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DE2059870A1 - Zerlegbares Moebelstueck,z.B. Regal,Kasten,Schrank od.dgl. - Google Patents

Zerlegbares Moebelstueck,z.B. Regal,Kasten,Schrank od.dgl.

Info

Publication number
DE2059870A1
DE2059870A1 DE19702059870 DE2059870A DE2059870A1 DE 2059870 A1 DE2059870 A1 DE 2059870A1 DE 19702059870 DE19702059870 DE 19702059870 DE 2059870 A DE2059870 A DE 2059870A DE 2059870 A1 DE2059870 A1 DE 2059870A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
profile
furniture
walls
piece
furniture according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19702059870
Other languages
English (en)
Inventor
Franz Schoerghuber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19702059870 priority Critical patent/DE2059870A1/de
Publication of DE2059870A1 publication Critical patent/DE2059870A1/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B47/00Cabinets, racks or shelf units, characterised by features related to dismountability or building-up from elements
    • A47B47/0025Horizontal connecting members adapted to receive and retain the edges of several panel elements
    • A47B47/0041Bars

Landscapes

  • Assembled Shelves (AREA)
  • Furniture Connections (AREA)

Description

  • Zerlegbares Möbelstück, z.BQ Regal, Kasten, Schrank oder dergleichen Die Erfindung betrifft ein zerlegbares Möbelstück5 z.B.
  • ein Regal einen Kasten, einen Sc.hrank oder dergleichen, dessen aneinanderstoßende Wände mittels stabförmiger Profile lösbar miteinander verbunden sind, welche Profile an mindestens zwei Seiten in Profillänge sich erstreckende Nuten haben, in welche die Möbelwände mit ihren Rändern in Profillängsrichtung eingeschoben sind. Derartige Möbelstücke sind bereits bekannt (deutsche Patentschrift 805 546). Die bei ihren Verbindungsprofilen vorhandenen Nuten haben an ihren Rändern in die Nut einspringende Einbördelungen oder rechteckige. iRippen, die in rillenförmige Einfräsungen an den Seitenflächen der miteinander verbundenen Wände eingreifen. Diese bekannten Verbindungen für Wände oder Platten von zerlegbaren Möbelstücken oder anderen Gegenständen hat sich jedoch nicht als völlig zufriedenstellend erwiesen. Zur Erzielung einer absolut stabilen, wackelfreien Verbindung ist es nämlich unbedingt notwendig, daß die Einbördelungen oder Rippen an den Nuträndern in absolut genauer Passung in die seitlichen Rillen der mit einander zu verbindenden Wände des Möbelstücks oder dergleichen eingreifen. Dies führt aber zu erheblichen Schwierigkeiten beim Einschieben der Wand in das Profil oder umgekehrt. Wird dagegen die Passung mit einem solchen Spiel hergestellt, daß das Einschieben der Wand in das Profil ohne Schwierigkeiten möglich wird, ist eine absolut starre Verbindung zwischen zwei plattenförmigen Wänden mit dieser bekannten Verbindungsweise nicht möglich.
  • Ziel der Erfindung ist daher ein Möbelstück der eingangs genannten Art, bei welchem die aneinanderstoßenden plattenförmigen Wände mittels stabförmiger Profile derart lösbar miteinander verbunden sind, daß die Möbelwände absolut starr und wackelfrei zueinander stehen und andererseits aber ein leichtes Einschieben der Wände mit ihren Rändern in das Profil oder umgekehrt möglich ist. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die miteinander verbundenen Ränder der Möbelwände und die sie aufnehmenden Nuten der Verbindungsprofile ineinanderpassend schwalbenschwanzförmig ausgebi 1 de t sind, daß die Ränder der Möbelwände mit ihren -zueinander geneigten Seitenflächen an den entsprechend geneigten Seitenflächen der Profilnuten anliegen und daß die Stirnränder der Verbindungsprofile beiderseits der offenen Nutsetten dicht an den ihnen gegenüberliegenden Wand flächen der Möbelwände anliegen. Durch die geneigten Seltenflächen sowohL der Möbelwände als auch der Nutseitenwände der Verbindungsprofile wird erreicht, daß die Stirnränder der Verbindungsprofile beiderseits der offenen Nutseite beim Einschieben dicht an die ihnen gegenuberliegenden Wandflächen der Möbelwände herangezogen und angepreßt werden. Durch diese Anzugskraft wird eine außerordentlich stabile wackelfreie Verbindung möglich, ohne daß wegen zu großer Klemmkräfte ein Einschieben der plattenförmigen Wände in das Profil oder umgekehrt stark behindert oder unmöglich wird. Die wackelfreie Verbindung wird insbesondere auch dadurch möglich, daß die Stirnflächen der Verbindungsprofile beiderseits der offenen Nuten und die an diese angedrückten gegenüberliegenden Wandflächen an den Möbelwänden in der Stoßebene relativ weit auseinanderliegen und dadurch der Verbindung ein erhebliches Stabilitätsmonient verleihen. Darüber hinaus wird bei dem erfindungsgemäßen Möbelstück die Festigkeit der Verbindung auch dadurch erhöht, daß die geneigten Seitenflächen der Profilnuten auf die entsprechend geneigten Seitenflächen der Ränder der Möbelwände eine Druckkraft ausüben, welche zu einer Pressung des Materials der Möbelwände an deren schwalbenschwanzförmigen Rand führt und dadurch dem Wandmaterial eine erhöhte Scherfestigkeit in Richtung der Nuttiefe gibt.
  • Das erfindungsgemäße Möbelstück besitzt den Vorteil, daß es auf Grund der besonderen Verbindung ihrer Teile bzw. Wände leicht zerlegt und zusammengesetzt werden kann, ohne seine Stabilität zu beeinträchtigen. Sein Zusammenbau ist nicht nur vom gelernten Schreiner, sondern selbst von einem Laien möglich, wobei seine Formgebung völlig beliebig sein kann. Die erfindungsgemäße Ausbildung eines Möbelstücks enröglicht auch dessen Transport i;n zusammengelegten Zustand, da ein rasches Zusammenlegen und Wiederaufbauen möglich ist.
  • Die Profilnuten werden bei dem erfindungsgemäßen Möbelstück zweckmäßig jeweils von zwei einander gegenüberliegenden Flanschen gebildet, die von einem rechteckigen Grundprofil abstehen. Da in der Regel das Verbindungsprofil mit den in dieses eingeschobenen Möbelwänden bündig sein soll ist es zweckmäßig, daß die Seitenwände der Profilnuten in Ausnehmungen an den Seitenflächen der Ränder der Möbelstücke eingreifen. Insbesondere dann, wenn die miteinander verbundenen oder zu verbindenden Möbelwände aus Holzspanplatten bestehen, ist es wünschenswert, daß die die Seitenwände der Profilnuten bildenden Flansche des Verbindungsprofils möglichst dünn sind, damit diese nicht in die meist geringwertigeren und weniger festen inneren Schichten der Holzspanplatten eingreifen. Aus dem gleichen Grunde soll die Neigung der Seitenflächen der schwalbenschwanzförmigen Ränder der Möbelwände einerseits und der Profilnuten andererseits möglichst gering sein. Sie kann beispielsweise 5 bis 100 gegenüber der Ebene (Außenflächen) der angeschlossenen Möbelwände betragen. Dabei ist es außerdem vorteilhaft, daß der Neigungswinkel der Seitenflächen am Rand der Möbelwände etwas kleiner isials der Neigungswinkel der Seitenflächen der Profilnuten. Hierdurch kann bei nicht völlig eingehaltener Passung noch ein zusätzlicher Druck auf die geneigten Seitenflächen der Wandränder ausgeübt und damit ein noch stabilerer Sitz des Verbindungsprofiles an den Wänden oder umgekehrt erreicht werden. Außerdem können die Profilschenkel des Verbindungsprofils notfalls federnd etwas ausweichen, wenn dies im Hinblick auf die unterschiedliche Neigung der Seitenflächen von Nut und Wandrand notwendig sein sollte.
  • Die Profilnuten sind zweckmäßig an mindestens einem Stirnende durch eine Stirnwand geschlossen, die als Anschlag für die in die Nut eingeschobene Möbelwand zur Vermeidung einer Längsverschiebung dient. Die Stirnwand kann aus einer an den Stirnenden der Profilnut lösbar oder unlösbar angeördneten Platte bestehen. Die Befestigung der lösbaren Platte am Verbindungsprofil ist durch einen an der Platte angeordneten, in den zentralen Hohlraum des Verbindungsprofils eingreifenden Klemmkern möglich. Die Stirnplatte kann außerdem gleichzeitig mit einem Scharnierteil für die gelenkige Lagerung einer Tür, Klappe oder dergleichen versehen sein.
  • Um erforderlichenfalls auch eine Verleimung der Profilnut mit dem in diese Nut eingeschobenen Rand der Möbelwand zu ermöglichen, kann der innere, sich über die ganze Profillänge erstreckende Hohlraum des Verbindungsprofils an seinen die Böden der Profilnuten bildenden Seiten über die Profillänge verteilte Austrittslöcher für Leim haben, der aus dem zentralen Hohlraum des Verbindungsprofils sich in diesem Hohlraum erzeugten Preßdruck in die Profilnut eingepreßt werden kann.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele: Fig. 1 zeigt zwei zueinander im rechten Winkel stehende plattenförmige Wände eines Möbels oder dergleichen, die durch ein stabförmiges Verbindungsprofil miteinander verbunden sind.
  • Fig. 2 bis 7 veranschaulichen im Querschnitt sechs Verbindungsprofile für verschiedenartige Wandverbindungen.
  • Fig. 8 zeigt in Schrägansicht einen Kasten oder ein Regal mit mehreren Abteilen mit einem nur teilweise auf die aneinanderstoßenden Möbelwände aufgeschobenen Verbindungsprofil.
  • Fig. 9 zeigt ein Verbindungsprofil gemäß Fig. 4 teils in Seitenansicht, teils im Längsschnitt mit lösbar eingesetzter Stirnplite.
  • Fig.10 veranschaulicht einen Längsschnitt durch das Stirnende einer anderen Aus führungs form eines Verbindungsprofils gemäß Fig. 4 mit Stirnplatte und in das Profil eingeschobenen zwei plattenförmigen Möbelwänden.
  • Fig.11 zeigt wiederum ein Verbindungsprofil gemäß Fig.4 teils in Seitenansicht, teils im Längssehnitt mit einer Leimeinbringvorrichtung.
  • Fig.12 veranschaulicht in Schrägansicht die Verbindung von zwei Wandplatten mit einem bogenförmigen Verbindungsprofil.
  • Fig.1) zeigt einen Querschnitt durch das bogenförmige Verbindungsprofil gemäß Fig.12.
  • Fig.14 bis 16 veranschaulichen im Querschnitt drei weitere Ausführungsformen des Verbindungsprofils.
  • Fig. 17 zeigt in Schrägansicht in abgebrochener Darstellung einen Teil einer weiteren AusfUhrungsform eines Kastens oder Regals mit teilweise zurückgesetzten Seitenwänden und angesetzten Fronttüren.
  • Fig.18 zeigt die gelenkige Befestigung von vier Fronttieren an dem vorderen Stirnende eines zur gegenseitigen Verbindung von vier Möbelwänden dienenden Verbindungsprofils im Ausschnitt.
  • Fig. 19 zeigt in Schrägansicht eine Stirnplatte für ein Verbindungsprofil mit Scharniereinrichtung RUr die gelenkige Befestigung von zwei oder vier Tarnen.
  • Fig.20 und 21 zeigen jeweils ein für die Verbindung von zwei senkrecht zueinander stehenden plattenförmigen Möbelwänden dienendes Verbindungsprofil in Schrägansicht mit an diesem angeordneter unterschiedlicher Scharniereinrichtung.
  • Bei dem in Fig. 1 dargestellten Beispiel haben die beiden miteinander verbundenen senkrecht zueinander stehenden plattenförmigen Wände 1 schwalbenschwanzförmig ausgebildete Plattenränder 2, welche durch seitliche Ausnehmungen 5 gebildet sind.
  • Mit diesen Plattenrändern 2 sind die Wände 1 in die entsprechend schwalbenschwanzförinig ausgebildeten Nuten 3 eines Verbindungsprofils 4 eingeschoben, welches in Alleindarstellung auch in Fig. 2 im Querschnitt gezeigt ist. Die Profilnuten werden dabei jeweils von zwei einander gegenüberliegenden Flanschen 6 gebildet, die von einem rechteckigen Grundprofil 7 abstehen, das als Hohlkastenprofil ausgebildet ist, Die vier Wände 8 dieses hohlkastenförmigen Grundprofils bilden gleichzeitig die Böden der Profilnuten 3.
  • Die Bemessung der schwalbenschwanzförmigen Ränder 2 der Möbelwände 1 und der entsprechend ausgebildeten Profilnuten 3 ist so getroffen, daß die Ränder der Möbelwände 1 mit ihren zueinander geneigten Seitenflächen Q an den entsprechend ge neigten Seitenflächen 10 der Profilnuten 3 anliegen, und daß die Stirnränder 11 der Verbindungsprofile beiderseits der offenen Nutseite dicht an den ihnen gegenüberliegenden Stirnflächen 12 der Möbelwände anliegen. Das dichte sich gegenseitig abstützende Anliegen der Stirnflächen 11 und 12 wird durch die geneigten Seitenflächen 9 und 10 der Ränder 2 der Möbelwände 1 und der Profilnuten 3 gewährleistet. Die aneinanderliegenden Stirnflächen 11,12 befinden sich dabei jeweils im äußeren Bereich der Stoßflächen zwischen Möbelwand 1 und Verbindungsprofil 4 und verleihen daher zusammen mit den geneigten Seitenflächen 9,10 der Verbindung eine außerordentlich große Stabilität und Wackelfestigkeit.
  • Dagegen ist es zur Erhöhung der Stabilität der Verbindung nicht notwendig, daß die Stirnfläche des Schwalbenschwanzes 2 am Rand der plattenförmigen Möbelwände 1 unmittelbar am Boden 8 der Profilnuten 3 anliegt. In einem solchen Fall würde ein derart starkes Verspannen zwischen dem Verbindungsprofil 4 und der in dieses eingeschobenen Möbelwand 1 gegeben sein, daß das Ein- und Ausschieben der Wand in bzw.
  • aus dem Profil in dessen Längsrichtung praktisch nicht möglich wäre.
  • In den Fig. 3 bts 7 sind fünf weitere andersartige Verbindungsprofile dargestellt. Das in Fig. 3 im Querschnitt dargestellte Verbindungsprofil besitzt an drei Seiten seines Grundprofils 7 Profilnuten 3, die jeweils von zwei seitlich einander gegenüberliegenden Flanschen 6 gebildet werden, die vom Grundprofil 7 abstehen. Diese drei Nuten dienen zur Aufnahme der schwalbenschwanzförmig ausgebildeten Ränder 2 von drei plattenförmigen Wänden.
  • Bei einer Verbindung von vier plattenförmigen Wänden können die in Fig. 4 und 5 dargestellten Verbindungsprofile zur Anwendung kommen, die an allen vier Seiten ihres Grundprofils 7 Profilnuten aus jeweils zwei vom Grundprofil abstehenden Flanschen 6 haben. Die beiden Profile gemäß Fig.4 und 5 unterscheiden sich nur dadurch, daß beim Profil gemäß Fig. 4 die Flansche 6 zweier benachbarter Profilnuten 3 scharfkantig aneinanderstoßen, während diese Kanten beim Profil gemäß Fig. 5 ausgerundet sind. Man kann also mit dem Verbindungsprofil gemäß der Erfindung auch runde, ja selbst bogenförmige Übergänge zwischen zwei im Winkel zueinander stehenden plattenförmigen Wänden 1 herstellen.
  • Das Profil gemäß Fig. 6 dient ebenso wie dasjenige gemäß Fig. 1 und 2 zur Verbindung von zwei senkrecht zueinander stehenden plattenförmigen Wänden 1 und unterscheidet sich von dem letztgenannten nur dadurch daß bei jeder der beiden Profilnuten 7 ein eine Nutseitenwand bildender Flansch 6' von der Ecke des Grundprofils 7 abgerückt ist und von dem Rand der in die Nut 3 einzuschiebenden oder eingeschobenen plattenförmigen Wand 1 übergriffen und abgedeckt wird.
  • Der Plattenrand ist daher nur an einer Seite mit einer -seitlichen, eine Schwalbenschwanzseite bildenden Ausnehmung 5 ausgebildet und besitzt in der Nähe seiner anderen Seite einen geneigten Schlitz 14, in welchen der vom Eck des Grundprofils 7 abgesetzte geneigte Flansch 6' des Verbindungsprofils eingreift.
  • Bei der Verbindungsweise gemäß Fig.7 sind die Seitenflächen der Profilnuten 3 des Verbindungsprofils 4 und der von ihnen erfaßten schwalbenschwanzförmigen Ränder 2 der Möbelwände 1 nur teilweise schräg geneigt. Außerdem ist auch eine solche Abwandlung der in den vorangehenden Figuren be schriebenen und dargestellten Verbindungsweisen möglich, bei welcher die beiden einander gegenüberliegenden Flansche 6 einer Profilnut 3 sowie die von dieser Nut erfaßten Ränder der Möbelwände 1 unterschiedlich große seitliche Ausnehmungen 5 haben.
  • Aus Fig. 8 ist zu ersehen, wie das Zusammensetzen von miteinander zu verbindenden plattenförmigen Wänden 1 mittels Verbindungsprofilen 4 gemäß der Erfindung erfolgt. Bei dem in dieser Zeichnung abgebrochen dargestellten Schrank sind die stehenden und liegenden Wände 1 teilweise durch Eckprofile gemäß Fig.2, teilweise durch T Profile gemäß Fig.3 und teilweise durch Kreuzprofile gemäß Fig. 4 verbunden, wobei diese Profile allerdings in Abweichung von den Profilen gemäß Fig.2 bis 4 an ihren frei liegenden Kanten ausgerundet sind. Dies ermöglicht ein MöbelstUck, welches überall runde Kanten hat, was bei den bisher bekannten Möbelstücken aus Holz mit klassischer Holzverbindung nicht oder nur schwer möglich war.
  • Das Zusammensetzen des Möbelstücks erfolgt dadurch, daß seine zusammenstoßenden Wände 1 hintereinander oder gleichzeitig in die ihnen zugeordneten Nuten 3 der zu ihrer Verbindung dienenden Verbindungsprofile 4 eingeschoben werden. In Fig. 8 ist eines der Verbindungsprofile 4 in einer Stellung dargestellt, in welcher die an dieses angeschlossenen Möbelwände 1 nur teilweise in dessen Nuten eingeschoben sind.
  • Um zu verhindern, daß eine ungewollte Längsverschiebung zwischen den Verbindungsprofilen 4 und den in diese eingeschobenen Möbeiwänden 1 eintritt, sind an den Stirnenden der Verbindungsprofile die Nuten 3 stirnseitig abschließende Stirnplatten 15,16 vorgesehen. Die an den in Fig. 8 sichtbaren Stirnenden der Profile 4 befindlichen Stirnplatten 15 sind unlösbar an den Profilen befestigt und dienen als Anschlag für die schwalbenschwanzförpiigen Ränder 2 des Wände 1. An den in Fig. 8 nicht sichtbaren hinteren Stirnenden können nicht gezeigte losbare Stirnplatten 16 vorgesehen sein, die nach dem Einschieben der Möbelwände 1 in die Profilnuten 3 zur völligen Arretierung der Wände 1 in den Profilen angebracht werden.
  • Bei dem in Fig. 9 dargestellten Ausführungsbeispiel eines Verbindungsprofils mit an vier Seiten des Grundprofils 7 angeordneten Profilnuten 3 gemäß Fig. 4 ist das eine Stirnende des Profils mit einer unlösbar angeordneten Platte 15 und das andere Ende mit einer lösbaren Stirnplatte 16 versehen, um das Einschieben der plattenförmigen Möbelwände t mit ihren schwalbenschlwanzRörmigen Rändern 2 von diesem Stirnende her in die Nuten des Verbindungsprofils zu ermöglichen. Die lösbare Stirnplatte 16 ist mit einem in den Hohlraumes Grundprofils 7 des Verbindungsprofils eingreifenden Klemmkern 17 verstehen, der von einer Spannschraube 18 durchsetzt ist. Auf dem Gewindeende der Spannschraube sitzt eine Spannmutter 19, zwischen der und dem Klemmkern 17 eine Sprengscheibe 20 eingespannt ist. Durch Anziehen der Mutter 19 gegen den Klemmkern 17 wird die Sprengscheibe 20 durch Flachdrücken mit ihrem Außenrand gegen die Innenseite der Wandung des Grundprofils 6 gedrückt wodurch eine Verklemmung der Sprengscheibe 20 mit dem Grundprofil eintritt und eine Arretierung der Stirnplatte 16 im Grundprofil bewirkt wird. Es ist natürlich auch eine andere Möglichkeit des Verklemmens der lösbaren Stirnplatte 15 in dem Hohlraum des Grundprofils 7 möglich.
  • In Fig. 90 ist beispielsweise eine andere Möglichkeit gezeigt, die gleichzeitig zum absolut festen längsunverschiebbaren Sitz der Wände 1 in den Profilnuten 3 führt, ohne daß die Profilnuten an ihren beiden Stirnseiten durch Stirnplatten 15,16 abgeschlossen sind. Bei dieser Ausführungsform ist die Spannmutter 19 der Spannschraube durch ein Krallenelenient 21 ersetzt dessen Krallen 22 durch Fenster 23 in den Seitenwänden 6 des Grundprofils 7 hindurchgreifen. Durch Anziehen des Krallenelements 21 mittels der Spannschraube 18 wird infolge der Anlage der Krallen 22 an Schräg flächen 24 des Klemmkerns 17 ein Ausspreizen der Krallen 22 bewirkte wodurch diese in die den Böden 6 der Profilnuten zugewandten Stirnflächen der Möbelwände 1 eingreifen oder so fest an diesen zur Anlage kommen, daß ein unverschieblicher Sitz der Möbelwände 1 in den Profilnuten gewährleistet ist.
  • Selbstverständlich können Stirnplatten 16 der in Fig.9 und 10 dargestellten Art bei allen Verbindungsprofilen, auch bei den in Fig. 2 bis 7 dargestellten Profilarten angewendet werden.
  • Bei dem in Fig. 11 dargestellten Ausführungsbeispiel eines Verbindungsprofils mit vier vom Grundprofil 7 abstehenden Profilnuten 3 ist innerhalb des Grundprofils ein Leimaufnahmebalg 25 vorgesehen, der an einem Stirnende eine nach außen abstehende und an der Wandung 8 des Grundprofils anliegende Falte 26 hat, die sich mit ihrem Wulst an einer Anschlagplatte 27 abstützt. Diese Anschlagplatte 27 ist im Hohlraum des Grundprofils 7 durch eine Stange 28 gehalten, welche sich mit ihrem der Platte 27 abgelegenen Ende an der Stirnplatte 15 des Verbindungsprofils abstützt. In dem äußeren Teil der Falte 26 ist ein Loch 2 für den Austritt des Leims aus dem Balg 25 vorgesehen, welches einem Leimaustrittsloch 30 in der Wandung 8 des Grundprofils 7 gegenüberliegt.
  • An seinem der Falte gegenüberliegenden Stirnende stützt sich der Faltenbalg gegen eine Schubstange 31 ab, die sich ebenfalls im Inneren des Grundprofils bis ZU dem der Stirnplatte 15 gegenüberliegenden offenen Stirnende des Verbindungsprofils erstreckt, welches mit der lösbaren Stirnplatte 16 verschlossen wird. Durch Eindrücken der lösbaren Stirnplatte 16 mit ihrem Klemmkern 17 in den Hohlraum des Grundprofils 7 wird die Stange 31 so verschoben, daß der Faltenbalg 25 zusammengepreßt wird. Hierbei wird die innerhalb der ringförmigen Falte 26 befindliche Stirnwand des Balges 25 nach außen gewölbt, wodurch sich die Falte öffnet. Der Leim gelangt damit aus demLeimblag 25 in die Falte und von dort durch die Löcher 29 und 30 in die Profilnuten Zi, um hier eine Verleimung der in diesen Nuten eingeschobenen Wand mit dem Verbindungsprofil zu gewährleisten.
  • Erforderlichenfalls können mehrere Leimbehälter 25 und Leimaustrittsöffnungen 30 iiber die Länge des Verbindungsprofils verteilt angeordnet sein. Unter Umständen kann der Leim auch ohne im Hohlraum des Grundprofils angeordnete zusarnmenpreßbre Leimbehälter durch über die Länge des Profi Ls verteilt angeordnete Leimaustri t tsö ffnungen 30 in die Profilnuten eingebracht werden.
  • Tn Fig. 12 und 13 der Zeichnung ist eine Ausführungsform eines an der Ecke eines Möbelstücks oder dergLeichen angeordneten Verbindungsprofils 32 mit zwei in dieses eingeschobenen senkrecht zueinander stehenden Wandplatten 1 dargestellt. Dieses Ausführungsbeispiel zeigt deutlich, daß ein weiterer Vorteil der Erfindung darin besteht, daß man auch abgerundete Eckverbindungen von Möbelwänden herstellen kann, die mit der klassischen Holzverbindung nicht möglich ist. Dieses runde Eckprofil 32 ist zweckmäßig ebenfalls hohl ausgebildet, um lösbare Stirnplatten an den Stirnenden des Profils durch Einklemmen z.B. in der in Fig. 9 und 10 gezeigten Weise befestigen zu können. Für diese Befestigungsweise können insbesondere die beiden zylindrischen Hohlräume 33 Verwendung finden.
  • Ist es aus ästhetischen Gründen nicht notwendig, daß die Verbindungsprofile an ihren beiden Stirnenden geschlossen sind, können auch die in den Fig. 14 bis 16 dargestelL-ten Ausführungsformen für die Verbindungsprofile in Betracht kommen. Diese Ausführungsformen zeichnen sich dadurch aus, daß die Profilnuten 3 soweit als möglich im Gesamtquerschnitt des Verbindungsprofils ineinandergesetzt sind, so daß am Außenrand mindestens eines der beiden Flansche 6,34 einer Nut 3 ein Flansch 35 der benachbarten seitlich angeordneten Nut senkrecht absteht.
  • Flei dem in Fig. 14 dargestellten Eckprofil sind nur zwei in unterschiedlichen Richtungen geöffnete Profilnuten 3' und 3" vorgeseheng so daß nur an dem Rand eines Flansches 34 einer der beiden Profllnuten 3 der Flansch 35 der anschliessenclen seitlichen Profilnut 3 absteht w während an der diametral gegneüberliegenden Ecke des Verbindungsprofils noch ein relativ schmaler Hohlkasten 7' verbleibt der dem quadratischen Grundprofil 7 bei den Ausführungsfprmen gemäß Fig. 2 bis 7 entspricht. Der Hohlkasten kann auch in diesem Fall noch zur Befestigung von lösbaren Stirnplatten 16 verwendet werden.
  • Bei dem in Fig. 15 dargestellten Au führungsbeispiel fehlt jeglicher Hohlkastenteil. Dieses Profil dient zur gegenseitigen Verbindung von vier kreuzformig aneinanderstoßenden plattenförmigen Wänden q und besitzt zu diesem Zweck vier entsprechend ausgerichtete Profilnuten 3' und 3".
  • Zwei einander gegenüberliegende Profilnuten 3' davon haben einen H förmigen Gesamtquerschnitt, wobei an den freien Rändern der Seitenwände 34 dieser beiden Profilnuten jeweils ein Flansch 35 seitlich absteht. Hierdurhc ergeben sich an jeder Seite des H-förmigen Gesamtquerschnitts der zwei unmittelbar einander gegenüberliegenden Nuten 3' mit gemeinsamem Nutboden 36 zwei weitere einander gegenüberliegende Profilnuten 3', , deren Seitenwände von den Flanschen 35 und deren Nutböden von den Seitenwänden 34 der beiden anderen Profilnuten 3 gebildet werden.
  • Bei dem in Fig. 16 dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich un ein Verbindungsprofil zur Verbindung von drei T-förmig aneinanderstoßenden plattenförmigen Wänden Q. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel haben die beiden einander gegenüberliegenden Profilnuten 3' einen H-förmigen @Gesamtquerschnitt, wobei an nur einer ihrer beiden Seitenwände 34 eine weitere Profilnut 3" vorgesehen ist. Die beiden vom H-Querschnitt abstehenden Flansche 35 bilden die Seitenwände dieser Nut dort, während die Seitenwände 34 der beiden einander gegenüberliegenden Nuten 3' den Boden der seitlich angesetzten Profilnut 3" darstellen.
  • Bei den AusfUhrungsformen gemäß Fig. 15 und 16 fehlt ein Hohlkastenteil im Querschnitt des VerbindungsproSils, der zur Befestigung von in das Profil einschiebbaren lösbaren Stirnplatten 16 verwendet werden könnte.
  • In Fig. 17 der Zeichnung ist ein Teil eines Möbelkastens oder Regals dargestellt, dessen liegende und stehende Wände 1 bzw. 1' durch als Profil, T-Profile oder Kreuzprofile gemäß den Fig. 2 bis 4 ausgebildete Verbindungsprofile 4,4' miteinander fest verbunden sind. Während bei Fig. 8 die Verbindungsprofile an derjenigen ihrer beiden Stirnseiten zu sehen sind, die mit einer unlösbar angeordneten Stirnplatte 15 versehen sind, sind in Fig.17 die Verbindungsprofile 4,4' von der Seite ihrer lösbaren Stirnplatte 16 zu sehen.
  • Die beiden obersten stehenden Möbelwände 1 sind gegenüber den darunter befindlichen senkrechten und waagerechten Möbelwänden 1 so bemessen, daß ihre Vorderkante 37 gegenüber der Vorderkante 38 der darunter befindlichen Möbelwände 1 zurückversetzt ist, um im oberen Bereich des Kastens geringere Tiefe als in unteren Kastenbereichen zu haben. Für die Befestigung dieser oberen Möbelwände 1' mit geringerer Tiefe müssen besondere Verbindungsprofile 4' vorgesehen sein, deren zur Aufnahme des schwalbenschwanzförmigen Randes der Möbelwände 1' bestimmte Profilnut 3' sich nicht über die gesamte Profillänge erstreckt, sondern in Flucht mit der zurückgesetzten Stirnkante 37 der Möbelwände 1 mit einer Stirnwand 39 endet.
  • Am Stirnende des Verbindungsprofils 4 ist in diesem Fall eine lösbare oder unlösbare Stirnplatte 40 vorgesehen, welche einen im rechten Winkel vPn der Stirnplatte abstehenden Lappen 41 trägt, der mit Bohrungen 42 für die Aufnahme von Scharnierzapfen 43 von Schranktüren 44 ausgestattet ist, die den stehenden und liegenden Möbelwänden 1 vorgesetzt sind und stumpf auf die vorderen Stirnkanten 1 dieser Möbelwände aufschlagen. Sollen stumpf einschlagende Türen vorgesehen werden, können an den Verbindungsprofilen 4,4' bzw. an deren Stirnplatten 15 beispielsweise Scharnierteile vorgesehen werden, wie sie in den Fig. 20 und 21 dargestellt sind.
  • Bei dem in Fig. 20 dargestellten Ausführungsbeispiel ist an der Außenseite der Stirnplatte 16 des Verbindungsprofils 4 ein Lappen 45 vorgesehen, an welchem über einen Gelenkzapfen 47 ein Schwenkwinkel 46 drehbar befestigt ist, an dessen vom Drehzapfen 47 abgewandten Winkelschenkel die einschlagende Tür befestigt werden kann. Bei dem in Fig.21 dargestellten Ausführungsbeispiel ist dagegen lediglich am Stirnende des Verbindungsprofils 4 bzw. dessen Stirnplatte 15 ein Gelenkzapfen 48 vorgesehen, der seitlich vom Verbindungsprofil absteht und zur drehbaren Lagerung von einschlagenden Türen dient.
  • Bei dem in Fig. 18 und 19 dargestellten Ausführungs beispiel ist am Stirnende eines Verbindungsprofils gemäß Fig 4 der Zeichnung eine lösbare Stirnplatte 49 mit einem Klemmkern 17 befestigt, welches zur gelenkigen Lagerung von teilweise stumpf aufschlagenden, teilweise einschlagenden Türen vorgesehen ist. Diese Stirnplatte 49 istin ihrer Außenseite mit einem Vorsprung 50 verstehen, welcher im Abstand vom Stirnende des Verbindungsprofils befindliche Bohrungen 51 -fUr die Aufnahme von Drehzapfen aufweist, die in an den Türen g befestigten Scharnierteilen 52 angeordnet sind.
  • Die in der Zeichnung dargestellten Aus£ührungsbeispiele zeigen nur einen Teil der möglichen Ausftlhrungsformen der erfindungsgemä.ßen Verbindungsweise von Wänden für Möbelstücke oder dergleichen. Die Erfindung ist daher auch nicht auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Wenn auch in diesen Ansprüchen die wesentlichen Merkmale der Erfindung angegeben sind, so wird Schutz nicht nur für die in diesen Ansprüchen gekennzeichneten Merkmale begehrt, sondern für alle Merkmale die im Rahmen der voranstehenden Beschreibung besonders erläutert worden sind.

Claims (25)

  1. Patentansprüche
    izerlegbares MöbelstUck, z.B. Regal, Kasten, Schrank oder dereichen, dessen aneinanderstoßende plattenförmige Wände mittels stabförmiger Profile lösbar miteinander verbunden sind, welche Profile an mindestens zwei Seiten in Profillänge sich erstreckende Nuten haben, in welche die Möbelwände mit ihren Rändern in Profillängsrichtung eingeschoben sind, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t, daß die miteinander verbundenen Ränder (2) der Möbelwände (1) und die sie aufnehmenden Nuten (3) der Verbindungsprofile ineinanderpassend schwalbenschwanzförmig auçbildet sind, daß die Ränder der Möbelwände mit ihren zueinander geneigten Seitenflächen (a) an den entsprechend geneigten Seitenflächen (10) der Profilnuten (3) anliegen, und daß die Stirnränder (all) der Verbindungsprofile (4) beiderseits der offenen Nutseite dicht an den ihnen gegenüberliegenden Wandflächen (12) der Möbelwände (l) anliegen.
  2. 2. Möbelstück nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z ei c h n e t, daß die Profilnuten (3) jeweils von zwei einander gegenüberliegenden Flanschen (6) gebildet werden, die von einem rechteckigen Grundprofil (7) abstehen.
  3. 3. Möbelstück nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e ts daß die Seitenwände (6) der Profilnuten (3) in Ausnehmungen (5) an den Seitenflächen der Ränder (2) der Möbelwände (1) eingreifen und die Außenseiten der Seitenwände der Profilnuten im wesentlichen bündig zu den anschließenden Seitenwänden der Möbelwände sind.
  4. 4. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch g e -k en n z e i c h n e t, daß mindestens eine der Seitenwände (6') der Profilnuten (3) in schlitzförmige Ausnehmungen (14) innerhalb der Ränder (2) der Möbelwände (1) eingreift und somit beidseitig vom Material der Möbelwände abgedeckt ist.
  5. 5. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch g e -k e n n z e i c h n e ts daß die Seitenflächen (9t 101) der Profilnuten (3) und der von ihnen erfaßten Ränder (2) bzw. Ausnehmungen (5) der Möbelwände (1) nur teilweise geneigt sind.
  6. 6. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t, daß die Neigung der Seitenflächen (9 10) der Profilnuten (3) und der von ihnen erfaßten Ränder (2) der Möbelwände (1) 5 bis 100 gegenüber der Ebene (Außenflächen) der angeschlossenen Möbelwände beträgt.
  7. 7. Möbelstück nach Anspruch 6, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t, daß der Neigungswinkel der Seitenflächen (9) am Rand (2) der Möbelwände (1) etwas kleiner als derjenige der Seitenfläche (10) der Profilnuten (3) ist.
  8. 8. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch g e -k en n z e i c h n e t, daß die Stirnfläche der schwalbenschwanzförmigen Möbelwände (2) im wesentlichen andrucklos dem Boden (8) der Profilnuten (3) gegenüberliegt.
  9. 9. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t, daß das Grundprofil (7) der Verbindungsprofile (4) hohl, vorzugsweise hohlkastenförmig ausgebildet ist.
  10. 10. Möbelstück nach Anspruch 9, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t, daß die Seitenwände (8) des hohlen Grundprofils (7) die Böden der Profilnuten (3) bilden.
  11. 11. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 10> dadurch g e -k e n n z e i c h n e t, daß zwei einander gegenüberliegende Nuten (3') eines Verbindungsprofils einen Förmigen Gesamtquerschnitt haben.
  12. 12. Möbelstück nach Anspruch 11, dadurch g e k e n n z e i c h -n e tg daß an mindestens einer der beiden Seiten mindestens einer Nut (3') des Verbindungsprofils mit H-förmigem Gesamtquerschnitt eine weitere Profilnut (3") durch vom H-Querschnitt abstehende Flansche (35) gebildet ist.
  13. 13.Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 11s dadurch g e -k e n n z e i c h n e t9 daß das die Nutseitenwände tragende Grundprofil eines Verbindungsprofils im Querschnitt bogenförmig ist (Fig. 129 13).
  14. 14. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 139 dadurch g e -k e n n z e i c h n e t, daß die Profilnuten (3) an mindestens einem Stirnende durch eine Stirnwand (15> 16) geschlossen sind.
  15. 15. Möbelstück nach Anspruch 14, dadurch g e k e n n z e i c h -n e tß daß mindestens eine der beiden Stirnwände an den Stirnenden der Profilnut (3) von einer lösbaren Platte (16) gebildet wird.
  16. 16. Möbelstück nach Anspruch 15s dadurch g e k e n n z e i c h -n e t, daß die lösbare Stirnplatte (16) mit einem in den Hohlraum des Grundprofils (7) des Verbindungsprofils (4) eingreifenden Klemmkern (17) versehen list, der von einer Spannschraube (18) durchsetzt ist, mit der der Kern oder eine an ihm angeordnete Spreizvorrichtung (20, 21) auseinanderspreizbar und an die Innenseiten der Wandung (8) des Grundprofils andrückbar ist.
  17. 17. Möbelstück nach Anspruch 16, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t, daß die Spannschraube (18) auf ein Krallenelement (21) einwirkt, welches mit seinen Krallen (22) durch Fenster (23) im Grundprofil (7) hindurch und in die benachbarte Möbelwand (1) eingreift.
  18. 18. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bi-s 17, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t, daß die Wandung (8) des Grundprofils (7) über die Profillänge verteilte Austrittslöcher (23) hat.
  19. 19. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t> daß innerhalb des hohlkastenförmigen Grundprofils (8) mindestens ein zusammenpreßbarer Aufnahmeraum (25) für Leim angeordnet ist.
  20. 20. Möbelstück nach Anspruch 19, dadurch ge k e n n z e i c h -n e t, daß der Leimaufnahmeraum (25) von einem Balg gebildet wird, der an einem Stirnende eine nach außen abstehende und an der Wandung des hohlkastenförmigen Grundprofils (7) anliegende Falte (26) hat, die sich mit ihrem Wulst an einen Anschlag (27) im Innenraum des hohlen Grundprofils (7) abstützt und an ihrer Außenseite mindestens ein Loch (29) für den teimaustritt hat> welches einem Leimaustrittaloch (30) in der Wandung (8) des Grundprofils (7) gegenüberliegt.
  21. 21. Möbelstück nach den Ansprüchen 19 oder 20, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t, daß der Leimaufnahmeraum (25) durch eine im Hohlraum des Grundprofils (7) sich erstreckende Schubstange (31) zusammenpreßbar ist.
  22. 22. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t, daß mindestens eines der Verbindungsprofile (4) an einem Stirnende einen Scharnieteil (41, 45, 46, 48, 49) für die gelenkige Lagerung einer Tür (44, 50), Klappe oder dergleichen trägt.
  23. 23. Möbelstück nach Anspruch 22, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t, daß der Scharnierteil (41, 45, 46, 48, 49) an der Stirnplatte (15,16) des Verbindungsprofils angeordnet ist.
  24. 24. Möbelstück nach Anspruch 22 oder 23, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t, daß der Scharnierteil aus mindestens einem eine Bohrung (42, 51) für die Aufnahme von Scharnierzapfen aufweisenden Vorsprung (41g 49) an der Stirnplatte (15, 16) des Verbindungs profils (4) besteht.
  25. 25. Möbelstück nach Anspruch 22, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t, daß der Scharnierteil aus einem von der Seite des Verbindungsprofils abstehenden Scharnierzapfen (48) besteht.
    L e e r s e i t e
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