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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Konfiguration von Einstellmöglichkeiten
an einem Hörgerät, wie sie beispielsweise zur
Anpassung an unterschiedliche Hörsituationen vorgesehen
sein können, und ein Hörgerät, an welchem
dieses Verfahren ausgeführt werden kann.
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Hörgeräte
sollen hörgeschädigten Patienten ein möglichst
natürliches Hörempfinden ermöglichen und
in erster Linie medizinisch bedingte Funktionsstörungen
der Hörorgane weitgehend ausgleichen. Dabei sind in zunehmenden
Maße Komfortanforderungen zu berücksichtigen.
Aus der Aufgabe eines Hörgerätes, anliegenden
Schalldruck in ein Hörempfinden des Hörgeräteträgers
umzusetzen, die auch bei physiologisch und anatomisch intakten Hörorganen
auftreten würden. Die Hörgeräte müssen
deshalb an zahlreiche subjektive und objektive Gegebenheiten angepasst
werden können. Diese Gegebenheiten betreffen die individuellen
Besonderheiten der jeweils bestehenden Hörstörung,
die Selektivität der Wahrnehmung eines Hörgeräteträgers
aber auch wechselnde Hörsituationen bzw. Umgebungseinflüsse,
die auf einen Hörgeräteträger wirken
können. Moderne Hörgeräte verfügen
in der Regel über die Möglichkeit, eine Vielzahl
von Parametern einzustellen, die Einfluss auf die Übertragungs-
und Verstärkungscharakteristik des jeweils eingesetzten
Hörgerätes haben. Die Einstellung dieser Parameter
erfolgt zunächst herstellerseitig in Form einer Grundeinstellung,
die anschließend in einer oder mehreren Sitzungen bei einem
Hörgeräteakustiker am Patienten in Form einer
Feineinstellung angepasst werden können. Eine derartige
Feinabstimmung ist jedoch mit einem erheblichen Aufwand, einerseits
für den Patienten, andererseits jedoch auch für
den beteiligten Hörgeräteakustiker verbunden,
was seitens des Patienten häufig als lästig empfunden
wird. Es haben sich daher Hörgeräte etabliert,
an denen zumindest ein Teil der Anpassung und/oder Feinabstimmung
des Hörgerätes unabhängig von einem Hörgeräteakustiker
vorgenommen werden kann, was vorzugsweise durch den Hörgeräteträger
selbst erfolgt, beispielsweise unter Nutzung einer Fernbedienung.
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Eine
gute Anpassung an eine tatsächliche Hörsituation,
insbesondere bei komfortablen Hörgeräten, ist
jedoch häufig mit einer Anpassung zahlreicher technischer
Parameter verbunden, was teilweise recht hohe Anforderungen an das
technische Wissen des Hörgeräteträgers
stellt, Wissen, das im Fall eines Laien möglicherweise
nicht gegeben ist. Dadurch besteht die Gefahr einer Fehlanpassung
des Hörgerätes, die seitens des Hörgeräteträgers
möglicherweise nicht mehr selbst zu beseitigen ist, da
das Auffinden der optimalen Einstellungen sich als zu schwierig
herausstellen kann. Alternativ muss der Hörgeräteträger
dann doch wieder einen Hörgeräteakustiker einschalten.
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Die
angesprochene Problematik gilt in besonderem Maße, wenn
die einzelnen einstellbaren Parameter gleichzeitig die Eingangsgrößen
komplexer Signalverarbeitungsalgorithmen bilden, die wiederum Einfluss
auf die Übertragungs- und Verstärkungscharakteristik
des Hörgerätes haben. Derartige Algorithmen können
beispielsweise zur Unterdrückung von Störgeräuschen
oder zur Hervorhebung gewünschter Schallquellen in Hörgeräten
realisiert sein. Beispiele dafür sind Algorithmen zur Einstellung der
Richtcharakteristik, Algorithmen zur Dämpfung von Nichtsprachanteilen,
zur schnellen spektralen Störgeräuschschätzung,
zur Windgeräuschunterdrückung und viele weitere.
Mit der Zahl der Einstellmöglichkeiten steigt automatisch
die Gefahr von Fehleinstellungen. Das gilt insbesondere, wenn die
einzelnen einstellbaren Parameter die Übertragungs- und Verstärkungscharakteristik
des Hörgerätes nicht völlig unabhängig
voneinander beeinflussen und/oder Mehrdeutigkeiten entstehen. Diese
Mehrdeutigkeiten, in denen der subjektive Eindruck vermittelt werden
kann, dass unterschiedliche Einstellungen oder Parameterkombinationen
zu scheinbar identischen Übertragungs- und Verstärkungscharakteristika führen,
erschweren ein reproduzierbares Einstellen eines Hörgerätes
erheblich. Die Gefahr von Fehleinstellungen steigt des Weiteren,
wenn von einem Hörgeräteträger die Wirkung
eines einstellbaren Parameters bzw. einer Verstellung desselben
nicht akustisch wahrgenommen werden kann, was beispielsweise aus
Besonderheiten seiner individuellen Hörstörung
folgen kann. Auch diese Problematik gilt insbesondere für
die Verwendung komplexer Signalverarbeitungsalgorithmen mit einstellbaren
Parametern als Eingangsgrößen.
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Es
ist bekannt, die Gefahr vieldimensionaler Fehleinstellungen dadurch
zu reduzieren, dass eine tatsächliche Hörsituation
klassifiziert wird, was die anschließende Zuordnung der
klassifizierten Hörsituation zu mehreren hinterlegten Datensätzen
mit voreingestellten Parametern ermöglicht. Interaktiv
erfolgt in diesem Fall anschließend nur noch die Auswahl
des am besten zu einer jeweiligen Hörsituation passenden
Parametersatzes (
EP
0 814 634 B1 ). Diese Vorgehensweise erfordert jedoch das
Hinterlegen relativ vieler Datensätze mit voreingestellten
Parametern, um eine feinstufige Auswahl des geeigneten Parametersatzes
vornehmen zu können, und setzt des weiteren die Fähigkeit
des Hörgeräteträgers voraus, die Unterschiede
zwischen den hinterlegten Einstellungen akustisch bewerten und eine
qualifizierte Auswahl treffen zu können.
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Es
ist weiterhin bekannt, ausgehend von hinterlegten voreingestellten
Parametern und einer Klassifikation einer bestimmten Hörsituation
voreingestellte Parametersätze anzubieten, die automatisch
variiert werden, nachdem sie vom Hörgeräteträger
in der angebotenen Voreinstellung abgewählt worden sind
(
EP 1 453 356 A2 ).
Auch in diesem Fall ist eine zielführende Optimierung nur
möglich, wenn der Hörgeräteträger
in der Lage ist, den Effekt der variierten Parameter akustisch wahrzunehmen
und zu bewerten. Des Weiteren ist eine derartige Vorgehensweise
zumindest teilweise an die Vorhersehbarkeit aufkommender Hörsituationen
gebunden, kann also eine freie Einstellung von Parametern und/oder Signalverarbeitungsalgorithmen
nicht vollständig ersetzen.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht somit darin, eine Möglichkeit
anzugeben, ein Hörgerät an möglichst
viele, auch unvorhersehbare Hörsituationen anpassen zu
können und die Gefahr von Fehleinstellungen bzw. Fehlanpassungen
möglichst gering zu halten, auch wenn diese von einem Nichtfachmann
vorgenommen werden.
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Die
Erfindung geht davon aus, dass es für eine sichere Vornahme
von Verstellungen an einem Hörgerät bzw. den erfolgreichen
Einsatz von besonderen Features in Hörgeräten
zweckmäßig ist, vorher abzuschätzen,
ob der jeweilige Anwender die Vorteile der Verstellmöglichkeit
oder des jeweiligen Features überhaupt nutzen kann. Dadurch
kann insbesondere bei interaktiven Features vorab geklärt
werden, ob der Anwender, welcher die betreffenden Verstellungen
vornehmen würde, dazu neigt, durch seine Manipulationen
die Einstellung des Hörgerätes gegebenenfalls
zu verschlechtern oder zumindest nicht reproduzierbar zu verändern.
Im Folgenden wird vorwiegend von Verstellungen von Parametern gesprochen.
Dabei sind jedoch alle Möglichkeiten der Einflussnahme
auf die Wirkungsweise und/oder Charakteristik eines Hörgerätes,
also Zuschaltung, Abschaltung und Einstellung verschiedener Features und
Algorithmen zur Signalverarbeitung mit umfasst.
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Der
Kern der Erfindung besteht darin, solche Verstellmöglichkeiten
eines Hörgerätes zu identifizieren, die vom jeweiligen
Träger eines Hörgerätes nicht zielführend
genutzt werden können. Das kann darin begründet
liegen, dass ein Hörgeräteträger die
Wirksamkeit einer Verstellung eines Parameters oder eines Parametersatzes
subjektiv als zu gering wahrnimmt oder diese Wirksamkeit quantitativ
nicht bewerten kann, wodurch es ihm unmöglich ist, für
eine vorzunehmende Verstellung einen jeweiligen Trend festzulegen,
der zu einer für ihn wahrnehmbaren Verbesserung der Übertragungs-
und Verstärkungscharakteristik des Hörgerätes
führen würde. Nach der Identifizierung derartiger
Verstellmöglichkeiten werden diese Verstellmöglichkeiten
gesperrt, d. h. anstelle eines einstellbaren Pa rameters oder Parametersatzes
werden fest vorgegebene Referenzwerte als Eingangsparameter verwendet,
wodurch die Zahl der verbleibenden Einstellmöglichkeiten
reduziert wird. Die Festsetzung der Referenzwerte kann dabei auch
die Abschaltung bestimmter Features umfassen, deren Einsatz für
den jeweiligen Hörgeräteträger mit keinem
Vorteil verbunden ist.
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Allgemein
besteht die Erfindung in einem Verfahren zur Konfiguration mindestens
einer Verstellmöglichkeit an einem Hörgerät,
bei dem einem Hörgeräteträger die Aufgabe
gestellt wird, mit Hilfe der zu konfigurierenden Verstellmöglichkeit
das Hörgerät nach Gehör so einzustellen,
dass sich am Hörgerät eine vorgegebene Charakteristik
einstellt, wobei die Verstellmöglichkeit freigegeben wird,
wenn die vom Hörgeräteträger eingestellte
Charakteristik der vorgegebenen Charakteristik gleicht oder Abweichungen
von dieser aufweist, die innerhalb eines vorgegebenen Toleranzbereiches
liegen. Gleiche Charakteristika werden häufig dann auftreten,
wenn es sich bei den getesteten Verstellmöglichkeiten um
solche Verstellmöglichkeiten handelt, die in diskreten Stellschritten
ausgeführt werden. Da bei kontinuierlich veränderbaren
Stellgrößen in der Regel keine absolut identischen
Einstellungen reproduziert werden können, muss ein entsprechender
Toleranzbereich festgelegt werden, dessen Einhaltung erlaubt, die
gestellte Aufgabe als gelöst anzusehen. Mit der Lösung der
gestellten Aufgabe qualifiziert sich der Hörgeräteträger
als Kandidat für die Nutzung der zu konfigurierenden Verstellmöglichkeit
an seinem Hörgerät. Unter Charakteristik des Hörgerätes
ist im Sinne der Erfindung die Gesamtheit der akustisch wahrnehmbaren
Eigenschaften des Hörgerätes zu verstehen, von denen
zumindest einige über vorzunehmende Einstellungen variiert
werden können.
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Im
Vorfeld der Entscheidung, ob eine Einstellmöglichkeit eines
Parameters dem Hörgeräteträger auch zugänglich
werden soll oder nicht, wird das Hörgerät zur
Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
zunächst mit einem festen Referenzwert dieses Parameters
betrieben, der entsprechend einer je weils anliegenden Hörsituation
so gewählt ist, dass eine Verstellung dieses Parameters
objektiv eine hohe Wirksamkeit dieser Verstellung nach sich zieht.
In dieser Einstellung wird dem Hörgeräteträger die
Wahrnehmung eines Klangbeispiels ermöglicht. Anschließend
wird der Referenzwert des Parameters durch einen abweichenden Wert
des Parameters ersetzt und dem Hörgeräteträger
die Aufgabe gestellt, durch Vornahme entsprechender Verstellungen
in der gleichen Hörsituation den einstellbaren Parameter
nach Gehör auf den Referenzwert zurückzuführen.
Die Güte dieser Rückführung wird anschließend bewertet.
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Dazu
kann nach Beendigung der Verstellungen durch den Hörgeräteträger
beispielsweise die Verstärkungs- und Übertragungscharakteristik
des Hörgerätes ermittelt und mit derjenigen verglichen werden,
die das Hörgerät aufweist, wenn es mit dem fest
vorgegebenen Referenzwert des einstellbaren Parameters betrieben
wird. Gleichen sich die beiden Verstärkungs- und Übertragungscharakteristika
oder weichen sie nur geringfügig von einander ab, bzw.
liegen die Abweichungen unterhalb eines vorzugebenden Schwellwertes,
welcher einen für die zutreffende Freigabeentscheidung
maßgeblichen Toleranzbereich beschreibt, so ist daraus
ableitbar, dass die Wirksamkeit der getesteten Verstellmöglichkeit
vom Hörgeräteträger auch subjektiv wahrnehmbar
sowie quantitativ bewertbar ist und eine Verstellbarkeit dieses
Parameters für den betreffenden Hörgeräteträger freigegeben
werden kann, da die Gefahr von Fehleinstellungen in diesem Fall
gering ist. Verbleiben nach Vornahme der Verstellungen durch den
Hörgeräteträger jedoch große
Unterschiede zwischen den beiden Verstärkungs- und Übertragungscharakteristika,
so muss davon ausgegangen werden, dass die Wirksamkeit der getesteten
Verstellmöglichkeiten vom Hörgeräteträger
subjektiv nicht mit ausreichender Schärfe wahrgenommen
werden kann. Die entsprechende Verstellmöglichkeit wird
an seinem Hörgerät gesperrt, um der Gefahr von
Fehleinstellungen vorzubeugen. Alternativ zum Vergleich der Hörgerätecharakteristika
können auch die Referenzeinstellungen direkt mit den vom
Hörgeräteträger vorgenommenen Parame tereinstellungen
verglichen und analog bewertet werden, was insbesondere vorteilhaft
ist, wenn einstellbare Parameter auslesbar sind.
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An
Ausführungsbeispielen wird die Erfindung näher
erläutert. Es zeigen:
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1 einen
Ablaufplan des erfindungsgemäßen Verfahrens am
Beispiel eines einstellbaren Parameters; und
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2 eine
schematische Darstellung eines Hörgerätes, das
zur Ausführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignet ist.
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1 zeigt
einen Ablaufplan des erfindungsgemäßen Verfahrens
am Beispiel eines einstellbaren Parameters. Ein einstellbarer Parameter
wird in einem ersten Schritt auf einen festen Referenzwert PRef gesetzt. In einem nächsten Schritt
wird durch eine Vergleichsoperation ein Vergleich des eingehenden Signals
mit dem Ausgangssignal des Hörgerätes vorgenommen
und das Ergebnis dieses Vergleiches in Form eines quantitativ bewertbaren
Wertes Ein/AusRef abgelegt. In einem weiteren
Schritt wird der einstellbare Parameter P auf einen Wert gesetzt,
der um ein ΔP vom Referenzwert PRef abweicht.
Anschließend wird dem Hörgeräteträger
in einem weiteren Schritt die Möglichkeit gegeben, den
Parameter P durch Vornahme entsprechender Verstellungen zu variieren,
gleichzeitig wird ihm die Aufgabe gestellt, die Variation des Parameters
P nach Gehör so vorzunehmen, dass das Hörgerät
eine Verstärkungs- und Übertragungscharakteristik
aufweist, die derjenigen möglichst gleicht, die es hatte,
als der Parameter auf den Referenzwert PRef gesetzt
war. Der Hörgeräteträger wird also versuchen,
dem um ΔP vom Referenzwert PRef abweichenden
Parameterwert ein weiteres Glied Px hinzuzufügen
und einen Zielwert PZiel zu erreichen, der
möglichst nah am ursprünglich eingestellten Referenzwert
PRef liegt. Anschließend wird in einem
weiteren Schritt die verbleibende Abweichung zwischen dem Referenzwert
PRef des Parameters und dem vom Hörgeräteträ ger
erreichten Zielwert PZiel ermittelt, indem
quantitativ bewertbare Werte Ein/AusRef und
Ein/AusZiel beider Einstellungen in einer
Vergleichsoperation voneinander abgezogen werden. Die ermittelte
Abweichung ΔZiel ermöglicht eine
Bewertung der durch den Hörgeräteträger
vorgenommenen Verstellungen. Anschließend kommt es in einem
weiteren Schritt zu einer Fallunterscheidung in Abhängigkeit
von einem vorgegebenen Schwellwert S. Ist die Abweichung ΔZiel kleiner als der vorgegebene Schwellwert,
so wird die Verstellmöglichkeit bezüglich des
getesteten Parameters im Anschluss freigegeben. Anderenfalls wird
diese Verstellmöglichkeit gesperrt und der getestete Parameter
auf einen konstanten Wert Pconst gesetzt.
Dieser kann dem Referenzwert PRef entsprechen,
aber auch wechselnde Werte in Abhängigkeit von jeweils
identifizierten Hörsituationen und/oder im Hörgerät
verfügbaren Hörprogrammen annehmen. Während
des beschriebenen Ablaufs wird dafür gesorgt, dass sich
die Hörsituation nicht ändert.
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Generell
lässt sich das erfindungsgemäße Verfahren
unter Nutzung anderer quantitativ bewertbarer Größen
durchführen, die den jeweiligen Parametereinstellungen
zugeordnet werden können. Dazu zählen insbesondere
die Stellzustände von Stellgliedern, über deren
Betätigung die Parametereinstellung realisiert wird und
die in der Regel einfach aus- oder abgelesen werden können.
Die dargestellte Variante unter Nutzung eines Vergleiches der Eingangs-
und Ausgangssignale bei den verschiedenen Einstellungen ermöglicht
jedoch gleichzeitig eine Beurteilung der objektiven Wirkung der
verfahrensgemäß vorgenommenen Parametervariation
bzw. des getesteten Features. Unter objektiver Wirksamkeit des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind sowohl technisch nachweisbare Einflüsse
auf akustische Hörgeräteeigenschaften als auch
objektive Tests wie z. B. Sprachverständlichkeitstests
zu verstehen. Dadurch kann gesichert werden, dass während
der Durchführung des Verfahrens keine Hörsituation
bestanden hat, in der es dem Hörgeräteträger
allein aus objektiven Gründen unmöglich war, die
geforderten Verstellungen zielführend vorzunehmen, da diese
in der betreffenden Hörsituation objektiv keine Wirkung gezeigt
hät ten. Das ist immer dann von Vorteil, wenn das Verfahren
nicht unter Laborbedingungen, also unter Nutzung optimierter Parametervorgaben
und Klangbeispiele ausgeführt werden kann, wie das beispielsweise
bei einer spontanen Anpassung eines Hörgerätes
an eine neue und bisher nicht klassifizierte Hörsituation
der Fall ist. Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst
stets eine interaktive Ermittlung einer subjektiven Wirksamkeit
einer untersuchten Parameterein- oder Verstellung. Weicht diese
stark von der objektiven Wirksamkeit im Sinne eines technisch nachweisbaren
Einflusses auf die akustischen Eigenschaften des Hörgerätes
ab, so kann diese Abweichung zur Grundlage der Entscheidung über
eine Freigabe oder Sperrung der Möglichkeit der Verstellung
des jeweiligen Parameters gemacht werden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren liefert somit die Möglichkeit,
die Wirksamkeit eines Parameters bzw. die Wirksamkeit von dessen
Verstellung zu testen und dieses Testergebnis zur Grundlage einer Freigabeentscheidung
zu machen. Das geschieht, ohne Daten aus einem Tonaudiogramm, dem
Alter des Hörgeräteträgers oder anderer
weicher Faktoren abschätzen und verwerten zu müssen.
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Dadurch
wird vermieden, den Anwender eines Hörgerätes
ohne individualisierte Vorauswahl mit einem Feature bzw. einer Verstellbarkeit
eines Parameters zu versorgen, was für ihn ohne Nutzen
bliebe und mit der Gefahr verbunden wäre, dass das Hörgerät
aufgrund unübersichtlicher bzw. schlecht reproduzierbarer
Einstellmöglichkeiten abgelehnt würde.
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2 zeigt
eine schematische Darstellung eines Hörgerätes,
das zur Ausführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignet ist. Dieses umfasst eine Signalübertragungsstrecke,
bestehend aus einer Eingabeeinheit 1 in Form eines Mikrofons, einer
Signalverarbeitungs- und/oder Verstärkungseinheit 2 sowie
einer Ausgabeeinheit 3 in Form eines Lautsprechers. Am
Mikrofon eingehende Signale können verstärkt an
die Ausgabeeinheit 3 weitergeleitet werden. Des Weiteren
sind ein oder mehrere Signalverarbeitungseinheiten umfasst, in 1 z.
B. sind vier solcher weiterer Signalverarbeitungseinheiten 4, 5, 6, 7 dargestellt,
in denen eingehende Signale durch einen bestimmten Algorithmus verändert werden
können, bevor sie wieder der Signalverarbeitungs- und/oder
Verstärkungseinheit 2 zugeführt werden
und in das an der Ausgabeeinheit 3 anliegende Signal einfließen.
Die weiteren Signalverarbeitungseinheiten 4, 5, 6, 7 können
dabei hardwaremäßig angelegt sein, separat oder
als Bestandteil der Signalverarbeitungs- und/oder Verstärkungseinheit 2 ausgeführt
sein und/oder lediglich in der Bereitstellung einer entsprechenden
Signalverarbeitungssoftware bestehen. Für die Funktionsweise
des erfindungsgemäßen Hörgerätes
kann das außer Betracht bleiben. Die unterschiedlichen
Algorithmen in den Signalverarbeitungseinheiten 4, 5, 6, 7 können
beispielsweise Algorithmen für verschiedene Formen der
Störgeräuschunterdrückung umfassen aber
auch alle anderen Formen einer Signalverarbeitung, die in Hörgeräten
angestrebt wird, betreffen. Um die Wirksamkeit der enthaltenen Algorithmen
beeinflussen zu können, sind ein oder mehrere Stellelemente
umfasst, in 1 z. B. sind vier solcher weiterer
Stellelemente 8, 9, 10, 11 dargestellt, über
die ein oder mehrere Parameter, von denen die Wirksamkeit des jeweiligen
Algorithmus abhängt, variiert werden können. Die
Stellelemente 8, 9, 10, 11 können
einzeln freigegeben oder gesperrt werden, was einer Sperrung oder
Freigabe der Einflussnahme auf den jeweils zu verstellenden Parameter
gleich kommt. Des weiteren ist ein Referenzgeber 12 umfasst,
der anstelle der über die Stellelemente 8, 9, 10, 11 einstellbaren
Parameter jeweils einen Referenzwert PRef bzw.
verschiedene konstante Werte Pconst erzeugen
und an die entsprechenden Signalverarbeitungseinheiten 4, 5, 6, 7 anlegen
kann.
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Im
dargestellten Beispiel wurde das erfindungsgemäße
Verfahren für die einzelnen Algorithmen Alg1 bis
Algn ausgeführt, wobei für
die Algorithmen Alg1 und Alg3 eine
Freigabe der entsprechenden Verstellmöglichkeit festgelegt
wurde, während für die restlichen Algorithmen
eine derartige Freigabe verweigert wurde (gestrichelt dargestellte
Anbindung der Stell elemente 9, 11). Im Vorfeld
der Freigabe war also der Hörgeräteträger
nicht in der Lage, die mit den Stellelementen 9, 11 ausführbaren
Verstellmöglichkeiten so einzusetzen, dass entsprechend
dem erfindungsgemäßen Verfahren eine zielführende Rückführung
der verstellten Parameter auf den geforderten Referenzwert PRef erzielt werden konnte. Mit den Stellelementen 8 und 10 konnte
diese Rückführung dagegen erfolgreich durchgeführt
werden.
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Anstelle
der einstellbaren Parameter an den Signalverarbeitungseinheiten 5, 7 werden
konstante Parameterwerte angelegt, die als Ausgangswerte des Referenzgebers 12 den
für die Durchführung des Verfahrens erforderlichen
Referenzwerten PRef entsprechen können,
aber auch wechselnde konstante Werte Pconst in
Abhängigkeit von jeweils identifizierten Hörsituationen
und/oder im Hörgerät verfügbaren Hörprogrammen
annehmen können. Auf diese Weise verbleiben in jedem Fall
für eine Anpassung des Hörgerätes nach
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
lediglich zwei einstellbare Parameter, was die Gefahr von Fehleinstellungen
gegenüber einer Freigabe aller Verstellmöglichkeiten
deutlich reduziert und die Einstellprozedur für den Hörgeräteträger
insgesamt stark vereinfacht.
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Die
vorgestellte Vorgehensweise kann auf unterschiedliche Weise in die
Konfiguration eines Hörgerätes einbezogen werden.
Unterschiedliche Konfigurationen können mit unterschiedlichen
Hörsituationen bzw. Hörprogrammen verknüpft
werden. Grundsätzlich kann eine erfindungsgemäße
Freigabe oder Sperrung von Verstellmöglichkeiten eines Hörgerätes
zeitnah zu seiner Auslieferung an den vorgesehenen Hörgeräteträger
in einer Sitzung beim Hörgeräteakustiker erfolgen.
Dort können unter Laborbedingungen Hörsituationen
simuliert und Klangbeispiele generiert werden, die optimal auf die
Bewertung der Fähigkeiten des Hörgeräteträgers
zur Nutzung bestimmter Features und Verstellmöglichkeiten
abgestimmt sind. Entsprechende Prüfalgorithmen können
in diesem Fall in ein Programmiergerät des Hörgeräteakustikers
einbezogen sein.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens erfolgt unter realen Einsatzbedingungen nach Erkennen
einer Hörsituation, in der bisher keine Konfiguration der
Einstellmöglichkeiten des Hörgerätes
vorgenommen wurde, eine Neukonfiguration, bevor dem Hörgeräteträger
auch in dieser Hörsituation ausgewählte Verstellmöglichkeiten
zu Verfügung stehen. Für die Erkennung einer Hörsituation,
die eine Neukonfiguration erfordert, können in an sich
bekannter Weise Klassifizierungssysteme genutzt werden, die häufig für
die automatisierte Auswahl verschiedener Hörprogramme zur
Verfügung stehen.
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Besonders
vorteilhaft ist das erfindungsgemäße Verfahren
in Verbindung mit Lernalgorithmen, beispielsweise in Zusammenhang
mit sogenannten Trainable Hearing Aids, einzusetzen, da in derartigen Systemen
die Vornahme fehlerhafter Einstellungen möglicherweise
zu dauerhaft unbefriedigenden Anpassungen des Hörgerätes
an wechselnde Hörsituationen führt bzw. Lernprozesse
behindert. Insbesondere im Vorfeld der Anwendung von Verstellmöglichkeiten,
die Parameter als Eingangsgrößen von Lernalgorithmen
beeinflussen, wird der Anwender bereits getestet, ob er in der Lage
ist, das System sinnvoll und zielführend einzusetzen.
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Vorteilhafterweise
werden dem Anwender zusätzlich zu Hörprogrammen,
die gegebenenfalls zur automatischen Anpassung an unterschiedliche Hörsituationen
in seinem Hörgerät abgelegt sind, zwei weitere
Programme angeboten, die der erfindungsgemäßen
Konfiguration der Verstellmöglichkeiten des Hörgerätes
dienen. In einem Programm ist eine Referenzeinstellung mindestens
eines Parameters gespeichert, dessen Verstellmöglichkeit
gesperrt oder freigegeben werden soll. In einem zweiten Programm
ist diese Referenzeinstellung so verstellt, dass diese mit Hilfe
der zu testenden Verstellmöglichkeit wieder in die Referenzeinstellung
gestellt werden kann. Dem Hörgeräteträger
kann in diesem Fall jederzeit eine nach Gehör zu lösende
Aufgabe gestellt werden, deren Lösung in der Auffindung
einer Einstellung des zu prüfenden Parameters besteht,
bei der das Hörgerät in beiden Programmen für
den Anwender gleich oder zumindest ähnlich klingt, beispielsweise
also eine gleiche Sprachverständlichkeit liefert. Die erfindungsgemäße
Konfiguration der Einstellmöglichkeiten des Hörgerätes
lässt sich auf diese Weise ohne großen Aufwand
realisieren.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren lässt sich ein-
oder mehrstufig und in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden ausführen.
Bei einer mehrstufigen Ausführung kann jeweils die nächste
Stufe abhängig von der erfolgreichen Bewältigung
einer vorangegangenen Stufe eingeleitet werden, um einen unnötigen
Aufwand für zu viele Prüfschritte zu vermeiden.
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Dazu
könnte so vorgegangen werden, dass das Prozedere in mehreren
Schritten durchgeführt wird, wobei in einem ersten Schritt
nur einfach zu bewertende Verstellmöglichkeiten, bei einem
Trainable Hearing Aid beispielsweise der Lautstärkesteller,
verwendet werden müssten, um die nach Gehör zu
lösende Aufgabe zu bewältigen. In weiteren Schritten müssten
dann komplexere Einstellungen vorgenommen werden, die zumindest
die im ersten Schritt bereits geprüften Fähigkeiten
voraussetzen. Bei einem Trainable Hearing Aid könnte das
beispielsweise die Einstellung der Tonblende sein. Dazu könnte
auch durch eine Variation der dargebotenen Signale und/oder Klangbeispiele
die Komplexität der Aufgabe erhöht werden, um
so noch differenzierter beurteilen zu können, ob der jeweilige
Hörgeräteträger für eine selbständige
Vornahme der geprüften Verstellmöglichkeiten geeignet
ist.
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An
zwei konkrete Einstellmöglichkeiten eines Hörgerätes
betreffenden Ausführungsbeispielen wird das erfindungsgemäße
Verfahren nochmals beschrieben. Das erste Beispiel betrifft ein
Hörgerät mit zuschaltbarem direktionalem Mikrofon.
Das Hörgerät mit mehreren Hörprogrammen
verfügt unter anderem über ein Mikrofonsystem,
das manuell zwischen omnidirektionaler Richtcharakteristik und direktionaler Richtcharakteristik
umgeschaltet und eingestellt werden kann. Durch dieses Feature kann
in störgeräuschbehafteter Umgebung Spra che aus
einer bestimmten Richtung besser verstanden werden, wenn das Hörgerät
mit direktional wirkendem Mikrofonsystem betrieben wird. Natürlich
muss gewährleistet sein, dass diesbezüglich vorzunehmende
Einstellungen zur Variation der Richtcharakteristik so vorgenommen
werden, dass sich die Anpassung der Richtcharakteristik an eine
bestimmte Hörsituation nach Vornahme der Verstellung nicht
verschlechtert, sondern möglichst verbessert wird.
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Gemäß dem
erfindungsgemäßen Verfahren wird zu diesem Zweck
wie folgt vorgegangen:
Zunächst wird in einem ersten
Hörprogramm des Hörgerätes eine Referenzeinstellung
abgelegt, bei der das Mikrofonsystem in einem Referenzmodus mit festgelegter
Richtcharakteristik betrieben wird. In einem zweiten Hörprogramm
wird eine Hörgeräteeinstellung abgelegt, bei der
die Mikrofoneinstellung bezüglich der Richtcharakteristik
im Vergleich zum Referenzmodus verändert ist, jedoch vom
Hörgeräteträger verändert werden
kann. In der Folge wird dem Hörgeräteträger
ein Testsignal, beispielsweise ein Sprachsignal aus 0° und
ein Störgeräusch aus 180°, vorgespielt
und der Hörgeräteträger hat die Aufgabe, das
Mikrofonsystem im zweiten Programm so einzustellen, dass ihm der
Eindruck vermittelt wird, dass die Sprache mit beiden Programmen
gleich gut verstanden werden kann, das subjektive Sprachverstehen
also gleich ist.
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Die
verbleibende Abweichung der vom Hörgeräteträger
vorgenommenen Endeinstellung von der Referenzeinstellung wird direkt
oder indirekt erfasst.
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Anschließend
wird geprüft, ob die erfasste Abweichung noch innerhalb
eines Toleranzbereiches liegt, der nach physiologischen und/oder
technischen Randbedingungen festgelegt ist. Liegt die Abweichung
innerhalb des Toleranzbereiches, ist der Hörgeräteträger
geeignet, das Mikrofonsystem des Hörgerätes bezüglich
seiner Richtcharakteristik interaktiv einzustellen. Die entsprechende
Verstellmöglichkeit wird freigegeben. Liegt die Abweichung
jedoch außerhalb des Toleranzbereiches, ist der Hörgeräteträger
nicht geeignet, diese Einstellung zur Anpassung seines Hörgerätes
an unterschiedliche Hörsituationen selbst vorzunehmen.
In diesem Fall muss das Hörgerät auf andere Weise
auf die individuellen Bedürfnisse des Hörgeräteträgers
eingestellt werden, beispielsweise durch Vorgabe von Richtcharakteristika,
die sich in klassifizierten Hörsituationen automatisch
einstellen und nicht verändert werden können.
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Das
zweite Beispiel betrifft ein Hörgerät mit getrennter
Verstärkung in einem Hochton- und einem Tieftonkanal. Ein
Hörgerät mit mehreren Hörprogrammen verfügt über
unabhängig voneinander einstellbare Verstärkungen
in einem Hochton(GAINHB) und einem Tieftonkanal
(GAINLB). Durch diese Anordnung kann die
Verstärkung breitbandig verändert werden, indem
GAINHB und GAINLB gleichzeitig
geändert werden, was einer Verstellung der Lautstärke entspricht.
Es können jedoch auch beide Verstärkungen getrennt
voneinander verändert werden, so dass eine Formung des
Frequenzgangs erfolgt.
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Zur
Prüfung evtl. freizugebender Verstellmöglichkeiten
bezüglich der Verstärkung wird wie folgt vorgegangen:
Zunächst
wird in einem ersten Hörprogramm des Hörgerätes
eine Referenzeinstellung mit vorgegebener Verstärkung abgelegt.
In einem zweiten Hörprogramm wird eine Hörgeräteeinstellung
abgelegt, bei der die Verstärkung breitbandig abweichend
von der Referenzeinstellung eingestellt ist, jedoch vom Hörgeräteträger
verändert werden kann. In der Folge wird dem Hörgeräteträger
ein Testsignal, beispielsweise ein Sprachsignal in Ruhe, vorgespielt
und der Hörgeräteträger hat die Aufgabe,
die Verstärkung unter Nutzung der Verstellmöglichkeiten
gemäß dem zweiten Programm so zu verändern,
dass das Testsignal in beiden Programme gleich laut empfunden wird.
Die verbleibende Abweichung der vom Hörgeräteträger
vorgenommenen Endeinstellung von der Referenzeinstellung wird direkt
oder indirekt erfasst.
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Anschließend
wird geprüft, ob die erfasste Abweichung noch innerhalb
eines Toleranzbereiches liegt, der nach physiologischen und/oder
technischen Randbedingungen festgelegt ist. Ist das der Fall, wird anschließend
die Verstärkung im zweiten Hörprogramm im Vergleich
zur Referenzeinstellung im ersten Hörprogramm in beiden
Kanälen getrennt verändert, so dass zusätzlich
zur Gesamtverstärkung auch eine frequenzabhängige
Komponente wirksam wird. Erneut erhält der Hörgeräteträger
die Aufgabe, unter Darbietung eines Testsignals die Verstärkung
unter Nutzung der Verstellmöglichkeiten des zweiten Hörprogrammes
so zu verändern, dass das Testsignal in beiden Programmen
gleich laut und gleich klingend wahrgenommen wird. Die verbleibende
Abweichung der vom Hörgeräteträger vorgenommenen
Endeinstellung von der Referenzeinstellung wird erneut direkt oder
indirekt erfasst.
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Anschließend
wird erneut geprüft, ob die erfasste Abweichung noch innerhalb
eines Toleranzbereiches liegt, der nach physiologischen und/oder technischen
Randbedingungen festgelegt ist.
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Liegen
die Abweichungen innerhalb der Toleranzbereiche, ist der Hörgeräteträger
geeignet, die Verstärkung des Hörgerätes
sowohl breitbandig als auch frequenzselektiv interaktiv einzustellen.
Die entsprechenden Verstellmöglichkeiten werden freigegeben.
Liegen die Abweichungen jedoch außerhalb der Toleranzbereiche,
ist der Hörgeräteträger nicht geeignet,
diese Einstellungen zur Anpassung seines Hörgerätes
an unterschiedliche Hörsituationen selbst vorzunehmen.
In diesem Fall muss das Hörgerät auf andere Weise
auf die individuellen Bedürfnisse des Hörgeräteträgers
eingestellt werden, beispielsweise durch Vorgabe von Verstärkungscharakteristika,
die sich in klassifizierten Hörsituationen automatisch
einstellen und nicht verändert werden können.
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Im
letzten Ausführungsbeispiel erfolgte eine zweistufige Prüfung
vor der Freigabe der jeweiligen Verstellmöglichkeiten.
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Diese
Mehrstufigkeit birgt die Möglichkeit eines vorzeitigen
Abbruchs des erfindungsgemäßen Verfahrens zur
Einsparung nachgeordneter Prüfungen.
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Wenn
also im vorliegenden Beispiel der Hörgeräteträger
die erste Einstellaufgabe gelöst hat, an der zweiten jedoch
scheitert, so wird für ihn lediglich eine breitbandige
Verstellung der Verstärkung im Sinne einer Lautstärkeregelung
freigegeben. Scheitert er jedoch bereits an der ersten Einstellaufgabe,
entfällt auch diese Freigabe, und es kann der nachgelagerte
Schritt der Prüfung der Fähigkeit zur zielführenden
Vornahme frequenzselektiver Einstellungen vollständig entfallen.
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Zur
Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind Vorrichtungen zur Konfiguration mindestens einer Verstellmöglichkeit
an einem Hörgerät geeignet, die Mittel zur Vorgabe
mindestens einer Referenzeinstellung mindestens eines Parameters, Mittel
zur Verstellung dieses Parameters und Mittel zur Freigabe oder Sperrung
der Verstellung dieses Parameters umfassen, wobei die Mittel zur
Freigabe oder Sperrung der Verstellung dieses Parameters so ausgelegt
sind, dass sie eine Freigabe der Verstellung bewirken, nachdem der
Hörgeräteträger unter Zielvorgabe der
Referenzeinstellung nach Gehör eine Verstellung des Parameters
vorgenommen hat, so dass das Hörgerät eine Charakteristik
aufweist, die der Charakteristik des Hörgerätes
in der Referenzeinstellung gleicht oder Abweichungen von dieser aufweist,
die innerhalb eines vorgegebenen Toleranzbereiches liegen. Einer
Automatisierung des Verfahrens kommt es vorteilhaft entgegen, wenn
die Mittel zur Vorgabe mindestens einer Referenzeinstellung mindestens
eines Parameters, die Mittel zur Verstellung dieses Parameters und
die Mittel zur Freigabe oder Sperrung der Verstellung dieses Parameters fest
mit einem Hörgerät verbunden sind.
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Vorteilhafterweise
sind des Weiteren Mittel umfasst, die den mindestens einen Parameter,
der bei freigegebener Verstellmöglichkeit variiert werden kann,
im Fall der nicht freigege benen Verstellmöglichkeit auf
einen konstanten Wert Pconst setzen.
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Vorteilhafterweise
umfassen die Mittel zur Verstellung des mindestens einen Parameters
Mittel zur Verstellung mindestens eines Parameters, der während
des Trainierens eines Hörgerätes zur Anpassung
an unterschiedliche Hörsituationen verstellt werden kann,
mindestens eines Parameters, welcher die Wirkungsstärke
von Algorithmen zur Störgeräuschunterdrückung
betrifft, mindestens eines Parameters, welcher die Einstellung der
Frequenzabhängigkeit der Übertragungs- und Verstärkungscharakteristik
betrifft, und/oder mindestens eines Parameters, welcher die Einstellung
der Richtcharakteristik des Hörgerätes betrifft.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0814634
B1 [0005]
- - EP 1453356 A2 [0006]