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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine rinnenartige Vorrichtung zur
Verbindung mindestens zweier pyrotechnischer Leitungen als auch
eine Feuerwerkskörperanordnung
mit mindestens einem Feuerwerkskörper
beziehungsweise mindestens einer Gruppe von Feuerwerkskörpern, welche
die rinnenartige Vorrichtung aufweisen.
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Seit
Langem aus dem Stand der Technik bekannt ist zur Verbindung von
pyrotechnischen Leitungen, insbesondere Zündschnüren, der Einsatz von Hülsen, in
aller Regel hergestellt aus Pappmaterialien. Derartige Papphülsen wurden
im Bereich professioneller Großfeuerwerkstechnik
bereits seit Jahrzehnten eingesetzt. Aber auch im Bereich der freiverkäuflichen
Feuerwerkskörper,
welche insbesondere zu Silvester von Endverbrauchern eingesetzt
werden, besteht ein Interesse der sicheren Verbindung mehrerer Feuerwerkskörper miteinander,
um eine gezielte Abbrennung eines Feuerwerkes mit einer unter Umständen nur
einmaligen Zündung
zu ermöglichen.
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Im
Handel freiverkäufliches
Feuerwerk wird an Endverbraucher abgegeben nicht nur in Form einzelner
Feuerwerkskörper,
sondern auch in letzter Zeit zunehmend in Form so genannter Batteriefeuerwerkskörper, in
welchen mehrere einzelne Feuerwerkskörper in Gruppen zusammen angeordnet
sind, und in welchen die einzelnen Feuerwerkskörper im Innern miteinander
in Verbindung stehen. Bei derartigen Batteriefeuerwerken kann dann
je nach Art der Vornahme der inneren Verbindung gezielt eine Zündung der
einzelnen Feuerwerkskörper
ausgelöst werden.
Es besteht gerade ein Interesse daran, diese bereits in erhältlichen
Batteriefeuerwerkskörpern
ermöglichte
gezielte Zündung
unterschiedlicher Feuerwerkskörper
auch die Endverbraucher frei wählbar zu
ermöglichen
durch Auswahl unterschiedlichster Feuerwerkskörper, gleich ob diese als einzelne
Feuerwerkskörper
oder aber als Batteriefeuerwerkskörper ausgebildet sind. Hierzu
wird eine möglichst
einfache Verbindung von Feuerwerkskörper miteinander gewünscht, welche
nicht nur einfach handhabbar ist, sondern auch eine sichere An-
beziehungsweise Überzündung ohne
Ausfälle
ermöglicht,
sowie das Verletzungsrisiko möglichst
niedrig hält.
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Aus
der
DE 20 2006
017 118 U1 ist bekannt eine Feuerwerkskörperanordnung mit mehreren
einzelnen und/oder zu Gruppen zusammengefassten Feuerwerkskörpern und
mit den Feuerwerkskörpern beziehungsweise
Gruppen von Feuerwerkskörpern zugeordneten
Zündschnüren, wobei
den Zündschnüren mindestens
zweier Feuerwerkskörper
oder Gruppen von Feuerwerkskörpern
wenigstens ein Kopplungsmittel zugeordnet ist. Dieses Kopplungsmittel kann
dabei hülsen-
oder kanalartig ausgebildet sein, und ist den Zündschnüren lose beziehungsweise lösbar zugeordnet.
Das Kopplungsmittel kann dabei aus einem brennbaren oder auch aus
einem nicht-brennbaren Material gebildet sein, und besteht bevorzugt aus
Kunststoff oder Pappe, und entspricht damit dem zumindest aus Großfeuerwerken
bekannten Stand der Technik. Zwei Zündschnüre werden einfach in dem insbesondere
hülsenartigen
Kopplungsmittel derart nebeneinander angeordnet, dass die Zündschnüre in Teilbereichen überlappen,
so dass eine Überzündung der
Zündschnüre ermöglicht ist.
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Aus
der
DE 1 905 921 U ist
eine Klemme mit einem U-förmigen
Querschnitt zu entnehmen, wobei mit dieser zwei sich überlappende
Zündschnüre verklemmt
werden können.
Die Klemme weist in einer Ausgestaltung Polyvinylchlorid als Material
auf und hat in einer weiteren Ausgestaltung widerhakenartige Erhebungen
auf der Innenseite.
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Aus
WO 03/095394 A1 geht
eine Verbindungsvorrichtung hervor, wobei die Zündschnüre innerhalb der Verbindungsvorrichtung
gegeneinander oder gegen einen Zünder
gestoßen
werden, um eine Überzündung von
einer Zündschnur
auf die zweite Zündschnur
zu gewährleisten.
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Der
US 6,499,405 B1 ist
eine Vorrichtung zur Verbindung und zur Verzögerung zwischen Zündschnüren zu entnehmen.
Eine Überzündung soll
mittels eines im Inneren der Vorrichtung angeordneten entzündlichen
Materials erfolgen.
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Nachteilig
an diesem Stand der Technik ist jedoch, dass die Überlappung
der Zündschnüre in einem
Teilbereich gerade für
einen Endverbraucher mit einem gewissen Risiko verbunden ist, da
das hülsenartige
Kopplungsmittel ein Blindarbeiten erfordert, welches eine gewisse
Erfahrung voraussetzt. Daher kann es bei dem in der
DE 20 2006 017 118 U1 vorgeschlagenen
hülsenartigen
Kopplungsmittel zu Fehlzündungen
kommen, ausgelöst
auch durch ein einfaches Herausziehen/Verrutschen der Zündschnüre aus dem
Kopplungsmittel heraus.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die vorgenannten aus
dem Stand der Technik genannten Nachteile zu vermeiden.
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Diese
Aufgabe wir erfindungsgemäß gelöst durch
eine rinnenartige Vorrichtung zur Ver bindung mindestens zweier pyrotechnischer
Leitungen mit einer Aufnahme für
diese und mit einer länglichen Öffnung zur
Einführung
der Leitungen, die von seitlichen Endbereichen der Vorrichtung begrenzt
ist, wobei die Öffnung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
dabei so dimensioniert ist, dass ein Öffnungsquerschnitt derselben
bei Anordnung der Leitungen nebeneinander in einer Draufsicht auf
die Öffnung
kleiner ist als eine Querschnitt beider Leitungen zusammen. Pyrotechnische
Leitungen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind dabei einerseits
Zündschnüre, beispielsweise
so genannte ”grüne chinesische
Feuerwerkzündschnüre”, aber
auch sonstige Stoppine, aber auch elektrische Zünder, insbesondere Zweidrahtzünder. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist daher sowohl geeignet zur Verbindung von mit Zündschnüren versehenen
Feuerwerkskörpern
und/oder einer Gruppe von Feuerwerkskörpern miteinander, aber auch
zur Verlängerung
der Zündleitung
zu Feuerwerkskörpern
und/oder Gruppen von Feuerwerkskörpern
beziehungsweise der Einfügung
von Verlängerungsleitungen
zwischen Feuerwerkskörper und/oder
Gruppen von Feuerwerkskörpern,
aber auch zur Zündung
einzelner Feuerwerkskörper und/oder
Gruppen von Feuerwerkskörpern,
oder aber auch mehrerer Feuerwerkskörper parallel oder hintereinander,
insbesondere über
einen elektrischen Zünder.
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Bevorzugt
wird die erfindungsgemäße Vorrichtung
aus Kunststoff oder einem Papiermaterial, insbesondere Pappe hergestellt,
kann jedoch auch aus jeglichen sonstigen Materia lien, insbesondere Kunststoff,
hergestellt sein. Vorzugsweise ist dabei die erfindungsgemäße Vorrichtung
als einfaches Spritzgussteil ausgebildet. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
kann aus einem Kunststoffmaterial hergestellt sein, welches sich
durch nachfolgende leichte Erwärmung,
beispielsweise mit einem Föhn,
zusammenzieht, und so eine weiter gesicherte Zuordnung der mindestens
zwei pyrotechnischen Leitungen zueinander ermöglicht.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann dabei auch mehr als zwei pyrotechnische Leitungen aufnehmen,
beispielsweise drei pyrotechnische Leitungen oder vier pyrotechnische
Leitungen, insbesondere drei oder vier Zündschnüre. Hierdurch ist eine einfache
Möglichkeit
der Verzweigung gegeben, so dass auch eine parallele beziehungsweise
feiner abgestimmte Zündung
verschiedener Feuerwerkskörper
und/oder Gruppen von Feuerwerkskörpern
ermöglicht
ist. Die Aufnahme der erfindungsgemäßen Vorrichtung muss dann entsprechend
dimensioniert sein, und kann vorzugsweise mit der Kontur der Innenwandung
jeweils einer pyrotechnischen Leitung oder Gruppen von pyrotechnischen
Leitungen nachgebildet sein, um einen sicheren Sitz denselben zu vermitteln.
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Über die
mindestens eine längliche Öffnung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
werden pyrotechnische Leitungen insbesondere unter Aufbringung leichten
Druckes von dem Benutzer eingesetzt. Durch die Vorsehung der Öffnung ist
insbesondere eine optische Kontrolle der Zuordnung der pyrotechnischen
Leitungen zueinander ermöglicht,
so dass eine sichere Anzündung
beziehungsweise Überzündung zwischen
den pyrotechnischen Leitungen sichergestellt ist. Zusätzlich können in
der Aufnahme der erfindungsgemäßen Vorrichtung
selbst auch Anschläge
für die
dort anzubringenden pyrotechnischen Leitungen vorgesehen sein, wodurch
eine definierte Überlappung
bei Einlage der pyrotechnischen Leitungen dergestalt, dass deren
Enden an dem Anschlag anliegen, sichergestellt ist. Die entsprechenden
Anschläge
können
dabei vorzugsweise wandartig ausgebildet sein, und in ihrer Dimensionierung
die gesamt Stirnfläche
der einzubringenden pyrotechnischen Leitungen abdecken. Jedoch ist
auch eine andere Ausgestaltung des Anschlages möglich.
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Vorteilhafterweise
weist mindestens einer der seitlichen Endbereiche der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ein Sicherungsmittel für
mindestens eine pyrotechnische Leitung auf. Durch das Sicherungsmittel
soll insbesondere vermieden werden, dass die in die Vorrichtung
eingeführten
Leitungen über
die Öffnung
derselben leicht entfernbar sind. Bevorzugt ist dabei das Sicherungsmittel
derart ausgestaltet, dass allenfalls eine Entfernung der pyrotechnischen Leitung über die Öffnung unter
nicht unerheblicher Zerstörung
derselben ermöglicht
ist. Darüber
hinaus kann bei entsprechender Ausbildung das Sicherungsmittel auch
in das Material mindestens einer, bei einer Anordnung nebeneinander
auch zweier pyrotechnischer Leitungen hineingreifen, so dass hierdurch
auch eine axiale Verschiebung in Längsrichtung der pyrotechnischen
Leitungen zumindest behindert ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
erstreckt sich das Sicherungsmittel über mindestens eine Teillänge des
Endbereiches, in einer weiter bevorzugten Ausführungsform über die gesamte Länge des
Endbereiches. Bevorzugt ist dabei eine Ausführungsform, bei welcher sich
das Sicherungsmittel über
die gesamte Länge
beider Endbereiche der Öffnung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erstreckt. Das Sicherungsmittel kann auch derart ausgebildet sein,
dass in mindestens einem der beiden Endbereiche mindestens ein sich
gegebenenfalls auch nur über
ein Teillänge
erstreckendes Sicherungsmittel, bevorzugt jedoch mehrere derartig
ausgebildete Sicherungsmittel angeordnet sind. Bei einer derartigen Ausbildung
ist besonders bevorzugt, dass entsprechende Sicherungsmittel an
beiden Endbereichen der Öffnungen
angeordnet sind, wobei die Anordnung dieser Sicherungsmittel gegenüberliegend
oder aber auch abwechselnd erfolgen kann.
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Vorteilhafterweise
ist das Sicherungsmittel als sich in die Aufnahme erstreckender
Vorsprung ausgebildet. Dabei kann das Sicherungsmittel auch derart
ausgebildet sein, dass dieses in das Material der pyrotechnischen
Leitung eingreift. Weiter vorteilhafterweise ist das Sicherungsmittel
im Querschnitt der erfindungsgemäße Vorrichtung
gesehen hakenartig ausgebildet. Insbesondere ist das Sicherungsmittel
spitz zulaufend ausgebildet, es kann jedoch auch jede andere Ausgestaltung
aufweisen, soweit der Zweck erfüllt
ist, eine Entfernung der pyrotechnischen Leitungen über die Öffnung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zu vermeiden.
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Für den Fall,
dass die rinnenartige Vorrichtung beispielsweise zwei Öffnungen
aufweist, können
diese beispielsweise an sich gegenüberliegenden Bereichen der
erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen
sein. Dabei kann die erfindungsgemäße Vorrichtung dann in ihrem
Mittelteil im Inneren jeweils einen Vorsprung aufweisen. Die pyrotechnischen Leitungen
werden dann jeweils über
die eine und die andere Öffnung
eingeführt,
und kommen an dem Vorsprung in einer definierten Lage zueinander
zu liegen. Zwischen diesen Vorsprüngen ist über ein Teillänge der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
dann eine Materialbrücke
vorgesehen, wobei diese auch elastisch ausgebildet werden kann,
so dass beispielsweise ein Auseinanderziehen der beiden Seitenwandteile
der rinnenartigen Vorrichtung zwecks Einführung der Leitungen erfolgen
kann, und nachfolgend dann die pyrotechnischen Leitungen bevorzugt in
einem Klemmsitz im Inneren der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufgenommen
sind. Es ist selbstverständlich
jedoch auch möglich,
lediglich auf einer Seite der rinnenartigen Vorrichtung zwei oder
mehr Öffnungen
vorzusehen. Im Übrigen
kann die Innenwandung auch einfach eben ausgebildet sein, und bei
einer Anordnung von zwei sich gegenüberliegenden Öffnungen
in der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch
lediglich eine Materialbrücke
wie vorstehend beschrieben aufweisen. Grundsätzlich können die Innenwandungen in
ihrer Kontur an die pyrotechnischen Leitungen angepasst sein, ebenso
können
die Außenwandungen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
der Kontur der pyrotechnischen Leitungen nachgeführt sein.
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Vorteilhafterweise überlappen
in der Aufnahme die mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen über eine
Teillänge
derselben. Hierdurch ist eine sichere Anzündung beziehungsweise Überzündung gewährleistet.
Es könnte
jedoch auch vorgesehen sein, dass beispielsweise zwei pyrotechnische
Leitungen mit ihren Stirnflächen
an den Enden gegenüberliegend
angeordnet sind, so dass eine An- beziehungsweise Überzündung erfolgen
kann. Dabei kann zusätzlich
in diesem Bereich auch Anzündmasse
eingebracht werden, um die Anzündung
sicherzustellen.
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Grundsätzlich ist
bevorzugt, in der Aufnahme Anzündmasse,
beispielsweise Wunderkerzenmasse o. Ä., aufzunehmen. Diese kann
insbesondere in den Überlappungs-
beziehungsweise Kontaktbereichen der in die erfindungsgemäße Vorrichtung
eingeführten
pyrotechnischen Leitungen angeordnet sein. Die Anordnung kann dabei
in loser Form durch den Benutzer selbst vor Einfuhr der pyrotechnischen
Leitungen oder während
oder nach Einfuhr der pyrotechnischen Leitungen vorgenommen werden,
bevorzugt im Überlappungsbereich
oder aber in demjenigen Bereich, in welchem sich die Enden der pyrotechnischen
Leitungen mit ihren Stirnflächen
gegenüberliegen.
Es kann jedoch auch vorgesehen sein, die Anzündmasse zumindest in Teilbereichen
an der Innenwandung der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorzusehen.
Dabei kann die Innenwandung insbesondere im Bereich der Überlappungsbereiche,
welche gegebenenfalls weiter definiert werden können durch Anschlagmittel,
mit einer Anzündmasse
ausgekleidet sein. Ebenso ist es möglich, beispielsweise bei Vorsehung
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit zwei sich gegenüberliegenden Öffnungen
im Bereich einer dann vorzusehenden Materialbrücke zum Halt der beiden Seitenteile
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
Anzündmasse
in einem Überlappungsbereich
vorzusehen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen hintereinander
und/oder nebeneinander in der Aufnahme angeordnet. Hierdurch ist
eine größtmögliche Flexibilität der erfindungsgemäßen Vorrichtung gegeben,
und es können
Vorrichtungen zur Verfügung
gestellt werden, welche den jeweiligen Gegebenheiten und Wünschen der
Benutzer angepasst sind.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform
sind die mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen in einem Klemmsitz
in der Aufnahme aufgenommen. Hierdurch ist insbesondere eine Verschiebung
der pyrotechnischen Leitungen in axialer Richtung derselben zumindest
behindert, so dass die Zuordnung der jeweiligen pyrotechnischen
Leitungen und insbesondere die Anzündung beziehungsweise Überzündung unter üblichen
Bedingungen sicher gewährleistet
ist. Auch kann vorgesehen werden, an den stirnseitigen Bereichen
der rinnenartigen Vorrichtung Fixiermittel vorzusehen, welche die
pyrotechnischen Leitungen, die aus der erfindungsgemäßen Vorrichtung
hinausführen,
derart fixieren, dass eine Verschiebung in axialer Richtung derselben
weitergehend vermieden ist. Dieses Fixiermittel könnte beispielsweise
verschlussartig, vorsprungartig oder aber in jeder anderen Art und
Weise ausgebildet sein, soweit nur eine axiale Verschiebung der
pyrotechnischen Leitungen weitergehend vermieden ist.
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Schließlich betrifft
die vorliegende Erfindung eine Feuerwerkskörperanordnung mit mindestens
einem einzelnen Feuerwerkskörper
und/oder mindestens aus einem einer Gruppe von Feuerwerkskörpern bestehenden
Feuerwerkskörper
mit pyrotechnischen Leitungen, dadurch gekennzeichnet, dass die pyrotechnischen
Leitungen mindestens eines Feuerwerkskörpers und/oder mindestens einer
Gruppe von Feuerwerkskörpern
mit wenigstens einer rinnenartigen Vorrichtung, wie vorstehend beschrieben,
verbunden sind. Die rinnenartige Vorrichtung kann dabei sowohl zur
Verbindung einzelner Feuerwerkskörper miteinander,
aber auch einzelner Feuerwerkskörper mit
Gruppen von Feuerwerkskörpern
oder auch Gruppen von Feuerwerkskörpern untereinander dienen,
jedoch ebenso der Verlängerung
der Zündschnüren beziehungsweise
Verbindungsleitungen zwischen einzelnen Feuerwerkskörpern oder
aber Gruppen von Feuerwerkskörpern,
sowie der Ausbildung von Verzweigungen als auch der Anzündung insbesondere über elektrische
Zünder.
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Diese
und weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der
nachfolgenden Figuren näher
erläutert.
Es zeigen:
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1:
Einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen rinnenartigen
Vorrichtung mit zwei nebeneinander angeordneten Feuerwerkszündschnüren als
pyrotechnische Leitungen;
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2:
Eine Teildraufsicht auf die Ausführungsform
gemäß 1;
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3:
Eine rinnenartige Vorrichtung mit zwei übereinander angeordneten Feuerwerkszündschnüren;
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4:
Eine Teilschnittansicht gemäß 3; sowie
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5:
Eine Vorrichtung mit zwei Öffnungen für zwei Feuerwerkszündschnüre; Zunächst sei
darauf hingewiesen, dass die Erfindung nicht auf die in den Figuren
gezeigten Merkmalskombinationen beschränkt ist. Vielmehr sind die
jeweils in der Beschreibung einschließlich der Figurenbeschreibung offenbarten
Merkmale mit denjenigen in den Figuren angegebenen Merkmalen kombinierbar.
Insbesondere sei darauf hingewiesen, dass die in den Patentansprüchen aufgenommenen
Bezugszeichen in keiner Weise den Schutzbereich der vorliegenden
Erfindung beschränken
sollen, sondern lediglich auf die in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiele
verweisen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass im Sinne der
vorliegenden Erfindung von einer Anordnung von pyrotechnischen Leitungen
nebeneinander im Hinblick auf die Art der Einfuhr der pyrotechnischen
Leitungen in die Aufnahme der erfindungsgemäßen Vorrichtung gesprochen
wird. In diesem Fall werden durch die Öffnung der Vorrichtung von
dem Benutzer mindestens zwei Leitungen der Gestalt eingeführt, dass
diese in Bezug auf die Öffnung
nebeneinander zu liegen kommen. Anders verhält es sich, soweit in der vorliegenden
Erfindung von einer Anordnung der pyrotechnischen Leitungen übereinander
die Rede ist. In diesem Fall wird von dem Benutzer über die Öffnung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zunächst
eine pyrotechnische Leitung eingeführt, dann eine weitere pyrotechnische
Leitung, welche oberhalb der ersten pyrotechnischen Leitung zu liegen kommt,
et cetera. Und schließlich
sei ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die in den Ausführungsbeispielen dargestellten
Ausbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gerade im Hinblick auf die Anzahl der dort gezeigten Öffnungen
und aufgenommenen pyrotechnischen Leitungen, in keinster Art und Weise
beschränkt
sind. Insbesondere können
außer Zündschnüren auch
beispielsweise elektrische Zünder
in Kombination mit einer oder mehreren Zündschnüren in der erfindungsgemäßen Vorrichtung
aufgenommen sein.
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1 zeigt
nun eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnete
erfindungsgemäße Vorrichtung
in einer Schnittansicht, in welcher die rinnenförmige Ausführung derselben besonders gut
ersichtlich ist. Zwei pyrotechnische Leitungen 12 und 14, hier
ausgebildet als Feuerwerkszündschnüre, sind dabei
nebeneinander aufgenommen. Diese pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 wurden
von dem Benutzer über
eine Öffnung 18 in
eine Aufnahme 16 der Vorrichtung 10 eingeführt. Die
Vorrichtung 10 weist zwei Endbereiche 20 und 22 auf,
welche erste Sicherungsmittel 24.1 und zweite Sicherungsmittel 24.2 aufweisen.
Diese Sicherungsmittel 24.1 und 24.2 erstrecken
sich über
die gesamte Länge
der Endbereiche 20 und 22, und sind spitz zulaufend
und vorsprungartig sich in die Aufnahme 16 hinein erstreckend
ausgebildet. Durch diese Sicherungsmittel 24.1 und 24.2 ist
eine Entfernung der pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 zumindest
erschwert. Die Sicherungsmittel 24.1 und 24.2 können sich
insbesondere bei Ausbildung der pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 als
Feuerwerkszündschnüre auch
in das Material derselben hinein erstrecken beziehungsweise greifen,
so dass hier eine Verschiebung der Leitungen 12 und 14 in
axialer Richtung ebenfalls behindert ist.
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In
der 1 ist zusätzlich
noch Anzündmasse 28 im
Bodenbereich der Aufnahme 16 angeordnet, wobei diese jedoch
nicht notwendigerweise vorgesehen sein muss. Durch die Anordnung
der Anzündmasse 28,
welche vom Benutzer vor Einfuhr der pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 eingebracht sein
kann, jedoch auch fest an der Innenwandung der Aufnahme 16 vorliegen
kann, ist eine sichere An- beziehungsweise Überzündung zwischen den pyrotechnischen
Leitungen sichergestellt.
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Die Öffnung 18 weist
einen Öffnungsquerschnitt 32 auf,
ermittelt ausgehend von den Stirnflächen der Endbereiche 20 und 22.
Dieser Öffnungsquerschnitt 32 ist
kleiner als die Addition der Querschnitte 34.1 und 34.2 der
pyrotechnischen Leitungen 20 und 22 (siehe hierzu 2).
Durch diese Dimensionierung ist ebenfalls eine Entfernung der pyrotechnischen
Leitungen 12 und 14 über die Öffnung 18 nach Einführung derselben
hinaus erschwert, welche daher in einem Klemmsitz gehalten sind.
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2 zeigt
die Ausführungsform
gemäß 1 in
einer Teildraufsicht. Zur Verdeutlichung sind dabei insbesondere
die pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 durchgezeichnet,
wobei insbesondere verdeutlicht wird, dass diese in einem Teilbereich 26 überlappen.
In diesem Teilbereich 26 ist auch die Anzündmasse 28 angeordnet,
welche gegebenenfalls auch weggelassen werden kann. Denn durch die
Dimensionierung der Vorrichtung 10 liegen die erfindungsgemäßen Leitungen 12 und 14 unmittelbar
im Überlappungsbereich 26 aneinander
an, so dass hier eine An- beziehungsweise Überzündung sicher erfolgt. Jedoch
kann gerade auch im Hinblick auf den Einsatz unterschiedlich dimensionierter
Zündschnüre oder
aber allgemein pyrotechnischer Leitungen gerade auch die zusätzliche
Einbringung von Anzündmasse,
sei es durch den Benutzer oder vorgegeben an der Innenwandung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
ermöglicht
sein. In einer alternativen Ausführungsform
wäre es
beispielsweise möglich,
die erste Ausführungsform
gemäß den 1 und 2 dahingehend
abzuwandeln, dass die pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 hintereinander
in der Aufnahme 16 angeordnet sind, wobei die Stirnflächen der
Endbereiche derselben unmittelbar aneinander anliegen oder zumindest
nahe benachbart sind, um eine An- beziehungsweise Überzündung zu
erzielen. Die Vorrichtung 10 muss dann entsprechend dimensioniert
sein, insbesondere kann dann auch ein kleinerer Öffnungsquerschnitt 32 für die Öffnung 18 gewählt sein.
Im Bereich der sich gegenüberliegenden stirnflächigen Endbereiche
der pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 ist dann
bevorzugt Anzündmasse 28 zur
Sicherstellung der An- beziehungsweise Überzündung angeordnet.
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3 zeigt
eine Vorrichtung 10, bei welcher im Sinne der Einleitung
zu dieser Figurenbeschreibung pyrotechnische Leitungen 12 und 14 übereinander über eine Öffnung 18 in
einer Aufnahme 16 aufgenommen sind. Die Vorrichtung 10 weist
wiederum Endbereiche 20 und 22 auf, wobei sich über deren
gesamte Länge
Sicherungsmittel 24.1 und 24.2 erstrecken, welche ähnlich zu
den Sicherungsmitteln 24 der ersten Ausführungsform
ausgebildet sind und eine Entnahme der pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 aus
der Aufnahme 16 zumindest erschweren. Auch können die
Sicherungsmittel 24.1 und 24.2 wiederum sich in
das Material der pyrotechnischen Leitungen, hier der Leitung 12,
eindrücken
beziehungsweise in dieses eingreifen, so dass auch eine axiale Verschiebung
in Längsrichtung
der pyrotechnischen Leitungen 12 und 14, hier
zumindest der pyrotechnischen Leitung 12, erschwert ist.
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Der
Benutzer führt über die Öffnung 18 zunächst die
pyrotechnische Leitung 14 und nachfolgend über die Öffnung 18 die
zweite pyrotechnische Leitung 12 über die Öffnung 18 in die Aufnahme 16 der
Vorrichtung 10 ein.
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4 zeigt
in einer Teilschnittansicht die Anordnung der pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 in dieser
zweiten Ausführungsform
der Vorrichtung 10. Auch hier ist ein Überlappungsbereich 26 gebildet, wobei
zusätzlich
in der Aufnahme 16 Anschlagmittel 36 für die pyrotechnischen
Leitungen 12 und 14, jeweils wandartig ausgebildet
und sich über
die gesamte Stirnfläche
der Endbereiche der pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 erstreckend,
vorgesehen sind. Hierdurch ist eine weitaus gesicherte Aufnahme
der pyrotechnischen Leitungen 12 und d14 ermöglicht, da
durch die Anschlagmittel 36 einerseits eine Verschiebung
in eine axiale Richtung unterbunden wird, des Weiteren jedoch auch
die pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 in eine
vordefinierte Lage zueinander gelangen. Wie 4 zu entnehmen
ist, gelangen auch hier wie bei der ersten Ausführungsform die pyrotechnischen
Leitungen 12 und 14 in unmittelbaren Kontakt im
Bereich des Überlappungsbereiches 26, so
dass eine An- beziehungsweise Überzündung ermöglicht ist.
Selbstverständlich
kann auch bei dieser Ausführungsform
Anzündmasse
insbesondere im Überlappungsbereich 26 angeordnet
sein.
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5 zeigt
nun eine Vorrichtung, welche zwei Öffnungen 18.1 und 18.2 aufweist,
so dass die Vorrichtung 10 im Wesentlichen aus zwei Seitenwandungen 38.1 und 38.2 gebildet
ist, welche über
hier nicht gezeigte Materialbrücken
im Bereich zwischen zwei pyrotechnischen Leitungen 12 und 14,
aufgenommen in einer Aufnahme 16, verbunden sind. Diese
Materialbrücken
können
dabei über
Teillängen
der Vorrichtung 10 angeordnet sein, wobei auch vorgesehen
sein kann, dass lediglich eine Materialbrücke vorgesehen ist. Bevorzugt
sind jedoch mindestens zwei Materialbrücken vorgesehen, welche etwa
auf einem Drittel der Teillänge,
jeweils ausgehend von den Endbereichen der Vorrichtung 10,
angeordnet sind.
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Die
pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 können dabei
wie in der 4 gezeigt in einem Überlappungsbereich 26 überlappen
und miteinander in Kontakt stehen. Zusätzlich ist dabei bevorzugt
vorgesehen, dass Anzündmasse 28,
idealerweise bereits angeordnet an einer Innenwandung 30 der
Vorrichtung 10, vorliegt, um hier eine sichere Überzündung beziehungsweise
Anzündung
zwischen den pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 sicherzustellen. Die
pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 sind gemäß der Ausführungsform
der 5 wie auch bei der zweiten Ausführungsform
gemäß den 3 und 4 im
Sinne der vorliegenden Erfindung übereinander angeordnet.
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Die
Seitenteile 38.1 und 38.2 weisen jeweils Endbereiche 20.1 und 20.2 beziehungsweise 22.1 und 22.2 auf,
welche in der Ausführungsform
nach 5 keine Sicherungsmittel 24 aufweisen,
derartige jedoch vorgesehen sein können, insbesondere in einer
Ausbildung, wie diese auch den 1 und 3 entnehmbar
ist.
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Die
Materialbrücke
zwischen den Seitenwandteilen 38.1 und 38.2 kann
dabei insbesondere flexibel, weiter bevorzugt elastisch ausgebildet
sein, so dass das bei Einfuhr der pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 über die Öffnungen 18.1 und 18.2 die Seitenwandteile 38.1 und 38.2 einfach
auseinander gezogen werden können,
wodurch die Einfuhr der Leitungen 12 und 14 erleichtert
ist. Nach Einfuhr dieser Leitungen wird einfach die aus elastischem
Material gebildete Materialbrücke
entspannt, so dass die Seitenwandteile 38.1 und 38.2 die
pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 insbesondere
klemmend in einem Klemmsitz aufnehmen. Gemäß der Ausführungsform nach 5 sind
die Innenwandungen 30 der Seitenteile 38.1 und 38.2 in
ihrer Kontur der Außenkontur
der pyrotechnischen Leitungen 12 und 14 angeformt.
Hierdurch ist ein weiter gesicherter Sitz der Leitungen 12 und 14 in
der Vorrichtung 10 ermöglicht.
Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Innenwandungen keine
Anpassung ihrer Kontur an die Außenwandungen der Leitungen 12 und 14 aufweisen.
Des Weiteren weist die Ausführungsform
gemäß 5 Seitenwandungen 38.1 und 38.2 auf,
welche im mittleren Teil eine Einschnürung, bezogen auf die Außenkontur,
beziehungsweise einen Vorsprung, bezogen auf die Kontur der Innenwandung 30,
aufweisen, wodurch von dem Benutzer die Leitungen 12 und 14 definiert
einlegbar sind.
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Durch
die vorliegende Erfindung wird somit eine rinnenartige Vorrichtung
zur Verfügung
gestellt, mittels welcher einfach einzelne Feuerwerkskörper und/oder
Gruppen von Feuerwerkskörpern
miteinander verbindbar sind, deren Verbindung verlängert werden
können,
beziehungsweise eine Zündung
derselben erfolgen kann. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann dabei je
nach den gewünschten
Anforderungen flexibel ausgestaltet sein, und insbesondere auch
der Aufnahme von mehr als zwei Leitungen über mehr als eine Öffnung dienen.