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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der sogenannten
Niedervolt-Versorgung insbesondere für Betriebsgeräte
für Leuchtmittel, wie beispielsweise elektronische Vorschaltgeräte
für Gasentladungslampen wie auch Treiber für LED-Module.
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Die
Niedervoltversorgung ist eine Schaltungsanordnung, mittels der in
dem Betriebsgerät eine DC-Spannungsversorgung in einem
Spannungsbereich erzeugt werden kann, wie er für die Versorgungsspannung
von (aktiven) elektronischen Bauteilen (integrierten Schaltungen,
Mikrocontrollern, ASICs etc.) typisch ist.
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Typischerweise
liegen diese DC-Versorgungsspannungen in einem Bereich von unter
15 Volt DC. Grundsätzlich ist es aus dem Stand der Technik im
Bereich von Betriebsgeräten für Leuchtmittel bekannt,
dass für eine Startphase des Betriebsgeräts unmittelbar
nach dem Einschalten der Netzspannungsversorgung eine erste Anlauf-Niedervoltversorgung
vorhanden ist. Typischerweise ist diese Niedervolt-Spannungsversorgung
für die Startphase ein sogenannter Anlaufwiderstand, also
ein Ohmscher Widerstand, der mit Netzspannung versorgt ist. Die
an diesem Anlaufwiderstand anfallende Spannung kann gleichgerichtet
werden und beispielsweise einen Kondensator laden, dessen Ladespannung
dann in einer Anfangsphase die notwendige Versorgungsspannung für
eine Steuerschaltung des Betriebsgeräts liefert.
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In
einer zweiten Phase, wenn also die Steuerschaltung mittels des Anlaufwiderstands
hochgefahren ist, steuert die Steuerschaltung den Betrieb des Betriebsgeräts.
Für diese Phase, also bei aktiver Steuerschaltung, wird üblicherweise
dann die Niedervoltversorgung ausgehend von getakteten Schaltungsgruppen
des Betriebsgeräts gewonnen. Diese getakteten Schaltungsgruppen
können beispielsweise sein eine Vollbrückenschaltung
oder eine Halbbrückenschaltung zur Versorgung von Gasentladungslampen
mit HF-Spannung, eine aktive PFC-Schaltung in Form eines Hochsetzstellers,
eine getaktete Heizschaltung für Wendeln von Gasentladungslampen
etc. An diesen getakteten Bauteilgruppen kann beispielsweise durch
eine kapazitive Auskopplung die zum Normalbetrieb der Steuereinheit
notwendige Niedervoltversorgung gewonnen werden.
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Ein
Nachteil bei diesem bekannten zweistufigen Aufbau der Niedervoltspannungsversorgung
ist es natürlich, dass der Anlaufwiderstand auch bei operativer
Steuerschaltung im Normalbetrieb weiterhin mit Netzspannung versorgt
wird und somit an diesem Anlaufwiderstand eine Verlustleistung im
Normalbetrieb des Betriebsgeräts abfällt.
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Ein
Beispiel zur Minimierung der Standby-Leistung (die eine Verlustleistung
darstellt) in einem Betriebsgerät für Leuchtmittel
ist aus der
EP 1 374
366 B1 genannt, wobei auch in diesem Fall für die
erste Phase die Niedervoltversorgung durch einen ohmschen Widerstand
(siehe
2 der
EP
1 374 366 B1 ) gewonnen wird. Bei der
EP 1 374 366 B1 dient dann
eine Zenerdiode D5 und ein Kondensator C12 als Niedervoltspannungsversorgung
für die integrierten Schaltungen, wobei diese Kondensator/Diodenverschaltung
vom Mittenpunkt einer Halbbrückenschaltung abgezweigt ist.
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Die
Erfindung hat sich nunmehr zur Aufgabe gemacht, die Niedervoltversorgung
für integrierte Schaltungen in Betriebsgeräten
für Leuchtmittel energetisch effizienter auszugestalten.
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Diese
Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale der unabhängigen
Ansprüche. Die abhängigen Ansprüche bilden
den zentralen Gedanken der Erfindung in besonders vorteilhafter
Weise weiter.
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Gemäss
einem ersten Aspekt der Erfindung ist vorgesehen eine Niedervolt-Versorgungsschaltung
für ein Betriebsgerät für Leuchtmittel,
insbesondere ein Vorschaltgerät für Gasentladungslampen, bei
dem eine oder mehrere Gasentladungslampen als Last einer Halbbrückenschaltung
oder Vollbrückenschaltung schaltbar sind, wobei:
- – die Versorgungsschaltung einen mit
Netzspannung versorgten Anlaufwiderstand und/oder eine ausgehend
von der Halb- oder Vollbrückenschaltung versorgte Ladeschaltung
aufweist, die ein Energiespeicherelement auflädt/aufladen,
dessen Ladespannung die Niedervoltversorgung darstellt,
- – der Anlaufwiderstand und/oder die Ladeschaltung mittels
eines Schalters abtrennbar ist, wenn die Ladespannung des Energiespeicherelements auf
eine Abschaltschwelle angestiegen ist, und
- – bei der der Anlaufwiderstand wieder mittels des Schalters
zuschaltbar ist, wenn die Ladespannung des Energiespeicherelements
auf eine Einschaltschwelle abgesunken ist, wobei die Einschaltschwelle
niedriger gewählt ist als die Abschaltschwelle.
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Gemäss
einem weiteren Aspekt der Erfindung ist vorgesehen eine Niedervolt-Versorgungsschaltung
für ein Betriebsgerät für Leuchtmittel,
insbesondere ein Vorschaltgerät für Gasentladungslampen,
bei dem eine oder mehrere Gasentladungslampen als Last einer Halbbrückenschaltung
oder Vollbrückenschaltung schaltbar sind, wobei:
- – die Versorgungsschaltung einen Anlaufwiderstand
aufweist, der mit Netzspannung versorgbar ist und ein Energiespeicherelement
auflädt, dessen Ladespannung die Niedervoltversorgung darstellt,
- – der Anlaufwiderstand mittels eines Schalters abtrennbar
ist, wenn die Ladespannung des Energiespeicherelements auf eine
Abschaltschwelle angestiegen ist.
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Der
Anlaufwiderstand kann wieder mittels des Schalters zuschaltbar sein,
wenn die Ladespannung des Energiespeicherelements auf eine Einschaltschwelle
abgesunken ist, wobei die Einschaltschwelle niedriger gewählt
ist als die Abschaltschwelle.
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Der
Schalter kann ein Transistor sein.
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Die
Ladespannung des Energiespeicherelements kann einem Komparator mit
Hysterese zugeführt werden, wobei der Schalter ausgehend
von dem Ausgangssignal des Komparators betätigt ist.
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Mittels
des Ausgangssignals des Komparators kann selektiv eine Last oder
Stromquelle schaltbar sein, mittels der wiederum selektiv ein Strom
von dem Steuereingang des Schalters abziehbar ist.
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Die
Schaltung kann als integrierte Schaltung ausgeführt sein.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung bezieht sich auf ein Betriebsgerät
für Leuchtmittel, insbesondere ein Vorschaltgerät
für Gasentladungslampen, bei dem eine oder mehrere Gasentladungslampen als
Last einer Halbbrückenschaltung oder Vollbrückenschaltung
schaltbar sind, aufweisend eine Schaltung wie oben ausgeführt.
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Die
Erfindung bezeiht sich auch auf ein Verfahren zur Bereitstellung
einer Niedervolt-Versorgungsschaltung in einem Betriebsgerät
für Leuchtmittel, insbesondere ein Vorschaltgerät
für Gasentladungslampen, bei dem eine oder mehrere Gasentladungslampen
als Last einer Halbbrückenschaltung oder Vollbrückenschaltung
schaltbar sind, wobei:
- – ein Anlaufwiderstand
mit Netzspannung versorgt wird und ein Energiespeicherelement auflädt,
dessen Ladespannung als Niedervoltversorgung des Betriebsgeräts
dient, und
- – der Anlaufwiderstand mittels eines Schalters abgetrennt
wird, wenn die Ladespannung des Energiespeicherelements auf eine
Abschaltschwelle angestiegen ist.
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Ein
noch weitere Aspekt der Erfindung betrifft eine Niedervolt-Versorgungsschaltung
für ein Betriebsgerät für Leuchtmittel,
insbesondere ein Vorschaltgerät für Gasentladungslampen,
bei dem eine oder mehrere Gasentladungslampen als Last einer Halbbrückenschaltung
oder Vollbrückenschaltung schaltbar sind, wobei:
- – die Versorgungsschaltung mit der
Halb- oder Vollbrücke gekoppelt ist und eine Gleichrichterschaltung
aufweist, dessen Ausgang ein Energiespeicherelement auflädt,
dessen Ladespannung die Niedervoltversorgung darstellt, und
- – die Versorgungsschaltung mittels eines Schalters
abtrennbar ist, wenn die Ladespannung des Energiespeicherelements
auf eine Abschaltschwelle angestiegen ist.
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Vorzugsweise
sind dabei die Schaltvorgänge des Schalters mit den Schaltvorgängen
der Halb- oder Vollbrückenschaltung synchronisiert.
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Ein
Aspekt der Erfindung, der zusammen mit der Abschaltbarkeit der Niedervolt-Versorgungsschaltung,
aber insbesondere auch unabhängig davon verwendet werden
kann, besteht darin, dass die Versorgungsschaltung mit der Halb-
oder Vollbrücke induktiv, vorzugsweise transformatorisch
gekoppelt sein kann und eine Zweiweg-Gleichrichterbrücke
(D) aufweist, deren Ausgang das Energiespeicherelement auflädt.
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Schliesslich
schlägt die Erfindung auch vor ein Verfahren zur Erzeugung
einer Niedervolt-Versorgungsschaltung für ein Betriebsgerät
für Leuchtmittel, insbesondere ein Vorschaltgerät
für Gasentladungslampen, bei dem eine oder mehrere Gasentladungslampen
als Last einer Halbbrücken- oder Vollbrückenschaltung
schaltbar sind, wobei:
- – die Versorgungsschaltung
mit der Halb- oder Vollbrückenschaltung gekoppelt ist und
eine Gleichrichterschaltung aufweist, dessen Ausgang ein Energiespeicherelement
auflädt, dessen Ladespannung die Niedervoltversorgung darstellt, und
- – die Versorgungsschaltung mittels eines Schalters
abgetrennt wird, wenn die Ladespannung des Energiespeicherelements
auf eine Abschaltschwelle angestiegen ist.
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Weiter
Merkmale, Vorteil und Eigenschaften der Erfindung sollen nunmehr
unter Bezugnahme auf die Figuren der begleitenden Zeichnungen erläutert werden.
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1 zeigt
dabei eine erfindungsgemässe Niedervolt-Versorgungsschaltung
in einem Betriebsgerät für Leuchtmittel,
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2 zeigt
Signalverläufe in der Schaltung von 1,
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3 zeigt
eine erfindungsgemässe induktiv (transformatorisch) gekoppelte
Niedervolt-Versorgungsschaltung in einem Betriebsgerät
für Leuchtmittel mit einer Vollbrückenschaltung,
und
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4 zeigt
eine erfindungsgemässe induktiv (transformatorisch) gekoppelte
Niedervolt-Versorgungsschaltung in einem Betriebsgerät
für Leuchtmittel mit einer Halbbrückenschaltung.
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In 1 ist
eine erfindungsgemäße Niedervolt-Spannungsversorgung
gezeigt. Ein Anlaufwiderstand R1 ist dabei über einen Anschluss
N mit Netzspannung versorgt. In Serie zu diesem Anlaufwiderstand
R1 ist ein Schalter wie beispielsweise ein Transistor T1 geschaltet.
Wiederum in Serie zu dem Schalter T1 ist ein Kondensator C1 geschaltet,
wobei die Ladeschaltung des Kondensators C1 die Niedervoltversorgung
darstellt. In dem dargestellten Beispiel kann somit die Niedervoltspannung
an einem Abgriff VCC der in 1 gezeigten
Schaltung abgegriffen werden und beispielsweise einer integrierten Schaltung
(IC, ASIC, Mikrocontroller etc.) zugeführt werden.
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Parallel
zu dem Anlaufwiderstand R1 ist ein zweiter ohmscher Widerstand R2
geschaltet.
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Die
Niedervoltspannung VCC, also die Ladespannung
des Kondensators C1, wird einem ersten Komparator K1 zugeführt.
Dem Komparator K1 wird als Referenzspannung einerseits eine Spannung
U1 und andererseits eine Spannung U2 zugeführt, wobei die
Spannung U1 größer ist als die Spannung U2. Zusammengefasst
handelt es sich bei dem Komparator K1 also um einen Komparator mit
Hysterese (oft auch als Schmitt-Trigger bezeichnet). Das Ausgangssignal des
Komparators K1 wird einem Schalter S1 zugeführt, der selektiv
eine Last oder Stromquelle L1 schalten kann.
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Wenn
die Ladespannung des Kondensators C1, also die Niedervoltspannung
VCC die Einschaltschwelle U2 des
Komparators K1 erreicht hat, schaltet der Ausgang des Komparators
K1 den Schalter S1 und somit die Last oder Stromquelle L1 ein. Dies führt
dazu, dass über den ohmschen Widerstand R2 der Strom von
dem Steuereingang des Schalters T1 abgezogen wird, was dazu führt,
dass der Schalter T1 geöffnet wird und somit der Anlaufwiderstand
R1 abgetrennt wird.
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Bei
abgetrennten Anlaufwiderstand R1 (bei geöffnetem Schalter
T1) wird die Ladespannung des Kondensators C1, also die Niedervoltversorgung
VCC wieder langsam absinken, wenn mittels
dieser Niedervoltspannung VCC ein Verbraucher
wie beispielsweise eine integrierte Schaltung versorgt ist. Wenn nunmehr
die Niedervoltspannung VCC auf die untere Einschaltschwelle
U2 des Komparators K1 abgesunken ist, schaltet
der Ausgang des Komparators K1 über den Schalter S1 wieder
die Last oder die Stromquelle L1 ab, was wiederum zu einem Einschalten des
Schalters T1 führt, da bei abgeschalteter Last oder Stromquelle
L1 der Strom durch den ohmschen Widerstand R2 wieder den Steuereingang
des Schalters T1 betätigt. Somit kommt es zu einem erneuten Aufladen
des Kondensators C1. Insgesamt kann also mittels des Hysterese-Komparators
K1 eine Zweipunktregelung der Niedervoltspannung VCC erzielt werden,
so dass die Niedervoltspannung VCC zickzackförmig
oder sägezahnförmig zwischen der oberen Abschaltschwelle
U1 und der unteren Einschaltschwelle U2 der beiden Referenzwerte
des Komparators K1 verläuft. Bereits durch dieses zeitweise
Abschalten des Anlaufwiderstands R1 wird die Niedervoltversorgung
energetisch verbessert.
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Der
abschaltbare Anlaufwiderstand R1 stellt also insbesondere (aber
nicht aussschliesslich) für die Startphase, unmittelbar
nach Einschalten der Netzspannungsversorgung N in dieser Anlaufphase die
Niedervoltversorgung VCC bereit. Der abschaltbare
Anlaufwiderstand R1 kann aber alternativ oder zusätzlich
zu der Startphase in Betriebsphasen, in denen keine (bzw. keine
ausreichende) getaktete Energiezufuhr innerhalb des Betriebsgerätes
wie beispielweise ein Abgriff an einer getakteten Halbbrücke
gegeben ist, die Niedervoltversorgung VCC bereitstellen.
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Mittels
dieser Anlauf-Niedervoltversorgung kann eine integrierte Schaltung,
der die Spannung VCC zugeführt
ist, gestartet werden. In einem Betriebsgerät für
Leuchtmittel wird diese integrierte Schaltung dann beispielsweise
in bekannter Weise eine Vollbrückenschaltung oder eine
Halbbrückenschaltung ansteuern, als deren Last ein Leuchtmittel wie
beispielsweise eine Niederdruck- oder Hochdruckgasentladungslampe
geschaltet ist. Alternativ oder zusätzlich kann die Steuereinheit
eine aktive PFC-Schaltung ansteuern, die mit der gleichgerichteten
Netzspannung versorgt ist und die eine hochgesetzte Zwischenkreisspannung
erzeugt, mittels der wiederum die Vollbrücken- oder Halbbrückenschaltung
versorgt ist.
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Weiterhin
alternativ oder zusätzlich kann die Steuereinheit eine
getaktete Heizschaltung zum Heizen von Wendeln der Leuchtmittel
erzeugen, wie es insbesondere für Niederdruck-Gasentladungslampen
typisch ist.
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Der
mit 'fullbridge' bezeichnete Punkt der Schaltung in 1 ist
also mit einer getakteten Bauteilgruppe (Vollbrückenschaltung,
Halbbrückenschaltung, aktive PFC-Schaltung, getaktete Heizschaltung für
Wendeln etc.) verbunden. Mittels der über den Anlaufwiderstand
R1 gewonnenen Niedervoltversorgung VCC der Anlaufphase wird also
die damit versorgte integrierte Schaltung eine Taktung der genannten
Bauteilgruppen vornehmen, so dass an dem Punkt 'fullbridge' der 1 eine
Spannung anliegt. Mittels einer Diodenschaltung D wird diese mit
einem Kondensator C2 wird diese Spannung gleichgerichtet und kann
somit dann den Kondensator C1 laden.
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In
dieser zweiten Phase bei operativer integrierter Schaltung ist also
die Versorgung über den Anlaufwiderstand R1 nicht mehr
notwendig, so dass erfindungsgemäß dafür
gesorgt ist, dass der Anlaufwiderstand R1 in dieser Phase bei operativer
integrierter Schaltung (Steuereinheit) abgeschaltet ist. Dies erfolgt
dadurch, dass die in dieser Phase erzeugte Ladespannung für
den Kondensator C1 höher gewählt ist als die Einschaltschwelle
U2 des Komparators K1.
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Genauer
gesagt wird die Niedervoltspannung VCC einem
zweiten Komparator K2 zugeführt, der ebenfalls als Hysterese-Komparator (Schmitt-Trigger)
ausgeführt ist und eine Abschaltschwelle U3 und eine Einschaltschwelle
U4 zugeführt bekommt. Dabei ist dafür gesorgt,
dass die Referenzwerte U3, U4 des zweiten Komparators K2 höher
liegen als die Referenzwerte U1, U2 des Komparators K1 für
die Anlaufphase der Niedervoltversorgung.
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Mittels
des Ausgangssignals des zweiten Komparators K2 kann ggf. über
einen Treiber DRV ein weiterer Schalter S2 betätigt werden, über
den selektiv das Laden ausgehend von dem Punkt 'fullbridge' des
Kondensators C1 unterbrochen werden kann. Wiederum wird über
den Komparator K2 mit zwei Referenzwerten eine Zweipunktregelung
der Ladespannung des Kondensators C1 und somit der Niedervoltversorgung
VCC erzielt. Wenn die Ladespannung des Kondensators
C1 auf eine Einschaltschwelle U4 abgesunken ist, wird der Schalter
S2 geschlossen, so dass der Kondensator C1 ausgehend über
den Punkt 'fullbridge' und die Gleichrichterschaltung C2, D geladen
wird. Wenn dagegen die Ladespannung des Kondensators C1, also die
Niedervoltversorgung VCC die obere Abschaltschwelle
erreicht hat, wird der Schalter S2 geöffnet und das Laden
des Kondensators C1 wird unterbunden.
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Die
sich einstellenden Signalverläufe sollen nunmehr Bezug
nehmend auf 2 erläutert werden.
In einer Phase T1 wird mittels des Anlaufwiderstands R1 die Niedervoltversorgungsspannung
VCC durch Laden des Kondensators C1 im Wesentlichen linear
ansteigen. Wenn nunmehr die Ladespannung des Kondensators C1 die
Abschaltschwelle U1 erreicht hat, wird der Schalter T1 geöffnet
und somit der Ladewiderstand R1 und die Netzspannungsversorgung
N abgetrennt, so dass sich in einer Phase T2 die Niedervoltversorgungsspannung
VCC wiederum absinken wird. Dieser Vorgang
wiederholt sich, so dass der bereits genannte zickzackförmige
(sägezahnförmigen) Verlauf der Spannung VCC zwischen den beiden Referenzwerten U1,
U2 des Komparators K1 sich einstellen wird. Das Signal SW startup
zeigt die Spannung an dem Steuereingang des Schalters T1.
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Bei
dem Szenario von 2 wird davon ausgegangen, dass
bei einem Zeitpunkt T3 über den Anlaufwiderstand R1 gewonnene
Niedervoltversorgung ausreichend lange angelegen hat um die integrierte Schaltung
in einem Betrieb zu versetzen, der es ermöglicht, an dem
Punkt 'fullbridge' eine Spannung zu generieren. Zu diesem Zeitpunkt
T3 sinkt also die Spannung an dem Punkt 'fullbridge' wie in 2 gezeigt
auf einen Wert ungleich Null. Somit wird nach dem Zeitpunkt T3 die
Ladespannung an dem Kondensator C1 auf den Wert, also die Abschaltschwelle für
den Schalter S2 steigen. Zu dem Zeitpunkt T4 ist diese Abschaltschwelle
U3 erreicht, so dass der Schalter S2 geschlossen wird und die Spannungsversorgung
abgetrennt wird. Wiederum wird die Niedervoltversorgungsspannung
VCC absinken, bis die Einschaltschwelle
für die Niedervoltversorgungsschaltung erreicht ist, und
der Schalter S2 wieder geöffnet wird. Insgesamt ergibt
sich somit ein zickzackförmiger (sägezahnförmiger)
Verlauf der Spannung VCC zwischen den beiden Referenzwerten U3,
U4 des zweiten Komparators K2.
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Dabei
ist erfindungsgemäß dafür gesorgt, dass
das Abtrennen der Niedervoltversorgung über den Schalter
S2 synchronisiert ist mit der Taktung der Halbbrückenschaltung,
Vollbrückenschaltung, PFC-Schaltung oder der getakteten
Heizschaltung, um Schaltungsverluste zu minimieren.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass der Abgriff für den Punkt
'fullbridge' der Schaltung in 1 entweder
durch kapazitive Kopplung mit der Vollbrücken-, Halbbrückenschaltung
etc. oder aber auch galvanisch getrennt beispielsweise über
einen induktiven Abgriff erfolgen kann.
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Die
Diode D1 in 1 ist vorgesehen, um die Basis
der Spannung, also die Spannung an dem Steuereingang des Schalters
T1 auf einen Minimalwert größer Null Volt zu halten,
da andererseits das Potential an dem Steuereingang des Schalters
T1 durch das Abziehen des Basisstroms über die eingeschaltete
Last oder Stromquelle L1 unzulässig absinken könnte,
was ggf. zu einem unzulässigen Reverse-Betrieb oder ggf.
zu einer Beschädigung des Schalters führen kann,
wenn dieser als Transistor ausgeführt ist.
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Gegenüber
dem Stand der Technik
EP
1 374 366 B1 ist die dort vorhandene Zenerdiode D5 nunmehr
nicht mehr vorhanden, was mehrere Vorteile hat. Einerseits ist die
erfindungsgemäße Schaltung gemäß
1 besser
geeignet für die hohe Dynamik, d. h. die unterschiedliche
Belastung zwischen dem Betrieb der Vollbrücken oder Halbbrückenschaltung mit
niedriger Frequenz (beispielsweise beim Zünden einer HID-Lampe)
im Vergleich zum HF-Betrieb. Diese hohe Dynamik stellt eine hohe
Belastung einer Zenerdiode dar. Weiterhin weist auch eine Zenerdiode elektrische
Verluste auf.
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Insgesamt
ergibt sich also gemäß der Erfindung eine genauer
definierte Niedervolt-Spannungsversorgung, und dies bei geringeren
Verlustleistungen oder Temperaturentwicklung.
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Diese
elektrischen Verluste werden durch das Synchronisieren der Niedervolt-Spannungsversorgung,
d. h. des Schalters S2 mit der Halbbrücken/Vollbrücken-Ansteuerung
weiter verringert. Das Schalten des Schalters S2 erfolgt also immer
dann, wenn beispielsweise durch kapazitive Abkopplung an dem Punkt
'fullbridge' gerade kein Energieeintrag in Richtung des Kondensators
C1 erfolgt. Bei einer Mittenpunktabkopplung des Punkts 'fullbridge'
wird also der Schalter S2 nur eingeschaltet, wenn gerade keine Flanke,
sondern eine zeitlich konstante Ansteuerung eines hochfrequent getakteten
Schalters der Halbbrücken- oder Vollbrückenschaltung
vorliegt.
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Gemäß der
Erfindung ist dabei vorgesehen, dass das Einschalten des Schalters
S2 (auch wenn dies durch das Ausgangssignal des Komparators K2 eigentlich
vorgegeben wäre) ggf. zeitlich etwas nach dem Bereich einer
Flanke der hochfrequenten Ansteuerung des Schalters der Halbbrücken-
oder Vollbrückenschaltung verzögert wird. Gleiches
gilt natürlich auch für das Ausschalten des Schalters
S2, was ggf. durch eine zeitliche Verzögerung in dem Bereich einer
konstanten Ansteuerung (und nicht einer Ansteuerungsflanke des hochfrequent
getakteten Schalters der Vollbrücken- oder Halbbrückenschaltung
gelegt ist).
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Dadurch
dass die Abschalt/Einschaltschwellen für den Schalter S2
höher gewählt sind als die Abschalt/Einschaltschwelle
für den Schalter T1 des Anlaufwiderstands R1 wird die Niederspannungsversorgung über
den Anlaufwiderstand R1 automatisch wieder eingeschaltet, wenn die
Spannungsversorgung VCC wieder in Richtung
des unteren Spannungskorridors, begrenzt durch die Referenzwerte U1,
U2 absinkt.
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In 3 ist
eine erfindungsgemäße Niedervolt-Spannungsversorgung
mit einem induktiven Abgriff an einer Vollbrückenschaltung
gezeigt. Die induktive Abkopplung erfolgt in diesem Fall an der
Ausgangsdrossel über eine transformatorische Abkopplung.
Der Kondensator Cx entspricht dem Kondensator C2 in der 1.
Im Gegensatz zum Beispiel in 1 erfolgt
die Umladung des Kondensators Cx aufgrund der nachfolgenden Zweiweg-Gleichrichterbrücke
D in beide Richtungen, so dass im Vergleich zur 1 eine
höhere Ladung aus dem Kondensators Cx übertragen
werden kann. Anstelle der Gleichrichterbrücke D in 3 kann
aber auch eine einfache Diodenstrecke D wie in der 1 zur
Ladung des Kondensators C1 genutzt werden. Die transformatorische
Abkopplung bietet den Vorteil, dass über das Übertragungsverhältnis
von Primärwicklung zu Sekundärwicklung die Höhe
der abgegriffenen Spannung und somit die Abkopplung der Ladung beeinflußt
werden kann. Die Ansteuerung des Schalters S2 kann auch in diesem
Beispiel auf die gleiche Weise wie bei der 1 dargestellten
Variante erfolgen.
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Es
kann aber anstelle der induktiven Abkopplung auch eine kapazitive
Abkopplung erfolgen. Der Anlaufwiderstand Rstart ist
in diesem Beispiel nicht abschaltbar, es kann aber genauso wie in 1 ein über
einen Schalter abschaltbarer Widerstand eingesetzt werden.
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In
der dargestellten Vollbrücke werden im Betrieb der Lampe
beispielsweise jeweils die beiden Brückendiagonalen alternierend
zueinander getaktet oder aber es wird nur jeweils eine Diagonale
aktiviert indem ein Schalter der Diagonale hochfrequent getaktet
wird und der andere Schalter dauerhaft eingeschaltet bleibt.
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In 4 ist
eine erfindungsgemäße Niedervolt-Spannungsversorgung
mit einem induktiven Abgriff an einer Halbbrückenschaltung
gezeigt. Der Abgriff erfolgt dabei wie bei dem Beispiel der 3 über eine
Sekundärwicklung auf der Ausgangsdrossel. Die Ansteuerung
des Schalters S2 kann auch in diesem Beispiel auf die gleiche Weise
wie bei der in 1 dargestellten Variante erfolgen.
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Es
kann aber anstelle der induktiven Abkopplung auch eine kapazitive
Abkopplung erfolgen. Der Anlaufwiderstand Rstart ist
in diesem Beispiel nicht abschaltbar, es kann aber genauso wie in 1 ein über
einen Schalter abschaltbarer Widerstand eingesetzt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1374366
B1 [0006, 0006, 0006, 0044]