsatzes 27,
eine unterschiedliche Ausbildung haben kann und daher auch wahlweise
in den Wasserauslauf 11 des Armaturengehäuses 10 einsetzbar ist.
Damit ist das Armaturengehäuse 10 mit unterschiedlichen
Wasseraustrittsöffnungen zu betreiben, ohne dass eine Änderung
des Armaturengehäuses 10 selbst erforderlich wäre.
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Die
Sanitärarmatur wird vervollständigt durch einen
in das Armaturengehäuse 10 eingesetzten, nicht
weiter dargestellten Stehbolzen, wobei an dem unteren Ende des Armaturengehäuses 10 eine Zentrierdichtung 30,
eine Formplatte 31 sowie eine Halteplatte 32 angeordnet
sind, und eine auf den Stehbolzen aufschraubbare Befestigungsmutter 33 vorgesehen
ist. Diese Bauteile dienen der Befestigung der Sanitärarmatur
auf einem Waschtisch oder dergleichen in einer an sich bekannten
Weise, so dass hierauf im Zusammenhang mit der Beschreibung der
erfindungsgemäßen Ausbildung der Sanitärarmatur
nicht weiter einzugehen ist.
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Wie
sich aus 3 ergibt, ist im Inneren des Kartuschengehäuses 13 die
Mischkartusche 35 angeordnet. Soweit die Zulaufrohre 14 von
unten her über entsprechende Öffnungen im Boden
des Kartuschengehäuses 13 in das Kartuschengehäuse 13 hineingeführt
sind, ist zwischen der Mischkartusche 35 und dem Boden
des Kartuschengehäuses 13 ein Einsatzstück 36 vorgesehen,
in welches die Zulaufrohre 14 hineingeführt sind.
Die Zulaufrohre 14 sind in dem Einsatzstück 36 wie
auch das Einsatzstück 36 gegenüber dem
Kartuschengehäuse 13 durch Dichtungsringe 37 abgedichtet.
In gleicher Weise befindet sich auch ein Dichtungsring 37 am
gegenüberliegenden, oberen Bereich der Mischkartusche 35,
der an dieser Stelle die Mischkartusche 35 gegenüber
dem Kartuschengehäuse 13 abdichtet. Wie schon
erwähnt, wird das Kartuschengehäuse 13 bei
eingesetzter Mischkartusche 35 durch das Einbringen eines
Halteringes 16 festgelegt.
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Zur
Ausbildung des Wasserabganges der Mischkartusche 35 weist
das Einsatzstück 36 einerseits und die Mischkartusche 35 andererseits
jeweils eine Teilöffnung 51 beziehungsweise 52 auf,
wobei in die dadurch gebildete Gesamtöffnung 51, 52 der Durchflusskonstanthalter 38 zum
Anschluss des Einsatzteils 24 eingesetzt wird.
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Weiterhin
weist das Kartuschengehäuse 13 auf seiner Außenseite
eine Nut 50 auf, mit der das Kartuschengehäuse 13 bei
der Montage der Vormontageeinheit 12 in dem Gehäuse 10 über
eine in dem Armaturengehäuse 10 ausgebildete,
in das Innere vorstehende und nicht dargestellte Rippe schiebbar ist,
so dass hierdurch die verdrehfeste Lage des Kartuschengehäuses 13 gegenüber
dem Armaturengehäuse 10 verwirklicht ist.
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Soweit übliche
Sanitärarmaturen auch eine Zugstangenbetätigung
für beispielsweise eine Ablaufgarnitur eines Waschtisches
als Träger der Sanitärarmatur aufweisen, ist auch
bei der in dem Ausführungsbeispiel dargestellten Sanitärarmatur
im Inneren des Armaturengehäuses 10 eine entsprechend verlaufende
Zugstange 40 angeordnet, die an ihrem oberen Ende einen
Zugknopf 43 trägt. Wie im einzelnen nicht dargestellt,
weist das Armaturengehäuse 10 an seiner dem Wasserauslauf 11 abgewandten Rückseite
einen Ausschnitt zum Hindurchführen der Zugstange 40 auf,
der über eine eine Durchführungsöffnung 44 für
die Zugstange 40 aufweisende Sichtblende 41 verschließbar
ist. Die Sichtblende 41 ist mittels einer Schraube 42 mit
dem Kartuschengehäuse 13 zu verschrauben, wobei
die Sichtblende 41 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
einer Einziehung zur formschlüssigen Aufnahme des Zugknopfes 43 aufweist.
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Die
in der vorstehenden Beschreibung, den Patentansprüchen,
der Zusammenfassung und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser
Unterlagen können einzeln als auch in beliebigen Kombinationen
untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren
verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19930623
A1 [0002]
- - DE 3838765 A1 [0007]