DE102007030933B4 - Verfahren zum Herstellen eines Schalungsrohres aus Flachmaterial durch Spiralwickeln auf einer Spiralwickelmaschine sowie Schalungsrohr - Google Patents
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Abstract
Verfahren zum Herstellen eines Schalungsrohres (1) aus Flachmaterial durch Wickeln auf einer Wickelmaschine, bei der zur Bildung eines rohrförmigen Rohlings (1') mit einer mehrlagigen Schalungsrohrwandung (2) mehrere Bahnen (4a, 4b) des Flachmaterials unter Verwendung eines Wickeldornes (3) derart spiralförmig gewickelt werden, dass die von jeder Bahn (4a, 4b) gebildete Lage (4a', 4b') der Schalungsrohrwandung (2) von wenigstens einer benachbarten Lage überlappt wird, wobei zwischen wenigstens einer dem Wickeldorn (3) benachbarten Lage (4a') und einer weiteren Lage beim Wickeln wenigstens eine Reißleine (11) mit eingebracht wird, und wobei das jeweilige Schalungsrohr (1) durch Abtrennen vom Rohling (1') erzeugt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Reißleine (11) aus einem mit wenigstens einem Sensor detektierbaren Material besteht, dass beim oder nach dem Abtrennen des jeweiligen Schalungsrohres (1) von dem Rohling (1') mit Hilfe wenigstens einer Detektoreinrichtung (20) die Lage der Reißleine (11) innerhalb des Schalungsrohres (1) erfasst und auf eine Außen- und/oder Innenfläche des...
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1 sowie auf ein Schalungsrohr gemäß Oberbegriff Patentanspruch 15.
- Es ist bekannt, Schalungsrohre insbesondere als Säulenschalungen für den Betonbau aus Karton oder Papier zu fertigen, und zwar beispielsweise auf einer Spiralwickelmaschine, bei der um einen beispielsweise feststehenden Dorn mehrere Lagen aus Karton oder Papier, kontinuierlich zu einem rohrartigen Rohling gewickelt werden. Die von den einzelnen Lagen gebildeten Windungen umschließen den Wickeldorn spiral- oder wendelartig und sind einander überlappend mit einander verbunden sind. Insbesondere bei der Herstellung aus Papier oder Karton werden die entsprechenden Bahnen unmittelbar vor dem Wickeln beleimt und dadurch miteinander verbunden.
- Hierbei ist es speziell auch bekannt (
DE 36 24 522 A1 ) beim Wickeln des jeweiligen Rohlings eine Reißleine im Form eines Bandes aus einem geeigneten Material einzubringen und zwar zwischen einer inneren Lage und einer an diese anschließenden Lage, so dass mit Hilfe dieser Reißleine später ein vereinfachtes Entschalen des mit dem Schalungsrohr hergestellten Betonbauteils (Betonsäule) möglich ist. Problematisch hierbei ist, dass die Reißleine bisher zumindest an einem Ende des jeweiligen Schalungsrohres an die Außenseite dieses Rohres herausgeführt werden muss, damit beim Entschalen des hergestellten Betonbauteils (Betonsäule) durch Ziehen an der Reißleine die Säulenschale geöffnet werden kann. Das Herausführen der Reißleine erfordert bei der Herstellung des jeweiligen Schalungsrohres einen zusätzlichen Arbeitsaufwand. - Um eine glatte Innenfläche des Schalungsrohres zu erzielen, ist bei bekannten Schalungsrohren eine relativ dickwandige Kunststoffinnenverkleidung notwendig, die beispielsweise unmittelbar noch beim Wickeln des Rohlings oder unmittelbar nach dem Abtrennen des jeweiligen Schalungsrohres von dem Rohling aufgebracht wird. Nachteilig ist hierbei nicht nur, dass das Aufbringen der relativ dicken Kunststoffinnenbeschichtung aufwendig und teuer ist, sondern dass auch die Gefahr einer Faltenbildung besteht, die dann an der Außenfläche des hergestellten Betonbauteils sich störend abzeichnet und durch das Schrumpfen des jeweiligen Schalungsrohres beim Trocknen des verwendeten Leims bedingt ist.
- Bekannt ist weiterhin ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zum Herstellen von rohrartigen Verpackungen
US 3,087,393 A durch Wickeln des rohrartigen Verpackungskörpers auf einem Wickeldorn aus mehreren Bahnen eines Flachmaterials, und zwar mit jeweils einem Reißfaden, der ein Öffnen der Verpackung ermöglicht. Der Reißfaden ist bei der Herstellung jeweils mit der benötigten Länge vorbereitet auf einer der Bahnen vorgesehen, und zwar derart, dass nach dem Wickeln ein Ende des Reißfadens an der Außenfläche des rohrartigen Verpackungskörpers frei zugänglich ist. Im Bereich dieses Endes ist auf der Verpackung zusätzlich ein Aufdruck vorgesehen. Der gewickelte Rohling wird zwischen den vorbereiteten Reißfäden in die einzelnen rohrförmigen Verpackungen getrennt. Abgesehen davon, dass des nicht um die Herstellung von Schalungsrohren geht, benötigt dieses bekannte Verfahren einen erheblichen Aufwand an Sensor- und Steuertechnik. - Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren aufzuzeigen, welches eine vereinfachte Herstellung von Schalungsrohren ermöglicht, die nicht nur eine entsprechend hohe Qualität aufweisen, sondern auch eine vereinfachte Handhabung ermöglichen. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Ein Schalungsrohr ist Gegenstand des Patentanspruches 15.
- Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
-
1 in sehr vereinfachter schematischer Darstellung eine Spiral-Wickel-Maschine zum Herstellen von Schalungsrohren mit einer mehrlagigen kreiszylinderförmigen Umfangswand; -
2 in vereinfachter Darstellung einen Teilschnitt durch den durch Spiralwickeln hergestellten Schalungsrohr-Rohling; -
3 in vereinfachter Darstellung einen Schnitt durch ein die innere Lage bildendes Flachmaterial; -
4 in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht ein Schalungsrohr gemäß der Erfindung; -
5 in vereinfachter Darstellung einen Schnitt durch eine Reißleine. - In den Figuren ist
1 ein Schalungsrohr, welches beispielsweise als Säulenschalung im Betonbau verwendet wird und dessen Wandung2 aus mehreren Lagen eines Flachmaterials besteht, die in geeigneter Weise miteinander verbunden bzw. verklebt sind und beispielsweise Lagen aus Papier oder Karton sind. - Die Herstellung des Schalungsrohres
1 erfolgt durch Spiralwickeln auf einer dem Fachmann bekannten Spiralwickelmaschine, die einen feststehenden, mit seiner Längsachse L in horizontaler Richtung orientierten Dorn3 aufweist, dem mehrere Bahnen des Flachmaterials zugeführt werden, von denen in der1 der einfacheren Darstellung wegen nur zwei Bahnen gezeigt sind und deren Anzahl gleich der Anzahl der Lagen des Flachmaterials in der Wandung2 ist. Die Bahn4a , die die innerste Lage4a' des Schalungsrohres1 bildet, ist spiralförmig unmittelbar um den Dorn3 geschlungen. Die Bahn4b , die die vom Innenraum des Schalungsrohres1 her gesehene zweite Lage4b' bildet, ist über die Bahn4 auf dem Dorn3 spiralförmig derart geschlungen, dass die Bahn4b stets zwei benachbarte Windungen der von der Bahn4a gebildeten Spirale oder Wendel überlappt. - Durch einen Antrieb, beispielsweise durch den Riemen
5 wird der von den Bahnen4a ,4b usw. gebildete spiralförmige Wickel um die Achse L des feststehenden Dornes3 umlaufend angetrieben, wodurch nicht nur die Bahnen4a ,4b usw. von ihrem jeweiligen Vorrad (Papierrolle) ständig abgezogen werden, sondern durch das spiralförmige Wickeln entsteht ein endloser rohrförmiger Rohling1' , der sich in Richtung des Pfeilers A der1 vom Dorn3 wegbewegt. - Es versteht sich, dass die Bahnen
4a ,4b usw. vor dem Aufwickeln mit einem Kleber versehen werden, der ein Verkleben dieser Bahnen zu dem rohrförmigen Rohling1' bewirkt. Durch eine fliegende, d. h. sich mit dem Rohling1' mitbewegenden Schneidvorrichtung6 wird dieser Rohling in die einzelnen Schalungsrohr1 mit der erforderlichen Länge zerschnitten. - Um eine möglichst glatte Innenfläche für jedes Schalungsrohr zu erreichen, ist die die innere Lage bildende Bahn
4a entsprechend der3 an ihren Längsrändern7 bzw.8 angeschrägt. Die Spiralwickelmaschine wird dann so gesteuert, dass die von der innen liegenden Bahn4a gebildeten Windungen sich mit ihren Rändern im Bereich der Abschrägungen7 und8 überlappen und sich dadurch bereits eine glatte oder im Wesentlichen glatte Innenfläche für den Rohling1' bzw. für die vom Rohling abgetrennten Schalungsrohre1 ergibt. - Um eine vollständig glatte, insbesondere auch wasserfeste Innenfläche zu erreichen, wird jedes Schalungsrohr
1 an der Innenfläche mit einer wasserabweisende Beschichtung9 versehen. Die Beschichtung9 kann z. B. durch Aufsprühen sehr gleichmäßig und dünn aufgebracht werden. Hierdurch ergibt sich nicht nur eine erhebliche Vereinfachung des Herstellungsverfahrens und eine erhebliche Reduzierung der Herstellungskosten, sondern durch die dünne Beschichtung wird auch eine Faltenbildung der Innenseite des jeweiligen Schalungsrohres beim Schrumpfen während des Trocknens des beim Wickeln verwendeten Leimes vermieden. - Für die Beschichtung
9 eignen sich beispielsweise Beschichtungsmassen auf Wachs- oder Paraffinbasis, aber auch auf Kunststoffbasis, die dann beispielsweise unter Einwirkung von Wärme und/oder UV-Licht aushärten. - Durch die glatte Innenfläche des Schalungsrohres
1 wird nicht nur auch bei dünner Beschichtung9 eine glatte Außenfläche der mit diesem Rohr hergestellten Beton-Säule sicher gestellt, sondern durch die glatte Innenfläche des Schalungsrohres sind insbesondere auch Stoßstellen oder Übergänge vermieden, die die Gefahr eines Eindringens von Wasser in das Schalungsrohr und damit eine Reduzierung der Formhaltigkeit und Stabilität des Schalungsrohres durch Aufweichen bedingen sowie durch unterschiedliche Feuchtigkeit zu Farbunterschieden in der Betonoberfläche des hergestellten Betonbauteils führen könnten. - Mit
11 ist eine Reißleine bezeichnet, die beispielsweise von einem flachen mehrfaserigen Band aus Metall oder Kunststoff gebildet ist und die sich entlang einer Mantelfläche zwischen der inneren Lage4a' und der anschließenden Lage4b' der Wandung2 parallel zur Längsachse L des Schalungsrohres1 erstreckt. Mit dieser Reißleine11 wird in bekannter Weise das Entschalen einer mit dem Schalrohr1 gefertigten Betonsäule wesentlich vereinfacht. - Beim Spiral-Wickeln des Rohlings
1' ist es notwendig, diese Reißleine11 mit einzubringen. Hierfür ist ein Träger12 vorgesehen, der um die Längsachse L des Dornes drehbar ist und einen Vorrat, beispielsweise eine Spule13 trägt, von der die Reißleine11 abgezogen wird. Der Träger12 ist ein Drehkranz, der an einem die Längsachse L umschließenden Ring15 drehbar gelagert ist. Der Ring15 ist über Abstandhalter an einer Platte16 befestigt, der an der auch der Dorn3 gehalten ist. Wie die1 auch zeigt, sind die Bahnen so zugeführt, dass zwischen der untersten Bahn4a und den folgenden Bahnen4b in Längsrichtung des Dornes3 ein Abstand besteht. Innerhalb dieses Abstandes erfolgt das Zuführen der Reißleine11 von der Spule13 über eine Umlenkrolle18 . - Der Träger
12 wird durch den Antrieb der Spiralwickelmaschine derart angetrieben, dass er synchron mit der Drehbewegung des Rohlings1' um die Längsachse des Dornes3 umläuft. Die von der Vorratsspule13 abgezogene Reißleine wird dabei so geführt, dass sie sich parallel zur Längsachse L erstreckt, auf der von der Bahn4a gebildeten Lage4a' außen aufliegt und von der von der nächsten Bahn4b gebildeten Lage4b' abgedeckt und zwischen diesen Lagen durch den verwendeten Kleber auch verklebt wird. - Um auch die innere Lage
4a' beim Entschalen einer mit dem Schalungsrohr1 hergestellten Säule mit Hilfe der Reißleine11 zuverlässig entfernen zu können, ist die Reißleine11 mit der innersten Lage4a' besonders fest verbunden, und zwar unter Verwendung einer Klebeschicht, die auf die Reißleine11 aufgebracht ist, beispielsweise einer Selbstklebeschicht14 . - Wie oben erwähnt, wird der Rohling
1' unmittelbar nach dem Wickeln in die einzelnen Schalungsrohre1 geschnitten, und zwar mit der Trenneinrichtung6 . Hierbei erfolgt auch ein Durchtrennen der Reißleine11 so dass diese optisch nicht mehr ohne weiteres auffindbar ist. Um dennoch insbesondere bei Verwendung des Schalungsrohres1 auf einer Baustelle und dabei speziell bei dem Entschalen eines mit dem Schalungsrohr1 hergestellten Betonbauteils die Reißleine11 einfach auffinden zu können und diese beispielsweise mit Hilfe eines geeigneten Werkzeugs, z. B. mit einer Zange zu fassen und dann das betreffende Schalungsrohr1 mit Hilfe der Reißleine zu öffnen, ist die Position der Reißleine11 an der Ober- und Unterseite jedes Schalungsrohres1 markiert, wie dies in der4 schematisch mit19 dargestellt ist. Diese Markierungen19 werden nach dem Abtrennen des jeweiligen Schalungsrohres1 vom Rohling1' erzeugt. Um dabei die Markierungen19 an der richtigen Position anbringen zu können, wird die Lage der Reißleine11 mit einer geeigneten Detektoreinrichtung20 ermittelt, und zwar unter Verwendung eines kapazitiven und/oder induktiven und/oder auf Ultraschall und/oder auf leichte radioaktive Strahlung ansprechenden Sensors. Die Reißleine1 ist dementsprechend detektierbar ausgeführt, beispielsweise auch als flaches Band aus einem Kunststoffmaterial mit wenigstens einer mitlaufenden Faser aus einem detektierbaren Material, beispielsweise Metall. Die Sensoreinrichtung20 ist beispielsweise Bestandteil einer Markierungsvorrichtung, mit der die Markierungen19 auf das Schalungsrohr1 aufgebracht werden. - Für die Reißleine
11 eignen sich insbesondere flache bandförmige Materialien unterschiedlichster Art und aus unterschiedlichsten Materialen, so beispielsweise entsprechend der5 auch bandförmige Materialien, die aus einer Vielzahl von Fasern21 , beispielsweise aus Kunststoff bestehen, die auf einem die selbstklebende Klebeschicht14 bildenden Band22 angeordnet sind. Hierbei kann es zweckmäßig sein, den Randbereich des Bandes22 von Fasern21 frei zu halten, um so an den Längsseiten der Reißleine11 evtl. an der Innenseite des Schalungsrohres1 sich abzeichnende abrupte Übergänge zu vermeiden. Bei entsprechender Wahl des für die Reißleine verwendeten Materials ist es weiterhin auch möglich, die Reißleine selbst an ihren Handbereichen schräg angeschliffen auszubilden. - Auch andere Materialien sind für die Reißleine
11 denkbar, beispielsweise aus vielfach eingeschnittenen Kunststofffolien hergestellte schnurartige Materialien, wie sie z. B. als Verpackungsschnüre Verwendung finden. - Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Schalungsrohr
- 1'
- Rohling
- 2
- Wandung
- 3
- Dorn
- 4a, 4b
- Papierbahn
- 4a', 4b'
- Lage
- 5
- Antrieb für Rohling
1' - 6
- Trenneinrichtung
- 7, 8
- Randabschrägung
- 9
- Beschichtung
- 10
- Abstreifer
- 11
- Reißleine
- 12
- Träger
- 13
- Spule
- 14
- Klebeschicht
- 15
- Ring
- 16
- Träger
- 17
- Abstandhalter
- 18
- Umlenkrolle
- 19
- Markierung
- 20
- Detektoreinrichtung
- 21
- Faser
- 22
- Band
Claims (27)
- Verfahren zum Herstellen eines Schalungsrohres (
1 ) aus Flachmaterial durch Wickeln auf einer Wickelmaschine, bei der zur Bildung eines rohrförmigen Rohlings (1' ) mit einer mehrlagigen Schalungsrohrwandung (2 ) mehrere Bahnen (4a ,4b ) des Flachmaterials unter Verwendung eines Wickeldornes (3 ) derart spiralförmig gewickelt werden, dass die von jeder Bahn (4a ,4b ) gebildete Lage (4a' ,4b' ) der Schalungsrohrwandung (2 ) von wenigstens einer benachbarten Lage überlappt wird, wobei zwischen wenigstens einer dem Wickeldorn (3 ) benachbarten Lage (4a' ) und einer weiteren Lage beim Wickeln wenigstens eine Reißleine (11 ) mit eingebracht wird, und wobei das jeweilige Schalungsrohr (1 ) durch Abtrennen vom Rohling (1' ) erzeugt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Reißleine (11 ) aus einem mit wenigstens einem Sensor detektierbaren Material besteht, dass beim oder nach dem Abtrennen des jeweiligen Schalungsrohres (1 ) von dem Rohling (1' ) mit Hilfe wenigstens einer Detektoreinrichtung (20 ) die Lage der Reißleine (11 ) innerhalb des Schalungsrohres (1 ) erfasst und auf eine Außen- und/oder Innenfläche des Schalungsrohres (1 ) wenigstens eine die Lage der Reißleine (11 ) anzeigende Markierung (19 ) aufgebracht wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die die Innenseite des Rohlings (
1' ) bildende Bahn (4a ) an ihren Längsseiten abgeschrägt (7 ,8 ) ist und derart gewickelt wird, dass sich benachbarte Windungen der inneren Lage (4a' ) im Bereich der Abschrägungen (7 ,8 ) überlappen. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an beiden Enden des Schalungsrohres (
1 ) jeweils eine die Lage der wenigstens einen Reißleine (11 ) definierende Markierung (19 ) aufgebracht wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Reißleine (
11 ) beim Wickeln zwischen wenigstens einer innenliegenden bzw. den Wickeldorn (3 ) benachbarten Lage (4a' ) und einer weiteren Lage (4b' ) eingebracht wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Reißleine (
11 ) derart eingebracht wird, dass sie sich geradlinig oder im Wesentlichen geradlinig zwischen den Enden des Schalungsrohres (1 ) erstreckt, beispielsweise entlang einer gedachten Mantellinie des Schalungsrohres (1 ) erstreckt. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Reißleine (
11 ) beim Wickeln derart eingebracht wird, dass sie sich wendelförmig um die Achse des Schalungsrohres (1 ) erstreckt. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Reißleine (
11 ) kapazitiv und/oder induktiv und/oder magnetisch detektierbar ausgebildet ist. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Reißleine (
11 ) zumindest teilweise aus einem ferromagnetischen oder metallischen Material besteht, beispielsweise wenigstens eine mitlaufende Faser aus dem ferromagnetischen oder metallischen Material aufweist. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Reißleine (
11 ) mit einem Strahlensensor, beispielsweise mit einem auf radioaktive Strahlung ansprechenden Sensor, und/oder mit Röntgenstrahlen und/oder mit Ultraschall erfasst wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die innere Lage (
4a' ) des Rohlings (1' ) bildende Bahn (4a ) an ihren Längsseiten entgegen gesetzt abgeschrägt (8 ,9 ) ist. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die wenigstens eine Reißleine (
11 ) bildende Material ein Flachmaterial ist. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die wenigstens eine Reißleine (
11 ) bildende Material selbstklebend derart ausgebildet ist, dass dieses Flachmaterial an der wenigstens einen die Reißleine (11 ) von der Innenseite des Rohlings (1' ) oder des Schalungsrohres (1 ) trennenden Lage (4a' ) haftet. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Innenseite des jeweiligen Schalungsrohres (
1 ) eine diese Innenseite glättende und/oder wasserabweichende Beschichtung aufgebracht wird, beispielsweise durch Aufsprühen. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige Lagen (
4a' ,4b' ) aus Papier oder Karton bestehen. - Schalungsrohr mit einer Schalungsrohrwandung (
2 ), die aus mehreren Bahnen (4a ,4b ) eines Flachmaterials durch spiralförmiges Wickeln derart hergestellt ist, dass die von jeder Bahn (4a ,4b ) gebildete Lage (4a' ,4b' ) der Schalungsrohrwandung (2 ) von wenigstens einer benachbarten Lage überlappt wird, wobei zwischen wenigstens einer dem Wickeldorn (3 ) benachbarten Lage (4a' ) und einer weiteren Lage beim Wickeln wenigstens eine Reißleine (11 ) beim Wickeln eingebracht ist, die durchgehend im Schalungsrohr über seine gesamte Länge ohne nach außen vorzustehen aufgenommen ist und aus einem mit wenigstens einem Sensor detektierbaren Material besteht, dadurch gekennzeichnet, dass auf eine Außen- und/oder Innenfläche des Schalungsrohres (1 ) wenigstens eine die Lage der Reißleine (11 ) anzeigende Markierung (19 ) aufgebracht ist. - Schalungsrohr nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die die innere Lage (
4a' ) bildende Bahn (4a ) an ihren Längsseiten abgeschrägt (7 ,8 ) ist und diese Bahn derart gewickelt ist, dass sich benachbarte Windungen der inneren Lage (4a' ) im Bereich der Abschrägungen (7 ,8 ) überlappen. - Schalungsrohr nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Reißleine (
11 ) beim Wickeln zwischen wenigstens einer innenliegenden bzw. den Wickeldorn (3 ) benachbarten Lage (4a' ) und einer weiteren Lage (4b' ) eingebracht ist. - Schalungsrohr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Reißleine (
11 ) derart eingebracht ist, dass sie sich geradlinig oder im Wesentlichen geradlinig zwischen den Enden des Schalungsrohres (1 ) erstreckt, beispielsweise entlang einer gedachten Mantellinie des Schalungsrohres (1 ) erstreckt. - Schalungsrohr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Reißleine (
11 ) beim Wickeln derart eingebracht ist, dass sie sich wendelförmig um die Achse des Schalungsrohres (1 ) erstreckt. - Schalungsrohr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Reißleine (
11 ) kapazitiv und/oder induktiv und/oder magnetisch detektierbar ausgebildet ist. - Schalungsrohr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Reißleine (
11 ) zumindest teilweise aus einem ferromagnetischen oder metallischen Material besteht, beispielsweise wenigstens eine mitlaufende Faser aus dem ferromagnetischen oder metallischen Material aufweist. - Schalungsrohr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Reißleine (
11 ) mit einem Strahlensensor, beispielsweise mit einem auf radioaktive Strahlung ansprechenden Sensor, und/oder mit Röntgenstrahlen und/oder mit Ultraschall detektierbar ist. - Schalungsrohr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die innere Lage (
4a' ) bildende Bahn (4a ) an ihren Längsseiten entgegen gesetzt abgeschrägt (8 ,9 ) ist. - Schalungsrohr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die wenigstens eine Reißleine (
11 ) bildende Material ein Flachmaterial ist. - Schalungsrohr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die wenigstens eine Reißleine (
11 ) bildende Material selbstklebend derart ausgebildet ist, dass dieses Flachmaterial an der wenigstens einen die Reißleine (11 ) von der Innenseite des Schalungsrohres (1 ) trennenden Lage (4a' ) haftet. - Schalungsrohr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Innenseite des jeweiligen Schalungsrohres (
1 ) eine diese Innenseite glättende und/oder wasserabweichende Beschichtung aufgebracht ist. - Schalungsrohr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige Lagen (
4a' ,4b' ) aus Papier oder Karton bestehen.
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2007
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- 2007-07-03 DE DE102007063648A patent/DE102007063648A1/de not_active Ceased
Patent Citations (7)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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