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DE102006059565A1 - Schließanlage für Türen, Fenster oder dergleichen, insbesondere Treibstangenschloss mit Panikfunktion und Mehrpunktverriegelung - Google Patents

Schließanlage für Türen, Fenster oder dergleichen, insbesondere Treibstangenschloss mit Panikfunktion und Mehrpunktverriegelung Download PDF

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DE102006059565A1
DE102006059565A1 DE200610059565 DE102006059565A DE102006059565A1 DE 102006059565 A1 DE102006059565 A1 DE 102006059565A1 DE 200610059565 DE200610059565 DE 200610059565 DE 102006059565 A DE102006059565 A DE 102006059565A DE 102006059565 A1 DE102006059565 A1 DE 102006059565A1
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DE
Germany
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panic
lever
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locking
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DE200610059565
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Inventor
Stefan Töpfer
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Carl Fuhr GmbH and Co KG
Original Assignee
Carl Fuhr GmbH and Co KG
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Abstract

Es handelt sich um eine Schließanlage für Türen, Fenster oder dergleichen, insbesondere Treibstangenschloss mit Panikfunktion und Mehrpunktverriegelung, mit einem drücker- und schlüsselbetätigbaren Zentralschloss (1) mit Schlossfalle (5), Zentralriegel (6), Schlossnuss (7) und Schließzylinder (8), wobei - die Schlossnuss (7) über eine Schlosskette (9) auf den Zentralriegel (6) und Zusatzverriegelungen (3) betätigende Treibstangen (4) arbeitet und einen Kettenmitnehmer (12) sowie einen Panikmitnehmer (13) aufweist, - der Kettenmitnehmer (12) mit der Schlosskette (9) und der Panikmitnehmer (13) mit einem Panikübersetzungshebel (14) zusammenwirken, - eine schwenkbar gelagerte Riegelsperre (17) mittels des Schließzylinders (8) aus einer "Entriegelungsstellung" in eine die Schlosskette (9) bei ausfahrbarem Zentralriegel (6) und in Verriegelungsstellung befindlichen Zusatzverriegelungen (3) blockierende Verriegelungsstellung verstellbar ist und - der Panikübersetzungshebel mit der Riegelsperre (17) bei Drückerbetätigung in schlossöffnendem Sinne zusammenwirkt. Diese Schließanlage ist dadurch gekennzeichnet, dass der Panikübersetzungshebel als Panikwechselhebel (14) ausgebildet ist, mit welchem zumindest bei Schließzylinderbetätigung ein die Schlossfalle zurückziehender Fallenhebel betätigbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schließanlage für Türen, Fenster oder dergleichen, insbesondere ein Treibstangenschloss mit Panikfunktion und Mehrpunktverriegelung, mit einem drücker- und schlüsselbetätigbaren Zentralschloss mit Schlossfalle, Zentralriegel, Schlossnuss und Schließzylinder, wobei
    • – die Schlossnuss über eine Schlosskette auf den Zentralriegel und Zusatzverriegelungen betätigende Treibstangen arbeitet und einen Kettenmitnehmer sowie einen Panikmitnehmer aufweist,
    • – der Kettenmitnehmer mit der Schlosskette und der Panikmitnehmer mit einem Panikübersetzungshebel zusammenwirken,
    • – eine schwenkbar gelagerte Riegelsperre mittels des Schließzylinders aus einer "Entriegelungsstellung" in eine die Schlosskette bei ausgefahrenem Zentralriegel und in Verriegelungsstellung befindlichen Zusatzverriegelungen blockierende "Verriegelungsstellung" verstellbar ist und
    • – der Panikübersetzungshebel mit dem Innenriegel bei Druckerbetätigung in schlossöffnendem Sinne zusammenwirkt.
  • Eine solche Schließanlage in der Ausführungsform als Treibstangenschloss mit Panikfunktion und Mehrpunktverriegelung ist aus der DE 10 2004 012 108 B4 bekannt. Bei dieser Ausführungsform ist die Schlossnuss als geteilte Schlossnuss mit einer ersten Schlossnusshälfte und einer zweiten Schlossnusshälfte sowie dazwischen angeordnetem Kettenmitnehmer und Panikmitnehmer ausgebildet. Dabei ist ein längerer Druckerbolzen in die erste Schlossnusshälfte einsetzbar, welcher bei Betätigung den Panikmitnehmer sowie den Ketten mitnehmer mit vorgegebenem Freigang mitnimmt. Außerdem ist ein kürzerer Drückerbolzen in die zweite Schlossnusshälfte einsetzbar, welche den zugeordneten Kettenmitnehmer mit vorgegebenem Freigang betätigt. Insofern besitzt das Hauptschloss neben der Schlossfalle einen Hauptriegel und gleichsam eine vierteilige Schlossnuss. Die Schlossnusshälften werden über die Drückerbolzen mit dem Türdrücker gekoppelt. Das Hauptschloss lässt sich über den Schließzylinder gegen unbefugtes Öffnen von außen sperren. Von der Türinnenseite her können sämtliche Verriegelungspunkte jederzeit ohne Türschlüssel durch einfaches Drücken des Türdrückers und folglich Betätigen des längeren Druckerbolzens eingezogen werden. Durch den Aufbau der vierteiligen Schlossnuss mit den beiden Schlossnusshälften, dem Panikmitnehmer und dem Kettenmitnehmer, sowie unter Berücksichtigung der beiden zugehörigen unterschiedlich langen Drückerbolzen, wird eine druckerbetätigte Panik-Mehrpunktverriegelung geschaffen, die sowohl für Türen DIN-Links als auch DIN-Rechts verwendet werden können. Auf welcher Schlossseite sich die Panikfunktion befinden soll, wird von dem Monteur durch das wahlweise Einstecken der Drückerbolzen festgelegt. Der längere Drückerbolzen betätigt grundsätzlich den Panikmitnehmer und definiert die Türinnenseite. Außer dem an sich bekannten Umsetzen der Schlossfalle brauchen keine weiteren Umstellungen an der Schließanlage vorgenommen zu werden. Die Konstruktion dieses Schlosses ist dabei so ausgelegt, dass ein Öffnen des Schlosses, d. h. ein Zurückziehen der Falle sowohl von der Türinnenseite als auch von der Türaußenseite über einen Drücker erfolgen muss. Ein Zurückziehen der Falle über den Schließzylinder ist nicht vorgesehen.
  • Es ist jedoch auch ein Treibstangenschloss bekannt, bei welchem durch Betätigung des Schließzylinders die Schlossfalle zurückgezogen wird. Dazu ist auf der Schlossnuss ein Fallenhebel gelagert, welcher einen Betätigungsarm aufweist, der auf die Schlossfalle arbeitet. Auf diesen drehbaren Hebel arbeitet ein Wechselhebel, welcher von der Schließnase des Schließzylinders betätigt wird (vgl. DE 198 42 279 A1 oder EP 0 987 391 B1 ). Ein solches Schloss mit so genannter Wechselfunktion erlaubt das Zurückziehen der Falle von der Türaußenseite nur über den Profilzylinder, während von der Türinnenseite zusätzlich eine Öffnung mittels Drücker möglich ist. Eine Paniköffnung ist bei dem insoweit bekannten Schloss nicht möglich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schließanlage für Türen, Fenster oder dergleichen, insbesondere ein Treibstangenschloss mit Panikfunktion und Mehrpunktverriegelung, zu schaffen, welches bei einfacher und kostengünstiger Konstruktion sowie einwandfreier Funktionsweise einschließlich Panikfunktion eine Fallenbetätigung über den Schließzylinder und folglich eine Wechselbetätigung ermöglicht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Schließanlage der eingangs beschriebenen Art, dass der Panikübersetzungshebel zugleich als Wechselhebel und folglich als Panikwechselhebel ausgebildet ist, mit welchem zumindest bei Schließzylinderbetätigung ein die Schlossfalle zurückziehender Fallenhebel betätigbar ist. Vorzugsweise ist mit dem Panikwechselhebel außerdem bei Druckerbetätigung (von Innen) der Fallenhebel betätigbar, so dass auch bei Druckerbetätigung (von Innen) die Schlossfalle mittels des Fallenhebels zurückgezogen wird. – Im Rahmen der Erfindung wird folglich eine Schließanlage, und insbesondere ein Treibstangenschloss geschaffen, welches sowohl über eine Panikfunktion als auch über eine Wechselfunktion verfügt. Wechselfunktion meint dabei, dass (über einen Wechsel) bei Schließzylinderbetätigung die Schlossfalle mittels dieses Schließzylinders zurückgezogen werden kann, so dass z. B. von der Türaußenseite eine Öffnung nur über den Schließzylinder möglich ist. Diese Funktionen werden erfindungsgemäß in konstruktiv besonders einfacher und kostengünstiger Weise kombiniert, da der an sich bekannte Panikübersetzungshebel zugleich die Funktion eines Wechselhebels übernimmt.
  • Dabei ist es zweckmäßig, wenn Kettenmitnehmer und Panikmitnehmer in an sich bekannter Weise zwischen einer ersten Schlossnusshälfte und einer zweiten Schlossnusshälfte angeordnet sind, wobei ein längerer Drückerbolzen in die erste Schlossnusshälfte einsetzbar ist und bei Betätigung den Panikmitnehmer sowie den Kettenmitnehmer mit vorgegebenem Freigang mitnimmt und ein kürzerer Drückerbolzen in die zweite Schlossnusshälfte einsetzbar ist, welcher den zugeordneten Kettenmitnehmer mit vorgegebenem Freigang betätigt. Bei einer solchen Ausführungsform schlägt die Erfindung vor, dass der Panikwechselhebel einerseits bei Schlüsselbetätigung und andererseits bei Druckerbetätigung (über den längeren Drückerbolzen und folglich von der Türinnenseite) auf den Fallenhebel arbeitet. Das Hauptschloss lässt sich folglich über den Schließzylinder zunächst einmal gegen unbefugtes Öffnen von außen sperren. Von der Türinnenseite her können sämtliche Verriegelungspunkte jederzeit ohne Türschlüssel durch einfaches Drücken des Türdrückers und folglich Betätigen des längeren Druckerbolzens im Sinne einer Panikbetätigung eingezogen werden. Durch den besonderen Aufbau der vierteiligen Schlossnuss mit den beiden Schlossnusshälften, dem Panikmitnehmer und dem Kettenmitnehmer, sowie unter Berücksichtigung der beiden zugehörigen unterschiedlich langen Drückerbolzen, wird eine druckerbetätigte Panik-Mehrpunktverriegelung geschaffen, die sowohl für Türen DIN-Links als auch DIN-Rechts verwendet werden können. Auf welcher Schlossseite sich die Panikfunktion befinden soll, wird von dem Monteur durch das wahlweise Einstecken der Drückerbolzen festgelegt. Der längere Drückerbolzen betätigt grundsätzlich den Panikmitnehmer und definiert die Türinnenseite. Dabei besteht die Möglichkeit, die Schlossfalle von der Türinnenseite und folglich über längere Drückerbolzen nach wie vor zurückzuziehen. Über den kürzeren Drückerbolzen und folglich von der Türaußenseite ist eine solche Betätigung der Schlossfalle jedoch nicht möglich. Erfindungsgemäß lässt sich das Türschloss von außen jedoch über den Schließzylinder Öffnen, da der Schließzylinder über den kombinierten Panikwechselhebel auf den Fallenhebel und folglich die Schlossfalle arbeitet. Diese Ausgestaltung bringt eine Grundsicherheit bei geschlossener und nicht verriegelter Tür, da eine Öffnung von außen nur mittels eines Schlüssels und folglich nur von befugten Personen erfolgen kann. Dieses gelingt auf kostengünstige Weise, da der bei herkömmlichen Anlagen bekannte Wechselhebel und der bei anderen herkömmlichen Anlagen bekannte Panikübersetzungshebel zu einem einzigen Bauteil verschmolzen sind. Durch kleine bauliche Veränderungen an den Bauteilen besteht die Möglichkeit, das erfindungsgemäße Schloss umzurüsten, wobei dann die Wechselfunktion entfallen kann, so dass in an sich bekannter Weise von außen die Tür im nicht verriegelten Zustand über den Drücker geöffnet werden kann.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden im Folgenden erläutert:
    Zunächst einmal schlägt die Erfindung in einer möglichen Ausführungsform vor, dass der Fallenhebel drehbar auf der Schlossnuss gelagert ist. Die Erfindung umfasst jedoch auch abgewandelte Ausführungsformen, bei denen der Fallenhebel z. B. verschiebbar oder an anderen Stellen drehbar oder verschwenkbar gelagert ist. Der Schließzylinder bzw. seine Schließnase arbeitet vorzugsweise über einen Verbindungshebel auf den Panikwechselhebel. Da der Panikwechselhebel aufgrund seiner Panikfunktion jedoch ohnehin bis in die Nähe des Schließzylinders bzw. der zugeordneten Riegelsperre geführt ist, kann mit einem verhältnismäßig kleinen Bauteil als Verbindungshebel gearbeitet werden. Die Schlossnuss arbeitet vorzugsweise über den Panikhebel auf den Panikwechselhebel und dieser wiederum auf den Fallenhebel.
  • In bevorzugter Weiterbildung weist der Verbindungshebel einen Betätigungsanschlag für die Schließzylinderbetätigung auf. In diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, wenn dem Schließzylinder ein Übertragungshebel, z. B. ein drehbarer Übertragungsring zugeordnet ist. Ein solcher Übertragungsring kann im Rahmen der Erfindung Doppelfunktion erfüllen. Zunächst einmal ist vorgesehen, dass der Übertragungsring mit der bereits beschriebenen Riegelsperre in Wirkverbindung steht, so dass der Übertragungsring die Riegelsperre im Zuge der Entriegelung bzw. der Verriegelung betätigt. Außerdem kann dieser Übertragungshebel nun gegen den Betätigungsanschlag des Verbindungshebels arbeiten, der wiederum den Panikwechselhebel betätigt. Im Zuge der Drehung des Schließzylinders bzw. dessen Schließnase wird folglich der Übertragungsring drehend mitgenommen, wobei dieser Übertragungsring einerseits die Riegelsperre verschwenken kann und andererseits über den Verbindungshebel und dem Panikwechselhebel auf den Fallenhebel arbeitet. Im Rahmen der Erfindung werden folglich eine Vielzahl von Bauteilen mit Mehrfachfunktionen ausgestattet, so dass das erfindungsgemäße Schloss sich durch einen einfachen und kostengünstigen Aufbau bei einwandfreier Funktion auszeichnet.
  • Vorzugsweise ist der Verbindungshebel beweglich mit dem Panikwechselhebel verbunden. Dabei kann es zweckmäßig sein, wenn der Verbindungshebel beweglich in den Panikwechselhebel eingreift. Dazu kann der Panikwechselhebel eine Aussparung bzw. Aufnahme aufweisen, in welche der Verbindungshebel mit seinem zylinderförmigen oder kugelförmigen Ende eingreift.
  • Nach bevorzugter Ausführungsform weist der Panikwechselhebel einen Betätigungsarm für den Fallenhebel auf. Damit unterscheidet sich der Panikwechselhebel von dem aus dem Stand der Technik bekannten Panikübertragungshebel nicht nur durch die bereits beschriebene Aufnahme für den schwenkbaren Einsatz des Verbindungshebels sondern außerdem durch einen an den Hebel angeschlossenen Betätigungsarm, welcher in Wechselwirkung mit den Fallenhebel steht. Ferner ist es zweckmäßig, wenn der Panikmitnehmer in der vierteiligen Schlossnuss einen Steuerzapfen aufweist, welcher auf einen ersten Steuerabschnitt des Panikwechselhebels für die Panikentriegelung und auf einen zweiten Steuerabschnitt des Panikwechselhebels für die Fallenbetätigung arbeitet.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung bzw. vorteilhafte Ausgestaltungen werden anhand der folgenden Zeichnungen näher erläutert, welche lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellen. Es zeigen:
  • 1 ein Treibstangenschloss mit Panikfunktion und Mehrpunktverriegelung in schematischer Seitenansicht,
  • 2 einen Ausschnitt aus dem Gegenstand nach 1 im Bereich des Zentralschlosses mit abgenommenem Schlossdeckel und in der Grundstellung "offen",
  • 3 den Gegenstand nach 2 mit über den Schließzylinder gezogener Falle,
  • 4 den Gegenstand nach 2 mit über den Drücker (von Innen) gezogener Falle,
  • 5 den Gegenstand nach 2 in der Stellung "verriegelt",
  • 6 den Gegenstand nach 5 in der Stellung "Panikbetätigung von innen",
  • 7 einen Querschnitt durch den Schlossnussbereich und
  • 8 einen Ausschnitt aus dem Gegenstand nach 2 in abgewandelter Ausführungsform mit Fehlbedienungssperre.
  • In den Figuren ist eine Schließanlage für Türen, und zwar ein Treibstangenschloss mit Panikfunktion und Mehrpunktverriegelung dargestellt. Nach 1 besteht die Mehrpunktverriegelung aus einem Zentralschloss 1 und weiteren an einer gemeinsamen Stulpe 2 angebrachten Zusatzverriegelungen 3, die von hinter der Stulpe 2 angeordneten Treibstangen 4 betätigt werden. Die Zusatzverriegelungen 3 weisen nach dem Ausführungsbeispiel Schwenkriegel auf, es können aber auch Bolzenriegel und/oder andere Zusatzverriegelungen eingesetzt werden. Die Schließanlage weist ein drücker- und schlüsselbetätigbares Zentralschloss 1 mit einer federbeaufschlagbaren Schlossfalle 5 auf, ferner mit einem Zentralriegel 6, einer mehrteiligen Schlossnuss 7 und einem Schließzylinder 8, der als Profilzylinder ausgeführt sein kann. Die Schlossnuss 7 arbeitet über eine Schlosskette 9 auf den Zentralriegel 6 und auf die die Zusatzverriegelungen 3 betätigenden Treibstangen 4. Zwischen einer ersten Schlossnusshälfte 10 und einer zweiten Schlossnusshälfte 11 sind ein Kettenmitnehmer 12 und ein Panikmitnehmer 13 unter Bildung der Schlossnuss koaxial angeordnet. Der Kettenmitnehmer 12 wirkt mit der Schlosskette 9 zusammen, der Panikmitnehmer 13 wirkt mit einem Panikübersetzungshebel 14 zusammen. In die erste Schlossnusshälfte 10 ist ein längerer Drückerbolzen 15 einsetzbar, der bei Betätigung den Panikmitnehmer 13 sowie den Kettenmitnehmer 12 mit vorgegebenem Freigang mitnimmt. In die zweite Schlossnusshälfte 11 ist ein kürzerer Drückerbolzen 16 eingesetzt, welcher den zugeordneten Kettenmitnehmer 12 mit vorgegebenem Freigang betätigen kann. Ferner ist eine schwenkbar gelagerte Riegelsperre 17 vorgesehen, die auch als Innenriegel bezeichnet wird und welche mittels des Schließzylinders 8 aus einer Entriegelungsstellung in eine die Schlosskette 9 bei ausgefahrenem Zentralriegel 6 und in Verriegelungsstellung befindlichen Zusatzverriegelungen 3 blockierende "Verriegelungsstellung" verstellbar ist. Der Panikübersetzungshebel 14 wirkt mit der Riegelsperre 17 bei türinnenseitiger Druckerbetätigung des längeren Druckerbolzens 15 in schlossöffnendem Sinne zusammen. Die erste Schlossnusshälfte 10 und die zweite Schlossnusshälfte 11 weisen zwei auf einem Drehkreis um einen vorgegebenen Drehwinkel versetzte (nicht dargestellte) Mitnehmerarme auf, zwischen denen jeweils ein Mitnehmernocken 22, 23 des Kettenmitnehmers 12 vorkragt, wobei zwischen der ersten Schlossnusshälfte 10 und dem Kettenmitnehmer 12 ein Freigang von 45° gebildet ist. Der Panikmitnehmer 13 weist eine von dem zugeordneten Mitnehmernocken 22 des Kettenmitnehmers 12 mit vorgegebenem Bewegungsspiel durchdrungene Durchbrechung 24 auf und ist teilweise in einer bettartigen Vertiefung 25 des Kettenmitnehmers 12 gelagert. Der Kettenmitnehmer 12 besitzt eine gabelförmige Aufnahme 26 für einen Betätigungsnocken 27 an der Schlosskette 9 bzw. an einem zugeordneten Kettenhebel der Schlosskette. Der Panikmitnehmer 13 weist einen auf eine Steuerkurve 28 an dem schwenkbar gelagerten Panikübersetzungshebel 14 arbeitenden Steuerzapfen 29 auf. Der Panikmitnehmer 13 besitzt eine Bolzenaufnahme für ein längeres Mehrkantende 30, z. B. Vierkantende am längeren Druckerbolzen 15, die als ein 45°-Freigang-Gesperre 31 für den längeren Druckerbolzen 15 bzw. sein eintauchendes Mehrkantende 30 ausgebildet ist. Der längere Druckerbolzen 15 kann aber auch mit seinem längeren Mehrkantende 30 in die zweite Schlossnusshälfte 11 und der kürzere Druckerbolzen 16 mit seinem kürzeren Mehrkantende 32 in die erste Schlossnusshälfte 10 eingesetzt sein, wobei das längere Mehrkantende 30 des längeren Druckerbolzens 15 mit vorgegebenem Bewegungsspiel durch eine kreisrunde Durchbrechung 33 des Kettenmitnehmers 12 hindurch in das Freigang-Gesperre 31 des Panikmitnehmers 13 zu seiner Betätigung eindringt. Dabei wird die Türinnenseite stets durch die Einsteckseite des längeren Druckerbolzens 15 definiert.
  • Die Druckerbolzen 15, 16 weisen jeweils einen ihre Mehrkantenden 30, 32 begrenzenden Kragen 34, 35, z. B. eine Sicherungsscheibe auf und sind von einer auf der Sicherungsscheibe aufstehenden Druckfeder 36, 37 umgeben. Die beiden Schlossnusshälften 10, 11 weisen rückseitig auf der der Schlosskette 9 abgewandten Seite Anformungen 38, 39 bzw. Ansätze auf, die fallenseitig von zumindest einem federbeaufschlagten (nicht dargestellten) Rückstellstößel und auf der gegenüberliegenden Seite getrennt von jeweils einem eigenen federbeaufschlagten (nicht dargestellten) Rückstellstößel beaufschlagt sind. – Der schwenkbar gelagerte Panikübersetzungshebel 14 ist gegen einen Riegelnocken 43 an der Riegelsperre 17 unterhalb der Schwenkachse 44 der Riegelsperre 17 zu deren Betätigung verschwenkbar.
  • Dem Schließzylinder 8 ist ein Übertragungsring 46 zugeordnet, der diesen drehbar umgibt. Im Zuge der Drehung der Schließnase 45 des Schließzylinders 8 wird der Übertragungsring 46 zwangsweise mitgenommen. Dazu greift die Schließnase 45 in eine als Aussparung ausgebildete Aufnahme 47 des Rings 46 ein. Dabei ist der Übertragungsring 46 mit einem ersten Zahnsegment 48 ausgestattet, welches mit einem korrespondierenden Zahnsegment 49 an der Riegelsperre 17 zusammen arbeitet. Im Zuge der Schlüsselbetätigung des Schließzylinders 8 lässt sich die Riegelsperre 17 aus der "Entriegelungsstellung" in die "Verriegelungsstellung" verschwenken und umgekehrt. Außerdem gewährleistet das Zusammenwirken der Zahnsegmente 48, 49, dass die Schließnase 45 bei Panikbetätigung in jedem Fall aus einem eventuellen Blockierbereich herausgeführt wird, so dass stets eine sichere Panikbetätigung gewährleistet ist. Es wird zuverlässig vermieden, dass die Schließnase 8 z. B. bei in dem Schloss steckendem Schlüssel in einem Bereich verharrt, welcher eine Panikbetätigung blockieren würde. Der Übertragungsring ist in einer Führungsaufnahme 51 des Schlossgehäuses 50 drehbar gelagert.
  • Das erfindungsgemäße Treibstangenschloss ist nicht nur für eine Panikbetätigung, sondern auch für eine "Wechselbetätigung" ausgelegt, d. h. von der Türaußenseite lässt sich die Schlossfalle 5 nur über den Schließzylinder 8 zurückziehen. Dazu ist im Bereich der Schlossnuss 7 ein Fallenhebel 52 drehbar gelagert, welcher einen Betätigungsarm 53 aufweist, der gegen einen Anschlag 54 (z. B. einen Nocken/Bolzen) an der Schlossfalle 5 arbeitet, so dass durch Drehung des Fallenhebels 52 die Schlossfalle 5 zurückgezogen wird. Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass der Panikübersetzungshebel 14 als Panikwechselhebel 14 ausgebildet ist, mit welchem zunächst einmal bei Schließzylinderbetätigung der die Schlossfalle 5 zurückziehende Fallenhebel 52 betätigbar ist. Außerdem ist mit dem Panikwechselhebel 14 auch bei Druckerbetätigung von innen der Fallenhebel 52 betätigbar und folglich die Schlossfalle 5 zurückziehbar. Der Schließzylinder 8 arbeitet dabei mit seiner Schließnase 45 über einen Verbindungshebel 55 bzw. Wechselhebel auf den Panikwechselhebel 14. Der Verbindungshebel 55 ist beweglich, nämlich schwenkbar mit dem Panikwechselhebel 14 verbunden. Dazu greift der Verbindungshebel mit einem kreisförmigen bzw. zylinderförmigen Ende 63 in eine als Aussparung ausgebildete Lageraufnahme 64 des Panikwechselhebels 14 ein. Die Schlossnuss 7 arbeitet über den Panikmitnehmer 13 ebenfalls auf den Panikwechselhebel 14. Für die Schließzylinderbetätigung weist der Verbindungshebel 55 einen Betätigungsanschlag 56 auf. Dieser Anschlag 56 ist mit Hilfe des bereits beschriebenen Übertragungsringes 46 betätigbar, welcher dazu einen auf den Anschlag 56 arbeitenden Vorsprung bzw. Anschlag 62 aufweist. Ferner ist in den Figuren dargestellt, dass der Panikwechselhebel 14 einen Betätigungsarm 57 für den Fallenhebel 52 aufweist, wobei dieser im Wesentlichen L-förmige bzw. C-förmige Betätigungsarm 57 an das obere Ende des Panikwechselhebels 14 angeschlossen ist. Der Panikwechselhebel 14 für die Panikfunktion und die Wechselfunktion ist mit seinem Betätigungsarm 57 einstückig ausgebildet. Der Panikmitnehmer 13 weist den bereits erwähnten Steuerzapfen 29 auf, welcher auf die Steuerkurve 28 am Panikwechselhebel 14 arbeitet. Diese Steuerkurve 28 bzw. der Steuerzapfen 29 erfüllen Doppelfunktion. Denn die Steuerkurve 28 weist zwei Steuerabschnitte 59, 60 mit unterschiedlichen Funktionen auf. Einerseits arbeitet der Steuerzapfen 29 auf einen ersten Steuerabschnitt 59 des Panikwechselhebels 14 für die Panikentriegelung und andererseits auf einen zweiten Steuerabschnitt 60 des Panikwechselhebels 14 für die Fallenbetätigung.
  • Die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Türschlosses soll im folgenden erläutert werden:
    2 zeigt zunächst das erfindungsgemäße Türschloss in nicht verriegeltem Zustand. Der längere Drückerbolzen 15 befindet sich mit dem längeren Mehrkantende 30 in der ersten Schlossnusshälfte 10 und der kürzere Drückerbolzen 16 mit dem kürzeren Mehrkantende 32 in der zweiten Schlussnusshälfte 11. Die Schlossfalle 5 steht federkraftbeaufschlagt vor.
  • Durch Drehung des Schließzylinders 8 im Uhrzeigersinn lässt sich nun die Schlossfalle 5 zurückziehen. Dieses ergibt sich aus einer vergleichenden Betrachtung der 2 und 3. Die Schließnase 45 des Profilzylinders 8 bzw. der Übertragungsring 46 heben im Zuge der Drehung den Verbindungshebel 55 an. Dieser Verbindungshebel 55 ist drehbar an dem Panikwechselhebel 14 gelagert. Dieser dreht den Fallenhebel 52 und zieht folglich die Falle 5 zurück (vgl. 3). Diese Betätigung der Falle 5 über den Schließzylinder 8 kann sowohl von der Schlossaußenseite als auch von der Schlossinnenseite erfolgen.
  • Darüber hinaus ermöglicht das Türschloss eine Druckerbetätigung d. h. ein Öffnen der Tür von der Türinnenseite bei unverriegeltem Schloss. Dazu wird auf eine vergleichende Betrachtung der 2 und 4 verwiesen. Bei Druckerbetätigung (von Innen) nach unten wird zunächst die entsprechende Drückernusshälfte 10 gedreht. Durch den Freilauf in dem Panikmitnehmer 13 wird dieser erste in einer bestimmten Winkelstellung von dem Nussvierkant mitgenommen. Der Mitnehmer 13 hebt dann den Panikwechselhebel 14 an der dafür vorgesehene Nase bzw. den Steuerabschnitt 60 des Armes 57 an. Diese Mitnehmernase bzw. dieser Arm 57 betätigt nun den drehend um die Nuss 7 gelagerten Fallenhebel 52. Dieser Fallenhebel 52 zieht seinerseits die Schlossfalle 5 ein. Von der Türaußenseite ist eine solche Drückerbetätigung nicht möglich.
  • Die Verriegelung des in 2 befindlichen offenen Türschlosses erfolgt durch eine Drückerbetätigung nach oben, d. h. gegen den Uhrzeigersinn. Dazu wird auf eine vergleichende Betrachtung der 2 und 5 verwiesen. Wird die erste Schlossnusshälfte 10 durch Drückerbetätigung des längeren Druckerbolzens 15 um 45° gegen den Uhrzeigersinn gedreht, so werden der Kettenmitnehmer 12 und der Panikmitnehmer 13 mitgedreht. Der Steuerzapfen 29 des Panikmitnehmers 13 verschwenkt den Panikübersetzungshebel 14 im Uhrzeigersinn. Die Schlosskette 9 wird durch den Kettenmitnehmer 12 nach unten verschoben. Hierdurch werden die Zusatzverriegelungen 3 und der Zentralriegel 6 in die Verriegelungsstellung ausgefahren. Die zweite Schlossnusshälfte 11 dreht sich nicht mit. Wird der Türdrücker und folglich der längere Druckerbolzen losgelassen, so stellt sich die Schlossnuss 7 federkraftbeaufschlagt in ihre Ausgangsstellung zurück. Der Kettenmitnehmer 12 und der Panikmitnehmer 13 bewegen sich nicht mit zurück. Aufgrund der Freigangbereiche bleiben diese in der zuvor eingenommenen Stellung. Nun kann durch Drehen des Schließzylinders 8 bzw. seiner Mitnehmernase 45 gegen den Uhrzeigersinn die Riegelsperre 17 in die Verriegelungsstellung gebracht werden, so dass dann die in 5 dargestellte verriegelte Funktionsstellung eingenommen wird. Dabei arbeitet die Schließnase 45 über den Übertragungsring 46 auf die Riegelsperre 17.
  • Der bereits beschriebene Panikwechselhebel 14 übernimmt im Rahmen eine Doppelfunktion. Denn er gewährleistet nicht nur eine Fallenbetätigung mittels des Schließzylinders 8, sondern ist außerdem für eine Panikfunktion eingerichtet. Diese Panikfunktion, die auch als Komfortentriegelung bezeichnet wird ergibt sich aus einer vergleichenden Betrachtung der 5 und 6. Nach 5 und 6 taucht das längere Mehrkantende 30 des längeren Drücker bolzens 15 auf der Türinnenseite in die Schlossnuss 7 ein. Dabei werden sowohl die erste Schlossnusshälfte 10 als auch der mittig im Nusspaket untergebrachte Panikmitnehmer 13 von dem längeren Mehrkantende 30 durchdrungen. Bei Druckerbetätigung auf der Türinnenseite wird neben der ersten Schlossnusshälfte 10 und dem Kettenmitnehmer 12 auch der Panikmitnehmer 13 im Uhrzeigersinn verschwenkt. Durch die Verschwenkung des Panikmitnehmers 13 wird der Panikübersetzungshebel 14 gegen den Uhrzeigersinn verschwenkt. Als Folge drückt eine untere Steuerfläche 61 des Panikübersetzungshebels 14 gegen den Innenriegel bzw. die Riegelsperre 17. Die Riegelsperre 17 wird entgegen dem Uhrzeigersinn in Öffnungsrichtung geschwenkt. Bereits nach einer kleinen Nussdrehung um z. B. 3 bis 10° gibt der Innenriegel 17 die Schlosskette 9 frei und ermöglicht durch Weiterdrehen das Öffnen der Mehrpunktverriegelung. Dieses ist im Einzelnen nicht dargestellt. Durch Weiterdrehen der ersten Schlossnusshälfte 10, des Panikmitnehmers 13 und des Kettenmitnehmers 12 auf 45° werden sämtliche Zusatzverriegelungen 3 sowie der Zentralriegel 6 vollständig eingefahren. Über den Panikwechselhebel 14 wird außerdem der Fallenhebel 52 gedreht, welcher die Falle 5 zurückzieht. Nach Loslassen des Türdrückers schwenkt die erste Schlossnusshälfte 10 federkraftbeaufschlagt in die Ausgangsstellung zurück, was ebenfalls nicht dargestellt ist. Das Schloss gelangt dann wiederum in die Offenstellung, die in 2 dargestellt ist.
  • In 7 ist die Druckernuss im Querschnitt dargestellt. Es ist erkennbar, dass durch Umsetzen der Druckerbolzen 15, 16 eine Tür DIN-Links oder eine Tür DIN-Rechts verwirklichen lässt, wenn auch die Schlossfalle 5 in herkömmlicher Weise umgesetzt wird.
  • Eine vorteilhafte (optionale) Ausgestaltung der Erfindung ist in 8 dargestellt. Danach ist das Schloss mit einer Fehlbedienungssperre 65 ausgestattet. Dazu ist z. B. zwischen Schlossfalle 5 und Zentralriegel 6 ein federbelasteter und in das Schlossgehäuse eindrückbarer Fehlbedienungshebel 66 verschiebbar gelagert. Dieser arbeitet in entweder blockierendem oder freigebendem Sinne mit der Kette 9 zusammen. Dazu ist der Fehlbedienungshebel 66 mit einer Verzahnung 67 versehen, welche mit einer an der Kette 9 angeordneten Sperrverzahnung 68 zusammenwirkt. Damit wird gewährleistet, dass die Kette 9 lediglich bei eingedrücktem Fehlbedienungshebel 66 bewegt werden kann. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Kette 9 lediglich dann betätigt werden kann, wenn sich die Tür in einer entsprechenden Türaufnahme, z. B. einem Rahmen bzw. einer Zarge befindet. Die Schlossbetätigung ist folglich bei offen stehendem Türflügel nicht möglich, so dass verhindert wird, dass versehentlich der Riegel ausgefahren wird, so dass dann ein Schließen der Türe nicht mehr möglich wäre.
  • Insgesamt ergeben sich folgende mögliche Funktionen:
    Von der Türaußenseite kann das Verriegeln durch Hochziehen des Türdrückers erfolgen, so dass die Zusatzriegelschlösser 3 ausfahren. Diese vorverriegelte Stellung wird dann durch Schlüsseldrehung gesichert, so dass sich das Schloss in Sperrstellung bzw. Verriegelungsstellung befindet und der Drücker blockiert ist.
  • Ferner kann von der Türaußenseite das Türschloss durch Schlüsseldrehung entsperrt werden, so dass es in die vorverriegelte Stellung gelangt. Durch Drückerbetätigung von außen lassen sich dann die Zusatzschlösser 3 einfahren. Die Tür ist dann entriegelt, die Falle 5 aber weiter im Eingriff. Bei erneuter Drückerbetätigung läuft diese im Leerhub. Denn für die Fallenbetätigung ist eine Schlüsseldrehung erforderlich, d. h. die Falle wird eingezogen (Wechselfunktion).
  • Von der Türinnenseite lässt sich ebenfalls durch Hochziehen des Drückers die Zusatzverriegelung bzw. die Zusatzriegelschlösser 3 ausfahren, so dass die vorverriegelte Funktionsstellung erreicht wird. Die Schlüsseldrehung dient wieder der Einrichtung der Sperrstellung bzw. Verriegelungsstellung, in welcher der Drücker von der Türaußenseite blockiert ist. Zum Öffnen kann entweder durch Schlüsseldrehung das Schloss entsperrt und folglich der Drücker nach unten betätigt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit im Sinne einer Panikbetätigung das Schloss über den Drücker zu entsperren, so dass die Zusatzschlösser und die Falle einführen (Panik-/Komfortfunktion).
  • Erfindungsgemäß gelingt ein komfortables Öffnen der Tür von der Innenseite ohne vorheriges Entriegeln des Schlosses. Die Falle 5 kann von der Außenseite der Tür nur über den Schließzylinder 8 eingezogen werden. Dieses bringt eine Grundsicherheit bei geschlossener und nicht verriegelter Tür. Nur Befugte können die Tür über einen Schlüssel öffnen. Durch kleine Veränderungen an den Bauteilen kann auch die Wechselfunktion entfallen, d. h. von außen kann die Tür dann im nicht verriegelten Zustand über Drücker geöffnet werden. Erfindungsgemäß ist eine doppelte Lagerhaltung für rechte und linke Schlösser nicht mehr erforderlich, so dass dieses sowohl beim Verarbeiter als auch beim Handel oder Hersteller eine vereinfachte und kostengünstige Lagerhaltung ermöglicht. Außerdem sind die Fertigungskosten minimiert, da für rechts bzw. links Türen keine unterschiedlichen Bauteile bzw. Baugruppen benötigt werden. Insgesamt zeichnet sich das Schloss durch einfache Montage und eine sehr begrenzte Anzahl von Bauteilen aus, so dass es kostengünstig gefertigt werden kann.

Claims (11)

  1. Schließanlage für Türen, Fenster oder dergleichen, insbesondere Treibstangenschloss mit Panikfunktion und Mehrpunktverriegelung, mit einem drücker- und schlüsselbetätigbaren Zentralschloss (1) mit Schlossfalle (5), Zentralriegel (6), Schlossnuss (7) und Schließzylinder (8), wobei – die Schlossnuss (7) über eine Schlosskette (9) auf den Zentralriegel (6) und Zusatzverriegelungen (3) betätigende Treibstangen (4) arbeitet und einen Kettenmitnehmer (12) sowie einen Panikmitnehmer (13) aufweist, – der Kettenmitnehmer (12) mit der Schlosskette (9) und der Panikmitnehmer (13) mit einem Panikübersetzungshebel (14) zusammenwirken, – eine schwenkbar gelagerte Riegelsperre (17) mittels des Schließzylinders (8) aus einer "Entriegelungsstellung" in eine die Schlosskette (9) bei ausgefahrenem Zentralriegel (6) und in Verriegelungsstellung befindlichen Zusatzverriegelungen (3) blockierende "Verriegelungsstellung" verstellbar ist und – der Panikübersetzungshebel mit der Riegelsperre (17) bei Druckerbetätigung in schlossöffnendem Sinne zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass der Panikübersetzungshebel als Panikwechselhebel (14) ausgebildet ist, mit welchem zumindest bei Schließzylinderbetätigung ein die Schlossfalle (5) zurückziehender Fallenhebel (52) betätigbar ist.
  2. Schließanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Panikwechselhebel (14) außerdem bei Drückerbetätigung der Fallenhebel (52) betätigbar ist.
  3. Schließanlage nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Schlossnuss als geteilte Schlossnuss mit erster Schlossnusshälfte (10) und zweiter Schlossnusshälfte (11) ausgebildet ist, wobei zwischen diesen Schlossnusshälften der Kettenmitnehmer (12) und der Panikmitnehmer (13) angeordnet sind, wobei ein längerer Drückerbolzen (15) in die erste Schlossnusshälfte (10) einsetzbar ist und bei Betätigung den Panikmitnehmer (13) sowie den Kettenmitnehmer (12) mit vorgegebenem Freigang mitnimmt, wobei ein kürzerer Drückerbolzen (16) in die zweite Schlossnusshälfte (11) einsetzbar ist, welche den zugeordneten Kettenmitnehmer (12) mit vorgegebenem Freigang betätigt, dadurch gekennzeichnet, dass der Panikwechselhebel (14) einerseits bei Schlüsselbetätigung und andererseits bei Drückerbetätigung (in unverriegeltem Zustand des Schlosses) auf den Fallenhebel (52) arbeitet.
  4. Schließanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Fallenhebel (52) drehbar auf der Schlossnuss (7) gelagert ist.
  5. Schließanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließzylinder (8) bzw. seine Schließnase (45) über einen Verbindungshebel (55) auf den Panikwechselhebel (und dieser auf den Fallenhebel) arbeitet.
  6. Schließanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlossnuss (7) über den Panikmitnehmer (13) auf den Panikwechselhebel (14) (und dieser auf den Fallenhebel) arbeitet.
  7. Schließanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungshebel (55) einen Betätigungsanschlag (56) für die Schließzylinderbetätigung aufweist.
  8. Schließanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schließzylinder ein Übertragungshebel (46), z. B. ein drehbarer Übertragungsring zugeordnet ist, welcher von der Schließnase (45) betätigt wird und dabei auf die verschwenkbare Riegelsperre (17) arbeitet und dass dieser Übertragungshebel (46) gegen den Betätigungsanschlag (56) des Verbindungshebels (55) arbeitet.
  9. Schließanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungshebel (55) beweglich mit dem Panikwechselhebel (14) verbunden ist, z. B. beweglich in diesen eingreift.
  10. Schließanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Panikwechselhebel (14) einen Betätigungsarm (57) für den Fallenhebel (52) aufweist.
  11. Schließanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Panikmitnehmer (13) einen Steuerzapfen (29) aufweist, welcher auf einen ersten Steuerabschnitt (59) des Panikwechselhebels (14) für die Panikentriegelung und auf einen zweiten Steuerabschnitt (60) des Panikwechselhebels (14) für die Fallenbetätigung arbeitet.
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