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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein chromfreies wässriges
Mittel basierend auf wasserlöslichen Verbindungen von Titan-
und/oder Zirkon und ein Verfahren für die korrosionsschützende
Konversionsbehandlung von metallischen Oberflächen. Das
chromfreie wässrige Mittel ist für die Behandlung
unterschiedlicher metallischer Werkstoffe, die in Verbundstrukturen
zusammengefügt sind, unter anderem von Stahl oder verzinktem oder
legierungsverzinktem Stahl sowie sämtlichen Kombinationen
aus diesen Werkstoffen geeignet. Des Weiteren können Oberflächen
aus Aluminium und seinen Legierungen mit dem erfindungsgemäßen
Mittel korrosionsschützend behandelt werden. Die Korrosionsschutzbehandlung
ist vor allem als Vorbehandlung für eine nachfolgende Tauchlackierung
gedacht.
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Die
Erfindung umfasst ferner ein metallisches Substrat, das gemäß vorgegebener
Verfahrensabfolge mit dem erfindungsgemäßen chromfreien
Mittel behandelt wurde, sowie dessen Verwendung, insbesondere in der
automobilen Fertigung von Karosserien.
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Korrosionsschutzmittel,
die eine saure wässrige Lösung von Fluoro-Komplexen
darstellen, sind seit langem bekannt. Sie werden zunehmend als Ersatz
für Chromatierverfahren eingesetzt, die wegen der toxikologischen
Eigenschaften von Chromverbindungen zunehmend weniger verwendet
werden. In der Regel enthalten derartige Lösungen von Fluoro-Komplexen
weitere korrosionsschützende Wirkstoffe, die Korrosionsschutzwirkung
und Lackhaftung weiter verbessern.
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Beispielsweise
beschreibt die
DE-A-19
33 013 in einem Ausführungsbeispiel eine Behandlungslösung,
die eine wässrige Lösung von Ammoniumhexafluorozirkonat,
Natriumnitrat, Cobaltnitrat und Natrium-m-nitrobenzolsulfonat darstellt
und einen pH-Wert von 5,2 hat. Die Lösung kann zur Behandlung
von Zink-, Stahl- oder Aluminiumoberflächen eingesetzt
werden.
EP-A-1 571 237 beschreibt
eine Behandlungslösung und Behandlungsmethode für
Eisen-, Zink-, Aluminium- und Magnesium-haltige Oberflächen.
Diese Lösung hat einen pH-Wert im Bereich von 2 bis 6 und
enthält 5 bis 5000 ppm Zirkonium und/oder Titan sowie 0,1
bis 100 ppm freies Fluorid. Zusätzlich kann die Lösung
weitere Komponenten ausgewählt aus Chlorat, Bromat, Nitrit,
Nitrat, Permanganat, Vanadat, Wasserstoffperoxid, Wolframat, Molybdat
oder jeweils die zugehörigen Säuren enthalten.
Organische Polymere können ebenfalls anwesend sein. Nach
der Behandlung mit einer derartigen Lösung können
die Metalloberflächen mit einer weiteren passivierenden
Lösung nachgespült werden.
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Die
WO 93/05198 beschreibt
ein „Dry-in-Place” Verfahren, in dem chromfreie
Mittel enthaltend als eine Komponente Fluorokomplexe von Titan,
Zirkon, Hafnium, Silizium und Bor und als zweite Komponente Kationen
von Elementen ausgewählt aus Kobalt, Magnesium, Titan,
Zink, Nickel, Zinn, Zirkonium, Eisen, Aluminium und Kupfer, wobei
beide Komponenten in einem bestimmten Mindestverhältnis
zueinander stehen müssen, insbesondere auf verzinkten Stahloberflächen
appliziert werden. In den Ausführungsbeispielen ist der
vorteilhafte Effekt von Zusammensetzungen dokumentiert, die als
zweite Komponente Verbindungen von Kobalt oder Magnesium enthalten.
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Aus
der
WO 07/065645 gehen
ebenfalls wässrige Zusammensetzungen hervor, die Fluorokomplexe von
unter anderem Titan- und/oder Zirkon enthalten, wobei zusätzlich
eine weitere Komponente enthalten ist, die ausgewählt ist
aus: Nitrat-Ionen, Kupfer-Ionen, Silber-Ionen, Vanadium- oder Vanadat-Ionen,
Wismut-Ionen, Magnesium-Ionen, Zink-Ionen, Mangan-Ionen, Kobalt-Ionen,
Nickel-Ionen, Zinn-Ionen, Puffersystemen für den pH-Bereich
von 2,5 bis 5,5, aromatischen Carbonsäuren mit mindestens
zwei Gruppen, die Donoratome enthalten, oder Derivaten solcher Carbonsäuren,
Kieselsäure-Partikel mit einer mittleren Teilchengröße
unterhalb von 1 μm. Die
WO
07/065645 lehrt ferner, dass zur Abfangung von überschüssigem
freien Fluorid zusätzlich Aluminium-Ionen als „Fluorid-Fänger” beigegeben
werden können, ohne jedoch anzugeben, was einen Überschuss
an freiem Fluorid kennzeichnet und unter welchen Bedingungen Aluminium-Ionen
als ”Fluorid-Fänger” eingesetzt werden
können.
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Die
EP 1405933 offenbart eine
Zusammensetzung zur Behandlung von Oberflächen von Eisen und/oder
Zink, die zumindest ein Metall aus der Gruppe Ti, Zr, Hf und Si
sowie eine Fluorionenquelle enthält, wobei als Bedingung
an die Konzentrationsverhältnisse dieser beiden Komponenten
gestellt wird, dass die Menge an freien Fluorid-Ionen 500 ppm nicht überschreitet.
Als „Fluorid-Fänger” werden Verbindungen
enthaltend die Elemente Silber, Aluminium, Kupfer, Eisen, Mangan,
Magnesium, Nickel, Kobalt und Zink genannt.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nunmehr darin, ein wässriges
chromfreies, Titan- und/oder Zirkon-basiertes Mittel für
die Konversionsbehandiung von metallischen Oberflächen
bereitzustellen, das für hohe Fluorid-Gehalte des Mittels
eine weiterhin optimale passivierende Konversion der behandelten Metalloberfläche
bewirkt, so dass dem unmittelbar behandelten metallischen Bauteil
einerseits ein hinreichender temporärer Schutz vor Korrosion
verliehen wird und andererseits im Zusammenwirken mit einer organischen
Primerbeschichtung oder einem organischen Tauchlack die hohen Anforderungen
an einen permanenten Korrosionsschutz erfüllt werden, wobei
eine außerordentlich gute Lackhaftung zu gewährleisten
ist.
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Hohe
Fluorid-Gehalte entsprechend der Aufgabenstellung liegen dann im
wässrigen Mittel vor, wenn die Gesamtanzahl an Fluor-Atomen
größer ist als die Anzahl der maximal von den
Elementen Titan- und/oder Zirkon komplexierbaren Fluor-Atomen, d.
h. wenn das molare Verhältnis der Gesamtzahl an Fluor-Atomen
zur Gesamtzahl der Titan und/oder Zirkon-Atome den Wert 6 überschreitet.
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Diese
Aufgabe wird gelöst von einem wässrigen chromfreien
Mittel geeignet für die Konversionsbehandlung von metallischen
Oberflächen enthaltend
- (A) ein oder
mehrere wasserlösliche Verbindungen enthaltend zumindest
ein Atom ausgewählt aus den Elementen Titan und/oder Zirkon,
wobei die Gesamtkonzentration an diesen Elementen 2,5·10–4 mol/l nicht unterschreitet, aber
nicht größer als 2,010–2 mol/l
ist.
- (B) ein oder mehrere wasserlösliche Verbindungen als
Quelle für Fluorid-Ionen enthaltend zumindest ein Fluor-Atom,
wobei
das Mittel die benannten Elemente der jeweiligen Komponenten (A)
und (B) in einem molaren Verhältnis A:B von 1:z enthält,
wobei z eine reelle Zahl R und größer als 6 ist
{z ∊ R| z > 6},
dadurch gekennzeichnet, dass im Mittel zusätzlich
- (C) ein oder mehrere wasserlösliche Verbindungen, die
Kupfer-Ionen freisetzen, enthaltend zumindest ein Kupfer-Atom, sowie
- (D) ein oder mehrere wasserlösliche und/oder wasserdispergierbare
Verbindungen, die Metall-Ionen freisetzen, aber keine Quelle für
Fluorid-Ionen sind, enthaltend zumindest ein Metall-Atom ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Kalzium, Magnesium, Aluminium, Bor,
Eisen, Mangan und/oder Wolfram enthalten sind,
wobei das
molare Verhältnis D:B der Gesamtzahl der Metall Atome der
Komponente (D) zur Gesamtzahl der Fluor-Atome der Komponente (B)
nicht kleiner als ist.
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Die
erfindungsgemäße Mindestkonzentration an den Elementen
Titan und/oder Zirkon der Komponenten (A) stellt einen Schwellenwert
bezüglich der Konversionsschichtbildung dar und muss daher
im wässrigen Mittel vorliegen. Liegt die Konzentration
unterhalb dieses Wertes erfolgt keine homogene Konversion der metallischen
Oberfläche unter Ausbildung einer gemischt oxydisch-hydroxidischen
Zirkon-haltigen Passivschicht und die Schichtauflagen bezogen auf
die Elemente Titan und/oder Zirkon liegen deutlich unterhalb von
20 mg/m2. In einem solchen Fall dominiert
die Abscheidung von Kupfer, während die passivierende Deckschichtbildung
nahezu vollständig ausbleibt.
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Auf
der anderen Seite sind Konzentrationen der Elemente Titan und/oder
Zirkon gemäß der Komponenten (A) von mehr als
2,0·10–2 mol/l im wässrigen
Mittel nicht wirtschaftlich und ergeben zudem in der Behandlung
von metallischen Bauteilen keine zusätzlichen Vorteile
hinsichtlich des Korrosionsschutzes. Vielmehr erschweren derart
hohe Konzentrationen die Prozessierbarkeit und erhöhen
die Betriebskosten der Konversionsbäder aufgrund zwangsläufig
anfallender zusätzlicher Regenerierungs- und Wiederaufbereitungsmaßnahmen.
Bevorzugt sind insbesondere solche wässrigen chromfreien
Mittel, deren Komponente (A) ausschließlich aus wasserlöslichen
Verbindungen von Zirkon besteht.
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Insbesondere
wurde gefunden, dass solche wässrigen Mittel vorteilhaft
für die Konversionsschichtbildung sind, in denen das molare
Verhältnis D:B der Gesamtzahl der Metall-Atome der Komponente
(D) zur Gesamtzahl der Fluor-Atome der Komponente (B) niczht kleiner
als
vorzugsweise nicht kleiner
als
ist. Der vorteilhafte Effekt
besteht in der Verschiebung der Zusammensetzung der Konversionsschicht
nach Behandlung einer metallischen Oberfläche mit dem erfindungsgemäßen
Mittel zugunsten höherer Schichtauflagen bezüglich
der Elemente Titan und/oder Zirkon, insbesondere relativ zur Schichtauflage
an Kupfer, so dass ein erhöhter Korrosionsschutz und verbesserte
Haftungseigenschaften zu nachträglich aufgebrachten organischen
Deckbeschichtungen die Folge sind.
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Das
chromfreie und auf Verbindungen von Titan- und/oder Zirkon basierte
Mittel ist vorzugsweise dann erfindungsgemäß,
wenn das molare Verhältnis D:B keine Werte überschreitet,
für die nach dem In-Kontakt-Bringen des Mittels mit einer
Eisenoberfläche, vorzugsweise mit einer unlegierten Stahloberfläche
bei einer Behandlungsdauer von 90 s und einer Behandlungstemperatur
von 30°C auf dieser eine Schichtauflage von weniger als
20 mg/m2 bezogen auf die Elemente der Komponente
(A) ausgewählt aus Titan und/oder Zirkon resultiert. Es
konnte in diesem Zusammenhang gezeigt werden, dass geschlossene
homogene Konversionsschichten erst bei Schichtauflagen der Elemente
Titan und/oder Zirkon von ungefähr 20 mg/m2 ausgebildet werden.
Bei nicht ausreichender Konversion der Metalloberfläche überwiegt
bei Anwesenheit der Kupfer-Ionen im wässrigen chromfreien
Mittel die stromlose Abscheidung von metallischem Kupfer. Eine dominierende
metallische Schichtauflage ist jedoch nicht geeignet, einen genügenden
Korrosionsschutz aufzubauen und insbesondere eine genügende
Haftung zu organischen Deckschichten zu vermitteln. Optimale Ergebnisse
bezüglich des Korrosionsschutzes werden von erfindungsgemäßen
Mitteln dann erreicht, wenn diese zum einen eine vollständige
und homogene anorganische Konversionsschichtbildung und zum anderen
die lokale Abscheidung von Kupfer an Defekten in der Konversionsschicht
bewirken. Empirisch konnte hierzu festgestellt werden, dass derartige
Passivschichten vorzugsweise eine Schichtauflage bezogen auf die
Elemente Titan und/oder Zirkon der Komponente (A) von zumindest
20 mg/m2, besonders bevorzugt von zumindest
40 mg/m2 aufweisen, wobei gleichzeitig die
Schichtauflage bezogen auf Kupfer gemäß Komponente
(C) vorzugsweise 100 mg/m2, besonders bevorzugt
80 mg/m2 nicht überschreitet, aber
vorzugsweise mindestens 10 mg/m2 an Kupfer abgeschieden
vorliegen. Dementsprechend sind solche erfindungsgemäßen
Mittel bevorzugt, für die das molare Verhältnis
A:C der Gesamtzahl an Atomen der Elemente Titan und/oder Zirkon
der Komponente (A) zur Gesamtzahl an Kupfer-Atomen der Komponente
(C) nicht kleiner als 1:3, vorzugsweise nicht kleiner als 2:3 ist. Unterschreitet
das Verhältnis A:C den bevorzugten Bereich im erfindungsgemäßen
Mittel kann zwar eine ausreichende anorganische Konversion der metallischen
Oberfläche stattfinden, jedoch liegen die Schichtauflagen
bezüglich Kupfer zumeist oberhalb von 100 mg/m2.
Im Extremfall, also bei deutlichem Unterschreiten des bevorzugten
Verhältnisses, wird die Titan- und/oder Zirkon-basierte
Konversion weitgehend unterdrückt und abwischbare Beschichtungen
von amorphem metallischem Kupfer sind die Folge.
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Umgekehrt
sind solche erfindungsgemäßen Mittel bevorzugt,
in denen das Verhältnis A:C der Gesamtzahl an Atomen der
Elemente Titan und/oder Zirkon der Komponente (A) zur Gesamtzahl
an Kupfer-Atomen der Komponente (C) keine Werte überschreitet,
für die nach dem In-Kontakt-Bringen des Mittels mit einer
Eisenoberfläche, vorzugsweise mit einer unlegierten Stahloberfläche
bei einer Behandlungsdauer von 90 s und einer Behandlungstemperatur
von 30°C auf dieser eine Schichtauflage von weniger als
20 mg/m2 bezogen auf die Elemente der Komponente
(A) ausgewählt aus Titan und/oder Zirkon oder mehr als
100 mg/m2 bezogen auf das Element Kupfer
der Komponente (C) resultiert.
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Erfindungsgemäße
wasserlösliche Verbindungen entsprechend den Komponenten
(A)–(D) sind dadurch gekennzeichnet, dass sie in wässriger
Lösung mit ionischen Spezies enthaltend die jeweiligen
benannten Elemente oder mit ionischen Spezies der benannten Elemente
selbst im chemischen Gleichgewicht stehen. Das sich in der wässrigen
Lösung einstellende chemische Gleichgewicht zwischen ionischer
Spezies und undissozierter wasserlöslicher Verbindung entsprechend
der Komponenten (A)–(D) muss dabei mit konventionellen
Methoden qualitativ nachweisbar sein, d. h. die ionische Spezies
muss in der wässrigen Phase als solche zumindest in einer
analytisch bestimmbaren Menge vorliegen. Erfindungsgemäße
wasserdispergierbare Verbindungen entsprechend der Komponente (D)
sind hingegen einzig durch ihren ionogenen Aufbau gekennzeichnet
und enthalten zumindest eines der jeweiligen benannten Elemente
gemäß Komponente (D) als ionischen Bestandteil
in einer anorganischen Matrix. Der Anteil der ionischen Spezies
in der wässrigen Phase ist dabei über das Löslichkeitsprodukt
der wasserdispergierbaren Verbindung vorgegeben.
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Bevorzugte
wasserlösliche Verbindungen der Komponente (A) sind Verbindungen,
die in wässriger Lösung in Anionen von Fluorokomplexen
der Elemente Titan und/oder Zirkon dissozieren. Solche bevorzugten Verbindungen
sind beispielsweise H2ZrF6,
K2ZrF6, Na2ZrF6 und (NH4)2ZrF6 und
die analogen Titan-Verbindungen. Derartige Fluor-haltige Verbindungen
gemäß der Komponente (A) sind gleichzeitig erfindungsgemäße wasserlösliche
Verbindungen gemäß der Komponente (B) und umgekehrt.
Auch fluorfreie Verbindungen der Elemente Titan und/oder Zirkon
können als wasserlösliche Verbindungen gemäß der
Komponente (A) erfindungsgemäß eingesetzt werden,
beispielsweise (NH4)2Zr(OH)2(CO3)2 oder
TiO(SO4).
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Bevorzugte
wasserlösliche Verbindungen der Komponente (B), die als
Quelle für Fluorid-Ionen dienen, sind, neben den bereits
angeführten Fluorometallaten, Fluorwasserstoff, Alkalifluoride,
Ammoniumfluorid und/oder Ammoniumbifluorid.
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Bevorzugte
wasserlösliche Verbindungen der Komponente (C), die Kupfer-Ionen
freisetzen, sind sämtliche wasserlöslichen Kupfersalze,
die keine Chlorid-Ionen enthalten. Insbesondere bevorzugt sind Kupfersulfat,
Kupfernitrat und Kupferacetat.
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Wasserlösliche
Verbindungen der Komponente (D), die Metall-Ionen freisetzen, aber
keine Quelle für Fluorid-Ionen darstellen, enthaltend zumindest
ein Metall-Atom ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Kalzium,
Magnesium, Aluminium, Bor, Eisen, Mangan und/oder Wolfram sind vorzugsweise
solche, die nur Kalzium-, Aluminium-, und/oder Eisen-Ionen, besonders
bevorzugt nur solche die Aluminium- und/oder Eisen-Ionen freisetzen
und insbesondere solche die ausschließlich Aluminium-Ionen
freisetzen.
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Hierzu
gehören sämtliche wasserlöslichen Salze
der zuvor genannten Metalle gemäß Komponente (D),
die weder Fluorid- noch Chlorid-Ionen enthalten. Beispielhaft seien
an dieser Stelle typische Verbindungen gemäß der
Komponente (D) genannt: Kalziumcitrat, Magnesiumsulfat, Aluminiumnitrat,
Alkaliborate, Borsäure, Eisen(III)nitrat, Eisen(II)sulfat,
Mangan(II)sulfat, Ammoniumwolframate(VI).
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Bevorzugte
wasserdispergierbare Verbindungen der Komponente (D) sind Verbindungen
auf Basis von Silikaten enthaltend Aluminium, besonders bevorzugt
Verbindungen von Aluminiumsilikaten mit einem Verhältnis
von Aluminium- zu Silizium-Atomen von zumindest 1:3. Insbesondere
sind Aluminiumsilikate der Summenformel (Na, K)x(Ca,
Mg)1-xAl2-xSi2+xO8 (mit 0 ≤ x ≤ 1)
bevorzugt, wobei die Verbindung bezüglich ihrer Kristallmorphologie
vorzugsweise ein Zeolith ist.
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Grundsätzlich
sind solche wasserdispergierbaren Verbindungen der Komponente (D)
bevorzugt, deren mittlerer Partikeldurchmesser 100 nm, besonders
bevorzugt 20 nm nicht überschreitet.
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Ist
die Komponente (D) in einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mittels zumindest teilweise
zusammengesetzt aus wasserlöslichen und/oder wasserdispergierbaren
Verbindungen, die Aluminiumionen enthalten, so ist das molare Verhältnis
D:B der Gesamtzahl an Aluminium-Atomen der Komponente (D) zur Gesamtzahl
an Fluor-Atomen der Komponente (B) vorzugsweise nicht größer
als
ist.
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Es
zeigt sich, dass ein höherer relativer Anteil an Aluminium,
insbesondere der relative Anteil an Kationen von Aluminium, im erfindungsgemäßen
Mittel die Titan- und/oder Zirkon-basierte Konversionsschichtbildung
zunehmend inhibiert, so dass bei der Behandlung von Eisenoberflächen,
vorzugsweise von unlegierten Stahloberflächen mit einem
solchen chromfreien Mittel tendenziell niedrigere Schichtauflagen
bezogen auf die Elemente Titan und/oder Zirkon erzielt werden, die
ungenügend für einen hinreichenden Korrosionsschutz
sein können.
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Des
Weiteren sind solche erfindungsgemäßen chromfreien
Mittel bevorzugt, in denen der Gesamtgehalt an Fluor-Atomen entsprechend
der Komponente (B) auf 2 g/l, vorzugsweise auf 1 g/l limitiert ist.
Höhere Fluor-Gehalte sind wegen der dann ebenfalls vorliegenden
beträchtlichen Gehalte an Verbindungen gemäß der
Komponente (D) unwirtschaftlich und erhöhen die Betriebskosten
der Konversionsbäder aufgrund zwangsläufig anfallender
zusätzlicher Regenerierungs- und Wiederaufbereitungsmaßnahmen.
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Die
vorliegende Erfindung zeichnet sich zudem dadurch aus, dass das
chromfreie Mittel für eine effektive passivierende Behandlung
keine zusätzlichen polymeren Verbindungen enthalten muss.
Geringe Mengen an organischen Polymeren wie Derivate von Polyacrylaten,
Polyvinylalkoholen, Polyvinylphenolen, Polyvinylpyrrolidonen oder
Blockcopolymere bestehend aus Strukturbausteinen der zuvor genannten
Polymere können jedoch für die Stabilität
von erfindungsgemäßen Mitteln, die wasserdispergierbare
Verbindungen gemäß der Komponente (D) enthalten,
nützlich sein. Es ist daher bevorzugt, dass der Gesamtgehalt
an organischen Polymeren im erfindungsgemäßen
Mittel weniger als 50 ppm, vorzugsweise weniger als 10 ppm und besonders bevorzugt
weniger als 1 ppm beträgt. In einer speziellen Ausführungsform
enthält das erfindungsgemäße Mittel kein
organisches Polymer.
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Ein
Anteil von Phosphat-Anionen im erfindungsgemäßen
Mittel führt bei der Behandlung von metallischen Oberflächen
in der Regel zu Phosphat-haltigen Konversionsschichten, die einen
hohen Anteil an gebundenen Metall-Kationen des jeweiligen gebeizten
Substrates, speziell Zink- und Eisen-Kationen enthalten. Derartige
Passivschichten besitzen ebenfalls korrosionsschützende
Eigenschaften, die jedoch signifikant verschieden sind von Titan-
und/oder Zirkon-basierten Konversionsschichten beruhend auf phosphatfreie
erfindungsgemäße Mittel sind. Zudem ist der synergistische
Effekt beim Konversionsschichtaufbau in Gegenwart von Kupfer-Ionen
gemäß Komponente (B), der vor allem in Phosphat-freien
erfindungsgemäßen Mitteln festgestellt wird und
dort einen erhöhten Korrosionsschutz und verbesserte Haftungseigenschaften
zu organischen Deckschichten bewirkt, in Phosphat-haltigen erfindungsgemäßen
Mitteln weniger stark ausgeprägt. Ein zusätzlicher
Nachteil Phosphat-haltiger erfindungsgemäßer Mittel
besteht in der erhöhten Schlammbildung aufgrund der lokalen
Ausfällung schwerlöslicher Phosphate.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform enthält
das erfindungsgemäße Mittel daher weniger als
5 ppm und besonders bevorzugt keine Oxoanionen von Phosphor.
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Der
pH-Wert des erfindungsgemäßen mittels ist vorzugsweise
nicht kleiner als 2,5, besonders bevorzugt nicht kleiner als 3,5,
wobei jedoch ein pH-Wert von vorzugsweise 5, besonders bevorzugt
4,5 nicht überschritten wird. Vorzugsweise wird der pH-Wert
auf den genannten sauren Bereich dadurch eingestellt, dass man als
Komponente (A) bzw. Komponente (B) die Fluoro-Komplexe der Elemente
Titan und/oder Zirkon zumindest teilweise in Form einer Säure
einsetzt. Er kann jedoch auch durch eine andere Säure,
beispielsweise Salpetersäure und Schwefelsäure
eingestellt werden. Zusätzlich kann, falls es erwünscht
ist, das erfindungsgemäße Mittel bei höheren
pH-Werten anzuwenden, der pH-Wert durch Zugabe von Alkalimetallhydroxiden oder
-carbonaten, Ammoniak oder organischen Aminen entsprechend eingestellt
werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Mittels ist zur Einstellung des Gesamtsäuregehaltes zusätzlich
ein Puffersystem enthalten, welches zumindest ein Protolysegleichgewicht mit
einem pK-Wert im Bereich von 2,5 bis 5 aufweist. Als Puffersystem
für den genannten pH-Bereich ist insbesondere ein Essigsäure/Acetat-Puffer
geeignet. Ein weiteres geeignetes Puffersystem basiert auf Kaliumhydrogenphthalat.
Eine Anhebung des Gesamtsäuregehaltes durch die Zugabe
eines Puffersystems erhöht die Stabilität des
erfindungsgemäßen Mittels und erleichtert die
pH-Fixierung des Mittels. Die Einstellung des erfindungsgemäßen
Mittels auf einen definierten pH-Wertes ist bei der Verwendung desselben
beispielsweise als Tauchbad in einem kontinuierlichen Verfahren
zur korrosionsschützenden Behandlung metallischer Bauteile
für eine gleich bleibende Qualität der Konversionsschicht
notwendig.
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Es
zeigt sich, dass eine solche Pufferkapazität ausreichend
ist, bei der sich der pH-Wert des erfindungsgemäßen
Mittels im bevorzugten pH-Bereich von 2,5 bis 5,5 bei einem Eintrag
von einem Val Säure oder Lauge pro Liter Lösung
vorzugsweise um nicht mehr als 0,2 Einheiten verändert.
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Eine
solche Pufferkapazität des erfindungsgemäßen
Mittels liegt auch dann vor, wenn der Gesamtsäuregehalt
bezogen auf den Gesamtgehalt an Fluor vorzugsweise nicht weniger
als 5 Punkte, besonders bevorzugt nicht weniger als 6 Punkte, aber
vorzugsweise nicht mehr als 10 Punkte pro 100 ppm Fluor beträgt.
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Zusätzlich
zu den bereits genannten Komponenten des erfindungsgemäßen
Mittels kann die wässrige Behandlungslösung Verbindungen
enthalten, die bei der schichtbildenden Phosphatierung als so genannte „Beschleuniger” eingesetzt
werden. Diese Beschleuniger haben die Eigenschaft, Wasserstoffatome,
die beim Beizangriff der Säure auf die Metalloberfläche
entstehen, abzufangen. Diese auch als „Depolarisation” bezeichnete
Reaktion erleichtert den Angriff der sauren Behandlungslösung
auf die Metalloberfläche und beschleunigt hierdurch die
Ausbildung der Korrosionsschutzschicht. Eine nicht abschließpnde
Liste von bevorzugten Beschleunigern in den jeweiligen bevorzugten
Konzentrationsbereichen ist nachstehend angegeben:
0,05
bis 2 g/l | m-Nitrobenzolsulfonat-Ionen, |
0,1
bis 10 g/l | Hydroxylamin
in freier oder gebundener Form, |
0,05
bis 2 g/l | m-Nitrobenzoat-Ionen, |
0,05
bis 2 g/l | p-Nitrophenol, |
1 bis
70 mg/l | Wasserstoffperoxid
in freier oder gebundener Form, |
0,05
bis 10 g/l | organische
N-Oxide |
0,1
bis 3 g/l | Nitroguanidin |
1 bis
500 mg/l | Nitrit-Ionen |
1 bis
1000 mg/l | Nitrat-Ionen |
0,5
bis 5 g/l | Chlorat-Ionen. |
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Das
erfindungsgemäße Mittel der vorliegenden Erfindung
kann am Einsatzort durch Auflösen der genannten Komponenten
(A)–(D) in Wasser und Einstellen des pH-Werts hergestellt
werden. Diese Vorgehensweise ist in der Praxis jedoch unüblich.
Stattdessen werden in der Praxis üblicherweise wässrige
Konzentrate zur Verfügung gestellt, aus denen am Einsatzort
durch Verdünnen mit Wasser und erforderlichenfalls Einstellen
des pH-Werts das anwendungsfertige chromfreie Mittel hergestellt
wird. Dementsprechend gehört ein wässriges Konzentrat,
das beim Verdünnen mit Wasser um einen Faktor von etwa
10 bis etwa 100, insbesondere um einen Faktor im Bereich von etwa
20 bis etwa 50 und erforderlichenfalls nach Einstellen des pH-Wertes
eine saure, chromfreie, wässrige Lösung gemäß vorstehender
Beschreibung der Erfindung ergibt, ebenfalls zum Gegenstand der
vorliegenden Erfindung.
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Aus
Stabilitätsgründen sind derartige Konzentrate
oft so eingestellt, dass beim Verdünnen mit Wasser der
pH-Wert nicht unmittelbar im erforderlichen Bereich liegt. In diesem
Fall muss nach dem Verdünnen mit Wasser der pH-Wert entweder
nach unten oder nach oben korrigiert werden. Die Anpassung des pH-Wertes erfolgt
wie bereits zuvor beschrieben durch Zugabe geeigneter Säuren
oder Basen.
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In
einem weiteren Aspekt betrifft vorliegende Erfindung ein Verfahren
zur korrosionsschützenden Konversionsbehandlung von metallischen
Oberflächen, wobei die gereinigte metallische Oberfläche
mit dem erfindungsgemäßen wässrigen chromfreien
Mittel in Kontakt gebracht wird.
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Dies
kann beispielsweise durch Eintauchen in die Behandlungslösung
oder durch Besprühen mit dem chromfreien Mittel erfolgen.
Die Temperatur des erfindungsgemäßen Mittels liegt
dabei vorzugsweise im Bereich von 15 bis 60°C, insbesondere
im Bereich von 25 bis 50°C. Die notwendige Behandlungsdauer
stellt dabei ein auf die Konvektion in der Badanlage abgestimmtes
und für die Zusammensetzung des zu behandelnden metallischen
Bauteils typisches Zeitintervall dar. Die Kontaktzeit mit dem chromfreien
Mittel beträgt jedoch vorzugsweise zumindest 30 sec, besonders
bevorzugt zumindest 1 Minute, sollte jedoch vorzugsweise 10 Minuten,
besonders bevorzugt 5 Minuten nicht überschreiten. Nach
diesem Kontakt wird vorzugsweise mit Wasser, insbesondere mit vollentsalztem
Wasser nachgespült.
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Die
zu behandelnden Metalloberflächen werden zuvor von Öl-
und Fettrückständen in einem Reinigungsschritt
befreit. Gleichzeitig wird dadurch eine reproduzierbare Metalloberfläche
erzeugt, die eine gleich bleibende Schichtqualität nach
der Konversionsbehandlung mit dem erfindungsgemäßen
Mittel gewährleistet. Vorzugsweise handelt es sich dabei
um eine alkalische Reinigung mit handelsüblichen, dem Fachmann
bekannten Produkten.
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Als
metallische Oberfläche gelten im Sinne der vorliegenden
Erfindung Oberflächen von Eisen, Stahl, verzinktem sowie
legierungsverzinktem Eisen und Stahl, die beispielsweise unter den
handelsüblichen Namen Galfan®,
Galvalume®, Galvannealed® erhältlich sind. Zu den
metallischen Oberflächen, die mit dem erfindungsgemäßen
Mittel korrosionsschützend vorbehandelt werden können,
gehören auch Aluminium und Zink sowie die jeweiligen Legierungen
mit einem Legierungsanteil an Aluminium oder Zink von wenigstens
50 At.-%. Vorzugsweise handelt es sich bei der im erfindungsgemäßen
Verfahren behandelten metallischen Oberfläche um eine „blanke” Metalloberfläche.
Unter „blanken” Metalloberflächen werden
Metalloberflächen verstanden, die noch keine korrosionsschützende
Beschichtung tragen. Bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren handelt es sich also um den ersten oder einzigen Behandlungsschritt,
der eine Korrosionsschutzschicht erzeugt, die wiederum als Basis
für eine nachfolgende Lackierung dienen kann. Es handelt
sich also nicht um eine Nachbehandlung einer zuvor erzeugten Korrosionsschutzschicht
wie beispielsweise einer Phosphatschicht.
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Erfindungsgemäß sind
gemäß diesem weiteren Aspekt der Erfindung keine
Maßnahmen erforderlich und sollen vorzugsweise sogar vermieden
werden, durch die die Metalloberfläche nach dem Kontakt
mit dem chromfreien Mittel und vor der Beschichtung mit einem Tauchlack,
beispielsweise einem kathodischen Elektrotauchlack, getrocknet wird.
Ein unbeabsichtigtes Trocken kann jedoch bei Anlagenstillstand eintreten,
wenn sich die behandelte Metalloberfläche, beispielsweise
eine Automobilkarosserie oder ein Teil hiervon, zwischen dem Bad
mit dem erfindungsgemäßen Mittel und dem Tauchlack-Bad
an der Luft befindet. Diese unbeabsichtigte Trocknung ist jedoch
unschädlich.
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Als
Tauchlack werden erfindungsgemäß diejenigen wässrigen
Dispersionen von organischen Polymeren bezeichnet, die im Tauchverfahren
sowohl außenstromlos, also selbstabscheidend, auf die Metalloberfläche
aufgebracht werden als auch solche, bei denen durch Anlegen einer äußeren
Spannungsquelle die Beschichtung mit dem Lack aus wässriger
Phase erfolgt.
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Ferner
umfasst die vorliegende Erfindung ein metallisches Substrat, das
gemäß dem zuvor beschriebenen Verfahren mit dem
erfindungsgemäßen Mittel behandelt wurde, wobei
die Oberfläche des metallischen Substrates eine Titan-
und/oder Zirkonauflage von vorzugsweise nicht weniger als 20 mg/m2 und bevorzugt nicht mehr als 150 mg/m2 aufweist. Hierbei sind insbesondere solche
metallischen Substrate bevorzugt, bei denen die Schichtauflage bezogen
auf Kupfer 100 mg/m2, vorzugsweise 80 mg/m2 nicht überschreitet, aber mindestens
10 mg/m2 an Kupfer abgeschieden vorliegen.
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Die
erfindungsgemäße Verwendung derartiger metallischer
Substrates in industriellen Prozessen zur Oberflächenveredelung
durch die nachfolgende Auftragung eines Mehrschichtensystems wird
von der vorliegenden Erfindung umfasst.
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Des
Weiteren finden die entsprechend der zugrunde liegenden Erfindung
konversionsbehandelten metallischen Werkstoffe, Bauteile und Verbundstrukturen
bei der automobilen Fertigung im Karosseriebau, im Schiffsbau, im
Baugewerbe und Architekturbereich sowie für die Herstellung
von Weißer Ware und elektronischen Gehäusen Verwendung.
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Die
nachfolgenden Ausführungsbeispiele zeigen die technischen
Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens bzw.
des neuen erfindungsgemäßen chromfreien Mittels.
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Das
erfindungsgemäße wässrige chromfreie
Mittel und die entsprechende Verfahrensabfolge zur Konversionsbehandlung
metallischer Oberflächen wurde an Probeblechen aus kaltgewalztem
Stahl (CRS ST1405, Fa. Sidca oder MBS 25, Fa. Chemetall) überprüft.
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Im
Folgenden ist die Verfahrensabfolge für die erfindungsgemäße
Behandlung der Probebleche, wie sie prinzipiell auch in der automobilen
Karosseriefertigung üblich ist, wiedergegeben.
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Zur
Vorbehandlung wurden die Bleche zunächst bei 60°C
für 5 min alkalisch ger einigt und entfettet. Hierfür
wurden tensidhaltige Mischungen von handelsüblichen Produkten
der Anmelderin verwendet: Mischung enthaltend 3% Ridoline® 1574A und 0,3% Ridosol® 1270. Anschließend folgte
ein Spülvorgang mit Brauchwasser gefolgt von einem weiteren
Spülgang mit entionisiertem Wasser (κ < 1 μScm–1), bevor die kaltgewalzten Stahlbleche
mit einem chromfreien Mittel bei 30°C für 90 sec
behandelt wurden.
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Zur
Beurteilung der Güte der Konversionsbehandlung wurden die
frisch behandelten Stahlbleche einem „Brauchwassertest” unterzogen.
Im „Brauchwassertest” wird die Homogenität
der Konversionsbeschichtung nach Behandlung mit dem erfindungsgemäßen
Mittel überprüft und bewertet. Hierzu wurden die
frisch behandelten Stahlbleche zunächst trocken geblasen,
unmittelbar danach bei 20°C für 30 sec in Brauchwasser getaucht
und anschließend an der Luft getrocknet.
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Als
Brauchwasser wird gemäß der vorliegenden Erfindung
dasjenige Wasser bezeichnet, das einen vorgegebenen Wertebereich
für spezifische Kennzahlen ausgewählt aus der
Leitfähigkeit, des pH-Wertes, des Chlorid- und Nitrat-Ionen
Gehaltes sowie dem Kupfergehalt aufweist. Im Allgemeinen muss das
Brauchwasser für die erfindungsgemäße
Verwendung im „Brauchwassertest” den Anforderungen
gemäß der EU-Richtlinie 98/83/EG genügen,
wobei speziell die in der folgenden Tabelle gelisteten Kennzahlen
der chemischen Parameter für das Brauchwasser bindend für
die Durchführung des „Brauchwassertests” sind.
Parameter | Kennzahlen |
Leitfähigkeit | 500–900 μScm–1 bei 20°C |
pH-Wert | 6,5–7,5 |
Chlorid | < 250 ppm |
Nitrat | < 50 ppm |
Kupfer | < 0,1 ppm |
Restliche
Schwermetalle | < 500 ppb |
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Nach
der Behandlung der Stahlbleche gemäß dem „Brauchwassertest” wie
oben beschrieben folgt die Beurteilung der Rotrostbildung gemäß folgender
Skala:
- 0: keine sichtbare Rotrostbildung
- 1: kaum/sehr wenig Rotrost (< 10%)
- 2: wenig Rotrost (< 20%)
- 3: deutliche Rotrostbildung (< 30%)
- 4: überwiegend Rotrost (> 50%)
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Rotrost
bezeichnet dabei die rot erscheinenden Korrosionsprodukte von Eisen,
typischerweise Eisenoxid. Die Rotrostbildung erfolgt bei Exposition
von Eisen in feuchter Atmosphäre nahezu instantan. So genügt ein
dünner Brauchwasserfilm auf einer Oberfläche aus
Eisen, um die Rotrostbildung zu initieren. Die Rotrostbildung kommt
jedoch in trockener Atmosphäre zum Stillstand, so dass
eine gute Beurteilung der Homogenität einer korrosionsschützenden
Konversionsschichtbildung auf Eisenoberflächen über
die induzierte Rotrostbildung möglich ist. Ergibt die mit
dem chromfreien Mittel behandelte Stahloberfläche eine
homogene, geschlossene Konversionsschicht, so ist die Rotrostbildung
minimal oder für das menschliche Auge nicht sichtbar. Umgekehrt
bildet sich im „Brauchwassertest” auf makroskopischen
Defekten aufgrund ungenügender Schichtausbildung oder auf
insgesamt zu dünnen Passivschichten deutlich erkennbar
Rotrost.
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In
der Tabelle 1 sind chromfreie Zirkon-basierte Mittel für
die korrosionsschützende Vorbehandlung von Metalloberflächen
angegeben, die auf kaltgewalztem Stahl entsprechend des zuvor beschriebenen
Verfahrens angewendet wurden.
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Die
jeweiligen Komponenten (A)–(D) gemäß der
Terminologie der vorliegenden Erfindung sind:
- (A)
H2ZrF6
- (B) H2ZrF6,
(NH4)HF2
- (C) Cu(NO3)2·3H2O
- (D) Fe(NO3)3·9H2O [Tabellen 1, 3] oder Al(NO3)3·9H2O [Tabelle
2]
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Anhand
der Tabelle 1 wird zunächst deutlich, dass chromfreie Mittel,
die keine Kupfer-Ionen enthalten (VB1), zwar eine ausreichende Schichtauflage
von > 20 mg/m2 auf der Stahloberfläche bewirken,
eine solche Konversionsschicht jedoch das Auftreten von Rotrost
nicht vollständig unterdrücken kann. Im Gegensatz
dazu wird in Anwesenheit von Kupfer-Ionen im erfindungsgemäßen
Mittel (B1) sowohl Zirkon als auch Kupfer in der Passivschicht eingebaut,
wobei Schichtauflagen an Zirkon erreicht werden, die diejenigen
der von Kupfer-freien Zusammensetzungen (VB1) erreichten Schichtauflagen
deutlich übersteigen.
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Dieser
synergistische Effekt und die simultane Abscheidung von Kupfer bewirken,
dass im „Brauchwassertest” die Rotrostbildung
kaum in Erscheinung tritt oder gar unterbleibt. Der synergistische
Effekt, der darin besteht, dass die Konversionsschichtbildung beschleunigt
wird, ist bei gleich bleibendem molaren Verhältnis von
Zirkon- zu Kupfer-Anteil (A:C) unabhängig von der Gesamtmenge
an Zirkon (B2). Zumindest bezüglich der Rotrostbildung
nach dem „Brauchwassertest” verhalten sich höhere
Anteile an in der Konversionsschicht abgeschiedenem Kupfer indifferent,
wie aus dem Vergleich der erfindungsgemäßen Beispiele
B1 und B2 ersichtlich ist.
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Ein
weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung besteht im Gesamtfluorid-Gehalt
relativ zum Anteil an „Fluorid-Fänger” (Komponente
D), der erfindungsgemäß einen bestimmten Wert
nicht unterschreiten darf. Hierzu wird im Vergleich der Beispiele
VB2 und B1 deutlich, dass der verdoppelte Fluorid-Gehalt (Komponente B)
bei gleich bleibendem Anteil an Eisen-Ionen (VB2) zu einer vollständigen
Inhibition der Konversionsschichtbildung (Schichtauflage Zr: < 1,5 mg/m2) führt und sich lediglich metallisches
Kupfer auf der Stahloberfläche abscheidet (Schichtauflage
Cu: 67 mg/m2). Das erfindungsgemäße
molare Mindestverhältnis D:B des „Fluorid-Fängers” Eisen
zum Gesamtgehalt an Fluor von 1:7,6 wird von dem Ist-Verhältnis
1:22 deutlich unterschritten.
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Insbesondere
für erfindungsgemäße chromfreie Mittel
enthaltend ausschließlich Aluminium als „Fluorid-Fänger” (Komponente
D) bestimmt der relative auf den Fluor-Anteil bezogene Gehalt an
Aluminium die Güte der Konversionsschichtbildung. Tabelle
2 listet hierzu chromfreie Mittel mit steigendem Zirkon-Anteil (Komponente
A) und gleichzeitig sinkendem Anteil an Kupfer-Ionen (Komponente
C), wobei das jeweils erfindungsgemäße Beispiel
ein molares Verhältnis D:B von Aluminium zu Fluor von 1:4
aufweist. Dabei resultieren für die Behandlung von Stahlblechen
lediglich dann zufrieden stellende Ergebnisse bezüglich
des „Brauchwassertests”, wenn die erfindungsgemäßen
Mittel B3–B5 verwendet werden. Wird der Soll-Wert für
das molare Verhältnis von D:B im chromfreien Mittel unterschritten,
ist, wie bereits in Tabelle 1 unter VB2 gezeigt, die Konversionsschichtbildung
inhibiert, so dass nach dem „Brauchwassertest” eine
signifikante Rotrostbildung festgestellt wird (VB1–VB3).
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Gleichzeitig
gilt es festzustellen, dass der synergistische Effekt von Kupfer-Ionen
deutlich abfällt, sobald das molare Verhältnis
von Zirkon zu Kupfer im erfindungsgemäßen Mittel
stark erhöht wird (B6). In diesem Fall wird sowohl die
erzielte Schichtauflage bezogen auf Zirkon als auch auf Kupfer derart
reduziert, dass im „Brauchwassertest” merklich
Rotrost gebildet wird (B6).
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Die
Ergebnisse aus der Tabelle 3 konversionsbehandelter Stahloberflächen
in der korrosiven Lackhaftung und im Steinschlagtest bestätigen,
dass sowohl bei sehr hohen (B7) als auch niedrigen (B11) relativen Kupfergehalten
im chromfreien Mittel die Lackhaftung positiv beeinflusst wird.
Sämtliche erfindungsgemäßen Mittel, bei
denen das molare Verhältnis A:C zwischen 1:14 und 37:1
variiert, sind Kupfer-freien Mitteln (VB7) zur Konversionsbehandlung überlegen,
solange der Gesamtgehalt an Zirkon (Komponente A) im Mittel ausreicht,
um eine Konversion der Oberfläche bei optimal eingestelltem
molaren Verhältnis D:B von „Fluorid-Fänger” zu
Fluor-Gehalt zu bewirken (VB6).
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 1933013
A [0004]
- - EP 1571237 A [0004]
- - WO 93/05198 [0005]
- - WO 07/065645 [0006, 0006]
- - EP 1405933 [0007]