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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Mophalter mit einer länglichen
und flächigen Aufnahme für einen Mop, die auf
ihren entgegengesetzten flächigen Seiten je eine Wischauflagefläche
bildet und an einer ihrer Stirnseiten eine Befestigungseinrichtung
zum Anbringen des Mophalters an einer Reinigungshilfe, wie beispielsweise
einem Stiel, aufweist. Ferner betrifft die Erfindung einen an diesem
Mophalter anbringbaren Mop sowie ein System aus Mophalter und zugehörigem
Mop.
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Ein
gattungsgemäßer Mophalter der eingangs genannten
Art ist z. B. aus der
DE
44 27 672 A1 bekannt. Dieser Mophalter dient zur Verwendung mit
einem taschenförmigen Mopbezug der an einer Längsseite
eine Einstecköffnung aufweist. Zum Festlegen des Mopbezugs
an dem Mophalter wird die flächige Aufnahme des Mophalters
durch die Einstecköffnung des Mopbezugs eingeführt
und der Mopbezug über Verschlussmittel befestigt. Diese
Verschlussmittel sind durch Befestigungslappen gebildet, die über
einen Klettverschluss zu Schlaufen verbunden werden, um den Mopbezug
zu fixieren. Das Problem dieses vorbekannten Systems besteht darin,
dass das Einführen der Aufnahme des Mophalters durch die
Einstecköffnung des Mopbezugs schwierig ist und darüber
hinaus das Berühren des Mopbezugs mit der Hand erfordert.
Letzteres ist jedoch aus dem Gesichtpunkt, dass der Mopbezug beim
Reinigen nass bzw. feucht und mit Reinigungsmittel getränkt
ist, unerwünscht.
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Eine
Verbesserung dieses Systems ist aus der
EP 0 757 903 B1 bekannt,
bei der ein Mophalter auf einfachste Art und Weise und ohne den
Mopbezug anfassen zu müssen in Taschen eingeführt
werden kann, die entlang der Längskanten des Mopbezugs
verlaufen. Im Anschluss wird die Aufnahme des Mophalters entsprechend
derart zusammengeklappt, dass auf zwei gegenüberliegenden
bzw. entgegengesetzten Seiten Wischflächen ausgebildet
werden. Jedoch ist der Aufbau des dort dargestellten Mophalters
relativ komplex und daher in der Herstellung nicht so kostengünstig
wie dies gewünscht wäre.
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Ferner
ist aus der
WO 2007/085686 ein
Mophalter bekannt, an dem ein Mop über einen Magneten an
dem Mophalter befestigt wird. Jedoch betrifft dieses System ein
Wischgerät, das nur eine Wischfläche bildet und
damit der Mophalter von oben flächig aufgesetzt werden
kann und auch bei der Reinigungstätigkeit in dieser Stellung
verbleibt. Ähnliche Systeme sind auch aus der
US 4,658,461 und der
DE 199 40 436 bekannt. Die eingangs
beschriebenen Systeme bieten jedoch zwei gegenüberliegende Wischflächen,
so dass grundlegend andere Anforderungen an die Befestigung und
sowie den Vorgang der Befestigung gestellt werden.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung beruht folglich darin einen Mophalter
der eingangs genannten Art sowie einen zugehörigen Mopbezug
zu schaffen, die eine einfachste Festlegung des Mopbezugs am Mophalter
ermöglichen, ohne dass ein Anfassen des Mopbezugs nötig
wäre, und die einfach aufgebaut und damit kostengünstig
herstellbar sind.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Mophalter mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 sowie einen Mopbezug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 17
gelöst. Ein System bestehend aus Mop und Mophalter ist
im Patentanspruch 27 definiert. Vorteilhafte Weiterbildungen der
vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen genannt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt der Gedanke zu Grunde die Befestigung
des Mopbezugs an der Aufnahme ausschließlich (nur) über
Magnete und magnetische Elemente erfolgt, wobei die Magnete entweder
an der Aufnahme des Mophalters oder im Mopbezug und die entsprechenden
Gegenstücke aus ferritischem Eisen entsprechend in dem
Mopbezug oder der Aufnahme des Mophalters vorgesehen sein können
und zwar bevorzugt entsprechend nahe der Stirnseite der Aufnahme,
die mit z. B. dem Stiel zu verbinden ist bzw. beiden entgegengesetzten Längskanten
des Mopbezugs.
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Der
Mophalter der vorliegenden Erfindung ist wie folgt definiert. Er
umfasst eine längliche und eine flächige Aufnahme
für einen Mopbezug. D. h. die Aufnahme hat eine ebene Gestalt
mit einer größeren Länge als Breite und
einer Stärke bzw. Tiefe als geringste Dimension. Die beiden
entgegengesetzten flächigen Seiten der Aufnahme bilden
je eine Wischauflagefläche, d. h. eine Fläche,
die beim Wischen parallel zur zu reinigenden Fläche liegt
und auf der der Mopbezug beim Wischen aufliegt, so dass der Mopbezug
durch den Mophalter bzw. die Wischauflagefläche gegen die
zu reinigende Fläche gedrückt und über
diese bewegt werden kann. Zur leichteren Bedienung des Mophalters
ist an einer der Stirnseiten eine Befestigungseinrichtung zum Anbringen
des Mophalters an einer Reinigungshilfe wie beispielsweise einem
Stiel, aber auch anderen Reinigungshilfen, vorgesehen. Bei dieser
Befestigungseinrichtung kann es sich beispielsweise um ein Kreuz-
bzw. Kardangelenk handeln. Der Mophalter der vorliegenden Erfindung
kennzeichnet sich dadurch, das die Aufnahme eine magnetische Fixiereinrichtung
zum Festlegen des Mopbezugs an dem Mophalter aufweist, die an beiden
Wischauflageflächen in zumindest einem Bereich davon eine
Magnetkraft erzeugt oder ein Gegenstück aus ferritischem Metall für
einen Magneten in dem Mopbezug umfasst. Bevorzugt ist hier jedoch
die Ausgestaltung, dass an beiden Wischauflageflächen in
zumindest einem Bereich davon eine Magnetkraft erzeugt wird. Dieser
erfindungsgemäße Mophalter kommt ohne einen komplexen
Aufbau aus und ermöglicht darüber hinaus eine
leichte Fixierung eines Mopbezugs an der Aufnahme des Mophalters
ohne die Notwendigkeit den Mopbezug händisch zu greifen.
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Wie
bereits erwähnt ist es bevorzugt die magnetische Fixiereinrichtung
derart auszugestalten, dass an beiden Wischauflageflächen
in zumindest einem Bereich davon eine Magnetkraft erzeugt wird. Gemäß einer
ersten Ausführungsform kann hierfür wenigstens
ein Magnet vorgesehen sein, der sich im Wesentlichen von einer Wischauflagefläche
zur anderen und damit durch die Aufnahme erstreckt. Dabei ist der
Magnet derart ausgerichtet, dass an einer Wischauflagefläche
die Magnetkraft mit einer Süd-Ausrichtung und an der anderen
Wischauflagefläche mit einer Nord-Ausrichtung erzeugt wird.
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Gemäß einer
anderen alternativen Ausführungsform sind wenigstens zwei
Magneten vorgesehen, die jeweils an einer der Wischauflageflächen
die Magnetkraft erzeugen. Dadurch kann gewährleistet werden,
dass an beiden Wischauflagefläche die gleiche Magnetkraftausrichtung,
d. h. Südausrichtung oder Nordausrichtung vorliegt.
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Gemäß einer
Weiterbildung dieser zweiten Variante können auch für
jede Wischauflagefläche wenigstens zwei Magneten vorgesehen
sein, die bevorzugterweise voneinander beabstandet sind und gemäß einer
besonderen Ausführungsform auf einer Linie im Wesentlichen
parallel zur Längserstreckung der Aufnahme liegen.
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Alternativ
können bei einem Magneten der Magnet und bei mehreren Magneten
die Magneten eine längliche Form aufweisen und parallel
zur Längserstreckung der Aufnahme vorgesehen sein.
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Gemäß einer
weiteren Alternative sind wenigstens zwei Magneten vorgesehen, die
sich, wie der oben erwähnte wenigstens ein Magnet, im Wesentlichen
von einer Wischauflagefläche zur anderen erstrecken, d.
h. durch die Aufnahme und derart ausgerichtet sind, dass an einer
Wischauflagefläche eine Süd-Ausrichtung und an
der anderen Wischauflagefläche eine Nord-Ausrichtung der
Magnetkraft vorliegt. Auch bei dieser Ausgestaltung ist es bevorzugt, dass
die zwei Magneten auf einer Linie im Wesentlichen parallel zur Längsersteckung
der Aufnahme liegen.
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Selbstverständlich
ist es diesbezüglich, aber auch in Bezug auf die oben erwähnte
Alternativen, denkbar mehr als zwei Magneten vorzusehen. Insbesondere
wenn mehr als ein Magnet vorgesehen ist, ist es bevorzugt die Magneten
rund, vorzugsweise kreisrund auszugestalten. Dies ist insbesondere
dadurch begründet, dass kreisrunde Magnete als Zukaufteile
günstig auf dem Markt erhältlich sind und damit
weiter zur Reduzierung der Gesamtkosten des Mophalters beitragen.
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Um
ein Herunterhängen der Längskanten des Mopbezugs
von dem Mophalter zu vermeiden, ist es bevorzugt die Magnetkraft
in einem Abschnitt der Wischauflageflächen näher
zu der Stirnseite zu erzeugen, an der die Befestigungseinrichtung
zum Anbringen des Mophalters an einer Reinigungshilfe, z. B. dem
Stiel, vorgesehen ist.
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Darüber
hinaus sind Magneten sehr korrosionsanfällig. Da die vorliegende
Erfindung insbesondere zur Nassreinigung vorgesehen ist und damit
ein Kontakt mit Wasser vorhersehbar ist, ist es bevorzugt die Magneten
bzw. den Magneten vor Korrosion zu schützen. Dies wird
beispielsweise derart erzielt, dass die Magneten in einem Kunststoffmantel
eingebettet werden bevor sie montiert werden. Eine andere, ebenso
bevorzugte Ausgestaltung ist derart, dass die Magneten bei der Herstellung
der Aufnahme, bei der es sich um ein Spritzgussteil handelt, miteingegossen
werden, so dass die Kunststoffummantelung in einem Arbeitsschritt
mit der Ausgestaltung der Aufnahme erfolgt und somit ein Eindringen
von Wasser in den Bereich der Magneten verhindert wird.
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Um
beim Befestigen bzw. Fixieren des Mopbezugs am Mophalter ein Zentrieren
der Gegenstücke der Magnete im Mopbezug zu den Magneten
zu gewährleisten, ist es bevorzugt, dass die Magnete zur
Wischauflagefläche derart versetzt sind, d. h. zurückversetzt
sind, dass im Bereich des bzw. der Magneten eine Vertiefung in der
Wischauflagefläche gebildet ist, wobei der Rand der Vertiefung
abgeschrägt ist.
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Als
Alternative ist es auch möglich, die magnetische Fixiereinrichtung
großflächig, d. h. zumindest über einen
großen Teilbereich der Wischauflageflächen oder
aber über die gesamten Wischauflageflächen auszubilden,
was dadurch erzielt wird, dass die Aufnahme zumindest teilweise
aus einem magnetischen Material besteht, d. h. selbst den Magneten
bildet, oder zumindest teilweise aus einem ferritischen Eisen besteht.
Dies hat den Vorteil, dass ein Zentrieren der beiden Gegenstücke
im Mophalter und im Mopbezug nicht erfolgen muss und auch ein geringer
Versatz des Mopbezuges zum Mophalter ausgeglichen werden kann.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung dieser Ausführungsform
besteht darin, dass die magnetische Fixiereinrichtung durch ein
gleichmäßig in der Aufnahme verteiltes, die Magnetkraft
erzeugendes Pulver (Magnetpulver) gebildet ist. Dies führt
zu einer sehr einfachen Herstellbarkeit, da das Magnetpulver im
Spritzgießverfahren dem noch flüssigen Kunststoff
in einer gleichmäßigen Verteilung zugesetzt wird,
so dass nach dem Aushärten und der Fertigstellung die Fixiereinrichtung
in den Mophalter bzw. dessen Aufnahme integriert ist. Besonders
vorteilhaft ist bei dieser Ausgestaltung auch, dass die Korrosionsgefahr
automatisch mit dem Herstellungsverfahren und der Ausgestaltung
eliminiert ist.
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Darüber
hinaus hat sich aus fertigungstechnischen Gründen und auch
in der Verwendung des Mophalters als vorteilhaft erwiesen, dass
die Aufnahme durch nur eine im Wesentlichen starre Platte gebildet
ist. D. h. es sind keine zusätzlichen zueinander beweglichen
Teile notwendig, um den Mopbezug aufznehmen. Durch die starre Ausgestaltung
der Platte kann darüber hinaus ein ausreichender Druck
auf den Mopbezug ausgeübt werden, um die Reinigungsarbeit
zu unterstützen.
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Vorzugsweise
ist die erwähnte Befestigungseinrichtung zum Anbringen
des Mophalters an einer Reinigungshilfe gelenkig an der Platte befestigt.
Dabei kann die Schwenkachse der Befestigungseinrichtung parallel
zur Längserstreckung der Aufnahme verlaufen. Ferner kann
einer um eine senkrecht dazu verlaufende Achse verschwenkbare Aufnahme
für einen Stiel an der Befestigungseinrichtung angebracht sein.
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Da
der Mopbezug im Gebrauch mit Wasser und Reinigungsmitteln voll gesogen
sein wird, ist besonders bevorzugt, dass die Magnetkraft derart
ausgelegt ist, dass ein Gewicht von wenigstens 1,5 kg durch die
Magnetkraft gehalten werden kann. Dies entspricht ca. einer Kraft
von 14,7 N.
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Der
Mopbezug der vorliegenden Erfindung umfasst einen flächigen
Körper, zwei Längskanten und zwei Querkanten,
der auf einer ersten Seite eine Wischfläche bildet, die
z. B. Fransen umfassen kann und der auf der entgegengesetzten zweiten
Seite zumindest teilweise mit einer Wischauflagefläche
des Mophalters in Anlage bingbar ist. Der Mopbezug der vorliegenden
Erfindung kennzeichnet sich dadurch, dass auf jeder Seite der Längsmittellinie
des Körpers wenigstens eine magnetische Fixiereinrichtung
aus ferritischem Eisen oder alternativ wenigstens einem eine Magnetkraft
erzeugenden Magneten auf der zweiten Seite angeordnet ist, um den
Mopbezug an dem Mophalter lösbar festzulegen.
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Bevorzugterweise
ist die Fixiervorrichtung jedoch aus ferritischem Eisen gebildet
und vorzugsweise eine Ebene und vorzugsweise kreisrunde Platte. Diese
kann an der zweiten Seite des Mopbezugs durch einen Textilstreifen,
der mit der zweiten Seite vernäht ist, befestigt sein.
Es sind jedoch auch andere Befestigungsvarianten denkbar.
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Darüber
hinaus ist die Fixiereinrichtung bzw. die Platte an die Ausgestaltung
der Magneten in dem oben erwähnten Mophalter angepasst,
d. h. sie kann entsprechend eine längliche Form aufweisen
oder aber es können mehrere Fixiereinrichtungen vorgesehen
sein. Jedoch ist die Positionierung derart zu wählen, dass
beim Befestigen des Mopbezugs am Mophalter die Magnetkraft die Fixiereinrichtung
aus ferritischem Eisen anzieht, um den Mopbezug festzulegen.
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Ferritisches
Eisen ist sehr korrosionsanfällig, so dass es bevorzugt
ist die Fixiereinrichtung bzw. die Fixiereinrichtungen mit einem
Kunststoffmantel zu überziehen.
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Darüber
hinaus ist es gleichermaßen zum Zentrieren bevorzugt, dass
die Fixiereinrichtung von der zweiten Seite des Körpers
vorragen und einen abgeschrägten Rand aufweisen, der mit
dem abgeschrägten Rand der Vertiefung in dem Mophalter
zusammenwirkt.
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Als
weitere Ausführungsform ist es auch denkbar, die Fixiereinrichtung
des Mopbezugs aus ferritischem Eisen oder einem eine Magnetkraft
erzeugenden Magneten großflächig auf der zweiten Seite
anzuordnen. Auch hierbei wird ein Zentrieren der Gegenstücke
Magnet und Magnetgegenstück, unabhängig davon
ob sie im Mophalter oder dem Mopbezug vorhanden sind, überflüssig.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Fixiereinrichtung
in diesem Fall zweiteilig ausgestaltet, wobei ein Teil auf der einen Seite
der Längsmittellinie und der andere Teil auf der anderen
Seite der Längsmittellinie des Mopbezugs angeordnet wird,
um ein Umschlagen des Mopbezugs um die Längsmittellinie
zu erleichtern. Dies kann beispielsweise durch Aufbringen (Kaschieren) einer
Gummierung mit ferritischen Eiseneinlagen erfolgen.
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Schließlich
ist es bevorzugt die zweite Seite des Mopbezugs entlang der Längsmittellinie
mit einer Markierung zu versehen, die in Form einer farblichen Gestaltung
oder einer Naht ausgestaltet sein kann, um dem Verwender die Längsmittellinie
des Mopbezugs kenntlich zu machen und damit das Aufsetzen (siehe
spätere Erläuterung) der Aufnahme des Mophalters
zu erleichtern.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der
folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform,
die unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen erfolgt, ersichtlich.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen
Mophalters aufgesetzt auf der zweiten Seite eines erfindungsgemäßen
Mopbezugs in unfixiertem Zustand;
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2 eine
perspektivische Ansicht des Systems aus 1 beim Befestigen
des Mopbezugs an der Aufnahme des Mophalters;
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3 eine
perspektivische Ansicht des Systems aus 1 beim Befestigen
des Mopbezugs an der Aufnahme des Mophalters;
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4 eine
perspektivische Ansicht des Systems aus 1 mit befestigtem
Mopbezug; und
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5 einen
Querschnitt entlang der Linie V-V aus 4.
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6 eine
perspektivische Ansicht eines alternativen Systems der vorliegenden
Erfindung ähnlich der Darstellung in 3.
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Der
in 1 dargestellte Mophalter umfasst eine Aufnahme 10.
Die Aufnahme 10 wird durch eine starre längliche
und flächige Platte gebildet, die eine im Wesentlichen
rechteckige Form aufweist. Die Aufnahme 10 weist zwei gegenüberliegende
parallele Längskanten und zwei gegenüberliegende
parallele Querkanten 12 auf. Vorzugsweise ist die Platte 10 aus
Kunststoff hergestellt. Die Längskanten 11 und Querkanten 12 bilden
jeweils Stirnseiten der Aufnahme 10. Im Bereich der in 1 der
oberen Stirnseite 11 ist eine Befestigungseinrichtung 12 an
der Aufnahme 10 angebracht, die dazu dient den Mophalter
z. b. an einem Stiel anzubringen. Die Aufnahme 10 und die
Befestigungseinrichtung 12 sind dabei relativ zueinander
um eine parallel zur Längsrichtung der Aufnahme 10 verlaufenden
Achse 13 verschwenkbar miteinander verbunden. Darüber
hinaus weist die Befestigungseinrichtung 12 ferner einen
Abschnitt 15 auf, der zur Anbringung beispielsweise einer
Stielaufnahme (nicht dargestellt) dient, wobei diese Befestigung
gleichfalls um eine Achse 14 senkrecht zur Achse 13 verschwenkbar
ausgestaltet wird. Mit anderen Worten ist der Mophalter der vorliegenden
Erfindung über die Befestigungseinrichtung mittels eines Kreuz-
oder Kardangelenks mit einem Reinigungsgerät, z. B. einem
Stiel, verbindbar.
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Die
Platte, die die Aufnahme 10 bildet, definiert auf einer
Seite eine erste flächige Wischauflagefläche und
auf der anderen Seite, d. h. der gegenüberliegenden bzw.
entgegengesetzten Seite eine zweite flächige Wischauflagefläche 19.
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Wie
es am besten aus 5 ersichtlich ist, weist die
Aufnahme 10 ferner im Bereich, d. h. nahe der in 1 oberen
Stirnseite 11 zwei Durchgangslöcher 16 auf,
die auf einer Linie parallel zur oberen Stirnseite 11 bzw.
zur Längserstreckung der Aufnahme 10 verlaufen
(siehe 1). In diesen Durchgangsöffnungen 16 ist
ein Magnet 17 mit kreisrunder bzw. zylindrischer Form aufgenommen,
der vorzugsweise durch eine Kunststoffummantelung (nicht dargestellt)
vor Korrosion geschützt ist.
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Der
Magnet 17 mit seiner sehr flachen bzw. ebenen zylindrischen
Gestalt, erstreckt sich zwischen den beiden Wischauflageflächen 18 und 19, ohne
dass die Oberfläche des Magneten 17 mit den Flächen 18 bzw. 19 fluchtet.
Vielmehr sind die Oberfläche des Magnets 17 und
die entsprechende Wischauflagefläche 18 bzw. 19 um
einen Abstand D versetzt. Dadurch wird in den Wischauflageflächen 18 bzw. 19 eine
Vertiefung 20 gebildet, deren Umfangskanten 21 abgeschrägt
sind. Diese Umfangskanten sind vorzugsweise ebenfalls kreisrund
bzw. ringförmig.
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Wieder
Bezug nehmend auf 1 ist ein erfindungsgemäßer
Mopbezug dargestellt, der einen Körper 30 umfasst.
Der Körper 30 ist gleichermaßen flächig
und in seiner Form im Wesentlichen rechteckig gestaltet. Er umfasst
zwei parallele und gegenüberliegende Längskanten 33 und
zwei gegenüberliegende und parallele Querkanten 34.
Darüber hinaus weist er zwei gegenüberliegende
Flächen 31 und 32 auf, von denen eine
erste Fläche 31 als Wischfläche ausgebildet
ist und z. B. Fransen (nicht dargestellt) aufweisen kann. Die Wischfläche
auf der Seite 31 kann ferner auf beiden Seiten einer Längsmittellinie 35 des
Körpers 30 von unterschiedlicher gestaltet sein,
d. h. z. B. eine andere Oberflächenstruktur aufweisen.
Auch können beide Seiten unterschiedlich eingesetzt werden
(z. B. die eine Seite zum Nasswischen und die andere Seite zum trocken
Nachwischen). Es sind jedoch auch andere Einsatzmöglichkeiten
denkbar. Die der ersten Seite 31 entgegengesetzte parallele
Seite zweite Seite 32 des Körpers 30 dient
im angebrachten Zustand des Mops der Anlage an den beiden Wischauflageflächen 18 bzw. 19 der Aufnahme 10.
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Auf
beiden Seiten der Längsmittellinie 35 sind je
zwei eben kreisrunde Platten 36 aus ferro-magnetischem
Material (ferritischem Eisen) an der zweiten Seite 32 angebracht.
Die Anbringung kann beispielsweise durch Aufnähen eines
textilen Streifens 37 auf den Körper 30 erfolgen.
Es sind jedoch auch andere Befestigungsvarianten denkbar. Darüber
hinaus ist es bevorzugt im Bereich des Umfangs der Platten 36 eine
schräge Kante 38 vorzusehen, die entsprechend
komplementär zur schräg verlaufenden Umfangskante 21 der
Vertiefung in der Aufnahme 10 ausgestaltet sind. Auch die
Platte 36 aus ferro-magnetischem Material ist vorzugsweise
korrosionsgeschützt und z. B. von einem Kunststoffmantel (nicht
dargestellt) umhüllt.
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Die
Längsmittellinie 35 kann auf der Innenseite des
Körpers 30 kenntlich gemacht sein, wobei dies
beispielsweise durch eine farbliche Hervorhebung oder durch eine
Naht etc. bewerkstelligt werden kann (nicht dargestellt).
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Das
Festlegen des erfindungsgemäßen Mopbezugs an dem
erfindungsgemäßen Mophalter wird unter Bezugnahme
auf die 1–4 im
Folgenden näher erläutert.
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Zunächst
hebt ein Verwender den Mophalter über einen z. B. mit der
Befestigungseinrichtung 12 verbundenen Stiel an und setzt
diesen mit in vertikaler Position befindlicher Aufnahme 10 mit
der in 1 nach unten weisenden Stirnseite 11 der
Aufnahme 10 auf die Längsmittellinie 35 des
Körpers 30 des Mopbezugs auf, der zuvor eben und
flächig auf z. B. dem Boden ausgebreitet wurde.
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Im
Anschluss kippt der Verwender die Aufnahme 10 über
die Befestigungseinrichtung 12 und ggf. den Stiel bzw.
die gelenkige Anbindung nach links oder wie in 2 dargestellt
nach rechts. Dadurch gelangen die Magnete 17 und die Platten 36 aufeinander
zu und durch die schräge Kanten 38 und 21 erfolgt
eine Zentrierung der beiden Elemente zueinander. Durch die von den
Magneten 17 erzeugte Magnetkraft wird eine weitere Zentrierung
erzielt bis eine Verbindung zwischen den Magneten 17 und
den Platten 36 erfolgt, um die in 1 rechter
Hand der Längsmittellinie 35 des Körpers 30 dargestellte
Seite des Mopbezugs an der in 5 rechter
Hand dargestellten Wischauflagefläche 18 festzulegen.
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Danach
bringt der Verwender die Aufnahme 10 des Mophalters wiederum
in die vertikale Position, wobei dieser Bewegung der in 1 rechter
Hand dargestellte Teil des Mopbezugs 30 folgt.
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Schließlich
wird die Aufnahme des Mophalters ähnlich der Darstellung
in 2 nach links verschwenkt. Dabei kommen die Magnete 17 mit
den linker Hand dargestellten Platten 36 auf gleiche Art
und Weise, wie es oben erläutert wurde, in Kontakt, um die
Befestigung, wie sie in 4 dargestellt ist, abzuschließen.
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Zum
Lösen des Mopbezugs kann beispielsweise eine der überragenden
Kanten (siehe 4) des Bezugs gegriffen oder
mit dem Fuß gehalten werden, um dadurch die Verbindung
zwischen den Platten 36 und den Magneten 17 zu
lösen.
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6 zeigt
eine alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
wobei gleiche Teile und Elemente mit den gleichen Bezugsziffern
versehen wurden. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die wiederholte
Beschreibung dieser Elemente verzichtet.
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Der
Mophalter, gemäß der alternativen Ausführungsform,
unterscheidet sich von dem der ersten Ausführungsform ausschließlich
dadurch, dass auf die Integration der Magneten 17 in den
Mophalter auf die oben beschriebene Art und Weise verzichtet wurde.
Stattdessen wurden die Magneten 17 in Form eines eine Magnetkraft
erzeugenden Pulvers gleichmäßig und großflächig
in der Aufnahme 10 verteilt angeordnet. Dies ist schematisch
und mit der Bezugsziffer 170 in 6 dargestellt.
Dadurch wir die Aufnahme 10 selbst der Magnet und auf beiden Wischauflageflächen 18 bzw. 19 wird
eine Magnetkraft erzeugt. Hergestellt werden kann eine derartige Aufnahme 10 vorteilhafterweise
als Spritzgussteil, wozu das magnetische Material z. B. in Pulverform dem
vor dem Spritzgießen noch flüssigen Kunststoff in
einer gleichmäßigen Verteilung beigemischt wird. Nach
dem Aushärten der Aufnahme 10 in der Form ist
dieses Pulver dann gleichmäßig in der Aufnahme verteilt
und gleichzeitig vor Korrosion geschützt, da im Kunststoff
eingebettet.
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Der
zugehörige Mop mit dem Körper 30 weist daher
auf der zweiten Seite 32 ein entsprechendes Gegenstück
aus ferritischem Eisen auf. Bei diesem Gegenstück handelt
es sich bei der dargestellten Ausführungsform um ein zweigeteiltes
großflächig auf die zweite Seite 32 aufgebrachtes
Gegenstück. Von den zwei Teilen ist eines auf der einen
Seite der Längsmittellinie 35 des Körpers
und das andere auf der anderen Seite angeordnet. Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform kann es sich bei diesem Gegenstück
um eine dünne Gummierungsschicht 136 handeln,
die auf die zweite Seite 32 aufkaschiert wird und in die
auf ähnliche Art und Weise wie bei der Aufnahme 10 bereits
im Herstellungsverfahren ein ferritisches Eisen eingebettet bzw.
eingebracht wird. Diese zwei Gummierungen werden auf beiden Seiten
an der zweiten Seite 32 befestigt und bilden das Gegenstück
für das Magnetpulver 170 in der Aufnahme 10.
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Es
versteht sich selbstverständlich, dass auch das Magnetpulver
in der Gummierung 136 vorhanden sein kann und das ferritische
Eisen in der Aufnahme 10.
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Das
Anbringen des Mopbezugs an dem Mophalter gemäß dieser
Ausführungsform erfolgt auf gleicher Art und Weise wie
bei der Ausführungsform in 1 bis 5.
Da jedoch eine großflächige Verteilung der Magneten
und Gegenstücke in der Aufnahme bzw. dem Mopbezug gewählt
wurde, kann auf die Zentrierung der Magneten und Gegenstücke,
wie sie zuvor beschrieben wurde, verzichtet werden. Auch kann ein
zusätzlicher Korrosionsschutz aufgrund dieser Ausgestaltung
vermieden werden, so dass sich diese Ausführungsform als
besonders vorteilhaft herausgestellt hat.
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Aus
der obigen Beschreibung wird ersichtlich, dass die vorliegende Erfindung
einen sehr einfachen und kostengünstig herstellbaren Aufbau
in Bezug auf Mophalter wie auch Mopbezug offenbart und darüber
hinaus auch eine einfache Befestigung des Mopbezugs am Mophalter
gestattet.
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Die
vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf diese Ausgestaltung,
die oben beschrieben wurde, begrenzt, sondern kann auf vielfache
Art und Weise abgewandelt werden, wie es beispielsweise aus der Beschreibung
der Erfindung in Bezug auf die Magnete ersichtlich wird, die auf
vielerlei Arten angeordnet und ausgestaltet werden können.
Es versteht sich natürlich auch, dass die Magnete 17 anstelle
der Platten 36 und die Platten 36 anstelle der
Magneten 17 angeordnet werden können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4427672
A1 [0002]
- - EP 0757903 B1 [0003]
- - WO 2007/085686 [0004]
- - US 4658461 [0004]
- - DE 19940436 [0004]