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Die
Erfindung betrifft eine Verriegelungsvorrichtung für Türen, insbesondere
für Schranktüren mit
mehreren Verriegelungselementen und mit einer an der Tür angeordneten
Betätigungseinrichtung, welche
mit den jeweiligen Verriegelungselementen mittelbar oder unmittelbar
verbunden ist. Durch die Benutzung der Betätigungseinrichtung werden alle Verriegelungselemente
gemeinsam aus einer Sperrposition in eine ungesperrte Position bewegt
und dadurch eine Entriegelung erzielt, die das Öffnen oder Schließen der
Tür ermöglicht.
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Verriegelungsvorrichtungen
mit mehreren Verriegelungselementen werden bereits bei Schranktüren eingesetzt,
wobei zum einen über
eine Handhabe oder über
einen schlüsselbetätigbaren
Mitnehmer ein Riegel und zusätzlich
ein oder zwei Schubstangen bewegbar sind. Die gleichzeitige Betätigung wird durch
eine Drehpunktanbindung am Schloss als Betätigungseinrichtung möglich. Die
Schlossbetätigung kann
dabei über
einen mechanischen oder elektromotorischen Antrieb erfolgen. Die
bekannte mechanische Schlossbetätigung
erfordert dabei einen hohen Kraftaufwand oder ein mehrfaches Drehen
eines Schlüssels
zur Riegelbetätigung
und gleichzeitig zum Verschieben der Schubstangen in eine Sperrposition bzw.
zum Entriegeln. Dabei besteht die Gefahr des Abrechens oder Verwindens
des Schlüssels.
Um dies zu verhindern, wird eine umfangreiche Mechanik über ein
oder mehrere Getriebe vorgesehen, um den erhöhten Kraftaufwand zu vermindern.
Nachteilig bei diesen derartigen Vorrichtungen ist des Weiteren
das hohe Einbruchsrisiko. Wird nämlich
mittels geeigneten Werkzeugen versucht, in den Spalt zwischen Tür und Rahmen
zu gelangen und das Ende einer Schubstange gewaltsam in die Entriegelungsposition zu
schieben, wo dann durch die Verbindung der Schubstange mit dem Schloss
bei entsprechendem Kraftaufwand eine Totalentriegelung der Tür erzielt und
somit ein nicht erlaubter Zugang möglich wird.
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Bei
einigen bekannten Verriegelungsvorrichtungen ist vorgesehen, dass
aus Sicherheitsgründen der
Schlüssel
nur in der geschlossenen Position abziehbar ist. Insbesondere bei
Werkzeugschränken, die über die
gesamte Arbeitszeit zugänglich
sein sollen, wird daher bei geöffneter
Tür die
Verriegelungsvorrichtung in eine Sperrposition gebracht, damit der Schlüssel abgezogen
werden kann. Ein eingesteckter Schlüssel stellt zum einen eine
Verletzungsgefahr dar und soll zum anderen sicher aufbewahrt werden. Geöffnete Türen sind
störend
und werden daher oft unbedacht zugeschlagen. In diesem Fall kann
es zu Verbiegungen der Schubstangen kommen, was dazu führen kann,
dass die Tür
nicht mehr verschließbar ist.
In diesem Fall muss das gesamte Schubgestänge ausgetauscht werden. Es
wäre daher
wünschenswert,
dass eine Beschädigung
des Verriegelungselementes beim Zuschlagen der Tür verhindert wird.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Verriegelungsvorrichtung für Türen mit
ein oder mehreren Verriegelungselementen zur Verfügung zu
stellen, bei der Einbruchsversuche durch Manipulation eines Verriegelungselementes
fehlschlagen und bei der die Gefahr der Beschädigung der Verriegelungselemente
geringer ist als bei bekannten Verriegelungsvorrichtungen.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Verriegelungsvorrichtung gemäß Anspruch
1 gelöst.
Diese Verriegelungsvorrichtung besitzt ein oder mehrere Verriegelungselemente,
die über
eine an der Tür
angeordnete Betätigungseinrichtung
gemeinsam aus der Sperrposition in eine ungesperrte Position bewegbar sind.
Durch die Entriegelung aller Verriegelungselemente wird das Öffnen oder
Schließen
der Tür
ermöglicht.
Bei der Betätigungseinrichtung
kann es sich um ein bekanntes Schloss mit mechanischem oder elektromotorischem
Antrieb handeln. Ein Verriegelungselement ist ein bekannter Riegel,
der in der Regel unmittelbar mit der Betätigungseinrichtung verbunden
ist und durch diese aus einer Sperrposition in eine entriegelte
Position gebracht werden kann sowie in der Sperrposition durch einen
Schließvorgang
blockiert werden kann.
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Darüber hinaus
ist mindestens ein weiteres Verriegelungselement vorgesehen. Dies
kann beispielsweise im Bereich der Oberseite oder Unterseite der
Tür angeordnet
werden. Dieses Verriegelungselement ist jedoch nicht durch ein starres
Gestänge, wie
beispielsweise eine Schubstange, mit der Betätigungseinrichtung verbunden,
sondern mittelbar oder unmittelbar über eine flexible Verbindung,
wie beispielsweise einen Seilzug. Dieses zusätzliche Verriegelungselement
wird durch Benutzung der Betätigungseinrichtung
aus seiner Sperrposition gebracht.
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Dieses
neue Verriegelungselement besitzt einen inneren und einen äußeren Schnapper,
die in einem Gehäuse,
das an der Tür
befestigt ist, bewegbar gelagert sind. Die Schnapper sind dabei
direkt oder indirekt jeweils über
eine Feder in Schließrichtung
belastet. Beide Schnapper stehen miteinander in Wirkverbindung und
sind vorzugsweise gegeneinander verschiebbar. Bei geschlossener
Stellung der Tür
wird die Verriegelung der Tür
durch den inneren Schnapper bewirkt, der in eine vorgesehene Öffnung am
Rahmen eingreift, wobei der äußere Schnapper außerhalb
der Öffnung,
vorzugsweise benachbart zu dieser Öffnung, am Rahmen anschlägt.
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Beim
Entriegeln durch die Betätigungseinrichtung
werden beide Schnapper entgegen der Federkraft gezogen, bis sie
soweit in das Gehäuses
eingefahren sind, dass sich die Tür öffnen lässt. Bei geöffneter Tür werden ohne Einwirkung der Betätigungseinrichtung
beide Schnapper durch die auf sie wirkenden Federkräfte in einen
entspannten Zustand gebracht, d.h. die Schnapper verschieben sich
entsprechend der maximal zulässigen
Verschiebelänge aus
dem Gehäuse
heraus.
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Wird
nun die geöffnete
Tür unbedacht
zugeschlagen, so wird, sobald der Türrahmen gegen die federnd gelagerten
Schnapper schlägt,
eine Kraft entgegen der auf die Schnapper wirkenden Federkraft ausgeübt und die
Schnapper in das Gehäuse gedrückt. Die
Schnapper besitzen eine entsprechende Querschnittsform, nämlich eine
Einlaufschräge, die
das Schließen
der Tür
erleichtert. Ist der geschlossene Zustand der Tür erreicht, befindet sich der
innere Schnapper unmittelbar gegenüber der vorgesehenen Öffnung im
Rahmen, d.h. der innere Schnapper kann wieder in Schließrichtung
ausfahren. Der äußere Schnapper
wird diese Verschiebebewegung solange mitmachen, bis er mit seiner
Stirnfläche
am Rahmen benachbart zur Öffnung
anschlägt.
Es wird nur der innere Schnapper weiter in Schließrichtung
verschoben, was aber durch die gegenseitige Verschiebbarkeit beider
Schnapper möglich
wird.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
befindet sich der innere Schnapper in einer kanalförmigen Öffnung innerhalb
des äußeren Schnappers. Dieser
Kanal ist in Schließrichtung
ausgerichtet, so dass eine Längsverschiebung
in Öffnungsrichtung und
in Schließrichtung
möglich
ist. Die Begrenzung des Hubes des inneren Schnappers, d.h. die Festlegung
der maximalen Verschiebelänge,
wird durch eine am Gehäuse
des Verriegelungselementes vorgesehene Ausnehmung gesichert, in
die der innere Schnapper mit einem an dem inneren Schnapper angeformten
Nippel eingreift.
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Die
Verschiebebewegung beider Schnapper erfolgt aufgrund der zwischen
beiden Schnappern bestehenden Wirkverbindung gemeinsam, wobei bei der
Verschiebebewegung der äußere Schnapper
die gleiche Verschiebelänge
oder bei Blockierung eine geringere Verschiebelänge wie der innere Schnapper zurücklegt, wie
beispielsweise beim Verschließen
der Tür,
wo die weitere Verschiebung des äußeren Schnappers
durch Anschlagen am Rahmen verhindert wird. Auch bei dieser unterschiedlichen
Verschiebung der Schnapper wird die Wirkverbindung zwischen beiden
Schnappern nicht aufgehoben.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
befindet sich der innere Schnapper in einem den äußeren Schnapper durchsetzenden
Kanal. Der äußere Schnapper
hat dabei eine U-Form, so dass im entspannten Zustand des Verriegelungselementes
der innere Schnapper links und rechts von Schenkeln des äußeren Schnappers
flankiert wird. Die Wirkverbindung zwischen den Schnappern kann
in einer bevorzugten Ausführungsform über eine
Verzahnung und ein Federelement erzielt werden, wobei die Verzahnung
in Schließrichtung
ausgerichtet ist und sich an der Wandung des Kanals des äußeren Schnappers
befindet. Bei Verwendung eines T-förmigen Federelementes werden
zwei sich gegenüberliegende Verzahnungen
an der Wandung des Kanals vorgesehen. In diese sich gegenüberliegenden
Verzahnungen greift jeweils ein Ende des Querarms des T-förmigen Federelementes
ein. Der Querarm des T-förmigen
Federelementes ist vorzugsweise in Richtung des inneren Schnappers
konvex gewölbt
und stützt sich
an der Unterseite des inneren Schnappers ab.
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Ein
solches Federelement lässt
sich aus einem Stahlband formen, wobei der Anfang und das Ende des
Stahlbandes den Fuß des
Balkens des T-förmigen
Federelementes bilden. Dieser Fuß des Balkens ist in Richtung
der Betätigungseinrichtung ausgerichtet
und besitzt eine Anbindungsstelle für die Verbindung mit der Betätigungseinrichtung,
beispielsweise zur Anbindung eines Zugseils oder eines Kabels. Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
wird eine Zugentlastung vorgesehen, damit nicht die gesamte Kraft
des Betätigungselementes
auf das Federelement wirkt.
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Durch
den Verzicht auf die starre Verbindung zwischen Betätigungseinrichtung
und dem neuen Verriegelungselement werden insbesondere zwei Vorteile
erzielt. Die Sperrposition des neuen Verriegelungselementes erfordert
keine Gegenkraft vom Gestänge.
Sie wird allein durch die Federkraft der die Schnapper lagernden
Federn realisiert. Damit wird auch eine Entriegelung dieser Verriegelungselemente
durch die Betätigungseinrichtung
erleichtert. Die federnde Lagerung der Schnapper verhindert eine Beschädigung der
Schnapper beim unbedachten Zuschlagen der Tür, da diese dem Druck des Rahmens ausweichen
können.
Bei verriegelter Tür
führt eine Manipulation
an dem neuen Verriegelungselement, beispielsweise durch Einführen eines
Werkzeuges in den Spalt zwischen Tür und Rahmen, um den Schnapper
aus der Sperrposition in eine Entriegelungsposition zu drücken, nicht
zum Entriegeln der Tür,
da die Bewegung des Schnappers bei diesem Verriegelungselement anders
als bei starren Gestängen
keinen Einfluss auf das Schloss hat, d.h. die Entriegelung dieses
Verriegelungselementes führt
nicht zu einer Totalentriegelung der Tür. Darüber hinaus wird die Manipulation
schwieriger, da in Sperrposition der äußere Schnapper den inneren
Schnapper flankiert, so dass der Angriff eines Werkzeuges erschwert
ist. Des Weiteren kann sich der äußere Schnapper
an verschiedene Spaltmaße
anpassen, d.h. der äußere Schnapper
wird durch Federkraft soweit verschoben, bis er am Rahmen anschlägt und somit
den Zugriff zum inneren Schnapper erschwert.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung
wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. Diese zeigen:
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1 eine
Prinzipskizze einer Tür
mit einer erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung,
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2 ein
erfindungsgemäße Verriegelungselement
in Sperrposition,
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3 das
erfindungsgemäße Verriegelungselement
gemäß 2 in
entriegelter Position,
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4 das
erfindungsgemäße Verriegelungselement
gemäß 2 im
entspannten Zustand.
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Die 1 zeigt
eine in einem Rahmen 12 angeordnete Tür 11, ausgestattet
mit der erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung 10.
Bei der Tür 11 handelt
es sich in diesem Fall um eine Schranktür. Die Verriegelungsvorrichtung 10 kann
jedoch in gleicher Weise bei Türen
verwendet werden, bei denen eine Verriegelung an der Zarge der Tür erfolgt.
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Die
Verriegelungsvorrichtung 10 besitzt in diesem Fall drei
Verriegelungselemente 17, 20. Das mittlere Verriegelungselement 17 greift
mit einem Riegel 18 in eine Öffnung am Rahmen 12 ein.
Dieses Verriegelungselement 17 wird von der Betätigungseinrichtung 15 aus
der Sperrposition, wo der Riegel 18 in die Öffnung 14 am
Rahmen 12 eingreift, in eine entriegelte Position bewegt,
wo der Riegel durch Schwenken oder Zurückziehen aus dieser Öffnung herausbewegt
wird. Bei der Betätigungseinrichtung 15 handelt
es sich in diesem Fall um ein Schloss 16, welches mit dem
passenden Schlüssel
eine Entriegelung vornimmt und mittels der Handhabe die Bewegung
des Riegels aus der Sperrposition in die Entriegelungsposition bewirkt.
Anstatt eines Griffes kann auch ein Schalthebel oder ein Knauf verwendet
werden. Des Weiteren ist neben einer mechanischen Betätigung eine
elektromotorische Betätigung
möglich. Die
Betätigungsvorrichtung 15 ist über Seilzüge 19 mit
einem oberen und unteren Verriegelungselement 20 verbunden.
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Die
Verriegelungselemente 20 sind an der Tür 11 befestigt und
besitzen einen Schnapper 22, der in Sperrposition in eine
vorgesehene Öffnung 13 am
Rahmen 12 eingreift. Die Anzahl dieser zusätzlichen
Verriegelungselemente 20 kann je Anwendungsfall festgelegt
werden. Es kann sich sowohl um ein Verriegelungselement 20 als
auch um mehr als zwei Verriegelungselemente 20 handeln.
Das Verriegelungselement 20 ist in seiner Funktion in den 2 und 4 dargestellt.
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In
der 2 ist die Sperrposition des Verriegelungselementes 20 gezeigt.
Der innere Schnapper 22 befindet sich, wie in 1 gezeigt,
in der vorgesehenen Öffnung 13 des
Rahmens 12. Die Tür 11 und der
Rahmen 12 wurden in den 2 bis 4 der besseren Übersicht
halber weggelassen. An der Tür 11 ist
ein Gehäuse 21 des
Verriegelungselement 20 festgelegt. In dem Gehäuse 21 sind
die Schnapper 22 und 23 federnd gelagert. Eine
Festlegung der miteinander verbundenen Schnapper 22, 23 im
Gehäuse 21 erfolgt über am äußeren Schnapper 23 angeformte
Rastarme, die sich im Gehäuse 21 verhaken.
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Beide
Schnapper 22, 23 werden jeweils über mindestens
eine Feder 24, 25 in Schließrichtung 33 belastet.
Der innere Schnapper 22 ist an der Unterseite 35 mit
zwei Feder 24 verbunden, die sich auf einer Stützfläche 26 des
Gehäuses 21 abstützen. In der 2 und 4 befindet
sich der innere Schnapper 22 in ausgefahrener Position,
d.h. in ungespanntem entlasteten Zustand. Der Schnapper 22 ist
innerhalb eines Kanals 34, der den äußeren Schnapper 23 durchsetzt,
längsverschiebbar.
Damit der Hub nach oben begrenzt ist, greift ein am inneren Schnapper 22 angeformter
Nippel 31 in eine längsausgerichtete
Ausnehmung 30. In 2 ist der
innere Schnapper 22 in ausgefahrener Position, d.h. der Nippel 31 schlägt am oberen
Ende der Ausnehmung 30 an. Der innere Schnapper 22 hat
damit in der Sperrposition seine maximale Verschiebelänge erreicht.
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Der äußere Schnapper 23 hat
einen U-förmigen
Querschnitt, d.h. er umgreift mit seinen beiden Schenkeln den inneren
Schnapper 22. Auch dieser Schnapper 23 ist längsverschiebbar
ausgelegt und federnd gelagert. Hierzu ist eine Feder 25 vorgesehen,
die zwischen der Stützfläche 26 des
Gehäuses 21 und
der Unterseite des äußeren Schnappers 23 angeordnet
ist. Die Federkraft dieser Feder 25 bewirkt eine Bewegung
des äußeren Schnappers 23 in Schließrichtung 33,
in diesem Fall nach oben. In 2 befindet
sich das Verriegelungselement 20 in der Sperrposition,
d.h. die Tür 11 ist
geschlossen und der Rahmen 12 verhindert, dass der äußere Schnapper 23 weiter
ausgefahren wird. Die linke und rechte stirnseitige Anschlagfläche 27 des äußeren Schnappers 23 schlägt am Rahmen 12 an,
wodurch die Verschiebebewegung des äußeren Schnappers 23 trotz wirkender
Federkraft der Feder 25 blockiert wird. Da der äußere Schnapper 23 bei
verschlossener Tür
immer soweit ausfährt,
bis er zum Anschlag am Rahmen 12 kommt, wird auch bei unterschiedlichen Spaltmaßen zwischen
Tür 11 und
Rahmen 12 verhindert, dass ein in den Spalt zwischen Tür 11 und 12 eingebrachtes
Werkzeug an dem inneren Schnapper 22, der die Verriegelung
bewirkt, angreifen kann.
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Wie
bereits vorgenannt beschrieben, können sich innerer Schnapper 22 und äußerer Schnapper 23 in
Richtung der Federkraft der Federn 24, 25 selbsttätig bewegen
oder lassen sich durch einen Gegendruck gegen die Federkraft der
Feder 24, 25 in Gegenrichtung, d.h. in das Gehäuse 21 hinein,
verschieben. Die Schnapper 22 und 23 sind miteinander verbunden,
so dass die Verschiebebewegung einerseits gleichzeitig ausgeführt werden
kann, andererseits können
sich bei einer Blockade die Schnapper 22, 23 auch
gegeneinander verschieben, d.h. ausschließlich ein Schnapper, beispielsweise
der innere Schnapper 22, allein bewegen. Die Wirkverbindung zwischen
dem inneren Schnapper 22 und dem äußeren Schnapper 23 wird über ein
in eine am inneren Schnapper 23 vorgesehene Verzahnung 28 und
ein Federelement 29 gewährleistet.
Dieses Federelement 29 ist in diesem Fall nahezu T-förmig geformt. Der
Querarm 37 dieses Federelements 29 liegt von unten
an der Unterseite 35 des inneren Schnappers 22 an.
Zur Verbesserung der Krafteinwirkung auf den inneren Schnapper 22 ist
dieser Querarm 37 vorzugsweise konvex gewölbt, wobei
die Wölbung
an die Unterseite 25 anschlägt. Die Enden 36 des
Querarms 37 greifen links und rechts in die Verzahnung 28 ein.
Der Querarm 37 geht dann nach unten in den senkrechten
Balken 38 des Federelementes 29 über. Die
linke und rechte Verzahnung 28 ist am äußeren Schnapper 23 angeordnet
und zwar innerhalb des Kanals 34, in dem der innere Schnapper 22 vorgesehen
ist und sich durch Einwirkung auf das Federelement 29 verschieben
lässt.
In der in 2 gezeigten Darstellung stützt das
Federelement 29 den inneren Schnapper 22 am äußeren Schnapper 23,
zusätzlich zu
der federnden Lagerung der Feder 24, ab.
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Soll
nun die Tür 11 geöffnet werden,
muss durch die Betätigungsvorrichtung 15 eine
Entriegelung vorgenommen werden. Bei dieser Betätigung wird eine Zugkraft auf
den Seilzug 19 ausgeübt.
Dieser Seilzug 19 ist über
eine Zugentlastung 39 mit dem Balken 38 des Federelementes 29 verbunden, d.h.
durch die Betätigung
des Betätigungselementes 15 wird
das Federelement 29 in Öffnungsrichtung 40 bewegt.
Durch das Eingreifen der Enden 36 des Querarms 37 des
Federelementes 29 in die Verzahnung 28 des äußeren Schnappers 23 wird
dieser Schnapper 23 entgegen der Federkraft 25 ebenfalls in Öffnungsrichtung 40 nach
unten bewegt. Gleichzeitig mit dem äußeren Schnapper 23 kann
sich auch der innere Schnapper 22 in Öffnungsrichtung bewegen. Der äußere Schnapper 23 erreicht
zuerst seine untere Position, d.h. verschwindet innerhalb des Gehäuse 21,
jedoch nur soweit, wie dies eine in den Verschiebeweg des inneren
Schnappers 22 hineinragende im Inneren des Gehäuses 21 vorgesehene Begrenzungsfläche 41 erlaubt.
Wird nun die Zugkraft durch die Betätigungseinrichtung 15 weiter
aufrechterhalten, bewegt sich das Federelement 29 innerhalb der
Verzahnung 28, d.h. Zahn für Zahn, nach unten. Dies ermöglicht das
Einfahren des inneren Schnappers 22 in das Gehäuse 21.
Diese Verschiebung des inneren Schnappers 22 in Öffnungsrichtung 40 wird ebenfalls
begrenzt, nämlich
durch das Anschlagen des Nippels 31 an der unteren Begrenzung
der Ausnehmung 30. Dieser Zustand ist in 3 gezeigt. Beide
Schnapper 22, 23 befinden sich nach der Entriegelung
innerhalb des Gehäuses 21.
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Wird
nach Öffnen
der Tür
die durch die Betätigungseinrichtung 15 bewirkte
Zugkraft am Seilzug 19 beendet, werden die beiden Schnapper 22, 23 aufgrund
der auf sie einwirkenden Federkräfte
der Federn 24, 25 wieder aus dem Gehäuse 21 mit
maximal möglicher
Verschiebelänge
ausfahren. Die Schnapper 22, 23 befinden sich
in diesem Fall in einem entspannten Zustand der in 4 dargestellt
ist. Durch Einwirkung von Druckkraft auf die Schnapper 22, 23 können diese
wieder in das Gehäuse 21 eingedrückt werden
und zwar gemeinsam. In diesem Fall wird eine Position, wie in 3 gezeigt,
erzielt oder es wird beispielsweise beim Zuschlagen der Tür nach dem
gemeinsamen Eindrücken
der Schnapper 22, 23 durch das Ausfahren des inneren
Schnappers 22 in die vorgesehene Öffnung 13 am Rahmen 12 die Sperrposition
erreicht, wie in 2 gezeigt. Zum leichten Verschließen der
Tür 11 besitzen
die Schnapper 22, 23 in dem Bereich, der aus dem
Gehäuse 21 ausfahren
kann eine Einlaufschräge 43,
gegen die der Rahmen 12 beim Schließen der Tür drückt.
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- 10
- Verriegelungsvorichtung
- 11
- Tür
- 12
- Rahmen
- 13
- Öffnung in 12
- 14
- Öffnung in 12
- 15
- Betätigungseinrichtung
- 16
- Schloß
- 17
- Verriegelungselement
- 18
- Riegel
- 19
- Seilzug
- 20
- Verriegelungselement
- 21
- Gehäuse
- 22
- innere
Schnapper
- 23
- äußere Schnapper
- 24
- Feder
von 22
- 25
- Feder
von 23
- 26
- Stützfläche
- 27
- Anschlagfläche
- 28
- Verzahnung
- 29
- Federelement
- 30
- Ausnehmung
- 31
- Nippel
- 32
- Rastarm
- 33
- Schließrichtung
- 34
- Kanal
von 23
- 35
- Unterseite
von 22
- 36
- Ende
von 37
- 37
- Querarm
von 29
- 38
- Balken
von 29
- 39
- Zugentlastung
- 40
- Öffnungsrichtung
- 41
- Begrenzungsfläche
- 42
- Führung für 39
- 43
- Einlaufschräge