-
Die
Erfindung betrifft eine Schließanlage
für Türen, Fenster
oder dergleichen, insbesondere ein Treibstangenschloss mit Panikfunktion
und Mehrpunktverriegelung, mit einem drücker- und schlüsselbetätigbaren
Zentralschloss mit Schlossfalle, Zentralriegel, Schlossnuss und
Schließzylinder,
wobei
- – die
Schlossnuss über
eine Schlosskette auf den Zentralriegel und Zusatzverriegelungen
betätigende
Treibstangen arbeitet und einen Kettenmitnehmer sowie einen Panikmitnehmer
aufweist,
- – der
Kettenmitnehmer mit der Schlosskette und der Panikmitnehmer mit
einem Panikübersetzungshebel
zusammenwirken,
- – eine
schwenkbar gelagerte Riegelsperre mittels des Schließzylinders
aus einer "Entriegelungsstellung" in eine die Schlosskette
bei ausgefahrenem Zentralriegel und in Verriegelungsstellung befindlichen
Zusatzverriegelungen blockierende "Verriegelungsstellung" verstellbar ist
und
- – der
Panikübersetzungshebel
mit dem Innenriegel bei Druckerbetätigung in schlossöffnendem Sinne
zusammenwirkt.
-
Eine
solche Schließanlage
in der Ausführungsform
als Treibstangenschloss mit Panikfunktion und Mehrpunktverriegelung
ist aus der
DE
10 2004 012 108 B4 bekannt. Bei dieser Ausführungsform
ist die Schlossnuss als geteilte Schlossnuss mit einer ersten Schlossnusshälfte und
einer zweiten Schlossnusshälfte
sowie dazwischen angeordnetem Kettenmitnehmer und Panikmitnehmer
ausgebildet. Dabei ist ein längerer
Druckerbolzen in die erste Schlossnusshälfte einsetzbar, welcher bei
Betätigung
den Panikmitnehmer sowie den Ketten mitnehmer mit vorgegebenem Freigang
mitnimmt. Außerdem
ist ein kürzerer
Drückerbolzen
in die zweite Schlossnusshälfte
einsetzbar, welche den zugeordneten Kettenmitnehmer mit vorgegebenem
Freigang betätigt.
Insofern besitzt das Hauptschloss neben der Schlossfalle einen Hauptriegel
und gleichsam eine vierteilige Schlossnuss. Die Schlossnusshälften werden über die
Drückerbolzen
mit dem Türdrücker gekoppelt. Das
Hauptschloss lässt
sich über
den Schließzylinder
gegen unbefugtes Öffnen
von außen
sperren. Von der Türinnenseite
her können
sämtliche
Verriegelungspunkte jederzeit ohne Türschlüssel durch einfaches Drücken des
Türdrückers und
folglich Betätigen
des längeren
Druckerbolzens eingezogen werden. Durch den Aufbau der vierteiligen
Schlossnuss mit den beiden Schlossnusshälften, dem Panikmitnehmer und
dem Kettenmitnehmer, sowie unter Berücksichtigung der beiden zugehörigen unterschiedlich
langen Drückerbolzen,
wird eine druckerbetätigte
Panik-Mehrpunktverriegelung geschaffen, die sowohl für Türen DIN-Links
als auch DIN-Rechts verwendet werden können. Auf welcher Schlossseite sich
die Panikfunktion befinden soll, wird von dem Monteur durch das
wahlweise Einstecken der Drückerbolzen
festgelegt. Der längere
Drückerbolzen
betätigt
grundsätzlich
den Panikmitnehmer und definiert die Türinnenseite. Außer dem
an sich bekannten Umsetzen der Schlossfalle brauchen keine weiteren
Umstellungen an der Schließanlage
vorgenommen zu werden. Die Konstruktion dieses Schlosses ist dabei so
ausgelegt, dass ein Öffnen
des Schlosses, d. h. ein Zurückziehen
der Falle sowohl von der Türinnenseite
als auch von der Türaußenseite über einen
Drücker
erfolgen muss. Ein Zurückziehen
der Falle über den
Schließzylinder
ist nicht vorgesehen.
-
Es
ist jedoch auch ein Treibstangenschloss bekannt, bei welchem durch
Betätigung
des Schließzylinders
die Schlossfalle zurückgezogen
wird. Dazu ist auf der Schlossnuss ein Fallenhebel gelagert, welcher
einen Betätigungsarm
aufweist, der auf die Schlossfalle arbeitet. Auf diesen drehbaren
Hebel arbeitet ein Wechselhebel, welcher von der Schließnase des
Schließzylinders
betätigt wird
(vgl.
DE 198 42 279
A1 oder
EP
0 987 391 B1 ). Ein solches Schloss mit so genannter Wechselfunktion
erlaubt das Zurückziehen
der Falle von der Türaußenseite
nur über den
Profilzylinder, während
von der Türinnenseite
zusätzlich
eine Öffnung
mittels Drücker
möglich
ist. Eine Paniköffnung
ist bei dem insoweit bekannten Schloss nicht möglich.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schließanlage
für Türen, Fenster
oder dergleichen, insbesondere ein Treibstangenschloss mit Panikfunktion
und Mehrpunktverriegelung, zu schaffen, welches bei einfacher und
kostengünstiger
Konstruktion sowie einwandfreier Funktionsweise einschließlich Panikfunktion
eine Fallenbetätigung über den Schließzylinder
und folglich eine Wechselbetätigung ermöglicht.
-
Zur
Lösung
dieser Aufgabe lehrt die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Schließanlage
der eingangs beschriebenen Art, dass der Panikübersetzungshebel zugleich als
Wechselhebel und folglich als Panikwechselhebel ausgebildet ist,
mit welchem zumindest bei Schließzylinderbetätigung ein
die Schlossfalle zurückziehender
Fallenhebel betätigbar ist.
Vorzugsweise ist mit dem Panikwechselhebel außerdem bei Druckerbetätigung (von
Innen) der Fallenhebel betätigbar,
so dass auch bei Druckerbetätigung
(von Innen) die Schlossfalle mittels des Fallenhebels zurückgezogen
wird. – Im
Rahmen der Erfindung wird folglich eine Schließanlage, und insbesondere ein
Treibstangenschloss geschaffen, welches sowohl über eine Panikfunktion als
auch über
eine Wechselfunktion verfügt.
Wechselfunktion meint dabei, dass (über einen Wechsel) bei Schließzylinderbetätigung die
Schlossfalle mittels dieses Schließzylinders zurückgezogen
werden kann, so dass z. B. von der Türaußenseite eine Öffnung nur über den Schließzylinder
möglich
ist. Diese Funktionen werden erfindungsgemäß in konstruktiv besonders
einfacher und kostengünstiger
Weise kombiniert, da der an sich bekannte Panikübersetzungshebel zugleich die
Funktion eines Wechselhebels übernimmt.
-
Dabei
ist es zweckmäßig, wenn
Kettenmitnehmer und Panikmitnehmer in an sich bekannter Weise zwischen
einer ersten Schlossnusshälfte
und einer zweiten Schlossnusshälfte
angeordnet sind, wobei ein längerer
Drückerbolzen
in die erste Schlossnusshälfte
einsetzbar ist und bei Betätigung den
Panikmitnehmer sowie den Kettenmitnehmer mit vorgegebenem Freigang
mitnimmt und ein kürzerer Drückerbolzen
in die zweite Schlossnusshälfte
einsetzbar ist, welcher den zugeordneten Kettenmitnehmer mit vorgegebenem
Freigang betätigt.
Bei einer solchen Ausführungsform
schlägt
die Erfindung vor, dass der Panikwechselhebel einerseits bei Schlüsselbetätigung und
andererseits bei Druckerbetätigung
(über den
längeren
Drückerbolzen
und folglich von der Türinnenseite)
auf den Fallenhebel arbeitet. Das Hauptschloss lässt sich folglich über den Schließzylinder
zunächst
einmal gegen unbefugtes Öffnen
von außen
sperren. Von der Türinnenseite
her können
sämtliche
Verriegelungspunkte jederzeit ohne Türschlüssel durch einfaches Drücken des
Türdrückers und
folglich Betätigen
des längeren
Druckerbolzens im Sinne einer Panikbetätigung eingezogen werden. Durch
den besonderen Aufbau der vierteiligen Schlossnuss mit den beiden
Schlossnusshälften,
dem Panikmitnehmer und dem Kettenmitnehmer, sowie unter Berücksichtigung
der beiden zugehörigen
unterschiedlich langen Drückerbolzen, wird
eine druckerbetätigte
Panik-Mehrpunktverriegelung
geschaffen, die sowohl für
Türen DIN-Links
als auch DIN-Rechts verwendet werden können. Auf welcher Schlossseite
sich die Panikfunktion befinden soll, wird von dem Monteur durch
das wahlweise Einstecken der Drückerbolzen
festgelegt. Der längere Drückerbolzen
betätigt
grundsätzlich
den Panikmitnehmer und definiert die Türinnenseite. Dabei besteht
die Möglichkeit,
die Schlossfalle von der Türinnenseite
und folglich über
längere
Drückerbolzen nach
wie vor zurückzuziehen. Über den
kürzeren Drückerbolzen
und folglich von der Türaußenseite
ist eine solche Betätigung
der Schlossfalle jedoch nicht möglich.
Erfindungsgemäß lässt sich
das Türschloss von
außen
jedoch über
den Schließzylinder Öffnen, da
der Schließzylinder über den
kombinierten Panikwechselhebel auf den Fallenhebel und folglich
die Schlossfalle arbeitet. Diese Ausgestaltung bringt eine Grundsicherheit
bei geschlossener und nicht verriegelter Tür, da eine Öffnung von außen nur
mittels eines Schlüssels
und folglich nur von befugten Personen erfolgen kann. Dieses gelingt
auf kostengünstige
Weise, da der bei herkömmlichen
Anlagen bekannte Wechselhebel und der bei anderen herkömmlichen
Anlagen bekannte Panikübersetzungshebel
zu einem einzigen Bauteil verschmolzen sind. Durch kleine bauliche
Veränderungen
an den Bauteilen besteht die Möglichkeit,
das erfindungsgemäße Schloss
umzurüsten,
wobei dann die Wechselfunktion entfallen kann, so dass in an sich
bekannter Weise von außen
die Tür
im nicht verriegelten Zustand über
den Drücker
geöffnet
werden kann.
-
Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung werden im Folgenden erläutert:
Zunächst einmal
schlägt
die Erfindung in einer möglichen
Ausführungsform
vor, dass der Fallenhebel drehbar auf der Schlossnuss gelagert ist.
Die Erfindung umfasst jedoch auch abgewandelte Ausführungsformen,
bei denen der Fallenhebel z. B. verschiebbar oder an anderen Stellen
drehbar oder verschwenkbar gelagert ist. Der Schließzylinder
bzw. seine Schließnase
arbeitet vorzugsweise über
einen Verbindungshebel auf den Panikwechselhebel. Da der Panikwechselhebel
aufgrund seiner Panikfunktion jedoch ohnehin bis in die Nähe des Schließzylinders
bzw. der zugeordneten Riegelsperre geführt ist, kann mit einem verhältnismäßig kleinen
Bauteil als Verbindungshebel gearbeitet werden. Die Schlossnuss
arbeitet vorzugsweise über
den Panikhebel auf den Panikwechselhebel und dieser wiederum auf den
Fallenhebel.
-
In
bevorzugter Weiterbildung weist der Verbindungshebel einen Betätigungsanschlag
für die Schließzylinderbetätigung auf.
In diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, wenn dem Schließzylinder
ein Übertragungshebel,
z. B. ein drehbarer Übertragungsring
zugeordnet ist. Ein solcher Übertragungsring
kann im Rahmen der Erfindung Doppelfunktion erfüllen. Zunächst einmal ist vorgesehen, dass
der Übertragungsring
mit der bereits beschriebenen Riegelsperre in Wirkverbindung steht,
so dass der Übertragungsring
die Riegelsperre im Zuge der Entriegelung bzw. der Verriegelung
betätigt.
Außerdem
kann dieser Übertragungshebel
nun gegen den Betätigungsanschlag
des Verbindungshebels arbeiten, der wiederum den Panikwechselhebel
betätigt. Im
Zuge der Drehung des Schließzylinders
bzw. dessen Schließnase
wird folglich der Übertragungsring drehend
mitgenommen, wobei dieser Übertragungsring
einerseits die Riegelsperre verschwenken kann und andererseits über den
Verbindungshebel und dem Panikwechselhebel auf den Fallenhebel arbeitet.
Im Rahmen der Erfindung werden folglich eine Vielzahl von Bauteilen
mit Mehrfachfunktionen ausgestattet, so dass das erfindungsgemäße Schloss sich
durch einen einfachen und kostengünstigen Aufbau bei einwandfreier
Funktion auszeichnet.
-
Vorzugsweise
ist der Verbindungshebel beweglich mit dem Panikwechselhebel verbunden.
Dabei kann es zweckmäßig sein,
wenn der Verbindungshebel beweglich in den Panikwechselhebel eingreift.
Dazu kann der Panikwechselhebel eine Aussparung bzw. Aufnahme aufweisen,
in welche der Verbindungshebel mit seinem zylinderförmigen oder
kugelförmigen
Ende eingreift.
-
Nach
bevorzugter Ausführungsform
weist der Panikwechselhebel einen Betätigungsarm für den Fallenhebel
auf. Damit unterscheidet sich der Panikwechselhebel von dem aus
dem Stand der Technik bekannten Panikübertragungshebel nicht nur
durch die bereits beschriebene Aufnahme für den schwenkbaren Einsatz
des Verbindungshebels sondern außerdem durch einen an den Hebel
angeschlossenen Betätigungsarm,
welcher in Wechselwirkung mit den Fallenhebel steht. Ferner ist
es zweckmäßig, wenn
der Panikmitnehmer in der vierteiligen Schlossnuss einen Steuerzapfen
aufweist, welcher auf einen ersten Steuerabschnitt des Panikwechselhebels
für die
Panikentriegelung und auf einen zweiten Steuerabschnitt des Panikwechselhebels
für die
Fallenbetätigung
arbeitet.
-
Weitere
Einzelheiten der Erfindung bzw. vorteilhafte Ausgestaltungen werden
anhand der folgenden Zeichnungen näher erläutert, welche lediglich ein
Ausführungsbeispiel
darstellen. Es zeigen:
-
1 ein
Treibstangenschloss mit Panikfunktion und Mehrpunktverriegelung
in schematischer Seitenansicht,
-
2 einen
Ausschnitt aus dem Gegenstand nach 1 im Bereich
des Zentralschlosses mit abgenommenem Schlossdeckel und in der Grundstellung "offen",
-
3 den
Gegenstand nach 2 mit über den Schließzylinder
gezogener Falle,
-
4 den
Gegenstand nach 2 mit über den Drücker (von Innen) gezogener
Falle,
-
5 den
Gegenstand nach 2 in der Stellung "verriegelt",
-
6 den
Gegenstand nach 5 in der Stellung "Panikbetätigung von
innen",
-
7 einen
Querschnitt durch den Schlossnussbereich und
-
8 einen
Ausschnitt aus dem Gegenstand nach 2 in abgewandelter
Ausführungsform mit
Fehlbedienungssperre.
-
In
den Figuren ist eine Schließanlage
für Türen, und
zwar ein Treibstangenschloss mit Panikfunktion und Mehrpunktverriegelung
dargestellt. Nach 1 besteht die Mehrpunktverriegelung
aus einem Zentralschloss 1 und weiteren an einer gemeinsamen
Stulpe 2 angebrachten Zusatzverriegelungen 3,
die von hinter der Stulpe 2 angeordneten Treibstangen 4 betätigt werden.
Die Zusatzverriegelungen 3 weisen nach dem Ausführungsbeispiel Schwenkriegel
auf, es können
aber auch Bolzenriegel und/oder andere Zusatzverriegelungen eingesetzt
werden. Die Schließanlage
weist ein drücker- und
schlüsselbetätigbares
Zentralschloss 1 mit einer federbeaufschlagbaren Schlossfalle 5 auf,
ferner mit einem Zentralriegel 6, einer mehrteiligen Schlossnuss 7 und
einem Schließzylinder 8,
der als Profilzylinder ausgeführt
sein kann. Die Schlossnuss 7 arbeitet über eine Schlosskette 9 auf
den Zentralriegel 6 und auf die die Zusatzverriegelungen 3 betätigenden Treibstangen 4.
Zwischen einer ersten Schlossnusshälfte 10 und einer
zweiten Schlossnusshälfte 11 sind ein
Kettenmitnehmer 12 und ein Panikmitnehmer 13 unter
Bildung der Schlossnuss koaxial angeordnet. Der Kettenmitnehmer 12 wirkt
mit der Schlosskette 9 zusammen, der Panikmitnehmer 13 wirkt
mit einem Panikübersetzungshebel 14 zusammen.
In die erste Schlossnusshälfte 10 ist
ein längerer
Drückerbolzen 15 einsetzbar,
der bei Betätigung
den Panikmitnehmer 13 sowie den Kettenmitnehmer 12 mit
vorgegebenem Freigang mitnimmt. In die zweite Schlossnusshälfte 11 ist
ein kürzerer
Drückerbolzen 16 eingesetzt,
welcher den zugeordneten Kettenmitnehmer 12 mit vorgegebenem
Freigang betätigen
kann. Ferner ist eine schwenkbar gelagerte Riegelsperre 17 vorgesehen,
die auch als Innenriegel bezeichnet wird und welche mittels des
Schließzylinders 8 aus
einer Entriegelungsstellung in eine die Schlosskette 9 bei ausgefahrenem
Zentralriegel 6 und in Verriegelungsstellung befindlichen
Zusatzverriegelungen 3 blockierende "Verriegelungsstellung" verstellbar ist.
Der Panikübersetzungshebel 14 wirkt
mit der Riegelsperre 17 bei türinnenseitiger Druckerbetätigung des
längeren
Druckerbolzens 15 in schlossöffnendem Sinne zusammen. Die
erste Schlossnusshälfte 10 und
die zweite Schlossnusshälfte 11 weisen
zwei auf einem Drehkreis um einen vorgegebenen Drehwinkel versetzte
(nicht dargestellte) Mitnehmerarme auf, zwischen denen jeweils ein
Mitnehmernocken 22, 23 des Kettenmitnehmers 12 vorkragt,
wobei zwischen der ersten Schlossnusshälfte 10 und dem Kettenmitnehmer 12 ein
Freigang von 45° gebildet
ist. Der Panikmitnehmer 13 weist eine von dem zugeordneten Mitnehmernocken 22 des
Kettenmitnehmers 12 mit vorgegebenem Bewegungsspiel durchdrungene Durchbrechung 24 auf
und ist teilweise in einer bettartigen Vertiefung 25 des
Kettenmitnehmers 12 gelagert. Der Kettenmitnehmer 12 besitzt
eine gabelförmige
Aufnahme 26 für
einen Betätigungsnocken 27 an
der Schlosskette 9 bzw. an einem zugeordneten Kettenhebel
der Schlosskette. Der Panikmitnehmer 13 weist einen auf
eine Steuerkurve 28 an dem schwenkbar gelagerten Panikübersetzungshebel 14 arbeitenden
Steuerzapfen 29 auf. Der Panikmitnehmer 13 besitzt
eine Bolzenaufnahme für
ein längeres Mehrkantende 30,
z. B. Vierkantende am längeren Druckerbolzen 15,
die als ein 45°-Freigang-Gesperre 31 für den längeren Druckerbolzen 15 bzw.
sein eintauchendes Mehrkantende 30 ausgebildet ist. Der längere Druckerbolzen 15 kann
aber auch mit seinem längeren
Mehrkantende 30 in die zweite Schlossnusshälfte 11 und
der kürzere
Druckerbolzen 16 mit seinem kürzeren Mehrkantende 32 in
die erste Schlossnusshälfte 10 eingesetzt
sein, wobei das längere
Mehrkantende 30 des längeren
Druckerbolzens 15 mit vorgegebenem Bewegungsspiel durch
eine kreisrunde Durchbrechung 33 des Kettenmitnehmers 12 hindurch
in das Freigang-Gesperre 31 des Panikmitnehmers 13 zu
seiner Betätigung
eindringt. Dabei wird die Türinnenseite
stets durch die Einsteckseite des längeren Druckerbolzens 15 definiert.
-
Die
Druckerbolzen 15, 16 weisen jeweils einen ihre
Mehrkantenden 30, 32 begrenzenden Kragen 34, 35,
z. B. eine Sicherungsscheibe auf und sind von einer auf der Sicherungsscheibe
aufstehenden Druckfeder 36, 37 umgeben. Die beiden Schlossnusshälften 10, 11 weisen
rückseitig
auf der der Schlosskette 9 abgewandten Seite Anformungen 38, 39 bzw.
Ansätze
auf, die fallenseitig von zumindest einem federbeaufschlagten (nicht
dargestellten) Rückstellstößel und
auf der gegenüberliegenden
Seite getrennt von jeweils einem eigenen federbeaufschlagten (nicht
dargestellten) Rückstellstößel beaufschlagt
sind. – Der
schwenkbar gelagerte Panikübersetzungshebel 14 ist
gegen einen Riegelnocken 43 an der Riegelsperre 17 unterhalb
der Schwenkachse 44 der Riegelsperre 17 zu deren
Betätigung
verschwenkbar.
-
Dem
Schließzylinder 8 ist
ein Übertragungsring 46 zugeordnet,
der diesen drehbar umgibt. Im Zuge der Drehung der Schließnase 45 des
Schließzylinders 8 wird
der Übertragungsring 46 zwangsweise
mitgenommen. Dazu greift die Schließnase 45 in eine als
Aussparung ausgebildete Aufnahme 47 des Rings 46 ein.
Dabei ist der Übertragungsring 46 mit einem
ersten Zahnsegment 48 ausgestattet, welches mit einem korrespondierenden
Zahnsegment 49 an der Riegelsperre 17 zusammen
arbeitet. Im Zuge der Schlüsselbetätigung des
Schließzylinders 8 lässt sich
die Riegelsperre 17 aus der "Entriegelungsstellung" in die "Verriegelungsstellung" verschwenken und
umgekehrt. Außerdem
gewährleistet
das Zusammenwirken der Zahnsegmente 48, 49, dass
die Schließnase 45 bei
Panikbetätigung
in jedem Fall aus einem eventuellen Blockierbereich herausgeführt wird,
so dass stets eine sichere Panikbetätigung gewährleistet ist. Es wird zuverlässig vermieden, dass
die Schließnase 8 z.
B. bei in dem Schloss steckendem Schlüssel in einem Bereich verharrt,
welcher eine Panikbetätigung
blockieren würde.
Der Übertragungsring
ist in einer Führungsaufnahme 51 des
Schlossgehäuses 50 drehbar
gelagert.
-
Das
erfindungsgemäße Treibstangenschloss
ist nicht nur für
eine Panikbetätigung,
sondern auch für
eine "Wechselbetätigung" ausgelegt, d. h.
von der Türaußenseite
lässt sich
die Schlossfalle 5 nur über
den Schließzylinder 8 zurückziehen.
Dazu ist im Bereich der Schlossnuss 7 ein Fallenhebel 52 drehbar
gelagert, welcher einen Betätigungsarm 53 aufweist,
der gegen einen Anschlag 54 (z. B. einen Nocken/Bolzen)
an der Schlossfalle 5 arbeitet, so dass durch Drehung des
Fallenhebels 52 die Schlossfalle 5 zurückgezogen
wird. Erfindungsgemäß ist nun
vorgesehen, dass der Panikübersetzungshebel 14 als
Panikwechselhebel 14 ausgebildet ist, mit welchem zunächst einmal
bei Schließzylinderbetätigung der
die Schlossfalle 5 zurückziehende
Fallenhebel 52 betätigbar
ist. Außerdem
ist mit dem Panikwechselhebel 14 auch bei Druckerbetätigung von
innen der Fallenhebel 52 betätigbar und folglich die Schlossfalle 5 zurückziehbar.
Der Schließzylinder 8 arbeitet
dabei mit seiner Schließnase 45 über einen
Verbindungshebel 55 bzw. Wechselhebel auf den Panikwechselhebel 14.
Der Verbindungshebel 55 ist beweglich, nämlich schwenkbar mit
dem Panikwechselhebel 14 verbunden. Dazu greift der Verbindungshebel
mit einem kreisförmigen bzw.
zylinderförmigen
Ende 63 in eine als Aussparung ausgebildete Lageraufnahme 64 des
Panikwechselhebels 14 ein. Die Schlossnuss 7 arbeitet über den
Panikmitnehmer 13 ebenfalls auf den Panikwechselhebel 14.
Für die
Schließzylinderbetätigung weist
der Verbindungshebel 55 einen Betätigungsanschlag 56 auf.
Dieser Anschlag 56 ist mit Hilfe des bereits beschriebenen Übertragungsringes 46 betätigbar,
welcher dazu einen auf den Anschlag 56 arbeitenden Vorsprung
bzw. Anschlag 62 aufweist. Ferner ist in den Figuren dargestellt,
dass der Panikwechselhebel 14 einen Betätigungsarm 57 für den Fallenhebel 52 aufweist,
wobei dieser im Wesentlichen L-förmige
bzw. C-förmige
Betätigungsarm 57 an
das obere Ende des Panikwechselhebels 14 angeschlossen
ist. Der Panikwechselhebel 14 für die Panikfunktion und die
Wechselfunktion ist mit seinem Betätigungsarm 57 einstückig ausgebildet.
Der Panikmitnehmer 13 weist den bereits erwähnten Steuerzapfen 29 auf,
welcher auf die Steuerkurve 28 am Panikwechselhebel 14 arbeitet.
Diese Steuerkurve 28 bzw. der Steuerzapfen 29 erfüllen Doppelfunktion. Denn
die Steuerkurve 28 weist zwei Steuerabschnitte 59, 60 mit
unterschiedlichen Funktionen auf. Einerseits arbeitet der Steuerzapfen 29 auf
einen ersten Steuerabschnitt 59 des Panikwechselhebels 14 für die Panikentriegelung
und andererseits auf einen zweiten Steuerabschnitt 60 des
Panikwechselhebels 14 für
die Fallenbetätigung.
-
Die
Funktionsweise des erfindungsgemäßen Türschlosses
soll im folgenden erläutert
werden:
2 zeigt zunächst das erfindungsgemäße Türschloss
in nicht verriegeltem Zustand. Der längere Drückerbolzen 15 befindet
sich mit dem längeren Mehrkantende 30 in
der ersten Schlossnusshälfte 10 und
der kürzere
Drückerbolzen 16 mit
dem kürzeren Mehrkantende 32 in
der zweiten Schlussnusshälfte 11.
Die Schlossfalle 5 steht federkraftbeaufschlagt vor.
-
Durch
Drehung des Schließzylinders 8 im Uhrzeigersinn
lässt sich
nun die Schlossfalle 5 zurückziehen. Dieses ergibt sich
aus einer vergleichenden Betrachtung der 2 und 3.
Die Schließnase 45 des
Profilzylinders 8 bzw. der Übertragungsring 46 heben
im Zuge der Drehung den Verbindungshebel 55 an. Dieser
Verbindungshebel 55 ist drehbar an dem Panikwechselhebel 14 gelagert.
Dieser dreht den Fallenhebel 52 und zieht folglich die Falle 5 zurück (vgl. 3).
Diese Betätigung
der Falle 5 über
den Schließzylinder 8 kann
sowohl von der Schlossaußenseite
als auch von der Schlossinnenseite erfolgen.
-
Darüber hinaus
ermöglicht
das Türschloss eine
Druckerbetätigung
d. h. ein Öffnen
der Tür
von der Türinnenseite
bei unverriegeltem Schloss. Dazu wird auf eine vergleichende Betrachtung
der 2 und 4 verwiesen. Bei Druckerbetätigung (von
Innen) nach unten wird zunächst
die entsprechende Drückernusshälfte 10 gedreht.
Durch den Freilauf in dem Panikmitnehmer 13 wird dieser
erste in einer bestimmten Winkelstellung von dem Nussvierkant mitgenommen.
Der Mitnehmer 13 hebt dann den Panikwechselhebel 14 an
der dafür
vorgesehene Nase bzw. den Steuerabschnitt 60 des Armes 57 an.
Diese Mitnehmernase bzw. dieser Arm 57 betätigt nun
den drehend um die Nuss 7 gelagerten Fallenhebel 52. Dieser
Fallenhebel 52 zieht seinerseits die Schlossfalle 5 ein.
Von der Türaußenseite
ist eine solche Drückerbetätigung nicht
möglich.
-
Die
Verriegelung des in 2 befindlichen offenen Türschlosses
erfolgt durch eine Drückerbetätigung nach
oben, d. h. gegen den Uhrzeigersinn. Dazu wird auf eine vergleichende
Betrachtung der 2 und 5 verwiesen.
Wird die erste Schlossnusshälfte 10 durch
Drückerbetätigung des
längeren Druckerbolzens
15 um 45° gegen
den Uhrzeigersinn gedreht, so werden der Kettenmitnehmer 12 und
der Panikmitnehmer 13 mitgedreht. Der Steuerzapfen 29 des
Panikmitnehmers 13 verschwenkt den Panikübersetzungshebel 14 im
Uhrzeigersinn. Die Schlosskette 9 wird durch den Kettenmitnehmer 12 nach
unten verschoben. Hierdurch werden die Zusatzverriegelungen 3 und
der Zentralriegel 6 in die Verriegelungsstellung ausgefahren.
Die zweite Schlossnusshälfte 11 dreht
sich nicht mit. Wird der Türdrücker und folglich
der längere
Druckerbolzen losgelassen, so stellt sich die Schlossnuss 7 federkraftbeaufschlagt in
ihre Ausgangsstellung zurück.
Der Kettenmitnehmer 12 und der Panikmitnehmer 13 bewegen
sich nicht mit zurück.
Aufgrund der Freigangbereiche bleiben diese in der zuvor eingenommenen
Stellung. Nun kann durch Drehen des Schließzylinders 8 bzw. seiner
Mitnehmernase 45 gegen den Uhrzeigersinn die Riegelsperre 17 in
die Verriegelungsstellung gebracht werden, so dass dann die in 5 dargestellte
verriegelte Funktionsstellung eingenommen wird. Dabei arbeitet die
Schließnase 45 über den Übertragungsring 46 auf
die Riegelsperre 17.
-
Der
bereits beschriebene Panikwechselhebel 14 übernimmt
im Rahmen eine Doppelfunktion. Denn er gewährleistet nicht nur eine Fallenbetätigung mittels
des Schließzylinders 8,
sondern ist außerdem
für eine
Panikfunktion eingerichtet. Diese Panikfunktion, die auch als Komfortentriegelung
bezeichnet wird ergibt sich aus einer vergleichenden Betrachtung
der 5 und 6. Nach 5 und 6 taucht
das längere
Mehrkantende 30 des längeren
Drücker bolzens 15 auf
der Türinnenseite
in die Schlossnuss 7 ein. Dabei werden sowohl die erste Schlossnusshälfte 10 als
auch der mittig im Nusspaket untergebrachte Panikmitnehmer 13 von
dem längeren
Mehrkantende 30 durchdrungen. Bei Druckerbetätigung auf
der Türinnenseite
wird neben der ersten Schlossnusshälfte 10 und dem Kettenmitnehmer 12 auch
der Panikmitnehmer 13 im Uhrzeigersinn verschwenkt. Durch
die Verschwenkung des Panikmitnehmers 13 wird der Panikübersetzungshebel 14 gegen
den Uhrzeigersinn verschwenkt. Als Folge drückt eine untere Steuerfläche 61 des
Panikübersetzungshebels 14 gegen
den Innenriegel bzw. die Riegelsperre 17. Die Riegelsperre 17 wird
entgegen dem Uhrzeigersinn in Öffnungsrichtung
geschwenkt. Bereits nach einer kleinen Nussdrehung um z. B. 3 bis 10° gibt der
Innenriegel 17 die Schlosskette 9 frei und ermöglicht durch
Weiterdrehen das Öffnen
der Mehrpunktverriegelung. Dieses ist im Einzelnen nicht dargestellt.
Durch Weiterdrehen der ersten Schlossnusshälfte 10, des Panikmitnehmers 13 und
des Kettenmitnehmers 12 auf 45° werden sämtliche Zusatzverriegelungen 3 sowie
der Zentralriegel 6 vollständig eingefahren. Über den
Panikwechselhebel 14 wird außerdem der Fallenhebel 52 gedreht,
welcher die Falle 5 zurückzieht.
Nach Loslassen des Türdrückers schwenkt
die erste Schlossnusshälfte 10 federkraftbeaufschlagt
in die Ausgangsstellung zurück, was
ebenfalls nicht dargestellt ist. Das Schloss gelangt dann wiederum
in die Offenstellung, die in 2 dargestellt
ist.
-
In 7 ist
die Druckernuss im Querschnitt dargestellt. Es ist erkennbar, dass
durch Umsetzen der Druckerbolzen 15, 16 eine Tür DIN-Links
oder eine Tür
DIN-Rechts verwirklichen lässt,
wenn auch die Schlossfalle 5 in herkömmlicher Weise umgesetzt wird.
-
Eine
vorteilhafte (optionale) Ausgestaltung der Erfindung ist in 8 dargestellt.
Danach ist das Schloss mit einer Fehlbedienungssperre 65 ausgestattet.
Dazu ist z. B. zwischen Schlossfalle 5 und Zentralriegel 6 ein
federbelasteter und in das Schlossgehäuse eindrückbarer Fehlbedienungshebel 66 verschiebbar
gelagert. Dieser arbeitet in entweder blockierendem oder freigebendem
Sinne mit der Kette 9 zusammen. Dazu ist der Fehlbedienungshebel 66 mit
einer Verzahnung 67 versehen, welche mit einer an der Kette 9 angeordneten
Sperrverzahnung 68 zusammenwirkt. Damit wird gewährleistet, dass
die Kette 9 lediglich bei eingedrücktem Fehlbedienungshebel 66 bewegt
werden kann. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die
Kette 9 lediglich dann betätigt werden kann, wenn sich
die Tür in
einer entsprechenden Türaufnahme,
z. B. einem Rahmen bzw. einer Zarge befindet. Die Schlossbetätigung ist
folglich bei offen stehendem Türflügel nicht möglich, so
dass verhindert wird, dass versehentlich der Riegel ausgefahren
wird, so dass dann ein Schließen
der Türe
nicht mehr möglich
wäre.
-
Insgesamt
ergeben sich folgende mögliche Funktionen:
Von
der Türaußenseite
kann das Verriegeln durch Hochziehen des Türdrückers erfolgen, so dass die Zusatzriegelschlösser 3 ausfahren.
Diese vorverriegelte Stellung wird dann durch Schlüsseldrehung
gesichert, so dass sich das Schloss in Sperrstellung bzw. Verriegelungsstellung
befindet und der Drücker blockiert
ist.
-
Ferner
kann von der Türaußenseite
das Türschloss
durch Schlüsseldrehung
entsperrt werden, so dass es in die vorverriegelte Stellung gelangt. Durch
Drückerbetätigung von
außen
lassen sich dann die Zusatzschlösser 3 einfahren.
Die Tür
ist dann entriegelt, die Falle 5 aber weiter im Eingriff.
Bei erneuter Drückerbetätigung läuft diese
im Leerhub. Denn für
die Fallenbetätigung
ist eine Schlüsseldrehung
erforderlich, d. h. die Falle wird eingezogen (Wechselfunktion).
-
Von
der Türinnenseite
lässt sich
ebenfalls durch Hochziehen des Drückers die Zusatzverriegelung
bzw. die Zusatzriegelschlösser 3 ausfahren,
so dass die vorverriegelte Funktionsstellung erreicht wird. Die
Schlüsseldrehung
dient wieder der Einrichtung der Sperrstellung bzw. Verriegelungsstellung,
in welcher der Drücker
von der Türaußenseite
blockiert ist. Zum Öffnen
kann entweder durch Schlüsseldrehung
das Schloss entsperrt und folglich der Drücker nach unten betätigt werden.
Es besteht aber auch die Möglichkeit
im Sinne einer Panikbetätigung
das Schloss über
den Drücker
zu entsperren, so dass die Zusatzschlösser und die Falle einführen (Panik-/Komfortfunktion).
-
Erfindungsgemäß gelingt
ein komfortables Öffnen
der Tür
von der Innenseite ohne vorheriges Entriegeln des Schlosses. Die
Falle 5 kann von der Außenseite der Tür nur über den
Schließzylinder 8 eingezogen
werden. Dieses bringt eine Grundsicherheit bei geschlossener und
nicht verriegelter Tür.
Nur Befugte können
die Tür über einen
Schlüssel öffnen. Durch
kleine Veränderungen
an den Bauteilen kann auch die Wechselfunktion entfallen, d. h.
von außen kann
die Tür
dann im nicht verriegelten Zustand über Drücker geöffnet werden. Erfindungsgemäß ist eine doppelte
Lagerhaltung für
rechte und linke Schlösser nicht
mehr erforderlich, so dass dieses sowohl beim Verarbeiter als auch
beim Handel oder Hersteller eine vereinfachte und kostengünstige Lagerhaltung ermöglicht.
Außerdem
sind die Fertigungskosten minimiert, da für rechts bzw. links Türen keine
unterschiedlichen Bauteile bzw. Baugruppen benötigt werden. Insgesamt zeichnet
sich das Schloss durch einfache Montage und eine sehr begrenzte
Anzahl von Bauteilen aus, so dass es kostengünstig gefertigt werden kann.