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DE102008006711A1 - Medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit und Verfahren zur Verbesserung von Untersuchungs- bzw. Behandlungsabläufen mit einer medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit - Google Patents

Medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit und Verfahren zur Verbesserung von Untersuchungs- bzw. Behandlungsabläufen mit einer medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit Download PDF

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DE102008006711A1
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Jörg Ulrich Fontius
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Siemens Healthcare GmbH
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Siemens AG
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Abstract

Eine erfindungsgemäße medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit umfasst mindestens ein 3-D-Radararray zur Detektion von Orts- und/oder Bewegungsdaten von Objekten in einem Untersuchungsraum der Diagnose- oder Therapieeinheit und eine Recheneinheit zur Auswertung der detektierten Daten, wobei die Recheneinheit mit der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit und mit dem mindestens einen 3-D-Radararray verbunden ist und durch die Recheneinheit ausgewertete Daten zur Steuerung der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit und/oder zur Nachbearbeitung von durch die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit gewonnenen Daten verwendet werden. Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Verbesserung von Untersuchungs- bzw. Behandlungsabläufen mit einer medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit umfasst folgende Schritte: - Detektieren von Orts- und/oder Bewegungsdaten von Objekten in einem Untersuchungsraum der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit mittels mindestens eines 3-D-Radararrays, - Erzeugen von Steuerbefehlen an die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit auf Basis der detektierten Daten und/oder - Nachbearbeiten von mittels der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit erhaltener Bild- oder Spektroskopiedaten auf Basis der detektierten Daten.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit. Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren zur Verbesserung von Untersuchungs- bzw. Behandlungsabläufen mit einer medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit.
  • Für eine Vielzahl medizinischer Untersuchungen und/oder Behandlungen ist es von Vorteil oder sogar nötig, physiologische Parameter wie Herzschlag oder Atmung und/oder mögliche Bewegungen eines Patienten zu detektieren und auszuwerten.
  • Als Beispiele seien hier Bildaufnahmen des Körperinneren eines Patienten mittels verschiedener Modalitäten wie z. B. Computertomographie oder Magnetresonanztomographie oder auch therapeutische Behandlungen z. B. mit einem Strahlentherapiegerät genannt. Die detektierten Daten über die physiologischen Parameter des Patienten und/oder weiterer Bewegungen des Patienten während der Bildaufnahmen werden hierbei beispielsweise für eine Bewegungskorrektur der gewonnenen Bilddaten oder für eine Triggerung der Aufnahmen an sich genutzt. Oftmals liefern die Daten über Bewegungen und/oder physiologische Parameter auch wichtige Hinweise auf den Gesundheits- oder Gemütszustand eines Patienten, was für eine Planung des weiteren Vorgehens auch schon während einer Untersuchung oder Behandlung ausschlaggebend sein kann.
  • Zur Bestimmung physiologischer Daten eines Patienten sind z. B. die Verwendung eines EKGs zur Bestimmung des Herzschlags, sowie die Verwendung eines Atemgürtels zur Bestimmung der Atmung bekannt. Das hierbei nötige Anlegen von Elektroden bzw. dem Atemgürtel nimmt allerdings immer eine gewisse Zeit in Anspruch, was die Untersuchung verlängert. Au ßerdem werden diese Maßnahmen von Patienten häufig als unangenehm empfunden.
  • Ein anderer zur Optimierung vieler medizinischer Untersuchungen und/oder Behandlungen zu überwachender Parameter sind Körperbewegungen des Patienten.
  • Eine bekannte Art der Überwachung von Bewegungen des Patienten ist es, sogenannte Lichtpunkte an geeigneten Stellen, beispielsweise Gelenken und/oder Hauptachsenpunkte, auf dem Patienten anzuordnen und die Bewegungen dieser Lichtpunkte z. B. mit Hilfe einer Videokamera aufzunehmen. Aus den so aufgenommenen Daten wird beispielsweise mittels Bewegungsmodellen auf die tatsächliche Bewegung geschlossen. Dies ist nicht immer ausreichend genau, da eben nicht die tatsächliche Bewegung des Körpers aufgenommen wird, sondern lediglich Bewegungsdaten aus einigen wenigen Messpunkten interpoliert werden.
  • In manchen Fällen ist es darüber hinaus sinnvoll die Umgebung des Patienten, beispielsweise zur Kollisionsvermeidung mit sich bewegenden Teilen eines medizinischen Geräts, zu überwachen. Zu diesem Zweck ist es z. B. bekannt, Kameras in Verbindung mit Objekterkennungssoftware zu verwenden. Jedoch ist es nicht immer möglich eine Kamera so zu positionieren, dass stets ein best möglicher Blickwinkel auf den Patienten und seine Umgebung erreicht wird.
  • Die Radartechnik ist eine bekannte Technik zur berührungslosen Detektion von Lage und/oder Bewegungen von Objekten durch Aussenden von elektromagnetischen Signalen und Empfangen von von den Objekten reflektierten Signalen. Darüber hinaus sind auch passive Methoden bekannt, bei denen nicht reflektierte Strahlung detektiert wird, sondern eine von allen Objekten, die eine Temperatur über 0 Kelvin haben, emittierte natürliche Strahlung. Dabei sind zeitliche Auflösungen von unter einer Millisekunde und räumliche Auflösungen von bis zu einem Millimeter und mehr realisierbar (siehe z. B. „A Growing Number of Applications Boosts mm-Wave Technology", High Frequency Electronics, Vol. 5(5), May 2006, p. 52f). Beispielsweise aus der DE 100 41 769 ist ein 3D-Radarsensor bekannt, mit dem mit einer Messung eine dreidimensionale Darstellung der detektierten Objekte möglich ist.
  • Aus der DE 102 59 522 A1 ist ein Verfahren zur Sensierung von Informationen über Lage und/oder Bewegungen des Körpers eines Lebewesens oder eines Körperteils im Körperinneren, insbesondere zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug bekannt. Ein Ziel des dort beschriebenen Verfahrens ist eine Überwachung der Atmung sowie des Herzschlags eines Fahrers während der Fahrt.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung und ein Verfahren anzugeben, mit denen Untersuchungen bzw. Behandlungen für den Patienten möglichst angenehm und sicher durchführbar sind.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung und ein Verfahren anzugeben, mit denen Untersuchungs- oder Behandlungsabläufe einer medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit für deren Betreiber möglichst effizient gestaltet werden können.
  • Die Aufgaben werden erfindungsgemäß gelöst durch eine medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit gemäß Anspruch 1 und ein Verfahren gemäß Anspruch 9.
  • Dabei umfasst eine erfindungsgemäße medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit mindestens einem 3D-Radararray zur Detektion von Orts- und/oder Bewegungsdaten von Objekten in einem Untersuchungsraum der Diagnose- oder Therapieeinheit, und einer Recheneinheit zur Auswertung der detektierten Daten, wobei die Recheneinheit mit der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit und mit dem mindestens einen 3D-Radararray verbunden ist und durch die Recheneinheit ausgewertete Daten zur Steuerung der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit und/oder zur Nachbearbeitung von durch die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit gewonnenen Daten verwendet werden.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Verbesserung von Untersuchungs- bzw. Behandlungsabläufen mit einer medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit umfasst folgende Schritte:
    • – Detektieren von Orts- und/oder Bewegungsdaten von Objekten in einem Untersuchungsraum der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit mittels mindestens einem 3D-Radararray,
    • – Erzeugen von Steuerbefehlen an die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit auf Basis der detektierten Daten und/oder
    • – Nachbearbeiten von mittels der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit erhaltener Bild- oder Spektroskopiedaten auf Basis der detektierten Daten.
  • Bereits mit Hilfe nur eines 3D-Radararrays können je nach verwendeten Signalfrequenzen eine Vielzahl von vorteilhaften Überwachungen von Vorgängen während einer Untersuchung oder Behandlung eines Patienten mit einer medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit vorgenommen werden. So kann auf weitere Sensoren wie z. B. verschiedene Kameras verzichtet werden und es werden Kosten und Platz gespart. Darüber hinaus ist für eine Abstimmung z. B. der Steuerung oder einer Bildbearbeitungseinheit der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit mit den verschiedenen Überwachungsdaten nur eine Schnittstelle, eben zwischen dem 3D-Radararray und der Steuerung bzw. Auswerteeinheit der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit, ausreichend.
  • Vorteilhaft kann mit der erfindungsgemäßen medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit eine Überwachung von Herzbewegungen (Herzschlag) und/oder der Atmung durchgeführt werden, ohne dass der Patient direkt mit den Sensoren in Berührung kommen muss. Somit können zeitaufwendige und oftmals für den Patienten unangenehme Vorgänge wie das Anlegen von EKG-Elektroden oder Atemgürteln entfallen. Die detektierten Daten können z. B. bei einer Nachbearbeitung von mittels der medizi nischen Diagnose- oder Therapieeinheit erhaltener Daten verwendet werden, um beispielsweise Bewegungsartefakte in Bilddaten zu korrigieren. Des Weiteren können aus den mittels 3D-Radararray detektierten Daten Informationen gewonnen werden, auf deren Basis Steuersignale zur Steuerung der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit generiert werden können, beispielsweise zur Triggerung von Aufnahmen. Darüber hinaus können aus den so detektierten Daten Rückschlüsse auf das Befinden des Patienten gezogen werden und auf Basis dieser Daten gegebenenfalls eine Behandlung oder Untersuchung gestoppt oder abgebrochen werden.
  • Weiterhin erlaubt ein 3D-Radararray auch eine Überwachung von Bewegungen von Körperteilen oder des ganzen Körpers eines Patienten oder anderen Objekten. Auf diese Weise kann einerseits z. B. die Sicherheit eines Patienten erhöht werden, indem die detektierten Daten dahingehend ausgewertet werden, dass Kollisionen des Patienten mit anderen Objekten vermieden werden können. Natürlich können auf diese Weise auch Kollisionen von verschiedenen Objekten, z. B. von Lokalspulen oder Halte- bzw. Stützvorrichtungen auf einer Patientenliege mit Verkleidungsteilen der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit verhindert werden. Dazu kann insbesondere bei einer drohenden Kollision ein Steuerbefehl erzeugt werden, der die Untersuchung bzw. Behandlung abbricht oder die gefährliche Bewegung stoppt.
  • Andererseits ist mittels schon eines 3D-Radararrays eine Bestimmung von Position und Ausmaß verschiedener Objekte, wie auch des Körpers des Patienten möglich was z. B. eine Abschätzung des Körpergewichts ermöglicht, welche z. B. zu einer genauen Berechnung von SAR-Grenzwerten verwendet werden kann (SAR: „Spezifische Absorptionsrate") und eine Ortsauflösung von Untersuchungen oder Behandlungen mit der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit unterstützt.
  • Somit ist mit Hilfe von 3D-Radararrays eine umfassende Überwachung eines Patienten möglich.
  • Geeignete medizinische Diagnose- oder Therapieeinheiten sind insbesondere medizinische Bildgebungseinheiten, wie Computertomographen (CT) oder Magnetresonanztomographie- oder -spektroskopiegeräte (MRT, MRS), oder Strahlentherapiegeräte.
  • In vorteilhafter Weise ist ein 3D-Radararray der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit auf unterschiedliche Frequenzbereiche einstellbar. D. h. es ist möglich, die Arbeitsfrequenz der von dem 3D-Radararray ausgesandten Signale zu variieren. Dadurch können auf einfache Weise unterschiedliche Arten von Bewegungen in unterschiedlichen Entfernungen und mit unterschiedlichen Eindringtiefen in das Objekt von dem 3D-Radararray detektiert werden. Weiterhin können auch nicht relevante Objekte von der Strahlung durchdrungen werden, sodass auch vermeintlich verdeckte interessierende Objekte detektiert werden können.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann ein 3D-Radararray der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit gleichzeitig in unterschiedlichen Frequenzbereichen arbeiten, z. B. nach Art eines sogenannten „Rauschradars". Das erfordert zwar einen höheren Aufwand bei der Signalverarbeitung, dafür ist jedoch eine gleichzeitige Überwachung unterschiedliche Bewegungsarten in unterschiedlichen Entfernungen von dem 3D-Radararray möglich.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform umfasst die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit mehrere 3D-Radararrays, die jeweils mit unterschiedlichen Frequenzen arbeiten. Dabei wird jeweils ein für die gerade gewünschte Überwachung geeignetes 3D-Radararray in Betrieb genommen. Somit ist eine umfassende Überwachung von Bewegungen und Positionen von Objekten in dem Untersuchungsraum der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit schon durch einfache und damit besonders kostengünstige 3D-Radararrays möglich.
  • Die vorrichtungsbezogenen Vorteile und Ausgestaltungen gelten für das Verfahren analog.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen. Die aufgeführten Beispiele stellen keine Beschränkung der Erfindung dar. Es zeigen:
  • 1 in einer schematischen Skizze eine erste Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit,
  • 2 in einer schematischen Skizze eine zweite Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit und
  • 3 ein schematisches Schaubild zur Verdeutlichung eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • 1 zeigt schematisch eine erste Ausgestaltungsform einer erfindungsgemäßen medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit 1. Dabei ist die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit hier beispielhaft lediglich durch eine Magneteinheit 3 eines an sich bekannten Magnetresonanzgeräts dargestellt. Die Magneteinheit 3 umgibt zumindest teilweise einen Untersuchungsraum 5 der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit.
  • Die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit kann aber auch eine andere bekannte medizinische Bildgebungseinheit, wie z. B. ein CT-Gerät, oder ein bekanntes Strahlentherapiegerät sein.
  • Die Magnetresonanzeinheit 3 des Magnetresonanzgeräts bildet eine Art Höhlung um den Untersuchungsraum 5. In dieser den Untersuchungsraum 5 umgebenden Höhlung sind in dem dargestellten Beispiel sechs 3D-Radararrays 7a7f angeordnet. Beispielsweise können die 3D-Radararrays 7a7f an einer In nenverkleidung des Untersuchungsraums 5 angeordnet sein. Dabei können sich die 3D-Radararrays sowohl von außen zugänglich an der Verkleidung befinden, als auch durch die Verkleidung abgedeckt sein.
  • Bereits mit nur einem 3D-Radararray kann eine räumliche, d. h. dreidimensionale Abbildung von detektierten Konturen bzw. Bewegungen gebildet werden. Die jeweilige Messmethode kann dabei sowohl auf einer Zeitmessung, als auch auf einer Phasen-/Frequenzmessung basieren. Dabei kann sowohl ein Continuous Wave(CW)-Radar, als auch ein Impulsradar verwendet werden. Auch die Verwendung eines passiven Radars, das eine von allen Objekten ausgesendete oder reflektierte natürliche Strahlung im Milimeter-Wellenlängenbereich detektiert ist denkbar.
  • Vorteilhaft ist das 3D-Radararray dazu ausgebildet, Beschleunigungen von Bewegungen in dem Untersuchungsraum der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit detektieren zu können. Dies kann insbesondere unter Ausnutzung des Dopplereffekts geschehen. Die Kenntnis der Beschleunigung und Geschwindigkeit eines detektierten Objekts ermöglicht, insbesondere bei Nachverarbeitungsprozessen von mittels der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit ermittelten Bilddaten, eine besonders gute Reduzierung und Korrektur von Bildartefakten, die durch Bewegungen während der Aufnahme der Bilddaten entstanden waren.
  • Die 3D-Radararrays 7a7f sind derart angeordnet, dass je nach gewünschter Überwachungsart ein zu überwachender Bereich von einem jeweiligen 3D-Radararray 7a7f abgedeckt wird. Beispielsweise der zentrale Messbereich der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit kann besonders gut von mindestens einem zentral im Untersuchungsraum 5 angeordneten 3D-Radararray 7b, 7e z. B. zur Überwachung von Positionen von Untersuchungsobjekten oder -geräten oder bestimmter Körperteile oder Organe eines Patienten überwacht werden. Wohingegen ein Ein- bzw. Ausgang des Untersuchungsraums der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit einfacher durch mindestens ein nahe dem Ein- bzw. Ausgang angeordnetes 3D-Radararray 7a, 7c, 7d, 7f z. B. für eine Vermeidung von Kollisionen überwacht werden kann. Die genaue Anordnung hängt z. B. auch von dem jeweiligen Detektionsbereich und einer Ausrichtung eines verwendeten 3D-Radararrays ab.
  • Jedes 3D-Radararray 7a7f ist mit einer Recheneinheit 9 verbunden, in der die von den 3D-Radararrays 7a7f detektierten Daten ausgewertet und/oder weiterverarbeitet werden können. Des Weiteren ist die Recheneinheit 9 mit einer Steuereinheit 11 und/oder einer Bildbearbeitungseinheit 13 der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit verbunden. Ist mindestens ein 3D-Radararray auf unterschiedliche Frequenzen einstellbar, so ist dieses auch mit einer Frequenzstelleinheit 8 verbunden, mit deren Hilfe eine gewünschte Frequenz ausgewählt werden kann. Die Recheneinheit 9, die Frequenzstelleinheit, die Steuereinheit 11 und die Bildbearbeitungseinheit 13 können auch als eine einzige Einheit ausgeführt sein oder zumindest teilweise ineinander integriert sein.
  • Genaueres zur Auswertung und Weiterverarbeitung der durch 3D-Radararrays detektierten Daten folgt weiter unten.
  • 2 zeigt schematisch eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Wieder wird die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit 1 lediglich durch eine Magneteinheit 3 skizziert. Zusätzlich zeigt 2 eine Untersuchungsliege/Patientenliege 4, auf der zu behandelnde oder zu untersuchende Patienten gelagert werden können, und in den Untersuchungsraum 5 der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit 1' eingebracht werden können.
  • Analog zu der Ausführungsform von 1 sind in der Ausführungsform von 2 3D-Radararrays 7a'7c' in der Umgebung des Untersuchungsraums 5 derart angeordnet, dass gewünschte Überwachungen durchführbar sind. Unter anderem sind in diesem Ausführungsbeispiel 3D-Radararrays 7d'7e' in der Untersuchungsliege 4 angeordnet. Diese eignen sich z. B. durch ihre Anordnung nahe eines Oberkörpers eines Patienten insbesondere zur Überwachung von Herzbewegungen (Herzschlag) und/oder Atembewegungen. Ein weiterer Vorteil der Anordnung von 3D-Radararrays 7d'7e' in einer Untersuchungsliege 4 ist, dass eine Überwachung mittels dieser 3D-Radararrays auch während einer Bewegung der Untersuchungsliege 4 ohne weiteres, insbesondere ohne eine Änderung der Ausrichtung der 3D-Radararrays 7d'7e', durchgeführt werden kann. Sogar vor Beginn einer Untersuchung bzw. Behandlung mit der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit, wenn sich die Untersuchungsliege 4 noch außerhalb des Untersuchungsraums 5 innerhalb der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit befindet, kann bereits eine Überwachung mittels der 3D-Radararrays 7d'7e' durchgeführt werden.
  • Wie bereits im ersten Ausführungsbeispielen sind die 3D-Radararrays 7a'7e' mit einer Recheneinheit 9 und gegebenenfalls mit einer Frequenzstelleinheit sowie indirekt oder direkt mit einer Steuereinheit 11 und einer Bildbearbeitungseinheit 13 der medizinischen Diagnose- und Therapieeinheit 1' verbunden.
  • Die 3D-Radararrays 7a7f, 7a'7e' sind in jedem Fall derart ausgebildet, dass sie keine störenden Wechselwirkungen mit der jeweiligen medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit eingehen. Im Falle eines Magnetresonanzgeräts als medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit bedeutet dies insbesondere, dass die 3D-Radararrays 7a7f, 7a'7e' sowie eventuelle zugehörige Daten- und/oder Versorgungsleitungen aus nicht-magnetischen, insbesondere keine Ferrite enthaltenden, Materialen gefertigt sind, und/oder über eine entsprechende Abschirmung verfügen. Weiterhin vorteilhaft kann ein 3D-Radararray in diesem Fall mit einem Filter ausgestattet sein, der die Hochfrequenzstrahlung des Magnetresonanzgeräts nicht in das 3D-Radararray dringen lässt, aber die von dem 3D-Radararray ausgesandte Strahlung nach außen passieren lässt.
  • Im Fall einer Untersuchung- oder Therapiestrahlen aussendenden medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit, wie zum Beispiel CT-Geräten oder Strahlentherapiegeräten, sind die 3D-Radararrays 7a7f, 7a'7e' insbesondere gegen schädliche Einflüsse der verwendeten Strahlen geschützt. Dies kann im einfachsten Fall durch ein Anordnen außerhalb des Strahls erfolgen.
  • Eine weitere einfache Schutzmaßnahme gegen störende Wechselwirkungen wäre ein wechselnder Betrieb der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit zur Untersuchung bzw. Behandlung eines Patienten und des bzw. der 3D-Radararrays zur Überwachung von Orts- und/oder Bewegungsdaten im Untersuchungsraum der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit.
  • In 3 ist ein schematisches Schaubild zur Verdeutlichung eines erfindungsgemäßen Verfahrens skizziert. Es veranschaulicht die Schritte der Detektion von Ort- und/oder Bewegungsdaten 101 zur Überwachung eines Patienten, wobei die Ort- und/oder Bewegungsdaten z. B. Herzbewegungen, Atembewegungen, Körper- und/oder Objektbewegungen sowie deren Positionen umfassen können, wie in 3 oben skizziert.
  • Auf Basis der detektierten Daten können Steuerbefehle erzeugt werden (Schritt 102a), die die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit steuern und/oder es können mittels der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit erhaltene Daten, insbesondere Bild- oder Spektroskopiedaten auf Basis der detektierten Daten nachbearbeitet werden (Schritt 102b).
  • Die Steuerbefehle können insbesondere eine Triggerung der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit umfassen oder eine Untersuchung bzw. Behandlung mit der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit abbrechen oder anhalten oder der Ablauf einer Untersuchung oder Behandlung kann durch erzeugte Steuerbefehle beeinflusst werden. Eine Nachbearbeitung von mittels der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit erhaltenen Daten kann insbesondere eine Korrektur von Bewegungsar tefakten umfassen. Somit ist auf Basis der mittels der 3D-Radararrays detektierten Daten eine Behandlung oder Untersuchung mit der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit sowie deren Ergebnisse in positiver Weise beeinflussbar.
  • Im Folgenden werden noch einige beispielhafte Anwendungen aufgelistet.
  • Ein vorteilhaftes Anwendungsbeispiel für eine medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit 1, 1' mit mindestens einem 3D-Radararray 7a7f, 7a'7e' zur Detektion von Orts- und/oder Bewegungsdaten von Objekten in einem Untersuchungsraum der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit, und mit einer Recheneinheit 9 zur Auswertung und Weiterverarbeitung der detektierten Daten ist die Detektion von Bewegungen, insbesondere Pumpbewegungen eines Herzens eines Patienten z. B. zur Triggerung von Herzuntersuchungen und/oder zur Korrektur von Bewegungsartefakten in Bildaufnahmen des Herzens. Dabei werden z. B. die Pumpbewegungen des Herzens durch entsprechende Ausrichtung des überwachenden 3D-Radararrays und Verwendung von Radarstrahlung passender Frequenzen erfasst und mittels der Recheneinheit 9 ausgewertet. Auf Basis dieser Daten können z. B. in der Steuereinheit 11 Steuerbefehle zur zeitlichen Abstimmung einer Messung oder Behandlung des Herzens mit dem Herzschlag erzeugt werden, die die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit entsprechend steuern. Oder es können aus den ausgewerteten Daten Informationen an eine Bildbearbeitungseinheit 13 geleitet werden auf deren Basis eine Korrektur von Bewegungsartefakten in mittels der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit aufgenommenen Bilddaten des Herzens nach gängigen Regeln erfolgen kann.
  • Ebenso können Atembewegungen eines Patienten durch entsprechendes Ausrichten und Verwenden von entsprechenden Radarfrequenzen detektiert und in analoger Weise verwendet werden.
  • Ein weiteres Anwendungsbeispiel ist das Überwachen des physiologischen Befindens eines Patienten. Dazu können wiederum Herzschlag, Atembewegungen und/oder z. B. der Lidschlag des Patienten mittels einem oder mehreren 3D-Radararrays überwacht werden. Die mit der Recheneinheit 9 ausgewerteten Daten können in diesem Fall einerseits wiederum dazu verwendet werden, um in der Steuereinheit 11 einen Steuerbefehl, beispielsweise bei Zeichen von wachsenden Angstzuständen des Patienten, einen Abbruch der Untersuchung bzw. Behandlung an die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit abzusenden. Andererseits können diese Daten auch bei einer späteren Diagnose nach der Untersuchung oder Behandlung von Nutzen sein.
  • Eine weitere mögliche Überwachungsform ist die Detektion von Bewegungen von Körperteilen oder des ganzen Körpers eines Patienten z. B. während einer Untersuchung oder Behandlung durch entsprechende Ausrichtung des überwachenden 3D-Radararrays und Verwendung entsprechender Radarfrequenzen. Die so gewonnenen Daten über erfolgte Translationen und/oder Rotationen z. B. der Extremitäten oder des Kopfes können wieder in der Recheneinheit 9 ausgewertet werden. Auf Grundlage dieser Daten können wiederum z. B. Steuerbefehle in der Steuereinheit 11 beispielsweise zur Steuerung beweglicher Teile der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit, wie z. B. einer Patientenliege 4 oder einer rotierbaren Therapiestrahlenquelle im Falle einer Ausführung der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit als Strahlentherapiegerät, zur Vermeidung von Kollisionen, und/oder analog wie oben beschrieben Informationen zur Nachbearbeitung von Bilddaten in der Bildverarbeitungseinheit 13 erzeugt werden.
  • Auf ähnliche Weise können mittels dem mindestens einen 3D-Radararray auch Ausmaß/Größe, Proportionen und/oder Position eines Patienten relativ zu der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit ermittelt werden. Auf Grundlage dieser Daten können z. B. durch die Recheneinheit 9 einfach Gewichts- und/oder SAR-Abschätzungen (SAR: spezifische Absorptionsrate) vorgenommen werden, anhand derer beispielsweise eine Bestrahlungs- oder Messdauer einer Behandlung bzw. Untersuchung mit der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit gesteuert werden kann. Die Positionsdaten können weiterhin zur Verbesserung einer Ortsauflösung einer Untersuchung oder Behandlung benutzt werden, da sie die genaue Lage einer untersuchten bzw. behandelten Körperregion relativ zu der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit umfassen.
  • Insbesondere im Falle eines Magnetresonanzgeräts als medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit ist es weiterhin vorteilhaft, eine Position von Lokalspulen relativ zu einem Patienten mittels einem oder mehrerer 3D-Radararrays in der bereits beschriebenen Art und Weise zu detektieren. Derartige Daten können von der Recheneinheit 9 dahingehend ausgewertet werden, dass über ein bekanntes Sensitivitäts- und/oder Wirkungsprofil der jeweiligen Lokalspule eine SAR-Überwachung weiterhin verbessert werden kann. Des Weiteren ist es mit dem so gewonnenen Wissen möglich, Akquisitionszeiten z. B. bei Verwendung einer bekannten parallelen Bildgebungstechnik (z. B. iPAT: engl. „integrated parallel acquisition technique") zu verkürzen. Bei parallelen Bildgebungstechniken werden weniger Phasenkodierschritte vorgenommen als sonst üblich was eigentlich eine Verringerung der gemessenen Information mit sich führt. Dies wird jedoch durch Wissen über die verwendeten Lokalspulen, z. B. ihre Sensitivitätsprofile, ausgeglichen. Somit kann bei einer genaueren Kenntnis der Position einer Lokalspule relativ zum Patienten die Beschleunigung einer Messung mittels einer parallelen Akquisitionstechnik z. B. durch geeignete Anwahl von Empfangsspulenelementen verbessert und damit die Akquisitionszeit verkürzt werden.
  • Durch Verwendung verschiedener Frequenzen kann die Eindringtiefe und/oder Durchdringungsstärke der Strahlung eines 3D-Radararrays variiert werden. So ist es z. B. möglich Kleidung eines Patienten oder Lokalspulen zu durchdringen und berührungslos ein realistisches dreidimensionales Modell von Orts- und/oder Bewegungsdaten über von außen im herkömmlichen Sinne nicht sichtbare Objekte oder Körperteile zu erhalten. So können nicht nur Körperteile oder der ganze Körper eines Patienten oder andere Objekte wie z. B. Patientenliegen oder Lo kalspulen überwacht werden, sondern es können auch innere Organe wie z. B. das Herz eines Patienten überwacht werden. Dieser Effekt kann weiter ausgenutzt werden, wenn z. B. für die Kleidung eines Patienten oder die Verkleidung eines Untersuchungsraums der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit oder anderer Teile der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit besondere Materialien verwendet werden, die die Strahlung eines 3D-Radararrays in besonderer Weise reflektiert bzw. durchlässt.
  • Durch geeignete Auswahl der verwendeten Radarfrequenzen können somit je nach Bedarf bestimmte Objekte „sichtbar" oder „unsichtbar" gemacht werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
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Claims (14)

  1. Medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit mit mindestens einem 3D-Radararray zur Detektion von Orts- und/oder Bewegungsdaten von Objekten in einem Untersuchungsraum der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit, und mit einer Recheneinheit zur Auswertung der detektierten Daten, wobei die Recheneinheit mit der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit und dem mindestens einen 3D-Radararray verbunden ist und durch die Recheneinheit ausgewertete Daten zur Steuerung der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit und/oder zur Nachbearbeitung von durch die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit gewonnenen Daten verwendet werden.
  2. Medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit nach Anspruch 1, wobei mindestens ein 3D-Radararray in einer Patientenliege der Diagnose- oder Therapieeinheit angeordnet ist.
  3. Medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei mindestens ein 3D-Radararray in einer den Untersuchungsraum umgebenden Höhlung der Diagnose- oder Therapieeinheit angeordnet ist.
  4. Medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit eine medizinische Bildgebungseinheit ist.
  5. Medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das mindestens eine 3D-Radararray der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit einstellbar in unterschiedlichen Frequenzbereichen arbeiten kann.
  6. Medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das mindestens eine 3D-Radararray der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit gleichzeitig in unterschiedlichen Frequenzbereichen arbeiten kann.
  7. Medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei mehrere 3D-Radararrays der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit in unterschiedlichen Frequenzbereichen arbeiten.
  8. Medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei jedes 3D-Radararray der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit derart ausgebildet ist, dass es keine störenden Wechselwirkungen mit der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit eingeht.
  9. Verfahren zur Verbesserung von Untersuchungs- bzw. Behandlungsabläufen mit einer medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit umfassend folgende Schritte: – Detektieren von Orts- und/oder Bewegungsdaten von Objekten in einem Untersuchungsraum der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit mittels mindestens einem 3D-Radararray, – Erzeugen von Steuerbefehlen an die medizinische Diagnose- oder Therapieeinheit auf Basis der detektierten Daten und/oder – Nachbearbeiten von mittels der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit erhaltener Bild- oder Spektroskopiedaten auf Basis der detektierten Daten.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei die erzeugten Steuerbefehle eine Triggerung der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit umfassen.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 10, wobei erzeugte Steuerbefehle eine Untersuchung bzw. Behandlung mit der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit anhalten oder abbrechen können.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, wobei die erzeugten Steuerbefehle eine Steuerung zeitlicher Abläufe ei ner Untersuchung bzw. Behandlung mit der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit umfassen.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, wobei das Nachbearbeiten eine Korrektur von Bewegungsartefakten von mittels der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit erhaltener Bilddaten umfasst.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 13, wobei die mittels dem mindestens einen 3D-Radararray in dem Untersuchungsraum der medizinischen Diagnose- oder Therapieeinheit detektierten Orts- und/oder Bewegungsdaten Daten über eine Herz- und/oder Atembewegung eines Patienten und/oder Daten über Bewegungen und/oder Ausmaße und/oder Positionen von Körpern oder Körperteilen in dem Untersuchungsraum umfassen.
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