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DE102007029537A1 - Düsenfeuchter für einreihige Trockengruppe - Google Patents

Düsenfeuchter für einreihige Trockengruppe Download PDF

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Publication number
DE102007029537A1
DE102007029537A1 DE200710029537 DE102007029537A DE102007029537A1 DE 102007029537 A1 DE102007029537 A1 DE 102007029537A1 DE 200710029537 DE200710029537 DE 200710029537 DE 102007029537 A DE102007029537 A DE 102007029537A DE 102007029537 A1 DE102007029537 A1 DE 102007029537A1
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DE
Germany
Prior art keywords
roller
machine according
housing
web
running direction
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200710029537
Other languages
English (en)
Inventor
Frank Wegehaupt
Dominik Mai
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Patent GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Voith Patent GmbH filed Critical Voith Patent GmbH
Priority to DE200710029537 priority Critical patent/DE102007029537A1/de
Priority to EP08154293A priority patent/EP2009177A3/de
Publication of DE102007029537A1 publication Critical patent/DE102007029537A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F7/00Other details of machines for making continuous webs of paper
    • D21F7/008Steam showers
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F5/00Dryer section of machines for making continuous webs of paper
    • D21F5/02Drying on cylinders
    • D21F5/04Drying on cylinders on two or more drying cylinders
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
    • D21G7/00Damping devices

Landscapes

  • Paper (AREA)
  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Maschine zur Herstellung und/oder Behandlung einer Faserstoffbahn mit zumindest einer Walze, die abschnittsweise von einem Sieb umschlungen wird, wobei dem Sieb im Bereich der Walze eine Befeuchtungseinrichtung zugeordnet ist, die ein Gehäuse mit einer zur Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite mit zumindest einer Öffnung zum Austritt eines fluiden Auftragsmediums umfasst, wobei die Faserstoffbahn auf dem Sieb so um die Walze geführt wird, dass deren eine Seite auf dem Sieb geführt wird und deren andere Seite frei liegt und mit dem fluiden Auftragsmedium beaufschlagbar ist. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die zur Mantelfläche der Walze weisende Außenseite des Gehäuses in Bahnlaufrichtung nur über einen Abschnitt des Siebs erstreckt, auf dem die Faserstoffbahn nach oben läuft.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Trockenpartie in einer Maschine zur Herstellung und/oder Behandlung einer Faserstoffbahn nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Zur Beeinflussung des Feuchtequerprofils und/oder zur Beeinflussung des Curls (Rollneigung) bspw. bei der Trocknung der Faserstoffbahn werden Befeuchtungseinrichtungen eingesetzt, mittels denen ein fluides Medium wie bspw. Wasser auf die Faserstoffbahn aufgebracht wird.
  • In der heute gängigen Praxis sind die Befeuchtungseinrichtungen bspw. in einreihigen Trockengruppen in der Regel direkt unterhalb den Saugwalzen (Siebsaugwalzen) angeordnet, um welche die Faserstoffbahn auf dem zwischen der Faserstoffbahn und der Mantelfläche der Saugwalze laufenden Trockensieb geführt wird.
  • Diese Anordnung der Befeuchtungseinrichtung hat den Nachteil, dass sich auf dem Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung, insbesondere in dem zwischen der zur Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite und der Mantelfläche der Walze gebildeten Spalt, der in der Regel nur 80–800 mm (ca. 80–150 mm in der Betreibsposition der Befeuchtungseinrichrung und ca. 100–800 mm in der Außerbetreibsposition der Befeuchtungseinrichrung) breit ist, Verschmutzungen, wie bspw. Papierfetzen, ansammeln können, die bspw. beim Bahnabriss entstehen können. Oftmals sammeln sich auch Papierfetzen beim Überführen der Papierbahn im Spalt zwischen der Mantelfläche der walze und der zur Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite des Gehäuses der Befeuchtungseinrichtung an, obwohl die Befeuchtungseinrichtung beim Überführen in der Außerbetriebsposition ist.
  • Da die in dem Spalt angelagerten Papierfetzen zu einer Betriebsstörung der Maschine führen können, müssen diese entfernt werden. Das Entfernen der Papierfetzen vom Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung muss aber in der Regel durch das Bedienpersonal bei laufender Maschine von Hand erfolgen, was für das Bedienpersonal ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, da dieses vom Maschinenkeller aus die Papierfetzen von der sich grehenden Walze entfernen muss. Aufgrund der o. g. Sicherheitsaspekte ist es durchaus möglich, dass zukünftig eine Reinigung bei laufender Maschine verboten sein wird. Ein Anhalten der Maschine zum Zwecke der o. g. Reinigung, ist aber auch sind wünschenswert, da dies zu Produktionsunterbrechungen und damit zu verminderter Rentabilität der bahnverarbeitenden oder bahnherstellenden Maschine führt.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Befeuchtungseinrichtung so an einer Walze zu positionieren, dass ein Ansammeln von Verschmutzungen, insbesondere Papierfetzen, unterbunden bzw. eingedämmt wird.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Maschine zur Herstellung und/oder Behandlung einer Faserstoffbahn mit einem abschnittweise eine Walze umschlingenden Sieb. Dem Sieb ist eine Befeuchtungseinrichtung mit einem der Mantelfläche der Walze gegenüberliegenden Gehäuse zugeordnet. In der erfindungsgemäßen Maschine wird die Faserstoffbahn ferner so auf dem Sieb um die Walze geführt, dass deren eine Seite auf dem Sieb aufliegt und deren andere Seite frei liegt. Des Weiteren ist bei der erfindungsgemäßen Maschine die Befeuchtungseinrichtung derart angeordnet, dass durch die Befeuchtungseinrichtung die andere Seite der Faserstoffbahn mit einem fluiden Auftragsmedium beaufschlagbar ist.
  • Die erfindungsgemäße Maschine ist dadurch gekennzeichnet, dass sich das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung in Bahnlaufrichtung nur auf einem Abschnitt des Siebs erstreckt, auf dem die Faserstoffbahn nach oben läuft.
  • Die Erfindung basiert auf der Idee, dass in der Position der Befeuchtungseinrichtung in der die Faserstoffbahn nach oben geführt wird, nahezu keine Reste der Faserstoffbahn bis zum Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung gelangen können, da die Faserstoffbahn auf dem die Walze umschlingenden Sieb in Bahnlaufrichtung oftmals zuerst nach unten und nachfolgend nach oben geführt wird und somit bei einem Bahnabriss oder bei einer Bahnüberführung entstehende Bahnreste direkt in den Maschinenkeller und nicht zum Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung gelangen.
  • Da sich ferner das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung in seiner Ausdehnung entlang dem nach oben laufenden Sieb erstreckt, prallen Reste oder Fetzen der Faserstoffbahn, die dennoch zum Gehäuse gelangen, vom diesem ab bzw. gleiten an diesem herunter.
  • Erfindungsgemäß wird somit eine Maschine zur Herstellung und/oder Behandlung einer Faserstoffbahn mit stark reduzierter Verschmutzungsneigung der Befeuchtungseinrichtung und damit deutlich erhöhter Produktivität vorgeschlagen.
  • In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff „Bahnlaufrichtung" die sich räumlich ändernde Laufrichtung der Faserstoffbahn in der Maschine zu verstehen ist, wohingegen unter dem Begriff „Maschinenrichtung" die Längserstreckung der Maschine zur Herstellung und/oder Behandlung einer Faserstoffbahn zu verstehen ist.
  • Unter dem Begriff „gegenüber liegend" ist in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass sich das Gehäuse und die Walze in Bahnlaufrichtung zumindest abschnittweise überlappen.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Gehäuse eine zur Mantelfläche der Walze weisende Außenseite mit zumindest einer Öffnung zum Austritt des fluiden Auftragsmediums umfasst und sich die zur Mantelfläche der Walze weisende Außenseite des Gehäuses in Bahnlaufrichtung im wesentlichen entlang des Abschnitts des Siebs erstreckt, auf dem sich das Gehäuse in Bahnlaufrichtung erstreckt.
  • Von Vorteil ist es des Weiteren, wenn sich das Gehäuse in seiner Länge in Bahnlaufrichtung erstreckt, so dass das Gehäuse in seinen anderen sich nicht in Bahnlaufrichtung erstreckenden Abmessungen relativ „schlank" ist und daher verringerte Angriffsflächen für die Anlagerung von Verschmutzung, wie bspw. Fetzen der Faserstoffbahn, hat.
  • Nach einer konkreten Ausgestaltung ist das Gehäuse in Maschinenrichtung neben der Walze angeordnet, d. h. je nach Bahnlaufrichtung vor oder hinter der Walze, und erstreckt sich in seiner Länge zumindest abschnittweise über die gleiche Höhe wie die Walze.
  • Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass das Sieb im Umschlingungsbereich der Walze zwischen der Mantelfläche der Walze und der Faserstoffbahn geführt wird.
  • Es sind unterschiedliche Möglichkeiten denkbar, über welche Länge sich das Gehäuse in Bahnlaufrichtung entlang dem nach oben laufenden Sieb erstreckt. Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Sieb entlang des Abschnitts auf dem sich das Gehäuse erstreckt zumindest abschnittweise auf der Walze geführt wird. Weiter bevorzugt ist, wenn das Sieb entlang des Abschnitts auf dem sich das Gehäuse erstreckt, in Bahnlaufrichtung zuerst auf der Walze geführt wird und nachfolgend von der Walze weg nach oben läuft. In diesem Fall erstreckt sich das Gehäuse in Bahnlaufrichtung über den Abnahmepunkt des Siebs von der Walze hinweg. Das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung hat somit bspw. eine ausreichende Größe um weitere Aggregate, wie bspw. eine Absaugung oder dergleichen aufzunehmen.
  • Vorteilhafterweise wird die zur Mantelfläche der Walze weisende Außenseite des Gehäuses durch ein Düsenblech gebildet, das insbesondere in Maschinenquerrichtung ungekrümmt und in Bahnlaufrichtung gekrümmt, d. h. der Siebbahn folgend, verläuft.
  • Von Vorteil ist es, wenn sich das Gehäuse in Bahnlaufrichtung entlang dem Sieb über eine horizontale Linie erstreckt, die durch den Mittelpunkt der Walze verläuft.
  • Um ein Auftreffen und Anhaften von Bahnfetzen am Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung besonders effektiv zu unterbinden sieht eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung vor, dass sich das Gehäuse in Bahnlaufrichtung bezüglich einer durch den Mittelpunkt der Walze gehenden vertikalen Linie maximal über einen Winkelbereich von größer 0° bis 150°, vorzugsweise von 30° bis 130°, erstreckt, wenn der betrachtete Winkelbereich bei der Vertikalen 0° beträgt und sich in Bahnlaufrichtung vergrößert.
  • Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die zumindest eine Öffnung durch eine Düse bereitgestellt wird. Vorzugsweise wird jede der Öffnungen zum Austritt des fluiden Auftragsmediums durch eine Düse bereitgestellt. Der Düsenfeuchter kann so ausgelegt sein, dass mit diesem das Feuchtequerprofil oder die Rollneigung der Faserstoffbahn beeinflusst werden kann. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass der Düsenfeuchter so ausgelegt ist, dass mit diesem gleichzeitig und unabhängig voneinander das Feuchtequerprofil und der Curl der Faserstoffbahn beeinflusst werden können.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Düse eine Zerstäuberdüse ist. Bei der Zerstäuberdüse kann es sich bspw. um eine pneumatische Zerstäuberdüse oder um eine Mehrstoffdüse, insbesondere Zweistoffdüse, handeln.
  • Zweistoffdüsen sind bspw. in der DE 199 49 236 A beschrieben. Als fluides Auftragsmedium kommt eine Flüssigkeit, insbesondere Wasser, Chemikalien oder eine Mischung davon in betracht. Die Zerstäubung des Auftragsmediums in der Düse erfolgt mittels eines Zerstäubungsgases, wie bspw. Luft oder Dampf.
  • Die Zerstäuberdüse gewährleistet hierbei vorzugsweise einen sehr feinen und gleichmäßigen Tropfenauftrag. Daher liegt die Tropfengröße vorzugsweise im Bereich von weniger als 100 μm (mittlerer Sauterdurchmesser), insbesondere im Bereich von 10 μm bis 50 μm. Ferner beträgt der Abstand der Düsen zur Faserstoffbahn vorzugsweise 30 mm bis 150 mm, insbesondere 30 mm bis 80 mm.
  • Um ein Anhaften von Bahnfetzen, die zum Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung geschleudert werden, im Spalt zwischen der Mantelfläche der Walze und der zur Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite des Gehäuses weiter zu verringern, sieht eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die zumindest eine Düse nicht über die zur Mantelfläche der Walze weisende Außenseite des Gehäuses ragt. Hierdurch wird gewährleistet, dass die zur Mantelfläche weisende Außenseite der Walze eine glatte Oberfläche bildet.
  • In diesem Zusammenhang ist es des Weiteren von Vorteil, wenn die Oberfläche des Gehäuses abschnittweise derart behandelt ist, dass ein Anhaften von Verschmutzung gegenüber dem unbehandelten Zustand reduziert wird. Insbesondere ist es in diesem Zusammenhang von Vorteil, wenn die zur Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite, also bspw. die Oberfläche des Düsenblechs oberflächenbehandelt ist. Die Oberfläche kann hierbei beschichtet und/oder poliert sein. Als Beschichtung kommt bspw. eine Teflonbeschichtung in Betracht. Vorzugsweise ist die Oberfläche elektropoliert.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass mehrere Düsen eine Düsenreihe bildend in Maschinenquerrichtung hintereinander liegend angeordnet sind, wobei die Anzahl der Düsen in Maschinenquerrichtung vorzugsweise 10 bis 100 Düsen pro Meter, bevorzugt 20 bis 50 Düsen pro Meter beträgt.
  • Vorzugsweise sind in Bahnlaufrichtung mehrere Düsenreihen hintereinander liegend angeordnet, wobei bspw. eine oder mehrere Düsenreihen zur Beeinflussung des Feuchtequerprofils und eine oder mehrere andere Düsenreihen zur Curl-Beeinflussung dienen können. Durch die mehreren Düsenreihen wird ein Düsenarray gebildet.
  • Die Düsen können einzeln regelbar sein. Es ist aber auch möglich, dass mehrere oder alle Düsen gemeinsam regelbar sind.
  • Wie bereits diskutiert ist es sinnvoll, wenn durch die Befeuchtungseinrichtung der Curl, d. h. die Rollneigung, und das Feuchtequerprofil der Faserstoffbahn gleichzeitig und unabhängig voneinander beeinflussbar sind. Hierdurch kann durch eine einzige kompakte Befeuchtungseinrichtung sowohl der Curl als auch das Feuchtequerprofil beeinflusst werden. Dies ist vor allem bei Maschinen zur Herstellung von graphischem Papier, wie bspw. Zeitungsdruck oder SC-Papier von erheblichem Vorteil.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der auf dem Sieb geführte Faserstoff in einem Befeuchtungsbereich mit dem Fluid beaufschlagbar ist und das Sieb in Bahnlaufrichtung entlang des Befeuchtungsbereichs zumindest abschnittweise auf der Walze geführt wird. Des Weiteren ist es von Vorteil, wenn die Düsen derart angeordnet sind, dass sich der Befeuchtungsbereich der Faserstoffbahn in Bahnlaufrichtung über einem Winkelbereich von kleiner ±45° bezüglich der durch den Mittelpunkt der Walze gehenden horizontalen Linie erstreckt.
  • In einer Vielzahl von Maschinenkonfigurationen läuft das Sieb im Bereich der Walze in Bahnlaufrichtung zuerst nach unten zu der Walze, wird dann um die Walze geführt und läuft anschließend von der Walze nach oben weg. Beispielsweise wird ein Trockensieb in einer einreihigen Trockenpartie zwischen zwei in Bahnlaufrichtung unmittelbar aufeinander folgenden Trockenzylindern in der oben beschriebenen Art geführt.
  • Während der Trocknung der Faserstoffbahn in der Trockenpartie kann die Rollneigung der Faserstoffbahn durch gezieltes Befeuchten beeinflusst werden. Zusätzlich muss insbesondere bei der Herstellung von qualitativ hochwertigen Papieren das Feuchtequerprofil beim Trocknungsprozess korrigiert werden. Daher sieht eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die Walze mit zugeordneter Befeuchtungseinrichtung in der Trockenpartie der Maschine angeordnet ist und dass das Sieb ein Trockensieb ist.
  • In der Trockenpartie wird die Faserstoffbahn auf einem Trockensieb im Sandwich zwischen einem Trockenzylinder und dem Trockensieb über mehrere in Bahnlaufrichtung nacheinander angeordnete Trockenzylinder geführt.
  • Bei einer einreihigen Trockengruppe ist zwischen zwei in Bahnlaufrichtung aufeinander folgenden Trockenzylindern eine unterhalb der Trockenzylinder liegende Siebsaugwalze angeordnet. Die Faserstoffbahn wird hierbei auf einem einzigen Trockensieb durch die einreihige Trockengruppe geführt. Bei einer zweireihigen Trockengruppe wird die Faserstoffbahn abwechselnd über obere und untere Trockenzylinder geführt. Die Faserstoffbahn wird hierbei über die oberen Trockenzylinder auf einem ersten Trockensieb und über die unteren Trockenzylinder auf einem zweiten Trockensieb der zweireihigen Trockengruppe geführt.
  • Um Faserstoffbahn sicher um die Walze führen zu können, ist es von Vorteil, wenn die Walze besaugt ist.
  • Es sind verschiedene Positionen in der Trockengruppe denkbar, an der die Walze mit zugeordneter Befeuchtungseinrichtung angeordnet sein kann. Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Walze in Bahnlaufrichtung unmittelbar nach einem und/oder unmittelbar vor einem Trockenzylinder angeordnet ist. Diese Ausgestaltung beinhaltet also auch die Variante, dass die Walze mit zugeordneter Befeuchtungseinrichtung zwischen zwei aufeinander folgenden Trockenzylindern angeordnet ist.
  • Es ist denkbar, dass die Walze mit zugeordneter Befeuchtungseinrichtung Teil einer einreihigen Trockengruppe ist. In diesem Fall ist die Walze eine Siebsaugwalze und ist unterhalb einer oberen Reihe von Trockenzylindern angeordnet. In diesem Fall ist die Walze mit zugeordneter Befeuchtungseinrichtung in einer Reihe mit weiteren Siebsaugwalzen angeordnet. Um für die Befeuchtungseinrichtung zwischen den in Maschinenrichtung nacheinander folgenden Walzen, insbesondere besaugten Walzen wie Siebsaugwalzen, genügend Platz zu schaffen, sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, dass in der Reihe der Siebsaugwalzen der Abstand, den die beiden Siebsaugwalzen zwischen denen die Befeuchtungseinrichtung angeordnet ist voneinander haben, größer ist als der Abstand, den die anderen Siebsaugwalzen der Trockengruppe voneinander haben.
  • Hierbei kann die einreihige Trockengruppe in Bahnlaufrichtung die letzte oder vorletzte Trockengruppe der Trockenpartie ist.
  • Die einreihige Trockengruppe kann aber auch in Bahnlaufrichtung die letzte oder vorletzte Trockengruppe vor einer zweireihigen Trockengruppe sein.
  • Des Weiteren ist denkbar, dass die Walze und die Befeuchtungseinrichtung in einer zweireihigen Trockengruppe an Stelle eines unteren Trockenzylinders angeordnet sind.
  • Um die Verschmutzung der Befeuchtungseinrichtung durch Papierfetzen, die durch Beschaberung des der Walze nachfolgenden Trockenzylinder entstehen, wirksam begegnen zu können, sieht eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass dem der Walze in Bahnlaufrichtung unmittelbar nachfolgende Trockenzylinder, in dem Abschnitt in dem die um den Trockenzylinder geführte Faserstoffbahn nach unten läuft, ein Schaber zugeordnet ist, mit dem an der Mantelfläche des Trockenzylinders anhaftendes Papier abgeschabt werden kann, wobei der Schaber derart angeordnet ist, dass sich keine abgeschabten Reste der Faserstoffbahn an dem Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung anlagern können.
  • Der Schaber ist in diesem Zusammenhang insbesondere derart angeordnet, dass keine Faserstoffbahn zwischen die Mantelfläche der Walze und die zur Mantelfläche der Walze weisende Außenseite des Gehäuses der Befeuchtungseinrichtung gelangen kann.
  • Um die Verschmutzung der Befeuchtungseinrichtung durch vom nachfolgenden Trockenzylinder abgeschabte Fetzen der Faserstoffbahn zu reduzieren, kann es auch sinnvoll ein, wenn im Bereich zwischen der Walze und dem der Walze in Bahnlaufrichtung unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinder ein Leitblech vorgesehen ist, welches derart angeordnet ist, dass von dem Schaber abgeschabte Reste der Faserstoffbahn an dem Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung vorbeigeführt werden.
  • Um ein Ablösen der Faserstoffbahn von einem Trockenzylinder zu verbessern, wird das Ablösen der Faserstoffbahn vom Trockenzylinder dadurch unterstützt, dass bspw. heiße Luft in den sich öffnenden Auslaufspalt zwischen Faserstoffbahn und Trockenzylinder eingeblasen wird.
  • Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Trockengruppen sind aber die entsprechenden Glasvorrichtungen an der Position angeordnet, an der nun erfindungsgemäß die Befeuchtungseinrichtung angeordnet ist. Daher wäre mit der neuen Positionierung der Befeuchtungseinrichtung kein Platz mehr für eine Blasvorrichtung. Eine besonders bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht daher vor, dass in das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung eine Blasvorrichtung integriert ist, mittels der ein fluides Medium, insbesondere Heißluft, in den sich öffnenden Spalt zwischen der Faserstoffbahn und der Mantelfläche des der Walze in Bahnlaufrichtung unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinders einblasbar ist.
  • Um in der Maschine ein unkontrolliertes Verteilen von fluidem Auftragsmedium, das von der Faserstoffbahn zurückgeworfenen wird, z. B. Sprühnebel, zu verhindern, ist bei den aus dem Stand der Technik bekannten Befeuchtungseinrichtungen bekannt, den Raum zwischen der Befeuchtungseinrichtung und der Mantelfläche der Walze durch mechanische Dichtungen abzudichten. Die Dichtungen lassen hierbei nur einen 5–40 mm großen Spalt, so dass sich in dem Spalt ansammelnde Verschmutzungen leicht zu einer Beeinträchtigung führen können. Um die oben genannte Problematik zu überwinden, sieht eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass in das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung eine Absaugvorrichtung mit zumindest einer Absaugzone integriert ist, wobei die zumindest eine Absaugzone an der zur Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite des Gehäuses angeordnet ist.
  • Durch diese Maßnahme können eine oder mehrere der oben beschriebenen Dichtungen entfallen.
  • Eine konkrete Weiterbildung der Erfindung sieht daher vor, dass im Bereich der in Bahnlaufrichtung letzten Düsenreihe der minimale Abstand zwischen der Walze und der Befeuchtungseinrichtung durch den Abstand zwischen dem in CMD ungekrümmten und in MD gekrümmten Düsenblech und der Mantelfläche der Walze ein Spalt gebildet ist.
  • Eine weitere konkrete Weiterbildung der Erfindung sieht daher vor, dass im Bereich der in Bahnlaufrichtung ersten Düsenreihe der minimale Abstand zwischen der Walze und der Befeuchtungseinrichtung durch den Abstand zwischen dem in CMD ungekrümmten und in MD gekrümmten Düsenblech und der Mantelfläche der Walze ein Spalt gebildet ist.
  • Hierbei kann jede Absaugzone eine oder mehrere Öffnungen umfassen, die in der zur Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite des Gehäuses angeordnet sind.
  • Von Vorteil ist in diesem Zusammenhang insbesondere, wenn in Bahnlaufrichtung nach der letzten und/oder vor der ersten Düsenreihe eine Absaugzone angeordnet ist. Denkbar ist aber auch zwischen der ersten und der letzten Düsenreihe eine Absaugzone anzuordnen.
  • Des Weiteren ist es denkbar, das Düsenarray in Maschinenquerrichtung seitlich mit einer Absaugzone zu begrenzen. Eine bevorzugte Ausgestaltung sieht daher vor, dass sich in Maschinenquerrichtung an einem Ende und/oder am anderen Ende der Düsenreihen eine Absaugzone anschließt.
  • Von Vorteil ist es, wenn die zumindest eine Absaugzone in Bahnlaufrichtung eine Länge von zumindest 100 mm hat. Hierdurch wird eine besonders effektive Absaugung des Sprühnebels erreicht.
  • Um eine gute Zugänglichkeit der Befeuchtungseinrichtung bspw. für Wartungsarbeiten zu ermöglichen, sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung in Maschinenquerrichtung verfahrbar gelagert ist, insbesondere dass das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung in Maschinenquerrichtung vollständig aus der Trockenpartie ausfahrbar ist. Hierbei kann die Befeuchtungseinrichtung insbesondere an einer Ausfahrvorrichtung gelagert sein, welche bspw. am Fundamentboden angeordnete und sich in Maschinenquerrichtung erstreckende Schienen umfasst, entlang denen das Gehäuse in Maschinenquerrichtung verfahrbar ist. Von Vorteil ist in diesem Zusammenhang, wenn sich das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung nur oberhalb des Bodens der Maschine zur Herstellung und/oder Behandlung der Faserstoffbahn erstreckt.
  • Vorzugsweise hat die Maschinenstuhlung in dem Bereich in dem die Befeuchtungseinrichtung angeordnet ist keinen Ständer. Hierdurch wird besonders einfach geschaffen die Möglichkeit, dass die Befeuchtungseinrichtung in Maschinenquerrichtung verfahrbar ist.
  • Alternativ dazu kann die Befeuchtungseinrichtung an zumindest einer Seite, d. h. an der Führerseite und/oder an der Antriebsseite, der Maschinenstuhlung befestigt sein. Dies erspart die Installation zusätzlicher und kostenintensiver Konsolen zur Halterung der Befeuchtungseinrichtung, was insbesondere im Fall der Nachrüstung der Befeuchtungseinrichtung von Vorteil ist.
  • Um die Befeuchtungseinrichtung des Weiteren von einer Betriebsposition in eine Außer betriebsposition verlagern zu können, ohne die Befeuchtungseinrichtung aus der Maschine zu fahren, sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, dass das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung senkrecht zur Maschinenquerrichtung bewegbar gelagert ist. In diesem Fall kann die Befeuchtungseinrichtung bspw. in Maschinenrichtung horizontal verschiebbar oder um eine Drehachse schwenkbar sein.
  • Um das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung reinigen zu können, sieht eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung vor, dass der Befeuchtungseinrichtung eine Reinigungsvorrichtung zugeordnet ist, mittels der das Gehäuse zumindest abschnittweise mit einem Reinigungsmedium, wie bspw. Wasser oder eine Reinigungsflüssigkeit, beaufschlagbar ist. Vorzugsweise ist die Reinigungsvorrichtung derart angeordnet, dass zumindest die zur Mantelfläche der Walze weisende Außenseite des Gehäuses mit dem Reinigungsfluid beaufschlagbar ist. Damit die Reinigungsvorrichtung selbst nicht durch die Beschaberung des in Bahnlaufrichtung nachfolgenden Trockenzylinders verdreckt, ist es von Vorteil, wenn die Reinigungsvorrichtung und der dem in Bahnlaufrichtung unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinder zugeordnete Schaber relativ zueinander derart angeordnet sind, dass vom Trockenzylinder durch den Schaber abgeschaberte Fetzen der Faserstoffbahn sich nicht an der Reinigungsvorrichtung anlagern können.
  • Die Reinigungsvorrichtung kann hierbei betrieben werden, wenn die Befeuchtungseinrichtung in der Betriebs- und/oder in Außerbetriebsposition ist.
  • Die Erfindung wird weiter anhand von schematischen Zeichnungen erläutert. Es zeigen
  • 1 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Maschine in MD,
  • 2 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Maschine in MD,
  • 3 eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Maschine in MD,
  • 4 eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Maschine in MD,
  • 5 weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Maschine in CMD.
  • Die 1 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Maschine in einer Ansicht in Maschinenrichtung (MD). Bei der Maschine handelt es sich um eine Papiermaschine 1 mit einer einreihigen Trockengruppe 2 in einer Trockenpartie. Hierbei ist die einreihige Trockengruppe 2 im Maschinenrichtung MD betrachtet die letzte oder vorletzte Trockengruppe der Trockenpartie.
  • Die einreihige Trockengruppe 2 hat eine obere Reihe von Trockenzylindern 3 sowie eine unterhalb der Reihe von Trockenzylindern 3 angeordnete Reihe von besaugten Walzen, sog. Siebsaugwalzen 4. Eine Faserstoffbahn 5 wird auf der gesamten Länge der Trockengruppe 2 auf einem Trockensieb 6 gestützt geführt. Hierbei wird die Faserstoffbahn 5 in Bahnlaufrichtung L abwechselnd durch das Trockensieb 6 um einen Trockenzylinder 3 und anschließend um eine Siebsaugwalze 4 geführt. des Weiteren wird die Faserstoffbahn 5 immer im Sandwich zwischen der Mantelfläche 7 der Trockenzylinders 3 und dem Trockensieb 6 um einen der Trockenzylinder 3 geführt. Des Weiteren wird die Faserstoffbahn 5 auf dem zwischen der Faserstoffbahn 5 und der Mantelfläche 8 der Siebsaugwalze 4 angeordneten Trockensieb 6 um die jeweilige Siebsaugwalze 4 geführt.
  • Dem Trockensieb 6 ist im Bereich einer der Siebsaugwalzen 4, nämlich der Siebsaugwalze 4a, eine Befeuchtungseinrichtung 9 zugeordnet.
  • Das Trockensieb 6 läuft im Bereich der Siebsaugwalze 4a in Bahnlaufrichtung L zuerst nach unten zu der Siebsaugwalze 4, wird dann um diese Siebsaugwalze 4 geführt und läuft anschließend von der Siebsaugwalze 4 nach oben weg.
  • Die Siebsaugwalze 4a wird hierbei abschnittweise von dem Trockensieb 6 umschlungen.
  • Wie aus der 1 zu erkennen ist, ist dem Trockensieb 6 eine Befeuchtungseinrichtung 9 mit einem der Mantelfläche 8 der Siebsaugwalze 4a gegenüber liegenden Gehäuse 10 zugeordnet. Die Faserstoffbahn 5 ist so auf dem Trockensieb 6 um die Walze geführt, dass deren eine Seite 5a auf dem Trockensieb 5a aufliegt und deren andere Seite 5b frei liegt. Ferner ist die Befeuchtungseinrichtung 9 derart angeordnet, dass durch die Befeuchtungseinrichtung 9 die andere Seite 5b der Faserstoffbahn 5 mit einem fluiden Auftragsmedium 11 beaufschlagbar ist. Das Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 erstreckt sich hierbei in Bahnlaufrichtung L nur auf einem Abschnitt A des Trockensiebsiebs 6, auf dem die Faserstoffbahn 5 nach oben läuft.
  • Das Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 ist in Maschinenrichtung neben der Siebsaugwalze 4a angeordnet und erstreckt sich über die gleiche Höhe h wie die Siebsaugwalze 4a und darüber hinaus (Die gleiche Höhe h stellt somit den Bereich dar, den sich das Gehäuse und die Siebsaugwalze in vertikaler Richtung V überlappen). Ferner erstreckt sich das Gehäuse 10 in seiner Länge in Bahnlaufrichtung L.
  • Das Gehäuse 10 erstreckt sich in Bahnlaufrichtung L entlang eines Abschnitts des Umschlingungsbereichs des Trockensiebs 6 um die Siebsaugwalze 4a und darüber hinaus.
  • Das Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 hat eine zur Mantelfläche 8 der Walze 4a weisende, sich im wesentlichen über die Länge des Gehäuses 10 erstreckende Außenseite 12 mit mehreren durch Düsen 13 bereitgestellte Öffnungen zum Austritt des fluiden Auftragsmediums 11. Wie zu erkennen ist, erstreckt sich die zur Mantelfläche 8 der Siebsaugwalze 4a weisende Außenseite 12 des Gehäuses 10 in Bahnlaufrichtung L nur über den Abschnitt A des Trockensiebs 6, auf dem die Faserstoffbahn 5 nach oben läuft. Die zur Mantelfläche 8 der Siebsaugwalze 4a weisende Außenseite 12 des Gehäuses 10 erstreckt sich in Bahnlaufrichtung L entlang des A Abschnitts des Trockensiebs 6, auf dem sich das Gehäuse 10 in Bahnlaufrichtung L erstreckt.
  • Der minimale Abstand zwischen der Siebsaugwalze 4a und dem Gehäuse 10 wird durch den Spalt 17 zwischen der Mantelfläche 8 der Siebsaugwalze 4a und der zu dieser weisenden Außenseite 12 des Gehäuses 10 gebildet.
  • Vorliegend wird die Außenseite 12 durch ein Düsenblech bereitgestellt, das in Maschinenrichtung gekrümmt, d. h. der Bahnlaufrichtung L folgend, und in Maschinenquerrichtung ungekrümmt verläuft. Ferner sind mehrere Düsen 13, eine Düsenreihe bildend, in Maschinenquerrichtung hintereinander liegend angeordnet, wobei mehrere Düsenreihen in Bahnlaufrichtung L hintereinander liegend angeordnet sind. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind in Maschinenquerrichtung 70 Düsen pro Meter angeordnet.
  • Bei den Düsen 13 handelt es sich um Zweistoffdüsen 13, die nicht über die Außenseite 12 ragen. Um ein Anhaften von Verschmutzung an der zur Mantelfläche 8 der Siebsaugwalze 4a weisenden Außenseite 12 des Gehäuses weitestgehend zu unterbinden, ist die Oberfläche der Außenseite 12 mit einer Beschichtung versehen. Hierbei handelt es sich vorliegend um eine Teflonbeschichtung.
  • Die auf dem Trockensieb 6 geführte Faserstoff 5 ist in einem Befeuchtungsbereich B mit dem fluiden Auftragsmedium 11 beaufschlagbar. Wie aus der 1 zu erkennen ist, wird das Trockensieb 6 in Bahnlaufrichtung entlang des Befeuchtungsbereichs B vollständig auf der Mantelfläche 8 der Siebsaugwalze 4a geführt.
  • Ferner sind die Düsen 13 derart angeordnet, dass sich der Befeuchtungsbereich B in Bahnlaufrichtung L über einem Winkelbereich von kleiner ±45° bezüglich der durch den Mittelpunkt M der Siebsaugwalze 4a gehenden horizontalen Linie H erstreckt.
  • Wie aus der Darstellung der 1 zu erkennen ist, wird das Trockensieb 6 entlang des Abschnitts A, auf dem sich das Gehäuse 10, bzw. die Außenseite 12, in Bahnlaufrichtung L erstreckt, in Bahnlaufrichtung L zuerst auf der Walze geführt und läuft nachfolgend von der Siebsaugwalze 4a nach oben weg.
  • Dies bedeutet vorliegend, dass sich das Gehäuse 10 in Bahnlaufrichtung L entlang des Trockensiebs 6 über die horizontale Linie H erstreckt, die durch den Mittelpunkt M (Drehachse) der Siebsaugwalze 4a verläuft. Ferner erstreckt sich das Gehäuse 10, bzw. die Außenseite 12, bezüglich einer durch den Mittelpunkt. M der Siebsaugwalze 4a gehenden vertikalen Linie V über einem Winkelbereich von α1 = 30° bis α2 = 130°, wenn der betrachtete Winkelbereich bei der Vertikalen V 0° beträgt und sich in Bahnlaufrichtung L vergrößert.
  • Durch die Befeuchtungseinrichtung 9 sind der Curl und das Feuchtequerprofil der Faserstoffbahn 5 gleichzeitig und unabhängig voneinander beeinflussbar.
  • Wie aus der 1 zu erkennen ist, ist dem der Siebsaugwalze 4a in Bahnlaufrichtung L unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinder 3, in dem Abschnitt in dem die Faserstoffbahn 5 in Bahnlaufrichtung nach der Umschlingung des Trockenzylinders 3 nach unten läuft, ein Schaber 14 zugeordnet, mit dem an der Mantelfläche 7 des Trockenzylinders 3 anhaftende Fetzen der Faserstoffbahn 5 abgeschabt werden können, wobei der Schaber 14 derart angeordnet ist, dass sich keine Faserstoffbahn 5 an dem Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 anlagern kann.
  • Der Schaber 14 ist insbesondere derart angeordnet, dass keine Faserstoffbahn 5 zwischen die Mantelfläche 8 der Siebsaugwalze 4a und die zur Mantelfläche 8 der Siebsaugwalze 4a weisende Außenseite 12 des Gehäuses 10 gelangen kann.
  • In das Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 ist ferner eine Absaugvorrichtung mit zwei Absaugzonen 15 und 16 integriert. Jede der beiden Absaugzonen 15 und 16 umfasst mehrere Öffnungen, die in der zur Mantelfläche 8 der Siebsaugwalze 4a weisenden Außenseite 12 des Gehäuses 10 angeordnet sind.
  • Die Absaugzone 16 ist hierbei in Bahnlaufrichtung L vor der ersten Düsenreihe angeordnet. Ferner ist die Absaugzone 15 in Bahnlaufrichtung L nach der letzten Düsenreihe angeordnet. Jede der beiden Absaugzonen 15, 16 erstreckt sich hierbei in Bahnlaufrichtung über eine Länge von zumindest 100 mm.
  • Die 2 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Maschine. Die Maschine der 2 unterscheidet sich von der der 1 dadurch, dass die Befeuchtungseinrichtung 9. keine Absaugzonen hat sondern, dass in das Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 eine Blasvorrichtung 18 integriert ist, mittels der ein fluides Medium 19, insbesondere Heißluft, in den sich öffnenden Spalt 20 zwischen der Faserstoffbahn 5 und der Mantelfläche 7 des der Siebsaugwalze 4a in Bahnlaufrichtung L unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinders 3 einblasbar ist.
  • Selbstverständlich ist auch eine Maschine denkbar, in der sowohl zumindest eine Absaugzone 15, 16 wie auch eine Blasvorrichtung 18 in die Befeuchtungseinrichtung 9 integriert sind.
  • Die 3 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Maschine. Die Maschine der 3 unterscheidet sich von den der 1 und 2 dadurch, dass die Befeuchtungseinrichtung 9 keine Absaugzonen bzw. Blasvorrichtung hat sondern, dass im Bereich zwischen der Siebsaugwalze 4a und dem der Siebsaugwalze 4a in Bahnlaufrichtung L unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinder 3 ein Leitblech 21 vorgesehen ist, welches derart angeordnet ist, dass die von dem Schaber 14 abgeschabten Fetzen der Faserstoffbahn 5 an dem Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 vorbeigeführt werden.
  • Selbstverständlich ist auch eine Maschine denkbar, in der sowohl zumindest eine Absaugzone 15, 16 und/oder eine Blasvorrichtung 18 in die Befeuchtungseinrichtung 9 integriert sind und/oder das Leitblech 21 vorgesehen ist.
  • Die 4 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Maschine. Die Maschine der 4 unterscheidet sich von den der vorherigen Figuren dadurch, dass die Befeuchtungseinrichtung 9 keine Absaugzonen bzw. Blasvorrichtung hat und dass kein Leitblech 21 vorgesehen ist sondern, dass der Befeuchtungseinrichtung 9 eine Reinigungsvorrichtung 22 zugeordnet ist, mittels der das Gehäuse 10 zumindest abschnittweise, insbesondere die Außenseite 12 des Gehäuses in einer Parkposition 10', mit einem Reinigungsmedium 23 beaufschlagbar ist. Das Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 kann somit vorliegend senkrecht zur Maschinenquerrichtung verfahren werden, um die Parkposition 10' einzunehmen.
  • Wie aus der 4 zu erkennen ist, sind die Reinigungsvorrichtung 22 und der dem in Bahnlaufrichtung L unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinder 3 zugeordnete Schaber 14 relativ zueinander derart angeordnet, dass vom Trockenzylinder 3 durch den Schaber 14 abgeschaberte Fetzen der Faserstoffbahn 5 sich nicht an der Reinigungsvorrichtung 22 anlagern können.
  • Selbstverständlich ist auch eine Maschine denkbar, in der sowohl zumindest eine Absaugzone 15, 16 und/oder eine Blasvorrichtung 18 in die Befeuchtungseinrichtung 9 integriert sind und/oder das Leitblech 21 und/oder die Reinigungsvorrichtung 22 vorgesehen ist bzw. sind.
  • Die 5 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Maschine 1 in einer Ansicht in Maschinenquerrichtung (CMD). Die Maschine der 5 entspricht der der 1 mit dem Unterschied, dass die in 5 gezeigte Befeuchtungseinrichtung 9 zusätzlich in Maschinenquerrichtung verfahrbar gelagert ist. Zur besseren Übersichtlichkeit ist in der Darstellung der 5 die Siebsaugwalze 4a nicht mit dargestellt.
  • Wie bereits angedeutet, ist das Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 in Maschinenquerrichtung (CMD) verfahrbar gelagert. Damit ist es möglich, dass das Gehäuse 10 in CMD vollständig aus der Trockenpartie ausfahrbar ist. Vorliegend ist das Gehäuse 10 auf der Führerseite (FS) aus der Maschine fahrbar.
  • Das Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 ist vorliegend an einer Ausfahrvorrichtung 24 gelagert, die am Fundamentboden 25 angeordnete ist und sich in Maschinenquerrichtung erstreckende Schienen 26 umfasst, entlang denen am Gehäuse 10 angebrachte und vorliegend als Rollen 27 ausgebildete Mittel in Maschinenquerrichtung entlang des Fundamentbodens 25 verfahrbar sind. Wie aus der 5 zu erkennen ist, erstreckt sich das Gehäuse 10 der Befeuchtungseinrichtung 9 vollständig oberhalb des Fundamentbodens 25 der Maschine.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19949236 A [0025]

Claims (41)

  1. Maschine zur Herstellung und/oder Behandlung einer Faserstoffbahn mit einem abschnittweise eine Walze umschlingenden Sieb, dem eine Befeuchtungseinrichtung mit einem der Mantelfläche der Walze gegenüberliegenden Gehäuse zugeordnet ist, wobei die Faserstoffbahn so auf dem Sieb um die Walze geführt wird, dass deren eine Seite auf dem Sieb aufliegt und deren andere Seite frei liegt und wobei die Befeuchtungseinrichtung derart angeordnet ist, dass durch diese die andere Seite der Faserstoffbahn mit einem fluiden Auftragsmedium beaufschlagbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung in Bahnlaufrichtung nur auf einem Abschnitt des Siebs erstreckt, auf dem die Faserstoffbahn nach oben läuft.
  2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse eine zur Mantelfläche der Walze weisende Außenseite mit zumindest einer Öffnung zum Austritt des fluiden Auftragsmediums umfasst und sich insbesondere die zur Mantelfläche der Walze weisende Außenseite des Gehäuses in Bahnlaufrichtung im wesentlichen entlang des Abschnitts des Siebs erstreckt auf dem sich das Gehäuse in Bahnlaufrichtung erstreckt.
  3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Sieb im Umschlingungsbereich der Walze zwischen der Mantelfläche der Walze und der Faserstoffbahn geführt wird.
  4. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sieb entlang des Abschnitts auf dem sich das Gehäuse erstreckt, in Bahnlaufrichtung zuerst die Walze umschlingt und nachfolgend von der Walze weg nach oben läuft.
  5. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Gehäuse in Bahnlaufrichtung entlang des Siebs über eine Horizontale erstreckt, die durch den Mittelpunkt der Walze verläuft.
  6. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Gehäuse bezüglich einer durch den Mittelpunkt der Walze gehenden Vertikalen maximal über einem Winkelbereich von größer 0° bis 150°, vorzugsweise von 30° bis 130°, erstreckt, wenn der betrachtete Winkelbereich bei der Vertikalen 0° beträgt und sich in Bahnlaufrichtung vergrößert.
  7. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Öffnung durch eine Düse bereitgestellt wird.
  8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse eine Zerstäuberdüse ist.
  9. Maschine nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Düse nicht über die zur Mantelfläche der Walze weisende Außenseite des Gehäuses ragt.
  10. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Düsen eine Düsenreihe bildend in Maschinenquerrichtung hintereinander liegend angeordnet sind.
  11. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in Maschinenquerrichtung 10 bis 100 Düsen pro Meter, bevorzugt 20 bis 50 Düsen pro Meter angeordnet sind.
  12. Maschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Düsenreihen in Bahnlaufrichtung hintereinander liegend angeordnet sind.
  13. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Düsen Mehrstoffdüsen, insbesondere Zweistoffdüsen sind.
  14. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Befeuchtungseinrichtung der Curl und das Feuchtequerprofil der Faserstoffbahn gleichzeitig und unabhängig beeinflussbar sind.
  15. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die auf dem Sieb geführte Faserstoff in einem Befeuchtungsbereich mit dem fluiden Auftragsmedium beaufschlagbar ist und das Sieb in Bahnlaufrichtung entlang des Befeuchtungsbereichs zumindest abschnittweise auf der Walze geführt wird.
  16. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Düsen derart angeordnet sind, dass sich der Befeuchtungsbereich der Faserstoffbahn in Bahnlaufrichtung über einem Winkelbereich von kleiner ±45° bezüglich der durch den Walzenmittelpunkt gehenden Horizontalen erstreckt.
  17. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze besaugt ist.
  18. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sieb im Bereich der Walze in Bahnlaufrichtung zuerst nach unten zu der Walze läuft, dann um die Walze geführt wird und anschließend von der Walze nach oben weg läuft.
  19. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze mit zugeordneter Befeuchtungseinrichtung in der Trockenpartie der Maschine angeordnet ist und dass das Sieb ein Trockensieb ist.
  20. Maschine nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze in Bahnlaufrichtung unmittelbar nach einem und/oder unmittelbar vor einem Trockenzylinder angeordnet ist. (d. h. zwischen zwei aufeinander folgenden Trockenzylindern angeordnet ist)
  21. Maschine nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze unterhalb einer oberen Reihe von Trockenzylindern angeordnet ist.
  22. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die besaugte Walze in einer Reihe mit weiteren besaugten Walzen angeordnet ist.
  23. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze und die Befeuchtungseinrichtung in einer einreihigen Trockengruppe angeordnet sind.
  24. Maschine nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die einreihige Trockengruppe im Maschinenrichtung betrachtet die letzte oder vorletzte Trockengruppe der Trockenpartie ist.
  25. Maschine nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die einreihige Trockengruppe in Maschinenrichtung betrachtet die letzte oder vorletzte Trockengruppe vor einer zweireihigen Trockengruppe ist.
  26. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche 19 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze und die Befeuchtungseinrichtung in einer zweireihigen Trockengruppe an Stelle eines unteren Trockenzylinders angeordnet sind.
  27. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem der Walze in Bahnlaufrichtung unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinder in dem Abschnitt, in dem die Faserstoffbahn in Bahnlaufrichtung nach der Umschlingung des Trockenzylinders nach unten läuft ein Schaber zugeordnet ist, mit dem an der Mantelfläche des Trockenzylinders anhaftendes Papier abgeschabt werden kann, wobei der Schaber derart angeordnet ist, dass sich keine Faserstoffbahn an dem Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung anlagern kann.
  28. Maschine nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaber derart angeordnet ist, dass keine Faserstoffbahn zwischen die Mantelfläche der Walze und die zur Mantelfläche der Walze weisende Seite des Gehäuses der Befeuchtungseinrichtung gelangen kann.
  29. Maschine nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich zwischen der Walze und dem der Walze in Bahnlaufrichtung unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinder ein Leitblech vorgesehen ist, welches derart angeordnet ist, dass die von dem Schaber abgeschabte Faserstoffbahn an dem Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung vorbeigeführt wird.
  30. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung eine Glasvorrichtung integriert ist, mittels der ein fluides Medium, insbesondere Heißluft, in den sich öffnenden Spalt zwischen der Faserstoffbahn und der Mantelfläche des der Walze in Bahnlaufrichtung unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinders einblasbar ist.
  31. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung eine Absaugvorrichtung mit zumindest einer Absaugzone integriert ist, wobei die zumindest eine Absaugzone an der zur Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite des Gehäuses angeordnet ist.
  32. Maschine nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass jede Absaugzone eine oder mehrere Öffnungen umfasst, die in der zur Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite des Gehäuses angeordnet sind.
  33. Maschine nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass in Bahnlaufrichtung nach der letzten und/oder vor der ersten Düsenreihe eine Absaugzone angeordnet ist.
  34. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass sich in Maschinenquerrichtung an einem Ende und/oder am anderen Ende der Düsenreihen eine Absaugzone anschließt.
  35. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche 31 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Absaugzone in Bahnlaufrichtung eine Länge von zumindest 100 mm hat.
  36. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung in Maschinenquerrichtung verfahrbar gelagert ist, insbesondere in Maschinenquerrichtung vollständig aus der Trockenpartie ausfahrbar ist.
  37. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse der Befeuchtungseinrichtung senkrecht zur Maschinenquerrichtung bewegbar gelagert ist.
  38. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der zur Mantelfläche der Walze weisenden Außenseite derart behandelt ist, dass ein Anhaften von Verschmutzung gegenüber dem unbehandelten Zustand reduziert wird.
  39. Maschine nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Außenseite beschichtet und/oder poliert ist.
  40. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Befeuchtungseinrichtung eine Reinigungsvorrichtung zugeordnet ist, mittels der das Gehäuse zumindest abschnittweise mit einem Reinigungsmedium beaufschlagbar ist.
  41. Maschine nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsvorrichtung und der dem in Bahnlaufrichtung der Walze unmittelbar nachfolgenden Trockenzylinder zugeordnete Schaber relativ zueinander derart angeordnet sind, dass vom Trockenzylinder durch den Schaber abgeschaberte Fetzen der Faserstoffbahn sich nicht an der Reinigungsvorrichtung anlagern können.
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