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DE102007018755B3 - Steckeranschluss - Google Patents

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DE102007018755B3
DE102007018755B3 DE200710018755 DE102007018755A DE102007018755B3 DE 102007018755 B3 DE102007018755 B3 DE 102007018755B3 DE 200710018755 DE200710018755 DE 200710018755 DE 102007018755 A DE102007018755 A DE 102007018755A DE 102007018755 B3 DE102007018755 B3 DE 102007018755B3
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plug
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DE200710018755
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Harry Skarpil
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Vitesco Technologies GmbH
Original Assignee
Continental Automotive GmbH
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/58Means for relieving strain on wire connection, e.g. cord grip, for avoiding loosening of connections between wires and terminals within a coupling device terminating a cable
    • H01R13/582Means for relieving strain on wire connection, e.g. cord grip, for avoiding loosening of connections between wires and terminals within a coupling device terminating a cable the cable being clamped between assembled parts of the housing
    • H01R13/5829Means for relieving strain on wire connection, e.g. cord grip, for avoiding loosening of connections between wires and terminals within a coupling device terminating a cable the cable being clamped between assembled parts of the housing the clamping part being flexibly or hingedly connected to the housing
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/06Joints for connecting lengths of protective tubing or channels, to each other or to casings, e.g. to distribution boxes; Ensuring electrical continuity in the joint
    • H02G3/0616Joints for connecting tubing to casing
    • H02G3/0691Fixing tubing to casing by auxiliary means co-operating with indentations of the tubing, e.g. with tubing-convolutions

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf einen Steckeranschluss mit einem Steckergehäuse 1, in das die Enden eines oder mehrerer elektrischer Kabel 7 hineingeführt und arretiert sind. Dabei sind die Kabel 7 im Inneren eines Wellschlauchs 8 geführt. Ein Fixierelement 2, das mit einem ersten Abschnitt 20 an dem Steckergehäuse 1 befestigbar ist, ist mit einem an einem zweiten Abschnitt 21 angeordneten Eingriffselement 34 in ein Wellental des Wellschlauchs 8 eingreifbar. Die Ader 6 jedes Kabels 7 ist in einen Kabelschacht 4 des Steckergehäuses 1 hineingeführt, wobei an dem freien Ende der Ader 6 ein federnder Rastarm 17 mit seinem einen Ende angeordnet ist, der ausgehend von dem mit der Ader 6 verbundenen Ende sich annähernd in Erstreckungsrichtung der Ader 6 von der Ader 6 entfernend frei erstreckt und in eine quer zu dessen Längserstreckung in den Kabelschacht 4 mündende Rastöffnung hineinragt und mit seinem freien Ende die dem freien Ende der Ader 6 entfernte Seitenwand 19 der Rastöffnung hintergreift.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Steckeranschluss mit einem Steckergehäuse, in das die Enden eines oder mehrerer elektrischer Kabel hineingeführt und arretiert sind, wobei die Kabel im Inneren eines Wellschlauches geführt sind, mit einem Fixierelement, das mit einem ersten Abschnitt an dem Steckergehäuse befestigbar und mit einem an einem zweiten Abschnitt angeordneten Eingriffselement in ein Wellental des Wellschlauchs eingreifbar ist.
  • Bei einem derartigen Steckeranschluss ( DE 10 2004 010 337 A1 ) ist es bekannt das Fixierelement aus zwei Halbschalen auszubilden, die an einer Längsseite gelenkig miteinander verbunden sind. Im aufgeklappten Zustand werden die Halbschalen mit dem ersten Abschnitt an das zylinderartige Steckergehäuse und mit dem zweiten Abschnitt an das Ende des Wellschlauchs angelegt und zusammengeklappt. Dabei greift das Eingriffselement in ein Wellental des Wellschlauchs und ein an dem ersten Abschnitt angeordnetes weiteres Eingriffselement in eine Vertiefung des Steckergehäuses ein. Dadurch wird der Wellschlauch axial belastbar mit dem Steckergehäuse verbunden. An den freien Enden der Kabel sind Buchsen-Anschlußpaßstücke durch Crimpen befestigt die in Hohlräume des Steckergehäuses eingesetzt sind. Dort sind die Buchsen-Anschlußpaßstücke durch Eingriff mit einem Verriegelungsabschnitt verriegelt, welcher an dem Boden des Hohlraums hervorragt.
  • Aus der DE 697 26 346 T2 ist die Befestigung einer Leitung bzw. eines an der Leitung angeschlagenen Kontaktelements im Steckergehäuse mittels eines federnden Rastarms bekannt, der in eine Rastöffnung des Gehäuses einfedert und sich an einer Öffnungsseitenwand abstützt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es einen Steckeranschluss der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem in bauteilarmer Weise sowohl der Wellschlauch als auch die im Inneren des Wellschlauchs geführten Kabel axial belastbar mit dem Steckergehäuse verbindbar sind.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Ader jedes Kabels in einen Kabelschacht des Steckergehäuses hineingeführt ist, wobei an dem freien Ende der Ader ein federnder Rastarm mit seinem einen Ende angeordnet ist, der ausgehend von dem mit der Ader verbundenen Ende sich annähernd in Erstreckungsrichtung der Ader von der Ader entfernend frei erstreckt und in eine quer zu dessen Längserstreckung in den Kabelschacht mündende Rastöffnung hineinragt und mit seinem freien Ende die dem freien Ende der Ader entfernte Seitenwand der Rastöffnung hintergreift, wobei auf der dem freien Ende der Ader abgewandten Seite der Rastöffnung eine Verriegelungsöffnung quer zur Längserstreckung des Kabelschachts in den Kabelschacht mündet, die gleich oder weiter in den Kabelschacht hineinragt als die Rastöffnung, wobei bei an dem Steckergehäuse befestigtem Fixierelement ein Verriegelungselement des Fixierelements in die Verriegelungsöffnung hineinragt.
  • Durch diese Ausbildung werden neben der axial belastbaren Verbindung von Wellschlauch und Steckergehäuse über die widerhakenartige Befestigung der Adern der Kabel diese axial in dem Steckergehäuse gesichert. Durch Einstecken der Kabelenden in die Kanäle des Steckergehäuses und Anordnen des Fixierelements ist eine Montage vollständig erfolgt.
  • Darüber hinaus erfolgt eine zweifache Sicherung des Endes der Ader im Steckergehäuse. Sollte sich nämlich der Rastarm aus seiner die Seitenwand der Rastöffnung hintergreifenden Position lösen und das Aderende sich in Löserichtung aus dem Kanal herausbewegen wollen, so gelangt der Rastarm zu einem axialen Anschlagen an dem Verriegelungselement, so dass durch diese zweite Verriegelung die Ader des Kabels im Steckergehäuse gesichert ist.
  • Die Rastöffnung kann als ein den Kabelschacht tangential schneidender Rastschacht ausgebildet sein.
  • Da das Verriegelungselement ein Teil des Fixierelements ist, ist kein zusätzliches Bauteil und kein zusätzlicher Montagevorgang erforderlich.
  • Auch die Verriegelungsöffnung kann als den Kabelschacht tangential schneidender Verriegelungsschacht ausgebildet sein.
  • Zur sicheren Positionierung weist vorzugsweise das Verriegelungselement einen dem Verriegelungsschacht entsprechenden Querschnitt auf.
  • Eine sicheren Befestigung des Fixierelements an dem Steckergehäuse bei gleichzeitig einfacher Steckmontage, die keine zusätzlichen separaten Befestigungselemente benötigt, wird dadurch erreicht, dass das Fixierelement U-artig das Steckergehäuse mit den beiden freiragenden Armen des „U" umgreifbar ausgebildet ist, wobei die freiragenden Arme Rastausnehmungen besitzen, in die in der auf das Steckergehäuse aufgesteckten Position Rastansätze des Steckergehäuses einrastbar sind.
  • Dabei ist vorzugsweise das Verriegelungselement von dem Boden des „U" hervorstehend ausgebildet.
  • Um die Montage zu vereinfachen und schnell eine korrekte Positionierung des Fixierelements zum Steckergehäuse zu erreichen, können an dem Fixierelement ein oder mehrere Führungsarme angeordnet sein, die sich in Erstreckungsrichtung der Adern erstrecken und in entsprechende Führungsöffnungen des Steckergehäuses einführbar sind.
  • Zur einfachen schnellen Montage kann das Fixierelement an seinem zweiten Abschnitt als Fixierhülse ausgebildet sein, die aus zwei Halbschalen besteht, von denen eine mit dem ersten Abschnitt verbunden ist und die andere Halbschale an ihrer einen Längskante gelenkig mit der ersten Halbschale verbunden ist, wobei die beiden Halbschalen den Wellschlauch umgreifen und mit dem einen oder den mehreren am Innenumfang angeordneten Eingriffselementen in die Wellentäler des Wellschlauchs eingreifen.
  • Zur einteiligen Ausbildung können dabei die Halbschalen durch ein Filmscharnier gelenkig miteinander verbunden sein.
  • Ebenfalls keine zusätzlichen Bauteile zum lösbaren Verbinden der Halbschalen an ihrer der gelenkigen Verbindung gegenüberliegenden Längskante sind erforderlich, wenn die Halbschalen an ihrer der gelenkigen Verbindung gegenüberliegenden Längskante durch eine Rastverbindung miteinander verbindbar sind.
  • Um bei der Montage des Fixierelements eine schnelle korrekte Positionierung zu erreichen, kann das Fixierelement am Übergang von dem ersten Abschnitt zum zweiten Abschnitt einen Anschlag aufweisen, der stirnseitig an das Steckergehäuse anlegbar ist.
  • Vorzugsweise bestehen das Steckergehäuse und/oder das Fixierelement aus Kunststoff.
  • Dabei ist es besonders kostengünstig, wenn Steckergehäuse und/oder Fixierelement ein einteiliges Kunststoffspritzgussteil sind.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht der Oberseite eines Steckeranschlusses mit geschlossenem Fixierelement,
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Unterseite des Steckeranschlusses nach 1,
  • 3 eine perspektivische Ansicht des geschlossenen Fixierelements des Steckeranschlusses nach 1,
  • 4 eine perspektivische Ansicht der Oberseite des Steckeranschlusses nach 1 mit geöffnetem Fixierelement,
  • 5 eine perspektivische Ansicht der Unterseite des Steckeranschlusses nach 4,
  • 6 eine perspektivische Ansicht des geöffneten Fixierelements des Steckeranschlusses nach 1,
  • 7 eine Draufsicht des Steckergehäuses des Steckeranschlusses nach 1,
  • 8 eine Seitenansicht des Steckergehäuses des Steckeranschlusses nach 7,
  • 9 eine Seitenansicht eines Flachsteckers zur Anordnung auf einem Ende einer Ader eines Kabels des Steckeranschlusses nach 1,
  • 10 eine Draufsicht des Flachsteckers nach 9.
  • Der in den Figuren dargestellte Steckeranschluss weist ein Steckergehäuse 1 und ein Fixierelement 2 auf.
  • Das Steckergehäuse 1 weist einen Verbindungsbereich 3 rechteckigen Querschnitts auf, in dem sich parallel zueinander sechs Kabelschächte 4 erstrecken, die an der freien Stirnseite 12 des Verbindungsbereichs 3 nach außen münden und in einer Ebene als jeweils drei Kabelschachtpaare ausgebildet sind.
  • In die Kabelschächte 4 sind die mit einem Flachstecker 5 versehenen Enden der Adern 6 eines durch das Innere eines flexiblen Wellschlauchs 8 hindurchgeführten Kabels 7 einführbar.
  • Jeweils zwischen dem mittleren Kabelschachtpaar und den äußeren Kabelschachtpaaren erstrecken sich parallel zu den Kabelschächten 4 schlitzartige Führungsöffnungen 9, die entlang ihrer Erstreckung zu einer Oberfläche 10 des Verbindungsbereichs 3 hin nach außen offen sind.
  • Von der Oberfläche 10 gehen sich quer zu den Kabelschächten 4 erstreckende Rastschächte 11 rechteckigen Querschnitts aus, wobei jedem Kabelschacht 4 ein Rastschacht 11 zugeordnet ist, der den ihm zugeordneten Kabelschacht 4 tangential schneidet und damit teilweise radial in den Kabelschacht 4 ragt.
  • Auf der der Stirnseite 12 näheren Seite sind parallel zu den Rastschächten 11 Verriegelungsschächte 13 ausgebildet, die ebenfalls von der Oberfläche 10 ausgehen und die Kabelschächte tangential schneiden, wobei die Verriegelungsschächte 13 weiter radial in die Kabelschächte 4 ragen als die Rastschächte 11.
  • Die Flachstecker 5 bestehen aus einem als Stanz-/Biegeteil aus Blech ausgebildeten Grundkörper 15, an dem ein an dessen einem Ende hervorstehender Vierkantkontaktstift 14 angeschweißt ist. Die am Kabel 7 freigezogenen Litzen werden mit Crimplaschen 38 des Grundkörpers 15 vercrimpt und das jeweilige Ende der Aderisolierung wird mit Crimparmen 16 vercrimpt.
  • Der Grundkörper 15 ist weiterhin mit einer lappenartigen Ausstanzung versehen, die an ihrem dem Vierkantkontaktstift 14 näheren Ende mit der Aufnahme 15 verbunden ist.
  • Von dieser Verbindungsstelle mit dem Grundkörper 15 ausgehend ist die lappenartige Ausstanzung sich von der Erstreckungsrichtung des Flachsteckers 5 zunehmend entfernend abgebogen und bildet einen widerhakenartigen federnden Rastarm 17.
  • Wenn ein Flachstecker 5 in einen der Kabelschächte 4 von der Stirnseite 12 her eingeführt wird, wird er dabei zunächst durch den Kabelschacht 4 in Längserstreckung des Flachsteckers 5 gedrückt, bis nach Erreichen der Endposition der Rastarm 17 in den Rastschacht rastet und sich dort mit seinem freien Ende 18 an der der Stirnseite 12 näheren Seitenwand 19 des Rastschachts 11 abstützt.
  • Damit ist der Flachstecker 5 und mit ihm die daran befestigte Ader 6 des Kabels 7 im Steckergehäuse 1 gesichert.
  • In 7 sind mit unterbrochener Linie zwei Rastarme 17 in ihrer an der Seitenwand 19 anliegenden Position dargestellt.
  • Das Fixierelement 2 weist einen ersten Abschnitt 20 und einen zweiten Abschnitt 21 auf.
  • Der erste Abschnitt 20 ist an dem dem Wellschlauch 8 zugewandten Endbereich des Steckergehäuses 1 und der zweite Abschnitt 21 an dem dem Steckergehäuse 1 zugewandten Ende des Wellschlauchs 8 befestigbar.
  • Der erste Abschnitt 20 des Fixierelements 2 ist U-artig ausgebildet und auf den Verbindungsbereich 3 des Steckergehäuses 1 aufsteckbar.
  • Die freiragenden Arme 22 besitzen Rastausnehmungen 23, in die in der auf den Verbindungsbereich 3 aufgesteckten Position Rastansätze 24 einrastbar sind, die an den Seitenbereichen des Verbindungsbereichs 3 hervorstehen, an denen die Arme 22 anliegen.
  • Der Boden 25 des „U" liegt dabei auf der Oberfläche 10 des Verbindungsbereichs 3 auf.
  • An dem Boden 25 des „U" sind zwei Führungsarme 26 angeordnet, die den Führungsöffnungen 9 am Steckergehäuse 1 entsprechen und bei der Montage des Fixierelements 2 an das Steckergehäuse 1 in die Führungen 9 eingeführt werden.
  • Weiterhin sind an dem Boden 25 des „U" lappenartig hervorstehende Verriegelungselemente 27 angeordnet, die den Verriegelungsschächten 13 entsprechen und bei der Montage des Fixierelements 3 an das Steckergehäuse 1 in die Verriegelungsschächte 11 eingeführt werden.
  • Dabei ragen die Verriegelungselemente 27 tangential schneidend in die Kabelschächte 4 hinein und bilden Anschläge. Sollte sich ein Rastarm 17 während des Betriebs aus seiner Anlageposition mit seinem freien Ende 18 an der Seitenwand 19 in eine axiale Position zum Kabelschacht 4 bewegen und dadurch der Flachstecker 5 sich in Löserichtung verschieben können, so gelangt das freie Ende 18 des Rastarms 17 in Anlage an das Verriegelungselement 27. Damit wird eine weitere Verschiebung des Flachsteckers 5 in Löserichtung blockiert und der Flachstecker 5 im Steckergehäuse 1 gesichert.
  • Ein weiteres Herausziehen der Flachstecker 5 wird zusätzlich durch die Verriegelungselemente 27 verhindert, die gegen Abstufungen 39 des Grundkörpers 15 anliegen.
  • Der zweite Abschnitt 21 des Fixierelements 2 ist als Fixierhülse 28 ausgebildet, die aus zwei axialen Halbschalen 29 und 30 besteht. Die Halbschale 29 ist an ihrem dem Steckergehäuse 1 zugewandten Ende mit dem ersten Abschnitt 20 des Fixierelements 2 verbunden.
  • Dabei ist an diesem Ende die Höhlung der Halbschale 29 durch eine einen Anschlag bildende Wand 31 verschlossen, die Durchgangsöffnungen 32 für die Adern 6 aufweist und stirnseitig an dem Verbindungsbereich 3 des Steckergehäuses 1 im montierten Zustand in Anlage ist.
  • Entlang ihrer einen Längskanten sind die beiden Halbschalen 29 und 30 durch ein Filmscharnier 33 gelenkig miteinander verbunden.
  • An ihren Innenseiten besitzen die Halbschalen 29 und 30 jeweils drei radial nach innen ragende, den Wellentälern des Wellschlauchs 8 entsprechende Eingriffselemente 34, die bei zur geschlossenen Fixierhülse 28 zusammengeklappten Halbschalen 29 und 30 in Wellentäler des Wellschlauchs 8 eingreifen.
  • An der dem Filmscharnier 33 gegenüberliegenden Längskante weist die Halbschale 30 an einem Übergriffteil 35 Rastöffnungen 36 auf.
  • Im zusammengeklappten Zustand der Halbschalen 29 und 30 rasten in die Rastöffnung 36 Rastnocken 37 ein, die im Bereich der dem Filmscharnier 33 gegenüberliegenden Längskante der Halbschale 29 radial hervorstehend angeordnet sind.
  • Das gesamte Fixierelement 2 ist ebenso wie das Steckergehäuse 1 ein einteiliges Kunststoffspritzgussteil.
  • 1
    Steckergehäuse
    2
    Fixierelement
    3
    Verbindungsbereich
    4
    Kabelschächte
    5
    Flachstecker
    6
    Adern
    7
    Kabel
    8
    Wellschlauch
    9
    Führungsöffnungen
    10
    Oberfläche
    11
    Rastschächte
    12
    freie Stirnseite
    13
    Verriegelungsschächte
    14
    Vierkantkontaktstift
    15
    Grundkörper
    16
    Crimparme
    17
    Rastarm
    18
    freies Ende
    19
    Seitenwand
    20
    erster Abschnitt
    21
    zweiter Abschnitt
    22
    Arme
    23
    Rastausnehmungen
    24
    Rastansätze
    25
    Boden
    26
    Führungsarme
    27
    Verriegelungselemente
    28
    Fixierhülse
    29
    Halbschale
    30
    Halbschale
    31
    Wand
    32
    Durchgangsöffnungen
    33
    Filmscharnier
    34
    Eingriffselement
    35
    Übergriffteil
    36
    Rastöffnungen
    37
    Rastnocken
    38
    Crimplasche
    39
    Abstufung

Claims (13)

  1. Steckeranschluss mit einem Steckergehäuse, in das die Enden eines oder mehrerer elektrischer Kabel hineingeführt und arretiert sind, wobei die Kabel im Inneren eines Wellschlauchs geführt sind, mit einem Fixierelement, das mit einem ersten Abschnitt an dem Steckergehäuse befestigbar und mit einem an einem zweiten Abschnitt angeordneten Eingriffselement in ein Wellental des Wellschlauchs eingreifbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Ader (6) jedes Kabels (7) in einen Kabelschacht (4) des Steckergehäuses (1) hineingeführt ist, wobei an dem freien Ende der Ader (6) ein federnder Rastarm (17) mit seinem einen Ende angeordnet ist, der ausgehend von dem mit der Ader (6) verbundenen Ende sich annähernd in Erstreckungsrichtung der Ader (6) von der Ader (6) entfernend frei erstreckt und in eine quer zu dessen Längserstreckung in den Kabelschacht (4) mündende Rastöffnung hineinragt und mit seinem freien Ende die dem freien Ende der Ader (6) entfernte Seitenwand (19) der Rastöffnung hintergreift, wobei auf der dem freien Ende der Ader (6) abgewandten Seite der Rastöffnung eine Verriegelungsöffnung quer zur Längserstreckung des Kabelschachts (4) in den Kabelschacht (4) mündet, die gleich oder weiter in den Kabelschacht (4) hineinragt als die Rastöffnung, wobei bei an dem Steckergehäuse (1) befestigtem Fixierelement (2) ein Verriegelungselement (27) des Fixierelements (2) in die Verriegelungsöffnung hineinragt.
  2. Steckeranschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastöffnung als ein den Kabelschacht (4) tangential schneidender Rastschacht (11) ausgebildet ist.
  3. Steckeranschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ver riegelungsöffnung als den Kabelschacht (4) tangential schneidender Verriegelungsschacht (13) ausgebildet ist.
  4. Steckeranschluss nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (27) einen dem Verriegelungsschacht (13) entsprechenden Querschnitt aufweist.
  5. Steckeranschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (2) U-artig das Steckergehäuse (1) mit den beiden freiragenden Armen (22) des „U" umgreifbar ausgebildet ist, wobei die freiragenden Arme (22) Rastausnehmungen (23) besitzen, in die in der auf das Steckergehäuse (1) aufgesteckten Position Rastansätze (24) des Steckergehäuses (1) einrastbar sind.
  6. Steckeranschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (27) von dem Boden (25) des „U" hervorstehend ausgebildet ist.
  7. Steckeranschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Fixierelement (2) ein oder mehrere Führungsarme (26) angeordnet sind, die sich in Erstreckungsrichtung der Adern (6) erstrecken und in entsprechende Führungsöffnungen (9) des Steckergehäuses (1) einführbar sind.
  8. Steckeranschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (2) an seinem zweiten Abschnitt (21) als Fixierhülse (28) ausgebildet ist, die aus zwei Halbschalen (29, 30) besteht, von denen eine mit dem ersten Abschnitt (20) verbunden ist und die andere Halbschale (30) an ihrer einen Längskante gelenkig mit der ersten Halbschale (29) verbunden ist, wobei die beiden Halbschalen (29, 30) den Wellschlauch (8) umgreifen und mit dem einen oder den mehreren am Innenumfang angeordneten Eingriffselementen (34) in die Wellentäler des Wellschlauchs (8) eingreifen.
  9. Steckeranschluss nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Halbschalen (29, 30) durch ein Filmscharnier (33) gelenkig miteinander verbunden sind.
  10. Steckeranschluss nach einem der Ansprüche 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halbschalen (29, 30) an ihrer der gelenkigen Verbindung gegenüberliegenden Längskante durch eine Rastverbindung miteinander verbindbar sind.
  11. Steckeranschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (2) am Übergang von dem ersten Abschnitt (20) zum zweiten Abschnitt (21) einen Anschlag aufweist, der stirnseitig an das Steckergehäuse (1) anlegbar ist.
  12. Steckeranschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckergehäuse (1) und/oder das Fixierelement (2) aus Kunststoff bestehen.
  13. Steckeranschluss nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass Steckergehäuse (1) und/oder Fixierelement (2) ein einteiliges Kunststoffspritzgussteil sind.
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