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Zerlegbares Möbelstück, z.BQ Regal, Kasten, Schrank oder dergleichen
Die Erfindung betrifft ein zerlegbares Möbelstück5 z.B.
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ein Regal einen Kasten, einen Sc.hrank oder dergleichen, dessen aneinanderstoßende
Wände mittels stabförmiger Profile lösbar miteinander verbunden sind, welche Profile
an mindestens zwei Seiten in Profillänge sich erstreckende Nuten haben, in welche
die Möbelwände mit ihren Rändern in Profillängsrichtung eingeschoben sind. Derartige
Möbelstücke sind bereits bekannt (deutsche Patentschrift 805 546). Die bei ihren
Verbindungsprofilen vorhandenen Nuten haben an ihren Rändern in die Nut einspringende
Einbördelungen oder rechteckige. iRippen, die in rillenförmige Einfräsungen an den
Seitenflächen der miteinander
verbundenen Wände eingreifen. Diese
bekannten Verbindungen für Wände oder Platten von zerlegbaren Möbelstücken oder
anderen Gegenständen hat sich jedoch nicht als völlig zufriedenstellend erwiesen.
Zur Erzielung einer absolut stabilen, wackelfreien Verbindung ist es nämlich unbedingt
notwendig, daß die Einbördelungen oder Rippen an den Nuträndern in absolut genauer
Passung in die seitlichen Rillen der mit einander zu verbindenden Wände des Möbelstücks
oder dergleichen eingreifen. Dies führt aber zu erheblichen Schwierigkeiten beim
Einschieben der Wand in das Profil oder umgekehrt. Wird dagegen die Passung mit
einem solchen Spiel hergestellt, daß das Einschieben der Wand in das Profil ohne
Schwierigkeiten möglich wird, ist eine absolut starre Verbindung zwischen zwei plattenförmigen
Wänden mit dieser bekannten Verbindungsweise nicht möglich.
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Ziel der Erfindung ist daher ein Möbelstück der eingangs genannten
Art, bei welchem die aneinanderstoßenden plattenförmigen Wände mittels stabförmiger
Profile derart lösbar miteinander verbunden sind, daß die Möbelwände absolut starr
und wackelfrei zueinander stehen und andererseits aber ein leichtes Einschieben
der Wände mit ihren Rändern in das Profil oder umgekehrt möglich ist. Dies wird
erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die miteinander verbundenen Ränder der Möbelwände
und die sie aufnehmenden Nuten der Verbindungsprofile ineinanderpassend schwalbenschwanzförmig
ausgebi 1 de t sind, daß die Ränder der Möbelwände mit ihren -zueinander geneigten
Seitenflächen an den entsprechend geneigten Seitenflächen der Profilnuten anliegen
und daß die Stirnränder der Verbindungsprofile beiderseits der offenen Nutsetten
dicht an den ihnen gegenüberliegenden Wand flächen der Möbelwände anliegen. Durch
die geneigten Seltenflächen sowohL der Möbelwände als auch der Nutseitenwände der
Verbindungsprofile wird erreicht, daß die Stirnränder der Verbindungsprofile beiderseits
der
offenen Nutseite beim Einschieben dicht an die ihnen gegenuberliegenden Wandflächen
der Möbelwände herangezogen und angepreßt werden. Durch diese Anzugskraft wird eine
außerordentlich stabile wackelfreie Verbindung möglich, ohne daß wegen zu großer
Klemmkräfte ein Einschieben der plattenförmigen Wände in das Profil oder umgekehrt
stark behindert oder unmöglich wird. Die wackelfreie Verbindung wird insbesondere
auch dadurch möglich, daß die Stirnflächen der Verbindungsprofile beiderseits der
offenen Nuten und die an diese angedrückten gegenüberliegenden Wandflächen an den
Möbelwänden in der Stoßebene relativ weit auseinanderliegen und dadurch der Verbindung
ein erhebliches Stabilitätsmonient verleihen. Darüber hinaus wird bei dem erfindungsgemäßen
Möbelstück die Festigkeit der Verbindung auch dadurch erhöht, daß die geneigten
Seitenflächen der Profilnuten auf die entsprechend geneigten Seitenflächen der Ränder
der Möbelwände eine Druckkraft ausüben, welche zu einer Pressung des Materials der
Möbelwände an deren schwalbenschwanzförmigen Rand führt und dadurch dem Wandmaterial
eine erhöhte Scherfestigkeit in Richtung der Nuttiefe gibt.
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Das erfindungsgemäße Möbelstück besitzt den Vorteil, daß es auf Grund
der besonderen Verbindung ihrer Teile bzw. Wände leicht zerlegt und zusammengesetzt
werden kann, ohne seine Stabilität zu beeinträchtigen. Sein Zusammenbau ist nicht
nur vom gelernten Schreiner, sondern selbst von einem Laien möglich, wobei seine
Formgebung völlig beliebig sein kann. Die erfindungsgemäße Ausbildung eines Möbelstücks
enröglicht auch dessen Transport i;n zusammengelegten Zustand, da ein rasches Zusammenlegen
und Wiederaufbauen möglich ist.
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Die Profilnuten werden bei dem erfindungsgemäßen Möbelstück zweckmäßig
jeweils von zwei einander gegenüberliegenden Flanschen gebildet, die von einem rechteckigen
Grundprofil abstehen. Da in der Regel das Verbindungsprofil mit den in dieses eingeschobenen
Möbelwänden bündig sein soll ist es zweckmäßig, daß die Seitenwände der Profilnuten
in Ausnehmungen an den Seitenflächen der Ränder der Möbelstücke eingreifen. Insbesondere
dann, wenn die miteinander verbundenen oder zu verbindenden Möbelwände aus Holzspanplatten
bestehen, ist es wünschenswert, daß die die Seitenwände der Profilnuten bildenden
Flansche des Verbindungsprofils möglichst dünn sind, damit diese nicht in die meist
geringwertigeren und weniger festen inneren Schichten der Holzspanplatten eingreifen.
Aus dem gleichen Grunde soll die Neigung der Seitenflächen der schwalbenschwanzförmigen
Ränder der Möbelwände einerseits und der Profilnuten andererseits möglichst gering
sein. Sie kann beispielsweise 5 bis 100 gegenüber der Ebene (Außenflächen) der angeschlossenen
Möbelwände betragen. Dabei ist es außerdem vorteilhaft, daß der Neigungswinkel der
Seitenflächen am Rand der Möbelwände etwas kleiner isials der Neigungswinkel der
Seitenflächen der Profilnuten. Hierdurch kann bei nicht völlig eingehaltener Passung
noch ein zusätzlicher Druck auf die geneigten Seitenflächen der Wandränder ausgeübt
und damit ein noch stabilerer Sitz des Verbindungsprofiles an den Wänden oder umgekehrt
erreicht werden. Außerdem können die Profilschenkel des Verbindungsprofils notfalls
federnd etwas ausweichen, wenn dies im Hinblick auf die unterschiedliche Neigung
der Seitenflächen von Nut und Wandrand notwendig sein sollte.
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Die Profilnuten sind zweckmäßig an mindestens einem Stirnende durch
eine Stirnwand geschlossen, die als Anschlag für die in die Nut eingeschobene Möbelwand
zur Vermeidung einer Längsverschiebung dient. Die Stirnwand kann aus einer
an
den Stirnenden der Profilnut lösbar oder unlösbar angeördneten Platte bestehen.
Die Befestigung der lösbaren Platte am Verbindungsprofil ist durch einen an der
Platte angeordneten, in den zentralen Hohlraum des Verbindungsprofils eingreifenden
Klemmkern möglich. Die Stirnplatte kann außerdem gleichzeitig mit einem Scharnierteil
für die gelenkige Lagerung einer Tür, Klappe oder dergleichen versehen sein.
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Um erforderlichenfalls auch eine Verleimung der Profilnut mit dem
in diese Nut eingeschobenen Rand der Möbelwand zu ermöglichen, kann der innere,
sich über die ganze Profillänge erstreckende Hohlraum des Verbindungsprofils an
seinen die Böden der Profilnuten bildenden Seiten über die Profillänge verteilte
Austrittslöcher für Leim haben, der aus dem zentralen Hohlraum des Verbindungsprofils
sich in diesem Hohlraum erzeugten Preßdruck in die Profilnut eingepreßt werden kann.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele: Fig. 1 zeigt
zwei zueinander im rechten Winkel stehende plattenförmige Wände eines Möbels oder
dergleichen, die durch ein stabförmiges Verbindungsprofil miteinander verbunden
sind.
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Fig. 2 bis 7 veranschaulichen im Querschnitt sechs Verbindungsprofile
für verschiedenartige Wandverbindungen.
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Fig. 8 zeigt in Schrägansicht einen Kasten oder ein Regal mit mehreren
Abteilen mit einem nur teilweise auf die aneinanderstoßenden Möbelwände aufgeschobenen
Verbindungsprofil.
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Fig. 9 zeigt ein Verbindungsprofil gemäß Fig. 4 teils in Seitenansicht,
teils im Längsschnitt mit lösbar eingesetzter Stirnplite.
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Fig.10 veranschaulicht einen Längsschnitt durch das Stirnende einer
anderen Aus führungs form eines Verbindungsprofils gemäß Fig. 4 mit Stirnplatte
und in das Profil eingeschobenen zwei plattenförmigen Möbelwänden.
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Fig.11 zeigt wiederum ein Verbindungsprofil gemäß Fig.4 teils in Seitenansicht,
teils im Längssehnitt mit einer Leimeinbringvorrichtung.
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Fig.12 veranschaulicht in Schrägansicht die Verbindung von zwei Wandplatten
mit einem bogenförmigen Verbindungsprofil.
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Fig.1) zeigt einen Querschnitt durch das bogenförmige Verbindungsprofil
gemäß Fig.12.
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Fig.14 bis 16 veranschaulichen im Querschnitt drei weitere Ausführungsformen
des Verbindungsprofils.
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Fig. 17 zeigt in Schrägansicht in abgebrochener Darstellung einen
Teil einer weiteren AusfUhrungsform eines Kastens oder Regals mit teilweise zurückgesetzten
Seitenwänden und angesetzten Fronttüren.
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Fig.18 zeigt die gelenkige Befestigung von vier Fronttieren an dem
vorderen Stirnende eines zur gegenseitigen Verbindung von vier Möbelwänden dienenden
Verbindungsprofils im Ausschnitt.
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Fig. 19 zeigt in Schrägansicht eine Stirnplatte für ein Verbindungsprofil
mit Scharniereinrichtung RUr die gelenkige Befestigung von zwei oder vier Tarnen.
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Fig.20 und 21 zeigen jeweils ein für die Verbindung von zwei senkrecht
zueinander stehenden plattenförmigen Möbelwänden dienendes Verbindungsprofil in
Schrägansicht mit an diesem angeordneter unterschiedlicher Scharniereinrichtung.
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Bei dem in Fig. 1 dargestellten Beispiel haben die beiden miteinander
verbundenen senkrecht zueinander stehenden plattenförmigen Wände 1 schwalbenschwanzförmig
ausgebildete Plattenränder 2, welche durch seitliche Ausnehmungen 5 gebildet sind.
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Mit diesen Plattenrändern 2 sind die Wände 1 in die entsprechend schwalbenschwanzförinig
ausgebildeten Nuten 3 eines Verbindungsprofils 4 eingeschoben, welches in Alleindarstellung
auch in Fig. 2 im Querschnitt gezeigt ist. Die Profilnuten werden dabei jeweils
von zwei einander gegenüberliegenden Flanschen 6 gebildet, die von einem rechteckigen
Grundprofil 7 abstehen, das als Hohlkastenprofil ausgebildet ist, Die vier Wände
8 dieses hohlkastenförmigen Grundprofils bilden gleichzeitig die Böden der Profilnuten
3.
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Die Bemessung der schwalbenschwanzförmigen Ränder 2 der Möbelwände
1 und der entsprechend ausgebildeten Profilnuten 3 ist so getroffen, daß die Ränder
der Möbelwände 1 mit ihren zueinander geneigten Seitenflächen Q an den entsprechend
ge
neigten Seitenflächen 10 der Profilnuten 3 anliegen, und daß
die Stirnränder 11 der Verbindungsprofile beiderseits der offenen Nutseite dicht
an den ihnen gegenüberliegenden Stirnflächen 12 der Möbelwände anliegen. Das dichte
sich gegenseitig abstützende Anliegen der Stirnflächen 11 und 12 wird durch die
geneigten Seitenflächen 9 und 10 der Ränder 2 der Möbelwände 1 und der Profilnuten
3 gewährleistet. Die aneinanderliegenden Stirnflächen 11,12 befinden sich dabei
jeweils im äußeren Bereich der Stoßflächen zwischen Möbelwand 1 und Verbindungsprofil
4 und verleihen daher zusammen mit den geneigten Seitenflächen 9,10 der Verbindung
eine außerordentlich große Stabilität und Wackelfestigkeit.
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Dagegen ist es zur Erhöhung der Stabilität der Verbindung nicht notwendig,
daß die Stirnfläche des Schwalbenschwanzes 2 am Rand der plattenförmigen Möbelwände
1 unmittelbar am Boden 8 der Profilnuten 3 anliegt. In einem solchen Fall würde
ein derart starkes Verspannen zwischen dem Verbindungsprofil 4 und der in dieses
eingeschobenen Möbelwand 1 gegeben sein, daß das Ein- und Ausschieben der Wand in
bzw.
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aus dem Profil in dessen Längsrichtung praktisch nicht möglich wäre.
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In den Fig. 3 bts 7 sind fünf weitere andersartige Verbindungsprofile
dargestellt. Das in Fig. 3 im Querschnitt dargestellte Verbindungsprofil besitzt
an drei Seiten seines Grundprofils 7 Profilnuten 3, die jeweils von zwei seitlich
einander gegenüberliegenden Flanschen 6 gebildet werden, die vom Grundprofil 7 abstehen.
Diese drei Nuten dienen zur Aufnahme der schwalbenschwanzförmig ausgebildeten Ränder
2 von drei plattenförmigen Wänden.
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Bei einer Verbindung von vier plattenförmigen Wänden können die in
Fig. 4 und 5 dargestellten Verbindungsprofile zur Anwendung kommen, die an allen
vier Seiten ihres Grundprofils 7 Profilnuten aus jeweils zwei vom Grundprofil abstehenden
Flanschen 6 haben. Die beiden Profile gemäß Fig.4 und 5 unterscheiden sich nur dadurch,
daß beim Profil gemäß Fig. 4 die Flansche 6 zweier benachbarter Profilnuten 3 scharfkantig
aneinanderstoßen, während diese Kanten beim Profil gemäß Fig. 5 ausgerundet sind.
Man kann also mit dem Verbindungsprofil gemäß der Erfindung auch runde, ja selbst
bogenförmige Übergänge zwischen zwei im Winkel zueinander stehenden plattenförmigen
Wänden 1 herstellen.
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Das Profil gemäß Fig. 6 dient ebenso wie dasjenige gemäß Fig. 1 und
2 zur Verbindung von zwei senkrecht zueinander stehenden plattenförmigen Wänden
1 und unterscheidet sich von dem letztgenannten nur dadurch daß bei jeder der beiden
Profilnuten 7 ein eine Nutseitenwand bildender Flansch 6' von der Ecke des Grundprofils
7 abgerückt ist und von dem Rand der in die Nut 3 einzuschiebenden oder eingeschobenen
plattenförmigen Wand 1 übergriffen und abgedeckt wird.
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Der Plattenrand ist daher nur an einer Seite mit einer -seitlichen,
eine Schwalbenschwanzseite bildenden Ausnehmung 5 ausgebildet und besitzt in der
Nähe seiner anderen Seite einen geneigten Schlitz 14, in welchen der vom Eck des
Grundprofils 7 abgesetzte geneigte Flansch 6' des Verbindungsprofils eingreift.
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Bei der Verbindungsweise gemäß Fig.7 sind die Seitenflächen der Profilnuten
3 des Verbindungsprofils 4 und der von ihnen erfaßten schwalbenschwanzförmigen Ränder
2 der Möbelwände 1 nur teilweise schräg geneigt. Außerdem ist auch eine solche Abwandlung
der in den vorangehenden Figuren be schriebenen und dargestellten Verbindungsweisen
möglich, bei
welcher die beiden einander gegenüberliegenden Flansche
6 einer Profilnut 3 sowie die von dieser Nut erfaßten Ränder der Möbelwände 1 unterschiedlich
große seitliche Ausnehmungen 5 haben.
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Aus Fig. 8 ist zu ersehen, wie das Zusammensetzen von miteinander
zu verbindenden plattenförmigen Wänden 1 mittels Verbindungsprofilen 4 gemäß der
Erfindung erfolgt. Bei dem in dieser Zeichnung abgebrochen dargestellten Schrank
sind die stehenden und liegenden Wände 1 teilweise durch Eckprofile gemäß Fig.2,
teilweise durch T Profile gemäß Fig.3 und teilweise durch Kreuzprofile gemäß Fig.
4 verbunden, wobei diese Profile allerdings in Abweichung von den Profilen gemäß
Fig.2 bis 4 an ihren frei liegenden Kanten ausgerundet sind. Dies ermöglicht ein
MöbelstUck, welches überall runde Kanten hat, was bei den bisher bekannten Möbelstücken
aus Holz mit klassischer Holzverbindung nicht oder nur schwer möglich war.
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Das Zusammensetzen des Möbelstücks erfolgt dadurch, daß seine zusammenstoßenden
Wände 1 hintereinander oder gleichzeitig in die ihnen zugeordneten Nuten 3 der zu
ihrer Verbindung dienenden Verbindungsprofile 4 eingeschoben werden. In Fig. 8 ist
eines der Verbindungsprofile 4 in einer Stellung dargestellt, in welcher die an
dieses angeschlossenen Möbelwände 1 nur teilweise in dessen Nuten eingeschoben sind.
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Um zu verhindern, daß eine ungewollte Längsverschiebung zwischen
den Verbindungsprofilen 4 und den in diese eingeschobenen Möbeiwänden 1 eintritt,
sind an den Stirnenden der Verbindungsprofile die Nuten 3 stirnseitig abschließende
Stirnplatten 15,16 vorgesehen. Die an den in Fig. 8 sichtbaren Stirnenden der Profile
4 befindlichen Stirnplatten 15 sind
unlösbar an den Profilen befestigt
und dienen als Anschlag für die schwalbenschwanzförpiigen Ränder 2 des Wände 1.
An den in Fig. 8 nicht sichtbaren hinteren Stirnenden können nicht gezeigte losbare
Stirnplatten 16 vorgesehen sein, die nach dem Einschieben der Möbelwände 1 in die
Profilnuten 3 zur völligen Arretierung der Wände 1 in den Profilen angebracht werden.
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Bei dem in Fig. 9 dargestellten Ausführungsbeispiel eines Verbindungsprofils
mit an vier Seiten des Grundprofils 7 angeordneten Profilnuten 3 gemäß Fig. 4 ist
das eine Stirnende des Profils mit einer unlösbar angeordneten Platte 15 und das
andere Ende mit einer lösbaren Stirnplatte 16 versehen, um das Einschieben der plattenförmigen
Möbelwände t mit ihren schwalbenschlwanzRörmigen Rändern 2 von diesem Stirnende
her in die Nuten des Verbindungsprofils zu ermöglichen. Die lösbare Stirnplatte
16 ist mit einem in den Hohlraumes Grundprofils 7 des Verbindungsprofils eingreifenden
Klemmkern 17 verstehen, der von einer Spannschraube 18 durchsetzt ist. Auf dem Gewindeende
der Spannschraube sitzt eine Spannmutter 19, zwischen der und dem Klemmkern 17 eine
Sprengscheibe 20 eingespannt ist. Durch Anziehen der Mutter 19 gegen den Klemmkern
17 wird die Sprengscheibe 20 durch Flachdrücken mit ihrem Außenrand gegen die Innenseite
der Wandung des Grundprofils 6 gedrückt wodurch eine Verklemmung der Sprengscheibe
20 mit dem Grundprofil eintritt und eine Arretierung der Stirnplatte 16 im Grundprofil
bewirkt wird. Es ist natürlich auch eine andere Möglichkeit des Verklemmens der
lösbaren Stirnplatte 15 in dem Hohlraum des Grundprofils 7 möglich.
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In Fig. 90 ist beispielsweise eine andere Möglichkeit gezeigt, die
gleichzeitig zum absolut festen längsunverschiebbaren Sitz der Wände 1 in den Profilnuten
3 führt,
ohne daß die Profilnuten an ihren beiden Stirnseiten durch
Stirnplatten 15,16 abgeschlossen sind. Bei dieser Ausführungsform ist die Spannmutter
19 der Spannschraube durch ein Krallenelenient 21 ersetzt dessen Krallen 22 durch
Fenster 23 in den Seitenwänden 6 des Grundprofils 7 hindurchgreifen. Durch Anziehen
des Krallenelements 21 mittels der Spannschraube 18 wird infolge der Anlage der
Krallen 22 an Schräg flächen 24 des Klemmkerns 17 ein Ausspreizen der Krallen 22
bewirkte wodurch diese in die den Böden 6 der Profilnuten zugewandten Stirnflächen
der Möbelwände 1 eingreifen oder so fest an diesen zur Anlage kommen, daß ein unverschieblicher
Sitz der Möbelwände 1 in den Profilnuten gewährleistet ist.
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Selbstverständlich können Stirnplatten 16 der in Fig.9 und 10 dargestellten
Art bei allen Verbindungsprofilen, auch bei den in Fig. 2 bis 7 dargestellten Profilarten
angewendet werden.
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Bei dem in Fig. 11 dargestellten Ausführungsbeispiel eines Verbindungsprofils
mit vier vom Grundprofil 7 abstehenden Profilnuten 3 ist innerhalb des Grundprofils
ein Leimaufnahmebalg 25 vorgesehen, der an einem Stirnende eine nach außen abstehende
und an der Wandung 8 des Grundprofils anliegende Falte 26 hat, die sich mit ihrem
Wulst an einer Anschlagplatte 27 abstützt. Diese Anschlagplatte 27 ist im Hohlraum
des Grundprofils 7 durch eine Stange 28 gehalten, welche sich mit ihrem der Platte
27 abgelegenen Ende an der Stirnplatte 15 des Verbindungsprofils abstützt. In dem
äußeren Teil der Falte 26 ist ein Loch 2 für den Austritt des Leims aus dem Balg
25 vorgesehen, welches einem Leimaustrittsloch 30 in der Wandung 8 des Grundprofils
7 gegenüberliegt.
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An seinem der Falte gegenüberliegenden Stirnende stützt sich
der
Faltenbalg gegen eine Schubstange 31 ab, die sich ebenfalls im Inneren des Grundprofils
bis ZU dem der Stirnplatte 15 gegenüberliegenden offenen Stirnende des Verbindungsprofils
erstreckt, welches mit der lösbaren Stirnplatte 16 verschlossen wird. Durch Eindrücken
der lösbaren Stirnplatte 16 mit ihrem Klemmkern 17 in den Hohlraum des Grundprofils
7 wird die Stange 31 so verschoben, daß der Faltenbalg 25 zusammengepreßt wird.
Hierbei wird die innerhalb der ringförmigen Falte 26 befindliche Stirnwand des Balges
25 nach außen gewölbt, wodurch sich die Falte öffnet. Der Leim gelangt damit aus
demLeimblag 25 in die Falte und von dort durch die Löcher 29 und 30 in die Profilnuten
Zi, um hier eine Verleimung der in diesen Nuten eingeschobenen Wand mit dem Verbindungsprofil
zu gewährleisten.
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Erforderlichenfalls können mehrere Leimbehälter 25 und Leimaustrittsöffnungen
30 iiber die Länge des Verbindungsprofils verteilt angeordnet sein. Unter Umständen
kann der Leim auch ohne im Hohlraum des Grundprofils angeordnete zusarnmenpreßbre
Leimbehälter durch über die Länge des Profi Ls verteilt angeordnete Leimaustri t
tsö ffnungen 30 in die Profilnuten eingebracht werden.
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Tn Fig. 12 und 13 der Zeichnung ist eine Ausführungsform eines an
der Ecke eines Möbelstücks oder dergLeichen angeordneten Verbindungsprofils 32 mit
zwei in dieses eingeschobenen senkrecht zueinander stehenden Wandplatten 1 dargestellt.
Dieses Ausführungsbeispiel zeigt deutlich, daß ein weiterer Vorteil der Erfindung
darin besteht, daß man auch abgerundete Eckverbindungen von Möbelwänden herstellen
kann, die mit der klassischen Holzverbindung nicht möglich ist. Dieses runde Eckprofil
32 ist zweckmäßig ebenfalls hohl ausgebildet, um lösbare Stirnplatten an den Stirnenden
des Profils durch Einklemmen z.B. in der in Fig. 9 und 10 gezeigten Weise befestigen
zu können. Für diese Befestigungsweise können insbesondere die beiden zylindrischen
Hohlräume 33 Verwendung finden.
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Ist es aus ästhetischen Gründen nicht notwendig, daß die Verbindungsprofile
an ihren beiden Stirnenden geschlossen sind, können auch die in den Fig. 14 bis
16 dargestelL-ten Ausführungsformen für die Verbindungsprofile in Betracht kommen.
Diese Ausführungsformen zeichnen sich dadurch aus, daß die Profilnuten 3 soweit
als möglich im Gesamtquerschnitt des Verbindungsprofils ineinandergesetzt sind,
so daß am Außenrand mindestens eines der beiden Flansche 6,34 einer Nut 3 ein Flansch
35 der benachbarten seitlich angeordneten Nut senkrecht absteht.
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Flei dem in Fig. 14 dargestellten Eckprofil sind nur zwei in unterschiedlichen
Richtungen geöffnete Profilnuten 3' und 3" vorgeseheng so daß nur an dem Rand eines
Flansches 34 einer der beiden Profllnuten 3 der Flansch 35 der anschliessenclen
seitlichen Profilnut 3 absteht w während an der diametral gegneüberliegenden Ecke
des Verbindungsprofils noch ein relativ schmaler Hohlkasten 7' verbleibt der dem
quadratischen Grundprofil 7 bei den Ausführungsfprmen gemäß Fig. 2 bis 7 entspricht.
Der Hohlkasten kann auch in diesem Fall noch zur Befestigung von lösbaren Stirnplatten
16 verwendet werden.
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Bei dem in Fig. 15 dargestellten Au führungsbeispiel fehlt jeglicher
Hohlkastenteil. Dieses Profil dient zur gegenseitigen Verbindung von vier kreuzformig
aneinanderstoßenden plattenförmigen Wänden q und besitzt zu diesem Zweck vier entsprechend
ausgerichtete Profilnuten 3' und 3".
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Zwei einander gegenüberliegende Profilnuten 3' davon haben einen H
förmigen Gesamtquerschnitt, wobei an den freien Rändern der Seitenwände 34 dieser
beiden Profilnuten jeweils ein Flansch 35 seitlich absteht. Hierdurhc ergeben sich
an jeder Seite des H-förmigen Gesamtquerschnitts der zwei unmittelbar einander gegenüberliegenden
Nuten 3' mit gemeinsamem Nutboden 36 zwei weitere einander gegenüberliegende
Profilnuten
3', , deren Seitenwände von den Flanschen 35 und deren Nutböden von den Seitenwänden
34 der beiden anderen Profilnuten 3 gebildet werden.
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Bei dem in Fig. 16 dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich
un ein Verbindungsprofil zur Verbindung von drei T-förmig aneinanderstoßenden plattenförmigen
Wänden Q. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel haben die beiden einander gegenüberliegenden
Profilnuten 3' einen H-förmigen @Gesamtquerschnitt, wobei an nur einer ihrer beiden
Seitenwände 34 eine weitere Profilnut 3" vorgesehen ist. Die beiden vom H-Querschnitt
abstehenden Flansche 35 bilden die Seitenwände dieser Nut dort, während die Seitenwände
34 der beiden einander gegenüberliegenden Nuten 3' den Boden der seitlich angesetzten
Profilnut 3" darstellen.
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Bei den AusfUhrungsformen gemäß Fig. 15 und 16 fehlt ein Hohlkastenteil
im Querschnitt des VerbindungsproSils, der zur Befestigung von in das Profil einschiebbaren
lösbaren Stirnplatten 16 verwendet werden könnte.
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In Fig. 17 der Zeichnung ist ein Teil eines Möbelkastens oder Regals
dargestellt, dessen liegende und stehende Wände 1 bzw. 1' durch als Profil, T-Profile
oder Kreuzprofile gemäß den Fig. 2 bis 4 ausgebildete Verbindungsprofile 4,4' miteinander
fest verbunden sind. Während bei Fig. 8 die Verbindungsprofile an derjenigen ihrer
beiden Stirnseiten zu sehen sind, die mit einer unlösbar angeordneten Stirnplatte
15 versehen sind, sind in Fig.17 die Verbindungsprofile 4,4' von der Seite ihrer
lösbaren Stirnplatte 16 zu sehen.
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Die beiden obersten stehenden Möbelwände 1 sind gegenüber den darunter
befindlichen senkrechten und waagerechten Möbelwänden 1 so bemessen, daß ihre Vorderkante
37 gegenüber der Vorderkante 38 der darunter befindlichen Möbelwände 1 zurückversetzt
ist, um im oberen Bereich des Kastens geringere Tiefe als in unteren Kastenbereichen
zu haben. Für die Befestigung dieser oberen Möbelwände 1' mit geringerer Tiefe müssen
besondere Verbindungsprofile 4' vorgesehen sein, deren zur Aufnahme des schwalbenschwanzförmigen
Randes der Möbelwände 1' bestimmte Profilnut 3' sich nicht über die gesamte Profillänge
erstreckt, sondern in Flucht mit der zurückgesetzten Stirnkante 37 der Möbelwände
1 mit einer Stirnwand 39 endet.
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Am Stirnende des Verbindungsprofils 4 ist in diesem Fall eine lösbare
oder unlösbare Stirnplatte 40 vorgesehen, welche einen im rechten Winkel vPn der
Stirnplatte abstehenden Lappen 41 trägt, der mit Bohrungen 42 für die Aufnahme von
Scharnierzapfen 43 von Schranktüren 44 ausgestattet ist, die den stehenden und liegenden
Möbelwänden 1 vorgesetzt sind und stumpf auf die vorderen Stirnkanten 1 dieser Möbelwände
aufschlagen. Sollen stumpf einschlagende Türen vorgesehen werden, können an den
Verbindungsprofilen 4,4' bzw. an deren Stirnplatten 15 beispielsweise Scharnierteile
vorgesehen werden, wie sie in den Fig. 20 und 21 dargestellt sind.
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Bei dem in Fig. 20 dargestellten Ausführungsbeispiel ist an der Außenseite
der Stirnplatte 16 des Verbindungsprofils 4 ein Lappen 45 vorgesehen, an welchem
über einen Gelenkzapfen 47 ein Schwenkwinkel 46 drehbar befestigt ist, an dessen
vom Drehzapfen 47 abgewandten Winkelschenkel die einschlagende Tür befestigt werden
kann. Bei dem in Fig.21
dargestellten Ausführungsbeispiel ist dagegen
lediglich am Stirnende des Verbindungsprofils 4 bzw. dessen Stirnplatte 15 ein Gelenkzapfen
48 vorgesehen, der seitlich vom Verbindungsprofil absteht und zur drehbaren Lagerung
von einschlagenden Türen dient.
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Bei dem in Fig. 18 und 19 dargestellten Ausführungs beispiel ist
am Stirnende eines Verbindungsprofils gemäß Fig 4 der Zeichnung eine lösbare Stirnplatte
49 mit einem Klemmkern 17 befestigt, welches zur gelenkigen Lagerung von teilweise
stumpf aufschlagenden, teilweise einschlagenden Türen vorgesehen ist. Diese Stirnplatte
49 istin ihrer Außenseite mit einem Vorsprung 50 verstehen, welcher im Abstand vom
Stirnende des Verbindungsprofils befindliche Bohrungen 51 -fUr die Aufnahme von
Drehzapfen aufweist, die in an den Türen g befestigten Scharnierteilen 52 angeordnet
sind.
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Die in der Zeichnung dargestellten Aus£ührungsbeispiele zeigen nur
einen Teil der möglichen Ausftlhrungsformen der erfindungsgemä.ßen Verbindungsweise
von Wänden für Möbelstücke oder dergleichen. Die Erfindung ist daher auch nicht
auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Wenn auch
in diesen Ansprüchen die wesentlichen Merkmale der Erfindung angegeben sind, so
wird Schutz nicht nur für die in diesen Ansprüchen gekennzeichneten Merkmale begehrt,
sondern für alle Merkmale die im Rahmen der voranstehenden Beschreibung besonders
erläutert worden sind.