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DE102006062742B4 - Elektrische Flachsteckhülse - Google Patents

Elektrische Flachsteckhülse Download PDF

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DE102006062742B4
DE102006062742B4 DE102006062742A DE102006062742A DE102006062742B4 DE 102006062742 B4 DE102006062742 B4 DE 102006062742B4 DE 102006062742 A DE102006062742 A DE 102006062742A DE 102006062742 A DE102006062742 A DE 102006062742A DE 102006062742 B4 DE102006062742 B4 DE 102006062742B4
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electrical
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Gheorghe Hotea
Hannes Wendling
Waldemar Stabroth
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Elektrische Flachsteckhülse zum elektrischen Kontaktieren eines elektrischen Verbinders (2) für den Kraftfahrzeugbereich, mit
zwei an ein elektrisches Kabel anschließbare Kontaktkästen (100) und einem mit den Kontaktkästen (100) derart zusammenwirkenden Kontaktboden (150), dass zwischen einem Kontaktkasten (100) und dem Kontaktboden (150) ein Kontaktmesser (200) des elektrischen Verbinders (2) klemmbar ist, wobei
in jedem Kontaktkasten (100) wenigstens eine Kontaktfeder (140, 145) derart vorgesehen ist, dass das Kontaktmesser (200) in einer Steckposition der elektrischen Flachsteckhülse (1) auf dem elektrischen Verbinder (2) durch die Kontaktfeder (140, 145) elektrisch kontaktierbar ist, wobei
das Kontaktmesser (200) des elektrischen Verbinders (2) durch eine innenliegende Seitenwandung (110) eines Kontaktkastens (100) in der Steckposition elektrisch kontaktierbar ist, wobei ein Rand (111) der innenliegenden Seitenwandung (110) zum elektrischen Kontaktieren des Kontaktmessers (200) eine Mehrzahl von definierten elektrischen Kontaktierungszonen (113) aufweist, die jeweils als eine Erhebung (113) am Rand (111) der innenliegenden Seitenwandung (110) ausgebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine elektrische Flachsteckhülse zum elektrischen Kontaktieren eines elektrischen Verbinders, insbesondere eines elektrischen Kammverbinders, für den Kraftfahrzeugbereich.
  • Elektrische Flachsteckhülsen weisen einen Anschlussbereich für eine elektrische Leitung und einen Steckbereich mit einen Aufnahmeraum für einen Flachstecker auf. Der Aufnahmeraum weist meist eine Bodenplatte mit zwei Seitenwänden auf, deren freie Ränder oberhalb der Grundplatte nach innen umgebogen sind. In einer Steckposition der Flachsteckhülse mit einem Flachstecker fixieren die umgebogenen freien Ränder den Flachstecker mechanisch in der Flachsteckhülse. An der dem Aufnahmeraum gegenüberliegenden Seite der Flachsteckhülse ist ein elektrisches Kabel über einen Löt-, Wickel-, Schraub- oder Crimpanschluss anschließbar.
  • Durch ein einfaches Zusammenstecken von Flachsteckhülse und Flachstecker wird eine elektrische Verbindung für ein Kabel in einer kurzen Anschlusszeit realisiert. Flachsteckhülsen finden in gerader und gewinkelter Bauweise für die unterschiedlichsten Arten von elektrischen Steckverbindungen Anwendung. So existieren z. B. direkte bzw. indirekte Flachsteckhülsen zum lösbaren elektrischen Kontaktieren von Leiterplatten mit einer Rückverdrahtung. Ferner dienen Flachsteckhülsen zum lösbaren Kontaktieren von elektrischen Geräten untereinander oder von einem elektrischen Gerät mit einem elektrischen Netz. Darüber hinaus werden elektrische Flachsteckhülsen im Kraftfahrzeugbereich angewendet, wo sie mit ihren Aufnahmeräumen bevorzugt Kammverbinder, z. B. im Sicherungskasten des Kraftfahrzeugs, lösbar elektrisch kontaktieren.
  • Die DE 196 19 514 A1 offenbart eine in einem elektrisch isolierenden Gehäuse untergebrachte elektrische Buchsenkontaktklemme mit einem vorderen Kontaktbereich und einem hinteren Anschlussbereich, an welchen ein Kabel crimpbar ist. Der Kontaktbereich ist käfigförmig ausgestaltet und weist innerhalb des Käfigs einen einzigen, mit einer Wand des Käfigs einstückig verbundenen Kontaktfederarm auf. Der Kontaktfederarm weist eine einzelne Ausbuchtung auf, die mit einem einzelnen, ihr gegenüberliegenden Gegenkontaktelement einer Wandung des Käfigs zusammenwirken und dabei einen Flachstecker klemmen kann.
  • Die EP 0 812 035 A1 offenbart eine aus einer einzelnen Platte herausgeschnittene und anschließend gebogene elektrische Buchsenkontaktklemme, deren hinterer Bereich eine elektrische Verbindung mit einem Leiter und deren vorderer Bereich zur Aufnahme eines elektrischen Steckkontakts dient. Der vordere Bereich hat die Form eines Käfigs mit vier zueinander im 90°-Winkel angeordneten Wandungen, wobei innerhalb des Käfigs zwei einander gegenüberliegende Kontaktzungen angeordnet sind, die jeweils an ihrem freien Längsendabschnitt eine einzige Ausbuchtung zum elektrischen Kontaktieren des Steckkontakts aufweisen. Das jeweilige, diesem Längsendabschnitt gegenüberliegende Ende der Kontaktzungen ist in den Käfig eingefaltet und einstückig mit einer Wandung des Käfigs verbunden. Der Längsendabschnitt einer einzelnen Kontaktzunge sitzt innerhalb des Käfigs, für eine Steck- und eine Nichtsteckposition der Buchsenkontaktklemme auf den Steckkontakt in, auf einem definierten Anschlag auf. Die elektrische Buchsenkontaktklemme ist ferner in einem elektrisch isolierenden Gehäuse untergebracht.
  • Die WO 97/04502 A1 offenbart eine aus einem Stanzblech herausgestanzte und zusammengebogene elektrische Flachsteckhülse mit zwei Aufnahmebereichen, wobei ein freies Ende einer jeweiligen Seitenwand des betreffenden Aufnahmebereichs nach innen in den jeweiligen Aufnahmebereich, parallel gegenüberliegend zu einem Boden, hineingebogen ist. Eine mittig aus dem Boden herausgebogene Zunge kann zusammen mit den in den betreffenden Aufnahmebereich hineingebogenen freien Enden einen einzigen elektrischen Tab kontaktieren.
  • DE 196 07 526 C2 offenbart einen aus einem Stanzblech herausgestanzten und zusammengebogenen elektrischen Flachfederkontakt in Mehrlamellenausführung zur elektrischen Kontaktierung eines einzigen Kontaktmessers. Der auf beiden Längsseiten offene Flachfederkontakt weist dabei vier jeweils paarweise aufeinanderzugebogene Kontaktschenkel auf, zwischen welchen das Kontaktmesser elektrisch kontaktierbar ist. Die entgegen einer Steckrichtung des Kontaktmessers abstehenden freien Enden der Kontaktschenkel sind paarweise voneinander weggebogen, um ein Einstecken des Kontaktmessers zu erleichtern.
  • Die DE 94 16 056 U1 offenbart eine aus einem Stanzblech herausgestanzte und zusammengebogene elektrische Flachsteckhülse zur elektrischen Kontaktierung eines einzigen Flachsteckers. Hierbei weist die Flachsteckhülse zwei von einer jeweiligen Seitenwand auf eine Fußplatte der Flachsteckhülse zugebogene freie Ränder auf, die jeweils als in Längsrichtung zweiseitig angebundene Kontaktlamellen ausgebildet sind.
  • Die EP 0 643 453 A1 offenbart ein aus einem Stanzblech herausgestanztes und zusammengebogenes elektrisches Verbindungsorgan zur elektrischen Kontaktierung zweier Flachstecker, wobei der eine Flachstecker von vorne und der andere von hinten in das Verbindungsorgan einsteckbar ist. Das Verbindungsorgan weist eine aus einem Boden herausgebogene elektrische Kontaktzunge und zwei vorne von einer Decke nach innen gebogene, einseitig angebundene elektrische Kontaktfedern auf, wobei der eine Flachstecker zwischen Boden und Kontaktzunge und der andere Flachstecker zwischen den Kontaktfedern und der Kontaktzunge klemmbar ist.
  • Die 38 17 803 A1 offenbart einen dreiteiligen elektrischen Flachstecker zum elektrischen Kontaktieren eines Messerkontaktglieds, der in einem Isolationsgehäuse unterbringbar ist. Der Flachstecker weist einen in ein Basisglied einsteckbaren zusammengebogen Käfig auf, der eine Mehrzahl von in Längsrichtung angebundenen Stegen aufweist, die einer elektrischen Kontaktierung des Messerkontaktglieds dienen. Um ein aufweiten des Käfigs und des Basisglieds zu vermeiden, ist auf das Basisglied eine Schutzhülle aus Stahlblech steckbar, deren Längsfuge nicht mit den beiden Längsfugen des Käfigs und des Basisglieds fluchtet.
  • Die DE 43 14 363 A1 offenbart eine elektrische Flachsteckhülse mit jeweils einem seitlich von einem Basisplattenabschnitt auf diesen zugebogenen elastischen Kontaktabschnitt, an welchem jeweils eine elektrische Kontaktfeder vorgesehen ist. Die Kontaktfedern sind innerhalb der Flachsteckhülse angeordnet und liegen im Wesentlichen parallel zum Basisplattenabschnitt. Zwischen am Basisplattenabschnitt ausgebildeten Führungsabschnitten und den Kontaktfedern ist ein Flachstecker aufnehmbar und elektrisch kontaktierbar.
  • Die DE 694 23 435 T2 offenbart eine aus einem Stanzblech herausgestanzte und zusammengebogene elektrische Verbindung für ein Hochspannungskabel. Die Verbindung weist einen im Wesentlichen zylinderförmigen Verbindungsabschnitt zum Weiterkontaktieren des Kabels, einen Zwischenabschnitt, der als definierte Anlage für das Kabel dient, und zwei hintereinander angeordnete Crimpabschnitte auf, die einen zurückgefalteten Leiterabschnitt des Kabels klemmen und elektrisch kontaktieren.
  • Die DE 197 04 311 A1 offenbart eine aus einem Stanzblech herausgestanzte und zusammengebogene elektrische Kontaktfeder mit zwei jeweils an einem Deckensteg einseitig angebundenen elektrischen Kontaktlaschen. Die jeweilige Kontaktlasche erstreckt sich entgegen einer Steckrichtung eines in die Kon taktfeder einzusteckenden Gegensteckers nach vorne über den betreffenden Deckensteg hinweg und ist dort nach innen in die Kontaktfeder hineingebogen.
  • Elektrische Flachsteckhülsen gemäß dem Stand der Technik weisen je nach Ausbildung der Flachsteckhülse eine Reihe von Nachteilen auf.
  • So ergeben sich z. B. bei Flachsteckhülsen, die hauptsächlich mit einer Stanzkante einen elektrischen Verbinder kontaktieren, hohe Steckkräfte beim Aufstecken sowie beim Abziehen. Ferner besitzen solche Flachsteckhülsen aufgrund der hohen Klemmkräfte, die sich als Schneidkräfte im elektrischen Verbinder auswirken, eine eingeschränkte Wiederverwendbarkeit.
  • Ferner weisen elektrische Flachsteckhülsen, deren Kontaktfedern in einem Nichtsteckzustand aneinander anliegen, ebenfalls hohe Steckkräfte auf. Hierbei kann es aufgrund der hohen Steckkräfte beim Aufstecken zu elastischen Verformungen an oder in der Flachsteckhülse kommen.
  • Darüber hinaus neigen insbesondere Flachsteckhülsen, die vergleichsweise große Steckkräfte zum Aufstecken auf einen elektrischen Verbinder benötigen, zum Verkanten, sodass die Flachsteckhülsen nur noch mit erhöhtem Kraftaufwand aufsteckbar sind bzw. durch das versuchte Aufstecken wenigstens für eine Wiederverwendung unbrauchbar werden können.
  • Elektrische Flachsteckhülsen mit nur wenigen Kontaktierungszonen zum elektrischen Kontaktieren eines elektrischen Verbinders weisen elektrische Kontaktprobleme auf, welche insbesondere bei einer mehrfachen Verwendung der Flachsteckhülse auftreten. Ferner sind solche Flachsteckhülsen gegenüber Verunreinigungen anfällig und werden bei Korrosion schnell unbrauchbar.
  • Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte elektrische Flachsteckhülse zur Verfügung zu stellen, die ein einfaches und bevorzugt verkantungsfreies Aufstecken auf einen elektrischen Verbinder ermöglicht, wobei nur geringe Aufsteckkräfte notwendig sein sollen und eine dauerhafte elektrische Kontaktierung, auch bei einer Mehrfachbenutzung der Flachsteckhülse, gewährleistet ist. Darüber hinaus soll die elektrische Flachsteckhülse einfach und kostengünstig, insbesondere unter Gesichtspunkten einer Massenproduktion, herstellbar sein. Ferner soll die Flachsteckhülse gegen ein unbeabsichtigtes Herunterrutschen vom elektrischen Verbinder gesichert sein und trotzdem geringe Abzugskräfte aufweisen.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird mit einer elektrischen Flachsteckhülse zum elektrischen Kontaktieren eines elektrischen Verbinders gelöst, wobei die Flachsteckhülse wenigstens einen an ein elektrisches Kabel anschließbaren Kontaktkasten und einen mit dem Kontaktkasten derart zusammenwirkenden Kontaktboden aufweist, dass zwischen dem Kontaktkasten und dem Kontaktboden ein Kontaktmesser des elektrischen Verbinders einklemmbar ist, wobei in jedem Kontaktkasten wenigstens eine oder zwei Kontaktfedern derart vorgesehen sind, dass das Kontaktmesser in einer Steckposition der elektrischen Flachsteckhülse auf dem elektrischen Verbinder durch die Kontaktfedern elektrisch kontaktierbar ist. Ferner ist das Kontaktmesser des elektrischen Verbinders durch eine innenliegende Seitenwandung eines Kontaktkastens in der Steckposition elektrisch kontaktierbar, wobei ein Rand der innenliegenden Seitenwandung eine Mehrzahl von definierten elektrischen Kontaktierungszonen aufweist, die jeweils als eine Erhebung am Rand der innenliegenden Seitenwandung ausgebildet sind. Die erfindungsgemäße elektrische Flachsteckhülse weist dabei bevorzugt zwei Kontaktkästen auf.
  • Die Erfindung umfasst zwei Varianten; bei der ersten Variante kontaktieren zwei Kontaktkästen ein einziges Kontaktmesser des elektrischen Verbinders in Zusammenwirkung mit dem Kon taktboden, und bei der zweiten Variante kontaktieren zwei Kontaktkästen zwei Kontaktmesser des elektrischen Verbinders in Zusammenwirkung mit dem Kontaktboden, wobei jeweils ein einziger Kontaktkasten ein einziges Kontaktmesser des elektrischen Verbinders elektrisch kontaktiert.
  • Bei der ersten Variante weist ein einzelner Kontaktkasten bevorzugt eine einzige Kontaktfeder auf. Es ist jedoch auch möglich, zwei oder sogar mehr Kontaktfedern je Kontaktkasten vorzusehen. Dies hängt weitestgehend von der Größe bzw. Breite der elektrischen Flachsteckhülse ab. Bei der zweiten Variante weist ein einzelner Kontaktkasten bevorzugt zwei Kontaktfedern auf. Es können jedoch – ebenfalls wie bei der ersten Variante – eine oder mehr als zwei Kontaktfedern vorgesehen sein.
  • Bevorzugt liegen bei der ersten Variante die beiden Kontaktkästen direkt nebeneinander, wobei die entsprechenden, betreffenden Seitenwandungen der Kontaktkästen aneinander anliegen können, oder einen geringen Luftspalt zwischen sich aufweisen. Bei der zweiten Variante sind die beiden Kontaktkästen bevorzugt mit einem gewissen Abstand zueinander angeordnet, der bevorzugt größer oder gleich dem lichten Abstand zweier einander direkt benachbarter Kontaktmesser des elektrischen Verbinders ist.
  • Die Kontaktfedern der Kontaktkästen erstrecken sich bei beiden Varianten der Erfindung über nahezu die gesamte Länge des jeweiligen Kontaktkastens hinweg – der Kontaktkasten ist bevorzugt 2 bis 4 mal länger als seine Breite – und sind mit Abstand gegenüber dem Kontaktboden angeordnet. Die Kontaktfedern sind an jedem ihrer Abschnitte eben, wodurch sich die Flachsteckhülse verkantungsfrei auf die Kontaktmesser von elektrischen Verbindern stecken lässt. Dies wird durch eine steife Ausgestaltung des Kontaktkastens im Einsteckbereich des Kontaktmessers und eine steife Ausgestaltung des Kontaktbodens, bevorzugt über dessen gesamte Länge hinweg, unter stützt. Durch die langgestreckte Kontaktierungsfläche (Kontaktfeder und Kontaktboden) ist ein sicheres elektrisches Kontaktieren auch bei widrigen Umgebungsbedingungen gewährleistet. Ferner lässt sich die erfindungsgemäße elektrische Flachsteckhülse mit wenig Kraftaufwand auf den elektrischen Verbinder stecken, da ein gewisser Abstand zwischen den Kontaktfedern und dem Kontaktboden vorgesehen ist.
  • Erfindungsgemäß können die Kontaktfedern bei beiden Varianten der Erfindung mit ihren jeweiligen beiden Längsenden integral, d. h. einstückig, mit dem jeweiligen Kontaktkasten verbunden sein. Die Kontaktfedern können sich dabei zusätzlich an Unterstützungslaschen abstützen. In anderen Ausführungsformen können – ebenfalls bei beiden Varianten der Erfindung – die Kontaktfedern jeweils nur mit einem Längsende integral mit dem Kontaktkasten verbunden sein. Hierbei kann sich jede Kontaktfeder mit ihrem gegenüberliegende Ende an einer in den Kontaktkasten eingebogenen Unterstützungslasche abstützen, was insbesondere für eine Nichtsteckposition der Flachsteckhülse gilt. In einer Steckposition kann sich die jeweilige Kontaktfeder an einer Deckenwandung des Kontaktkastens abstützen.
  • In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung weisen sowohl die Kontaktfedern als auch der Kontaktboden eine Mehrzahl von elektrischen Kontaktierungszonen auf, die bevorzugt als Ausbuchtungen bzw. Erhebungen ausgebildet sind. Hierdurch ist eine elektrische Vielpunkt-Kontaktierung realisiert, die auch bei hohen Steckzyklen eine dauerhafte elektrische Kontaktierung bei geringen Steckkräften realisiert. Bevorzugt liegen sich bei solchen Ausführungsformen die jeweiligen Erhebungen der Kontaktfedern und die des Kontaktbodens gegenüber. In anderen Ausführungsformen der Erfindung können die in Steckrichtung von einem Kontaktmesser des elektrischen Verbinders zuerst zu kontaktierenden Kontaktierungszonen versetzt zueinander angeordnet sein, sodass z. B. von dem Kontaktmesser zuerst eine Kontaktierungszone des Kontaktbodens und direkt daran anschließend die Kontaktierungszone einer Kontaktfeder elektrisch kontaktiert wird, oder umgekehrt. Bei einer solchen Ausführungsform liegen die in Steckrichtung hinten angeordneten Kontaktierungszonen der Kontaktfedern und des Kohntaktbodens wiederum einander gegenüber. Dies ist jedoch optional; diese Kontaktierungszonen können wiederum gegeneinander versetzt angeordnet sein.
  • Um die elektrische Flachsteckhülse gegen ein unbeabsichtigtes Herunterziehen/-rutschen von dem Kontaktmesser zu sichern, kann die elektrische Flachsteckhülse einen Arretiervorsprung aufweisen, der in der Steckposition der Flachsteckhülse auf dem Kontaktmesser in einer Arretierausnehmung des Kontaktmessers verrastbar ist. Bevorzugt sind dabei Arretiervorsprung und Arretierausnehmung nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip aufgebaut; d. h. sie greifen formschlüssig ineinander.
  • Bevorzugt wird ein Rohling der elektrischen Flachsteckhülse aus einem verzinnten Blech einstückig herausgestanzt und anschließend zurechtgebogen. Erfindungsgemäß ergibt sich eine elektrische Kontaktierung auf einer Zinnfläche der elektrischen Flachsteckhülse und nicht auf einer Stanzkante.
  • Zusätzliche Ausführungsformen der beiden Varianten der Erfindung ergeben sich aus den übrigen abhängigen Ansprüchen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine 3-D Darstellung einer ersten Ausführungsform einer ersten Variante einer elektrischen Flachsteckhülse;
  • 2 einen aufgebogenen Grundriss der Flachsteckhülse aus 1;
  • 3 eine Seiten- und zwei Querschnittansichten der Flachsteckhülse aus 1;
  • 4 eine Draufsicht und eine weitere Querschnittansicht der Flachsteckhülse aus 1;
  • 5 eine zentral geschnittene Seitenansicht der Flachsteckhülse aus 4; und
  • 6 eine Vorderansicht der Flachsteckhülse aus 1.
  • 7 eine 3-D Darstellung einer ersten Ausführungsform einer zweiten Variante der Flachsteckhülse;
  • 8 einen aufgebogenen Grundriss der Flachsteckhülse aus 7;
  • 9 eine Seiten- und zwei Querschnittansichten der Flachsteckhülse aus 7;
  • 10 eine Draufsicht und eine weitere Querschnittansicht der Flachsteckhülse aus 7;
  • 11 eine zentral geschnittene Seitenansicht der Flachsteckhülse aus 10; und
  • 12 eine Vorderansicht der Flachsteckhülse aus 7.
  • 13 eine 3-D Darstellung einer zweiten Ausführungsform der ersten Variante der erfindungsgemäßen elektrischen Flachsteckhülse;
  • 14 einen aufgebogenen Grundriss der Flachsteckhülse aus 13;
  • 15 eine Seiten- und drei Querschnittansichten der Flachsteckhülse aus 13;
  • 16 eine Draufsicht und eine weitere Querschnittansicht der Flachsteckhülse aus 13;
  • 17 eine teilweise zentral geschnittene Seitenansicht der Flachsteckhülse aus 16; und
  • 18 eine Vorderansicht der Flachsteckhülse aus 13.
  • 19 eine 3-D Darstellung einer zweiten Ausführungsform der zweiten Variante der erfindungsgemäßen elektrischen Flachsteckhülse;
  • 20 einen aufgebogenen Grundriss der Flachsteckhülse aus 19;
  • 21 eine Seiten- und zwei Querschnittansichten der Flachsteckhülse aus 19;
  • 22 eine Draufsicht und eine weitere Querschnittansicht der Flachsteckhülse aus 19;
  • 23 eine teilweise zentral geschnittene Seitenansicht der Flachsteckhülse aus 22; und
  • 24 eine Vorderansicht der Flachsteckhülse aus 19.
  • 25 eine 3-D Darstellung der jeweils ersten Ausführungsform der ersten und zweiten Variante der Flachsteckhülse in einer Zusammensteckposition mit einem elektrischen Verbinder; und
  • 26 eine 3-D Darstellung der jeweils zweiten Ausführungsform der ersten und zweiten Variante der erfindungsgemäßen Flachsteckhülse in einer Zusammensteckposition mit einem elektrischen Verbinder.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand zweier Varianten, die sich jeweils in zwei Ausführungsformen gliedern, näher erläutert. Die Erfindung soll jedoch nicht auf solche Ausführungsformen beschränkt sein, sondern Merkmalskombinationen untereinander zulassen. So können z. B. in einer einzelnen elektrischen Flachsteckhülse ein- und zweiseitig angebundene Kontaktfedern vorgesehen sein. Dies soll auch jeweils für damit verbundene Merkmale oder Merkmalskombinationen der elektrischen Flachsteckhülse gelten. Ferner kann – obigem entsprechend – z. B. eine elektrische Kontaktierung und/oder Arretierung einer elektrischen Flachsteckhülse auf einem elektrischen Verbinder abweichend von der jeweils dargestellten Ausführungsform vorgesehen sein.
  • Die 1 bis 6 zeigen die erste Ausführungsform der ersten Variante der elektrischen Flachsteckhülse 1, wobei die 3 und 4 Querschnitte A-A, B-B und C-C der Flachsteckhülse 1 von hinten darstellen. Darüber hinaus zeigt 25 rechts diese elektrische Flachsteckhülse 1 in zusammengestecktem Zustand mit einem elektrischen Verbinder 2.
  • Die elektrische Flachsteckhülse 1 weist einen vorderen Abschnitt zum elektrischen Kontaktieren mit einem Kontaktmesser 200 des elektrischen Verbinders 2 (s. 25 und 26), und einen hinteren Abschnitt zum elektrischen Anschließen eines Kabels auf. Der hintere Abschnitt umfasst einen ersten Crimpabschnitt 170 zum Ancrimpen einer Seele eines Kabels und einen zweiten Crimpabschnitt 180 zum Ancrimpen einer Ummantelung des Kabels. Ferner kann die elektrische Flachsteckhülse 1 am hinteren Ende des Crimpabschnitts 180 einen Träger 190 aufweisen, mittels welchem ein Rohling der elektrischen Flachsteckhülse 1 nach dem Ausstanzen aus einem Blech transportiert und für ein Zurechtbiegen gehalten werden kann. Dieser Träger 190 wird für den Gebrauch der elektrischen Flachsteckhülse 1 abgetrennt.
  • Der vordere Abschnitt zum Kontaktieren des elektrischen Verbinders 2 umfasst im Wesentlichen zwei Kontaktkästen 100 und einen einzigen, mit den beiden Kontaktkästen 100 zusammenwirkenden Kontaktboden 150.
  • Jeder Kontaktkasten 100 weist innenliegend eine Kontaktfeder 145 auf, die zusammen eine Seite des Kontaktmessers 200 des elektrischen Verbinders 2 elektrisch kontaktieren können. Die dieser gegenüberliegende Seite des Kontaktmessers 200 ist vom Kontaktboden 150 elektrisch kontaktierbar. Die Kontaktfeder 145 ist als zweiseitig angebundene Kontaktlamelle 145 ausgebildet; d. h., die beiden Längsenden 146, 147 der Kontaktlamelle 145 sind einstückig mit dem Kontaktkasten 100 ausgebildet. Dies ist am besten in 2 dargestellt, welche den Grundriss der Flachsteckhülse 1 darstellt. Die Abschnitte, mit welchen die Kontaktlamelle 145 in den Kontaktkasten 100 integral übergeht, sind Teil einer innenliegenden Seitenwandung 110 des Kontaktkastens 100. Dabei ist die Kontaktlamelle 145 mittels eines Schlitzes gegenüber der innenliegenden Seitenwandung 110 beabstandet angeordnet. Hierbei bildet ein Rand 111 bzw. ein freies Ende 111 der innenliegenden Seitenwandung 110 eine Längsbegrenzung des Schlitzes.
  • Jeder Kontaktkasten 100 der einstückigen Flachsteckhülse 1 wird ausgehend vom Grundriss der Flachsteckhülse 1 über dem Kontaktboden 150 zusammengefaltet. Hierbei weist jeder Kontaktkasten 100 eine mit dem Kontaktboden 150 einstückig verbundene außenliegende Seitenwandung 130, eine mit der außenliegenden Seitenwandung 130 einstückig verbundene Deckenwandung 120 und die mit der Deckenwandung 120 einstückig verbundene innenliegende Seitenwandung 110 auf. Die Wandungen 110, 120, 130, 150 stehen dabei jeweils im Wesentlichen aufeinander senkrecht, und bis auf die Verbindung zwischen der innenliegenden Seitenwandung 110 mit der Kontaktfeder 145, sind die Wandungen 110, 120, 130, 150 über ihre gesamte Länge hinweg mit der jeweils direkt benachbarten Seiten-/Deckenwandung 110, 130/120 bzw. dem direkt benachbarten Kontaktboden 150 einstückig ausgebildet. Die außenliegende Seitenwandung 130 kann eine vordere Ausnehmung 134 aufweisen, die es zusammen mit dem Kontaktboden 150 ermöglicht, die elektrische Flachsteckhülse 1 einfach und schnell auf den elektrischen Verbinder 2 aufzustecken und einen Bereich des elektrischen Verbinders 2 selbst (also nicht des Kontaktmessers 200) aufzunehmen.
  • Zum elektrischen Kontaktieren des Kontaktmessers 200 weist die elektrische Flachsteckhülse 1 eine Mehrzahl von Kontaktierungszonen 148, 153 auf. Hierbei sind Kontaktierungszonen 148 an der Kontaktfeder 145 und Kontaktierungszonen 153 am Kontaktboden 150 vorgesehen.
  • Eine Kontaktierungszone 148 ist bevorzugt eine Erhebung 148 an der Kontaktfeder 145 oder aus der Kontaktfeder 145 heraus, wobei die Erhebung 148 z. B. eine Noppe, eine Sicke, eine Rippe, ein konvexer Abschnitt o. ä. sein kann. Es ist wenigstens eine einzige solche Kontaktierungszone 148 an der Kontaktfeder 145 vorgesehen. Bevorzugt befinden sich jedoch we nigstens zwei solche Kontaktierungszonen 148 an der Kontaktfeder 145. Bevorzugt befindet sich zusätzlich eine Kontaktierungszone 148 an einem Abschnitt der Kontaktfeder 145, welcher integral mit der innenliegenden Seitenwandung 110 verbunden ist. Diese Kontaktierungszone 148 liegt bevorzugt im Wesentlichen einem Arretiervorsprung 160 des Kontaktbodens 150 gegenüber, wobei diese Kontaktierungszone 148 nicht so weit in das Innere des Kontaktkastens 100 hineinragt, wie die übrigen Kontaktierungszonen 148 der Kontaktfeder 145. Im auf den elektrischen Verbinder 2 gesteckten Zustand sichert diese Kontaktierungszone 148 die Flachensteckhülse 1 auf dem elektrischen Verbinder 2, wobei der Arretiervorsprung 160 durch diese Kontaktierungszone 148 sicher in einer Arretierausnehmung 260 des Kontaktmessers 200 gehalten ist, wodurch die elektrische Flachsteckhülse 1 daran gehindert ist, vom elektrischen Verbinder 2 zu rutschen oder mit nur sehr kleinem Kraftaufwand vom elektrischen Verbinder 2 gezogen zu werden.
  • Die Kontaktierungszonen 153, die beispielsweise wie die Kontaktierungszonen 148 ausgebildet sein können, befinden sich im oder am Kontaktboden 150. Hierbei sind wiederum wenigstens eine, bevorzugt jedoch mindestens 2 Kontaktierungszonen 153 für jede Kontaktfeder 145 (also bevorzugt wenigstens vier) vorgesehen. Im zusammengebogenen Zustand der Flachsteckhülse 1 liegen die Kontaktierungszonen 148 der Kontaktfeder 145 den Kontaktierungszonen 153 des Kontaktbodens 150 im Wesentlichen direkt gegenüber. Es ist jedoch möglich – wie in einer Ausführungsform gemäß der 17 – in Steckrichtung der Flachsteckhülse 1 gesehen, eine Kontaktierungszone 153 des Kontaktbodens 150 räumlich vor einer Kontaktierungszone 143 (hier: Kontaktierungszone 148) einer Kontaktfeder 140 (hier: Kontaktfeder/-lamelle 145) vorzusehen. Dies erleichtert ein Aufschieben der Flachsteckhülse 1 auf den elektrischen Verbinder 2.
  • Ausgehend von einem ausgestanzten Rohling der elektrischen Flachsteckhülse 1 – wie er in 2 zu sehen ist – werden zunächst die Kontaktkästen 100 mit der jeweiligen Kontaktfeder 145 zurechtgebogen. Der Rohling der elektrischen Flachsteckhülse 1 weist vor dem Zurechtbiegen bevorzugt schon die Kontaktierungszonen 148, 153 auf, die bevorzugt schon beim Ausstanzen dort vorgesehen werden; die Kontaktierungszonen 148, 153 können jedoch auch in einem direkt nachfolgenden Herstellungsschritt vorgesehen werden. Zunächst werden die Kontaktfedern 145, darauffolgend die im Rohling weiter innen liegende Seitenwandung 110 und dann die Deckenwandung 120 jeweils im 90° Winkel zum anschließend zu biegenden Abschnitt aufgebogen. Danach wird der jeweilige Kontaktkasten 100 durch ein Aufbiegen der jeweiligen außen liegenden Seitenwandung 130 in Richtung auf den Kontaktboden 150 fertig gebogen.
  • Hierbei bildet sich ein Versteifungssteg 165 zwischen dem vorderen Bereich und dem hinteren Bereich der Flachsteckhülse 1 aus. Dieser Versteifungssteg 165 dient einer festen Verbindung zwischen dem vorderen Kontaktierungs- und dem hinteren Crimpabschnitt der elektrischen Flachsteckhülse 1. Ein ebensolcher Abschnitt befindet sich zwischen den ebenfalls zusammen mit der außenliegenden Seitenwandung 130 aufgebogenen Crimpabschnitten 170, 180.
  • Vor, beim oder nach dem Biegen der Kontaktkästen 110 werden mit der außenliegenden Seitenwandung 130 einstückig verbundene Unterstützungslaschen 132 auf die vorne bzw. hinten offenen Enden der Kontaktkästen 100 gebogen. Die Unterstützungslaschen 132 übergreifen die freien Längsenden der jeweiligen Kontaktfeder 145 und hindern diese daran, beim Aufstecken der Flachsteckhülse 1 auf den elektrischen Verbinder 2 in den jeweiligen Kontaktkasten 100 hineingebogen zu werden. Bevorzugt findet ein Umbiegen der Unterstützungslaschen 132 vor dem Umbiegen der außenliegenden Seitenwandung 130 statt.
  • Die in Steckrichtung der Flachsteckhülse 1 vordere Unterstützungslasche 132 verleiht der Flachsteckhülse 1 vorne zusätzlich Steifigkeit, damit sich die Flachsteckhülse 1 beim Auf stecken auf den elektrischen Verbinder 2 kaum aufbiegt und somit die Flachsteckhülse 1 nicht zum Verkanten neigt. Selbiges gilt natürlich ebenso für die in Steckrichtung hintere Unterstützungslasche 132. Ferner ist – ebenfalls zur Vermeidung einer Verkantung der Flachsteckhülse 1 bei deren Aufstecken auf den elektrischen Verbinder 2 – der Spalt zwischen Kontaktboden 150 und Kontaktfeder 145 im vorderen Bereich der Flachsteckhülse 1 gleich oder geringfügig größer (dicker) ausgebildet als das Kontaktmesser 200 des elektrischen Verbinders 2 über ihren Körper hinweg. Sollte dieser Spalt größer (dicker) als das Kontaktmesser 200 ausgebildet sein, so ist es bevorzugt, dass der Spalt im Vergleich zu einer Breite des Kontaktmessers 200 vergleichsweise klein ist. Eine Ausweichbewegung der Kontaktfederlängsenden 146, 147 beim Aufstecken Flachsteckhülse 1 auf den elektrischen Verbinder 2 wird von der Unterstützungslasche 132 verhindert, deren integrale Verbindung mit dem Kontaktkasten 100 in Richtung dieser Bewegung liegt und daher steif ist.
  • Dies gilt analog für die jeweils zweite Ausführungsform der ersten und zweiten Variante, wobei die Aufgabe der Vermeidung einer Verkantung von einem Fortsatz 122 der Deckenwandung 120 übernommen wird, der ebenfalls steif ist, da direkt beim beginnenden Aufstecken der Flachsteckhülse 1 auf das Kontaktmesser kaum ein Hebel durch den Fortsatz 122 gebildet wird.
  • Die Position der Kontaktfeder 145, welche an einer Bewegung ihrer Längsenden 146, 147 durch die jeweils zwei Unterstützungslaschen 132 in den jeweiligen Kontaktkasten 100 gehindert ist, ist am besten in den 3 und 5 zu erkennen.
  • Ferner befindet sich der Arretiervorsprung 160 bevorzugt im Kontaktboden 150 und steht ebenfalls, in dieselbe Richtung wie die Kontaktierungszonen 153, vom Kontaktboden 150 nach innen in die Flachsteckhülse 1 ab. Bevorzugt befindet sich der Arretiervorsprung 160 mittig und in Steckrichtung in einem hinteren Teil des Kontaktbodens 150. Der Arretiervor sprung 160 hat dabei eine zu der Arretierausnehmung 260 des Kontaktmessers 200 komplementäre Form. Bevorzugt ist die Arretierausnehmung 260 eine Durchgangsausnehmung oder Vertiefung mit einem rechteckigen oder kreisrunden Querschnitt. Entsprechend ist der Arretiervorsprung 160 des Kontaktbodens 150 quader- bzw. kugelsegmentförmig.
  • Die Deckenwandung 120 ist in einem in Steckrichtung der Flachsteckhülse 1 vorderen Bereich bevorzugt abgeschrägt ausgebildet, was ein Biegen der Kontaktkästen 100 sowie eine Handhabung der elektrischen Flachsteckhülse 1 erleichtert.
  • Die 7 bis 12 zeigen die erste Ausführungsform der zweiten Variante der elektrischen Flachsteckhülse 1, wobei die 9 und 10 Querschnitte D-D, E-E und F-F der Flachsteckhülse 1 von hinten darstellen. Darüber hinaus zeigt 25 links diese elektrische Flachsteckhülse 1 in einem zusammengestecktem Zustand mit dem elektrischen Verbinder 2.
  • Entgegen der ersten Ausführungsform der ersten Variante – bei welcher mittels zwei Kontaktkästen 100 ein einziges Kontaktmesser 200 des elektrischen Verbinders 2 kontaktierbar ist – offenbart die erste Ausführungsform der zweiten Variante eine elektrische Flachsteckhülse 1 mittels welcher zwei Kontaktmesser 200 des elektrischen Verbinders 2 gleichzeitig elektrisch kontaktierbar sind. Es ist jedoch auch möglich, mittels einer solchen elektrischen Flachsteckhülse 1 eine einzige, entsprechend breite Kontaktmesser 200, elektrisch zu kontaktieren.
  • Prinzipiell ist die erste Ausführungsform der zweiten Variante wie die erste Ausführungsform der ersten Variante aufgebaut, wobei jedoch der vordere Abschnitt zum Kontaktieren des elektrischen Verbinders 2 entsprechend breiter ausgelegt ist, und jeweils ein einzelner Kontaktkasten 100 ein einzelnes Kontaktmesser 200 elektrisch kontaktieren kann.
  • Damit nach wie vor eine Vielzahl von elektrischen Kontaktierungsmöglichkeiten gegeben sind, weist jeder Kontaktkasten 100 bevorzugt zwei Kontaktfedern 140 auf. Diese liegen parallel zueinander und sind mittels eines Schlitzes zueinander beabstandet angeordnet. Ferner weist der Kontaktboden 150 gegenüberliegend zu den Kontaktfedern 145 entsprechende Kontaktierungszonen 153 auf. Hierbei sind für jede der zu kontaktierenden Kontaktmesser 200 bevorzugt wenigstens 4 Kontaktierungszonen 153 vorgesehen.
  • Ferner sind, im Gegensatz zur ersten Ausführungsform der ersten Variante, bei welcher die Kontaktkästen 100 direkt nebeneinander anliegend angeordnet sind, die Kontaktkästen 100 mit Abstand zueinander vorgesehen. Darüber hinaus befinden sich zwei Arretiervorsprünge 160 am Kontaktboden 150. Bevorzugt liegen diese in einer Linie mit den jeweils innenliegenden Kontaktierungszonen 153 des Kontaktbodens 150, die ebenfalls bevorzugt auf einer Linie liegen, was bevorzugt auch auf die jeweils außen liegenden zutrifft.
  • Um ein Aufstecken der elektrischen Flachsteckhülse 1 auf den elektrischen Verbinder 2 zu erleichtern, kann der Kontaktboden 150 im Bereich zwischen den beiden Kontaktkästen 100 einen Schlitz aufweisen. Dieser Schlitz erstreckt sich vom freien Ende des Kontaktbodens 150 in Steckrichtung nach hinten, wobei der Schlitz nicht die gesamte Länge entlang eines Kostkastens 100 beanspruch muss. Die Länge des Schlitzes kann z. B. ca. zwei Drittel, ca. die Hälfte oder ca. ein Drittel der Länge eines Kontaktkastens 100 betragen.
  • Die 13 bis 18 zeigen die zweite Ausführungsform der ersten Variante der erfindungsgemäßen elektrischen Flachsteckhülse 1, wobei die 15 und 16 Querschnitte G-G, H-H, I-I und J-J der Flachsteckhülse 1 von hinten darstellen. Darüber hinaus zeigt 26 rechts diese elektrische Flachsteckhülse 1 in einem zusammengestecktem Zustand mit dem elektrischen Verbinder 2.
  • Die zweite Ausführungsform der ersten Variante der Erfindung hat einen ähnlichen Aufbau wie die erste Ausführungsform der ersten Variante, wobei jedoch die Kontaktkästen 100 einen anderen Aufbau aufweisen. Die Kontaktfedern 140 sind hierbei nicht mehr mit ihren beiden Längsenden integral mit der jeweiligen inneren Seitenwandung 110 verbunden, sondern die Kontaktfedern 140 sind einseitig an die Deckenwandung 120 angebunden. Dies ist am besten in der 14 zu erkennen.
  • Beim Zusammenbiegen der elektrischen Flachsteckhülse 1 wird zunächst die Kontaktfeder 140 auf den abgewickelten Kontaktkasten 100 gebogen und anschließend ein an der Deckenwandung 120 einstückig vorgesehener Fortsatz 122 entgegen der Biegerichtung der Kontaktfeder 140 auf den abgewickelten Kontaktkasten 100 gebogen, sodass ein freies Ende des Fortsatzes 122 ein freies Ende 141 der Kontaktfeder 140 übergreift. D. h., das freie Ende 141 der einseitig angebundenen Kontaktfeder 140 ist nur noch zwischen der Deckenwandung 120 und dem Fortsatz 122 hin und her bewegbar. Anschließend wird der Kontaktkasten 100 zusammengebogen; wobei zunächst die innenliegende Seitenwandung 110, anschließend die Deckenwandung 120 und darauf folgend die außenliegende Seitenwandung 130 jeweils um ca. 90° gegenüber dem nachfolgend zu biegenden Abschnitt gebogen werden. Hierbei entsteht ein U-förmiger Kontaktkasten 100 mit innenliegender Kontaktfeder 140. Dies wird an den beiden Kontaktkästen 100 der elektrischen Flachsteckhülse 1 vorgenommen.
  • Der Kontaktboden 150 der Flachsteckhülse 1 und die Kontaktfeder 140 weisen wiederum entsprechende Kontaktierungszonen 153, 143 auf. Ferner kann das freie Ende 111 der innenliegenden Seitenwandung 110 mit einer oder einer Mehrzahl von Kontaktierungszonen 113 versehen sein, wobei in einer Steckposition der Flachsteckhülse 1 auf dem elektrischen Verbinder 2 diese Kontaktierungszonen 113 das Kontaktmesser 200 elektrisch zusätzlich kontaktieren.
  • Das in Steckrichtung der Flachsteckhülse 1 hintere Ende des Rands 111 der innenliegenden Seitenwandung 110 kann mit dem Arretiervorsprung 160 ausgebildet sein, der in der Arretierausnehmung 260 des Kontaktmessers 200 verrastbar ist. Dieses Ende kann jedoch auch mit einer Kontaktierungszone 113 versehen sein, die auf dem Kontaktmesser 200 anliegt. Der Arretiervorsprung 160 ist dann bevorzugt, wie bei der ersten Ausführungsform der ersten Variante ausgebildet.
  • Die 19 bis 24 zeigen die zweite Ausführungsform der zweiten Variante der erfindungsgemäßen elektrischen Flachsteckhülse 1, wobei die 21 und 22 Querschnitte K-K, L-L und M-M der Flachsteckhülse 1 von hinten darstellen. Darüber hinaus zeigt 26 links diese elektrische Flachsteckhülse 1 in einem zusammengestecktem Zustand mit dem elektrischen Verbinder 2.
  • In derselben Weise wie die erste Ausführungsform der ersten Variante in die erste Ausführungsform der zweiten Variante überführt wird, kann die zweite Ausführungsform der ersten Variante in die zweite Ausführungsform der zweiten Variante übergeführt werden. Hierbei sind analog zwei zueinander beabstandete Kontaktkästen 100 mit jeweils zwei einseitig angebundenen, im Wesentlichen parallel zueinander angeordneten, innenliegenden Kontaktfedern 140 vorgesehen.
  • Ebenso wie bei der zweiten Ausführungsform der ersten Variante ist ein jeweiliger Längsendabschnitt 142 der vier Kontaktfedern 140 einstückig mit der Deckenwandung 120 ausgebildet, und der jeweilige gegenüberliegende freie Längsendabschnitt 141 der vier Kontaktfedern 140 ragt in den Kontaktkasten 100 hinein und ist in seiner Auf- und Abbewegung durch einen Fortsatz 122 der Deckenwandung 120 und durch die Deckenwandung 120 selbst gehindert.
  • Je Kontaktkasten 100 existiert ein einziger Fortsatz 122 der je zwei Kontaktfedern 140 in ihrer Bewegungsfreiheit einschränkt. Es können jedoch je Kontaktkasten 100 eine Mehrzahl von Fortsätzen 122 vorgesehen sein, wobei ein einzelner Fortsatz 122 eine einzelne Kontaktfeder 140 abstützt. Möglich ist hierbei auch, dass die Fortsätze 122 eines einzigen Kontaktkastens 100 auf eine unterschiedliche Weise in den Kontaktkasten hineingebogen sind, sodass die jeweilige daran anliegende Kontaktfeder 140 eine andere Position im Kontaktkasten 100 einnimmt.
  • Die Verteilung der Kontaktierungszonen 113, 143, 153 und die Verteilung der Arretiervorsprünge 160 ist bevorzugt wie bei der ersten Ausführungsform der zweiten Variante ausgebildet.
  • Die 25 zeigt die beiden Varianten der ersten Ausführungsform im Steckzustand mit dem elektrischen Verbinder 2, wohingegen die 26 entsprechend die beiden Varianten der zweiten Ausführungsform im Steckzustand mit dem elektrischen Verbinder 2 darstellt.
  • Bei der jeweiligen dargestellten zweiten Variante ist ein in Steckrichtung der Flachsteckhülse 1 hinten liegender Abschnitt des Rands 111 der innenliegenden Seitenwandung 110 als Kontaktierungszone 113 ausgebildet. Diese kann jedoch auch als Arretiervorsprung 160 ausgebildet sein (s. o.), wobei dann die Arretierausnehmung 260 des Kontaktmessers 200 eine andere Position oder entsprechend die innenliegende Seitenwandung 110 eine andere Position an der Flachsteckhülse 1 einnimmt. Dies kann natürlich auch durch ein gleichzeitiges Versetzen von Arretierausnehmung 260 und Seitenwandung 110 erfolgen.
  • Die erfindungsgemäße elektrische Flachsteckhülse 1 eignet sich insbesondere für elektrische Flachstecker 2 oder elektrische Kammverbinder 2, wobei die erste Variante der Flachsteckhülse 1 bevorzugt eine 2,8 mm-Flachsteckhülse ist und die zweite Variante der Flachsteckhülse 1 bevorzugt eine 4,8 mm-Flachsteckhülse ist, d. h. für Kontaktmesser 200 mit 2,8 mm bzw. 4,8 mm Breite ausgelegt ist.
  • Erfindungsgemäß ist die jeweilige Kontaktfeder 140, 145 sämtlicher Ausführungsformen mit einem gewissen Luftspalt bezüglich ihrer direkt benachbarten Seitenwandung 110, 130 ausgebildet, sodass sich die Kontaktfeder 140, 145 nicht an der entsprechenden Seitenwandung 110, 130 verklemmen kann und dabei ein elektrisches Kontaktieren der Kontaktmesser 200 erschweren würde.
  • Bei sämtlichen Ausführungsformen der Erfindung ist der Kontaktkasten 100 ca. 1,5 mal, insbesondere ca. 2 mal, bevorzugt ca. 2,5 mal, besonders bevorzugt ca. 3 mal, insbesondere bevorzugt ca. 3,5 mal, insbesondere besonders bevorzugt ca. 4 bis ca. 5 mal länger als seine Breite.
  • 1
    (elektrische) Flachsteckhülse
    100
    Kontaktkasten
    110
    innenliegende Seitenwandung, Wandung
    111
    Rand/freies Ende der innenliegenden Seitenwandung 110
    113
    Kontaktierungszone, Erhebung, z. B.: Noppe, Sicke, konvexer Abschnitt, Rippe
    120
    Deckenwandung, Wandung
    122
    Fortsatz der Deckenwandung 120
    130
    außenliegende Seitenwandung, Wandung
    132
    Unterstützungslasche
    134
    Ausnehmung in der außenliegenden Seitenwandung 130
    140
    Kontaktfeder (einseitig angebunden)
    141
    freier Längsendabschnitt einer einseitig angebundenen Kontaktfeder 140 bzw. Längsende
    142
    angebundener Längsendabschnitt einer einseitig angebundenen Kontaktfeder 140 bzw. Längsende
    143
    Kontaktierungszone, Erhebung, z. B.: Noppe, Sicke, konvexer Abschnitt, Rippe
    145
    Kontaktfeder (zweiseitig angebunden), Kontaktlamelle
    146
    angebundener Längsendabschnitt einer Kontaktfeder 140/Kontaktlamelle 145 bzw. Längsende
    147
    angebundener Längsendabschnitt einer Kontaktfeder 140/Kontaktlamelle 145 bzw. Längsende
    148
    Kontaktierungszone, Erhebung, z. B.: Noppe, Sicke, konvexer Abschnitt, Rippe
    150
    Kontaktboden, Wandung
    153
    Kontaktierungszone, Erhebung, z. B.: Noppe, Sicke, konvexer Abschnitt, Rippe
    160
    Arretiervorsprung
    165
    Versteifungssteg
    170
    (erster) Crimpabschnitt für eine Seele eines Kabels
    180
    (zweiter) Crimpabschnitt für eine Ummantelung eines Kabels
    190
    Träger
    2
    elektrischer Verbinder, insbesondere Kammverbinder; Stecker, z. B. Flachstecker
    200
    Kontaktmesser
    260
    Arretierausnehmung, z. B. Durchgangsausnehmung, Vertiefung

Claims (16)

  1. Elektrische Flachsteckhülse zum elektrischen Kontaktieren eines elektrischen Verbinders (2) für den Kraftfahrzeugbereich, mit zwei an ein elektrisches Kabel anschließbare Kontaktkästen (100) und einem mit den Kontaktkästen (100) derart zusammenwirkenden Kontaktboden (150), dass zwischen einem Kontaktkasten (100) und dem Kontaktboden (150) ein Kontaktmesser (200) des elektrischen Verbinders (2) klemmbar ist, wobei in jedem Kontaktkasten (100) wenigstens eine Kontaktfeder (140, 145) derart vorgesehen ist, dass das Kontaktmesser (200) in einer Steckposition der elektrischen Flachsteckhülse (1) auf dem elektrischen Verbinder (2) durch die Kontaktfeder (140, 145) elektrisch kontaktierbar ist, wobei das Kontaktmesser (200) des elektrischen Verbinders (2) durch eine innenliegende Seitenwandung (110) eines Kontaktkastens (100) in der Steckposition elektrisch kontaktierbar ist, wobei ein Rand (111) der innenliegenden Seitenwandung (110) zum elektrischen Kontaktieren des Kontaktmessers (200) eine Mehrzahl von definierten elektrischen Kontaktierungszonen (113) aufweist, die jeweils als eine Erhebung (113) am Rand (111) der innenliegenden Seitenwandung (110) ausgebildet sind.
  2. Elektrische Flachsteckhülse gemäß Anspruch 1, wobei die beiden Kontaktkästen (100) der elektrischen Flachsteckhülse (1) jeweils zwei Kontaktfedern (140, 145) aufweisen.
  3. Elektrische Flachsteckhülse gemäß Anspruch 1 oder 2, wobei die Kontaktfedern (140, 145) als an ihren Längsenden zweiseitig angebundene Kontaktlamellen (145) ausgebildet sind.
  4. Elektrische Flachsteckhülse gemäß Anspruch 1 oder 2, wobei die Kontaktfedern (140, 145) als jeweils an einem Läng sende einseitig angebundene Kontaktfeder (140) ausgebildet sind.
  5. Elektrische Flachsteckhülse gemäß Anspruch 3, wobei sich die zweiseitig angebundenen Kontaktlamellen (145) mit ihren angebundenen Längsenden (146, 147) jeweils an einer Unterstützungslasche (132) abstützen.
  6. Elektrische Flachsteckhülse gemäß Anspruch 4, wobei sich die einseitig angebundenen Kontaktfedern (140) je nach Steckzustand der elektrischen Flachsteckhülse (1) mit ihrem jeweiligen freien Längsendabschnitt (141) an einer Deckenwandung (120) und/oder einem Fortsatz der Deckenwandung (122) abstützen können.
  7. Elektrische Flachsteckhülse gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei eine einzelne Kontaktfeder (140, 145) zum elektrischen Kontaktieren des Kontaktmessers (200) des elektrischen Verbinders (2) eine Mehrzahl von definierten elektrischen Kontaktierungszonen (143, 148) aufweist, die jeweils als eine Erhebung (143, 148) aus der Ebene der Kontaktfeder (140, 145) ausgebildet sind.
  8. Elektrische Flachsteckhülse gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Kontaktboden (150) zum elektrischen Kontaktieren des Kontaktmessers (200) des elektrischen Verbinders (2) eine Mehrzahl von definierten elektrischen Kontaktierungszonen (153) aufweist, die jeweils als eine Erhebung (153) aus der Ebene des Kontaktbodens (150) ausgebildet sind.
  9. Elektrische Flachsteckhülse gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei eine Seitenwand (110, 130) eines Kontaktkastens (100) oder der Kontaktboden (150) einen Arretiervorsprung (160) aufweisen, der in der Steckposition in einer Arretierausnehmung (260) des Kontaktmessers (200) verrastbar ist.
  10. Elektrische Flachsteckhülse gemäß Anspruch 3 oder 5, wobei eine Biegeachse der zweiseitig angebundenen, in den Kontaktkasten (100) eingebogenen Kontaktlamellen (145) im Wesentlichen parallel zu einer Steckrichtung der elektrischen Flachsteckhülse (1) liegt.
  11. Elektrische Flachsteckhülse gemäß Anspruch 4 oder 6, wobei eine Biegeachse der einseitig angebundenen, in den Kontaktkasten (100) eingebogenen Kontaktfedern (140) im Wesentlichen senkrecht zu einer Steckrichtung der elektrischen Flachsteckhülse (1) liegt.
  12. Elektrische Flachsteckhülse gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei ein einziger Kontaktboden (150) mit den beiden Kontaktkästen (100) in der Steckposition zusammenwirkt.
  13. Elektrische Flachsteckhülse gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei der Kontaktboden (150) der elektrischen Flachsteckhülse (1) für ein vereinfachtes Aufstecken der elektrischen Flachsteckhülse (1) auf einen elektrischen Kammverbinder (2) geschlitzt ist.
  14. Elektrische Flachsteckhülse gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei die elektrische Flachsteckhülse (1) stofflich einstückig aus einem Blech herstellt ist, und ein Rohling der elektrischen Flachsteckhülse (1) bevorzugt aus dem Blech herausstanzbar ist.
  15. Elektrische Flachsteckhülse gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei die zwei Kontaktkästen (100) in der elektrischen Flachsteckhülse (1) derart nebeneinander liegend angeordnet sind, dass in der Steckposition ein einziges Kontaktmesser (200) des elektrischen Verbinders (2) gemeinsam von den Kontaktfedern (140, 145) der beiden Kontaktkästen (100) elektrisch kontaktierbar ist.
  16. Elektrische Flachsteckhülse gemäß einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei die zwei Kontaktkästen (100) in der elektrischen Flachsteckhülse (1) derart nebeneinander liegend angeordnet sind, dass in der Steckposition jeweils genau ein Kontaktmesser (200) des elektrischen Verbinders (2) von der oder den Kontaktfedern (140, 145) eines einzigen Kontaktkastens (100) elektrisch kontaktierbar ist.
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