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DE102006061247A1 - Handgriff - Google Patents

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DE102006061247A1
DE102006061247A1 DE102006061247A DE102006061247A DE102006061247A1 DE 102006061247 A1 DE102006061247 A1 DE 102006061247A1 DE 102006061247 A DE102006061247 A DE 102006061247A DE 102006061247 A DE102006061247 A DE 102006061247A DE 102006061247 A1 DE102006061247 A1 DE 102006061247A1
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screw
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Siegfried Keusch
Ulrich Mueller-Boysen
Stefan Heess
Roswitha Eicher
Mario Frank
Marcus Schuller
Juergen Wiker
Joerg Maute
Joachim Schadow
Florian Esenwein
Bernhard Eicher
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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    • B24B23/00Portable grinding machines, e.g. hand-guided; Accessories therefor
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Handgriff umfassend eine Griffhülle (10) und einen Griffkern (20), wobei der Griffkern (20) an einem Ende (21) ein Befestigungselement (40) aufweist und sich bis an das dem Befestigungselement (40) gegenüberliegende Ende (12) der Griffhülle (10) erstreckt, sowie einen zwischen Griffhülle (10) und Griffkern (20) angeordneten Zwischenraum (30), wobei in dem Zwischenraum (30) zumindest ein Dämpfungselement (52, 54, 56) vorgesehen ist. Der Handgriff zeichnet sich dadurch aus, dass der Griffkern (20) in der Griffhülle (10) einen berührungslosen Hinterschnitt (60) bildet.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft einen Handgriff, insbesondere für eine Handwerkzeugmaschine, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Zahlreiche Elektrowerkzeuge, wie z. B. Winkelschleifer, Bohrmaschinen und Bohrhämmer, sind mit einem Zusatzhandgriff ausgestattet. Um zu vermeiden, dass Schwingungen, die im Betrieb des Elektrowerkzeugs entstehen, nicht über den Zusatzhandgriff auf den Bediener übertragen werden, sind Zusatzhandgriffe meist mit schwingungsdämpfenden Mitteln versehen.
  • Aus DE 103 48 973 A1 ist ein vibrationsgedämpfter Handgriff bekannt, welcher ein hülsenförmiges äußeres Griffelement sowie einen hülsen- oder zylinderförmigen inneren Griffkern umfasst. Der innere Griffkern ist zu dem äußeren Griffelement konzentrisch und beabstandet angeordnet, so dass der Griffkern mit dem Griffelement einen hohlzylinderförmigen Zwischenraum begrenzt. Der Griffkern weist an seinem geräteseitigen Ende, das aus dem Griffelement herausragt, einen Befestigungsabschnitt auf. In dem Zwischenraum zwischen Griffelement und Griffkern sind Schwingungsdämpfungsmittel in Form von Abstandshaltern aus gummielastischem, vorzugsweise elastomerem, Material vorgesehen. Die Abstandshalter aus gummielastischem Material sind beispielsweise Ringe, Stege oder Noppen.
  • Der aus DE 103 48 973 A1 bekannte Handgriff hat den Nachteil, dass er nicht gegen Abreißen gesichert ist. Sollte das gummielastische Material der Abstandshalter z. B. aufgrund von Materialermüdung reißen, besteht die Gefahr, dass Griffelement und Griffkern getrennt werden. In einem solchen Fall hätte nur noch der Griffkern Halt an der Handwerkzeugmaschine, während das Griffelement von der Handwerkzeugmaschine getrennt wäre.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einem Handgriff mit einer Griffhülle und einen Griffkern. Der Griffkern ist an einem Ende mit einem Befestigungselement zur Befestigung des Handgriffs an einer Handwerkzeugmaschine ausgestattet und erstreckt sich bis an das dem Befestigungselement gegenüberliegende Ende der Griffhülle. Zwischen Griffhülle und Griffkern ist ein Zwischenraum angeordnet, so dass Griffhülle und Griffkern einander nicht berühren. Die Griffhülle ist beispielsweise im Wesentlichen als Hohlzylinder ausgebildet. Der Griffkern hat beispielsweise im Wesentlichen die Form eines Zylinders und ist koaxial zu der Griffhülle angeordnet. In dem Zwischenraum zwischen Griffhülle und Griffkern ist zumindest ein Dämpfungselement vorgesehen. Das Dämpfungselement vermindert die Übertragung von Schwingungen von dem Griffkern auf die Griffhülle, und damit auf den Bediener der Handwerkzeugmaschine.
  • Um an dem Handgriff eine Abreißsicherung einzubauen, sind der Griffkern und die Griffhülle derart ausgebildet, dass der Griffkern in der Griffhülle einen berührungslosen Hinterschnitt bildet. Der Hinterschnitt ist berührungslos ausgebildet, da Griffkern und Griffhülle einander nicht berühren, sondern nur über Dämpfungselemente miteinander verbunden sind. Erst im Falle eines Versagens des Dämpfungselements kommt der Griffkern an der Griffhülle zur Anlage und verhindert aufgrund der Hinterschneidung eine Trennung von Griffkern und Griffhülle. Der berührungslose Hinterschnitt gewährleistet somit im Falle eines Versagens des Dämpfungselements eine axiale Sicherung.
  • Insbesondere bildet der Griffkern im Bereich des dem Befestigungselement gegenüberliegenden Endes der Griffhülle den berührungslosen Hinterschnitt. So ist der Griffkern vorzugsweise im Bereich des dem Befestigungselement gegenüberliegenden Endes mit zumindest einem Hinterschnittelement versehen ist.
  • Vorzugsweise ist als Hinterschnittelement an dem dem Befestigungselement gegenüberliegenden Ende des Griffkerns ein Fuß ausgebildet. Als Fuß wird eine Verbreiterung des Griffkerns an dem dem Befestigungselement gegenüber liegenden Ende angesehen.
  • In einer Ausführungsform ist der Fuß durch einen Schraubenkopf gebildet. Dazu ist an dem dem Befestigungselement gegenüberliegenden Ende des Griffkerns eine Schraube in den Griffkern eingeschraubt, deren Schraubenkopf in radialer Richtung über den Griffkern übersteht. Der Durchmesser des Schraubenkopfes ist größer als der Innendurchmesser der Griffhülle, so dass im Falle eines Versagens des Dämpfungselements der Schraubenkopf an der Innenwand der Griffhülle zur Anlage kommt.
  • Alternativ kann der Fuß auch durch eine Scheibe gebildet sein, welche an dem freien Ende des Griffkerns angeformt oder befestigt, z. B. angeschraubt, ist.
  • In einer anderen Ausführungsform ist das Befestigungselement mit dem Griffkern einstückig ausgebildet. Der Griffkern mit Befestigungselement ist dabei eine Schraube, deren Schraubenhals, insbesondere koaxial, in der Griffhülle angeordnet ist, und deren Schraubenkopf an dem freien Ende der Griffhülle einen berührungslosen Hinterschnitt bildet. Zumindest ein Teil des Gewindes der Schraube ragt als Befestigungselement aus der Griffhülle heraus.
  • Zusätzlich oder alternativ zu einem oder mehreren Hinterschnittelementen an dem Griffkern kann an der Griffhülle zumindest ein Hinterschnittelement ausgebildet sein. Die Hinterschnittelemente ragen in das Innere Griffhülle bzw. in den Zwischenraum zwischen Griffhülle und Griffkern hinein. Als Hinterschnittelemente sind beispielsweise Sperrklinken an der Innenwand der Griffhülle angeformt.
  • Der erfindungsgemäße Handgriff hat vorzugsweise die Form eines Stiles, Stabes o. dgl. Die Griffhülle des Handgriffs hat dabei eine im Wesentlichen hohlzylindrische Form. Dies kann in einer einfachen Ausführungsform ein Hohlzylinder sein. In einer weitergehenden Ausführungsform kann die hohlzylinderförmige Griffhülle jedoch auch an die Ergonomie der menschlichen Hand angepasst sein, indem es abweichend von einer reinen Hohlzylinderform entlang seiner Längsachse beispielsweise unterschiedliche Durchmesser aufweist. Die Griffhülle kann dabei rotationssymmetrisch ausgeführt sein, so dass der Handgriff in beliebiger Ausrichtung vom Bediener greifbar ist, oder aber derart and die Ergonomie der Hand angepasst sein, dass speziell eine Auflagefläche für die Handfläche und Auflageflächen für die Finger ausgebildet sind.
  • Die Griffhülle kann aus Kunststoff, z. B. Polyamid, sein. Sie kann zusätzlich mit einer Weichkomponente, beispielsweise mit einem elastischen Material, z. B. einem Elastomer, beschichtet sein.
  • Der Griffkern hat vorzugsweise die Form eines zylinderförmigen Stabes, Stiles o. dgl., der insbesondere koaxial in der Griffhülle angeordnet ist. Der Griffkern kann auch als Hohlzylinder ausgebildet sein, indem z. B. weitere schwingungsdämpfende Mittel, wie z. B. eine Tilgermasse, aufgenommen sein können.
  • In einer einfachen Ausführungsform sind Griffkern und Befestigungselement einstückig ausgeführt. Dazu wird der Griffkern von einer Schraube gebildet, deren Schraubenhals koaxial und beabstandet in der Griffhülle angeordnet ist. Der Schraubenkopf bildet an dem freien Ende des Handgriffs in der Griffhülle einen berührungslosen Hinterschnitt. Zumindest ein Teil des Gewindes ragt an dem gegenüberliegenden Ende aus der Griffhülle heraus. Hierbei bildet das Gewinde der Schraube das Befestigungselement.
  • Das Befestigungselement kann jedoch auch in anderer Weise als separates Teil ausgeführt sein. Es kann in einer einfachen Ausführungsform z. B. ein Gewindebolzen oder eine Schraube sein, die an dem Griffkern angebracht ist. Dabei ist der Schraubenkopf ist in dem Griffkern aufgenommen und das freie Schraubenende mit Gewinde ragt aus dem Griffkern und der Griffhülle heraus.
  • Anstelle eines Gewindebolzens, einer Schraube o. dgl. kann als Befestigungselement auch z. B. eine Spannvorrichtung zum Verbinden des Handgriffs mit dem Gehäuse einer Handwerkzeugmaschine vorgesehen sein.
  • In einer weiteren alternativen Ausführungsform kann das Befestigungselement in Form einer Aufnahmehülse mit einer Schraubenmutter ausgeführt sein. Die Aufnahmehülse dient zur Aufnahme einer Schraube, die mit der Schraubenmutter verbindbar ist. Dabei kann eine Schraube an dem Gehäuse der Handwerkzeugmaschine angebracht sein. Zum Anbringen des Handgriffs an der Handwerkzeugmaschine wird die Schraube in die Aufnahmehülse eingeführt und mit der Schraubenmutter verschraubt. Die Schraube kann z. B. über eine Spannvorrichtung an dem Gehäuse angebracht sein.
  • Das Dämpfungselement kann z. B. aus einem elastischen Material, insbesondere einem Elastomer, sein. Der Zwischenraum zwischen Griffkern und Griffhülle kann vollständig mit dem Dämpfungselement ausgefüllt sein, indem beispielsweise ein thermoplastisches Elastomer in den Zwischenraum zwischen Griffkern und Griffhülle eingespritzt ist. Es können jedoch auch mehrere einzelne Dämpfungselemente in Form von Noppen, Ringen, Stegen aus einem elastomeren Material zwischen Griffkern und Griffhülle eingebracht sein. Ebenso können andere schwingungsdämpfende Materialien, wie Schäume oder Gele und andere Fluidpolster als Dämpfungselemente eingesetzt werden. Auch Federelemente wie Blattfedern, Schraubenfedern, etc. können als Dämpfungselemente dienen.
  • Der Handgriff eignet sich insbesondere als Zusatzhandgriff für eine Handwerkzeugmaschine, z. B. für einen Winkelschleifer, einen Bohrhammer oder eine Bohrmaschine.
  • Einen weiteren Gegenstand der Erfindung bildet eine Handwerkzeugmaschine, welche zumindest einen erfindungsgemäßen Handgriff aufweist.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Handgriffs
  • 2 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Handgriffs
  • 3 eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Handgriffs
  • 4 eine vierte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Handgriffs
  • 5 eine fünfte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Handgriffs.
  • In 1 ist eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Handgriffs 100 gezeigt, der als Zusatzhandgriff für eine netzbetriebene oder akkubetriebene Handwerkzeugmaschine (nicht dargestellt) eingesetzt werden kann. Der Handgriff 100 umfasst eine Griffhülle 10, welche im Wesentlichen die Form eines Hohlzylinders hat. In der Griffhülle 10 ist ein Griffkern 20 koaxial und beabstandet angeordnet. Der Griffkern 20 hat im Wesentlichen die Form eines Zylinders. Der Griffkern 20 nimmt an seinem in 1 dargestellten oberen Ende ein Befestigungselement 40 auf. Das Befestigungselement 40 ist in der dargestellten Ausführungsform eine Schraube, deren Schraubenkopf 42 in dem Griffkern 20 aufgenommen ist und deren Schraubenhals 44 mit Schraubengewinde 46 zumindest teilweise aus dem Griffkern 20 und der Griffhülle 10 herausragt. Das Befestigungselement 40 dient der lösbaren Befestigung des Handgriffs 100 an einer nicht näher dargestellten Handwerkzeugmaschine. Der Griffkern 20 erstreckt sich im Wesentlichen von einem Ende 11 der Griffhülle 10 zum anderen Ende 12. Dabei kann der Griffkern 20 auch an seinem dem Befestigungselement 40 zugewandten Ende 21, wie in 1, 2, 5 dargestellt, auch aus der Griffhülle 10 herausragen. Das dem Befestigungselement 40 abgewandte Ende 22 des Griffkerns 20 reicht im Wesentlichen bis an das Ende 12 der Griffhülle 10.
  • Zwischen Griffkern 20 und Griffhülle 10 ist ein Zwischenraum 30 angeordnet, so dass Griffkern 20 und Griffhülle 10 einander nicht berühren. In dem Zwischenraum 30 ist ein Dämpfungselement 52 aufgenommen, mit dem Vibrationen am Handgriff 100 während des Betriebs der Handwerkzeugmaschine vermindert werden. Das Dämpfungselement 52 füllt in den in 1 und 4 dargestellten Ausführungsformen den Zwischenraum 30 im Wesentlichen vollständig aus. Dazu kann ein elastisches Material, z. B. ein Elastomer oder ein Schaum, in den Zwischenraum 30 eingebracht, z. B. eingespritzt, sein. Alternativ füllt in der Ausführungsform gemäß 3 das Dämpfungselement 54 den Zwischenraum 30 nur partiell aus. In einer weiteren Ausführungsform nach 2 und 5 sind mehrere einzelne Dämpfungselemente 56 in Form von Ringen aus elastischem Material, z. B. aus elastomerem Material, in den Zwischenraum 30 eingebracht. Weitere Arten von Dämpfungselementen, wie Flüssigkeits- oder Gaspolster, Federelemente, etc. sind ebenfalls möglich.
  • Erfindungsgemäß sind der Griffkern 20 und die Griffhülle 10 derart ausgebildet und derart zueinander angeordnet, dass der Griffkern 20 in der Griffhülle 10 einen berührungslosen Hinterschnitt 60 bildet. Der Hinterschnitt 60 wird als berührungslos bezeichnet, da der Griffkern 20 und die Griffhülle 10 durch den Zwischenraum 30 voneinander getrennt sind und einander nicht berühren. Durch den berührungslosen Hinterschnitt 60 ist somit die schwingungsdämpfende Eigenschaft des Dämpfungselements 52 nicht beeinträchtigt. Der Hinterschnitt 60 verhindert jedoch bei einem eventuellen Versagen des Dämpfungselements 52, beispielsweise aufgrund von Beschädigung oder Materialermüdung, dass die Griffhülle 10 von dem Griffkern 20 getrennt werden kann. Im Falle eines Versagens des Dämpfungselements 52 kommt der Griffkern 20 aufgrund des Hinterschnitts 60 an der Griffhülle 10 zur Anlage.
  • Um einen derartigen berührungslosen Hinterschnitt 60 auszubilden, ist an dem Griffkern 20 in den Ausführungsformen gemäß 14 an seinem dem Befestigungselement 40 abgewandten Ende 22 ein Hinterschnittelement 68 in Form eines Fußes ausgebildet. Der Fuß erweitert den Querschnitt des Griffkerns 20 derart, dass der Querschnitt zumindest in einem Bereich der Griffhülle 10 größer als der Innenquerschnitt der Griffhülle 10 ist. In einer ersten Ausführungsform nach 1 ist der Fuß durch einen Schraubenkopf 62 gebildet. Hierzu ist an der dem Befestigungselement 40 gegenüberliegenden Stirnfläche des Griffkerns 20 eine Schraube 61 derart eingebracht, dass der Schraubenkopf 62 radial über den Griffkern 20 übersteht. In einer zweiten Ausführungsform nach 2 ist der Fuß durch eine Scheibe 63 gebildet, die als separates Teil an der Stirnfläche des Griffkerns 20 mittels einer Schraube 61 angebracht ist. Analog zu dem Schraubenkopf 62 nach 1 steht die Scheibe 63 in radialer Richtung über den Griffkern 20 über. In einer weiteren Ausführungsform nach 3 ist der Fuß in Form eines Bundes 64 direkt an den Griffkern 20 angeformt.
  • In der Ausführungsform nach 4 ist der Griffkern 20 einstückig mit dem Befestigungselement 40 ausgebildet. Dabei ist eine Schraube 25 in der Griffhülle 10 so eingebracht, dass sie die Funktion des Griffkerns 20 und des Befestigungselements 40 übernimmt. Der Schraubenhals 26 ist koaxial zur Griffhülle 20 angeordnet und dient als Griffkern 20. Das Schraubengewinde 27 ragt zumindest teilweise aus der Griffhülle 20 heraus und dient als Befestigungselement 40. Der Schraubenkopf 28 hingegen ist an dem gegenüberliegenden Ende 12 der Griffhülle 10 angeordnet und übernimmt die Funktion des Hinterschnittelements 68.
  • In der Ausführungsform nach 3 ist im Unterschied zu den übrigen Ausführungsformen der Griffkern 20 zumindest teilweise als Hohlzylinder ausgebildet. Dies ermöglicht es, weitere Dämpfungsmittel im Inneren des Griffkerns 20 vorzusehen. So ist z. B. in 3 zusätzlich eine Tilgermasse 29 in dem Griffkern 20 aufgenommen. Die Tilgermasse 29 kann dabei fixiert oder federnd gelagert sein. Sie kann darüber hinaus austauschbar gestaltet sein, so dass je nach Anwendungsfall eine Tilgermasse mit größerer oder geringerer Masse eingeführt werden kann. Auch kann die axiale Lage der Tilgermasse 29 innerhalb des Griffkerns 20, z. B. mittels Gewinde, variabel gestaltet sein (nicht dargestellt). Ein weiterer Unterschied des Griffkerns 20 nach 3 besteht darin, dass der Griffkern 20 zweiteilig ausgeführt ist. Ein erstes Teil 23 des Griffkerns 20 dient einerseits der Aufnahme des Befestigungselements 40 und andererseits der Aufnahme eines zweiten Teils 24. Dabei kann das zweite Teil 24 in axialer Richtung verschiebbar ausgeführt sein, beispielsweise mittels Gewinde (nicht dargestellt). Dies erlaubt es dem Bediener der Handwerkzeugmaschine die schwingungsdämpfenden Eigenschaften einzustellen und damit an den jeweiligen Anwendungsfall anzupassen.
  • In einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Handgriffs 100 nach 5 sind an der Griffhülle 10 Hinterschnitttelemente 64 in Form von Sperrklinken ausgebildet. Auch diese Hinterschnittelemente 69 sind so gestaltet, dass ein berührungsloser Hinterschnitt 60 gebildet wird, der im Falle eines Versagens des Dämpfungselements 56 verhindert, dass die Griffhülle 10 von dem Griffkern 20 getrennt wird. Die Sperrklinken sind an die Griffhülle 10 so angeformt, dass sie in das Innere des Handgriffs 100 hineinragen. In dem Griffkern 20 sind entsprechende Ausnehmungen 29 eingebracht, in die die Sperrklinken berührungslos eingreifen.
  • Die verschiedenen Formen der Hinterschnittelemente 68, 69 können auch kombiniert eingesetzt werden.

Claims (12)

  1. Handgriff umfassend eine Griffhülle (10) und einen Griffkern (20), wobei der Griffkern (20) an einem Ende (21) ein Befestigungselement (40) aufweist und sich bis an das dem Befestigungselement (40) gegenüberliegende Ende (12) der Griffhülle (10) erstreckt, sowie einen zwischen Griffhülle (10) und Griffkern (20) angeordneten Zwischenraum (30), wobei in dem Zwischenraum (30) zumindest ein Dämpfungselement (52, 54, 56) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffkern (20) in der Griffhülle (10) einen berührungslosen Hinterschnitt (60) bildet.
  2. Handgriff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffkern (20) im Bereich des dem Befestigungselement (40) gegenüberliegenden Endes (12) der Griffhülle (10) den berührungslosen Hinterschnitt (60) bildet.
  3. Handgriff nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffkern (20) im Bereich des dem Befestigungselement (40) gegenüberliegenden Endes (22) mit zumindest einem Hinterschnittelement (68) versehen ist.
  4. Handgriff nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass als Hinterschnittelement (68) an dem dem Befestigungselement (40) gegenüberliegenden Ende (22) des Griffkerns (20) ein Fuß ausgebildet ist.
  5. Handgriff nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß durch einen Schraubenkopf (62) gebildet ist.
  6. Handgriff nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß durch eine Scheibe (63) gebildet ist.
  7. Handgriff nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß durch einen an den Griffkern (20) angeformten Bund (64) gebildet ist.
  8. Handgriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (40) mit dem Griffkern (20) einstückig ausgebildet ist.
  9. Handgriff nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffkern (20) mit einstückig ausgebildetem Befestigungselement (40) eine Schraube (25) ist, wobei der Schraubenkopf (28) der Schraube (25) das Hinterschnittelement (68) bildet.
  10. Handgriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Griffhülle (10) zumindest ein Hinterschnittelement (69) ausgebildet ist.
  11. Handgriff nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Hinterschnittelement (69) an der Griffhülle (10) Sperrklinken angeformt sind.
  12. Handwerkzeugmaschine enthaltend einen Handgriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1–11.
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