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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines paneelförmigen
Bauelements, insbesondere Sektionaltorpaneels, mit einer eine äußere Begrenzungsfläche
des Bauelements bildenden und zumindest teilweise aus metallischem
Material, wie etwa Stahlblech, bestehenden Schale, einem an der der äußeren
Begrenzungsfläche abgewandten inneren Begrenzungsfläche
der Schale angeordneten Isolierkörper und mindestens einem
einen Rand des Isolierkörpers zumindest teilweise übergreifenden, von
der Schale ausgehenden und/oder einstückig damit ausgeführten
und zumindest teilweise aus metallischem Material bestehenden Randprofil,
bei dem der Isolierkörper derart an der inneren Begrenzungsfläche
der Schale angeordnet wird, daß mindestens ein Rand des
Isolierkörpers zumindest teilweise von dem Randprofil übergriffen
wird, eine zur Ausführung derartiger Verfahren betreibbare
Vorrichtung und ein mit einem solchen Verfahren herstellbares Bauelement.
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Verfahren
der eingangs angegebenen Art werden insbesondere im Zusammenhang
mit der Herstellung sogenannter Sektionaltore eingesetzt. Diese
Sektionaltore weisen ein längs einer vorgegebenen Bahn
zwischen einer Schließstellung und einer Öffnungsstellung
bewegbares Torblatt auf, das aus einer Mehrzahl von längs
der vorgegebenen Bahn hintereinander angeordneten und über
senkrecht zu der vorgegebenen Bahn verlaufende Gelenkachsen aufweisende
Gelenke miteinander verbundenen Bauelementen bzw. Sektionaltorpaneelen besteht.
Während der Torblattbewegung längs der im allgemeinen
durch eine Führungsschienenanordnung vorgegebenen und mindestens
einen bogenförmigen Abschnitt aufweisenden Bahn erfolgt
eine Schwenkbewegung zwischen einander benachbarten Sektionaltorpaneelen.
Zur Vermeidung der Bildung eines den Eingriff von Fingern ermöglichenden Spaltes
zwischen den Rändern der benachbarten Paneele im Verlauf
dieser Schwenkbewegung werden die Paneele üblicherweise
mit besonderen Randprofilen versehen. Derartige Randprofile sind beispielsweise
in der
EP-A-0 304 642 und
der
EP-A-0 370 376 angegeben.
Der Offenbarungsgehalt dieser Schriften hinsichtlich der Form der
Randprofile einzelner Sektionaltorpaneele eines Torblatts für
ein Sektionaltor wird hiermit durch ausdrückliche Inbezugnahme
in diese Beschreibung aufgenommen. Wie in den genannten Schriften
erläutert, weisen die Außenflächen der
einzelnen Paneele üblicherweise eine Profilierung oder
Prägung auf, mit der der optische Gesamteindruck des Tors
bestimmt wird.
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Sektionaltore
werden üblicherweise zum Verschließen von Öffnungen
in Außenwänden von Gebäuden eingesetzt.
Dabei kommt es in vielen Fällen darauf an, im geschlossenen
Zustand des Tors eine zufriedenstellende thermische Isolation zu
gewährleisten. Dazu weisen die zur Herstellung von Sektionaltoren
eingesetzten Bauelemente bzw. Sektionaltorpaneele üblicherweise
einen Isolierkörper auf, der an einer inneren Begrenzungsfläche
der die äußere Begrenzungsfläche des
Bauelements bildenden Metallschale anliegt. Dieser Isolierkörper
wird üblicherweise durch ein einstückig mit der
Schale ausgeführtes Randprofil in seiner Lage bezüglich
der Schale fixiert. Zusätzlich kann der Isolierkörper
auch noch an seiner der Schale abgewandten Begrenzungsfläche
von einer Abdeckeinrichtung abgedeckt werden, um so eine Beschädigung
des Isolierkörpers zu vermeiden. Entsprechende Sektionaltorpaneele sind
beispielsweise in der
EP-A-0
304 642 angegeben. Bei diesen Sektionaltorpaneelen sind
Randprofile an zwei entgegengesetzten Rändern der Schale einstückig
mit der Schale ausgeführt. Jedes dieser Randprofile weist
eine sich etwa parallel zur äußeren Begrenzungsfläche
der Schale erstreckende Randfahne auf, die in den Isolierkörper
eingeschäumt ist. Darüber hinaus sind auch die
Abdeckanordnungen dieser bekannten Sektionaltorpaneele an ihren
einander entgegengesetzten und etwa parallel zueinander verlaufenden
Rändern mit Randprofilen versehen, die eine sich etwa parallel
zur äußeren Begrenzungsfläche der Schale
erstreckende Randfahne aufweisen, welche ebenfalls in dem Isolierkörper
eingeschäumt ist.
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Zur
Herstellung der Schalen und Abdeckanordnungen dieser bekannten Paneele
durchläuft jeweils ein von einer Vorratsrolle abgezogenes
Stahlband zur Ausbildung der gewünschten Randprofile einen
Rollformer mit einer Anzahl von längs einer vorgegebenen
Förderstrecke hintereinander angeordneten und um etwa senkrecht
zu der Förderstrecke verlaufende Drehachsen drehbaren Formgebungsrollen.
In die so mit entsprechenden Randprofilen ausgestattete Schale wird
eine den Isolierkörper in Form eines Isolierschaums, insbesondere
Polyurethanschaums, bildende Flüssigkeit eingefüllt.
Die Schale wird dann mit der Abdeckanordnung abgedeckt, während
der Schaum gebildet wird. Dabei kann die den Isolierschaum bildende
Flüssigkeit durch stationäre Auftragdüsen
auf das Zwischenprodukt in Form der Schale aufgespritzt werden,
wobei die pro Zeit aufgespritzte Flüssigkeitsmenge in Abhängigkeit
von der Fördergeschwindigkeit der Schalen gesteuert wird.
Dabei hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn
mit dem Abdeckelement eine der äußeren Begrenzungsfläche
der Schale abgewandte Begrenzungsfläche des Isolierkörpers
abgedeckt wird, weil mit einem derartigen Abdeckelement ein unkontrolliertes
Aufschäumen der den Isolierschaum bildenden Flüssigkeit
verhindert werden kann. Dazu wird zweckmäßigerweise
eine flächige Abdeckanordnung der vorstehend beschriebenen
Art eingesetzt, die sich im wesentlichen etwa parallel zu der Außenfläche
des Zwischenprodukts erstreckt und unmittelbar nach dem Auftragen
der den Isolierschaum bildenden Flüssigkeit angebracht
wird.
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Zur
Vermeidung einer unerwünschten Verformung der Abdeckanordnung
und der Schale hat es sich als zweckmäßig erwiesen,
wenn Schale und Abdeckanordnung nach Anbringung der Abdeckanordnung
längs einer vorgehenden Aushärtstrecke zwischen
zwei Führungselementen gefördert werden, von denen
eines an der äußeren Begrenzungsfläche
der Schale und das andere an der Abdeckanordnung anliegt. Im Verlauf
des Schäumungsvorgangs werden die an den Randprofilen der
Schale und der Abdeckanordnung gebildeten Randfahnen von dem Isolierschaum
umschäumt. Auf diese Weise werden Schale und Abdeckanordnung
mit Hilfe des Isolierschaums zusammengehalten. Wenn dabei sichergestellt
wird, daß zwischen den Randfahnen der an der Schale angebrachten
Randprofile einerseits und den an der Abdeckanordnung angebrachten Randfahnen
andererseits ein vorgegebener Abstand eingehalten wird, kann die
Bildung metallischer Wärmebrücken zwischen Schale
und Abdeckanordnung vermieden werden. Allerdings hat es sich gezeigt, daß die
Fertigung der gerade beschriebenen Bauelemente unter Einhaltung
eines vorgegebenen Abstands zwischen den Randfahnen und gleichzeitiger Sicherstellung
der für die üblicherweise angestrebte Fingerschutzwirkung
einzuhaltenden Toleranzgrenzen mit einem hohen Aufwand verbunden
ist.
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Aus
diesem Grund ist man dazu übergegangen, unter Verzicht
auf die thermische Trennung zwischen Schale und Abdeckelement die
Randprofile der Sektionaltorpaneele vollständig einstückig
mit den die äußere Begrenzungsfläche
der Paneele bildenden Schalen auszuführen, derart, daß diese Randprofile
den entsprechenden Isolierkörperrand vollständig übergreifen.
Bei der Fertigung entsprechender Sektionaltorpaneele wird die schaumbildende
Flüssigkeit in die zuvor mit den Randprofilen versehene
Schale eingefüllt, die Abdeckanordnung auf die der Schale
abgewandten Ränder der Profile aufgeklipst und die so hergestellte
Anordnung solange zwischen zwei Druckbändern gehalten,
bis die Schaumbildung abgeschlossen ist. Anschließend werden
die Bauelemente von dem durch die Stahlstreifen gebildeten fortlaufenden
Band auf vorgegebenen Längen geschnitten. Entsprechende
Sektionaltorpaneele sind beispielsweise in der
EP-A-0 370 376 beschrieben.
Wenngleich diese Sektionaltorpaneele mit hoher Fertigungsgenauigkeit
und vergleichsweise geringem Fertigungsaufwand hergestellt werden
können, hat es sich hier als problematisch erwiesen, daß eine
gewünschte Isolationswirkung nur schwer erreichbar ist.
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Angesichts
der vorstehend beschriebenen Probleme im Stand der Technik liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Verfahren zur Herstellung paneelförmiger
Bauelemente bzw. von Sektionaltorpaneelen anzugeben, mit denen thermisch
gut isolierende Bauelemente bzw. Sektionaltorpaneele mit geringem
Fertigungsaufwand hergestellt werden können.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch eine Weiterbildung der bekannten Verfahren gelöst, die
im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß das Randprofil
bzw. ein nach entsprechender Bearbeitung bzw. Umformung das Randprofil
bildendes Material einer seine Querschnittsfläche in mindestens
einer parallel zur Außenfläche verlaufenden Schnittebene
verringernden Schwächungsbearbeitung unterzogen wird.
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Mit
derartig weitergebildeten Verfahren kann ein einen Rand des Isolierkörpers
vollständig übergreifendes Randprofil mit herkömmlichen
Verfahren hergestellt und das Bau element unter Verwendung dieses
Randprofils vorbereitet werden, wobei die Materialschwächung
erst nach Anbringung des Isolierkörpers an dem Randprofil
bzw. der Schale erfolgt. Die Schwächung des Randprofils
in einer parallel zur äußeren Begrenzungsfläche
der Schale verlaufenden Ebene hat eine entsprechende Reduzierung
der Wärmeleitung über das Randprofil zur Folge,
wodurch die Isolationseigenschaften entsprechender Bauelemente verbessert
werden können.
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Im
Rahmen der Erfindung ist auch daran gedacht, das das Randprofil
bildende Material vor einer entsprechenden Umformung mit Schwächungsbereichen
zu versehen, derart, daß die gewünschte Reduzierung
der Wärmeleitung über das Randprofil erreicht
wird. Grundsätzlich reicht es aus, wenn die Dicke des das
Randprofil bildenden Materials im Verlauf der Schwächungsbearbeitung
reduziert wird. Dazu kann dieses Material mit einem geeigneten Präge-
und/oder Fräswerkzeug bearbeitet werden. Eine besonders
wirksame thermische Trennung läßt sich jedoch
erreichen, wenn die Querschnittsfläche dadurch reduziert
wird, daß eine oder mehrere Ausnehmungen in dem Randprofil
bzw. in dem das Randprofil bildenden Material gebildet werden. Bei einer
besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird
mindestens eine Ausnehmungsanordnung in Form eines sich über
mindestens 50%, vorzugsweise mindestens 75%, besonders bevorzugt 90%
oder mehr, der Gesamtlänge des übergriffenen Randes
erstreckenden Schlitzes bzw. in Form einer entsprechenden Schlitzfolge
in mindestens einem Randprofil gebildet. Im Hinblick auf den Erhalt
einer besonders wirksamen thermischen Trennung hat es sich dabei
als zweckmäßig erwiesen, wenn sich der im Verlauf
der Schwächungsbearbeitung gebildete Schlitz über
die gesamte Länge des von dem Randprofil übergriffenen
Randes des Isolierkörpers erstreckt. In diesem Fall wird
das Randprofil im Verlauf der Schwächungsbearbeitung in
zwei Teile aufgeteilt, die nur noch über den Isolierkörper
zusammengehalten werden. Im Rahmen dieser Erfindung wurde mithin
erkannt, daß die Haltekraft des Isolierkörpers
zur Gewährleistung der erforderlichen Stabilität
des Bauelements ausreichend sein kann.
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Die
Breite des im Rahmen der Schwächungsbearbeitung gebildeten
Schlitzes bzw. der einzelnen Schlitze der Schlitzanordnung kann
im Bereich von 1 bis 20 mm liegen. Dabei hat es sich zum Erhalt
einer zufriedenstellenden Stabilität als sinnvoll erwiesen,
wenn die Breite im Bereich von 1 bis 10 mm, insbesondere etwa 1
bis 5 mm, besonders bevorzugt 2 bis 4 mm, liegt. Dabei ist eine
Schlitzbreite von 2 mm oder mehr bevorzugt, wenn zur Ausführung
der Schwächungsbearbeitung ein Schwächungswerkzeug
in Form einer Säge benutzt wird, weil ein Sägeblatt
mit einer Dicke von 2 mm oder mehr, wie es zur Herstellung eines
Schlitzes mit einer Breite von 2 mm oder mehr erforderlich ist,
eine zufriedenstellende Stabilität aufweist. Dadurch können die
Standzeiten einer zur Herstellung entsprechender Bauelemente eingesetzten
Vorrichtung erhöht werden.
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Falls
mehr Wert auf die thermische Trennung als auf die Stabilität
der Bauelemente gelegt wird, kann der im Rahmen der Schwächungsbearbeitung gebildete
Schlitz bzw. können die einzelnen Schlitze der Schlitzfolge
eine Breite von 10 bis 20 mm, insbesondere etwa 10 bis 15 mm, aufweisen.
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Eine
besonders gute Stabilität erfindungsgemäß hergestellter
Bauelemente läßt sich erreichen, wenn der Isolierkörper
an seinen beiden entgegengesetzten Längsrändern
von jeweils einem Randprofil übergriffen wird. Dabei hat
es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn jedes dieser
Randprofile einer Schwächungsbearbeitung unterzogen wird.
Im besonderen bei der Herstellung von Sektionaltorpaneelen ist darauf
zu achten, daß die einzelnen Sektionaltorpaneele nach Montage
zu einem Sektionaltorblatt im geschlossenen Zustand des Torblatts
im Bereich der Randprofile aufeinanderliegen können. In
diesem Fall kann eine besonders gute thermische Trennung zwischen äußerer
Begrenzungsfläche des Sektionaltorblatts und innerer Begrenzungsfläche
des Sektionaltorblatts erreicht werden, wenn der Isolierkörper derart
an der inneren Begrenzungsfläche der Schale angeordnet
wird, daß er an zwei entgegengesetzten und etwa parallel
zueinander verlaufenden Rändern von jeweils einem zumindest
teilweise aus metallischem Material bestehenden Randprofil übergriffen wird
und jedes Randprofil einer seine Querschnittsfläche in
mindestens einer parallel zur Außenfläche der
Schale verlaufenden Schnittebene verringernden Bearbeitung unterzogen
wird, wobei die Querschnittsfläche beider Randprofile in
mindestens einer gemeinsamen Schnittebene vermindert wird. Auf diese
Weise kann verhindert werden, daß eine Kältebrücke
durch Anlage des Randprofils eines Bauelements an dem ihm zugewandten
Randprofil des benachbarten Bauelements gebildet wird, wenn die Bauelemente
bzw. Sektionaltorpaneele im geschlossenen Zustand des Sektionaltors
aneinander anliegen.
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Im
Rahmen erfindungsgemäßer Verfahren kann die Schwächungsbearbeitung
mittels einer Säge, insbesondere Kreissäge, einem
Laser, einer Stanze, einer Funkenerosionseinrichtung, einer Fräse,
einer Prägeeinrichtung od. dgl. erfolgen. Im Rahmen einer
kontinuierlichen Produktion von Sektionaltorpaneelen hat es sich
als sinnvoll erwiesen, wenn das mindestens eine Randprofil zur Ausführung
der Schwächungsbearbeitung längs einer vorgegebenen Fertigungsstrecke
bewegt und die Schwächungsbearbeitung mit einem be züglich
der Bewegungsrichtung des Randprofils feststehenden Schwächungswerkzeug
ausgeführt wird. Nach der Schwächungsbearbeitung
können die Sektionaltorpaneele dann auf die gewünschte
Länge längs einer senkrecht zu den Randprofilen
verlaufenden Schnittebene geschnitten werden.
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Wie
vorstehend bereits im Zusammenhang mit herkömmlichen Sektionaltorpaneelen
erläutert, hat es sich als besonders günstig erwiesen,
wenn eine der Schale abgewandte Begrenzungsfläche des Isolierkörpers
von einer vorzugsweise zumindest teilweise aus einem metallischen
Material gebildeten Abdeckanordnung abgedeckt wird. Dabei kann die Abdeckanordnung
vor, während und/oder nach der Schwächungsbearbeitung
angebracht, insbesondere formschlüssig mit dem mindestens
einen Randprofil verbunden, vorzugsweise auf das mindestens eine Randprofil
aufgeklipst werden. In diesem Zusammenhang hat es sich als besonders
günstig erwiesen, wenn der Isolierkörper durch
Aufbringen einer schaumbildenden Flüssigkeit auf die innere
Begrenzungsfläche der Schale gebildet wird und die Abdeckanordnung
unmittelbar nach Aufbringen der schaumbildenden Flüssigkeit
auf die Randprofile aufgeklipst wird, wobei die Schwächungsbearbeitung zweckmäßigerweise
erst dann erfolgt, wenn die Schaumbildung zwischen der Schale und
der Abdeckanordnung abgeschlossen ist. Auf diese Weise kann eine
die Verformung des Bauelements bzw. Sektionaltorpaneels während
des Schäumungsvorgangs verhindernde Stabilität
der aus Schale und Abdeckanordnung bestehenden Bauteilzusammenstellung
sichergestellt werden, bis der Schaumbildungsvorgang abgeschlossen
ist, während eine die Stabilität ggf. beeinträchtigende
Schwächungsbearbeitung erst danach erfolgt.
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Während
der Herstellung von Bauelementen der eingangs beschriebenen Art
werden diese Bauelemente üblicherweise auf Ihrer äußeren
Begrenzungsfläche aufliegend längs einer vorgegebenen Förderstrecke
transportiert. Dabei hat es sich als besonders zweckmäßig
erwiesen, wenn die Schwächungsbearbeitung im Bereich einer
etwa parallel zu einer durch die Längsrichtung des übergriffenen
Randes und eine Flächennormale auf die äußere
Begrenzungsfläche der Schale aufgespannten Ebene verlaufenden
seitlichen Begrenzungsfläche des Randprofils erfolgt.
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Wie
vorstehend bereits erläutert, ist es im Rahmen der Erfindung
besonders bevorzugt, wenn längs der Fertigungsstrecke zunächst
im Durchlaufbetrieb, vorzugsweise mit Hilfe eines Rollformers, aus
einem im wesentlichen ebenen metallischen Ausgangsmaterial, insbesondere
Stahlblech, die Schale mit einstückig daran gebildeten
Randprofilen geformt, dann eine Isolierschaum bildende Flüssigkeit
auf die innere Begrenzungsfläche der Schale aufgebracht,
danach zur Bildung eines von dem Isolierschaum zu füllenden
Kanals die Abdeckanordnung an den Randprofilen angebracht wird und
nach Bildung des Isolierschaums die Schwächungsbearbeitung
erfolgt. Zum Schutz des Isolierkörpers vor Beschädigungen
und Feuchtigkeit hat es sich als zweckmäßig erwiesen,
wenn mindestens eine in einem der Randprofile gebildete Ausnehmung
zumindest teilweise mit einem festen und/oder pastösen Material,
insbesondere Dichtungsmaterial, gefüllt wird.
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Ein
mit einem erfindungsgemäßen Verfahren hergestelltes
Bauelement umfaßt eine Randschale, einen an einer inneren
Begrenzungsfläche der Randschale angebrachten Isolierkörper
und ein einen Rand des Isolierkörpers zumindest teilweise übergreifendes
Randprofil, wobei das Randprofil mindestens eine Materialschwächung
bzw. -ausnehmung im Bereich einer sich parallel zur äußeren
Begrenzungsfläche der Schale erstreckenden Schnittebene
aufweist. Dabei kann das Randprofil einen sich über die gesamte
Länge des davon übergriffenen Randes des Isolierkörpers
erstreckenden Schlitz aufweisen.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung zum Herstellen eines
erfindungsgemäßen Bauelements umfaßt
zweckmäßigerweise eine Formungseinrichtung zum
Herstellen eines Randprofils aus einem flächigen metallischen
Material, wie etwa einen Rollformer, eine Einrichtung zum Anordnen
eines an einer inneren Begrenzungsfläche der aus dem flächigen metallischen
Material gebildeten Schale anliegenden Isolierkörpers,
insbesondere eine Schäumungseinrichtung, und ein Schwächungswerkzeug
zum Bilden einer Materialschwächung in einem den Isolierkörper übergreifenden
Randprofil der Schale. Dabei wird das flächige metallische
Material zweckmäßigerweise mit einer geeigneten
Fördereinrichtung längs einer die Formungseinrichtung,
Schäumungseinrichtung und die Schwächungseinrichtung
aufweisenden Fertigungsstrecke gefördert.
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Nachstehend
wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung, auf die hinsichtlich
aller erfindungswesentlichen und in der Beschreibung nicht näher
herausgestellten Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird,
erläutert. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt:
eine
Schnittdarstellung durch zwei aufeinanderfolgende Sektionaltorpaneele,
die mit
einem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellt wurden.
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Jedes
der in der Zeichnung dargestellten Sektionaltorpaneele umfaßt
eine aus Stahlblech gebildete Schale 10, eine Abdeckanordnung 30 und
einen zwischen der Schale 10 und der Abdeckanordnung 30 angeordneten
Isolierkörper 40, der an der der äußeren
Begrenzungsfläche 12 der Schale 10 entgegengesetzten
inneren Begrenzungsfläche 14 der Schale 10 anliegt.
Die Ränder des Isolierkörpers 40 werden
von einstückig mit der Schale 10 ausgeführten
Randprofilen 20 und 22 übergriffen. An
diesen Randprofilen 20 bzw. 22 sind sich parallel
zur Längsrichtung der Randprofile erstreckende schlitzförmige
Ausnehmungen 24 bzw. 26 mit einer Breite von mehr
als 2 mm gebildet. Durch diese schlitzförmigen Ausnehmungen 24 und 26,
die sich über die gesamte axiale Länge der Randprofile
erstrecken, wird eine thermische Trennung zwischen der Schale 10 einerseits
und der Abdeckanordnung 30 andererseits erreicht. Die Abdeckanordnung 30 ist
auf auf sich selbst zurückgebogene und der Schale 10 abgewandte
Ränder der Randprofile 20 bzw. 22 aufgeklipst.
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Die
Erfindung ist nicht auf das anhand der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt. Vielmehr ist auch an solche Ausführungsformen
gedacht, bei denen sich die schlitzförmigen Ausnehmungen
nicht über die gesamte axiale Länge der Randprofile
erstrecken, sondern als Schlitzfolge mit einer Anzahl von Verbindungsstegen
ausgeführt sind. Ferner können anstelle von schlitzförmigen Ausnehmungen
auch Materialschwächungen in den Randprofilen
20 bzw.
22 gebildet
werden, um so die Wärmeleitung zu vermindern. Die in der
Zeichnung dargestellten Randprofile sind hinsichtlich ihrer Form entsprechend
den Randprofilen der Sektionaltorpaneele gemäß
EP-A-0 370 376 ausgeführt.
Mit erfindungsgemäßen Verfahren können
allerdings auch anders ausgeführte Randprofile bearbeitet
werden.
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Ferner
ist im Rahmen der Erfindung auch daran gedacht, die schlitzförmigen
Ausnehmungen 24 und 26 mit einem festen und/oder
pastösen Material, insbesondere Dichtungsmaterial, auszufüllen.
Das Füllmaterial sollte allerdings schlechte Wärmeleitungseigenschaften
aufweisen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0304642
A [0002, 0003]
- - EP 0370376 A [0002, 0006, 0022]