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DE102007025622A1 - Gassensor - Google Patents

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Publication number
DE102007025622A1
DE102007025622A1 DE200710025622 DE102007025622A DE102007025622A1 DE 102007025622 A1 DE102007025622 A1 DE 102007025622A1 DE 200710025622 DE200710025622 DE 200710025622 DE 102007025622 A DE102007025622 A DE 102007025622A DE 102007025622 A1 DE102007025622 A1 DE 102007025622A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
ceramic body
gas sensor
protective sleeve
gas
sensor according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200710025622
Other languages
English (en)
Inventor
Ulrich Eisele
Philipp Spies
Imke Heeren
Georg Rixecker
Benjamin Hagemann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE200710025622 priority Critical patent/DE102007025622A1/de
Publication of DE102007025622A1 publication Critical patent/DE102007025622A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N27/00Investigating or analysing materials by the use of electric, electrochemical, or magnetic means
    • G01N27/26Investigating or analysing materials by the use of electric, electrochemical, or magnetic means by investigating electrochemical variables; by using electrolysis or electrophoresis
    • G01N27/403Cells and electrode assemblies
    • G01N27/406Cells and probes with solid electrolytes
    • G01N27/407Cells and probes with solid electrolytes for investigating or analysing gases
    • G01N27/4077Means for protecting the electrolyte or the electrodes

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Abstract

Es wird ein Gassensor zur Bestimmung einer physikalischen Eigenschaft eines Messgases angegeben, der ein Sensorelement (11) mit einem dem Messgas aussetzbaren, messgasseitigen Endabschnitt (111) und einem mit Kontaktflächen (12) versehenen, anschlussseitigen Endabschnitt (112) und ein das Sensorelement (11) umschließendes Dichtungsglied zum gasdichten Trennen von messgasseitigem und anschlussseitigem Endabschnitt (111, 112) aufweist. Zum Schutz des als Keramikkörper (15) ausgebildeten Dichtungsglieds, der auf das Sensorelement (11) aufgesintert und zur unmittelbaren Verbauung an einem das Messgas führenden Messgasrohr verwendet wird, gegen meer durch Spritzwasser ausgelösten Thermoschock hervorgerufen werden, ist auf den vom messgasseitigen Endabschnitt (111) des Sensorelements (11) abgekehrten Endbereich des Keramikkörpers (15) eine Schutzhülse (19) aufgesetzt und mit ihrem Hülsenende auf dem Keramikkörper (15) durch plastisches Umformen befestigt, wobei durch eine geeignete Ausbildung der Schutzhülse (19) eine axiale Verspannung am Keramikkörper (15) erzielt wird.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einem Gassensor zur Bestimmung einer physikalischen Eigenschaft eines Messgases, insbesondere der Konzentration mindestens einer Gaskomponente oder der Temperatur des Messgases, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein bekannter Gassensor dieser Art ( DE 195 32 090 A1 ) weist ein mit einem Montagegewinde und einem Montagesechskant versehenes, metallisches Gehäuse und ein stabförmiges, planares Sensorelement auf, das im Gehäuse festgelegt ist und mit zwei Endabschnitten an voneinander abgekehrten Gehäuseseiten axial aus dem Gehäuse herausragt. Im sog. messgasseitigen Endabschnitt des Sensorelements sind gassensitive Elektroden und auf dem sog. anschlussseitigen Endabschnitt des Sensorelements sind Kontaktflächen angeordnet, die über Leiterbahnen mit den Elektroden verbunden sind. Die Kontaktflächen werden über Kontakthalter oder Kontaktstecker aus Keramik mit zu dem Sensorelement geführten Anschlussleitungen verbunden. Der messgasseitige Endabschnitt ist von einem Doppelschutzrohr überdeckt, das Gasdurchtrittslöcher aufweist, über die das Messgas an die gassensitiven Elektroden gelangt.
  • Zur gasdichten Durchführung des Sensorelements durch das Gehäuse ist ein das Sensorelement umschließendes Dichtungsglied vorgesehen, das zwischen zwei Keramikformteilen angeordnet und durch axiales Verpressen der Keramikformteile axial so zusammengedrückt wird, dass es sich einerseits an das Sensorelement und andererseits an einen Innenwandabschnitt des Gehäuses radial anpresst. Die axiale Verpresskraft wird mittels einer Metallkappe aufrechterhalten, die mit ihrem Kappenrand am Metallgehäuse verstemmt ist. Der Kappenboden presst das eine Keramikformteil gegen das Dichtungsglied, während das andere Keramikformteil an einer im Gehäuse ausgebildeten Ringschulter anliegt, die ein Widerlager darstellt. Das Dichtungsglied ist dreiteilig und besteht aus zwei Steatitscheiben und einer dazwischen angeordneten Bornitridscheibe, die bei der Montage des Gassensors einzeln in das Gehäuse eingelegt werden.
  • An dem messgasseitigen Endabschnitt zum Einsatz kommende Kontaktstecker oder Kontakthalter, die beispielsweise die Anschlussleiter kraftschlüssig auf die Kontaktflächen am Sensorelement aufpressen, sind in unterschiedlichen Konfigurationen z. B. aus der DE 101 32 827 A1 , DE 101 32 828 A1 oder aus DE 101 32 823 C1 bekannt. Aufbau und Wirkungsweise eines Sensorelements zur Messung der Sauerstoffkonzentration im Abgas einer Brennkraftmaschine ist beispielsweise in der DE 199 41 051 A1 beschrieben.
  • Ein solcher als Abgassensor oder Lambdasonde verwendeter Gassensor ist in ein Abgasrohr einer Brennkraftmaschine eingesetzt und ragt mit dem von einem Schutzrohr umgebenen messgasseitigen Endabschnitt des Sensorelements in den im Abgasrohr geführten Abgasstrom hinein. Zum Verbauen des Abgassensors am Abgasrohr ist das Abgasrohr mit einer Öffnung versehen, in der ein ein Außengewinde tragendes, hohlzylindrisches Anschlussstück eingeschweißt ist. Der Gassensor ist mit seinem Gehäuse, das mit einem Dichtflansch versehen ist, so in das Anschlussstück eingesetzt, dass die Unterseite des Dichtflansches auf der ringförmigen Stirnseite des Anschlussstücks aufliegt. Eine über das Gehäuse geführte Überwurfmutter ist mit einem Innengewinde in dem Außengewinde des Anschlussstücks verschraubt und presst den Ringflansch auf die Stirnfläche des Anschlussstückes auf, so dass ein Dichtsitz des Gehäuses im Anschlussstück hergestellt ist ( DE 197 39 435 A1 ).
  • Offenbarung der Erfindung
  • Der erfindungsgemäße Gassensor mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass der das Sensorelement gasdicht halternde Keramikkörper zugleich Gehäusefunktion übernimmt und zur unmittelbaren Verbauung in einem das Messgas führende Messgasrohr herangezogen werden kann, und durch die Schutzhülse aus Metall effizient gegen Stein- und Wasserschlag geschützt ist. Zugleich kann die Schutzhülse endseitig als gasdichte Halterung für den sog. Kabelabgang eines auf die Kontaktflächen des Sensorelements kontaktierten, elektrischen Anschlusskabels herangezogen werden. Der Kabelabgang kann kostengünstig ausgeführt werden, da der Keramikkörper, der vorzugsweise aus Zirkoniumoxid gefertigt ist, eine thermische Barriere zwischen dem heißen Messgasrohr und der Schutzhülse darstellt, was zu deutlich niedrigeren Temperaturen am Kabelabgang führt. Durch das Umformen des Schutzhülsenendes ist zur Befestigung der Schutzhülse auf den Keramikkörper kein thermischer Prozess erforderlich, so dass einerseits Montagekosten eingespart werden und andererseits eine Schutzhülse mit geringer Wandstärke verwendet werden kann und auch der Kabelabgang beim Festlegen der Schutzhülse auf den Keramikkörper nicht thermisch überfordert wird.
  • Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Anspruch 1 angegebenen Gassensors möglich.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist die Schutzhülse einen auf den Keramikkörper aufsetzbaren, durchmessergrößeren, vorderen Hülsenabschnitt und einen an dem Vorderabschnitt sich über eine Ringschulter zur Abstützung am Keramikkörper anschließenden, durchmesserkleineren, hinteren Hülsenabschnitt auf. Der vordere Hülsenabschnitt ist mit einer radial nach außen abstehenden Ausbauchung versehen, die elastisch oder teilelastisch radial nach innen eindrückbar ist. Diese Ausbauchung der Schutzhülse wird zur Befestigung der mit ihrem vorderen Hülsenabschnitt auf den Keramikkörper aufgeschobenen Schutzhülse radial an den Keramikkörper angedrückt, wodurch sich der vordere Hülsenabschnitt längt und sich wenig mehr auf den Keramikkörper aufschiebt. Wird nunmehr die Schutzhülse durch plastisches Verformen des Hülsenendes auf dem Keramikkörper festgelegt und danach die Druckkraft von der Ausbauchung weggenommen, so federt letztere wieder nach außen und erzeugt eine höhere axiale Vorspannung zwischen Keramikkörper und Schutzhülse, die in Kombination mit dichtenden Kunststoffteilen einerseits eine sichere Abdichtung der Schutzhülse am Keramikkörper gegen eindringende Feuchte gewährleistet und andererseits den Kabelabgang des Gassensors gasdicht verschließt. Zudem wird die Halterung der Schutzhülse auf dem Keramikkörper verbessert und die Stabilisierung des Kabelabgangs deutlich erhöht. Der durch die Ausbauchung auch nach der Montage vorhandene Luftspalt zwischen Schutzhülse und Keramikkörper schützt den Keramikkörper besonders effizient gegen Steinschlag.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der vom vorderen Hülsenabschnitt der Schutzhülse übergriffene Körperbereich des Keramikkörpers im Durchmesser wenig größer als der sich daran fortsetzende Körperbereich bemessen und der Übergang zwischen den beiden Körperbereichen als ein konisch sich verjüngender Kragen ausgebildet. Das Ende der Schutzhülse ist auf den Kragen aufgebördelt, wobei während der Aufbördelung die zuvor angesprochene, radial gerichtete Druckkraft auf die Ausbauchung aufgebracht wird. Durch die kontinuierliche Durchmesservergrößerung des Keramikkörpers im Kragenbereich wird beim Umbördeln des Schutzhülsenendes die geringste Kerbwirkung auf den Keramikkörper induziert. Die nach Aufhebung der radialen Druckkraft auf die Ausbauchung entstehende axiale Verspannung der Schutzhülse wird von dem schrägen Kragen aufgenommen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind im Keramikkörper in dessen Stirnfläche mündende, die Kontaktflächen des Sensorelements freigebende, axiale Aussparungen vorhanden, in die die Kontaktflächen kontaktierende Kontaktfedern eingeführt sind. Die Enden der Kontaktfedern sind mit elektrischen Leitern eines Anschlusskabels, vorzugsweise durch Vercrimpen, verbunden, und die Verbindungsstellen sind in einer Kunststofftülle aufgenommen, die die Schutzhülse endseitig verschließt.
  • Da auch hochtemperaturbeständige Kunststoffe, wie sie für die Kunststofftülle verwendet werden, bei hohen Temperaturen zum Kriechen neigen, wird gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung eine kunststofftüllenunabhängige Zugentlastung dadurch erzielt, dass der Kunststofftülle eine Keramikbuchse vorgesetzt ist, in welcher die Kontaktfedern gefasst und an den Austrittsstellen aus der Keramikbuchse abgebogen sind. Die durch diese Abbiegungen entstehenden Schultern in den Kontaktfedern, die sich an den Stirnseiten der Keramikbuchse anlegen, verhindern ein Wandern der Kontaktfedern vor- oder rückwärts.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung sind die Kontaktfedern U-förmig umgebogen, wobei der eine U-Schenkel jeweils auf einer Kontaktfläche aufliegt und der andere U-Schenkel sich an der der Kontaktfläche in der Aussparung gegenüberliegende Körperwand des Keramikkörpers andrückt. Letzterer U-Schenkel ist an seinem freien Ende nach außen abgeknickt und stützt sich an einem in der Körperwand des Keramikkörpers eingebrachten Hinterschnitt gegen Auszugsrichtung aus der Aussparung ab. An den elektrischen Leitern und Kontaktfedern angreifende Zugkräfte werden somit an den Hinterschnitten vom Keramikkörper aufgenommen, wodurch die Anforderungen an den Kabelabgang bezüglich Aufnahme von Zugkräften erheblich sinken. Auf den Einsatz der vorgenannten Keramikbuchse zur Sicherstellung der Auszugsfestigkeit kann verzichtet werden, so dass sowohl Fertigungskosten als auch Montagekosten gesenkt werden können.
  • Um bei dieser Ausbildung der Kontaktfedern einen möglichst definierten Kontakt zwischen Kontaktfedern und Kontaktflächen des Sensorelements zu erhalten, ist gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung der auf der Kontaktfläche aufliegende U-Schenkel der Kontaktfedern mit einer kalottenförmigen Auswölbung versehen, mit der sich der U-Schenkel auf die Kontaktfläche aufpresst.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist der Keramikkörper zur unmittelbaren Verbauung an einem das Messgas führenden Messgasrohr einen radial abstehenden, einstückig angeformten Montageflansch auf und auf den Keramikkörper ist eine sich auf dem Radialflansch abstützende Hohlschraube aufgeschoben, die den zwischen Montageflansch und Schutzhülse freiliegenden Bereich des Keramikkörpers abdeckt. Diese Hohlschraube zum Festspannen des Montageflansches am Messgasrohr schützt zugleich den Keramikkörper gegen mechanische Beschädigungen in dem von der Schutzhülse nicht übergriffenen Körperbereich.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der lichte Durchmesser der Hohlschraube wenig größer als der Außendurchmesser des von der Schutzhülse belegten Endbereichs des Keramikkörpers, aber kleiner als der Außendurchmesser der Schutzhülse und wächst in dem der Schutzhülse zugekehrten Endabschnitt der Hohlschraube stetig auf einen Durchmesser an, der wenig größer ist als der Außendurchmesser des noch nicht umgebördelten Endes der Schutzhülse. Die Hohlschraube wird vor Aufsetzen der Schutzhülse auf den Keramikkörper auf letzteren aufgeschoben, und durch Zurückschieben der Hohlschraube in der Weise, dass sich die konische Erweiterung zunehmend über das nicht umgebördelte Ende der Schutzhülse schiebt, wird das Schutzhülsenende auf den umlaufenden Kragen des Keramikkörpers aufgebördelt. Durch dieses Einsetzen der Hohlschraube als Montagehilfe zur Umformung der Schutzhülse werden aufwendige Montagewerkzeuge eingespart. Außerdem dient die unverlierbar auf dem Keramikkörper gehaltene Hohlschraube dem Schutz des Keramikkörpers gegen mechanische Beschädigung noch weit vor der eigentlichen Montage in das Messgasrohr.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist auf dem Keramikkörper zwischen Hohlschraube und Montageflansch ein im Querschnitt L-förmiger Ausgleichsring aus Metall aufgesetzt, dessen einer umlaufende L-Schenkel den Keramikkörper umschließt und dessen anderer umlaufende L-Schenkel zwischen Radialflansch und Hohlschraube liegt. Dieser Ausgleichsring dient einerseits als Schutzring zwischen Hohlschraube und Keramikkörper, um eine Beschädigung des Keramikkörpers durch die Hohlschraube auszuschließen, und wirkt andererseits als Unterlegscheibe zwischen Hohlschraube und Montageflansch und übernimmt damit eine Schutzfunktion gegen Scherspannungen im keramischen Montageflansch beim Festspannen des Montageflansches am Messgasrohr mittels der Hohlschraube. Durch den Ausgleichsring wird die Hohlschraube nach der Montage etwas weiter auf den Keramikkörper zurückgeschoben, so dass sie teilweise das Hülsenende der Schutzhülse übergreift. Zusätzlich kann auch noch das vordere Ende der Schutzhülse länger ausgeführt sein, um so eine noch weiter vergrößerte Überdeckung zwischen Hohlschraube und Schutzhülse zu erreichen. Damit wird ein sehr guter Schutz des Keramikkörpers auch gegen Spritzwasser erreicht.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist der Ausgleichsring einen axialen Unterbrechungsschlitz auf. Durch diesen Unterbrechungsschlitz kann der Metallring leicht aufgeweitet werden, um so über den im Durchmesser vergrößerten Endbereich des Keramikkörpers geschoben werden zu können.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung ist anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines an ein Messgasrohr angebauten Gassensors, wobei der Gassensor im halbseitigen Längsschnitt und ein Einbaustutzen zur Montage des Gassensors an das Messgasrohr im Längsschnitt dargestellt sind,
  • 2 eine vergrößerte Darstellung des Ausschnitts II in 1,
  • 3 eine gleiche Darstellung wie in 2 eines modifizierten Gassensors,
  • 4 eine Seitenansicht einer Kontaktfeder im Gassensor gemäß 3, vergrößert dargestellt,
  • 5 und 6 den Gassensor gemäß 1 mit aufgesetzter Hohlschraube als Montagehilfe zur plas tischen Umformung des Schutzhülsenendes vor (5) und nach (6) dem Umformprozess,
  • 7 eine gleiche Darstellung wie in 6 mit zusätzlich auf den Keramikkörper des Gassensors aufgesetztem Ausgleichsring,
  • 8 eine Seitenansicht des Ausgleichsrings in 7.
  • Der in 1 dargestellte Gassensor zur Bestimmung einer physikalischen Eigenschaft eines Messgases dient beispielsweise zur Bestimmung der Sauerstoffkonzentration im Abgas einer Brennkraftmaschine. Mit einer anderen konzeptionellen Ausbildung des Sensorelements kann der Gassensor auch zur Bestimmung der Konzentration von Stickoxiden im Abgas oder zur Messung der Temperatur des Abgases verwendet werden.
  • Der Gassensor weist ein Sensorelement 11 mit einem dem Messgas aussetzbaren, messgasseitigen Endabschnitt 111 und einem anschlussseitigen Endabschnitt 112 auf, der mit Kontaktflächen 12 zum Kontaktieren von elektrischen Leitern 13 eines Anschlusskabels 14 belegt ist, über welches das Sensorelement 11 mit einem Auswerte- und Steuergerät verbunden werden kann. Zum gasdichten Trennen des anschlussseitigen Endabschnitts 112 vom messgasseitigen Endabschnitt 111 ist das Sensorelement 11 von einem Dichtungsglied umschlossen, das als ein auf das Sensorelement 11 aufgesinterter Keramikkörper 15, z. B. aus Zirkoniumoxid, ausgeführt ist. Der Keramikkörper 15 umschließt mit Ausnahme des messgasseitigen Endabschnitts 111 das gesamte Sensorelement 11 und weist im Bereich der Kontaktflächen 12 auf dem anschlussseitigen Endabschnitt 112 von der Stirnseite des Keramikkörpers 15 aus eingebrachte Aussparungen 16 auf, in welchen mit den elektrischen Leitern 13 des Anschlusskabels 14 verbundene Kontaktfedern 17 einliegen, sich die kraftschlüssig auf die Kontaktflächen 12 aufpressen. Die z. B. durch Crimpen oder durch einen stoffschlüssigen Fügeprozess hergestellten Verbindungen der Kontaktfedern 17 mit den elektrischen Leitern 13 sind im sog. Kabelabgang 18 aufgenommen. Der Kabelabgang 18 ist im Endbereich einer auf den Keramikkörper 15 aufgesetzten und auf diesem befestigten Schutzhülse 19 festgelegt.
  • Die Schutzhülse 19 weist einen auf den Keramikkörper 15 aufgesetzten, durchmessergrößeren, vorderen Hülsenabschnitt 191 und einen sich daran über eine Ringschulter 193 anschließenden, durchmesserkleineren, hinteren Hülsenabschnitt 192 auf. Der vordere Hülsenabschnitt 191 ist mit einer Ausbauchung 20 versehen, die elastisch oder teilelastisch an den Keramikkörper 15 andrückbar ist. Der Keramikkörper 15 besitzt in dem vom vorderen Hülsenabschnitt 191 übergriffenen hinteren Körperbereich 151 einen Durchmesser, der wenig größer ist als der des sich daran anschließenden, mittleren Körperbereichs 152. Unmittelbar anschließend an den mittleren Körperbereich 152 ist an den Keramikkörper 15 ein radial abstehender Montageflansch 21 einstückig angeformt. Der sich konisch verjüngende Übergang vom hinteren Körperbereich 151 zum mittleren Körperbereich 152 bildet einen Kragen 22, auf den das Hülsenende der Schutzhülse 19 durch plastisches Verformen aufgebördelt ist. Das der Ringschulter 193 zugekehrte Stirnende des hinteren Körperbereichs 151 des Keramikkörpers 15 ist mit einer umlaufenden Aussparung 23 versehen. An der Aussparung 23 liegt ein als O-Ring 24 ausgebildeter Dichtungsring an und stützt sich im Grunde des vorderen Hülsenabschnitts 191 an der Ringschulter 193 und an der Hülsenwand ab. Der z. B. aus einem Perfluorelastomer oder Grafit hergestellte O-Ring 24 sorgt für eine zuverlässige Abdichtung des Kabelabgangs 18.
  • Im Ausführungsbeispiel der 1 umfasst der Kabelabgang 18 eine den hinteren Hülsenabschnitt 192 gasdicht abschließende Kunststofftülle 25 aus einem hochtemperaturbeständigen Kunststoff und eine der Kunststofftülle 25 unmittelbar vorgelagerte Keramikbuchse 26, z. B. aus gesintertem Steatit. In der Keramikbuchse 26 ist eine der Anzahl der Kontaktfedern 17 entsprechende Zahl von Kanälen vorhanden, in denen die Kontaktfedern 17 gehaltert sind. Dabei durchziehen die Kontaktfedern 17 vollständig die Keramikbuchse 26, und die Kunststofftülle 25 nimmt die Verbindungsstellen zwischen den Kontaktfedern 17 und den elektrischen Leitern 13 auf. Die Kontaktfedern 17 sind an ihren in die Aussparungen 16 hineinragenden Enden hakenförmig umgebogen und liegen mit ihren abgeknickten, freien Hakenschenkeln jeweils auf eine der Kontaktflächen 12 des Sensorelements 11 kraftschlüssig auf. Der Kraftschluss wird durch die federnde Abstützung der Kontaktfedern 17 an den den Kontaktflächen 12 in den Aussparungen 16 gegenüberliegenden Körperwänden des Keramikkörpers 15 bewirkt. Um zu gewährleisten, dass der aus Zirkoniumoxid hergestellte Keramikkörper 15 seine elektrische Isolationswirkung gegenüber den Kontaktstellen nicht verliert, ist die Körperwand innerhalb der Aussparung 16, an der sich die Kontaktfedern 17 abstützen mit einer isolierenden Beschichtung oder Einlage versehen. Da die Kunststofftülle 25 bei hohen Temperaturen zum Kriechen neigt, sind Maßnahmen für eine Zugentlastung der Kontaktfedern 17 und der elektrischen Leiter 13 getroffen. Hierzu sind die Kontaktfedern 17 an ihren Ein- und Austrittsstellen in die bzw. aus der Keramikbuchse 26 abgebogen, wobei die Abbiegungen an den zu den Aussparungen 16 weisenden Austrittsstellen nach außen vorgenommen sind, so dass sich die Kontaktfedern 17 an die den Kontaktflächen 12 gegenüberliegende Körperwände in den Aussparungen 16 andrücken. Diese Abbiegungen bilden zusammen mit den Stirnseiten der Keramikbuchse 26 Anschläge, die ein axiales Verschieben der Kontaktfedern 17 in der Keramikbuchse 26 unterbinden. Die Kunststofftülle 25 ist durch Vercrimpen der Schutzhülse 19 im hinteren Hülsenabschnitt 192 festgelegt.
  • In dem in 3 ausschnittweise dargestellten Gassensor ist der Kabelabgang 18 insofern modifiziert, als die Keramikbuchse 26 entfallen ist und die Kunststofftülle 25' den gesamten hinteren Hülsenabschnitt 192 ausfüllt und sich am Keramikkörper 15 abstützt. Die Festlegung der Kunststofftülle 25' ist wiederum durch Vercrimpen des hinteren Hülsenabschnitts 192 vorgenommen. Die Kunststofftülle 25' ist mit einem radial abstehenden Flansch 251 versehen, der an dem Stirnende des Keramikkörpers 15 anliegt und bündig mit diesem ist. Der Flansch 151 an der Kunststofftülle 25' sorgt für eine gute feuchtigkeits- und gasdichte Abdichtung des Kabelabgangs 18, so dass auf den im Ausführungsbeispiel der 1 und 2 vorhandenen O-Ring 24 verzichtet werden kann. Für eine weiter verbesserte Dichtwirkung zwischen Keramikkörper 15 und Kunststofftülle 25' ist zusätzlich eine konische Dichtfläche vorgesehen. Die Kunststofftülle 25' wird vorzugsweise um die Verbindungsstellen von Kontaktfedern 17 und elektrischen Leitern 13 herumgespritzt und dann in die Schutzhülse 19 eingesetzt, wonach der hintere Hülsenabschnitt 192 der Schutzhülse 19 auf der Kunststofftülle 25' vercrimpt wird. Um auch hier eine sichere Aufnahme von möglichen Zugkräften zu gewährleisten, sind die aus der Kunststofftülle 25' austretenden Kontaktfedern 17' innerhalb der Aussparungen 16 im Keramikkörper 15 U-förmig umgebogen, wobei das Ende des freien U-Schenkel 171 nach außen abgeknickt ist. Mit dieser Abknickung stützt sich jede Kontaktfeder 17' an einem Hinterschnitt 27 ab, der in die den Kontaktflächen 12 gegenüberliegenden Körperwände innerhalb der Aussparungen 16 eingebracht ist. Um eine definierte Kontaktstelle zwischen den Kontaktfedern 17' und den Kontaktflächen 12 herzustellen, sind die langen, in die Kunststofftülle 25' eingeführten U-Schenkel 172 mit einer kalottenförmigen Auswölbung 28 versehen, wie dies in 4 dargestellt ist. Mit diesen kalottenförmigen Auswölbungen 28 pressen sich die Kontaktfedern 17' auf die Kontaktflächen 12 auf.
  • Bei beiden zu 1 und 2 sowie 3 beschriebenen Ausführungsbeispielen des Gassensors wird die Montage in der Weise vorgenommen, dass zunächst der Kabelabgang 18 mit Kontaktfedern 17 bzw. 17' und elektrischen Leitern 13 des Anschlusskabels 14 als Baueinheit vorgefertigt, anschließend in die Schutzhülse 19 eingesetzt und die Kunststofftülle 25 bzw. 25' in dem hinteren Hülsenabschnitt 192 durch Vercrimpen festgelegt wird. Dann wird die Schutzhülse 19 mit ihrem vorderen Hülsenabschnitt 191 auf den hinteren Körperbereich 151 des Keramikkörpers 15 aufgeschoben, wobei die Kontaktfedern 17 in die Aussparungen 16 eingeführt werden und sich dort auf die Kontaktflächen 12 am Sensorelement 11, auf dem der Keramikkörper 15 aufgesintert ist, aufpressen. Liegt die Schutzhülse 19 mit ihrer Ringschulter 193 an dem auf dem Keramikkörper 15 aufgesetzten O-Ring 24 bzw. mit dem Flansch 251 der Kunststofftülle 25' an dem Keramikkörper 15 an, so wird das Ende der Schutzhülse 19 auf den konischen Kragen 22 des Keramikkörpers 15 aufgebördelt. Bevor die Aufbördelung erfolgt, wird auf die den mittleren Körperbereich 152 überdeckende Ausbauchung 20 eine radiale Druckkraft aufgebracht. Dadurch wird die Ausbauchung 20 auf den Keramikkörper 15 aufgedrückt, und das Ende der Schutzhülse 19 verschiebt sich weiter nach vorn über den mittleren Körperbereich 152. Ist die Umbördelung des Endes der Schutzhülse 19 beendet, so wird die radiale Druckkraft von der Ausbauchung 20 entfernt. Die Ausbauchung 20 federt teilweise nach außen, so dass zwischen der Kragenumbördelung und der Ringschulter 193 eine Vorspannung aufrechterhalten wird, die einerseits eine gasdichte Anpressung des O-Rings 24 bewirkt und andererseits eine deutlich verbesserte Stabilität des Kabelabgangs 18 mit sich bringt.
  • Der Keramikkörper 15 übernimmt zusätzlich zu seiner Abdichtfunktion des anschlussseitigen Endabschnitts 112 des Sensorelements 11 vom messgasseitigen Endabschnitt 111 des Sensorelements 11 eine Gehäusefunktion, wobei der am Keramikkörper 15 angeformte Montageflansch 21 zum Einspannen des Gassensors in einen hohlzylindrischen Einbaustutzen 29 eines in 1 ausschnittweise angedeuteten Messgasrohrs 30 herangezogen wird. Der Einbaustutzen 29 ist in eine Wandöffnung 31 in der Rohrwand 301 des Messgasrohrs 30 eingesetzt und mit der Rohrwand 301 verschweißt. Der Einbaustutzen 29 weist ein Innengewinde 291 und eine Auflageschräge 292 zur Abstützung des in den Einbaustutzen 29 eingesetzten und in das Innere des Messgasrohrs 30 hineinragenden Gassensors auf. Auf voneinander abgekehrten Seiten des Montageflansches 21 ist einerseits eine ebene Auflagefläche 211 und andererseits eine als umlaufende, konische Schulter ausgebildete Dichtfläche 212 ausgeformt. Auf den über den Montageflansch 21 vorstehenden, vorderen Körperbereich 153 des Keramikkörpers 15 ist ein den messgasseitigen Endabschnitt 111 des Sensorelements 11 überdeckendes Doppelschutzrohr, bestehend aus einem inneren Schutzrohr 32 und einem äußeren Schutzrohr 33, aufgesetzt, wobei zwei aufeinanderliegende Schutzrohrabschnitte der beiden Schutzrohre 32, 33 zwischen der Dichtfläche 212 des Montageflansches 21 und der Auflageschräge 292 des Einbaustutzens 29 einliegen. Das äußere Schutzrohr 33 ist endseitig um den Montageflansch 21 herumgeführt und auf die Auflagefläche 211 aufgebördelt.
  • Zum Einspannen des Gassensors in den Einbaustutzen 29 dient eine auf den Keramikkörper 15 aufgeschobene Hohlschraube 34 mit einem Außengewinde 341 zum Verschrauben im Innengewinde 291 des Einbaustutzens 29 und einem Montagesechskant 342. Der lichte Durchmesser der Hohlschraube 34 ist wenig größer bemessen als der Außendurchmesser des den vorderen Hülsenabschnitt 191 der Schutzhülse 19 aufnehmenden, hinteren Körperbereichs 151 des Keramikkörpers 15, aber wenig kleiner als der Außendurchmesser des vorderen Hülsenabschnitts 191 der Schutzhülse 19, so dass die Hohlschraube 34 vor dem Aufsetzen der Schutzhülse 19 auf den mittleren Körperbereich 152 des Keramikkörpers 15 aufgeschoben werden muss. Wird nunmehr bei in den Einbaustutzen 29 eingesetztem Gassensor die Hohlschraube 34 in dem Einbaustutzen 29 verschraubt, so drückt sie sich mit ihrer Stirnseite über die Umbördelung des äußeren Schutzrohrs 33 auf die Auflagefläche 211 des Montageflansches 21 auf und presst die Dichtfläche 212 des Montageflansches 21 unter Zwischenlage der beiden Schutzrohrabschnitte auf die Auflageschräge 292 im Einbaustutzen 29 auf. Dadurch wird eine gasdichte Abdichtung des Gassensors im Einbaustutzen 29 gegenüber dem im Messgasrohr 30 strömenden Messgas erreicht. Die auf den Keramikkörper 15 aufgeschobene Hohlschraube 34 schützt zugleich den aus dem Einbaustutzen 29 herausragenden Körperbereich gegen mechanische Beschädigung.
  • Die zum Einspannen des Gassensors verwendete Hohlschraube 34 kann vorzugsweise noch als Montage-Hilfswerkzeug herangezogen werden, um die Umformung des Hülsenendes der Schutzhülse 19 auf den Keramikkörper 15 zu bewirken. Hierzu ist – wie dies in 5 dargestellt ist – in einem der Schutzhülse 19 zugekehrten Endabschnitt der Hohlschraube 34 der lichte Innendurchmesser der Hohlschraube 34 stetig auf einen Durchmesser vergrößert, der wenig größer ist als der Außendurchmesser des noch nicht umgeformten Endes der Schutzhülse 19. Die axiale Länge dieses Endabschnitts mit konisch sich erweiterndem Innendurchmesser ist wenig größer als die axiale Länge des den Übergang von dem mittleren Körperbereich 152 zu dem hinteren Körperbereich 151 des Keramikkörpers 15 bildende Kragens 22. Die dadurch im Austrittsbereich des Innenmantels der Hohlschraube 34 entstehende Abschrägung 35 weist eine gleiche Steigung auf wie der Kragen 22. Wird nunmehr die Hohlschraube 34 mit ihrer umlaufende Abschrägung 35 zunehmend über das Aufsetzende der Schutzhülse 19 geschoben, so wird das Aufsetzende zunehmend abgebogen und auf den Kragen 22 aufgedrückt. Bei diesem Umbördelungsvorgang wird – wie bereits eingangs beschrieben – auf die Ausbauchung 20 der Schutzhülse 19 im hinteren Körperbereich 151 des Keramikkörpers 15 eine die Ausbauchung 20 auf den Keramikkörper 15 aufdrückende Druckkraft ausgeübt.
  • Wie aus 1 ersichtlich ist, verbleibt nach der Montage des Gassensors noch ein kleiner Bereich zwischen der Schutzhülse 19 und der Hohlschraube 34, in dem der Keramikkörper 15 nicht geschützt ist. Um dies zu vermeiden und um zusätzlich die bei der Verschraubung zwischen Hohlschraube 34 und Auflagefläche 211 auftretenden Scherkräfte zu reduzieren, wird – wie dies in 7 dargestellt ist – auf den Keramikkörper 15 noch ein metallischer Ausgleichsring 36 aufgesetzt, und zwar in den Bereich zwischen dem Montageflansch 21 und der Hohlschraube 34. Durch diesen zwischengelegten Ausgleichsring 36 wird die Hohlschraube 34 weiter zurückverlagert und deckt den noch offenen Bereich des Keramikkörpers 15 ab. Zur verbesserten Schutzwirkung kann die Schutzhülse 19 gegenüber der Ausführung in 1 noch verlängert ausgeführt werden, so dass sie im Endmontagezustand über den sich erweiternden Endabschnitt am Innenmantel der Hohlschraube 34 hinaus in die Hohlschraube 34 hineinragt. Auf diese Weise wird ein sehr guter Spritzwasserschutz für den Keramikkörper 15 erzielt (7).
  • Der metallische Ausgleichsring 36 ist vorzugsweise nicht als Flachscheibe ausgebildet, sondern weist einen L- oder winkelförmigen Querschnitt auf, wie dies in 7 und 8 zu sehen ist. Der eine umlaufende L-Schenkel umschließt den Keramikkörper 15 und der andere umlaufende L-Schenkel liegt zwischen der Stirnfläche der Hohlschraube 34 und der von dem Umbördelungsrand des äußeren Schutzrohrs 33 belegten Auflagefläche 211 des Montageflansches 21. Bei dieser Ausbildung des Ausgleichsrings 36 kann die im Voreinbauzustand lose auf dem Keramikkörper 15 sitzende Hohlschraube 34 nicht in Berührung mit dem Keramikkörper 15 kommen und diesen somit nicht mechanisch beschädigen.
  • Da der Ausgleichsring 36 einen Innendurchmesser aufweist, der wenig größer ist als der Durchmesser des mittleren Körperbereichs 152 des Keramikkörpers 15 aber kleiner als der Außendurchmesser des hinteren Körperbereichs 151 des Keramikkörpers 15, ist der Ausgleichsring 36 mit einem axialen Schlitz 37 versehen, so dass der Ring aufgeweitet werden kann, um über den hinteren Körperbereich 151 des Keramikkörpers 15 hinweggeführt werden zu können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 10132823 C1 [0004]
    • - DE 19941051 A1 [0004]
    • - DE 19739435 A1 [0005]

Claims (21)

  1. Gassensor zur Bestimmung einer physikalischen Eigenschaft eines Messgases, insbesondere der Konzentration mindestens einer Gaskomponente oder der Temperatur des Messgases, mit einem Sensorelement (11), das einen dem Messgas aussetzbaren, messgasseitigen Endabschnitt (111) und einen mit Kontaktflächen (12) versehenen, anschlussseitigen Endabschnitt (112) aufweist, und mit einem das Sensorelement (11) umschließenden Dichtungsglied zum gasdichten Trennen des messgasseitigen und des anschlussseitigen Endabschnitts (111, 112), dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsglied ein auf das Sensorelement (11) aufgesinterter Keramikkörper (15) ist, der das Sensorelement (11) mit Ausnahme des messgasseitigen Endabschnitts (111) umschließt, und dass eine Schutzhülse (19) auf den vom messgasseitigen Endabschnitt (111) des Sensorelements (11) abgekehrten Endbereich des Keramikkörpers (15) aufgesetzt und mit ihrem Hülsenende auf dem Keramikkörper (15) befestigt ist.
  2. Gassensor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung durch plastisches Verformen des Hülsenendes vorgenommen ist.
  3. Gassensor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülse (19) einen durchmessergrößeren, vorderen Hülsenabschnitt (191) zum Aufsetzen auf den Keramikkörper (15) und einen sich daran über eine Ringschulter (193) zur Abstützung am Keramikkörper (15) anschließenden, durchmesserkleineren, hinteren Hülsenabschnitt (192) aufweist, und dass der vordere Hülsenabschnitt (191) mit einer Ausbauchung (20) versehen ist, die zumindest teilelastisch radial nach innen eindrückbar ist.
  4. Gassensor nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der vom vorderen Hülsenabschnitt (191) der Schutzhülse (19) übergriffene Körperbereich (151) des Keramikkörpers (15) im Durchmesser wenig größer als der sich daran fortsetzende Körperbereich (152) bemessen ist, dass der Übergang zwischen beiden Körperbereichen (151, 152) als ein sich verjüngender konischer Kragen (22) ausgebildet ist und dass das Hülsenende der Schutzhülse (19) unter vorübergehendem Aufdrücken der Ausbauchung (20) auf den Keramikkörper (15) auf den Kragen (22) umgebördelt ist.
  5. Gassensor nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützung der Ringschulter (193) an dem Keramikkörper (15) über einen vorzugsweise als O-Ring (24) ausgebildeten Dichtungsring vorgenommen ist.
  6. Gassensor nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Stirnseite des Keramikkörpers (15) eine Aussparung (23) angebracht ist und dass der Dichtungsring zwischen der Anfasung, der Ringschulter (193) und der Hülsenwand einliegt.
  7. Gassensor nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Keramikkörper (15) die Kontaktflächen (12) des Sensorelements (11) freigebende, in der Stirnfläche des Keramikkörpers (15) mündende, axiale Aussparungen (16) vorhanden sind, in die die Kontaktflächen (12) kontaktierende Kontaktfedern (17; 17') eingeführt sind, dass die aus den Aussparungen (16) austretenden Enden der Kontaktfedern (17; 17') mit elektrischen Leitern (13) eines Anschlusskabels (14) verbunden sind und dass die Verbindungsstellen in einer Kunststofftülle (25; 25') einliegen, die die Schutzhülse (19) endseitig verschließt.
  8. Gassensor nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststofftülle (25; 25') durch Vercrimpen der Schutzhülse (19) festgelegt ist.
  9. Gassensor nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststofftülle (25) eine Keramikbuchse (26), vorzugsweise eine Buchse aus gesintertem Steatit, vorgesetzt ist, in welcher die Kontaktfedern (17) gefasst und gegen axiales Ausziehen gesichert sind.
  10. Gassensor nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfedern (17) an ihren Austrittsstellen aus der Keramikbuchse (26) vorzugsweise wechselsinnig abgebogen sind.
  11. Gassensor nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Abbiegung der Kontaktfedern (17) an den den Aussparungen (16) zugekehrten Austrittsstellen aus der Keramikbuchse (26) nach außen vorgenommen ist, und dass sich die Kontaktfedern (17) jeweils in der Aussparung (16) mit einem der Abbiegung nachgeordneten, geraden Federabschnitt an einer der der Kontaktfläche (12) gegenüberliegenden Körperwand des Keramikkörpers (15) abstützen und sich mit einem hakenförmig umgebogenen Ende auf die Kontaktfläche (12) aufpressen.
  12. Gassensor nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfedern (17') U-förmig umgebogen sind, dass der eine U-Schenkel (172) jeweils in der Aussparung (16) auf einer Kontaktfläche (12) aufliegt und der andere U-Schenkel (171) sich an der der Kontaktfläche (12) gegenüberliegenden Körperwand des Keramikkörpers (15) abstützt und sich mit seinem nach außen abgeknickten freien Ende an einem in der Körperwand des Keramikkörpers (15) eingebrachten Hinterschnitt (27) in Auszugsrichtung aus der Aussparung (16) abstützt.
  13. Gassensor nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der eine U-Schenkel (172) der Kontaktfedern (17') die Kontaktfläche (12) mit einer kalottenförmigen Auswölbung (28) kontaktiert.
  14. Gassensor nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststofftülle (25') sich axial an dem Keramikkörper (15) abstützt und einen radial abstehenden Flansch (251) aufweist, der dichtend zwischen Keramikkörper (15) und Schutzhülse (19) eingeklemmt ist.
  15. Gassensor nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass am Keramikkörper (15) und Kunststofftülle (25') aufeinanderliegende konische Dichtflächen ausgebildet sind.
  16. Gassensor nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Keramikkörper (15) zur unmittelbaren Verbauung an einem das Messgas führenden Messgasrohr (30) einen radial abstehenden Montageflansch (21) aufweist und dass auf den Keramikkörper (15) eine an dem Radialflansch (21) andrückbare Hohlschraube (34) aufgeschoben ist, die den zwischen Radialflansch (21) und Schutzhülse (19) freiliegenden Bereich des Keramikkörpers (15) zumindest größtenteils abdeckt.
  17. Gassensor nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der lichte Durchmesser der Hohlschraube (34) wenig größer als der Außendurchmesser des von der Schutzhülse (19) belegten Körperbereichs (151) des Keramikkörpers (15), aber kleiner als der Außendurchmesser der Schutzhülse (19) bemessen ist und in dem der Schutzhülse (19) zugekehrten Endabschnitt der Hohlschraube (34) stetig auf einen Durchmesser anwächst, der wenig größer ist als der Außendurchmesser des noch nicht umgeformten Hülsenendes der Schutzhülse (19).
  18. Gassensor nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die axiale Länge des sich im lichten Durchmesser erweiternden Endabschnitts der Hohlschraube (34) wenig größer ist als die axiale Länge des am Keramikkörper (15) ausgebildeten Kragens (22) zur Aufnahme des umgebördelten Hülsenendes der Schutzhülse (19).
  19. Gassensor nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Keramikkörper (15) zwischen dessen Montageflansch (21) und der Hohlschraube (34) ein vorzugsweise metallischer Ausgleichsring (36) aufgesetzt ist.
  20. Gassensor nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgleichsring (36) einen L-förmigen Querschnitt aufweist, dessen einer umlaufende L-Schenkel den Keramikkörper (15) umschließt und dessen anderer umlaufende L-Schenkel zwischen dem Montageflansch (21) und der Hohlschraube (34) einliegt.
  21. Gassensor nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgleichsring (36) einen axialen Unterbrechungsschlitz (37) aufweist.
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