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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Wandelement für ein
Möbel- und Regalsystem in der Form eines geraden Zylinders.
Ferner betrifft die Erfindung ein Modul für ein Möbel-
und Regalsystem umfassend zwei Bodenplatten und zwei Seitenplatten,
die jeweils aus einem Wandelement bestehen. Des Weiteren betrifft
die Erfindung ein Möbel- und Regalsystem umfassend mehrere
Module, wobei sich jeweils zwei seitlich benachbarte oder übereinander
angeordnete Module eine gemeinsame Seitenplatte oder Bodenplatte
teilen.
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Möbel-
und Regalsysteme sind in zahlreichen Varianten aus dem privaten
Heimgebrauch und dem kommerziellen Einsatz bekannt. In den meisten Fällen
sind diese Systeme aus Holz, holzähnlichen Materialien,
wie z. B. kunststoffbeschichteten Spanplatten, Metall oder Glas
oder aus einer Kombinationen dieser Materialien gefertigt, die beispielsweise durch
Schrauben, Bolzen, Dübel, Nägel, Steckverbindungen,
eingeschobene Rückwände, Kreuzverstrebungen und/oder
Kreuzbänder zusammengehalten bzw. stabilisiert werden.
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Die üblicherweise
verwendete Vielzahl unterschiedlicher Einzelteile und Befestigungsmittel
ist mit einem hohen Aufwand in der Produktion beim Hersteller und
mit hohem logistischem Aufwand sowohl beim Hersteller als auch bei
den Händlern verbunden.
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Um
die Anzahl der verwendeten verschiedenen Einzelteile und Befestigungsmittel
zu verringern, sind Module, die aus einzelnen Elementen bestehen, mannigfach
bekannt. Diese Module können miteinander verbunden und
in ihrer Höhe, Tiefe und Breite je nach Bedarf dimensioniert
werden.
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Aus
DE 10 2006 01 18
899 A1 ist bspw. ein Regalsystem mit mehreren Modulen bekannt.
Ein solches Modul besteht aus vier mit vier Nuten versehenen Verbindungsleisten
und vier rechteckigen dünnen Wandelementen, von denen zwei
als Bodenelemente und zwei als Seitenelemente dienen. Zwei Randbereiche
der Wandelemente sind an zwei gegenüberliegenden Seiten
in eine Richtung gebogen. Jeweils ein Randbereich eines Boden- und
eines Seitenelements sind unter Bildung einer gespannten Gratverbindung
in eine Nut einer Verbindungsleiste eingeschoben. Die Module können
mit Fronttüren, Rückwänden und Schubböden
versehen werden. Nachteilig an diesem System ist jedoch bspw. die Verwendung
gekrümmter Wandelemente, die einen erhöhten Herstellungsaufwand
bedingen. Auf Grund der verwendeten dünnen Wandelemente,
können diese hinreichend stabil auch nur aus speziellen
Materialien bspw. mit eingearbeiteten Glasfasermatten gefertigt
werden. Außerdem gestaltet sich der Aufbau und Abbau dieses
Regalsystems auf Grund der gespannten Gratverbindungen relativ schwierig.
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Die
vorliegende Erfindung dient dazu, ein Möbel- und Regalsystem
bereitzustellen, welches zumindest einige der angesprochenen Nachteile
zumindest teilweise nicht aufweist.
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Vor
diesem Hintergrund wird ein Wandelement gemäß Anspruch
1, ein Modul gemäß Ansprüchen 22 bis
24 und ein Möbel- und Regalsystem gemäß Anspruch
31 angegebenen. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Das
Wandelement und damit das Möbel- und Regalsystem ist insbesondere
einfach in der Herstellung und damit kostengünstig, sowie
dauerhaft flexibel einsetzbar ist und kann schnell und problemlos stabil
aufgebaut bzw. wieder abgebaut werden, ohne das es einer ausführlichen
Aufbauanleitung oder verschraubbarer Befestigungsmittel oder Spezialwerkzeugs
dazu bedarf.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden
Beschreibung, in der die Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand schematischer Zeichnungen im Einzelnen erläutert
werden. Dabei zeigt:
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1 die
geometrische Grundform eines Wandelements gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in einer perspektivischen
Ansicht;
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2 ein
Wandelement gemäß einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit detaillierter Darstellung einer Seitenfläche
in einer perspektivischen Ansicht;
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3 ein
Wandelement gemäß einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit detaillierter Darstellung zweier
Seitenflächen in einer perspektivischen Ansicht;
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4 ein
Wandelement gemäß einer dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit detaillierter Darstellung einer Seitenfläche
in einer perspektivischen Ansicht;
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5 ein
Wandelement gemäß einer vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit detaillierter Darstellung einer Seitenfläche
in einer perspektivischen Ansicht;
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6 ein
Wandelement gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit detaillierter Darstellung einer Seitenfläche
in einer perspektivischen Ansicht;
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7 zwei
Wandelemente gemäß weiterer Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung in einer Aufsicht;
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8 ein
Wandelement gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit detaillierter Darstellung zweier
Seitenflächen in einer perspektivischen Ansicht;
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9 Fünf
Wandelemente gemäß weiterer Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung in einer Aufsicht;
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10 ein
Wandelement gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit detaillierter Darstellung der Seitenflächen
in einer perspektivischen Ansicht;
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11 zwei
aneinander befestigte Wandelemente gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in einer Aufsicht;
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12 ein
Kantenabschlusselement gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit detaillierter Darstellung der Seitenflächen
in einer perspektivischen Ansicht;
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13 ein
Kantenabschlusselement und ein Wandelement sowie deren Verbindung
gemäß weiterer Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung in einem Querschnitt;
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14 ein
Modul gemäß einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung in einer Aufsicht.
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15 ein
Modul gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung als Explosionszeichnung.
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16 ein
Regalsystem gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung in einer perspektivischen Ansicht;
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17 ein
Schrank gemäß einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung in einer perspektivischen Ansicht;
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18 ein
Schranksystem gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung in einer perspektivischen Ansicht;
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19 ein
Möbelstück gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung in einer perspektivischen Ansicht.
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In 1 wird
die geometrische Grundform des Wandelements 100 gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung für
ein Möbel- und Regalsystem in einer perspektivischen Darstellung gezeigt.
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Sie
besteht aus einem konvexen Körper in der Form eines geraden
Prismas mit der schraffiert dargestellten sechseckigen Grundfläche 10 und
der sechseckigen Deckfläche 30. Die sechs rechteckigen Mantelflächen
des geraden Prismas umfassen eine Unterseite 20, eine gegenüberliegende
Oberseite 40 und vier Seitenflächen 50, 51, 52, 53.
Dabei stoßen sowohl die Seitenflächen 50 und 51 an
der Kante 70 als auch die Seitenflächen 52 und 53 an
der Kante 72 jeweils in einem Winkel von im Wesentlichen
90° aneinander. Mit im Wesentlichen 90° ist in
der vorliegenden Erfindung gemeint, dass der Winkel entsprechend
der Herstellungsgenauigkeit 90° beträgt und vorzugsweise
in einem Bereich von 90° +– 5° liegt, und
besonders bevorzugt in einem Bereich von 90° +– 0.5° liegt.
Dementsprechend sind die anderen vier Innenwinkel der Grundfläche 10 im
Wesentlichen gleich groß und betragen im Wesentlichen 135°.
Außerdem sind sowohl die Grundfläche 10 und
die Deckfläche 30 als auch die Seitenflächen 50, 51, 52, 53 untereinander
vorzugsweise im Rahmen der Herstellungsgenauigkeit gleich groß.
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Mit
in der Form eines geraden Körpers (Prismas) ist in der
vorliegenden Erfindung gemeint, dass das Wandelement 100 eine
Grundform besitzt, die im Wesentlichen der eines geraden Körpers
(Prismas) entspricht. Dies bedeutet, dass die Winkel in den angegebenen
Genauigkeitsrahmen von +/– 5° dem eines geraden
Körpers (Prismas) entsprechen.
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Außerdem
kann bspw. aus ästhetischen Gründen vorgesehen
sein, dass die Grundform ein Körper mit abgerundeten bzw.
abgefasten Ecken oder abgerundeten bzw. abgefasten Eckbereichen und/oder
abgerundeten bzw. abgefasten Kanten ist. D. h., das alle Mantelflächen
zumindest gekrümmte Abschnitte aufweisen können.
Mit anderen Worten, das Wandelement 100 hat allgemein die
Grundform eines geraden Zylinders mit einer Grundfläche 10 und
einer Deckfläche 30 sowie sechs Mantelflächen: einer
Unterseite 20, einer der Unterseite 20 gegenüberliegenden
Oberseite 40 und vier Seitenflächen 50, 51, 52, 53,
wobei jeweils zwei der Seitenflächen 50, 51, 52, 53 im
Bereich jeweils einer Kante 70 bzw. 72 in einem
Winkel von im Wesentlichen 90° zueinander verlaufen. Dabei
verlaufen die Unterseite 30 und die Oberseite 40 des
Zylinders bevorzugt zumindest abschnittsweise parallel zueinander.
Typischerweise ist die Grundfläche 10 und die
Deckfläche 30 dieses Zylinders im Wesentlichen
sechseckig. Der Begriff im Wesentlichen sechseckig umfasst in der
vorliegenden Erfindung auch Flächen mit abgerundeten bzw. abgefasten
Ecken.
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Das
Wandelement 100 kann aus Holz, holzähnlichen Materialien,
wie z. B. kunststoffbeschichteten Spanplatten, Kunststoff, Metall
oder Glas bestehen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform ist der Abstand zwischen
der Unterseite 20 und der Oberseite 40 ca. 10-
bis 1000-mal kleiner als der Abstand zwischen den Kanten 70 und 72.
Das bedeutet, dass das Wandelement 100 bevorzugt ein flacher Körper
ist und bspw. aus einem Brett durch jeweils eine 45°-Abschrägung
von der Unterseite 20 und eine 45°-Abschrägung
von der Oberseite 40 her an den kürzesten Kanten
des Brettes erzeugt werden kann.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist zudem die
Länge der Kanten 70 und 72 ca. 10- bis
1000-mal größer ist als der Abstand zwischen der
Unterseite 20 und der Oberseite 40. Mit anderen
Worten, die Grundform entspricht im Wesentlichen einer flachen Platte.
Bspw. kann die Grundform durch jeweils zwei 45°-Abschrägung
von der Unterseite 20 und der Oberseite 40 her
erzeugt werden kann. Falls das Material des Wandelements aus Kunststoff,
Metall oder Glas besteht, kann die Grundform auch durch andere,
dem Fachmann geläufige Verfahren, wie Abformen, bspw. durch
Gießen, Sintern oder äußerer Umformung,
erzeugt werden. So kann das Wandelement 100 bspw. durch äußere
Umformung aus einem 2 mm dünnen Blechboden mit lateralen
Dimensionen von bis zu ca. 2 m erzeugt werden.
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Das
Wandelement 100 ist als Grundelement in einem vorzugsweise
modularem Möbel- bzw. Regalsystem einsetzbar. Üblicherweise
umfasst ein solches rahmenartiges Modul ein Bodenwandelement, ein
Deckenwandelement und zwei Seitenwandelemente. Im Rahmen der vorliegenden
Erfindung umfasst der Begriff des Wandelements sowohl ein Bodenwandelement,
ein Deckenwandelement als auch ein Seitenwandelement. Ein Vorteil
der Erfindung ergibt sich daraus, dass das Wandelement sowohl als Decken-
und Bodenwandelement als auch Seitenwandelement einsetzbar ist.
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Die
in 1 gezeigte Grundform definiert zugleich die Orientierung
der Flächen auch wenn, wie in den folgenden Abbildungen
gezeigt wird, das Wandelement 100 weitere Strukturen zumindest
auf den Seitenflächen (50, 51, 52, 53)
aufweisen kann.
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2 zeigt
das Wandelement 100 aus 1 mit detaillierter
Darstellung der Seitenfläche 50. Die Seitenfläche 50 verfügt über
eine parallel zur Kante 70 verlaufende und bis zur Grundfläche 10 reichende Vertiefung 80 mit
rechteckigem Querschnitt. Die Vertiefung kann bspw. durch Fräsen,
Sägen und/oder Hobeln erzeugt werden. Für metallische
Wandelemente 100 oder solche aus Glas oder Kunststoff kann
die Vertiefung auch bereits beim Gießen oder Sintern durch
Abformung erzeugt werden.
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Das
erfindungsgemäße Wandelement 100 hat
auf mindestens zwei der Seitenflächen 50, 51, 52, 53 Vertiefungen,
von denen auf Grund der Übersichtlichkeit jedoch nur die
Vertiefung 80 dargestellt ist. Dabei ist es besonders bevorzugt,
dass alle Vertiefungen die gleiche Ausdehnung in Richtung der Kanten 70 und 72 aufweisen
und bezüglich ihrer jeweiligen Seitenfläche 50, 51, 52, 53 gleich
angeordnet sind. Dies vereinfacht die Herstellung des Wandelements
und den späteren Auf- bzw. Abbau des Möbel- oder
Regalsystems.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform hat das Wandelement 100 die
Grundform eines geraden Zylinders mit einer im Wesentlichen sechseckiger Grundfläche 10 und
Deckfläche 30 sowie sechs Mantelflächen:
einer Unterseite 20, einer der Unterseite 20 gegenüberliegenden
Oberseite 40 und vier Seitenflächen 50, 51, 52, 53,
wobei jeweils zwei der Seitenflächen 50, 51, 52, 53 an
einer Kante 70, 72 in einem Winkel von im Wesentlichen
90° aneinanderstoßen; und wobei mindestens zwei
der Seitenflächen 50, 51, 52, 53 eine
parallel zur jeweiligen Kante 70, 72 verlaufende,
bis zur Grundfläche (10) reichende Vertiefung
(80, 81, 82, 83) aufweisen.
Wie 2 des Weiteren zeigt, ist Länge der Vertiefung 80,
d. h. die Ausdehnung der Vertiefung 80 parallel zur Kante 70, größer
als ein Viertel der Kantenlänge.
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Die
Breite der Vertiefung, d. h. die Ausdehnung der Vertiefung in der
Richtung die senkrecht zur der Kante 70 und zur Seitenfläche 50 ist,
beträgt typischerweise 5%–95% der Ausdehnung der
Seitenfläche 50 in dieser Richtung.
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Die
Tiefe der Vertiefung 80, d. h. die Ausdehnung der Vertiefung 80 in
Richtung der Seitenfläche 50, wird vorzugsweise
so gewählt, dass bei gegebener Breite der Vertiefung der
minimale Abstand von der Oberfläche der Vertiefung 80 zu
den Mantelflächen 40 und 51, die an die
die Vertiefung 80 aufweisende Seitenfläche 50 angrenzen,
sowie zur Mantelfläche 20, die der die Vertiefung 80 aufweisende
Seitenfläche 50 nichtdiagonal gegenüberliegt
und keine Seitenfläche ist, jeweils im Bereich von 5%–95%
des Wertes beträgt, den er jeweils bei verschwindender Tiefe
der Vertiefung 80 hätte.
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Falls
Vertiefungen auf zwei aneinandergrenzenden Seitenflächen
vorgesehen sind, wird die Tiefe und Breite der Vertiefung vorzugsweise
zudem so gewählt, dass die beiden Vertiefungen einen minimalen
Abstand aufweisen, der im Bereich von 5%–95% des Abstandes
zwischen Unterseite 20 und Oberseite 40 liegt.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform besteht darin, dass
alle Vertiefungen die gleiche geometrische Form aufweisen, was wiederum
die Produktion des Wandelements 100 als auch den Auf- und
Abbau des Möbel- bzw. Regalsystems vereinfacht. Dies ist
u. a. in der folgenden 3 demonstriert.
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3 zeigt
ein Wandelement 100 in detaillierter perspektivischer Darstellung
der beiden Seitenflächen 50 und 52, wobei
die beiden Vertiefungen 80 und 82 sowohl die gleiche
Geometrische Form aufweisen, als auch gleichartig auf ihrer jeweiligen Seitenflächen 50 bzw. 52 angeordnet
sind. Die beiden Vertiefungen 80 und 82 haben
außerdem eine Ausdehnung parallel zu den Kanten 70 und 72 die der
Kantenlänge entspricht. Dadurch reichen die Vertiefungen 70 und 72 bis
zur Deckfläche 30, was bspw., wie weiter unten
detaillierter gezeigt, die Befestigung zusätzlicher Teile
an dem Möbel- bzw. Regalsystem ermöglicht. Die
Vertiefungen 80 und 82 können sowohl
mittig auf ihrer Seitenfläche 50 und 52 als
auch in Richtung auf die jeweilige Kante 70 und 72,
zu oder von ihr weg parallel verschoben angeordnet sein, wobei der
Abstand zur jeweilige Kante 70 bzw. 72 typischerweise
für alle Vertiefungen gleich ist.
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Die
in 4 dargestellte Ausführungsform zeichnet
sich dadurch aus, dass die auf der Seitenfläche 50 gezeigte
Vertiefungen 80 unterbrochen ist. In der vorliegenden Anmeldung
ist darunter zu verstehen, dass die Vertiefung 80 nicht
zusammenhängend ist, dass sich die beiden Abschnitte der
Vertiefung 80 in Richtung der Kante 70 nacheinander
angeordnet sind und jeweils einer der Abschnitte der Vertiefung 80 bis
zur Grundfläche 10 bzw. bis zur Deckfläche 30 reicht.
Zusätzlich zu den mit Bezug auf 3 genannten
Vorteilen ermöglicht die Ausführungsform der 4 das
Einschieben von bspw. zusätzlichen Befestigungsmitteln
parallel zu der Kante 70 mit jeweils einem Anschlag.
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5 illustriert
eine weitere bevorzugte Ausführungsform eines Wandelements
100.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist in der perspektivischen Darstellung
stellvertretend wiederum nur die Seitenfläche
50 detailliert
dargestellt. Gemäß dieser Ausführungsform
verfügt das Wandelement
100 über einen
zur Kante
70 verlaufenden Vorsprung
95, der hier
als durchgehender Grat ausgeführt ist. Es ist jedoch auch
möglich, dass der Vorsprung
95 unterbrochen ist,
d. h. aus mehreren in Richtung der Kante
70 nacheinander
angeordneten Teilabschnitten mit gleichem Querschnitt in Schnittebenen,
die parallel zur Grundfläche
10 sind, besteht.
Der Vorsprung
95 ist typischerweise so ausgeführt,
dass er in eine Vertiefung eines weiteren Wandelements
100 in
Richtung der Kante
70 ohne ein Werkzeug einführbar
bzw. einschiebar ist, so dass die beiden Wandelemente
100 in
einem Winkel von im wesentlichen 90° aneinander befestigt
werden können. Dies geht wesentlich einfacher als bei den
Wandelementen aus
DE
10 2006 01 18 899 A1 , da die Wandelemente
100 dabei
nicht unter Spannung stehen.
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Die
geometrische Form des Vorsprungs 95 ist in Schnittebenen,
die den Vorsprung 95 schneiden und parallel zur Grundfläche 10 sind,
typischerweise mit einem nur geringen Spiel zur entsprechenden Querschnittsform
einer Vertiefungen 80 ausgeführt, so dass die
beiden Wandelemente stabil aneinander befestigbar sind. Bspw. können
die entsprechenden Schnittkurven der Vertiefung 80 und
des Vorsprunges 95 im Wesentlichen formschlüssig
sein, d. h. dass sie bspw. wie Puzzleteile ineinander passen. Die
Länge der Vorsprünge 95, d. h. die Ausdehnung der
Vorsprünge 95 parallel zu den Kanten 70 und 72 kann
der Kantenlänge entsprechen. In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Länge der Vorsprünge 95 jedoch
geringer. Dies ist bspw. vorteilhaft wenn die Wandelemente 100 unterbrochene
Vertiefungen 80 haben, wie sie in 4 gezeigt
wurden. In diesem Fall kann die Länge der Vorsprünge 95 gleich
oder geringer als die Ausdehnung der entsprechenden Vertiefung 80 parallel
zu den Kanten 70 und 72. In beiden Fällen
werden die Wandelemente 100 mit Vorsprung 95 typischerweise
beim Befestigen bis zum Anschlag der Vorsprünge 95 in
die entsprechenden Vertiefungen der anderen Wandelemente eingeführt,
um eine besonders stabilen Verbindung zu gewährleisten.
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6 zeigt
ein Wandelement 200 für ein Möbel- und
Regalsystem, das zum Verbinden mit einem Wandelement 100 eingerichtet
ist. Das Wandelement 200 hat analog zu den, in den 1 bis 5 gezeigten,
Wandelementen 100 die Form eines geraden Prismas mit sechseckiger
Grundfläche 210 (schraffiert dargestellt) und
sechseckiger Deckfläche 230 sowie sechs Mantelflächen,
wobei die Mantelflächen eine Unterseite 220, eine
der Unterseite 220 gegenüberliegende Oberseite 240 und
vier Seitenflächen 250, 251, 252, 253 umfassen.
Jeweils zwei der Seitenflächen 250, 251, 252, 253 stoßen
an einer Kante 270 bzw. 272 in einem Winkel von
im Wesentlichen 90° aneinander. Außerdem weisen
alle Seitenflächen 250, 251, 252, 253 eine
parallel zu den Kanten 270 und 272 verlaufenden
Vorsprung 295 auf, wobei diese Vorsprünge 295 jeweils
in die Vertiefung einer entsprechende Seitenfläche eines
Wandelementes 100 durch eine im Wesentlichen parallele
Bewegung der beiden Seitenflächen zueinander parallel zu
den Kanten 70 und 270 einschiebbar sind. Damit ist
es möglich, an einem Wandelement 200 durch Einschieben
entlang der Kantenrichtung bis zu vier Wandelement 100 zu
befestigen, wobei die Wandelemente 100 dabei jeweils einen
Winkel von im Wesentlichen 90° zum Wandelement 200 einnehmen. Die
Vorsprünge 95 können die, mit Bezug zu 5 erläuterten,
verschiedenen vorteilhaften geometrische Formen aufweisen
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Da
das Wandelement 200 zum Verbinden mit einem Wandelement 100 eingerichtet
ist, kann auch das Wandelement 200 allgemein die Grundform eines
geraden Zylinders mit entsprechend gekrümmten Mantelflächen
aufweisen. In einer bevorzugten Ausführungsform hat das
Wandelement 200 die Grundform eines geraden Zylinders mit
im Wesentlichen sechseckiger Grundfläche 210 und
Deckfläche 230 sowie sechs Mantelflächen,
wobei die Mantelflächen eine Unterseite 220, eine
der Unterseite 220 gegenüberliegende Oberseite 240 und
vier Seitenflächen 250, 251, 252, 253 umfassen,
wobei jeweils zwei der Seitenflächen 250, 251, 252, 253 an
einer Kante 270, 272 in einem Winkel von im Wesentlichen 90° aneinanderstoßen;
und wobei alle Seitenflächen 250, 251, 252, 253 eine
parallel zur jeweiligen Kante 270, 272 verlaufenden
Vorsprung 295 aufweisen, wobei diese Vorsprünge 295 jeweils
in die Vertiefung 80, 81, 82, 83 einer
entsprechende Seitenfläche 50, 51, 52, 53 eines
Wandelementes 100 durch eine im Wesentlichen parallele
Bewegung der beiden Seitenflächen zueinander parallel zu
den Kanten 70, 72, 270, 272,
einschiebbar sind. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Kanten 270, 272 abgerundet
bzw. abgefast sind. In diesem Fall verlaufen jeweils zwei der Seitenflächen 250, 251, 252, 253 zumindest
in einem Bereich in der Nähe der jeweiligen Kante 270, 272 in
einem Winkel von im Wesentlichen 90° zueinander.
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7 zeigt
zwei bevorzugte Ausführungsformen von Wandelementen 100 in
einer Aufsicht auf die Grundfläche 10. Typischerweise
entspricht diese Aufsicht einer Querschnittsdarstellung des Wandelement 100,
die parallel zur Grundfläche 10 ist und die Vertiefungen 80–83 schneidet.
Aus Gründen der Vereinfachung sind die Vertiefungen nur
in der oberen Ausführungsform (Zeichnung) vollständig
mit Bezugszeichen versehen worden, die Bezeichnung ist jedoch für
beide Zeichnungen gleich. In beiden Ausführungsformen weist
jede der Seitenflächen 50, 51, 52, 53 eine
entsprechende Vertiefung 80, 81, 82, 83 auf.
Dies hat den Vorteil, dass die Wandelemente 100 in verschiedenen
Orientierungen an einem Wandelement 200 befestigbar sind.
Dadurch wird die Montage der Wandelemente 100 aneinander
vereinfacht.
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Wie
in der oberen der beiden Darstellungen exemplarisch für
die Vertiefung 80 gezeigt, können die Vertiefungen
typischerweise eine Symmetrieebene 88 aufweisen, die senkrecht
zu der jeweiligen Seitenfläche (hier 50) orientiert
ist.
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Die
untere Zeichnung repräsentiert eine besonders bevorzugte
Ausführungsform eines Wandelements 100, bei dem
die Breite der Vertiefungen (80, 81, 82, 83)
zumindest Abschnittsweise mit der Tiefe, d. h. mit dem Abstand zur
jeweiligen Seitenfläche (hier 50), zunimmt. So
kann die Schnittkurve, in der gezeigten Aufsicht bzw. einem entsprechenden Schnitt
parallel zur Grundfläche 10, gekrümmte
Abschnitte aufweisen. Die Vertiefungen können im Schnitt
aber auch die Form eines Polygons, z. B. die eines Trapezes (Hinterschneidung,
Schwalbenschwanz) aufweisen. Dies ermöglicht, dass zwei Wandelemente
besonders stabil aneinander befestigbar sind.
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Wenn
bspw., und wie in 10 gezeigt, ein Wandelement 100 sowohl über
zwei derartige Vertiefungen 81 und 82 und in der
Form entsprechend passende bzw. komplementäre Vorsprünge 95 verfügt, so
lassen sich zwei dieser Wandelemente 100 durch Einschieben
eines Vorsprungs 95 in einer zur Kante 70 parallelen
Richtung von der Grundfläche 10 her aneinander
befestigen. In diesem Zustand können sie nicht mehr oder
nur unwesentlich, d. h. dem Spiel entsprechend, in Richtungen senkrecht
zur Richtung der Kante 79 bewegt werden.
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Wandelemente
können jedoch auch über einsetzbare bzw. einschiebbare
Verbindungselemente miteinander verbunden werden. Dazu kann, wie exemplarisch
in 8 für die Seitenfläche 52 gezeigt wird,
in die entsprechende Vertiefung 82 ein in die Vertiefung 82 passendes
Verbindungselement 90 eingesetzt werden. Das Verbindungselement 90 ist typischerweise
stabförmig, d. h. es hat wie die Vertiefungen 80 typischerweise
in einer Richtung eine wesentlich, bspw. mindestens 5-fach größere
Ausdehnung als in die beiden anderen Richtungen. Der Querschnitt
des Verbindungselements 90 ist so ausgeführt,
dass es gleichzeitig in zwei Vertiefungen aneinanderliegender Seitenflächen
zweier Wandelemente einführbar ist. Insbesondere kann es
sich bei dem Verbindungselement 90 um einen Spund, einen Zapfen,
einen Zinken oder eine Feder handeln, die in eine als Nut oder Schlitz
ausgeführte Vertiefung einführbar ist. Das Verbindungselement 90 kann
aber auch eine Gratfeder sein, die in eine als Gratnut ausgeführte
Vertiefung einführbar ist. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform ist vorgesehen, dass dieses Verbindungselement 90 in
der Vertiefung 82 befestigt bspw. eingeklebt ist. Dies
kann bereits vor der Auslieferung an den Kunden geschehen, um dort den
Aufbau zu vereinfachen.
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9 zeigt
fünf exemplarische Ausführung von Wandelementen 101–105,
die sich in der Anordnung der Verbindungselement 90 unterscheiden.
Anstelle der jeweiligen Vertiefung mit eingesetztem Verbindungselement 90 können
in alternativen Ausführungsformen für Wandelemente
zumindest teilweise Vorsprünge 95 vorgesehen sein.
Die Vertiefung ist in den Wandelementen 101–103 und 105 als
Nut 86 ausgeführt, in die eine Feder 99 bzw.
eine Spund 96 einsetzbar ist. Demgegenüber sind
die Vertiefungen im Wandelement 104 Gratnute 87,
in die eine Gratfeder 97 einsetzbar ist. Beim Wandelement 101 sind die
beiden Verbindungselemente 90 (Spunde 96) in die
Vertiefungen auf zwei diagonal zueinander liegenden Seitenflächen
eingesetzt. Bei den Wandelementen 102 und 104 sind
die beiden jeweiligen Verbindungselemente 90 in die Vertiefungen
auf zwei nichtdiagonal zueinander gegenüberliegenden Seitenflächen
eingesetzt. Das Wandelement 103 hat zwei Verbindungselemente 90,
die in die Vertiefungen angrenzender Seitenflächen eingesetzt
sind, und das Wandelement 105 weist auf jeder Seitenfläche
ein eingesetztes Verbindungselement 90 auf.
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Die
gezeigten Wandelemente 101 bis 104 haben darüber
hinaus auf allen Seitenflächen eine Vertiefung, wobei in
jeweils zwei davon ein Verbindungselement 90 eingesetzt
ist. Die Wandelemente 101 bis 104 sind alle dazu
geeignet, jeweils aneinander durch Einschieben, aus einer aus der
Zeichnungsebene kommenden Richtung, befestigbar zu sein, wobei jedes
dieser Wandelemente mit vier anderen an den entsprechenden Seitenflächen,
d. h. in einem Winkel von jeweils ca. 90°, befestigbar
ist. Damit ist es möglich mit nur einem Typ von Wandelement
verschiedene Regal-, bzw. Möbelsysteme aufzubauen. Das
Wandelement 105 kann bspw. bei entsprechender Dimensionierung
mit jeweils vier der oberen Wandelementen 100 aus 7 verbunden werden.
Entsprechend sind für den Aufbau eines Regal-, bzw. Möbelsystems
nur zwei verschiedene Typen von Wandelementen erforderlich.
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11 zeigt
die Verbindung zweier Wandelemente 100 und 100' im
Detail.
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Die
beiden gezeigten Wandelement 100 und 100' (schraffiert
dargestellt) entsprechen der Form nach im Wesentlichen dem in 9 gezeigten
Wandelement 101. Allerdings weisen sie anstelle der Vertiefungen
mit eingesetzten Verbindungselementen 90 entsprechende
Vorsprünge 95, 95' auf. Dies ist für das
Verbinden der Wandelemente 100 und 100' jedoch
unwesentlich, so dass die folgenden Ausführungen analog
für Wandelemente mit eingesetzten und befestigten Verbindungselemente 90 gelten. 11 zeigt
die beiden Wandelemente 100 und 100' bereits im
verbundenen Zustand. Zum Verbinden oder Lösen kann der
Vorsprung 95' auf der Seitenfläche 50' durch
eine im Wesentlichen parallele Bewegung der Seitenflächen 50' und 51 zueinander
parallel zu den Kanten 70 und 72 in die Vertiefung 83 vollständig
eingeschoben bzw. wieder herausgezogen werden. Falls der Vorsprung 95' und
die Vertiefung 83 eine ähnlich zum Wandelement 105 in 5 geformten
Gratform aufweisen, ist dies auch die einzig mögliche Möglichkeit
zum Verbindung der beiden Wandelemente 100 und 100',
die zudem besonders stabil ist, da orthogonale Bewegungen dazu nur
im Rahmen des Spiels möglich sind.
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11 zeigt
außerdem eine bevorzugte Ausführungsform für
den Vorsprung 95 mit einer Symmetrieebene 98 die
sowohl senkrecht zu der den Vorsprung aufweisenden Seitenfläche 52 ist,
als auch senkrecht zu den Kanten 72, 72' orientiert
ist. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform besteht
darin, dass auch die Vertiefungen entsprechende Symmetrieebenen 88 besitzen.
Dadurch kann eine gute Passung der Vorsprünge in den Vertiefungen
erreicht werden.
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12 zeigt
ein Kantenabschlussstück 300, welches zum Befestigen
an einem Wandelement 100 eingerichtet ist. Es hat ebenfalls
die Grundform eines geraden Prismas mit einer Grundfläche 310.
Das Kantenabschlussstück 300 verfügt über
zwei zueinander senkrechte, aneinandergrenzende Seitenflächen 350 und 351,
wobei jede dieser Seitenflächen 350 und 351 über
jeweils eine Vertiefungen 380 sowie 381 verfügt.
Es kann wie gezeigt vorgesehen sein, dass in eine der Vertiefungen
(hier die 381) ein Verbindungselement 90 eingesetzt
und gegebenenfalls befestigt ist. Es kann aber auch vorgesehen sein,
dass in beide Vertiefungen 380 und 381 jeweils ein
Verbindungselement 90 eingesetzt und gegebenenfalls zusätzlich
befestigt ist. In einer alternativen Ausführungsform verfügt
zumindest eine der Seitenflächen 350 und 351 über
einen Vorsprung 95 anstelle der Vertiefung mit gegebenenfalls
eingesetztem Verbindungselement 90. Außerdem können
die Ecken und Kanten abgerundet bzw. abgefast sein.
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Das
Verbinden eines Kantenabschlussstücks 300 mit
einem Wandelement 100 oder einem weiteren Kantenabschlussstück 300 erfolgt
analog zur Verbindung zweier Wandelemente untereinander und wird
im Folgenden mit Bezug auf 13 erläutert.
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13 zeigt
im oberen Teil der Figur ein Kantenabschlussstück 300 und
ein Wandelement 100. Dabei zeigt das Kantenabschlussstück 300 in Querschnitt
parallel zur Grundfläche 310 einen Viertelkreis,
der die Schnittlinien der Seitenflächen 350 und 351 begrenzt.
In einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein,
dass die Schnittkante der Seitenflächen 350 und 351 abgefast
bzw. abgerundet ist. In die Gratnut 87 auf der Seitenfläche 351 ist
außerdem eine Gratfeder 99 eingesetzt und befestigt.
Das Wandelement 100 hat auf jeder Seite eine der Gratfeder 99 des
Kantenabschlussstücks 300 entsprechende Gratnut 87,
d. h. dass diese Gratfeder 99 in die Gratnut 87 einschiebbar
ist. Das im Querschnitt zur Grundfläche 10 dargestellte
Wandelement 100 weist auf zwei einander diagonal gegenüberliegenden
Seitenflächen eingesetzte Gratfedern 99 auf. Außerdem
sind die Unterseite 20 und die Oberseite 40 in
der Nähe zu den jeweiligen Seitenflächen abgerundet.
D. h., dass die Unterseite 20 und die Oberseite 40 zumindest
abschnittsweise gekrümmt sein können. Dennoch
verlaufen die Unterseite 20 und die Oberseite 40 wie
gezeigt im Wesentlichen parallel zueinander. Der untere Figurenteil
zeigt schließlich einen Eckbereich, bei dem zwei Wandelemente 100 aneinander
und im Winkel von 90° zueinander durch Einschieben der
befestigen Gratfeder 99 verbunden wurden. Dies wird wieder
durch eine im Wesentlichen parallele Bewegung der beiden Wandelemente 100 zueinander
parallel zur Kante 72 erreicht. Auf die gleiche Weise werden
die beiden Kantenabschlussstücke 300 an den Wandelementen 100 und
aneinander befestigt. Dazu kann bspw. zunächst ein Kantenabschlussstück 300 mit
einem Wandelement 100 verbunden werden und anschließend
das verbliebene Kantenabschlussstück 300 am ersten
Kantenabschlussstück 300 und dem anderen Wandelement 100 befestigt
werden. Auf Grund der Krümmung der Kantenabschlussstücke 300 und
der Wandelement 100 führt das Verbinden der Elemente
untereinander zu einem abgerundeten Eckbereich, der aus ästhetischen
Gründen für ein Möbel- oder Regalsystem wünschenswert
sein kann.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass die Gratfedern 99 (oder
andere Verbindungselemente) erst beim Aufbau eingesetzt werden.
In diesem Fall kann die Befestigung zweier Wandelemente 100 aneinander
auch so erfolgen, dass die Gratfedern 99 in einen Öffnungsschlitz
eingeschoben wird, der sich aus zwischen aufeinanderliegenden Seitenflächen aneinanderliegender
Wandelemente 100 vorhandener Vertiefungen bildet.
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14 zeigt
die Rückansicht eines Moduls 500 für
ein Möbel- und Regalsystem. Es umfasst zwei Bodenplatten 110 und
zwei Seitenplatten 120, die alle die gleiche Tiefe und
gleiche Dicke aufweisen und aus Wandelementen 100 bestehen.
Entsprechend der Rückansicht ist von den Wandelementen 100 jeweils
nur die Grundfläche 10 sichtbar. Außerdem
sind aus Gründen der Übersichtlichkeit keine Verbindungselemente 90 gezeigt.
Sichtbar sind nur die Öffnungschlitze 85, die
zwischen zwei Wandelementen 100 aus den Vertiefungen 80 gebildet
werden. Alle Wandelemente 100 weisen auf jeder ihrer Seitenflächen
Vertiefungen auf. Zur Bildung des Moduls 500 werden die
Bodenplatten 110 an den Seitenplatten 120 dadurch
befestigt, dass das Verbindungselement einer Seitenfläche
des einen Wandelements 100 in die Vertiefung einer entsprechende
Seitenfläche des andere Wandelementes 100 durch
eine im Wesentlichen parallele Bewegung der entsprechenden Seitenflächen
zueinander parallel zu den Kanten 70 und 72 eingeschoben
wird. Auf diese Weise entsteht ein rahmenförmiges Modul 500 welches
nach allen Seiten durch Anbringen weiterer Wandelement 100 fortgesetzt
werden kann. Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass auf
die gleiche Weise Kantenabschlussstücke 300 befestigt
werden, um Eckbereiche oder Kantenbereiche auszubilden. In einer
bevorzugten Ausführungsform umfasst jedes Wandelement 100 zwei
Verbindungselemente, die auf jeweils gleichen Seitenflächen
angebracht sind, um den Aufbau zu vereinfachen. Es kann aber auch
vorgesehen sein, dass eine oder beide der Bodenplatten 110 oder der
Seitenplatten 120 vier Verbindungselemente aufweisen und
die anderen Seitenplatten 120 und/oder Bodenlatten 110 entsprechend
weniger Verbindungselemente haben.
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In
einer Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass anstelle
der Verbindungselemente zumindest teilweise Vorsprünge
verwendet werden. So kann ein Modul 500 auch aus zwei Wandelementen 200 mit
jeweils vier Vorsprüngen und zwei Wandelementen 100,
die jeweils vier entsprechende Vertiefungen ohne Verbindungselement
aufweisen, aufgebaut werden. Aber auch Mischformen sind möglich. Ob
Vorsprünge oder Verbindungselemente verwendet werden ist
aber, wie mit Bezug auf 11 bereits erläutert,
für den Aufbau und die Stabilität der Module 500 bzw.
der Möbel- und Regalsystem unwesentlich. Daher ist es dem
Fachmann überlassen für welche Variante er sich
entscheidet.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weisen die Unterseite 20 der
Bodenplatten 110 und die Unterseite der Seitenplatten 120 die
gleichen Abmessungen auf. Damit ist nur noch eine Grundgeometrie
für alle Bodenplatten 110 und Seitenplatten 120 erforderlich,
was die Produktion und den Aufbau vereinfacht. In einer besonders
bevorzugten Ausführungsform sind alle Bodenplatten 110 und
Seitenplatten 120 identisch sind, d. h. sie weisen nicht
nur Unterseiten und Oberseiten sowie Seitenflächen mit
jeweils gleicher Geometrie auf, sondern auch die Anordnung der Vorsprünge
und/oder Vertiefungen und/oder der in die Vertiefungen eingesetzten
Verbindungsmittel ist gleich. Dies vereinfacht wiederum die Produktion
und den Aufbau der Module.
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In
einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass
zusätzlich Befestigungmittel in die Öffnungsschlitze 85 eingeschoben
werden, wobei das Befestigungsmittel dazu in dem einzuschiebenden
Teil vorzugsweise einen zu den Öffnungsschlitzen 85 formschlüssigen
Querschnitt aufweist. Beispiele für derartige Befestigungmittel
werden mit Bezug auf die folgende Figur erläutert.
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15 zeigt
die Rückansicht eines Moduls 500 für
ein Möbel- und Regalsystem als Explosionszeichnung. Es
besteht wie das in 14 gezeigte Modul aus jeweils
zwei Bodenplatten 110 und zwei Seitenplatten 120 die
aus identischen Wandelementen 100 mit jeweils vier Vertiefungen
und jeweils zwei eingesetzten und befestigten Federn 99 je
Wandelement 100. Auf Grund der perspektivischen Darstellung
sind nicht alle Federn 99 deutlich zu erkennen. Zur weiteren
Versteifung kann zusätzlich eine zweifach gewinkelte Diagonalversteifung 400 in
diagonal liegende Öffnungschlitze 85, die sich
beim Zusammenbau aus den angrenzenden Vertiefungen zwischen aneinandergrenzenden
Bodenplatte 110 und Seitenplatte 120 bilden (siehe
auch 14), eingeschoben werden. Entsprechend dem rechteckigen Querschnitt
der Öffnungschlitze 85 weist auch die Diagonalversteifung 400 einen
rechteckigen Querschnitt auf, so dass die Diagonalversteifung 400 im eingeschobenen
Zustand fest in den Öffnungschlitzen 85 sitzt.
Alternativ oder zusätzlich dazu kann eine Rückwand über
entsprechende Beschläge an den Öffnungsschlitzen 85 befestigt
werden. Auf der Vorderseite des Moduls 500 können
Beschläge 160 zur Fixierung einer Tür 150 oder
einer Klappe in die Öffnungsschlitze 85 eingeschoben
werden.
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Zusätzlich
können die Eckbereiche mittels jeweils zweier Kantenabschlussstücke 300 gebildet werden,
wie dies mit Bezug zur 12 bereits detailliert erläutert
wurde.
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Außerdem
illustriert 15, wie das Modul 500 in
andere Richtungen fortgesetzt werden kann. In diesem Fall wird ein
weiteres, zu den anderen Kantenabschlussstück 300 identisches
Kantenabschlussstück 300' sowie ein weitere, zu
den anderen Seitenplatten 120 identische Seitenplatte 120' an
der rechten oberen Kante des Moduls 500 befestigt. Anstelle
des Kantenabschlussstück 300' kann alternativ eine
weitere identische Bodenplatte 110 befestigt werden, wenn
das Modul in seitliche Richtung fortgesetzt werden soll.
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Für
ein Modul sind jeweils nur 4 Wandelemente erforderlich, die im einfachsten
Fall identisch sein können. Dies vereinfacht sowohl die
Produktion des Möbel- oder Regalsystems als auch dessen
Aufbau und ggf. Abbau für den Fall, dass das Möbel- oder
Regalsystem an einem anderen Ort wieder aufgebaut bzw. zeitweise
eingelagert werden soll. Hinzukommen dann je nach Anordnung und
Anzahl der Module eine Anzahl von Kantenabschlusselementen, die
typischerweise ebenfalls untereinander identisch sind. Damit kann
mit nur zwei unterschiedlichen Elementen ein flexibles und leicht
montierbares bzw. demontierbares Regalsystem zur Verfügung
gestellt werden. Selbst bei der Verwendung unterschiedlicher Bodenplatten
und/oder Seitenplatten können diese und die Kantenabschlusselemente
im Bereich der Seitenflächen identisch ausgeführt
sein. Auf diese Weise lassen sich die verschiedenartigsten Möbel-
oder Regalsystem aufbauen. Dies wird exemplarisch in den folgenden
Figuren demonstriert.
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16 zeigt
schematisch Regalsystem 1000 das aus 18 Modulen 500 besteht.
Auf Grund der gewählten Module und dem Bauprinzip teilen
sich jeweils zwei seitlich benachbarte Module eine gemeinsame Seitenplatte 120.
So teilt sich etwa das Modul 500 jeweils eine Seitenplatte
mit den Modulen 502 und 504. Außerdem
teilen sich übereinander angeordnete Module eine gemeinsame
Bodenplatte 110. So teilen sich bspw. die Module 500 und 501 sowie die
Module 500 und 503 jeweils eine gemeinsame Bodenplatte 110.
Für die rechte Seite des Möbel- bzw. Regalsystems
sind zusätzlich durch die Bezugszeichen 300 und 301 der
Einbau von einem bzw. zwei Kantenabschlussstücken angedeutet.
Entsprechende Kantenabschlussstücke sind auch an den linken
Abschlusskanten vorgesehen. Für einen stabilen Aufbau sind
vorzugsweise immer vier Elemente aneinander befestigt. Von diesen
vier Elementen sind typischerweise mindestens zwei Elemente Wandelemente 100 und
höchstens zwei Kantenabschlusselemente 300.
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Alle
Module des gezeigten zeigt Möbel- bzw. Regalsystem 1000 haben
identische Bodenplatten 110 und Seitenplatten 120.
Dies gewährleistet einen einfachen Aufbau und vereinfacht
die Herstellung sowie die Logistik ganz erheblich. Es kann insbesondere
auch auf eine ausführliche Aufbauanleitung verzichtet werden
und das Regalsystem kann in verschiedenen Konfigurationen der Module
zueinander aufgebaut bzw. einfach erweitert werden. Außerdem bedarf
es keines Werkzeugs zum Auf- und Abbau, da die Bodenplatten 110 und
die Seitenplatten 120 dazu nur gegeneinander entlang der
Kanten (70, 72) verschoben werden müssen.
Dies ermöglicht einen besonders leichten Auf- und Abbau
auch durch einen Nichtfachmann.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform besteht darin, dass
das die identischen Bodenplatten 110 und Seitenplatten 120 bildende
Wandelement 100 eine im Wesentlichen quadratische Unterseite 20 hat.
Damit besteht das Regalsystem aus im Wesentlichen kubischen Modulen.
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17 zeigt
schematisch ein Schrank 1000. Im Unterschied zum Regalsystem
in 16 werden hier zwei verschieden große
Seitenplatten 120 und 120' verwendet. Dadurch
wird es möglich, einen Schrank 1000 mit einem
höheren Unterbau aufzubauen. Alle Bodenplatten sind aber
identisch. Auf Grund der schematischen Darstellung sind Details wie
Beschläge und Türen nicht gezeigt. Zusätzlich können
im Innern des Schranks 100 Zwischenböden, in an
sich bekannter Weise, an den Seitenplatten 120 bzw. 120' befestigt
werden. Der gezeigte Schrank 1000 kann wie das Regalsystem 1000 der 16 leicht
auf- bzw. abgebaut bzw. zu einem Schranksystem erweitert werden.
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18 zeigt
schematisch ein solches Schranksystem 1000, wobei der Schrank
aus 17 jedoch nicht seitlich oder in die Höhe
sondern in die Tiefe erweitert wurde. Dazu wurden jeweils hintereinander
angeordnete Module, z. B. das Module 500 und 501, über
stabförmige Verbindungsmittel, die in die jeweiligen Öffnungschlitze
eingeführt wurden, verbunden. Dabei müssen nicht
alle Module in die Tiefe erweitert werden. So ist vor dem Modul 502 kein vorderes
Modul angeordnet. Entsprechend sind vier weitere Kantenabschlussstück 300 in
der vorderen Modulreihe vorgesehen, von denen auf Grund der gewählten
Perspektive jedoch nur drei sichtbar sind.
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In 19 ist
schließlich ein Möbelstück 1000 dargestellt,
dass sowohl aus zwei verschiedenen Bodenplatten 110 und 110' als
auch zwei verschiedenen Seitenplatten 120 und 120' aufgebaut
ist. Daraus lassen sich die drei verschiedenen Module 500–502 aufbauen
und flexibel kombinieren.
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All
diese Möbel- oder Regalsysteme 1000 können
aus einem Bausatz aufgebaut werden, der je nach Anforderung die
entsprechende Anzahl und Ausführung von Modulen 500 umfasst.
Typischerweise besteht der Bausatz aus nur wenigen, bevorzugt einem,
zwei oder vier Typen von Wandelementen 100 zuzüglich
der notwendigen Kantenabschlussstücke, Beschläge,
Türen, Zwischenböden, Rückwänden
etc. Insbesondere kann typischerweise auf verschraubbarer Befestigungsmittel,
Spezialwerkzeug und umfangreiche Aufbauanleitungen verzichtet werden.
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Die
in der vorstehenden Beschreibung, in den Ansprüchen sowie
in den Zeichnungen offenbarten Merkmale der Erfindung können
sowohl einzeln als auch in jeder beliebigen Kombination für
die Verwirklichung der Erfindung verwendet werden.
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Die
Patentansprüche werden als erster nichtbindender Versuch
betrachtet, die Erfindung in allgemeinen Worten zu Beschreiben.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 1020060118899
A1 [0005, 0047]