DE102007021285B3 - Verfahren und Einrichtung zum Betreiben einer elektromechanischen Verstellvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Verfahren zum Betreiben einer elektromechanischen Verstellvorrichtung, mit einem Stellteil (1), das angetrieben von einem Motor (2), den eine Steuereinrichtung (4) steuert, abhängig von einer manuellen Vorgabe an einem Bedienelement (6) der Steuereinrichtung (4), zwischen einer ersten Endposition (21) und einer zweiten Endposition (20) verstellbar ist, wobei die Steuereinrichtung (4) dazu eingerichtet ist, aus zugeleiteten Gebersignalen (17) eines Gebermittels (5) positionsgenau ein Blockieren einer Verstellbewegung zu erkennen, wobei man jeweils durch eine am Bedienelement (6) vorgenommene Benutzerhandlung bewirkt, - dass das Stellelement (1) durch eine erste zur ersten Endposition (21) gerichtete Verstellbewegung bis zu einer Position verstellt wird, an der ein mechanisches Blockieren eintritt, um eine Referenzposition zu ermitteln, und - dass das Stellteil (1) durch eine zweite Verstellbewegung in die zweite Endposition (20) verstellt wird, um mittels eines in der Steuereinrichtung (4) bereitgehaltenen Prüfprogramms die Validität der zuvor ermittelten Referenzposition zu prüfen, wobei das Prüfprogramm in Abhängigkeit des Prüfergebnisses entscheidet, ob ein automatischer Betriebsmodus, bei dem ein am Bedienelement (6) ausgelöster Verstellvorgang selbsttätig abläuft, frei geschaltet oder gesperrt wird.
Description
- Technisches Gebiet
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer elektromechanischen Verstellvorrichtung, mit einem Stellteil, das angetrieben von einem Motor, den eine Steuereinrichtung steuert, abhängig von einer manuellen Vorgabe an einem Bedienelement der Steuereinrichtung, zwischen einer ersten Endposition und einer zweiten Endposition verstellbar ist, wobei die Steuereinrichtung dazu eingerichtet ist, aus zugeleiteten Gebersignalen eines Gebermittels positionsgenau ein Blockieren einer Verstellbewegung zu erkennen.
- Stand der Technik
- Es ist bekannt, dass bei Kraftfahrzeugen zum Verstellen von Fensterscheiben, Schiebedächern oder anderen Stellteilen elektromechanische Verstellantriebe eingesetzt werden, bei denen aus Sicherheitsgründen ein Einklemmschutz gesetzlich vorgeschrieben sein kann. Dieser Einklemmschutz verhindert, dass bei einem manuell ausgelösten, aber selbsttätig ablaufenden Schließvorgang Körperteile durch unzulässig hohe Einklemmkräfte verletzt werden können.
- Der Einklemmschutz kann aber nur dann wirksam sein, wenn die von der Steuereinrichtung angenommene Position des Stellteils mit der tatsächlichen Position übereinstimmt. Um dies sicherzustellen, ist eine Initialisierung des Stellantriebs erforderlich, die erstmals bei der Herstellung des Antriebs aber auch während des Betriebs durchgeführt werden kann, und bei der eine Referenzposition ermittelt wird. Üblicherweise wird bei einem Kfz-Fensterscheibenheber die Fensterscheibe nach oben, gegen eine Gummidichtung im Türrahmen gefahren. Die Blockierposition in der Schließstellung der Scheibe wird als Bezugspunkt ("absolut null") für alle folgenden Stellbewegungen der Scheibe angesehen.
- Aus der Patentschrift
DE 195 36 207 C2 ist ein Verfahren zum Betreiben einer elektromechanischen Verstellvorrichtung mit einer Steuervorrichtung bekannt, die dazu eingerichtet ist ein Blockieren einer Verstellbewegung zu erkennen. Die erforderlichen Referenzpositionen für die Verstellbewegung werden dabei durch Anfahren der Endpositionen, wo jeweils ein mechanisches Blockieren auftritt ermittelt, und ggf. korrigiert. - Ebenfalls ist aus der europäischen Patentanmeldung
EP 0 640 740 A1 eine Verstellvorrichtung in Form eines Fensterhebers bekannt, die mit Hilfe einer Steuervorrichtung betrieben wird. Auch hier werden in einen Initialisierungsprozess die Endpositionen des Fensters, „ganz offen" und „vollständig geschlossen" als Referenzpositionen erfasst. - Bei der Initialisierung kann es aber zu Fehlern kommen. Wird während des Initialisierungslaufs die Fensterscheibe oder das Schiebedach unbeabsichtigt, z. B. durch ein Hindernis im Verstellweg, blockiert, oder es tritt eine mechanische Schwergängigkeit im Übertragungssystem, oder ein temporärer Fehler bei der messtechnischen Erfassung des Blockierungszustandes auf, dann ist die definierte Referenzposition falsch, das heißt sie stimmt nicht mit der tatsächlichen Endposition überein. Ein solcher Fehler könnte beim Herstellungsprozess im Rahmen einer Qualitätssicherung erkannt werden, beispielsweise indem visuell geprüft wird, ob sich die Fensterscheibe tatsächlich in einer offenen bzw. geschlossenen Position befindet. Ist dies nicht der Fall, muss die Initialisierung neu durchgeführt werden. Dies ist mit einem entsprechenden Aufwand verbunden. Tritt dieser Fehler hingegen bei der bestimmungsgemäßen Verwendung während des Betriebs auf, so muss der Kunde eine Fachwerkstatt aufsuchen, was aufwändig ist.
- Bleibt ein derartiger Initialisierungsfehler unbemerkt, hat dies zur weiteren Folge, dass alle sich der Initialisierungsphase anschließenden Stellbewegungen von einem falschen Bezugspunkt ausgehen. Dies hat auch zur Folge, dass bei einem Fensterscheibenheber der Einklemmschutz nicht mehr in der sicherheitskritischen Nähe des Türrahmens agiert, sondern in einen von diesem entfernt liegenden Bereich verschoben ist. Damit ist aber bei einem automatisch ablaufenden Schließvorgang der Fensterscheibe die Schließkraft im gesetzlich vorgeschriebenen Bereich des Verstellweges nicht mehr begrenzt. Es kann zu Verletzungen durch Einklemmen von Körperteilen kommen.
- Darstellung der Erfindung
- Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und eine Einrichtung zum Betreiben einer elektromechanischen Verstellvorrichtung so anzugeben, dass die Wirksamkeit eines Einklemmschutzes nicht durch eine falsch gelernte Referenzposition beeinträchtigt ist.
- Diese Aufgabe wird für ein Verfahren durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 und für eine Vorrichtung durch die Merkmale des Patentanspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind jeweils in den abhängigen Ansprüchen definiert.
- Der Erfindung liegt im Kern der Gedanke zu Grunde, nicht nur eine Referenzposition zu definieren, sondern auch deren Gültigkeit zu überprüfen. Mit anderen Worten, es wird nicht nur eine Referenzposition gelernt, sondern das Gelernte auch hinsichtlich seiner Richtigkeit überprüft, oder mit einem Wort gesagt, validiert. Erst auf der Grundlage dieses Prüfergebnisses wird entschieden, ob ein automatisches Schließen zugelassen wird. Dadurch kann das Verletzungsrisiko, das mit einer falsch gelernten Referenzposition einhergeht, ausgeschaltet werden.
- In einer bevorzugten Ausführung erfolgt diese Prüfung anhand eines manuell gesteuerten Stellvorgangs, der die Scheibe in eine Endposition, die Offenposition eines Kraftfahrzeugfensters, fährt. Das Erreichen der Offenposition wird von der Blockiererkennung in der Steuereinrichtung erfasst. Wenn – ausgehend von der zuvor definierten Referenzposition – blockierfrei der gesamte Verstellweg (Strecke zwischen den Endpositionen) verstellt werden kann, sieht die Steuereinrichtung die zuvor definierte Referenzposition als korrekt an. Da keine Diskrepanz zwischen der von der Steuereinrichtung angenommenen und der tatsächlichen Position des Schließteils erkannt wurde, wird davon ausgegangen, dass der Einklemmschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Abschnitt des Stellweges und nicht in einem anderen Bereich arbeitet. Bei einem selbsttätig ablaufenden Schließvorgang existiert somit keine Beeinträchtigung der Sicherheitsfunktion. Die Steuereinrichtung gibt den Automatikbetrieb frei. Tritt hingegen bei diesem zweiten Verstellvorgang innerhalb des Maximalstellweges ein Blockieren auf (die Steuereinrichtung erkennt bei der Auswertung der Positionssignale, dass die Scheibe nicht mit vollem Hub nach unten verstellt werden kann, sondern an einem mechanischen Anschlag steht), so war die vorher gelernte Referenzposition falsch, das heißt sie stimmte nicht mit der tatsächlichen Schließposition überein. Die Steuereinrichtung erkennt die Gefahr, die mit dieser Positionsverschiebung einher geht, nämlich dass in diesem Fall der wirksame Bereich des Einklemmschutzes verschoben ist. Damit würde bei einem selbsttätig ablaufenden Schließvorgang die gesetzlich geforderte Sicherheitsfunktion nicht erbracht werden. Die Steuereinrichtung gibt folglich den Automatikbetrieb in diesem Fall nicht frei. Der Automatikbetrieb bleibt so lange gesperrt, bis durch manuell ausgelöstes Schließen und Öffnen des Fensters die Referenzposition vom technischen System als gültig erkannt wird.
- Eine bevorzugte Ausbildung der Erfindung kann dadurch gekennzeichnet sein, dass erst nach Erreichen der zweiten Endposition abhängig vom Prüfergebnis entschieden wird, ob die zuvor erfasste Referenzposition beibehalten oder verworfen wird. Dadurch wird auch in einem mechanischen Grenzbereich die Validität korrekt bestimmt und ein sicheres Schließen gewährleistet.
- Kostengünstig kann die Erfindung realisiert werden, wenn bereits vorhandene Hardware genutzt werden kann, d. h. wenn z. B. als Gebermittel gebräuchliche Positionsgeber verwendet werden und zum Erkennen einer mechanischen Blockierung, wie auch zur Positionserfassung die selben Positionssignale dieses Positionsgebers herangezogen werden.
- Hierbei ist besonders günstig, wenn ein einziger Hallsensor verwendet wird, der das Magnetfeld eines mit der Motorwelle mechanisch gekoppelten Geberrades erfasst.
- Programmtechnisch kann es zweckmäßig sein, wenn der Referenzwert zusammen mit einer die Validität kennzeichnenden Zusatzinformation in einer Speicherzelle der Speichervorrichtung gespeichert wird.
- Das Prüfprogramm kann auf einfache Weise als Algorithmus auf einem Mikrokontroller realisiert werden.
- Es kann von ganz besonderem Vorteil sein, wenn die Validität der Position sowohl beim erstmaligen Initialisieren in der Fertigung als auch beim Nachinitialisieren im laufenden Betrieb eines Kfz überprüft wird. Je nach Anwendungsfall kann es von besonderem Vorteil sein, wenn das Nachinitialisieren entweder in regelmäßigen Zeitabständen, oder dann, wenn in einem Fehlerfall ein Initialisierungsverlust erkannt wird, durchgeführt wird.
- Kurzbeschreibung der Zeichnungen
- Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird im nachfolgenden Teil der Beschreibung auf die Zeichnungen Bezug genommen, in denen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen, Einzelheiten und Weiterbildungen der Erfindung zu entnehmen sind.
- Es zeigt:
-
1 eine schematische Darstellung einer elektromechanischen Verstellvorrichtung an Hand der die Erfindung erläutert wird. - Ausführung der Erfindung
- Die
1 zeigt in einer schematischen Darstellung einen fremdkraftbetätigten Fensterscheibenheber, wie er heutzutage bei Kraftfahrzeugen üblicherweise eingesetzt wird. Das erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben dieser Verstellvorrichtung wird im Folgenden anhand dieser Darstellung näher erläutert:
Die elektromechanische Verstellvorrichtung ist in1 im Gesamten mit dem Bezugszeichen22 gekennzeichnet. Sie besteht im Wesentlichen aus einem Stellteil1 , das ist hier eine Kfz-Fensterscheibe1 , welche mittels der Antriebskraft eines Motors2 innerhalb eines Verstellweges3 (Hub) verstellbar ist. Der Motor2 ist durch Getriebe14 und einen Seilzug13 mit der Fensterscheibe1 gekoppelt. Der Motor2 ist mit einer Steuerleitung15 an eine Steuereinrichtung4 , einem Mikrokontroller, angeschlossen. Zur Überwachung des Stellvorgangs ist mit dem Antriebsstrang ein Positionsgeber5 gekoppelt, dessen Gebersignale über eine Leitung17 der Steuereinrichtung4 zugeführt sind. Die Steuereinrichtung4 umfasst den Mikrokontroller23 mit einer Speichervorrichtung19 und ist an eine Energieversorgung16 angeschlossen. Das Programm im Mikrokontroller ist u. A. dazu eingerichtet, durch Auswertung der Gebersignale ein Blockieren beim Verstellen des Fensters1 zu ermitteln und enthält das Prüfprogramm, das unten näher erläutert ist. - Um einen Stellvorgang auszulösen, ist an der Steuereinrichtung
4 ein Bedienelement6 vorgesehen. Dieses Bedienelement kann ein einfacher Tastschalter sein. Ein Stellvorgang kann bei voller Funktionsfähigkeit der Verstellvorrichtung22 in bekannter Weise entweder manuell oder automatisch ablaufen: im manuellen Betriebsmodus wird die Fensterscheibe so lange bewegt, solange man das Bedienelement6 manuell betätigt; im automatischen Betriebsmodus läuft die Stellbewegung selbsttätig ab, sobald ein vorgegebenes Betätigungsintervall des Bedienelementes6 überschritten ist. - Wie in der Zeichnung der
1 links oben angedeutet, ist die Fensterscheibe1 längs des Verstellweges3 verstellbar; der maximal mögliche Hub der Stellbewegung ist durch eine erste (obere) Endposition21 und eine zweite (untere) Endposition20 vorgegeben. Die erste Endposition21 ist durch einen mechanischen Anschlag11 , die zweite Endposition20 durch einen mechanischen Anschlag10 begrenzt. Im Normalbetrieb wird der untere Anschlag10 nicht angefahren. Die in1 skizzierte aktuelle Position der Fensterscheibe zwischen diesen beiden Endpositionen20 und21 ist durch einen Zeiger12 , der mit der Oberkante der Scheibe1 korrespondiert, angedeutet. Der maximale Verstellweg3 ist im Speicher19 des Mikrokontrollers23 gespeichert. - In der Offenposition
20 ist die Öffnung im Fensterrahmen18 von der Fensterscheibe1 vollständig freigegeben (Zeiger12 zeigt auf20 ). In der Schließposition (Zeiger12 zeigt auf21 ) ist die Öffnung im Fensterrahmen18 durch die Fensterscheibe1 vollständig verschlossen. - Wie bereits eingangs dargestellt, ist bei einem motorisch betriebenen Fensterscheibenheber in einem Kfz aus Sicherheitsgründen ein Einklemmerkennungssystem vorgesehen, welches in einem vorgebbaren Bereich die Überschusskraft bei einem Schließvorgang begrenzt, so dass eine Verletzung von Körperteilen durch Einklemmen verhindert wird. (In
1 ist der Bereich8 , in welchem die Überschusskraft begrenzt wird (typisch etwa 20 cm) mit dem Bezugszeichen8 und der inaktive Bereich (Einlauf in die Gummidichtung) mit dem Bezugszeichen7 angedeutet.) - Voraussetzung für eine intakte Begrenzung der Überschusskraft ist die Kenntnis über die tatsächliche Position der Fensterscheibe bezogen auf den Fensterrahmen
18 . Das heißt, dass sowohl bei der Fertigung als auch von Zeit zu Zeit während des Betriebs, eine Initialisierung des Systems durchgeführt werden muss, bei der die absolute Nullposition der Stellbewegung gelernt und ggf. korrigiert wird. - Wenn diese Initialisierung fehlerhaft ist, kommt es wie bereits erwähnt zu einem Positionsversatz zwischen der von der Steuereinrichtung (
4 ) angenommenen und der tatsächlichen Position der Fensterscheibe1 , was in1 als "Offset" mit dem Bezugszeichen9 bezeichnet ist. Durch diese Verschiebung ist aber bei einem automatischen Schließvorgang die Sicherheit des Einklemmschutzes nicht mehr gewährleistet. - Hier setzt die Erfindung an, indem nicht nur eine Referenzposition ermittelt wird, sondern auch Gewissheit darüber geschaffen wird, ob diese auch gültig ist, bevor ein sicherheitskritischer automatischer Betriebsmodus zum Schließen des Fensters
1 frei geschaltet wird. - Im Folgenden wird diese Positionsvalidierung näher erläutert:
Hierfür muss zunächst eine zu prüfende Referenzposition vorliegen. Dabei wird davon ausgegangen, dass diese zuvor in an sich bekannter Weise ermittelt wurde, z. B. indem die Fensterscheibe1 in einem ersten Schritt durch manuelle Betätigung des Tastenschalters6 in Richtung auf die Schließposition (Endposition21 ) bewegt wurde, von der Blockiererkennung der Steuereinrichtung4 ein Blockieren des Motors erkannt wurde, und diese Blockierposition als Referenzposition definiert wurde. - In einem zweiten Schritt wird erfindungsgemäß geprüft, ob diese zuvor ermittelte Referenzposition tatsächlich gültig ist. Dies erfolgt durch den erfindungsgemäßen Prüfablauf. Dabei wird die Fensterscheibe
1 vollständig geöffnet. Dieses Öffnen wird bei einem Fensterscheibenheber sinnvoller Weise durch eine manuelle Benutzerhandlung am Tastenschalter6 bewirkt, könnte aber auch automatisch erfolgen. Während dieser Öffnungsbewegung ist wieder die Blockiererkennung aktiv und beobachtet, ob eine mechanische Blockierung auftritt. Steht am Ende der Öffnungsbewegung fest, dass kein mechanisches Blockieren auftrat, dann ist die Validität der zuvor ermittelten Referenzposition gegeben. Die zuvor definierte Referenzposition entspricht dem tatsächlichen Sachverhalt (d. h. es wurde im ersten Schritt tatsächlich der obere Anschlag11 angefahren und diese Position – in Übereinstimmung mit der Wirklichkeit – von der Steuereinrichtung korrekt als Bewegungsnullpunkt angesehen). - Wird hingegen beim Öffnen ein Blockieren des Motors (Anschlag
10 ) erkannt, dann war die im ersten Schritt initialisierte Referenzposition falsch (d. h. es wurde beispielsweise unbeabsichtigt ein Hindernis zwischen Türrahmen18 und Oberkante der Fensterscheibe1 eingeklemmt und dieser Blockierzustand von der Steuereinrichtung4 fälschlicherweise als Erreichen des Anschlags11 angesehen). In diesem Fall liegt die in1 gekennzeichnete Verschiebung9 ("Offset") vor. Die Validität, d. h. die Gültigkeit der Referenzposition ist hier nicht gegeben; die Steuereinrichtung4 gibt den automatischen Betriebsmodus zum Schließen nicht frei. Damit kann es auch nicht zu einer Beeinträchtigung der Sicherheitsfunktion der Verstelleinrichtung kommen, da ein sicherheitskritischer, selbsttätig ablaufender Schließvorgang am Bedienelement6 nicht ausgelöst werden kann. - Die volle Funktionalität des Fensterscheibenhebers, d. h. manueller und automatischer Betriebsmodus, steht erst dann (wieder) zur Verfügung, wenn der Benutzer durch manuelle Bedienhandlung am Bedienelement
6 zunächst ein vollständiges Schließen und anschließend daran ein vollständiges Öffnen der Fensterscheibe herbeiführt, und die in der Schließstellung ermittelte Referenzposition nach Abschluss der Öffnungsbewegung vom Prüfprogramm validiert werden konnte. - Im Ergebnis stellt die Positionsvalidierung sicher, dass die ermittelte Referenzposition mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Ein autonomer Schließvorgang ist nur nach erfolgter Validierung der Referenzposition möglich.
- Die hier dargestellte Ausführung der Erfindung ist natürlich analog auch mit umgekehrter Richtung möglich. Es kann also z. B. auch an der unteren Endposition
20 die Referenzposition erstmalig initialisiert werden und mit dem vollständigen Schließen des Fensters1 validiert werden. Dies ist jedoch unüblich, da die Genauigkeit des oberen Anschlages11 (Gummidichtung) bei einem Fensterscheibenheber wichtiger ist (Prüfstab 4 mm). - Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf KFZ-Verstellvorrichtungen für Fensterscheiben oder Schiebdächer beschränkt, sondern auch auf andere sicherheitskritische Verstelleinrichtungen anwendbar.
-
- 1
- Stellteil, Fensterscheibe
- 2
- Motor
- 3
- Verstellweg
- 4
- Steuereinrichtung
- 5
- Positionsgeber
- 6
- Bedienelement, Tastenschalter
- 7
- Abschnitt ohne Einklemmschutz
- 8
- Abschnitt mit Einklemmschutz
- 9
- Positionsverschiebung, Offset
- 10
- unterer Anschlag
- 11
- oberer Anschlag
- 12
- Zeiger
- 13
- Seilzug
- 14
- Getriebe
- 15
- Steuerleitung
- 16
- Energieversorgung
- 17
- Messleitung, Positionssignale
- 18
- Fensterrahmen
- 19
- Speichereinrichtung
- 20
- Offenposition, zweite (untere) Endposition
- 21
- Schließposition, erste (obere) Endposition
- 22
- Verstellvorrichtung
- 23
- Mikrokontroller
Claims (11)
- Verfahren zum Betreiben einer elektromechanischen Verstellvorrichtung, mit einem Stellteil (
1 ), das angetrieben von einem Motor (2 ), den eine Steuereinrichtung (4 ) steuert, abhängig von einer manuellen Vorgabe an einem Bedienelement (6 ) der Steuereinrichtung (4 ), zwischen einer ersten Endposition (21 ) und einer zweiten Endposition (20 ) verstellbar ist, wobei die Steuereinrichtung (4 ) dazu eingerichtet ist, aus zugeleiteten Gebersignalen (17 ) eines Gebermittels (5 ) positionsgenau ein Blockieren einer Verstellbewegung zu erkennen, wobei man jeweils durch eine am Bedienelement (6 ) vorgenommene Benutzerhandlung bewirkt, – dass das Stellteil (1 ) durch eine erste zur ersten Endposition (21 ) gerichtete Verstellbewegung bis zu einer Position verstellt wird, an der ein mechanisches Blockieren eintritt, um eine Referenzposition zu ermitteln, und – dass das Stellteil (1 ) durch eine zweite Verstellbewegung in die zweite Endposition (20 ) verstellt wird, um mittels eines in der Steuereinrichtung (4 ) bereitgehaltenen Prüfprogramms die Validität der zuvor ermittelten Referenzposition zu prüfen, wobei das Prüfprogramm in Abhängigkeit des Prüfergebnisses entscheidet, ob ein automatischer Betriebsmodus, bei dem ein am Bedienelement (6 ) ausgelöster Verstellvorgang selbsttätig abläuft, frei geschaltet oder gesperrt wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Prüfprogramm während dieser zweiten Verstellbewegung eine aktuelle Positionsinformation des Stellteils (
1 ) mit einer in einer Speichereinrichtung (19 ) gespeicherten Verstellweginformation (3 ) vergleicht. - Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass nach Erreichen der zweiten Endposition (
20 ) abhängig vom Prüfergebnis entschieden wird, ob die zuvor erfasste Referenzposition beibehalten oder verworfen wird. - Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass als Gebermittel (
5 ) ein Positionsgeber verwendet wird und zum Erkennen einer mechanischen Blockierung die Positionssignale dieses Positionsgebers verwendet werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Positionsgeber (
5 ) ein einziger Hallsensor verwendet wird, der das Magnetfeld eines mit der Motorwelle mechanisch gekoppelten Geberrades erfasst. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Referenzposition zusammen mit einer die Validität kennzeichnenden Zusatzinformation in einer Speicherzelle der Speichervorrichtung gespeichert wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Prüfprogramm durch einen auf einem Mikrokontroller (
22 ) ablauffähigen Programmcode gebildet wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Validität der Position sowohl beim erstmaligen Initialisieren in der Fertigung als auch beim Nachinitialisieren im laufenden Betrieb der Verstellvorrichtung überprüft wird, wobei das Nachinitialisieren entweder regelmäßig oder im Fehlerfall (Initialisierungsverlust) durchgeführt wird.
- Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (
4 ) dazu eingerichtet ist, einen Prüfablauf durchzuführen mittels dessen die Validität einer zuvor erfassten Referenzposition überprüfbar ist, und dass abhängig vom Prüfergebnis ein automatischer Betriebsmodus der Verstellvorrichtung, in welchem eine von einem Bedienelement (6 ) der Steuereinrichtung (4 ) ausgelöste, selbsttätig ablaufende Bewegung des Stellteils (1 ) in eine Schließposition (21 ) freigegeben oder gesperrt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (
4 ) einen Mikrokontroller (23 ) beinhaltet, und dass der Prüfablauf in Form eines Algorithmus vorgegeben ist, der auf dem Mikrokontroller (23 ) ablauffähig ist. - Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuereinrichtung (
4 ) Positionssignale eines Positionsgebers (5 ), der durch einen einzigen Hallsensor gebildet ist, zugeführt sind.
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