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DE102008003157A1 - Vorrichtung zum Auslagern von Stückgütern, insbesondere von Arzneimittelpackungen und Verfahren zum Betrieb einer solchen Vorrichtung - Google Patents

Vorrichtung zum Auslagern von Stückgütern, insbesondere von Arzneimittelpackungen und Verfahren zum Betrieb einer solchen Vorrichtung Download PDF

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Abstract

Eine Vorrichtung zum Auslagern von Stückgütern, insbesondere von Arzneimittelpackungen, weist mindestens ein Regal mit Lagerplätzen zur Lagerung der Stückgüter und mindestens eine Handhabungsvorrichtung zum Ausschieben von zumindest einem Stückgut auf, wobei die Stückgüter in dem Regal in Ausschieberichtung in zumindest einer Reihe hintereinander angeordnet sind. Erfindungsgemäß fixiert die Handhabungsvorrichtung das erste nicht auszulagernde Stückgut und schiebt die auszulagernden Stückgüter durch eine Bewegung in Ausschieberichtung aus.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum automatisierten Auslagern von Stückgütern, insbesondere von Arzneimittelpackungen sowie ein Verfahren zum Betrieb einer solchen Vorrichtung.
  • Eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ist beispielsweise in der DE 195 09 951 C2 offenbart. Diese Vorrichtung, die insbesondere zur automatischen, unsortierten Lagerung von kleinteiligen, quaderförmigen Packungen wie Arzneimittelpackungen vorgesehen ist, weist eine Übergabevorrichtung in Form eines Endlos-Förderers auf, der sich innerhalb eines Regals zwischen zwei Regalböden erstreckt und die einzulagernden Gegenstände von einer Aufgabestation bis in den Arbeitsbereich eines Regalbediengeräts führt. Der Endlos-Förderer, der insbesondere als Förderband ausgebildet ist, führt dabei von der Schmalseite der Regalanlage, an der eine Aufgabestation für die Packungen angeordnet ist, in den mit zahlreichen übereinander angeordneten Regalböden versehenen Regalbereich hinein. Die neu einzulagernden Gegenstände werden vor der Aufnahme durch das Regalbediengerät mittels eines Barcode-Scanners identifiziert und hinsichtlich ihrer Abmessungen vermessen, so daß ein geeigneter Lagerplatz von einer Rechnersteuerung der Lagervorrichtung gefunden werden kann. Sowohl die Identifizierung als auch die Vermessung der Gegenstände kann in an sich bekannter Weise vollständig maschinell ausgeführt werden. Zur Verminderung des Anlagenaufwands ist es jedoch vielfach üblich, die Identifizierung im Rahmen eines Handhabungsvorgangs von einer Bedienperson vornehmen zu lassen, die den Barcode des Gegenstands an einem entsprechenden Lesegerät vorbeiführt und dann den Gegenstand auf den Endlos-Förderer auflegt. Nach Beendigung des Auflegens neu einzulagernder Gegenstände oder nach Erreichen einer vollständigen Belegung des Endlos-Förderers, auf dem die Gegenstände einzeln nebeneinander im Abstand aufgelegt sind, werden die Gegenstände nacheinander durch das Regalbediengerät aufgenommen und auf einen freien Lagerplatz eines der Regalböden eingelagert. Die Positionen, an denen die einzelnen Gegenstände auf dem Endlos-Förderer liegen, werden in der Rechnersteuerung für den gezielten Zugriff des Regalbediengeräts gespeichert. Das Regalbediengerät weist weiterhin eine Saugvorrichtung auf, mittels der die ein- beziehungsweise auszulagernde Arzneimittelpackung auf den Regalboden geschoben beziehungsweise von diesem gezogen werden kann auf. Weiterhin sind zwei seitliche Führungsbacken vorgesehen, die für eine exakt rechtwinklige Ausrichtung der Verpackungen sorgen.
  • Derartige Vorrichtungen zur automatisierten Ein- und Auslagerung von Stückgütern, die auch Kommissioniervorrichtungen genannt werden, haben sich insbesondere auf grund der Geschwindigkeit mit der diese ein Ein- und Auslagern von Stückgütern ermöglichen und zudem aufgrund des guten Verhältnisses von Lagerraum zu lagerbarem Stückgütervolumen bewährt.
  • Die bei der Vorrichtung der DE 195 09 951 C2 vorgesehene Saugvorrichtung ist jedoch lediglich für die Auslagerung einer einzelnen Verpackung geeignet; eine gleichzeitige Auslagerung mehrerer Stückgüter ist damit nicht möglich.
  • Es sind weiterhin Kommissioniervorrichtungen bekannt, bei denen ein Auslagern von mehreren Stückgütern, insbesondere von Packungen wie Arzneimittelpackungen gleichzeitig vorgesehen ist. Insbesondere kann eine solche Auslagerungstechnik vorgesehen sein, wenn gleiche Stückgüter in Reihen hintereinander gelagert werden. In diesem Fall kann vorgesehen sein, die benötigten Packungen, durch in die Regale integrierte Transportmittel auszuschieben oder die Regalböden geneigt anzuordnen, so daß die Packungen in Folge der Schwerkraftwirkung aus den Regalen fallen; ein ungewolltes Herausfallen wird dabei durch eine Sperrvorrichtung am Regalrand verhindert. Eine Kommissioniervorrichtung mit geneigten Regalböden ist beispielsweise in der DE 196 35 396 C2 offenbart.
  • Das Ausschieben der Packungen mittels der Transportmittel muß vorsichtig und folglich langsam erfolgen, um zu verhindern, daß die erste der nicht für ein Auslagern vorgesehenen Packungen nicht aufgrund der Trägheit ihrer Bewegung aus dem Regal rutscht. Durch die langsame Ausschiebebewegung verlangsamt sich jedoch der Auslagerungsprozeß. Integrierte Transportmittel sind zudem teuer, da in der Regel jede Packungsreihe in einem Regal eigene, unabhängig ansteuerbare Transportmittel umfassen muß. Geneigte Regalböden lassen sich dagegen nicht ohne weiteres Befüllen; außerdem bewegen sich die nachrutschenden Packungen einer Reihe bei einer großen Neigung mit großem Schwung an das Kanalende; bei einer zu geringen Steigung, möglicherweise in Verbindung mit einer statischen Aufladung, erfolgt dagegen möglicherweise gar kein Nachrutschen.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung weiterzuentwickeln, so daß diese zumindest einen der mit den Vorrichtungen aus dem Stand der Technik verbundenen Nachteile nicht oder lediglich in verringerter Form aufweist. Insbesondere soll die Vorrichtung ein sicheres Auslagern der Stückgüter ermöglichen und sich durch eine einfache konstruktive Ausgestaltung auszeichnen. Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein entsprechendes Verfahren für den Betrieb einer solchen Vorrichtung anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der jeweiligen abhängigen Patentansprüche.
  • Der Kern der Erfindung sieht vor, bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung zum Auslagern von Stückgütern, das Ausschieben der benötigten Stückgüter dadurch durchzuführen, daß eine Handhabungsvorrichtung, die zum Ausschieben von zumindest einem Stückgut vorgesehen ist, das erste in dem jeweiligen Auslagerprozeß nicht benötigte Stückgut in einer Reihe von hintereinander angeordneten Stückgüter zu fixieren, und durch eine Bewegung dieses Stückguts das davor angeordnete Stückgut (eines oder mehrere), das für das Auslagern bestimmt ist, auszuschieben, daß heißt von einem Regalboden eines Regals der Vorrichtung herunterzuschieben; das Stückgut kann dann beispielsweise auf ein Transportband fallen und zu einer Ausgabestation transportiert werden.
  • Durch eine Fixierung des ersten nicht auszulagernden Stückguts durch die Handhabungsvorrichtung kann sichergestellt werden, daß dieses sicher am Rand des Regalbretts zum Liegen kommt und nicht aufgrund der Trägheitskraft weiterrutscht, wodurch dieses ungewollt ebenfalls ausgelagert würde.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Auslagern von Stückgütern und insbesondere von Arzneimittelpackungen weist somit zumindest ein Regal mit Lagerplätzen zur Lagerung der Stückgüter und eine Handhabungsvorrichtung für das Ausschieben der Stückgüter auf, wobei die Stückgüter in dem Regal in Ausschieberichtung in zumindest einer Reihe hintereinander angeordnet sind. Erfindungsgemäß fixiert die Handhabungsvorrichtung das erste nicht auszulagernde Stückgut und schiebt durch eine Bewegung in Ausschieberichtung die davor liegenden auszulagernden Stückgüter aus.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Betrieb einer solchen Vorrichtung sieht vor, daß mittels der Handhabungsvorrichtung das erste nicht auszulagernde Stückgut einer Reihe fixiert und durch eine Bewegung dieses Stückguts in Auslagerrichtung die auszulagernden Stückgüter ausgeschoben werden.
  • Erfindungsgemäß werden nicht nur Regale erfaßt, die eine Mehrzahl von übereinander angeordneten Regalböden mit Lagerplätzen aufweisen, sondern auch solche Ablagesysteme mit lediglich einer Ablageebene.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, die in einer oder mehreren Reihen angeordneten Stückgüter in durch Trennwände abgetrennten Lagerkanälen anzuordnen. Hierdurch kann eine Zwangsführung der Stückgüter beim Ausschieben erreicht und insbesondere verhindert werden, daß die auszu lagernden Stückgüter beim Ausschieben Stückgüter in benachbart angeordneten Reihen berühren und gegebenenfalls verschieben, wodurch deren zukünftige Auslagerung erschwert werden könnte.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Handhabungsvorrichtung als Greifvorrichtung ausgebildet, die die Stückgüter kraft- und/oder formschlüssig fixiert.
  • Insbesondere kann die Greifvorrichtung als Backengreifer ausgebildet sein, der das zu fixierende Stückgut zwischen zwei oder mehr zueinander verfahrbaren Greifbacken klemmend fixiert. Weiterhin kann die Handhabungsvorrichtung ein Fixierelement in Form eines Sauggreifers aufweisen, der das Stückgut durch die Erzeugung eines Unterdrucks kraftschlüssig fixiert. Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Sauggreifer mit einem Backengreifer zu kombinieren, wie es beispielsweise bei der aus der DE 195 09 951 A1 bekannten Vorrichtung verwirklicht ist.
  • In einer weiterhin bevorzugten Ausgestaltung sind die Lagerplätze für eine durch die Schwerkraft begründete Unterstützung der Ausschiebebewegung geneigt ausgebildet. Die Neigung kann so groß gewählt werden, daß die daraus resultierende Hangabtriebskraft im wesentlichen der Haftreibung zwischen den Stückgütern und der Oberfläche der Lagerplätze entspricht oder diese sogar übersteigt. Dadurch kann zum Beispiel erreicht werden, daß die in Ausschieberichtung hinter dem durch die Handhabungsvorrichtung fixierten Stückgut angeordneten Stückgüter selbsttätig der Ausschiebebewegung folgen, so daß eine Lücke zwischen den auf den Lagerplätzen verbleibenden Stückgütern vermieden werden kann.
  • Insbesondere bei stark geneigten Lagerplätzen können weiterhin eine oder mehrere Sperrvorrichtungen vorgesehen sein, die ein ungewolltes Herausrutschen der sich in den Lagerplätzen befindlichen Stückgüter vermeiden. Für ein Ausschieben der auszulagernden Stückgüter sollte(n) das/die Sperrvorrichtung(en) deaktivierbar sein.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann selbstverständlich auch zum Ein- und Auslagern von Stückgütern vorgesehen sein. In diesem Fall kann es sich bei der Handhabungsvorrichtung auch um ein Regalbediengerät handeln, das sowohl ein Ein- als auch Auslagern der Stückgüter ermöglicht. Weiterhin kann eine solche (Kommissionier-)Vorrichtung auch einen Bereitstellungsplatz, auf dem die Stückgüter für die (Ein- oder)Auslagerung bereitgestellt werden, eine Scanvorrichtung, mittels der die einzelnen Stückgüter beispielsweise anhand eines Strichcodes oder eines Speicherchips identifiziert werden, eine Vermessungsvorrichtung, zur Bestimmung der Abmessungen der Stückgüter, damit diese gegebenenfalls in Größen sortiert eingelagert werden können, ein Transportmittel, insbesondere ein Transportband für einen Transport der Stückgüter zwischen dem Bereitstellungsplatz und dem Arbeitsbereich des Regalbediengeräts, und/oder einen Puffer für eine Zwischenlagerung der Stückgüter vor der Einlagerung, der auch in das Transportmittel bzw. -band integriert sein kann, aufweisen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels des näheren erläutert.
  • In der einzigen Zeichnung ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Handhabungsvorrichtung 2 dargestellt, die einen Greifer 4 aufweist, um ein Stückgut 6 zu fassen. Das Stückgut 6 ist in einem Kanal 8 angeordnet. Die Kanäle 8 sind in Regalen 10 durch Trennwände 12 definiert. Die Kanäle 8 weisen endseitig eine Sperre 14 auf. Der Greifer 4 der Handhabungsvorrichtung 2 greift beim Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein ausgewähltes Stückgut 6 und verschiebt mit diesem die davorliegenden Stückgüter gegen den Widerstand der Sperre 14, bis dieses die Sperre 14 überwindet und auf ein Förderband 16 fällt.
  • So läßt sich erfindungsgemäß auf einfache Weise eine gewünschte Zahl von Stückgütern 6 auslagern.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19509951 C2 [0002, 0004]
    • - DE 19635396 C2 [0005]
    • - DE 19509951 A1 [0016]

Claims (6)

  1. Vorrichtung zum Auslagern von Stückgütern, insbesondere von Arzneimittelpackungen, mit mindestens einem Regal mit Lagerplätzen zur Lagerung der Stückgüter (6) und mit mindestens einer Handhabungsvorrichtung (2) zum Ausschieben von zumindest einem Stückgut 6, wobei die Stückgüter in dem Regal (10) in zumindest einer Reihe in Ausschieberichtung hintereinander angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabungsvorrichtung das erste nicht auszulagernde Stückgut fixiert und durch eine Bewegung in Ausschieberichtung die auszulagernden Stückgüter ausschiebt.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stückgüter in durch Trennwände (12) abgetrennten Lagerkanälen (8) angeordnet sind.
  3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabungsvorrichtung (2) als Greifvorrichtung ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Greifvorrichtung als Backengreifer ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerplätze zur Unterstützung der Ausschiebebewegung geneigt ausgebildet sind.
  6. Verfahren zum Betrieb einer Vorrichtung, die zumindest ein Regal mit Lagerplätzen zur Lagerung der Stückgüter und mindestens eine Handhabungsvorrichtung zum Ausschieben von zumindest einem Stückgut aufweist, wobei die Stückgüter in dem Regal in Ausschieberichtung in zumindest einer Reihe hintereinander angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der Handhabungsvorrichtung 2 das erste nicht auszulagernde Stückgut einer Reihe fixiert und durch eine Bewegung dieses Stückguts in Auslagerrichtung die auszulagernden Stückgüter ausgeschoben werden.
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