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DE102008014319A1 - Transportspülmaschine und Verfahren zum Betreiben einer Transportspülmaschine - Google Patents

Transportspülmaschine und Verfahren zum Betreiben einer Transportspülmaschine Download PDF

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DE102008014319A1
DE102008014319A1 DE200810014319 DE102008014319A DE102008014319A1 DE 102008014319 A1 DE102008014319 A1 DE 102008014319A1 DE 200810014319 DE200810014319 DE 200810014319 DE 102008014319 A DE102008014319 A DE 102008014319A DE 102008014319 A1 DE102008014319 A1 DE 102008014319A1
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DE
Germany
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items
control device
designed
drying zone
definable
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200810014319
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English (en)
Inventor
Dietrich Berner
Harald Disch
Klaus Dr. Padtberg
Martin Schrempp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Premark FEG LLC
Original Assignee
Premark FEG LLC
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Publication date
Application filed by Premark FEG LLC filed Critical Premark FEG LLC
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Priority to PCT/US2009/035954 priority patent/WO2009114348A1/en
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Transportspülmaschine (1) zum Spülen von Spülgut, wobei die Transportspülmaschine (1) wenigstens eine Waschzone (6, 7, 8, 9), wenigstens eine Klarspülzone (10) und wenigstens eine Trocknungszone (26) sowie eine Steuervorrichtung (36) aufweist. Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zum Betreiben einer derartigen Transportspülmaschine (1). Mit dem Ziel, in der Trocknungszone (26) eine wirkungsvolle Trocknung des zu behandelnden Spülguts bei gleichzeitiger Reduzierung der aufzuwendenden Energie bereitzustellen, ist erfindungsgemäß eine Spülgutdetektorvorrichtung (34) vorgesehen, mit welcher die Art des zu behandelnden Spülguts automatisch erfasst werden kann. Die Steuervorrichtung (36) ist ausgelegt, automatisch in Abhängigkeit von der erfassten Spülgutart ein vorab festgelegtes oder festlegbares Behandlungsprogramm in der Trocknungszone (26) auszuwählen und die dem ausgewählten Behandlungsprogramm zugehörigen Prozessparameter einzustellen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Transportspülmaschine sowie ein Verfahren zum Betreiben einer solchen Transportspülmaschine.
  • Demgemäß betrifft die Erfindung insbesondere eine Bandtransportspülmaschine (flight-type warewasher) oder eine Korbtransportspülmaschine (rack conveyor warewasher).
  • Transportspülmaschinen (conveyor warewasher) finden im gewerblichen Bereich Anwendung. Im Gegensatz zu Haushaltsspülmaschinen, bei welchen das zu reinigende Spülgut während der Reinigung ortsfest in der Maschine verbleibt, findet bei Transportspülmaschinen ein Transport des Spülguts durch verschiedene Behandlungszonen der Transportspülmaschine statt.
  • Bei Transportgeschirrspülmaschinen wird das Spülgut, wie beispielsweise Geschirr, Töpfe, Gläser, Besteck und andere zu reinigenden Utensilien, durch mehrere Behandlungszonen, wie zum Beispiel Vorwaschzone(n), Hauptwaschzone(n), Vorspülzone(n), Spülzone(n) und Trocknungszone(n), gefördert. Unterschiedliche Spülgutarten allerdings verlangen aufgrund ihrer Gebrauchsanwendung, ihres Verschmutzungsgrades, ihrer Form, sowie des eingesetzten Materials unterschiedliche Behandlungsparameter für die einzelnen Prozessschritte. Bei heutigen Transportspülmaschinen wird jedoch in der Regel keine automatische Differenzierung der Spülgutarten vorgenommen, so dass die herkömmlichen Systeme oftmals als Kompromiss so ausgelegt sind, dass sie für mehrere unterschiedliche Spülgutarten verwendbar sind.
  • Eine Transportspülmaschine nach Art des Oberbegriffes des Patentanspruches 1 ist dem Prinzip nach bereits aus der Praxis bekannt. Beispielsweise ist in der Druckschrift US 6,530,996 B2 eine Korbtransportspülmaschine beschrieben, bei welcher das zu reinigende Spülgut vorsortiert in Körben den jeweiligen Behandlungszonen der Korbtransportspülmaschine zugeführt wird. Bei dieser herkömmlichen Transportspülmaschine sind Sensoren vorgesehen, mit welchen die Art des zu reinigenden Spülguts ermittelt werden kann, indem ein an dem Korb angebrachtes Identifizierungsmerkmal erfasst wird. In Abhängigkeit von dem erfassten Identifizierungsmerkmal wird ein geeignetes Wasch- und/oder Spülprogramm der Transportspülmaschine ausgewählt.
  • Aus der Druckschrift DE 196 08 030 C1 ist eine weitere Transportspülmaschine bekannt, bei welcher je nach Art und Verschmutzung des zu reinigenden Spülguts in den einzelnen Behandlungszonen der Transportspülmaschine zusätzliche Spritzsysteme zu- oder weggeschaltet werden, um in den Behandlungszonen die Einwirkstrecke zu verändern.
  • Aus der Druckschrift DE 10 2005 021 101 A1 ist es bereits bekannt, bei einer Transportspülmaschine in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit des Spülguts in der Spülzone der Transportspülmaschine zusätzliche Spritzdrüsen ein- bzw. auszuschalten, um somit den Klarspülwasserverbrauch herabzusetzen. Dabei sind Sensoren vorgesehen, welche die Anwesenheit von Geschirr am Eingang der Transportspülmaschine erfassen, wobei das System automatisch die Transportgeschwindigkeit reduziert, wenn die Menge des in die Transportspülmaschine eintretenden Spülguts abnimmt.
  • Durch die vorliegende Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine Transportspülmaschine bereitzustellen, welche wenigstens eine Waschzone, wenigstens eine Klarspülzone und wenigstens eine Trocknungszone aufweist, und welche trotz Reduzierung des Energieverbrauches im Betrieb für alle zu bearbeitenden Spülgutarten gute Trocknungsergebnisse bereitstellt. Des weiteren soll die Aufgabe gelöst werden, ein entsprechendes Verfahren zum Betreiben einer solchen Transportspülmaschine anzugeben.
  • Im Hinblick auf die Transportspülmaschine wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Einerseits ist durch das Bereitstellen einer Spülgutdetektorvorrichtung eine automatische Erfassung der Art des zu behandelnden Spülguts möglich. Andererseits werden durch die Steuervorrichtung in Abhängigkeit von der ermittelten Spülgutart ein vorab festgelegtes oder festlegbares Behandlungsprogramm in der Trocknungszone der Transportspülmaschine ausgewählt und die entsprechenden Programmparameter eingestellt. Auf diese Weise kann eine optimale Anpassung der Prozessparameter der Trocknungszone auf das jeweilige zu behandelnde Spülgut erfolgen. Dadurch kann der Verbrauch an Energie, welche zum Bereitstellen des in der Trocknungszone zum Trocknen des Spülguts verwendeten (erwärmten) Luftstromes verwendet wird, reduziert werden.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird ferner durch ein Verfahren zum Betreiben einer Transportspülmaschine gelöst, welche wenigstens eine Trocknungszone aufweist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass mit dem Verfahren die nachfolgend angegebenen Verfahrensschritte durchgeführt werden. Zunächst wird die Art des zu behandelnden Spülguts erfasst. Im Anschluß daran werden in Abhängigkeit von der erfassten Spülgutart ein vorab festgelegter oder festlegbarer Programmablauf in der Trocknungszone ausgewählt und die entsprechenden Programmparameter eingestellt.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Im Folgenden wird die Erfindung mit Bezug auf die Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsformen als Beispiel beschrieben.
  • In den Zeichnungen zeigen
  • 1 eine schematische Längsschnittansicht einer Transportspülmaschine nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung; und
  • 2 eine schematische Längsschnittansicht einer Transportspülmaschine nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
  • 1 zeigt eine Transportspülmaschine 1 mit einer Transportvorrichtung 2 zum Transportieren von in den Zeichnungen nicht dargestelltem Spülgut in einer Transportrichtung 3 durch die Transportspülmaschine 1. Als Transportvorrichtung 2 kommt beispielsweise ein Transportband in Frage, welches bevorzugt als mehrgliedriges Kunststofftransportband ausgebildet ist und durch einen in 1 nicht dargestellten vorzugsweise elektrischen Antrieb kontinuierlich angetrieben wird, so dass das auf das Transportband 2 aufgebrachte Spülgut durch die verschiedenen Behandlungszonen 6, 7, 8, 9, 10 und 26 der Transportspülmaschine 1 gemäß der Darstellung in 1 gefördert wird. Üblicherweise wird das in Transportrichtung 3 transportierte Spülgut im Bereich des Einlaufes 4 auf die Transportvorrichtung bzw. das Transportband 2 aufgebracht. Entsprechend der durch den Pfeil angedeuteten Transportrichtung 3 wird dann das Spülgut vom Einlauf 4 in einen Einlauftunnel 5 transportiert.
  • Die Transportspülmaschine 1 gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist wenigstens eine Waschzone, beispielsweise wie in 1 dargestellt, eine Vorwaschzone 6, sowie eine erste Hauptwaschzone 7 und eine zweite Hauptwaschzone 8, welche in der Transportrichtung 3 gesehen nach der Vorwaschzone 6 angeordnet sind, auf.
  • In Transportrichtung 3 gesehen nach der wenigstens einen Waschzone 6, 7, 8 ist bei der in 1 dargestellten Transportspülmaschine 1 eine Nachwaschzone 9 und eine der Nachwaschzone 9 nachgeschaltete Klarspülzone 10 angeordnet.
  • In der Darstellung gemäß 1 ist die Transportvorrichtung 2 als umlaufendes Transportband dargestellt. Als Transportvorrichtung 2 sind allerdings auch Transportkörbe denkbar, in welchen das nicht explizit dargestellte Spülgut eingesetzt wird, und welche auf die Oberseite des Transportbandes aufgesetzt werden.
  • In Transportrichtung 3 gesehen läuft das entweder unmittelbar auf dem Transportband 2 aufgenommene Spülgut oder durch Körbe gehaltene Spülgut in der Transportrichtung 3 durch den Einlauftunnel 5, die sich daran anschließende Vorwaschzone 6, die erste Hauptwaschzone 7, die zweite Hauptwaschzone 8, die Nachwaschzone 9, die Klarspülzone 10, eine Trocknungszone 26 in eine Auslaufstrecke 25 ein.
  • Den genannten Behandlungszonen 6, 7, 8, 9 und 10 der Transportspülmaschine 1 sind jeweils Sprühdüsen 11, 12, 13, 14 und 15 zugeordnet, über welche Flüssigkeit auf das Spülgut gesprüht wird, das von der Transportvorrichtung 2 durch die jeweiligen Behandlungszonen 6, 7, 8, 9, und 10 transportiert wird. Jeder Behandlungszone 6, 7, 8, 9 und 10 ist ein Tank 16, 18, 20 und 22 zugeordnet, in welchem versprühte Flüssigkeit aufgenommen wird, und/oder in welchem Flüssigkeit für die Sprühdüsen der betreffenden Zonen bereitgestellt wird. Bei der in 1 dargestellten Transportspülmaschine 1 wird Klarspülflüssigkeit in Form von Frischwasser, welches rein oder mit weiteren Zusätzen, wie beispielsweise Klarspüler, versetzt sein kann, über die oberhalb und unterhalb des Transportbandes oder seitlich angeordnete Sprühdüsen 15 der Klarspülzone 10 auf das in den Zeichnungen nicht dargestellte Spülgut gesprüht.
  • Ein Teil der versprühten Klarspülflüssigkeit wird über ein Kaskadensystem entgegen der Transportrichtung 3 des Spülguts von Zone zu Zone transportiert. Der restliche Teil wird über ein Ventil 77 und eine Bypassleitung 88 direkt in den Vorwaschtank 16 geleitet.
  • Die versprühte Klarspülflüssigkeit wird in dem Tank 20 (Nachwaschtank 20) der Nachwaschzone 9 aufgefangen, von welchem sie über ein Pumpensystem zu den Sprühdüsen 14 (Nachwaschdüsen 14) der Nachwaschzone 9 gefördert wird. In der Nachwaschzone 9 wird Waschflüssigkeit von dem Spülgut abgespült. Die hierbei anfallende Flüssigkeit fließt in den Waschtank 18b der zweiten Hauptwaschzone 8, wird üblicherweise mit einem Reiniger versehen und durch ein Pumpensystem über die Düsen 13 (Waschdüsen 13) der zweiten Hauptwaschzone 8 auf das Spülgut gesprüht. Von dem Waschtank 18b der zweiten Hauptwaschzone 8 fließt die Flüssigkeit in den Waschtank 18a der ersten Hauptwaschzone 7. Von dort aus wird die Flüssigkeit über ein weiteres Pumpensystem über die Waschdüsen 12 der ersten Hauptwaschzone 7 erneut auf das Spülgut gesprüht. Von dem Waschtank 18a der ersten Hauptwaschzone 7 fließt anschließend die Flüssigkeit in den Vorwaschtank 16 der Vorwaschzone 6. Die Flüssigkeit in dem Vorwaschtank 16 wird über ein Pumpensystem über die Vorwaschdüsen 11 der Vorwaschzone 6 auf das Spülgut gesprüht, um grobe Verunreinigungen von dem Spülgut zu entfernen.
  • Die einzelnen Spülsysteme der Behandlungszonen 6, 7, 8, 9 und 10 gewährleisten, dass das Spülgut sowohl von der Oberseite als auch der Unterseite abgespritzt wird.
  • Die jeweiligen Zonen 6, 7, 8, 9 und 10 der Transportspülmaschine 1 können über Trennvorhänge 37 voneinander getrennt sein. Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform ist auch der Einlauftunnel 5 selber über einen Trennvorhang 37 von dem Einlauf 4 getrennt. Durch das Vorsehen der Trennvorhänge 37 wird ein Überspritzen von Waschflüssigkeit und Klarspülflüssigkeit und der Austritt von Wrasen aus der Transportspülmaschine verhindert.
  • An die Klarspülzone 10 schließt sich in Transportrichtung 3 des Spülguts die bereits erwähnte Trocknungszone 26 an. In der Trocknungszone 26 wird das Spülgut mit trockener und erwärmter Luft getrocknet, um die auf dem Spülgut befindliche Feuchtigkeit abzublasen bzw. abzutrocknen. Um den Feuchtigkeitsgehalt der Luft in einem für die Trocknung günstigen Bereich zu halten, ist es beispielsweise denkbar, über eine Öffnung, beispielsweise durch die Austrittsöffnung für das Spülgut, Raumluft zuzuführen. Die warme und angefeuchtete Luft wird beispielsweise mit Hilfe eines Gebläses 31 über eine weitere Öffnung aus der Trocknungszone 26 abgezogen. Dabei ist vorteilhaft, wenn der Abluftstrom aus der Trocknungszone 26 eine Einrichtung zur Wärmerückgewinnung 30 passiert, in welcher ein Kondensator vorgesehen sein kann. Die Einrichtung zur Wärmerückgewinnung 30 dient dazu, zumindest einen Teil der in der Abluft enthaltenen Wärmeenergie zurückzugewinnen.
  • Bei heutigen Band-/Korbtransportspülmaschinen wird das Spülgut durch mehrere Behandlungszonen, wie beispielsweise Vorwaschzonen, Hauptwaschzonen, Nachwaschzonen, Klarspülzonen und Trocknungszonen, befördert. Wie bereits angedeutet, verlangen unterschiedliche Spülgutarten in den Behandlungszonen der Transportspülmaschine unterschiedliche Behandlungsparameter. Bei den derzeit bekannten Transportspülmaschinen wird jedoch keine automatische Differenzierung der zu behandelnden Spülgutarten vorgenommen, so dass die herkömmlichen Systeme üblicherweise derart als Kompromiss ausgelegt werden, dass sie mehr oder weniger effizient für mehrere Spülgutarten verwendbar sind. Gerade bei der Behandlung des Spülguts in der Trocknungszone führt dieser Ansatz dazu, dass in der Regel zur Trocknung des Spülguts wesentlich mehr Energie eingesetzt wird, als dies tatsächlich notwendig wäre.
  • Die erfindungsgemäße Transportspülmaschine 1 – wie sie beispielsweise in 1 dargestellt ist – ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Spülgutdetektorvorrichtung 34 vorgesehen ist, welche dazu dient, die Art des in der Transportspülmaschine 1 zu behandelnden Spülguts zu erfassen. Unter dem hierin verwendeten Begriff „Spülgutdetektorvorrichtung” ist jedwede Detektionsvorrichtung zu verstehen, welche ausgelegt ist, die Art des in der Transportspülmaschine zu behandelnden Spülguts zu erfassen bzw. zu bestimmen. Denkbar hierbei ist es insbesondere, dass die Spülgutdetektorvorrichtung 34 wenigstens eine Detektoreinrichtung 35 aufweist, mit welcher die Größe, die Formgebung und/oder das Material des in der Transportspülmaschine 1 zu behandelnden Spülguts erfasst werden kann.
  • In einer bevorzugten Realisierung der erfindungsgemäßen Transportspülmaschine 1 weist die Spülgutdetektorvorrichtung 34 zumindest eine vorzugsweise optisch, induktiv oder kapazitiv arbeitende Detektoreinrichtung auf, so dass zur Identifizierung der Spülgutart die Größe, die Formgebung und/oder das Material des Spülguts erfasst werden können/kann. Als Detektoreinrichtung 35 kommen aber auch andere Detektortypen in Frage, wie beispielsweise induktiv arbeitende Näherungssensoren, Lichttaster, Lichtvorhänge, Laserscanner, 3D-Laser, Kameras, Drehgeber, etc.
  • Die Spülgutdetektorvorrichtung 34 ist vorzugsweise am Einlauf 4 der Transportspülmaschine 1 angeordnet, damit die Art des den einzelnen Behandlungszonen 6, 7, 8, 9, 10 und 26 der Transportspülmaschine 1 zuzuführenden Spülguts erfasst werden kann. Denkbar wäre es selbstverständlich aber auch, die Spülgutdetektorvorrichtung 34 im Inneren der Transportspülmaschine 1 anzuordnen. Wesentlich ist, dass die Spülgutdetektorvorrichtung 34 zumindest vor dem Einlauf in die Trocknungszone 26 angeordnet ist.
  • Bei der Transportspülmaschine 1 gemäß der vorliegenden Erfindung ist ferner eine in 1 schematisch dargestellte Steuervorrichtung 36 vorgesehen. Die Steuervorrichtung 36 ist ausgelegt, die unterschiedlichen ansteuerbaren Komponenten der Transportspülmaschine 1, wie etwa die jeweiligen Pumpen und Ventile, nach Maßgabe eines vorab festgelegten oder festlegbaren Programmablaufes anzusteuern, um somit die Prozessparameter in den einzelnen Behandlungszonen 6, 7, 8, 9, 10 und 26 der Transportspülmaschine 1 einstellen zu können.
  • Wie dargestellt, ist die Steuervorrichtung 36 insbesondere über eine geeignete Kommunikationsverbindung mit der Spülgutdetektorvorrichtung 34 verbunden, um kontinuierlich oder zu vorgegebenen Zeiten bzw. Ereignissen die von der Spülgutdetektorvorrichtung 34 erfasste Art bzw. den erfassten Typ des der Transportspülmaschine 1 zugeführten Spülguts abzufragen.
  • Die Steuervorrichtung 36 ist ausgelegt, anhand der von der Spülgutdetektorvorrichtung 34 erfassten Spülgutart automatisch das zu behandelnde Spülgut zu erkennen. Vorzugsweise kann die Steuervorrichtung 36 zumindest folgendes Spülgut automatisch erkennen:
    • – aus Porzellan oder einem porzellanartigen Material gefertigte Teller;
    • – aus Porzellan oder einem porzellanartigen Material, Glas oder einem glasartigen Material gefertigte Tassen;
    • – aus Porzellan oder einem porzellanartigen Material, Glas oder einem glasartigen Material gefertigte Schalen;
    • – aus einem Kunststoffmaterial gefertigte Tabletts oder tablettartige Gegenstände;
    • – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte Behälter, insbesondere GN-Behälter;
    • – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte Töpfe;
    • – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte Pfannen;
    • – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte Bestecke oder Besteckteile; und
    • – aus Glas oder einem glasartigen Material gefertigte Trinkgläser.
  • Für den Fall, dass die Steuervorrichtung 36 anhand der von der Spülgutdetektorvorrichtung 34 erfassten Spülgutart das Spülgut nicht erkennt, wird das betreffende Spülgut als „sonstiges Spülgut” identifiziert.
  • Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich nicht nur durch die automatische Identifikation bzw. Erkennung des zu behandelnden Spülguts aus, sondern auch durch die zusätzliche Funktionalität der Steuervorrichtung 36, wonach diese ausgelegt ist, automatisch in Abhängigkeit von der erfassten Spülgutart ein vorab festgelegtes oder festlegbares Behandlungsprogramm in der Trocknungszone 26 auszuwählen und die Prozessparameter des ausgewählten Behandlungsprogramms durch eine entsprechende Ansteuerung einer in 1 nicht dargestellten Trocknersteuerung einzustellen.
  • Hierzu ist es denkbar, dass die Steuervorrichtung 36 beispielsweise über eine in 1 nicht explizit dargestellte Speichereinrichtung verfügt, auf welche die Steuervorrichtung 36 zugreifen kann, und in welcher für die einzelnen in Frage kommenden Spülgutarten optimal angepasste Behandlungsprogramme bzw. entsprechende Prozessparameter für den Betrieb der Trocknungszone 26 abgelegt sind.
  • Dabei liegt der Erfindung die Erkenntnis zugrunde, dass bei herkömmlichen Transportspülmaschinen in der Trocknungszone häufig eine Überbehandlung des Spülguts stattfindet. Oftmals genügt für ein hinreichendes Trocknungsergebnis bereits eine geringere pro Zeiteinheit in der Trocknungszone zirkulierende Volumenstrommenge an Trocknungsluft und/oder eine geringere Temperatur der Trocknungsluft.
  • Insbesondere wurde es vorliegend erkannt, dass beispielsweise aus Porzellan oder einem porzellanartigen Material gefertigtes Spülgut durchaus auch mit einer im Vergleich zu der Temperatur des üblicherweise in der Trocknungszone zum Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes kälteren Luft und mit relativ geringeren Luftgeschwindigkeiten wirkungsvoll getrocknet werden kann. Hierbei wird die Erkenntnis ausgenutzt, dass Porzellan oder ein porzellanartiges Material aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften (Verhältnis von Materialdichte, spezifischer Wärmekapazität und Wärmeleitfähigkeit) im Vergleich zu anderen Spülgutmaterialen, insbesondere einem Kunststoffmaterial und einem Metall, einen hohen Eigentrockeneffekt aufweist.
  • Demnach kann zur Trocknung von porzellanartigem Spülgut das Phänomen ausgenutzt werden, dass die zur Verdampfungstrocknung benötigte Energie zu einem Großteil aus der während des Reinigens in der Regel mit heißer Reinigungslösung gespeicherten Energie kommt und in der Trocknungszone 26 nicht zusätzlich durch heiße Luft erzeugt werden muss.
  • Andererseits wurde erkannt, dass zum Erzielen von guten Trocknungsergebnissen bei Spülgut aus einem Kunststoffmaterial, insbesondere bei Tabletts oder tablettartigen Gegenständen aus einem Kunststoffmaterial, im Vergleich zu einem aus Porzellan oder einem porzellanartigen Material gebildeten Spülgut höhere Trocknungslufttemperaturen und Trocknungsluftgeschwindigkeiten benötigt werden. Dies ist damit begründet, dass bei Spülgut aus einem Kunststoffmaterial die Wärmeenergie nicht hinreichend schnell aufgenommen werden kann, da derartige Kunststoffmaterialien in bekannter Weise gute Wärmeisolatoren sind.
  • Des weiteren wurde erkannt, dass Spülgut aus Metall, insbesondere aus Edelstahl im Vergleich zu Spülgut aus Porzellan oder einem porzellanartigen Material ebenso höhere Trocknungslufttemperaturen und Trocknungsluftgeschwindigkeiten benötigen, da sich das Material einer derartigen Spülgutart durch eine hohe Wärmeleitfähigkeit und eine geringe Wärmekapazität auszeichnet und somit ein relativ schlechtes Eigentrockenverhalten an den Tag legt.
  • Durch das Vorsehen der Steuervorrichtung 36 bei der Transportspülmaschine 1 gemäß der vorliegenden Erfindung wird das unterschiedlichen Eigentrockenverhalten der zu behandelnden Spülgutarten berücksichtigt. Im Einzelnen ist dabei vorgesehen, dass die Steuervorrichtung 36 in Abhängigkeit von der zuvor erfassten Spülgutart ein im Hinblick auf die Spülgutart optimales Behandlungsprogramm in der Trocknungszone 26 auswählt und die Prozessparameter des ausgewählten Behandlungsprogramms einstellt. Dies gilt im Hinblick auf die Temperatur des in der Trocknungszone 26 zum Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes und/oder im Hinblick auf die pro Zeiteinheit in der Trocknungszone zirkulierende Volumenstrommenge des zum Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes.
  • Demnach ist bei der in 1 dargestellten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Transportspülmaschine 1 die Steuervorrichtung 36 mit einer Trocknersteuerung des Trocknergebläses 27 signaltechnisch verbunden, um durch eine geeignete Ansteuerung des Trocknergebläses 27 die Temperatur und/oder die Strömungsgeschwindigkeit des zum Trocknen des Spülguts in der Trocknungszone 26 verwendeten Luftstromes im Hinblick auf die für die zu behandelnde Spülgutart optimalen Prozessparameter einzustellen. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass mit Hilfe der Steuervorrichtung 36 die über die Öffnung bewirkte Luftzufuhr in die Trocknungszone 26 geregelt wird, um in der Trocknungszone 26 die im Hinblick auf die zu behandelnde Spülgutart optimalen Prozessparameter einzustellen.
  • Ebenfalls ist es denkbar, dass in der Trocknungszone 26 geeignete (in 1 nicht gezeigte) Sensoren, insbesondere Temperatursensoren und/oder Luftstromsensoren, angeordnet sind, um die tatsächlichen in der Trocknungszone 26 herrschenden Prozessparameter zu erfassen. Diese in der Trocknungszone 26 tatsächlich herrschenden Prozessparameter sind beispielsweise über eine geeignete Kommunikationsverbindung zu der Steuervorrichtung 36 zu übertragen, damit die Steuervorrichtung 36 die erfassten Prozessparameter mit den vorgegebenen Prozessparametern vergleichen und eine geeignete Regelung durchführen kann.
  • Die von der Steuervorrichtung 36 im Hinblick auf die zu behandelnde Spülgutart auswählbaren Behandlungsprogramme sind vorzugsweise in der bereits erwähnten und zur Steuervorrichtung 36 gehörenden Speichereinrichtung abgelegt. Hierbei kann es sich um vorab festgelegte Behandlungsprogramme handeln. Denkbar ist es selbstverständlich aber auch, dass die in dieser Speichereinrichtung abgelegten Behandlungsprogramme durch den Betreiber der Transportspülmaschine 1 festgelegt werden bzw. festlegbar sind.
  • Bei der Auswahl eines optimalen Behandlungsprogramms, und insbesondere bei der Auswahl einer optimalen Trocknungstemperatur und/oder einer optimalen Luftstromgeschwindigkeit in der Trocknungszone 26, spielt – wie bereits erwähnt – in erster Linie das Material und somit das Eigentrockenverhalten des zu behandelnden Spülguts eine entscheidende Rolle. Es wurde erkannt, dass auch die Formgebung des zu behandelnden (zu trocknenden) Spülguts einen Einfluss auf das Trocknungsverhalten hat. So zeigt sich, dass aus Glas oder einem glasartigen Material gefertigte Trinkgläser, die aufgrund ihres Materiales ein relativ gutes Eigentrockenverhalten an den Tag legen, wegen ihrer Formgebung und insbesondere aufgrund ihrer Becherform in der Trocknungszone 26 der Transportspülmaschine 1 im Vergleich zu einer aus Porzellan oder einem porzellanartigen Material gebildeten Spülgutart, insbesondere im Vergleich zu Tellern, Tassen und Schalen, eine höhere Luftstromtemperatur benötigen, um in der Trocknungszone 26 wirkungsvoll getrocknet werden zu können.
  • Um diese unterschiedlichen Aspekte bei der Auswahl der in der Trocknungszone 26 anzuwendenden optimalen Programmparameter berücksichtigen zu können, ist die bei der erfindungsgemäßen Transportspülmaschine 1 zum Einsatz kommende Steuervorrichtung 26 weiterhin vorzugsweise dahingehend ausgelegt, jeder einzelnen mit Hilfe der Spülgutdetektorvorrichtung 34 erfassten Spülgutart eine vorab festgelegte Spülgutgruppe zuzuordnen. Jeder Spülgutgruppe ist ein festgelegtes Behandlungsprogramm zugeordnet, nach welchem die einer bestimmten Spülgutgruppe zugeordneten Spülgutarten in der Trocknungszone 26 behandelt werden.
  • Um demnach bei der Auswahl der für die Trocknung optimalen Prozessparameter die Formgebung des zu behandelnden Spülguts einerseits und das Material des zu behandelnden Spülguts andererseits berücksichtigen zu können, werden mit der bei einer bevorzugten Realisierung der erfindungsgemäßen Transportspülmaschine 1 zum Einsatz kommenden Steuervorrichtung 36 folgende Zuordnungen durchgeführt:
    • – aus Porzellan und einem porzellanartigen Material gefertigte Teller, aus Porzellan, einem porzellanartigen Material, Glas oder einem glasartigen Material gefertigte Tassen und Schalen und sonstiges Spülgut werden einer ersten Spülgutgruppe zugeordnet;
    • – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte Behälter, insbesondere GN-Behälter, Töpfe und Pfannen werden einer zweiten Spülgruppe zugeordnet;
    • – aus einem Kunststoffmaterial gefertigte Tabletts und tablettartige Gegenstände werden einer dritten Spülgutgruppe zugeordnet;
    • – aus Glas und einem glasartigen Material gefertigte Trinkgläser werden einer vierten Spülgutgruppe zugeordnet; und
    • – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte Bestecke und Besteckteile werden einer fünften Spülgutgruppe zugeordnet.
  • Eine wirkungsvolle Trocknung in der Trocknungszone 26 bei gleichzeitig reduziertem Energiebedarf wird erreicht, wenn für die Trocknung einer der ersten Spülgutgruppe zugeordneten Spülgutart in der Trocknungszone 26 eine verhältnismäßig geringe Luftstromtemperatur von beispielsweise geringer als 55°C, und ein mittlerer Volumenstrom von beispielsweise kleiner als 2500 m3/h gewählt werden. Für Spülgutarten, die der dritten Spülgutgruppe zugeordnet sind, sind als optimale Prozessparameter in der Trocknungszone 26 die Temperatur des Luftstromes auf einen erhöhten Wert von beispielsweise größer als 65°C, und der Volumenstrom auf einen erhöhten Wert von beispielsweise größer als 2500 m3/h einzustellen. Für eine wirkungsvolle Trocknung von Spülgutarten, die der zweiten oder der fünften Spülgutgruppe zugeordnet sind, sind eine mittlere Luftstromtemperatur von beispielsweise 55°C bis 65°C und ein relativ hoher Volumenstrom von beispielsweise größer als 2500 m3/h einzustellen. Eine in die vierte Spülgutgruppe eingeordnete Spülgutart ist vorzugsweise bei einer mittleren Luftstromtemperatur von beispielsweise 55°C bis 65°C und bei einem mittleren Volumenstrom von beispielsweise kleiner als 2500 m3/h zu trocknen.
  • Bei den vorstehend genannten Werten handelt es sich um beispielhafte Angaben, die nicht als Einschränkung anzusehen sind.
  • Optional ist es ferner denkbar, dass die bei der erfindungsgemäßen Transportspülmaschine 1 zum Einsatz kommende Steuervorrichtung 36 nicht nur dahingehend ausgelegt ist, automatisch in Abhängigkeit von der ermittelten Spülgutart die für die Trocknungszone 26 der Transportspülmaschine 1 geltenden Prozessparameter einzustellen, sondern auch automatisch in Abhängigkeit von der ermittelten Spülgutart eine vorab festgelegte oder festlegbare Trocknungszeit des Spülguts der ermittelten Spülgutart in der Trocknungszone 26 auszuwählen und einzuregeln. Die Trocknungszeit lässt sich beispielsweise durch eine geeignete Wahl der Transportgeschwindigkeit des zu behandelnden Spülguts einstellen. Hierzu ist die Steuervorrichtung 36 mit dem in 1 nicht dargestellten elektrischen Antrieb der Transportvorrichtung 2 über eine entsprechende Signalleitung verbunden, damit eine geeignete Ansteuerung des Transportband-Antriebes erzielbar ist.
  • Die erfindungsgemäße Lösung gestattet ein automatisches Erkennen der zu behandelnden Spülgutart sowie ein automatisches Einstellen von an die Spülgutart optimal angepassten Programmparametern in der Trocknungszone. Dabei ist vorgesehen, dass die Steuervorrichtung die im Hinblick auf die Spülgutart optimalen Prozessparameter wahlweise automatisch auswählt und entsprechend festlegt, um dem Benutzer der Transportspülmaschine grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen, die in der Trocknungszone der Transportspülmaschine geltenden Prozessparameter manuell einstellen bzw. verändern zu können.
  • In 2 ist in einer schematischen Seitenansicht eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Transportspülmaschine dargestellt. Die Transportspülmaschine 1 gemäß 2 unterscheidet sich von der zuvor unter Bezugnahme auf 1 beschriebenen Ausführungsform dadurch, dass bei der zweiten Ausführungsform lediglich eine Hauptwaschzone vorgesehen ist. Der übrige Aufbau der Transportspülmaschine 1 gemäß 2 ist mit dem Aufbau der in 1 dargestellten Transportspülmaschine identisch, so dass hierzu auf die Beschreibung zur 1 verwiesen werden kann.
  • Die Erfindung ist nicht auf die in den Zeichnungen beispielhaft gezeigten Ausführungsformen der 1 und 2 beschränkt. Die Erfindung ergibt sich vielmehr aus einer fachmännischen Gesamtbetrachtung der Patentansprüche und der Beschreibung der beispielhaften Ausführungsformen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (17)

  1. Transportspülmaschine zum Spülen von Spülgut, wobei die Transportspülmaschine wenigstens eine Waschzone (6, 7, 8), wenigstens eine Klarspülzone (10) und wenigstens eine Trocknungszone (26) sowie eine Steuervorrichtung (36) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spülgutdetektorvorrichtung (34) vorgesehen ist, welche ausgelegt ist, die Art des zu behandelnden Spülguts zu erfassen; und dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, in Abhängigkeit von der erfassten Art des zu behandelnden Spülguts automatisch ein vorab festgelegtes oder festlegbares Behandlungsprogramm zumindest in der Trocknungszone (26) auszuwählen und die dem ausgewählten Behandlungsprogramm zugehörigen Prozessparameter einzustellen.
  2. Transportspülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülgutdetektorvorrichtung (34) mindestens eine vorzugsweise optisch arbeitende Detektoreinrichtung (35) aufweist, welche ausgelegt ist, die Größe des zu behandelnden Spülguts zu erfassen, und/oder welche ausgelegt ist, die Formgebung des zu behandelnden Spülguts zu erfassen.
  3. Transportspülmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülgutdetektorvorrichtung (34) mindestens eine vorzugsweise induktiv oder kapazitiv arbeitende Detektoreinrichtung (35) aufweist, welche ausgelegt ist, das Material des zu behandelnden Spülguts zu erfassen.
  4. Transportspülmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, in Abhängigkeit von der erfassten Spülgutart automatisch die Temperatur eines in der Trocknungszone (26) zum Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes auf einen vorab festgelegten oder festlegbaren Wert einzustellen, und/oder dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, in Abhängigkeit von der erfassten Spülgutart automatisch eine pro Zeiteinheit zum Einsatz kommende Volumenstrommenge eines in der Trocknungszone (26) zum Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes auf einen vorab festgelegten oder festlegbaren Wert einzustellen.
  5. Transportspülmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, wahlweise automatisch die dem ausgewählten Behandlungsprogramm zugehörigen Prozessparameter für die Trocknungszone (26) einzustellen.
  6. Transportspülmaschinen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, anhand der erfassten Spülgutart das nachfolgend angegebene Spülgut zu erkennen: – aus Porzellan oder einem porzellanartigen Material gefertigte Teller; – aus Porzellan oder einem porzellanartigen Material, Glas oder einem glasartigen Material gefertigte Tassen; – aus Porzellan oder einem porzellanartigen Material, Glas oder einem glasartigen Material gefertigte Schalen; – aus einem Kunststoffmaterial gefertigte Tabletts oder tablettartige Gegenstände; – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte Behälter, insbesondere GN-Behälter; – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte Töpfe; – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte Pfannen; – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte Bestecke oder Besteckteile; und/oder – aus Glas oder einem glasartigen Material gefertigte Trinkgläser.
  7. Transportspülmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, jedes erkannte Spülgut einer vorab festgelegten oder festlegbaren Spülgutgruppe zuzuordnen, und dass die Steuervorrichtung (36) ferner ausgelegt ist, automatisch für jede Spülgutgruppe ein vorab festgelegtes oder festlegbares Behandlungsprogramm, nach welchem das der Spülgutgruppe zugeordnete Spülgut in der Trocknungszone (26) zu behandeln ist, auszuwählen und die dem ausgewählten Behandlungsprogramm zugehörigen Prozessparameter einstellen.
  8. Transportspülmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, einer ersten Spülgutgruppe folgendes Spülgut zuzuordnen: aus Porzellan oder aus einem porzellanartigen Material gefertigte Teller und aus Porzellan, einem porzellanartigen Material, Glas oder aus einem glasartigen Material gefertigte Tassen und Schalen; und/oder dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, einer zweiten Spülgutgruppe folgendes Spülgut zuzuordnen: aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte Behälter, insbesondere GN-Behälter, Töpfe und Pfannen; und/oder dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, einer dritten Spülgutgruppe folgendes Spülgut zuzuordnen: aus einem Kunststoffmaterial gefertigte Tabletts oder tablettartige Gegenstände; und/oder dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, einer vierten Spülgutgruppe folgendes Spülgut zuzuordnen: aus Glas oder aus einem glasartigen Material gefertigte Trinkgläser; und/oder dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, einer fünften Spülgutgruppe folgendes Spülgut zuzuordnen: aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigtes Besteck und Besteckteile.
  9. Transportspülmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, beim Erkennen eines zur ersten Spülgutgruppe gehörenden Spülguts automatisch die Temperatur eines in der Trocknungszone (26) zum Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes auf einen vorab festgelegten oder festlegbaren ersten Wert einzustellen und eine pro Zeiteinheit zum Einsatz kommende Volumenstrommenge des in der Trocknungszone (26) zum Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes auf einen vorab festgelegten oder festlegbaren ersten Wert einzustellen; und/oder dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, beim Erkennen eines zur zweiten oder zur fünften Spülgutgruppe gehörenden Spülguts automatisch die Temperatur eines in der Trocknungszone (26) zum Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes auf einen vorab festgelegten oder festlegbaren zweiten Wert einzustellen und eine pro Zeiteinheit zum Einsatz kommende Volumenstrommenge des in der Trocknungszone (26) zum Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes auf einen vorab festgelegten oder festlegbaren zweiten Wert einzustellen; und/oder dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, beim Erkennen eines zur dritten Spülgutgruppe gehörenden Spülguts automatisch die Temperatur eines in der Trocknungszone (26) zum Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes auf einen vorab festgelegten oder festlegbaren dritten Wert einzustellen und eine pro Zeiteinheit zum Einsatz kommende Volumenstrommenge des in der Trocknungszone (26) zum Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes auf einen vorab festgelegten oder festlegbaren zweiten Wert einzustellen; und/oder dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, beim Erkennen eines zur vierten Spülgutgruppe gehörenden Spülguts automatisch die Temperatur eines in der Trocknungszone (26) zum Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes auf einen vorab festgelegten oder festlegbaren zweiten Wert einzustellen und eine pro Zeiteinheit zum Einsatz kommende Volumenstrommenge des in der Trocknungszone (26) zum Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes auf einen vorab festgelegten oder festlegbaren ersten Wert einzustellen.
  10. Transportspülmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Temperaturwert kleiner als der zweite Temperaturwert ist, und dass der zweite Temperaturwert kleiner als der dritte Temperaturwert ist; und dass der erste Wert der pro Zeiteinheit zum Einsatz kommenden Volumenstrommenge kleiner als der zweite Wert der pro Zeiteinheit zum Einsatz kommenden Volumenstrommenge ist.
  11. Transportspülmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, automatisch in Abhängigkeit von der erfassten Spülgutart eine vorab festgelegte oder festlegbare Trocknungszeit in der Trocknungszone (26) auszuwählen und die ausgewählte Trocknungszeit durch eine geeignete Wahl der Transportgeschwindigkeit des zu behandelnden Spülguts einzustellen.
  12. Transportspülmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, beim Erfassen einer Spülgutart, zu welcher aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte Behältern, insbesondere GN-Behältern, Töpfe oder Pfannen gehören, die Trocknungszeit in der Trocknungszone (26) auf einen vorab festgelegten oder festlegbaren Wert einzustellen, welcher größer ist als der Wert der Trocknungszeit, welcher beim Erfassen einer Spülgutart, zu welcher eines anderes Spülgut gehört, eingestellt wird.
  13. Transportspülmaschine nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (36) ausgelegt ist, wahlweise automatisch die ausgewählte Trocknungszeit durch eine geeignete Wahl der Transportgeschwindigkeit des zu behandelnden Spülguts einzustellen.
  14. Verfahren zum Betreiben einer Transportspülmaschine (1) zum Spülen von Spülgut, wobei die Transportspülmaschine (1) wenigstens eine Waschzone (6, 7, 8), wenigstens eine Klarspülzone (9, 10) und wenigstens eine Trocknungszone (26) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren die folgenden Verfahrensschritte aufweist: i) es wird die Art des zu behandelnden Spülguts erfasst; ii) in Abhängigkeit von der erfassten Spülgutart wird ein vorab festgelegter oder festlegbarer Programmablauf in der Trocknungszone (26) ausgewählt; und iii) die dem ausgewählten Behandlungsprogramm zugehörigen Prozessparameter werden eingestellt.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülgutart durch Detektion der Größe, durch Detektion der Formgebung und/oder durch Detektion des Materials des zu behandelnden Spülguts erfasst wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Verfahrensschritt iii) die folgenden Verfahrensschritte aufweist: iii.1) jede erfasste Spülgutart wird einer vorab festgelegten oder festlegbaren Spülgutgruppe zugeordnet; iii.2) für jede Spülgutgruppe wird ein vorab festgelegtes oder festlegbares Behandlungsprogramm ausgewählt, nach welchem die der Spülgutgruppe zugeordnete Spülgutart in der Trocknungszone (26) zu behandeln ist; und iii.3) die dem ausgewählten Behandlungsprogramm zugehörigen Prozessparameter werden eingestellt.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren ferner den folgenden Verfahrensschritt nach dem Verfahrensschritt ii) aufweist: in Abhängigkeit von der erfassten Spülgutart wird die Trocknungszeit in der Trocknungszone (26) eingestellt, indem die Vorschubgeschwindigkeit des zu behandelnden Spülguts entsprechend gewählt wird.
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