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Die
Erfindung betrifft eine Trockenpartie in einer Maschine zur Herstellung
und/oder Behandlung einer Faserstoffbahn nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
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Zur
Beeinflussung des Feuchtequerprofils und/oder zur Beeinflussung
des Curls (Rollneigung) bspw. bei der Trocknung der Faserstoffbahn
werden Befeuchtungseinrichtungen eingesetzt, mittels denen ein fluides
Medium wie bspw. Wasser auf die Faserstoffbahn aufgebracht wird.
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In
der heute gängigen Praxis sind die Befeuchtungseinrichtungen
bspw. in einreihigen Trockengruppen in der Regel direkt unterhalb
den Saugwalzen (Siebsaugwalzen) angeordnet, um welche die Faserstoffbahn
auf dem zwischen der Faserstoffbahn und der Mantelfläche
der Saugwalze laufenden Trockensieb geführt wird.
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Diese
Anordnung der Befeuchtungseinrichtung hat den Nachteil, dass sich
auf dem Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung, insbesondere
in dem zwischen der zur Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite
und der Mantelfläche der Walze gebildeten Spalt, der in
der Regel nur 80–800 mm (ca. 80–150 mm in der
Betreibsposition der Befeuchtungseinrichrung und ca. 100–800
mm in der Außerbetreibsposition der Befeuchtungseinrichrung)
breit ist, Verschmutzungen, wie bspw. Papierfetzen, ansammeln können,
die bspw. beim Bahnabriss entstehen können. Oftmals sammeln
sich auch Papierfetzen beim Überführen der Papierbahn
im Spalt zwischen der Mantelfläche der walze und der zur
Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite des
Gehäuses der Befeuchtungseinrichtung an, obwohl die Befeuchtungseinrichtung
beim Überführen in der Außerbetriebsposition
ist.
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Da
die in dem Spalt angelagerten Papierfetzen zu einer Betriebsstörung
der Maschine führen können, müssen diese
entfernt werden. Das Entfernen der Papierfetzen vom Gehäuse
der Befeuchtungseinrichtung muss aber in der Regel durch das Bedienpersonal
bei laufender Maschine von Hand erfolgen, was für das Bedienpersonal
ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, da dieses vom Maschinenkeller
aus die Papierfetzen von der sich grehenden Walze entfernen muss.
Aufgrund der o. g. Sicherheitsaspekte ist es durchaus möglich,
dass zukünftig eine Reinigung bei laufender Maschine verboten
sein wird. Ein Anhalten der Maschine zum Zwecke der o. g. Reinigung,
ist aber auch sind wünschenswert, da dies zu Produktionsunterbrechungen
und damit zu verminderter Rentabilität der bahnverarbeitenden oder
bahnherstellenden Maschine führt.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Befeuchtungseinrichtung
so an einer Walze zu positionieren, dass ein Ansammeln von Verschmutzungen,
insbesondere Papierfetzen, unterbunden bzw. eingedämmt
wird.
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Die
Aufgabe wird gelöst durch eine Maschine zur Herstellung
und/oder Behandlung einer Faserstoffbahn mit einem abschnittweise
eine Walze umschlingenden Sieb. Dem Sieb ist eine Befeuchtungseinrichtung
mit einem der Mantelfläche der Walze gegenüberliegenden
Gehäuse zugeordnet. In der erfindungsgemäßen
Maschine wird die Faserstoffbahn ferner so auf dem Sieb um die Walze
geführt, dass deren eine Seite auf dem Sieb aufliegt und
deren andere Seite frei liegt. Des Weiteren ist bei der erfindungsgemäßen
Maschine die Befeuchtungseinrichtung derart angeordnet, dass durch
die Befeuchtungseinrichtung die andere Seite der Faserstoffbahn mit
einem fluiden Auftragsmedium beaufschlagbar ist.
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Die
erfindungsgemäße Maschine ist dadurch gekennzeichnet,
dass sich das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung in Bahnlaufrichtung
nur auf einem Abschnitt des Siebs erstreckt, auf dem die Faserstoffbahn
nach oben läuft.
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Die
Erfindung basiert auf der Idee, dass in der Position der Befeuchtungseinrichtung
in der die Faserstoffbahn nach oben geführt wird, nahezu
keine Reste der Faserstoffbahn bis zum Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung
gelangen können, da die Faserstoffbahn auf dem die Walze
umschlingenden Sieb in Bahnlaufrichtung oftmals zuerst nach unten und
nachfolgend nach oben geführt wird und somit bei einem
Bahnabriss oder bei einer Bahnüberführung entstehende
Bahnreste direkt in den Maschinenkeller und nicht zum Gehäuse
der Befeuchtungseinrichtung gelangen.
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Da
sich ferner das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung in
seiner Ausdehnung entlang dem nach oben laufenden Sieb erstreckt,
prallen Reste oder Fetzen der Faserstoffbahn, die dennoch zum Gehäuse
gelangen, vom diesem ab bzw. gleiten an diesem herunter.
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Erfindungsgemäß wird
somit eine Maschine zur Herstellung und/oder Behandlung einer Faserstoffbahn
mit stark reduzierter Verschmutzungsneigung der Befeuchtungseinrichtung
und damit deutlich erhöhter Produktivität vorgeschlagen.
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In
diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff „Bahnlaufrichtung" die
sich räumlich ändernde Laufrichtung der Faserstoffbahn
in der Maschine zu verstehen ist, wohingegen unter dem Begriff „Maschinenrichtung"
die Längserstreckung der Maschine zur Herstellung und/oder
Behandlung einer Faserstoffbahn zu verstehen ist.
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Unter
dem Begriff „gegenüber liegend" ist in diesem
Zusammenhang zu verstehen, dass sich das Gehäuse und die
Walze in Bahnlaufrichtung zumindest abschnittweise überlappen.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Gehäuse
eine zur Mantelfläche der Walze weisende Außenseite
mit zumindest einer Öffnung zum Austritt des fluiden Auftragsmediums
umfasst und sich die zur Mantelfläche der Walze weisende
Außenseite des Gehäuses in Bahnlaufrichtung im
wesentlichen entlang des Abschnitts des Siebs erstreckt, auf dem
sich das Gehäuse in Bahnlaufrichtung erstreckt.
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Von
Vorteil ist es des Weiteren, wenn sich das Gehäuse in seiner
Länge in Bahnlaufrichtung erstreckt, so dass das Gehäuse
in seinen anderen sich nicht in Bahnlaufrichtung erstreckenden Abmessungen
relativ „schlank" ist und daher verringerte Angriffsflächen
für die Anlagerung von Verschmutzung, wie bspw. Fetzen
der Faserstoffbahn, hat.
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Nach
einer konkreten Ausgestaltung ist das Gehäuse in Maschinenrichtung
neben der Walze angeordnet, d. h. je nach Bahnlaufrichtung vor oder
hinter der Walze, und erstreckt sich in seiner Länge zumindest
abschnittweise über die gleiche Höhe wie die Walze.
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Eine
weitere Ausgestaltung sieht vor, dass das Sieb im Umschlingungsbereich
der Walze zwischen der Mantelfläche der Walze und der Faserstoffbahn
geführt wird.
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Es
sind unterschiedliche Möglichkeiten denkbar, über
welche Länge sich das Gehäuse in Bahnlaufrichtung
entlang dem nach oben laufenden Sieb erstreckt. Eine bevorzugte
Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Sieb entlang des
Abschnitts auf dem sich das Gehäuse erstreckt zumindest
abschnittweise auf der Walze geführt wird. Weiter bevorzugt
ist, wenn das Sieb entlang des Abschnitts auf dem sich das Gehäuse
erstreckt, in Bahnlaufrichtung zuerst auf der Walze geführt
wird und nachfolgend von der Walze weg nach oben läuft. In
diesem Fall erstreckt sich das Gehäuse in Bahnlaufrichtung über
den Abnahmepunkt des Siebs von der Walze hinweg. Das Gehäuse
der Befeuchtungseinrichtung hat somit bspw. eine ausreichende Größe um
weitere Aggregate, wie bspw. eine Absaugung oder dergleichen aufzunehmen.
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Vorteilhafterweise
wird die zur Mantelfläche der Walze weisende Außenseite
des Gehäuses durch ein Düsenblech gebildet, das
insbesondere in Maschinenquerrichtung ungekrümmt und in
Bahnlaufrichtung gekrümmt, d. h. der Siebbahn folgend, verläuft.
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Von
Vorteil ist es, wenn sich das Gehäuse in Bahnlaufrichtung
entlang dem Sieb über eine horizontale Linie erstreckt,
die durch den Mittelpunkt der Walze verläuft.
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Um
ein Auftreffen und Anhaften von Bahnfetzen am Gehäuse der
Befeuchtungseinrichtung besonders effektiv zu unterbinden sieht
eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung vor, dass sich das Gehäuse
in Bahnlaufrichtung bezüglich einer durch den Mittelpunkt
der Walze gehenden vertikalen Linie maximal über einen
Winkelbereich von größer 0° bis 150°,
vorzugsweise von 30° bis 130°, erstreckt, wenn der
betrachtete Winkelbereich bei der Vertikalen 0° beträgt
und sich in Bahnlaufrichtung vergrößert.
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Eine
besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
die zumindest eine Öffnung durch eine Düse bereitgestellt
wird. Vorzugsweise wird jede der Öffnungen zum Austritt
des fluiden Auftragsmediums durch eine Düse bereitgestellt. Der
Düsenfeuchter kann so ausgelegt sein, dass mit diesem das
Feuchtequerprofil oder die Rollneigung der Faserstoffbahn beeinflusst
werden kann. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass
der Düsenfeuchter so ausgelegt ist, dass mit diesem gleichzeitig
und unabhängig voneinander das Feuchtequerprofil und der
Curl der Faserstoffbahn beeinflusst werden können.
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Von
Vorteil ist es, wenn die Düse eine Zerstäuberdüse
ist. Bei der Zerstäuberdüse kann es sich bspw.
um eine pneumatische Zerstäuberdüse oder um eine
Mehrstoffdüse, insbesondere Zweistoffdüse, handeln.
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Zweistoffdüsen
sind bspw. in der
DE
199 49 236 A beschrieben. Als fluides Auftragsmedium kommt
eine Flüssigkeit, insbesondere Wasser, Chemikalien oder
eine Mischung davon in betracht. Die Zerstäubung des Auftragsmediums
in der Düse erfolgt mittels eines Zerstäubungsgases,
wie bspw. Luft oder Dampf.
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Die
Zerstäuberdüse gewährleistet hierbei vorzugsweise
einen sehr feinen und gleichmäßigen Tropfenauftrag.
Daher liegt die Tropfengröße vorzugsweise im Bereich
von weniger als 100 μm (mittlerer Sauterdurchmesser), insbesondere
im Bereich von 10 μm bis 50 μm. Ferner beträgt
der Abstand der Düsen zur Faserstoffbahn vorzugsweise 30
mm bis 150 mm, insbesondere 30 mm bis 80 mm.
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Um
ein Anhaften von Bahnfetzen, die zum Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung
geschleudert werden, im Spalt zwischen der Mantelfläche
der Walze und der zur Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite
des Gehäuses weiter zu verringern, sieht eine bevorzugte
Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die zumindest eine Düse
nicht über die zur Mantelfläche der Walze weisende
Außenseite des Gehäuses ragt. Hierdurch wird gewährleistet,
dass die zur Mantelfläche weisende Außenseite
der Walze eine glatte Oberfläche bildet.
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In
diesem Zusammenhang ist es des Weiteren von Vorteil, wenn die Oberfläche
des Gehäuses abschnittweise derart behandelt ist, dass
ein Anhaften von Verschmutzung gegenüber dem unbehandelten
Zustand reduziert wird. Insbesondere ist es in diesem Zusammenhang
von Vorteil, wenn die zur Mantelfläche der Walze weisenden
Außenseite, also bspw. die Oberfläche des Düsenblechs
oberflächenbehandelt ist. Die Oberfläche kann
hierbei beschichtet und/oder poliert sein. Als Beschichtung kommt bspw.
eine Teflonbeschichtung in Betracht. Vorzugsweise ist die Oberfläche
elektropoliert.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass mehrere Düsen
eine Düsenreihe bildend in Maschinenquerrichtung hintereinander
liegend angeordnet sind, wobei die Anzahl der Düsen in Maschinenquerrichtung
vorzugsweise 10 bis 100 Düsen pro Meter, bevorzugt 20 bis
50 Düsen pro Meter beträgt.
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Vorzugsweise
sind in Bahnlaufrichtung mehrere Düsenreihen hintereinander
liegend angeordnet, wobei bspw. eine oder mehrere Düsenreihen
zur Beeinflussung des Feuchtequerprofils und eine oder mehrere andere
Düsenreihen zur Curl-Beeinflussung dienen können.
Durch die mehreren Düsenreihen wird ein Düsenarray
gebildet.
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Die
Düsen können einzeln regelbar sein. Es ist aber
auch möglich, dass mehrere oder alle Düsen gemeinsam
regelbar sind.
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Wie
bereits diskutiert ist es sinnvoll, wenn durch die Befeuchtungseinrichtung
der Curl, d. h. die Rollneigung, und das Feuchtequerprofil der Faserstoffbahn
gleichzeitig und unabhängig voneinander beeinflussbar sind.
Hierdurch kann durch eine einzige kompakte Befeuchtungseinrichtung
sowohl der Curl als auch das Feuchtequerprofil beeinflusst werden.
Dies ist vor allem bei Maschinen zur Herstellung von graphischem
Papier, wie bspw. Zeitungsdruck oder SC-Papier von erheblichem Vorteil.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der
auf dem Sieb geführte Faserstoff in einem Befeuchtungsbereich
mit dem Fluid beaufschlagbar ist und das Sieb in Bahnlaufrichtung
entlang des Befeuchtungsbereichs zumindest abschnittweise auf der
Walze geführt wird. Des Weiteren ist es von Vorteil, wenn
die Düsen derart angeordnet sind, dass sich der Befeuchtungsbereich der
Faserstoffbahn in Bahnlaufrichtung über einem Winkelbereich
von kleiner ±45° bezüglich der durch den
Mittelpunkt der Walze gehenden horizontalen Linie erstreckt.
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In
einer Vielzahl von Maschinenkonfigurationen läuft das Sieb
im Bereich der Walze in Bahnlaufrichtung zuerst nach unten zu der
Walze, wird dann um die Walze geführt und läuft
anschließend von der Walze nach oben weg. Beispielsweise
wird ein Trockensieb in einer einreihigen Trockenpartie zwischen zwei
in Bahnlaufrichtung unmittelbar aufeinander folgenden Trockenzylindern
in der oben beschriebenen Art geführt.
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Während
der Trocknung der Faserstoffbahn in der Trockenpartie kann die Rollneigung
der Faserstoffbahn durch gezieltes Befeuchten beeinflusst werden.
Zusätzlich muss insbesondere bei der Herstellung von qualitativ
hochwertigen Papieren das Feuchtequerprofil beim Trocknungsprozess
korrigiert werden. Daher sieht eine besonders bevorzugte Ausgestaltung
der Erfindung vor, dass die Walze mit zugeordneter Befeuchtungseinrichtung
in der Trockenpartie der Maschine angeordnet ist und dass das Sieb
ein Trockensieb ist.
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In
der Trockenpartie wird die Faserstoffbahn auf einem Trockensieb
im Sandwich zwischen einem Trockenzylinder und dem Trockensieb über
mehrere in Bahnlaufrichtung nacheinander angeordnete Trockenzylinder
geführt.
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Bei
einer einreihigen Trockengruppe ist zwischen zwei in Bahnlaufrichtung
aufeinander folgenden Trockenzylindern eine unterhalb der Trockenzylinder
liegende Siebsaugwalze angeordnet. Die Faserstoffbahn wird hierbei
auf einem einzigen Trockensieb durch die einreihige Trockengruppe
geführt. Bei einer zweireihigen Trockengruppe wird die
Faserstoffbahn abwechselnd über obere und untere Trockenzylinder
geführt. Die Faserstoffbahn wird hierbei über
die oberen Trockenzylinder auf einem ersten Trockensieb und über
die unteren Trockenzylinder auf einem zweiten Trockensieb der zweireihigen
Trockengruppe geführt.
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Um
Faserstoffbahn sicher um die Walze führen zu können,
ist es von Vorteil, wenn die Walze besaugt ist.
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Es
sind verschiedene Positionen in der Trockengruppe denkbar, an der
die Walze mit zugeordneter Befeuchtungseinrichtung angeordnet sein kann.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die
Walze in Bahnlaufrichtung unmittelbar nach einem und/oder unmittelbar
vor einem Trockenzylinder angeordnet ist. Diese Ausgestaltung beinhaltet
also auch die Variante, dass die Walze mit zugeordneter Befeuchtungseinrichtung
zwischen zwei aufeinander folgenden Trockenzylindern angeordnet
ist.
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Es
ist denkbar, dass die Walze mit zugeordneter Befeuchtungseinrichtung
Teil einer einreihigen Trockengruppe ist. In diesem Fall ist die
Walze eine Siebsaugwalze und ist unterhalb einer oberen Reihe von
Trockenzylindern angeordnet. In diesem Fall ist die Walze mit zugeordneter
Befeuchtungseinrichtung in einer Reihe mit weiteren Siebsaugwalzen
angeordnet. Um für die Befeuchtungseinrichtung zwischen
den in Maschinenrichtung nacheinander folgenden Walzen, insbesondere
besaugten Walzen wie Siebsaugwalzen, genügend Platz zu
schaffen, sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, dass in der
Reihe der Siebsaugwalzen der Abstand, den die beiden Siebsaugwalzen
zwischen denen die Befeuchtungseinrichtung angeordnet ist voneinander haben,
größer ist als der Abstand, den die anderen Siebsaugwalzen
der Trockengruppe voneinander haben.
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Hierbei
kann die einreihige Trockengruppe in Bahnlaufrichtung die letzte
oder vorletzte Trockengruppe der Trockenpartie ist.
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Die
einreihige Trockengruppe kann aber auch in Bahnlaufrichtung die
letzte oder vorletzte Trockengruppe vor einer zweireihigen Trockengruppe sein.
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Des
Weiteren ist denkbar, dass die Walze und die Befeuchtungseinrichtung
in einer zweireihigen Trockengruppe an Stelle eines unteren Trockenzylinders
angeordnet sind.
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Um
die Verschmutzung der Befeuchtungseinrichtung durch Papierfetzen,
die durch Beschaberung des der Walze nachfolgenden Trockenzylinder entstehen,
wirksam begegnen zu können, sieht eine weitere vorteilhafte
Ausgestaltung der Erfindung vor, dass dem der Walze in Bahnlaufrichtung
unmittelbar nachfolgende Trockenzylinder, in dem Abschnitt in dem
die um den Trockenzylinder geführte Faserstoffbahn nach
unten läuft, ein Schaber zugeordnet ist, mit dem an der
Mantelfläche des Trockenzylinders anhaftendes Papier abgeschabt
werden kann, wobei der Schaber derart angeordnet ist, dass sich
keine abgeschabten Reste der Faserstoffbahn an dem Gehäuse
der Befeuchtungseinrichtung anlagern können.
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Der
Schaber ist in diesem Zusammenhang insbesondere derart angeordnet,
dass keine Faserstoffbahn zwischen die Mantelfläche der
Walze und die zur Mantelfläche der Walze weisende Außenseite des
Gehäuses der Befeuchtungseinrichtung gelangen kann.
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Um
die Verschmutzung der Befeuchtungseinrichtung durch vom nachfolgenden
Trockenzylinder abgeschabte Fetzen der Faserstoffbahn zu reduzieren,
kann es auch sinnvoll ein, wenn im Bereich zwischen der Walze und
dem der Walze in Bahnlaufrichtung unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinder ein
Leitblech vorgesehen ist, welches derart angeordnet ist, dass von
dem Schaber abgeschabte Reste der Faserstoffbahn an dem Gehäuse
der Befeuchtungseinrichtung vorbeigeführt werden.
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Um
ein Ablösen der Faserstoffbahn von einem Trockenzylinder
zu verbessern, wird das Ablösen der Faserstoffbahn vom
Trockenzylinder dadurch unterstützt, dass bspw. heiße
Luft in den sich öffnenden Auslaufspalt zwischen Faserstoffbahn
und Trockenzylinder eingeblasen wird.
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Bei
den aus dem Stand der Technik bekannten Trockengruppen sind aber
die entsprechenden Glasvorrichtungen an der Position angeordnet,
an der nun erfindungsgemäß die Befeuchtungseinrichtung
angeordnet ist. Daher wäre mit der neuen Positionierung
der Befeuchtungseinrichtung kein Platz mehr für eine Blasvorrichtung.
Eine besonders bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht daher
vor, dass in das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung eine
Blasvorrichtung integriert ist, mittels der ein fluides Medium,
insbesondere Heißluft, in den sich öffnenden Spalt
zwischen der Faserstoffbahn und der Mantelfläche des der
Walze in Bahnlaufrichtung unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinders
einblasbar ist.
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Um
in der Maschine ein unkontrolliertes Verteilen von fluidem Auftragsmedium,
das von der Faserstoffbahn zurückgeworfenen wird, z. B.
Sprühnebel, zu verhindern, ist bei den aus dem Stand der Technik
bekannten Befeuchtungseinrichtungen bekannt, den Raum zwischen der
Befeuchtungseinrichtung und der Mantelfläche der Walze
durch mechanische Dichtungen abzudichten. Die Dichtungen lassen
hierbei nur einen 5–40 mm großen Spalt, so dass sich
in dem Spalt ansammelnde Verschmutzungen leicht zu einer Beeinträchtigung
führen können. Um die oben genannte Problematik
zu überwinden, sieht eine bevorzugte Ausgestaltung der
Erfindung vor, dass in das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung eine
Absaugvorrichtung mit zumindest einer Absaugzone integriert ist,
wobei die zumindest eine Absaugzone an der zur Mantelfläche
der Walze weisenden Außenseite des Gehäuses angeordnet
ist.
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Durch
diese Maßnahme können eine oder mehrere der oben
beschriebenen Dichtungen entfallen.
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Eine
konkrete Weiterbildung der Erfindung sieht daher vor, dass im Bereich
der in Bahnlaufrichtung letzten Düsenreihe der minimale
Abstand zwischen der Walze und der Befeuchtungseinrichtung durch
den Abstand zwischen dem in CMD ungekrümmten und in MD
gekrümmten Düsenblech und der Mantelfläche
der Walze ein Spalt gebildet ist.
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Eine
weitere konkrete Weiterbildung der Erfindung sieht daher vor, dass
im Bereich der in Bahnlaufrichtung ersten Düsenreihe der
minimale Abstand zwischen der Walze und der Befeuchtungseinrichtung
durch den Abstand zwischen dem in CMD ungekrümmten und
in MD gekrümmten Düsenblech und der Mantelfläche
der Walze ein Spalt gebildet ist.
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Hierbei
kann jede Absaugzone eine oder mehrere Öffnungen umfassen,
die in der zur Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite
des Gehäuses angeordnet sind.
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Von
Vorteil ist in diesem Zusammenhang insbesondere, wenn in Bahnlaufrichtung
nach der letzten und/oder vor der ersten Düsenreihe eine
Absaugzone angeordnet ist. Denkbar ist aber auch zwischen der ersten
und der letzten Düsenreihe eine Absaugzone anzuordnen.
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Des
Weiteren ist es denkbar, das Düsenarray in Maschinenquerrichtung
seitlich mit einer Absaugzone zu begrenzen. Eine bevorzugte Ausgestaltung
sieht daher vor, dass sich in Maschinenquerrichtung an einem Ende
und/oder am anderen Ende der Düsenreihen eine Absaugzone
anschließt.
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Von
Vorteil ist es, wenn die zumindest eine Absaugzone in Bahnlaufrichtung
eine Länge von zumindest 100 mm hat. Hierdurch wird eine
besonders effektive Absaugung des Sprühnebels erreicht.
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Um
eine gute Zugänglichkeit der Befeuchtungseinrichtung bspw.
für Wartungsarbeiten zu ermöglichen, sieht eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass das Gehäuse
der Befeuchtungseinrichtung in Maschinenquerrichtung verfahrbar
gelagert ist, insbesondere dass das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung
in Maschinenquerrichtung vollständig aus der Trockenpartie
ausfahrbar ist. Hierbei kann die Befeuchtungseinrichtung insbesondere
an einer Ausfahrvorrichtung gelagert sein, welche bspw. am Fundamentboden
angeordnete und sich in Maschinenquerrichtung erstreckende Schienen
umfasst, entlang denen das Gehäuse in Maschinenquerrichtung
verfahrbar ist. Von Vorteil ist in diesem Zusammenhang, wenn sich
das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung nur oberhalb des
Bodens der Maschine zur Herstellung und/oder Behandlung der Faserstoffbahn
erstreckt.
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Vorzugsweise
hat die Maschinenstuhlung in dem Bereich in dem die Befeuchtungseinrichtung
angeordnet ist keinen Ständer. Hierdurch wird besonders
einfach geschaffen die Möglichkeit, dass die Befeuchtungseinrichtung
in Maschinenquerrichtung verfahrbar ist.
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Alternativ
dazu kann die Befeuchtungseinrichtung an zumindest einer Seite,
d. h. an der Führerseite und/oder an der Antriebsseite,
der Maschinenstuhlung befestigt sein. Dies erspart die Installation
zusätzlicher und kostenintensiver Konsolen zur Halterung
der Befeuchtungseinrichtung, was insbesondere im Fall der Nachrüstung
der Befeuchtungseinrichtung von Vorteil ist.
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Um
die Befeuchtungseinrichtung des Weiteren von einer Betriebsposition
in eine Außer betriebsposition verlagern zu können,
ohne die Befeuchtungseinrichtung aus der Maschine zu fahren, sieht eine
Weiterbildung der Erfindung vor, dass das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung
senkrecht zur Maschinenquerrichtung bewegbar gelagert ist. In diesem
Fall kann die Befeuchtungseinrichtung bspw. in Maschinenrichtung
horizontal verschiebbar oder um eine Drehachse schwenkbar sein.
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Um
das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung reinigen zu können,
sieht eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung vor, dass der
Befeuchtungseinrichtung eine Reinigungsvorrichtung zugeordnet ist,
mittels der das Gehäuse zumindest abschnittweise mit einem
Reinigungsmedium, wie bspw. Wasser oder eine Reinigungsflüssigkeit,
beaufschlagbar ist. Vorzugsweise ist die Reinigungsvorrichtung derart angeordnet,
dass zumindest die zur Mantelfläche der Walze weisende
Außenseite des Gehäuses mit dem Reinigungsfluid
beaufschlagbar ist. Damit die Reinigungsvorrichtung selbst nicht
durch die Beschaberung des in Bahnlaufrichtung nachfolgenden Trockenzylinders
verdreckt, ist es von Vorteil, wenn die Reinigungsvorrichtung und
der dem in Bahnlaufrichtung unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinder
zugeordnete Schaber relativ zueinander derart angeordnet sind, dass
vom Trockenzylinder durch den Schaber abgeschaberte Fetzen der Faserstoffbahn sich
nicht an der Reinigungsvorrichtung anlagern können.
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Die
Reinigungsvorrichtung kann hierbei betrieben werden, wenn die Befeuchtungseinrichtung
in der Betriebs- und/oder in Außerbetriebsposition ist.
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Die
Erfindung wird weiter anhand von schematischen Zeichnungen erläutert.
Es zeigen
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1 eine
erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Maschine in MD,
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2 eine
zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Maschine in MD,
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3 eine
dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Maschine in MD,
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4 eine
vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Maschine in MD,
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5 weitere
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Maschine in CMD.
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Die 1 zeigt
eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Maschine in einer Ansicht in Maschinenrichtung (MD). Bei der Maschine
handelt es sich um eine Papiermaschine 1 mit einer einreihigen Trockengruppe 2 in
einer Trockenpartie. Hierbei ist die einreihige Trockengruppe 2 im
Maschinenrichtung MD betrachtet die letzte oder vorletzte Trockengruppe
der Trockenpartie.
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Die
einreihige Trockengruppe 2 hat eine obere Reihe von Trockenzylindern 3 sowie
eine unterhalb der Reihe von Trockenzylindern 3 angeordnete Reihe
von besaugten Walzen, sog. Siebsaugwalzen 4. Eine Faserstoffbahn 5 wird
auf der gesamten Länge der Trockengruppe 2 auf
einem Trockensieb 6 gestützt geführt.
Hierbei wird die Faserstoffbahn 5 in Bahnlaufrichtung L
abwechselnd durch das Trockensieb 6 um einen Trockenzylinder 3 und
anschließend um eine Siebsaugwalze 4 geführt.
des Weiteren wird die Faserstoffbahn 5 immer im Sandwich
zwischen der Mantelfläche 7 der Trockenzylinders 3 und
dem Trockensieb 6 um einen der Trockenzylinder 3 geführt.
Des Weiteren wird die Faserstoffbahn 5 auf dem zwischen
der Faserstoffbahn 5 und der Mantelfläche 8 der
Siebsaugwalze 4 angeordneten Trockensieb 6 um
die jeweilige Siebsaugwalze 4 geführt.
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Dem
Trockensieb 6 ist im Bereich einer der Siebsaugwalzen 4,
nämlich der Siebsaugwalze 4a, eine Befeuchtungseinrichtung 9 zugeordnet.
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Das
Trockensieb 6 läuft im Bereich der Siebsaugwalze 4a in
Bahnlaufrichtung L zuerst nach unten zu der Siebsaugwalze 4,
wird dann um diese Siebsaugwalze 4 geführt und
läuft anschließend von der Siebsaugwalze 4 nach
oben weg.
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Die
Siebsaugwalze 4a wird hierbei abschnittweise von dem Trockensieb 6 umschlungen.
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Wie
aus der 1 zu erkennen ist, ist dem Trockensieb 6 eine
Befeuchtungseinrichtung 9 mit einem der Mantelfläche 8 der
Siebsaugwalze 4a gegenüber liegenden Gehäuse 10 zugeordnet.
Die Faserstoffbahn 5 ist so auf dem Trockensieb 6 um
die Walze geführt, dass deren eine Seite 5a auf
dem Trockensieb 5a aufliegt und deren andere Seite 5b frei liegt.
Ferner ist die Befeuchtungseinrichtung 9 derart angeordnet,
dass durch die Befeuchtungseinrichtung 9 die andere Seite 5b der
Faserstoffbahn 5 mit einem fluiden Auftragsmedium 11 beaufschlagbar
ist. Das Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 erstreckt sich
hierbei in Bahnlaufrichtung L nur auf einem Abschnitt A des Trockensiebsiebs 6,
auf dem die Faserstoffbahn 5 nach oben läuft.
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Das
Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 ist
in Maschinenrichtung neben der Siebsaugwalze 4a angeordnet
und erstreckt sich über die gleiche Höhe h wie
die Siebsaugwalze 4a und darüber hinaus (Die gleiche
Höhe h stellt somit den Bereich dar, den sich das Gehäuse
und die Siebsaugwalze in vertikaler Richtung V überlappen).
Ferner erstreckt sich das Gehäuse 10 in seiner
Länge in Bahnlaufrichtung L.
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Das
Gehäuse 10 erstreckt sich in Bahnlaufrichtung
L entlang eines Abschnitts des Umschlingungsbereichs des Trockensiebs 6 um
die Siebsaugwalze 4a und darüber hinaus.
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Das
Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 hat
eine zur Mantelfläche 8 der Walze 4a weisende,
sich im wesentlichen über die Länge des Gehäuses 10 erstreckende
Außenseite 12 mit mehreren durch Düsen 13 bereitgestellte Öffnungen
zum Austritt des fluiden Auftragsmediums 11. Wie zu erkennen
ist, erstreckt sich die zur Mantelfläche 8 der Siebsaugwalze 4a weisende
Außenseite 12 des Gehäuses 10 in
Bahnlaufrichtung L nur über den Abschnitt A des Trockensiebs 6,
auf dem die Faserstoffbahn 5 nach oben läuft.
Die zur Mantelfläche 8 der Siebsaugwalze 4a weisende
Außenseite 12 des Gehäuses 10 erstreckt
sich in Bahnlaufrichtung L entlang des A Abschnitts des Trockensiebs 6,
auf dem sich das Gehäuse 10 in Bahnlaufrichtung
L erstreckt.
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Der
minimale Abstand zwischen der Siebsaugwalze 4a und dem
Gehäuse 10 wird durch den Spalt 17 zwischen
der Mantelfläche 8 der Siebsaugwalze 4a und
der zu dieser weisenden Außenseite 12 des Gehäuses 10 gebildet.
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Vorliegend
wird die Außenseite 12 durch ein Düsenblech
bereitgestellt, das in Maschinenrichtung gekrümmt, d. h.
der Bahnlaufrichtung L folgend, und in Maschinenquerrichtung ungekrümmt
verläuft. Ferner sind mehrere Düsen 13,
eine Düsenreihe bildend, in Maschinenquerrichtung hintereinander
liegend angeordnet, wobei mehrere Düsenreihen in Bahnlaufrichtung
L hintereinander liegend angeordnet sind. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
sind in Maschinenquerrichtung 70 Düsen pro Meter
angeordnet.
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Bei
den Düsen 13 handelt es sich um Zweistoffdüsen 13,
die nicht über die Außenseite 12 ragen.
Um ein Anhaften von Verschmutzung an der zur Mantelfläche 8 der
Siebsaugwalze 4a weisenden Außenseite 12 des
Gehäuses weitestgehend zu unterbinden, ist die Oberfläche
der Außenseite 12 mit einer Beschichtung versehen.
Hierbei handelt es sich vorliegend um eine Teflonbeschichtung.
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Die
auf dem Trockensieb 6 geführte Faserstoff 5 ist
in einem Befeuchtungsbereich B mit dem fluiden Auftragsmedium 11 beaufschlagbar.
Wie aus der 1 zu erkennen ist, wird das
Trockensieb 6 in Bahnlaufrichtung entlang des Befeuchtungsbereichs B
vollständig auf der Mantelfläche 8 der
Siebsaugwalze 4a geführt.
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Ferner
sind die Düsen 13 derart angeordnet, dass sich
der Befeuchtungsbereich B in Bahnlaufrichtung L über einem
Winkelbereich von kleiner ±45° bezüglich
der durch den Mittelpunkt M der Siebsaugwalze 4a gehenden
horizontalen Linie H erstreckt.
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Wie
aus der Darstellung der 1 zu erkennen ist, wird das
Trockensieb 6 entlang des Abschnitts A, auf dem sich das
Gehäuse 10, bzw. die Außenseite 12,
in Bahnlaufrichtung L erstreckt, in Bahnlaufrichtung L zuerst auf
der Walze geführt und läuft nachfolgend von der
Siebsaugwalze 4a nach oben weg.
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Dies
bedeutet vorliegend, dass sich das Gehäuse 10 in
Bahnlaufrichtung L entlang des Trockensiebs 6 über
die horizontale Linie H erstreckt, die durch den Mittelpunkt M (Drehachse)
der Siebsaugwalze 4a verläuft. Ferner erstreckt
sich das Gehäuse 10, bzw. die Außenseite 12,
bezüglich einer durch den Mittelpunkt. M der Siebsaugwalze 4a gehenden vertikalen
Linie V über einem Winkelbereich von α1 = 30° bis α2 =
130°, wenn der betrachtete Winkelbereich bei der Vertikalen
V 0° beträgt und sich in Bahnlaufrichtung L vergrößert.
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Durch
die Befeuchtungseinrichtung 9 sind der Curl und das Feuchtequerprofil
der Faserstoffbahn 5 gleichzeitig und unabhängig
voneinander beeinflussbar.
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Wie
aus der 1 zu erkennen ist, ist dem der
Siebsaugwalze 4a in Bahnlaufrichtung L unmittelbar nachfolgenden
Trockenzylinder 3, in dem Abschnitt in dem die Faserstoffbahn 5 in
Bahnlaufrichtung nach der Umschlingung des Trockenzylinders 3 nach
unten läuft, ein Schaber 14 zugeordnet, mit dem an
der Mantelfläche 7 des Trockenzylinders 3 anhaftende
Fetzen der Faserstoffbahn 5 abgeschabt werden können,
wobei der Schaber 14 derart angeordnet ist, dass sich keine
Faserstoffbahn 5 an dem Gehäuse 10 der
Befeuchtungseinrichtung 9 anlagern kann.
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Der
Schaber 14 ist insbesondere derart angeordnet, dass keine
Faserstoffbahn 5 zwischen die Mantelfläche 8 der
Siebsaugwalze 4a und die zur Mantelfläche 8 der
Siebsaugwalze 4a weisende Außenseite 12 des
Gehäuses 10 gelangen kann.
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In
das Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 ist
ferner eine Absaugvorrichtung mit zwei Absaugzonen 15 und 16 integriert.
Jede der beiden Absaugzonen 15 und 16 umfasst
mehrere Öffnungen, die in der zur Mantelfläche 8 der
Siebsaugwalze 4a weisenden Außenseite 12 des
Gehäuses 10 angeordnet sind.
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Die
Absaugzone 16 ist hierbei in Bahnlaufrichtung L vor der
ersten Düsenreihe angeordnet. Ferner ist die Absaugzone 15 in
Bahnlaufrichtung L nach der letzten Düsenreihe angeordnet.
Jede der beiden Absaugzonen 15, 16 erstreckt sich
hierbei in Bahnlaufrichtung über eine Länge von
zumindest 100 mm.
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Die 2 zeigt
eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Maschine. Die Maschine der 2 unterscheidet
sich von der der 1 dadurch, dass die Befeuchtungseinrichtung 9. keine
Absaugzonen hat sondern, dass in das Gehäuse 10 der
Befeuchtungseinrichtung 9 eine Blasvorrichtung 18 integriert
ist, mittels der ein fluides Medium 19, insbesondere Heißluft,
in den sich öffnenden Spalt 20 zwischen der Faserstoffbahn 5 und
der Mantelfläche 7 des der Siebsaugwalze 4a in
Bahnlaufrichtung L unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinders 3 einblasbar
ist.
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Selbstverständlich
ist auch eine Maschine denkbar, in der sowohl zumindest eine Absaugzone 15, 16 wie
auch eine Blasvorrichtung 18 in die Befeuchtungseinrichtung 9 integriert
sind.
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Die 3 zeigt
eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Maschine. Die Maschine der 3 unterscheidet
sich von den der 1 und 2 dadurch,
dass die Befeuchtungseinrichtung 9 keine Absaugzonen bzw.
Blasvorrichtung hat sondern, dass im Bereich zwischen der Siebsaugwalze 4a und
dem der Siebsaugwalze 4a in Bahnlaufrichtung L unmittelbar
nachfolgenden Trockenzylinder 3 ein Leitblech 21 vorgesehen
ist, welches derart angeordnet ist, dass die von dem Schaber 14 abgeschabten
Fetzen der Faserstoffbahn 5 an dem Gehäuse 10 der
Befeuchtungseinrichtung 9 vorbeigeführt werden.
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Selbstverständlich
ist auch eine Maschine denkbar, in der sowohl zumindest eine Absaugzone 15, 16 und/oder
eine Blasvorrichtung 18 in die Befeuchtungseinrichtung 9 integriert
sind und/oder das Leitblech 21 vorgesehen ist.
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Die 4 zeigt
eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Maschine. Die Maschine der 4 unterscheidet
sich von den der vorherigen Figuren dadurch, dass die Befeuchtungseinrichtung 9 keine
Absaugzonen bzw. Blasvorrichtung hat und dass kein Leitblech 21 vorgesehen
ist sondern, dass der Befeuchtungseinrichtung 9 eine Reinigungsvorrichtung 22 zugeordnet
ist, mittels der das Gehäuse 10 zumindest abschnittweise,
insbesondere die Außenseite 12 des Gehäuses
in einer Parkposition 10', mit einem Reinigungsmedium 23 beaufschlagbar
ist. Das Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 kann
somit vorliegend senkrecht zur Maschinenquerrichtung verfahren werden,
um die Parkposition 10' einzunehmen.
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Wie
aus der 4 zu erkennen ist, sind die Reinigungsvorrichtung 22 und
der dem in Bahnlaufrichtung L unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinder 3 zugeordnete
Schaber 14 relativ zueinander derart angeordnet, dass vom
Trockenzylinder 3 durch den Schaber 14 abgeschaberte
Fetzen der Faserstoffbahn 5 sich nicht an der Reinigungsvorrichtung 22 anlagern
können.
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Selbstverständlich
ist auch eine Maschine denkbar, in der sowohl zumindest eine Absaugzone 15, 16 und/oder
eine Blasvorrichtung 18 in die Befeuchtungseinrichtung 9 integriert
sind und/oder das Leitblech 21 und/oder die Reinigungsvorrichtung 22 vorgesehen
ist bzw. sind.
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Die 5 zeigt
eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Maschine 1 in einer Ansicht in Maschinenquerrichtung (CMD).
Die Maschine der 5 entspricht der der 1 mit
dem Unterschied, dass die in 5 gezeigte
Befeuchtungseinrichtung 9 zusätzlich in Maschinenquerrichtung
verfahrbar gelagert ist. Zur besseren Übersichtlichkeit
ist in der Darstellung der 5 die Siebsaugwalze 4a nicht
mit dargestellt.
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Wie
bereits angedeutet, ist das Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 in
Maschinenquerrichtung (CMD) verfahrbar gelagert. Damit ist es möglich,
dass das Gehäuse 10 in CMD vollständig aus
der Trockenpartie ausfahrbar ist. Vorliegend ist das Gehäuse 10 auf
der Führerseite (FS) aus der Maschine fahrbar.
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Das
Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 ist
vorliegend an einer Ausfahrvorrichtung 24 gelagert, die
am Fundamentboden 25 angeordnete ist und sich in Maschinenquerrichtung
erstreckende Schienen 26 umfasst, entlang denen am Gehäuse 10 angebrachte
und vorliegend als Rollen 27 ausgebildete Mittel in Maschinenquerrichtung
entlang des Fundamentbodens 25 verfahrbar sind. Wie aus
der 5 zu erkennen ist, erstreckt sich das Gehäuse 10 der
Befeuchtungseinrichtung 9 vollständig oberhalb des
Fundamentbodens 25 der Maschine.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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