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Die
Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zur Erfassung von Erkennungsmerkmalen
von Leergutbehältern
in Leergut-Rücknahmeautomaten.
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Leergut-Rücknahmeautomaten
dienen dazu, einzelne Leergutbehälter,
insbesondere Flaschen oder Dosen, aufzunehmen und in Abhängigkeit
von charakteristischen Merkmalen der eingegebenen Leergutbehälter ein
Pfand an den Benutzer auszugeben. Aus dem Stand der Technik sind
Leergut-Rücknahmeautomaten
bekannt, die einzelne Leergutbehälter
in liegender Ausrichtung aufnehmen und in dieser Position anhand
einer Erkennungseinrichtung die charakteristischen Merkmale der
einzelnen Leergutbehälter
ermitteln. Zu den charakteristischen Merkmalen zählen beispielsweise die Form,
das Material, ein Strichcode und eine DPG-Logoerkennung. Um die
liegenden Leergutbehälter
so auszurichten, dass bestimmte charakteristische Merkmale, wie
beispielsweise ein Strichcode, einer optischen Erkennungseinrichtung
zugewandt sind und von dieser abgetastet werden können, werden
die Leergutbehälter mittels
Rollen oder Walzen um ihre Achse gedreht. Anschließend an
die Erfassung der charakteristischen Merkmale werden die Leergutbehälter weiter transportiert
um sie zu sammeln oder der weiteren Bearbeitung zuzuführen. Als
Nachteil erweist sich, dass die Einrichtung zum Drehen der liegenden
Leergutbehälter
aus mehreren Bauteilen besteht, was ihren Aufbau aufwendig macht
und Anlass zu einem Verschleiß des
Leergut-Rücknahmeautomaten
gibt. Darüber
hinaus können
die Leergutbehälter
nur einzeln aufgenommen und mittels einer Erkennungseinrichtung
untersucht werden. Erst wenn ein Leergutbehälter durch die Erkennungseinrichtung
abgetastet und abtransportiert ist, kann der nächste Leergutbehälter der
Erkennungseinrichtung zugeführt
werden. Da die Untersuchung der einzelnen Leergutbehälter einige
Zeit beansprucht, ist die Geschwindigkeit, mit der Leergutbehälter aufgenommen
werden können, gering.
Die Geschwindigkeit kann durch eine höhere Abtastrate erhöht werden.
Dies ist jedoch nur mit einer aufwendigen und teuren Beleuchtung
möglich.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Erfassung
von Leergutbehältern in
Leergut-Rücknahmeautomaten
zur Verfügung
zu stellen, die die Feststellung der charakteristischen Merkmale
der Leergutbehälter
mit geringerem Aufwand ermöglicht,
kostengünstig
herzustellen ist, nicht anfällig
gegen Verschleiß ist,
und mit der Leergutbehälter
schneller durch den Leergut-Rücknahmeautomat
aufgenommen und erfasst werden.
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Die
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Die Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit einer schiefen
Ebene und mindestens einer optischen Erkennungseinrichtung zur Erfassung
der Leergutbehälter
ausgestattet ist. Die schiefe Ebene wird auch als geneigte Ebene
bezeichnet. Sie verbindet ein erstes, höheres Niveau mit einem zweiten,
niedereren Niveau. Durch die Neigung wird eine Transportrichtung
der Leergutbehälter
vorgegeben. Die Leergutbehälter
werden am oberen Ende der schiefen Ebene mit ihrer Längsachse
horizontal und senkrecht zu der Transportrichtung der schiefen Ebene
ausgerichtet. Die auf der schiefen Ebene auf die Leergutbehälter wirkende
Hangabtriebskraft sorgt dafür,
dass die liegenden Leergutbehälter
in Transportrichtung auf der schiefen Ebene nach unten transportiert
werden. Neigung und Oberfläche
der schiefen Ebene werden so vorgegeben, dass die Leergutbehälter bei
ihrer Bewegung entlang der Oberfläche der schiefen Ebene eine
Reibungskraft erfahren, die bei den Leergutbehältern eine Rotation um ihre
Längsachse
auslöst. Die
Leergutbehälter
rutschen damit nicht die schiefe Ebene hinunter sondern sie rollen
die schiefe Ebene hinunter. Ist die schiefe Ebene lang genug, so
vollziehen die Leergutbehälter
bei ihrem Transport auf der schiefen Ebene mindestens eine vollständige Drehung
um ihre Längsachse.
Die mindestens eine oberhalb der schiefen Ebene angeordnete optische
Erkennungseinrichtung kann während
des Transports eines Leergutbehälters
auf der schiefen Ebene seine gesamte Oberfläche abtasten und dabei die
charakteristischen Erkennungsmerkmale des Leergutbehälters erfassen.
Hierzu zählt
insbesondere ein an dem Leergutbehälter angeordneter Strichcode.
Bei Leergutbehältern,
die keinen runden Querschnitt aufweisen, kann eine Drehung auf der
schiefen Ebene ausbleiben. In diesem Fall wird beispielsweise ein
Strichcode an der Außenseite
des Leergutbehälters
nicht durch eine optische Erkennungseinrichtung erfasst. Dies kann
zu einer Zurückweisung
des Leergutbehälters
führen.
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Die
schiefe Ebene kann aus einer starren Platte bestehen. Die Oberfläche muss
eine gewisse Rauheit aufweisen, damit Leergutbehälter aus unterschiedlichen
Materialien, wie beispielsweise Glas, Metall und Kunststoff, bei
ihrer Bewegung auf der schiefen Ebene eine Reibungskraft erfahren,
die eine Drehung der Leergutbehälter
um ihre Längsachse bewirkt.
Der Neigungswinkel der schiefen Ebene ist ferner so zu wählen, dass
die aus der Gewichtskraft der Leergutbehälter resultierende Hangabtriebskraft nicht
so groß wird,
dass eine Rotation der Leergutbehälter trotz der rauen Oberfläche der
schiefen Ebene unterbleibt. Die Gewichtskraft der Leergutbehälter kann
aufgeteilt werden in eine Kraftkomponente parallel zur Oberfläche der
schiefen Ebene und senkrecht zur Oberfläche der schiefen Ebene. Die
Komponente senkrecht zur Oberfläche
der schiefen Ebene sorgt dafür,
dass die Leergutbehälter
bei der Bewegung auf der schiefen Ebene eine Reibungskraft erfahren.
Die Kraftkomponente parallel zur Oberfläche der schiefen Ebene führt zu einem
Transport der Leergutbehälter
entlang der schiefen Ebene in Transportrichtung nach unten. Aufgrund
der Reibungskraft werden runde Leergutbehälter um ihre Längsachse gedreht.
Ist die Reibungskraft zu gering, so unterbleibt die Drehbewegung
und die Leergutbehälter rutschen
nur die schiefe Ebene hinunter.
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Der
Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
besteht darin, dass zur Rotation der Leergutbehälter um ihre Längsachse
lediglich eine schiefe Ebene notwendig ist. Auf Walzen und Rollen
wird verzichtet. Die Vorrichtung weist daher ein wesentlich geringeres
Baumaß als
bekannte Vorrichtungen auf, ist günstiger herzustellen und weniger
verschleißanfällig. Ein
wesentlicher Vorteil der Vorrichtung besteht außerdem darin, dass die Abtastung
der Leergutbehälter
im Durchlauf erfolgen kann und die gleichzeitige Abtastung mehrerer Leergutbehälter möglich ist. Dadurch
wird die Geschwindigkeit, mit der Leergutbehälter aufgenommen, untersucht
und gesammelt werden können,
gegenüber
bekannten Vorrichtungen wesentlich erhöht. Sämtliche Leergutbehälter, welche
sich im Sichtfenster der optischen Erkennungseinrichtung befinden,
können
gleichzeitig abgetastet werden.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Länge der
schiefen Ebene größer oder
gleich dem Produkt aus π und
dem vorgegebenen maximalen Durchmesser eines von dem Leergut-Rücknahmeautomat
akzeptierten, runden Leergutbehälters.
Die Länge
der schiefen Ebene entspricht der Ausdehnung in Transportrichtung,
welche durch die Hangabtriebskräfte
vorgegeben ist. Die charakteristischen Daten sämtlicher von dem Leergut-Rücknahmeautomaten
akzeptierten Leergutbehälter
sind in einem Speicherelement des Leergut-Rücknahmeautomaten abgelegt.
Hierzu zählt
unter anderem auch der Durchmesser und die Höhe der akzeptierten Leergutbehälter. Aus
diesen Durchmessern wird der größte Durchmesser
und der zugehörige
Umfang bestimmt. Die Länge
der schiefen Ebene wird so gewählt,
dass sie mindestens dem Umfang des Leergutbehälters mit dem größten Umfang
entspricht. Dadurch wird gewährleistet,
dass der größte, von
dem Leergut-Rücknahmeautomat
akzeptierte Leergutbehälter
bei seinem Transport entlang der Platte eine Drehung um 360° um seine
Längsachse vollzieht.
Die Erfassung der charakteristischen Merkmale der akzeptierten Leergutbehälter ist
damit möglich.
Dies gilt auch für
einen Strichcode, der sich nur an einer bestimmten Position an der
Oberfläche
eines Leergutbehälters
befindet.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die
Breite der schiefen Ebene größer oder
gleich der maximalen Höhe
eines von dem Leergut-Rücknahmeautomat
akzeptierten Leergutbehälters.
Die Breite entspricht der Ausdehnung der schiefen Ebene senkrecht
zu der durch die Hangabtriebskräfte
vorgegebenen Transportrichtung. Ist die Breite der schiefen Ebene
größer als
die maximale Höhe
eines von dem Leergut- Rücknahmeautomaten
akzeptierten Leergutbehälters,
so ist gewährleistet,
dass die Leergutbehälter
durch die schiefe Ebene abgestützt
werden und nicht von der schiefen Ebene seitlich herunterfallen
können.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an
der schiefen Ebene auf dem höheren
Niveau ein erstes Transportband mit einer ersten Transportrichtung
angeordnet. Über
dieses erste Transportband werden die Leergutbehälter der schiefen Ebene zugeführt. Das
erste Transportband kann mit seiner ersten Transportrichtung senkrecht oder
parallel zur Transportrichtung der schiefen Ebene ausgerichtet sein.
Verläuft
die erste Transportrichtung senkrecht zur Transportrichtung der
schiefen Ebene, sind die Leergutbehälter mit ihrer Längsachse
parallel zur ersten Transportrichtung ausgerichtet. An dem ersten
Transportband können
seitlich Halteleisten angeordnet sein, die verhindern, dass die Leergutbehälter das
erste Transportband verlassen, bevor sie die schiefe Ebene erreicht
haben. Verläuft die
erste Transportrichtung parallel zur Transportrichtung der schiefen
Ebene, so sind die Leergutbehälter mit
ihrer Längsachse
senkrecht zur ersten Transportrichtung ausgerichtet. In diesem Fall
können
in das Transportband senkrecht zu der ersten Transportrichtung Halteleisten
integriert sein, die verhindern, dass die Leergutbehälter auf
dem Transportband in unkontrollierter Weise in die erste Transportrichtung oder
in die entgegen gesetzte Richtung rollen. Darüber hinaus ist es von Vorteil,
wenn die Leergutbehälter
mit zeitlichem und räumlichen
Abstand zueinander auf die schiefe Ebene gelangen. Auf diese Weise wird
sichergestellt, dass die optische Erkennungsvorrichtung die gesamte
Oberfläche
abtasten kann und dies nicht durch weitere Leergutbehälter behindert wird.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an
dem ersten Transportband ein Flügelrad
zum Schieben der Leergutbehälter
auf die schiefe Ebene angeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass
die Leergutbehälter
von dem ersten Transportband auf die schiefe Ebene gelangen. Das Flügelrad ist
vorteilhafterweise mit zwei oder drei Flügeln ausgestattet. Es dreht sich
um eine Achse, die neben oder oberhalb des ersten Transportbandes angeordnet
ist. Die Achse ist senkrecht zur Transportrichtung der schiefen
Ebene ausgerichtet.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an
der schiefen Ebene auf dem niedereren Niveau ein zweites Transportband
mit einer zweiten Transportrichtung angeordnet. Über dieses Transportband werden
die Leergutbehälter
nach dem Passieren der schiefen Ebene der weiteren Bearbeitung oder
dem Sammeln zugeführt.
Das zweite Transportband kann mit seiner zweiten Transportrichtung
senkrecht oder parallel zu der Transportrichtung der schiefen Ebene
angeordnet sein. Verläuft die
zweite Transportrichtung parallel zur Transportrichtung der schiefen
Ebene, so sind die Leergutbehälter
mit ihrer Längsachse
senkrecht zur zweiten Transportrichtung ausgerichtet. In diesem
Fall können
in das zweite Transportband senkrecht zu der zweiten Transportrichtung
Halteleisten integriert sein, die verhindern, dass die Leergutbehälter auf
dem Transportband in unkontrollierter Weise in die zweite Transportrichtung
oder in die entgegen gesetzte Richtung rollen. Verläuft die
zweite Transportrichtung senkrecht zu der Transportrichtung der
schiefen Ebene, sind die Leergutbehälter mit ihrer Längsachse
parallel zu der zweiten Transportrichtung ausgerichtet. An dem zweiten
Transportband können
seitlich Halteleisen angeordnet sein, die verhindern, dass die Leergutbehälter aufgrund
einer Rollbewegung das Transportband verlassen können.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an
dem zweiten Transportband eine Auffangeinrichtung angeordnet, um
die von der schiefen Ebene ankommenden Leergutbehälter abzubremsen.
Dabei kann es sich beispielsweise um eine Halteleiste handeln, die
sich an dem zweiten Transportband senkrecht nach oben erstreckt.
Die Auffangeinrichtung wirkt der aus der Hangabtriebskraft resultierenden
Beschleunigung entgegen. Sie verhindert damit, dass die Leergutbehälter über das zweite
Transportband hinaus rollen.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an
dem zweiten Transportband eine Aussonderungseinrichtung angeordnet,
die einzelne Leergutbehälter
von dem zweiten Transportband entfernt. Dadurch können die
Leergutbehälter in
Abhängigkeit
von den durch die optische Erkennungseinrichtung oberhalb der schiefen
Ebene ermittelten, charakteristischen Merkmalen sortiert werden. Auf
diese Weise können
zum Beispiel Einweg- und Mehrwegbehälter voneinander getrennt werden.
Außerdem
ist eine Sortierung von Glas, Metall und Kunststoffbehältern möglich. Bei
der Aussonderungseinrichtung kann es sich beispielsweise um einen
Antrieb des zweiten Transportbandes handeln, der das zweite Transportband
in zwei unterschiedliche Transportrichtungen bewegt, beispielsweise
in eine Hin- und eine Rückrichtung.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel
ist das zweite Transportband zumindest abschnittsweise schwenk-
oder drehbar gelagert. Soll ein Leergutbehälter ausgesondert werden, so
wird der unmittelbar an der schiefen Ebene angeordnete Abschnitt
des zweiten Transportbandes nach unten geschwenkt um den Leergutbehälter freizugeben.
Anschließend
wird das zweite Transportband wieder in die Horizontale geschwenkt
um den nächsten
Leergutbehälter
aufzunehmen. Erfüllt
dieser die Kriterien für
die weitere Verarbeitung, so verbleibt der schwenkbare Abschnitt
des zweiten Transportbandes in der horizontalen Ausrichtung bis
der betreffende Leergutbehälter
der weiteren Verarbeitung zugeführt
ist. Bei einem dritten Ausführungsbeispiel
ist an dem zweiten Transportband ein Flügelrad angeordnet, welches
die auszusondernden Leergutbehälter
aktiv von dem zweiten Transportband schiebt oder passiv für die nicht
auszusondernden Leergutbehälter
als Auffangeinrichtung dient, während
es die auszusondernden Leergutbehälter nicht abbremst und über das
zweite Transportband hinausrollen lässt.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das
erste und/oder zweite Transportband Leisten auf, um die Leergutbehälter während ihres
Transportes auf dem Transportband in liegender Position zu halten.
Die runden Leergutbehälter
erfahren in ihrer liegenden Position bei einer Transportrichtung
des Transportbandes senkrecht zu ihrer Längsachse eine Beschleunigung,
die dazu führen
kann, dass sie auf dem Transportband in Transportrichtung vor oder
zurück
rollen. Ob und wie stark die Rollenbewegung ist, hängt zum
einen von der beschleunigenden Kraft und zum anderen von der Reibungskraft
zwischen den Leergutbehältern
und dem Transportband ab. Die in das Transportband integrierten
Leisten verhindern eine unkontrollierte Rollbewegung der Leergutbehälter auf
dem Transportband. Jeder der Leergutbehälter kann sich lediglich in dem
ihm zur Verfügung
stehenden Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Leisten bewegen.
Eine Anhäufung
mehrerer Leergutbehälter
auf dem Transportband wird dadurch vermieden.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der
nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen zu entnehmen.
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In
der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
dargestellt. Es zeigen:
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1 Erstes
Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung zur Erfassung von Erkennungsmerkmalen von Leergutbehältern in
Leergut-Rücknahmeautomaten
in einer Ansicht von der Seite,
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2 Vorrichtung
gemäß 1 in
einer Ansicht von oben,
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3 zweites
Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung zur Erfassung von Erkennungsmerkmalen von Leergutbehältern in
Leergut-Rücknahmeautomaten
in einer Ansicht von der Seite,
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4 Vorrichtung
gemäß 3 in
einer Ansicht von oben,
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5 Drittes
Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung zur Erfassung von Erkennungsmerkmalen von Leergutbehältern in
einer Ansicht von der Seite,
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6 Vorrichtung
gemäß 5 in
einer Ansicht von oben,
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7 Viertes
Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung zur Erfassung von Erkennungsmerkmalen von Leergutbehältern in
einer Ansicht von oben,
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8 Fünftes Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung zur Erfassung von Erkennungsmerkmalen von Leergutbehältern in
einer Ansicht von der Seite,
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9 Vorrichtung
gemäß 8 in
einer Ansicht von oben.
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In
den 1 und 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung zur Erfassung von Erkennungsmerkmalen von Leergutbehältern mit
einer schiefen Ebene 1, einer optischen Erkennungseinrichtung 2,
einem ersten Transportband 3 und einem zweiten Transportband 4 dargestellt.
Leergutbehälter 5 werden
auf dem ersten Transportband 3, dessen erste Transportrichtung
senkrecht zu der Transportrichtung der schiefen Ebene verläuft, der schiefen
Ebene zugeführt.
Dabei ist das erste Transportband 3 horizontal ausgerichtet.
Die Leergutbehälter
liegen auf dem ersten Transportband 3 auf. Ihre Längsachse
verläuft
parallel zu der ersten Transportrichtung. Um die Leergutbehälter 5 von
dem ersten Transportband 3 auf die schiefe Ebene 1 zu schieben,
ist oberhalb des ersten Transportbandes 3 ein Flügelrad 6 angeordnet.
Sobald sich die Leergutbehälter 5 auf
der schiefen Ebene 1 befinden, rollen sie aufgrund der
auf sie wirkenden Hangabtriebskraft und der Reibungskraft die schiefe
Ebene hinunter. Sie vollziehen dabei eine Drehung um ihre Längsachse.
Die oberhalb der schiefen Ebene angeordnete optische Erkennungseinrichtung 2 hat
ein derart großes
Sichtfenster, beziehungsweise einen derart großen Blickwinkel 7,
dass sie sämtliche
Leergutbehälter 5,
welche sich auf der schiefen Ebene 1 befinden, abtasten
kann. Am unteren Ende der schiefen Ebene 1 fallen die Leergutbehälter in
einen Schacht 8, der zusammen mit der nach oben ragenden
Halteleiste 9 eine Auffangeinrichtung für die Leergutbehälter 5 darstellt.
Am Boden des Schachtes 8 befindet sich das zweite Transportband 4.
Der in Verlängerung
der schiefen Ebene 1 angeordnete Abschnitt 10 des zweiten
Transportbandes 4 ist schwenkbar gelagert. Der schwenkbare
Abschnitt 10 kann wie durch den Pfeil in 1 angedeutet,
um eine in der Zeichnung nicht erkennbare Achse gedreht werden und
einen in dem Schacht 8 befindlichen Leergutbehälter nach unten
freigeben. Um sicherzustellen, dass nur einzelne Leergutbehälter 5 auf
diese Weise nach unten den Schacht 8 verlassen können, ist
dafür Sorge
zu tragen, dass jeweils nur ein Leergutbehälter 5 in dem Schacht 8 vorhanden
ist. Die Darstellung gemäß 1 legt
zwar nahe, dass sich in dem Schacht 8 zwei Leergutbehälter 5 befinden,
jedoch wird aus der Darstellung gemäß 2 klar,
dass sich die beiden Leergutbehälter 5 an
unterschiedlichen Positionen auf dem zweiten Transportband 4 befinden.
Ein nach unten durch den schwenkbaren Abschnitt 10 des zweiten
Transportbandes 4 ausgesonderter Leergutbehälter 5 gelangt über eine
zweite schiefe Ebene 11 auf ein drittes Transportband 12,
welches die ausgesonderten Leergutbehälter 5 der weiteren
Verarbeitung zuführt.
Bei denjenigen Leergutbehältern,
die gemäß dem Ergebnis
der Abtastung durch die optische Erkennungseinrichtung 2 bestimmte
Kriterien erfüllen,
wird der Abschnitt 10 des zweiten Transportbandes nicht
nach unten geschwenkt. Diese Leergutbehälter 5 verbleiben
vielmehr auf dem zweiten Transportband und werden wir in 2 dargestellt der
weiteren Verarbeitung zugeführt.
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In
den 3 und 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung zur Erfassung von Erkennungsmerkmalen von Leergutbehältern dargestellt.
Die Vorrichtung entspricht hinsichtlich der schiefen Ebene 1,
der optischen Erkennungseinrichtung 2, dem ersten Transportband 3,
dem zweiten Transportband 4, den Leergutbehältern 5,
dem Flügelrad 6,
dem Sichtfenster 7 der optischen Erkennungseinrichtung 2,
dem Schacht 8, und der Halteleiste 9 dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1.
Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel
ist jedoch das zweiten Transportband 4 nicht schwenkbar gelagert.
Die Aussonderung bestimmter Leergutbehälter in Abhängigkeit ihrer durch die optische
Erkennungseinrichtung 2 ermittelten charakteristischen Merkmale
erfolgt durch unterschiedliche Transportrichtungen des zweiten Transportbandes 4.
Dies ist in 4 dargestellt. Erfüllt ein
Leergutbehälter
bestimmte Kriterien hinsichtlich seiner charakteristischen Merkmale,
so wird er durch das zweiten Transportband in eine Transportrichtung
geführt.
Erfüllt
er dagegen diese Kriterien nicht, so wird er in die entgegen gesetzte
Transportrichtung geführt.
Dies ist in 4 durch einen Pfeil mit zwei
Pfeilspitzen dargestellt.
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In
den 5 und 6 ist ein drittes Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung zur Erfassung von Erkennungsmerkmalen von Leergutbehältern dargestellt.
Dieses dritte Ausführungsbeispiel
stimmt mit dem ersten Ausführungsbeispiel
hinsichtlich der schiefen Ebene 1, der optischen Erkennungseinrichtung 2,
dem zweiten Transportband 4, den Leergutbehältern 5,
dem Sichtfenster 7, der optischen Erkennungseinrichtung 2,
dem Schacht 8, der Halteleiste 9, dem schwenkbaren
Abschnitt 10 des zweiten Transportbandes 2, der
zweiten schiefen Ebene 11 und dem dritten Transportband 12 überein.
Der Unterschied zu dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1 besteht
darin, dass das erste Transportband 13 mit seiner ersten
Transportrichtung nicht senkrecht wie beim ersten und zweiten Ausführungsbeispiel,
sondern parallel zu der Transportrichtung der schiefen Ebene angeordnet
ist. Um zu vermeiden, dass die Leergutbehälter 5 in unkontrollierter
Weise auf dem ersten Transportband 13 in Transportrichtung
hin und herrollen können,
ist das erste Transportband mit Trennelementen 14, beispielsweise
in Form von Leisten, ausgestattet. Die Leisten erfüllen außerdem die
Aufgabe, die Leergutbehälter 5 auf
die schiefe Ebene 1 zu schieben. Dies erfolgt durch die in
Transportrichtung hinter dem Leergutbehälter 5 angeordnete
Trennelement 14. Während
bei dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel
die erste Transportrichtung des ersten Transportbandes und die zweiten
Transportrichtung des zweiten Transportbandes parallel zueinander
und senkrecht zu der Transportrichtung der schiefen Ebene verläuft, so sind
bei dem dritten Ausführungsbeispiel
die erste Transportrichtung des ersten Transportbandes und die Transportrichtung
der schiefen Ebene parallel zu einander und senkrecht zu der zweiten
Transportrichtung des zweiten Transportbandes.
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In 7 ist
ein viertes Ausführungsbeispiel einer
Vorrichtung zu Erfassung von Erkennungsmerkmalen von Leergutbehältern dargestellt.
Dieses Ausführungsbeispiel
entspricht im wesentlichen dem dritten Ausführungsbeispiel gemäß 5 und 6. Es
unterscheidet sich lediglich dadurch vom dritten Ausführungsbeispiel,
dass die Aussonderung bestimmter Leergutbehälter 5 am zweiten
Transportband 15 nicht durch einen schwenkbaren Abschnitt des
zweiten Transportbandes erfolgt, sondern durch ein in der Zeichnung
nicht dargestelltes Flügelrad oder
Verteilerrad, welches bestimmte Leergutbehälter von dem zweiten Transportband 15 schiebt.
Dies ist in 7 durch den Pfeil 16 angedeutet.
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In
den 8 und 9 ist ein fünftes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung
zur Erfassung von Erkennungsmerkmalen von Leergutbehältern dargestellt.
Es entspricht hinsichtlich des ersten Transportbandes 13,
der schiefen Ebene 1 und der optischen Erkennungseinrichtung 2 dem
dritten Ausführungsbeispiel
gemäß den 5 und 6.
Es unterscheidet sich von dem dritten Ausführungsbeispiel dadurch, dass
an dem zweiten Transportband 17 eine Klappe 18 angeordnet
ist. Die Klappe ist um eine Achse 19 schwenkbar. Ist sie
vertikal ausgerichtet, so dient sie als Auffangeinrichtung und bremst
die von der schiefen Ebene 1 ankommenden Leergutbehälter 5 ab.
Diese werden anschließend
auf dem zweiten Transportband 17, wie in 9 dargestellt,
transportiert. Kann das zweite Transportband 17 in zwei entgegen
gesetzte Transportrichtungen transportieren, so können die
auf dem zweiten Transportband 17 liegenden Leergutbehälter 5 in
Abhängigkeit
ihrer Erkennungsmerkmale in zwei verschiedene Richtungen transportiert
und damit nach zwei unterschiedlichen Kriterien sortiert werden.
Befindet sich die Klappe 18 in horizontaler Ausrichtung,
so können
die von der schiefen Ebene ankommenden Leergutbehälter 5 das
zweite Transportband 17 in Transportrichtung der schiefen
Ebene verlassen und auf eine zweite schiefe Ebene 19 gelangen.
Von dort werden sie aufgrund ihrer Hangabtriebskraft einem dritten
Transportband 20 zugeführt.
Die Vorrichtung gemäß fünftem Ausführungsbeispiel
ermöglicht
damit die Zuordnung der Leergutbehälter in Abhängigkeit von den durch die
optische Erkennungseinrichtung erfassten Erkennungsmerkmale in drei
verschiedene Transportrichtungen.
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Die
Merkmale der fünf
Ausführungsbeispiele sind
beliebig miteinander kombinierbar.
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- 1
- schiefe
Ebene
- 2
- optische
Erkennungseinrichtung
- 3
- erstes
Transportband
- 4
- zweites
Transportband
- 5
- Leergutbehälter
- 6
- Flügelrad
- 7
- Sichtfenster
der optischen Erkennungseinrichtung
- 8
- Schacht
- 9
- Halteleiste
- 10
- schwenkbarer
Abschnitt des zweiten Transportbandes
- 11
- zweite
schiefe Ebene
- 12
- drittes
Transportband
- 13
- erstes
Transportband
- 14
- Trennelement
auf dem ersten Transportband
- 15
- zweites
Transportband
- 16
- Pfeil
zur Richtungsangabe
- 17
- zweites
Transportband
- 18
- Klappe
- 19
- Achse
- 20
- zweite
schiefe Ebene
- 21
- drittes
Transportband