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Die
vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zur Herstellung leichter
Gesteinskörnungen
für Baustoffe, leichte
Gesteinskörnungen,
die durch diese Verfahren erhältlich
sind, sowie die Verwendung solcher leichten Gesteinskörnungen
zur Herstellung von Baustoffen.
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Gesteinskörnungen
sind gekörnte
Stoffe, die mineralische und/oder organische Bestandteile enthalten und
früher
als Zuschlagstoffe bezeichnet wurden. Neben Bindemitteln, wie Zement,
stellen Gesteinskörnungen einen
Hauptbestandteil von industriell außerordentlich wichtigen Baustoffen,
wie etwa Beton, Mörtel,
Putz und Estrich, dar. Die gegenwärtig verwendeten Gesteinskörnungen
sind überwiegend
natürlich,
wie z. B. Sand, Kies oder Splitt, können jedoch auch künstlich
hergestellt werden, beispielsweise durch thermisches Behandeln von
Ton oder durch Einarbeiten von recyclierten Stoffen, wie Kohleverbrennungsprodukten.
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In
der Bauindustrie werden riesige Mengen an Gesteinskörnungen
zur Herstellung der oben erwähnten
Baustoffe benötigt.
So werden alleine in Deutschland pro Jahr etwa 800 Mio. Tonnen Gesteinskörnungen verbraucht.
Die Ressourcen an natürlichen
Gesteinskörnungen
sind jedoch begrenzt. Im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung der
verfügbaren
Ressourcen hat sich daher in vielen entwickelten Ländern die
Einsicht durchgesetzt, dass alle in einer Volkswirtschaft anfallenden
Rest-, Neben- oder Abfallstoffe der erneuten Verwertung zuzuführen sind,
um zum einen Primärstoff
einzusparen und zum anderen den Flächen- und Nachsorgebedarf von
Deponien einzuschränken.
Trotz dieser nachhaltigen Ressourcen-Bewirtschaftung, die in einigen
europäischen
Ländern
auch gesetzlich verankert ist, gibt es nach wie vor große Mengen
von nicht verwerteten mineralischen und nicht-mineralischen Rest-,
Neben- bzw. Abfallstoffen.
So beschränkt
sich das Recycling von Rest-, Neben- oder Abfallstoffen in der Bauindustrie
im Wesentlichen auf die Verwertung von Bauschutt, der gebrochen,
gemahlen und gesiebt wird.
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Es
besteht daher ein beträchtliches
Interesse, die in großen
Mengen und kostengünstig
erhältlichen Rest-,
Neben- bzw. Abfallstoffe zur Herstellung von Gesteinskörnungen
zu verwenden. Dabei stehen insbesondere die leichten Gesteinskörnungen
im Vordergrund, d. h. Gesteinskörnungen
mit einer Kornrohdichte von ≤ 2000
kg/m3, da sich in den letzten Jahren der
Bedarf von schwereren zu leichteren Gesteinskörnungen verlagert hat. Dies
ist unter anderem im Bestreben der Gewichtsverringerung und einer
geringeren Wärmeleitfähigkeit
begründet.
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Zur
weiteren Erläuterung
von Gesteinskörnungen
allgemein und der Abgrenzung zu leichten Gesteinskörnungen,
die Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind, wird auf die nachfolgenden
Tabellen 1 und 2 verwiesen (nach dem Handbuch „Betontechnische Daten", Ausgabe 2005, Hrsg.
HeidelbergCement AG). Tabelle 1. Klassifizierung von Gesteinskörnungen
BEZEICHNUNG | NORM | KORNROHDICHTE | URSPRUNG | BEISPIEL |
Gesteinskörnungen | DIN
EN 12620/DIN V 20000-103 | > 2000 kg/m3 | Natürlich, nur
mechanisch aufbereitet | Kies,
Sand, Splitt |
Leichte
Gesteinskörnungen | DIN
EN 13055-1/DIN V 20000-104 | ≤ 2000 kg/m3 oder Schüttdichte ≤ 1200 kg/m3 | Industriell
hergestellt oder natürlich | Blähton, Perlite, Naturbims,
Tuff, Blähschiefer,
Blähglas,
Steinkohlenflugaschepellets, Kesselsand |
Recyclierte
Gesteinskörnungen | DIN
4226-100 | Typ
1 > 2000 kg/m3 Typ 2 > 1800
kg/m3 Typ 3 > 1500 kg/m3 | Beton
und Gesteinskörnungen mechanisch
aufbereitet, Klinker, nicht porosierter Ziegel; Kalksandstein | |
Gesteinskörnungen
für Mörtel | DIN
EN 13139 | | | |
Tabelle 2. Klassifizierung leichter Gesteinskörnungen
STOFFGRUPPE | KORNROHDICHTE
[kg/dm3] | SCHÜTTDICHTE [kg/dm3] | KORNEIGENFESTIGKEIT
[N/mm2] |
Leichte
Gesteinskörnungen | | | |
Naturbims | 0,7
bis 1,6 | 0,4
bis 0,7 | niedrig |
Schaumlava | 1,7
bis 2,2 | 0,8
bis 1,0 | mittel
bis hoch |
Hüttenbims | 1,0
bis 2,2 | 0,4
bis 1,1 | niedrig
bis mittel |
Sinterbims | 0,9
bis 1,8 | 0,4
bis 1,1 | niedrig
bis hoch |
Ziegelsplitt | 1,2
bis 1,8 | 1,0
bis 1,5 | mittel |
Blähton, Blähschiefer | 0,6
bis 1,4 | 0,3
bis 0,8 | niedrig
bis hoch |
Hochwärmedämmende leichte
Gesteinskörnungen | | | |
Blähglas | 0,3
bis 0,9 | 0,2
bis 0,4 | niedrig
bis mittel |
Kieselgur | 0,2
bis 0,4 | 0,2
bis 0,3 | sehr
niedrig |
Blähperlit | 0,1
bis 0,3 | 0,05
bis 0,15 | sehr
niedrig |
Blähglimmer | 0,1
bis 0,35 | 0,06
bis 0,17 | sehr
niedrig |
Schaumsand,
Schaumkies | 0,1
bis 0,3 | 0,1
bis 0,3 | sehr
niedrig |
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Wie
der Tabelle 1 zu entnehmen ist, werden als leichte Gesteinskörnungen
neben natürlichen
Mineralien, wie Bims, Lavaschlacke und dergleichen, bislang vor
allem thermisch geblähte
Mineralien, wie Blähton, Blähschiefer,
etc., verwendet. Letztere werden hergestellt, indem dem Ausgangsmaterial
ein Porosierungsmittel zugemischt wird, das bei plötzlichem
Aussetzen gegenüber
hohen Temperaturen von etwa 1200°C
schlagartig verbrennt. Die dabei entstehenden Verbrennungsgase treiben
die mineralische Schmelze auf. Nach dem Abkühlen sind die entstandenen
Gase in Vakuolen im Material eingeschloßen. Als Porosierungsmittel
kommen organische Verbindungen, wie Polystyrolderivate, Kunststoffflocken,
Polyphenylglycol, Polyphenylacetat, oder organische Materialien,
wie Papierfangstoffe und organische natürliche Fasern, zum Einsatz.
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Dieses
Prinzip ist beispielsweise bei den aus der
DE 1 811 033 B bekannten
kugeligen Gas- und/oder Porenbetonteilchen verwirklicht, deren Oberfläche zusätzlich durch
Dampfhärten
oder durch Versiegeln mittels eines filmbildenden Kunstharzes behandelt
ist, um eine unerwünschte
Wasseraufnahme zu verhindern.
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Ein
Verfahren zur Herstellung von Porengranulaten ist ferner in der
DE 10 2005 049 389
A1 beschrieben, bei dem eine für die Herstellung von Gasbeton
bekannte Mischung aus Quarzsand, Kalk, Zement, Wasser und dem Treibmittel
Aluminat in eine Form eingebracht, die Mischung in der Form ausgehärtet und
das resultierende Porengranulat anschließend in gewünschte Größen gebrochen wird.
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Im
Stand der Technik ist des Weiteren aus der
DE 196 32 711 A1 ein Verfahren
zur Herstellung eines mit einer Umhüllung versehenen Zuschlagstoffes
für Leichtbeton
bekannt, beim dem die Leichtzuschlagkörner, beispielsweise Blähtonzuschläge, unter
Verwendung eines Granuliertellers oder einer Granuliertrommel einer ständigen Rollbewegung
ausgesetzt und während
dieser Rollbewegung mit dem feindispersen Feststoff, d. h. dem Zement
und gegebenenfalls Betonzusatzstoffen/-zusatzmitteln (insbesondere
Stabilisierern) und anderen Hilfsmitteln, unter gleichzeitigem Besprühen mit
einer Bindeflüssigkeit,
vorzugsweise Wasser, gleichmäßig dünn beschichtet
bzw. umhüllt
werden, um eine unerwünschte
Wasseraufnahme zu verhindern.
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Eine
weitere Abwandlung dieses grundlegenden Prinzips ist in der
DE 1 813 881 B beschrieben,
wonach Körner
aus Gas- oder Schaumbeton mit einer aus einem kalkhaltigen Bindemittel,
wie Zement, bestehenden Kruste belegt und nachfolgend dampfgehärtet werden.
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Darüber hinaus
sind eine Reihe von Verfahren zur Herstellung von künstlichen,
leichten Gesteinskörnungen
unter Verwendung von Verbrennungsprodukten, wie Aschen und Schlacken,
sowie Zement und Kalk bekannt. So beschreibt beispielsweise die
DE 699 02 288 T2 die
Herstellung leichter Gesteinskörnungen
aus Verbrennungsnebenprodukten. Dabei wird ein schwefelhaltiges
Verbrennungsnebenprodukt, vorzugsweise Schlamm aus der Naß-Abgasentschwefelung,
sowie Calciumhydroxid-enthaltende Feinteilchen, die in dem Verfahren
anfallen und in dieses rückgeführt werden,
sowie ein aluminiumhaltiges Material, wie beispielsweise pulverisierte
Kohle (P.C.)-Flugasche,
und Wasser vermengt, um ein Ausgangsgemisch zu erzeugen. Das Ausgangsgemisch
wird dann unter Verwendung eines Granuliertellers agglomeriert und
die resultierenden Pellets werden mit härtenden Calciumoxid-enthaltenden
Feinteilen, wie beispielsweise einer Mischung aus feinteiligem Brantkalk
(CaO) und P.C.-Flugasche,
vereinigt. Die härtenden
Feinteile überziehen
die Pellets und reagieren exotherm mit Feuchte, wodurch in situ
Wärme erzeugt
wird und die Pellets gehärtet
werden. Schließlich werden
die erzeugten Gesteinskörnungen
von den Calciumhydroxid-enthaltenden, trockenen Rückführungsfeinteilen
getrennt, wobei letztere in den ersten Mischschritt zurückgeführt werden.
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Überdies
ist in der
DE 197
35 063 A1 ein Verfahren zur Herstellung von umhüllten Zuschlagstoffen
für Konstruktionsbeton
beschrieben, bei dem auf der Kornoberfläche eines runden oder gebrochenen
Zuschlags, wie beispielsweise Quarzit, diversen Kalk- und Sandsteinen,
Blähton,
Blähschiefer,
Lavaschlacke, Ziegelsplitt, Mauermörtel, Putz, Blähtonbeton
sowie Kesselschlacke und Hochofenschlacke, eine kompakte und dichte
Beschichtung aus einer Mischung aus Zementen, Betonzusatzmitteln
und/oder Betonzusatzstoffen mittels Aufbauagglomeration aufgebracht
wird.
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Aus
der
DE 32 42 992 A1 ist
schließlich
ein Verfahren zur Herstellung von Flugasche in lagerfähiger Form
und/oder zur Verwendung als Zuschlagstoff, insbesondere für die Bauindustrie,
bekannt, wobei Flugaschestaub mit den hydraulischen Bindemitteln
Zement, Gips und Karbidschlamm unter Beimengung von Wasser und Zusatzstoffen
homogen gemischt und in eine körnige
Form überführt wird.
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Ein
Nachteil der bisher verwendeten Gesteinskörnungen besteht darin, dass
diese häufig
nicht die gewünschten
chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften aufweisen. So zeigen
natürliche
Gesteinskörnungen
oft eine relativ unkontrollierte Wasseraufnahme. Ferner sind thermisch
hergestellte, geblähte
industrielle Gesteinskörnungen
inhomogen aufgebaut, was zu einer variierenden Druckfestigkeit führen kann.
Zudem zeigen diese oft eine unkontrollierte Wasseraufnahme. Auch
durch Rollagglomeration und Sintern oder Pelletierung hergestellte
industrielle Gesteinskörnungen
weisen aufgrund des schichtweisen Aufbaus von Umhüllungen
um einen Kern häufig
einen inhomogenen Aufbau auf. Eine weitere unerwünschte Eigenschaft ist die unkontrollierte
Hydratation von noch nicht hydratisiertem Zement oder Kalk, was
zu unerwünschten
Eigenschaften des Baustoffendprodukts führen kann.
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Des
Weiteren können
die Eigenschaften von herkömmlichen
leichten Gesteinskörnungen,
wie beispielsweise die Korngröße, das
Schüttgewicht,
die Kornrohdichte und die Korneigenfestigkeit, nicht oder kaum beeinflusst
werden. Im Falle der thermisch hergestellten, geblähten industriellen
Gesteinskörnungen
kommt als weiterer Nachteil hinzu, dass das Glühen bzw. Sintern üblicherweise
bei 1200°C
stattfindet und die Herstellung derselben daher mit einem hohen
Energiebedarf bzw. hohen Kosten verbunden ist. Ferner ist die Bereitstellung
natürlicher
Ausgangsmaterialien aufgrund der erheblichen Beschaffungskosten
wenig ökonomisch. Die
Verwendung von natürlichen
Gesteinskörnungen
ist ferner aufgrund des Abbaus natürlicher Ressourcen und der
damit verbundenen Emissionen auch aus ökologischer Sicht unbefriedigend.
Des Weiteren weisen die durch Rollagglomeration und Sintern oder
Pelletisierung hergestellten industriellen Gesteinskörnungen
aus Aschen und Schlacken sowie Zement und Kalk den Nachteil auf,
dass das Formen der entsprechenden Granulate aufgrund der Verwendung
von speziellen Granuliereinrichtungen, wie beispielsweise einem
Pelletierteller oder einer Granuliertrommel, apparativ aufwendig
ist.
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Angesichts
der vorstehenden Nachteile der bisher bekannten leichten Gesteinskörnungen
liegt der vorliegenden Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, leichte
Gesteinskörnungen
für die
Herstellung von Baustoffen bereitzustellen, die einfach, kostengünstig und
Ressourcen- sowie umweltschonend herstellbar sind und ausgezeichnete
chemische und physikalische Eigenschaften für eine Verwendung in Baustoffen
aufweisen.
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Diese
Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen 1, 6, 7, 9, 28, 29, 31,
44 und 45 angegebene, technische Lehre gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
erfindungsgemäßen leichten
Gesteinskörnungen
weisen den Vorteil auf, dass diese auch bei unterschiedlichen Korngrößen vollkommen
homogen aufgebaut sind, ein kontrolliertes Wasseraufnahmevermögen zeigen
und bevorzugte chemische und/oder physikalische Eigenschaften für deren
Einsatz in Baustoffen aufweisen. Ferner sind die erfindungsgemäßen Gesteinskörnungen
kostengünstig
herstellbar, weil diese bei niedrigen Temperaturen und mit einem
geringen apparativen Aufwand produziert werden können und die verwendeten industriellen
Nebenprodukte verhältnismäßig günstig sind
und gegebenenfalls zusätzlich
durch Entsorgungsprämien
bezuschusst werden. Darüber
hinaus wird durch die Verwendung dieser industriellen Nebenprodukte
die Umwelt nachhaltig geschont.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen leichten Gesteinskörnungen
besteht darin, dass die chemischen und physikalischen Eigenschaften
gezielt in Abhängigkeit
ihrer zukünftigen
Verwendung in einer großen
Bandbreite eingestellt werden können.
Die nachfolgende Tabelle 3 verdeutlicht den Einfluss der Ausgangsmaterialien,
der Mischtechnik, des Reaktionswassers und des Additivs auf die
Schüttdichte,
Kornrohdichte, Korngrößenverteilung,
Korneigenfestigkeit, Wasseraufnahme, Wärmeleitfähigkeit (λ-Wert) und den Gehalt an Kationen
und Anionen. Ein Fachmann auf dem Gebiet der Herstellung von Gesteinskörnungen
kann daher die Eigenschaften einer gewünschten erfindungsgemäßen „Designer"-Gesteinskörnung gezielt
einstellen. Tabelle 3. Haupteinflussfaktoren auf chemische
und physikalische Eigenschaften der erfindungsgemäßen Gesteinskörnungen
| AUSGANGSMATERIALIEN | MISCHTECHNIK | REAKTIONSWASSER | ADDITIVE |
Physikalische
Eigenschaften | | | | |
Schüttdichte | x | x | | x |
Kornrohdichte | x | x | | x |
Korngrößenverteilung | | x | x | x |
Korneigenfestigkeit | x | | x | |
Wasseraufnahme | | x | x | |
λ-Wert | x | x | | x |
Chemische
Eigenschaften | | | | |
Kationen | x | | | |
Anionen | x | | | |
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Ein
erster Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein erstes Verfahren
zur Herstellung einer leichten Gesteinskörnung, eine durch dieses Verfahren
erhältliche,
leichte Gesteinskörnung
sowie deren Verwendung für
Baustoffe.
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Ein
erster Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist demnach ein Verfahren
zur Herstellung einer leichten, homogen aufgebauten Gesteinskörnung mit
einer Kornrohdichte von ≤ 2,0
kg/dm3 oder einer Schüttdichte von ≤ 1,2 kg/dm3, bei dem zunächst ausschließlich Zement
und ein oder mehrere industrielle Nebenprodukte, ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Verbrennungsschlacken und -aschen und Gesteinsmehl, trocken
vorgemischt werden. Dann werden Reaktionswasser und ein oder mehrere
Additive zu der resultierenden trockenen Vormischung unter Mischen
gegeben und die resultierende Reaktionsmischung bis zur Bildung der
leichten Gesteinskörnung
weiter gemischt und granuliert.
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Gemäß der Erfindung
kann jeder bekannte Zement verwendet werden, wobei Portlandzement
oder Aluminatzement besonders geeignet sind. Besonders gute Ergebnisse
hinsichtlich der Festigkeit werden mit Zement der Qualität CEM I
42,5 erreicht.
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Der
Zement wird in dem erfindungsgemäßen Verfahren
in einer Menge von 8 bis 14 Gew.-%, besonders bevorzugt in einer
Menge von 10 bis 12 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht aller
zugegebenen Komponenten, eingesetzt. Die im Einzelfall benötigte Menge
an Zement ergibt sich im Wesentlichen aus der Korneigenfestigkeit der
eingesetzten Materialien und der gewünschten Druckfestigkeit der
endgültigen
Gesteinskörnung
und kann von einem Fachmann ohne Weiteres bestimmt werden.
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Die
im erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzten industriellen Nebenprodukte sind ausgewählt aus der
Gruppe bestehend aus Verbrennungsschlacken und -aschen, insbesondere
Verbrennungsschlacken und -aschen, die bei der Verbrennung von Kohle
anfallen, beispielsweise in Kraftwerken bei der Steinkohleverbrennung,
wie Kesselsand, Steinkohleasche und Flugasche, sowie Papierasche
und Filterstäube
bzw. Rückstände aus
der Abgasreinigung (Ofenfilterstäube),
und Gesteinsmehl, insbesondere Gesteinsmehl aus der Keramik- oder
Steinherstellung bzw. der Keramik- oder Steinverarbeitung, und Feinanteile
aus der Sand- und Kiesaufbereitung, Nebenprodukte aus der Kalkgewinnung,
der Papierherstellung, der Verhüttung
von Eisen- und Nichteisenprodukten, sowie Nebenprodukte, die in
der Gießereiindustrie
anfallen. Vorzugsweise wird die eine oder die mehreren Verbrennungsschlacken
und -aschen in Kombination mit einem Gesteinsmehl verwendet.
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Die
Auswahl der im Einzelfall eingesetzten industriellen Nebenprodukte
richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wie beispielsweise Homogenität, Schüttgewicht,
Freikalkgehalt, Schwermetallgehalt und Gehalt an anderen Stoffen,
wie Chlor und Schwefel. Wichtigster Parameter für eine gleichbleibende Qualität der erfindungsgemäßen leichten
Gesteinskörnungen
ist dabei der Freikalkgehalt, da der Kalk als Bindemittel wirkt und
mit den flüssigen
Komponenten in einem bestimmten Verhältnis in Beziehung steht. Dieser
sollte daher regelmäßig bestimmt
und die weiteren eingesetzten Ausgangsmaterialien entsprechend angepasst
werden. Ebenfalls sehr wichtig im Rahmen der Qualitätssicherung
und -kontrolle ist die Bestimmung der Konzentration von Oxidverbindungen
in den industriellen Nebenprodukten, wie Al2O3, CaO, Fe2O3, SiO2 und Na2O, K2O und MgO,
sowie die Bestimmung des Schwermetallgehalts und des Gehalts an
anderen Stoffen, wie Chlor und Schwefel. Im Hinblick auf die Verwendung
der Gesteinskörnungen
in Baustoffen ist der Schadstoffgehalt der Nebenprodukte besonders
wichtig, da die Baustoffe gesundheitlich unbedenklich und die gesetzlichen
Vorschriften, wie etwa die für
Baustoffe vorgeschriebenen Grenzwerte nach DIN und EU-Normen, erfüllen müssen. Daher
sollten die im erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzten industriellen Nebenprodukte permanent hinsichtlich
des Schadstoffgehalts überwacht
werden.
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Das
industrielle Nebenprodukt wird vorzugsweise in einer Menge von 60
bis 90 Gew.-%, insbesondere in
einer Menge von 70 bis 90 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
aller zugegebenen Komponenten, eingesetzt.
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Die
industriellen Nebenprodukte beeinflussen die physikalischen Eigenschaften
der erfindungsgemäßen leichten
Gesteinskörnungen,
insbesondere die Schüttdichte,
die Kornrohdichte, die Korneigenfestigkeit und die Wärmeleitfähigkeit.
Auch die chemischen Eigenschaften werden durch die industriellen
Nebenprodukte beeinflusst. Diese haben beispielsweise eine Bedeutung
im Hinblick auf mögliche
Reaktionen bei der Einbindung in die Zement-Matrix, insbesondere
bei wiederkehrendem Kontakt mit Feuchtigkeit. Ferner können säurebildende
Bestandteile in den industriellen Nebenprodukten gegebenenfalls
zur Korrosion von Armierungen in Betonprodukten führen.
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Im
erfindungsgemäßen Verfahren
werden ferner Reaktionswasser und ein oder mehrere Additive zugegeben.
Als Reaktionswasser kann Leitungswasser verwendet werden. Die Menge
des Reaktionswassers liegt üblicherweise
im Bereich von 1 bis 30 Gew.-%, insbesondere im Bereich von 5 bis
20 Gew.-%, vorzugsweise im Bereich von 7 bis 15 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht aller zugegebenen Komponenten.
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Das
Additiv ist aus der Gruppe bestehend aus Fließmitteln, Porenbildnern, Schaumbildnern,
Erstarrungsbeschleunigern, Sedimentationsreduzierern oder einer
Mischung davon ausgewählt.
Ein im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt eingesetztes
Additiv ist Natriumhypochlorid, das als Fließmittel und zur Verschiebung
des pH-Werts in den alkalischen Bereich dient.
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Die
Menge des Additivs wird üblicherweise
in einer Menge von 0,01 bis 1,0 Gew.-%, insbesondere in einer Menge
von 0,1 bis 0,3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht aller zugegebenen
Komponenten, eingesetzt. Die Menge des im Einzelfall zugegebenen
Reaktionswassers und Additivs, richtet sich in erster Linie nach
dem Feuchtigkeitsgehalt des Ausgangsmaterials, der Konzentration
bestimmter Komponenten im Ausgangsmaterial und den gewünschten
chemischen und physikalischen Eigenschaften der herzustellenden, leichten
Gesteinskörnung
und kann von einem Fachmann ohne Weiteres durch entsprechende Versuche
bestimmt werden.
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Das
Reaktionswasser und das Additiv werden vorzugsweise als Mischung
zu der trockenen Vormischung gegeben. Vor der Verwendung kann die
Mischung des Reaktionswassers und des Additivs auch in einem separaten
Tank bevorratet werden.
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Die
Menge des verwendeten Reaktionswassers und die Menge und Art des
verwendeten Additivs, beeinflussen direkt die physikalischen Eigenschaften
der erhaltenen leichten Gesteinskörnung. So kann durch das Reaktionswasser
insbesondere die Korngrößenverteilung,
die Korneigenfestigkeit und die Wasseraufnahme beeinflusst werden,
während
sich das Additiv insbesondere auf die Schüttdichte, die Kornrohdichte,
die Korngrößenverteilung
und den λ-Wert
auswirken.
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Vorzugsweise
werden in dem oben beschriebenen, erfindungsgemäßen Verfahren Zement in einer Menge
von 10 bis 12 Gew.-%, eine Mischung verschiedener industrieller
Nebenprodukte, nämlich
20 bis 50 Gew.-% Flugasche, 20 bis 40 Gew.-% Kesselsand und 20 bis
40 Gew.-% Gesteinsmehl, sowie 15 bis 25 Gew.-% Reaktionswasser in
Abhängigkeit
von der Restfeuchte der Materialien, bevorzugt 20 Gew.-% Reaktionswasser,
und 0,1 bis 0,3 Gew.-% Additiv, bezogen auf das Gesamtgewicht aller
zugegebenen Komponenten, verwendet.
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Neben
der Menge und Art der Ausgangsmaterialien kommt auch der verwendeten
Mischtechnik eine wichtige Bedeutung bei der erfindungsgemäßen Herstellung
aller im Rahmen der vorliegenden Erfindung beschriebenen leichten
Gesteinskörnungen
zu. So werden beispielsweise die Oberflächenbeschaffenheit, die Form
und Größe und die
Druckfestigkeit der leichten Gesteinskörnungen in besonderem Maße durch
die Drehzahl bzw. Rotationsgeschwindigkeit der Mischwerkzeuge sowie
die Mischdauer beeinflusst.
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In
den im Rahmen der vorliegenden Erfindung beschriebenen Verfahren
können
für alle
Misch- bzw. Granulierschritte speziell dafür ausgerüstete Mischvorrichtungen, wie
Batch- oder Durchlaufmischer, verwendet werden. Im Falle von Batchmischern
sollten diese für
den hohen Eintrag von Energie am Anfang des Mischprozesses zusätzlich mit
Agitatoren ausgerüstet
sein. Kommt ein Durchlaufmischer zum Einsatz, so sollten die trockenen
Ausgangsmaterialien zunächst
in einem beliebigen Mischer trocken vorgemischt werden. Das Reaktionswasser
wird dann dem trockenen Mischgut im Durchlaufmischer zugesetzt.
Die verwendeten Mischvorrichtungen sind vorzugsweise mit Messsonden
ausgestattet, die eine computergestützte Überwachung der Feuchtigkeit
und Temperatur während
des gesamten Herstellungsverfahrens erlauben. Zusammen mit anderen
erfassten Parametern, wie Zeitdauer, Drehzahl, etc., kann eine optimale
Prozessteuerung erreicht und das Verfahren weitgehend automatisiert
werden.
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Das
trockene Vormischen in dem oben beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren
erfolgt so lange, bis eine vollkommen homogene trockene Vormischung
vorliegt. Die hierfür
benötigte
Mischdauer beträgt üblicherweise
2 bis 5 min, typischerweise 2,5 bis 4 min. Zum Mischen wird vorzugsweise
ein vertikaler Einwellenmischer verwendet.
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Der
Schritt des Zugebens des Reaktionswasser und des Additivs erfolgt
vorzugsweise unter Rühren bzw.
Mischen über
eine Zeitdauer von typischerweise 20 s bis 3 min. Bei der Verwendung
eines Batchmischers wird das Reaktionswasser und das Additiv kontinuierlich über einen
bestimmten Zeitraum, üblicherweise
20 bis 60 s, insbesondere 20 bis 30 s, zugegeben. Bei der Verwendung
eines Durchlaufmischers wird das Reaktionswasser und das Additiv
kontinuierlich während
der gesamten Produktion zugegeben. Das Reaktionswasser und das Additiv
werden vorzugsweise über
eine Düse
in die Mischvorrichtung eingespritzt, wobei die Menge des eingespritzten
Reaktionswassers und/oder Additivs beispielsweise mittels eines
Durchflussmengenzählers
erfasst werden kann.
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Das
Mischen bzw. Granulieren der nach der Zugabe des Reaktionswassers
und des Additivs zu der trockenen Vormischung erhaltenen Reaktionsmischung
erfolgt in einem Batchmischer oder einem Durchlaufmischer, wobei
ein Batchmischer vorzugsweise zusätzlich Agitatoren für den Eintrag
von mechanischer Energie zu Beginn des Mischvorgangs aufweist. Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
werden bei der Bildung der leichten Gesteinskörnungen für das Formen der leichten Gesteinskörnungen
keine zusätzlichen
Granuliereinrichtungen, wie beispielsweise ein Granulierteller oder
eine Granuliertrommel, als „formende" Mittel verwendet.
Die leichten Gesteinskörnungen
werden vielmehr direkt in dem Mischer bzw. Granulierer ohne weiteren
Verfahrensschritt erzeugt. Für
die Agglomeration, d. h. das Zusammenbacken, der feinen Partikel
in der Reaktionsmischung während
des Mischvorgangs wird die dabei frei werdende Hydratationsenergie
genutzt, so dass keine Wärme
von außen
zugeführt
werden muss.
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Das
Granulieren erfolgt bei einer im Vergleich zum Mischen beim Zugeben
des Reaktionswassers und des Additivs geringeren Drehzahl direkt
im Mischer. Das Mischen bzw. Granulieren erfolgt solange, bis sich Pellets
der leichten Gesteinskörnung
bilden, üblicherweise
1,5 bis 5 min. Bei der Verwendung von Batchmischern beträgt die Mischdauer
in der Regel 3 bis 5 min, insbesondere 4 bis 5 min. Bei der Verwendung
von Durchlaufmischern hängt
die Misch- und Granulierdauer direkt von der Drehzahl des Mischers
und von der Dosiergeschwindigkeit des trocken vorgemischten Materials
ab. Bei optimal eingestellten Parametern beträgt die Verweildauer im Durchlaufmischer
zwischen 1,5 und 3 min.
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Die
am Ende des Misch- und Granulierschritts erhaltene leichte Gesteinskörnung kann
ferner einer Fraktionierung unterzogen werden. Dazu können Siebvorrichtungen
mit unterschiedlichen Maschen- und Lochabmessungen verwendet werden.
Bevorzugte Siebvorrichtungen sind Drahtsiebe, Lochsiebe, Trommelsiebe
und Siebdecks. Vorzugsweise wird die leichte Gesteinskörnung vor
dem Fraktionieren zwischengelagert, besonders bevorzugt für mindestens
12 h, insbesondere für
12 bis 48 h, um die leichte Gesteinskörnung auszuhärten. Werden
12 h unterschritten, ist die leichte Gesteinskörnung nicht hart genug, so
dass die Siebe verkleben. Werden 48 h überschritten, haften die Pellets
der leichten Gesteinskörnung
leicht aneinander und lassen sich beim Sieben nicht mehr gut voneinander
lösen.
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Ein
anderer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine durch das
oben beschriebene Verfahren erhältliche
leichte Gesteinskörnung.
Die mittlere Korngröße der erfindungsgemäßen Gesteinskörnung beträgt typischerweise
0,1 bis 10 mm, insbesondere 1 bis 5 mm. Die Schüttdichte liegt üblicherweise
im Bereich von 0,6 bis 1,7 kg/dm3, insbesondere
im Bereich von 0,7 bis 1,2 kg/dm3. Die mittlere
Kornrohdichte beträgt üblicherweise
0,9 bis 1,9 kg/dm3, insbesondere 1,0 bis
1,5 kg/dm3. Die Korneigenfestigkeit der
erfindungsgemäßen leichten
Gesteinskörnung
liegt typischerweise im Bereich von 3,5 bis 25 N/mm2,
insbesondere 10 bis 20 N/mm2.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft die Verwendung
der oben beschriebenen, erfindungsgemäßen leichten Gesteinskörnung zur
Herstellung von Baustoffen, die vorzugsweise die Norm nach DIN EN
13 0 55-1 erfüllen.
Die fraktionierten leichten Gesteinskörnungen werden vorzugsweise
nicht sofort, sondern frühestens
nach 3 Tagen zur Herstellung der Baustoffe verwendet, da die leichten
Gesteinskörnungen
erst nach dieser Zeitdauer etwa 85% ihrer endgültigen Härte erreichen und die Hydratation
weitgehend abgeschlossen ist. Werden die leichten Gesteinskörnungen
früher
verwendet, entziehen diese dem aushärtenden Baustoff, wie einem
Stein, Reaktionswasser, was zu einer wesentlich geringeren Druckfestigkeit
führt.
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Vorzugsweise
werden die erfindungsgemäßen leichten
Gesteinskörnungen
in Baustoffen ausgewählt aus
Leichtestrich, Leichtmörtel,
Leichtputz, Leichtbeton, insbesondere Leichtbeton LC 16/18 oder
LC 20/28, Füllungen
für Steine,
Mauersteinen, Drainplatten und -schichten, Dämmplatten und -schichten, und
Tragschichten unter Fußböden, insbesondere
Tragschichten unter Industriefußböden, verwendet.
Besonders bevorzugt werden die erfindungsgemäßen leichten Gesteinskörnungen
in Leichtestrich, Leichtmörtel,
Leichtputz oder Leichtbeton eingesetzt.
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Ein
zweiter Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein zweites alternatives
Verfahren zur Herstellung einer leichten Gesteinskörnung, eine
durch dieses Verfahren erhältliche
leichte Gesteinskörnung
sowie deren Verwendung für
Baustoffe.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist demnach ein alternatives
Verfahren zur Herstellung einer leichten Gesteinskörnung, die
zusätzlich
zu Zement und industriellen Nebenprodukten beschichtete Fasern enthält und ein
Kornrohdichte von ≤ 2,0
kg/dm3 oder eine Schüttdichte von ≤ 1,2 kg/dm3 aufweist.
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Bei
diesem Verfahren werden in einem ersten Schritt zunächst Fasern
mit anorganischen Kristallen beschichtet, indem die Fasern mit ungelöschtem Kalk
oder feinem Aluminiumpulver und Zement trocken vorgemischt und anschließend Reaktionswasser
sowie ein oder mehrere erste Additive zugegeben werden, gefolgt
vom Lagern zum Abkühlen
und Ausreagieren der resultierenden beschichteten Fasern.
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Bei
diesem exothermen Beschichtungsschritt, bei dem sich die Temperatur
der Reaktionsmischung auf bis zu 90°C erhöhen kann, wachsen auf der Oberfläche der
als Substrat wirkenden Fasern feinste anorganische Kristalle. So
nehmen Kalk und Zement im feuchten Medium Kohlendioxid aus der Luft
auf und werden zu Salzen der Kohlensäure (Carbonate). Entsprechend
entstehen bei der alternativen Verwendung von feinem Aluminiumpulver
Aluminosilikat-, Aluminiumcarbonat- und Aluminiumoxidkristalle.
Die auf diese Weise mit Calciumcarbonat- und Calciumoxidkristallen
bzw. Aluminosilikat- und Aluminiumcarbonat- und Aluminiumoxidkristallen
beschichteten Fasern übernehmen
in der nachfolgend hergestellten leichten Gesteinskörnung die
Funktion von Armierungsprodukten und verleihen der durch das erfindungsgemäße Verfahren
hergestellten, leichten Gesteinskörnung eine zusätzliche
Biegezugfestigkeit bei reduziertem spezifischen Gewicht.
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Das
feine Aluminiumpulver, das anstelle von Kalk eingesetzt werden kann,
führt aufgrund
der höheren Reaktivität zu einer
sehr feinen und homogenen anorgani schen Beschichtung, die noch besser
ist als diejenigen mit ungelöschtem
Kalk. Aluminiumpulver kann allerdings wegen der hohen Brand- und
Explosionsgefahr nur mit größter Sorgfalt
feucht verarbeitet werden.
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Die
Menge des in dem ersten Schritt verwendeten Zements, der wie oben
definiert ist, beträgt
vorzugsweise 10 bis 20 Gew.-%, insbesondere 12 bis 18 Gew.-% und
besonders bevorzugt 16 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht aller
im ersten Schritt zugegebenen Komponenten. Die Menge des ungelöschten Kalks oder
des feinen Aluminiumpulvers beträgt
vorzugsweise 10 bis 20 Gew.-%, insbesondere 12 bis 18 Gew.-% und
besonders bevorzugt 16 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht aller
im ersten Schritt zugegebenen Komponenten.
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Die
im erfindungsgemäßen Verfahren
verwendeten Fasern sind vorzugsweise pflanzliche Fasern. Besonders
geeignete Fasern sind Cellulosefasern. Am meisten bevorzugt werden
Papierfangstoffe eingesetzt, insbesondere hochaufgeschlossene Papierfangstoffe.
Die Fasern machen vorzugsweise 40 bis 75 Gew.-%, bevorzugter 50
bis 65 Gew.-%, insbesondere 55 bis 60 Gew.-% und besonders bevorzugt
63 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht aller im ersten Schritt
zugegebenen Komponenten, aus.
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Als
Reaktionswasser kann beispielsweise Leitungswasser in einer Menge
von 1 bis 10 Gew.-%, insbesondere 2 bis 6 Gew.-%, bezogen auf das
Gesamtgewicht aller im ersten Schritt zugegebenen Komponenten, zugegeben
werden. Die Menge des zugegebenen Reaktionswasser variiert in Abhängigkeit
der Restfeuchte in den im ersten Schritt zugegebenen nicht-flüssigen Komponenten,
wobei die Gesamtmenge an Wasser, d. h. die Menge an Reaktionswasser
und die Restfeuchte, 6 bis 9 Gew.-%, insbesondere 6 bis 8 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht aller im ersten Schritt zugegebenen Komponenten,
ausmacht.
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Das
erste Additiv ist wie oben definiert. Ein besonders bevorzugtes
erstes Additiv ist Natriumhypochlorid. Das Natriumhypochlorid wird üblicherweise
als 0,1%-ige Lösung
in dem Reaktionswasser verwendet. Die Menge des zugegebenen ersten
Additivs macht maximal 0,3 Gew.-% der zugegebenen Menge an Reaktionswasser
aus. Das erste Additiv wird folglich üblicherweise in einer Menge
von 0,01 bis 0,25 Gew.-%, insbesondere 0,1 bis 0,2 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht aller im ersten Schritt zugegebenen Komponenten, zugegeben.
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Das
Reaktionswasser und das Additiv werden vorzugsweise als Mischung
zu der trockenen Vormischung gegeben. Vor der Verwendung kann die
Mischung des Reaktionswassers und des ersten Additivs auch in einem
separaten Tank bevorratet werden.
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Die
Menge des Reaktionswassers und des ersten Additivs richtet sich
nach der in den Ausgangsmaterialien enthaltenen Restfeuchte und
dem gewünschten
Beschichtungsgrades. Wird die Reaktionsmischung zu nass oder zu
wenig feucht angesetzt, findet das Abscheiden der Calciumcarbonat-
und Calciumoxidkristalle nur unvollständig oder überhaupt nicht statt. Ein Fachmann
kann die geeignete Menge an einzusetzendem Reaktionswasser und Additiv
leicht durch Versuche ermitteln.
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In
dem ersten Schritt des zweiten erfindungsgemäßen Verfahrens wird gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
auch wenigstens eine der oben definierten Verbrennungsschlacken
oder -aschen in einer Menge von 0 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise 10
bis 30 Gew.-%, insbesondere 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
aller im ersten Schritt eingesetzten Komponenten, eingesetzt. Eine
besonders bevorzugte Verbrennungsasche ist Flugasche. Hinsichtlich
der Auswahl der im Einzelfall verwendeten Verbrennungsschlacken und
-aschen gilt das oben Gesagte entsprechend.
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Vorzugsweise
werden in dem zweiten erfindungsgemäßen Verfahren Fasern in einer
Menge von 50 bis 65 Gew.-%, ungelöschter Kalk oder feines Aluminiumpulver
in einer Menge von 12 bis 18 Gew.-%, Zement in einer Menge von 12
bis 18 Gew.-%, gegebenenfalls Verbrennungsschlacken und -aschen
in eine Menge von 0 bis 5 Gew.-%,
Reaktionswasser in eine Menge von 6 bis 9 Gew.-% und das erste Additiv
in einer Menge von 0,1 bis 0,25 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
aller im ersten Schritt zugegebenen Komponenten, verwendet.
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Das
Lagern der resultierenden beschichteten Fasern erfolgt vorzugsweise
für wenigstens
12 h, besonders bevorzugt für
12 bis 48 h und am meisten bevorzugt für 24 h. In dieser Zeit kommt
es zu einem Ausreagieren der auf die oben beschriebene Art und Weise
beschichteten Fasern, was sich im Hinblick auf die weitere Verarbeitung
der Fasern positiv auswirkt. Der Schritt des Abkühlens und Lagerns ist erforderlich,
da zu warmes Material die puzzolane Reaktion im Folgeschritt zur
leichten Gesteinskörnung
beschleunigen würde.
Die leichten Gesteinskörnungen
werden dann zu schnell hart und erreichen bei weitem nicht die angestrebten
Korneigenfestigkeiten.
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Das
trockene Vormischen im ersten Schritt des zweiten erfindungsgemäßen Verfahrens
wird vorzugsweise bei einer Drehzahl von 100 bis 300 U/min, insbesondere
bei einer Drehzahl von 150 bis 250 U/min, durchgeführt. Das
trockene Vormischen im ersten Schritt erfolgt bis zur Homogenität, vorzugsweise
für eine Zeitdauer
von 1 bis 4 min, insbesondere für
eine Zeitdauer von 1,5 bis 2 min. Vorzugsweise wird für das trockene
Vormischen ein Batchmischer mit hohem Energieeintrag verwendet,
der gegebenenfalls mit Agitatoren versehen ist.
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Das
Zugeben des Reaktionswassers und des ersten Additivs im ersten Schritt
erfolgt kontinuierlich über
einen bestimmten Zeitraum, vorzugsweise über 15 s bis 2 min, besonders
bevorzugt über
30 bis 60 s. Während
des Zugebens des Reaktionswassers und des Additivs wird vorzugsweise
mit einer Drehzahl von 100 bis 300 U/min, insbesondere 150 bis 250
U/min, gemischt. Das Reaktionswasser und das erste Additiv werden
dabei vorzugsweise über
eine Düse
in die Mischvorrichtung eingespritzt, wobei die Menge des eingespritzten
Reaktionswassers und/oder Additivs beispielsweise mittels eines
Durchflussmengenzählers
erfasst werden kann.
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In
einem zweiten Schritt des zweiten erfindungsgemäßen Verfahrens wird Zement
und ein oder mehrere industrielle Nebenprodukte, ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Verbrennungsschlacken und -aschen und Gesteinsmehl,
zu den aus dem ersten Schritt erhaltenen beschichteten Fasern gegeben,
das resultierende Gemisch trocken vorgemischt und dann Reaktionswasser
und ein oder mehrere zweite Additive zu dem Gemisch gegeben, gefolgt
vom Mischen und Granulieren der resultierenden Reaktionsmischung
bis zur Bildung der leichten Gesteinskörnung.
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Der
Zement und das industrielle Nebenprodukt sind wie oben definiert.
Als zweites Additiv können
die oben bereits definierten Additive verwendet werden, wobei vorzugsweise
Natriumhypochlorid, üblicherweise als
0,1%-ige Lösung
in dem Reaktionswasser, eingesetzt wird. Ferner werden in dem zweiten
Schritt des zweiten erfindungsgemäßen Verfahrens als industrielle
Nebenprodukte bevorzugt Kesselsand und Gesteinsmehl und/oder Papierasche
bzw. Kesselsand und/oder Gesteinsmehl und Papierasche verwendet.
Hinsichtlich der Auswahl der im Einzelfall verwendeten industriellen
Nebenprodukte gilt das oben Gesagte entsprechend. Auch die obigen
Erläuterungen
zum Einfluss des Zements, der industriellen Nebenprodukte, des Reaktionswassers und
des Additivs auf die physikalischen und/oder chemischen Eigenschaften
der erhaltenen leichten Gesteinskörnung gelten entsprechend für das zweite
erfindungsgemäße Verfahren.
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Die
Menge des Zements beträgt
vorzugsweise 7 bis 12 Gew.-%, insbesondere 9 bis 10 Gew.-%, besonders
bevorzugt 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht aller im zweiten
Schritt zugegebenen Komponenten. Die Menge des industriellen Nebenprodukts
macht vorzugsweise 10 bis 65 Gew.-%, insbesondere 20 bis 40 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht aller im zweiten Schritt zugegebenen
Komponenten aus. Der Anteil der beschichteten Fasern beträgt vorzugsweise
10 bis 65 Gew.-%, besonders bevorzugt 20 bis 40 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht aller im zweiten Schritt zugegebenen Komponenten.
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Das
Reaktionswasser wird vorzugsweise in einer Menge von 15 bis 26 Gew.-%,
besonders bevorzugt in einer Menge von 18 bis 20 Gew.-%, zugegeben.
Die Menge des zugegebenen zweiten Additivs macht maximal 0,2 Gew.-%,
vorzugsweise 0,01 bis 0,2 Gew.-%, insbesondere 0,1 bis 0,2 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht aller im zweiten Schritt zugegebenen
Komponenten, aus. Die Menge des im Einzelfall zugegebenen Reaktionswassers
und Additivs, richtet sich in erster Linie nach dem Feuchtigkeitsgehalt
des Ausgangsmaterials, der Konzentration bestimmter Komponenten
im Ausgangsmaterial und den gewünschten
chemischen und physikalischen Eigenschaften der herzustellenden,
leichten Gesteinskörnung
und kann von einem Fachmann leicht durch entsprechende Versuche
bestimmt werden.
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Das
Reaktionswasser und das Additiv werden vorzugsweise als Mischung
zu der trockenen Vormischung im zweiten Schritt gegeben. Die Mischung
des Reaktionswassers und des zweiten Additivs kann vor der Verwendung
auch in einem separaten Tank bevorratet werden.
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Die
Menge des verwendeten Reaktionswassers und die Menge und Art des
verwendeten Additivs beeinflussen direkt die physikalischen Eigenschaften
der erhaltenen leichten Gesteinskörnung. So kann durch das Reaktionswasser
insbesondere die Korngrößenverteilung,
die Korneigenfestigkeit und die Wasseraufnahme beeinflusst werden,
während
das Additiv sich insbesondere auf die Schüttdichte, die Kornrohdichte,
die Korngrößenverteilung
und den λ-Wert
auswirken.
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Neben
der Menge und Art der Ausgangsmaterialien und der flüssigen Komponenten,
d. h. des Reaktionswassers und des Additivs, kommt der verwendeten
Mischtechnik auch im Falle des zweiten Schrittes des zweiten erfindungsgemäßen Verfahrens
eine wichtige Bedeutung bei der erfindungsgemäßen Herstellung von leichten
Gesteinskörnungen
zu, da dadurch die physikalischen Eigenschaften der letztlich erhaltenen
Gesteinskörnung
mitbeeinflusst werden. Das oben in Zusammenhang mit der Misch technik
Gesagte gilt daher entsprechend auch für das zweite erfindungsgemäße Verfahren.
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Das
trockene Vormischen im zweiten Schritt des erfindungsgemäßen zweiten
Verfahrens erfolgt bis zur Homogenität, vorzugsweise für eine Zeitdauer
von 2 bis 6 min, insbesondere für
eine Zeitdauer von 2 bis 4 min. Die Drehzahl beträgt vorzugsweise
100 bis 300 U/min, besonders bevorzugt 250 bis 300 U/min. Als Mischvorrichtung
eignen sich insbesondere handelsübliche
vertikale oder horizontale Einwellenmischer, die gegebenenfalls
mit zusätzlichen
Agitatoren ausgestattet sind. Falls Agitatoren verwendet werden,
werden diese vorzugsweise am Anfang des Mischens der trockenen Vormischung
für eine
Zeitdauer von 3 min bei einer Drehzahl von 250 U/min bis 300 U/min
zugeschaltet und danach bei einer Drehzahl von 150 bis 250 U/min
für 3 min
ohne Agitatoren weitergemischt.
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Das
Zugeben des Reaktionswasser und des zweiten Additivs erfolgt vorzugsweise
unter Rühren
bzw. Mischen, beispielsweise in einem Batch- oder Durchlaufmischer
mit optionalen Agitatoren, bei einer Drehzahl von 150 bis 750 U/min,
insbesondere 200 bis 550 U/min. Wird ein Batchmischer verwendet
beträgt
die Drehzahl vorzugsweise 200 bis 250 U/min. Die flüssigen Komponenten
werden kontinuierlich über
einen bestimmten Zeitraum, üblicherweise
10 s bis 2 min, insbesondere 20 s bis 60 s, zugegeben. Bei der Verwendung
eines Durchlaufmischers beträgt
die Drehzahl vorzugsweise 350 bis 550 U/min.
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Das
Reaktionswasser und das zweite Additiv werden vorzugsweise über eine
Düse in
die Mischvorrichtung eingespritzt, wobei die Menge des eingespritzten
Reaktionswassers und/oder Additivs beispielsweise mittels eines
Durchflussmengenzählers
erfasst werden kann.
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Der
Schritt des Mischens und Granulierens bis zur Bildung der leichten
Gesteinskörnung
erfolgt vorzugsweise für
eine Zeitdauer von 3 bis 5 min, insbesondere für eine Zeitdauer von 3 bis
4 min. Die Drehzahl bei diesem Misch- bzw. Granulierschritt liegt
im Bereich von 150 bis 750 U/min, insbesondere 200 bis 550 U/min.
Bei Verwendung eines Batchmischers beträgt die Drehzahl vorzugsweise
200 bis 250 U/min. Wird ein Durchlaufmischer verwendet, beträgt die Drehzahl
vorzugsweise 350 bis 750 U/min, insbesondere 550 U/min. Auch in
diesem Fall wird für
das Agglomerieren der Partikel die freiwerdende Hydratationsenergie
genutzt, so dass keine zusätzliche
Wärme von
Außen
zugeführt
werden muss. Für
diesen Schritt können
herkömmliche Batchmi scher,
die gegebenenfalls mit Agitatoren für einen zusätzlichen Energieeintrag versehen
sind, oder Durchlaufmischer verwendet werden.
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Die
erhaltene leichte Gesteinskörnung
kann des Weiteren einer Fraktionierung unterzogen werden. Dabei
können
Siebvorrichtungen mit unterschiedlichen Maschen- und Lochabmessungen
verwendet werden. Bevorzugte Siebvorrichtungen sind Drahtsiebe,
Lochsiebe, Trommelsiebe und Siebdecks. Vorzugsweise wird die leichte
Gesteinskörnung
aus den oben genannten Gründen
vor dem Fraktionieren zwischengelagert, vorzugsweise für mindestens
12 h, insbesondere für
12 bis 48 h.
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Ein
anderer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine durch das
oben beschriebene, zweite erfindungsgemäße Verfahren erhältliche
leichte Gesteinskörnung.
Die mittlere Korngröße dieser
erfindungsgemäßen Gesteinskörnung beträgt typischerweise
0,1 bis 10 mm, insbesondere 1 bis 5 mm. Die Schüttdichte liegt üblicherweise
im Bereich von 0,6 bis 1,4 kg/dm3, insbesondere
im Bereich von 0,7 bis 1,0 kg/dm3. Die mittlere
Kornrohdichte beträgt üblicherweise
0,8 bis 1,7 kg/dm3, insbesondere 0,9 bis
1,4 kg/dm3. Die Korneigenfestigkeit der
erfindungsgemäßen leichten
Gesteinskörnung
liegt typischerweise im Bereich von 3,5 bis 25 N/mm2,
insbesondere 10 bis 20 N/mm2.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft die Verwendung
der oben beschriebenen, erfindungsgemäßen leichten Gesteinskörnung zur
Herstellung von Baustoffen, die vorzugsweise die Norm nach DIN EN
13 0 55-1 erfüllen.
Bevorzugte Beispiele hierfür
sind Leichtestrich, Leichtmörtel,
Leichtputz, Leichtbeton, insbesondere Leichtbeton LC 16/18 oder
LC 20/28, Füllungen
für Steine,
Mauersteine, Drainplatten und -schichten, Dämmplatten und -schichten, und
Tragschichten unter Fußböden, insbesondere
Tragschichten unter Industriefußböden Die
vor oder nach dem Fraktionieren erhaltene leichte Gesteinskörnung wird
vorzugsweise nicht sofort, sondern aus den oben genannten Gründen erst
nach wenigstens 3 Tagen für die
Herstellung der oben genannten Baustoffe verwendet.
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Ein
dritter Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein drittes alternatives
Verfahren zur Herstellung einer leichten Gesteinskörnung mit
einer Kornrohdichte von ≤ 2,0
kg/dm3 oder einer Schüttdichte von ≤ 1,2 kg/dm3, eine durch dieses Verfahren erhältliche
leichte Gesteinskörnung
sowie deren Verwendung für
Baustoffe.
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Ein
dritter Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist demzufolge ein
drittes alternatives Verfahren zur Herstellung einer leichten Gesteinskörnung aus
Zement, Kalkhydrat, Silicium- und/oder Aluminiumoxidpartikeln und
gegebenenfalls einem oder mehreren industriellen Nebenprodukten,
ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Verbrennungsschlacken und -aschen und
Gesteinsmehl.
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Bei
diesem alternativen Verfahren werden zunächst Zement, Kalkhydrat, Silicium- und/oder Aluminiumoxidpartikel
und gegebenenfalls das eine oder die mehreren industriellen Nebenprodukte
trocken vorgemischt, anschließend
Reaktionswasser und ein oder mehrere Additive zugegeben und die
resultierende Reaktionsmischung unter Einschluss von Luft in die
Reaktionsmischung, ausschließlich
durch Rühren,
bis zur Bildung eines schaumigen Mineralbreis gemischt. Dann wird
der Mineralbrei in eine Form überführt und
in der Form ausgehärtet,
um einen mineralischen Schaumblock zu bilden. Anschließend wird
der in der Form gebildete, mineralische Schaumblock ausgeschalt
und zerkleinert, um eine leichte Gesteinskörnung mit der gewünschten
Form und Größe zu erhalten.
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Bevorzugte
Silicium- und/oder Aluminiumoxidpartikel weisen eine Partikelgröße von weniger
als 90 μm
auf. Geeignete Siliciumoxidpartikel sind feine Fraktionen von Quarzsand.
Geeignete Aluminiumoxidpartikel sind feine Fraktionen von kalziniertem
Bauxit. Die Silicium- und/oder Aluminiumoxidpartikel machen vorzugsweise
40 bis 60 Gew.-%, insbesondere 40 bis 55 Gew.-% und besonders bevorzugt
50 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der zur Bildung des Mineralbreis
zugegebenen Komponenten, aus.
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Der
Zement und ist wie oben definiert und wird vorzugsweise in einer
Menge von 10 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise in einer Menge von 12 bis
25 Gew.-%, besonders bevorzugt 20 bis 24 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der zur Bildung des Mineralbreis zugegebenen Komponenten, eingesetzt.
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Das
Kalkhydrat wird üblicherweise
in einer Menge von 10 bis 30 Gew-.%, vorzugsweise in einer Menge
von 20 bis 30 Gew.-% eingesetzt.
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Bevorzugte
industrielle Nebenprodukte, die in dem erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzt werden können,
sind wie oben definiert. Besonders gut geeignet sind diverse Quarzsande.
Es können
insbesondere auch Gemische wenigstens einer der oben definierten
Verbrennungsschlacken bzw. -aschen und einem Gesteinsmehl mit hohem
Quarzsandanteil verwendet werden. Die Menge des eingesetzten industriellen Nebenprodukts
beträgt
0 bis 40 Gew.-%, insbesondere 20 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise 30
bis 40 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der zur Bildung eines
schaumigen Mineralbreis zugegebenen Komponenten.
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Bevorzugt
werden in der trockenen Vormischung 48 bis 56 Gew.-% Siliciumoxidpartikel, üblicherweise in
Form eines sehr feinen Quarzsands, 22 bis 26 Gew.-% Kalkhydrat und
22 bis 26 Gew.-% Zement, bezogen auf das Gesamtgewicht der trockenen
Vormischung, verwendet.
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Als
Additiv können
beispielsweise Fließmittel,
Erstarrungsbeschleuniger und Sedimentationsreduzierer eingesetzt
werden. Das Additiv wird vorzugsweise in einer Menge von 0,1 bis
3 Gew.-%, insbesondere in einer Menge von 1 bis 3 Gew.-%, besonders
bevorzugt in einer Menge von 2 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der zur Bildung eines schaumigen Mineralbreis zugegebenen Komponenten,
verwendet.
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Das
Reaktionswasser ist beispielsweise Leitungswasser und wird in einer
Menge von 1 bis 15 Gew.-%, insbesondere in einer Menge von 1 bis
10 Gew.-%, vorzugsweise in einer Menge von 5 bis 10 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht der zur Bildung eines schaumigen Mineralbreis
zugegebenen Komponenten, zugegeben.
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Das
Reaktionswasser und das Additiv werden vorzugsweise als Mischung
zu der trockenen Vormischung gegeben. Vor der Verwendung kann die
Mischung des Reaktionswassers und des ersten Additivs auch in einem
separaten Tank bevorratet werden.
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In
dem Schritt des trockenen Vormischens kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
zur Verkürzung
der Aushärtungszeit
zusätzlich
auch Aluminiumhydroxid, vorzugsweise in einer Menge von 2 bis 5 Gew.-%,
insbesondere 3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der zur Bildung
eines schaumigen Mineralbreis zugegebenen Komponenten, eingesetzt
werden.
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Besonders
bevorzugt wird zur Herstellung einer leichten Gesteinskörnung gemäß dem dritten
erfindungsgemäßen Verfahren
Zement in einer Menge von 12 bis 24 Gew.-%, insbesondere 22 bis
24 Gew.-%, Kalkhydrat in einer Menge von 22 bis 25 Gew.-%, Silicium-
und/oder Aluminiumoxidpartikel in einer Menge von 40 bis 50 Gew.-%,
Aluminiumhydroxid in einer Menge von 0 bis 5 Gew.-%, Reaktionswasser
in einer Menge von 5 bis 10 Gew.-% und Additiv in einer Menge von
1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der zur Bildung des
schaumigen Mineralbreis zugegebenen Komponenten, eingesetzt.
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Die
Menge des im Einzelfall zugegebenen Reaktionswassers und Additivs,
richtet sich in erster Linie nach dem Feuchtigkeitsgehalt des Ausgangsmaterials
sowie der Konzentration bestimmter Komponenten im Ausgangsmaterial
und den gewünschten
chemischen und physikalischen Eigenschaften der herzustellenden, leichten
Gesteinskörnung
und kann von einem Fachmann leicht durch entsprechende Versuche
bestimmt werden.
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Neben
der Menge und Art der Ausgangsmaterialien und des Reaktionswassers
bzw. Additivs, kommt der verwendeten Mischtechnik auch im Falle
des dritten erfindungsgemäßen Verfahrens
eine wichtige Bedeutung bei der erfindungsgemäßen Herstellung von leichten
Gesteinskörnungen
zu, da dadurch die physikalischen Eigenschaften wie oben bereits
beschrieben mitbeeinflusst werden. Das oben in Zusammenhang mit der
Mischtechnik Gesagte gilt daher entsprechend auch für das dritte
erfindungsgemäße Verfahren.
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Die
Mischschritte des dritten erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgen unter
Verwendung spezieller Doppelwellenmischer, welche beispielsweise
gegenläufige
Rührwerkzeuge
und zusätzliche
Agitatoren aufweisen.
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Das
trockene Vormischen im dritten erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt bis zur
Homogenität, üblicherweise
für eine
Zeitdauer von 2 bis 5 min, insbesondere für eine Zeitdauer von 2 bis
4 min. Die Drehzahl beim Mischen der trockenen Vormischung liegt
vorzugsweise im Bereich von 500 bis 700 U/min. Besonders bevorzugt
wird für
3 min bei 600 U/min trocken vorgemischt.
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Das
Zugeben des Reaktionswasser und des Additivs erfolgt vorzugsweise
unter Rühren
bzw. Mischen bei einer Drehzahl von 500 bis 700 U/min, insbesondere
600 U/min. Die flüssigen
Komponenten werden dabei kontinuierlich über einen bestimmten Zeitraum, üblicherweise
2 bis 6 min, insbesondere 3 bis 5 min, zugegeben. Das Reaktionswasser
und das Additiv werden dabei vorzugsweise über eine Düse in die Mischvorrichtung eingespritzt,
wobei die Menge des eingespritzten Reaktionswassers und/oder Additivs
beispielsweise mittels eines Durchflussmengenzählers erfasst werden kann.
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Das
Mischen der nach Zugabe der flüssigen
Komponenten resultierenden Reaktionsmischung bis zur Bildung eines
schaumigen Mineralbreis erfolgt üblicherweise
für 3 bis
8 min, insbesondere für
4 min. Die Drehzahl beträgt
vorzugsweise 500 bis 700 U/min, besonders bevorzugt 600 U/min. Um
möglichst
viel mechanische Energie und damit Luft in die Mischung zu bringen,
ist der Einsatz von speziellen Doppelwellenmischern, gegebenenfalls
mit zusätzlichen
Agitatoren, erforderlich.
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Bei
dem Schritt des Mischens der Reaktionsmischung bis zur Bildung eines
schaumigen Mineralbreis wird Luft in den Mineralbrei eingeschlossen,
wodurch nach dem Aushärten
Luftporen entstehen. Das Maß des Lufteintrags
in den Mineralbrei kann über
eine große
Bandbreite eingestellt werden. Diese Luftporen werden ausschließlich durch
Rühren
und dem damit verbundenen, hohen mechanischen Eintrag von Energie
erreicht. Zusätzliche
Härter,
wie Wasserglas oder ähnliche
Verbindungen, sind nicht erforderlich.
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Der
nach dem Mischen erhaltene schaumige Mineralbrei wird zum Aushärten in
eine Form überführt. Die
Form kann irgendeine geeignete Form sein, wobei diese vorzugsweise
trennbar ist. Das Aushärten
erfolgt für
mindestens 12 h, insbesondere 15 bis 72 h.
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Der
in der Form gebildete, ausgehärtete
mineralische Schaumblock wird nach dem Ausschalen einer Zerkleinerungsbehandlung,
wie Brechen, unterzogen. Die durch Brechen erhaltenen, leichten
Gesteinskörnungen
können
des Weiteren einer Fraktionierung unterzogen werden. Dazu können Siebvorrichtungen
mit unterschiedlichen Maschen- und Lochabmessungen verwendet werden.
Bevorzugte Siebvorrichtungen sind Drahtsiebe, Lochsiebe, Trommelsiebe
und Siebdecks.
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Ein
anderer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine durch das
dritte erfindungsgemäße Verfahren
erhältliche
leichte Gesteinskörnung.
Die mittlere Korngröße der erfindungsgemäßen Gesteinskörnung beträgt typischerweise
0,1 bis 10 mm, insbesondere 1 bis 5 mm. Die Schüttdichte liegt üblicherweise
im Bereich von 0,3 bis 0,9 kg/dm3, insbesondere
im Bereich von 0,4 bis 0,7 kg/dm3. Die mittlere
Kornrohdichte beträgt üblicherweise
0,4 bis 1,1 kg/dm3, insbesondere 0,5 bis
0,9 kg/dm3. Die Korneigenfestigkeit der
erfindungsgemäßen leichten
Gesteinskörnung
liegt typischerweise im Bereich von 3,5 bis 4,5 N/mm2,
insbesondere im Bereich von 4,0 bis 4,5 N/mm2.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft die Verwendung
der oben beschriebenen, erfindungsgemäßen leichten Gesteinskörnung zur
Herstellung von Baustoffen, die vorzugsweise die Norm nach DIN EN
13 0 55-1 erfüllen.
Die vor oder nach dem Fraktionieren erhaltene leichte Gesteinskörnung wird vorzugsweise
nicht sofort, sondern aus den oben genannten Gründen erst nach wenigstens 3
Tagen für
die Herstellung der oben genannten Baustoffe verwendet.
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Bevorzugt
wird die erfindungsgemäße leichte
Gesteinskörnung
in Leichtestrich, Leichtmörtel,
Leichtputz, Leichtbeton, insbesondere Leichtbeton LC 16/18 oder
LC 20/28, Füllungen
für Steine,
Mauersteinen, Drainplatten und -schichten, Dämmplatten und -schichten, und
Tragschichten unter Fußböden, insbesondere Tragschichten
unter Industriefußböden, eingesetzt.