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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Steckeranschluss mit einem Steckergehäuse, in
das die Enden eines oder mehrerer elektrischer Kabel hineingeführt und
arretiert sind, wobei die Kabel im Inneren eines Wellschlauches
geführt
sind, mit einem Fixierelement, das mit einem ersten Abschnitt an
dem Steckergehäuse
befestigbar und mit einem an einem zweiten Abschnitt angeordneten
Eingriffselement in ein Wellental des Wellschlauchs eingreifbar
ist.
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Bei
einem derartigen Steckeranschluss (
DE 10 2004 010 337 A1 )
ist es bekannt das Fixierelement aus zwei Halbschalen auszubilden,
die an einer Längsseite
gelenkig miteinander verbunden sind. Im aufgeklappten Zustand werden
die Halbschalen mit dem ersten Abschnitt an das zylinderartige Steckergehäuse und
mit dem zweiten Abschnitt an das Ende des Wellschlauchs angelegt
und zusammengeklappt. Dabei greift das Eingriffselement in ein Wellental
des Wellschlauchs und ein an dem ersten Abschnitt angeordnetes weiteres
Eingriffselement in eine Vertiefung des Steckergehäuses ein.
Dadurch wird der Wellschlauch axial belastbar mit dem Steckergehäuse verbunden.
An den freien Enden der Kabel sind Buchsen-Anschlußpaßstücke durch
Crimpen befestigt die in Hohlräume
des Steckergehäuses eingesetzt
sind. Dort sind die Buchsen-Anschlußpaßstücke durch Eingriff mit einem
Verriegelungsabschnitt verriegelt, welcher an dem Boden des Hohlraums
hervorragt.
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Aus
der
DE 697 26 346
T2 ist die Befestigung einer Leitung bzw. eines an der
Leitung angeschlagenen Kontaktelements im Steckergehäuse mittels
eines federnden Rastarms bekannt, der in eine Rastöffnung des
Gehäuses
einfedert und sich an einer Öffnungsseitenwand
abstützt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es einen Steckeranschluss der eingangs genannten
Art zu schaffen, bei dem in bauteilarmer Weise sowohl der Wellschlauch
als auch die im Inneren des Wellschlauchs geführten Kabel axial belastbar
mit dem Steckergehäuse
verbindbar sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Ader jedes Kabels in einen Kabelschacht des Steckergehäuses hineingeführt ist, wobei
an dem freien Ende der Ader ein federnder Rastarm mit seinem einen
Ende angeordnet ist, der ausgehend von dem mit der Ader verbundenen
Ende sich annähernd
in Erstreckungsrichtung der Ader von der Ader entfernend frei erstreckt
und in eine quer zu dessen Längserstreckung
in den Kabelschacht mündende
Rastöffnung
hineinragt und mit seinem freien Ende die dem freien Ende der Ader
entfernte Seitenwand der Rastöffnung
hintergreift, wobei auf der dem freien Ende der Ader abgewandten
Seite der Rastöffnung
eine Verriegelungsöffnung
quer zur Längserstreckung
des Kabelschachts in den Kabelschacht mündet, die gleich oder weiter
in den Kabelschacht hineinragt als die Rastöffnung, wobei bei an dem Steckergehäuse befestigtem
Fixierelement ein Verriegelungselement des Fixierelements in die
Verriegelungsöffnung
hineinragt.
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Durch
diese Ausbildung werden neben der axial belastbaren Verbindung von
Wellschlauch und Steckergehäuse über die
widerhakenartige Befestigung der Adern der Kabel diese axial in
dem Steckergehäuse
gesichert. Durch Einstecken der Kabelenden in die Kanäle des Steckergehäuses und
Anordnen des Fixierelements ist eine Montage vollständig erfolgt.
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Darüber hinaus
erfolgt eine zweifache Sicherung des Endes der Ader im Steckergehäuse. Sollte sich
nämlich
der Rastarm aus seiner die Seitenwand der Rastöffnung hintergreifenden Position
lösen und das
Aderende sich in Löserichtung
aus dem Kanal herausbewegen wollen, so gelangt der Rastarm zu einem
axialen Anschlagen an dem Verriegelungselement, so dass durch diese
zweite Verriegelung die Ader des Kabels im Steckergehäuse gesichert
ist.
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Die
Rastöffnung
kann als ein den Kabelschacht tangential schneidender Rastschacht
ausgebildet sein.
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Da
das Verriegelungselement ein Teil des Fixierelements ist, ist kein
zusätzliches
Bauteil und kein zusätzlicher
Montagevorgang erforderlich.
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Auch
die Verriegelungsöffnung
kann als den Kabelschacht tangential schneidender Verriegelungsschacht
ausgebildet sein.
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Zur
sicheren Positionierung weist vorzugsweise das Verriegelungselement
einen dem Verriegelungsschacht entsprechenden Querschnitt auf.
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Eine
sicheren Befestigung des Fixierelements an dem Steckergehäuse bei
gleichzeitig einfacher Steckmontage, die keine zusätzlichen
separaten Befestigungselemente benötigt, wird dadurch erreicht,
dass das Fixierelement U-artig das Steckergehäuse mit den beiden freiragenden
Armen des „U" umgreifbar ausgebildet
ist, wobei die freiragenden Arme Rastausnehmungen besitzen, in die
in der auf das Steckergehäuse
aufgesteckten Position Rastansätze
des Steckergehäuses
einrastbar sind.
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Dabei
ist vorzugsweise das Verriegelungselement von dem Boden des „U" hervorstehend ausgebildet.
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Um
die Montage zu vereinfachen und schnell eine korrekte Positionierung
des Fixierelements zum Steckergehäuse zu erreichen, können an
dem Fixierelement ein oder mehrere Führungsarme angeordnet sein,
die sich in Erstreckungsrichtung der Adern erstrecken und in entsprechende
Führungsöffnungen des
Steckergehäuses
einführbar
sind.
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Zur
einfachen schnellen Montage kann das Fixierelement an seinem zweiten
Abschnitt als Fixierhülse
ausgebildet sein, die aus zwei Halbschalen besteht, von denen eine
mit dem ersten Abschnitt verbunden ist und die andere Halbschale
an ihrer einen Längskante
gelenkig mit der ersten Halbschale verbunden ist, wobei die beiden
Halbschalen den Wellschlauch umgreifen und mit dem einen oder den mehreren
am Innenumfang angeordneten Eingriffselementen in die Wellentäler des
Wellschlauchs eingreifen.
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Zur
einteiligen Ausbildung können
dabei die Halbschalen durch ein Filmscharnier gelenkig miteinander
verbunden sein.
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Ebenfalls
keine zusätzlichen
Bauteile zum lösbaren
Verbinden der Halbschalen an ihrer der gelenkigen Verbindung gegenüberliegenden
Längskante
sind erforderlich, wenn die Halbschalen an ihrer der gelenkigen
Verbindung gegenüberliegenden Längskante
durch eine Rastverbindung miteinander verbindbar sind.
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Um
bei der Montage des Fixierelements eine schnelle korrekte Positionierung
zu erreichen, kann das Fixierelement am Übergang von dem ersten Abschnitt
zum zweiten Abschnitt einen Anschlag aufweisen, der stirnseitig
an das Steckergehäuse
anlegbar ist.
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Vorzugsweise
bestehen das Steckergehäuse
und/oder das Fixierelement aus Kunststoff.
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Dabei
ist es besonders kostengünstig,
wenn Steckergehäuse
und/oder Fixierelement ein einteiliges Kunststoffspritzgussteil
sind.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden
näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht der Oberseite eines Steckeranschlusses mit
geschlossenem Fixierelement,
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2 eine
perspektivische Ansicht der Unterseite des Steckeranschlusses nach 1,
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3 eine
perspektivische Ansicht des geschlossenen Fixierelements des Steckeranschlusses nach 1,
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4 eine
perspektivische Ansicht der Oberseite des Steckeranschlusses nach 1 mit geöffnetem
Fixierelement,
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5 eine
perspektivische Ansicht der Unterseite des Steckeranschlusses nach 4,
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6 eine
perspektivische Ansicht des geöffneten
Fixierelements des Steckeranschlusses nach 1,
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7 eine
Draufsicht des Steckergehäuses des
Steckeranschlusses nach 1,
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8 eine
Seitenansicht des Steckergehäuses
des Steckeranschlusses nach 7,
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9 eine
Seitenansicht eines Flachsteckers zur Anordnung auf einem Ende einer
Ader eines Kabels des Steckeranschlusses nach 1,
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10 eine
Draufsicht des Flachsteckers nach 9.
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Der
in den Figuren dargestellte Steckeranschluss weist ein Steckergehäuse 1 und
ein Fixierelement 2 auf.
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Das
Steckergehäuse 1 weist
einen Verbindungsbereich 3 rechteckigen Querschnitts auf,
in dem sich parallel zueinander sechs Kabelschächte 4 erstrecken,
die an der freien Stirnseite 12 des Verbindungsbereichs 3 nach
außen
münden
und in einer Ebene als jeweils drei Kabelschachtpaare ausgebildet
sind.
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In
die Kabelschächte 4 sind
die mit einem Flachstecker 5 versehenen Enden der Adern 6 eines durch
das Innere eines flexiblen Wellschlauchs 8 hindurchgeführten Kabels 7 einführbar.
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Jeweils
zwischen dem mittleren Kabelschachtpaar und den äußeren Kabelschachtpaaren erstrecken
sich parallel zu den Kabelschächten 4 schlitzartige
Führungsöffnungen 9,
die entlang ihrer Erstreckung zu einer Oberfläche 10 des Verbindungsbereichs 3 hin
nach außen
offen sind.
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Von
der Oberfläche 10 gehen
sich quer zu den Kabelschächten 4 erstreckende
Rastschächte 11 rechteckigen
Querschnitts aus, wobei jedem Kabelschacht 4 ein Rastschacht 11 zugeordnet
ist, der den ihm zugeordneten Kabelschacht 4 tangential schneidet
und damit teilweise radial in den Kabelschacht 4 ragt.
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Auf
der der Stirnseite 12 näheren
Seite sind parallel zu den Rastschächten 11 Verriegelungsschächte 13 ausgebildet,
die ebenfalls von der Oberfläche 10 ausgehen
und die Kabelschächte
tangential schneiden, wobei die Verriegelungsschächte 13 weiter radial
in die Kabelschächte 4 ragen
als die Rastschächte 11.
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Die
Flachstecker 5 bestehen aus einem als Stanz-/Biegeteil
aus Blech ausgebildeten Grundkörper 15,
an dem ein an dessen einem Ende hervorstehender Vierkantkontaktstift 14 angeschweißt ist.
Die am Kabel 7 freigezogenen Litzen werden mit Crimplaschen 38 des
Grundkörpers 15 vercrimpt
und das jeweilige Ende der Aderisolierung wird mit Crimparmen 16 vercrimpt.
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Der
Grundkörper 15 ist
weiterhin mit einer lappenartigen Ausstanzung versehen, die an ihrem dem
Vierkantkontaktstift 14 näheren Ende mit der Aufnahme 15 verbunden
ist.
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Von
dieser Verbindungsstelle mit dem Grundkörper 15 ausgehend
ist die lappenartige Ausstanzung sich von der Erstreckungsrichtung
des Flachsteckers 5 zunehmend entfernend abgebogen und
bildet einen widerhakenartigen federnden Rastarm 17.
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Wenn
ein Flachstecker 5 in einen der Kabelschächte 4 von
der Stirnseite 12 her eingeführt wird, wird er dabei zunächst durch
den Kabelschacht 4 in Längserstreckung
des Flachsteckers 5 gedrückt, bis nach Erreichen der
Endposition der Rastarm 17 in den Rastschacht rastet und
sich dort mit seinem freien Ende 18 an der der Stirnseite 12 näheren Seitenwand 19 des
Rastschachts 11 abstützt.
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Damit
ist der Flachstecker 5 und mit ihm die daran befestigte
Ader 6 des Kabels 7 im Steckergehäuse 1 gesichert.
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In 7 sind
mit unterbrochener Linie zwei Rastarme 17 in ihrer an der
Seitenwand 19 anliegenden Position dargestellt.
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Das
Fixierelement 2 weist einen ersten Abschnitt 20 und
einen zweiten Abschnitt 21 auf.
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Der
erste Abschnitt 20 ist an dem dem Wellschlauch 8 zugewandten
Endbereich des Steckergehäuses 1 und
der zweite Abschnitt 21 an dem dem Steckergehäuse 1 zugewandten
Ende des Wellschlauchs 8 befestigbar.
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Der
erste Abschnitt 20 des Fixierelements 2 ist U-artig
ausgebildet und auf den Verbindungsbereich 3 des Steckergehäuses 1 aufsteckbar.
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Die
freiragenden Arme 22 besitzen Rastausnehmungen 23,
in die in der auf den Verbindungsbereich 3 aufgesteckten
Position Rastansätze 24 einrastbar
sind, die an den Seitenbereichen des Verbindungsbereichs 3 hervorstehen,
an denen die Arme 22 anliegen.
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Der
Boden 25 des „U" liegt dabei auf
der Oberfläche 10 des
Verbindungsbereichs 3 auf.
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An
dem Boden 25 des „U" sind zwei Führungsarme 26 angeordnet,
die den Führungsöffnungen 9 am
Steckergehäuse 1 entsprechen
und bei der Montage des Fixierelements 2 an das Steckergehäuse 1 in
die Führungen 9 eingeführt werden.
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Weiterhin
sind an dem Boden 25 des „U" lappenartig hervorstehende Verriegelungselemente 27 angeordnet,
die den Verriegelungsschächten 13 entsprechen
und bei der Montage des Fixierelements 3 an das Steckergehäuse 1 in
die Verriegelungsschächte 11 eingeführt werden.
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Dabei
ragen die Verriegelungselemente 27 tangential schneidend
in die Kabelschächte 4 hinein und
bilden Anschläge.
Sollte sich ein Rastarm 17 während des Betriebs aus seiner
Anlageposition mit seinem freien Ende 18 an der Seitenwand 19 in
eine axiale Position zum Kabelschacht 4 bewegen und dadurch
der Flachstecker 5 sich in Löserichtung verschieben können, so
gelangt das freie Ende 18 des Rastarms 17 in Anlage
an das Verriegelungselement 27. Damit wird eine weitere
Verschiebung des Flachsteckers 5 in Löserichtung blockiert und der
Flachstecker 5 im Steckergehäuse 1 gesichert.
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Ein
weiteres Herausziehen der Flachstecker 5 wird zusätzlich durch
die Verriegelungselemente 27 verhindert, die gegen Abstufungen 39 des
Grundkörpers 15 anliegen.
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Der
zweite Abschnitt 21 des Fixierelements 2 ist als
Fixierhülse 28 ausgebildet,
die aus zwei axialen Halbschalen 29 und 30 besteht.
Die Halbschale 29 ist an ihrem dem Steckergehäuse 1 zugewandten Ende
mit dem ersten Abschnitt 20 des Fixierelements 2 verbunden.
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Dabei
ist an diesem Ende die Höhlung
der Halbschale 29 durch eine einen Anschlag bildende Wand 31 verschlossen,
die Durchgangsöffnungen 32 für die Adern 6 aufweist
und stirnseitig an dem Verbindungsbereich 3 des Steckergehäuses 1 im
montierten Zustand in Anlage ist.
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Entlang
ihrer einen Längskanten
sind die beiden Halbschalen 29 und 30 durch ein
Filmscharnier 33 gelenkig miteinander verbunden.
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An
ihren Innenseiten besitzen die Halbschalen 29 und 30 jeweils
drei radial nach innen ragende, den Wellentälern des Wellschlauchs 8 entsprechende
Eingriffselemente 34, die bei zur geschlossenen Fixierhülse 28 zusammengeklappten
Halbschalen 29 und 30 in Wellentäler des
Wellschlauchs 8 eingreifen.
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An
der dem Filmscharnier 33 gegenüberliegenden Längskante
weist die Halbschale 30 an einem Übergriffteil 35 Rastöffnungen 36 auf.
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Im
zusammengeklappten Zustand der Halbschalen 29 und 30 rasten
in die Rastöffnung 36 Rastnocken 37 ein,
die im Bereich der dem Filmscharnier 33 gegenüberliegenden
Längskante
der Halbschale 29 radial hervorstehend angeordnet sind.
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Das
gesamte Fixierelement 2 ist ebenso wie das Steckergehäuse 1 ein
einteiliges Kunststoffspritzgussteil.
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- 1
- Steckergehäuse
- 2
- Fixierelement
- 3
- Verbindungsbereich
- 4
- Kabelschächte
- 5
- Flachstecker
- 6
- Adern
- 7
- Kabel
- 8
- Wellschlauch
- 9
- Führungsöffnungen
- 10
- Oberfläche
- 11
- Rastschächte
- 12
- freie
Stirnseite
- 13
- Verriegelungsschächte
- 14
- Vierkantkontaktstift
- 15
- Grundkörper
- 16
- Crimparme
- 17
- Rastarm
- 18
- freies
Ende
- 19
- Seitenwand
- 20
- erster
Abschnitt
- 21
- zweiter
Abschnitt
- 22
- Arme
- 23
- Rastausnehmungen
- 24
- Rastansätze
- 25
- Boden
- 26
- Führungsarme
- 27
- Verriegelungselemente
- 28
- Fixierhülse
- 29
- Halbschale
- 30
- Halbschale
- 31
- Wand
- 32
- Durchgangsöffnungen
- 33
- Filmscharnier
- 34
- Eingriffselement
- 35
- Übergriffteil
- 36
- Rastöffnungen
- 37
- Rastnocken
- 38
- Crimplasche
- 39
- Abstufung