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Stand der Technik
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Die
Erfindung betrifft einen Handgriff, insbesondere für eine Handwerkzeugmaschine,
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Zahlreiche
Elektrowerkzeuge, wie z. B. Winkelschleifer, Bohrmaschinen und Bohrhämmer, sind mit
einem Zusatzhandgriff ausgestattet. Um zu vermeiden, dass Schwingungen,
die im Betrieb des Elektrowerkzeugs entstehen, nicht über den
Zusatzhandgriff auf den Bediener übertragen werden, sind Zusatzhandgriffe
meist mit schwingungsdämpfenden Mitteln
versehen.
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Aus
DE 103 48 973 A1 ist
ein vibrationsgedämpfter
Handgriff bekannt, welcher ein hülsenförmiges äußeres Griffelement
sowie einen hülsen-
oder zylinderförmigen
inneren Griffkern umfasst. Der innere Griffkern ist zu dem äußeren Griffelement
konzentrisch und beabstandet angeordnet, so dass der Griffkern mit
dem Griffelement einen hohlzylinderförmigen Zwischenraum begrenzt.
Der Griffkern weist an seinem geräteseitigen Ende, das aus dem
Griffelement herausragt, einen Befestigungsabschnitt auf. In dem
Zwischenraum zwischen Griffelement und Griffkern sind Schwingungsdämpfungsmittel
in Form von Abstandshaltern aus gummielastischem, vorzugsweise elastomerem,
Material vorgesehen. Die Abstandshalter aus gummielastischem Material
sind beispielsweise Ringe, Stege oder Noppen.
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Der
aus
DE 103 48 973
A1 bekannte Handgriff hat den Nachteil, dass er nicht gegen
Abreißen gesichert
ist. Sollte das gummielastische Material der Abstandshalter z. B.
aufgrund von Materialermüdung reißen, besteht
die Gefahr, dass Griffelement und Griffkern getrennt werden. In
einem solchen Fall hätte
nur noch der Griffkern Halt an der Handwerkzeugmaschine, während das
Griffelement von der Handwerkzeugmaschine getrennt wäre.
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Offenbarung der Erfindung
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Die
Erfindung geht aus von einem Handgriff mit einer Griffhülle und
einen Griffkern. Der Griffkern ist an einem Ende mit einem Befestigungselement zur
Befestigung des Handgriffs an einer Handwerkzeugmaschine ausgestattet
und erstreckt sich bis an das dem Befestigungselement gegenüberliegende Ende
der Griffhülle.
Zwischen Griffhülle
und Griffkern ist ein Zwischenraum angeordnet, so dass Griffhülle und
Griffkern einander nicht berühren.
Die Griffhülle ist
beispielsweise im Wesentlichen als Hohlzylinder ausgebildet. Der
Griffkern hat beispielsweise im Wesentlichen die Form eines Zylinders
und ist koaxial zu der Griffhülle
angeordnet. In dem Zwischenraum zwischen Griffhülle und Griffkern ist zumindest
ein Dämpfungselement
vorgesehen. Das Dämpfungselement
vermindert die Übertragung
von Schwingungen von dem Griffkern auf die Griffhülle, und
damit auf den Bediener der Handwerkzeugmaschine.
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Um
an dem Handgriff eine Abreißsicherung einzubauen,
sind der Griffkern und die Griffhülle derart ausgebildet, dass
der Griffkern in der Griffhülle
einen berührungslosen
Hinterschnitt bildet. Der Hinterschnitt ist berührungslos ausgebildet, da Griffkern und
Griffhülle
einander nicht berühren,
sondern nur über
Dämpfungselemente
miteinander verbunden sind. Erst im Falle eines Versagens des Dämpfungselements
kommt der Griffkern an der Griffhülle zur Anlage und verhindert
aufgrund der Hinterschneidung eine Trennung von Griffkern und Griffhülle. Der berührungslose
Hinterschnitt gewährleistet
somit im Falle eines Versagens des Dämpfungselements eine axiale
Sicherung.
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Insbesondere
bildet der Griffkern im Bereich des dem Befestigungselement gegenüberliegenden Endes
der Griffhülle
den berührungslosen
Hinterschnitt. So ist der Griffkern vorzugsweise im Bereich des
dem Befestigungselement gegenüberliegenden Endes
mit zumindest einem Hinterschnittelement versehen ist.
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Vorzugsweise
ist als Hinterschnittelement an dem dem Befestigungselement gegenüberliegenden Ende
des Griffkerns ein Fuß ausgebildet.
Als Fuß wird
eine Verbreiterung des Griffkerns an dem dem Befestigungselement
gegenüber
liegenden Ende angesehen.
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In
einer Ausführungsform
ist der Fuß durch einen
Schraubenkopf gebildet. Dazu ist an dem dem Befestigungselement
gegenüberliegenden
Ende des Griffkerns eine Schraube in den Griffkern eingeschraubt,
deren Schraubenkopf in radialer Richtung über den Griffkern übersteht.
Der Durchmesser des Schraubenkopfes ist größer als der Innendurchmesser
der Griffhülle,
so dass im Falle eines Versagens des Dämpfungselements der Schraubenkopf
an der Innenwand der Griffhülle
zur Anlage kommt.
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Alternativ
kann der Fuß auch
durch eine Scheibe gebildet sein, welche an dem freien Ende des
Griffkerns angeformt oder befestigt, z. B. angeschraubt, ist.
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In
einer anderen Ausführungsform
ist das Befestigungselement mit dem Griffkern einstückig ausgebildet.
Der Griffkern mit Befestigungselement ist dabei eine Schraube, deren
Schraubenhals, insbesondere koaxial, in der Griffhülle angeordnet
ist, und deren Schraubenkopf an dem freien Ende der Griffhülle einen
berührungslosen
Hinterschnitt bildet. Zumindest ein Teil des Gewindes der Schraube
ragt als Befestigungselement aus der Griffhülle heraus.
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Zusätzlich oder
alternativ zu einem oder mehreren Hinterschnittelementen an dem
Griffkern kann an der Griffhülle
zumindest ein Hinterschnittelement ausgebildet sein. Die Hinterschnittelemente
ragen in das Innere Griffhülle
bzw. in den Zwischenraum zwischen Griffhülle und Griffkern hinein. Als Hinterschnittelemente
sind beispielsweise Sperrklinken an der Innenwand der Griffhülle angeformt.
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Der
erfindungsgemäße Handgriff
hat vorzugsweise die Form eines Stiles, Stabes o. dgl. Die Griffhülle des
Handgriffs hat dabei eine im Wesentlichen hohlzylindrische Form.
Dies kann in einer einfachen Ausführungsform ein Hohlzylinder
sein. In einer weitergehenden Ausführungsform kann die hohlzylinderförmige Griffhülle jedoch
auch an die Ergonomie der menschlichen Hand angepasst sein, indem es
abweichend von einer reinen Hohlzylinderform entlang seiner Längsachse
beispielsweise unterschiedliche Durchmesser aufweist. Die Griffhülle kann
dabei rotationssymmetrisch ausgeführt sein, so dass der Handgriff
in beliebiger Ausrichtung vom Bediener greifbar ist, oder aber derart
and die Ergonomie der Hand angepasst sein, dass speziell eine Auflagefläche für die Handfläche und
Auflageflächen
für die
Finger ausgebildet sind.
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Die
Griffhülle
kann aus Kunststoff, z. B. Polyamid, sein. Sie kann zusätzlich mit
einer Weichkomponente, beispielsweise mit einem elastischen Material,
z. B. einem Elastomer, beschichtet sein.
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Der
Griffkern hat vorzugsweise die Form eines zylinderförmigen Stabes,
Stiles o. dgl., der insbesondere koaxial in der Griffhülle angeordnet
ist. Der Griffkern kann auch als Hohlzylinder ausgebildet sein,
indem z. B. weitere schwingungsdämpfende Mittel,
wie z. B. eine Tilgermasse, aufgenommen sein können.
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In
einer einfachen Ausführungsform
sind Griffkern und Befestigungselement einstückig ausgeführt. Dazu wird der Griffkern
von einer Schraube gebildet, deren Schraubenhals koaxial und beabstandet in
der Griffhülle
angeordnet ist. Der Schraubenkopf bildet an dem freien Ende des
Handgriffs in der Griffhülle
einen berührungslosen
Hinterschnitt. Zumindest ein Teil des Gewindes ragt an dem gegenüberliegenden
Ende aus der Griffhülle
heraus. Hierbei bildet das Gewinde der Schraube das Befestigungselement.
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Das
Befestigungselement kann jedoch auch in anderer Weise als separates
Teil ausgeführt
sein. Es kann in einer einfachen Ausführungsform z. B. ein Gewindebolzen
oder eine Schraube sein, die an dem Griffkern angebracht ist. Dabei
ist der Schraubenkopf ist in dem Griffkern aufgenommen und das freie Schraubenende
mit Gewinde ragt aus dem Griffkern und der Griffhülle heraus.
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Anstelle
eines Gewindebolzens, einer Schraube o. dgl. kann als Befestigungselement
auch z. B. eine Spannvorrichtung zum Verbinden des Handgriffs mit
dem Gehäuse
einer Handwerkzeugmaschine vorgesehen sein.
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In
einer weiteren alternativen Ausführungsform
kann das Befestigungselement in Form einer Aufnahmehülse mit
einer Schraubenmutter ausgeführt
sein. Die Aufnahmehülse
dient zur Aufnahme einer Schraube, die mit der Schraubenmutter verbindbar
ist. Dabei kann eine Schraube an dem Gehäuse der Handwerkzeugmaschine
angebracht sein. Zum Anbringen des Handgriffs an der Handwerkzeugmaschine
wird die Schraube in die Aufnahmehülse eingeführt und mit der Schraubenmutter
verschraubt. Die Schraube kann z. B. über eine Spannvorrichtung an
dem Gehäuse
angebracht sein.
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Das
Dämpfungselement
kann z. B. aus einem elastischen Material, insbesondere einem Elastomer,
sein. Der Zwischenraum zwischen Griffkern und Griffhülle kann
vollständig
mit dem Dämpfungselement
ausgefüllt
sein, indem beispielsweise ein thermoplastisches Elastomer in den
Zwischenraum zwischen Griffkern und Griffhülle eingespritzt ist. Es können jedoch
auch mehrere einzelne Dämpfungselemente
in Form von Noppen, Ringen, Stegen aus einem elastomeren Material
zwischen Griffkern und Griffhülle
eingebracht sein. Ebenso können
andere schwingungsdämpfende
Materialien, wie Schäume oder
Gele und andere Fluidpolster als Dämpfungselemente eingesetzt
werden. Auch Federelemente wie Blattfedern, Schraubenfedern, etc.
können
als Dämpfungselemente
dienen.
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Der
Handgriff eignet sich insbesondere als Zusatzhandgriff für eine Handwerkzeugmaschine,
z. B. für
einen Winkelschleifer, einen Bohrhammer oder eine Bohrmaschine.
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Einen
weiteren Gegenstand der Erfindung bildet eine Handwerkzeugmaschine,
welche zumindest einen erfindungsgemäßen Handgriff aufweist.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen
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1 eine
erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Handgriffs
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2 eine
zweite Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Handgriffs
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3 eine
dritte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Handgriffs
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4 eine
vierte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Handgriffs
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5 eine
fünfte
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Handgriffs.
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In 1 ist
eine erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Handgriffs 100 gezeigt,
der als Zusatzhandgriff für
eine netzbetriebene oder akkubetriebene Handwerkzeugmaschine (nicht
dargestellt) eingesetzt werden kann. Der Handgriff 100 umfasst
eine Griffhülle 10,
welche im Wesentlichen die Form eines Hohlzylinders hat. In der
Griffhülle 10 ist ein
Griffkern 20 koaxial und beabstandet angeordnet. Der Griffkern 20 hat
im Wesentlichen die Form eines Zylinders. Der Griffkern 20 nimmt
an seinem in 1 dargestellten oberen Ende
ein Befestigungselement 40 auf. Das Befestigungselement 40 ist
in der dargestellten Ausführungsform
eine Schraube, deren Schraubenkopf 42 in dem Griffkern 20 aufgenommen ist
und deren Schraubenhals 44 mit Schraubengewinde 46 zumindest
teilweise aus dem Griffkern 20 und der Griffhülle 10 herausragt.
Das Befestigungselement 40 dient der lösbaren Befestigung des Handgriffs 100 an
einer nicht näher
dargestellten Handwerkzeugmaschine. Der Griffkern 20 erstreckt
sich im Wesentlichen von einem Ende 11 der Griffhülle 10 zum
anderen Ende 12. Dabei kann der Griffkern 20 auch
an seinem dem Befestigungselement 40 zugewandten Ende 21,
wie in 1, 2, 5 dargestellt,
auch aus der Griffhülle 10 herausragen.
Das dem Befestigungselement 40 abgewandte Ende 22 des
Griffkerns 20 reicht im Wesentlichen bis an das Ende 12 der
Griffhülle 10.
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Zwischen
Griffkern 20 und Griffhülle 10 ist ein
Zwischenraum 30 angeordnet, so dass Griffkern 20 und
Griffhülle 10 einander
nicht berühren.
In dem Zwischenraum 30 ist ein Dämpfungselement 52 aufgenommen,
mit dem Vibrationen am Handgriff 100 während des Betriebs der Handwerkzeugmaschine vermindert
werden. Das Dämpfungselement 52 füllt in den
in 1 und 4 dargestellten Ausführungsformen
den Zwischenraum 30 im Wesentlichen vollständig aus.
Dazu kann ein elastisches Material, z. B. ein Elastomer oder ein
Schaum, in den Zwischenraum 30 eingebracht, z. B. eingespritzt,
sein. Alternativ füllt
in der Ausführungsform
gemäß 3 das Dämpfungselement 54 den Zwischenraum 30 nur partiell
aus. In einer weiteren Ausführungsform
nach 2 und 5 sind mehrere einzelne Dämpfungselemente 56 in
Form von Ringen aus elastischem Material, z. B. aus elastomerem
Material, in den Zwischenraum 30 eingebracht. Weitere Arten
von Dämpfungselementen,
wie Flüssigkeits-
oder Gaspolster, Federelemente, etc. sind ebenfalls möglich.
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Erfindungsgemäß sind der
Griffkern 20 und die Griffhülle 10 derart ausgebildet
und derart zueinander angeordnet, dass der Griffkern 20 in
der Griffhülle 10 einen
berührungslosen
Hinterschnitt 60 bildet. Der Hinterschnitt 60 wird
als berührungslos
bezeichnet, da der Griffkern 20 und die Griffhülle 10 durch
den Zwischenraum 30 voneinander getrennt sind und einander
nicht berühren.
Durch den berührungslosen
Hinterschnitt 60 ist somit die schwingungsdämpfende
Eigenschaft des Dämpfungselements 52 nicht
beeinträchtigt.
Der Hinterschnitt 60 verhindert jedoch bei einem eventuellen
Versagen des Dämpfungselements 52,
beispielsweise aufgrund von Beschädigung oder Materialermüdung, dass
die Griffhülle 10 von
dem Griffkern 20 getrennt werden kann. Im Falle eines Versagens
des Dämpfungselements 52 kommt
der Griffkern 20 aufgrund des Hinterschnitts 60 an
der Griffhülle 10 zur
Anlage.
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Um
einen derartigen berührungslosen
Hinterschnitt 60 auszubilden, ist an dem Griffkern 20 in den
Ausführungsformen
gemäß 1–4 an
seinem dem Befestigungselement 40 abgewandten Ende 22 ein
Hinterschnittelement 68 in Form eines Fußes ausgebildet.
Der Fuß erweitert
den Querschnitt des Griffkerns 20 derart, dass der Querschnitt zumindest
in einem Bereich der Griffhülle 10 größer als
der Innenquerschnitt der Griffhülle 10 ist.
In einer ersten Ausführungsform
nach 1 ist der Fuß durch
einen Schraubenkopf 62 gebildet. Hierzu ist an der dem
Befestigungselement 40 gegenüberliegenden Stirnfläche des
Griffkerns 20 eine Schraube 61 derart eingebracht,
dass der Schraubenkopf 62 radial über den Griffkern 20 übersteht.
In einer zweiten Ausführungsform
nach 2 ist der Fuß durch
eine Scheibe 63 gebildet, die als separates Teil an der Stirnfläche des
Griffkerns 20 mittels einer Schraube 61 angebracht
ist. Analog zu dem Schraubenkopf 62 nach 1 steht
die Scheibe 63 in radialer Richtung über den Griffkern 20 über. In
einer weiteren Ausführungsform
nach 3 ist der Fuß in
Form eines Bundes 64 direkt an den Griffkern 20 angeformt.
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In
der Ausführungsform
nach 4 ist der Griffkern 20 einstückig mit
dem Befestigungselement 40 ausgebildet. Dabei ist eine
Schraube 25 in der Griffhülle 10 so eingebracht,
dass sie die Funktion des Griffkerns 20 und des Befestigungselements 40 übernimmt.
Der Schraubenhals 26 ist koaxial zur Griffhülle 20 angeordnet
und dient als Griffkern 20. Das Schraubengewinde 27 ragt
zumindest teilweise aus der Griffhülle 20 heraus und
dient als Befestigungselement 40. Der Schraubenkopf 28 hingegen ist
an dem gegenüberliegenden
Ende 12 der Griffhülle 10 angeordnet
und übernimmt
die Funktion des Hinterschnittelements 68.
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In
der Ausführungsform
nach 3 ist im Unterschied zu den übrigen Ausführungsformen der Griffkern 20 zumindest
teilweise als Hohlzylinder ausgebildet. Dies ermöglicht es, weitere Dämpfungsmittel
im Inneren des Griffkerns 20 vorzusehen. So ist z. B. in 3 zusätzlich eine
Tilgermasse 29 in dem Griffkern 20 aufgenommen.
Die Tilgermasse 29 kann dabei fixiert oder federnd gelagert
sein. Sie kann darüber
hinaus austauschbar gestaltet sein, so dass je nach Anwendungsfall
eine Tilgermasse mit größerer oder
geringerer Masse eingeführt
werden kann. Auch kann die axiale Lage der Tilgermasse 29 innerhalb des
Griffkerns 20, z. B. mittels Gewinde, variabel gestaltet
sein (nicht dargestellt). Ein weiterer Unterschied des Griffkerns 20 nach 3 besteht
darin, dass der Griffkern 20 zweiteilig ausgeführt ist.
Ein erstes Teil 23 des Griffkerns 20 dient einerseits
der Aufnahme des Befestigungselements 40 und andererseits
der Aufnahme eines zweiten Teils 24. Dabei kann das zweite
Teil 24 in axialer Richtung verschiebbar ausgeführt sein,
beispielsweise mittels Gewinde (nicht dargestellt). Dies erlaubt
es dem Bediener der Handwerkzeugmaschine die schwingungsdämpfenden
Eigenschaften einzustellen und damit an den jeweiligen Anwendungsfall
anzupassen.
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In
einer anderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Handgriffs 100 nach 5 sind
an der Griffhülle 10 Hinterschnitttelemente 64 in
Form von Sperrklinken ausgebildet. Auch diese Hinterschnittelemente 69 sind
so gestaltet, dass ein berührungsloser
Hinterschnitt 60 gebildet wird, der im Falle eines Versagens
des Dämpfungselements 56 verhindert,
dass die Griffhülle 10 von
dem Griffkern 20 getrennt wird. Die Sperrklinken sind an
die Griffhülle 10 so
angeformt, dass sie in das Innere des Handgriffs 100 hineinragen.
In dem Griffkern 20 sind entsprechende Ausnehmungen 29 eingebracht,
in die die Sperrklinken berührungslos
eingreifen.
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Die
verschiedenen Formen der Hinterschnittelemente 68, 69 können auch
kombiniert eingesetzt werden.