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Die
Erfindung betrifft eine Positioniereinrichtung für ein
Teilchenstrahlgerät sowie ein Teilchenstrahlgerät
mit einer Positioniereinrichtung.
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In
Teilchenstrahlgeräten ist es wesentlich, ein zu untersuchendes
Objekt genau zu positionieren. Denn nur dann ist es möglich,
interessante Bereiche eines Objektes zu selektieren und mittels
eines Teilchenstrahls zu untersuchen. Seit langem ist es bekannt,
zur Positionierung eines Objekts einen in drei zueinander senkrecht
angeordneten Richtungen verstellbaren Halter in Form eines Objekttisches
zu verwenden, auf dem ein zu untersuchendes Objekt angeordnet wird.
Der Objekttisch kann bevorzugt zusätzlich noch um eine
erste Achse gedreht und/oder um eine zweite Achse gekippt werden.
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Um
eine grobe Positionierung des Objekttisches und somit des Objekts
hinsichtlich eines Teilchenstrahls zu ermöglichen, ist
aus der
DE 10
2006 047 729 A1 eine Positionierhilfseinrichtung für
ein teilchenoptisches Rastermikroskop bekannt, wobei das teilchenoptische
Rastermikroskop mit einem Objektiv, das eine teilchenoptische Strahlachse
definiert, und mit einem Objekttisch versehen ist. Die bekannte
Positionierhilfseinrichtung umfasst eine Lichtquelle in Form einer
Beleuchtungseinrichtung zur Erzeugung eines Lichtstrahls unter einem
ersten Winkel zur teilchenoptischen Strahlachse. Der Lichtstrahl schneidet
die teilchenoptische Strahlachse an einer vordefinierten Position.
Ferner ist die bekannte Positionierhilfseinrichtung mit einem für
die Wellenlänge des Lichtstrahls sensitiven Detektor in
Form einer Kamera versehen, mit der ein Bild eines auf dem Objekttisch
angeordneten Objekts unter einem zweiten Winkel relativ zur teilchenoptischen
Strahlachse aufgenommen wird. Darüber hinaus weist die
bekannte Positionierhilfseinrichtung ein Display und eine Steuerungseinrichtung
für die Erzeugung eines mit der Kamera aufgenommenen Bildes
auf dem Display zusammen mit einer Markierung auf, welche die Lage der
teilchenoptischen Strahlachse in dem Bild anzeigt. Mittels der bekannten
Positionierhilfseinrichtung ist es möglich, eine Grobpositionierung
des Objekttisches in Bezug auf einen Teilchenstrahl vorzunehmen.
Der Objekttisch ist in einer Ebene senkrecht zu dem auf das Objekt
einfallenden Teilchenstrahl verstellbar. Eine Positionierung des
Objekttisches kann aber nur dann ausreichend gut erfolgen, wenn der
Abstand der Ebene des Objekts, welches auf dem Objekttisch angeordnet
ist, dem durch das Objektiv vorgegebenen Arbeitsabstand entspricht.
Eine Positionierung bei einem anderen Arbeitsabstand ist nicht vorgesehen.
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Es
wird auf die
US 7,205,542
B1 als weiteren relevanten Stand der Technik hingewiesen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Positioniereinrichtung
und ein Teilchenstrahlgerät mit einer Positioniereinrichtung
anzugeben, welche bei einem beliebigen Arbeitsabstand eine sichere
und ausreichende Positionierung eines Halters zum Halten eines Objekts
bzw. Positionierung des Objekts gewährleisten.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Positioniereinrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Ein erfindungsgemäßes
Teilchenstrahlgerät wird durch die Merkmale des Anspruchs
14 gegeben.
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Die
erfindungsgemäße Positioniereinrichtung für
ein Teilchenstrahlgerät ist mit mindestens einem positionierbaren
Halter zum Halten eines Objekts versehen. Dabei wird unter einem
positionierbaren Halter ein Halter verstanden, der in zumindest zwei,
vorzugweise drei zueinander senkrecht angeordneten Richtungen verstellbar
ist. Vorzugsweise ist der positionierbare Halter darüber
hinaus um eine erste Achse drehbar und/oder um eine zweite Achse kippbar.
Die erfindungsgemäße Positioniereinrichtung ist
ferner mit mindestens einer Lichtquelle zur Erzeugung eines Lichtstrahls
versehen, der in Richtung des positionierbaren Halters führbar
ist. Zudem weist die Positioniereinrichtung mindestens einen Detektor
zur Detektion des Lichtstrahls auf. Vorzugsweise ist der Detektor
als CCD-Kamera ausgebildet. Zusätzlich ist mindestens ein
Einkoppelbereich vorgesehen, an dem Teilchen eines Teilchenstrahls
derart einkoppelbar sind, dass sie in Richtung des positionierbaren
Halters führbar sind. Der Lichtstrahl der Lichtquelle durchläuft
den Einkoppelbereich. Ferner weist der Einkoppelbereich eine zum
Halter gerichtete Austrittseite für den Lichtstrahl und
den Teilchenstrahl auf. Darüber hinaus ist der Detektor
mit einem Detektorelement versehen, welches in einem Bereich zwischen
der Austrittseite und dem Halter angeordnet ist, während
die Lichtquelle ein Lichtquellenelement aufweist, welches in einem
Bereich angeordnet ist, der sich von der Austrittseite von dem Halter weg
erstreckt.
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Die
Erfindung gewährleistet, dass der Lichtstrahl und der Teilchenstrahl
eines Teilchenstrahlgeräts koaxial oder annähernd
koaxial zueinander verlaufen können, beispielsweise auf
einer teilchenoptischen Achse des Teilchenstrahlgeräts.
Bei einem annähernd koaxialen Verlauf des Lichtstrahls
und des Teilchenstrahls ist der Winkel zwischen ihnen kleiner oder
gleich 15°, vorzugsweise kleiner oder gleich 10° und
noch bevorzugter kleiner oder gleich 5°. Der Lichtstrahl
beleuchtet daher ein Objekt bei jedem beliebigen Arbeitsabstand,
welcher durch ein Objektiv vorgegeben wird, genau an der Stelle
des Objekts, welche sich in einem Blickfeld eines Teilchenstrahlgeräts
befindet. Somit ist eine genaue und ausreichende Positionierung
des Halters bzw. eines auf dem Halter angeordneten Objekts bei jedem
vorgegebenen Arbeitsabstand möglich.
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Vorzugsweise
ist bzw. sind das Detektorelement an dem Detektor und/oder das Lichtquellenelement
an der Lichtquelle angeordnet. Mit anderen Worten ausgedrückt
ist es vorgesehen, dass sich das Detektorelement am Ort des Detektors
befindet und/oder dass sich das Lichtquellenelement am Ort der Lichtquelle
befindet. Das Detektorelement und der Detektor können einstückig
(zumindest in einem Gehäuse) ausgebildet sein. Entsprechendes
ist vorzugsweise für das Lichtquellenelement und die Lichtquelle
vorgesehen. Alternativ hierzu ist es vorgesehen, dass sich das Detektorelement
an einem unterschiedlichen Ort zum Ort des Detektors befindet und/oder
dass sich das Lichtquellenelement an einem unterschiedlichen Ort
zum Ort der Lichtquelle befindet. Demnach ist es vorgesehen, das
Detektorelement getrennt vom Detektor und/oder das Lichtquellenelement
getrennt von der Lichtquelle auszubilden. Vorzugsweise ist bzw.
sind das Detektorelement und/oder das Lichtquellenelement als Umlenkelement(e),
beispielsweise als Spiegel, ausgebildet.
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Vorzugsweise
ist der Einkoppelbereich auf einer teilchenoptischen Achse eines
Teilchenstrahlgeräts angeordnet. Sowohl der Lichtstrahl
als auch die einkoppelbaren Teilchen werden bei diesem Ausführungsbeispiel
entlang der teilchenoptischen Achse, zumindest aber entlang eines
Teils der teilchenoptischen Achse geführt. Die teilchenoptische
Achse ist bei einigen Ausführungsbeispielen senkrecht in
einem Teilchenstrahlgerät angeordnet. Bei alternativen Ausführungsbeispielen
ist es aber auch vorgesehen, die teilchenoptische Achse horizontal
anzuordnen. Wiederum andere Ausführungsbeispiele sehen
vor, die teilchenoptische Achse sowohl teilweise senkrecht als auch
teilweise horizontal auszubilden. Die Ausbildung der teilchenoptischen
Achse ist aber nicht auf die vorgenannten Ausführungsbeispiele
eingeschränkt. Vielmehr ist jede teilchenoptische Achse verwendbar,
welche durch ein Teilchenstrahlgerät vorgegeben ist, das
für die Erfindung geeignet ist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Positioniereinrichtung ist die Lichtquelle derart ausgebildet, dass
sie auf der teilchenoptischen Achse eines Teilchenstrahlgeräts
(oder zumindest auf einer Verlängerung der teilchenoptischen
Achse – nachfolgend wird daher unter dem Begriff „teilchenoptische
Achse” auch deren Verlängerung verstanden) angeordnet
werden kann. Beispielsweise ist die Lichtquelle auf einer senk rechten teilchenoptischen
Achse derart angeordnet, dass der Einkoppelbereich – von
der Lichtquelle in Richtung des Objekts gesehen – der Lichtquelle
nachgeschaltet ist. Diese Ausführungsform gewährleistet
besonders gut, dass ein Teilchenstrahl und der Lichtstrahl koaxial
zueinander ausgerichtet sind.
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Alternativ
oder zusätzlich zu der vorgenannten Ausführungsform
weist die erfindungsgemäße Positioniereinrichtung
mindestens eine Zuführungseinrichtung auf, mit welcher
der Lichtstrahl auf die teilchenoptische Achse zuführbar
ist. Vorzugsweise ist die Zuführungseinrichtung als Ablenkelement,
insbesondere als ein Spiegelelement oder ein Prisma, ausgebildet.
Diese Ausführungsform ermöglicht es beispielsweise,
dass die Lichtquelle neben der teilchenoptischen Achse angeordnet
wird und der Lichtstrahl durch ein Ablenkelement derart auf die
teilchenoptische Achse geleitet wird, dass der Lichtstrahl und der
Teilchenstrahl koaxial zueinander ausgerichtet sind.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Positioniereinrichtung ist mindestens ein Ablenkmittel zur Einkopplung
der Teilchen des Teilchenstrahls vorgesehen. Vorzugsweise ist das
Ablenkmittel als Strahlteiler ausgebildet. Alternativ oder zusätzlich
hierzu ist das Ablenkmittel vorzugsweise als Ablenksystem ausgebildet,
welches aus mehreren Ablenkeinheiten zusammengesetzt ist. Das Ablenkmittel
bzw. dessen einzelne Bestandteile (insbesondere die vorgenannten
Ablenkeinheiten) sind vorzugsweise magnetisch oder elektrostatisch
ausgebildet. Weitere Ausführungsformen sehen vor, dass
das Ablenkmittel aus elektrostatischen und magnetischen Ablenkeinheiten zusammengesetzt
ist. Das Ablenkmittel stellt somit mindestens ein Ablenkfeld zur
Verfügung, welches die Teilchen eines Teilchenstrahls beeinflusst.
Mittels des Ablenkmittels ist gewährleistet, dass Teilchen
eines Teilchenstrahls von einer ersten Richtung in eine zweite Richtung
gelenkt werden (beispielsweise in Richtung und entlang einer teilchenoptischen
Achse). Diese Ausführungsform ermöglicht beispielsweise,
dass – gesehen von der Lichtquelle in Richtung eines Objekts – die
Lichtquelle (oder ein Einkoppelbereich des Lichtstrahls der Lichtquelle
auf die teilchenoptische Achse) vor dem Einkoppelbereich der Teilchen
eines Teilchenstrahls angeordnet ist, so dass sowohl der Lichtstrahl
als auch der Teilchenstrahl entlang derselben Achse, also koaxial
zueinander, verlaufen.
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Vorzugsweise
ist das Ablenkmittel mit mehreren Ablenkelementen versehen, welche
im wesentlichen halbkreisförmig angeordnet sind. Darüber
hinaus ist es vorteilhaft, einen Spiegelkorrektor dem Ablenkmittel
zuzuordnen.
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Bei
einer ebenfalls bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Positioniereinrichtung weist der Lichtstrahl der Lichtquelle zwei Funktionen
auf. Zum einen ist er zur Positionierung des positionierbaren Halters
vorgesehen, wie oben bereits erläutert. Zum anderen ist
der Lichtstrahl aber auch zur Reinigung eines auf dem positionierbaren Halter
angeordneten Objekts vorgesehen. Dabei wird eine Kontamination,
welche auf dem Objekt vorhanden ist, mittels des Lichtstrahls der
Lichtquelle entfernt. Gegebenenfalls wird zusätzlich zum
Lichtstrahl ein Gas (beispielsweise Stickstoff oder Argon) über das
Objekt geleitet, um die mittels des Lichtstrahls vom Objekt gelöste
Kontamination vom Objekt zu entfernen.
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Vorzugsweise
ist die Lichtquelle als Laser ausgebildet. Dabei ist ein Laser mit
geringer Leistung durchaus zur Positionierung des positionierbaren Halters
geeignet. Alternativ hierzu ist ein Laser mit hoher Leistung verwendbar.
Dies gewährleistet die ordnungsgemäße
Durchführung der oben genannten Reinigung besonders gut.
Alternativ hierzu ist die Lichtquelle als einfache Glühbirne
ausgebildet. Der von einer Glühbirne erzeugte Lichtstrahl,
welcher gegebenenfalls noch fokussiert wird, ist für eine
Positionierung des positionierbaren Halters ebenfalls gut geeignet.
Es wird hier explizit darauf hingewiesen, dass die Lichtquelle nicht
auf die vorgenannten Ausführungsbeispiele eingeschränkt
ist. Vielmehr ist jedes Leuchtmittel verwendbar, das bei der Erfindung als
Lichtquelle geeignet ist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Positioniereinrichtung sind mindestens zwei Lichtquellen zur Erzeugung
eines Lichtstrahls vorgesehen, nämlich eine erste Lichtquelle zur
Erzeugung eines ersten Lichtstrahls und eine zweite Lichtquelle
zur Erzeugung eines zweiten Lichtstrahls. Die beiden Lichtquellen
weisen unterschiedliche Funktionen auf. Der erste Lichtstrahl ist zur
Positionierung des positionierbaren Halters vorgesehen. Der zweite
Lichtstrahl hingegen ist zur Reinigung eines auf dem positionierbaren
Halter angeordneten Objekts vorgesehen. Vorzugsweise ist die erste
Lichtquelle als Laser mit geringer Leistung ausgebildet, während
die zweite Lichtquelle vorzugsweise als Laser mit hoher Leistung
ausgebildet ist, welcher für die Reinigung bevorzugt ist.
Ferner ist es vorzugsweise vorgesehen, dass eine der beiden Lichtquellen
auf der teilchenoptischen Achse angeordnet ist, während
die andere der beiden Lichtquellen neben der teilchenoptischen Achse
angeordnet ist, wobei deren Lichtstrahl über ein Ablenkelement
derart in die teilchenoptische Achse eingekoppelt wird, dass dieser
Lichtstrahl entlang der teilchenoptische Achse koaxial mit dem Teilchenstrahl
verläuft. Bei einer alternativen Ausführungsform
werden die Lichtstrahlen der ersten Lichtquelle und der zweiten
Lichtquelle über der ersten Lichtquelle und der zweiten
Lichtquelle zugeordnete Ablenkelemente in die teilchenoptische Achse
eingekoppelt.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Positioniereinrichtung
mit einer Abstandsmessvorrichtung versehen. Hierzu ist der Positioniereinrichtung
vorzugsweise ein weiterer Detektor zugeordnet. Dieser ist derart
angeordnet, dass er von einem auf dem Halter angeordneten Objekt
reflektiertes Licht erfasst. Beispielsweise ist der weitere Detektor
entlang der teilchenoptischen Achse angeordnet. Aufgrund von Laufzeitmessungen
und/oder Auswertungen einer Phasenmodulation ist es möglich,
den Abstand des Detektors von dem Halter bzw. dem Objekt genau zu
bestimmen. Diese Ausführungsform ist aber nicht auf die
Verwendung eines weiteren Detektors eingeschränkt. Vielmehr
ist eine Abstandsmessung auch mit dem bereits weiter oben genannten
Detektor durchaus durchführbar.
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Die
Erfindung betrifft auch ein Teilchenstrahlgerät, insbesondere
ein Rasterelektronenmikroskop, das eine Positioniereinrichtung mit
mindestens einem der vorgenannten Merkmale oder einer der vorgenannten
Merkmalskombinationen aufweist. Insbesondere ist das erfindungsgemäße
Teilchenstrahlgerät mit mindestens einem Teilchenstrahlerzeuger
zur Erzeugung eines Teilchenstrahls, mit mindestens einem positionierbaren
Halter zum Halten eines Objekts sowie mit mindestens einem Objektiv
zur Fokussierung des Teilchenstrahls auf das Objekt versehen. Ferner
weist das erfindungsgemäße Teilchenstrahlgerät
mindestens eine Lichtquelle zur Erzeugung eines Lichtstrahls, welcher
der Beleuchtung des Objekts dient, sowie mindestens einen Detektor zur
Detektion des Lichtstrahls auf. Vorzugsweise ist der Detektor als
CCD-Kamera ausgebildet, welche sensitiv für die Wellenlänge
des Lichtstrahls ist. Darüber hinaus ist das erfindungsgemäße
Teilchenstrahlgerät mit mindestens einem Einkoppelbereich zur
Einkoppelung des Teilchenstrahls derart versehen, dass der Teilchenstrahl
in Richtung des positionierbaren Halters führbar ist. Der
Lichtstrahl der Lichtquelle durchläuft den Einkoppelbereich.
Ferner weist der Einkoppelbereich eine zum Halter gerichtete Austrittseite
für den Lichtstrahl und den Teilchenstrahl auf. Darüber
hinaus ist der Detektor mit einem Detektorelement versehen, welches
in einem Bereich zwischen der Austrittseite und dem Halter angeordnet
ist, während die Lichtquelle ein Lichtquellenelement aufweist,
welches in einem Bereich angeordnet ist, der sich von der Austrittseite
von dem Halter weg erstreckt.
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Das
erfindungsgemäße Teilchenstrahlgerät weist
dieselben Vorteile wie die erfindungsgemäße Positioniereinrichtung
auf, so dass hierzu auf die obigen Erläuterungen verwiesen
wird. Gleiches gilt für die Vorteile der nachfolgend erläuterten
bevorzugten Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts.
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Bei
einem ersten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts ist bzw. sind das Detektorelement
an dem Detektor und/oder das Lichtquellenelement an der Lichtquelle
angeordnet. Mit anderen Worten ausgedrückt ist es vorgesehen,
dass sich das Detektorelement am Ort des Detektors befindet und/oder
dass sich das Lichtquellenelement am Ort der Lichtquelle befindet.
Das Detektorelement und der Detektor können einstückig
ausgebildet sein. Entsprechendes ist vorzugsweise für das
Lichtquellenelement und die Lichtquelle vorgesehen. Alternativ hierzu
ist es vorgesehen, dass sich das Detektorelement an einem unterschiedlichen
Ort zum Ort des Detektors befindet und/oder dass sich das Lichtquellenelement
an einem unterschiedlichen Ort zum Ort der Lichtquelle befindet.
Demnach ist es vorgesehen, das Detektorelement getrennt vom Detektor
und/oder das Lichtquellenelement getrennt von der Lichtquelle auszubilden.
Vorzugsweise ist bzw. sind das Detektorelement und/oder das Lichtquellenelement
als Umlenkelement(e), beispielsweise als Spiegel, ausgebildet.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts ist der Einkoppelbereich auf einer
teilchenoptischen Achse des Teilchenstrahlgeräts angeordnet.
Sowohl der Lichtstrahl als auch der Teilchenstrahl sind auf der
teilchenoptischen Achse geführt. Ferner sind der Lichtstrahl
und der Teilchenstrahl vorzugsweise derart zueinander geführt,
dass sie koaxial oder zumindest annähernd koaxial zueinander
ausgerichtet sind, wobei hierzu auch auf weiter oben verwiesen wird.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts ist die Lichtquelle auf der teilchenoptischen
Achse (oder deren Verlängerung, hinsichtlich der Definition
siehe oben) angeordnet.
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Ferner
ist vorzugsweise eine Zuführungseinrichtung vorgesehen,
mit welcher der Lichtstrahl der Lichtquelle auf die teilchenoptische
Achse zuführbar ist. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen,
die Zuführungseinrichtung als Ablenkelement, insbesondere als
ein Spiegelelement oder ein Prisma, auszubilden.
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Die
Anordnung der Lichtquelle ist unter der Voraussetzung frei wählbar,
dass der Lichtstrahl den Einkoppelbereich durchläuft. Bei
einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts ist es beispielsweise vorgesehen,
den Lichtstrahl durch Polschuhe des Ablenkmittels bzw. Strahlteilers
zu führen und anschließend derart in die teilchenopti sche
Achse einzukoppeln, dass der Lichtstrahl den Einkoppelbereich durchläuft.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts ist mindestens ein Ablenkmittel zur
Einkopplung des Teilchenstrahls vorgesehen. Das Ablenkmittel ist
vorzugsweise in der Art und Weise ausgebildet, wie es bereits weiter
oben erläutert wurde.
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Das
erfindungsgemäße Teilchenstrahlgerät ist
bei einer bevorzugten Ausführungsform derart ausgestaltet,
dass der Lichtstrahl sowohl zur Positionierung des positionierbaren
Halters als auch zur Reinigung des auf dem positionierbaren Halter
angeordneten Objekts vorgesehen ist. Insbesondere ist es vorgesehen,
die Lichtquelle als Laser auszubilden. Hinsichtlich weiterer Erläuterungen
wird auf weiter oben verwiesen.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts sieht vor, dass das Teilchenstahlgerät
mindestens eine Probenkammer aufweist, in welcher der positionierbare
Halter angeordnet ist. Der Detektor ist dabei innerhalb der Probenkammer
angeordnet. Alternativ oder auch zusätzlich hierzu ist
vorgesehen, den Detektor außerhalb der Probenkammer anzuordnen.
Die letztgenannten Ausführungsformen weisen den Vorteil
auf, dass der Detektor nicht in ein Vakuumsystem mit eingebunden
werden muss, welches in der Regel bei einem Teilchenstrahlgerät
vorgesehen ist.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts sind mindestens zwei Lichtquellen
zur Erzeugung eines Lichtstrahls vorgesehen, nämlich eine
erste Lichtquelle zur Erzeugung eines ersten Lichtstrahls und eine zweite
Lichtquelle zur Erzeugung eines zweiten Lichtstrahls. Beide Lichtquellen
haben unterschiedliche Funktionen. Der erste Lichtstrahl ist zur
Positionierung des Objekts vorgesehen, das auf dem positionierbaren
Halter angeordnet ist, während der zweite Lichtstrahl zur
Reinigung des auf dem positionierbaren Halter angeordneten Objekts
vorgesehen ist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts ist eine Abstandsmessvorrichtung vorgesehen.
Hierzu ist dem Teilchenstrahlgerät vorzugsweise ein weiterer
Detektor zugeordnet. Dieser ist derart angeordnet, dass er von einem
auf dem Halter angeordneten Objekt reflektiertes Licht erfasst.
Beispielsweise ist der weitere Detektor entlang der teilchenoptischen
Achse angeordnet. Aufgrund von Laufzeitmessungen und/oder Auswertungen
einer Phasenmodulation ist es möglich, den Abstand des
Detektors von dem Halter bzw. Objekt genau zu bestimmen. Diese Ausführungsform ist
aber nicht auf die Verwendung eines weiteren Detektors eingeschränkt.
Vielmehr ist eine Abstandsmessung auch mit dem bereits weiter oben
genannten Detektor durchaus durchführbar.
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Das
Teilchenstrahlgerät ist vorzugsweise als Rasterteilchenstrahlgerät,
beispielsweise als ein Rasterelektronenmikroskop, ausgebildet. Die
Erfindung ist hierauf aber nicht eingeschränkt. Vielmehr kann
das Teilchenstrahlgerät als jedes beliebige Teilchenstrahlgerät
ausgebildet sein, beispielsweise auch als ein Ionenstrahlgerät.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Dabei zeigen
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1a eine
schematische Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts mit
einer Probenkammer, einer Lichtquelle und einer Kamera, welche in
die Probenkammer hineinragt;
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1b eine
schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
mit einer Probenkammer, einer Lichtquelle und einer Kamera, welche
an der Probenkammer angeordnet ist;
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2a eine
schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
mit einer Probenkammer, einer Lichtquelle und einer Kamera, welche
in die Probenkammer hineinragt;
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2b eine
schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
mit einer Probenkammer, einer Lichtquelle und einer Kamera, welche
in die Probenkammer hineinragt;
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3 eine
schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
mit einer Probenkammer, wobei zwei Lichtquellen vorgesehen sind
und eine Kamera innerhalb der Probenkammer angeordnet ist;
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4 eine
schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
mit einer Probenkammer, wobei zwei Lichtquellen vorgesehen sind
und eine Kamera innerhalb der Probenkammer angeordnet ist;
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5 eine
schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
mit Ablenkelementen für einen Teilchenstrahl;
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6 eine
schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
mit einem Strahlteiler und einem Spiegelkorrektor; und
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7 eine
schematische Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts mit
einer Probenkammer, einer Lichtquelle und einer Kamera, welche außerhalb
der Probenkammer angeordnet ist.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines Teilchenstrahlgeräts in
Form eines Rasterelektronenmikroskops erläutert. Es wird
aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erfindung
nicht auf ein Rasterelektronenmikroskop eingeschränkt ist.
Vielmehr ist die erfindungsgemäße Positionierein richtung
bei jedem Teilchenstrahlgerät einsetzbar. Auch kann das
erfindungsgemäße Teilchenstrahlgerät
jegliche Form annehmen, beispielsweise als Ionenstrahlgerät.
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1a zeigt
eine schematische Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts
in Form eines Rasterelektronenmikroskops 1. Das Rasterelektronenmikroskop 1 weist
eine Elektronensäule 2 auf, an die sich eine Elektronensäulenkammer 3' anschließt.
Die Elektronensäule 2 ist um ca. 30° bis
90° zur Vertikalen gekippt angeordnet, wobei die Erfindung
nicht auf den vorgenannten Winkelbereich eingeschränkt
ist. Falls eine gekippte Anordnung der Elektronensäule 2 gewünscht
ist, dann ist jeder Winkelbereich wählbar, der hierfür
geeignet ist. An die Elektronensäulenkammer 3' schließt
sich eine Probenkammer 3 an, auf die weiter unten noch
näher eingegangen wird.
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In
der Elektronensäule 2 ist ein Teilchenstrahlerzeuger 4 angeordnet,
welcher Elektronen emittiert. Beispielsweise ist der Teilchenstrahlerzeuger 4 als
eine thermische Feldemissionsquelle oder eine kalte Feldemissionsquelle
ausgebildet. Mittels einer aus zwei Elektroden 5 und 6 bestehenden
Elektrodenanordnung, welche mit einem geeigneten Potential beaufschlagt
sind, werden Elektronen aus dem Teilchenstrahlerzeuger 4 extrahiert
und auf eine gewünschte Energie beschleunigt. Mittels einer
Kondensorlinse 7, welche bei diesem Ausführungsbeispiel
als magnetische Linse ausgebildet ist, wird ein aus den Elektronen
bestehender Teilchenstrahl geformt.
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Der
so erzeugte Teilchenstrahl läuft in Pfeilrichtung A zu
einem als Ablenkelement 8 ausgebildeten Spulenelement.
Das Ablenkelement 8 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
gemäß der 1a als
magnetisches Ablenkelement ausgebildet. Bei einer alternativen Ausführungsform
ist das Ablenkelement 8 als elektrostatisches Ablenkelement
ausgebildet. Bei einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen,
das Ablenkelement 8 sowohl als magnetisches als auch als
elektrostatisches Ablenkelement auszubilden. Das Ablenkelement 8 des
in 1a dargestellten Ausführungsbeispiel
stellt ein Magnetfeld derart zur Verfügung, dass der Teilchenstrahl
auf eine teilchenoptische Achse 9 des Rasterelektronenmikroskops 1 gelenkt
wird und in Richtung einer Objektivlinse 10 läuft.
Die Objektivlinse 10 dient der Fokussierung des Teilchenstrahls
auf ein Objekt 13, wie weiter unten noch erläutert
wird. Auch die Objektivlinse 10 ist als magnetische Linse
ausgebildet und weist daher eine Magnetspule 11 auf. Ferner
ist an der Objektivlinse 10 eine Ablenkeinrichtung 12 angeordnet,
mittels derer der durch die Objektivlinse 10 fokussierte
Teilchenstrahl über das Objekt 13 gerastert wird.
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Wie
oben erwähnt, schließt sich an der Elektronensäulenkammer 3' die
Probenkammer 3 an, welche von der Elektronsäulenkammer 3' getrennt ausgebildet
ist. Allerdings ragt die Objektivlinse 10 etwas in die
Probenkammer 3 hinein. In der Probenkammer 3 ist
das Objekt 13 auf einem Halter 14 in Form eines
Objekttisches angeordnet. Der Halter 14 ist in mindestens
drei zueinander senkrecht angeordneten Richtungen x, y und z (Koordinatenkreuz
ist dargestellt) verstellbar und demnach positionierbar. Bei weiteren
Ausführungsformen ist der Halter 14 zusätzlich
noch um eine erste, zur teilchenoptischen Achse 9 parallele
Achse drehbar und/oder um eine zweite, zur teilchenoptischen Achse 9 senkrechte Achse
kippbar. Bei weiteren, nicht dargestellten Ausführungsformen
sind weitere Drehachsen vorgesehen, welche senkrecht zu den vorgenannten
Drehachsen und/oder Kippachsen angeordnet sind.
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Beim
Auftreffen des Teilchenstrahls auf das Objekt 13 entstehen
aufgrund von Wechselwirkungen Wechselwirkungsteilchen, insbesondere
Sekundärelektronen und Rückstreuelektronen. Diese
werden dann zur Bildgebung verwendet (nicht dargestellt).
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Der
Halter 14 ist Teil einer erfindungsgemäßen
Positioniereinrichtung, welche des weiteren eine an der Elektronensäulenkammer 3' angeordnete Lichtquelle 15 und
eine in der Probenkammer 3 angeordnete CCD-Kamera 16 aufweist.
Die CCD-Kamera 16 ist derart ausgebildet, dass sie sensitiv
auf die Wellenlänge eines Lichtstrahls ist, welcher durch die
Lichtquelle 15 erzeugt wird.
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Die
Lichtquelle 15 ist in der Verlängerung der teilchenoptischen
Achse 9 oberhalb des als Ablenkelement 8 ausgebildeten
Einkoppelbereichs der Teilchen in Form der Elektronen angeordnet.
Demnach ist es möglich, dass der von der Lichtquelle 15 erzeugte
Lichtstrahl in Pfeilrichtung B entlang der teilchenoptischen Achse 9 verläuft.
Der Lichtstrahl durchläuft demnach auch das Ablenkelement 8.
Aufgrund der Einkopplung des Teilchenstrahls in die teilchenoptischen
Achse 9 in Strahlrichtung des Teilchenstrahls gesehen nach
Einkopplung des Lichtstrahls ist es sodann gewährleistet,
dass der Lichtstrahl und der Teilchenstrahl koaxial zueinander verlaufen.
Somit wird genau der Bereich des Objekts 13 durch den Lichtstrahl
ausgeleuchtet und mittels der CCD-Kamera 16 aufgenommen,
der auch mittels der oben genannten Elektronenbildgebung sichtbar
ist. Der Lichtstrahl beleuchtet daher das Objekt 13 bei
jedem beliebigen Arbeitsabstand, welcher durch die Objektivlinse 10 vorgegeben
wird, genau an der Stelle des Objekts 13, welche sich in
dem Blickfeld des Rasterelektronenmikroskops 1 befindet.
Somit ist eine genaue und ausreichende Positionierung des Halters 14 bei
jedem vorgegebenen Arbeitsabstand möglich.
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1b zeigt
eine weitere schematische Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts
in Form eines Rasterelektronenmikroskops 1, welches im
Grunde dem Ausführungsbeispiel gemäß 1a entspricht. Gleiche
Bauteile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Die Ausführungsform
gemäß der 1b unterscheidet
sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß 1a dadurch,
dass die Lichtquelle 15 außerhalb des Elektronensäulenkammer 3' angeordnet
ist. Ferner ist die CCD-Kamera 16 nicht innerhalb der Probenkammer 3,
sondern außerhalb der Probenkammer 3 angeordnet.
Zum Durchlass des von der Lichtquelle 15 erzeugten Lichtstrahls
ist an der Elektronensäulenkammer 3' ein Fenster 17 vorgesehen. Ähnliches
gilt für die CCD-Kamera 16. Hier ist für
das vom Objekt 13 reflektierte Licht ein Fenster 18 an
der Probenkammer 3 vorgesehen. Ferner ist die Elektronensäulenkammer 3' gemäß der 1b etwas schmaler
als die Elektronensäulenkammer 3' der 1a ausgebildet.
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2a zeigt
eine weitere schematische Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts
in Form eines Rasterelektronenmikroskops 1, welches im
Grunde dem Ausführungsbeispiel gemäß 1a entspricht. Gleiche
Bauteile sind wiederum mit gleichen Bezugszeichen versehen. Das
Ausführungsbeispiel gemäß der 2a unterscheidet
sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß 1a dadurch,
dass die Elektronensäulenkammer 3' eine etwas
schmalere Ausgestaltung aufweist. Ferner ist die Lichtquelle 15 nicht innerhalb
der Elektronensäulenkammer 3', sondern außerhalb
der Elektronensäulenkammer 3' angeordnet. Zum
Durchlass des von der Lichtquelle 15 erzeugten Lichtstrahls
ist an der Elektronensäulenkammer 3' ein Fenster 17 vorgesehen.
Die Lichtquelle 15 ist derart angeordnet, dass sie einen
Lichtstrahl erzeugt, der zunächst senkrecht zur Verlängerung
der teilchenoptischen Achse 9 verläuft. Der Lichtstrahl wird
mittels einer Fokussierlinse 19 fokussiert und trifft dann
auf einen Spiegel 20, welcher den Lichtstrahl auf die Verlängerung
der teilchenoptischen Achse 9 ablenkt, so dass der Lichtstrahl
durch das Ablenkelement 8 entlang der teilchenoptischen
Achse 9 verläuft. Somit ist der Lichtstrahl koaxial
zum Teilchenstrahl ausgerichtet.
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2b zeigt
eine weitere schematische Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts
in Form eines Rasterelektronenmikroskops 1, welches im
Grunde dem Ausführungsbeispiel gemäß 1a entspricht. Gleiche
Bauteile sind wiederum mit gleichen Bezugszeichen versehen. Das
Ausführungsbeispiel gemäß der 2b unterscheidet
sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß 1a dadurch,
dass die Elektronensäulenkammer 3' eine etwas
andere Ausgestaltung aufweist. Zudem ist bei diesem Ausführungsbeispiel
die Elektronensäule 2 nicht zur Vertikalen gekippt
angeordnet, sondern verläuft entlang der Vertikalen, also
zur teilchenoptischen Achse 9. Darüber hinaus
ist ein Ablenksystem bestehend aus 4 Ablenkeinheitspaaren 8' vorgesehen,
die von der Elektronensäule 2 in Richtung der
Objektivlinse 10 nacheinander angeordnet sind (vierstufiges
Ablenksystem). Die Ablenkeinheitspaare 8' dienen der Ablenkung des
Teilchenstrahls entlang der Pfeilrichtungen A, wie in 2b dargestellt.
So wird der Teilchenstrahl nach Eintritt in die Elektro nenkammersäule 3' zunächst
aus der teilchenoptischen Achse 9 ausgelenkt, verläuft
dann parallel zur teilchenoptischen Achse 9 und wird anschließend
wieder in die teilchenoptische Achse 9 eingelenkt. Die
Aus- und Wiedereinlenkung des Teilchenstrahls ist deshalb notwendig,
da auf der teilchenoptischen Achse 9 zwischen der Elektronensäule 2 und
der Objektivlinse 10 ein Spiegel 20 angeordnet
ist, der zur Einkopplung eines Lichtstrahls einer Lichtquelle 15 auf
die teilchenoptische Achse 9 dient, welche außerhalb
der Elektronensäulenkammer 3' angeordnet ist und
deren Lichtstrahl senkrecht zur teilchenoptischen Achse 9 nach
Fokussierung durch eine Linse 19 in die Elektronensäulenkammer 3' eingestrahlt
wird. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel durchläuft
der Lichtstrahl den Einkoppelbereich des Teilchenstrahls, der im
Bereich des Ablenkeinheitspaares 8' vorgesehen ist, welches
am nächsten zur Objektivlinse 10 angeordnet ist.
-
Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erfindung
nicht auf ein vierstufiges Ablenksystem eingeschränkt ist.
Vielmehr ist jedes Ablenksystem geeignet, mit welchem ein Teilchenstrahl
aus einer Achse ausgelenkt und wieder eingelenkt werden kann, beispielsweise
ein dreistufiges Ablenksystem.
-
Die
in den vorgenannten Figuren dargestellte Lichtquelle 15 ist
vorzugsweise als eine Glühbirne oder ein Laser mit geringer
Leistung ausgebildet. Bei einer alternativen Ausführungsform
ist die Lichtquelle als ein Laser mit hoher Leistung ausgebildet.
Bei dieser alternativen Ausführungsform dient die Lichtquelle 15 nicht
nur der Positionierung des Halters 14 und somit des Objekts 13,
sondern auch der Reinigung der Oberfläche des Objekts 13.
Mittels des durch die Lichtquelle 15 erzeugten Laserstrahls
werden Kontaminationen von der Oberfläche des Objekts 13 gelöst und
anschließend mittels eines Gases, welches entlang der Oberfläche 13 fließt,
weggetragen. Als Gas wird vorzugweise Argon oder Stickstoff verwendet.
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3 zeigt
eine weitere schematische Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts
in Form eines Rasterelektronenmikroskops 1, welches im
Grunde dem Ausführungsbeispiel gemäß 2a entspricht. Gleiche
Bauteile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Das Ausführungsbeispiel
der 3 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel
gemäß 2a nur
dadurch, dass der Spiegel 20 teildurchlässig ist
und in der Verlängerung der teilchenoptischen Achse 9 eine
weitere Lichtquelle 21 angeordnet ist, die einen weiteren
Lichtstrahl erzeugt, welcher nach Fokussierung mittels einer Fokussierlinse 22 durch
das Ablenkelement 8 entlang der teilchenoptischen Achse 9 geführt
wird. Somit ist auch dieser Lichtstrahl koaxial zu dem Teilchenstrahl.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Lichtquelle 15 vorzugweise
als Glühbirne oder als Laser mit geringer Leistung ausgebildet,
die bzw. der einen Lichtstrahl erzeugt, welcher zur Positionierung
des Halters 14 und somit des Objekts 13 verwendet
wird. Hingegen ist die Lichtquelle 21 als Laser mit hoher
Leistung ausgebildet, welcher zur Reinigung der Oberfläche
des Objekts 13 verwendet wird, wie oben bereits erläutert.
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4 zeigt
eine weitere schematische Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts
in Form eines Rasterelektronenmikroskops 1, welches im
Grunde dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 entspricht. Gleiche
Bauteile sind wiederum mit gleichen Bezugszeichen versehen. Das
Ausführungsbeispiel gemäß der 3 unterscheidet
sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 dadurch,
dass der Spiegel 20 mit einem Loch versehen ist, durch
welches ein Lichtstrahl einer Lichtquelle 21 tritt, welcher
nach Fokussierung durch eine Linse 22 mittels eines weiteren Spiegels 20' auf
die Verlängerung der teilchenoptischen Achse 9 eingelenkt
wird. Der Lichtstrahl der Lichtquelle 15 wird nur außerhalb
des Lochs am Spiegel 20 reflektiert, so dass er eine zentrale
Obskuration aufweist, was aber nicht weiter stört.
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5 zeigt
eine schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
in Form eines Rasterelektronenmikroskops 1, welches im
Grunde genommen den Aufbau des Ausführungsbeispiels gemäß 1a aufweist.
Allerdings ist in 5 keine Probenkammer und keine
Elektronensäulenkammer aus Gründen der Übersichtlichkeit
dargstellt, welche aber auch bei dem in 5 dargestellten
Ausführungsbeispiel vorgesehen sind. Gleiche Bauteile sind mit
gleichen Bezugszeichen versehen. Das Rasterelektronenmikroskop 1 gemäß der 5 weist
eine Elektronensäule 2 auf, welche mit den bereits
oben genannten Komponenten versehen ist. Mittels dreier Ablenkelemente 23 in
Form von Spulenelementen wird ein in der Elektronensäule 2 erzeugter
Teilchenstrahl in Form eines Elektronenstrahls zunächst mehrfach
in verschiedene Richtungen gelenkt, bevor er mittels des auf der
teilchenoptischen Achse 9 bzw. der Verlängerung
der teilchenoptischen Achse 9 angeordneten Ablenkelements 23 auf
die teilchenoptische Achse 9 gelenkt wird. Somit stellt
dieses Ablenkelement 23 einen Bereich dar, in dem der Teilchenstrahl
auf die teilchenoptische Achse 9 eingekoppelt wird (Einkoppelbereich)
und anschließend entlang der teilchenoptischen Achse 9 verläuft.
Der Teilchenstrahl läuft sodann wieder koaxial zu dem von
der Lichtquelle 15 zur Verfügung gestellten Lichtstrahl,
so dass die obengenannte Wirkung erzielbar ist.
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6 zeigt
eine schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
in Form eines Rasterelektronenmikroskops 1, welches im
Grunde genommen den Aufbau des Ausführungsbeispiels gemäß 5 aufweist.
Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Das Rasterelektronenmikroskop 1 gemäß der 6 weist
jedoch anstatt drei Ablenkelemente 23 einen Strahlteiler 24 auf,
welcher mit fünf Ablenkelementen 23 in Form von
Spulenelementen versehen ist. Mittels der Ablenkelemente 23 wird
der in der Elektronensäule 2 erzeugte Teilchenstrahl
zunächst mehrfach in verschiedene Richtungen gelenkt, bevor
er aus dem Strahlteiler 24 heraustritt und zu einem Spiegelkorrektor 25 geführt
wird. Anschließend wird der Teilchenstrahl zurück
in den Strahlteiler 24 geführt und über
weitere Ablenkelemente 23 abgelenkt, wobei das auf der
Verlängerung der teilchenoptischen Achse 9 angeordnete
Ablenkelement 23 den Teilchenstrahl in Richtung und entlang
der teilchenoptischen Achse 9 lenkt. Somit stellt dieses
Ablenkelement 23 wiederum den Einkoppelbereich zur Verfügung.
Wiederum verläuft der von der Lichtquelle 15 erzeugte
Lichtstrahl durch das auf der Verlängerung der teilchenoptischen
Achse 9 angeordnete Ablenkelement 23, so dass
der Teilchenstrahl und der Lichtstrahl wiederum koaxial verlaufen,
um so die oben genannte Wirkung zu erzielen.
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7 zeigt
eine weitere schematische Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts
in Form eines Rasterelektronenmikroskops 1, welches im
Grunde dem Ausführungsbeispiel gemäß 2a entspricht. Gleiche
Bauteile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Das Ausführungsbeispiel
der 7 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel
gemäß 2a dadurch,
dass der Detektor in Form der CCD-Kamera 16 nicht in der
Probenkammer 3 angeordnet ist, sondern im Bereich der Lichtquelle 15.
Die Probenkammer 3 weist ein Fenster 18 auf, durch
welches der von dem Objekt 13 reflektierte Lichtstrahl tritt
und auf ein Umlenkelement in Form eines Spiegels 26 trifft,
welcher den Lichtstrahl zur CCD-Kamera 16 führt.
Der Spiegel 26 ist bei diesem Ausführungsbeispiel
ein Detektorelement, welches zur CCD-Kamera 16 zughörig
ist, aber nicht am Ort der CCD-Kamera 16 angeordnet ist. Ähnliches
gilt für den Spiegel 20, welcher ein Lichtquellenelement
und zur Lichtquelle 15 zugehörig ist, aber nicht
am Ort der Lichtquelle 15 angeordnet ist.
-
- 1
- Rasterelektronenmikroskop
- 2
- Elektronensäule
- 3
- Probenkammer
- 3'
- Elektronensäulenkammer
- 4
- Teilchenstrahlerzeuger
- 5
- Elektrode
- 6
- Elektrode
- 7
- Kondensorlinse
- 8
- Ablenkelement
- 8'
- Ablenksystemeinheiten
- 9
- teilchenoptische
Achse
- 10
- Objektivlinse
- 11
- Magnetspule
- 12
- Ablenkeinrichtung
- 13
- Objekt
- 14
- Halter
- 15
- Lichtquelle
- 16
- CCD-Kamera
- 17
- Fenster
- 18
- Fenster
- 19
- erste
Fokussierlinse
- 20
- erster
Spiegel
- 20'
- zweiter
Spiegel
- 21
- Lichtquelle
- 22
- zweite
Fokussierlinse
- 23
- Ablenkelement
- 24
- Strahlteiler
- 25
- Spiegelkorrektor
- 26
- Spiegel
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102006047729
A1 [0003]
- - US 7205542 B1 [0004]