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DE102006058656B4 - An einer Anhängerdeichsel befestigbare Stützeinrichtung - Google Patents

An einer Anhängerdeichsel befestigbare Stützeinrichtung Download PDF

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DE102006058656B4 DE102006058656.5A DE102006058656A DE102006058656B4 DE 102006058656 B4 DE102006058656 B4 DE 102006058656B4 DE 102006058656 A DE102006058656 A DE 102006058656A DE 102006058656 B4 DE102006058656 B4 DE 102006058656B4
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Abstract

An einer Anhängerdeichsel befestigbare Stützeinrichtung, mit einem Halterohr (1) und einem mittels einer Handkurbel (2) höhenverstellbar gehaltenen, eine Felge (5) aufweisenden Stützrad (3), das an gegenüber dem Halterohr (1) auskragenden Radlaschen (7) befestigt und durch eine formschlüssig mit der Felge in Wirkverbindung bringbare Bremse (8) blockierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremse (8) einen Bremsschenkel (9) aufweist, der zur Arretierung des Stützrades (3) federbelastet in die Felge (5) eingreift, wobei der Bremsschenkel (9) eine Öffnung in einer an der zugeordneten Radlasche (7) befestigten Aufsatzplatte (14) oder in der Radlasche (7) selbst durchtritt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine an einer Anhängerdeichsel befestigbare Stützeinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine solche Stützeinrichtung dient dazu, einen Anhänger, vorzugsweise einen Pkw-Anhänger, in nicht angekuppelter Stellung deichselseitig abzustützen. Dabei übernimmt das Stützrad nicht nur Stütz- sondern gleichermaßen Rangierfunktion, wozu das Stützrad selbstverständlich drehbar sein muss.
  • Zur Sicherung des Anhängers in Stützstellung ist das Stützrad mittels einer Bremse blockierbar, die bislang als sogenannter Reifenblocker ausgebildet und über einen Fußhebel betätigbar ist.
  • Dieser Reifenblocker weist eine profilierte, vor allem mit Zähnen versehene Andruckfläche auf, die sich in Bremsstellung in die Lauffläche des Reifens so weit eingraben, dass ein ausreichend hoher Reibschluss, gegebenenfalls ein durch die Formgebung der Profilierung bzw. der Zähne ergebender Formschluss wirksam ist.
  • Allerdings führt dieses Eindrücken der Zähne in das Gummi, aus dem der Reifen des Stützrades gebildet ist, zu Materialbeschädigungen, insbesondere dann, wenn ein ausreichender Schluss mit dem Reifen erreicht werden soll.
  • Durch die Vielzahl von Eingriffen der Bremse während der Betriebsdauer eines Anhängers, kann es zu so großen Beschädigungen des Reifens kommen, dass er ausgetauscht werden muss.
  • Naturgemäß ist dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden, insbesondere dann, wenn die Radachse, auf der das Stützrad gelagert ist, mit den Radlaschen vernietet oder sonst wie durch Umformung verbunden ist.
  • Eine gattungsgemäße Stützeinrichtung ist in der EP 1 038 740 B1 geoffenbart. Diese Stützeinrichtung weist eine in Form eines Feststellhebels in die Felge eingreifende Bremse auf, wobei der Feststellhebel bei einem Rad mit Speichen durch diese hindurchgreift und das Rad dann blockiert. Allerdings ist der Feststellhebel lediglich dazu vorgesehen, die Bremse zu betätigen bzw. zu blockieren.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Stützeinrichtung der gattungsgemäßen Art so weiterzuentwickeln, dass ihre Standzeit verbessert wird.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Stützeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Im Gegensatz zum Stand der Technik greift die Bremse der Stützeinrichtung nun nicht mehr unmittelbar am Reifen an, sondern an der demgegenüber erheblich belastbareren Felge.
  • Die eingangs beschriebenen Beschädigungen des Reifens sind damit ausgeschlossen, so dass sich eine höhere Standzeit der Stützeinrichtung insgesamt ergibt.
  • Ein formschlüssiger Eingriff der Bremse in die Felge kann durch unterschiedliche konstruktive Ausbildungen realisiert sein.
  • So ist nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, die Bremse als einen an einer Seite in die Felge eingreifenden Bügel auszubilden, der entweder in eine in die Felge eingebrachte Öffnung eingreift oder mit einem Ende in den zwischen zwei Speichen gebildeten Zwischenraum, wobei dann die Speichen sozusagen als Anschläge fungieren, durch die eine Drehung des Stützrades verhindert wird.
  • Gemäß der Erfindung ist der Bügel federbelastet, so dass ein selbsttätiges Einrasten in die Felge gewährleistet ist. Als Feder kann eine Zug- oder Druckfeder vorgesehen sein, je nach Bauart der Bremse.
  • Der hakenförmig ausgebildete Bügel ist mit seinem längeren Schenkel als Führungsschenkel durch ein Achsrohr des Stützrades geführt, das ein mit der Radlasche korrespondierendes Drehlager bildet. Der andere, kürzere Schenkel greift zur Bremsung des Stützrades in die Felge ein und bildet somit einen Bremsschenkel.
  • Durch die hakenförmige Umbiegung derart, dass die beiden Schenkel parallel und abständig, jedoch gegengerichtet zueinander verlaufen, wird ein Griffloch gebildet, durch das der Bügel gegen die Federkraft bewegbar ist, d.h. aus seiner Blockierstellung herausziehbar ist.
  • Anstelle eines solchen Griffloches kann auch ein Griff oder eine Grifföse vorgesehen sein.
  • Der durch das Achsrohr gesteckte Führungsschenkel des Bügels ist an seinem freien Ende, das an der der Eingriffsseite gegenüberliegenden Seite die Radlasche durchtritt, mit einem Anschlag versehen, durch den verhindert wird, dass der Bügel vollständig aus dem Achsrohr herausgezogen werden kann. Dabei wird der Anschlag zweckmäßigerweise nach der Montage der Bremse am Bügel befestigt.
  • Grundsätzlich sind vorhandene Stützeinrichtungen mit der neuen Bremse nachrüstbar, wobei dann lediglich in die eine Felgenseite die Öffnung eingebracht werden muss, was in dem Fall nicht erforderlich ist, wenn der Bügel zwischen zwei Speichen zum Eingriff kommt, die bereits Bestandteil der Felge sind.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, an der Radlasche eine aus Metall oder Kunststoff bestehende Aufsatzplatte zu befestigen, durch die der längere Schenkel des Bügels im Bereich des Achsrohres geführt ist, ebenso wie der kürzere Bügel in Bremsstellung. Hierbei bildet die Aufsatzplatte eine Verdrehsicherung des Bügels und dadurch des Stützrades.
  • Die Aufsatzplatte kann mit der Radlasche verschraubt oder verschweißt sein oder auf diese aufgesteckt. Bei dieser losen Verbindung ist die Aufsatzplatte mit seitlichen Führungen versehen, durch die eine Verdrehsicherung gegenüber der Radlasche erreicht wird. Eine Sicherung gegen ein Abziehen erfolgt durch den durch das Achsrohr gesteckten Bügel.
  • In Nichteingriffsstellung des Bügels stützt sich der Bremsschenkel mit seiner Stirnseite an der Radlasche ab. Wird auf den Einsatz einer Abstützplatte verzichtet, so kann der Bremsschenkel durch eine Öffnung in der Radlasche in die Felge bremsend eingreifen. Zweckmäßigerweise ist in diesem Fall zur Arretierung des Bügels in Nichteingriffsstellung eine Vertiefung vorgesehen, in der der Bremsschenkel stirnseitig einliegt.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • Es zeigen:
    • 1 eine erfindungsgemäße Stützeinrichtung in einer Seitenansicht
    • 2 eine geschnittene Unteransicht der Stützeinrichtung gesehen in Richtung des Pfeiles in 1
    • 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung in einem Teilausschnitt in Unteransicht, entsprechend der Richtung des Pfeiles in 1.
  • In der 1 ist eine an einer nicht gezeigten Anhängerdeichsel befestigbare Stützeinrichtung dargestellt, mit einem Halterohr 1 und einem mittels einer Handkurbel 2 höhenverstellbaren Stützrad 3, das eine Felge 5 und einen darauf befestigten Reifen 4 aufweist.
  • Dabei ist das Stützrad 3 mittels eines Achsrohres 15 drehbar an zwei parallel und abständig zueinander angeordneten, eine Gabel bildenden Radlaschen 7 gelagert. Das Achsrohr 15 und damit die Drehachse des Stützrades 3 sind gegenüber dem Halterohr 1 auskragend angeordnet.
  • Mittels einer Bremse 8 ist das Stützrad 3 blockierbar, wobei im vorliegenden Ausfuhrungsbeispiel die Bremse 8 als Bügel ausgebildet ist, der einen in dem Achsrohr 15 verschiebbar geführten Führungsschenkel 10 und einen sich daran anschließenden, gegenläufig ausgerichteten Bremsschenkel 9 aufweist, in deren Verbindungsbereich eine Grifföffnung 13 gebildet ist.
  • In Bremsstellung greift der Bremsschenkel 9 in einen gebildeten Zwischenraum zwischen zwei radialen Speichen 6 der Felge 5 ein, die jeweils einen Anschlag bilden an denen der Bremsschenkel 9 anliegt, so dass das Stützrad 3 in seiner Drehmöglichkeit blockiert ist.
  • Bei dem in der 2 gezeigten Ausführungsbeispiel ist am freien Ende des Führungsschenkels 10 eine Feder 11 in Form einer Zugfeder angeschlossen, die andererseits am Achsrohr 15 befestigt ist.
  • Bei dem in der 3 gezeigten Beispiel hingegen ist auf dem Führungsschenkel 10 als Feder 11 eine Druckfeder geführt, die sich einerseits am Achsrohr 15 und andererseits an einem mit dem Führungsschenkel 10 verbundenen Anschlag 12 abstützt.
  • In beiden Fällen wird gewährleistet, dass der Bremsschenkel 9 selbsttätig bremsend in die Felge 5 eingreifen kann, wobei, wie erwähnt, der Bügel, entsprechend der in den 2 und 3 dargestellten Pfeilrichtung axial verschiebbar ist.
  • Zur Verdrehsicherung des Bremsschenkels 9 in Bremsstellung ist eine Aufsatzplatte 14 vorgesehen, die mit einer der beiden Radlaschen 7 und zwar der der Eingriffsseite der Bremse 8 zugewandten, verbunden ist und die ein Loch aufweist, durch das der Bremsschenkel 9 geführt ist bis zum Eingriff in die Felge 5.
  • Zur Abstützung des Bremsschenkels 9 in Nichtgebrauchsstellung liegt dieser an der zugeordneten Radlasche 7 an, wobei durch die erhabene Anordnung der Aufsatzplatte 14 gegenüber der Radlasche 7 die Aufsatzplatte 14 einen Anschlag bildet, durch den eine Sicherung des Bügels in dieser Position gegeben ist.
  • Wie erwähnt, kann anstelle des bremsenden Eingriffs des Bremsschenkels 9 in den zwischen zwei Speichen 6 gebildeten Raum in der Felge 5 ein Loch vorgesehen sein, beispielsweise, wenn die Felge keine Speichen aufweist, in das dann der Bremsschenkel 9 federbelastet eingreift.
  • Die genannte Grifföffnung 13 dient einer leichteren Handhabung beim Ziehen des Bügels, um diesen zu entriegeln bzw. in eine Verriegelungsposition zu bringen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Halterohr
    2
    Handkurbel
    3
    Stützrad
    4
    Reifen
    5
    Felge
    6
    Speiche
    7
    Radlasche
    8
    Bremse
    9
    Bremsschenkel
    10
    Führungsschenkel
    11
    Feder
    12
    Anschlag
    13
    Grifföffnung
    14
    Aufsatzplatte
    15
    Achsrohr

Claims (16)

  1. An einer Anhängerdeichsel befestigbare Stützeinrichtung, mit einem Halterohr (1) und einem mittels einer Handkurbel (2) höhenverstellbar gehaltenen, eine Felge (5) aufweisenden Stützrad (3), das an gegenüber dem Halterohr (1) auskragenden Radlaschen (7) befestigt und durch eine formschlüssig mit der Felge in Wirkverbindung bringbare Bremse (8) blockierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremse (8) einen Bremsschenkel (9) aufweist, der zur Arretierung des Stützrades (3) federbelastet in die Felge (5) eingreift, wobei der Bremsschenkel (9) eine Öffnung in einer an der zugeordneten Radlasche (7) befestigten Aufsatzplatte (14) oder in der Radlasche (7) selbst durchtritt.
  2. Stützeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bremsschenkel (9) in Funktionsstellung in eine Öffnung der Felge (5) eingesteckt ist.
  3. Stützeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bremsschenkel (9) in dem zwischen zwei radial verlaufenden Speichen (6) der Felge (5) gebildeten Zwischenraum einliegt, wobei die Speichen (6) jeweils einen Anschlag bilden.
  4. Stützeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bremsschenkel (9) Bestandteil eines Bügels ist, der einen gegengerichtet zum Bremsschenkel (9) verlaufenden Führungsschenkel (10) aufweist, der in einer Drehachse des Stützrades (3) axial verschiebbar geführt ist.
  5. Stützeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass im Übergangsbereich zwischen dem Führungsschenkel (10) und dem Bremsschenkel (9) eine Grifföffnung (13) gebildet ist.
  6. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel mit einem Griff oder einer Öse zur axialen Verschiebung und Verschwenkung des Bügels vorgesehen ist.
  7. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 4-6, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschenkel (10) in einem Achsrohr (15) des Stützrades (3) gelagert ist.
  8. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 4-7, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Führungsschenkel (10) eine Feder (11) angeschlossen ist.
  9. Stützeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (11) als Zugfeder ausgebildet ist, die einerseits am Führungsschenkel (10) und andererseits am Achsrohr (15) befestigt ist.
  10. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 4-8, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschenkel (10) auf seiner dem Bremsschenkel (9) abgewandten freien Seite einen Anschlag (12) aufweist.
  11. Stützeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (12) nach einer Montage des Bügels mit dem Führungsschenkel (10) verbunden ist.
  12. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 8, 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (11) als Druckfeder ausgebildet ist, die sich einerseits am Achsrohr (15) und andererseits am Anschlag (12) abstützt.
  13. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 4-12, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschenkel (10) in der Aufsatzplatte (14) drehbar gelagert ist.
  14. Stützeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bremsschenkel (9) in Nichtgebrauchsstellung mit seiner Stirnseite in einer Öffnung der zugeordneten Radlasche (7) verschwenkgesichert einliegt.
  15. Stützeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Nichteingriffsstellung des Bremsschenkels (9) die Aufsatzplatte (14) einen Anschlag für den auf der Radlasche (7) sich stirnseitig abstützenden Bremsschenkel (9) bildet.
  16. Stützeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufsatzplatte (14) form- oder stoffschlüssig mit der Radlasche (7) verbunden ist.
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