DE102007009741A1 - Mitführüberwachung von Gegenständen in Fahrzeugen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Überwachungsverfahren für das Vorhandensein und/oder Nichtvorhandensein von Objekten in einer Umgebung, insbesondere in einem Innenraum eines Fahrzeugs (1), bei dem mittels einer Leseeinheit (3) das Vorhandensein von Transpondern, welche an oder in den Objekten (5, 7) angeordnet sind, überprüft wird und in Abhängigkeit vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eine Meldung ausgegeben wird.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Überwachungsverfahren für das Vorhandensein und/oder Nichtvorhandensein von Objekten in einer Umgebung, insbesondere in einem Innenraum eines Fahrzeugs.
- Derartige Verfahren könnten beispielsweise in der Fahrzeugtechnik angewendet werden.
- Beispielsweise sind in Fahrzeugen meist aufgrund von Vorschriften Objekte, wie beispielsweise ein Warndreieck, Verbandskasten (Erste-Hilfe), Fahrzeugpapiere, etc. oder auf Fahrer- oder Fahrgastwunsch Objekte bzw. Gegenstände wie Parkscheibe, Straßenkarten, etc. mitzuführen, was, falls vergessen, teils unangenehme Folgen haben kann.
- So können vergessene Objekte im Bedarfsfall schmerzlich vermisst werden oder zumindest Ärgernis erregen oder bei einer Verkehrskontrolle Grund für anfallende Bußgelder sein.
- Eine vorbeugende Technik, außer einem Vorbeugen durch Gedächtnistraining oder -stützen zur Verhinderung der menschlichen Vergesslichkeit, ist derzeit nicht bekannt.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu schaffen, welches das Vergessen von Objekten in einer Umgebung, insbesondere einem Innenraum eines Fahrzeuges, verhindert.
- Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst.
- Durch das Überprüfen eines Vorhandenseins wenigstens eines Transponders, welcher an oder in einem Objekt angeordnet ist, kann detektiert werden, ob sich der Transponder und damit das fragliche Objekt in der Umgebung befindet oder nicht. In Ab hängigkeit von dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein bzw. dem Überprüfungsergebnis wird weiterhin erfindungsgemäß ein Signal und/oder eine Meldung ausgegeben, welche beispielweise für eine Bedienperson an einem Display angezeigt wird und/oder gewünschte Aktionen, wie beispielsweise Alarmsignal in akustischer und/oder optischer Form einleitet. Zudem ist es denkbar, auch andere Aktionen, wie beispielsweise das Sperren oder Freigeben einer Zentralverriegelung und/oder Aktivieren oder Deaktivieren einer Wegfahrsperre und/oder Zündung bzw. des Motorstarts eines Fahrzeuges, in Abhängigkeit hiervon zu steuern.
- In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Überprüfung selbsttätig in Abhängigkeit eines anderen Ereignisses, beispielsweise Öffnen/Schließen einer Tür, Ein/Ausschalten einer Zündung oder Aktivieren/Deaktivieren einer Wegfahrsperre. Selbstverständlich ist es aber auch denkbar, die Überprüfung auf manuelle Anfrage, zumindest zusätzlich, zu starten, so dass auch in nicht erfassten Ausnahmefällen auf Anfrage eines Bedieners eine erwünschte Überprüfung vorgenommen wird.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Überprüfung in Abhängigkeit von einem bestimmten Betriebsmodus, beispielsweise Abstellen/Verschließen oder Öffnen/Starten eines Fahrzeuges, so dass einem Vergessen von Objekten in einem Fahrzeug oder Vergessen eines gewünschten Mitführens von Objekten in einer Umgebung, insbesondere einem Fahrzeug, wirksam vorgebeugt werden kann.
- Weiterhin ist es denkbar, das erfindungsgemäße Verfahren allein oder zusätzlich als Diebstahlsicherung gegen ein Entwenden von Objekten aus einer Umgebung durch Nichtberechtigte zu verwenden.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Überprüfung zyklisch, wobei selbstverständlich der Abfragezyklus an etwaige unterschiedliche Betriebszustände durch Verkürzen und damit schnelleres Detektieren einer Änderung oder Verlängerung und damit Verringerung des Energieverbrauchs angepasst werden kann.
- Um Transponder bzw. deren empfangbare individuelle Signale einem Objekt und/oder einer darstellbaren Anzeige zuordnen zu können, kann eine Anmeldung an ein entsprechendes System mit einem Lesegerät und Speichereinrichtung und eventuell zusätzliche Steuer- und/oder Auswerteeinrichtung automatisch erfolgen. Beispielsweise können individuelle Kennungen eines Transponders über eine im Speicher ablegbare Datenbank oder Tabelle zugeordnet der direkt aus einer Kennung ermittelbar sein. Selbstverständlich ist es aber auch denkbar, allein oder zusätzlich eine individuelle Zuordnung bzw. Anmeldung, beispielsweise über ein Eingabeterminal, Touchscreen etc., manuell von einer Bedienperson vorzunehmen, wobei eine solche Zuordnung vorteilhafterweise in einer entsprechenden Speichereinrichtung zumindest zwischengespeichert werden kann.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird bei einem Vorhandensein detektierter Objekte und/oder Nichtvorhandensein angemeldeter oder vorher detektierter Objekte eine Meldung ausgegeben. Dies erfolgt beispielsweise durch einen Abgleich der vorher detektierten oder im System zumindest temporär automatisch oder manuell gemeldeten Objekte bzw. deren Transponder und der aktuell detektierten Objekte, so dass eine Änderung von Vorhandensein zu Nichtvorhandensein oder umgekehrt erfasst werden kann. Hierdurch ist es nicht nur möglich, das Vergessen von Objekten in einer Umgebung oder das Vergessen des Hineinbringens bzw. Mitführens von Objekten in eine Umgebung zu vermeiden, sondern das unerwünschte Entfernen von Objekten aus einer Umgebung zu melden und damit zu verhindern.
- In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung werden als Transponder vorzugsweise passive Transponder ohne eigene Energiequelle verwendet, wobei nicht nur die Datenübermitt lung, sondern auch die Energieübertragung mittels von einem Lesegerät oder Schreib- und Lesegerät erzeugten elektromagnetischen Feldern stattfindet. Als besonders vorteilhaft eignen sich als Tranponder sogenannte RFID (Radio Frequency Identification)-Tags, welche kostengünstig in hoher Stückzahl und fast beliebiger Größe, insbesondere in einer Größe von wenigen Millimetern, erhältlich sind.
- Im Unterschied zu einem im Stand der Technik bekannten Auslesen eines RFID-Tags in einem Supermarkt an der Kasse wird hier nicht die Kennung einem Preis zugeordnet, um diesen abzurechnen, sondern einem Objekt zugeordnet, um dieses Objekt nicht zu vergessen, oder einem Diebstahl vorzubeugen.
- Auch wenn RFID-Tags und damit eine uni- oder bidirektionale Übertragung zwischen Transponder und der (Schreib-) Leseeinheit mit oder ohne eigene Energiequelle im Transponder, vorzugweise auf einer RF-Strecke erfolgen, so sind hierfür selbstverständlich auch Funkstrecken mit anderen Frequenzen, beispielsweise im LF-Bereich denkbar.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
- In der Zeichnung zeigt:
-
1 : eine schematische Darstellung eines Anwendungsfalls der Erfindung. - In
1 ist schematisch ein Fahrzeug1 dargestellt, welches ein im Innenraum, beispielsweise in der Fahrzeugkonsole, im Fahrzeughimmel oder, wie dargestellt, im Armaturenbrett angeordnetes RF-Lesegerät oder RF-Lese- und Schreibgerät aufweist. - Um das Vorhandensein eines Verbandskastens
5 und eines Warndreiecks7 im Fahrzeug, beispielsweise im Kofferraum zu erfassen, weisen der Verbandskasten5 und das Warndreieck7 an diesen Objekten befindliche RFID-Tags auf, welche von dem Lesegerät3 innerhalb dieser kurzen Distanz von beispielsweise unter fünf oder vorzugsweise drei Metern detektiert werden können. - Da Gegenstände wie Verbandskasten
5 , Warndreieck7 , Warnweste, Schutzhandschuhe etc. bei einer Fahrt mit dem Fahrzeug1 mitgeführt werden sollten, wird in diesem Anwendungsfall beispielsweise mit einem Ereignis, wie Motorstart bzw. Zündung, Deaktivieren der Wegfahrsperre, Freigeben der Zentralverriegelung oder Öffnen der Fahrertür9 verknüpft, wenigstens eine einmalige Abfrage gestartet, ob das Lesegerät3 die gewünschten Objekte, wie im dargestellten Fall den Verbandskasten5 und das Warndreieck7 , detektiert bzw. deren Vorhandensein erkennt. Das Durchführen der Abfrage kann von einer Steuereinrichtung24 eingeleitet werden, die mit dem Lesegerät3 in Verbindung steht. Die Steuereinrichtung24 hingegen wird durch eines der oben genannten Ereignisse getriggert. - Die vorgenannten Ereignisse, welche mit einem potentiellen Fahrzeugstart, also Beginn einer Fahrt in Verbindung stehen und die Verknüpfung einer selbsttätigen Abfrage mit wenigstens einem der vorgenannten Ereignisse, ermöglichen die vorgenannte Überprüfung vorteilhafterweise ohne jegliches Zutun einer Bedienperson bzw. eines Fahrers.
- Im Falle, dass wenigstens eines der für ein Mitführen im Fahrzeug gewünschten Objekte, wie beispielsweise Verbandskasten
5 , Warndreieck7 , fehlt, erkennt dies die Steuereinrichtung24 und wird ein für den Fahrer erkennbares Signal oder eine detaillierte Meldung durch eine optische oder akustische Ausgabeeinrichtung ausgeben, beispielsweise als Symbol an einem Display20 in der Fahrzeugarmatur, als Sprachausgabe durch einen Lautsprecher22 oder auch als Text am Display, so dass der Fahrer über das Nichtvorhandensein eines Objektes, dessen Mitführen erwünscht oder gar erforderlich ist, informiert bzw. alarmiert wird. - Hierbei können Objekte, die in der Regel bei einer Fahrt mitgeführt werden sollten und oft bereits vom Hersteller mit einem Fahrzeug ausgeliefert werden, bereits dort mit einer entsprechenden RFID-Tag ausgerüstet sein, so dass der jeweils individuelle RFID-Tag in der Steuereinrichtung
24 (die auch die Funktion einer Auswerte- und/oder Steuereinrichtung übernehmen kann) bereits bekannt bzw. angemeldet ist. - Andere Objekte, wie beispielsweise ein Abschleppseil, eine Warnweste, Starthilfekabel etc., die nach entsprechenden Vorschriften erforderlich oder von der Bedienperson gewünscht mitgeführt werden sollen und möglicherweise noch nicht vom Fahrzeughersteller oder ausliefernder Werkstatt bereits im System angemeldet sind, können durch manuellen Eingriff des Fahrers, beispielsweise über ein, wie in der Zeichnung dargestellt, vorzugsweise in der Mittelkonsole angeordnetes Eingabeterminal
11 angemeldet werden. - Hierfür kann beispielsweise eine mit der Steuereinrichtung
24 verbundene Taste ausreichen, welche eine Anmeldeprozedur einleitet, wobei aus einer Datenbank vorhandene Symbole oder Begriffe dem Objekt über eine Auswahl- oder Richtungstaste zugeordnet werden kann, wobei selbstverständlich auch eine manuelle und individuelle Texteingabe denkbar ist. Zudem ist es auch vorstellbar, dass derartige für ein Mitführen gedachte Objekte, welche in Geschäften gekauft werden können, wiederum selbst bereits mit einem RFID-Tag ausgerüstet sind, und beispielsweise direkt aus einer Information des RFID-Tags über das Objekt selbst eine automatische Anmeldung mit nur minimalem manuellen Eingriff oder ohne jeglichen Eingriff ermöglichen. - Sollte ein entsprechender Gegenstand oder ein Objekt noch kein RFID-Tag aufweisen, können selbstverständlich derartige Objekte auch nachträglich von einer Bedienperson mit jeweils einem individuellen RFID-Tag ausgerüstet werden, beispielsweise durch Anheften, Ankleben, Hineinlegen, etc., so dass auch derartige Objekte im System angemeldet werden können.
- Da selbst heutige RFID-Tags je nach Modell in Form und Größe von wenigen Millimetern bis einigen Zentimetern variieren und ihr Aussehen abhängig vom Einsatzzweck beliebig angepasst werden kann, können auch Gegenstände, wie beispielsweise Fahrzeugpapiere, also einem Fahrzeug zugehöriger Fahrzeugschein oder eventuell auch die Führerscheine der Personen, welche berechtigt sind, ein Fahrzeug zu bewegen, im System angemeldet werden bzw. dort angemeldet sein, so dass auch ein Vorhandensein oder Nichtvorhandensein dieser Objekte vom Lesegerät
3 detektiert werden kann. - Wird beispielsweise zudem gewünscht, dass die für eine Fahrt erforderlichen Fahrzeugpapiere nicht im Fahrzeug verbleiben, sondern beim Verlassen des Fahrzeuges mitgenommen werden, so kann beispielsweise verknüpft bzw. in Abhängigkeit mit einem Ereignis, wie Türen schließen oder Zentralverriegelung sperren, Aktivieren der Wegfahrsperre und Aktivieren der Diebstahlsicherung überprüft werden, ob sich die Papiere, wie beispielsweise schematisch in
1 dargestellt, ein Fahrzeugschein13 , sich unerwünschterweise noch im Fahrzeug befinden. In diesem Fall kann eine entsprechende Meldung bzw. Signal, vorteilhafterweise ein außerhalb des Fahrzeuges wahrnehmbares akustisches oder optisches Signal, wie beispielsweise ein Hupsignal, ein ein- oder mehrmaliges Aufleuchten einiger oder mehrere Fahrzeugscheinwerfer (eventuell im bestimmten Rhythmus bzw. Taktfolge) erfolgen, so dass eine Bedienperson auf das Vergessen des Objekts, beispielsweise eines Fahrzeugscheins13 , hingewiesen wird, diesen daraufhin entnimmt und beim erneuten Verlassen des Fahrzeuges wunschgemäß das Nichtvorhandensein des Fahrzeugscheins13 von der Leseeinheit3 und/oder der nicht näher dargestellten Auswerte- und Steuereinrichtung festgestellt wird. - Selbstverständlich ist es auch denkbar, eine Abfrage bezüglich des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins eines bestimmten Objekts manuell, beispielsweise über das Eingabeterminal
11 zu starten und/oder eine etwaige Anfrage, vorzugs weise abhängig vom Betriebsmodus Fahren bzw. Parken zyklisch wiederholt eventuell auch mit unterschiedlichen Zyklen auszuführen, um einen möglichst geringen Stromverbrauch auch bei mehrmaliger Überprüfung des Vorhandenseins bzw. Nichtvorhandenseins eines bestimmten Objekts zu gewährleisten. - So könnte ein wunschgemäß im Fahrzeug vorhandenes Objekt im Betriebsmodus Parken, also Ruhemodus, zyklisch mehrmals überprüft werden, ob ein derartiges Objekt insbesondere von einem Nichtberechtigten entfernt wird, so dass auf diese Weise eine objektbezogene Diebstahlsicherung erfolgen kann.
- Beispielsweise ist es denkbar, eine in
1 schematisch dargestellte Kamera15 im Fond des Fahrzeuges bei Verlassen des Fahrzeuges in diesem absichtlich zurückzulassen und im System bereits entsprechend angemeldet, also mit zusätzlicher Diebstahlschutzfunktion bei Stillstand des Fahrzeuges eine zyklische Prüfung, beispielsweise alle 10 Sekunden durchzuführen oder manuell zu starten, ob die Kamera15 vom Lesegerät3 noch erkannt werden kann. - Bei einem Nichterkennen, also nicht mehr Vorhandensein der Kamera
15 im Bereich des Lesegerätes, welcher vorteilhafterweise im Wesentlichen mit den Abmessungen des Fahrzeuges übereinstimmt, kann eine entsprechende Meldung, insbesondere ein akustischer und/oder optischer Alarm ausgelöst werden. Eine hierfür erforderliche Abfrage kann je nach Wunsch beispielsweise nach Zeitdauer des Fahrzeugstillstandes periodisch oder unregelmäßig erfolgen, um beispielsweise durch eine Erhöhung der Pausen zwischen den Abfragen auch bei längeren Abstellzeiten eine Verringerung des Energieverbrauchs zu ermöglichen und damit einer Entladung der Autobatterie vorzubeugen. - Wie vorstehend erläutert kann das Ergebnis Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein eines Objekts, insbesondere in Abhängigkeit mit einem anderen Ereignis, wie beispielsweise auch dem Ergebnis eines Sitzsensors unterschiedliche Fallkonstellatio nen betreffen. So ist es beispielsweise auch denkbar, im Falle eines Objektes, beispielsweise eines Mobiltelefons, welches nicht in einem abgestellten Fahrzeug belassen werden soll, wie vorstehend für den Fahrzeugschein
13 erläutert, zu überprüfen, ob auch dieses Objekt wunschgemäß nach dem Abstellen und Verlassen der oder aller Insassen des Fahrzeuges nicht mehr von der Leseeinheit3 detektiert werden kann bzw. wunschgemäß das Nichtvorhandensein auf eine entsprechende Anfrage detektiert wird. - Wie vorstehend erläutert kann, sofern ein entsprechendes Objekt nicht bereits herstellerseitig oder früher mit einem RFID-Tag versehen ist, dies auch nachträglich von einer Bedienperson vorgenommen werden, so dass die vorgenannten erläuterten Funktionen, wie Diebstahlsicherung, Sicherung gegen ein Vergessen im Fahrzeug oder Sicherung gegen ein Vergessen, das entsprechende Objekt auf eine Fahrt mitzunehmen, auf beliebige Objekte angewendet werden.
- Auch wenn die Erfindung anhand des vorstehenden Beispiels im Zusammenhang mit einem Fahrzeug, insbesondere PKW erläutert wurde, ist die Erfindung nicht auf diesen Anwendungsfall begrenzt, sondern auch durchaus in der Gebäudetechnik, z.B. Gebäudesicherung, Raumsicherung oder auch im Bereich der Personenüberwachung bei Bereichen mit einer Eingangs- bzw. Zugangskontrolle anwendbar, um das wunschgemäße Vorhandensein oder das wunschgemäße Nichtvorhandensein von mit entsprechend kleinen Sendern, beispielsweise, wie erläutert, in Form von RFID-Tags ausgerüsteten Gegenständen zu erfassen und eine entsprechende Meldung auszugeben, insbesondere im negativen Fall einen entsprechenden Alarm.
-
- 1
- Fahrzeug
- 3
- RF (Schreib-)/Lesegerät
- 5
- Verbandskasten
- 7
- Warndreieck
- 9
- Fahrertür
- 11
- Eingabeterminal
- 13
- KfZ-Schein/Führerschein
- 15
- Kamera
- 20
- Display
- 22
- Lautsprecher
- 24
- Steuereinrichtung
Claims (10)
- Überwachungsverfahren für das Vorhandensein und/oder Nichtvorhandensein von Objekten in einer Umgebung, insbesondere in einem Innenraum eines Fahrzeugs (
1 ), a) bei dem mittels einer Leseeinheit (3 ) das Vorhandensein von Transpondern, welche an oder in den Objekten (5 ,7 ) angeordnet sind, überprüft wird und b) in Abhängigkeit vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eine Meldung ausgegeben wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Überprüfung in Abhängigkeit von einem anderen Ereignis, insbesondere Einschalten einer Zündung oder Deaktivieren einer Wegfahrsperre eines Fahrzeugs (
1 ), erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Überprüfung wenigstens zusätzlich auf manuelle Anfrage gestartet werden kann.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Überprüfung in Abhängigkeit von einem bestimmten Betriebsmodus (Fahrt, Stand, Parken) erfolgt.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Überprüfung zyklisch erfolgt.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zuordnung zu einer auf einer Anzeige darstellbaren Darstellung der Objekte (
5 ,7 ) automatisch und/oder manuell erfolgt. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Vorhandensein detek tierter Objekte und/oder Nichtvorhandensein angemeldeter oder vorher detektierter Objekte (
5 ,7 ) eine Meldung ausgegeben wird. - Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Meldung in Form einer Anzeige an einem Display und/oder in Form eines akustischen und/oder optischen Alarms erfolgt.
- Verwendung eines RFID-Tags als Transponder zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
- Überwachungsanordnung zum Überprüfen des Vorhandenseins und/oder Nichtvorhandenseins von Objekten in einer Umgebung, insbesondere in einem Innenraum eines Fahrzeugs (
1 ), mit folgenden Merkmalen: a) einer Leseeinheit (3 ) zum Überprüfen des Vorhandenseins von Transpondern, welche an oder in den Objekten (5 ,7 ) angeordnet sind; b) einer Ausgabeeinrichtung (20 ,22 ) zum Ausgeben einer Meldung in Abhängigkeit des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins von Transpondern.
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