-
Die
Erfindung betrifft eine Transportspülmaschine sowie ein
Verfahren zum Betreiben einer solchen Transportspülmaschine.
-
Demgemäß betrifft
die Erfindung insbesondere eine Bandtransportspülmaschine
(flight-type warewasher) oder eine Korbtransportspülmaschine (rack
conveyor warewasher).
-
Transportspülmaschinen
(conveyor warewasher) finden im gewerblichen Bereich Anwendung. Im
Gegensatz zu Haushaltsspülmaschinen, bei welchen das zu
reinigende Spülgut während der Reinigung ortsfest
in der Maschine verbleibt, findet bei Transportspülmaschinen
ein Transport des Spülguts durch verschiedene Behandlungszonen
der Transportspülmaschine statt.
-
Bei
Transportgeschirrspülmaschinen wird das Spülgut,
wie beispielsweise Geschirr, Töpfe, Gläser, Besteck
und andere zu reinigenden Utensilien, durch mehrere Behandlungszonen,
wie zum Beispiel Vorwaschzone(n), Hauptwaschzone(n), Vorspülzone(n),
Spülzone(n) und Trocknungszone(n), gefördert.
Unterschiedliche Spülgutarten allerdings verlangen aufgrund
ihrer Gebrauchsanwendung, ihres Verschmutzungsgrades, ihrer Form,
sowie des eingesetzten Materials unterschiedliche Behandlungsparameter
für die einzelnen Prozessschritte. Bei heutigen Transportspülmaschinen
wird jedoch in der Regel keine automatische Differenzierung der
Spülgutarten vorgenommen, so dass die herkömmlichen Systeme
oftmals als Kompromiss so ausgelegt sind, dass sie für
mehrere unterschiedliche Spülgutarten verwendbar sind.
-
Eine
Transportspülmaschine nach Art des Oberbegriffes des Patentanspruches
1 ist dem Prinzip nach bereits aus der Praxis bekannt. Beispielsweise
ist in der Druckschrift
US
6,530,996 B2 eine Korbtransportspülmaschine beschrieben,
bei welcher das zu reinigende Spülgut vorsortiert in Körben den
jeweiligen Behandlungszonen der Korbtransportspülmaschine
zugeführt wird. Bei dieser herkömmlichen Transportspülmaschine
sind Sensoren vorgesehen, mit welchen die Art des zu reinigenden Spülguts
ermittelt werden kann, indem ein an dem Korb angebrachtes Identifizierungsmerkmal
erfasst wird. In Abhängigkeit von dem erfassten Identifizierungsmerkmal
wird ein geeignetes Wasch- und/oder Spülprogramm der Transportspülmaschine
ausgewählt.
-
Aus
der Druckschrift
DE
196 08 030 C1 ist eine weitere Transportspülmaschine
bekannt, bei welcher je nach Art und Verschmutzung des zu reinigenden
Spülguts in den einzelnen Behandlungszonen der Transportspülmaschine
zusätzliche Spritzsysteme zu- oder weggeschaltet werden,
um in den Behandlungszonen die Einwirkstrecke zu verändern.
-
Aus
der Druckschrift
DE
10 2005 021 101 A1 ist es bereits bekannt, bei einer Transportspülmaschine
in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit des Spülguts
in der Spülzone der Transportspülmaschine zusätzliche
Spritzdrüsen ein- bzw. auszuschalten, um somit den Klarspülwasserverbrauch
herabzusetzen. Dabei sind Sensoren vorgesehen, welche die Anwesenheit
von Geschirr am Eingang der Transportspülmaschine erfassen,
wobei das System automatisch die Transportgeschwindigkeit reduziert,
wenn die Menge des in die Transportspülmaschine eintretenden
Spülguts abnimmt.
-
Durch
die vorliegende Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden,
eine Transportspülmaschine bereitzustellen, welche wenigstens
eine Waschzone, wenigstens eine Klarspülzone und wenigstens
eine Trocknungszone aufweist, und welche trotz Reduzierung des Energieverbrauches
im Betrieb für alle zu bearbeitenden Spülgutarten
gute Trocknungsergebnisse bereitstellt. Des weiteren soll die Aufgabe
gelöst werden, ein entsprechendes Verfahren zum Betreiben
einer solchen Transportspülmaschine anzugeben.
-
Im
Hinblick auf die Transportspülmaschine wird diese Aufgabe
erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Patentanspruches
1 gelöst.
-
Einerseits
ist durch das Bereitstellen einer Spülgutdetektorvorrichtung
eine automatische Erfassung der Art des zu behandelnden Spülguts
möglich. Andererseits werden durch die Steuervorrichtung
in Abhängigkeit von der ermittelten Spülgutart
ein vorab festgelegtes oder festlegbares Behandlungsprogramm in
der Trocknungszone der Transportspülmaschine ausgewählt
und die entsprechenden Programmparameter eingestellt. Auf diese
Weise kann eine optimale Anpassung der Prozessparameter der Trocknungszone
auf das jeweilige zu behandelnde Spülgut erfolgen. Dadurch
kann der Verbrauch an Energie, welche zum Bereitstellen des in der
Trocknungszone zum Trocknen des Spülguts verwendeten (erwärmten)
Luftstromes verwendet wird, reduziert werden.
-
Die
der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird ferner durch ein Verfahren
zum Betreiben einer Transportspülmaschine gelöst,
welche wenigstens eine Trocknungszone aufweist. Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass mit dem Verfahren die nachfolgend angegebenen Verfahrensschritte
durchgeführt werden. Zunächst wird die Art des
zu behandelnden Spülguts erfasst. Im Anschluß daran
werden in Abhängigkeit von der erfassten Spülgutart
ein vorab festgelegter oder festlegbarer Programmablauf in der Trocknungszone
ausgewählt und die entsprechenden Programmparameter eingestellt.
-
Weitere
Merkmale der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen
angegeben.
-
Im
Folgenden wird die Erfindung mit Bezug auf die Zeichnungen anhand
von bevorzugten Ausführungsformen als Beispiel beschrieben.
-
In
den Zeichnungen zeigen
-
1 eine
schematische Längsschnittansicht einer Transportspülmaschine
nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung; und
-
2 eine
schematische Längsschnittansicht einer Transportspülmaschine
nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
-
1 zeigt
eine Transportspülmaschine 1 mit einer Transportvorrichtung 2 zum
Transportieren von in den Zeichnungen nicht dargestelltem Spülgut in
einer Transportrichtung 3 durch die Transportspülmaschine 1.
Als Transportvorrichtung 2 kommt beispielsweise ein Transportband
in Frage, welches bevorzugt als mehrgliedriges Kunststofftransportband ausgebildet
ist und durch einen in 1 nicht dargestellten vorzugsweise
elektrischen Antrieb kontinuierlich angetrieben wird, so dass das
auf das Transportband 2 aufgebrachte Spülgut durch
die verschiedenen Behandlungszonen 6, 7, 8, 9, 10 und 26 der Transportspülmaschine 1 gemäß der
Darstellung in 1 gefördert wird. Üblicherweise
wird das in Transportrichtung 3 transportierte Spülgut
im Bereich des Einlaufes 4 auf die Transportvorrichtung
bzw. das Transportband 2 aufgebracht. Entsprechend der durch
den Pfeil angedeuteten Transportrichtung 3 wird dann das
Spülgut vom Einlauf 4 in einen Einlauftunnel 5 transportiert.
-
Die
Transportspülmaschine 1 gemäß der ersten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist wenigstens
eine Waschzone, beispielsweise wie in 1 dargestellt, eine
Vorwaschzone 6, sowie eine erste Hauptwaschzone 7 und
eine zweite Hauptwaschzone 8, welche in der Transportrichtung 3 gesehen
nach der Vorwaschzone 6 angeordnet sind, auf.
-
In
Transportrichtung 3 gesehen nach der wenigstens einen Waschzone 6, 7, 8 ist
bei der in 1 dargestellten Transportspülmaschine 1 eine
Nachwaschzone 9 und eine der Nachwaschzone 9 nachgeschaltete
Klarspülzone 10 angeordnet.
-
In
der Darstellung gemäß 1 ist die Transportvorrichtung 2 als
umlaufendes Transportband dargestellt. Als Transportvorrichtung 2 sind
allerdings auch Transportkörbe denkbar, in welchen das
nicht explizit dargestellte Spülgut eingesetzt wird, und
welche auf die Oberseite des Transportbandes aufgesetzt werden.
-
In
Transportrichtung 3 gesehen läuft das entweder
unmittelbar auf dem Transportband 2 aufgenommene Spülgut
oder durch Körbe gehaltene Spülgut in der Transportrichtung 3 durch
den Einlauftunnel 5, die sich daran anschließende
Vorwaschzone 6, die erste Hauptwaschzone 7, die
zweite Hauptwaschzone 8, die Nachwaschzone 9,
die Klarspülzone 10, eine Trocknungszone 26 in
eine Auslaufstrecke 25 ein.
-
Den
genannten Behandlungszonen 6, 7, 8, 9 und 10 der
Transportspülmaschine 1 sind jeweils Sprühdüsen 11, 12, 13, 14 und 15 zugeordnet, über welche
Flüssigkeit auf das Spülgut gesprüht
wird, das von der Transportvorrichtung 2 durch die jeweiligen
Behandlungszonen 6, 7, 8, 9,
und 10 transportiert wird. Jeder Behandlungszone 6, 7, 8, 9 und 10 ist ein
Tank 16, 18, 20 und 22 zugeordnet,
in welchem versprühte Flüssigkeit aufgenommen
wird, und/oder in welchem Flüssigkeit für die
Sprühdüsen der betreffenden Zonen bereitgestellt
wird. Bei der in 1 dargestellten Transportspülmaschine 1 wird
Klarspülflüssigkeit in Form von Frischwasser,
welches rein oder mit weiteren Zusätzen, wie beispielsweise
Klarspüler, versetzt sein kann, über die oberhalb
und unterhalb des Transportbandes oder seitlich angeordnete Sprühdüsen 15 der
Klarspülzone 10 auf das in den Zeichnungen nicht
dargestellte Spülgut gesprüht.
-
Ein
Teil der versprühten Klarspülflüssigkeit wird über
ein Kaskadensystem entgegen der Transportrichtung 3 des
Spülguts von Zone zu Zone transportiert. Der restliche
Teil wird über ein Ventil 77 und eine Bypassleitung 88 direkt
in den Vorwaschtank 16 geleitet.
-
Die
versprühte Klarspülflüssigkeit wird in dem
Tank 20 (Nachwaschtank 20) der Nachwaschzone 9 aufgefangen,
von welchem sie über ein Pumpensystem zu den Sprühdüsen 14 (Nachwaschdüsen 14)
der Nachwaschzone 9 gefördert wird. In der Nachwaschzone 9 wird
Waschflüssigkeit von dem Spülgut abgespült.
Die hierbei anfallende Flüssigkeit fließt in den
Waschtank 18b der zweiten Hauptwaschzone 8, wird üblicherweise
mit einem Reiniger versehen und durch ein Pumpensystem über
die Düsen 13 (Waschdüsen 13)
der zweiten Hauptwaschzone 8 auf das Spülgut gesprüht.
Von dem Waschtank 18b der zweiten Hauptwaschzone 8 fließt
die Flüssigkeit in den Waschtank 18a der ersten
Hauptwaschzone 7. Von dort aus wird die Flüssigkeit über
ein weiteres Pumpensystem über die Waschdüsen 12 der ersten
Hauptwaschzone 7 erneut auf das Spülgut gesprüht.
Von dem Waschtank 18a der ersten Hauptwaschzone 7 fließt
anschließend die Flüssigkeit in den Vorwaschtank 16 der
Vorwaschzone 6. Die Flüssigkeit in dem Vorwaschtank 16 wird über
ein Pumpensystem über die Vorwaschdüsen 11 der
Vorwaschzone 6 auf das Spülgut gesprüht,
um grobe Verunreinigungen von dem Spülgut zu entfernen.
-
Die
einzelnen Spülsysteme der Behandlungszonen 6, 7, 8, 9 und 10 gewährleisten,
dass das Spülgut sowohl von der Oberseite als auch der
Unterseite abgespritzt wird.
-
Die
jeweiligen Zonen 6, 7, 8, 9 und 10 der Transportspülmaschine 1 können über
Trennvorhänge 37 voneinander getrennt sein. Bei
der in 1 dargestellten Ausführungsform ist auch
der Einlauftunnel 5 selber über einen Trennvorhang 37 von
dem Einlauf 4 getrennt. Durch das Vorsehen der Trennvorhänge 37 wird
ein Überspritzen von Waschflüssigkeit und Klarspülflüssigkeit
und der Austritt von Wrasen aus der Transportspülmaschine
verhindert.
-
An
die Klarspülzone 10 schließt sich in Transportrichtung 3 des
Spülguts die bereits erwähnte Trocknungszone 26 an.
In der Trocknungszone 26 wird das Spülgut mit
trockener und erwärmter Luft getrocknet, um die auf dem
Spülgut befindliche Feuchtigkeit abzublasen bzw. abzutrocknen.
Um den Feuchtigkeitsgehalt der Luft in einem für die Trocknung
günstigen Bereich zu halten, ist es beispielsweise denkbar, über
eine Öffnung, beispielsweise durch die Austrittsöffnung
für das Spülgut, Raumluft zuzuführen.
Die warme und angefeuchtete Luft wird beispielsweise mit Hilfe eines
Gebläses 31 über eine weitere Öffnung
aus der Trocknungszone 26 abgezogen. Dabei ist vorteilhaft,
wenn der Abluftstrom aus der Trocknungszone 26 eine Einrichtung
zur Wärmerückgewinnung 30 passiert, in
welcher ein Kondensator vorgesehen sein kann. Die Einrichtung zur
Wärmerückgewinnung 30 dient dazu, zumindest
einen Teil der in der Abluft enthaltenen Wärmeenergie zurückzugewinnen.
-
Bei
heutigen Band-/Korbtransportspülmaschinen wird das Spülgut
durch mehrere Behandlungszonen, wie beispielsweise Vorwaschzonen, Hauptwaschzonen,
Nachwaschzonen, Klarspülzonen und Trocknungszonen, befördert.
Wie bereits angedeutet, verlangen unterschiedliche Spülgutarten
in den Behandlungszonen der Transportspülmaschine unterschiedliche
Behandlungsparameter. Bei den derzeit bekannten Transportspülmaschinen
wird jedoch keine automatische Differenzierung der zu behandelnden
Spülgutarten vorgenommen, so dass die herkömmlichen
Systeme üblicherweise derart als Kompromiss ausgelegt werden,
dass sie mehr oder weniger effizient für mehrere Spülgutarten
verwendbar sind. Gerade bei der Behandlung des Spülguts
in der Trocknungszone führt dieser Ansatz dazu, dass in
der Regel zur Trocknung des Spülguts wesentlich mehr Energie
eingesetzt wird, als dies tatsächlich notwendig wäre.
-
Die
erfindungsgemäße Transportspülmaschine 1 – wie
sie beispielsweise in 1 dargestellt ist – ist
dadurch gekennzeichnet, dass eine Spülgutdetektorvorrichtung 34 vorgesehen
ist, welche dazu dient, die Art des in der Transportspülmaschine 1 zu behandelnden
Spülguts zu erfassen. Unter dem hierin verwendeten Begriff „Spülgutdetektorvorrichtung” ist
jedwede Detektionsvorrichtung zu verstehen, welche ausgelegt ist,
die Art des in der Transportspülmaschine zu behandelnden
Spülguts zu erfassen bzw. zu bestimmen. Denkbar hierbei
ist es insbesondere, dass die Spülgutdetektorvorrichtung 34 wenigstens eine
Detektoreinrichtung 35 aufweist, mit welcher die Größe,
die Formgebung und/oder das Material des in der Transportspülmaschine 1 zu
behandelnden Spülguts erfasst werden kann.
-
In
einer bevorzugten Realisierung der erfindungsgemäßen
Transportspülmaschine 1 weist die Spülgutdetektorvorrichtung 34 zumindest
eine vorzugsweise optisch, induktiv oder kapazitiv arbeitende Detektoreinrichtung
auf, so dass zur Identifizierung der Spülgutart die Größe,
die Formgebung und/oder das Material des Spülguts erfasst
werden können/kann. Als Detektoreinrichtung 35 kommen
aber auch andere Detektortypen in Frage, wie beispielsweise induktiv
arbeitende Näherungssensoren, Lichttaster, Lichtvorhänge,
Laserscanner, 3D-Laser, Kameras, Drehgeber, etc.
-
Die
Spülgutdetektorvorrichtung 34 ist vorzugsweise
am Einlauf 4 der Transportspülmaschine 1 angeordnet,
damit die Art des den einzelnen Behandlungszonen 6, 7, 8, 9, 10 und 26 der
Transportspülmaschine 1 zuzuführenden
Spülguts erfasst werden kann. Denkbar wäre es
selbstverständlich aber auch, die Spülgutdetektorvorrichtung 34 im
Inneren der Transportspülmaschine 1 anzuordnen.
Wesentlich ist, dass die Spülgutdetektorvorrichtung 34 zumindest
vor dem Einlauf in die Trocknungszone 26 angeordnet ist.
-
Bei
der Transportspülmaschine 1 gemäß der vorliegenden
Erfindung ist ferner eine in 1 schematisch
dargestellte Steuervorrichtung 36 vorgesehen. Die Steuervorrichtung 36 ist
ausgelegt, die unterschiedlichen ansteuerbaren Komponenten der Transportspülmaschine 1,
wie etwa die jeweiligen Pumpen und Ventile, nach Maßgabe
eines vorab festgelegten oder festlegbaren Programmablaufes anzusteuern,
um somit die Prozessparameter in den einzelnen Behandlungszonen 6, 7, 8, 9, 10 und 26 der
Transportspülmaschine 1 einstellen zu können.
-
Wie
dargestellt, ist die Steuervorrichtung 36 insbesondere über
eine geeignete Kommunikationsverbindung mit der Spülgutdetektorvorrichtung 34 verbunden,
um kontinuierlich oder zu vorgegebenen Zeiten bzw. Ereignissen die
von der Spülgutdetektorvorrichtung 34 erfasste
Art bzw. den erfassten Typ des der Transportspülmaschine 1 zugeführten
Spülguts abzufragen.
-
Die
Steuervorrichtung 36 ist ausgelegt, anhand der von der
Spülgutdetektorvorrichtung 34 erfassten Spülgutart
automatisch das zu behandelnde Spülgut zu erkennen. Vorzugsweise
kann die Steuervorrichtung 36 zumindest folgendes Spülgut
automatisch erkennen:
- – aus Porzellan
oder einem porzellanartigen Material gefertigte Teller;
- – aus Porzellan oder einem porzellanartigen Material,
Glas oder einem glasartigen Material gefertigte Tassen;
- – aus Porzellan oder einem porzellanartigen Material,
Glas oder einem glasartigen Material gefertigte Schalen;
- – aus einem Kunststoffmaterial gefertigte Tabletts oder
tablettartige Gegenstände;
- – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte
Behälter, insbesondere GN-Behälter;
- – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte
Töpfe;
- – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte
Pfannen;
- – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte
Bestecke oder Besteckteile; und
- – aus Glas oder einem glasartigen Material gefertigte
Trinkgläser.
-
Für
den Fall, dass die Steuervorrichtung 36 anhand der von
der Spülgutdetektorvorrichtung 34 erfassten Spülgutart
das Spülgut nicht erkennt, wird das betreffende Spülgut
als „sonstiges Spülgut” identifiziert.
-
Die
erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich nicht
nur durch die automatische Identifikation bzw. Erkennung des zu
behandelnden Spülguts aus, sondern auch durch die zusätzliche
Funktionalität der Steuervorrichtung 36, wonach
diese ausgelegt ist, automatisch in Abhängigkeit von der
erfassten Spülgutart ein vorab festgelegtes oder festlegbares
Behandlungsprogramm in der Trocknungszone 26 auszuwählen
und die Prozessparameter des ausgewählten Behandlungsprogramms durch
eine entsprechende Ansteuerung einer in 1 nicht
dargestellten Trocknersteuerung einzustellen.
-
Hierzu
ist es denkbar, dass die Steuervorrichtung 36 beispielsweise über
eine in 1 nicht explizit dargestellte
Speichereinrichtung verfügt, auf welche die Steuervorrichtung 36 zugreifen
kann, und in welcher für die einzelnen in Frage kommenden Spülgutarten
optimal angepasste Behandlungsprogramme bzw. entsprechende Prozessparameter
für den Betrieb der Trocknungszone 26 abgelegt
sind.
-
Dabei
liegt der Erfindung die Erkenntnis zugrunde, dass bei herkömmlichen
Transportspülmaschinen in der Trocknungszone häufig
eine Überbehandlung des Spülguts stattfindet.
Oftmals genügt für ein hinreichendes Trocknungsergebnis
bereits eine geringere pro Zeiteinheit in der Trocknungszone zirkulierende
Volumenstrommenge an Trocknungsluft und/oder eine geringere Temperatur
der Trocknungsluft.
-
Insbesondere
wurde es vorliegend erkannt, dass beispielsweise aus Porzellan oder
einem porzellanartigen Material gefertigtes Spülgut durchaus auch
mit einer im Vergleich zu der Temperatur des üblicherweise
in der Trocknungszone zum Trocknen des Spülguts verwendeten
Luftstromes kälteren Luft und mit relativ geringeren Luftgeschwindigkeiten
wirkungsvoll getrocknet werden kann. Hierbei wird die Erkenntnis
ausgenutzt, dass Porzellan oder ein porzellanartiges Material aufgrund
seiner physikalischen Eigenschaften (Verhältnis von Materialdichte,
spezifischer Wärmekapazität und Wärmeleitfähigkeit)
im Vergleich zu anderen Spülgutmaterialen, insbesondere
einem Kunststoffmaterial und einem Metall, einen hohen Eigentrockeneffekt
aufweist.
-
Demnach
kann zur Trocknung von porzellanartigem Spülgut das Phänomen
ausgenutzt werden, dass die zur Verdampfungstrocknung benötigte
Energie zu einem Großteil aus der während des
Reinigens in der Regel mit heißer Reinigungslösung
gespeicherten Energie kommt und in der Trocknungszone 26 nicht
zusätzlich durch heiße Luft erzeugt werden muss.
-
Andererseits
wurde erkannt, dass zum Erzielen von guten Trocknungsergebnissen
bei Spülgut aus einem Kunststoffmaterial, insbesondere
bei Tabletts oder tablettartigen Gegenständen aus einem Kunststoffmaterial,
im Vergleich zu einem aus Porzellan oder einem porzellanartigen
Material gebildeten Spülgut höhere Trocknungslufttemperaturen
und Trocknungsluftgeschwindigkeiten benötigt werden. Dies
ist damit begründet, dass bei Spülgut aus einem Kunststoffmaterial
die Wärmeenergie nicht hinreichend schnell aufgenommen
werden kann, da derartige Kunststoffmaterialien in bekannter Weise
gute Wärmeisolatoren sind.
-
Des
weiteren wurde erkannt, dass Spülgut aus Metall, insbesondere
aus Edelstahl im Vergleich zu Spülgut aus Porzellan oder
einem porzellanartigen Material ebenso höhere Trocknungslufttemperaturen
und Trocknungsluftgeschwindigkeiten benötigen, da sich
das Material einer derartigen Spülgutart durch eine hohe
Wärmeleitfähigkeit und eine geringe Wärmekapazität
auszeichnet und somit ein relativ schlechtes Eigentrockenverhalten
an den Tag legt.
-
Durch
das Vorsehen der Steuervorrichtung 36 bei der Transportspülmaschine 1 gemäß der
vorliegenden Erfindung wird das unterschiedlichen Eigentrockenverhalten
der zu behandelnden Spülgutarten berücksichtigt.
Im Einzelnen ist dabei vorgesehen, dass die Steuervorrichtung 36 in
Abhängigkeit von der zuvor erfassten Spülgutart
ein im Hinblick auf die Spülgutart optimales Behandlungsprogramm
in der Trocknungszone 26 auswählt und die Prozessparameter
des ausgewählten Behandlungsprogramms einstellt. Dies gilt
im Hinblick auf die Temperatur des in der Trocknungszone 26 zum
Trocknen des Spülguts verwendeten Luftstromes und/oder
im Hinblick auf die pro Zeiteinheit in der Trocknungszone zirkulierende
Volumenstrommenge des zum Trocknen des Spülguts verwendeten
Luftstromes.
-
Demnach
ist bei der in 1 dargestellten bevorzugten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Transportspülmaschine 1 die Steuervorrichtung 36 mit
einer Trocknersteuerung des Trocknergebläses 27 signaltechnisch
verbunden, um durch eine geeignete Ansteuerung des Trocknergebläses 27 die Temperatur
und/oder die Strömungsgeschwindigkeit des zum Trocknen
des Spülguts in der Trocknungszone 26 verwendeten
Luftstromes im Hinblick auf die für die zu behandelnde
Spülgutart optimalen Prozessparameter einzustellen. Selbstverständlich
ist es auch denkbar, dass mit Hilfe der Steuervorrichtung 36 die über
die Öffnung bewirkte Luftzufuhr in die Trocknungszone 26 geregelt
wird, um in der Trocknungszone 26 die im Hinblick auf die
zu behandelnde Spülgutart optimalen Prozessparameter einzustellen.
-
Ebenfalls
ist es denkbar, dass in der Trocknungszone 26 geeignete
(in 1 nicht gezeigte) Sensoren, insbesondere Temperatursensoren und/oder
Luftstromsensoren, angeordnet sind, um die tatsächlichen
in der Trocknungszone 26 herrschenden Prozessparameter
zu erfassen. Diese in der Trocknungszone 26 tatsächlich
herrschenden Prozessparameter sind beispielsweise über
eine geeignete Kommunikationsverbindung zu der Steuervorrichtung 36 zu übertragen,
damit die Steuervorrichtung 36 die erfassten Prozessparameter
mit den vorgegebenen Prozessparametern vergleichen und eine geeignete
Regelung durchführen kann.
-
Die
von der Steuervorrichtung 36 im Hinblick auf die zu behandelnde
Spülgutart auswählbaren Behandlungsprogramme sind
vorzugsweise in der bereits erwähnten und zur Steuervorrichtung 36 gehörenden
Speichereinrichtung abgelegt. Hierbei kann es sich um vorab festgelegte
Behandlungsprogramme handeln. Denkbar ist es selbstverständlich
aber auch, dass die in dieser Speichereinrichtung abgelegten Behandlungsprogramme
durch den Betreiber der Transportspülmaschine 1 festgelegt
werden bzw. festlegbar sind.
-
Bei
der Auswahl eines optimalen Behandlungsprogramms, und insbesondere
bei der Auswahl einer optimalen Trocknungstemperatur und/oder einer
optimalen Luftstromgeschwindigkeit in der Trocknungszone 26,
spielt – wie bereits erwähnt – in erster Linie
das Material und somit das Eigentrockenverhalten des zu behandelnden
Spülguts eine entscheidende Rolle. Es wurde erkannt, dass
auch die Formgebung des zu behandelnden (zu trocknenden) Spülguts
einen Einfluss auf das Trocknungsverhalten hat. So zeigt sich, dass
aus Glas oder einem glasartigen Material gefertigte Trinkgläser,
die aufgrund ihres Materiales ein relativ gutes Eigentrockenverhalten
an den Tag legen, wegen ihrer Formgebung und insbesondere aufgrund
ihrer Becherform in der Trocknungszone 26 der Transportspülmaschine 1 im
Vergleich zu einer aus Porzellan oder einem porzellanartigen Material
gebildeten Spülgutart, insbesondere im Vergleich zu Tellern,
Tassen und Schalen, eine höhere Luftstromtemperatur benötigen,
um in der Trocknungszone 26 wirkungsvoll getrocknet werden zu
können.
-
Um
diese unterschiedlichen Aspekte bei der Auswahl der in der Trocknungszone 26 anzuwendenden
optimalen Programmparameter berücksichtigen zu können,
ist die bei der erfindungsgemäßen Transportspülmaschine 1 zum
Einsatz kommende Steuervorrichtung 26 weiterhin vorzugsweise
dahingehend ausgelegt, jeder einzelnen mit Hilfe der Spülgutdetektorvorrichtung 34 erfassten
Spülgutart eine vorab festgelegte Spülgutgruppe
zuzuordnen. Jeder Spülgutgruppe ist ein festgelegtes Behandlungsprogramm
zugeordnet, nach welchem die einer bestimmten Spülgutgruppe
zugeordneten Spülgutarten in der Trocknungszone 26 behandelt
werden.
-
Um
demnach bei der Auswahl der für die Trocknung optimalen
Prozessparameter die Formgebung des zu behandelnden Spülguts
einerseits und das Material des zu behandelnden Spülguts
andererseits berücksichtigen zu können, werden
mit der bei einer bevorzugten Realisierung der erfindungsgemäßen
Transportspülmaschine 1 zum Einsatz kommenden
Steuervorrichtung 36 folgende Zuordnungen durchgeführt:
- – aus Porzellan und einem porzellanartigen
Material gefertigte Teller, aus Porzellan, einem porzellanartigen
Material, Glas oder einem glasartigen Material gefertigte Tassen
und Schalen und sonstiges Spülgut werden einer ersten Spülgutgruppe zugeordnet;
- – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte
Behälter, insbesondere GN-Behälter, Töpfe
und Pfannen werden einer zweiten Spülgruppe zugeordnet;
- – aus einem Kunststoffmaterial gefertigte Tabletts und
tablettartige Gegenstände werden einer dritten Spülgutgruppe
zugeordnet;
- – aus Glas und einem glasartigen Material gefertigte
Trinkgläser werden einer vierten Spülgutgruppe
zugeordnet; und
- – aus einem Metall, insbesondere aus Edelstahl gefertigte
Bestecke und Besteckteile werden einer fünften Spülgutgruppe
zugeordnet.
-
Eine
wirkungsvolle Trocknung in der Trocknungszone 26 bei gleichzeitig
reduziertem Energiebedarf wird erreicht, wenn für die Trocknung
einer der ersten Spülgutgruppe zugeordneten Spülgutart
in der Trocknungszone 26 eine verhältnismäßig
geringe Luftstromtemperatur von beispielsweise geringer als 55°C,
und ein mittlerer Volumenstrom von beispielsweise kleiner als 2500
m3/h gewählt werden. Für Spülgutarten,
die der dritten Spülgutgruppe zugeordnet sind, sind als
optimale Prozessparameter in der Trocknungszone 26 die
Temperatur des Luftstromes auf einen erhöhten Wert von
beispielsweise größer als 65°C, und der
Volumenstrom auf einen erhöhten Wert von beispielsweise
größer als 2500 m3/h einzustellen.
Für eine wirkungsvolle Trocknung von Spülgutarten,
die der zweiten oder der fünften Spülgutgruppe
zugeordnet sind, sind eine mittlere Luftstromtemperatur von beispielsweise
55°C bis 65°C und ein relativ hoher Volumenstrom
von beispielsweise größer als 2500 m3/h
einzustellen. Eine in die vierte Spülgutgruppe eingeordnete
Spülgutart ist vorzugsweise bei einer mittleren Luftstromtemperatur
von beispielsweise 55°C bis 65°C und bei einem
mittleren Volumenstrom von beispielsweise kleiner als 2500 m3/h zu trocknen.
-
Bei
den vorstehend genannten Werten handelt es sich um beispielhafte
Angaben, die nicht als Einschränkung anzusehen sind.
-
Optional
ist es ferner denkbar, dass die bei der erfindungsgemäßen
Transportspülmaschine 1 zum Einsatz kommende Steuervorrichtung 36 nicht nur
dahingehend ausgelegt ist, automatisch in Abhängigkeit
von der ermittelten Spülgutart die für die Trocknungszone 26 der
Transportspülmaschine 1 geltenden Prozessparameter
einzustellen, sondern auch automatisch in Abhängigkeit
von der ermittelten Spülgutart eine vorab festgelegte oder
festlegbare Trocknungszeit des Spülguts der ermittelten
Spülgutart in der Trocknungszone 26 auszuwählen
und einzuregeln. Die Trocknungszeit lässt sich beispielsweise
durch eine geeignete Wahl der Transportgeschwindigkeit des zu behandelnden
Spülguts einstellen. Hierzu ist die Steuervorrichtung 36 mit
dem in 1 nicht dargestellten elektrischen Antrieb der Transportvorrichtung 2 über
eine entsprechende Signalleitung verbunden, damit eine geeignete
Ansteuerung des Transportband-Antriebes erzielbar ist.
-
Die
erfindungsgemäße Lösung gestattet ein automatisches
Erkennen der zu behandelnden Spülgutart sowie ein automatisches
Einstellen von an die Spülgutart optimal angepassten Programmparametern
in der Trocknungszone. Dabei ist vorgesehen, dass die Steuervorrichtung
die im Hinblick auf die Spülgutart optimalen Prozessparameter
wahlweise automatisch auswählt und entsprechend festlegt,
um dem Benutzer der Transportspülmaschine grundsätzlich
die Möglichkeit einzuräumen, die in der Trocknungszone
der Transportspülmaschine geltenden Prozessparameter manuell
einstellen bzw. verändern zu können.
-
In 2 ist
in einer schematischen Seitenansicht eine zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Transportspülmaschine
dargestellt. Die Transportspülmaschine 1 gemäß 2 unterscheidet
sich von der zuvor unter Bezugnahme auf 1 beschriebenen
Ausführungsform dadurch, dass bei der zweiten Ausführungsform
lediglich eine Hauptwaschzone vorgesehen ist. Der übrige
Aufbau der Transportspülmaschine 1 gemäß 2 ist
mit dem Aufbau der in 1 dargestellten Transportspülmaschine
identisch, so dass hierzu auf die Beschreibung zur 1 verwiesen
werden kann.
-
Die
Erfindung ist nicht auf die in den Zeichnungen beispielhaft gezeigten
Ausführungsformen der 1 und 2 beschränkt.
Die Erfindung ergibt sich vielmehr aus einer fachmännischen
Gesamtbetrachtung der Patentansprüche und der Beschreibung
der beispielhaften Ausführungsformen.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 6530996
B2 [0005]
- - DE 19608030 C1 [0006]
- - DE 102005021101 A1 [0007]