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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur katalytischen Hydrierung ungesättigter Fettsäuren
und Fettsäurederivate im Festbett. Das erfindungsgemäße
Verfahren zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass eine ungesättigte
Fettsäure oder ein ungesättigtes Fettsäurederivat
oder ein Gemisch aus zwei oder mehr ungesättigten Fettsäuren
oder ein Gemisch aus zwei oder mehr ungesättigten Fettsäurederivaten
oder ein Gemisch aus einer oder mehreren ungesättigten
Fettsäuren und einem oder mehreren ungesättigten
Fettsäurederivaten in Gegenwart eines Edelmetallkatalysators
oder eines Gemischs aus zwei oder mehr Edelmetallkatalysatoren ganz
oder teilweise hydriert werden, wobei mindestens ein Edelmetallkatalysator eingesetzt
wird, bei dem mindestens ein Edelmetall auf einem Träger
vorliegt und der Träger eine im Wesentlichen regelmäßige,
von der Kugelform abweichende Form aufweist.
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Mehrfach
ungesättigte Fette oder Öle sind für
die menschliche Ernährung besonders wichtig. Zur Verbesserung
der Lagerstabilität und zur Verbesserung der Handhabbarkeit
dieser Fette ist es oft notwendig, die C-C-Mehrfachbindungen der
ungesättigten Fettsäuren zu hydrieren. Dies kann
beispielsweise selektiv geschehen, so dass die entsprechende Verbindung
bis auf eine Doppelbindung hydriert wird. Da gleichzeitig der Schmelzpunkt
der hydrierten Produkte steigt, wird dieses Verfahren auch als Härtung bezeichnet.
Die großtechnische Härtung von ungesättigten
Fetten, Ölen und Fettsäuren durch Hydrieren wird
oft mit Nickelkatalysatoren in Form von feinen Pulvern in intensiv
gerührten Autoklaven unter Wasserstoffdrücken
von bis zu 20 bar und Temperaturen von bis zu 250°C durchgeführt.
Insbesondere beim Härten von Fettsäuren treten
dabei jedoch besondere Probleme auf. Zum einen bilden sich bei diesen
Temperaturen Nickelseifen, die nur schwer, beispielsweise durch
Destillation, aus dem Produkt entfernt werden können. Problematisch
bei dieser Art von Behandlung wirkt sich jedoch häufig
aus, dass die Entfernung unvollständig sein kann. Dadurch
verbleiben Reste von Nickelsalzen im Produktgemisch. Dies wirkt
sich insbesondere dann nachteilig aus, wenn das Produkt im Rahmen
von Lebensmitteln oder Kosmetika weiterverwendet werden soll.
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Ein
weiterer Nachteil dieses aus dem Stand der Technik bekannten Verfahrens
besteht darüber hinaus darin, dass durch das Herauslösen
von Nickel aus dem Katalysator dessen Aktivität und damit
seine Standzeit drastisch abnehmen kann. Insgesamt ist bei diesem
Verfahren die Trennung des Katalysators vom Produkt aufwendig und
führt oft zu einem erhöhten Produktverlust.
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Zur
Vermeidung der angesprochenen Nachteile wurde in der Vergangenheit
verschiedentlich erwähnt, die katalytische Hydrierung von
Fettsäuren beziehungsweise Fettsäurederivaten
unter Zuhilfenahme von Edelmetallkatalysatoren durchzuführen. In
diesem Zusammenhang wurde im Stand der Technik verschiedentlich
der Einsatz von Edelmetallkatalysatoren vorgeschlagen, wobei unter
diesen insbesondere die Palladiumkatalysatoren herausgestellt wurden.
Als Vorteil wird dabei insbesondere ausgeführt, dass Palladium
säureresistent ist. Es bilden sich daher keine Seifen,
die abgetrennt werden müssen. Die Standzeit eines solchen
Katalysators kann dann so hoch sein, dass eine wirtschaftlich vertretbare
kontinuierliche Härtung im stationären Katalysatorbett
möglich wird. Damit entfällt oft auch die aufwendige
Abtrennung des Katalysators vom Produkt.
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Ferner
soll sich ein solcher Katalysator auch für die Härtung
von Stoffen, die beispielsweise in der Nahrungsmittelindustrie oder
in der Kosmetikindustrie eingesetzt werden sollen, eignen, da das
gehärtete Produkt keinen Restnickelgehalt aufweist.
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Die
DE 198 53 123 A1 beschreibt
ein Verfahren zur selektiven katalytischen Hydrierung von Fettsäuren,
insbesondere von Fetten, Ölen, Fettsäureestern
und freien Fettsäuren, bei dem Katalysatoren auf Basis
von Edelmetall-Kolloiden und geträgerte Katalysatoren auf
Basis von Edelmetall-Kolloiden eingesetzt werden. Der Einsatz von
Aktivkohleträgern mit einer im Wesentlichen regelmäßigen
Form wird in der Druckschrift nicht beschrieben.
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Die
DE 44 05029 ist ein Verfahren
zum Härten von ungesättigten Fetten, Fettsäuren
oder Fettsäureestern an einem geformten Katalysator im
Festbett, wobei die Fette, Fettsäuren oder Fettsäureester zusammen
mit dem für die Hydrierung benötigten Wasserstoff
in einem überkritischen Lösungsmittel gelöst
und in Form einer homogenen Phase an einem Katalysator umgesetzt
werden. Die Druckschrift erwähnt, dass geformte Katalysatorträger
eingesetzt werden können. Die eingesetzten Katalysatorträger weisen äußere
Abmessungen im Bereich zwischen 0,1 und 3,0 mm auf. Dabei wird insbesondere
auf die geringe Viskosität der zu hydrierenden Zusammensetzung
aufgrund des überkritischen Lösungsmittels verwiesen.
Nicht kugelförmige auf Aktivkohle geträgerte Katalysatoren
werden in der Druckschrift nicht genannt.
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Die
WO 93/18856 betrifft einen
Schalenkatalysator, sein Herstellungsverfahren und seine Verwendung.
Beschrieben wird ein Katalysator, der 0,3 bis 5 Gew.-% Palladium
auf einem Aktivkohleträger aufweist. Beschrieben wird weiterhin
der Einsatz eines derartigen Katalysators in einem Verfahren zum Härten
von Fetten, Ölen, Fettsäureestern und anderen
Fettsäurederivaten durch katalytische Hydrierung mit Wasserstoff.
Die eingesetzten Träger weisen überwiegend eine
unregelmäßige Granulatform auf. Zwar wird auch
der Einsatz eines Aktivkohleextrudats beschrieben, über
dessen äußere Form enthält die Druckschrift
jedoch keine Aussage.
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Die
WO 91/13050 betrifft ein
Verfahren zum Hydrieren von nativen Fetten, Ölen und Fettderivaten wie
Fettsäuren und Fettsäureestern zu Fettalkoholen im
Festbettreaktor, insbesondere im Gleichstrom, wobei Wasserstoff
in stöchiometrischem Überschuss, insbesondere
mit 10 bis 100-fachem Überschuss, im Kreis gefahren wird
und das Fett, Öl oder Fettderivat den Reaktor nur einmal
durchlauft. Über den Einsatz von Edelmetallkatalysatoren
bei der Härtung ungesättigter Fettsäuren
und Fettsäurederivate lässt sich der Druckschrift
nichts entnehmen.
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Die
WO 90/12775 betrifft ein
Verfahren zur katalytischen Hydrierung von flüssigen gesättigten und
ungesättigten Fettsäure-Methylestern im C-Kettenbereich
von C6 bis C24 zur Gewinnung von gesättigten Fettalkoholen
und Methanol in Gegenwart von gasförmigem Wasserstoff und
Hydrierkatalysatoren bei Drücken von 50 bis 300 bar und
Temperaturen von 160 bis 250°C, das dadurch gekennzeichnet
ist, das die Hydrierreaktion in einem über ein Kühl-
oder Heizfluid isotherm eingestellten Rohrbündelreaktor durchgeführt
wird, wobei die flüssige Phase ohne Rückvermischung
neben der gasförmigen Phase als Gleichstromrieselphase über
Katalysatorschüttungen in den Reaktoreinzelrohren geleitet
wird, und das die Volumenbelastung des Reaktors zwischen 0,2 und
2,5 l Einsatzstoff pro/l Reaktorvolumen und Stunde und die Flächenbelastung
jedes Reaktoreinzelrohres zwischen 1,5 und 24 m
3 Einsatzstoff
pro m
2 Reaktorquerschnitt und Stunde gewählt
wird und die Reaktionsparameter Temperatur und Druck der aktuellen
Katalysatoraktivität entsprechend angepasst werden. Über
den Einsatz von Edelmetallkatalysatoren bei der Härtung
ungesättigter Fettsäuren und Fettsäurederivate
lasst sich der Druckschrift nichts entnehmen.
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Die
DE 42 42 466 beschreibt
die Herstellung von Fettalkoholen in mit 8 bis 22 Kohlenstoffatomen, indem
man natürliche Fette und Öle in Gegenwart von
Kupfer-Zink-Katalysatoren in einem Rohrbündelreaktor hydriert.
Der Einsatz von Edelmetallkatalysatoren bei der Härtung
von Fettsäuren und Fettsäurederivaten wird in
der Druckschrift nicht beschrieben.
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Bei
den auf dem Stand der Technik bekannten Härtungsverfahren,
die Nickelkatalysatoren einsetzen, ergeben sich die bereits oben
beschriebenen Nachteile, insbesondere hinsichtlich der Problematik, dass
sich Nickelspuren im Produkt nur unter größtem Aufwand
vermeiden lassen. Die bislang aus dem Stand der Technik be kannten
Härtungsverfahren, die unter Einsatz von Edelmetallkatalysatoren
betrieben werden weisen häufig den Nachteil auf, dass sich entsprechende
Verfahren aufgrund der häufig zu kurzen Standzeit der Katalysatoren
nicht ausreichend wirtschaftlich gestalten lassen. So lässt
bei entsprechenden Verfahren oft der Durchsatz zu wünschen übrig.
Diesem Problem jedoch mit Vorrichtungen zu begegnen, die aufgrund
eines größeren Raumvolumens einen entsprechend
höheren Durchsatz erlauben ergibt jedoch im Hinblick auf
die einzusetzende Katalysatormenge keinen ökonomischen
Vorteil. Auch die beispielsweise aus dem Stand der Technik zu entnehmenden
Lösungen, die katalytische Hydrierung in Gegenwart eines überkritischen
Lösungsmittels vorzunehmen, stellt einen in vielen Fällen
unverhältnismäßig hohen Aufwand dar,
der die gesamte Wirtschaftlichkeit des Verfahrens problematisch
erscheinen lässt.
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Es
bestand daher ein Bedürfnis nach einem Verfahren, das die
sich aus dem Stand der Technik ergebenden Nachteile bei der katalytischen
Hydrierung (Härtung) von Fettsäuren oder Fettsäurederivaten
verringert beziehungsweise vermeidet. Es bestand insbesondere ein
Bedürfnis nach einem Verfahren zur Härtung von
ungesättigten Fettsäuren oder Fettsäurederivaten,
das zu nickelfreien Produkten führt. Es bestand weiterhin
ein Bedürfnis nach einem Verfahren zur Härtung
von ungesättigten Fettsäuren oder Fettsäurederivaten,
das eine mögliche lange Standzeit der eingesetzten Katalysatoren
gewährleistet.
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Die
oben genannten Bedürfnisse werden durch ein Verfahren sowie
eine Vorrichtung befriedigt, wie sie Gegenstand des vorliegenden
Texts sind. Insbesondere ergeben sich die Lösungen für die
der vorliegenden Erfindung zu Grunde liegenden Probleme aus dem
Gegenstand der Patentansprüche sowie der die Patentansprüche
näher erläuternden Beschreibung.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft damit ein Verfahren zur katalytischen
Hydrierung ungesättigter Fettsäuren und Fettsäurederivate
im Festbett, bei dem eine ungesättigte Fettsäure
oder ein ungesättigtes Fettsäurederivat oder ein
Gemisch aus zwei oder mehr ungesättigten Fettsäuren
oder ein Gemisch aus zwei oder mehr ungesättigten Fettsäurederivaten oder
ein Gemisch aus einer oder mehreren ungesättigten Fettsäuren
und einem oder mehreren ungesättigten Fettsäurederivaten
in Gegenwart eines Edelmetallkatalysators oder eines Gemischs aus
zwei oder mehr Edelmetallkatalysatoren ganz oder teilweise hydriert
werden, wobei mindestens ein Edelmetallkatalysator eingesetzt wird,
bei dem mindestens ein Edelmetall auf einem Aktivkohleträger
vorliegt und der Träger eine im Wesentlichen regelmäßige, von
der Kugelform abweichende Form aufweist.
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Unter
einem ”Verfahren zur katalytischen Hydrierung” wird
im Rahmen der vorliegenden Erfindung ein Verfahren verstanden, das
die Hydrierung einer oder mehrerer C-C-Mehrfachbindungen, insbesondere
Doppelbindungen, in einem Molekül zur Folge hat. Die Durchführung
des Verfahrens erfolgt üblicherweise durch Anlagerung von
Wasserstoff dergestalt an eine solche ungesättigte C-C-Bindung,
dass nach erfolgter Anlagerung die Bindung hinsichtlich ihrer Sättigung
zumindest eine Stufe tiefer liegt als vor der Anlagerung. Es ist
dabei im Rahmen der vorliegenden Erfindung unwesentlich, aus welcher
Quelle der Wasserstoff für die Hydrierung stammt. Vorzugsweise
wird eine entsprechende Hydrierung im Rahmen der vorliegenden Erfindung
jedoch derart durchgeführt, dass gasförmiger Wasserstoff
eingesetzt wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren betrifft die katalytische
Hydrierung ungesättigter Fettsäuren und Fettsäurederivate.
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Der
Sättigungsgrad von Fetten und Ölen, Fettsäureestern
und freien Fettsäuren, d. h. ihr Gehalt an noch verbliebenen
Doppelbindungen, kann durch die Jodzahl bestimmt werden (Wijs-Methode, Tgl-64
der A. O. C. S.). Natürliche Fette weisen je nach dem Grad
der Sättigung Jodzahlen zwischen 150 (Sojaöl)
und 50 (Rindertalg) auf. Als Ausgangsstoffe für das erfindungsgemäße
Verfahren kommen beispielsweise Fettsäuren oder deren Derivate
folgender Herkunft in Betracht: Sojaöl, Sonnenblumenöl,
Palmkernöl, Kokosöl, Palmöl, Baumwollsamenöl, Fischöl, Tallöl,
Erdnußöl, Leinöl, Maiskeimöl,
Olivenöl, Rüböl, Rizinusöl,
Palmstearin, Knochenfett, Tierkörperfett, Rindertalg und
Schweineschmalz; besonders interessant ist das Verfahren für
Fettstoffe aus natürlichen, nachwachsenden Rohstoffen,
die neben einem bereits hohen Ölsäuregehalt auch
höhere Gehalte an Linol- und/oder Linolensäure
aufweisen.
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Im
Verfahren der Erfindung einsetzbar sind sowohl die freien Fettsäuren
als auch Ester derselben mit linearen oder verzweigten, gesättigten
oder ungesättigten Alkoholen mit 1 bis etwa 22 C-Atomen, beispielsweise
die Ester von Methanol, Ethanol, Propanol, Butanol, Pentanol, Hexanol,
Heptanol, Octanol, Decanol, Dodecanol und dergleichen sowie die Ester
mit höherwertigen Alkoholen, beispielsweise die Ester mit
Glykolen mit 2 bis 10 C-Atomen wie Ethylenglykol, Propylenlykol,
Butlyenglykol, Trimethylolpropan oder Glycerin. Aufgrund ihrer natürlichen
Vorkommen und hohen Verfügbarkeit eignen sich im Rahmen
des erfindungsgemäßen Verfahrens beispielsweise
besonders die Triglyceride. Ebenfalls geeignet sind Amide der oben
genannten Säuren sowie ungesättigte Fettalkohole,
die bekanntlich durch selektive Hydrierung entsprechender Fettsäuremethylester
erhältlich sind.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung kann das erfindungsgemäße
Verfahren beispielsweise mit nur einer Fettsäure oder einem
Fettsäurederivat durchgeführt werden. Es ist jedoch
im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens ebenso
möglich, ein Gemisch aus zwei oder mehr ungesättigten
Fettsäuren oder ein Gemisch aus zwei oder mehr ungesättigten
Fettsäurederivaten oder ein Gemisch aus einer oder mehreren
ungesättigten Fettsäuren und einem oder mehreren
ungesättigten Fettsäurederivaten einer entsprechenden
katalytischen Hydrierung zu unterziehen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren wird in Gegenwart eines
Edelmetallkatalysators oder eines Gemischs aus zwei oder mehr Edelmetallkatalysatoren
durchgeführt. Dabei wird mindestens ein Edelmetallkatalysator
eingesetzt, bei dem mindestens ein Edelmetall auf einem Aktivkohleträger
vorliegt und der Träger eine im Wesentlichen regelmäßige,
von der Kugelform abweichende Form aufweist.
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Grundsätzlich
sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung beliebige Edelmetallkatalysatoren geeignet,
deren Gehalt an Edelmetallen sowohl hinsichtlich Art, als auch hinsichtlich
Menge und Verteilung des Edelmetalls im Katalysator, dazu geeignet sind,
im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens eine
Hydrierung der ungesättigten C-C-Bindungen der Fettsäuren
oder der Fettsäurederivate zu ermöglichen. Dabei
ist es im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfabrens
sowohl vorgesehen, einen Katalysator einzusetzen, der sich für
eine vollständige Hydrierung aller mehrfach ungesättigten
C-C-Bindungen eignet, als auch einen Katalysator einzusetzen, der
eine so genannte selektive Hydrierung der ungesättigten
Bindungen ermöglicht.
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Erfindungsgemäß einsetzbare
Edelmetallkatalysatoren weisen einen Aktivkohleträger auf.
Dabei ist es im Rahmen der vorliegenden Erfindung möglich,
dass das Edelmetall den gesamten Aktivkohlekörper durchdringt,
wobei die Edelmetallkonzentration im Wesentlichen über
den Querschnitt des gesamten Aktivkohlekörpers innerhalb
einer bestimmten Schwankungsbreite identisch ist. Es ist jedoch
erfindungsgemäß ebenfalls vorgesehen und kann durchaus
bevorzugt sein, einen Edelmetallkatalysator einzusetzen, dessen
Edelmetallkonzentration über den Querschnitt des Aktivkohleträger
hinweg schwankt, und dessen Konzentration an Edelmetall insbesondere
in den äußeren Randbereichen des Aktivkohleträger
ein deutliches Maximum aufweist. Solche Katalysatoren werden häufig
als ”Schalenkatalysatoren” bezeichnet.
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Als
Edelmetall eignen sich grundsätzlich alle Edelmetalle,
die den im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens
angestrebten Effekt, nämlich die katalytische Hydrierung
ungesättigter Fettsäuren und Fettsäurederivate
ermöglichen. Beispielsweise eignen sich im Rahmen der vorliegenden
Erfindung die Metalle der Gruppen VIII und IB des Periodensystems
der Elemente, insbesondere die Edel metalle Platin, Palladium, Rhenium
oder Ruthenium. Die Edelmetalle Silber, Gold, Tantal und Rhodium
sind jedoch ebenfalls zum Einsatz im Rahmen des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignet. Neben Edelmetallen sind auch Kupfer, Zink,
Chrom und Mangan zum Einsatz geeignet.
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Als
Edelmetallkatalysatoren eignen sich Schalenkatalysatoren, die als
Träger einen Aktivkohlekörper aufweisen. Zur Herstellung
eines solchen Edelmetallkatalysators wird beispielsweise alkalisch reagierende
Aktivkohle, insbesondere mit einem pH-Wert von mindestens 8, mit
einer Palladiumsalzlösung imprägniert und die überstehende
Flüssigkeit abgetrennt, nachdem diese einen pH-Wert von
mindestens 1, insbesondere mindestens 3 und bevorzugt mindestens
4 erreicht hat.
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Auf
diese Weise kann man aktive Katalysatoren mit einer hohen Standzeit
erhalten, wenn beispielsweise die in der Kohle enthaltene Basizität
ausreicht, den pH-Wert der Edelmetallsalzlösung nach der
Imprägnierung auf einen zur Fällung ausreichenden
Mindest-pH-Wert zu erhöhen. In diesem Fall wird im Wesentlichen
das gesamte in der Lösung enthaltene Palladium in einer
Randzone des Trägers ausgefällt. Die überstehende
Lösung ist nahezu palladiumfrei, so dass auf eine zusätzliche
Zugabe einer Lauge, z. B. Natronlauge, zur Vervollständigung
der Fällung verzichtet werden kann. Man erhält
eine Schalenimprägnierung, wobei die Edelmetallkonzentration
in einem Randbereich von etwa 0,2 mm fast auf 0 abfällt,
wie oberflächenphysikalische Untersuchungen zeigten.
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Als
Palladiumsalze sind z. B. Alkalitetrahalogenopalladate, aber auch
Palladiumchlorid, Palladiumnitrat, Palladiumbromid, Palladiumjodid,
Palladiumsulfat oder andere Palladiumsalze einsetzbar.
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Es
hat sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung herausgestellt, dass
sich die Standzeit des Edelmetallkatalysators beim erfindungsgemäßen Verfahren
dann deutlich verbessern lässt, wenn der Aktivkohleträger
eine im Wesentlichen regelmäßige Form aufweist.
Unter einer ”im Wesentlichen regelmäßigen
Form” wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Form
verstanden, die sich auf mathematisch einfach zu beschreibende Grundformen
zurückbeziehen lässt, insbesondere auf zylindrische
oder polyedrische Formen. Besonders geeignet sind beispielsweise
Träger, die kubisch, quaderförmig, zylindrisch
oder ellipsoid ausgebildet sind. Ebenfalls geeignet sind Träger,
die halbkugelförmig bzw. halbzylindrisch mit ellipsoider
Grundfläche, wie sie beispielsweise durch Vertropfung erhältlich
sind, ausgebildet sind.
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Ein
Beispiel für eine Grundform, die nicht unter die erfindungsgemäße
Definition von ”im Wesentlichen regelmäßig” fällt,
ist beispielsweise das Granulat. Es hat sich erfindungsgemäß ebenfalls
als wenig vorteilhaft herausgestellt, wenn die Träger des
Edelmetallkatalysators eine im Wesentlichen kugelförmige
Gestalt aufweisen. Es hat sich gezeigt, dass die Kugelform zu einem
ungünstigen Verhältnis von Durchsatz zu Produktqualität
führte.
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Es
kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt sein, wenn ein
Edelmetallkatalysator eingesetzt wird, der eine Raumform aufweist,
bei der der Durchmesser des Trägers in einer Raumrichtung den
Durchmesser des Klägers in einer zweiten Raumrichtung um
einen Faktor von mindestens 1,5, insbesondere um einen Faktor von
2 oder mehr, beispielsweise um einen Faktor von 2,5, 3, 3,5, 4,
4,5 oder 5 übersteigt. Besonders geeignet sind in diesem Zusammenhang
beispielsweise zylindrische oder quaderförmige Träger
mit einem Verhältnis von Länge zu Dicke, beziehungsweise
beim Quader mit einem Verhältnis der größten
Ausdehnung in einer Raumrichtung zur geringsten Ausdehnung in einer Raumrichtung
von mindestens 2,5 zu 1. In manchen Fällen kann es erfindungsgemäß bevorzugt
sein, wenn der Träger eine im Wesentlichen zylindrische Form
aufweist.
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Sofern
im Rahmen des vorliegenden Textes eine Aussage dadurch mehr bestimmt
wird, dass er die betroffene Eigenschaft nur ”im Wesentlichen” eingehalten
wird, so bedeutet dies, dass aufgrund der Fertigungsvorgänge
für bestimmte Trägerma terialien Toleranzen auftreten
können. So wird beispielsweise ein zylindrischer Aktivkohleträger üblicherweise
keine im mathematischen Sinne ideale Raumform annehmen, sondern
wird produktionsbedingte Schwankungen und Abweichungen von der idealen
Zylinderform aufweisen.
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Es
hat sich darüber hinaus im Rahmen der vorliegenden Erfindung
in vielen Fällen als vorteilhaft herausgestellt, wenn ein
erfindungsgemäß einsetzbarer Edelmetallkatalysator
einen Träger mit einer Ausdehnung in jeder Raumrichtung
aufweist, die mindestens 0,5 mm, beispielsweise mindestens 0,6, 0,7,
0,8 oder 0,9 mm beträgt. Es hat sich weiterhin häufig
als vorteilhaft herausgestellt, wenn die Ausdehnung des Trägers
in mindestens einer Raumrichtung mindestens 2,5 mm, beispielsweise
mindestens 3, 3,5, 4, 4,5 oder 5 mm beträgt.
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Darüber
hinaus ist im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens
in vielen Fällen vorteilhaft, wenn ein Edelmetallkatalysator
eingesetzt wird, dessen Trägermaterial weniger als 30 Gew.-%
an Bestandteilen aufweist, deren maximale Ausdehnung in einer Raumrichtung
weniger als 0,5 mm beträgt. Es kann erfindungsgemäße
sogar bevorzugt sein, wenn der Anteil solcher Bestandteile bei weniger
als 20 Gew.-%, oder weniger als 10 Gew.-% oder weniger als 5 Gew.-%
oder weniger als 3 Gew.-% oder weniger als 2 oder 1 oder 0,5 Gew.-%
beträgt.
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Es
kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt sein, wenn beispielsweise
ein Edelmetallkatalysatoren auf einem zylindrischen Träger eingesetzt
wird, dessen Durchmesser etwa 0,5 bis etwa 5 mm und dessen Länge
etwa 4 bis etwa 20 mm beträgt. Es kann darüber
hinaus weiterhin bevorzugt sein, wenn der Edelmetallkatalysator
auf dem zylindrischen Träger als Edelmetall Platin oder
Palladium aufweist.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren kann im Rahmen der
vorliegenden Erfindung grundsätzlich mit beliebigen, für
eine Festbettreaktion geeigneten Vorrichtungen durchgeführt
werden. Es hat sich jedoch erfindungsgemäß in
vielen Fällen als vorteilhaft herausgestellt, wenn das
erfindungsgemäße Verfahren mit einem Rohrbündelreaktor
durchgeführt wird.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird die Hydrierreaktion beispielsweise
in einem über ein Kühl- oder Heizfluid isotherm
eingestellten Rohrbündelreaktor durchgeführt.
Dabei kann die flüssige Phase ohne Rückvermischung
neben der gasförmigen Phase als Gleichstromrieselphase über
Katalysatorschüttungen in den Reaktoreinzelrohren geleitet
werden. Die Volumenbelastung des Reaktors kann zwischen etwa 0,2
und etwa 2,5 l Einsatzstoff pro l Reaktorvolumen und Stunde und
die Flächenbelastung jedes Reaktoreinzelrohres beispielsweise
zwischen etwa 1,5 und etwa 24 m3 Einsatzstoff
pro/m2 Reaktorquerschnitt und Stunde gewählt
werden. Darüber hinaus können die Reaktionsparameter
Temperatur und Druck beispielsweise der aktuellen Katalysatoraktivität
entsprechend angepasst werden. Bei diesem Verfahren können
deutlich höhere Durchsatzleistungen gegenüber
Verfahren mit konventionellen Schachtreaktoren erreicht werden.
Das kann beispielsweise eine deutliche Verringerung des Reaktorvolumens
um den gleichen Faktor bedeuten.
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Darüber
hinaus wirkt sich die Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfabrens in einem Rohrbündelreaktor unerwartet positiv
auf die Standzeit des Katalysators aus.
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Die
Reaktionswärme wird größtenteils über die
Reaktorwand abgeführt, so dass eine praktisch isotherme
Fahrweise möglich ist. Somit kommt es nicht zur Ausbildung
von so genannten Hot Spots, die eine Schädigung des Katalysators
verursachen. Der Katalysator wird dadurch geschont und arbeitet
selektiver, und seine Lebensdauer erhöht sich. Während
in den konventionellen Schachtreaktoren zum Erniedrigen der Exothermie
und zum Aufrechterhalten günstiger Strömungsverhältnisse
hohe Wasserstoffkreisgasmengen erforderlich sind, werden im Rohrbündelreaktor
trotz höherer Leistung deutlich niedrigere Kreisgasmengen
benötigt. Eine Verringerung des Kreisgasstroms wirkt sich
darüber hinaus günstig auf die Investitionskosten
der Anlage aus. Weiterhin wird aufgrund der insgesamt niedrigen
Gesamtlänge des Rohrbündelreaktors ein verringerter Druckabfall
im Reaktor beobachtet, so dass Kompressionsenergie eingespart wird.
Mit dieser Verfahrensführung kann die Hydrierreaktion so
gesteuert werden, dass die Reaktion auf der Stufe der gewünschten
Reaktionsprodukte angehalten wird. Diese Reaktionssteuerung wird
dadurch erreicht, dass die fluiden Phasen ohne Rückvermischung
mit einer definierten Verweilzeit durch die Katalysatorschüttungen
in den Reaktoreinzelrohren geführt werden. Dabei werden
die Reaktionsparameter Temperatur und Druck entsprechend der jeweiligen
Katalysatoraktivität solange aufeinander abgestimmt, bis
sich die gewünschten Produktausbeuten einstellen. Die isotherme
Temperaturführung im Rohrbündelreaktor gewährleistet,
dass nur die gewünschten Reaktionsmechanismen ablaufen.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, dass
zum Vermeiden von Entmischungen der Innendurchmesser der Reaktoreinzelrohre zwischen
25 und 400 mm, vorzugsweise 30 und 100 mm, insbesondere 40 bis 70
mm gewählt wird, und die mobilen Phasen in Pfropfstromcharakteristik
(Kolbenströmung) durch die Katalysatorschüttung
geleitet werden. Pfropfstromcharakteristik bedeutet, dass die Strömungsgeschwindigkeiten
sowohl der Gas- als auch der Flüssigphase in allen Reaktionsrohren gleich
sind und damit eine enge Verweilzeit erreicht wird. Durch diese
Ausgestaltung der Reaktoreinzelrohre wird sichergestellt, dass der
Katalysator gleichmäßig benetzt ist und somit
keine unkontrollierten Reaktionsabläufe auftreten können.
So wird eine exakte Reaktionsführung zum Erzielen des gewünschten
Reaktionsproduktes gewährleistet.
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Besonders
zweckmäßig ist es, wenn die Volumenbelastung auf
Werte zwischen 0,3 und 3,0 l Einsatzstoff pro l Reaktorvolumen und
Stunde eingestellt wird. Dabei wird die Flächenbelastung
jedes Reaktoreinzelrohres vorteilhaft auf Werte zwischen 1,5 und
15 m3 Einsatzstoff pro/m2 Reaktorquerschnitt und
Stunde eingestellt. Mit diesen speziellen Verfahrensbedingungen
ist eine besonders exakte Reaktionsführung möglich.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, dass durch interne Kühlung über einen Wasserstoffüberschuss
und/oder durch externe Kühlung über das Kühlfluid
die maximale Temperaturerhöhung in der Reaktionszone auf
Werte bis maximal 5°C eingestellt wird. Durch diese sehr genaue
Temperaturführung kann im Wesentlichen verhindert werden,
dass unerwünschte Folgereaktionen auftreten und der Katalysator
thermisch geschädigt wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren wird vorzugsweise bei
einem Druck von etwa 5 bis etwa 50 bar, beispielsweise etwa 10 bis
etwa 45 oder etwa 15 bis etwa 40 oder etwa 20 bis etwa 35 oder etwa
25 bis etwa 30 bar durchgeführt.
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Hinsichtlich
der Härtungstemperatur hat sich ein Temperaturbereich von
etwa 120 bis etwa 270°C, beispielsweise etwa 130 bis etwa
260 oder etwa 140 bis etwa 250 oder etwa 150 bis etwa 240 oder etwa 160
bis etwa 230 oder etwa 170 bis etwa 220 oder etwa 180 bis etwa 210°C
als geeignet erwiesen.
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Diese
Verfahrensparameter haben sich als besonders günstig erwiesen.
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Die
Härtungsreaktionen gemäß der vorliegenden
Erfindung können grundsätzlich an einer beliebigen
Stelle durch entsprechend geeignete Maßnahmen, beispielsweise
durch Temperaturveränderung oder Druck der Änderung,
beschleunigt, verlangsamt oder abgebrochen werden. Das kann im Rahmen
der vorliegenden Erfindung bevorzugt sein, wenn die Reaktion solange
durchgeführt wird, bis im Wesentlichen alle ungesättigten
C-C-Bindungen hydriert wurden. Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird das erfindungsgemäße
Verfahren so durchgeführt, dass das erhaltene Produkt eine
Jodzahl von weniger als 5, insbesondere eine Jodzahl von weniger
als 4 oder weniger als 3 oder weniger als 2 oder weniger als 1 aufweist.
In vielen Fällen hat es sich als vorteilhaft herausgestellt,
wenn eine Jodzahl von 0,5 oder weniger erreicht wird.
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Es
kann dabei auch zweckmäßig sein, wenn die Reaktoreinzelrohre über
einen Verteiler gleichmäßig mit einer Genauigkeit
von 5% mit flüssiger Phase beaufschlagt werden. Dadurch
ist gewährleistet, dass in allen Reaktionsrohren ein einheitlicher Reaktionsablauf
stattfindet, so dass ein einheitliches Reaktionsprodukt entsteht.
Ferner wird vorgeschlagen, dass die Reaktoreinzelrohre über
einen zweistufigen Flüssigkeitsverteiler gleichmäßig
mit flüssiger Phase beaufschlagt werden. Dadurch wird eine
besonders günstige enge Verweilzeitverteilung der Gas-
und Flüssigphase erreicht.
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Es
hat sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung in vielen Fällen
bewährt, wenn die Fettsäuren oder Fettsäurederivate
vor der katalytischen Hydrierung zumindest teilweise einer Destillation
unterzogen werden. Die Destillation kann dabei grundsätzlich
beliebig durchgeführt werden, sofern der erstrebte Zweck,
nämlich der Erhalt eines reineren Produkts, erreicht wird.
Es kann dabei auch vorteilhaft sein, wenn die Destillation in Gegenwart
einer Borverbindung durchgeführt wird. Als Borverbindungen
geeignet sind beispielsweise Borsäure oder Borsäureester oder
deren Gemisch, insbesondere Trimethylborat.
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Es
hat sich erfindungsgemäß in vielen Fällen als
vorteilhaft erwiesen, wenn der Edelmetallkatalysator in einer solchen
Menge eingesetzt wird, dass das durchschnittliche molare Verhältnis
von hydrierenden Verbindungen zu Edelmetallsalz pro Stunde etwa
20 bis etwa 150 beträgt, beispielsweise etwa 30 bis 100.
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Es
kann im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens
darüber hinaus ebenfalls vorteilhaft sein, wenn das im
Rahmen der katalytischen Hydrierung erhaltende Produkt im Anschluss
an seine Gewinnung noch einem weiteren Aufarbeitungsschritt oder
zwei oder mehreren weiteren Aufarbeitungsschritten unterzogen wird.
Geeignete weitere Aufarbeitungsschritte sind beispielsweise die
Desodorierung, Destillation, Bleichung, Adsorption oder Filtration.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft neben dem erfindungsgemäßen
Verfahren auch eine Vorrichtung zur katalytischen Hydrierung von
Fettsäuren oder Fettsäurederivaten im Festbett,
umfassend einen Rohrbündelreaktor, dessen Rohre mit einer
solchen Menge eines Edelmetallkatalysators oder eines Gemischs aus
zwei oder mehr Edelmetallkatalysatoren befüllt sind, dass
die Fettsäuren und Fettsäurederivate ganz oder
teilweise hydriert werden, wobei die Rohre mindestens einen Edelmetallkatalysator
enthalten, bei dem mindestens ein Edelmetall auf einem Aktivkohleträger
vorliegt und der Träger eine im Wesentlichen regelmäßige
Form aufweist. Für die erfindungsgemäßen
Vorrichtungen gelten im Wesentlichen diejenigen Rahmenbedingungen,
wie sie bereits im Rahmen der Verfahrensbeschreibung in diesem Text
erläutert wurden.
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Es
kann daher erfindungsgemäß in vielen Fällen
vorteilhaft sein, wenn der Träger kubisch, quaderförmig,
zylindrisch oder ellipsoid ausgebildet ist. Weiterhin hat es sich
oft als vorteilhaft herausgestellt, wenn der Edelmetallkatalysator
einen Anteil an Teilchen mit einem maximalen Durchmesser von weniger
als 0,5 mm von 20 Gew.-% oder weniger aufweist.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung kann Bestandteil
eines umfassenderen Gesamtkomplexes sein. So kann die erfindungsgemäße
Vorrichtung beispielsweise im Rahmen einer Härtungsanlage
eingesetzt werden, die eine Vorrichtung zur Reinigung der Fettsäuren
oder Fettsäurederivate aufweist, beispielsweise eine Destillationsanlage
eine Anlage zur Desodorierung oder eine Anlage zur Bleichung, Adsorption
oder Filtration des erhaltenen Produkts.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist darüber hinaus die Verwendung
eines geträgerten Edelmetallkatalysators zur katalytischen
Hydrierung ungesättigter Fettsäuren oder Fettsäurederivate
in einem Rohrbündelreaktor. Es kann dabei insbesondere
von Vorteil sein, wenn der Träger eine im Wesentlichen
regelmäßige Form aufweist, beispielsweise im Wesentlichen
kubisch, quaderförmig, zylindrisch oder ellipsoid ausgebildet
ist. Vorzugsweise weist der Edelmetallkatalysator dabei einen Anteil
an Teilchen mit einem maximalen Durchmesser von weniger als 0,5
mm von 20 Gew.-% oder weniger auf.
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Die
Erfindung wird nachfolgend durch Beispiele näher erläutert.
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Beispiele
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Zur
Verdeutlichung der erfindungsgemäß erzielbaren
Vorteile wurde der Einsatz von Katalysatoren bei der Hydrierung
von Stearinsäure über einen Zeitraum von jeweils
mehr als 3 Jahren hinsichtlich der Wirkung von unregelmäßig
gestalteten Trägerkörpern gegenüber der
Wirkung von regelmäßig gestalteten Trägerkörpern
verglichen.
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Die
zu härtende Verbindung wurde zunächst in einer
Destillationsanlage gereinigt. Die Destillationsanlage bestand im
Wesentlichen aus zwei Anlagenteilen, dem Trockner und der Destillationskolonne.
Im Trockner wurde dem Einsatzstoff bei moderatem Vakuum das Wasser
entfernt. Nach dem Trocknen wurde der Einsatzstoff in der Destillationskolonne
gereinigt. Die Trocknung wurde bei einem Druck von etwa 30 bis 120
mbar und einer Temperatur von etwa 80 bis etwa 150°C durchgeführt.
Die Betriebsbedingungen wurden dem jeweiligen Einsatzstoff und dessen
Verunreinigungen angepasst. Die Destillation fand bei einem Druck
von etwa 3 bis etwa 20 mbar bei einer Temperatur von etwa 150 bis
280°C statt.
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Bei
der Destillation wurde zur Verbesserung der Farbstabilität
Trimethylborat bzw. Borsäure in einer Menge von bis zu
etwa 0,5 Gew.-% zugegeben.
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Nach
erfolgter Trocknung und Destillation wurde der Einsatzstoff zusammen
mit Wasserstoff kontinuierlich durch einen Röhrenreaktor
geleitet, der ein Festbett aus einem geträgerten Edelmetallkatalysator
gemäß dem vorstehenden Text aufwies. Verglichen
werden jeweils ein Zeitraum von 3 Jahren, wobei im Falle A ein Trägermaterial
in Granulatform (Aktivkohle) mit einem durchschnittlichen Durch messer von
etwa 4 mm eingesetzt wurde, im Falle B ein im Wesentlichen regelmäßig
geformter, geträgerter Edelmetallkatalysator (Zylinderform)
mit einem Durchmesser von etwa 1 mm und einer Länge von etwa
6 mm. Beide Katalysatoren waren als Schalenkatalysator ausgebildet.
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Die
Härtung fand bei einem Druck von etwa 20 bar und einer
Temperatur von etwa 180°C statt. Der Wasserstoff wurde
dabei im Kreislauf geführt und der verbrauchte Wasserstoff
mittels einer Druckregelung kontinuierlich nachgespeist. Die bei
der Umsetzung entstandene Reaktionswärme wurde von dem auf
der Mantelseite des Rohrbündelreaktors befindlichen Wärmeträgermediums
aufgenommen und abgeführt.
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Die
Füllmenge an Katalysator betrug jeweils etwa 2.700 kg.
Die Umsetzung mit einer Katalysatorschüttung wurde beim
Erreichen der folgenden Bedingungen abgebrochen: Jodzahl > 1 bei einem Durchsatz
von max. 6.000 kg/h.
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Im
Falle A wurde unter oben genannten Bedingungen ein durchschnittlicher
Durchsatz pro Katalysatorschüttung von etwa 15.000 t erreicht.
Im Fall B ließ sich dieser Wert in etwa verdoppeln, bei
einem um 40% niedrigeren Palladiumgesamtgehalt im Härtungsreaktor.
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Weiterhin
wurde der Einfluss des Gehalts an Teilchen mit einer maximalen Ausdehnung
in einer Raumrichtung von 0,5 mm oder weniger untersucht. Dabei
zeigte sich, dass, sobald der Gehalt an solchen Teilchen eine Menge
von etwa 30 Gew.-% überschritt, der Durchsatz gegenüber
dem durchschnittlichen Durchsatz um mehr als 50 Gew.-% abnahm. So ließ sich
beispielsweise bei einem Gehalt an Teilchen mit einer maximalen
Ausdehnung in einer Raumrichtung von weniger 0,5 mm von etwa 20
Gew.-% ein Gesamtdurchsatz von etwa 12.300 t erreichen, bevor der
Katalysator ausgewechselt werden musste. Mit einer Katalysatorschüttung,
bei der der Gehalt an derartigen Teilchen bei weniger als 2 Gew.-%
lag, wurde hingegen eine Durchsatzmenge von 68.000 t erreicht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19853123
A1 [0006]
- - DE 4405029 [0007]
- - WO 93/18856 [0008]
- - WO 91/13050 [0009]
- - WO 90/12775 [0010]
- - DE 4242466 [0011]