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Die
Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, insbesondere für
einen Personenkraftwagen, mit einem Sitzelement und einem Rückenlehnenelement,
wobei das Sitzelement um eine vordere und etwa waagrechte Querachse
nach oben aus einer Sitzposition in eine hochgeklappte Position
schwenkbar ist, und mit zwei einklappbaren Seitenelementen, die
sich in der hochgeklappten Position des Sitzelementes längs und
senkrecht zwischen der Rückfläche des Sitzelementes
und der Vorderfläche des Rückenlehnenelementes
auf je einer Seite des Sitzes erstrecken, um ein Staufach auszubilden.
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Aus
Studien ist bekannt, dass die meisten Kraftfahrzeuge, insbesondere
PKW, alleine durch den Fahrer genutzt werden.
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Wenn
der Fahrer eines Fahrzeuges im vorderen Fahrzeugteil alleine ist
und er einige Gegenstände mitzuführen wünscht,
legt er sie daher oft aus Bequemlichkeit neben sich auf dem vorderen
Sitz neben sich ab. So liegen die Gegenstände erreichbar neben
Ihm und der Kofferraum muss nicht gesondert geöffnet werden.
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Jedoch
tendieren die Gegenstände auf den Sitzen dazu, von diesen
herunterzufallen, insbesondere beim Bremsen, Beschleunigen oder
der Kurvenfahrt. Dies ist eine Gefahrenquelle, da der Fahrer automatisch
dazu neigt, die sich bewegenden Gegenstände festhalten
zu wollen, was Ihm vom Verkehrsgeschehen ablenkt. Auch können
herunterfallende Gegenstände Passagiere auf anderen Sitzen
verletzen oder sich im Brems- und/oder Gaspedal verklemmen.
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Die
DE 601 13 786 T2 beschreibt
einen Fahrzeugsitz mit einer Front-Rück-Ausrichtung entlang
einer Längsachse, mit einem Sitzelement und einem Rückenlehnenelement,
von einem solchen Typ, bei welchem das Sitzelement um eine vordere
und waagrechte Querachse nach oben schwenkbar auf einem Sockel montiert
ist, von einer Sitzposition, in welchem es eine im Wesentlichen waagrechte
Ebene begrenzt, zu einer hochgeklappten Position, in welchem es
sich im Wesentlichen senkrecht nach oben erstreckt, dadurch gekennzeichnet,
dass er wenigstens eine einklappbare Seitenplatte aufweist, die
ein gespanntes Rückhaltenetz oder einen gespannten Rückhaltestoff
umfasst, und die sich in der hochgeklappten Position des Sitzelementes
längs und senkrecht zwischen der Rückfläche
des Sitzelementes und der Vorderfläche des Rückenlehnenelementes auf
einer Seite des Sockels des Sitzes erstreckt.
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Allerdings
beansprucht diese Konstruktion relativ viel Platz unterhalb des
Sitzes und die Höhe der festen Seitenteile ist durch die
Sitzbreite festgelegt. Zusätzlich kann nur entweder ein
automatisches Ein- oder Ausklappen realisiert werden.
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Demgegenüber
besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine alternative
Sitz-Konstruktion bereitzustellen, die weniger Raum beansprucht
und dabei jedoch eine größere Seitenhöhe erlaubt.
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Diese
Aufgabe wird durch den in Anspruch 1 wiedergegebenen Sitz gelöst.
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Dadurch,
dass die Seitenelemente als in sich faltbare Elemente ausgebildet
sind, ist es möglich, einen Fahrzeugsitz mit einem ausklappbaren
Staufach auszubilden, der nur unwesentlich mehr Raum beansprucht,
da die faltbaren Elemente der Seitenelemente aus dünnem
flexiblen Material herstellbar sind, das kaum Platz unterhalb des
Sitzelements beansprucht. Zusätzlich kann die Seitenwandhöhe
maximiert werden, d. h. an die Dimension des Sitzelements angepasst
werden, da die faltbaren Elemente sich im eingeklappten Zustand
nicht gegenseitig behindern.
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Somit
kann der Fahrer bzw. Sitznachbar mit einer Hand das Sitzelement
aufklappen, wodurch sich die übrigen Elemente des Staufachs
ebenfalls "entfalten".
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Wenn
die Seitenelemente ein schwenkbares Rahmenteil und eine damit verbundene
faltbare Seitenwand aufweisen, kann zudem ein automatischen Auf-
und Zuklappen der Seitenwände. zusammen mit dem Verschwenken
des Sitzelements auf einfache Weise erreicht werden. Auch erlaubt
diese Ausgestaltung eine zusätzliche Volumenreduzierung
der Seitenwände im eingeklappten Zustand, wodurch eine
besonders geringe Bauhöhe des Sitzes trotz Staufachoption
erreichbar ist.
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Das
schwenkbare Rahmenteil kann dazu derart um eine etwa quer zur etwa
waagrechten Querachse verlaufenden Schwenkachse verschwenkbar ausgestaltet
sein, dass die faltbaren Seitenwände sich beim Hochschwenken
des Sitzelements auf- und beim Zuschwenken zuklappen. Günstigerweise
weist die faltbare Seitenwand eine diagonal verlaufende Faltstelle
auf.
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Wenn
das schwenkbare Rahmenteil eine Arretierungsvorrichtung umfasst,
die das Rahmenteil im aufgeklappten Zustand verriegelt, wird ein
selbsttätiges Schließen des Staufachs verhindert.
Die Arretierungsvorrichtung kann vorzugsweise einen elastisch vorgespannten
Riegel und eine entsprechende Ausnehmung umfassen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform weist das Rahmenteil
drei etwa Rechtwinklig zueinander angeordnete Schenkel mit gemeinsamem
Ursprung auf, also etwa in Gestalt eines Koordinatensystems.
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Der
parallel zur etwa waagrechten Querachse des Sitzelements verlaufende
Schenkel stellt dann die Schwenkachse dar.
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Der
längere quer zur etwa waagrechten Querachse des Sitzelements
verlaufende Schenkel bildet die Verbindung zur faltbaren Seitenwand
aus.
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Der
kurze ebenfalls quer zur etwa waagrechten Querachse des Sitzelements
verlaufende Schenkel trägt den elastisch vorgespannten
Riegel. Dieser Schenkel ist also der Schenkel der sich bei der Schwenkbewegung
des Rahmenteils in die Sitzfläche verschwenkt. Daher ist
es sinnvoll diesen so kurz wie möglich auszugestalten.
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Zusätzlich
oder alternativ kann vorgesehen sein, dass die Seitenelemente über einen
Verriegelungsmechanismus in der Rückenlehne in der aufgeklappten
Position lösbar verbindbar sind. Somit können
die Seiten des Staufachs an der Rückenlehne zur Versteifung
arretiert und zusätzlich durch Neigungsverstellung der
Rückenlehne gestrafft werden.
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Ebenfalls
zusätzlich oder alternativ kann eine weitere klappbare
Wand vorgesehen sein, die über eine parallel zur etwa waagrechten
Querachse des Sitzelements verlaufende Schwenkachse am Fuß des
Rückenlehnenelements verschwenkbar ist. Diese Wand dient
dann im aufgeklappten Zustand zur Verspannung der Seitenelemente
und somit einer Versteifung des Staufachs. Die Wand kann über
entsprechende Verriegelungsvorrichtungen, Arretierungsmittel etc.
z. B. an den Rahmenteilen der Seitenelemente lösbar fixiert
werden.
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Weitere
Merkmale, Einzelheiten und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung, in
der
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1 eine
schematische perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen
Sitzes im eingeklappten Zustand zeigt;
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2 eine
schematische perspektivische Ansicht des Sitzes aus 1 beim
Aufklappen zeigt;
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3 eine
schematische perspektivische Ansicht des Sitzes aus 1 mit
aufgeklappten Staufach zeigt;
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4 eine
schematische teilgeschnittene Ansicht des Sitzes aus 1 im
eingeklappten Zustand zeigt;
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5 eine
schematische teilgeschnittene Ansicht des Sitzes aus 1 im
ausgeklappten Zustand zeigt;
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6 einen
Ausschnitt entlang der Linie A-A in 4 im Bereich
der Arretierungsmittel zeigt;
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7 einen
Ausschnitt entlang der Linie B-B in 5 im Bereich
der Arretierungsmittel zeigt;
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8 eine
schematische Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform
des Sitzes aus 1 im aufgeklappten Zustand und
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9 eine
schematische perspektivische Ansicht einer weiteren alternativen
Ausführungsform des Sitzes aus 1 beim Aufklappen.
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In
den Figuren sind sich entsprechende Teile aufgrund der großen Übereinstimmungen
der unterschiedlichen Ausführungsformen mit gleichen Bezugszeichen
bezeichnet.
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Die 1 bis 3 zeigen
zunächst ganz allgemein das der Erfindung zugrunde liegende
Prinzip des durch das verschwenkbare Sitzelement aufklappbaren Staufachs.
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In 1 ist
der Innenraum eines Personenkraftwagens (PKW) mit dem Beifahrersitz 1 gezeigt. Der
Sitz 1 umfasst ein Sitzelement 2 und ein Rückenlehnenelement 3.
Das Sitzelement 2 ist, wie aus 2 und 3 hervorgeht,
um eine vordere und etwa waagrechte Querachse 4 nach oben
aus einer Sitzposition 5 in eine hochgeklappte Position 6 schwenkbar.
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Der
Sitz 1 weist ferner zwei ein- und ausklappbare Seitenelemente 7 auf,
die sich in der hochgeklappten Position 6 des Sitzelementes 2 längs
und senkrecht zwischen der Rückfläche 8 des
Sitzelementes 2 und der Vorderfläche 9 des
Rückenlehnenelementes 3 auf je einer Seite des
Sitzes 1 erstrecken (vgl. 3), um ein
Staufach 10 auszubilden.
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Die
Seitenelemente 7 sind dabei als in sich faltbare Elemente
ausgebildet, d. h. sie entfalten sich beim Hochklappen und legen
sich zusammen beim Zuklappen, wie dies generell in 2 angedeutet
ist.
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Die
Seitenelemente 7 weisen jeweils ein schwenkbares Rahmenteil 11 und
eine damit verbundene faltbare Seitenwand 12 auf.
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Das
schwenkbare Rahmenteil 11 ist also derart um eine etwa
quer zur etwa waagrechten Querachse 4 verlaufenden Schwenkachse 13 verschwenkbar
ausgestaltet, dass die faltbaren Seitenwände 12 sich
beim Hochschwenken des Sitzelements auf- und beim Zuschwenken zuklappen.
Die faltbaren Seitenwände 12 weisen dazu jeweils
eine diagonal verlaufende Faltstelle 14 auf.
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Das
schwenkbare Rahmenteil 11 weist eine Arretierungsvorrichtung 15 auf,
die das Rahmenteil 11 im aufgeklappten Zustand verriegelt.
Das Rahmenteil 11 weist drei etwa rechtwinklig zueinander angeordnete
Schenkel 16, 17, 18 mit gemeinsamem Ursprung 19 auf,
die nach Art eines Koordinatensystems angeordnet sind.
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Der
parallel zur etwa waagrechten Querachse 4 des Sitzelements 2 verlaufende
Schenkel 16 stellt die Schwenkachse 13 dar. Der
eine längere und quer zur etwa waagrechten Querachse 4 des
Sitzelements 2 verlaufende Schenkel 17 bildet
die Verbindung zur faltbaren Seitenwand 12. Der andere
kurze und quer zur etwa waagrechten Querachse 4 des Sitzelements 2 verlaufende
Schenkel 18 trägt den elastisch vorgespannten
Riegel 20 des Arretierungsmittels 15, der in eine
entsprechende Ausnehmung 21 im aufgeklappten Zustand eingreift.
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Zur
Entriegelung kann der vorgespannte Riegel 20 durch einen
entsprechenden Entsicherungshebel (vgl. 6 und 7)
gegen die Spannung einer Feder zurückgezogen werden, so
dass das Rahmenteil 11 freigegeben wird, wodurch ein Zuklappen
des Staufachs 10 bzw. des Sitzelements 2 möglich
ist.
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In
der in 8 gezeigten alternativen Ausführungsform
sind die Seitenelemente 7 über einen Verriegelungsmechanismus 22 in
der Rückenlehne 3 in der aufgeklappten Position
lösbar verbindbar ausgestaltet. Dazu weist diese entsprechende
Verriegelungslöcher 23 auf, in die entriegelbare
Rastfinger 24 einen Vorsprung hintergreifend eingreifen.
Diese sind analog zu den oben beschriebenen Arretierungsmitteln
ausgestaltet und entsprechend entriegelbar. Somit können
die Seitenelemente 7 durch Verändern der Neigung
des Rückenlehenelements 3, gestrichelt angedeutet,
gespannt bzw. gestrafft werden.
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In
der in 9 dargestellten weiteren alternativen Ausführungsform
des Sitzes ist eine weitere klappbare Wand 25 vorgesehen,
die über eine parallel zur etwa waagrechten Querachse 4 des
Sitzelements 2 verlaufende Schwenkachse 26 am Fuß des Rückenlehnenelements 3 manuell
verschwenkbar ist.
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Diese
kann ebenfalls analog zu der vorherigen Ausführungsform
der 8 mit einem nicht dargestellten Verriegelungsmechanismus
versehen sein, der eine lösbare Verbindung zu den Rahmenteilen 11 der
Seitenelemente 7 ausbildet. Auch die zusätzliche
Wand 25 dient zur Versteifung des Staufachs 10.
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- 1
- Sitz
- 2
- Sitzelement
- 3
- Rückenlehnenelement
- 4
- Querachse
- 5
- Sitzposition
- 6
- hochgeklappte
Position
- 7
- Seitenelement
- 8
- Rückfläche
- 9
- Vorderfläche
- 10
- Staufach
- 11
- Rahmenteil
- 12
- faltbare
Seitenwand
- 13
- Schwenkachse
- 14
- Faltstelle
- 15
- Arretierungsvorrichtung
- 16
- Schenkel
- 17
- langer
Schenkel
- 18
- kurzer
Schenkel
- 19
- Ursprung
- 20
- Riegel
- 21
- Ausnehmung
- 22
- Verriegelungsmechanismus
- 23
- Verriegelungsloch
- 24
- Rastfinger
- 25
- Wand
- 26
- Schwenkachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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