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DE102008005650A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Ausbringung von Gülle - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Ausbringung von Gülle Download PDF

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DE102008005650A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft Verfahren und Vorrichtungen zum Ausbringen von Gülle, bei denen ein Güllesensor (8) die Inhaltsstoffe der auszubringenden Gülle (G) ermittelt und eine Auswerteeinrichtung (10) die ermittelten Werte mit vorgegebenen Inhaltsstoff-Daten vergleicht. Die auszubringende Menge der Gülle (G) pro Flächeneinheit errechnet sich dabei abhängig von diesem Vergleichsergebnis. Ein verstellbares Ventil (6) steuert entsprechend dem Vergleichsergebnis eine Verteilervorrichtung (7) an, mittels der die errechnete Menge Gülle (G) auf dem Acker ausgebracht wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und Vorrichtungen zur Ausbringung von Gülle gemäß dem Oberbegriffen des Anspruchs 1.
  • Güllefahrzeuge sind hinlänglich bekannt. So ist aus der DE 195 20 950 C1 ein Güllefahrzeug bekannt, bei dem Gülle über eine Schleppschlauch-Verteilervorrichtung bodennah ausgebracht wird. Dort wird auch bereits ein Hinweis darauf gegeben, dass die Agrartechnik im Allgemeinen auch die Aufgabe hat, die Gülleausbringung umweltgerecht zu ermöglichen. Dazu sind vielfältige Lösungsvorschläge gemacht worden, auf die hier nicht näher eingegangen werden muss, da sie Lösungen in die unterschiedlichsten Richtungen vorschlagen.
  • In der so genannten „Düngeverordnung" sind beispielsweise Vorschriften darüber enthalten, in welcher Inhaltsstoffkonzentration die jeweilige Gülle auf die Felder ausgebracht werden darf. Beispielsweise wird dort festgelegt, wie viel Kilogramm (kg) Stickstoff (N) pro Hektar (ha) und Jahr auf den Boden ausgebracht werden darf. Stickstoff wird im Folgenden nur als Beispiel angeführt, wobei auch noch von Bedeutung ist, dass selbst Stickstoff in Gülle selten in reiner Form, vielmehr meistens in verschiedenen chemischen Verbindungen, so zum Beispiel als Ammonium-Stickstoff-Verbindung vorkommt. Aber auch die Grenzwerte anderer Inhaltsstoffe sind dort angegeben. Um diese Verordnung auch nur annähernd erfüllen zu können, müssen die einzelnen in Frage kommenden Inhaltsstoffe der Gülle dem Anwender bekannt sein. Kennt der Anwender die Anteile der verschiedenen Inhaltsstoffe, so kann er durch die Steuerung der Ausbringmenge pro Flächeneinheit die Nähr- oder Inhaltsstoffkonzentration näherungsweise beeinflussen.
  • Um aber die Inhaltsstoffe ermitteln zu können, ist es besser, die in Frage kommende Gülle zu analysieren, als die Inhaltsstoffe anhand von Faustzahlen zu schätzen. Vorraussetzung für aussagefähige Ergebnisse ist, dass eine repräsentative Mischprobe untersucht wird. Dazu muss der Inhalt des Güllevorratsbehälters homogenisiert also beispielsweise gemischt werden. Da Gülle ein Mehrnährstoffdünger ist, bedeutet das, dass sich die Aufwandmenge an dem Nährstoff orientiert, dessen Bedarf zuerst abgedeckt ist.
  • Diese Erkenntnisse lassen eine Optimierung der Gülleausbringung zumindest theoretisch zu. In der Praxis sind jedoch erhebliche Probleme aufgrund verschiedener Störfaktoren zu berücksichtigen, die teilweise mit der herkömmlichen Technik nicht gelöst werden können. So muss der Anwender mit sehr unterschiedlichen, Tierart bedingten Gülleformen arbeiten (Schweinegülle, Rindergülle, Hühnergülle) um nur die groben Unterschiede aufzuzählen. Lohnunternehmer, die von verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben Gülle aufnehmen und ausfahren, können in der Praxis nicht mit einer einigermaßen korrekten Gülleanalyse aufwarten. Ferner gibt es Gemeinschaftsfässer, bei deren Füllung auch keine analytisch homogene Gülle angenommen werden kann. Die Inhaltsstoffe von Gülle aus Biogas-Anlagen sind in der Regel ebenso undefiniert. In einem Güllevorratsbehälter gibt es Sinkschichten unterschiedlicher Dichte und so genannte Schwimmdecken. Ferner muss damit gerechnet werden, dass bei einem vollen Güllevorratsbehälter (Güllesilo) der Trockenmasseanteil beim Beginn der Leerung anders ist, als zum Ende der Leerung. Daraus folgert, dass in der Praxis die tatsächlich auf dem Boden ausge brachte Inhaltsstoffmenge nur grob geschätzt bis unbekannt ist, obwohl die Verteilung mit einer Abweichung von 5–10% per cbm erfolgt.
  • In der DE 101 42 865 A1 ist zu dieser Problematik ein Verfahren beschrieben, bei dem Funktionseinheiten (z. B. Sensoren) zur Feststellung der Bodenwerte großflächig im Boden der Nutzfläche verteilt sind (dort Spalte 4, Zeilen 40 bis 42), ebenso großflächig auf dem Boden der Nutzfläche sind Vorrichtungen zur Tröpfchenberegnung oder Schlauchbewässerung verteilt (dort Spalte 6, Zeilen 42 bis 46). Bei derartigen stationären Systemen ist ein hoher Investitionsaufwand erforderlich, um eine größere Nutzfläche mit einer Vielzahl von Sensoren zu versehen und eine entsprechend große Anzahl von Verteilerleitungen mit Ausbringelementen (Verschlauchung und Düsen) zur großflächigen Verteilung zu installieren. Wenn Verkehrswege die Nutzfläche durchkreuzen ist eine Verschlauchung praktisch nicht realisierbar. Die in dieser Druckschrift erwähnten Datenübertragungsbausteine sind ebenfalls sehr kostenintensiv in der Anschaffung und im Betrieb, ferner müssen aufwändige Redundanz-Maßnahmen vorgesehen sein, um die Übertragung der Mess- und Steuerdaten störunanfällig zu machen. Schließlich ist das Ergebnis der Gülleanalyse sehr abhängig von der Art der Probenentnahme, denn es ist nicht unerheblich, ob beispielsweise Schweinegülle, oder Rindergülle oder eine Mischgülle verarbeitet werden soll. Die Lagerung der Gülle im Vorratsbehälter ist ebenso zu berücksichtigen (Schwimmdecke oder Ablagerungen der Feststoffpartikel am Boden des Vorratsbehälters). Die Aufbereitung der Gülle gemäß diesem Stand der Technik muss diese Faktoren alle berücksichtigen und die auszubringende Gülle ist entsprechend anzupassen bzw. aufzubereiten, z. B. durch Zugabe von Wasser, d. h. durch mischen mit Frischwasser (dort Spalte 6, Zeilen 34 ff).
  • Dort ist auch die Lehre zu entnehmen, dass die so aufbereitete Gülle erneut einer Analyse durch weitere Sensoren unterzogen werden muss (Spalte 5, Zeilen 36 bis 40). Die Ausbringung soll dann favorisiert über bekannte Tröpfchenberegnung oder Schlauchbewässerung erfolgen. Aus der Beschreibung wird ohne Weiteres deutlich, dass der apparative, der logistische und der Aufwand an technisch anspruchsvoller Datenverarbeitung und Datenübertragungstechnik enorm hoch ist, abgesehen von der Notwendigkeit, ein Analyselabor einzurichten und zu betreiben.
  • In der WO 00/64242 A1 ist ein Sensor zur spektralanalytischen Untersuchung von Flüssigkeiten bekannt. Dort wird beispielsweise Milch mit einem derartigen Sensor untersucht.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren und Vorrichtungen zu schaffen, mit denen eine bessere Berücksichtigung der vom Gesetzgeber geforderten Bestimmungen möglich ist. Mit dem Verfahren und den Vorrichtungen soll eine effiziente Analyse der Gülle sowie eine Optimierung der Gülledüngung möglich sein.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Verfahren gelöst, welches die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist. Durch Vorrichtungen mit den Merkmalen der abhängigen Ansprüche wird die Erfindung vorteilhaft ausgestaltet.
  • Besonders vorteilhaft ist ein Verfahren zum optimieren der Ausbringmenge von in Gülle enthaltenen Inhaltsstoffen auf zu düngenden Boden, mit Hilfe eines Güllefahrzeugs, wenn folgende Schritte durchgeführt werden:
    die auszubringende Gülle wird von einem Sensor zeitnah zur Ausbringung bezüglich ihrer Inhaltsstoffe analysiert;
    die analytisch gewonnenen Inhaltsstoff-Ist-Daten werden mit vorgegebenen Inhaltstoff-Daten in einer Auswertevorrichtung verglichen;
    in Abhängigkeit dieses Vergleichs der Inhaltsstoff-Daten werden von der Auswertevorrichtung Steuerdaten ermittelt;
    die Steuerdaten werden einer einstellbaren Vorrichtung zugeführt, mit welcher die Güllemenge veränderbar ist;
    eine Verteilervorrichtung wird von der einstellbaren Vorrichtung auf Grund der Steuerdaten so angesteuert, dass die pro Flächeneinheit auszubringende Menge der Gülle (G) – bezogen auf ihre Inhaltsstoffe – entsprechend den Steuerdaten reguliert wird.
  • Besonders vorteilhaft ist dabei eine Vorrichtung zum optimieren der Ausbringmenge von in Gülle enthaltenen Inhaltsstoffen auf zu düngenden Boden, mit Hilfe eines Güllefahrzeugs, wenn zur Entnahme der Gülle aus einem Vorratsbehälter ein Entnahme-Leitungssystem vorhanden ist, wobei der Sensor im Entnahme-Leitungssystem angeordnet ist.
  • Ferner ist eine Vorrichtung vorteilhaft, wenn zum Umfüllen der Gülle aus einem Vorratsbehälter in ein Güllefahrzeug ein Umfüll-Leitungssystems vorhanden ist und wenn der Sensor im Umfüll-Leitungssystem angeordnet ist.
  • Des Weiteren ist eine Vorrichtung von Vorteil, wenn zur Entnahme der Gülle eine Pumpe in dem Vorratsbehälter angeordnet ist, wobei es besonders günstig ist, wenn die Pumpe eine mobile Pumpe ist. Eine mobile Pumpe kann besonders vorteilhaft als fahrbare Pumpstation ausgebildet sein.
  • Vorteilhaft kann eine Vorrichtung so ausgeführt sein, dass zur Entnahme der Gülle aus dem Vorratsbehälter ein mit Vakuum beaufschlagtes Güllefahrzeug vorgesehen ist.
  • Eine Vorrichtung ist dann besonders vorteilhaft, wenn der Sensor über eine Verbindung in Form einer Verbindungsleitung oder drahtlos mit einer Auswertevorrichtung verbunden ist.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Auswertevorrichtung über eine Verbindung in Form einer Verbindungsleitung oder drahtlos mit der einstellbaren Vorrichtung respektive der Verteilervorrichtung verbunden ist. Es kann dabei von Vorteil sein, wenn die Verbindungsleitung eine elektrische oder optische Datenleitung ist, oder wenn die Verbindung drahtlos ist und als Funktelefon, Datenfunk, Infrarot, so genanntem Bluetooth oder ähnlichem realisierbar ist.
  • Die Erfindung wird mit Hilfe der Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen im Folgenden noch näher erläutert.
  • Es zeigt
  • 1 ein als Anhänger ausgebildetes Güllefahrzeug beim Entnehmen von Gülle;
  • 2 ein weiteres als Anhänger ausgebildetes Güllefahrzeug beim Umfüllen von Gülle;
  • 3 eine Variante, bei der das Güllefahrzeug als Vakuum-Tankwagen ausgebildet ist und
  • 4 eine Ausführungsform bei der die Gülle mittels Verschlauchung ausgebracht wird.
  • 1 zeigt stark schematisiert ein Gülle-Tankfahrzeug in der Rückansicht. Mit dem Bezugszeichen 1 ist das gesamte Gülle-Tankfahrzeug bezeichnet, welches einen Tank 2 und ein Fahrgestell 3 aufweist. Eine mit dem Bezugszeichen 4 bezeichnete Pumpe fördert mit Hilfe eines Leitungssystems 5 die auszubringende Gülle G aus einem Vorratsbehälter 6 in den Tank 2. Mittels einer symbolisch dargestellten Verteilervorrichtung 7, beispielsweise einer Schleppschlauchvorrichtung kann die Gülle G anschließend auf einem Acker ausgebracht werde. Als Verteilervorrichtung 7 können Schleppschläuche vorgesehen sein, die bodennah enden, so dass auch in dieser Hinsicht die Ausbringung der Gülle G optimiert ist. Weitere Gülleverteiler wie Güllegrubber, Schlitzverteiler oder andere Bauformen, mit denen die Gülle in den Boden injiziert werden kann, sind mit Vorteilen einsetzbar.
  • Ein Sensor 8 befindet sich an geeigneter Stelle im Leitungssystem 5 oder – nicht dargestellt – im Vorratsbehälter 6. Die Bauart des Sensors 8 ist an sich beliebig, er muss geeignet sein, die Gülle G zeitnah zur Ausbringung auf ihre Inhaltsstoffe hin zu analysieren. Eine bevorzugte Bauart ist die eines optisch arbeitenden Sensors 8, der die Gülle G einer Spektralanalyse unterzieht. Die vom Sensor 8 gewonnenen Messdaten werden über Verbindungen 9 einer Auswertevorrichtung 10 zugeführt, welche eine einstellbare Vorrichtung in Form eines Ventils 11 auf Grund der Steuerdaten über weitere Verbindungen 9 so ansteuert, dass die von der Verteilervorrichtung 7 auf den Boden ausgebrachte Güllemenge – bezogen auf ihre Inhaltsstoffe – möglichst exakt den vorgegebenen Inhaltsstoffen pro Flächeneinheit entspricht.
  • Es ist ersichtlich, dass auf diese Weise die vom Sensor 8 zeitnah zur Ausbringung gemessenen Inhaltsstoff-Anteile die Gülleausbringmenge bestimmen. Dazu werden die Messdaten in der Auswertevorrichtung 10 in Steuersignale für die Pumpe 4 und das Ventil 11 umgewandelt und die Ausbringmenge nach Maß gabe der Bedarfsgrößen gesteuert. Die Bedarfsgrößen können die Vorgaben des Gesetzgebers sein, oder aber Bedarfsdaten, die aus dem Nährstoffbedarf des Bodens allgemein oder dem Nährstoffbedarf von Pflanzen hergeleitet sind.
  • In 2 ist in ähnlich schematischer Weise wie in 1 ein Gülle-Tankfahrzeug gezeigt, welches einen Gülleanhänger 12 darstellt. In analoger Weise zu dem Gülle-Tankfahrzeug 1 gemäß 1 weist das Gülle-Tankfahrzeug 12 ein Fahrgestell 32 auf. Ein Tank 22 nimmt den Vorrat an auszubringender Gülle G auf. Eine mit dem Bezugszeichen 42 bezeichnete Pumpe fördert mit Hilfe eines Leitungssystems 52 die Gülle G aus einem Vorratsbehälter 62 in den Tank 22. Die Pumpe ist als mobile Pumpstation 42 ausgeführt und kann sowohl im landwirtschaftlichen Betrieb als auch im Feldbetrieb eingesetzt werden, das tragbar oder fahrbar, eben mobil ist. Das Gülle-Tankfahrzeug 12 weist eine Verteilervorrichtung 72 auf, mittels der die Gülle G anschließend ausgebracht wird. Die Verteilervorrichtung 72 kann auch bei diesem Ausführungsbeispiel beliebiger Art sein. Ein Ventil 112 befindet sich an geeigneter Stelle im Gülle-Tankfahrzeug 12 und kann als Schieberventil ausgebildet sein. Im Leitungssystems 52 des Umfüllbereichs ist ein Sensor 82 angeordnet. Die Bauart des Sensors 82 ist auch in diesem Ausführungsbeispiel wieder beliebig, er muss geeignet sein, die Gülle G zeitnah zur Ausbringung auf ihre Inhaltsstoffe hin zu analysieren. Eine bevorzugte Bauart ist die eines optisch arbeitenden Sensors 82, der die Gülle G einer Spektralanalyse unterzieht. Die vom Sensor 82 gewonnenen Messdaten werden über Verbindungen 92 einer Auswertevorrichtung 102 zugeführt, welche über weitere Verbindungen 92 mit Hilfe einer einstellbaren Vorrichtung wie dem Ventil 112 in Anhängigkeit vom Ergebnis der Analyse des Güllesensors 82 so ansteuert, dass die von der Verteilervorrichtung 72 auf den Boden ausgebrachte Güllemenge – bezogen auf ihre Inhaltsstoffe – möglichst exakt den vorgegebenen Inhaltsstoffen pro Flächeneinheit entspricht.
  • Bei diesen Ausführungsformen, bei der der Sensor 8, 82 im Umfüllbereich des Vorratsbehälters 6, 62 angeordnet ist, wird die Gülle während der Umfüllung vom Vorratsbehälters 6, 62 in den Tank 2, 22 analysiert. Dies kann bei der Umfüllung aus einem stationären Behälter auf dem landwirtschaftlichen Anwesen – wie es hier dargestellt ist – oder aber auch auf dem Feld erfolgen, wenn die Umfüllung durch Übertragen von einem größeren Zulieferfahrzeug auf ein kleineres Ausbringfahrzeug erfolgt. Wie bereits beschrieben ist dazu eine mobile Pumpstation 42 bestens geeignet. In beiden Fällen erfolgt die Analyse während der Umfüllung und zeitnah zur anschließenden Ausbringung und zwar für jede einzelne Tankladung.
  • In 3 ist ebenfalls schematisch eine andere Ausführungsform eines Gülle-Tankfahrzeugs 13 dargestellt. Auch diese Bauform verfügt über ein Fahrgestell 33 und einen Tank 23 sowie über ein Leitungssystem 53 und ein Ventil 63, welches die Verteilervorrichtung 73 beaufschlagt. Zwischen dem Sensor 83 und einer Auswertevorrichtung 103 besteht eine Verbindung 93 zur Datenübertragung, wobei über eine weitere Verbindung 93 eine Datenübertragung zu einer einstellbaren Vorrichtung in Form des Ventils 63 erfolgt, welches in Anhängigkeit vom Ergebnis der Analyse des Güllesensors 83 so angesteuert wird, dass die von der Verteilervorrichtung 73 auf den Boden ausgebrachte Güllemenge – bezogen auf ihre Inhaltsstoffe – möglichst exakt den vorgegebenen Inhaltsstoffen pro Flächeneinheit entspricht.
  • Abweichend von den vorbeschriebenen Bauformen ist bei diesem Ausführungsbeispiel keine Pumpe vorgesehen. Der Sensor 83 ist in einem Abschnitt des Leitungssystems 53 angeordnet, der sich zwischen dem Tank 23 und einem Vorratsbehälter 63 befindet. Das Gülle-Tankfahrzeug 13 ist als so genanntes Vakuumfaß ausgebildet und die umzufüllende Gülle G wird über ein Leitungssystem 53 aus einem Vorratsbehälter 63 auf Grund des im Tank 23 herrschenden Unterdrucks abgesaugt und in den Vakuum-Tank 24 gefüllt. Während dieses Umfüllvorgangs wird die Gülle G von dem Sensor 83 analysiert, von der Auswertevorrichtung 103 ein Vergleichswert gebildet und dieser mittels einer einstellbaren Vorrichtung in Form eines Ventils 113 für die Ausbringung verwertet.
  • In 4 ist eine weitere Variante eines Gülle-Ausbringfahrzeugs 14 veranschaulicht. Bei dieser Ausführungsform sind zwei getrennte Baugruppen vorhanden, nämlich ein separates Gülle-Tankfahrzeug 14 und ein Gülle-Verteilerfahrzeug V in Form eines Traktors. Auch bei dieser Bauform verfügt das Gülle-Tankfahrzeug 14 über ein Fahrgestell 34 und einen Tank 24 sowie über ein Leitungssystem 54, welches das Gülle-Tankfahrzeug 14 mit dem Gülle-Verteilerfahrzeug V verbindet. Das Gülle-Gülle-Tankfahrzeug 14 trägt eine einstellbare Vorrichtung in Form einer regelbaren Pumpe 114, welche die Verteilervorrichtung 74 beaufschlagt. Ein Sensor 84 befindet sich im Leitungssystem 54, welches nach Art einer Verschlauchung mit dem Gülle-Verteilerfahrzeug V verbunden ist. über eine Verbindung 94 ist der Sensor 84 mit einer Auswertevorrichtung 104 verbunden, welche über eine weitere Verbindung 104 mittels der einstellbaren Vorrichtung 114 in Anhängigkeit vom Ergebnis der Analyse des Güllesensors 84 die Verteilervorrichtung 74 so ansteuert, dass die auf den Boden ausgebrachte Güllemenge – bezogen auf ihre Inhaltsstoffe – möglichst exakt den vorgegebenen Inhaltsstoffen pro Flächeneinheit entspricht.
  • Die auszubringende Güllemenge kann auch durch die Fahrgeschwindigkeit des Gülle-Verteilerfahrzeugs V reguliert werden. Eine Kombination der Förderung der regelbaren Pumpe 114 und der Fahrgeschwindigkeit des Gülle-Verteilerfahrzeugs V kann ebenso die auszubringende Güllemenge regulieren.
  • 1
    Gülle-Tankfahrzeug; auch: 12; 13; 14
    2
    Tank; auch: 22; 23; 24
    3
    Fahrgestell; auch: 32; 33; 34
    4
    Pumpe; auch: 42; 44
    5
    Leitungssystem; auch: 52; 53; 54
    6
    Vorratsbehälter; auch: 62; 63; 24
    7
    Verteilervorrichtung; auch: 72; 73; 74
    8
    Sensor; auch: 82; 83; 84
    9
    Verbindung; auch: 92; 93; 94
    10
    Auswertevorrichtung; auch: 102; 103; 104
    11
    einstellbare Vorrichtung; auch: 112; 113; 114
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19520950 C1 [0002]
    • - DE 10142865 A1 [0006]
    • - WO 00/64242 A1 [0008]

Claims (11)

  1. Verfahren zum optimieren der Ausbringmenge von in Gülle (G) enthaltenen Inhaltsstoffen auf zu düngenden Boden, mit Hilfe eines Gülle-Tankfahrzeugs (1; 12; 13; 14), gekennzeichnet durch folgende Schritte: die auszubringende Gülle (G) wird von einem Sensor (8; 82; 83; 84) zeitnah zur Ausbringung bezüglich ihrer Inhaltsstoffe analysiert; die analytisch gewonnenen Inhaltsstoff-Ist-Daten werden mit vorgegebenen Inhaltstoff-Daten in einer Auswertevorrichtung (10; 102; 103; 104) verglichen; in Abhängigkeit dieses Vergleichs der Inhaltsstoff-Daten werden von der Auswertevorrichtung (10; 102; 103; 104) Steuerdaten ermittelt; die Steuerdaten werden einer einstellbaren Vorrichtung (11; 112; 113; 114) zugeführt, mit welcher die Güllemenge veränderbar ist; eine Verteilervorrichtung (7; 72; 73; 74) wird von der einstellbaren Vorrichtung (11; 112; 113; 114) auf Grund der Steuerdaten so angesteuert, dass die pro Flächeneinheit auszubringende Menge der Gülle (G) – bezogen auf ihre Inhaltsstoffe – entsprechend den Steuerdaten reguliert wird.
  2. Verfahren zum optimieren der Ausbringmenge von in Gülle (G) enthaltenen Inhaltsstoffen auf zu düngenden Boden, mit Hilfe eines Gülle-Tankfahrzeugs, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Analyse der Inhaltsstoffe durch den Sensor (8; 83) während der Entnahme der Gülle (G) aus einem Vorratsbehälter (6; 63) erfolgt.
  3. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einem Vorratsbehälter (62; 24) befindliche Gülle (G) mittels eines Leitungssystems (52; 54) in ein Güllefahrzeug (12; V) umgefüllt wird, und die Analyse der Inhaltsstoffe während des Umfüll-Vorgangs durch einen im Leitungssystem (52; 54) angeordneten Sensor (82; 84) erfolgt.
  4. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Entnahme der Gülle (G) eine Pumpe (4) im Vorratsbehälter (6) angeordnet ist.
  5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Umfüllen der Gülle (G) in ein Güllefahrzeug (12; V) eine mobile Pumpe (42; 44) vorhanden ist.
  6. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Umfüllen der Gülle (G) in ein Güllefahrzeug (12; V) eine fahrbare Pumpstation (42; 44) vorhanden ist.
  7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Entnahme der Gülle (G) aus dem Vorratsbehälter (63) ein mit Vakuum beaufschlagtes Gülle-Tankfahrzeug (13) vorgesehen ist.
  8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vom Sensor (8; 82; 83; 84) analytisch gewonnen Inhaltsstoff-Ist-Daten über eine Verbindung (9; 92; 93; 94) in Form einer Verbindungsleitung oder drahtlos an die Auswertevorrichtung (10; 102; 103; 104) übertragbar sind.
  9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Auswertevorrichtung (10; 102; 103; 104) ermittelten Steuerdaten über eine Verbindung (9; 92; 93; 94) in Form einer Verbindungsleitung oder drahtlos an die einstellbare Vorrichtung (11; 112; 113; 114) respektive die Verteilervorrichtung (7; 72; 73; 74) übertragbar sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsleitung eine elektrische oder optische Datenleitung (9; 93) ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die drahtlose Verbindung (92; 94) per Funktelefon, Datenfunk, Infrarot, so genanntem Bluetooth oder ähnlichem realisierbar ist.
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