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DE102007052859B4 - Röntgenstrahler - Google Patents

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Abstract

Röntgenstrahler (1) mit einer in einem öldichten Gehäuse (3) angeordneten Röntgenröhre (2), wobei an oder in dem Gehäuse (3) eine Auslese- und Speicherelektronik (5) mit einem Mikrokontroller (5.4) und einem Datenspeicher (5.2) vorgesehen ist, wobei mittels der Auslese- und Speicherelektronik (5) zumindest eine Betriebszeit der Röntgenröhre (2) ermittelbar und in den Datenspeicher (5.2) speicherbar ist, wobei ein Hochspannungstransformator (2.1) für die Röntgenröhre (2) und eine durch das Gehäuse (3) geführte elektrische Versorgungsleitung (4) für den Hochspannungstransformator (2.1) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslese- und Speicherelektronik (5) an die Versorgungsleitung (4) elektrisch gekoppelt ist und die elektrische Kopplung induktiv oder galvanisch ausgebildet ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft einen Röntgenstrahler mit einer in einem öldichten Gehäuse angeordneten Röntgenröhre. An oder in dem Gehäuse ist eine Auslese- und Speicherelektronik mit einem Mikrokontroller und einem Datenspeicher vorgesehen, wobei mittels der Auslese- und Speicherelektronik zumindest eine Betriebszeit der Röntgenröhre ermittelbar und in den Datenspeicher speicherbar ist.
  • Stand der Technik
  • Röntgenstrahler weisen ein mit Isolationsöl gefülltes Gehäuse auf, in dem die elektrisch anzuschließende bzw. zu kontaktierende Röntgenröhre angeordnet ist. Zur Stromversorgung des Röntgenstrahlers ist eine vorgefertigte Kabeldurchführung für eine Versorgungsleitung in der Gehäusewand des Röntgenstrahlers vorgesehen. Die Versorgungsleitung weist mindestens zwei elektrische Leiter auf, welche die Heizspannung für die Röntgenröhre führen. Das Gehäuse ist als so genannter Eintank ausgebildet, der die Röntgenröhre aufnimmt und mit Öl gefüllt ist. Beim Ausfall eines solchen Eintanks wird dieser vor Ort gewechselt und gegebenenfalls zum Aufarbeiten in das Werk geschickt. Dabei wäre für eine Ausfallanalyse oder Reklamationsverfolgung wichtig, Informationen zum Grad der Benutzung des Strahlers, z. B. die Anzahl der Strahlungsimpulse und deren Dauer, zu haben. Diese Informationen könnten von dem Röntgengerät aufgezeichnet werden, sind jedoch nicht mit einfachen Mitteln im Werk zusammen mit dem betroffenen Eintank verfügbar, da hierzu entweder zusätzliche Datenträger, z. B. ein Papierausdruck oder eine Diskette, benötigt würden und dazu technische Mittel zum Auslesen aus dem Röntgengerät zwecks Speicherung der Informationen auf vorgenannten Datenträgern notwendig wären. Letztlich mangelt es auch an der Kooperationsbereitschaft des Servicetechnikers vor Ort, der den Eintank ausbaut und mitnimmt.
  • Aus der DE 39 27 240 A1 ist ein Röntgenröhrengehäuse mit Mitteln zum Abtasten und Aufzeichnen von Betriebsparametern bekannt, wobei das Vorhandensein von Röntgenstrahlung über eine Photodiode erfasst wird.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Röntgenstrahler derart auszubilden und anzuordnen, dass die notwendigen Informationen über die Einsatzzeiten der Röntgenröhre einfach abrufbar und speicherbar sind, ohne dass eine zusätzliche Versorgung erforderlich ist.
  • Darstellung der Erfindung
  • Gemäß der Erfindung ist ein Hochspannungstransformator für die Röntgenröhre und eine durch das Gehäuse geführte elektrische Versorgungsleitung für den Hochspannungstransformator vorgesehen, wobei die Auslese- und Speicherelektronik an die Versorgungsleitung elektrisch gekoppelt ist und die elektrische Kopplung induktiv oder galvanisch ausgebildet ist. Die Auslese- und Speicherelektronik ist unmittelbar an dem Röntgenstrahler angeordnet und gewährleistet zumindest die Erfassung der Betriebszeiten der Röntgenröhre. Somit stehen diese Informationen dem Servicetechniker in jedem Fall, insbesondere im Service- oder Reparaturfall, zur Verfügung. Der Datenspeicher ist als nicht flüchtiger Datenspeicher ausgebildet, so dass die gespeicherten Daten unabhängig von einer Stromversorgung jederzeit gespeichert sind und ausgelesen werden können.
  • Eine ständige Strom- bzw. Spannungsversorgung des jeweiligen Energiespeichers ist daher nicht erforderlich. Nach dem jeweiligen Aufnahmevorgang und nach Verbrauch der über den Energiespeicher zur Verfügung stehenden Energie ist die Auslese- und Speicherelektronik im Gesamten stromlos, ohne dass die gespeicherten Daten sowohl informations- als auch programmseitig verloren gehen. Eine zusätzliche bzw. getrennte Kontaktierung der am Röntgenstrahler befindlichen Auslese- und Speicherelektronik mit dem Röntgengerät bzw. der Röntgenelektronik ist nicht notwendig. Die Auslese- und Speicherelektronik kann somit an den Röntgenstrahler bzw. Eintank, d. h. außen am Gehäuse des Eintanks oder in diesem selbst angeordnet sein und muss lediglich mit der ohnehin vorhandenen Versorgungsleitung des Röntgenstrahlers bzw. der Röntgenröhre kontaktiert werden. Diese Kontaktierung kann induktiv oder galvanisch ausgebildet sein. Da diese Kontaktierung einmalig ab Werk vollzogen wird, muss sie insofern auch nicht lösbar ausgebildet sein. Somit kann auf zusätzliche außenliegende Leitungen verzichtet werden und dennoch dauerhaft Informationen über den Betrieb des Röntgenstrahlers abgespeichert werden und mit dem Röntgenstrahler zur Verfügung stehen.
  • Die Auslese- und Speicherelektronik ist am bzw. im Gehäuse angeordnet und nutzt den Strom bzw. die Energie aus der Versorgungsleitung, um sich selbst zu versorgen. Die Auslese- und Speicherelektronik ist zunächst im Ruhestand ausgeschaltet und nicht bestromt. Während die primärseitige Versorgungsspannung oder alternativ auch die Heizspannung anliegt, kann die für den Mikrokontroller und den Datenspeicher benötigte Energie bezogen bzw. abgegriffen werden. Die so erhaltene Energie reicht aus, um über die eigentliche Strahlungsdauer das Strahlungsereignis zu erfassen.
  • Neben dem Strahlungsereignis und der Dauer der Röntgenaufnahme kann es auch vorgesehen sein, die Temperatur im Bereich der Auslese- und Speicherelektronik zu erfassen. Über diese Temperatur kann auf die Temperatur der Röntgenröhre geschlossen werden. Die erfindungsgemäße Auslese- und Speicherelektronik kann ohne größeren Aufwand an bestehende Geräte nachgerüstet werden.
  • In der Regel beträgt die Strahlungsdauer etwa 100 Millisekunden. Das Strahlungsereignis, die Strahlungsdauer und die Temperatur können sodann im nicht flüchtigen Arbeitsspeicher dauerhaft gespeichert werden, wobei die dafür benötigte Energie aus einem zuvor über die Versorgungsleitung geladenen Energiespeicher genutzt werden kann. Nach Beendigung des Speichervorganges und damit nach Verbrauch der zur Verfügung stehenden Energiereserve aus dem Energiespeicher fällt die Auslese- und Speicherelektronik wieder in den unbestromten Ruhezustand.
  • Je nach Art und Umfang des Datenspeichers kann sich zumindest die Anzahl der getätigten Röntgenaufnahmen bzw. Strahlungsimpulse sowie deren jeweilige Dauer und Temperatur chronologisch speichern lassen.
  • Neben einer chronologischen Speicherung der Daten könnte auch eine statistische Speicherung vorgesehen sein. Hierzu kann das jeweilige Strahlungsereignis in eine Temperatur-Zeit-Matrix eingetragen werden. Die Auslesung der Daten kann vorzugsweise über eine Schnittstelle der Auslese- und Speicherelektronik erfolgen. Für den Fall, dass die Auslese- und Speicherelektronik innerhalb des Gehäuses angeordnet ist, kann das Auslesen vorzugsweise induktiv unter Einsatz von RFID-Technologie erfolgen. Zusätzlich kann es auch möglich sein, ergänzende Anschlüsse für die Auslese- und Speicherelektronik, zum Programmieren der Auslese- und Speicherelektronik und/oder zum Auslesen der darauf gespeicherten Daten vorzusehen, die innerhalb der Gehäusewand angeordnet sein können.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn die Versorgungsleitung eine primärseitige Zuleitung für den Hochspannungstransformator und/oder eine Heizspannungsleitung für die Röntgenröhre wäre. Die primärseitige Zuleitung kann die so genannte Röhrenspannung mit einem Spannungspotential von etwa 400 V aufweisen. Durch den induktiven Abgriff können etwa 10 V bis 20 V für die Auslese- und Speicherelektronik im Rahmen der induktiven Energieauskopplung bereitgestellt werden. Die Energie für die Auslese- und Speicherelektronik steht zum Zeitpunkt der Röhrenspannung für die Röntgenaufnahme an. Die Auslese- und Speicherelektronik, die sich zu diesem Zeitpunkt im inaktiven Zustand befinden kann, kann aktiviert werden und ein aufladbarer Energiespeicher kann geladen werden. Dieser Vorgang dauert etwa 8 ms an. Sodann können über die Auslese- und Speicherelektronik die gewünschten Daten, insbesondere die Restdauer der Röntgenaufnahme erfasst und gespeichert werden. Da die Aktivierungszeit bekannt ist, kann diese bei der Ermittlung der Dauer der Röntgenaufnahme, die etwa 100 ms dauert, berücksichtigt werden.
  • Durch die induktive Kopplung an die primärseitige Zuleitung für den Hochspannungstransformator kann der direkte elektrische Kontakt zwischen der Auslese- und Speicherelektronik und dem Röntgenstrahler bzw. der Steuerelektronik verhindert werden. Zudem kann mit dem induktiven Abgriff zugleich die Information über die Dauer der Röntgenaufnahme ermittelt werden.
  • Bei einer alternativen galvanischen Kontaktierung der Auslese- und Speicherelektronik mit der primärseitigen Zuleitung und/oder der Heizspannungsleitung kann die Auslese- und Speicherelektronik zur Sicherheit zudem entsprechend isoliert sein, da die volle Versorgungsspannung dann an der Auslese- und Speicherelektronik anliegt.
  • Bei einer induktiven Kopplung an die Heizspannungsleitung kann die Energie für die Auslese- und Speicherelektronik schon vor dem Beginn der Röntgenaufnahme zur Verfügung stehen. Die Heizspannungsleistung steht nur vor der eigentlichen Röntgenaufnahme zur Verfügung, die jedoch zum Aktivieren der Auslese- und Speicherelektronik ausreicht. In Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Energiespeichers, der während der Dauer des Anliegens der Heizspannung geladen wird, muss die primärseitige Leistung nicht ergänzend abgegriffen werden. Jedoch wäre in diesem Fall ein Abgriff der primärseitigen Zuleitung zwecks Erfassung des Strahlungsereignisses und der Strahlungsdauer dennoch notwendig.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn die Auslese- und Speicherelektronik einen aufladbaren Energiespeicher aufweist, der über die Versorgungsleitung mit Energie versorgbar ist, wobei der Energiespeicher eine aufladbare Batterie oder ein Kondensator ist. Durch die elektrische Kontaktierung der Auslese- und Speicherelektronik mit der Versorgungsleitung bzw. den Heizspannungsleitern kann die Auslese- und Speicherelektronik bezüglich der Energieversorgung gänzlich von der Aktivität der Röntgenröhre abhängig sein. Durch Einsatz eines Energiespeichers, vorzugsweise eines Kondensators, könnte die gegebenenfalls nur über wenige Millisekunden anstehende und zu erfassende Spannung verwendet werden, um die Energie für die mit dem Einschalten anfallenden Auswerte- und Speicheroperationen der Auslese- und Speicherelektronik nicht nur während des Anliegens der Spannung, sondern darüber hinaus zu erhalten. Nach Beendigung des Strahlungsimpulses bzw. der Röntgenaufnahme kann die Spannung zwecks Beendigung der Aktivität der Röntgenröhre abgeschaltet werden, so dass die Auslese- und Speicherelektronik zwecks Speicherung der gewünschten Werte, d. h. das Strahlungsereignis bzw. die Anzahl der Aufnahmen, die Aufnahmezeiten und die Temperatur, über die eigentliche Einschaltzeit bzw. Betriebsdauer der Röntgenröhre hinaus mit Spannung bzw. Energie versorgt wird.
  • Zudem kann es von Vorteil sein, wenn ein induktives Interface vorgesehen ist, das mit dem Datenspeicher elektrisch kontaktiert ist und über das der Datenspeicher induktiv beschreibbar und/oder auslesbar ist. Das induktive Interface kann zumindest mit dem Datenspeicher verbunden sein und vorzugsweise RFID-Mittel aufweisen. Das induktive Interface stellt eine induktive Kommunikationsschnittstelle mit einem Auslesegerät des Servicetechnikers dar. Wenn die Auslese- und Speicherelektronik im Gehäuse, d. h. im Eintank angeordnet ist, so kann die Kontaktstelle zwischen der Auslese- und Speicherelektronik und der Versorgungsleitung ebenfalls in dem Eintank angeordnet sein, so dass das Auslesen des Speichers ohne zusätzlichen Kontakt durch die Gehäusewand hindurch erfolgte.
  • Zudem kann es von Vorteil sein, wenn die Auslese- und Speicherelektronik einen Steckkontakt als Schnittstelle zum Einpflegen von Daten oder zum Auslesen von Daten aufweist. Bei der außen liegenden Variante der Auslese- und Speicherelektronik wäre der Einsatz eines Steckkontaktes einfach und kostengünstig.
  • Daneben kann es vorteilhaft sein, wenn die Auslese- und Speicherelektronik einen Temperaturfühler, vorzugsweise mit einem AD-Wandler aufweist. Der Temperaturfühler dient der Erfassung der Temperatur des Eintanks im Bereich der Auslese- und Speicherelektronik.
  • In diesem Zusammenhang kann es von Vorteil sein, wenn die Auslese- und Speicherelektronik eine Komparatorschaltung aufweist. Die Komparatorschaltung dient der Ermittlung der Ein- und Ausschaltzeitpunkte zur Ermittlung der Belichtungszeiten der Röntgenröhre aus der induktiv abgegriffenen Spannung.
  • Ein Röntgengerät mit einem vorstehend dargestellten Röntgenstrahler weist die erfindungegemäßen Vorteile auf.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt die:
  • 1 eine Prinzipskizze des Röntgenstrahlers mit Auslese- und Speicherelektronik, die
  • 2 eine Prinzipskizze des elektrischen Anschlusses mit Kontaktstecker, die
  • 3 eine Prinzipskizze des elektrischen Anschlusses mit Durchführung.
  • Ein in 1 dargestellter Röntgenstrahler 1 weist ein Gehäuse 3 mit einer geschlossenen Gehäusewand 3.1 auf. Innerhalb eines so gebildeten Innenraumes ist eine Röntgenröhre 2 mit einem Hochspannungstransformator 2.1 angeordnet, der über eine Versorgungsleitung 4 elektrisch kontaktiert ist. Die Versorgungsleitung 4 weist unter anderem zwei Leiter 4.1, 4.2 auf, zwischen welchen die primärseitige Versorgungsspannung bzw. Röhrenspannung für den Hochspannungstransformator 2.1 anlegbar ist. Über die Versorgungsleitung 4 ist die Röntgenröhre 2 zudem mit einem Röntgengerät bzw. einer Röntgengerätelektronik 6 elektrisch kontaktiert und wird vom Röntgengerät 6 mit Heizspannung versorgt.
  • Zusätzlich weist der Röntgenstrahler 1 eine Auslese- und Speicherelektronik 5 auf, die innerhalb des als Eintank ausgebildeten Gehäuses 3 angeordnet ist. Alternativ kann die Auslese- und Speicherelektronik 5 auch gemäß 2 und 3 außen am Gehäuse 3 des Röntgenstrahlers 1 angeordnet sein. Die Auslese- und Speicherelektronik 5 ist im jeweiligen Fall an die Versorgungsleitung 4 bzw. an die primärseitige Zuleitung 4.1 induktiv gekoppelt. Hierzu weist die Auslese- und Speicherelektronik 5 einen elektrischen Anschluss 5.7 mit einer Spule 5.8 auf, durch die der Leiter 4.1 der primärseitigen Versorgungsleitung 4 zwecks induktiver Kopplung geführt ist.
  • Im Folgenden wird auf die innen liegende Auslese- und Speicherelektronik 5 abgestellt. Folgende Ausführungen gelten ebenso für die außen am Gehäuse 3 angeordnete Auslese- und Speicherelektronik 5 gemäß 2 und 3. Die Auslese- und Speicherelektronik 5 weist einen Energiespeicher 5.1 auf, welcher direkt mit den Leitern 4.1, 4.2 elektrisch verbunden ist und beim Einschalten der Röntgenröhre 2 die dann anstehende Spannung an den Leitern 4.1, 4.2 abgreift und zumindest teilweise speichert. Zudem weist die Auslese- und Speicherelektronik 5 einen Mikrokontroller 5.4, sowie einen Datenspeicher 5.2 auf. Der Datenspeicher 5.2 weist ein induktives Interface 5.6 auf und ist dabei vorzugsweise im Bereich der Gehäusewand 3.1 vorgesehen, um ein induktives Auslesen desselben über das induktive Interface 5.6 zu vereinfachen. Der Mikrokontroller 5.4 dient dem Controlling der Datenerfassung und Auswertung, also der Erfassung der Aktivität der Röntgenröhre 2, der Betriebs- bzw. Bestromzeit der Röntgenröhre 2 sowie der Speicherung dieser Daten. Zwecks Ermittlung der Betriebs- bzw. Bestromzeit aus der induktiv abgegriffenen Spannung ist eine Komparatorschaltung 5.5 vorgesehen.
  • Ergänzend ist ein Temperaturfühler 5.3 vorgesehen, der vorzugsweise mit einem AD-Wandler ausgerüstet ist. Die Temperatur der Auslese- und Speicherelektronik 5 bei dem bzw. während des jeweiligen Strahlungsereignisses wird auch über den Mikrokontroller 5.4 gespeichert.
  • Gemäß 2 ist die Auslese- und Speicherelektronik 5 außerhalb des Gehäuses 3 an der Gehäusewand 3.1 angeordnet. In diesem Fall weist die Auslese- und Speicherelektronik 5 anstatt der RFID-Mittel einen Steckkontakt 5.6 zum Einpflegen von Daten und zum Auslesen von Daten aus dem Datenspeicher 5.2 auf. Alternativ können auch in der außen liegenden Variante RFID-Mittel 5.6 eingesetzt werden.
  • Das Gehäuse 3 weist eine Steckerbuchse 3.2 auf, über die zumindest die primärseitigen Spannungsleiter 4.1, 4.2 mit einem Stecker 4.3 der Versorgungsleitung 4 kontaktierbar sind. Zwecks induktiver Kopplung der außen liegenden Auslese- und Speicherelektronik 5 weist der elektrische Anschluss 5.7 der Auslese- und Speicherelektronik 5 einen Kontaktstecker 5.9 auf. Innerhalb des Kontaktsteckers 5.9 sind die primärseitigen Spannungsleiter 4.1, 4.2 zwecks Kontaktierung des Steckers 4.3 mit der Buchse 3.2 angeordnet. Ferner ist innerhalb des Kontaktsteckers 5.9 die Spule 5.8 angeordnet, innerhalb derer die primärseitige Zuleitung 4.1 zwecks induktiver Kopplung geführt ist.
  • Gemäß 3 erfolgt die induktive Kopplung im Inneren des Gehäuses 3. Dort ist die Spule 5.8 angeordnet, durch die die primärseitige Zuleitung 4.1 zwecks induktiver Kopplung geführt ist. Der elektrische Anschluss 5.7 ist von innen ausgehend durch die Buchse 3.2 nach außen geführt und bildet dort den außen liegenden Anschluss 5.7 der ebenfalls außen liegenden Auslese- und Speicherelektronik 5.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Röntgenstrahler
    2
    Röntgenröhre
    2.1
    Hochspannungstransformator
    3
    Gehäuse
    3.1
    Gehäusewand
    3.2
    Steckerbuchse
    4
    Versorgungsleitung
    4.1
    Leiter, primärseitige Zuleitung
    4.2
    Leiter
    4.3
    Stecker
    5
    Auslese- und Speicherelektronik
    5.1
    Energiespeicher, Batterie, Kondensator
    5.2
    Datenspeicher
    5.3
    Temperaturfühler mit AD-Wandler
    5.4
    Mikrokontroller
    5.5
    Komparatorschaltung
    5.6
    Induktives Interface, RFID-Mittel, Steckkontakt
    5.7
    elektrischer Anschluss
    5.8
    Spule
    5.9
    Kontaktstecker
    6
    Röntgengerät, Röntgenelektronik
    7
    Anschlussleitung

Claims (9)

  1. Röntgenstrahler (1) mit einer in einem öldichten Gehäuse (3) angeordneten Röntgenröhre (2), wobei an oder in dem Gehäuse (3) eine Auslese- und Speicherelektronik (5) mit einem Mikrokontroller (5.4) und einem Datenspeicher (5.2) vorgesehen ist, wobei mittels der Auslese- und Speicherelektronik (5) zumindest eine Betriebszeit der Röntgenröhre (2) ermittelbar und in den Datenspeicher (5.2) speicherbar ist, wobei ein Hochspannungstransformator (2.1) für die Röntgenröhre (2) und eine durch das Gehäuse (3) geführte elektrische Versorgungsleitung (4) für den Hochspannungstransformator (2.1) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslese- und Speicherelektronik (5) an die Versorgungsleitung (4) elektrisch gekoppelt ist und die elektrische Kopplung induktiv oder galvanisch ausgebildet ist.
  2. Röntgenstrahler (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Versorgungsleitung (4) eine primärseitige Zuleitung (4.1) für den Hochspannungstransformator (2.1) und/oder eine Heizspannungsleitung für die Röntgenröhre (2) ist.
  3. Röntgenstrahler (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die die Auslese- und Speicherelektronik (5) einen aufladbaren Energiespeicher (5.1) aufweist, der über die Versorgungsleitung (4) mit Spannung versorgbar ist.
  4. Röntgenstrahler (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (5.1) eine aufladbare Batterie oder ein Kondensator ist.
  5. Röntgenstrahler (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein induktives Interface (5.6) vorgesehen ist, das mit dem Datenspeicher (5.2) elektrisch kontaktiert ist und über das der Datenspeicher (5.2) induktiv beschreibbar und/oder auslesbar ist.
  6. Röntgenstrahler (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslese- und Speicherelektronik (5) einen Steckkontakt (5.6) zum Einpflegen von Daten oder zum Auslesen von Daten des Datenspeichers (5.2) aufweist.
  7. Röntgenstrahler (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslese- und Speicherelektronik (5) einen Temperaturfühler (5.3) aufweist.
  8. Röntgenstrahler (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslese- und Speicherelektronik (5) eine Komparatorschaltung (5.5) aufweist.
  9. Röntgengerät (6) mit einem Röntgenstrahler (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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