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Die
Erfindung betrifft eine Kupplung, insbesondere für ein
Getriebe eines Kraftfahrzeuges, vzw. eine Doppelkupplung für
ein automatisches oder automatisiertes Doppelkupplungsgetriebe,
mit mindestens einer Reibkupplung, wobei die Reibkupplung einerseits
mit einer Motorwelle und andererseits mit einer Getriebeeingangswelle
verbindbar ist, mit einer Kupplungshauptnabe und mit mindestens
einem Lamellenträger.
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Doppelkupplungen,
insbesondere Doppelkupplungen für Doppelkupplungsgetriebe,
teilen das zu übertragende Drehmoment auf, nämlich
auf zwei verschiedene Getriebeeingangswellen eines Doppelkupplungsgetriebes.
Die vzw. mit der ersten Gangstufe der ersten Getriebeeingangswelle
verbindbare erste Reibkupplung ist im Allgemeinen die thermisch höher
belastete Kupplung, da diese den Schlupf während des Anfahrens
und die dadurch entstehende Wärme abführen muss.
Als Kupplungssysteme bieten sich nasslaufende Reibkupplungen mit
einer oder mehreren Lamellen an. Die Anzahl der Lamellen wird jeweils
in Abhängigkeit des Anwendungsfalles von Drehmoment und
Wärmebelastung ausgewählt.
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Die
Lamellen sind dabei zu Lamellenpaketen geschichtet, wobei ein Teil
der Lamellen durch einen Lamellenträger mit einer Kupplungshauptnabe
drehfest verbunden ist. Die Kupplungshauptnabe ist wiederum drehfest
mit einer Kupplungseingangswelle verbunden. Der andere Teil der
Lamellen dieses Lamellenpaketes sind über einen weiteren
Lamellenträger mit der Getriebeeingangswelle verbunden
oder verbindbar. Die Reibkupplung kann durch Zusammenpressen des
Lamellenpakets geschlossen werden. Die Zustellbewegung der Reibkupplung
erfolgt im Allgemeinen durch eine hydraulische Ansteuerung. Jeder
der Reibkupplungen ist dazu ein Betätigungskolben zugewiesen,
wobei jedem Betätigungskolben jeweils ein Arbeits- und
ein Druckausgleichsraum zugeordnet ist. Die Arbeitsräume
können mit einem Hydraulikmittel beaufschlagt werden. Durch
den aufgebauten hydraulischen Druck im Arbeitsraum wird der jeweilige
Betätigungskolben in die entsprechende axiale Richtung
gedrückt, um die dem Betätigungskolben zugeordnete
Reibkupplung zu schließen. Auf der dem Arbeitsraum gegenüberliegenden Seite
des Betätigungskolbens kann ein Druckausgleichsraum vorgesehen
sein, wobei druckraumseitig des Betätigungskolbens Federn
oder Rückstellelemente vorgesehen sind, die den Betätigungskolben beim
Wegfall des Betätigungsdrucks im Arbeitsraum in seine Ausgangslage
zurückschieben und daher die Reibkupplung wieder öffnen.
Die Rückstellelemente bzw. Federn können an einem
den Druckausgleichsraum begrenzenden Ausgleichskolben abgestützt
sein. Der Ausgleichskolben ist vzw. an der Kupplungshauptnabe befestigt.
Die Begrenzung des Druckausgleichsraum durch den Ausgleichskolben kann
ferner dazu dienen, Öl im Druckausgleichsraum bereitzustellen,
wobei die bei hohen Drehzahlen auf das Öl wirkende Fliehkraft
einen auf den Betätigungskolben wirkenden Gegendruck erzeugt.
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Aus
der
DE 10 2004
013 265 A1 ist eine Doppelkupplung mit zwei Reibkupplungen
und einem den beiden Reibkupplungen zugeordneten Lamellenträger
bekannt, wobei der Lamellenträger zwei in Radialrichtung
zueinander beabstandete, hülsenförmige Bereiche
aufweist. An den beiden Bereichen dieses Lamellenträgers
sind der entsprechenden jeweiligen Reibkupplung zugeordnete Außenlamellen
angeordnet. Diese beiden Bereiche sind über eine einzelne
Stütze miteinander verbunden, wobei diese Stütze
wiederum an der Kupplungshauptnabe an einer Position befestigt ist.
Beim Betätigen der Reibkupplung bzw. der Reibkupplungen
wird die Stütze in Axialrichtung biegebelastet. Die biegebelasteten
Innenbereiche der Stütze müssen dickwandig ausgeführt
sein, um den Axialkräften standzuhalten. Entsprechendes
gilt für die hier evtl. vorgesehenen Schweißnähte,
die entsprechend stark ausgelegt werden müssen. Der damit
verbundene Material- und Montageaufwand ist daher entsprechend groß und kostenintensiv.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kupplung derart
auszugestalten und weiterzubilden, so dass der Material- und Montageaufwand,
insbesondere auch die damit verbundenen Kosten verringert sind.
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Diese
zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für die Kupplung dadurch
gelöst, dass der Lamellenträger mit einer Stützstruktur
funktional wirksam an mindestens zwei axial zueinander beabstandeten Positionen
an der Kupplungshauptnabe abgestützt ist. Durch die Stützstruktur
wird der Lamellenträger an zwei Positionen gelagert, wodurch
der Lamellenträger gegenüber einer Axialkrafteinleitung
deutlich versteift ist. Ein Vorteil der Erfindung ist, dass die
biegebelasteten Innenbereiche der Stützstruktur dünnwandig
ausbildbar sind, wodurch Kosten gespart werden können. Ähnliches
gilt gegebenenfalls für die Schweißnähte.
Durch die Kombination der oben genannten Merkmale kann die Abstützung
der Reibkupplung höheren Betätigungskräften
standhalten, so dass die eingangs beschriebenen Nachteile vermieden
und entsprechende Vorteile erzielt sind.
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Es
gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße
Kupplung in vorteilhafter Art und Weise auszugestalten und weiterzubilden.
Hierfür darf zunächst auf die dem Patentanspruch
1 nachgeordneten Ansprüche verwiesen werden. Im Folgenden
wird nun eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung anhand der
folgenden Zeichnung und der dazugehörigen Beschreibung
näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
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1 eine
Doppelkupplung in schematischer, teilweiser geschnittener Darstellung
von der Seite, allerdings nur hälftig dargestellt,
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2 einen
Ausgleichskolben in schematisch, perspektivischer Darstellung, und
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3 in
anderer, schematischer, perspektivischer Darstellung den Ausgleichskolben
aus 2.
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Die
in 1 dargestellte Doppelkupplung 1 wird
insbesondere für ein Getriebe eines Kraftfahrzeugs verwendet,
nämlich vzw. für ein automatisches oder automatisiertes,
hier allerdings nicht im Einzelnen dargestelltes Doppelkupplungsgetriebe.
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Gut
ersichtlich ist eine erste Reibkupplung K1 und eine zweite Reibkupplung
K2. Die erste Reibkupplung K1 ist mit einer nicht im Einzelnen dargestellten
Motorwelle verbindbar. Erkennbar ist in 1 rechts
unten die Kupplungseingangswelle 2, die wiederum mit einer
Motorwelle entsprechend verbindbar ist. Andererseits sind die erste
und die zweite Reibkupplung K1 und K2 mit jeweils einer Getriebeeingangswelle,
vzw. eines Doppelkupplungsgetriebes verbindbar. Dargestellt ist
in 1 hier nur teilweise die erste Getriebeeingangswelle 3 und
die zweite Getriebeeingangswelle 4 bzw. die entsprechenden
Verbindungselemente 3 und 4.
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Die
Reibkupplungen K1 und K2 sind vzw. als nasslaufende Reibkupplung
K1 und K2 ausgestaltet, wobei die Reibkupplungen K1 und K2 vzw.
nicht näher bezeichnete Lamellenpakete aufweisen. Den beiden
Reibkupplungen K1 und K2 ist vzw. genau ein Lamellenträger 5 zugeordnet,
wobei die beiden Lamellenpakete am Lamellenträger 5 angeordnet
sind. Der Lamellenträger 5 ist funktional wirksam
mit der Kupplungseingangswelle 2 drehfest verbunden.
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Das
radial äußere Lamellenpaket ist vzw. der ersten
Reibkupplung K1 zugeordnet. Die Innenlamellen des äußeren
Lamellenpakets sind drehfest mit dem Lamellenträger 5 verbunden.
Die Außenlamellen der Reibkupplung K1 sind mit dem Außenlamellenträger 7 drehfest
verbunden. Der Außenlamellenträger 7 ist
wiederum funktional wirksam drehfest mit der ersten Getriebeeingangswelle
bzw. deren Verbindungselement 3 verbunden.
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Das
radial innere Lamellenpaket ist vzw. der zweiten Reibkupplung K2
zugeordnet. Die Außenlamellen des radial inneren Lamellenpakets
sind drehfest mit dem Lamellenträger 5 verbunden.
Die Innenlamellen der Reibkupplung K2 sind mit dem Innenlamellenträger 8 drehfest
verbunden. Der Innenlamellenträger 8 ist wiederum
funktional wirksam drehfest mit der zweiten Getriebeeingangswelle
bzw. dem zweiten Verbindungselement 4 verbunden.
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Die
eingangs beschriebenen Nachteile sind nun dadurch vermieden, dass
der Lamellenträger 5 mit einer Stützstruktur 9 funktional
wirksam an mindestens zwei axial zueinander beabstandeten Positionen 10 und 11 an
der Kupplungshauptnabe 6 abgestützt ist. Durch
die Stützstruktur 9 ist der Lamellenträger 5 an
den zwei Positionen 10 und 11 an der Kupplungshauptnabe 6 abgestützt
bzw. gelagert, wodurch der Lamellenträger 5 gegen
Axialkrafteinleitung versteift ist. Ein Vorteil dieser Ausgestaltung
ist, dass biegebelastete Innenbereiche der Stützstruktur 9 dünnwandiger
ausgeführt und somit Material sowie Kosten gespart werden
können. Je steifer die Stützstruktur 9 ausgeführt
ist, desto geringer fallen ggf. die Biegungen der Stützstruktur 9 beim
Betätigen der Reibkupplungen K1 bzw. K2 aus. Dadurch werden Hystereseerscheinungen
und Bauteilbeanspruchungen reduziert.
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Die
Stützstruktur 9 weist eine an der ersten Position 10 an
der Kupplungshauptnabe 6 abgestützte Stütze 12 auf.
Ferner weist die Stützstruktur 9 einen an der
zweiten Position 11 an der Kupplungshauptnabe 6 abgestützten
Ausgleichskolben 13 auf. Die Verwendung des Ausgleichskolbens 13 als
Teil der Stützstruktur 9 ist eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung.
Der Ausgleichskolben 13 ist an der Stütze 12 in
Radialrichtung zwischen der Kupplungshauptnabe 6 und dem
Lamellenträger 5, insbesondere etwa auf halber
Höhe, befestigt, nämlich vzw. verschweißt.
Die Stütze 12 ist wiederum mit dem Lamellenträger 5 drehfest
verbunden. Der Lamellenträger 5 ist vzw. mit der
Stütze 12 verschweißt. Die Stütze 12 ist
als eine Art an der Kupplungshauptnabe 6 abgestütztes
Kupplungsgehäuse 15 ausgebildet. Das Kupplungsgehäuse 15 weist
eine mit der Kupplungseingangswelle 2 im drehfesten Eingriff
stehende Mitnehmerscheibe 16 und einen mit der Mitnehmerscheibe 16 im
drehfesten Eingriff stehenden Gehäusetopf 17 auf.
Der Gehäusetopf 17 ist drehfest mit der Kupplungshauptnabe 6 verbunden,
nämlich an der ersten Position 10 befestigt, insbesondere
angeschweißt und dient als Stütze 12.
In dieser Ausgestaltung wird in vorteilhafter Weise der Ausgleichskolben 13 so
ausgeführt, dass er zur axialen Abstützung des Lamellenträgers 5 verwendet
wird. Dadurch erhöht der Ausgleichskolben 13 die
Steifigkeit der Stützstruktur 9.
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Im
folgenden wird die bevorzugte Verbindung des Lamellenträgers 5 mit
der Stützstruktur 9, bzw. dem Kupplungsgehäuse 15,
erläutert: Das Kupplungsgehäuse 15, insbesondere
der Gehäusetopf 17, weist mehrere, in Umfangsrichtung
voneinander beabstandete Schlitze 18 in Höhe des
Lamellenträgers 5 auf. Der Lamellenträger 5 weist
durch die Schlitze 18 greifende Haltelaschen 19 auf.
Die Haltelaschen 19 werden bei der Montage durch die Schlitze 18 durchgesteckt
und an der dem Lamellenträger 5 abgewandten Seite
des Gehäuses 15 bzw. der Stütze 12 befestigt,
nämlich vzw. verschweißt, insbesondere punktverschweißt.
Vorteil dieser Verbindung ist, dass die durchgreifenden Haltelaschen 19 über
die Schlitze 18 ein Drehmoment übertragen können.
Die Schweißverbindung der Haltelaschen 19 mit
dem Gehäusetopf 17 ist daher von der Drehmomentübertragung
entlastet. Durch den Durchgriff der Haltelaschen 19 durch
die Schlitze 18 und das Umbiegen der Haltelaschen 19 während
der Montage zur Anlage an das Kupplungsgehäuse 15 und
durch das anschließende Verschweißen der Haltelaschen 19 mit
dem Kupplungsgehäuse 15 wird eine besonders beanspruchbare
Verbindung des Lamellenträgers 5 mit dem Kupplungsgehäuse 15 erzielt.
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Der
Lamellenträger 5 ist hülsenförmig
ausgebildet. Am Innenumfang des Lamellenträgers 5 ist die
innere Reibkupplung K2 vorgesehen. Vzw. weist der Lamellenträger 5 hierzu
an seinem Innenumfang eine nicht dargestellte Innenverzahnung auf,
in die der inneren Reibkupplung K2 zugeordnete Außenlamellen 20 mit
einer entsprechenden Außenverzahnung eingreifen. Diese
mit dem Lamellenträger 5 im drehfesten Eingriff
stehenden Außenlamellen 20 sind abwechselnd mit
Innenlamellen 21 zu dem Lamellenpaket der Reibkupplung
K2 geschichtet. Die Innenlamellen 21 stehen mit dem Innenlamellenträger 8 im drehfesten
Eingriff. Das Lamellenpaket der Reibkupplung K2 ist dabei mit einer
Stützscheibe 22 in Axialrichtung am Lamellenträger 5 abgestützt.
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Die
innere Reibkupplung K2 ist mit einem Betätigungskolben 14 betätigbar.
Der Betätigungskolben 14 ist auf der Kupplungshauptnabe 6 in
Axialrichtung verschiebbar angeordnet. Der Betätigungskolben 14 weist
ein inneres Kolbenteil 23 und ein äußeres
Betätigungsteil 24 auf. Denkbar sind auch Ausgestaltungen
mit einem einstückigen Betätigungskolben. Das äußere
Betätigungsteil 24 dient zum Zusammenpressen des
inneren Lamellenpakets, d. h. zum Schließen der Reibkupplung
K2. Hierzu ist dem Betätigungskolben 14 ein Arbeitsraum 25 zugeordnet.
Der Arbeitsraum 25 ist einerseits durch das Gehäuse 15,
bzw. den Gehäusetopf 17, und andererseits durch
den Betätigungskolben 14 bzw. dessen inneren Kolbenteil 23 begrenzt.
Der Arbeitsraum 25 ist mit einem nicht dargestellten Druckmittel
beaufschlagbar, um den Betätigungskolben 14 auf
der Kupplungshauptnabe 6 zu verfahren. Auf der anderen
Seite des Betätigungskolbens 14 ist ein Druckausgleichsraum 26 vorgesehen.
Der Druckausgleichsraum 26 ist einerseits vom Betätigungskolben 14 bzw.
dessen innerem Kolbenteil 23 und andererseits vom Ausgleichskolben 13 begrenzt.
Der Ausgleichskolben 13 ist dazu an der zweiten Position 11 und
in Radialrichtung zwischen dem Lamellenträger 5 und
der Kupplungshauptnabe 6 etwa in der Mitte am Gehäusetopf 17 angeschweißt.
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Im
Folgenden wird Bezug auf die 1, 2 und 3 genommen:
Der Betätigungskolben 14 weist Durchgriffsöffnungen 27 auf,
wobei der Ausgleichskolben 13 durch die Durchgriffsöffnungen 27 greifende
Durchgriffselemente 28 aufweist. Die Durchgriffselemente 28 sind
an der Stütze 12, bzw. an dem Gehäuse 15/dem
Gehäusetopf 17 befestigt, nämlich vzw.
angeschweißt. Der Ausgleichskolben 13 durchgreift
mit den Durchgriffselementen 28 den in Axialrichtung verschiebbaren
Betätigungskolben 14. Der Ausgleichskolben 13 weist
im Anschluss an die Durchgriffselemente 28 einen sich im
wesentlichen in Höhe der Druchgriffsöffnungen
erstreckenden Bereich auf, damit der Betätigungskolben 14 zur Reibkupplung
K2 verfahrbar ist. Der Ausgleichskolben 13 weist eine Dichtmittel 13a auf,
wobei der Betätigungskolben 14 an dem Dichtmittel 13a abdichtend
geführt ist. Das Dichtmittel 13a ist vzw. hülsenförmig
ausgebildet und erstreckt sich vzw. in Axialrichtung. Der Augleichskolben 13 ist
vzw. von der Stütze 9 und dem Dichtmittel 13a gebildet.
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Zur
Verwendung des Ausgleichskolbens 13 als Teil der Stützstruktur 9 ist
der Betätigungskolben 14 vzw. im Allgemeinen mehrfach
unterbrochen bzw. durchbrochen, so dass die Durchgriffselemente 28 bzw.
Laschen des Ausgleichskolbens 13 durch den Betätigungskolben 14 greifen
können. Der Ausgleichskolben 13 kann dadurch an
der Stütze 12 bzw. an dem Gehäuse 15,
insbesondere dem Gehäusetopf 17 anliegen und ist
dort mit dem Gehäuse 15 bzw. mit dem Gehäusetopf 17 verschweißt.
Der Ausgleichskolben 13 ist räumlich soweit ausgedehnt, dass
er das Kupplungsgehäuse 15, insbesondere den Gehäusetopf 17 stützt.
Da der Betätigungskolben 14 mit den Durchgriffsöffnungen 27 versehen
ist, durch welche die Durchgriffselemente 28 des Ausgleichskolbens 13 greifen
und wobei die Durchgriffselemente 28 mit der Stütze 12 bzw.
dem Gehäusetopf 17 entlang des Umfanges in bestimmten
Abständen verschweißt werden, entsteht eine Dreipunkt-Festlagerung
für den Lamellenträger 5, wodurch der
Lamellenträger 5 über die Stützstruktur 9 gegen
Axialkrafteinleitung deutlich versteift ist.
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Zur
Rückstellung des Betätigungskolbens 14 ist
eine Federanordnung 29 vorgesehen. Die Federanordnung 29 ist
einerseits am Betätigungskolben 14 und andererseits
am Ausgleichskolben 13 abgestützt. Die Federanordnung 29 ist
außerhalb des Druckausgleichsraums 26 angeordnet.
Zur Abstützung der Federanordnung 29 weist der
Ausgleichskolben 13 mehrere in Umfangsrichtung beabstandete Zungen 30 auf,
die aus dem Ausgleichskolbenkörper vzw. herausgeschnitten
und aufgebogen sind. Die Zungen 30 erstrecken sich im Wesentlichen
vzw. in Radialrichtung. Die Federanordnung 21 weist an
den Zungen 30 abgestützte Federn 31,
vzw. Schraubenfedern auf. Die Zungen 30 weisen ferner jeweils
einen nicht näher bezeichneten Dorn auf, auf dem die Schraubenfedern
zentriert sind.
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Am
Außenumfang des Lamellenträgers 5 ist die äußere
Reibkupplung K1 vorgesehen. Der Lamellenträger 5 weist
an seinem Außenumfang eine Außenverzahnung auf,
die nicht dargestellt ist. In die Außenverzahnung greifen
die Innenlamellen 32 mit einer nicht dargestellten Innenverzahnung
ein. Die Innenlamellen 32 und die dem Außenlamellenträger 7 zugeordnete
Außenlamellen 33 sind abwechselnd aneinander geschichtet
und bilden zusammen das Lamellenpaket der äußeren
Reibkupplung K1. Der Lamellenträger 5 dient in
dieser Ausgestaltung sowohl als Innenlamellenträger als
auch als Außenlamellenträger und ist als ein separates
Bauteil zur Stützstruktur 9 ausgebildet. Denkbar
ist auch, das der Lamellenträger 5 einstückig
mit einer Stütze 12 ausgebildet ist und/oder dass
die Stützstruktur 9 mehrere drehfest mit der Kupplungseingangswelle funktional
wirksam verbundene Lamellenträger aufweist.
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In
Höhe der äußeren Reibkupplung K1 weist das
Kupplungsgehäuse 15, insbesondere der Gehäusetopf 17,
Betätigungsfenster 34 zum Durchgriff eines der äußeren
Reibkupplung K1 zugeordneten Betätigungskolbens 35 auf.
Der Betätigungskolben 35 ist außerhalb
des Kupplungsgehäuses 35 verschiebbar angeordnet.
Dem Betätigungskolben 35 ist ein Arbeitsraum 36 zugeordnet
und ein Druckausgleichsraum 37. Der Arbeitsraum 36 und
der Druckausgleichsraum 37 sind ebenfalls außerhalb
des Kupplungsgehäuses 15 vorgesehen. Der Arbeitsraum 36 ist über
die Druckmittelleitung 38 mit einem Druckmittel beaufschlagbar,
wodurch der Betätigungskolben 35 hydraulisch in
Axialrichtung verfahrbar ist. Der Arbeitsraum 36 wird getriebeseitig
von dem Begrenzungstopf 39 begrenzt. Motorseitig wird der
Arbeitsraum 36 durch den Betätigungskolben 35 begrenzt,
der mit einem nicht näher bezeichneten Dichtelement am
Begrenzungstopf 39 abdichtend geführt ist. Der
Druckausgleichsraum 37 ist getriebeseitig vom Betätigungskolben 35 und
motorseitig vom Gehäuse 15 bzw. dem Gehäusetopf 17 begrenzt.
Am Gehäusetopf 17 ist ein nicht näher
bezeichnetes Dichtelement angeordnet, wobei das Dichtelement an
einem Dichtungsträger angeordnet ist. Das nicht näher
bezeichnete Innenteil des Betätigungskolbens 35 ist
abdichtend am gehäuseseitigen Dichtelement geführt.
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Die
Stützstruktur 9 wird durch die aus den Bewegungen
der Betätigungskolben 14 und 35 erzeugten
Axialkräften zum Zusammendrücken des jeweiligen
Lamellenpaketes belastet. Durch die Betätigungskolben 14 bzw. 35 kann
eine Axialkraft hydraulisch eingeleitet werden, wodurch die Stützstruktur 9 auf
Biegung belastet wird. Je steifer die Stützstruktur 9 ist,
desto geringer fällt bei Betätigung der Reibkupplungen
K1 und K2 die Deformation der Stützstruktur 9 aus.
Dadurch werden Hysterese und Bauteilbeanspruchung reduziert. Ein
weiterer Vorteil ist, dass sich durch die Stützstruktur 9 eine
Verdrehsicherung für den Betätigungskolben 14 ergibt,
was aufgrund der dauerhaft gleichen Positionierung der Betätigungskolbendruckfläche
zu dem jeweiligen Lamellenpaket eine Verbesserung des so genannten „Creep-Rucket-Verhaltens" nach
sich zieht, da die Anlagefläche des Betätigungskolbens
an der zweiten Reibkupplung K2 gleich bleibt bzw. sich nicht relativ zum
zugehörigen Lamellenpaket ändern kann. Hierdurch
ist die Gefahr des Creep-Ruckel-Verhaltens durch Verdrehen des Betätigungskolbens 14 relativ zur
zweiten Reibkupplung K2 verhindert. Durch die Verdrehsicherung des
Betätigungskolbens 14 kann sich in Umfangsrichtung
die Lage des Betätigungskolbens 14 relativ zur
Reibkupplung K2 zeitlich nicht mehr ändern. Das Wechselwirkungsverhalten
des Betätigungskolbens 14 und der Reibkupplung
K2 ist vzw. zeitlich im Wesentlichen konstant.
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- 1
- Doppelkupplung
- 2
- Kupplungseingangswelle
- 3
- erste
Getriebeeingangswelle
- 4
- zweite
Getriebeeingangswelle
- 5
- Lamellenträger
- 6
- Kupplungshauptnabe
- 7
- Außenlamellenträger
- 8
- Innenlamellenträger
- 9
- Stützstruktur
- 10
- erste
Position
- 11
- zweite
Position
- 12
- Stütze
- 13
- Ausgleichskolben
- 13a
- Dichtmittel
- 14
- Betätigungskolben
- 15
- Gehäuse
- 16
- Mitnehmerscheibe
- 17
- Gehäusetopf
- 18
- Schlitze
- 19
- Haltelaschen
- 20
- Außenlamellen
- 21
- Innenlamellen
- 22
- Stützscheibe
- 23
- inneres
Kolbenteil
- 24
- äußeres
Betätigungsteil
- 25
- Arbeitsraum
- 26
- Druckausgleichsraum
- 27
- Durchgriffsöffnungen
- 28
- Durchgriffselemente
- 29
- Federanordnung
- 30
- Zungen
- 31
- Federn
- 32
- Innenlamellen
- 33
- Außenlamellen
- 34
- Betätigungsfenster
- 35
- Betätigungskolben
- 36
- Arbeitsraum
- 37
- Druckausgleichsraum
- 38
- Druckmittelleitung
- 39
- Begrenzungstopf
- K1
- äußere
Reibkupplung
- K2
- innere
Reibkupplung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102004013265
A1 [0004]