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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Transport
von Gegenständen, insbesondere von Postsendungen.
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Eine
Postsendung durchläuft typischerweise mindestens zweimal
eine Sortieranlage und wird dann an die jeweils vorgegebene Zieladresse
transportiert. Beim ersten Durchlauf wird die Zieladresse der Postsendung
gelesen. Beim zweiten Durchlauf wird die gelesene Zieladresse wieder
ermittelt.
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Traditionellerweise
wird beim ersten Durchlauf eine Codierung der Zieladresse auf die
Postsendung gedruckt. Diese Codierung wird beim zweiten Durchlauf
gelesen. Um das Bedrucken von Postsendungen zu vermeiden, wird in
DE 4000603 C2 vorgeschlagen,
beim ersten Durchlauf einen Merkmalsvektor von der Postsendung zu
messen und diesen zusammen mit der gelesenen Zieladresse abzuspeichern.
Beim zweiten Durchlauf wird die Postsendung erneut gemessen, Dadurch
wird ein weiterer Merkmalsvektor erzeugt. Dieser weitere Merkmalsvektor
wird mit den abgespeicherten Merkmalsvektoren verglichen, um den
abgespeicherten Merkmalsvektor von demselben Gegenstand zu finden.
Die Zieladresse, die zusammen mit dem gefundenen Merkmalsvektor
abgespeichert ist, wird als diejenige Zieladresse verwendet, an
den die Postsendung zu transportieren ist.
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Diese
Suche erfordert, dass viele Merkmalsvektoren miteinander verglichen
werden, was zeitaufwendig ist. Bei wachsender Anzahl von transportieren
Postsendungen steigt die Gefahr, dass unter den abgespeicherten
Merkmalsvektoren der falsche Merkmalsvektor gefunden wird. Daher
wurden bereits Einschränkungen des Suchraums vorgeschlagen.
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Ein
Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und
eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs
6 sind aus
EP 1222037
B1 bekannt. Die Gegenstände sind dort ebenfalls
Postsendungen, die Sortiermaschinen durchlaufen. Eine solche Sortiermaschine
schleust Postsendungen in Sortierendstellen aus, die als Zwischenspeicher
fungieren. Um Leseergebnisse wiederzuverwenden, wird ein Verfahren
verwendet, das als „Fingerprint" bekannt ist und z. B.
in
DE 4000603 C2 vorgestellt wird.
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Für
jede Postsendung wird ein Datensatz erzeugt und in einer zentralen
Datenbank abgelegt. Dieser Datensatz umfasst die gelesene Zustelladresse.
Um beim Suchen nach diesem Datensatz den Suchraum einzuschränken,
wird abgespeichert, welche Postsendung in welchem Behälter
transportiert wird. Dieser Ansatz erfordert, dass genau bekannt
ist, welche Postsendung in welchem Behälter transportiert
wird. Dies lässt sich in der Realität manchmal
nicht mit zureichender Sicherheit feststellen.
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In
DE 102005040689 A1 wird
vorgeschlagen, eine Postsendung in zwei Schritten zu identifizieren.
Zuerst wird die Postsendung mittels eines bildhaften Merkmals und
einer externen Information registriert, z. B. in einer zentralen
Datenbank. Sobald diese Postsendung ein zweites Mal eine Sortieranlage
durchläuft, wird zunächst versucht, diese Postsendung
anhand des bildhaften Merkmals zu identifizieren. Gelingt dies nicht,
wird die Postsendung anhand des externen Merkmals identifiziert.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 6 bereitzustellen, bei dem es nicht
erforderlich ist, die Transportmittel zu identifizieren, die für
die Transportvorgänge verwendet werden.
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Die
Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 6 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Mehrere
Gegenstände werden durch unterschiedliche Transportvorgänge
transportiert. In jedem dieser Transportvorgänge werden
folgende Schritte durchgeführt:
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- – Jeweils mindestens ein Gegenstand
wird in ein Transportmittel verbracht.
- – Das Transportmittel mit dem mindestens einen Gegenstand
wird zu einer Verarbeitungsanlage transportiert.
- – Die mit dem Transportmittel transportierten Gegenstände
werden der Verarbeitungsanlage zugeführt. Hierbei wird
eine Vermischung mit Gegenständen aus anderen Transportvorgängen
vermieden. Dies wird erreicht, indem die Gegenstände dieses
Transportvorgangs dergestalt zugeführt werden, dass zunächst alle
Gegenstände aus dem Transportmittel dieses Transportvorgangs
Transportmittel der Verarbeitungsanlage zugeführt werden,
bevor weitere Gegenstände der Verarbeitungsanlage zugeführt
werden.
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Vorgegeben
wird ein Parameter. Dieser Parameter hat lösungsgemäß die
Form einer optisch messbaren Eigenschaft. Ein transportierter Gegenstand
hat entweder diese Eigenschaft in einer von verschiedenen möglichen
Ausprägungen, oder der Gegenstand hat die Eigenschaft nicht.
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Für
jeden Gegenstand wird ein erstes Mal gemessen, welchen Wert dieser
vorgegebene Parameter für diesen Gegenstand annimmt. Hierbei
wird gemessen, ob dieser Gegenstand die vorgegebene Eigenschaft aufweist
oder nicht, und wenn ja, mit welcher Ausprägung er diese
Eigenschaft besitzt. Diese erste Messung wird durchgeführt,
bevor dieser Gegenstand in eines der Transportmittel verbracht wird.
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Für
jeden Transportvorgang wird die Transportvorgangs-Information ermittelt
und abgespeichert, welche Gegenstände gemeinsam durch diesen
Transportvorgang transportiert werden und welchen Parameterwert
welcher dieser Gegenstände annimmt. Hierfür werden
die Ergebnisse der ersten Messungen verwendet. Die Transportvorgangs-Information
umfasst für jeden Gegenstand die Information, ob dieser
Gegenstand bei der ersten Messung vorgegebene Eigenschaft aufweist
oder nicht, und wenn ja, mit welcher Ausprägung er diese
Eigenschaft besitzt.
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Nachdem
dieser Gegenstand der jeweiligen Verarbeitungsanlage zugeführt
wurde, wird erneut gemessen, welchen Wert der Parameter für
diesen Gegenstand annimmt. Hierbei wird erneut gemessen, ob dieser
Gegenstand bei der ersten Messung vorgegebene Eigenschaft aufweist
oder nicht, und wenn ja, mit welcher Ausprägung er diese
Eigenschaft besitzt.
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Es
wird danach gesucht, durch welchen Transportvorgang dieser Gegenstand
transportiert wurde. Für diese Suche wird die Transportvorgangs-Information
jedes Transportvorgangs verwendet. Ermittelt wird jeder Transportvorgang,
durch den ein Gegenstand mit dieser Ausprägung der Eigenschaft
in ein Transportmittel verbracht und in diesem transportiert wurde.
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Ermittelt
wird demnach für jeden Gegenstand, durch welchen Transportvorgang
der Gegenstand transportiert wurde. Hierfür wird ermittelt
und ausgewertet, welche Gegenstände mit welcher Ausprägung
der Eigenschaft durch welchen Transportvorgang transportiert wurden.
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Die
Erfindung nutzt die Tatsache aus, dass nur sehr wenige Gegenstände – oft
nur ein einziger – eine bestimmte Ausprägung der
Eigenschaft aufweist. Der Transportvorgang – oder wenigstens
die noch in Betracht kommenden Transportvorgänge – lassen
sich ermitteln, ohne dass es erforderlich wäre, das verwendete Transportmittel
zu identifizieren. Eine solche Identifizierung würde eine
maschinenlesbare oder menschenlesbare Kennung z. B. in Form eines
Strichmusters erfordern und kann fehleranfällig sein.
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Die
Fehleranfälligkeit wird weiter verringert, indem mehrere
Eigenschaften vorgegeben und für die Ermittlung von Transportvorgängen
verwendet werden. Die Fehleranfälligkeit wird außerdem
dadurch verringert, dass nach mehreren Gegenständen mit
der Eigenschaft gesucht wird und die unterschiedlichen Ausprägungen
dieser gefundenen Gegenstände berücksichtigt werden.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
gezeigt. Dabei zeigen:
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1 ein
Netz mit drei Bearbeitungsanlagen;
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2 den
Transport der Postsendungen A1, ..., A5 sowie B1, ..., B4;
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3 den
Transport der Postsendungen C1, ..., C6 sowie D1 und D2;
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4 die
Suche nach Postsendungen mit global sicheren Merkmalen mit Hilfe
eines Flussdiagramms.
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In
den Figuren sind Materialflüsse mit durchgezogenen Linien
dargestellt, Datenflüsse mit gestrichelten Linien.
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Im
Ausführungsbeispiel sind die zu transportierenden Gegenstände
Postsendungen. Jede Postsendung ist mit einer Kennzeichnung derjenigen
Zustelladresse versehen, an die diese Postsendung zu transportieren
ist. Die Zustelladresse fungiert als der Zielpunkt der Postsendung.
Die Kennzeichnung ist in der Regel vor Beginn des Transportierens
auf die Postsendung aufgebracht worden. Möglich ist aber
auch, dass sie erst während des Transportierens angebracht
wird.
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Jede
Postsendung durchläuft mindestens zweimal eine Sortieranlage.
Möglich ist, dass eine Postsendung dieselbe Sortieranlage
mehrmals durchläuft oder dreimal eine Sortieranlage durchläuft.
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Beim
ersten Durchlauf wird zumindest die Zustelladresse ermittelt. Möglich
ist, dass weitere Parameter gemessen werden, z. B. das Gewicht der
Postsendung oder mit welcher Frankierung die Postsendung versehen
ist.
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Vorzugsweise
versucht eine Leseeinrichtung der beim ersten Durchlauf verwendeten
Sortieranlage, zunächst automatisch per „Optical
Character Recognition” (OCR) die Zustelladresse automatisch
zu ermitteln. Gelingt dies nicht, so liest ein Mensch die Zustelladresse
und gibt wenigstens einen Teil der gelesenen Zustelladresse, z.
B. die Postleitzahl, ein.
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Jeder
möglichen Zustelladresse ist ein Zustellgebiet zugeordnet.
Alle Postsendungen an dasselbe Zustellgebiet werden bei jedem Durchlauf
in dasselbe Ausgabefach ausgeschleust. Möglich ist, dass
Postsendungen an verschiedene Zustellgebiete in dasselbe Ausgabefach
ausgeschleust werden. Möglich ist, dass eine Postsendung
mehrmals dieselbe Sortieranlage durchläuft, beispielsweise
weil die Anzahl von Ausgabefächer geringer als die Anzahl
der vorgegebenen Zustellgebiete ist. In diesem Fall wird vorzugsweise
ein „2-pass sequencing" durchgeführt. Ein solches
Verfahren ist aus
EP
948416 B1 bekannt. Nach dem ersten Durchlauf werden die
Postsendungen, die die Sortieranlage in ein Ausgabefach ausgeschleust
hat, in einen Behälter verbracht. Der Behälter
wird zu der Zuführeinrichtung der zweiten Sortieranlage
transportiert, und die Postsendungen werden der Sortieranlage für
den zweiten Durchlauf zugeführt.
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Möglich
ist auch, dass ein Behälter mit Postsendungen, die zum
ersten Mal eine Sortieranlage durchlaufen haben, an einen anderen
Ort transportiert wird und die Postsendungen dort einer weiteren
Sortieranlage zugeführt werden. Möglich ist auch,
dass einige Postsendungen von einem Ausgabefach der weiteren Sortieranlage
in einem Behälter zu einer Zuführeinrichtung einer
anderen Sortieranlage transportiert werden und diese Postsendungen
der anderen Sortieranlage zugeführt werden.
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Sehr
unzweckmäßig wäre es, wenn jede weitere
Sortieranlage erneut die Zustelladresse lesen müsste, die
die erste Sortieranlage schon gelesen hat. Das klassische Vorgehen,
dies zu vermeiden, ist dass, dass die erste Sortieranlage eine Codierung
der Zustelladresse auf die Postsendung druckt, z. B. in Form eines Strichmusters
(„bar code"). Jede weitere Sortieranlage liest dieses Strichmuster.
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Häufig
wird aber nicht gewünscht, dass eine Postsendung mit einem
Strichmuster versehen wird. Eine Übereinkunft des Weltpostvereins
(UPU) sieht vor, dass grenzüberschreitende Postsendungen
nicht mit einem Strichmuster versehen werden, denn unterschiedliche
Postdienstleister verwenden in der Regel verschiedene Systeme der
Codierung.
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Daher
wird im Ausführungsbeispiel ein Verfahren angewendet, das
unter der Bezeichnung „Fingerprint" oder auch „Virtual
ID" bekannt geworden ist und z. B. in
DE 4000603 C2 und
EP 1222037 B1 beschrieben wird
und das es ermöglicht, dass jede weitere Sortieranlage
diejenige Zustelladresse, die die erste Sortieranlage gelesen hat,
ohne ein Strichmuster ermittelt.
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Im
Ausführungsbeispiel werden m verschiedene Parameter einer
Postsendung vorgegeben, die sich optisch messen lassen, während
die Postsendung eine Sortieranlage durchläuft, ohne die
Postsendung zu beschädigen. Beispiele für derartige
Parameter sind
- – ein Strichmuster
(„bar code") auf der Vorderseite der Postsendung,
- – ein Strichmuster auf der Rückseite der Postsendung,
- – Abmessungen der Postsendung,
- – die Verteilung von Grauwerten und/oder Farbtönen
auf einer Oberfläche der Postsendung,
- – die Lage und Abmessung des Freimachungsvermerks (z.
B. Briefmarke oder Freistempler),
- – die Lage und Größe des Adressblocks
und/oder der Angaben zum Absender,
- – ein Logo auf der Postsendung, z. B. ein Logo des
Absenders oder ein Werbeaufdruck, sowie
- – Parameter der Zustelladresse, z. B. die Postleitzahl.
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Nicht
notwendigerweise ist jede Postsendung mit einem Strichmuster versehen.
Aber auch dann, wenn ein Verfahren des „Fingerprint" angewendet
wird, kann ein erheblicher Anteil der Postsendungen mit einem Strichmuster
versehen sein. Dieses Strichmuster codiert z. B. die Zustelladresse
der Postsendung oder unterscheidet die Postsendung von allen anderen
Postsendungen, die innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums eine der
Sortieranlagen durchlaufen, ist also eine maschinenlesbare Kennung
der Postsendung.
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1 zeigt
ein Netz mit drei Bearbeitungsanlagen Anl-1, Anl-3 und Anl-4. Diese
drei Bearbeitungsanlagen sind im Ausführungsbeispiel als
Sortieranlagen ausgelegt. Jede Sortieranlage weist eine Zuführeinrichtung
in Form einer Stoffeingabe („feeder"), ein Lesegerät
sowie eine Vielzahl von Ausgabefächern auf. Postsendungen
werden der Stoffeingabe einer solchen Sortieranlage zugeführt.
Die Stoffeingabe vereinzelt die Postsendungen. Die vereinzelten
Postsendungen durchlaufen anschließend die Sortieranlage.
Das Lesegerät erzeugt ein Abbild der Postsendung. Die Sortieranlage
ermittelt unter Verwendung des Abbilds die Zustelladresse und schleust
die Postsendung abhängig von der erkannten Zustelladresse
in eines der Ausgabefächer aus. Jede der drei Sortieranlagen
Anl-1, Anl-2, Anl-3 ist mit einer zentralen Datenbank DB verbunden
und hat Lese- und Schreibzugriff auf diese Datenbank DB.
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Im
Beispiel von 1 werden zunächst Postsendungen
der Stoffeingabe ZE-1 der Sortieranlage Anl-1 zugeführt.
Die Sortieranlage Anl-1 erzeugt ein digitales Abbild jeder Postsendung
und ermittelt die Zustelladresse. Zunächst versucht die
Sortieranlage Anl-1, die Zustelladresse automatisch per „Optical
Character Recognition" (OCR) zu ermitteln. Gelingt dies nicht, wird
das Abbild an eine Videocodierstation übermittelt, und ein
Bearbeiter gibt manuell die Zustelladresse – oder wenigstens
die Postleitzahl – ein. Abhängig von der jeweils
ermittelten Zustelladresse schleust die Sortieranlage Anl-1 die
Postsendung in eines der Ausgabefächer aus.
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Im
Beispiel von 1 sind drei Ausgabefächer
Af-A, Af-B und Af-E der Sortieranlage Anl-1 gezeigt. Die Postsendungen,
welche die Sortieranlage Anl-1 in das Ausgabefach Af-E ausgeschleust
hat, werden im Beispiel von 1 in einen
Behälter Beh-3 verbracht. Der Behälter Beh-3 mit
diesen Postsendungen wird wieder zur Stoffeingabe ZE-1 der Sortieranlage
Anl-1 transportiert. Die Postsendungen aus dem Behälter
Beh-3 werden von der Stoffeingabe ZE-1 vereinzelt und durchlaufen
erneut die Sortieranlage Anl-1.
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Die
Postsendungen, welche die Sortieranlage Anl-1 in das Ausgabefach
Af-A ausgeschleust hat, werden im Beispiel von 1 in
einen Behälter Beh-2 verbracht. Der Behälter Beh-2
mit diesen Postsendungen wird zur Stoffeingabe ZE-2 der zweiten
Sortieranlage Anl-2 transportiert. Die Postsendungen aus dem Behälter Beh-2
werden von der Stoffeingabe ZE-2 vereinzelt und durchlaufen die
Sortieranlage Anl-2. Das entsprechende geschieht mit den Postsendungen,
die die erste Sortieranlage Anl-1 in das Ausgabefach Af-B ausgeschleust
hat. Diese werden im Behälter Beh-3 zur Stoffeingabe ZE-3
der dritten Sortieranlage Anl-3 transportiert.
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Die
beiden übrigen Sortieranlagen Anl-3 und Anl-4 verwenden
erneut das Leseergebnis, das die Sortieranlage Anl-1 erzielt hat.
Damit dies ermöglicht wird, erzeugt die Sortieranlage Anl-1
für jede Postsendung, die die Sortieranlage Anl-1 durchläuft,
einen Datensatz und speichert ihn in der zentralen Datenbank DB
als Teil einer Transport-Information I ab. Dieser Datensatz umfasst
- – eine interne Kennung der Postsendung
sowie
- – eine Kennzeichnung für die Zustelladresse,
die die erste Sortieranlage Anl-1 gelesen hat.
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Jede
weitere Sortieranlage, durch welche die Postsendung läuft,
erkennt diese Postsendung wieder. Daher werden mehrere Parameter
vorgegeben, die optisch messbar sind. Beispiele für derartige
Parameter sind:
Die erste Sortieranlage Anl-1 ermittelt für
jede Postsendung, welche die Sortieranlage Anl-1 durchläuft,
welchen Wert die vorgegebenen Parameter bei dieser Postsendung annehmen.
Dadurch erzeugt die erste Sortieranlage Anl-1 einen Merkmalsvektor,
der bei n vorgegebenen Parametern aus n Parameterwerten besteht. Den
Datensatz für die Postsendung ergänzt die erste
Sortieranlage Anl-1 um den Merkmalsvektor, d. h. um eine Kennzeichnung
der n Parameterwerte.
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Die
dritte Sortieranlage Anl-3 misst ebenfalls für jede Postsendung,
die die Sortieranlage Anl-3 durchläuft, welchen Wert jeder
vorgegebene Parameter für diese Postsendung annimmt. Dadurch
erzeugt die dritte Sortieranlage Anl-3 ebenfalls einen Merkmalsvektor
mit n Parameterwerten. Die dritte Sortieranlage Anl-3 führt einen
Lesezugriff auf die zentrale Datenbank DB durch. Die Merkmalsvektoren
von abgespeicherten Datensätzen werden mit dem aktuell
gemessenen Merkmalsvektor verglichen. Dadurch wird derjenige Datensatz
ermittelt, der von der aktuell zu untersuchenden Postsendung stammt.
Dieser Datensatz umfasst die Zustelladresse der Postsendung, welche
die erste Sortieranlage Anl-1 gelesen hat.
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2 illustriert
den Transport der Postsendungen A1, ..., A5 sowie B1, ..., B4. Die
Postsendungen A1, ..., A5 sowie B1, ..., B4 durchlaufen zunächst
die erste Sortieranlage Anl-1. Die Leseeinrichtung dieser ersten Sortieranlage
Anl-1 liest die jeweilige Kennzeichnung der Zustelladresse, mit
denen die Postsendungen A1, ..., A5, B1, ..., B4 und weitere durchlaufenden
Postsendungen versehen sind. Eine Messeinrichtung der ersten Sortieranlage
Anl-1 misst, welche Werte die vorgegebenen Parameter für
die Postsendungen A1, ..., A5 annehmen. Diese Messeinrichtung misst
außerdem, welche Werte die vorgegebenen Parameter für
die Postsendungen B1, ..., B4 annehmen.
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3 illustriert
den Transport der Postsendungen C1, ..., C6 sowie D1 und D2. Die
Postsendungen C1, ..., C6 durchlaufen eine zweite Sortieranlage
Anl-2. Eine Leseeinrichtung dieser zweiten Sortieranlage Anl-2 liest
die jeweilige Kennzeichnung der Zustelladresse, mit denen die Postsendungen
C1, ..., C6, D1, D2 und weitere durchlaufenden Postsendungen versehen
sind. Eine Messeinrichtung der zweiten Sortieranlage Anl-2 misst,
welche Werte die vorgegebenen Parameter für die Postsendungen
C1, ..., C6 annehmen. Diese Messeinrichtung misst außerdem,
welche Werte die vorgegebenen Parameter für die Postsendungen
D1 und D2 annehmen.
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Ein
Transportvorgang ist also im Ausführungsbeispiel gekennzeichnet
durch:
- – ein Ausgabefach einer Sortieranlage
als Ausgangspunkt des Transportvorgangs,
- – eine Zuführeinrichtung einer Sortieranlage
als Zielpunkt des Transportvorgangs und
- – die Postsendungen, die in diesem Transportvorgang
transportiert werden.
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Im
Ausführungsbeispiel registriert jede Sortieranlage, welche
Postsendungen sie in welches Ausgabefach ausschleust. Außerdem
registriert jede Sortieranlage, welche Transportvorgänge
von dieser Sortieranlage ausgehen.
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Im
Ausführungsbeispiel werden zwei der insgesamt m Parameter
als besonders gekennzeichnete optisch erfassbare Eigenschaften vorgegeben,
nämlich
- – das Vorhandensein
eines maschinenlesbaren Strichmusters („bar code") auf
der Vorderseite der Postsendung (Par_V) und
- – das Vorhandensein eines maschinenlesbaren Strichmusters
auf der Rückseite der Postsendung (Par_R).
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Diese
beiden Parameter sind „global sicher", d. h. eine Postsendung
mit einer bestimmten Ausprägung einer dieser Parameter
ist global einzigartig unter den Postsendungen, die innerhalb eines
bestimmten Zeitraums die Sortieranlagen durchlaufen.
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Die
erste Sortieranlage Anl-1 und die zweite Sortieranlage Anl-2 registrieren
Informationen über Transportvorgänge. Auch diese
Transportvorgangs-Informationen I_TV-1, I_TV-2, I_TV-3, I_TV-4 werden
in der zentralen Datenbank DB abgespeichert.
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Über
den ersten Transportvorgang TV-1 wird folgende Transportvorgangs-Information
I_TV-1 abgespeichert:
Ausgabefach | Postsendung | Ausprägung
von Par_V | Ausprägung
von Par_R |
Af-A | A-1 | | |
Af-A | A-2 | | |
Af-A | A-3 | 01224 | |
Af-A | A-4 | | aldkrje |
Af-A | A-5 | | |
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Das
Symbol ./. bedeutet, dass die jeweilige Postsendung kein Strichmuster
auf der Vorderseite bzw. Rückseite trägt.
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Die
Transportvorgangs-Information I_TV-1 umfasst weiterhin den jeweiligen
Wert jedes anderen Parameters für die fünf Postsendungen
A-1 bis A-5, was in der Tabelle nicht gezeigt wird.
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Die
entsprechenden Transportvorgangs-Informationen I_TV-2, I_TV-3, I_TV-4
werden auch über die übrigen drei Transportvorgänge
TV-2, TV-3 und TV-4 abgespeichert.
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Im
Transportvorgang TV-1 werden die Postsendungen A-1, ..., A-5 von
dem Ausgabefach Af-A der ersten Sortieranlage Anl-1 im ersten Behälter
Beh-1 zur Zuführeinrichtung ZE-3 der dritten Sortieranlage
Anl-3 transportiert. Die Erfindung erspart aber die Notwendigkeit,
dass die dritte Sortieranlage Anl-3 eine Kennung des ersten Behälters
Beh-1 und einen Zeitpunkt, an dem der Transportvorgang TV-1 begonnen
oder beendet wurde, misst. Es reicht aus, dass die dritte Sortieranlage
Anl-3 registriert, dass ein Transportvorgang TV-w die Zuführeinrich tung
ZE-3 erreicht. Weiterhin registriert die dritte Sortieranlage Anl-3,
welche Postsendungen, die die dritte Sortieranlage Anl-3 durchlaufen,
in diesem Transportvorgang TV-w zur dritten Sortieranlage Anl-3 transportiert
wurden. Entsprechend registriert die vierte Sortieranlage Anl-4,
dass ein Transportvorgang TV-x mit den Postsendungen B-1, ..., B-4
die Zuführeinrichtung ZE-4 erreicht.
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Die
Postsendungen A1, ..., A5 werden von der Zuführeinrichtung
ZE-3 der dritten Sortieranlage Anl-3 vereinzelt. Eine Messeinrichtung
der dritten Sortieranlage Anl-4 misst erneut, welche Werte die vorgegebenen Parameter
für die Postsendungen A1, ..., A5 annehmen. Im Ausführungsbeispiel
sind dies die Werte der beiden gekennzeichneten Parameter Par_V
und Par_R sowie die Werte weiterer Parameter.
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Die
Postsendungen B1, ..., B4 werden von der Zuführeinrichtung
ZE-4 der vierten Sortieranlage Anl-4 vereinzelt. Eine Messeinrichtung
der vierten Sortieranlage Anl-4 misst erneut, welche Werte die vorgegebenen Parameter
für die Postsendungen B1, ..., B4 annehmen. Das entsprechende
gilt für die Postsendungen C1, ..., C6, D1 und D2.
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Immer
dann, wenn eine Postsendung erneut eine Sortieranlage durchläuft,
wird in der zentralen Datenbank DB nach demjenigen Datensatz gesucht,
der für diese Postsendung abgespeichert wurde. Wenn also die
Postsendung A-1 die dritte Sortieranlage Anl-3 durchläuft,
wird in der zentralen Datenbank DB nach dem Datensatz für
die Postsendung A-1 gesucht. Dieser Datensatz wurde angelegt, als
die Postsendung A-1 die erste Sortieranlage Anl-1 durchlief.
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Jeder
Datensatz für eine Postsendung umfasst
- – die
gelesene Kennzeichnung der Zustelladresse der Postsendung,
- – die für diese Postsendung gemessenen Parameterwerte
- – sowie vorzugsweise die Information, zu welchem Cluster
die für diese Postsendung gemessenen Parameterwerte gehören.
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Außerdem
ist die Information abgespeichert, durch welchen Transportvorgang – oder
welche Transportvorgänge – jede Postsendung von
einer Sortieranlage abtransportiert wird. Diese Information ist
als Teil der Transportvorgangs-Informationen abgespeichert.
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Um
diesen Datensatz zu finden, werden die Parameterwerte, die beim
erneuten Messen für eine Postsendung gemessen wurden, mit
Parameterwerten von gespeicherten Datensätzen verglichen.
Diesen Vergleich führt eine Datenverarbeitungsanlage DVA
automatisch aus, die mit der zentralen Datenbank DB verbunden ist.
Es wäre sehr zeitaufwendig, wenn hierbei die gemessenen
Parameterwerte mit den Parameterwerten aller abgespeicherten Datensätze
verglichen werden müssten. Daher wird eine Vorauswahl unter
den abgespeicherten Datensätzen vorgenommen.
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Daher
führt die dritte Sortieranlage Anl-3 eine Einschränkung
des Suchraums durch und ermittelt zunächst, von welchem
abgehenden Transportvorgang die Postsendungen eines eintreffenden
Transportvorgangs stammen.
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Die
dritte Sortieranlage Anl-3 stellt fest, dass Postsendungen aus einem
Transportvorgang Tv-w durch die dritte Sortieranlage Anl-3 laufen.
Die Messeinrichtung der dritten Sortieranlage Anl-3 misst von den
ersten n durchlaufenden Postsendungen die jeweils zwei Werte, die
die beiden gekennzeichneten Parameter Par_V und Par_R für
diese n Postsendungen annehmen. Im Ausführungsbeispiel
sind diese beiden Parameter Par_V und Par_R das Vorhandensein eines
Strichmusters auf der Vorderseite und ein Strichmuster auf der Rückseite und
die jeweils codierte Zeichenfolge – oder die Feststellung,
dass die Postsendung kein Strichmuster auf der Vorderseite und/oder
keines auf der Rückseite aufweist.
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Im
Ausführungsbeispiel durchlaufen die Postsendungen aus dem
Transportvorgang Tv-w die dritte Sortieranlage in der Reihenfolge
A-1, A-2, ..., A-5. Die Reihenfolge unter den Postsendungen braucht
aber nicht eingehalten zu werden.
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Zunächst
ist n = 2. Eine Sicherheitsschranke s_min >= 1 und eine Maximalanzahl n_max >= 2 wird vorgegeben.
Die Messungen werden unterbrochen, sobald
- – entweder
unter den ersten n Postsendungen s Postsendungen sind, die eine
der vorgegebenen gekennzeichneten Eigenschaften haben, wobei s >= s_min ist oder
- – insgesamt n_max Postsendungen vermessen wurden.
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Im
Ausführungsbeispiel ist s_min = 2, und n_max = 5. Zunächst
ist n = n0 = 2. Die dritte Sortieranlage Anl-3 zählt, wie
viele Postsendungen unter den n Postsendungen eine vorgegebene Eigenschaft
haben, hier also ein Strichmuster haben. Sei s diese Anzahl stellt
fest, dass sich unter den ersten n = 2 Postsendungen keine Postsendung
mit einem Strichmuster befindet, also s = 0.
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Nunmehr
wird n um 1 vergrößert, also n = 3. Die Sortieranlage
Anl-3 stellt fest, dass sich unter den ersten n = 3 Postsendungen
s = 1 befindet, die ein Strichmuster besitzt, nämlich das
Strichmuster für „01224" auf der Vorderseite.
Für diese Postsendung nimmt der Parameter Par_V also den
Wert „01224" an.
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Weil
aber noch s < s_min
gilt, wird n wiederum um 1 erhöht, also n = 4. Die Sortieranlage
Anl-3 stellt fest, dass sich unter den ersten n = 4 Postsendungen
s = 2 Postsendungen befinden, die jeweils ein Strichmuster besitzen.
Eine Postsendung trägt das Strichmuster für „01224"
auf der Vorderseite, eine andere das Strichmuster für „aldkrje"
auf der Rückseite. Nunmehr gilt s >= s_min, und die Messungen werden unterbrochen.
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Im
Ausführungsbeispiel wird die zentrale Datenbank DB nach
den Transportvorgangs-Informationen durchsucht. Hierbei wird jeder
abgehende Transportvorgang ermittelt, der
- – eine
Postsendung umfasst, bei welcher der Parameter Par_V den Wert „01224"
annimmt, und
- – der außerdem eine Postsendung umfasst, bei
welcher der Parameter Par_R den Wert „aldkrje" annimmt.
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Als
einziger Transportvorgang wird der Transportvorgang TV-1 ermittelt.
Hieraus wird gefolgert, dass der eintreffende Transportvorgang TV-w
identisch ist mit dem Transportvorgang TV-1.
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Die
obere Schranke n_max wird verwendet, damit die vollständige
Vermessung jeder Postsendung nicht zu spät beginnt. Falls
der Transportvorgang nicht nach spätestens n_max Postsendungen
ermittelt werden kann, wird er im Ausführungsbeispiel gar
nicht mehr ermittelt, und keine Suchraumeinschränkung wird durchgeführt.
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Nunmehr
werden von jeder Postsendung jeweils alle m Parameterwerte gemessen.
Mit Hilfe dieser m Parameterwerte wird der Datensatz für
diese Postsendung in der zentralen Datenbank DB ermittelt. Für
jede Postsendung aus dem Transportvorgang TV-w = TV-1 wird der Datensatz
gesucht, der für diese Postsendung in der zentralen Datenbank
DB abgespeichert wurde. Diese Suche wird auf diejenigen Datensätze
eingeschränkt, die von Postsendungen stammen, die im Transportvorgang
TV-1 transportiert wurden. Für diese Suche werden die Transportvorgangs-Information
I_TV-1 sowie die m Parameterwerte der Postsendung verwendet.
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4 veranschaulicht
diese Abfolge zur Suche nach Postsendungen mit global sicheren Merkmalen mit
Hilfe eines Flussdiagramms. Die Bezugszeichen haben folgende Bedeutungen:
- – S1(n) ist der Schritt, dass die
ersten n durchlaufenden Postsendungen vermessen werden, wobei von
jeder dieser n Postsendungen die beiden Werte der beiden Parameter
Par_V und Par_R gemessen werden.
- – S2(n) ist der Schritt, dass gezählt wird,
wie viele dieser n Postsendungen mindestens eine vorgegebene Eigenschaft
besitzen, also im Ausführungsbeispiel ein Strichmuster
auf der Vorderseite oder auf der Rückseite besitzen. Diese
Anzahl wird mit s bezeichnet.
- – S3(n) ist der Schritt, dass die nunmehr n-te [zuvor
(n + 1)-te] Postsendung vermessen wird, wobei gemessen wird, welche
Werte die beiden Parameter Par_V und Par_R für diese Postsendung
annehmen.
- – S4(s) ist der Schritt, dass die mindestens s Ausprägungen
für die s gefundenen Postsendungen mit mindestens einer
gekennzeichneten Eigenschaft ermittelt werden.
- - E1 ist das Ergebnis, das aus den mindestens s Ausprägungen
besteht, die durch den Schritt S4(s) gefunden wurden.
- – S5(s) ist der Schritt, dass nach einem abgehenden
Transportvorgang gesucht wird, der s Postsendungen umfasst, die
gerade die s Ausprägungen von E1 aufweisen, die im Schritt
s4(s) gefunden wurden. Für diese Suche werden die Transportvorgangs-Informationen
verwendet.
- – E2 ist das Ergebnis, das aus den mittels E1 gefundenen
Transportvorgängen besteht. Die Suche nach den Datensätzen
für Postsendungen wird anschließend auf die Postsendungen
aus diesen ermittelten Transportvorgängen eingeschränkt.
- – E3 ist das Ergebnis, dass mittels global sicherer
Merkmale keine Suchraumeinschränkung möglich ist.
-
Dank
der Erfindung ist es nicht notwendig, eine maschinenlesbare Kennung
an dem Behälter zu lesen, in dem im Transport vorgang TV-1
= TV-w die Postsendungen transportiert wurden.
-
Weiterhin
ist es nicht erforderlich, eine bestimmte Reihenfolge unter diesen
Postsendungen einzuhalten. Die erste Sortieranlage Anl-1 kann also
die Postsendungen in einer anderen Reihenfolge in das Sortierfach
Af-A ausschleusen, als diese Postsendungen später die Zuführeinrichtung
ZE-3 der dritten Sortieranlage Anl-3 durchlaufen. Bezugszeichenliste
Bezugszeichen | Bedeutung |
A-1,
..., A-5 | Postsendungen,
die im Transportvorgang TV-1 von der Sortieranlage Anl-1 zur Sortieranlage
Anl-3 transportiert werden |
AF-A | Ausgabefach
der Sortieranlage Anl-1, in die Postsendungen A-1, ..., A-5 ausgeschleust
werden |
AF-B | Ausgabefach
der Sortieranlage Anl-1, in die Postsendungen B-1, ..., B-4 ausgeschleust
werden |
AF-C | Ausgabefach
der Sortieranlage Anl-2, in die Postsendungen C-1, ..., C-6 ausgeschleust
werden |
AF-D | Ausgabefach
der Sortieranlage Anl-2, in die Postsendungen D-1 und D-2 ausgeschleust
werden |
AF-E | Ausgabefach
der Sortieranlage Anl-1 |
B-1,
..., B-4 | Postsendungen,
die im Transportvorgang TV-2 von der Sortieranlage Anl-1 zur Sortieranlage
Anl-4 transportiert werden |
C-1,
..., C-6 | Postsendungen,
die im Transportvorgang TV-3 von der Sortieranlage Anl-2 zur Sortieranlage
Anl-3 transportiert werden |
D-1,
D2 | Postsendungen,
die im Transportvorgang TV-4 von der Sortieranlage Anl-2 zur Sortieranlage
Anl-4 transportiert werden |
Anl-1,
Anl-2 | Sortieranlagen,
von denen Transportvorgänge abgehen |
Anl-3,
Anl-4 | Sortieranlagen,
zu denen Transportvorgänge durchgeführt werden |
Beh-1 | Behälter,
der in den Transportvorgängen TV-1 und TV-3 verwendet wird |
Beh-2 | Behälter,
der in den Transportvorgängen TV-2 und TV-4 verwendet wird |
DB | Zentrale
Datenbank, ist mit allen Sortieranlagen und der Datenverarbeitungsanlage
DVA verbunden |
DVA | Datenverarbeitungsanlage,
sucht in der zentralen Datenbank DB nach Datensätzen |
Par_R | Vorgegebene
Eigenschaft: Strichmuster auf der Rückseite der Postsendung? |
Par_V | Vorgegebene
Eigenschaft: Strichmuster auf der Vorderseite der Postsendung? |
TV-1 | von
der Sortieranlage Anl-1 abgehender Transportvorgang, durch den die
Postsendungen A-1, ..., A-5 zur Sortieranlage Anl-3 transportiert
werden |
TV-2 | von
der Sortieranlage Anl-1 abgehender Transportvorgang, durch den die
Postsendungen B-1, ..., B-4 zur Sortieranlage Anl-4 transportiert
werden |
TV-3 | von
der Sortieranlage Anl-2 abgehender Transportvorgang, durch den die
Postsendungen C-1, ..., C-6 zur Sortieranlage Anl-3 transportiert
werden |
TV-4 | von
der Sortieranlage Anl-2 abgehender Transportvorgang, durch den die
Postsendungen D-1 und D-2 zur Sortieranlage Anl-4 transportiert
werden |
TV-w | eintreffender
Transportvorgang, durch den die Postsendungen A-1, ..., A-5 die Sortieranlage
Anl-3 erreichen |
TV-x | eintreffender
Transportvorgang, durch den die Postsendungen B-1, ..., B-4 die Sortieranlage
Anl-4 erreichen |
TV-y | eintreffender
Transportvorgang, durch den die Postsendungen C-1, ..., C-6 die Sortieranlage
Anl-3 erreichen |
TV-z | eintreffender
Transportvorgang, durch den die Postsendungen D-1 und D-2 die Sortieranlage
Anl-4 erreichen |
ZE-1 | Zuführeinrichtung
der Sortieranlage Anl-1 |
ZE-2 | Zuführeinrichtung
der Sortieranlage Anl-2 |
ZE-3 | Zuführeinrichtung
der Sortieranlage Anl-3 |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 4000603
C2 [0003, 0005, 0033]
- - EP 1222037 B1 [0005, 0033]
- - DE 102005040689 A1 [0007]
- - EP 948416 B1 [0029]