Zerkleinerungsmaschine sowie Verfahren zur Herstellung eines hohlen Rotors für eine solche
Die Erfindung betrifft eine Zerkleinerungsmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung eines hohlen Rotors zur Verwendung in einer solchen Zerkleinerungsmaschine.
Eine Zerkleinerungsmaschine der oben angesprochenen Art ist in der DE 20 2006 018 524 ül beschrieben!
Bei dieser bekannten Zerkleinerungsmaschine tritt aus- reichend zerkleinertes Gut durch die Löcher eines teil- zylindrischen Siebes hindurch, welches den Rotor umgibt. Durch dieses Sieb gelangt das zerkleinerte Gut dann in einen Sammelraum, in welchem eine Förderschnecke umläuft .
Aufgrund der Stege des Siebes ist es so, dass auch an sich ausreichend zerkleinertes Material nicht beim ersten Hinüberlaufen über das Sieb durch das Sieb hindurchtreten kann. Vielmehr wird ein Teil des zerklei- nerten Materiales durch die Messerkδrper des Rotors auf der Roteraußenseite liegend wieder nach oben bewegt und erneut in den Schneidspalt zwischen Messerkörpern und Gegenmesser bewegt, wo eine zweite, an sich nicht nowendige Zerkleinerung stattfindet. Durch das Weitertragen an sich ausreichend zerkleinerter Materialstücke wird auch die Reibung, unter welcher der Rotor läuft, erhöht, da diese Materialstücke verglichen mit ihrem Volumen, eine recht große Berührfläche vorgeben, während große Materialstücke den Rotor auch nicht viel intensiver berühren. Auch können sich die
ausreichend zerkleinerten Materialstücke zwischen der Mantelfläche des Rotors und den Stegen des diesen umgebenden Siebes verklemmen.
Durch die vorliegende Erfindung soll daher eine Zerkleinerungsmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches dahingehend weitergebildet werden, dass das Abziehen von ausreichend zerkleinertem Material vom Zerkleinerungsbereich verbessert ist .
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch eine Zerkleinerungsmaschine mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
Bei der erfindungsgemäßen Zerkleinerungsmaschine ist der Rotor selbst mit Durchgängen versehen und bildet so seinerseits ein zylindrisches Sieb, durch dessen Inneres ausreichend zerkleinerte Materialstücke abgezogen werden können. Diese Materialstücke können beim Umlaufen des Rotors durch die Durchgänge hindurchtreten und dann im Inneren des Rotors durch Schwerkraft oder Fördermittel zu einem Austragende des Rotors bewegt werden.
Die durch den Rotor abgezogenen Anteile zerkleinerter
Materialstücke und die durch das den Rotor umgebende Sieb fallenden Materialstücke können dann zu einem einzigen Strom zerkleinerter Materialstücke zusammengefasst werden und in üblicher Weise gespeichert oder z. B. durch Brikettierung, Verschwelen oder Verbrennen weiterverarbeitet werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 2 hat den Vorteil, dass Taschen, die sowieso zum Anbringen der Messerkörper bzw. von die Messerkörper tragenden Messerträgern vorgesehen werden müssen, zugleich als Durchgänge dienen können, über welche ausreichend zerkleinerte Materialstücke zum Inneren des Rotors hin abgeführt werden können.
Bei einer Zerkleinerungsmaschine gemäß Anspruch 3 be- wegen sich die im Rotor vorgesehenen Durchgänge zumindest teilweise auf den gleichen Trajektorien wie die Messerkörper. Dies ist im Hinblick auf ein Aufnehmen der von den Messerkörpern abgetrennten Materialstücke besonders vorteilhaft .
Bei einer Zerkleinerungsmaschine gemäß Anspruch 4 liegen die Durchgänge zum Abführen der zerkleinerten Materialstücke direkt vor einem Messerkörper, der so kleine Materialstücke beim Aufsammeln in die Nähe der Durchgänge bringt und in diese hineinleitet.
Bei einer Zerkleinerungsmaschine gemäß Anspruch 5 können die von einem Messerkörper von Zerkleinerungsgut abgelösten Späne direkt in die Durchgänge des Rotors eintreten, da sich ihre Orientierung zum
Messerkörper und damit zum bei diesem liegenden Durchgang seit dem Abtrennvorgang nicht wesentlich ändern konnte .
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 6 ermöglicht es, auch solche kleinen Materialpartikel durch den Rotor abzuführen, die aufgrund von Begegnungen mit anderen Materialstücken vom Weg der Messerkörper wegbewegt wurden.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 7 erlaubt ein zuverlässiges Abziehen ins Innere des Rotors eingetretener kleiner Materialstücke auch bei horizontaler Ausrichtung der Rotorachse, die im Hinblick auf gleichförmiges Zustellen von Zerkleinerungsgut zum Rotor durch Schwerkarft bevorzugt wird.
Bei einer Zerkleinerungsmaschine gemäß Anspruch 8 braucht man zum Bewegen der Förderwendel keinen gesonderten Antrieb.
Bei einer Zerkleinerungsmaschine gemäß Anspruch 9 kann man eine Relativgeschwindigkeit zwischen Förderwendel und Rotorkörper vorgeben, was im Hinblick auf ein zuverlässiges Abziehen auch feuchter und zum Zusammenkleben neigender zerkleinerter Materialstückvolumina von Vorteil ist.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 10 ist im Hinblick auf ein einfaches, unbehindertes Abziehen der zerkleinerten Materialstücke aus dem Inneren des Rotors von Vorteil .
Dabei kann man gemäß Anspruch 11 den Rotor auch in sei- nen dem offenen Ende benachbarten Bereichen hoch belasten.
Einen Rotor gemäß Anspruch 12 kann man an beiden Enden einfach durch Stummelwellen lagern und die über das Innere des Rotors abgezogenen zerkleinerten Material - stücke und die über das den Rotor umgebende Sieb abgezogenen Materialstück schon im Inneren eines gemeinsamen Gehäuses zusammenführen.
Dabei ist bei der Zerkleinerungsmaschine gemäß An- spruch 13 gewährleistet, dass sich in den Austrag-
Öffnungen kein nicht zerkleinertes Zerkleinerungs- gut verklemmen kann .
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 14 ist im Hinblick auf das Kleinhalten von Reibung zwischen großen in einem Vorratsraum der Zerkleinerungsmaschine befindlichen Körpern und der Rotormantelfläche von Vorteil .
Bei einer Zerkleinerungsmaschine gemäß Anspruch 15 werden alle zerkleinerten Materialstücke, die den durch das den Rotor umgebende Sieb vorgegebenen Kriterien erfüllen, entweder über den zugleich ein Sieb darstellenden Rotor oder über das Sieb, das den Ro- tor umgibt, unter gleicher Siebung abgezogen.
Ein Verfahren gemäß Anspruch 16 hat den Vorteil, dass man von preiswertem Standard-Ausgangsmaterial ausgehen kann, nämlich dicken Blechplatten, wie sie im Anlagenbau und Maschinenbau häufig verwendet werden. Typische Stärken derartiger Blechplatten können im Bereich von 5 bis 40 mm liegen, vorzugsweise zwischen 10 und 30 mm.
Man kann aus diesem Standard-Ausgangsmaterial auf einfach Weise Umfangswände für Rotoren mit unterschiedlichem Durchmesser herstellen, während entsprechendes Rohrmaterial eine Sonderanfertigung ist, welche teuer ist und oft lange Lieferzeiten hat.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren können Bearbeitungsschritte, die an einer zylindrischen Umfangswand eines Rotors nur schwierig durchzuführen sind, auch sehr einfach schon am ebenen Zuzschnitt erledigt werden, insbesondere das Vorsehen von Durchgangsöffnungen, wie
im Anspruch 17 angegeben. Diese können einfach unter Verwendung einer NC-gesteuerten Trennmaschine (Laser- Trennschweißmaschine o. ä.) in die ebene Platte geschnitten werden .
Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 18 wird erreicht, dass die Außenfläche der Umfangswand eine exakt zylindrische Form erhält, was durch reines Biegen schwierig zu erzielen ist. Eine gemäß Anspruch 8 hergestellte Umfangswand zeichnet sich somit durch geringe Herstellungskosten, rasche Verfügbarkeit und exakte zylindrische Form ihrer Außenfläche aus und kommt somit einer Umfangswand, die aus Rohrmaterial hergestellt ist, sehr nahe.
Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 19 wird erreicht, dass der mit der Umfangswand hergestellte Zerkleinerungsrotor auf einer Zerkleinerungsmaschine ruhig läuft .
Nachstehend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
Figur 1 einen zur Rotorachse transversalen Mittenschnitt durch eine Zerkleinerungsmaschine;
Figur 2 eine seitliche Ansicht der Zerkleinerungsmaschine nach Figur 1, dort von links ge- sehen;
Figur 3 eine perspektivische Ansicht des hohlen Rotors der Zerkleinerungsmaschine nach den Figuren 1 und 2 ;
Figur 4 einen axialen Schnitt durch den Rotor nach Figur 3 ;
Figur 5 eine Aufsicht auf den Rotor nach Figuren 3 und 4 ;
Figur 6 einen transversalen Mittenschnitt durch den Rotor nach den Figuren 3 bis 5 längs der Schnittlinie VI-VI von Figur 5 ;
Figur 7 eine ähnliche Ansicht wie Figur 3, in welcher jedoch ein abgewandelter Rotor mit innenliegender Förderwendel wiedergegeben ist;
Figur 8 einen axialen Schnitt durch den Rotor nach Figur 7;
Figur 9 eine ähnliche Ansicht wie Figur 8, in wel- eher jedoch ein abgewandelter Rotor mit aufgesetzten Rippen wiedergegeben ist;
Figur 10 eine ähnliche Ansicht wie Figur 4, in welcher ein abgewandelter, an beiden Enden über Stummelwellen gelagerter Rotor wiewiedergegeben ist;
Figur 11 eine Aufsicht auf einen rechteckigen Zuschnitt aus dickem Blech, welcher auf einer NC-gesteu- erten Laser-Trennschweißanlage mit einem Muster von Durchgangsöffnungen versehen ist; und
Figur 12 eine perspektivische Ansicht einer zylindrischen Umfangswand für einen Zerkleinerungsro- tor, welche durch Biegen, Verschweißen und Über-
drehen aus dem ebenen Zuschnitt nach Figur 10 hergestellt ist.
Die in der Zeichnung wiedergegebene Zerkleinerungsmachine hat ein insgesamt mit 10 bezeichnetes Gehäuse, welches aus dicken, geeignet gekanteten Stahlblechteilen zusammengeschweißt ist.
An Seitenwänden 12 des Gehäuses ist über nicht wiederge- gebene Lager eine insgesamt mit 14 bezeichnete Zerkleinerungswalze 14 gelager, die auch als Rotor bezeichnet wird. Diese trägt einzelne in Umfangsirchutng und axialer Richtung gegeneinander versetzte Messerkörper 16, 18, die mit feststehenden komplementär gezacktem Gegenmessern 19, 20 zusammenarbeiten.
Der besseren Übersichtlichkeit halber ist die Zerkleinerungswalze 14 nur mit einem oder zwei Messerkörpern bestückt wiedergegeben. Es versteht sich, dass an den anderen Anbringungsstellen Messerkörper analog zu denken sind.
Eine in der Zeichnung links gelegene Seitenwand 22 trägt eine schräg nach unten abfallende Leitwand 24.
Über einer Bodenwand 26 ist ein Zustellschieber 28 verschiebbar, der als hohles Kastenteil ausgebildet ist und durch einen doppeltwirkenden Arbeitszylinder 30 hin- und herbewegbar ist. Seine Oberseite arbeitet mit einer Schutzwand 32 zusammen, die an eine in der Zeichnung rechts gelegene Wand 34 des Gehäuses angeschlossen ist.
Die seitlichen Wände des Zustellschiebers 28 laufen unter kleinem Spiel vor den Seitenwänden 12.
Eine sich an das obere Ende der Wand 34 anschließende Endwand 36 des Gehäuses 10 bildet den letzten Teil der
Umfassung eines Vorratsraumes 38, in welchen das zu zerkleinernde Gut gegeben wird.
Zwischen den Gegenmessern 19, 20 ist ein teilzylindrisch.es Lochsieb 39 angeordnet, welches außerhalb der gestrichelt n eingezeichneten Bahn der Spitzen der Messerkörper 16, 18 liegt. Schräg abfallende untere Trichterwände leiten die durch das Lochsieb 39 fallenden Schnitzel nach unten zu einer Sammelrinne 40, in welcher eine Förderschnecke 42 läuft. Dieser ist ein Schneckenantrieb 44 zugeordnet.
Zum Drehen der Zerkleinerungswalze 14 ist ein Synchronmotor 46 vorgesehen, der über ein Untersetzergetriebe 48 und eine lösbare Kupplung 50 auf die Zerkleinerungs- walze 14 arbeitet.
Der Synchronmotor 46 ist durch die Frequenz der auf ihn gegebenen Speisespannung in seiner Drehzahl steuerbar. Zu seiner Speisung dient ein in der Frequenz steuerbarer Frequenzumformer 52, der über eine Netzleitung 54 an das öffentliche 50 Hz-Netz angeschlossen ist.
Eine Steuerleitung 56 verbindet den Frequenzumformer 52 mit einer Steuereinheit 58 der Zerkleinerungsmaschine.
Über die Steuerleitung 56 erhält der Frequenzumformer
52 einen Sollwert für die einzustellende Ausgangsfrequenz .
Ein Stromfühler 60 ermittelt den in der Speiseleitung des Synchronmotors 46 fließenden Strom. Anhand des Ausgangssignals des Stromfühlers 60 kann die Steuerschaltung 56 erkennen, gegen welche Last die Zerkleinerungswalze 14 arbeitet .
Überschreitet der durch den Stromfühler 60 gemessene
Strom einen vorgegebenen maximal zulässigen Wert, so hält die Steuerleitung 56 den Synchronmotor 44 an und steuert ihn dann für eine vorgegebene Zeitspanne in Rückwärtsrichtung an. Hierdurch werden harte Anteile im Zerkleinerungsgut, welche sich zwischen den Messerkörpern 16, 18 und den Gegenmessern 19, 20 verkeilt haben, wieder gelockert und in der Regel anders orientiert, so daß bei einem anschließend wieder eingeleiteten Bewegen der Zerkleinerungswalze 14 in der richtigen, in der Zeichnung durch einen Pfeil angegebenen Richtung andere Schneidverhältnisse in den durch die Messerkörper 16, 18 und die Gegenmesser 19, 20 gebildeten Schneidspalten erhalten werden und die harten Anteile im Zerkleinerungs- gut dann doch gebrochen oder geschnitten werden können.
Stellt die Steuereinheit 58 fest, daß die von der Zerkleinerungswalze 14 erbrachte Zerkleinerungsleistung unter einem vorgegebenen Sollwert liegt, so steuert sie einen Arbeitszylinder 62 derart an, daß dieser aus dem Vorratsraum 32 nachgerutschtes Zerkleinerungsgut gegen die Zerkleinerungswalze 14 drückt.
Dadurch, daß der Synchronmotor 46 über das Untersetzergetriebe 48 auf die Zerkleinerungswalze 14 arbeitet, kann diese mit sehr großem Drehmoment beaufschlagt werden und auch sehr hartes Gut zwischen den Messerkörpern 16, 18 und den Gegenmessern 19, 20 zerkleinern, obwohl der Synchronmotor 44 keine extrem große Anschlußleistung benötigt. In der Praxis kann der Synchronmotor 44 eine Anschlußleistung im Bereich von größemordnungsmäßig 100 kW aufweisen, wie sie an industriellen Einsatzorten in der Regel problemlos zur Verfügung steht .
Wie aus Figur 3 ersichtlich, hat der Rotor 14 einen hohlzylindrischen Rotorkörper 70, welcher über an-
geschweißte Messerträger 72 die Messer 16, 18 trägt.
Der Rotorkörper 70 ist mit eingefrästen V-förmigen Taschen 74 versehen, deren seitliche Begrenzungs- flächen einen Winkel von 90° einschließen. Dieser Winkel passt somit zu den unter 90° angestellten Seitenflächen der quadratischen Messerträger 72. Letztere sind durch Schweißnähte mit den Seitenflächen der Taschen 74 fest verbunden.
Die Messer 18 haben ebenfalls quadratische Randkontur und sind über eine zentrale Befestigungsschraube 76 mit den zugehörigen Messerträgern lösbar verbunden. Die Kantenlänge der Messer 18 ist etwas (einige mm) größer als die der Messerträger 72, so dass sie über letztere radial überstehen.
Der Rotorkörper 70 hat eine im Wesentliche zylindrische Umfangswand 78 und eine linke Endwand 80, welche eine Stummelwelle 82 trägt. Letztere ist an nicht näher gezeigten Lagern des Gehäuses 10 gelagert und über eine Keilnut 84 mit der Hohlwelle des Synchronmotors 46 verbindbar.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, erstrecken sich die Taschen 74 nicht über einen in Figur 1 rechts gelegenen Endbereich des Rotorkörpers 70, dessen axiale Abmessung etwa 1/5 der axialen Gesamtabmessung der Umfangswand 78 ausmacht. An diesem axialen Endabschnitt des Rotorkörpers 70 befindet sich ein Lagerring 86, der mit vier in Figur 2 bei 87 angedeuteten Lagerrollen zusammenarbeitet, die um 90° gegeneinander versetzt von der benachbarten Stirnwand des Gehäuses 10 getragen ist. Auf diese Weise ist der Rotor 14 an beiden Seiten gelagert.
Wie insbesondere aus Figur 6 ersichtlich, haben die Vorderseiten der Messerkörper 16, 18 eine konkav kalott- enförmige Gestalt, so das man vier bei den Ecken des Quadrates liegenden Spitzen erhält, von denen jeweils drei abgedeckt sind und eine über den Umfang des Rotorkörpers 70 nach außen ragt. Auf diese Weise kann man das Messer 18 vier Mal umsetzen und hat jedes Mal eine neue Spitze .
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist die Tiefe der V- förmigen Taschen 74 größer als die Wandstärke der Umfangs- wand 78, so dass durch den Boden der Taschen 74 der Innenraum des Rotorkörpers 70 angeschnitten wird.
In der Zeichnung ist die Drehrichtung des Rotors 14 jeweils durch einen Pfeil wiedergegeben. Bringt man nun die Messer 18 so an, dass ihre Mittelebene im Wesentlichen in einer die Achse des Rotors 14 schnei- dende Ebene liegt, so entsteht, wie aus Figur 1 und 6 gut ersichtlich, vor dem jeweiligen Messer 18 eine größere Durchgangsöffnung 88, über welche die Außenseite des Rotors 14 mit dessen Innenseite kommuniziert.
Wenn bei der oben beschriebenen Zerkleinerungsmaschine sich über dem Rotor 14 an sich ausreichend zerkleinertes Material ansammeis, so wird dieses von den Messern 18 mitgenommen und kann dann durch die Durchgangs- Öffnung 88 ins Innere des Rotors 14 gelangen, sei es durch Schwerkraft, sei es durch Nachdrücken von auf- lastendem Material .
Wie aus Figur 2 ersichtlich, ist im Inneren des Rotors 14 eine Förderschnecke 90 vorgesehen, welche durch ei- nen Motor 92 in Drehung versetzt wird. Die Förderschnecke
90 befindet sich im tiefsten Bereich des Rotorinnenraumes und bewegt dort angefundenes zerkleinertes Material in axialer Richtung in Figur 2 nach links, in den anderen Figuren nach rechts .
Das in Figur 2 links gelegene offende Ene des Rotorkörpers 70 gibt eine axiale Austragöffnung 91 vor. Über die ins Innere des Rotors gelangtes zerkleinertes Material abgegeben wird.
Dieses Material fällt dann beim offenen Ende des Rotorkörpers 70 nach unten und gelangt in einen Sammelraum 94, der in Verlängerung der Sammelrinne 40 liegt, so dass das herabfallende Material gleichermaßen durch die För- derschnecke 40 ausgetragen wird wie solches Material, welches durch das den Rotor 14 umgebende Sieb 39 gefallen ist .
Das Ausführungsbeispiel nach Figur 7 und 8 unterschei- det sich von demjenigen nach den Figuren 3 bis 6 dadurch, dass in jeder der Taschen 74 in demjenigen Bereich, der in Drehrichtung vor dem jeweiligen Messer 18 liegt, eine kreisförmige Durchgangsöffnung 96 vorgesehen ist, welche somit in der Geometrie den kreis- förmigen Löchern im Sieb 39 nahekommt. Durch diese Gestaltung der Durchgangsöffnung 96 wird der Durchtritt von zerkleinerten Materialstücken in gleicher Weise ermöglicht wie im Sieb 39.
Ein weiterer Unterschied des Ausführungsbeispieles nach den Figuren 7 und 8 besteht darin, dass auf die Innenseite der Umfangswand 78 eine wendeiförmige Förderrippe 98 mitdrehend angeordnet ist, z. B. mit Heftschweissungen befestigt istt. Diese fördert unten auf der Innenseite der Umfangswand 78 liegende kleine Mate-
rialstücke in axialer Richtung zum offenen Ende des Rotorkörpers 70. Sie ersetzt so die durch einen getrennten Motor 92 bewegte Förderschnecke 90, was bei trockenen Materialstücken ausreichend sein kann.
Figur 9 unterscheidet sich vom Ausführungsbeispiel nach Figur 7 und 8 dardurch, dass auf die Aussenflache des Rotorkörpers 70 axial aneinanderstoßend Rippen 106 aufgesetzt sind, deren Flanken einen Öffnungswinkel von 90 Grad haben und in Umfangsrichtung mit der Bahn der Messerkörper fluchten und die radial geringfügig (z.B. 1 bis 3 mm) hinter den Kanten der Messerkörper 16, 18 liegen. Die Taschen 74 sind so in die Rippen 106 gefräst, dass ihr tiefste Linie der höchsten Linie der betrachteten Rippe gegenüberliegt.
Durch die Rippen 106 wird verhindert, dass große zu zerkleinernde Stücke großflächig an der Mantelfläche des Rotorkörpers 70 anliegen.
Das Ausführungsbeispiel nach Figur 10 unterscheidet sich von den oben beschriebenen dadurch, dass der Rotorkörper 70 an beiden Enden eine Endwand 80 aufweist, die jeweils eine Stummelwelle 82 trägt.
Zum Austragen von zerkleinertem Gut sind in in der Zeichnung rechts gelegenen rechten Endbereich des Rotorkörpers 70, der keine Messer 18 trägt, große Fenster 100 vorgesehen, bis zu denen die Förder- Schnecke 90 im Inneren des Rotorkörpers 70 befindliches loses Material fördert. Bei den Fenstern 100 fällt dieses Material dann nach unten und gelangt ebenfalls wieder in eine Verlängerung der in Figur 1 gezeigten Sammelrinne 40, ähnlich wie beim Ausführungsbeispiel nach Figur 2.
Um die nun den Innendurchmesser des Rotorkörpers 70 mit einem radialen Spiel von einigen mm (z.B. 3 mm) ausfüllende Förderschnecke 90 festzubremsen oder durch einen getrennten Antrieb zu bewegen, ist die in Figur 9 rechts gelegene Stummelwelle 82 als Hohlwelle ausgeführt, und durch ihr Inneres führt eine Welle 102, welche die Förderschnecke 90 trägt und in der rechten hohlen Stummelwelle 82 sowie einer Sckbohrung in der linken Endwand 80 gelagert ist.
Der Austragbereich der Rotors 14 ist vom Vorratsraum 38 durch eine Zwischenwand 104 getrennt, so dass die Fenster 100 nicht durch grosse Materialstücke versperrt werdne können .
Man erkennt, dass bei den oben beschriebenen Zerkleinerungsmaschinen zwei Siebeinrichtungen vorgesehen sind: Zum einen ein teilzylindrisches Lochsieb 39, welches den Rotor 14 außen umgibt, zum anderen die Um- fangswand des Rotors 14 selber.
In Figur 11 ist ein rechteckiger Zuschnitt dargestellt, welcher durch Ausschneiden aus einem dicken Blech hergestellt ist. Unter einem dicken Blech soll hier ein Blech verstanden werden, dessen Dicke zwischen 5 mm und 40 mm, vorzugsweise etwa 10 - 30 mm, besonders bevorzugt etwa 20 mm beträgt.
In den Zuschnitt 108 sind Durchgangsöffnungen 96 ein- gearbeitet, wie sie unter Bezugnahme auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel schon erwähnt wurden. Das Erzeugen der Durchgangsöffnungen 96 erfolgt unter Verwendung einer NC-gesteuerten Schneidmaschine, welche einen Laser-Trennschweißkopf, einen Autogen-Trennschweiß- köpf oder einen anderen Trennschweißkopf oder einen anderen
Schneidkopf, z. B. einen Fräskopf aufweisen kann.
Wie aus Figur 11 ersichtlich, ist über den Zuschnitt 108 ein Muster von Durchgangsöffnungen 96 vorgesehen, welche sich durch eine Aufeinanderfolge V-förmiger
Linien charakterisieren lässt, auf welchen die Durchgangsöffnungen angeordnet sind, wobei die Spitze des V jeweils bei der Längs-Mittellinie des Zuschnittes 108 liegt.
Die einzelnen Durchgangsöffnungen 96 bilden somit gepfeilte Sätze.
Aus dem in Figur 11 gezeigten ZuschnittlO88 kann man dadurch, dass man den Zuschnitt auf einer Rollen-Biege- maschine in zylindrische Form biegt, eine Hülse erhalten, wie sie in Figur 12 dargestellt ist.
Nachdem der Zuschnitt 108 so gebogen wurde, dass seine kurzen Ränder aneinander bündig und glatt anstoßen, wird längs der Stoßstelle eine Schweißnaht 110 erzeugt. Damit bildet dann der gebogene Zuschnitt 108 eine in Umfangsrichtung geschlossene Hülse Umfangswand 112.
Das Biegen dicker Bleche lässt sich, insbesondere dann, wenn es Durchgangsöffnungen enthält, nur mit großem Aufwand so bewerkstelligen, dass man schon nach dem Biegen eine exakte zylindrische Außenfläche der Umfangswand 112 erhält.
Deshalb wird hier vorgeschlagen, den Zuschnitt 108 nur zum im Wesentlichen zylindrischer Geometrie zu biegen und längs der Stoßstelle zu verschweißen.
Anschließend werden an die offenen Stirnseiten der bei
112 gezeigten im Wesentlichen zylindrischen Umfangs- wand Stirnteile mit Stummelwellen fest angebracht, an denen später eine Lagerung am Rahmen der Zerkleinerungsmaschine erfolgt .
Der so erhaltene Rotorkern wird dann in eine Drehmaschine eingespannt, und die Außenfläche der Umfangswand 112 wird dann überdreht und gegebenenfalls noch überschliffen, wodurch sie eine exakt zur Achse der aufgesetzten Stummel - wellen konzentrische Gestalt erhält.
In den wie oben beschrieben hergestellten Rotorkern werden dann die Messerträger und die Messer eingesetzt .