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DE102007009658B3 - Holzhäckselmaschine - Google Patents

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DE102007009658B3
DE102007009658B3 DE200710009658 DE102007009658A DE102007009658B3 DE 102007009658 B3 DE102007009658 B3 DE 102007009658B3 DE 200710009658 DE200710009658 DE 200710009658 DE 102007009658 A DE102007009658 A DE 102007009658A DE 102007009658 B3 DE102007009658 B3 DE 102007009658B3
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Bruks Klockner GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Holzhäckselmaschine, insbesondere Trommelholzhäckselmaschine, mit (a) einer drehbar gelagerten Häckselvorrichtung (12) und (b) einem die Häckselvorrichtung (12) teilweise umgebenden Siebkorb (10) zur Aufnahme eines Siebs. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Siebkorb (10) geführt gelagert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Holzhäckselmaschine, insbesondere eine Trommelholzhäckselmaschine mit einer drehbar gelagerten Häckselvorrichtung und einem die Häckselvorrichtung teilweise umgebenden Siebkorb zur Aufnahme eines Siebs.
  • Derartige Holzhäckselmaschinen sind bekannt und dienen dem Zerhäckseln von Holz in Form von Zweigen, Asten oder ganzen Baumstämmen zu kleinen Häckseln. Holzhäckselmaschinen umfassen eine um eine Längsachse drehbar gelagerte Häckselvorrichtung, die Hackmesser aufweist. Wenn die Hackmesser im Wesentlichen parallel zu der als Drehachse fungierenden Längsachse der Häckselvorrichtung angeordnet sind, wird von Trommelholzhäckselmaschinen gesprochen, wenn die Hackmesser im Wesentlichen senkrecht zu der Drehachse angeordnet sind, wird von einer Scheibenholzhäckselmaschine gesprochen.
  • Insbesondere Trommelholzhäckselmaschinen weisen einen die Häckselvorrichtung teilweise umgebenden Siebkorb auf, der ein Sieb aufnimmt. Das Sieb dient dazu, Häcksel in der Nähe der Häckselvorrichtung zu halten, die die vorgegebene Maximalgröße überschreiten. Die in der Nähe der Häckselvorrichtung gehaltenen, zu gro ßen Häcksel werden von der Häckselvorrichtung erneut erfasst und gehäckselt. Dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis die entstehenden Häcksel die Maximalgröße unterschreiten und durch das Sieb fallen.
  • Durch den beständigen Kontakt mit schnell fliegenden Holzhäckseln verschleißt das Sieb und muss regelmäßig ausgetauscht werden. Ein derartiger Austausch ist bei bekannten Holzhäckselmaschinen jedoch aufwändig, langwierig und fehleranfällig.
  • Aus der DE 199 20 884 C1 ist eine gattungsgemäße Holzhäckselmaschine bekannt, bei der der Siebkorb schwenkbar gelagert ist. Nachteilig hieran ist, dass das Sieb durch das Wegschwenken des Siebkorbs dicht bei der Häckselvorrichtung verbleibt. Ein Austausch des Siebs ist damit beschwerlich und für Bedienpersonal gefährlich. Aus der DE 704 853 ist eine Siebhammermühle bekannt, bei der ebenfalls der Siebkorb schwenkbar gelagert ist.
  • Aus der DE 195 20 982 B9 ist eine Trommelhackanlage bekannt, bei der das Sieb zwei gegeneinander verschieblich gelagerte Teil-Siebe aufweist. Das Sieb ist als ganzes schwenkbar gelagert, was zu den oben geschilderten Problemen bei einem Austausch führt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Holzhäckselmaschine anzugeben, bei der das Sieb besonders einfach austauschbar ist.
  • Die Erfindung löst das Problem durch eine gattungsgemäße Holzhäckselmaschine, bei der der Siebkorb an einer Führungsschiene geführt gelagert ist.
  • Vorteilhaft an einer derartigen Holzhäckselmaschine ist, dass der Siebkorb leicht aus einer Arbeitsposition in eine Austauschposition gebracht werden kann, so dass der Austausch einfach und schnell vonstatten geht. Die Führung des Siebkorbs vermag zudem auf den Siebkorb wirkende Kräfte aufzunehmen, so dass der Siebkorb nur noch gegen eine Lageänderung entlang der Führung gesichert werden muss. Dadurch wird nur ein Minimum an verlierbaren Teilen wie Schrauben, Muttern, Bolzen oder Spannhaken benötigt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Siebkorb ausgebildet, um beim Betrieb der Holzhäckselmaschine eine Arbeitsposition und zum Austausch des Siebs eine Austauschposition einzunehmen und ist geführt von der Arbeitsposition in die Austauschposition und zurück bringbar. Insbesondere ist der Siebkorb sowohl in der Arbeitsposition als auch in der Austauschposition mit der Holzhäckselmaschine, insbesondere einem Chassis oder einer Seitenwand der Holzhäckselmaschine verbunden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Siebkorb nicht herabfallen und bedienende Personen verletzen kann. Dadurch, dass der Siebkorb geführt mit der Holzhäckselmaschine verbunden ist, wird zudem ein Bringen des Siebkorbs von der Arbeitsposition in die Austauschposition bzw. umgekehrt erleichtert.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Siebkorb mittels einer Linearführung gelagert, die jedoch nicht die einzige Führung darstellen muss. Vorteilhaft hieran ist die besonders einfache Fertigung einer Linearführung und deren Robustheit und Stabilität.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Siebkorb eine teilzylindermantelförmige Gestalt auf und ist in zwei Lagerpunkten gelagert, die auf einer parallel zu einer Drehachse der Häckselvorrichtung verlaufenden Geraden liegen. Diese zwei Lagerpunkte können beispielsweise in der oben erwähnten Linearführung gelagert sein.
  • Es ist besonders bevorzugt, dass der Siebkorb zumindest auch über mindestens ein Drehgelenk gelagert ist. Unter einem Drehgelenk ist insbesondere auch ein Gelenk zu verstehen, was zwar keine vollständige Drehung um einen Vollkreis erlaubt, wohl aber eine Schwenkbewegung. Es ist besonders bevorzugt, dass der Siebkorb sowohl mittels einer Linearführung als auch mittels mindestens eines Drehgelenks gelagert ist. Hierdurch wird der Siebkorb in die Lage versetzt, eine kombinierte Schwenk-Schubbewegung auszuführen, die besonders gut geeignet ist, um sich bei einem Wechsel von der Arbeitsposition in die Austauschposition nicht zu verkeilen. Zudem ist dadurch der Wechsel von der Austauschposition in die Arbeitsposition besonders einfach möglich.
  • Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der der Siebkorb an einer Verschlussklappe der Holzhäckselmaschine befestigt ist und die Verschlussklappe mittels mindestens eines Drehgelenks gelagert ist. In diesem Fall ist der Siebkorb bevorzugt mittels des mindestens einen Drehgelenks der Verschlussklappe gelagert, so dass durch Bewegen der Verschlussklappe auch der Siebkorb bewegbar ist. Günstig daran ist, dass aus der Stellung der Verschlussklappe die Position des Siebkorbs ableitbar ist, so dass eine Kontrolle, ob der Siebkorb sich an seiner korrekten Position befindet, einfach möglich ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Verschlussklappe ein Teil des Gehäuses der Holzhäckselmaschine und kann eine Offenstellung und eine Schließstellung einnehmen, wobei der Siebkorb so geführt ist, dass der Siebkorb dann seine Ar beitsposition einnimmt, wenn die Verschlussklappe in ihrer Schließstellung ist. Durch dieses konstruktive Merkmal wird erreicht, dass eine Kontrolle der Stellung der Verschlussklappe ausreichend ist, um sicherzugehen, dass der Siebkorb in seiner Arbeitsposition ist. Wenn die Holzhäckselmaschine einen Öffnungssensor für die Verschlussklappe umfasst, der mit einer Steuerung in Verbindung steht, ist die Steuerung bevorzugt so ausgebildet, dass sie eine Inbetriebnahme der Holzhäckselmaschine bzw. ein Anlaufen der Häckselvorrichtung erst dann ermöglicht, wenn die Verschlussklappe in ihrer Schließstellung ist. Besitzt die Holzhäckselmaschine zudem eine automatisch betätigbare Verschlussklappenverriegelung, so ist bevorzugt vorgesehen, dass die Steuerung so ausgebildet ist, dass die Verschlussklappenverriegelung erst dann in einen entriegelten Zustand überführt wird, wenn die Häckselvorrichtung eine vorgegebene Sicherheitsdrehzahl unterschreitet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass ein Bediener der Holzhäckselmaschine nicht unbeabsichtigt in Kontakt mit einer rotierenden Häckselvorrichtung kommen kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Holzhäckselmaschine einen Antrieb auf, um die Verschlussklappe von der Arbeitsposition in die Austauschposition zu bringen. Dieser Antrieb ist bevorzugt motorgetrieben, so dass die Verschlussklappe nur unter Umgehen des Antriebs von Hand öffenbar und schließbar ist. Es ist günstig, wenn der Motor durch die Steuerung so angesteuert wird, dass er nur dann die Verschlussklappe öffnet, wenn die Häckselvorrichtung die vorgegebene Sicherheitsdrehzahl unterschritten hat. Diese Konstruktion weist den Vorteil auf, dass ein Austausch des Siebes möglich ist, ohne eine Befestigungsvorrichtung für den Siebkorb zu lösen. Es muss lediglich das Sieb per Hand ausgetauscht werden, alle weiteren Schritte sind automatisierbar. Ein Austausch des Siebs ist daher schnell und sicher möglich.
  • Besonders bevorzugt ist der Antrieb ein hydraulischer Antrieb. Holzhäckselmaschinen weisen oftmals ein Hydrauliksystem zur Betätigung anderer Komponenten auf. In diesem Fall ist der Antrieb mit besonders einfachen Mitteln und damit kostengünstig und mit wenig Aufwand zu realisieren. Hydraulische Antriebe verschleißen zudem wenig und gewährleisten ein sicheres Schließen der Verschlussklappe.
  • Im Folgenden wird eine Ausführungsform der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Siebkorbs einer erfindungsgemäßen Holzhäckselmaschine,
  • 2 den Siebkorb nach 1 in einer perspektivischen Ansicht von schräg unten und
  • 3 den Siebkorb gemäß der 1 und 2 in einer perspektivischen Ansicht mit einer entfernten Seitenwand.
  • 1 zeigt einen Siebkorb 10, der eine teilzylindermantelförmige Gestalt aufweist und in 1 in einer Stellung zwischen einer Arbeitsposition und einer Austauschposition gezeigt ist. In der Arbeitsposition befindet sich der Siebkorb 10 in dichter Nachbarschaft zu einer Häckselvorrichtung 12, die in 1 gestrichelt eingezeichnet ist. Die Häckselvorrichtung 12 weist an ihrem Umfang nicht eingezeichnete Hackmesser zum Zerhacken von Holz auf, die im Wesentlichen parallel zu einer Drehachse 14 der Häckselvorrichtung 12 angeordnet sind. Die Häckselvorrichtung 12 ist um die Drehachse 14 in zwei Lagern 16a, 16b drehbar gelagert, die jeweils in einer ersten Seitenwand 18a und zweiten Seitenwand 18b befestigt sind.
  • Die Häckselvorrichtung 12 ist Teil einer Holzhäckselmaschine, der im Betrieb Holz zugeführt wird. Dieses Holz wird von der Häckselvorrichtung 12 in kleine Häcksel zerkleinert, die in 1 nach unten durch das nicht eingezeichnete Sieb und den Siebkorb 10 fallen, wenn sie eine durch das Sieb vorgegebene Maximalgröße unterschreiten.
  • 2 zeigt den Siebkorb 10 in einer Ansicht von schräg unten. Es ist eine Führungsschiene 22b erkennbar, die an der zweiten Seitenwand 18b angeschraubt bzw. angeschweißt ist. Auf gleiche Weise ist an der ersten Seitenwand 18a eine von dieser ersten Seitenwand 18a verdeckte Führungsschiene 22a angebracht, die in 2 gestrichelt eingezeichnet ist. Die Führungsschienen 22a, 22b bilden eine Linearführung.
  • Der Siebkorb 10 umfasst eine Rolle 24b, die an einem Vorsprung 26b drehbar gelagert ist. Die Rolle 24b rollt auf der Führungsschiene 22b ab und befindet sich dann, wenn sich der Siebkorb 10 wie in 2 gezeigt in seiner Austauschposition befindet, an einem unteren Ende 28b der Führungsschiene 22b. Auf gleiche Weise läuft eine gestrichelt eingezeichnete Rolle 24a, die an einem Vorsprung 26a befestigt ist, auf der Führungsschiene 22a. Alle Komponenten, deren Bezugszeichen die gleiche Zahl aufweisen und sich durch das Suffix a bzw. b unterscheiden, sind bezüglich einer Ebene, die senkrecht auf der Drehachse 14 steht, spiegelsymmetrisch aufgebaut.
  • Die erste Seitenwand 18a und die zweite Seitenwand 18b weisen jeweils eine Lasche 30a, 30b auf, an denen über Drehgelenke 31a, 31b eine Verschlussklappe 32 schwenkbar gelagert ist. Dazu umfasst die Verschlussklappe 32 eine Stützstruktur 34, die kreisförmige Vorsprünge 35a, 35b besitzt, mit denen sie in kreisförmige Öffnungen in den Laschen 30a, 30b eingreift und so die Drehgelenke 31a, 31b bildet.
  • An der auf ihrer der Häckselvorrichtung 12 zugewandten Seite ist an die Stützstruktur 34 eine rechteckige Metallplatte 36 angeschweißt. Etwa auf halber Strecke zwischen den Laschen 30a, 30b und einem den Laschen 30a, 30b abgewandten oberen Ende 38 sind an der Metallplatte 36 randseitig zwei Distanzstücke 40a, 40b angeschweißt, wobei das Distanzstück 40b in 2 von der Metallplatte 36 verdeckt ist. An den Distanzstücken 40a, 40b ist der Siebkorb 10 in Schwenklagern 41a, 41b schwenkbar gelagert.
  • In etwa auf gleicher Höhe wie die Distanzstücke 40a, 40b ist an der Stützstruktur 34 ein Kolbenkopf 42 eines Kolbens 44 schwenkbar befestigt, der Teil eines Hydraulikzylinders 46 ist. An einem dem Kolbenkopf 42 abgewandten Ende ist der Hydraulikzylinder 46 an der ersten Seitenwand 18a schwenkbar gelagert. Über einen ersten Hydraulikanschluss 48 und einen zweiten Hydraulikanschluss 50 kann der Hydraulikzylinder 46 von einem ansonsten nicht weiter eingezeichneten Hydrauliksystem mit unter Druck stehender Hydraulikflüssigkeit beaufschlagt werden. Wenn der Hydraulikanschluss 50 mit Druck beaufschlagt wird, bewegt sich der Kolben 44 in die in 2 gezeigte Stellung, in der die Verschlussklappe in einer Offenstellung ist und in der der Siebkorb 10 in seiner Austauschposition ist.
  • Wenn der erste Hydraulikanschluss 48 mit Druck beaufschlagt wird, so bewegt sich der Kolben 44 in eine eingezogene Stellung, die Verschlussklappe 32 schwenkt in der 3 gezeigten Ansicht entgegen dem Uhrzeigersinn um einen Schwenkwinkel σ, die Distanzstücke 40a, 40b bewegen sich auf die Drehachse 14 zu und die Rollen 24a, 24b laufen auf den jeweiligen Führungsschienen 22a, 22b auf ein oberes Ende 52a bzw. 52b der jeweiligen Führungsschiene 22a, 22b zu.
  • In seiner Endstellung ist der Kolben 44 vollständig eingefahren, die Metallplatte 36 liegt bündig an den Seitenwänden 18, 20 an und befindet sich in ihrer Schließstellung. In dieser Position bildet die Verschlussklappe 32 einen Teil eines Gehäuses der Holzhäckselmaschine, so dass der Zugriff auf die Häckselvorrichtung durch einen Benutzer verhindert wird.
  • Der Siebkorb 10 weist aufgrund seiner teilzylindermantelförmigen Gestalt einen Krümmungskreis auf, der wiederum einen Mittelpunkt besitzt. In der Schließstellung der Verschlussklappe 32 fällt dieser Mittelpunkt mit der Drehachse 14 überein, so dass sich zwischen dem Siebkorb 10 und der Häckselvorrichtung 12 ein umlaufender Spalt konstanter Breite ergibt. In diesem Spalt ist das nicht eingezeichnete Sieb angeordnet.
  • Um das Sieb zu wechseln, erfasst eine nicht eingezeichnete Steuerung der Häckselmaschine zunächst eine Drehgeschwindigkeit ω der Häckselvorrichtung 12. Unterschreitet diese Drehgeschwindigkeit ω eine vorgegebene Sicherheitsdrehgeschwindigkeit ωSicher, so wird der zweite Hydraulikanschluss 50 mit Druck beaufschlagt, woraufhin sich die Verschlussklappe 32 in ihre Offenstellung bewegt. Gleichzeitig bewegt sich der Siebkorb 10 wie oben beschrieben in seine Austauschposition. In dieser Stellung wird ein Wiederanlaufen der Häckselvorrichtung 12 von der Steuerung unterdrückt. Ein Bediener kann nun das Sieb entnehmen und gegen ein neues Sieb austauschen. Anschließend wird der erste Hydraulikanschluss 48 mit Druck beaufschlagt und die Verschlussklappe 32 bewegt sich in ihre Schließstellung. Gleichzeitig bewegt sich der Siebkorb in seine Arbeitsposition. Wenn die Verschlussklappe geschlossen ist, gibt die Steuerung die Holzhäckselmaschine für den weiteren Betrieb frei.
  • 10
    Siebkorb
    12
    Häckselvorrichtung
    14
    Drehachse
    16a, b
    Lager
    18a
    erste Seitenwand
    18b
    zweite Seitenwand
    22a, b
    Führungsschiene
    24a, b
    Rolle
    26a, b
    Vorsprung
    28a, b
    unteres Ende
    30a, b
    Lasche
    31a, 31b
    Drehgelenk
    32
    Verschlussklappe
    34
    Stützstruktur
    35a, b
    kreisförmiger Vorsprung
    36
    Metallplatte
    38
    oberes Ende
    40a, b
    Distanzstücke
    41a, 41b
    Schwenklager
    42
    Kolbenkopf
    44
    Kolben
    46
    Hydraulikzylinder
    48
    erster Hydraulikanschluss
    50
    zweiter Hydraulikanschluss
    52a, b
    oberes Ende
    σ
    Schwenkwinkel

Claims (12)

  1. Holzhäckselmaschine, insbesondere Trommelholzhäckselmaschine, mit (a) einer drehbar gelagerten Häckselvorrichtung (12) und (b) einem die Häckselvorrichtung (12) teilweise umgebenden Siebkorb (10) zur Aufnahme eines Siebs, dadurch gekennzeichnet, dass der Siebkorb (10) an einer Führungsschiene (22) geführt gelagert ist.
  2. Holzhäckselmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Siebkorb (10) ausgebildet ist, um beim Betrieb der Holzhäckselmaschine eine Arbeitsposition und zum Austausch des Siebs eine Austauschposition einzunehmen und geführt von der Arbeitsposition in die Austauschposition und zurück bringbar ist.
  3. Holzhäckselmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Siebkorb (10) mittels einer Linearführung (22) gelagert ist.
  4. Holzhäckselmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Siebkorb (10) an zwei Führungsschienen (22) geführt gelagert ist, die eine Linearführung (22) bilden.
  5. Holzhäckselmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Siebkorb (10) eine teilzylindermantelförmige Gestalt aufweist und in zwei Lagerpunkten (24, 31) gelagert ist, die auf einer parallel zu einer Drehachse (14) der Häckselvorrichtung verlaufenden Geraden liegen.
  6. Holzhäckselmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Siebkorb (10) über Drehgelenke (31a, 31b, 41a, 41b) gelagert ist.
  7. Holzhäckselmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Siebkorb (10) sowohl mittels einer Linearführung (22) als auch mittels Drehgelenken (31a, 31b, 41a, 41b) gelagert ist.
  8. Holzhäckselmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Siebkorb (10) an einer Verschlussklappe (32) der Holzhäckselmaschine befestigt ist und die Verschlussklappe (32) mittels Drehgelenken (31a, 31b) gelagert ist.
  9. Holzhäckselmaschine nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass – die Verschlussklappe (32) ein Teil eines Gehäuses der Holzhäckselmaschine ist und eine Offenstellung und eine Schließstellung einnehmen kann und dass – der Siebkorb (10) so geführt ist, dass der Siebkorb (10) dann seine Arbeitsposition einnimmt, wenn die Verschlussklappe (32) in ihrer Schließstellung ist.
  10. Holzhäckselmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Antrieb (46) zum Bringen der Verschlussklappe (32) von der Arbeitsposition in die Austauschposition.
  11. Holzhäckselmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb ein hydraulischer Antrieb (46) ist.
  12. Holzhäckselmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Steuerung, die mit einem Drehgeschwindigkeitssensor zum Erfassen einer Drehgeschwindigkeit (ω) der Häckselvorrichtung verbunden und ausgebildet ist, um den Antrieb erst dann zum Bringen der Verschlussklappe (32) in ihre Austauschposition zu betätigen, wenn die Drehgeschwindigkeit (ω) eine vorgegebene Sicherheitsdrehgeschwindigkeit (ωsicher) unterschreitet.
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