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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum automatisierten Auslagern
von Stückgütern, insbesondere von Arzneimittelpackungen
sowie ein Verfahren zum Betrieb einer solchen Vorrichtung.
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Eine
Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1 ist beispielsweise in der
DE 195 09 951 C2 offenbart. Diese Vorrichtung,
die insbesondere zur automatischen, unsortierten Lagerung von kleinteiligen,
quaderförmigen Packungen wie Arzneimittelpackungen vorgesehen
ist, weist eine Übergabevorrichtung in Form eines Endlos-Förderers
auf, der sich innerhalb eines Regals zwischen zwei Regalböden
erstreckt und die einzulagernden Gegenstände von einer
Aufgabestation bis in den Arbeitsbereich eines Regalbediengeräts
führt. Der Endlos-Förderer, der insbesondere als
Förderband ausgebildet ist, führt dabei von der
Schmalseite der Regalanlage, an der eine Aufgabestation für
die Packungen angeordnet ist, in den mit zahlreichen übereinander
angeordneten Regalböden versehenen Regalbereich hinein.
Die neu einzulagernden Gegenstände werden vor der Aufnahme
durch das Regalbediengerät mittels eines Barcode-Scanners
identifiziert und hinsichtlich ihrer Abmessungen vermessen, so daß ein
geeigneter Lagerplatz von einer Rechnersteuerung der Lagervorrichtung
gefunden werden kann. Sowohl die Identifizierung als auch die Vermessung
der Gegenstände kann in an sich bekannter Weise vollständig
maschinell ausgeführt werden. Zur Verminderung des Anlagenaufwands
ist es jedoch vielfach üblich, die Identifizierung im Rahmen
eines Handhabungsvorgangs von einer Bedienperson vornehmen zu lassen,
die den Barcode des Gegenstands an einem entsprechenden Lesegerät
vorbeiführt und dann den Gegenstand auf den Endlos-Förderer
auflegt. Nach Beendigung des Auflegens neu einzulagernder Gegenstände
oder nach Erreichen einer vollständigen Belegung des Endlos-Förderers, auf
dem die Gegenstände einzeln nebeneinander im Abstand aufgelegt
sind, werden die Gegenstände nacheinander durch das Regalbediengerät
aufgenommen und auf einen freien Lagerplatz eines der Regalböden
eingelagert. Die Positionen, an denen die einzelnen Gegenstände
auf dem Endlos-Förderer liegen, werden in der Rechnersteuerung
für den gezielten Zugriff des Regalbediengeräts
gespeichert. Das Regalbediengerät weist weiterhin eine
Saugvorrichtung auf, mittels der die ein- beziehungsweise auszulagernde
Arzneimittelpackung auf den Regalboden geschoben beziehungsweise
von diesem gezogen werden kann auf. Weiterhin sind zwei seitliche Führungsbacken
vorgesehen, die für eine exakt rechtwinklige Ausrichtung
der Verpackungen sorgen.
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Derartige
Vorrichtungen zur automatisierten Ein- und Auslagerung von Stückgütern,
die auch Kommissioniervorrichtungen genannt werden, haben sich insbesondere
auf grund der Geschwindigkeit mit der diese ein Ein- und Auslagern
von Stückgütern ermöglichen und zudem
aufgrund des guten Verhältnisses von Lagerraum zu lagerbarem
Stückgütervolumen bewährt.
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Die
bei der Vorrichtung der
DE
195 09 951 C2 vorgesehene Saugvorrichtung ist jedoch lediglich für
die Auslagerung einer einzelnen Verpackung geeignet; eine gleichzeitige
Auslagerung mehrerer Stückgüter ist damit nicht
möglich.
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Es
sind weiterhin Kommissioniervorrichtungen bekannt, bei denen ein
Auslagern von mehreren Stückgütern, insbesondere
von Packungen wie Arzneimittelpackungen gleichzeitig vorgesehen
ist. Insbesondere kann eine solche Auslagerungstechnik vorgesehen
sein, wenn gleiche Stückgüter in Reihen hintereinander
gelagert werden. In diesem Fall kann vorgesehen sein, die benötigten
Packungen, durch in die Regale integrierte Transportmittel auszuschieben oder
die Regalböden geneigt anzuordnen, so daß die Packungen
in Folge der Schwerkraftwirkung aus den Regalen fallen; ein ungewolltes
Herausfallen wird dabei durch eine Sperrvorrichtung am Regalrand
verhindert. Eine Kommissioniervorrichtung mit geneigten Regalböden
ist beispielsweise in der
DE
196 35 396 C2 offenbart.
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Das
Ausschieben der Packungen mittels der Transportmittel muß vorsichtig
und folglich langsam erfolgen, um zu verhindern, daß die
erste der nicht für ein Auslagern vorgesehenen Packungen
nicht aufgrund der Trägheit ihrer Bewegung aus dem Regal rutscht.
Durch die langsame Ausschiebebewegung verlangsamt sich jedoch der
Auslagerungsprozeß. Integrierte Transportmittel sind zudem
teuer, da in der Regel jede Packungsreihe in einem Regal eigene,
unabhängig ansteuerbare Transportmittel umfassen muß.
Geneigte Regalböden lassen sich dagegen nicht ohne weiteres
Befüllen; außerdem bewegen sich die nachrutschenden
Packungen einer Reihe bei einer großen Neigung mit großem
Schwung an das Kanalende; bei einer zu geringen Steigung, möglicherweise
in Verbindung mit einer statischen Aufladung, erfolgt dagegen möglicherweise
gar kein Nachrutschen.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine gattungsgemäße Vorrichtung weiterzuentwickeln,
so daß diese zumindest einen der mit den Vorrichtungen aus
dem Stand der Technik verbundenen Nachteile nicht oder lediglich
in verringerter Form aufweist. Insbesondere soll die Vorrichtung
ein sicheres Auslagern der Stückgüter ermöglichen
und sich durch eine einfache konstruktive Ausgestaltung auszeichnen. Weiterhin
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein entsprechendes Verfahren
für den Betrieb einer solchen Vorrichtung anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird durch die Gegenstände der unabhängigen
Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der jeweiligen abhängigen Patentansprüche.
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Der
Kern der Erfindung sieht vor, bei einer gattungsgemäßen
Vorrichtung zum Auslagern von Stückgütern, das
Ausschieben der benötigten Stückgüter
dadurch durchzuführen, daß eine Handhabungsvorrichtung,
die zum Ausschieben von zumindest einem Stückgut vorgesehen
ist, das erste in dem jeweiligen Auslagerprozeß nicht benötigte
Stückgut in einer Reihe von hintereinander angeordneten Stückgüter
zu fixieren, und durch eine Bewegung dieses Stückguts das
davor angeordnete Stückgut (eines oder mehrere), das für
das Auslagern bestimmt ist, auszuschieben, daß heißt
von einem Regalboden eines Regals der Vorrichtung herunterzuschieben; das
Stückgut kann dann beispielsweise auf ein Transportband
fallen und zu einer Ausgabestation transportiert werden.
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Durch
eine Fixierung des ersten nicht auszulagernden Stückguts
durch die Handhabungsvorrichtung kann sichergestellt werden, daß dieses
sicher am Rand des Regalbretts zum Liegen kommt und nicht aufgrund
der Trägheitskraft weiterrutscht, wodurch dieses ungewollt
ebenfalls ausgelagert würde.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung zum Auslagern von
Stückgütern und insbesondere von Arzneimittelpackungen
weist somit zumindest ein Regal mit Lagerplätzen zur Lagerung
der Stückgüter und eine Handhabungsvorrichtung
für das Ausschieben der Stückgüter auf,
wobei die Stückgüter in dem Regal in Ausschieberichtung
in zumindest einer Reihe hintereinander angeordnet sind. Erfindungsgemäß fixiert
die Handhabungsvorrichtung das erste nicht auszulagernde Stückgut
und schiebt durch eine Bewegung in Ausschieberichtung die davor
liegenden auszulagernden Stückgüter aus.
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Ein
erfindungsgemäßes Verfahren zum Betrieb einer
solchen Vorrichtung sieht vor, daß mittels der Handhabungsvorrichtung
das erste nicht auszulagernde Stückgut einer Reihe fixiert
und durch eine Bewegung dieses Stückguts in Auslagerrichtung
die auszulagernden Stückgüter ausgeschoben werden.
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Erfindungsgemäß werden
nicht nur Regale erfaßt, die eine Mehrzahl von übereinander
angeordneten Regalböden mit Lagerplätzen aufweisen,
sondern auch solche Ablagesysteme mit lediglich einer Ablageebene.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, die in einer oder mehreren Reihen angeordneten Stückgüter
in durch Trennwände abgetrennten Lagerkanälen
anzuordnen. Hierdurch kann eine Zwangsführung der Stückgüter
beim Ausschieben erreicht und insbesondere verhindert werden, daß die
auszu lagernden Stückgüter beim Ausschieben Stückgüter
in benachbart angeordneten Reihen berühren und gegebenenfalls
verschieben, wodurch deren zukünftige Auslagerung erschwert
werden könnte.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Handhabungsvorrichtung
als Greifvorrichtung ausgebildet, die die Stückgüter
kraft- und/oder formschlüssig fixiert.
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Insbesondere
kann die Greifvorrichtung als Backengreifer ausgebildet sein, der
das zu fixierende Stückgut zwischen zwei oder mehr zueinander
verfahrbaren Greifbacken klemmend fixiert. Weiterhin kann die Handhabungsvorrichtung
ein Fixierelement in Form eines Sauggreifers aufweisen, der das Stückgut
durch die Erzeugung eines Unterdrucks kraftschlüssig fixiert.
Selbstverständlich ist es auch möglich, einen
Sauggreifer mit einem Backengreifer zu kombinieren, wie es beispielsweise
bei der aus der
DE
195 09 951 A1 bekannten Vorrichtung verwirklicht ist.
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In
einer weiterhin bevorzugten Ausgestaltung sind die Lagerplätze
für eine durch die Schwerkraft begründete Unterstützung
der Ausschiebebewegung geneigt ausgebildet. Die Neigung kann so groß gewählt
werden, daß die daraus resultierende Hangabtriebskraft
im wesentlichen der Haftreibung zwischen den Stückgütern
und der Oberfläche der Lagerplätze entspricht
oder diese sogar übersteigt. Dadurch kann zum Beispiel
erreicht werden, daß die in Ausschieberichtung hinter dem
durch die Handhabungsvorrichtung fixierten Stückgut angeordneten Stückgüter
selbsttätig der Ausschiebebewegung folgen, so daß eine
Lücke zwischen den auf den Lagerplätzen verbleibenden
Stückgütern vermieden werden kann.
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Insbesondere
bei stark geneigten Lagerplätzen können weiterhin
eine oder mehrere Sperrvorrichtungen vorgesehen sein, die ein ungewolltes
Herausrutschen der sich in den Lagerplätzen befindlichen
Stückgüter vermeiden. Für ein Ausschieben
der auszulagernden Stückgüter sollte(n) das/die
Sperrvorrichtung(en) deaktivierbar sein.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung kann selbstverständlich
auch zum Ein- und Auslagern von Stückgütern vorgesehen
sein. In diesem Fall kann es sich bei der Handhabungsvorrichtung
auch um ein Regalbediengerät handeln, das sowohl ein Ein-
als auch Auslagern der Stückgüter ermöglicht.
Weiterhin kann eine solche (Kommissionier-)Vorrichtung auch einen
Bereitstellungsplatz, auf dem die Stückgüter für
die (Ein- oder)Auslagerung bereitgestellt werden, eine Scanvorrichtung,
mittels der die einzelnen Stückgüter beispielsweise
anhand eines Strichcodes oder eines Speicherchips identifiziert
werden, eine Vermessungsvorrichtung, zur Bestimmung der Abmessungen
der Stückgüter, damit diese gegebenenfalls in
Größen sortiert eingelagert werden können, ein
Transportmittel, insbesondere ein Transportband für einen
Transport der Stückgüter zwischen dem Bereitstellungsplatz
und dem Arbeitsbereich des Regalbediengeräts, und/oder
einen Puffer für eine Zwischenlagerung der Stückgüter
vor der Einlagerung, der auch in das Transportmittel bzw. -band
integriert sein kann, aufweisen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels des näheren erläutert.
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In
der einzigen Zeichnung ist eine erfindungsgemäße
Vorrichtung mit einer Handhabungsvorrichtung 2 dargestellt,
die einen Greifer 4 aufweist, um ein Stückgut 6 zu
fassen. Das Stückgut 6 ist in einem Kanal 8 angeordnet.
Die Kanäle 8 sind in Regalen 10 durch
Trennwände 12 definiert. Die Kanäle 8 weisen
endseitig eine Sperre 14 auf. Der Greifer 4 der
Handhabungsvorrichtung 2 greift beim Betrieb der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ein ausgewähltes Stückgut 6 und
verschiebt mit diesem die davorliegenden Stückgüter
gegen den Widerstand der Sperre 14, bis dieses die Sperre 14 überwindet
und auf ein Förderband 16 fällt.
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So
läßt sich erfindungsgemäß auf
einfache Weise eine gewünschte Zahl von Stückgütern 6 auslagern.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19509951
C2 [0002, 0004]
- - DE 19635396 C2 [0005]
- - DE 19509951 A1 [0016]