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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erfassung
einer Geschwindigkeitsübertretung
eines Fahrzeugs, wobei eine Geschwindigkeitsübertretung des Fahrzeugs anhand
einer Durchschnittsgeschwindigkeit des Fahrzeugs innerhalb einer Überwachungsstrecke
erfasst wird.
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Zur
Erfassung der Durchschnittsgeschwindigkeit wird bei einem solchen,
auch „Section-Control” genannten
Verfahren eine Zeitspanne ermittelt, die ein Fahrzeug zum Zurücklegen
der Überwachungsstrecke
benötigt,
wobei es sich bei einer derartigen Überwachungsstrecke in der Regel
um einen längeren,
beispielsweise mehrere Kilometer langen Streckenabschnitt einer
Autobahn oder um einen Tunnelabschnitt handelt. Mittels der ermittelten
Zeitspanne wird die Durchschnittsgeschwindigkeit des Fahrzeugs berechnet,
woraus sich dann gegebenenfalls eine Überschreitung der vorgegebenen
Maximalgeschwindigkeit ergibt.
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Eine
Geschwindigkeitsübertretung
eines Fahrzeugs wird beispielsweise im Rahmen einer Verkehrsüberwachung
ermittelt, um die Einhaltung einer vorgegebenen Maximalgeschwindigkeit
im Straßenverkehr
zu überwachen.
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Ein
Verfahren der eingangs genannten Art ist beispielsweise aus der
WO 01 35372 A1 bekannt.
In der
WO 01 35372
A1 sind zur Erfassung der Durchschnittsgeschwindigkeit
entlang der Überwachungsstrecke
zwei voneinander beabstandete Überwachungsstationen
vorgesehen. Mittels einer Kamera wird an den Überwachungsstationen ein Einfahren und
ein Verlassen der Überwachungsstrecke
durch ein Fahrzeug registriert. Dabei wird beim Einfahren des Fahrzeugs
in die Überwachungsstrecke
sowie beim Verlassen der Überwachungsstrecke
mittels der Kamera ein Bild des Fahrzeugs gewonnen und aus dem Bild
ein Kraftfahrzeugkennzeichen des Fahrzeugs ermittelt. Die ermittelten
Daten werden zumindest temporär
gespeichert.
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Aus
der Offenlegungsschrift
DE 10 2005 036 562 A1 sind ein Verfahren
und eine Anordnung zur anonymisierten Erfassung und Auswerten von
Fahrzeugreisedaten, insbesondere von Fahrzeiten einzelner Fahrzeuge
auf einem definierten Streckenabschnitt, bekannt. Die Durchfahrtszeit
eines Fahrzeugs durch den definierten Streckenabschnitt wird bestimmt
durch Identifizierung eines bestimmten Fahrzeuges bei der Einfahrt
in den Streckenabschnitt und bei der Ausfahrt aus dem Streckenabschnitt.
Dabei ist eine eindeutige Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich,
um die gewünschte
Durchfahrtszeit oder auch Durchschnittsgeschwindigkeit berechnen
zu können.
In der Regel eignet sich dabei das Kennzeichen eines Fahrzeugs am
besten zur eindeutigen Identifizierung. Es sind aber auch andere,
zusätzliche
Fahrzeugidentifikationsdaten vorhanden, welche zum Einsatz kommen
können,
wie beispielsweise Farbe, Achsenzahl, usw. Beim Einfahren eines
Fahrzeugs in den Streckenabschnitt werden mittels einer ersten Detektiervorrichtung
detektierte Einfahrtszeitdaten sowie Fahrzeugidentifikationsdaten
sowie beim Ausfahren dieses Fahrzeugs aus dem Streckenabschnitt
mittels einer zweiten Detektiervorrichtung detektierte Ausfahrtszeitdaten
sowie Fahrzeugidentifikationsdaten an eine zentrale Recheneinheit übermittelt.
Zumindest die Fahrzeugidentifikationsdaten werden vor der Übermittlung
verschlüsselt.
Die zentrale Recheneinheit nimmt eine Weiterverarbeitung der übermittelten
Daten vor, ohne die verschlüsselten
Daten zu entschlüsseln.
Die verschlüsselten Fahrzeugidentifikationsdaten
werden hinsichtlich Identität
miteinander verglichen und bei Identität die gleichzeitig mit diesen
verschlüsselten
Fahrzeugidentifikationsdaten übermittelten
Einfahrts- und Ausfahrtszeitdaten einem einzelnen Fahrzeug zugeordnet.
Die Verschlüsselung
erfolgt mittels eines lediglich temporär gültigen Schlüssels.
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Ausgehend
vom Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein alternatives Verfahren zur Erfassung einer Geschwindigkeitsübertretung
eines Fahrzeugs anzugeben. Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine
alternative Vorrichtung zur Erfassung einer Geschwindigkeitsübertretung
eines Fahrzeugs anzugeben.
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Die
auf ein Verfahren gerichtete Aufgabe wird erfindungsgemäß durch
die Merkmalskombination des Anspruchs 1 gelöst.
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Demgemäß wird zu
einem ersten Zeitpunkt eine identifizierende Bildaufnahme eines
in eine Überwachungsstrecke
einfahrenden Fahrzeugs getätigt
und ein das einfahrende Fahrzeug charakterisierendes Fahrzeugmerkmal
erfasst. Zu einem zweiten Zeitpunkt wird eine identifizierende Bildaufnahme eines
die Überwachungsstrecke
verlassenden Fahrzeugs getätigt
und das Fahrzeugmerkmal erfasst. Es wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit
des Fahrzeugs anhand der zum Zurücklegen
der Überwachungsstrecke
benötigten
Zeitspanne ermittelt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit wird mit
einer vorgegebenen Maximalgeschwindigkeit verglichen. Mittels eines
Einweg-Verschlüsselungsverfahrens
wird ein dem zum ersten und zweiten Zeitpunkt erfassten Fahrzeugmerkmal
zuordenbarer erster bzw. zweiter Kodierwert ermittelt. Der erste
und der zweite Kodierwert werden miteinander verglichen. Bei einer Übereinstimmung
des ersten und des zweiten Kodierwerts wird die Durchschnittsgeschwindigkeit
des Fahrzeugs ermittelt wird. Unter Kennung des Fahrzeugmerkmals
wird ein dynamischer Schlüssel
generiert. Die Bildaufnahme wird mittels des generierten dynamischen
Schlüssels
verschlüsselt,
der Schlüssel
verworfen und bei einer festgestellten Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit
der Schlüssel
mittels des bei Verlassen erfassten Fahrzeugmerkmals neu generiert.
Die verschlüsselte
Bildaufnahme wird mittels des neu generierten Schlüssels zu
entschlüsseln
versucht. Nur bei einer erfolgreichen Entschlüsselung der Bildaufnahme wird
das Fahrzeugmerkmal gespeichert wird.
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Die
Erfindung geht von der Überlegung
aus, dass für
die Erfassung einer Geschwindigkeitsübertretung anhand einer Durch schnittsgeschwindigkeit gemäß dem Stand
der Technik in der Regel von jedem Fahrzeug, welches eine Überwachungsstrecke befährt, beim
Einfahren und beim Verlassen der Überwachungsstrecke ein charakteristisches
Fahrzeugmerkmal, wie beispielsweise das Kraftfahrzeugkennzeichen,
erfasst und zumindest temporär
gespeichert wird. Eine Geschwindigkeitsübertretung kann erst beim Verlassen
der Überwachungsstrecke ermittelt
werden, so dass das charakteristische Fahrzeugmerkmal, beispielsweise
das Kraftfahrzeugkennzeichen, auch dann erhoben und temporär gespeichert
wurde, wenn sich keine Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt, der Fahrer
sich also gesetzeskonform verhalten hat. Daraus können insbesondere datenschutzrechtliche
Bedenken erwachsen, zumal ein derartiges charakteristisches Fahrzeugmerkmal eine
Individualisierung des betreffenden Fahrzeugs erlaubt, was insbesondere
auch die Möglichkeit
eines Rückschlusses
auf personenbezogene Daten eines Fahrzeughalters eröffnet.
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Die
Erfindung sieht deswegen vor, ein charakteristisches Fahrzeugmerkmal
erst dann zu speichern, wenn eine Geschwindigkeitsübertretung
tatsächlich
vorliegt.
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Die
Erfindung ordnet dazu dem bei Einfahrt zu einem ersten Zeitpunkt
erfassten Fahrzeugmerkmal zunächst
einen ersten Kodierwert zu, derart dass aus dem ersten Kodierwert
nicht mehr auf das dem Kodierwert zugrunde liegende Fahrzeugmerkmal
geschlossen werden kann. Dazu wird der erste Kodierwert mittels
eines Einweg-Verschlüsselungsverfahrens
ermittelt. Während
es bei einem „normalen” Verschlüsselungsverfahren
in der Regel möglich
ist, bei Kenntnis des „Schlüssels” aus dem
verschlüsselten Wert
den entsprechenden unverschlüsselten
Wert zu erhalten, existiert vereinfacht gesagt bei dem Einweg-Verschlüsselungsverfahren
kein „Schlüssel”. Dadurch
ist es nahezu unmöglich,
von dem ersten Kodierwert wieder zurück auf das dem ersten Kodierwert
zugrunde liegende Fahrzeugmerkmal zu schließen. Wenn beispielsweise als
Fahrzeugmerkmal das Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst wurde, ist
es nahezu unmöglich,
aus dem entsprechenden ersten Kodierwert wieder auf das Kraftfahrzeugkennzeichen zu
schließen.
Diese Eigenschaft des Einweg-Verschlüsselungsverfahrens wird gelegentlich
auch als „pre-image
resistance” bezeichnet.
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Der
erste Kodierwert ist dem Fahrzeugmerkmal zugeordnet, d. h. jedes
Fahrzeug, welches in die Überwachungsstrecke
einfährt,
erhält
einen „eigenen” ersten
Kodierwert. Der erste Kodierwert wird zumindest temporär gespeichert.
Das dem ersten Kodierwert zugrunde liegende Fahrzeugmerkmal selber wird
nicht gespeichert. Eine Identifizierung des einfahrenden Fahrzeugs
ist also im Folgenden nicht durch das charakteristische Fahrzeugmerkmal
möglich,
sondern nur durch den ersten Kodierwert.
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Zu
einem zweiten Zeitpunkt wird das Fahrzeugmerkmal eines die Überwachungsstrecke
verlassenden Fahrzeugs erfasst, wobei dem erfassten Fahrzeugmerkmal
mittels des Einweg-Verschlüsselungsverfahrens
ein zweiter Kodierwert zugeordnet wird. Da sowohl der erste als
auch der zweite Kodierwert dem Fahrzeugmerkmal zugeordnet ist, ist
es möglich,
durch einen Vergleich der entsprechenden Kodierwerte ein die Überwachungsstrecke
befahrendes Fahrzeug zu identifizieren. Eine Übereinstimmung des ersten und
des zweiten Kodierwerts bedeutet, dass beispielsweise das Fahrzeug
A, welches zum ersten Zeitpunkt in die Überwachungsstrecke eingefahren
ist, zum zweiten Zeitpunkt die Überwachungsstrecke
wieder verlässt.
Da die Länge
der Überwachungsstrecke
bekannt ist, ergibt sich die Durchschnittsgeschwindigkeit dann anhand
der Zeitspanne zwischen dem ersten und dem zweiten Zeitpunkt.
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Die
ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit wird mit einer vorgegebenen
Maximalgeschwindigkeit, beispielsweise einem „Tempolimit”, verglichen. Nur
wenn bei dem Vergleich eine Überschreitung
der Maximalgeschwindigkeit durch die Durchschnittsgeschwindigkeit
festgestellt wird, wird das Fahrzeugmerkmal, welches von dem die Überwachungsstrecke
verlassenden Fahrzeug erfasst wurde, gespeichert. Das bedeutet also,
dass es nur im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Speicherung
von Daten kommt, die eine Individualisierung des Fahrzeugs erlauben
und damit, beispielsweise im Sinne einer Bußgelderhebung, Rückschlüsse auf den
Fahrzeughalter zulassen.
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Falls
keine Überschreitung
der Maximalgeschwindigkeit festgestellt wird, erfolgt keine Speicherung
des erfassten Fahrzeugmerkmals. In dem Fall werden also bei dem
Verfahren zu keinem Zeitpunkt, also weder beim Einfahren in die Überwachungsstrecke
noch beim Verlassen dieser, Daten gespeichert, die als solche eine
Individualisierung des Fahrzeugs erlauben.
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Bei
einer jeweils eindeutigen Zuordnung der Kodierwerte zu dem das Fahrzeug
charakterisierenden Fahrzeugmerkmal ist jedwede Verwechslung bei der
Identifizierung eines geschwindigkeitsübertretenden Fahrzeugs ausgeschlossen.
Jedoch ist es selbst bei äußerst komplexen
Kodierverfahren nicht gänzlich
ausgeschlossen, dass es zu einer sogenannten „Kollision” von Kodierwerten kommt. Eine
derartige „Kollision” tritt
dann auf, wenn zwei unterschiedlichen Fahrzeugmerkmalen der gleiche
Kodierwert zugeordnet wird. Dadurch könnte es bei einem Vergleich des
ersten und des zweiten Kodierwerts zu einer Verwechslung von Fahrzeugen
kommen, wodurch es unter Umständen
zu einer unberechtigten Feststellung einer Geschwindigkeitsübertretung
eines Fahrzeugs kommen könnte.
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Um
zu vermeiden, dass es durch eine derartige „Kollision” von Kodierwerten zu einer
unberechtigten Belangung eines unbescholtenen Fahrzeughalters kommt,
sieht die Erfindung vor, dass eine identifizierende Bildaufnahme
des einfahrenden Fahrzeugs getätigt,
unter Kennung des Fahrzeugmerkmals ein dynamischer Schlüssel generiert,
die Bildaufnahme mittels des generierten dynamischen Schlüssels verschlüsselt, der
Schlüssel
verworfen, bei Verlassen der Überwachungsstrecke
das Fahrzeugmerkmal erfasst, bei einer festgestellten Überschreitung
der Maximalgeschwindigkeit der Schlüssel mittels des weiteren bei
Verlassen erfassten Fahrzeugmerkmals neu generiert, die verschlüsselte Bildaufnahme
mittels des neu gene rierten Schlüssels
zu entschlüsseln
versucht, und nur bei einer erfolgreichen Entschlüsselung
der Bildaufnahme das Fahrzeugmerkmal gespeichert wird.
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Dabei
kann die Bildaufnahme insbesondere das charakteristische Fahrzeugmerkmal
umfassen.
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Beispielsweise
wird eine Bildaufnahme des Kraftfahrzeugkennzeichens des einfahrenden
Fahrzeugs verschlüsselt.
Der Schlüssel
für diese
Verschlüsselung
ist nicht „fest”, sondern
dynamisch, d. h. der Schlüssel
wird für
jedes einfahrende Fahrzeug neu generiert. Der dynamische Schlüssel wird
dabei insbesondere ausgehend von dem Fahrzeugmerkmal generiert,
welches grundsätzlich
ein beliebiges Fahrzeugmerkmal, wie beispielsweise eine Fahrzeugfarbe
oder eine Fahrzeugform, sein kann. Vorteilhafterweise wird aber
auch für
die Generierung des Schlüssels
das Kraftfahrzeugkennzeichen herangezogen, da dieses jedes Fahrzeug
eindeutig charakterisiert, so dass insbesondere der generierte Schlüssel für jedes
Fahrzeug einmalig ist.
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Nach
dem Verschlüsseln
der Bildaufnahme wird der Schlüssel
wieder gelöscht,
so dass auf diesen durch Unbefugte nicht mehr zurückgegriffen
werden kann. Nur unter Kennung des Fahrzeugmerkmals kann der Schlüssel wieder
regeneriert werden und die verschlüsselte Bildaufnahme wieder
entschlüsselt
werden. Andernfalls schlägt
die Entschlüsselung
fehl.
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Wird
nun anhand der Kodierwerte festgestellt, dass beispielsweise das
Fahrzeug A, welches die Überwachungsstrecke
verlässt,
eine Geschwindigkeitsübertretung
begangen hat, kann über
die erfolgreiche Entschlüsselung
eine Verwechslung von Fahrzeugen ausgeschlossen werden. Denn nur
bei einer erfolgreichen Entschlüsselung
handelt es sich um dasselbe Fahrzeug. Erst dann wird das charakteristische
Fahrzeugmerkmal abgespeichert. Unbescholtene Fahrzeughalter gelangen
somit nicht aufgrund einer Verwechslung in einen Datenbestand.
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Für eine Dokumentation
kann in einer weiteren Ausführung
der Erfindung zusätzlich
die Bildaufnahme abgespeichert werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird der erste und
der zweite Kodierwert aus dem erfassten Fahrzeugmerkmal mittels
eines Hash-Algorithmus' ermittelt.
Ein derartiger Hash-Algorithmus dient im Allgemeinen zur Berechnung
einer Streuwertfunktion, die auch als Hashfunktion bezeichnet wird.
Hier wird insbesondere eine kryptographische Hashfunktion angesprochen,
die beispielsweise häufig
zur Speicherung von Passwörtern
eingesetzt wird. Mittels des Hash-Algorithmus' wird der entsprechende Kodierwert als
ein sogenannter Hashwert berechnet. Der Speicherbedarf eines derartigen
Hashwertes ist im Allgemeinen sehr gering, so dass der Hash-Algorithmus
insbesondere auch die schnelle und effektive Verarbeitung großer Datenmengen
ermöglicht.
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Das
Fahrzeugmerkmal kann beispielsweise ein einzelnes optisches Fahrzeugmerkmal
sein, wie beispielsweise ein Kraftfahrzeugkennzeichen, eine Fahrzeugform
oder eine Farbgestaltung. Ebenso ist es möglich eine Kombination verschiedener
Fahrzeugmerkmale oder ein charakteristisches akustisches Signal
des Fahrzeugs zu erfassen.
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Vorzugsweise
wird als Fahrzeugmerkmal ein Nummernschild des Fahrzeugs erfasst.
Durch das Nummernschild ist es auf besonders einfache Weise möglich, das
Fahrzeug zu charakterisieren. Das Nummernschild wird dabei beispielsweise
mittels einer Kamera erfasst, so dass auf schon vorhandene Überwachungskameras,
die z. B. für
eine anderweitige Verkehrsüberwachung
im Straßenverkehr
genutzt werden, zurückgegriffen
werden kann.
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Vorteilhafterweise
wird das Kraftfahrzeugkennzeichen des Nummernschilds mittels einer
automatischen Kennzeichenerkennung erfasst. Das Nummernschild umfasst
in der Regel eine Vielzahl an Merkmalen, wie beispielsweise eine
charakteristische Form oder Farbgebung, eine Länderkennung und das Kraftfahrzeug kennzeichen.
Das Kraftfahrzeugkennzeichen ist aber in der Regel ausreichend, um
das Fahrzeug eindeutig zu charakterisieren. Dadurch ist es insbesondere
möglich,
die zu verarbeitende Datenmenge effektiv zu reduzieren. Bei einer automatischen
Kennzeichenerkennung wird beispielsweise mittels einer optischen
Schriftzeichenerkennung (OCR), im Speziellen mittels der LPR (License
Plate Recognition) oder der ANPR (Automatic Number Plate Recognition),
das Kraftfahrzeugkennzeichen aus einem Bild des Fahrzeugs automatisch ermittelt.
Die automatische Kennzeichenerkennung wird häufig zur Verkehrsüberwachung
eingesetzt, so dass hier auf ein ausgereiftes Verfahren zurückgegriffen
werden kann.
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Wie
schon erläutert,
macht die Anwendung des Einweg-Verschlüsselungsverfahrens bei der
Erzeugung des ersten und des zweiten Kodierwerts es nahezu unmöglich, die
entsprechenden Kodierwerte zu „knacken”, um dadurch
auf das den Kodierwerten jeweils zugrunde liegende Fahrzeugmerkmal
zu schließen.
Allenfalls durch einen sogenannten „brute-force” Angriff
bestünde
die Möglichkeit,
den entsprechenden Kodierwert zu knacken. Dabei wird unter einem „brute-force” Angriff
ein „Knacken” des Kodierwerts
durch das Ausprobieren sämtlicher
möglicher
Lösungen
verstanden. Konkret hieße
das, dass bei einem „brute-force” Angriff
beispielsweise für
jedes Kraftfahrzeugkennzeichen, das in einem amtlichen Kennzeichenregister
vorliegt, der entsprechende Kodierwert berechnet würde, um
dadurch das einem konkreten Kodierwert zugrunde liegende Kraftfahrzeugkennzeichen
zu finden. Ein derartiges Szenario ist natürlich sehr unwahrscheinlich,
da beispielsweise ein amtliches Kennzeichenregister in der Regel
sicher vor unbefugtem Zugriff ist.
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Um
insbesondere zu gewährleisten,
dass selbst bei einem derartigen „brute-force” Angriff
die entsprechenden Kodierwerte nicht „geknackt” werden können, wird in einer besonders
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ein zusätzliches
Fahrzeugmerkmal erfasst. Das bedeutet, dass zum ersten und zum zweiten
Zeitpunkt jeweils zumindest zwei Fahrzeugmerkmale er fasst werden.
Es wird also eine Kombination an Fahrzeugmerkmalen erfasst, beispielsweise
das Kraftfahrzeugkennzeichen und ein zusätzliches Fahrzeugmerkmal. Der
erste und der zweite Kodierwert sind dabei jeweils der erfassten
Kombination an Fahrzeugmerkmalen zugeordnet. Da eine Kombination
an Fahrzeugmerkmalen in der Regel in keiner Datenbank erfasst ist,
kann durch die Erfassung des zusätzlichen
Fahrzeugmerkmals gewährleistet
werden, dass selbst durch einen „brute-force” Angriff nicht von dem entsprechenden
Kodierwert beispielsweise auf das Kraftfahrzeugkennzeichen geschlossen
werden kann. Prinzipiell ist in dieser Ausgestaltung der Erfindung
die Erfassung einer beliebigen Kombination an akustischen und/oder optischen
Fahrzeugmerkmalen möglich.
Zweckmäßigerweise
wird das Kraftfahrzeugkennzeichen und ein zusätzliches Fahrzeugmerkmal erfasst.
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Vorteilhafterweise
wird als zusätzliches Fahrzeugmerkmal
ein optisches Merkmal des Fahrzeugs erfasst, insbesondere die Farbe
des Fahrzeugs. Durch die Erfassung der Farbe des Fahrzeugs, insbesondere
zusätzlich
zum Kraftfahrzeugkennzeichen, ist es auf einfache Weise möglich, die Ermittlung
des Kraftfahrzeugkennzeichens aus dem Kodierwert durch einen „brute-force” Angriff
zu verhindern, da die Merkmalskombination von Kraftfahrzeugkennzeichen
und Fahrzeugfarbe in keiner Datenbank erfasst ist.
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Die
auf eine Vorrichtung gerichtete Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale des auf eine Vorrichtung gerichteten Patentanspruchs.
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Demnach
umfasst die Vorrichtung zur Erfassung einer Geschwindigkeitsübertretung
eines Fahrzeugs eine erste Überwachungsstation
und eine zur ersten Überwachungsstation
beabstandete zweite Überwachungsstation,
eine Zeitmessvorrichtung und eine Rechenvorrichtung, die mit der
ersten und der zweiten Überwachungsstation
und der Zeitmessvorrichtung verbunden ist. Dabei umfassen die erste
und die zweite Überwachungsstation
jeweils ein Erfassungsmittel, welches dafür eingerichtet ist, von einem
in eine Überwachungsstrecke
einfahrenden und einem die Überwachungsstrecke
verlassenden Fahrzeug eine identifizierende Bildaufnahme zu tätigen und
ein charakteristisches Fahrzeugmerkmal zu erfassen. Die Zeitmessvorrichtung
ist dafür
eingerichtet, einen ersten Zeitpunkt eines Einfahrens in die Überwachungstrecke
und einen zweiten Zeitpunkt eines Verlassens der Überwachungsstrecke
zu erfassen. Die Rechenvorrichtung ist dafür eingerichtet, eine Durchschnittsgeschwindigkeit
des Fahrzeugs innerhalb der Strecke zwischen der ersten und der zweiten Überwachungsstation
anhand der Zeitsignale der Zeitmessvorrichtung zu ermitteln, eine Überschreitung
einer vorgegebenen Maximalgeschwindigkeit festzustellen und bei
einer festgestellten Überschreitung
das Fahrzeugmerkmal zu speichern. Die Recheneinrichtung ist mit
einer Kodiervorrichtung verbunden, die dafür eingerichtet ist, mittels
eines Einweg-Verschlüsselungsverfahrens
aus den von der ersten und der zweiten Überwachungsstation erfassten
Fahrzeugmerkmalen einen ersten bzw. einen zweiten Kodierwert zu
ermitteln. Die Kodiervorrichtung ist ferner dafür eingerichtet, unter Kennung des
Fahrzeugmerkmals einen dynamischen Schlüssel zu generieren, die Bildaufnahme
mittels des generierten dynamischen Schlüssels zu verschlüsseln, den
Schlüssel
zu verwerfen, bei einer festgestellten Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit
den Schlüssel
mittels des weiteren bei Verlassen erfassten Fahrzeugmerkmals neu
zu generieren, und die verschlüsselte
Bildaufnahme mittels des neu generierten Schlüssels zu entschlüsseln. Die
Rechenvorrichtung ist dafür
eingerichtet, nur bei einer erfolgreichen Entschlüsselung
der Bildaufnahme das Fahrzeugmerkmal zu speichern.
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Die
für das
Verfahren geschilderten Vorteile können dabei sinngemäß auf die
Vorrichtung übertragen
werden.
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Die
erste Überwachungsstation
und die zweite Überwachungsstation
sind voneinander beabstandet, so dass sie mit ihrem Abstand zueinander
im Wesentlichen die Länge
der Überwachungsstrecke vorgeben.
Der Abstand der Überwachungsstationen von einander
kann beispielsweise mehrere hundert Meter oder einige Kilometer
betragen.
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Die
erste und die zweite Überwachungsstation
sind jeweils mit einem Erfassungsmittel ausgestattet. Mit dem Erfassungsmittel
wird ein charakteristisches Fahrzeugmerkmal eines in die Überwachungsstrecke
einfahrenden und eines die Überwachungsstrecke
verlassenden Fahrzeugs erfasst.
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Das
Erfassungsmittel kann dabei zur Erfassung von optischen und/oder
akustischen Fahrzeugmerkmalen ausgestaltet sein. Zur Erfassung akustischer
Fahrzeugmerkmale umfasst das Erfassungsmittel beispielsweise ein
Mikrofon. Zur Erfassung optischer Fahrzeugmerkmale umfasst das Erfassungsmittel
zweckmäßigerweise
eine Kamera, beispielsweise eine Videokamera oder eine Teleobjektivkamera.
Eine derartige Kamera kann dabei derart positioniert sein, dass
sie ein Bild des Heckbereichs des Fahrzeugs aufnimmt oder ein Bild
eines anderen Bereichs des Fahrzeugs. Dabei wird das optische Fahrzeugmerkmal
beispielsweise durch die Bildaufnahme als solche erfasst. Alternativ
wird das optische Fahrzeugmerkmal aus der Bildaufnahme beispielsweise durch
eine entsprechende Erkennungs-Software extrahiert und erfasst. Für die Erfassung
des Kraftfahrzeugkennzeichens aus einer Bildaufnahme des Nummernschildes
sind mit der entsprechenden Software häufig nur wenige Millisekunden
nötig.
Für eine derartige
Verarbeitung der Bildaufnahmen umfasst das Erfassungsmittel beispielsweise
einen entsprechenden Schaltkreis oder ist über eine Schnittstelle mit
der Rechenvorrichtung verbunden.
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Um
eine Aufnahme ausreichender Qualität durch die Kamera zu ermöglichen,
können
die Überwachungsstationen
zusätzlich
Lichtquellen umfassen, die das Fahrzeug beleuchten. Vorteilhaft
ist in dem Zusammenhang ein Beleuchten durch eine Infrarot-Lichtquelle,
um nächtliche
Bildaufnahmen zu ermöglichen.
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Anhand
der von der ersten und der zweiten Überwachungsstation erfassten
Fahrzeugmerkmale wird von der Kodiervorrichtung mittels eines Einweg-Verschlüsselungsverfahrens
ein erster bzw. ein zweiter Kodierwert ermittelt. Die Kodiervorrichtung kann
dabei als ein entsprechender Schaltkreis oder als eine Software
in der Rechenvorrichtung, die beispielsweise als ein Computer gegeben
ist, implementiert sein. Alternativ kann die Kodiervorrichtung als ein
separater Rechner gegeben sein.
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Mittels
der Zeitmessvorrichtung wird zum einen der erste Zeitpunkt erfasst,
in dem ein Fahrzeug in die Überwachungsstrecke
einfährt,
also die erste Überwachungsstation
passiert. Zum anderen wird der zweite Zeitpunkt erfasst, in dem
das Fahrzeug die Überwachungsstrecke
verlässt,
also die zweite Überwachungsstation
passiert
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Anhand
der Zeitsignale, die die Zeitmessvorrichtung erzeugt, wird von der
Rechenvorrichtung bei Fahrzeugidentifizierung anhand der Kodierwerte
die Zeitspanne ermittelt, die das erfasste Fahrzeug zum Zurücklegen
der Strecke zwischen der ersten und der zweiten Überwachungsstation benötigt. Dazu
synchronisiert die Rechenvorrichtung beispielsweise die von der
Zeitmessvorrichtung empfangenen Zeitsignale.
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Aus
der ermittelten Zeitspanne berechnet die Rechenvorrichtung, unter
Einbeziehung der Länge der Überwachungsstrecke,
eine Durchschnittsgeschwindigkeit des Fahrzeugs innerhalb der Überwachungsstrecke.
Die Rechenvorrichtung vergleicht die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit
mit einer vorgegeben Maximalgeschwindigkeit. Bei einer Überschreitung
der vorgegebenen Maximalgeschwindigkeit speichert die Rechenvorrichtung
das Fahrzeugmerkmal, also beispielsweise das Kraftfahrzeugkennzeichen,
welches das die Überwachungsstrecke
verlassende Fahrzeug charakterisiert.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt in einer
schematischen Darstellung:
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1 zwei
Vorrichtungen zur Erfassung einer Geschwindigkeitsübertretung
eines Fahrzeugs.
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Die
Darstellung in 1 zeigt zwei Vorrichtungen 2, 2' zur Erfassung
einer Geschwindigkeitsübertretung,
die zur Verkehrsüberwachung
an einer 2-spurigen Autobahn 4 vorgesehen sind. Wie aus
der Darstellung ersichtlich, ist jeweils eine der Vorrichtungen 2, 2' zur Überwachung
einer der beiden Richtungsfahrbahnen 6, 8 vorgesehen.
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Jede
der Vorrichtungen 2, 2' umfasst zwei Überwachungsstationen 10, 12,
die voneinander beabstandet sind, derart dass die Überwachungsstation 10 in
Fahrtrichtung 14 gesehen vor der Überwachungsstation 12 liegt.
Dadurch wird durch die Überwachungsstationen 10, 12 eine Überwachungsstrecke 13 vorgegeben.
Der Abstand zwischen den Überwachungsstationen 10, 12 kann
dabei mehrere Kilometer betragen.
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Den Überwachungsstationen 10, 12 ist
jeweils ein Erfassungsmittel 16 zugeordnet. Zusätzlich ist
jeweils eine Zeitmessvorrichtung 18, eine Kodiervorrichtung 20,
sowie eine Rechenvorrichtung 22 vorgesehen.
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Mit
dem Erfassungsmittel 16 wird ein das Fahrzeug 24, 26 charakterisierendes
Fahrzeugmerkmal erfasst. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
wird eine Kombination an optischen Fahrzeugmerkmalen, nämlich ein
Kraftfahrzeugkennzeichen 30 eines Nummernschilds 23 und
zusätzlich
eine Farbe des entsprechenden Fahrzeugs 24, 26 erfasst. Zur
Erfassung der entsprechenden optischen Fahrzeugmerkmale umfasst
das Erfassungsmittel 16 eine Kamera 28. Mit der
Kamera 28 wird eine Bildaufnahme des Heckbereichs gewonnen,
die insbesondere auch das Nummernschild 23 des betreffenden
Fahrzeugs 24, 26 abbildet. Aus der Bildaufnahme
des Heckbereichs wird dann das Fahrzeugmerkmal, also das Kraftfahrzeugkennzeichen 30 und
die Farbe des Fahrzeugs 24, 26, ermittelt. Das
Kraftfahrzeugkennzeichen 30 wird hierbei insbesondere mittels
einer automatischen Kennzeichenerkennung aus der Bildaufnahme erfasst.
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Der
von dem Erfassungsmittel 16 erfassten Merkmalskombination
aus Kraftfahrzeugkennzeichen 30 und Farbe des Fahrzeugs 24, 26 wird
mittels der Kodiervorrichtung 20 ein erster bzw. zweiter
Kodierwert zugeordnet. Die Kodiervorrichtung 20 ist hierzu
als eine entsprechende Software der Rechenvorrichtung 22 realisiert.
Der erste Kodierwert ist der erfassten Merkmalskombination eines
in die Überwachungsstrecke 13 einfahrenden
Fahrzeugs 24 zugeordnet. Der zweite Kodierwert ist der
erfassten Merkmalskombination eines die Überwachungsstrecke 13 verlassenden
Fahrzeugs 26 zugeordnet.
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Der
erste und der zweite Kodierwert sind der erfassten Merkmalskombination
jeweils eindeutig zugeordnet. Jedes Fahrzeug 24, 26,
welches in die Überwachungsstrecke 13 einfährt bzw.
diese verlässt,
erhält
demnach einen „eigenen” ersten
bzw. zweiten Kodierwert. Der erste und der zweite Kodierwert wird
jeweils mittels eines Einweg-Verschlüsselungsverfahrens ermittelt.
Dadurch ist es nahezu unmöglich,
von dem ersten bzw. dem zweiten Kodierwert wieder zurück auf das
den genannten Kodierwerten zugrunde liegende Fahrzeugmerkmal zu schließen. D.
h. ein „Knacken” der Kodierwerte
ist nahezu ausgeschlossen. Ein „Knacken” wäre theoretisch allenfalls durch
einen ”brute-force” Angriff
denkbar. Durch die Erfassung der Merkmalskombination aus Kraftfahrzeugkennzeichen 30 und
Fahrzeugfarbe wird das „Knacken” der Kodierwerte
durch einen „brute-force” Angriff
wirksam verhindert, da eine derartige Merkmalskombination in keiner
Datenbank erfasst ist.
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Die
folgenden Ausführungen
dienen der Veranschaulichung der Wirkungsweise der Vorrichtung 2, 2' Dazu wird exemplarisch
eine Fahrt eines Fahrzeugs 24, 26 betrachtet.
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Das
in die Überwachungsstrecke 13 einfahrende
Fahrzeug 24 passiert beim Einfahren zunächst die in Fahrtrichtung 14 vordere Überwachungsstation 10.
Die vordere Überwachungsstation 10 erfasst
mittels des ihr zugeordneten Erfassungsmittels 16 das Kraftfahrzeugkennzeichen 30 und
die Farbe des einfahrenden Fahrzeugs 24.
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Der
genannten Merkmalskombination aus Kraftfahrzeugkennzeichen 30 und
Farbe des einfahrenden Fahrzeugs 24 wird mittels der Kodiervorrichtung 20 ein
erster Kodierwert zugeordnet, der dem einfahrenden Fahrzeug 24 eindeutig
zugeordnet ist.
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Zusätzlich erfasst
die Zeitmessvorrichtung 18 beim Einfahren des Fahrzeugs 24 in
die Überwachungsstrecke 13 einen
ersten Zeitpunkt. Die Zeitmessvorrichtung 18 ist beispielsweise
als ein entsprechender elektronischer Schaltkreis der Rechenvorrichtung 20 gegeben.
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Beim
Verlassen der Überwachungsstrecke 13 passiert
das Fahrzeug 26 die in Fahrtrichtung 14 hintere Überwachungsstation 12,
wobei die Zeitmessvorrichtung 18 einen zweiten Zeitpunkt
erfasst. Das Erfassungsmittel 16, welches der hinteren Überwachungsstation 12 zugeordnet
ist, erfasst das Kraftfahrzeugkennzeichen 30 und die Farbe
des die Überwachungsstrecke 13 verlassenden
Fahrzeugs 26. Die Kodiervorrichtung 20 ordnet
der Merkmalskombination aus Kraftfahrzeugkennzeichen 30 und
Farbe des verlassenden Fahrzeugs 26 einen zweiten Kodierwert
zu.
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Der
zweite Kodierwert ist der genannten Merkmalskombination des verlassenden
Fahrzeugs 26 eindeutig zugeordnet, d. h. jedes Fahrzeug,
das die Überwachungsstrecke 13 verlässt, erhält einen „eigenen” zweiten
Kodierwert. Dadurch ist es möglich mittels
eines Vergleichs des ersten und des zweiten Kodierwerts festzustellen,
ob das die Überwachungsstrecke 13 zum
zweiten Zeitpunkt verlassende Fahrzeug 26 dasselbe ist,
wie das zum ersten Zeitpunkt in die Überwachungsstrecke 13 eingefahrene
Fahrzeug 24. Stimmen der erste und der zweite Kodierwert überein,
so handelt es sich um dasselbe Fahrzeug.
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Bei
einer Übereinstimmung
ermittelt die Rechenvorrichtung 22 anhand der Zeitsignale
der Zeitmessvorrichtung 18 die Zeitspanne, die das Fahrzeug 24, 26 zum
Zurücklegen
der Überwachungsstrecke 13 benötigte. Unter
Einbeziehung der Länge der Überwachungsstrecke 13 ermittelt
die Rechenvorrichtung 22 die Durchschnittsgeschwindigkeit
des Fahrzeugs 24, 26 innerhalb der Überwachungsstrecke 13 und
vergleicht die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit mit einer
vorgegeben Maximalgeschwindigkeit. Überschreitet die Durchschnittsgeschwindigkeit
die vorgegebene Maximalgeschwindigkeit, speichert die Rechenvorrichtung 22 das Kraftfahrzeugkennzeichen 13 des
Fahrzeugs 24, 26. Zusätzlich speichert die Rechenvorrichtung 22 hier auch
eine Bildaufnahme, die den Heckbereich des entsprechenden Fahrzeugs 24, 26 darstellt.