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DE102007027119A1 - Kupplung - Google Patents

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DE102007027119A1
DE102007027119A1 DE102007027119A DE102007027119A DE102007027119A1 DE 102007027119 A1 DE102007027119 A1 DE 102007027119A1 DE 102007027119 A DE102007027119 A DE 102007027119A DE 102007027119 A DE102007027119 A DE 102007027119A DE 102007027119 A1 DE102007027119 A1 DE 102007027119A1
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DE
Germany
Prior art keywords
clutch
friction clutch
coupling according
hand
piston
Prior art date
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Application number
DE102007027119A
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English (en)
Inventor
Fabian Kolze
Edmund Albrecht
Jörg Plogmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Kupplung, insbesondere für ein Getriebe eines Kraftfahrzeuges, vorzugsweise eine Doppelkupplung (1) für ein automatisches oder automatisiertes Doppelkupplungsgetriebe, mit mindestens einer Reibkupplung (K1, K2), wobei die Reibkupplung (K1, K2) einerseits mit einer Motorwelle (2) und andererseits mit einer Getriebeeingangswelle (3, 4) verbindbar ist, mit einer Kupplungshauptnabe (6) und mit mindestens einem Lamellenträger (5, 7, 8).
Der Material- und Montageaufwand ist dadurch verringert, dass der Lamellenträger (5) mit einer Stützstruktur (9) funktional wirksam an mindestens zwei axial zueinander beabstandeten Positionen (10, 11) an der Kupplungshauptnabe (6) abgestützt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kupplung, insbesondere für ein Getriebe eines Kraftfahrzeuges, vzw. eine Doppelkupplung für ein automatisches oder automatisiertes Doppelkupplungsgetriebe, mit mindestens einer Reibkupplung, wobei die Reibkupplung einerseits mit einer Motorwelle und andererseits mit einer Getriebeeingangswelle verbindbar ist, mit einer Kupplungshauptnabe und mit mindestens einem Lamellenträger.
  • Doppelkupplungen, insbesondere Doppelkupplungen für Doppelkupplungsgetriebe, teilen das zu übertragende Drehmoment auf, nämlich auf zwei verschiedene Getriebeeingangswellen eines Doppelkupplungsgetriebes. Die vzw. mit der ersten Gangstufe der ersten Getriebeeingangswelle verbindbare erste Reibkupplung ist im Allgemeinen die thermisch höher belastete Kupplung, da diese den Schlupf während des Anfahrens und die dadurch entstehende Wärme abführen muss. Als Kupplungssysteme bieten sich nasslaufende Reibkupplungen mit einer oder mehreren Lamellen an. Die Anzahl der Lamellen wird jeweils in Abhängigkeit des Anwendungsfalles von Drehmoment und Wärmebelastung ausgewählt.
  • Die Lamellen sind dabei zu Lamellenpaketen geschichtet, wobei ein Teil der Lamellen durch einen Lamellenträger mit einer Kupplungshauptnabe drehfest verbunden ist. Die Kupplungshauptnabe ist wiederum drehfest mit einer Kupplungseingangswelle verbunden. Der andere Teil der Lamellen dieses Lamellenpaketes sind über einen weiteren Lamellenträger mit der Getriebeeingangswelle verbunden oder verbindbar. Die Reibkupplung kann durch Zusammenpressen des Lamellenpakets geschlossen werden. Die Zustellbewegung der Reibkupplung erfolgt im Allgemeinen durch eine hydraulische Ansteuerung. Jeder der Reibkupplungen ist dazu ein Betätigungskolben zugewiesen, wobei jedem Betätigungskolben jeweils ein Arbeits- und ein Druckausgleichsraum zugeordnet ist. Die Arbeitsräume können mit einem Hydraulikmittel beaufschlagt werden. Durch den aufgebauten hydraulischen Druck im Arbeitsraum wird der jeweilige Betätigungskolben in die entsprechende axiale Richtung gedrückt, um die dem Betätigungskolben zugeordnete Reibkupplung zu schließen. Auf der dem Arbeitsraum gegenüberliegenden Seite des Betätigungskolbens kann ein Druckausgleichsraum vorgesehen sein, wobei druckraumseitig des Betätigungskolbens Federn oder Rückstellelemente vorgesehen sind, die den Betätigungskolben beim Wegfall des Betätigungsdrucks im Arbeitsraum in seine Ausgangslage zurückschieben und daher die Reibkupplung wieder öffnen. Die Rückstellelemente bzw. Federn können an einem den Druckausgleichsraum begrenzenden Ausgleichskolben abgestützt sein. Der Ausgleichskolben ist vzw. an der Kupplungshauptnabe befestigt. Die Begrenzung des Druckausgleichsraum durch den Ausgleichskolben kann ferner dazu dienen, Öl im Druckausgleichsraum bereitzustellen, wobei die bei hohen Drehzahlen auf das Öl wirkende Fliehkraft einen auf den Betätigungskolben wirkenden Gegendruck erzeugt.
  • Aus der DE 10 2004 013 265 A1 ist eine Doppelkupplung mit zwei Reibkupplungen und einem den beiden Reibkupplungen zugeordneten Lamellenträger bekannt, wobei der Lamellenträger zwei in Radialrichtung zueinander beabstandete, hülsenförmige Bereiche aufweist. An den beiden Bereichen dieses Lamellenträgers sind der entsprechenden jeweiligen Reibkupplung zugeordnete Außenlamellen angeordnet. Diese beiden Bereiche sind über eine einzelne Stütze miteinander verbunden, wobei diese Stütze wiederum an der Kupplungshauptnabe an einer Position befestigt ist. Beim Betätigen der Reibkupplung bzw. der Reibkupplungen wird die Stütze in Axialrichtung biegebelastet. Die biegebelasteten Innenbereiche der Stütze müssen dickwandig ausgeführt sein, um den Axialkräften standzuhalten. Entsprechendes gilt für die hier evtl. vorgesehenen Schweißnähte, die entsprechend stark ausgelegt werden müssen. Der damit verbundene Material- und Montageaufwand ist daher entsprechend groß und kostenintensiv.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kupplung derart auszugestalten und weiterzubilden, so dass der Material- und Montageaufwand, insbesondere auch die damit verbundenen Kosten verringert sind.
  • Diese zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für die Kupplung dadurch gelöst, dass der Lamellenträger mit einer Stützstruktur funktional wirksam an mindestens zwei axial zueinander beabstandeten Positionen an der Kupplungshauptnabe abgestützt ist. Durch die Stützstruktur wird der Lamellenträger an zwei Positionen gelagert, wodurch der Lamellenträger gegenüber einer Axialkrafteinleitung deutlich versteift ist. Ein Vorteil der Erfindung ist, dass die biegebelasteten Innenbereiche der Stützstruktur dünnwandig ausbildbar sind, wodurch Kosten gespart werden können. Ähnliches gilt gegebenenfalls für die Schweißnähte. Durch die Kombination der oben genannten Merkmale kann die Abstützung der Reibkupplung höheren Betätigungskräften standhalten, so dass die eingangs beschriebenen Nachteile vermieden und entsprechende Vorteile erzielt sind.
  • Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Kupplung in vorteilhafter Art und Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierfür darf zunächst auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche verwiesen werden. Im Folgenden wird nun eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung anhand der folgenden Zeichnung und der dazugehörigen Beschreibung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine Doppelkupplung in schematischer, teilweiser geschnittener Darstellung von der Seite, allerdings nur hälftig dargestellt,
  • 2 einen Ausgleichskolben in schematisch, perspektivischer Darstellung, und
  • 3 in anderer, schematischer, perspektivischer Darstellung den Ausgleichskolben aus 2.
  • Die in 1 dargestellte Doppelkupplung 1 wird insbesondere für ein Getriebe eines Kraftfahrzeugs verwendet, nämlich vzw. für ein automatisches oder automatisiertes, hier allerdings nicht im Einzelnen dargestelltes Doppelkupplungsgetriebe.
  • Gut ersichtlich ist eine erste Reibkupplung K1 und eine zweite Reibkupplung K2. Die erste Reibkupplung K1 ist mit einer nicht im Einzelnen dargestellten Motorwelle verbindbar. Erkennbar ist in 1 rechts unten die Kupplungseingangswelle 2, die wiederum mit einer Motorwelle entsprechend verbindbar ist. Andererseits sind die erste und die zweite Reibkupplung K1 und K2 mit jeweils einer Getriebeeingangswelle, vzw. eines Doppelkupplungsgetriebes verbindbar. Dargestellt ist in 1 hier nur teilweise die erste Getriebeeingangswelle 3 und die zweite Getriebeeingangswelle 4 bzw. die entsprechenden Verbindungselemente 3 und 4.
  • Die Reibkupplungen K1 und K2 sind vzw. als nasslaufende Reibkupplung K1 und K2 ausgestaltet, wobei die Reibkupplungen K1 und K2 vzw. nicht näher bezeichnete Lamellenpakete aufweisen. Den beiden Reibkupplungen K1 und K2 ist vzw. genau ein Lamellenträger 5 zugeordnet, wobei die beiden Lamellenpakete am Lamellenträger 5 angeordnet sind. Der Lamellenträger 5 ist funktional wirksam mit der Kupplungseingangswelle 2 drehfest verbunden.
  • Das radial äußere Lamellenpaket ist vzw. der ersten Reibkupplung K1 zugeordnet. Die Innenlamellen des äußeren Lamellenpakets sind drehfest mit dem Lamellenträger 5 verbunden. Die Außenlamellen der Reibkupplung K1 sind mit dem Außenlamellenträger 7 drehfest verbunden. Der Außenlamellenträger 7 ist wiederum funktional wirksam drehfest mit der ersten Getriebeeingangswelle bzw. deren Verbindungselement 3 verbunden.
  • Das radial innere Lamellenpaket ist vzw. der zweiten Reibkupplung K2 zugeordnet. Die Außenlamellen des radial inneren Lamellenpakets sind drehfest mit dem Lamellenträger 5 verbunden. Die Innenlamellen der Reibkupplung K2 sind mit dem Innenlamellenträger 8 drehfest verbunden. Der Innenlamellenträger 8 ist wiederum funktional wirksam drehfest mit der zweiten Getriebeeingangswelle bzw. dem zweiten Verbindungselement 4 verbunden.
  • Die eingangs beschriebenen Nachteile sind nun dadurch vermieden, dass der Lamellenträger 5 mit einer Stützstruktur 9 funktional wirksam an mindestens zwei axial zueinander beabstandeten Positionen 10 und 11 an der Kupplungshauptnabe 6 abgestützt ist. Durch die Stützstruktur 9 ist der Lamellenträger 5 an den zwei Positionen 10 und 11 an der Kupplungshauptnabe 6 abgestützt bzw. gelagert, wodurch der Lamellenträger 5 gegen Axialkrafteinleitung versteift ist. Ein Vorteil dieser Ausgestaltung ist, dass biegebelastete Innenbereiche der Stützstruktur 9 dünnwandiger ausgeführt und somit Material sowie Kosten gespart werden können. Je steifer die Stützstruktur 9 ausgeführt ist, desto geringer fallen ggf. die Biegungen der Stützstruktur 9 beim Betätigen der Reibkupplungen K1 bzw. K2 aus. Dadurch werden Hystereseerscheinungen und Bauteilbeanspruchungen reduziert.
  • Die Stützstruktur 9 weist eine an der ersten Position 10 an der Kupplungshauptnabe 6 abgestützte Stütze 12 auf. Ferner weist die Stützstruktur 9 einen an der zweiten Position 11 an der Kupplungshauptnabe 6 abgestützten Ausgleichskolben 13 auf. Die Verwendung des Ausgleichskolbens 13 als Teil der Stützstruktur 9 ist eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung. Der Ausgleichskolben 13 ist an der Stütze 12 in Radialrichtung zwischen der Kupplungshauptnabe 6 und dem Lamellenträger 5, insbesondere etwa auf halber Höhe, befestigt, nämlich vzw. verschweißt. Die Stütze 12 ist wiederum mit dem Lamellenträger 5 drehfest verbunden. Der Lamellenträger 5 ist vzw. mit der Stütze 12 verschweißt. Die Stütze 12 ist als eine Art an der Kupplungshauptnabe 6 abgestütztes Kupplungsgehäuse 15 ausgebildet. Das Kupplungsgehäuse 15 weist eine mit der Kupplungseingangswelle 2 im drehfesten Eingriff stehende Mitnehmerscheibe 16 und einen mit der Mitnehmerscheibe 16 im drehfesten Eingriff stehenden Gehäusetopf 17 auf. Der Gehäusetopf 17 ist drehfest mit der Kupplungshauptnabe 6 verbunden, nämlich an der ersten Position 10 befestigt, insbesondere angeschweißt und dient als Stütze 12. In dieser Ausgestaltung wird in vorteilhafter Weise der Ausgleichskolben 13 so ausgeführt, dass er zur axialen Abstützung des Lamellenträgers 5 verwendet wird. Dadurch erhöht der Ausgleichskolben 13 die Steifigkeit der Stützstruktur 9.
  • Im folgenden wird die bevorzugte Verbindung des Lamellenträgers 5 mit der Stützstruktur 9, bzw. dem Kupplungsgehäuse 15, erläutert: Das Kupplungsgehäuse 15, insbesondere der Gehäusetopf 17, weist mehrere, in Umfangsrichtung voneinander beabstandete Schlitze 18 in Höhe des Lamellenträgers 5 auf. Der Lamellenträger 5 weist durch die Schlitze 18 greifende Haltelaschen 19 auf. Die Haltelaschen 19 werden bei der Montage durch die Schlitze 18 durchgesteckt und an der dem Lamellenträger 5 abgewandten Seite des Gehäuses 15 bzw. der Stütze 12 befestigt, nämlich vzw. verschweißt, insbesondere punktverschweißt. Vorteil dieser Verbindung ist, dass die durchgreifenden Haltelaschen 19 über die Schlitze 18 ein Drehmoment übertragen können. Die Schweißverbindung der Haltelaschen 19 mit dem Gehäusetopf 17 ist daher von der Drehmomentübertragung entlastet. Durch den Durchgriff der Haltelaschen 19 durch die Schlitze 18 und das Umbiegen der Haltelaschen 19 während der Montage zur Anlage an das Kupplungsgehäuse 15 und durch das anschließende Verschweißen der Haltelaschen 19 mit dem Kupplungsgehäuse 15 wird eine besonders beanspruchbare Verbindung des Lamellenträgers 5 mit dem Kupplungsgehäuse 15 erzielt.
  • Der Lamellenträger 5 ist hülsenförmig ausgebildet. Am Innenumfang des Lamellenträgers 5 ist die innere Reibkupplung K2 vorgesehen. Vzw. weist der Lamellenträger 5 hierzu an seinem Innenumfang eine nicht dargestellte Innenverzahnung auf, in die der inneren Reibkupplung K2 zugeordnete Außenlamellen 20 mit einer entsprechenden Außenverzahnung eingreifen. Diese mit dem Lamellenträger 5 im drehfesten Eingriff stehenden Außenlamellen 20 sind abwechselnd mit Innenlamellen 21 zu dem Lamellenpaket der Reibkupplung K2 geschichtet. Die Innenlamellen 21 stehen mit dem Innenlamellenträger 8 im drehfesten Eingriff. Das Lamellenpaket der Reibkupplung K2 ist dabei mit einer Stützscheibe 22 in Axialrichtung am Lamellenträger 5 abgestützt.
  • Die innere Reibkupplung K2 ist mit einem Betätigungskolben 14 betätigbar. Der Betätigungskolben 14 ist auf der Kupplungshauptnabe 6 in Axialrichtung verschiebbar angeordnet. Der Betätigungskolben 14 weist ein inneres Kolbenteil 23 und ein äußeres Betätigungsteil 24 auf. Denkbar sind auch Ausgestaltungen mit einem einstückigen Betätigungskolben. Das äußere Betätigungsteil 24 dient zum Zusammenpressen des inneren Lamellenpakets, d. h. zum Schließen der Reibkupplung K2. Hierzu ist dem Betätigungskolben 14 ein Arbeitsraum 25 zugeordnet. Der Arbeitsraum 25 ist einerseits durch das Gehäuse 15, bzw. den Gehäusetopf 17, und andererseits durch den Betätigungskolben 14 bzw. dessen inneren Kolbenteil 23 begrenzt. Der Arbeitsraum 25 ist mit einem nicht dargestellten Druckmittel beaufschlagbar, um den Betätigungskolben 14 auf der Kupplungshauptnabe 6 zu verfahren. Auf der anderen Seite des Betätigungskolbens 14 ist ein Druckausgleichsraum 26 vorgesehen. Der Druckausgleichsraum 26 ist einerseits vom Betätigungskolben 14 bzw. dessen innerem Kolbenteil 23 und andererseits vom Ausgleichskolben 13 begrenzt. Der Ausgleichskolben 13 ist dazu an der zweiten Position 11 und in Radialrichtung zwischen dem Lamellenträger 5 und der Kupplungshauptnabe 6 etwa in der Mitte am Gehäusetopf 17 angeschweißt.
  • Im Folgenden wird Bezug auf die 1, 2 und 3 genommen: Der Betätigungskolben 14 weist Durchgriffsöffnungen 27 auf, wobei der Ausgleichskolben 13 durch die Durchgriffsöffnungen 27 greifende Durchgriffselemente 28 aufweist. Die Durchgriffselemente 28 sind an der Stütze 12, bzw. an dem Gehäuse 15/dem Gehäusetopf 17 befestigt, nämlich vzw. angeschweißt. Der Ausgleichskolben 13 durchgreift mit den Durchgriffselementen 28 den in Axialrichtung verschiebbaren Betätigungskolben 14. Der Ausgleichskolben 13 weist im Anschluss an die Durchgriffselemente 28 einen sich im wesentlichen in Höhe der Druchgriffsöffnungen erstreckenden Bereich auf, damit der Betätigungskolben 14 zur Reibkupplung K2 verfahrbar ist. Der Ausgleichskolben 13 weist eine Dichtmittel 13a auf, wobei der Betätigungskolben 14 an dem Dichtmittel 13a abdichtend geführt ist. Das Dichtmittel 13a ist vzw. hülsenförmig ausgebildet und erstreckt sich vzw. in Axialrichtung. Der Augleichskolben 13 ist vzw. von der Stütze 9 und dem Dichtmittel 13a gebildet.
  • Zur Verwendung des Ausgleichskolbens 13 als Teil der Stützstruktur 9 ist der Betätigungskolben 14 vzw. im Allgemeinen mehrfach unterbrochen bzw. durchbrochen, so dass die Durchgriffselemente 28 bzw. Laschen des Ausgleichskolbens 13 durch den Betätigungskolben 14 greifen können. Der Ausgleichskolben 13 kann dadurch an der Stütze 12 bzw. an dem Gehäuse 15, insbesondere dem Gehäusetopf 17 anliegen und ist dort mit dem Gehäuse 15 bzw. mit dem Gehäusetopf 17 verschweißt. Der Ausgleichskolben 13 ist räumlich soweit ausgedehnt, dass er das Kupplungsgehäuse 15, insbesondere den Gehäusetopf 17 stützt. Da der Betätigungskolben 14 mit den Durchgriffsöffnungen 27 versehen ist, durch welche die Durchgriffselemente 28 des Ausgleichskolbens 13 greifen und wobei die Durchgriffselemente 28 mit der Stütze 12 bzw. dem Gehäusetopf 17 entlang des Umfanges in bestimmten Abständen verschweißt werden, entsteht eine Dreipunkt-Festlagerung für den Lamellenträger 5, wodurch der Lamellenträger 5 über die Stützstruktur 9 gegen Axialkrafteinleitung deutlich versteift ist.
  • Zur Rückstellung des Betätigungskolbens 14 ist eine Federanordnung 29 vorgesehen. Die Federanordnung 29 ist einerseits am Betätigungskolben 14 und andererseits am Ausgleichskolben 13 abgestützt. Die Federanordnung 29 ist außerhalb des Druckausgleichsraums 26 angeordnet. Zur Abstützung der Federanordnung 29 weist der Ausgleichskolben 13 mehrere in Umfangsrichtung beabstandete Zungen 30 auf, die aus dem Ausgleichskolbenkörper vzw. herausgeschnitten und aufgebogen sind. Die Zungen 30 erstrecken sich im Wesentlichen vzw. in Radialrichtung. Die Federanordnung 21 weist an den Zungen 30 abgestützte Federn 31, vzw. Schraubenfedern auf. Die Zungen 30 weisen ferner jeweils einen nicht näher bezeichneten Dorn auf, auf dem die Schraubenfedern zentriert sind.
  • Am Außenumfang des Lamellenträgers 5 ist die äußere Reibkupplung K1 vorgesehen. Der Lamellenträger 5 weist an seinem Außenumfang eine Außenverzahnung auf, die nicht dargestellt ist. In die Außenverzahnung greifen die Innenlamellen 32 mit einer nicht dargestellten Innenverzahnung ein. Die Innenlamellen 32 und die dem Außenlamellenträger 7 zugeordnete Außenlamellen 33 sind abwechselnd aneinander geschichtet und bilden zusammen das Lamellenpaket der äußeren Reibkupplung K1. Der Lamellenträger 5 dient in dieser Ausgestaltung sowohl als Innenlamellenträger als auch als Außenlamellenträger und ist als ein separates Bauteil zur Stützstruktur 9 ausgebildet. Denkbar ist auch, das der Lamellenträger 5 einstückig mit einer Stütze 12 ausgebildet ist und/oder dass die Stützstruktur 9 mehrere drehfest mit der Kupplungseingangswelle funktional wirksam verbundene Lamellenträger aufweist.
  • In Höhe der äußeren Reibkupplung K1 weist das Kupplungsgehäuse 15, insbesondere der Gehäusetopf 17, Betätigungsfenster 34 zum Durchgriff eines der äußeren Reibkupplung K1 zugeordneten Betätigungskolbens 35 auf. Der Betätigungskolben 35 ist außerhalb des Kupplungsgehäuses 35 verschiebbar angeordnet. Dem Betätigungskolben 35 ist ein Arbeitsraum 36 zugeordnet und ein Druckausgleichsraum 37. Der Arbeitsraum 36 und der Druckausgleichsraum 37 sind ebenfalls außerhalb des Kupplungsgehäuses 15 vorgesehen. Der Arbeitsraum 36 ist über die Druckmittelleitung 38 mit einem Druckmittel beaufschlagbar, wodurch der Betätigungskolben 35 hydraulisch in Axialrichtung verfahrbar ist. Der Arbeitsraum 36 wird getriebeseitig von dem Begrenzungstopf 39 begrenzt. Motorseitig wird der Arbeitsraum 36 durch den Betätigungskolben 35 begrenzt, der mit einem nicht näher bezeichneten Dichtelement am Begrenzungstopf 39 abdichtend geführt ist. Der Druckausgleichsraum 37 ist getriebeseitig vom Betätigungskolben 35 und motorseitig vom Gehäuse 15 bzw. dem Gehäusetopf 17 begrenzt. Am Gehäusetopf 17 ist ein nicht näher bezeichnetes Dichtelement angeordnet, wobei das Dichtelement an einem Dichtungsträger angeordnet ist. Das nicht näher bezeichnete Innenteil des Betätigungskolbens 35 ist abdichtend am gehäuseseitigen Dichtelement geführt.
  • Die Stützstruktur 9 wird durch die aus den Bewegungen der Betätigungskolben 14 und 35 erzeugten Axialkräften zum Zusammendrücken des jeweiligen Lamellenpaketes belastet. Durch die Betätigungskolben 14 bzw. 35 kann eine Axialkraft hydraulisch eingeleitet werden, wodurch die Stützstruktur 9 auf Biegung belastet wird. Je steifer die Stützstruktur 9 ist, desto geringer fällt bei Betätigung der Reibkupplungen K1 und K2 die Deformation der Stützstruktur 9 aus. Dadurch werden Hysterese und Bauteilbeanspruchung reduziert. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich durch die Stützstruktur 9 eine Verdrehsicherung für den Betätigungskolben 14 ergibt, was aufgrund der dauerhaft gleichen Positionierung der Betätigungskolbendruckfläche zu dem jeweiligen Lamellenpaket eine Verbesserung des so genannten „Creep-Rucket-Verhaltens" nach sich zieht, da die Anlagefläche des Betätigungskolbens an der zweiten Reibkupplung K2 gleich bleibt bzw. sich nicht relativ zum zugehörigen Lamellenpaket ändern kann. Hierdurch ist die Gefahr des Creep-Ruckel-Verhaltens durch Verdrehen des Betätigungskolbens 14 relativ zur zweiten Reibkupplung K2 verhindert. Durch die Verdrehsicherung des Betätigungskolbens 14 kann sich in Umfangsrichtung die Lage des Betätigungskolbens 14 relativ zur Reibkupplung K2 zeitlich nicht mehr ändern. Das Wechselwirkungsverhalten des Betätigungskolbens 14 und der Reibkupplung K2 ist vzw. zeitlich im Wesentlichen konstant.
  • 1
    Doppelkupplung
    2
    Kupplungseingangswelle
    3
    erste Getriebeeingangswelle
    4
    zweite Getriebeeingangswelle
    5
    Lamellenträger
    6
    Kupplungshauptnabe
    7
    Außenlamellenträger
    8
    Innenlamellenträger
    9
    Stützstruktur
    10
    erste Position
    11
    zweite Position
    12
    Stütze
    13
    Ausgleichskolben
    13a
    Dichtmittel
    14
    Betätigungskolben
    15
    Gehäuse
    16
    Mitnehmerscheibe
    17
    Gehäusetopf
    18
    Schlitze
    19
    Haltelaschen
    20
    Außenlamellen
    21
    Innenlamellen
    22
    Stützscheibe
    23
    inneres Kolbenteil
    24
    äußeres Betätigungsteil
    25
    Arbeitsraum
    26
    Druckausgleichsraum
    27
    Durchgriffsöffnungen
    28
    Durchgriffselemente
    29
    Federanordnung
    30
    Zungen
    31
    Federn
    32
    Innenlamellen
    33
    Außenlamellen
    34
    Betätigungsfenster
    35
    Betätigungskolben
    36
    Arbeitsraum
    37
    Druckausgleichsraum
    38
    Druckmittelleitung
    39
    Begrenzungstopf
    K1
    äußere Reibkupplung
    K2
    innere Reibkupplung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102004013265 A1 [0004]

Claims (14)

  1. Kupplung, insbesondere für ein Getriebe eines Kraftfahrzeuges, vzw. eine Doppelkupplung (1) für ein automatisches oder automatisiertes Doppelkupplungsgetriebe, mit mindestens einer Reibkupplung (K1, K2), wobei die Reibkupplung (K1, K2) einerseits mit einer Motorwelle (2) und andererseits mit einer Getriebeeingangswelle (3, 4) verbindbar ist, mit einer Kupplungshauptnabe (6) und mit mindestens einem Lamellenträger (5, 7, 8), dadurch gekennzeichnet, dass der Lamellenträger (5) mit einer Stützstruktur (9) funktional wirksam an mindestens zwei axial zueinander beabstandeten Positionen (10, 11) an der Kupplungshauptnabe (6) abgestützt ist.
  2. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützstruktur (9) eine an einer ersten Position (10) an der Kupplungshauptnabe (6) abgestützten Stütze (12) und einen an einer zweiten Position (11) an der Kupplungshauptnabe (6) abgestützten Ausgleichskolben (13) aufweist.
  3. Kupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (12) als ein an der Kupplungshauptnabe (6) abgestütztes Gehäuse (15), vzw. als ein Gehäusetopf (17), ausgebildet ist.
  4. Kupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (15) einerseits an der Kupplungshauptnabe (6) und andererseits an einer Kupplungseingangswelle (2) abgestützt ist.
  5. Kupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgleichskolben (13) an der Stütze (12) befestigt ist und die Stütze (12) mit dem Lamellenträger (5) drehfest verbunden ist.
  6. Kupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (15) mehrere, in Umfangsrichtung voneinander beabstandete Schlitze (18) aufweist und der Lamellenträger (5) durch die Schlitze (18) greifende Haltelaschen (19) aufweist, wobei die Haltelaschen (19) an der dem Lamellenträger (5) abgewandten Seite des Gehäuses (15) befestigt sind.
  7. Kupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Innenumfang des Lamellenträgers (5) eine innere Reibkupplung (K2) vorgesehen ist, wobei die innere Reibkupplung (K2) mit einem auf der Kupplungshauptnabe (6) verschiebbar geführten, der inneren Reibkupplung (K2) zugeordneten Betätigungskolben (14) betätigbar ist.
  8. Kupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungskolben (14) Durchgriffsöffnungen (27) aufweist, wobei der Ausgleichskolben (13) durch die Durchgriffsöffnungen (27) greifende Durchgriffselemente (28) aufweist und die Durchgriffselemente (28) an der Stütze (12) befestigt sind.
  9. Kupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Federanordnung (29) einerseits am Betätigungskolben (14) und andererseits am Ausgleichskolben (13) abgestützt ist.
  10. Kupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgleichskolben (13) mehrere in Umfangsrichtung beabstandete Zungen (30) aufweist, wobei die Federanordnung (29) an den Zungen (30) abgestützte Federn (31) aufweist.
  11. Kupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Außenumfang des Lamellenträgers (5) eine äußere Reibkupplung (K1) vorgesehen ist.
  12. Kupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lamellenträger (5) hülsenförmig ausgebildet ist.
  13. Kupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lamellenträger (5) an seinem Außenumfang eine Außenverzahnung und an seinem Innenumfang eine Innenverzahnung aufweist.
  14. Kupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (15) in Höhe der äußeren Reibkupplung (K1) ein Betätigungsfenster (34) zum Durchgriff eines der äußeren Reibkupplung (K1) zugeordneten Betätigungskolbens (14) aufweist.
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