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Die
Erfindung betrifft eine Holzhäckselmaschine,
insbesondere eine Trommelholzhäckselmaschine
mit einer drehbar gelagerten Häckselvorrichtung
und einem die Häckselvorrichtung
teilweise umgebenden Siebkorb zur Aufnahme eines Siebs.
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Derartige
Holzhäckselmaschinen
sind bekannt und dienen dem Zerhäckseln
von Holz in Form von Zweigen, Asten oder ganzen Baumstämmen zu kleinen
Häckseln.
Holzhäckselmaschinen
umfassen eine um eine Längsachse
drehbar gelagerte Häckselvorrichtung,
die Hackmesser aufweist. Wenn die Hackmesser im Wesentlichen parallel
zu der als Drehachse fungierenden Längsachse der Häckselvorrichtung
angeordnet sind, wird von Trommelholzhäckselmaschinen gesprochen,
wenn die Hackmesser im Wesentlichen senkrecht zu der Drehachse angeordnet
sind, wird von einer Scheibenholzhäckselmaschine gesprochen.
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Insbesondere
Trommelholzhäckselmaschinen
weisen einen die Häckselvorrichtung
teilweise umgebenden Siebkorb auf, der ein Sieb aufnimmt. Das Sieb
dient dazu, Häcksel
in der Nähe
der Häckselvorrichtung
zu halten, die die vorgegebene Maximalgröße überschreiten. Die in der Nähe der Häckselvorrichtung
gehaltenen, zu gro ßen
Häcksel
werden von der Häckselvorrichtung
erneut erfasst und gehäckselt.
Dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis die entstehenden Häcksel die
Maximalgröße unterschreiten
und durch das Sieb fallen.
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Durch
den beständigen
Kontakt mit schnell fliegenden Holzhäckseln verschleißt das Sieb
und muss regelmäßig ausgetauscht
werden. Ein derartiger Austausch ist bei bekannten Holzhäckselmaschinen
jedoch aufwändig,
langwierig und fehleranfällig.
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Aus
der
DE 199 20 884
C1 ist eine gattungsgemäße Holzhäckselmaschine
bekannt, bei der der Siebkorb schwenkbar gelagert ist. Nachteilig
hieran ist, dass das Sieb durch das Wegschwenken des Siebkorbs dicht
bei der Häckselvorrichtung
verbleibt. Ein Austausch des Siebs ist damit beschwerlich und für Bedienpersonal
gefährlich.
Aus der
DE 704 853 ist
eine Siebhammermühle
bekannt, bei der ebenfalls der Siebkorb schwenkbar gelagert ist.
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Aus
der
DE 195 20 982
B9 ist eine Trommelhackanlage bekannt, bei der das Sieb
zwei gegeneinander verschieblich gelagerte Teil-Siebe aufweist. Das
Sieb ist als ganzes schwenkbar gelagert, was zu den oben geschilderten
Problemen bei einem Austausch führt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Holzhäckselmaschine anzugeben, bei
der das Sieb besonders einfach austauschbar ist.
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Die
Erfindung löst
das Problem durch eine gattungsgemäße Holzhäckselmaschine, bei der der Siebkorb
an einer Führungsschiene
geführt
gelagert ist.
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Vorteilhaft
an einer derartigen Holzhäckselmaschine
ist, dass der Siebkorb leicht aus einer Arbeitsposition in eine
Austauschposition gebracht werden kann, so dass der Austausch einfach
und schnell vonstatten geht. Die Führung des Siebkorbs vermag zudem
auf den Siebkorb wirkende Kräfte
aufzunehmen, so dass der Siebkorb nur noch gegen eine Lageänderung
entlang der Führung
gesichert werden muss. Dadurch wird nur ein Minimum an verlierbaren Teilen
wie Schrauben, Muttern, Bolzen oder Spannhaken benötigt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Siebkorb ausgebildet, um beim Betrieb der Holzhäckselmaschine
eine Arbeitsposition und zum Austausch des Siebs eine Austauschposition
einzunehmen und ist geführt
von der Arbeitsposition in die Austauschposition und zurück bringbar.
Insbesondere ist der Siebkorb sowohl in der Arbeitsposition als auch
in der Austauschposition mit der Holzhäckselmaschine, insbesondere
einem Chassis oder einer Seitenwand der Holzhäckselmaschine verbunden. Dadurch
wird sichergestellt, dass der Siebkorb nicht herabfallen und bedienende
Personen verletzen kann. Dadurch, dass der Siebkorb geführt mit
der Holzhäckselmaschine
verbunden ist, wird zudem ein Bringen des Siebkorbs von der Arbeitsposition
in die Austauschposition bzw. umgekehrt erleichtert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Siebkorb mittels einer Linearführung gelagert, die jedoch
nicht die einzige Führung
darstellen muss. Vorteilhaft hieran ist die besonders einfache Fertigung
einer Linearführung
und deren Robustheit und Stabilität.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist der Siebkorb eine teilzylindermantelförmige Gestalt auf und ist in
zwei Lagerpunkten gelagert, die auf einer parallel zu einer Drehachse
der Häckselvorrichtung
verlaufenden Geraden liegen. Diese zwei Lagerpunkte können beispielsweise
in der oben erwähnten
Linearführung
gelagert sein.
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Es
ist besonders bevorzugt, dass der Siebkorb zumindest auch über mindestens
ein Drehgelenk gelagert ist. Unter einem Drehgelenk ist insbesondere
auch ein Gelenk zu verstehen, was zwar keine vollständige Drehung
um einen Vollkreis erlaubt, wohl aber eine Schwenkbewegung. Es ist
besonders bevorzugt, dass der Siebkorb sowohl mittels einer Linearführung als
auch mittels mindestens eines Drehgelenks gelagert ist. Hierdurch
wird der Siebkorb in die Lage versetzt, eine kombinierte Schwenk-Schubbewegung auszuführen, die
besonders gut geeignet ist, um sich bei einem Wechsel von der Arbeitsposition
in die Austauschposition nicht zu verkeilen. Zudem ist dadurch der
Wechsel von der Austauschposition in die Arbeitsposition besonders
einfach möglich.
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Besonders
bevorzugt ist eine Ausführungsform,
bei der der Siebkorb an einer Verschlussklappe der Holzhäckselmaschine
befestigt ist und die Verschlussklappe mittels mindestens eines
Drehgelenks gelagert ist. In diesem Fall ist der Siebkorb bevorzugt mittels
des mindestens einen Drehgelenks der Verschlussklappe gelagert,
so dass durch Bewegen der Verschlussklappe auch der Siebkorb bewegbar
ist. Günstig
daran ist, dass aus der Stellung der Verschlussklappe die Position
des Siebkorbs ableitbar ist, so dass eine Kontrolle, ob der Siebkorb
sich an seiner korrekten Position befindet, einfach möglich ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Verschlussklappe ein Teil des Gehäuses der Holzhäckselmaschine
und kann eine Offenstellung und eine Schließstellung einnehmen, wobei
der Siebkorb so geführt
ist, dass der Siebkorb dann seine Ar beitsposition einnimmt, wenn
die Verschlussklappe in ihrer Schließstellung ist. Durch dieses
konstruktive Merkmal wird erreicht, dass eine Kontrolle der Stellung
der Verschlussklappe ausreichend ist, um sicherzugehen, dass der
Siebkorb in seiner Arbeitsposition ist. Wenn die Holzhäckselmaschine
einen Öffnungssensor
für die
Verschlussklappe umfasst, der mit einer Steuerung in Verbindung
steht, ist die Steuerung bevorzugt so ausgebildet, dass sie eine
Inbetriebnahme der Holzhäckselmaschine
bzw. ein Anlaufen der Häckselvorrichtung
erst dann ermöglicht, wenn
die Verschlussklappe in ihrer Schließstellung ist. Besitzt die
Holzhäckselmaschine
zudem eine automatisch betätigbare
Verschlussklappenverriegelung, so ist bevorzugt vorgesehen, dass
die Steuerung so ausgebildet ist, dass die Verschlussklappenverriegelung
erst dann in einen entriegelten Zustand überführt wird, wenn die Häckselvorrichtung
eine vorgegebene Sicherheitsdrehzahl unterschreitet. Auf diese Weise
wird sichergestellt, dass ein Bediener der Holzhäckselmaschine nicht unbeabsichtigt
in Kontakt mit einer rotierenden Häckselvorrichtung kommen kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Holzhäckselmaschine
einen Antrieb auf, um die Verschlussklappe von der Arbeitsposition
in die Austauschposition zu bringen. Dieser Antrieb ist bevorzugt
motorgetrieben, so dass die Verschlussklappe nur unter Umgehen des
Antriebs von Hand öffenbar und
schließbar
ist. Es ist günstig,
wenn der Motor durch die Steuerung so angesteuert wird, dass er
nur dann die Verschlussklappe öffnet,
wenn die Häckselvorrichtung
die vorgegebene Sicherheitsdrehzahl unterschritten hat. Diese Konstruktion
weist den Vorteil auf, dass ein Austausch des Siebes möglich ist,
ohne eine Befestigungsvorrichtung für den Siebkorb zu lösen. Es
muss lediglich das Sieb per Hand ausgetauscht werden, alle weiteren
Schritte sind automatisierbar. Ein Austausch des Siebs ist daher
schnell und sicher möglich.
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Besonders
bevorzugt ist der Antrieb ein hydraulischer Antrieb. Holzhäckselmaschinen
weisen oftmals ein Hydrauliksystem zur Betätigung anderer Komponenten
auf. In diesem Fall ist der Antrieb mit besonders einfachen Mitteln
und damit kostengünstig
und mit wenig Aufwand zu realisieren. Hydraulische Antriebe verschleißen zudem
wenig und gewährleisten
ein sicheres Schließen
der Verschlussklappe.
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Im
Folgenden wird eine Ausführungsform der
Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Siebkorbs einer erfindungsgemäßen Holzhäckselmaschine,
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2 den
Siebkorb nach 1 in einer perspektivischen
Ansicht von schräg
unten und
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3 den
Siebkorb gemäß der 1 und 2 in
einer perspektivischen Ansicht mit einer entfernten Seitenwand.
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1 zeigt
einen Siebkorb 10, der eine teilzylindermantelförmige Gestalt
aufweist und in 1 in einer Stellung zwischen
einer Arbeitsposition und einer Austauschposition gezeigt ist. In
der Arbeitsposition befindet sich der Siebkorb 10 in dichter
Nachbarschaft zu einer Häckselvorrichtung 12,
die in 1 gestrichelt eingezeichnet ist. Die Häckselvorrichtung 12 weist
an ihrem Umfang nicht eingezeichnete Hackmesser zum Zerhacken von
Holz auf, die im Wesentlichen parallel zu einer Drehachse 14 der Häckselvorrichtung 12 angeordnet
sind. Die Häckselvorrichtung 12 ist
um die Drehachse 14 in zwei Lagern 16a, 16b drehbar
gelagert, die jeweils in einer ersten Seitenwand 18a und
zweiten Seitenwand 18b befestigt sind.
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Die
Häckselvorrichtung 12 ist
Teil einer Holzhäckselmaschine,
der im Betrieb Holz zugeführt
wird. Dieses Holz wird von der Häckselvorrichtung 12 in kleine
Häcksel
zerkleinert, die in 1 nach unten durch das nicht
eingezeichnete Sieb und den Siebkorb 10 fallen, wenn sie
eine durch das Sieb vorgegebene Maximalgröße unterschreiten.
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2 zeigt
den Siebkorb 10 in einer Ansicht von schräg unten.
Es ist eine Führungsschiene 22b erkennbar,
die an der zweiten Seitenwand 18b angeschraubt bzw. angeschweißt ist.
Auf gleiche Weise ist an der ersten Seitenwand 18a eine
von dieser ersten Seitenwand 18a verdeckte Führungsschiene 22a angebracht,
die in 2 gestrichelt eingezeichnet ist. Die Führungsschienen 22a, 22b bilden
eine Linearführung.
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Der
Siebkorb 10 umfasst eine Rolle 24b, die an einem
Vorsprung 26b drehbar gelagert ist. Die Rolle 24b rollt
auf der Führungsschiene 22b ab
und befindet sich dann, wenn sich der Siebkorb 10 wie in 2 gezeigt
in seiner Austauschposition befindet, an einem unteren Ende 28b der
Führungsschiene 22b.
Auf gleiche Weise läuft
eine gestrichelt eingezeichnete Rolle 24a, die an einem
Vorsprung 26a befestigt ist, auf der Führungsschiene 22a.
Alle Komponenten, deren Bezugszeichen die gleiche Zahl aufweisen
und sich durch das Suffix a bzw. b unterscheiden, sind bezüglich einer
Ebene, die senkrecht auf der Drehachse 14 steht, spiegelsymmetrisch
aufgebaut.
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Die
erste Seitenwand 18a und die zweite Seitenwand 18b weisen
jeweils eine Lasche 30a, 30b auf, an denen über Drehgelenke 31a, 31b eine Verschlussklappe 32 schwenkbar
gelagert ist. Dazu umfasst die Verschlussklappe 32 eine
Stützstruktur 34,
die kreisförmige
Vorsprünge 35a, 35b besitzt,
mit denen sie in kreisförmige Öffnungen
in den Laschen 30a, 30b eingreift und so die Drehgelenke 31a, 31b bildet.
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An
der auf ihrer der Häckselvorrichtung 12 zugewandten
Seite ist an die Stützstruktur 34 eine rechteckige
Metallplatte 36 angeschweißt. Etwa auf halber Strecke
zwischen den Laschen 30a, 30b und einem den Laschen 30a, 30b abgewandten
oberen Ende 38 sind an der Metallplatte 36 randseitig
zwei Distanzstücke 40a, 40b angeschweißt, wobei
das Distanzstück 40b in 2 von
der Metallplatte 36 verdeckt ist. An den Distanzstücken 40a, 40b ist
der Siebkorb 10 in Schwenklagern 41a, 41b schwenkbar gelagert.
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In
etwa auf gleicher Höhe
wie die Distanzstücke 40a, 40b ist
an der Stützstruktur 34 ein
Kolbenkopf 42 eines Kolbens 44 schwenkbar befestigt,
der Teil eines Hydraulikzylinders 46 ist. An einem dem Kolbenkopf 42 abgewandten
Ende ist der Hydraulikzylinder 46 an der ersten Seitenwand 18a schwenkbar
gelagert. Über
einen ersten Hydraulikanschluss 48 und einen zweiten Hydraulikanschluss 50 kann der
Hydraulikzylinder 46 von einem ansonsten nicht weiter eingezeichneten
Hydrauliksystem mit unter Druck stehender Hydraulikflüssigkeit
beaufschlagt werden. Wenn der Hydraulikanschluss 50 mit
Druck beaufschlagt wird, bewegt sich der Kolben 44 in die in 2 gezeigte
Stellung, in der die Verschlussklappe in einer Offenstellung ist
und in der der Siebkorb 10 in seiner Austauschposition
ist.
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Wenn
der erste Hydraulikanschluss 48 mit Druck beaufschlagt
wird, so bewegt sich der Kolben 44 in eine eingezogene
Stellung, die Verschlussklappe 32 schwenkt in der 3 gezeigten
Ansicht entgegen dem Uhrzeigersinn um einen Schwenkwinkel σ, die Distanzstücke 40a, 40b bewegen
sich auf die Drehachse 14 zu und die Rollen 24a, 24b laufen
auf den jeweiligen Führungsschienen 22a, 22b auf
ein oberes Ende 52a bzw. 52b der jeweiligen Führungsschiene 22a, 22b zu.
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In
seiner Endstellung ist der Kolben 44 vollständig eingefahren,
die Metallplatte 36 liegt bündig an den Seitenwänden 18, 20 an
und befindet sich in ihrer Schließstellung. In dieser Position
bildet die Verschlussklappe 32 einen Teil eines Gehäuses der Holzhäckselmaschine,
so dass der Zugriff auf die Häckselvorrichtung
durch einen Benutzer verhindert wird.
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Der
Siebkorb 10 weist aufgrund seiner teilzylindermantelförmigen Gestalt
einen Krümmungskreis auf,
der wiederum einen Mittelpunkt besitzt. In der Schließstellung
der Verschlussklappe 32 fällt dieser Mittelpunkt mit
der Drehachse 14 überein,
so dass sich zwischen dem Siebkorb 10 und der Häckselvorrichtung 12 ein
umlaufender Spalt konstanter Breite ergibt. In diesem Spalt ist
das nicht eingezeichnete Sieb angeordnet.
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Um
das Sieb zu wechseln, erfasst eine nicht eingezeichnete Steuerung
der Häckselmaschine
zunächst
eine Drehgeschwindigkeit ω der
Häckselvorrichtung 12.
Unterschreitet diese Drehgeschwindigkeit ω eine vorgegebene Sicherheitsdrehgeschwindigkeit ωSicher, so wird der zweite Hydraulikanschluss 50 mit
Druck beaufschlagt, woraufhin sich die Verschlussklappe 32 in
ihre Offenstellung bewegt. Gleichzeitig bewegt sich der Siebkorb 10 wie
oben beschrieben in seine Austauschposition. In dieser Stellung
wird ein Wiederanlaufen der Häckselvorrichtung 12 von
der Steuerung unterdrückt.
Ein Bediener kann nun das Sieb entnehmen und gegen ein neues Sieb
austauschen. Anschließend
wird der erste Hydraulikanschluss 48 mit Druck beaufschlagt
und die Verschlussklappe 32 bewegt sich in ihre Schließstellung.
Gleichzeitig bewegt sich der Siebkorb in seine Arbeitsposition.
Wenn die Verschlussklappe geschlossen ist, gibt die Steuerung die
Holzhäckselmaschine
für den
weiteren Betrieb frei.
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- 10
- Siebkorb
- 12
- Häckselvorrichtung
- 14
- Drehachse
- 16a,
b
- Lager
- 18a
- erste
Seitenwand
- 18b
- zweite
Seitenwand
- 22a,
b
- Führungsschiene
- 24a,
b
- Rolle
- 26a,
b
- Vorsprung
- 28a,
b
- unteres
Ende
- 30a,
b
- Lasche
- 31a,
31b
- Drehgelenk
- 32
- Verschlussklappe
- 34
- Stützstruktur
- 35a,
b
- kreisförmiger Vorsprung
- 36
- Metallplatte
- 38
- oberes
Ende
- 40a,
b
- Distanzstücke
- 41a,
41b
- Schwenklager
- 42
- Kolbenkopf
- 44
- Kolben
- 46
- Hydraulikzylinder
- 48
- erster
Hydraulikanschluss
- 50
- zweiter
Hydraulikanschluss
- 52a,
b
- oberes
Ende
- σ
- Schwenkwinkel