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DE102007051509A1 - Mophalter sowie zugehöriger Mopbezug - Google Patents

Mophalter sowie zugehöriger Mopbezug Download PDF

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DE102007051509A1
DE102007051509A1 DE102007051509A DE102007051509A DE102007051509A1 DE 102007051509 A1 DE102007051509 A1 DE 102007051509A1 DE 102007051509 A DE102007051509 A DE 102007051509A DE 102007051509 A DE102007051509 A DE 102007051509A DE 102007051509 A1 DE102007051509 A1 DE 102007051509A1
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DE
Germany
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mop
mop holder
wiper support
magnet
magnetic force
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007051509A
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English (en)
Inventor
Dirk Salmon
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Vermop Salmon GmbH
Original Assignee
Vermop Salmon GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Vermop Salmon GmbH filed Critical Vermop Salmon GmbH
Priority to DE102007051509A priority Critical patent/DE102007051509A1/de
Priority to ES08167812T priority patent/ES2373132T3/es
Priority to SI200830459T priority patent/SI2055222T1/sl
Priority to AT08167812T priority patent/ATE523133T1/de
Priority to DK08167812.0T priority patent/DK2055222T3/da
Priority to EP08167812A priority patent/EP2055222B1/de
Priority to PT08167812T priority patent/PT2055222E/pt
Priority to PL08167812T priority patent/PL2055222T3/pl
Publication of DE102007051509A1 publication Critical patent/DE102007051509A1/de
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    • A47L13/00Implements for cleaning floors, carpets, furniture, walls, or wall coverings
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

System umfassend einen Mophalter mit einer länglichen und flächigen Aufnahme (10) für einen Mopbezug, die auf ihren entgegengesetzten flächigen Seiten je eine Wischauflagefläche (18, 19) bildet und an einer der Stirnseiten (11, 12) eine Befestigungseinrichtung (12) zum Anbringen des Mophalters an einer Reinigungshilfe aufweist, wobei die Aufnahme (10) eine magnetische Fixiereinrichtung (17) zum Festlegen des Mopbezugs an dem Mophalter aufweist, die an beiden Wischauflageflächen (18, 19) in zumindest einem Bereich davon eine Magnetkraft erzeugt oder ein Gegenstück aus ferritischem Metall für einen Magneten in dem Mopbezug umfasst und einen Mopbezug mit einem flächigen Körper (30) mit zwei Längskanten (33) und zwei Querkanten (34), der auf einer ersten Seite (31) eine Wischfläche bildet und auf der entgegengesetzten zweiten Seite (32) zumindest teilweise mit einer Wischauflagefläche (18, 19) des Mophalters in Anlage bringbar ist, wobei auf jeder Seite der Längsmittellinie (35) des Körpers (30) wenigstens eine Fixiereinrichtung (36) aus ferritischem Eisen oder wenigstens einem eine Magnetkraft erzeugenden Magneten auf der zweiten Seite (32) angeordnet ist, um den Mopbezug an dem Mophalter lösbar festzulegen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Mophalter mit einer länglichen und flächigen Aufnahme für einen Mop, die auf ihren entgegengesetzten flächigen Seiten je eine Wischauflagefläche bildet und an einer ihrer Stirnseiten eine Befestigungseinrichtung zum Anbringen des Mophalters an einer Reinigungshilfe, wie beispielsweise einem Stiel, aufweist. Ferner betrifft die Erfindung einen an diesem Mophalter anbringbaren Mop sowie ein System aus Mophalter und zugehörigem Mop.
  • Ein gattungsgemäßer Mophalter der eingangs genannten Art ist z. B. aus der DE 44 27 672 A1 bekannt. Dieser Mophalter dient zur Verwendung mit einem taschenförmigen Mopbezug der an einer Längsseite eine Einstecköffnung aufweist. Zum Festlegen des Mopbezugs an dem Mophalter wird die flächige Aufnahme des Mophalters durch die Einstecköffnung des Mopbezugs eingeführt und der Mopbezug über Verschlussmittel befestigt. Diese Verschlussmittel sind durch Befestigungslappen gebildet, die über einen Klettverschluss zu Schlaufen verbunden werden, um den Mopbezug zu fixieren. Das Problem dieses vorbekannten Systems besteht darin, dass das Einführen der Aufnahme des Mophalters durch die Einstecköffnung des Mopbezugs schwierig ist und darüber hinaus das Berühren des Mopbezugs mit der Hand erfordert. Letzteres ist jedoch aus dem Gesichtpunkt, dass der Mopbezug beim Reinigen nass bzw. feucht und mit Reinigungsmittel getränkt ist, unerwünscht.
  • Eine Verbesserung dieses Systems ist aus der EP 0 757 903 B1 bekannt, bei der ein Mophalter auf einfachste Art und Weise und ohne den Mopbezug anfassen zu müssen in Taschen eingeführt werden kann, die entlang der Längskanten des Mopbezugs verlaufen. Im Anschluss wird die Aufnahme des Mophalters entsprechend derart zusammengeklappt, dass auf zwei gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten Seiten Wischflächen ausgebildet werden. Jedoch ist der Aufbau des dort dargestellten Mophalters relativ komplex und daher in der Herstellung nicht so kostengünstig wie dies gewünscht wäre.
  • Ferner ist aus der WO 2007/085686 ein Mophalter bekannt, an dem ein Mop über einen Magneten an dem Mophalter befestigt wird. Jedoch betrifft dieses System ein Wischgerät, das nur eine Wischfläche bildet und damit der Mophalter von oben flächig aufgesetzt werden kann und auch bei der Reinigungstätigkeit in dieser Stellung verbleibt. Ähnliche Systeme sind auch aus der US 4,658,461 und der DE 199 40 436 bekannt. Die eingangs beschriebenen Systeme bieten jedoch zwei gegenüberliegende Wischflächen, so dass grundlegend andere Anforderungen an die Befestigung und sowie den Vorgang der Befestigung gestellt werden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung beruht folglich darin einen Mophalter der eingangs genannten Art sowie einen zugehörigen Mopbezug zu schaffen, die eine einfachste Festlegung des Mopbezugs am Mophalter ermöglichen, ohne dass ein Anfassen des Mopbezugs nötig wäre, und die einfach aufgebaut und damit kostengünstig herstellbar sind.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Mophalter mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie einen Mopbezug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 17 gelöst. Ein System bestehend aus Mop und Mophalter ist im Patentanspruch 27 definiert. Vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen genannt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt der Gedanke zu Grunde die Befestigung des Mopbezugs an der Aufnahme ausschließlich (nur) über Magnete und magnetische Elemente erfolgt, wobei die Magnete entweder an der Aufnahme des Mophalters oder im Mopbezug und die entsprechenden Gegenstücke aus ferritischem Eisen entsprechend in dem Mopbezug oder der Aufnahme des Mophalters vorgesehen sein können und zwar bevorzugt entsprechend nahe der Stirnseite der Aufnahme, die mit z. B. dem Stiel zu verbinden ist bzw. beiden entgegengesetzten Längskanten des Mopbezugs.
  • Der Mophalter der vorliegenden Erfindung ist wie folgt definiert. Er umfasst eine längliche und eine flächige Aufnahme für einen Mopbezug. D. h. die Aufnahme hat eine ebene Gestalt mit einer größeren Länge als Breite und einer Stärke bzw. Tiefe als geringste Dimension. Die beiden entgegengesetzten flächigen Seiten der Aufnahme bilden je eine Wischauflagefläche, d. h. eine Fläche, die beim Wischen parallel zur zu reinigenden Fläche liegt und auf der der Mopbezug beim Wischen aufliegt, so dass der Mopbezug durch den Mophalter bzw. die Wischauflagefläche gegen die zu reinigende Fläche gedrückt und über diese bewegt werden kann. Zur leichteren Bedienung des Mophalters ist an einer der Stirnseiten eine Befestigungseinrichtung zum Anbringen des Mophalters an einer Reinigungshilfe wie beispielsweise einem Stiel, aber auch anderen Reinigungshilfen, vorgesehen. Bei dieser Befestigungseinrichtung kann es sich beispielsweise um ein Kreuz- bzw. Kardangelenk handeln. Der Mophalter der vorliegenden Erfindung kennzeichnet sich dadurch, das die Aufnahme eine magnetische Fixiereinrichtung zum Festlegen des Mopbezugs an dem Mophalter aufweist, die an beiden Wischauflageflächen in zumindest einem Bereich davon eine Magnetkraft erzeugt oder ein Gegenstück aus ferritischem Metall für einen Magneten in dem Mopbezug umfasst. Bevorzugt ist hier jedoch die Ausgestaltung, dass an beiden Wischauflageflächen in zumindest einem Bereich davon eine Magnetkraft erzeugt wird. Dieser erfindungsgemäße Mophalter kommt ohne einen komplexen Aufbau aus und ermöglicht darüber hinaus eine leichte Fixierung eines Mopbezugs an der Aufnahme des Mophalters ohne die Notwendigkeit den Mopbezug händisch zu greifen.
  • Wie bereits erwähnt ist es bevorzugt die magnetische Fixiereinrichtung derart auszugestalten, dass an beiden Wischauflageflächen in zumindest einem Bereich davon eine Magnetkraft erzeugt wird. Gemäß einer ersten Ausführungsform kann hierfür wenigstens ein Magnet vorgesehen sein, der sich im Wesentlichen von einer Wischauflagefläche zur anderen und damit durch die Aufnahme erstreckt. Dabei ist der Magnet derart ausgerichtet, dass an einer Wischauflagefläche die Magnetkraft mit einer Süd-Ausrichtung und an der anderen Wischauflagefläche mit einer Nord-Ausrichtung erzeugt wird.
  • Gemäß einer anderen alternativen Ausführungsform sind wenigstens zwei Magneten vorgesehen, die jeweils an einer der Wischauflageflächen die Magnetkraft erzeugen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass an beiden Wischauflagefläche die gleiche Magnetkraftausrichtung, d. h. Südausrichtung oder Nordausrichtung vorliegt.
  • Gemäß einer Weiterbildung dieser zweiten Variante können auch für jede Wischauflagefläche wenigstens zwei Magneten vorgesehen sein, die bevorzugterweise voneinander beabstandet sind und gemäß einer besonderen Ausführungsform auf einer Linie im Wesentlichen parallel zur Längserstreckung der Aufnahme liegen.
  • Alternativ können bei einem Magneten der Magnet und bei mehreren Magneten die Magneten eine längliche Form aufweisen und parallel zur Längserstreckung der Aufnahme vorgesehen sein.
  • Gemäß einer weiteren Alternative sind wenigstens zwei Magneten vorgesehen, die sich, wie der oben erwähnte wenigstens ein Magnet, im Wesentlichen von einer Wischauflagefläche zur anderen erstrecken, d. h. durch die Aufnahme und derart ausgerichtet sind, dass an einer Wischauflagefläche eine Süd-Ausrichtung und an der anderen Wischauflagefläche eine Nord-Ausrichtung der Magnetkraft vorliegt. Auch bei dieser Ausgestaltung ist es bevorzugt, dass die zwei Magneten auf einer Linie im Wesentlichen parallel zur Längsersteckung der Aufnahme liegen.
  • Selbstverständlich ist es diesbezüglich, aber auch in Bezug auf die oben erwähnte Alternativen, denkbar mehr als zwei Magneten vorzusehen. Insbesondere wenn mehr als ein Magnet vorgesehen ist, ist es bevorzugt die Magneten rund, vorzugsweise kreisrund auszugestalten. Dies ist insbesondere dadurch begründet, dass kreisrunde Magnete als Zukaufteile günstig auf dem Markt erhältlich sind und damit weiter zur Reduzierung der Gesamtkosten des Mophalters beitragen.
  • Um ein Herunterhängen der Längskanten des Mopbezugs von dem Mophalter zu vermeiden, ist es bevorzugt die Magnetkraft in einem Abschnitt der Wischauflageflächen näher zu der Stirnseite zu erzeugen, an der die Befestigungseinrichtung zum Anbringen des Mophalters an einer Reinigungshilfe, z. B. dem Stiel, vorgesehen ist.
  • Darüber hinaus sind Magneten sehr korrosionsanfällig. Da die vorliegende Erfindung insbesondere zur Nassreinigung vorgesehen ist und damit ein Kontakt mit Wasser vorhersehbar ist, ist es bevorzugt die Magneten bzw. den Magneten vor Korrosion zu schützen. Dies wird beispielsweise derart erzielt, dass die Magneten in einem Kunststoffmantel eingebettet werden bevor sie montiert werden. Eine andere, ebenso bevorzugte Ausgestaltung ist derart, dass die Magneten bei der Herstellung der Aufnahme, bei der es sich um ein Spritzgussteil handelt, miteingegossen werden, so dass die Kunststoffummantelung in einem Arbeitsschritt mit der Ausgestaltung der Aufnahme erfolgt und somit ein Eindringen von Wasser in den Bereich der Magneten verhindert wird.
  • Um beim Befestigen bzw. Fixieren des Mopbezugs am Mophalter ein Zentrieren der Gegenstücke der Magnete im Mopbezug zu den Magneten zu gewährleisten, ist es bevorzugt, dass die Magnete zur Wischauflagefläche derart versetzt sind, d. h. zurückversetzt sind, dass im Bereich des bzw. der Magneten eine Vertiefung in der Wischauflagefläche gebildet ist, wobei der Rand der Vertiefung abgeschrägt ist.
  • Als Alternative ist es auch möglich, die magnetische Fixiereinrichtung großflächig, d. h. zumindest über einen großen Teilbereich der Wischauflageflächen oder aber über die gesamten Wischauflageflächen auszubilden, was dadurch erzielt wird, dass die Aufnahme zumindest teilweise aus einem magnetischen Material besteht, d. h. selbst den Magneten bildet, oder zumindest teilweise aus einem ferritischen Eisen besteht. Dies hat den Vorteil, dass ein Zentrieren der beiden Gegenstücke im Mophalter und im Mopbezug nicht erfolgen muss und auch ein geringer Versatz des Mopbezuges zum Mophalter ausgeglichen werden kann.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung dieser Ausführungsform besteht darin, dass die magnetische Fixiereinrichtung durch ein gleichmäßig in der Aufnahme verteiltes, die Magnetkraft erzeugendes Pulver (Magnetpulver) gebildet ist. Dies führt zu einer sehr einfachen Herstellbarkeit, da das Magnetpulver im Spritzgießverfahren dem noch flüssigen Kunststoff in einer gleichmäßigen Verteilung zugesetzt wird, so dass nach dem Aushärten und der Fertigstellung die Fixiereinrichtung in den Mophalter bzw. dessen Aufnahme integriert ist. Besonders vorteilhaft ist bei dieser Ausgestaltung auch, dass die Korrosionsgefahr automatisch mit dem Herstellungsverfahren und der Ausgestaltung eliminiert ist.
  • Darüber hinaus hat sich aus fertigungstechnischen Gründen und auch in der Verwendung des Mophalters als vorteilhaft erwiesen, dass die Aufnahme durch nur eine im Wesentlichen starre Platte gebildet ist. D. h. es sind keine zusätzlichen zueinander beweglichen Teile notwendig, um den Mopbezug aufznehmen. Durch die starre Ausgestaltung der Platte kann darüber hinaus ein ausreichender Druck auf den Mopbezug ausgeübt werden, um die Reinigungsarbeit zu unterstützen.
  • Vorzugsweise ist die erwähnte Befestigungseinrichtung zum Anbringen des Mophalters an einer Reinigungshilfe gelenkig an der Platte befestigt. Dabei kann die Schwenkachse der Befestigungseinrichtung parallel zur Längserstreckung der Aufnahme verlaufen. Ferner kann einer um eine senkrecht dazu verlaufende Achse verschwenkbare Aufnahme für einen Stiel an der Befestigungseinrichtung angebracht sein.
  • Da der Mopbezug im Gebrauch mit Wasser und Reinigungsmitteln voll gesogen sein wird, ist besonders bevorzugt, dass die Magnetkraft derart ausgelegt ist, dass ein Gewicht von wenigstens 1,5 kg durch die Magnetkraft gehalten werden kann. Dies entspricht ca. einer Kraft von 14,7 N.
  • Der Mopbezug der vorliegenden Erfindung umfasst einen flächigen Körper, zwei Längskanten und zwei Querkanten, der auf einer ersten Seite eine Wischfläche bildet, die z. B. Fransen umfassen kann und der auf der entgegengesetzten zweiten Seite zumindest teilweise mit einer Wischauflagefläche des Mophalters in Anlage bingbar ist. Der Mopbezug der vorliegenden Erfindung kennzeichnet sich dadurch, dass auf jeder Seite der Längsmittellinie des Körpers wenigstens eine magnetische Fixiereinrichtung aus ferritischem Eisen oder alternativ wenigstens einem eine Magnetkraft erzeugenden Magneten auf der zweiten Seite angeordnet ist, um den Mopbezug an dem Mophalter lösbar festzulegen.
  • Bevorzugterweise ist die Fixiervorrichtung jedoch aus ferritischem Eisen gebildet und vorzugsweise eine Ebene und vorzugsweise kreisrunde Platte. Diese kann an der zweiten Seite des Mopbezugs durch einen Textilstreifen, der mit der zweiten Seite vernäht ist, befestigt sein. Es sind jedoch auch andere Befestigungsvarianten denkbar.
  • Darüber hinaus ist die Fixiereinrichtung bzw. die Platte an die Ausgestaltung der Magneten in dem oben erwähnten Mophalter angepasst, d. h. sie kann entsprechend eine längliche Form aufweisen oder aber es können mehrere Fixiereinrichtungen vorgesehen sein. Jedoch ist die Positionierung derart zu wählen, dass beim Befestigen des Mopbezugs am Mophalter die Magnetkraft die Fixiereinrichtung aus ferritischem Eisen anzieht, um den Mopbezug festzulegen.
  • Ferritisches Eisen ist sehr korrosionsanfällig, so dass es bevorzugt ist die Fixiereinrichtung bzw. die Fixiereinrichtungen mit einem Kunststoffmantel zu überziehen.
  • Darüber hinaus ist es gleichermaßen zum Zentrieren bevorzugt, dass die Fixiereinrichtung von der zweiten Seite des Körpers vorragen und einen abgeschrägten Rand aufweisen, der mit dem abgeschrägten Rand der Vertiefung in dem Mophalter zusammenwirkt.
  • Als weitere Ausführungsform ist es auch denkbar, die Fixiereinrichtung des Mopbezugs aus ferritischem Eisen oder einem eine Magnetkraft erzeugenden Magneten großflächig auf der zweiten Seite anzuordnen. Auch hierbei wird ein Zentrieren der Gegenstücke Magnet und Magnetgegenstück, unabhängig davon ob sie im Mophalter oder dem Mopbezug vorhanden sind, überflüssig.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Fixiereinrichtung in diesem Fall zweiteilig ausgestaltet, wobei ein Teil auf der einen Seite der Längsmittellinie und der andere Teil auf der anderen Seite der Längsmittellinie des Mopbezugs angeordnet wird, um ein Umschlagen des Mopbezugs um die Längsmittellinie zu erleichtern. Dies kann beispielsweise durch Aufbringen (Kaschieren) einer Gummierung mit ferritischen Eiseneinlagen erfolgen.
  • Schließlich ist es bevorzugt die zweite Seite des Mopbezugs entlang der Längsmittellinie mit einer Markierung zu versehen, die in Form einer farblichen Gestaltung oder einer Naht ausgestaltet sein kann, um dem Verwender die Längsmittellinie des Mopbezugs kenntlich zu machen und damit das Aufsetzen (siehe spätere Erläuterung) der Aufnahme des Mophalters zu erleichtern.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform, die unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen erfolgt, ersichtlich.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Mophalters aufgesetzt auf der zweiten Seite eines erfindungsgemäßen Mopbezugs in unfixiertem Zustand;
  • 2 eine perspektivische Ansicht des Systems aus 1 beim Befestigen des Mopbezugs an der Aufnahme des Mophalters;
  • 3 eine perspektivische Ansicht des Systems aus 1 beim Befestigen des Mopbezugs an der Aufnahme des Mophalters;
  • 4 eine perspektivische Ansicht des Systems aus 1 mit befestigtem Mopbezug; und
  • 5 einen Querschnitt entlang der Linie V-V aus 4.
  • 6 eine perspektivische Ansicht eines alternativen Systems der vorliegenden Erfindung ähnlich der Darstellung in 3.
  • Der in 1 dargestellte Mophalter umfasst eine Aufnahme 10. Die Aufnahme 10 wird durch eine starre längliche und flächige Platte gebildet, die eine im Wesentlichen rechteckige Form aufweist. Die Aufnahme 10 weist zwei gegenüberliegende parallele Längskanten und zwei gegenüberliegende parallele Querkanten 12 auf. Vorzugsweise ist die Platte 10 aus Kunststoff hergestellt. Die Längskanten 11 und Querkanten 12 bilden jeweils Stirnseiten der Aufnahme 10. Im Bereich der in 1 der oberen Stirnseite 11 ist eine Befestigungseinrichtung 12 an der Aufnahme 10 angebracht, die dazu dient den Mophalter z. b. an einem Stiel anzubringen. Die Aufnahme 10 und die Befestigungseinrichtung 12 sind dabei relativ zueinander um eine parallel zur Längsrichtung der Aufnahme 10 verlaufenden Achse 13 verschwenkbar miteinander verbunden. Darüber hinaus weist die Befestigungseinrichtung 12 ferner einen Abschnitt 15 auf, der zur Anbringung beispielsweise einer Stielaufnahme (nicht dargestellt) dient, wobei diese Befestigung gleichfalls um eine Achse 14 senkrecht zur Achse 13 verschwenkbar ausgestaltet wird. Mit anderen Worten ist der Mophalter der vorliegenden Erfindung über die Befestigungseinrichtung mittels eines Kreuz- oder Kardangelenks mit einem Reinigungsgerät, z. B. einem Stiel, verbindbar.
  • Die Platte, die die Aufnahme 10 bildet, definiert auf einer Seite eine erste flächige Wischauflagefläche und auf der anderen Seite, d. h. der gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten Seite eine zweite flächige Wischauflagefläche 19.
  • Wie es am besten aus 5 ersichtlich ist, weist die Aufnahme 10 ferner im Bereich, d. h. nahe der in 1 oberen Stirnseite 11 zwei Durchgangslöcher 16 auf, die auf einer Linie parallel zur oberen Stirnseite 11 bzw. zur Längserstreckung der Aufnahme 10 verlaufen (siehe 1). In diesen Durchgangsöffnungen 16 ist ein Magnet 17 mit kreisrunder bzw. zylindrischer Form aufgenommen, der vorzugsweise durch eine Kunststoffummantelung (nicht dargestellt) vor Korrosion geschützt ist.
  • Der Magnet 17 mit seiner sehr flachen bzw. ebenen zylindrischen Gestalt, erstreckt sich zwischen den beiden Wischauflageflächen 18 und 19, ohne dass die Oberfläche des Magneten 17 mit den Flächen 18 bzw. 19 fluchtet. Vielmehr sind die Oberfläche des Magnets 17 und die entsprechende Wischauflagefläche 18 bzw. 19 um einen Abstand D versetzt. Dadurch wird in den Wischauflageflächen 18 bzw. 19 eine Vertiefung 20 gebildet, deren Umfangskanten 21 abgeschrägt sind. Diese Umfangskanten sind vorzugsweise ebenfalls kreisrund bzw. ringförmig.
  • Wieder Bezug nehmend auf 1 ist ein erfindungsgemäßer Mopbezug dargestellt, der einen Körper 30 umfasst. Der Körper 30 ist gleichermaßen flächig und in seiner Form im Wesentlichen rechteckig gestaltet. Er umfasst zwei parallele und gegenüberliegende Längskanten 33 und zwei gegenüberliegende und parallele Querkanten 34. Darüber hinaus weist er zwei gegenüberliegende Flächen 31 und 32 auf, von denen eine erste Fläche 31 als Wischfläche ausgebildet ist und z. B. Fransen (nicht dargestellt) aufweisen kann. Die Wischfläche auf der Seite 31 kann ferner auf beiden Seiten einer Längsmittellinie 35 des Körpers 30 von unterschiedlicher gestaltet sein, d. h. z. B. eine andere Oberflächenstruktur aufweisen. Auch können beide Seiten unterschiedlich eingesetzt werden (z. B. die eine Seite zum Nasswischen und die andere Seite zum trocken Nachwischen). Es sind jedoch auch andere Einsatzmöglichkeiten denkbar. Die der ersten Seite 31 entgegengesetzte parallele Seite zweite Seite 32 des Körpers 30 dient im angebrachten Zustand des Mops der Anlage an den beiden Wischauflageflächen 18 bzw. 19 der Aufnahme 10.
  • Auf beiden Seiten der Längsmittellinie 35 sind je zwei eben kreisrunde Platten 36 aus ferro-magnetischem Material (ferritischem Eisen) an der zweiten Seite 32 angebracht. Die Anbringung kann beispielsweise durch Aufnähen eines textilen Streifens 37 auf den Körper 30 erfolgen. Es sind jedoch auch andere Befestigungsvarianten denkbar. Darüber hinaus ist es bevorzugt im Bereich des Umfangs der Platten 36 eine schräge Kante 38 vorzusehen, die entsprechend komplementär zur schräg verlaufenden Umfangskante 21 der Vertiefung in der Aufnahme 10 ausgestaltet sind. Auch die Platte 36 aus ferro-magnetischem Material ist vorzugsweise korrosionsgeschützt und z. B. von einem Kunststoffmantel (nicht dargestellt) umhüllt.
  • Die Längsmittellinie 35 kann auf der Innenseite des Körpers 30 kenntlich gemacht sein, wobei dies beispielsweise durch eine farbliche Hervorhebung oder durch eine Naht etc. bewerkstelligt werden kann (nicht dargestellt).
  • Das Festlegen des erfindungsgemäßen Mopbezugs an dem erfindungsgemäßen Mophalter wird unter Bezugnahme auf die 14 im Folgenden näher erläutert.
  • Zunächst hebt ein Verwender den Mophalter über einen z. B. mit der Befestigungseinrichtung 12 verbundenen Stiel an und setzt diesen mit in vertikaler Position befindlicher Aufnahme 10 mit der in 1 nach unten weisenden Stirnseite 11 der Aufnahme 10 auf die Längsmittellinie 35 des Körpers 30 des Mopbezugs auf, der zuvor eben und flächig auf z. B. dem Boden ausgebreitet wurde.
  • Im Anschluss kippt der Verwender die Aufnahme 10 über die Befestigungseinrichtung 12 und ggf. den Stiel bzw. die gelenkige Anbindung nach links oder wie in 2 dargestellt nach rechts. Dadurch gelangen die Magnete 17 und die Platten 36 aufeinander zu und durch die schräge Kanten 38 und 21 erfolgt eine Zentrierung der beiden Elemente zueinander. Durch die von den Magneten 17 erzeugte Magnetkraft wird eine weitere Zentrierung erzielt bis eine Verbindung zwischen den Magneten 17 und den Platten 36 erfolgt, um die in 1 rechter Hand der Längsmittellinie 35 des Körpers 30 dargestellte Seite des Mopbezugs an der in 5 rechter Hand dargestellten Wischauflagefläche 18 festzulegen.
  • Danach bringt der Verwender die Aufnahme 10 des Mophalters wiederum in die vertikale Position, wobei dieser Bewegung der in 1 rechter Hand dargestellte Teil des Mopbezugs 30 folgt.
  • Schließlich wird die Aufnahme des Mophalters ähnlich der Darstellung in 2 nach links verschwenkt. Dabei kommen die Magnete 17 mit den linker Hand dargestellten Platten 36 auf gleiche Art und Weise, wie es oben erläutert wurde, in Kontakt, um die Befestigung, wie sie in 4 dargestellt ist, abzuschließen.
  • Zum Lösen des Mopbezugs kann beispielsweise eine der überragenden Kanten (siehe 4) des Bezugs gegriffen oder mit dem Fuß gehalten werden, um dadurch die Verbindung zwischen den Platten 36 und den Magneten 17 zu lösen.
  • 6 zeigt eine alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei gleiche Teile und Elemente mit den gleichen Bezugsziffern versehen wurden. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die wiederholte Beschreibung dieser Elemente verzichtet.
  • Der Mophalter, gemäß der alternativen Ausführungsform, unterscheidet sich von dem der ersten Ausführungsform ausschließlich dadurch, dass auf die Integration der Magneten 17 in den Mophalter auf die oben beschriebene Art und Weise verzichtet wurde. Stattdessen wurden die Magneten 17 in Form eines eine Magnetkraft erzeugenden Pulvers gleichmäßig und großflächig in der Aufnahme 10 verteilt angeordnet. Dies ist schematisch und mit der Bezugsziffer 170 in 6 dargestellt. Dadurch wir die Aufnahme 10 selbst der Magnet und auf beiden Wischauflageflächen 18 bzw. 19 wird eine Magnetkraft erzeugt. Hergestellt werden kann eine derartige Aufnahme 10 vorteilhafterweise als Spritzgussteil, wozu das magnetische Material z. B. in Pulverform dem vor dem Spritzgießen noch flüssigen Kunststoff in einer gleichmäßigen Verteilung beigemischt wird. Nach dem Aushärten der Aufnahme 10 in der Form ist dieses Pulver dann gleichmäßig in der Aufnahme verteilt und gleichzeitig vor Korrosion geschützt, da im Kunststoff eingebettet.
  • Der zugehörige Mop mit dem Körper 30 weist daher auf der zweiten Seite 32 ein entsprechendes Gegenstück aus ferritischem Eisen auf. Bei diesem Gegenstück handelt es sich bei der dargestellten Ausführungsform um ein zweigeteiltes großflächig auf die zweite Seite 32 aufgebrachtes Gegenstück. Von den zwei Teilen ist eines auf der einen Seite der Längsmittellinie 35 des Körpers und das andere auf der anderen Seite angeordnet. Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform kann es sich bei diesem Gegenstück um eine dünne Gummierungsschicht 136 handeln, die auf die zweite Seite 32 aufkaschiert wird und in die auf ähnliche Art und Weise wie bei der Aufnahme 10 bereits im Herstellungsverfahren ein ferritisches Eisen eingebettet bzw. eingebracht wird. Diese zwei Gummierungen werden auf beiden Seiten an der zweiten Seite 32 befestigt und bilden das Gegenstück für das Magnetpulver 170 in der Aufnahme 10.
  • Es versteht sich selbstverständlich, dass auch das Magnetpulver in der Gummierung 136 vorhanden sein kann und das ferritische Eisen in der Aufnahme 10.
  • Das Anbringen des Mopbezugs an dem Mophalter gemäß dieser Ausführungsform erfolgt auf gleicher Art und Weise wie bei der Ausführungsform in 1 bis 5. Da jedoch eine großflächige Verteilung der Magneten und Gegenstücke in der Aufnahme bzw. dem Mopbezug gewählt wurde, kann auf die Zentrierung der Magneten und Gegenstücke, wie sie zuvor beschrieben wurde, verzichtet werden. Auch kann ein zusätzlicher Korrosionsschutz aufgrund dieser Ausgestaltung vermieden werden, so dass sich diese Ausführungsform als besonders vorteilhaft herausgestellt hat.
  • Aus der obigen Beschreibung wird ersichtlich, dass die vorliegende Erfindung einen sehr einfachen und kostengünstig herstellbaren Aufbau in Bezug auf Mophalter wie auch Mopbezug offenbart und darüber hinaus auch eine einfache Befestigung des Mopbezugs am Mophalter gestattet.
  • Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf diese Ausgestaltung, die oben beschrieben wurde, begrenzt, sondern kann auf vielfache Art und Weise abgewandelt werden, wie es beispielsweise aus der Beschreibung der Erfindung in Bezug auf die Magnete ersichtlich wird, die auf vielerlei Arten angeordnet und ausgestaltet werden können. Es versteht sich natürlich auch, dass die Magnete 17 anstelle der Platten 36 und die Platten 36 anstelle der Magneten 17 angeordnet werden können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4427672 A1 [0002]
    • - EP 0757903 B1 [0003]
    • - WO 2007/085686 [0004]
    • - US 4658461 [0004]
    • - DE 19940436 [0004]

Claims (27)

  1. Mophalter umfassend: eine längliche und flächige Aufnahme (10) für einen Mopbezug, die auf ihren entgegengesetzten flächigen Seiten je eine Wischauflagefläche (18, 19) bildet und an einer der Stirnseiten (11, 12) eine Befestigungseinrichtung (12) zum Anbringen des Mophalters an einer Reinigungshilfe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (10) eine magnetische Fixiereinrichtung (17) zum Festlegen des Mopbezugs an dem Mophalter aufweist, die an beiden Wischauflageflächen (18, 19) in zumindest einem Bereich davon eine Magnetkraft erzeugt oder ein Gegenstück aus ferritischem Metall für einen Magneten in dem Mopbezug umfasst.
  2. Mophalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Magneten (17) vorgesehen ist, der sich im Wesentlichen von einer Wischauflagefläche (18) zur anderen (19) erstreckt und an einer Wischauflagefläche (18) die Magnetkraft mit Süd-Ausrichtung und an der anderen Wischauflagefläche (19) die Magnetkraft mit Nord-Ausrichtung erzeugt.
  3. Mophalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Magneten vorgesehen sind, die jeweils an einer der Wischauflageflächen (18, 19) die Magnetkraft erzeugen.
  4. Mophalter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass für jede Wischauflagefläche (18, 19) wenigstens zwei Magneten vorgesehen sind.
  5. Mophalter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der/die Magnet/-en eine längliche Form aufweist/-en und parallel zur Längserstreckung der Aufnahme vorgesehen ist/sind.
  6. Mophalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Magneten (17) vorgesehen sind, die sich im Wesentlichen von einer Wischauflagefläche (18) zur anderen (19) erstrecken und an einer Wischauflagefläche (18) die Magnetkraft mit Süd-Ausrichtung und an der anderen Wischauflagefläche (19) die Magnetkraft mit Nord-Ausrichtung erzeugen.
  7. Mophalter nach Anspruch 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Magenten (17) auf einer Linie im Wesentlichen parallel zur Längserstreckung der Aufnahme (10) liegen.
  8. Mophalter nach einem der Ansprüche 2 bis 4 oder 6 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der/die Magnet/-en (17) eine runde, vorzugsweise kreisrunde, Form aufweist/-en.
  9. Mophalter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Magnetkraft in einem Abschnitt der Wischauflageflächen (18, 19) näher zu der Stirnseite (11, 12) erzeugt wird an der die Befestigungseinrichtung (12) zum Anbringen des Mophalters an einer Reinigungshilfe angeordnet ist.
  10. Mophalter nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der/die Magnet(-en) (17) korrosionsgeschützt sind, vorzugsweise mit einem Kunststoffmantel versehen sind.
  11. Mophalter nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der/die Magnet(-en) (17) zu den Wischauflageflächen (18, 19) derart versetzt sind, dass im Bereich des/der Magneten eine Vertiefung (20) in den Wischauflageflächen (18, 19) gebildet ist, wobei der Rand (21) der Vertiefung abgeschrägt ist.
  12. Mophalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die magnetische Fixiereinrichtung dadurch gebildet ist, dass die Aufnahme zumindest teilweise aus einem magnetischen Material besteht.
  13. Mophalter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die magnetische Fixiereinrichtung durch ein gleichmäßig in der Aufnahme verteiltes die Magnetkraft erzeugendes Pulver gebildet ist.
  14. Mophalter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (10) durch nur eine im Wesentlichen starre Platte gebildet ist.
  15. Mophalter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (12) zum Anbringen des Mophalters an einer Reinigungshilfe gelenkig (13) an der Platte befestigt ist.
  16. Mophalter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Magnetkraft derart ausgelegt ist, dass eine Gewicht von wenigstens 1,5 Kg durch die Magnetkraft gehalten werden kann.
  17. Mopbezug für einen Mophalter, umfassend einen flächigen Körper (30) mit zwei Längskanten (33) und zwei Querkanten (34), der auf einer ersten Seite (31) eine Wischfläche bildet und auf der entgegengesetzten zweiten Seite (32) zumindest teilweise mit einer Wischauflagefläche (18, 19) des Mophalters in Anlage bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass auf jeder Seite der Längsmittellinie (35) des Körpers (30) wenigstens eine Fixiereinrichtung (36) aus ferritischem Eisen oder wenigstens einem eine Magnetkraft erzeugenden Magneten auf der zweiten Seite (32) angeordnet ist, um den Mopbezug an dem Mophalter lösbar festzulegen.
  18. Mopbezug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (36) eine ebene, vorzugsweise runde oder kreisrunde Platte ist.
  19. Mopbezug nach einem der Ansprüche 17 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung eine längliche Form aufweist und parallel zu den Längskanten (33) des Körpers vorgesehen ist.
  20. Mopbezug nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass auf jeder Seite der Längsmittellinie wenigstens zwei Fixiereinrichtungen (36) vorgesehen sind, die auf einer Linie im Wesentlichen parallel zur den Längskanten (35) des Körpers (30) liegen.
  21. Mopbezug nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtungen (36) näher zu der entsprechenden Längskante (33) des Körpers (30) als zu dessen Längsmittellinie (35) liegen.
  22. Mopbezug nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtungen (36) korrosionsgeschützt sind, vorzugsweise mit einem Kunststoffmantel versehen sind.
  23. Mopbezug nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtungen (36) von der zweiten Seite (32) des Körpers vorragen, wobei der Rand (33) der Fixiereinrichtungen (36) abgeschrägt ist.
  24. Mopbezug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung großflächig, wenigstens einen Großteil der zweiten Seite (32) bedeckend, vorgesehen ist.
  25. Mopbezug nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung zweigeteilt ist und ein Teil auf einer Seite der Längsmittellinie und der andere auf der anderen Seite angeordnet ist.
  26. Mopbezug nach einem der Ansprüche 17 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittellinie (35) des Körpers (30) kenntlich gemacht ist.
  27. System insbesondere zur Wasserreinigung umfassend einem Mophalter nach einem der Ansprüche 1–16 und einen zugehörigen Mopbezug nach einem der Ansprüche 17–26.
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